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I. Bezirksrahmenleistungsvereinbarung

für Betreutes Wohnen nach $$ 53 SGB XII

für psychisch kranke und suchtkranke Menschen

Stand Juni 2006 - redaktionelle Änderung Mai 2010

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Inhaltsverzeichnis

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderung Mai 2010

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1. Einleitung

Nicht erst seit der Psychiatrie-Enquete ist es ein Anliegen, die Versorgung von Menschen mit

einer seelischen Behinderung und die Qualität der damit verbundenen Leistungen durch

professionelle Helfer in den verschiedenen Einrichtungen zu verbessern.

Im Laufe der Jahre entstand in Mittelfranken ein gemeindenahes Netz verschiedener

Einrichtungen ftir Menschen mit einer seelischen Behinderung mit dem Ziel, ihr Leben soweit

wie möglich selbstbestimmt gestalten zu können. Dies ist nach wie vor in einem notwendigen

Aufbau und einer zeitgemäßen Erweiterung begriffen.

Die Betreuung psychisch kranker und suchtkranker Menschen im "Betreuten Wohnen"

ist ein wichtiger und im Wachsen begriffener Bestandteil der gemeindenahen

Versorgung. Die Vernetzung mit anderen sozialpsychiatrischen und suchtspezifischen

Angeboten wie SpDi's, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen, Übergangs- und

Langzeiteinrichtungen sowie Arbeitsplätzenin Werkstätten oder Integrationsunternehmen hat

sich zunehmend etabliert.

Neben anderen Komponenten wie z.B. der Basis der Finanzierungsmöglichkeiten für das

Betreute Wohnen bildet das Konzept der Einrichtung die Grundlage für die Arbeit mit

seelisch behinderten Menschen.

2. Grundsätze

Mit diesen Rahmenbedingungen soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Arbeit

transparenter zu machen und die Qualität der Leistungen sicherzustellen.

Es wird eine geeignete Grundlage zur Sicherstellung und Entwicklung von

- Qualitat der Versorgmg,

- Transparenz der Leistungen,

- Wirtschaftlichkeit,

- leistungsgerechterFinanzierungund

- Steuerung der Ausgaben bzw. Einnahmevolumina

geschaffen.

Das entsprechende System ermöglicht eine für alle Beteiligten vorteilhafte Umsetzung

der gesetzlichen Bestimmungen, denn

- es werden fachliche Anforderungen an eine effektive Eingliederungshilfe

berücksichtigt (Orientierung am individuellen Hilfebedarf),

- Leistungsträger und Leistungserbringer erhalten eine ausreichende Planungssicherheit

in Bezug auf Ausgaben bzw. Einnahmen,

- es wird auf das Einrichtungs- bzw. Trägerbudget Bezug genommen.

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Der Hilfeempfünger tritt als ganze Persönlichkeit mit all seinen Lebenserfahrungen,

Einstellungen, Beeinträchtigungen und Ressourcen auf. Entsprechend ist bei der

Hilfeleistung die ganze Person in ihrem persönlichen Lebenszusammenhang und ihrer

systemischen und gesellschaftlichen Einbindung zu berücksichtigen. Die Hilfeleistung ist

folglich gekennzeichnet durch einen ganzheitlichen Prozess, in dem sozialpädagogische,

medizinische, rechtliche und ergänzende therapeutische Maßnahmen zv einer individuell

wirksamen Gesamthilfe zusarnmenfließen. Eingliederung ins eigene Lebensfeld - statt in

Einrichtungen - sollte immer oberste Priorität besitzen, es sei denn die Erkrankung

erfordert etwas anderes. Dies setzt die Trennuns der Hilfemaßnahmen von Räumen zum

Leben voraus.

Das Konzept der personen- und bedarfsorientierten Hilfeleistung und Personalbemessung

geht vom nichtpsychiatrischen und psychiatrischen Hilfebedarf der einzelnen Personen in

ihrem Lebensfeld aus. Die fragmentierte Leistungserbringung wird durch integrierte

Eingliederungs-, Rehabilitations- und Behandlungsprogramme überwunden. Dies ermöglicht

eine in besonderem Maße bedarfsgerechte und daher qualitativ hochwertige und

wirtschaft liche Lei stungserbringung.

Die qualitativen Anforderungen an

Leistungsvereinbarungen festgelegt:

personerzentrierte Hilfen werden ln

. individuelle Hilfeplanung und Hilfeleistung (sowohl im Einzelfall wie auch in der

Gemeinschaft - soziotherapeutisches Milieu)

o Entkoppelung von Wohnen und Hilfeleistung (nach Möglichkeit Trennung von

Mietverhältnis und Betreuung)

o ambulant vor stationäir (Umwandlung von stationäre in ambulante Plätze bei

entsprechender ambulanter Struktur)

. Einbeziehung nicht-professioneller Hilfen (Ehrenamtliche, Angehörige, etc.)

