hohensteiner nachrichteninternetadresse der gemeinde: schließung des einwohner-meldeamtes am...

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12. Jahrgang 19. September 2007 Nr. 5 Hohensteiner Nachrichten Branderode Holbach Klettenberg Liebenrode Limlingerode Mackenrode Obersachswerfen Schiedungen Trebra • AMTSBLATT DER GEMEINDE HOHENSTEIN • Auf den Start ins neue Schuljahr 2007/2008 freuen sich die Erstklässler aus der GS Klettenberg Vorn von links: Laura Voigt, Alexander Ritter, Paulina Cornehl, Jessica Stockfisch, Annika Stock- fisch, Christian Stockfisch; Mitte von links: Ma- reike Evers, Justin Sauerbier, Philipp Splettstößer, Oliver Gundlach, Calvin Müller, Anna Biewald; Hinten von links: Klassenleiterin Frau Hökelmann, Diego Sanchez, Jakob Hammer, Nina Dietrich, Luis Kaun, Lucas Schirmer, Matthes Helmker und Horterzieherin Frau Menzel AUS DEM INHALT • Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinde- rates der Gemeinde Hohenstein • Informationen der Einwohnermeldebehörde • Planung für den Neubau der Bundesstra- ße B 243 OU Günzerode / Haferungen • Entsorgung besonders überwachungsbe- dürftiger Abfälle für die Gem. Hohenstein

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Page 1: Hohensteiner NachrichtenInternetadresse der Gemeinde: Schließung des Einwohner-meldeamtes am 27.09.2007 Das Einwohnermeldeamt bleibt am Donners-tag, dem 27.09.2007, geschlossen. Die

12. Jahrgang 19. September 2007 Nr. 5

HohensteinerNachrichten

BranderodeHolbachKlettenbergLiebenrodeLimlingerodeMackenrodeObersachswerfenSchiedungenTrebra

• AMTSBLATT DER GEMEINDE HOHENSTEIN •

Auf den Start ins neue Schuljahr 2007/2008 freuensich die Erstklässler aus der GS Klettenberg

Vorn von links: Laura Voigt, Alexander Ritter,Paulina Cornehl, Jessica Stockfisch, Annika Stock-fisch, Christian Stockfisch; Mitte von links: Ma-reike Evers, Justin Sauerbier, Philipp Splettstößer,Oliver Gundlach, Calvin Müller, Anna Biewald;Hinten von links: Klassenleiterin Frau Hökelmann,Diego Sanchez, Jakob Hammer, Nina Dietrich,Luis Kaun, Lucas Schirmer, Matthes Helmkerund Horterzieherin Frau Menzel

AUS DEM INHALT• Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinde-

rates der Gemeinde Hohenstein• Informationen der Einwohnermeldebehörde• Planung für den Neubau der Bundesstra-

ße B 243 OU Günzerode / Haferungen• Entsorgung besonders überwachungsbe-

dürftiger Abfälle für die Gem. Hohenstein

Page 2: Hohensteiner NachrichtenInternetadresse der Gemeinde: Schließung des Einwohner-meldeamtes am 27.09.2007 Das Einwohnermeldeamt bleibt am Donners-tag, dem 27.09.2007, geschlossen. Die

Sitzungen desGemeinderates der

Gemeinde HohensteinAus arbeitsorganisatorischen Gründen müssendie Sitzungen der Ausschüsse und des Gemein-derates der Gemeinde Hohenstein verschobenwerden und finden nicht zu den in den letzten„Hohensteiner Nachrichten“ angekündigten Ter-minen statt.

Die anstehenden Entscheidungen des Ge-meinderates besonders im Bereich Abwasser er-fordern eine sehr umfangreiche Vorbereitung. gez. Höche, Bürgermeister

Gemeinderatssitzung derGemeinde Hohenstein

Am Donnerstag, dem 25. Oktober 2007, findetum 20.00 Uhr im Versammlungsraum der Ver-waltung der Gemeinde Hohenstein im ehema-ligen Rittergut Klettenberg die nächste öffentli-che Gemeinderatssitzung der Gemeinde Hohen-stein statt.

