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Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015
Die häufigsten
Fragen & Antworten
zur Personalhygiene
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Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015
Was bedeutet „Persönliche Hygiene“?
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene schreibt vor:
„Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln
umgegangen wird, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit
halten…“
Allgemein zählt zur „Persönlichen Hygiene“:
• Hände- und Körperhygiene
• Saubere Arbeitskleidung, inkl. Kopfbedeckung
• Kleine Wunden hygienisch abdecken
• Schmuckverbot
Personalhygiene ist ein absolutes MUSS im Lebensmittelbereich!
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Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015
Ist das Tragen von Einmalhandschuhen Pflicht?
Wichtig: Einweghandschuhe ersetzen nicht die Händehygiene!
• Einweghandschuhe müssen
regelmäßig gewechselt werden.
• Es ist auf zusätzliche
Hautschutzmaßnahmen zu achten!
• Das Tragen von Einmalhandschuhen
ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Flüsan Hautschutz-Gel
für Handschuhträger
(0783)
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Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015
Was gehört zur richtigen Händehygiene?
Händehygiene
Ist die milde, schonende Reinigung Ist nur dann anzuwenden, wenn die
der Hände zum Entfernen vom Händereinigung den normalen
grobem Schmutz Anforderungen an die Keimreduktion
nicht genügt
Eine Händedesinfektion ist nur nach bzw. vor bestimmten
Arbeitsgängen oder Tätigkeiten durchzuführen.
HändedesinfektionHändereinigung
So kann Ihre Personalhygiene
aussehen!
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Ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht?
Mitarbeiter und Besucher sollten grundsätzlich eine Kopfbedeckung
tragen!
Eine Kopfbedeckung verhindert, dass Haare in Lebensmittel
gelangen.
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Ist das Tragen von Schmuck erlaubt?
Schmuck sollte während der Arbeitszeit nicht getragen werden, denn:
• Das Tragen von Hand- und Arm-Schmuck bietet Bakterien ideale Wachstumsbedingungen
• Hautkrankheiten werden begünstigt
• Erhöhtes Verletzungsrisiko durch das Tragen von Schmuck
Auf das Tragen von Schmuck sollte beim Umgang mit
Lebensmitteln grundsätzlich verzichtet werden.
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Welche Beschaffenheit muss Arbeitskleidung
haben?
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene schreibt vor:
„Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen
wird, …; sie müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung und
erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen.“
Die DIN Norm 10524 „Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben“:
Arbeitskleidung muss:
• waschbar und desinfizierbar sein,
• hautverträglich sein,
• den Anforderungen gemäß Farbgebung, Verschlüssen undKnöpfen, Ärmellänge oder Taschenanordnung entsprechen,
• einen gewissen Tragekomfort aufweisen.
Die Arbeitskleidung sollte auf den jeweiligen Arbeitsplatz
abgestimmt sein.
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Darf Arbeitskleidung privat gereinigt werden?
Die DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ empfiehlt
eine professionelle Reinigung der Arbeitskleidung.
Es besteht Verschmutzungsgefahr durch:
• Herunterfallen der Wäsche von der Leine
• Haustiere
• unsaubere Waschküchen
• unsachgemäße Reinigung
• Verunreinigung während des Transports der Kleidung
Die private Reinigung der Arbeitskleidung ist nicht zu empfehlen.
Flamil Vollwaschmittel
mit Desinfektion (0850)
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Wie oft muss Arbeitskleidung gewechselt werden?
Ein Wechsel der Arbeitskleidung ist mit der DIN 10524 „Arbeitsbekleidung
in Lebensmittelbetrieben“ vorgegeben.
Risikoklasse 1 (geringes Hygienerisiko) = i.d.R. wöchentlicher
Wechsel
Risikoklasse 2 (hohes Hygienerisiko) = i.d.R. täglicher Wechsel
Risikoklasse 3 (höchstes Hygienerisiko) = täglicher Wechsel
Bei starken Verschmutzungen ist ein früherer Wechsel nötig.
Ein Wechsel der Arbeitskleidung ist je nach Hygiene-Risikoklasse
des Betriebes vorgegeben.
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Ist das Tragen von Arbeitsschuhen Pflicht?
Arbeitsschuhe im Lebensmittelbetrieb müssen den
• Hygieneanforderungen und
• Sicherheitsanforderungen
entsprechen.
Arbeitsschuhe müssen
• festen Halt geben,
• rutschfest sein,
• Schutz vor herunterfallenden Gegenständen bieten.
Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefahren ermittelt wurden, muss der Arbeitsgeber Berufs- oder
Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen.
Arbeitsschuhe müssen aus hygienischen Gründen regelmäßig
gereinigt und desinfiziert werden.
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Wieso sind Einmalhandtücher zur Händetrocknung
hygienischer?
Stoffhandtücher sind im Lebensmittelbetrieb zu vermeiden, denn
• feuchte und gebrauchte Stoffhandtücher bieten Bakterien ideale Wachstumsbedingungen!
• Mitarbeiter „verschleppen“ Bakterien im Betrieb, in dem sie gebrauchte Stoffhandtücher benutzen!
Selbst ein täglicher Wechsel der Stoffhandtücher bietet keinen Schutz.
Einmalhandtücher aus Papier sind hygienischer.
Der Einsatz von Stoffhandtüchern ist unhygienisch!
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Welche Regeln gelten für Besucher?
Die betrieblichen Hygieneregeln gelten auch für Besucher und
Betriebsfremde (z. B. Handwerker, Lieferanten).
Regeln für Besucher und Betriebsfremde:
Zutritt zu den Hygienebereichen nur
• mit Erlaubnis des Verantwortlichen
• nach vorheriger Absprache
• in hygienischer Kleidung (Kittel, Überschuhe,
Kopfbedeckung)
Besucherregeln gut sichtbar am Eingang der Hygienebereiche
anbringen!
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Was ist bei leichten Hautverletzungen zu beachten?
Hautverletzungen bedeuten Gefahr, denn über sie können
Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden.
Wichtige Maßnahmen bei Hautverletzungen:
• ein (möglichst farbiges) Pflaster
• ein zusätzlicher Fingerling oder Einmalhandschuh
• Einmalhandschuhe regelmäßig wechseln!
Achtung: es ist unhygienisch, mit einem
nassen Pflaster Lebensmittel zu bearbeiten!
Kleine Wunden müssen hygienisch sicher versorgt werden!
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Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015
Sind Stuhluntersuchungen Pflicht?
Mit dem Wegfall des Bundesseuchengesetzes werden keine
Gesundheitszeugnisse mehr ausgestellt und keine Stuhluntersuchungen
mehr durchgeführt! Seit 2001 gilt das Infektionsschutzgesetz.
Gesundheitsämter empfehlen aber eine Stuhluntersuchung bei:
• Magen-Darm-Erkrankungen
• Durchfallerkrankungen
(besonders auch nach
dem Urlaub in südlichen
Ländern)
Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, eigenverantwortlich zu handeln!