. verbindliche Kooperation mit sonstigen Hilfeleistern/Verbundbildung

. Beteiligung an regionaler Pflichtversorgung

. Erbringung der Leistungen als Komplexleistung z.B. Krisenmanagement durch mehrere

Mitarbeiter intern/extern

o Krisenplätze

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Zur individuellen Hilfeplanung ist auch im Bereich der Eingliederungshilfe ein integrierter

Hilfeplan/Gesamtplan nr erstellen, der unter Berücksichtigung der aktuellen

Problemlage, der Ziele und der aktivierbaren Hilfen im Umfeld

leistungsbereichsübergreifend über alle im Einzelfall erforderlichen Hilfen Auskunft gibt.

Dabei sind das Vorgehen, die Art und der Ort der Erbringung festzulegen. Damit werden

Voraussetzungen ftir eine effiziente soziale Rehabilitation unter Berücksichtigung und

Einbeziehung aller professionellen und nicht-professionellen Hilfsressourcen geschaffen. Die

individuelle Hilfeplanung soll in eine bedarfsgerechte Leistungserbringung einmünden, damit

eine leistungsgerechte Finanzierung der erforderlichen Hilfen sichergestellt werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass im Verlaufe der Eingliederung der Hilfebedarf mehrfach

wechselt. Um rehabilitationsbehindernde Brüche zu vermeiden, muss das System die

Möglichkeit bieten, einem veränderten Hilfebedarf mit einer Anpassung der Hilfeleistungen

zu begegnen, ohne einen Wechsel der Einrichtung (oder gar des Lebensortes) zu erzwingen.

Bei schwer und chronisch psychisch kranken bzw. suchtkranken Menschen kommt der

Zusammenwirkung verschiedener Hilfen zu einer Komplexleistung und der

therapeutischen Kontinuität hohe Bedeutung zu. Von den Einrichtungen ist daher zu

erwarten, dass sie von ihrer Struktur Leistungen unterschiedlicher Art und Intensität bei

therapeutischer Kontinuität anbieten können, die in der Einrichtung und gegebenenfalls mit

Leistungen anderer Einrichtungen/lnstitutionen und gesetzlichen Betreuern zu

Komplexleistungen im Sinne eines Casemanagements verknüpft werden können. Die

Beziehungsarbeit wird dabei in den Vordergrund gestellt und als tragendes Element der

pädagogischen Arbeit angesehen. Im Regelfall steht der therapeutische Beziehungsaspekt

im Vordergrund, so dass die Hilfeleistung von einem Diplom-Sozialpädagogen zt)

erbringen ist.

Durch differenzierte Leistungsvergütung, am jeweiligen Hilfebedarf ausgerichtete Tagessätze,

werden Aufrrahmen von behinderten Menschen mit hohem Hilfebedarf erleichtert, aber auch

Einschränkungen der Hilfeleistung ermöglicht, ohne die Betreuungsbeziehung

aufzuki.indigen. Dieser Situation soll mit einem breiten Betreuungsschlüssel von 1:12 bis 1:3

begegnet werden.

Es ist sicherzustellen, dass Leistungserbringer bedarfsgerechte Hilfe erbringen und es muss

möglich sein, diese zu kontrollieren. Daraus folgt: Art und Umfang der Leistung müssen

einzelfallbezogen definiert werden und sind in den jeweiligen Konzeptionen zu verankern.

Die einzelfallbezogenen Leistungen müssen nach einem zu vereinbarenden Standard mit

vergleichbaren Instrumenten beschrieben werden, damit eine Vergleichbarkeit bezüglich der

Leistungen, der Entgelte und der Ergebnisqualität möglich ist. Es ist erforderlich, eine hohe

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Transparenz des Leistungsangebots zu gewährleisten. Leistungsart und Leistungsintensität

sind einrichtungsübergreifend zu beschreiben. Erst dann werden differenzierte

Leistungsangebote sichtbar und können individuell genutzt werden. Diese sind für jeden

Klienten in regelmäßigen Abständen im Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und

Ab schlussberichtsbo gen (HEB -Bo gen) zu dokumentieren.

3. Erfassung des Hilfebedarfes

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungsbereiche für seelisch behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe werden

entsprechend dem Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-

Bogen) (Anlage 1) erfasst. Dieser beinhaltet:

1. Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

2. Selbstversorgung und Wohnen

3. Arbeit, arbeitsuihnliche Tätigkeiten, Ausbildung

4. Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

5. Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung (2.8. Krankheitseinsicht,

Comp li ance, Krisen, Arztbesuche, Medikamenteneinnahme)

Damit sind ftinf Leistungsbereiche mit typischen qualitativen Schwerpunkten benannt. Der

individuelle Hilfebedarf kann mehrere Leistungsbereiche betreffen, die von einem oder

mehreren Einrichtungen erbracht werden. Die gesamte Eingliederungshilfe aller

Leistungsbereiche ist in diesem Fall auf der Basis eines integrierten Gesamtplans und im

Verlauf abgestimmt zu erbringen (Komplexleistung). Bei Bedarf werden Personen- und

Hilfeplankonferenzen durchgeführt und mit anderen Leistungserbringern (2.B. Ikankenhaus,

Tagesstätte, Selbsthilfegruppen. etc.) zusammengearbeitet. Die Kooperation mit

Einrichtungen und Diensten, inklusive Amtern und Behörden ist obligatorisch.

