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IAS/IFRS Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland pwc Eine Analyse der deutschen Aktien- und Anleiheemittenten vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Rechnungslegung

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IAS/IFRS � KapitalmarktorientierteUnternehmen in Deutschland

pwc

Eine Analyse der deutschen Aktien- und Anleiheemittenten vor demHintergrund der Internationalisierung der Rechnungslegung

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis 4

Vorwort 5

A. Zusammenfassung 6

B. Aktuelle rechtliche Situation 9 1. Wesentliche Elemente des FSAP 9

1.1 IAS-Verordnung 10 1.2 Transparenzrichtlinie 10

2. Umsetzung durch das Bilanzrechtsreformgesetz (Referentenentwurf) 11

C. Vorgehensweise der Untersuchung 13 1. Geregelte Märkte in Deutschland 13 2. Wertpapiere i.S.d. EU-Rechts 14 3. Konsolidierungspflicht 15

D. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie 16 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland 16

1.1 Emittentengruppen 16 1.2 Rechnungslegungsstandards 17

2. Konsolidierungspflicht und Kapitalmarktorientierung 19 2.1 Rechnungslegungsstandards 19 2.2 Klassifizierung nach Größenkriterien 21 2.3 Ausnahmeregelungen des Art.9 IAS-Verordnung 26 2.4 Wer muss nun tatsächlich in 2005 umstellen? 26

3. Implikationen für die Ausübung der Mitgliedsstaatenwahlrechte 29

Impressum 31

Ansprechpartner 32

Seite 3 von 36 © PwC Deutsche Revision, 4/2004

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

ADR American Depository Receipt

BilReG Bilanzrechtsreformgesetz

BörsG Börsengesetz

EGHGB Eingangsgesetz zum Handelsgesetzbuche

EU Europäische Union

FSAP Financial Services Action Plan

FWB Frankfurter Wertpapierbörse

HGB Handelsgesetzbuch

IAS International Accounting Standards

IASB International Accounting Standards Board

i.d.F.d. in der Fassung des

i.d.R. in der Regel

i.S.d. im Sinne des

IFRS International Financial Reporting Standards

KapAEG Kapitalaufnahmeerleichtungsgesetz

NASDAQ National Association of Securities Dealers Automated Quotation System

NYSE New York Stock Exchange

US-GAAP United States-Generally Accepeted Accounting Principles

WDRL Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

Seite 4 von 36 © PwC Deutsche Revision, 4/2004

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Vorwort

Vorwort

Die Bedeutung der Kapitalmarktorientierung für die Rechnungslegung nimmt eindeutig zu. In der jüngeren Vergangenheit haben vor allem die Börsen durch Zulassungs- und Zulassungsfolgevoraussetzungen erhöhte Anforderungen an die Rechnungslegung kapi-talmarktorientierter Unternehmen gestellt. Zudem wurden die Rechnungslegungs- und Publizitätsbestimmungen für Wertpapieremittenten u.a. durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich verschärft. Die Impulse gehen vor allem von der EU-Kommission aus, die im Rahmen des Financial Services Action Plan (FSAP) durch eine Vereinheitlichung der Regelungen zu einer umfassenden Integration der eu-ropäischen Kapitalmärkte beitragen will und sich davon wesentliche volkswirtschaftli-che Vorteile verspricht.

Die Kapitalmarktorientierung kann inzwischen als ein wesentliches Kriterium der Rechnungslegung betrachtet werden. Kapitalmarktorientierten Konzernen steht in der EU mit der verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS ab 2005 ein tiefgreifender Um-stellungsprozess bevor. PricewaterhouseCoopers hat sich in den letzten Jahren verstärkt dieser Thematik angenommen. So sind in 2000 und 2002 Studien erschienen, die das Meinungsbild von über 700 europäischen Finanzvorständen hinsichtlich der Vorberei-tungen auf die IAS/IFRS-Umstellung wiedergeben. Eindeutiges Ergebnis beider Befra-gungen war die klare Befürwortung der IAS/IFRS als europäischer Bilanzierungsstan-dard. Doch die letzte Studie belegte auch, dass in 2002 85 % aller befragten europäi-schen Unternehmen die Umstellung noch nicht vollzogen hatten.