TAGESORDNUNG:01. Beschluss zur Tagesordnung

02. Beschluss des Protokolls der Gemeinde-ratssitzung vom 10.07.2007

03. Informationen durch den Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein

04. Diskussion und Beschluss zur Übertragungder Aufgaben der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Hohenstein auf die StadtNordhausen

05. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes 06. Nichtöffentlicher Teil (Grundstücksangele-

genheiten, Personalangelegenheiten) Die Gemeinderatsmitglieder werden gebeten ihreTeilnahme abzusichern. Alle interessierten Bür-ger der Gemeinde Hohenstein sind zu dieserSitzung recht herzlich eingeladen. gez. Höche, Bürgermeister

Sitzungen der Ausschüsse desGemeinderates der Gemeinde

HohensteinZur Vorbereitung oben genannter Gemeinderats-sitzung sind für die 42. Kalenderwoche 2007(15. bis 19.10.2007) die Ausschusssitzungengeplant.

Die Einladungen werden fristgerecht versandt.Wir bitten alle Ausschussmitglieder sich diesenZeitraum bereits vorzumerken. gez. Höche, Bürgermeister

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12. Jahrgang Nr. 5Hohensteiner Nachrichten

IMPRESSUMHerausgeber: Gemeinde HohensteinRedaktion: Kämmerei, Gemeinde Hohenstein, Ernst-Thälmann-Straße 62, 99755 Hohenstein/OT KlettenbergTelefon: 03 63 36/5 17 32, Telefax: 03 63 36/5 17 30E-Mail: [email protected]: www.gemeindehohenstein-harz.deRedaktionsschluss: 10.09.2007. Die nächsten „Hohen-steiner Nachrichten“ erscheinen am 15.11.2007. Gesamtgestaltung/Werbung: Kodi-SatzstudioNeukirchner, 99734 Nordhausen, Tel. 0 36 31/98 27 78Inserationsannahme durch R. Neukirchner

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:Das Amtsblatt erscheint mindestens alle zwei Monate imJahr, im Januar, März, Mai, Juli, September, November, inder Regel am 3. Donnerstag des jeweiligen Monats. Es wirdkostenlos an alle Haushalte verteilt. Des weiteren bestehtdie Möglichkeit, das Amtsblatt in der Gemeinde Hohen-stein/OT Klettenberg, Ernst-Thälmann-Straße 62, 99755Hohenstein einzeln oder im Jahresabonnement, kostenlos,im Falle der Postzustellung gegen Erstattung der Porto-kosten, zu beziehen.Sollte ein Haushalt der Gemeinde Hohenstein versehent-lich bei der Zustellung des Amtsblattes vergessen werden,bitten wir die Gemeindeverwaltung zu informieren.

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Zu einem guten Politiker gehören die Haut eines Nilpferdes, das Gedächt-nis eines Elefanten, die Geduld eines Bibers, das Herz eines Löwen, derMagen des Vogels Strauß und der Humor einer Krähe. Diese Eigenschaf-ten sind allerdings noch nichts wert ohne die Sturheit eines Maulesels.

Unser Spruch zur Ausgabe:

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Internetadresse der Gemeinde:www.gemeindehohenstein-harz.de

Schließung des Einwohner-meldeamtes am 27.09.2007

Das Einwohnermeldeamt bleibt am Donners-tag, dem 27.09.2007, geschlossen. Die Schlie-ßung ist erforderlich, dass unsere Mitarbeiter aneiner Schulungsmaßnahme in Vorbereitung aufden Beginn der flächendeckenden Einführungder Fingerabdrücke in den elektronischen Reise-pass ab dem 01. November 2007 teilnehmenkönnen. gez. Höche, Bürgermeister

Reisepässe und Kinderreisepässezur Einreise in die USA – Visa

Personen mit vorläufigen Reisepässen und Kin-derreisepässen benötigen für die Einreise in dieUSA ein Visum. Für visafreies Reisen in die USAgelten maschinenlesbare, biometrische Reise-pässe (ePass), die nach dem 26. Oktober 2006ausgestellt wurden.

Sonderbestimmungen:

• Kinderausweise und Kinderreisepässe:Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 aus-gestellt wurden, können für die visafreie Einreiseweiterhin benutzt werden. Kinderreisepässe dieam oder nach dem 26. 10.2006 ausgestellt wur-den, können für die visafreie Einreise nicht be-nutzt werden, da sie nicht maschinenlesbar sind:d. h. ein Visum wird benötigt. Kinder können je-doch visafrei mit einem regulären elektronischen(maschinenlesbaren) Reisepass einreisen.

Bei Kinderausweisen ist es immer notwendig,ein Visum zu beantragen!

• Deutsche vorläufige Reisepässe:sind nicht für visafreies Reisen gültig

• Reisepässe (ePass):die nach dem 26.10.2006 ausgestellten Pässesind gültig für visafreies Reisen. Beachte Son-derbestimmungen bei Kinderreisepässen!