Ergänzend zum Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-

Bogen) ist das Raster zur Ermittlung des Hilfebedarfs für Klienten/innen des Betreuten

Wohnens auszuftillen (Anlage 2).

Zu beachten ist, dass in diesem Zusammenhang nur Leistungsbereiche der

Eingliederungshilfe gemeint sind. Leistungen der Akutbehandlung (inkl. kankenpflege

nach SGB V), Heilmittel nach SGB V, berufliche und medizinische Rehabilitation (SGB VI

und SGB V) sowie Grundpflege nach SGB XI sind gegebenenfalls entsprechend der

gesetzlichen Bestimmungen zufrnanzieren und in den Gesamtplan zu integrieren.

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3.3 Hilfeempf?ingergruppen

Den Betreuungsschlüsseln 1:12 bis 1:3 sind vier Hilfeempfüngergruppen zugeordnet.

Hilfeempfänger-gruppen

Schlüssel

HEG 1 l :12HEG 2 1:09HEG 3 1:06HEG 4 1:03

3.4 Klienten-undOrganisationsleistung

Im Folgenden werden die Klienten- und Organisationsleistungen näher beschrieben.

Die Klientenleistungen werden in direkte Klientenkontakte und indirekte klientenbezogene

Tätigkeiten unterschieden. Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung der

verschiedenen Täti gkeiten.

Klientenleistungen:

1 .) Direkte Klientenkontakte:

- Persönlicher Kontakt

- Angehörigengespräche im Beisein des Klienten

- Telefonkontakt mit dem Klienten

- direkter Kontakt mit sonstigen Bezugspersonen (2.8. Arzte, Amter) im Beisein des

Klienten

- Betreuung von Klienten bei Gruppenangeboten, inkl. Freizeitmaßnahmen

2..) Indirekte klientenbezogene Tätiekeiten:

- Wegezeiten

- Kontakt mit sonstigen Bezugspersonen (2.8. Ärzte, Amter)

- Telefonkontaktmit sonstigenBezugspersonen

- Fallbezogene Dokumentation, Berichte und Anträge

- Fallbesprechungen, Fallsupervision und Teambesprechungen über den Klienten

- Vorbereitung und Nachbereitung der therapeutischen Gruppenangebote

Organisationsleistun g :

- Leitungsfunktion

- AußendarstellungderEinrichtung

- Wohnungsverwaltung

- Gremienarbeit

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Kooperation und Vernetzung

Konzeptionsarbeit

Btiroorganisation

Supervision

Fortbildung

Anmerkung:

Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren

a) Bei Aufrrahme der/des Klientin/en

Im Aufnahmemonat wird eine Zeitpauschale von 2 Stunden direkte Klientenleistung und I

Stunde indirekte Klientenleistung anerkannt.

b) Bei Nichtaufirahme der/des Klientin/en

Di e geleist eten Zeiten zählen zu den Organisationsleistungen.

Prozentuale Zuordnung:

Klientenleistungen

l . Direkte Klientenkontakte 50 Vo

2. Indirekt klientenbezogene Tätigkeiten 20(,

Organis ationsleistun g 30 Vo

4, Berufsgruppen

Um vom Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen zu einer begrtindeten

Maßnahmepauschale zu kommen, ist eine idealtypische Berufsgruppenverteilung zu

vereinbaren. Je nach einrichtungsspezifischer Konzeption wird es dem Träger ermöglicht,

Mitarbeiter aus den erwähnten Berufsgruppen einzusetzen, sofern das Gesamtprofil der

beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter nicht abgesenkt wird.

Grundsätztich ist die Berufsgruppe der Diplom-Sozialpädagogen für dieses Arbeitsfeld

einzusetzen. Das bedeutet die Berufsgruppe der Sozialpädagogen ist für mindestens 757o der

anfallenden Klientenleistungen und Organisationsleistung einzusetzen. Die restlichen 25Yo

können im Bedarfsfall durch andere Berufsgruppen ausgeführt werden.

Im Folgenden werden die Schwerpunkte der Aufsabenfelder der unterschiedlichen

Berufsgruppen näher erläutert.