Wieviele Unternehmen sind nun tatsächlich in Deutschland von der Umstellung auf die IAS/IFRS betroffen? Für welche gilt die verlängerte Frist bis 2007? Ist es so, dass vor-rangig die großen Unternehmen bereits nach IAS/IFRS bilanzieren und betrifft die Umstellungerfordernis nur die eher mittelständisch geprägten Emittenten? Viele wich-tige Fragen, zu denen die nun vorliegende Studie, die auf den publizierten Abschlüssen für in 2002 endende Geschäftsjahre basiert, erstmals umfassende Antworten gibt. Inte-ressant ist in diesem Zusammenhang vor allem die in der Untersuchung erfolgte Einbe-ziehung aller sechs deutschen Regionalbörsen, an denen ein Teil der kapitalmarktorien-tierten Unternehmen gelistet ist, und aller am Frankfurter Markt gehandelter Wertpapie-re, während sich bisherige Analysen der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Un-ternehmen auf die bedeutenden Indizes oder einzelne Marktsegmente beschränkten. Auf der Grundlage der wesentlichen Entwicklungen im Bereich der kapitalmarktorien-tierten Rechnungslegung wird dargestellt, welche Emittenten von den verschiedenen Regelungen betroffen sind. Auf diese Weise lassen sich Aussagen zur Relevanz der Be-stimmungen nunmehr auch quantifizieren.

Die vorliegende Untersuchung aller börsennotierten deutschen Unternehmen wurde in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt. An dieser Stelle möchten wir Prof. Dr. Anton Burger und Herrn Dipl.Kfm. Philipp Ulbrich für die hervorragende Kooperation danken.

Düsseldorf im März 2004

Prof. Dr. Georg Kämpfer Jochen Pape Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands PwC Deutsche Revision AG PwC Deutsche Revision AG

© PwC Deutsche Revision, 4/2004 Seite 5 von 36

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Zusammenfassung

A. Zusammenfassung

Die Kapitalmarktorientierung, d.h. die Zulassung von Unternehmenswertpapieren zum Handel auf einem geregelten Markt, rückt als Kriterium für das anzuwendende Rech-nungslegungssystem aufgrund des Bestrebens der EU-Kommission, die europäischen Kapitalmärkte zu integrieren, immer stärker in den Vordergrund. Meilensteine dieser Entwicklung sind die im Juni 2002 verabschiedete IAS-Verordnung und die Transpa-renzrichtlinie, die Ende März 2004 vom europäischen Parlament verabschiedet wurde. Demgegenüber wird die Verabschiedung des BilReG, das die IAS-Verordnung der EU in deutsches Recht umsetzt, für November oder Dezember 2004 erwartet.

Von diesen Regelungen sind in Deutschland über 1.000 Unternehmen betroffen, da sie Aktien oder Forderungswertpapiere emittieren, die zum Handel am Amtlichen oder Ge-regelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder an einer der sechs Regionalbörsen zugelassen sind.

Die insgesamt 1.008 kapitalmarktorientierten Unternehmen teilen sich auf die in der Untersuchung verwendeten übergeordneten Branchen wie folgt auf:

Industrie, Handel und sonstige Dienstleistungen 791

Finanzinstitute 203

Versicherungen 14

Davon sind 789 Emittenten konsolidierungspflichtig oder müssen künftig einen Kon-zernabschluss erstellen und werden deshalb durch Art. 4 der IAS-Verordnung verpflich-tet, ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, nach den Regelungen der IAS/IFRS zu erstellen.

Angesichts des sich schnell nähernden Jahres 2005 ist eine der entscheidenden Fragen, wie viele Konzerne spätestens dann auf die IAS/IFRS umstellen müssen. Hierüber gibt die folgende Ableitung der Untersuchungsergebnisse Aufschluss:

789 Unternehmen

740 Unternehmen nach IAS-Verordnung(Kapitalmarktorientierung und

Konsolidierungspflicht)

49 Unternehmen, die bisher für ihre Teilkonzernabschlüsse befreit waren

abzüglich 262 IAS/IFRS-Bilanzierer

452 umstellungspflichtige Unternehmen in 2005

abzüglich 75 Unternehmen nach Art. 9 IAS-Verordnung

(umstellungspflichtig in 2007)

Seite 6 von 36 © PwC Deutsche Revision, 4/2004

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Zusammenfassung

Insgesamt 452 Konzerne müssen in 2005 auf die für sie neuen IAS/IFRS-Standards umstellen. 72 % davon bilanzieren nach HGB und 28 % nach US-GAAP. Sofern diese Unternehmen nicht schon rechtzeitig mit den Umstellungsvorbereitungen begonnen ha-ben – zumal für das laufende Geschäftsjahr zur notwendigen Ermittlung von Vorjahres-daten bereits eine Anfangsbilanz nach IAS/IFRS, i.d.R. zum 1.1.2004, erstellt werden muss – steht diesen Unternehmen ein gewaltiger Umstellungsprozess bevor. Nur ver-gleichsweise wenige Unternehmen können die Ausnahmebestimmungen des Art. 9 der IAS-Verordnung, die erst 2007 zu einem Übergang verpflichten, in Anspruch nehmen.