Neue Regelung zu denAusweisdokumenten

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungenaufgelistet: • Reisepass (ePass) - Speicherung von Fingerabdrücken im Chip - Wegfall des Kindereintrags - Wegfall des Ordens- oder Künstlernamens - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren

auf 6 Jahre für Antragssteller unter 24 Jahren

(bisher 26 Jahre); Antragssteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültig-keitsdauer von 10 Jahren

- Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänischund Bulgarisch

• Personalausweis - Wegfall des Ordens- oder Künstlernamens - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren

auf 6 Jahre für Antragssteller unter 24 Jahren(bisher 26 Jahre); Antragssteller ab 24 Jahreerhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeits-dauer von 10 Jahren

- Seriennummer auf der Rückseite des Perso-nalausweises

• Vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass- Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen

Reisepass - Wegfall des Ordens- oder Künstlernamens - Änderung der Gültigkeitsdauer beim Kinder-

reisepass: 6 Jahre gültig; maximal bis zum 12. Lebensjahr

- Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänischund Bulgarisch

Informationen der Einwohnermeldebehörde

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Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt in derGemarkung Liebenrode (Flur 3 und 4) zur Ver-besserung der Verkehrsverhältnisse und Erhö-hung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvor-haben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zukönnen, müssen auf verschiedenen Grundstü-cken in der Zeit vom 15.10. bis zum 31.12.2007Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar:

Vermessungsarbeiten undBaugrunderkundungen.

Das betroffene Gebiet ist in der übersichtskarteM 1:25.000 dargestellt.

Da die genannten Arbeiten im Interesse derAllgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigtenverpflichtet, sie zu dulden (§ 16a FStrG). Etwai-ge durch diese Vorarbeiten entstehende unmit-

telbare Vermögensnachteile werden in Geld ent-schädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschä-digung in Geld nicht erreicht werden können,setzt das Landesverwaltungsamt Weimar aufAntrag der Straßenbaubehörde die Entschädi-gung fest.

Durch diese Untersuchung wird nicht über dieAusführung der geplanten Straße entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schrift-lich oder zur Niederschrift beim StraßenbauamtNordthüringen, Siemensstraße 12, 37327 Leine-felde-Worbis einzulegen.

Im Auftrag Ludolph

Anlage: Übersichtskarte M 1:25.000 (s. S. 4)

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Nordthüringen

Planung für den Neubau der Bundesstraße B 243OU Günzerode / Haferungenhier: Vorarbeiten auf Grundstücken

In der Zeit vom 18.09. bis 02.10.2007 ist imLandkreis Nordhausen wieder das Schadstoff-mobil unterwegs. Aus privaten Haushaltungenwerden Schadstoff-Kleinstmengen bis 100 kgkostenlos entgegengenommen. Gewerbliche Ein-richtungen können nach vorheriger Anmeldungbeim Landratsamt Nordhausen (FG Abfallwirt-schaft) gegen Rechnung gefährliche Abfälle amSchadstoffmobil anliefern.

Samstag, 22.09.200711.20-11.55 Uhr Trebra, Kronsdorfer Straße/

Buswendeschleife 12.05-12.40 Uhr Schiedungen, Platz bei der

Kirche

Dienstag, 25.09.2007 11.00-11.30 Uhr Holbach, Platz gegenüber

Fahrschule Levin 11.40-12.20 Uhr Mackenrode, Kastanienplatz,

vor EDEKA-Verkaufsstelle 12.30-13.00 Uhr Limlingerode, Bushaltestelle 13.10-13.50 Uhr Klettenberg, Bushaltestelle

gegenüber Feuerwehr 14.00-14.30 Uhr Branderode, Feuerwehr-

haus / Waage 14.40-15.10 Uhr Obersachswerfen, Waage

Ortseingang, Richtung Branderode

15.20-15.50 Uhr Liebenrode, Parkplatz ehema-lige Konsum-Verkaufsstelle

Entsorgung gefährlicher Abfälle (Schadstoffmobil) Sammelstandorte laut Tourenplan für die Herbstsammlung 2007

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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amt Nordhausen informiert: Die am 05. Juli 2007in der Thüringer Allgemeinen, am 07. Juli 2007in der Wochenchronik und am 11. Juli 2007 imAllgemeinen Anzeiger veröffentlichten Verfügun-gen zum Sperrbezirk, Beobachtungsgebietund den Risikogebieten werden mit Wirkungvom 22. August 2007 aufgehoben.