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4.1 Diplom-Sozialpädagogen

1) Aufnahme und Gestaltung persönlicher. sozialer Beziehungen

o Beziehungsaufbau zuBeraterlin

o Beziehungsklärung und Reflektion

o VerbessenrngderBeziehungsftihigkeit

o Erkennen von Abhringigkeiten in Beziehungen

o Beziehungsgestaltungzum nahen Umfeld sowie Einbeziehung des sozialen Umfeldes

o BedarfsprüfungundMotivationsarbeit

o Motivation und Einbindung in Gruppenangebote, Patientenclubs, VHS Kurse undFreizeitangebote zur weiteren Kontaktmöglichkeit

o Training von sozialen Kompetenzen (Konfliktftihigkeit, Kritikftihigkeit,Eigeneinschätntng, Umgang mit Rückschlägen)

2) Selbstversorgune und Wohnen

o Training der lebenspraktischen Kompetenzen wie Emährung, Kochen, Waschen,Einkaufen, Haushaltsführung und Geldeinteilung

o Förderung der Körperpflege und Körperhygiene

o Hilfestellung und Erlernung eines adäquaten Umgangs mit behördlichen undfinanziellen Angelegenheiten

o Hilfestellung bei der Erlangung notwendiger Ausweispapiere

o Befühigung zur Wohnungssuche und zum Wohnungswechsel

Erhaltung und Einrichtung des Wohnraumes

Bewältigung des Zusammenwohnens mit anderen Bewohnern

3) Arbeit. arbeitsähnliche Tatiekeiten. Ausbildung

o Beratung, Information und Unterstützung bei der Vermittlung über/in beruflicheAusbildungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitsmöglichkeitenam 1. und2. Arbeitsmarkt

o Motivation zur Arbeits- und Ausbildungssuche

o Hilfestellung bei der Arbeitssituation, Konfliktlcisung am Arbeitsplatz

o ErarbeitungrealistischerBerußziele

. Bewerbungstraining

o Stärkung von Fähigkeiten und Interessen

o Unterstützung bei Antragstellungen

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4) Tagesgestaltung. Freizeit. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

o Informations- und Motivationsarbeit zur Teilhabe an der Gesellschaft

o Erarbeitung und Motivation zu einer sinnvollen Tagesgestaltung

. Überwindung der Isolations- undVereinsamungstendenzen

o Einüben und Modifizieren der individuellen Tasesstruktur und der freienZeit

Umeang mit den Auswirkuneen der Behinderune (2.B. Krankheitseinsicht. Compliance.Krisen. Arztbesuche. Medikamenteneinnahme)

o Auseinandersetzung, Stabilisierung und Annahme der psychischen Erkrankungbzvt.der Suchterkrankung

o Hilfestellung zur Abklärung der Erkrankung und des psychiatrischen Krankheitsbildes(Zusammenarbeit mit niedergelassenen Psychiatern, Tagesklinik oder Ambulanz)

o Erlernen des Umgangs mit der Erkrankung

o Umgang mit einer Krise bei der psychischen Erkrankung bzw. mit einem Rückfall,Rückfallprävention

o Erlernen von Strategien zur Bewältigung von Einsamkeit und Isolation

o Begleitung beim Umgang mit körperlicher Gesundheit und Beschwerden

o Förderung der Eigeninitiative und der Eigenverantwortung

o Hinfi.ihrung zvr eigenverantwortlichen Medikamenteneinnahme/Wahrnehmung dermedizinischen Versorgung

o Aufbau eines Hilßnetzes, um die psychische Stabilisierungzn erlangen

o Information, Beratung bzw. Vermittlung über/in Suchthilfeangebote sowie in diepsychiatrische Versorgungskette

o Krisenintervention

o Stärkung des Selbstwertgefühls und der Autonomie

o Aufbau der Frustrationstoleranz

o ErlemenvonBewältigungsstrategien

o Reflektion von Angsten und Unsicherheiten

o Förderung der Inanspruchnahme medizinischer und psychiatrischer Hilfsangebote

Grundsätzlich werden folgende Methoden angewendet:

o Einzelgespräche

o Hausbesuche,Klinikbesuche

o Hilfeplanungsprozesse

o Krisenintervention

o Angehörigen-undFamiliengespräche

o Paargespräche

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderuns Mai 2010

s)

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a

o

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Kooperation mit anderen Stellen, wie Arzten, Berufsbetreuern, Amtem, Beratungsstellen,Justiz, Kostenträgern

Gruppenarbeit

Urlaubsmaßnahmen

Freizeit- und erlebnispädagogische Maßnahmen

Die Grundhaltung ist eine ganzheitliche Beratung. Darin inbegriffen ist das

Unterstützungsmanagement, Information, Vermittlung, Begleitung, Anleitung, Kontrolle,

intensive individuelle Hilfe und die Biografiearbeit.