Dominierend ist derzeit immer noch die Rechnungslegung nach HGB, obwohl der Countdown für den Umstellungsprozess schon begonnen hat. So bilanzierten für 2002 noch 45 % aller kapitalmarktorientierten Konzerne nach den Bestimmungen des HGB. Demgegenüber bilanzierten 36 % der von der IAS-Verordnung betroffenen Unterneh-men bereits nach IAS/IFRS. Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland mit rund 260 IAS/IFRS-Bilanzierern dabei sicherlich einen Spitzenplatz ein, da davon ausgegan-gen werden kann, dass für den der Untersuchung zugrunde gelegten Zeitraum von den 7.000 durch Art. 4 der IAS-Verordnung erfassten europäischen Unternehmen nur etwa 350 ihre Rechnungslegung bereits auf diesen Standard umgestellt hatten.

Zieht man die Umsatzerlöse als Kriterium der Größenordnung für die Konzerne der In-dustrie, des Handels und der sonstigen Dienstleistungen heran, so ergibt sich eine sehr heterogene Verteilung. Bei den größeren Konzernen dieser Branche mit einem Umsatz von mehr als € 1.000 Mio. dominiert die Anwendung internationaler Rechnungsle-gungsstandards mit einem Anteil von rund 43 % (IAS/IFRS) und 20 % (US-GAAP) gegenüber der HGB-Konzernbilanzierung (37 %). Bei den insgesamt 492 Konzernen mit einem Umsatz von bis zu € 1.000 Mio. ist hingegen die Bilanzierung nach HGB mit einem Anteil von 44 % der bevorzugte Rechnungslegungsstandard. In der Klasse mit einem Umsatz von weniger als € 10 Mio. ist die HGB-Konzernrechnungslegung mit ei-nem Anteil von 56 % allerdings überproportional vertreten. Insbesondere wenn die Sta-tistik der Konzerne dieser Branche um die vorrangig kleineren Unternehmen bereinigt wird, die aufgrund ihres früheren Listings im Neuen Markt oder im SMAX bereits zur Anwendung internationaler Bilanzierungsstandards verpflichtet waren, zeigt sich, dass die Umstellung vor allem noch kleineren Unternehmen bevorsteht.

Von den untersuchten konsolidierungspflichtigen kapitalmarktorientierten Finanz-instituten und Versicherungen bilanzieren bereits 27 % nach IAS/IFRS, 5 % nach US- GAAP, während die eindeutige Mehrheit von 68 % noch dem HGB folgt. Bei diesen Branchen wurde die Bilanzsumme als Größenkriterium verwendet. Unter den 17 als groß eingestuften Finanzinstituten (Bilanzsumme > € 100.000 Mio.) hat die IAS/IFRS-Bilanzierung mit einem Anteil von 35 % zwar bereits eine gewisse Verbreitung er-reicht, es dominiert jedoch mit einem Anteil von 59 % weiterhin die HGB-Rechnungslegung den Konzernabschluss der großen Finanzinstitute. Im Bereich der mittelgroßen und kleineren Finanzinstitute ist der Grad der Internationalisierung der Konzernrechnungslegung deutlich geringer. Der Anteil der IAS/IFRS-Bilanzierung be-trägt hier 25 %. Entsprechend hoch fällt der Anteil der HGB-Bilanzierer mit 75 % aus, da in dieser Gruppe kein Unternehmen die US-GAAP anwendet.

Vergleichsweise weisen die Finanzinstitute damit einen deutlich höheren Umstellungs-bedarf auf als die Konzerne der Industrie, des Handels und sonstigen Dienstleistungen.

© PwC Deutsche Revision, 4/2004 Seite 7 von 36

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Zusammenfassung

In Bezug auf die Bilanzierungsstandards der Versicherer kann festgestellt werden, dass sich ein ähnliches Bild wie bei den Finanzinstituten ergibt.