Neben den bisher ausgewiesenen Risiko-gebieten „Auleber Fischteiche/Stausee Kel-bra“, „Schiedunger Teiche“ und „Kiesteiche –Bielen/Sundhausen“ und deren angrenzen-den Gemeinden werden auch die Gemein-den Heringen, Görsbach, Uthleben und Win-dehausen aufgrund ihrer Lage zu den o. g.Gewässern mit Wildgeflügel- und Wildvo-gelansammlungen als Risikogebiet einge-stuft.

Damit liegen die Ortschaften Auleben, He-ringen, Görsbach, Uthleben, Windehausen,Bielen, Sundhausen und Schiedungen inRisikogebieten (die Gemeinden Hamma undUrbach bleiben somit außen vor).

Für die Geflügelhaltungen in den genanntenOrtschaften gilt weiterhin die Stallpflicht – ge-schlossene Ställe oder Volierenhaltung. Aus-nahmen zur Stallpflicht können nur auf An-tragstellung im Einzelfall vorgenommen wer-den. Hierbei muss die Geflügelhaltung min-destens 500 m vom Gewässer „Auleber Fisch-teiche/Stausee Kelbra“, „Flussverlauf Hel-me“, „Schiedunger Fischteiche“, „KiesteicheBielen/Sundhausen“ – entfernt sein. Der Er-lass einer Ausnahmegenehmigung ist mitweiteren Auflagen verbunden.

Oben genannte Angaben gelten bis auf Wi-derruf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der inIhrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung auslie-genden Allgemeinverfügung.

Auftretende Fragen beantwortet das Land-ratsamt Nordhausen, Veterinär- und Lebensmit-telüberwachungsamt, Behringstraße 3, 99734Nordhausen, Telefon 03631 911 150 / 153 / 157,zu den üblichen Sprechzeiten.

gez. Dr. Weidensdorfer, stellv. Amtsleiter Nordhausen, den 21. August 2007

Landratsamt Nordhausen • TierseuchenkrisenzentrumÖffentliche tierseuchenrechtliche Bekanntmachung

– Geflügelpest –

Allgemeinverfügung 1. Die Gemeinde Schiedungen bleibt Risiko-gebiet.2. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhüh-ner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oderGänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlosse-nen Ställen oder unter einer überstehenden, nachoben gegen Einträge gesicherten dichten Ab-deckung und mit einer gegen das Eindringen vonWildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zuhalten!

3. Ausnahmen zur Stallpflicht können nur aufAntragstellung, solange keine tierseuchenrecht-lichen Belange entgegenstehen, und nach Ein-zelfallprüfung vorgenommen werden. Ausnah-men beantragen können nur Geflügelhalter, de-ren Haltung mindestens 500 m von den im Vor-wort genannten Gewässern entfernt liegt. In demAntrag auf Ausnahme sind folgende Angabenzu machen: Angabe Name des Halters, Anschrift,Standort der Tiere, Tierart. Es ergeht dann einAusnahmebescheid mit weiteren einzuhalten-

Vollzug Tierseuchenrecht/Tierseuchenbekämpfung –Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

hier: Festlegung Risikogebiet

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den Maßnahmen. Einige dieser Anträge sind alsAnlage beigefügt und können bei Bedarf ko-piert werden.4. Geflügel aus dem Risikogebiet – ausgenom-men Schlachtgeflügel – darf nur in den Verkehrgebracht werden, soweit das Geflügel 7 Tagevor dem Inverkehrbringen in einem geschlosse-nen Stall oder einer Schutzvorrichtung gehal-ten und längstens 4 Werktage vor dem Inver-kehrbringen klinisch tierärztlich untersucht oderim Falle von Enten und Gänse virologisch mitnegativem Ergebnis auf Influenza-A-Virus der Sub-typen H 5 und H 7 untersucht worden ist. Der-jenige, der Geflügel in den Verkehr bringt, hat ei-ne tierärztliche Bescheinigung über die Unter-suchung mitzuführen. Die Bescheinigung ist aufVerlangen vorzulegen.5. In Gefangenschaft gehaltene Vögel andererArten dürfen erst wieder ab 31. August 2007 aus-gewildert werden; dies gilt auch für die Beja-gung von Federwild. 6. Für die Punkte 1 – 5 wird der Sofortvollzugangeordnet. 7. Für den Erlass dieser Allgemeinverfügung wer-den keine Kosten erhoben. 8. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nachder öffentlichen Bekanntmachung in Kraft undkann im Landratsamt Nordhausen, Veterinär- undLebensmittelüberwachungsamt, Behringstraße 3,99734 Nordhausen, eingesehen werden. 9. Bei veränderter Tierseuchenlage kann die All-gemeinverfügung jederzeit ergänzt, geändert oderwiderrufen werden.