4.2 Heilerziehungspfleger

1) Aufnahme und Gestaltung persönlicher. sozialer Beziehuneen

o Beziehungsgestaltung zum nahen Umfeld sowie Einbeziehung des sozialen Umfeldes

o Motivation und Einbindung in Gruppenangebote, Patientenclubs, VHS Kurse undFreizeitangebote zur weiteren Kontaktmöglichkeit

2) Selbstversorgung und Wohnen

o Training der lebenspraktischen Kompetenzen wie Ernährung, Kochen, Waschen,Einkaufen, Haushaltsftihrung

o Förderung der Körperpflege und Körperhygiene

o Unterstützung bei Wohnungssuche, Einrichtung des Wohnraumes

Arbeit. arbeitsähnliche Tätigkeiten. Ausbildung

o Hilfestellung bei der Arbeitssituation, Bewerbungstraining

o Unterstützung bei Antragstellungen

Taeeseestaltune. Freizeit. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben:

o Durchführung von Freizeitangeboten und Freizeitmaßnahmen (Urlaubsreisen)

Umeang mit den Auswirkungen der Behinderung (2.B. Krankheitseinsicht. Compliance.Krisen. Arztbesuche. Medikamenteneinnahme)

o Begleitung beim Umgang mit körperlicher Gesundheit und Beschwerden

4.3 Erzieher

Diese Berufsgruppe ist in der RegelErwachsenen geht.

wenn es um die Betreuung von jungen

1) Aufnahme und Gestaltung persönlicher. sozialer Beziehungen:

o Kritikftihigkeit erlernen und stabilisieren

2) Selbstversorgung und Wohnen

o Training der lebenspraktischen Kompetenzen wie Emährung, Kochen, Waschen,Einkaufen, Haushaltsfiihrung

o Förderung der Körperpflege und Körperhygiene

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderung Mai 2010 13

3)

4)

5)

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3)

4)

5)

o Unterstützung bei Wohnungssuche, Einrichtung des Wohnraumes

Arbeit. arbeitsahnliche Tatiskeiten. Ausbildung

o Hilfestellung bei der Arbeitssituation, Bewerbungstraining

o Unterstützung bei Antragstellungen

Tageseestaltune. Freizeit. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

o Durchführung von Freizeitangeboten und Freizeitmaßnahmen (Urlaubsreisen)

Umgane mit den Auswirkungen der Behinderung (2.8. Krankheitseinsicht. Compliance.Krisen. Arztbesuche. Medikamenteneinnahme)

o Weiterer Ausbau von Strategien ztx Bewältigung von Einsamkeit und Isolation

o Erlernen der Fähigkeit, im Bedarfsfall Hilfe anzunehmen

o Beziehungsgestaltungzrrm nahen Umfeld sowie Einbeziehung des sozialen Umfeldes

o Motivation und Einbindung in Gruppenangebote, Patientenclubs, VHS Kurse undFreizeitangebote zur weiteren Kontaktmöglichkeit

4.4 Arbeitstherapeuten

Arbeitstherapeuten sind nur dann erforderlich, wenn tagesstrukturierende Angebote in Bezug

auf Arbeit angeboten werden. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich Arbeit und arbeitstihnliche

Tätigkeiten.

4,5 Sonstiges

Soziotherapeutische Assistenteniqualifizierte Exuser

1) Aufnahme und Gestaltune persönlicher. sozialer Beziehuneen

o Kritikftihigkeit erlemen und stabilisieren

2) Selbstversorgune und Wohnen

o Anstöße bei der Zimmer- und/oder Körperhygiene

3) Arbeit. arbeitsiihnliche Tatigkeiten. Ausbildung

o Antriebs- und Motivationshilfen geben

. Ausdauer- und Durchhaltevermögen stabilisieren durch Motivation

4) Tagesgestaltung. Freizeit. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

o Vorbildfunktion sowie Förderung der therapeutischen Gemeinschaft

5) Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung (2.8. Krankheitseinsicht. Compliance.Krisen. Arztbesuche. Medikamenteneinnahme)

. Stabilisierung der Akzeptanz der Abhängigkeit

o Weiterer Ausbau von Strategienzur Bewältigung von Einsamkeit und Isolation

o Erlernen der Fähigkeit, im Bedarfsfall Hilfe anzunehmen

Stand Juni 2006 -redaktionelle Anderung Mai 2010

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Darüber hinaus können bei Bedarf auch

- Reinigungskräfte

- Hauswirtschafterinnen

- Zivlldienstleistende

- Ehrenamtlichebeschäftigtwerden.

5. QualitätssicherungEs ist der Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen) (siehe

Anlage l), das Raster zur Ermittlung des Hilfebedarfs für Klienten/innen (Anlage 2) und die

Monatsübersicht (Anlage 3) zu führen.

Als Berechnungsgrundlage fiir die angegebenen Betreuungsschlüssel in der Monatsübersicht

gilt eine Jahresarbeitszeit ftir eine Vollzeitkraft von 1.580 Stunden. Urlaub, Krankheit und

Vertretung sind bei dieser Jahresarbeitszeit bereits berücksichtigt.

Die Verfahrensregelungen aus dem Bayerischen Gesamtplanverfahren sind zu

berücksichtigen.

Der Kostenträger ist zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung berechtigt.

6, Kündigung

Die Bezirksrahmenleistungsvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum

Schluss eines Kalenderjahres von jedem Vereinbarungspartner gekündigt werden. Die

Kündigung bedarf der Schriftform und ist allen Vereinbarungspartnern zuzustellen. Die

Ki.indigung gilt nur ftir den ki.indigenden Vereinbarungspartner.