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des FSAP, dass in der EU mit den IAS/IFRS ein für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen einheitliches und der verbesserten Infor-mationsvermittlung und damit auch den Interessen der europäischen Kapitalmärkte die-nendes Rechnungslegungssytem eingeführt werden soll, stellt sich die Frage, wie die Mitgliedsstaatenwahlrechte des Art. 5 der IAS-Verordnung hinsichtlich der Einbezie-hung des Einzelabschlusses durch den deutschen Gesetzgeber ausgeübt werden sollten. Betroffen sind insbesondere 219 kapitalmarktorientierte Unternehmen, die auch zukünf-tig allein einen Einzelabschluss erstellen müssen. Die Frage wurde bereits in der Öffent-lichkeit diskutiert, ob nicht diese Unternehmen in ihrem Einzelabschluss nach IAS/IFRS bilanzieren sollten. Die Anzahl der betroffenen Emittenten ist nun bekannt. Ihre nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass es Gründe gibt, diese Unternehmen neben der ohnehin bestehenden HGB-Rechnungslegungspflicht nicht auch zu einer allein In-formationszwecken dienenden IAS/IFRS-Bilanzierung zu verpflichten. Der Gesetzge-ber wird absehbar diesen Unternehmen die Entscheidung über die Aufstellung eines zu-sätzlichen IAS/IFRS-Einzelabschlusses überlassen. Es wird sich zeigen, ob der Kapi-talmarkt die Aufstellung eines solchen Abschlusses von den Unternehmen einfordern wird.

Dennoch ist davon auszugehen, dass die ab 2005 eindeutig vermehrte Anwendung der IAS/IFRS auf andere Unternehmen ausstrahlen wird. Dieser Effekt wird sich nicht auf die von der Bundesregierung als weitere Stufe einer IAS/IFRS-Bilanzierungspflicht an-visierten großen aber nicht kapitalmarktorientierten Konzerne begrenzen. Nach allen Anzeichen kann vielmehr mittel- bis langfristig davon ausgegangen werden, dass es insgesamt zu einer einheitlichen Rechnungslegung nach den IAS/IFRS kommt. Von wesentlicher Bedeutung für die kleineren und mittleren Unternehmen dürften hier auch die Ergebnisse des gegenwärtigen Projektes des IASB sein, das das Ziel hat, bei den IAS/IFRS Vereinfachungs- und andere Erleichterungsmöglichkeiten für eben diese Un-ternehmen zu finden oder sogar unterschiedliche IAS/IFRS für diesen Unternehmens-kreis zu schaffen.

Der bedeutsame Schritt zu einer einheitlichen Rechnungslegung nach IAS/IFRS bedarf insbesondere einer Abkehr vom Prinzip der Maßgeblichkeit und geänderter Regelungen zu den derzeitigen Ausschüttungs- und Haftungsfunktionen des HGB-Einzel-abschlusses. Überlegungen hierzu haben bereits begonnen. Die kapitalmarktorientierten Unternehmen werden hierbei sicherlich wieder eine Vorreiterfunktion einnehmen.

Es sind für die kapitalmarktorientierten Unternehmen jedoch auch weitere Änderungen zu erwarten, da durch die Maßnahmen des FSAP keine vollständige Harmonisierung erreicht werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zum Einen bestimmte Vor-schläge bislang politisch noch nicht durchsetzbar sind und zum Anderen aufgrund der Dynamik der Finanzmärkte Veränderungen eintreten werden, die neue Regelungen er-forderlich machen, insbesondere auch im Bereich der Publizitätsbestimmungen. Dieser Unzulänglichkeiten ist sich die EU-Kommission bewusst. Ende März 2004 wurde die Transparenzrichtlinie vom europäischen Parlament verabschiedet, jedoch ohne die ur-sprünglich geplanten Regelungen über die Quartalsberichte und mit weiteren Ausnah-men zur Halbjahresberichterstattung.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Aktuelle rechtliche Situation

B. Aktuelle rechtliche Situation

Zahlreiche neue Regelungen in Form von Richtlinien und Verordnungen der EU wer-den zu tiefgreifenden Änderungen der Rechnungslegungs- und Publizitätsbestimmun-gen in allen Mitgliedstaaten führen. Sie sind Bestandteile des FSAP, durch den die In-tegration der europäischen Finanzmärkte vorangetrieben und auf diese Weise umfang-reiche volkswirtschaftliche Vorteile realisiert werden sollen.