Begründung I.Letztmalig wurde bei einem am 31. Juli 2007 to-ten Schwarzhalstaucher das hochpathogene In-fluenza-A-Virus H 5 N 1 nachgewiesen. Wei-teres totes Wassergeflügel wurde nicht aufge-funden.

Die derzeit gültigen Risikogebiete „AuleberFischteiche/Stausee Kelbra“, „Schiedunger Tei-che“, Kiesteiche – Bielen/Sundhausen“ sowie der„Flussverlauf Helme“ werden verstärkt durch gro-

ße Ansammlungen von Wildwassergeflügel undWildvögel als Vogelzugzwischenstopp aufge-sucht, um dort zu Rasten und Nahrung aufzu-nehmen. Dies stellt eine potentielle Gefahr fürdie in diesen Gebieten vorhandenen Geflügel-bestände dar. Zwischen den Gewässern beste-hen – auch nach Expertenmeinung – nicht un-erhebliche Verknüpfungen im Rahmen des Vo-gelzuges und durch einheimische Wasservögel.

Die Geflügelpest ist eine durch ein Virus ver-ursachte Allgemeinerkrankung bei Hühner undanderen Geflügelarten (z. B. Enten, Gänse, Pu-ten, Wachteln, Tauben, Wildvögel usw.).

Die Krankheit wird durch engen Tierkontaktübertragen, so dass sich eine Infektion in Inten-sivhaltungen rasch ausbreitet. Der Erreger wirdmit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumessowie mit dem Kot ausgeschieden und kann soauch über Vektoren (z. B. Katzen, Hunde …)weiter getragen werden.

Die klassische Geflügelpest verursacht gro-ße wirtschaftliche Verluste, die vor allem durchWertminderung, Produktionsausfall und Tierver-luste sowie durch die veterinärbehördlichen Maß-nahmen bei Seuchenausbruch bedingt sind.

Die klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza)ist eine durch ein Influenza-A-Grippevirus ver-ursachte Krankheit, die seit Ende 2003 in Süd-ostasien grassiert. Über Südostasien erfolgte dieVerbreitung nach Kasachstan, Kroatien, Rumä-nien, Russland, Ukraine, Türkei, Italien, Österreich,Slowenien und Griechenland. Im Februar 2006trat der Virus bei Schwänen auf der Insel Rügenauch in Deutschland erstmals auf und ist bisheute in ganz Deutschland – und seit AnfangJuli 2007 auch im Landkreis Nordhausen – nach-gewiesen worden.

II.Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Wi-derrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 desVerwaltungsverfahrensgesetzes und kann ins-besondere widerrufen werden, wenn die Voraus-setzungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1, auch in Ver-bindung mit Satz 2 der Geflügel-Aufstallungs-verordnung nicht mehr vorliegen.

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III.Bei der Abwägung der privaten und öffentlichenInteressen sind die öffentlichen Interessen stär-ker zu gewichten. Die Anordnung des sofortigenVollzuges der Aufstallungs- und Untersuchungs-pflicht beruht auf § 80 Nr. 1, 2 des Tierseuchen-gesetzes in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 derVerwaltungsgerichtsordnung. Das heisst, dassein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Weiterhin soll mit der Aufstallungsverordnungeine Weiterverbreitung des Virus auf Nutzgeflü-gelbestände vermieden werden und damit sollauch ausgeschlossen werden, dass eine Über-tragung auf den Menschen und weiteres Geflü-gel erfolgen kann.

Da am 31. Juli 2007 letztmalig ein Schwarz-halstaucher positiv untersucht wurde und bisheute im Landkreis Nordhausen keine positivenBefunde mehr vorliegen, ist die Stallpflicht zu lo-ckern. Dies ist aber, um die Kontrollfähigkeit ge-währleisten zu können, nur möglich, wenn entspre-chende Ausnahmeregelungen erlassen werden. IV.Die o. a. Maßnahmen basieren auf der Aufstal-lungsverordnung, zuletzt geändert am 22. Fe-bruar 2007.

Auf eine Anhörung im Sinne des § 28 Abs. 1Thüringer Verwaltungsverfahrengesetz vor Erlassdieser Allgemeinverfügung wurde abgesehen,weil eine sofortige Entscheidung im öffentlichenInteresse notwendig war – § 28 Abs. 2 Nr. 1 inVerbindung mit Nr. 4 Thüringer Verwaltungs-verfahrensgesetz.

Bei auftretenden Fragen hinsichtlich der be-stehenden Stallpflicht für Geflügel steht das Ve-terinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nord-hausen jederzeit gern zur Verfügung (Telefon 03631 911 150 / 153 / 157 / 158).

Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Amtfolgende Sprechzeiten hat montags von 9.00 bis12.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhrund 13.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 9.00bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr.

Die angewiesenen Maßnahmen sind nachpflichtgemäßer Prüfung der Recht- und Zweck-mäßigkeit nicht durch andere weniger einschnei-

dende aber gleich wirksame Maßnahmen zu er-setzen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemein-verfügung können als Ordnungswidrigkeiten –§ 6 der Verordnung zur Aufstallung des Geflü-gels zum Schutz vor der Klassischen Geflügel-pest im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchsta-be b des Tierseuchengesetzes verfolgt und eskann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Das Landratsamt Nordhausen – Veterinär- undLebensmittelüberwachungsamt – ist gemäß § 1Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchen-gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 desThüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes zustän-dig zum Erlass dieser Verfügung.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch ein-gelegt werden. Der Widerspruch muss innerhalbeines Monates nach Bekanntgabe schriftlich oderzur Niederschrift beim Landratsamt Nordhau-sen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amt, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen, ein-gelegt werden. HinweiseSollte über den Widerspruch ohne zureichendenGrund in angemessener Frist sachlich nicht ent-schieden werden, so kann Klage beim Verwal-tungsgericht Weimar, Rießnerstraße 12 b, 99423Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift desUrkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Ge-richtes erhoben werden. Die Klage kann nichtvor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegungdes Widerspruchs erhoben werden, außer wennwegen besonderer Umstände des Falles einekürzere Frist geboten ist. In der Klage muss derKläger, der Beklagte (Freistaat Thüringen) undder Streitgegenstand bezeichnet werden, fernersoll ein bestimmter Antrag gestellt werden unddie zur Begründung dienenden Tatsachen undBeweismittel angegeben werden. Der Klage-schrift soll dieser Bescheid beigefügt werden (inUrschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), fernerzwei Abschriften oder Ablichtungen der Klage-schrift für die übrigen Beteiligten.

Gegen diese Anordnung des Sofortvollzu-ges können Sie keinen Widerspruch einlegen,

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Viel Erfolg an der Regelschule und am Gymnasium wünschenwir den ehemaligen Viertklässlern aus der GS Klettenberg

Vorn von links nach rechts: Kevin Burgdorff, Matthias Krug, Sarah Dörge, Julia Jochmann, CandyMüller, Nils Lungershausen, Niklas Picht; hintere Reihe von links nach rechts: Thomas Wenzel,Marie-Christin Schuchert, Jessica Bicker, Maximilian Koch, Benjamin Schatta, Aylenn Große, Anna-Lena Bernkurth, Isabelle Ritter, Steve Kunze; Klassenlehrer: Herr Roscher und Horterzieherin: Frau Menzel

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Voller Spannung warteten die Schulanfänger desKindergartens Mackenrode, was ihnen der Tagso bringen wird. Am 18. Juli 2007 verabschie-deten die Kinder und Erzieherinnen 5 Kinderaus ihrem Kindergarten und wünschten ihnenmit vielen Blumen alles Gute für ihren Schulstartund viel Freude beim Lernen. Doch das wich-tigste an diesem Tag waren natürlich die schö-nen Zuckertüten, die nach den Wünschen derKinder von ihren Erzieherinnen gebastelt wurden.

Eine Schatzkarte führte die Kinder dann zudem sicheren Versteck der großen Zuckertü-ten, wo auch Herr Schmelzer mit der Pferdekut-sche auf unsere großen Schulanfänger wartete.Bei einer gemütlichen Kutschfahrt ging es zu-rück in den Kindergarten. Dort gab es dann nochviele Überraschungen für die Kinder.

An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschönan Herrn Schmelzer für seine große Hilfsbe-reitschaft bei vielen unserer Kindergartenfeste.Gleichzeitig möchten wir uns auch bei den El-

tern unserer Schulanfänger für ihre großzügigeSpende bedanken. In Zusammenarbeit mit demFörderverein werden wir hierfür eine neue Schau-kel für unsere Kleinen anschaffen.

Nach diesem gelungenen Tag wünschen wirunseren Schulkindern und Eltern viel Erfolg aufihrem künftigen Weg und würden uns wünschen,dass sie uns in guter Erinnerung behalten.

Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte Mackenrode

Verabschiedung der Schulanfänger in denKindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein

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Auch das Zuckertütenfest in Klettenberg wurdeungeduldig herbeigesehnt. Am 12.07.2007 soll-te es so weit sein. Voller Spannung wurde allesvorbereitet.