7. Inkrafttreten

Die Bezirksrahmenleistungsvereinbarung tritt zum 0l .01 .2007 in Kraft .

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderung Mai 2010

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Ansbach,/denBe:irk i'v1iitclfranken

Bezirksver\dväitungPostfach 617

91$1 1 Ansbach

es Rotes Kreuu, Bezirksverband 0

Paritätischer trVohlfahrtsv*rbtnd. Landesvc

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Ärbeiterwohlfahrt Bezirksverb nn

Bezirk il{ittelfranken

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Landerqerchäfu 5t€lle BaYcrnü*iendsttane | 79 ' 80686 Münchenrsi ioSgr 12 1633 34. Faxr (08!l l? t61336

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irndesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.

Iliözescn-Caritas-Vertr*nd Ba mberg/Eichstätt

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H ä13-tSogen A Vorläufi ge Hilfeplanung;

Tel . :Ansprechpartner/in:

Fax:E-Mai l :

Hilfeplanungs-. Entwicklunqs- und Abschlussberichtsboqen (HEB Boqen)

für Menschen mit einer wesentlichen seelischen Behinderungzur Erstel lung eines Gesamtplanes gemäß S 58 SGB Xl l für

Name: Vorname: Geburtsdatum:

Die im HEB Bogen erhobenen Daten sind zur Vorlage beim Leistungsträger (Sozialhi l feträger) best immt und dienender sozialhi l ferecht l ichen und fachl ichen Abklärung des individuel len Hi l febedarfes nach Maßgabe der $$ 53 und 9SGB Xl l i . V. m. S 58 SGB Xl l . Dieser HEB Bogen ist Tei l des Gesamtplanes für eine personenzentr ierte Hi l fege-währung.

Der HEB Bogen besteht aus drei Tei len. Bi t te verwenden Sie anlassbezogen den jewei ls zutreffenden Tei l desBogens. Für die Dokumentation des Ergebnisses der vorläufigen Hilfeplanung verwenden Sie bitte den Teilbogen A)Ergebnis der vor läuf igen Hi l feplanung. Für die Erstel lung eines Entwicklungsberichtes bi t te den Tei lbogen B) Entwick-lungsbericht sowie bei Beendigung der Maßnahme als abschl ießendes Berichtsinstrument den Tei lbogen C). Bi t temögl ichst maschinel l bearbeiten, Ergänzungen können formlos beigefügt werden.

Aufgrund der gesetzl ichen Best immungen sowie der geschlossenen Rahmenvereinbarung (vgl . $ 75 Abs. 3 i . V. mS 79 SGB Xl l) s ind die Leistungserbr inger zur Weiter lei tung des HEB Bogens an den Leistungsträger verpf l ichtet.

Paragraph 67 a Abs. 3 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) verpflichtet dazu, auf die Mitwirkungspflichten desAntragstellers bzw. Sozialleistungsbeziehers nach den SS 60 ff SGB | (Sozialgesekbuch Erstes Buch) zur Aufklärungdes entscheidungserhebl ichen Sachverhalts hinzuweisen. Gleiches gi l t für den Hinweis, dass der Sozialhi l feträger beifehlender Mitwirkung nach $ 66 SGB I ohne weitere Ermit t lungen die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkungganz oder teilweise versagen oder entziehen kann, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Bei Neuaufnahmen eines/er Leistungsberechtigten inder Einr ichtung/Stel le ist das Ergebnis der Hi l fepla-nung innerhalb von drei Monaten wie folgt mitzutei-ten :

1. Die Beschreibung der aktuel len Situat i -on/Problemlage

2. Die Förderziele3. Die Beschreibung der geplanten Maßnahmen.

Diese vorläuf ige Hi l feplanung ist in enger Abst im-mung mit dem/der Betroffenen (ggf. seinesler bzw.ihresier gesetzlichen Betreuers/in) zu erstellen. DieBeteiligung derides Betroffenen wird mit de-ren/dessen Unterschrift (ggf . gesetzlichen Betreu-ers/in) auf der letzten Seite bestätigt.

Nach Maßgabe des im Bewil l igungsbescheid ge-nannten Zeitraumes ist im Entwicklungs- bzw. Ab-schlussbericht folgendes mitzuteilen :

1. Die Beschreibung der berei ts durchgeführtenMaßnahmen

2. Die Beschreibung der Entwicklung innerhalbdes letzten Förderzeitraumes

3. Die Fortschreibung der Förderziele (entfälltbeim Abschlussbericht )

4. Die weiteren Maßnahmen

Die Beteiligung des/der Betroffenen (ggf. seines/erbzw. ihres/er gesetzlichen Betreuers/in) bei der Er-stellung des Entwicklungs- und Abschlussberichtesist immer erforderlich.