1. Wesentliche Elemente des FSAP Der FSAP umfasst verschiedene Maßnahmen. Die Rechnungslegung betreffen vor al-lem:

Die EG-Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung).

Die nunmehr vom europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zur Harmoni-sierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (Transparenzrichtlinie).

Die Anpassungen der 4. und 7. EU-Richtlinie durch die sogenannte Modernisie-rungsrichtlinie.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick, welche Elemente des FSAP die Rech-nungslegung betreffen, auf die die Untersuchung abzielt.

IAS-Verordnung

Änderungen 4.und 7.

EU-Richtlinie

Transparenz-richtlinie

Bilanzierungs-

standards

Publizitätsumfang,

-zyklik etc.

Änderung von

Einzeltatbeständen

Konsolidierungs-pflichtige,

kapitalmarkt-orientierte

Unternehmen

Financial Services Action Plan

(FSAP)

Abb. 1: Wesentliche die Rechnungslegung betreffende Elemente des FSAP.

© PwC Deutsche Revision, 4/2004 Seite 9 von 36

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Aktuelle rechtliche Situation

1.1 IAS-Verordnung Die aus Unternehmenssicht wichtigste Regelung der IAS-Verordnung ist Art. 4 i.V.m. Art. 2. Demnach sind grundsätzlich alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards (IAS) bzw. im Hinblick auf neue Standards des IASB die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen.

Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, bestimmten Unternehmen die Anwendung der IAS/IFRS erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2006 beginnen, vorzuschrei-ben (Art. 9 IAS-Verordnung). Darüber hinaus eröffnet sie den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, die Anwendung der IAS/IFRS auch bei der Erstellung von konsoli-dierten Abschlüssen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen und Einzelabschlüssen zu erlauben, zu verbieten oder vorzuschreiben (Art. 5 IAS-Verordnung).

1.2 Transparenzrichtlinie Die Europäische Kommission hat am 26.3.2003 ihren Vorschlag für eine Transparenzrichtlinie veröffentlicht, die Ende März 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Nach dem heutigen Kenntnisstand soll die endgültige Verab-schiedung durch den Rat im Mai 2004 erfolgen. Ziel der Regelungen ist vor allem eine Modernisierung der Bestimmungen über die periodische Publizität kapitalmarktorien-tierter Unternehmen, da die bestehenden Regelungen zum Teil mehr als 20 Jahre alt sind und nicht mehr den Erfordernissen der Kapitalmarktteilnehmer entsprechen.

Daneben sieht die Richtlinie vor, dass der den Bestimmungen zugrunde liegende Emit-tentenbegriff ausgedehnt wird. Während sich der Anwendungsbereich bislang auf Un-ternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem amtlichen Markt zugelassen sind, erstreckte, erlangt die Transparenzrichtlinie für alle juristischen Personen Geltung, de-ren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Damit ent-spricht die Verwendung des Begriffs der Kapitalmarktorientierung grundsätzlich jener der IAS-Verordnung.

Inhaltlich sieht die Transparenzrichtlinie eine deutliche Ausdehnung der Publizitäts-pflichten vor. Von großer Bedeutung sind vor allem die Regelungen über den Jahresfi-nanzbericht und die Zwischenberichterstattung in Form von Halbjahresfinanzberichten. Die ursprünglich vorgesehene Quartalsangabepflicht ist jedoch nicht aufgenommen worden, dies wohl angesichts der Kritik aus Industrie und Politik. Es darf bezweifelt werden, ob der Wegfall von Regelungen zur Quartalsberichterstattung den Interessen der Kapitalmärkte entspricht.

Der Jahresfinanzbericht ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah-res zu veröffentlichen und hat den geprüften Jahresabschluss, den Prüfungsvermerk, ei-nen Lagebericht sowie eine Erklärung der für die Erstellung verantwortlichen Personen über die Richtigkeit der Angaben zu umfassen. Alle Emittenten müssen nach der Um-setzung der Transparenzrichtlinie in nationales Recht einen Halbjahresfinanzbericht in-nerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode veröffentlichen. Er um-fasst auch einen Lagebericht für die relevante Periode. Für konzernpflichtige Emitten-ten soll sein Informationsumfang den Anforderungen von IAS 14 „Zwischenberichter-stattung“ entsprechen.