Die Kinder von Sonjas Gruppe überlegten waseingekauft werden sollte, denn sie wollten ja mitihrer Erzieherin im Kindergarten schlafen und ihrAbendessen gemeinsam kochen. Das Menü warsehr vielseitig: Nudeln mit Tomatensoße, Pom-mes, Würstchen, Wurstplatte, Obst- und Gemü-

sesalate. Quiz, Spiele, Disco, zu der auch einezünftige Kinderbowle gehörte, rundeten dannden Abend ab.

Im Riesenbett, in dem auch Sonja Platz hatte,schliefen alle glücklich ein.

Auch das Fest am nächsten Tag war sehr auf-regend. Die Suche nach dem Zuckertütenbaum,die Frage, ob die Zuckertüten bei diesem kal-ten Sommer überhaupt wachsen konnten, be-schäftigte die Kinder sehr. Die Freude als er end-

Vom Zuckertütenfest in Klettenberg

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lich entdeckt wurde war groß. Die Zuckertüten,welche die Erzieher mit viel Liebe gebastelt hat-ten, wurden begeistert abgepflückt.

Wir wünschen unseren Schulanfängern vielFreude und einen guten Start und möchten esnicht versäumen, uns bei den Eltern zu bedan-ken, die uns immer bei unserer Arbeit unterstützthaben und uns Erziehern durch anerkennendeWorte eine große Freude gemacht haben. Auchwir würden uns wünschen, dass uns alle in gu-ter Erinnerung behalten und bei den vielen Fes-ten und Feiern sind alle als Gäste herzlich will-kommen. Die Kinder und Erzieher der Kindertagesstätte Klettenberg

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Am 25.08.2007 fand das 7. Treckertreffen der„Treckerfreunde Mackenrode“ auf dem Kasta-

nienplatz in Mackenrode statt. Bei herrlichemSonnenschein bestaunten die Gäste 53 ausge-stellte Traktoren aus Pützlingen, Buhla, Haynro-de, Etzelsrode, Trebra, Sülzhayn, Limlingerode,Steina und narürlich auch aus Mackenrode.

Höhepunkte der Veranstaltung waren eine Tre-

Die Tradition wird fortgesetzt!7. Treckertreffen der „Treckerfreunde Mackenrode“

Gruppenfoto der Treckerfreunde

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ckerparade, ein Rasentrecker-Geschicklichkeits-fahren, Treckerziehen und das beliebte Tauzie-hen. Für die kleinen Treckerfreunde gab es Kis-tenrutschen, eine Hüpfburg, Torwandschießenund Ausfahrten ins Grüne. Für das leibliche Wohlwurde auch gesorgt.

Dank gilt allen fleißigen Helfern, die zum Gelin-gen des Festes beigetragen haben.Fotos und Text: Mario Herting

12. Jahrgang Nr. 5Hohensteiner Nachrichten

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Die Jugendeuerwehr Mackenrode beimTreckerziehen.

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Und hier jetzt die Auflösung von unserem Such-bild Nr. 6 aus der letzten Ausgabe der Hohen-steiner Nachrichten: „Der Kalkofen“ zwischen Hol-bach und Liebenrode. Wir gratulieren allen, die

unser Suchbild richtig erkannt haben. Nun vielSpaß mit dem Suchbild Nr. 7! Wo ist das in derGemeinde Hohenstein aufgenommen?

Wo ist das in der Gemeinde Hohenstein aufgenommen?

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12. Jahrgang Nr. 5Hohensteiner Nachrichten

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„Was denn?“ braust der Arzt auf, „Sie können nur 200 Euro für Ihre Be-handlung bezahlen? Lieber Mann! Für das Geld kann ich höchstensIhr Röntgenbild retuschieren.“„Vati, wie schreibt man Saxophon?“ „Gar nicht, das bläst man!“

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20 Jahre friedliche Revolutionund deutsche Einheit – Bitte um Unterstützung

Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2009jährt sich zum 20. Mal die friedliche Revolutionin der DDR. Ein solcher Jahrestag will würdig vor-bereitet sein. Doch dazu bedarf es vieler fleißi-ger Unterstützer aus allen Schichten der Bevöl-kerung, aber ebenso von Ämtern, Einrichtungen,Betrieben, Vereinen und Kirchen.

So stellt man gegenwärtig in der Bundesstif-tung Überlegungen an, welche Aktivitäten an-gebracht erscheinen, dieses Ereignis würdevollzu begehen. Wenn Sie Vorschläge oder Ideenhaben oder bereits schon entsprechende Initia-tiven kennen oder unterstützen, so lassen Sie esuns bitte wissen.