Sland; 24. Ncvember 2009 - AG Gesatrrtplan Veriri:nd der Bayer. Bez-irke Selte 1 von I

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HEB-Bogen A Vorläufi ge Hilfeplanung

Arztliche Diagnose soweit bekannt, Auswirkungen der Behinderung/en:

A) Teilbogen: Ergebnis der vorläufigen Hilfeplanung

Aufnahme am:

1. Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

a) Beschreibung der aktuellen Situation bzw. der Problemlage unter Berücksichtigung der Ressourceninnerhalb der ersten drei Monate nach Leistungsbeginn

b) Einschätzung des Hilfebedarfs

n keine Hilfestellung

n Information und Beratung

n Erschließung von Hilfen im Umfeld

n Individuelle Planung, Beobachtung, Rückmeldung

n begleitende, übende Unterstützung

n intensives individuellesAngebot

c) Rahmenziele für den Planungszeitraum

d) Beschreibung der geplanten

n O Monate n

Maßnahmen für

12 Monate tl 24 Monate n Monate

Stand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 2 von B

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HEB-Bogen A Vorläufi ge Hilfeplanung

2. Selbstversorgung und Wohnen

a) Beschreibung der aktuellen Situation bzw. der Problemlage unter Berücksichtigung der Ressourceninnerhalb der ersten drei Monate nach Leistungsbeginn

b) Einschätzung des Hilfebedarfs

n keine Hilfestellung

n Information und Beratung

tr Erschließung von Hilfen im Umfeld

tr Individuelle Planung, Beobachtung, Rückmeldung

n begleitende, übende Unterstützung

n intensives individuelles Angebot

c) Rahmenziele für den Planungszeitraum

d) Beschreibung der geplanten Maßnahmen für

n 6 Monate n 12 Monate n 24 Monate n

Stand: 24. November 2ü09 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 3 von I

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HEB-Booen A Vorläufi oe Hilfeolanuno

3. Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung/ für Werkstätten siehe auch Einlegeblatt WfbM

a) Beschreibung der aktuellen Situation bzw. der Problemlage unter Berücksichtigung der Ressourceninnerhalb der ersten drei Monate nach Leistungsbeginn

Einschätzung des H ilfebedarfs

n keine Hilfestellung

n Information und Beratung

! Erschließung von Hilfen im Umfeld

tr Individuelle Planung, Beobachtung, Rückmeldung

n begleitende, übende Unterstützung

n intensives individuellesAngebot

Rahmenziele für den Planungszeitraum

b)

c)

d) Beschreibung der geplanten Maßnahmen für

n 6 Monate n 12 Monate n 24 Monate n Monate

$tand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 4 von B

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HEB-Bogen A Vorläufi ge Hilfeplanung

4. Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

a) Beschreibung der aktuellen Situation bzw. der Problemlage unter Berücksichtigung der Ressourceninnerhalb der ersten drei Monate nach Leistungsbeginn

Einschätzung des H ilfebedarfs

n keine Hilfestellung

n Information und Beratung

n Erschließung von Hilfen im Umfeld

n Individuelle Planung, Beobachtung, Rückmeldung

n begleitende, Lrbende Unterstützung

n intensives individuellesAngebot

b)

c) Rahmenziele für den Planungszeitraum

Beschreibung der geplanten Maßnahmen für

n 6 Monate n 12 Monate n 24 Monate n Monate

d)

Stand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 5 von 8

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HEB-Bogen A Vorläufige Hilfeplanung

5. Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung (2.B. Krankheitseinsicht, Gompliance, Krisen,Arztbesuche, Medi kamenteneinnahme)

a) Beschreibung der aktuellen Situation bzw. der Problemlage unter Berücksichtigung der Ressourceninnerhalb der ersten drei Monate nach Leistungsbeginn

b) Einschätzung des Hilfebedarfs

! keine Hilfestellung

! lnformation und Beratung

tl Erschließung von Hilfen im Umfeld

! lndividuelle Planung, Beobachtung, Rtlckmeldung

! begleitende, übende UnterstüEung

tr intensives individuellesAngebot

c) Rahmenziele ftlr den Planungszeitraum

d) Beschreibung der geplanten Maßnahmen fOr

! 6 Monate ! 12 Monate ! 24 Monate n - Monate

Stand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 6 von 8

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Hä8-Bogen A Vorläufi ge Hilfeplanung

Bitte kreuzen Sie an, auf welchem/n der fünf Bereiche der Schwerpunkt der Förderung innerhalb des Bewilligungszeitraumes liegt:

t. n Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

2 . n Selbstversorgung / Wohnen

3. n Arbeit / arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung

4. n Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

5. n Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung (2. B. Krankheitseinsicht, Krisen etc.)

Sichtweise und Wünsche des Leistungsberechtigten bezüglich der geplanten Maßnahmen:

$tand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke Seite 7 von B

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HfB-Bogen A Vorläufige Hilfeplanung

Weitere Planunq:

Stationäre Wohnform Ja ! Nein nAußenwohngruppe Ja ! Nein nBetreute Wohngemeinschaft ;an Nein nBetreutes Einzelwohnen .Ja n Nein !