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Aktuelle rechtliche Situation

2. Umsetzung durch das Bilanzrechtsreformgesetz (Referenten-entwurf) Bereits Anfang des Jahres 2003 hatte die Bundesregierung in ihrem 10-Punkte-Programm zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes die Weitergabe des Wahlrechts zur befreienden IAS/IFRS-Verwendung im Konzernab-schluss für alle Unternehmen angekündigt.

Die Ausübung der Mitgliedsstaatenwahlrechte und die Umsetzung wesentlicher Be-stimmungen der Modernisierungsrichtlinie erfolgt im Rahmen des Bilanzrechtsreform-gesetzes (BilReG), dessen Referentenentwurf im Dezember 2003 veröffentlicht wurde. Um den Umfang des HGB dabei nicht mit temporären Ausnahmebestimmungen aus-zuweiten, fanden die entsprechenden Bestimmungen ebenso wie weitere Übergangs- und Fristenregelungen Aufnahme in das Eingangsgesetz zum Handelsgesetzbuche (EGHGB).

Die Verabschiedung des Gesetzes soll voraussichtlich im November/Dezember 2004 erfolgen. Aus heutiger Sicht ist in Bezug auf die wesentlichen Inhalte, die nachfolgend kurz dargestellt werden, wohl nicht mit einer substantiellen Änderung zu rechnen.

Auch der Referentenentwurf sieht eine uneingeschränkte Weitergabe der Mitgliedsstaa-tenwahlrechte des Art. 9 der IAS-Verordnung an die Unternehmen vor, d.h. für be-stimmte Unternehmen wird die Anwendung der IAS/IFRS erst mit einer Verzögerung von zwei Jahren ab 2007 vorgeschrieben. Die den Mitgliedsstaaten durch Art. 5 der IAS-Verordnung gegebenen Regelungsmöglichkeiten wurden im Entwurf des BilReG differenziert genutzt. So sieht der Entwurf einerseits Unternehmenswahlrechte vor, an-dererseits soll ein IAS/IFRS-Einzelabschluss keine befreiende Wirkung entfalten.

§ 315a I HGB i.d.F.d. BilReG erlaubt im Unterschied zur gegenwärtigen Regelung des § 292a HGB allen konsolidierungspflichtigen Unternehmen, unabhängig von ei-ner Kapitalmarktorientierung, ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS zu erstellen. Dies ist möglich, da dem Konzernabschluss nach deutschem Recht alleine die Ziel-setzung der Informationsfunktion zugrunde liegt, deren Erfüllung durch einen IAS/IFRS-Abschluss gegeben ist. Die Regelung des § 292a HGB ist damit nach ei-nem Übergangszeitraum hinfällig. Gemäß IAS-Verordnung nimmt § 315a I HGB i.d.F.d. BilReG nur auf die IAS/IFRS Bezug. Im Unterschied zu § 292a HGB ist damit, abgesehen von der bereits angesprochenen Übergangsregelung für bestimmte Unternehmen, die Verwendung von US-GAAP für den Konzernabschluss nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

In eine über den Anwendungsbereich des Art. 4 der IAS-Verordnung hinausgehende IAS/IFRS-Bilanzierungspflicht sollen gem. § 315a II HGB i.d.F.d. BilReG auch solche Unternehmen einbezogen werden, für deren Wertpapiere der Antrag zur Handelszulas-sung schon gestellt wurde, dem jedoch noch nicht stattgegeben wurde. Diese Regelung ist zu begrüßen, da Anleger somit die Möglichkeit erhalten, sich bereits im Vorfeld ei-ner Emission über das Unternehmen mit Hilfe der Standards zu informieren, die eine größere Informationstransparenz gewähren und auch in der Folge für den Emittenten verbindlich sind. Erstmalig wird diese Regelung für die Bilanzierung von Geschäftsjah-ren, die nach dem 31.12.2006 beginnen, greifen.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Aktuelle rechtliche Situation

Aufgrund der Anknüpfung verschiedener Haftungs- und Zahlungsbemessungs-bestimmungen an den Einzelabschluss wurde eine befreiende IAS/IFRS-Anwendung auch für Einzelabschlüsse als nicht möglich erachtet, so dass hierfür unverändert das HGB Gültigkeit behält. Im Referentenentwurf wird jedoch großen Kapital-gesellschaften i.S.d. § 267 III 1 HGB unter weiteren Bedingungen ermöglicht, die Ver-öffentlichungspflicht im Bundesanzeiger mittels eines nach IAS/IFRS erstellten und geprüften Abschlusses zu erfüllen (§ 325 IIa HGB i.d.F.d. BilReG). Diese Regelung hat jedoch keinen Einfluss auf die Registerpublizität, an die entscheidende Rechtsfolgen anknüpfen. Da damit eine große Kapitalgesellschaft unverändert zwei Einzelabschlüsse nach unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen erstellen und diese prüfen lassen muss, ist äußerst fraglich, inwieweit Unternehmen in diesem Wahlrecht Vorteile erken-nen können und es in Anspruch nehmen werden.