Dankbar sind wir auch für Zeitzeugen-Berichte,Dokumente, Zeitungsartikel, Fotos, Videos, Fil-me, Flugblätter o. ä., die sich mit der Wendezeit1989/1990 beschäftigen.

Entsprechende Materialien senden Sie bittean folgende Anschrift: Büro des Landrates, Pres-se- und öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23 in99734 Nordhausen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung. gez. Petra Ebert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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In Anlehnung an das Buch „Erinnerungen anThüringen“ erschien jetzt ein neues Buch vonHannalore Gewalt mit dem Titel „Ländliches Thü-

ringen“. Auf 240 Seiten, umrahmt mit 140 Fotoslässt Sie eine ganze Epoche des Nachkriegs-thüringens lebendig werden.

Schauen wir einmal in das Kapitel: „HäuslichePflichten als Kind.“ Hier lesen wir „War endlichdie Schule aus, erwartete mich zu Hause nichtetwa eine fürsorgliche Mutter oder Oma am ge-deckten Mittagstisch. Nein, statt dessen fandich auf dem Küchentisch den täglichen Auftrags-zettel meiner häuslichen Pflichten vor. Dort standz. B.: Betten machen, kleine Schweine füttern,Wasser holen, Kartoffeln abkeimen, aufwaschen,Küche und Hausflur reinemachen, Schuhe put-zen, Brennesseln suchen, Gänse hüten, Obst fürdie Konservierung vorbereiten. Der verfluchteZettel ließ wenig Raum für ein Spiel oder für ge-wissenhafte Erledigung der Schulaufgaben …“

Hannalore Gewalt schrieb nach 160 Buchle-sungen ein neues Buch. Darüber lesen wir: „Aneine ausschließlich heile Welt möchte ich nichterinnern, aber doch an eine, von deren Unver-wechselbarkeit, Einfallsreichtum und natürlicherSchönheit nicht alles verloren gehen sollte. Eswäre wünschenswert, wenn das Gefühl für Wert-maßstäbe wie Nächstenliebe, Zufriedenheit, Dank-barkeit und Toleranz wieder neu überdacht undin den heutigen Alltag einfließen könnte! MeineGeneration (die sogenannten Kriegskinder) durch-lebte eine entbehrungsreiche, ja teilweise sogar

BUCHTIPP: Vor allem die Frauen von Hohenstein finden sich in den Nachkriegserinnerungen der

Hannalore Gewalt wieder

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eine sehr schwere und armselige Kindheit. Den-noch war diese Zeit geprägt von gegenseitigemVerstehen und engem Miteinander, dass sie un-vergessen machte. Meine Kindheitserlebnisseund die einzigartigen Eindrücke der Natur füllenmeine Erinnerungen aus. Ein ganzes Leben konn-te ich davon zehren und mich bis ins Alter da-ran erfreuen. Die Leser meiner Geschichten wer-den wieder an ihre eigenen Kindheitserlebnisseerinnert. Ich durfte während der vielen Buchvor-stellungen erleben, wie glücklich es die älterenMenschen machte, wenn ich aus unserem ge-meinsamen Leben vorlas.“

Und so erzählt Hannalore Gewalt vom Kinder-garten und Kinderfesten. Vom Futterkasten, vomWertköfferchen und von den „Russen die ka-men“, von der Seifentante, vom Kindermantel,Häusliche Pflichten, Futterschneiden, Schneid-ernte, Getreidepuppen, Mohnbrechen, Flachs-ernte, Dreschfest, Kartoffeln- und Rübenernte,Betteln, ährenlesen und Kartoffelnstoppeln, vomSchäfer, Stellmacher, Büttner, Dorfschmiede, derSattlerwerkstatt und schwarzen Schnürschuhen.In bald 70 Kapitel kommt ein längst oft schonvergessener Alltag der Thüringer in die Erinne-rung. Ein Geheimtipp in dem Buch – die tollenKochrezepte ganz am Ende.

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Willst du aufs Wetter im Jahre achten, musst du im Herbstmond dieEicheln betrachten. Haben sie Maden, wird ‘s Jahr wohl geraten. Habensie Fliegen, wirst ein Mitteljahr kriegen. Haben sie Spinnen, wird einschlechtes Jahr beginnen. Sind sie innerlich schön und trocken, wächstim Sommer viel Weizen und Roggen. Sind sie aber naß und schwer,kommt ein feuchter Sommer daher. Sind der Eicheln viel und auch früh,

der Winter bringt Kälte, Schnee und viel Müh’.

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