Tagesstätte ;an Nein nKeine Veränderung JanSonstiges Jan Nein n

n Innerhalb eines Jahres n von 1-2 Jahren von Jahren

Betreuungssch lüsselempfehlung für das geplante Angebot:

empfohlener Stundenbedarf pro Woche:

Die Sozialveruvaltung des Sozialhilfeträgers (Leistungsträgers) ist datenverantwortliche Stelle i. S. d. S 67 Abs. 9 S. 3 SGB X. Die Zweckbestim-mung sowie die Hinweise auf die Mitwirkungspflichten und auf die Folgen fehlender Mitwirkung ergeben sich aus dem Deckblatt des HEB-Bogens. Der Leistungsberechtigte bal. bar. sein gesetzlicher Betreuer erklärt für die Zweckbestimmung dieses Bogens seine Einwilligung indie der hierzu erforderlichen Daten an den Sozialhilfeträger. Dies gilt auch für Angaben über seine Gesundheit (besondere Aften perconen-bezogener Daten nach S 67 Abs. 12 SGB X).

Datum, Unterschrift des Leistungserbringers Datum, Unterschrift des / der Leistungsberechtigten

Stand: 24. November 2009 - AG Gesamtplan Verband der Bayer. Bezirke

Eine ambulante / teilstationäre Maßnahme ist zurzeit aus folgenden Gründen nicht möglich:

Ergänzende Ausführungen, z. B. Krisen während des Berichtszeitraumes, Klinikaufenthalte etc.:

Vorrangiger Ansprechpartner (Casemanager) ist:

Seite 8 von B

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Anlage 2

Raster zur Bemessung des Hilfebedarfs fürKlienten/innen des Betreuten Wohnens

Träger des Betreuten Wohnens:

Bei den mit "X" gekennzeichneten Leistungebereichen (siehe Erläuterungen Rückseite) benötigtder/die KlienUin eine unmittelbare und eingreifende Betreuung(dazu zählen begleitende, übende Unterstützung und/oder intensives individuelles Angebot).

Bei den mit "0" gekennzeichneten Leistungebereichen (siehe Erläuterungen Rückseite) benötigtder/die KlienUin eine miftelbare Betreuung(dazu zählen Information und Beratung, Erschließung von Hilfen im Umfeld und/oder individuellePlanung, Beobachtung, Rückmeldung)

Bei den mit "--" gekennzeichneten Leistungebereichen (siehe Erläuterungen Rückseite) benötigtder/die KlienUin keine Betreuung.

Ort. Datum

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Stand Juni2006 - redaktionelle Anderung Mai 2010

Unterschrift des Trägers

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Anlage 2

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1 .

2.

Erläuterung zu den 5 Leistungsbereichen für seelisch behinderte Menschenentsprechend der Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für Betreutes Wohnen unddem Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer BeziehungenHierin sind die sozialen Einbindungen in familiäre Beziehungen, Ehe/Partnerschaft undFreundeskreis umfasst.

Selbstversorgung und WohnenHierin sind alle das unmittelbare Wohnen betreffende Fähigkeiten umfasst, wie z.B.Körperpflege, Kleidung, Einkaufen, Ernährung, Kochen, Umgang mit Geld,Wohnraumreinigung/-gestaltung, Mobilität, Einfügen in die Gemeinschaft .

Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, AusbildungHierin sind alle regelmäßigen Tätigkeiten, Beschäftigungen, Unternehmungen umfasst, denenein/e KlienUin an Wochentagen nachgeht. Das reicht von der Arbeitsstelle auf dem freienArbeitsmarkt bis zum regelmäßigen, stundenweisen Besuch einer Tagesstätte.

Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen LebenHierin sind alle Aktivitäten umfasst, die keine Arbeit oder Beschäftigung sind und die nichtin den unmittelbaren Bereich des Wohnens fallen. Gestaltung der frei verfügbaren Zeit:Hobbys, soziale Einbindungen an Vereine, körperliche Aktivitäten.

Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung(2.B. Krankheitseinsicht, Compliance, Krisen, Arztbesuche, Medikamenteneinnahme)Hier wird beurteilt. in welcher Art und Weise der/die KlienUin mit seiner/ihrer Krankheitumgeht: Inanspruchnahme psychiatrischer, medizinischer, sozialer Hilfen, Frequenz derAatbesuche, Teilnahme an Therapien, Betreuung und Art der Beziehung zum Betreuer,Umgang mit Medikamenten, Kritikfähigkeit.

4.

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderung Mai 2010

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Monatsübersicht fur Betreutes Woh nen

Name des Betreuten:Geburtsdatum:im BeWo seit:HEG:Betreu u ngsmonat:

Datum Dauer derindirektenklienten-

bezogenenTätigkeiten

Dauer derdirektenKlienten-kontakte

Art des Kontaktes bzw. der Tätigkeit Berufs-gruppe

Ort, Datum Unterschrift des Bezugsbetreuers, Berufsbezeichnung

Stand Juni 2006 - redaktionelle Anderung Mai2010