Auch die Übergangsproblematik zwischen den Regelungen des § 292a HGB und der IAS-Verordnung findet im BilReG Berücksichtigung.

Durch die Bestimmung des neuen Art. 57 III 4 EGHGB werden zeitliche Differenzen in Bezug auf vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre ausgeräumt, indem die letztmalige Anwendung des § 292a HGB, der durch Art. 5 II KapAEG bis zum 31.12. 2004 befristet ist, grundsätzlich für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1. 2005 begin-nen, vorgeschlagen wird. Für Unternehmen, die ebenfalls von dieser zeitlichen Über-gangsproblematik betroffen sind, aber erst spätestens in 2007 die IAS/IFRS anzuwen-den haben, soll eine vergleichbare Lösung gelten. Art. 57 V EGHGB i.d.F.d. BilReG erlaubt ihnen eine letztmalige Anwendung des § 292a HGB für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1. 2007 beginnen. Mit diesen beiden Regelungen sind alle zeitlichen Differenzen ausgeräumt.

Während die IAS-Verordnung für die IAS/IFRS-Anwendung ein Zusammenfallen von Kapitalmarktorientierung und Konsolidierungspflicht verlangt, sieht es § 292a HGB demgegenüber als ausreichend an, dass ein Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist. Der sich aus dieser sachlichen Differenz ergebende Konflikt wurde durch das Wahl-recht des § 315a I HGB i.d.F.d. BilReG beseitigt, der allen Konzernen und damit auch denjenigen Konzernen, bei denen nur ein Tochterunternehmen, nicht aber das Mutter-unternehmen kapitalmarktorientiert ist, eine Bilanzierung nach IAS/IFRS erlaubt.

Seite 12 von 36 © PwC Deutsche Revision, 4/2004

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Vorgehensweise der Untersuchung

C. Vorgehensweise der Untersuchung

Ziel dieser Untersuchung war es, alle durch die Regelungen der EU betroffenen kapi-talmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zu erfassen und deren relevante Merkmale zu erheben. Dazu wurden die geregelten Märkte in Deutschland sowie die unter die Regelungen fallenden Wertpapiere ermittelt.

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der IAS-Verordnung wurde in einem zweiten Schritt die Konsolidierungspflicht der kapitalmarktorientierten Unternehmen unter-sucht. Dazu sind im Rahmen dieser Studie die Abschlüsse für Geschäftsjahre, die im Jahr 2002, d.h. in der Regel am 31.12.2002, endeten, herangezogen worden, um eine Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten. Dabei wurde nicht nur erfasst, ob eine Konsolidierung tatsächlich stattfand. Soweit ein Emittent lediglich einen Einzelabschluss erstellt, wurde ermittelt, ob die grundlegenden Konsolidierungs-tatbestände nicht erfüllt waren oder eine der Befreiungsmöglichkeiten der §§ 291 ff. HGB in Anspruch genommen werden konnte. Dies hatte den Hintergrund, dass kapi-talmarktorientierte Unternehmen künftig wichtige Ausnahmetatbestände nicht mehr für sich beanspruchen dürfen und somit zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach IAS/IFRS verpflichtet werden.

Zusätzlich wurden zentrale Größenkriterien der betroffenen Unternehmen erhoben, um der Frage nachzugehen, inwieweit durch die IAS/IFRS-Rechnungslegung zunächst al-lein Großunternehmen betroffen sind. Neben der Betrachtung von Größenklassen wur-de auch eine Gruppierung mit Hilfe der verschiedenen Wertpapierarten durchgeführt.

Nachfolgend werden einige zentrale Anknüpfungspunkte der Regelungen näher be-trachtet, um ein besseres Verständnis für deren Bedeutung und die Ergebnisse der Un-tersuchung zu schaffen.

1. Geregelte Märkte in Deutschland Die Regelungen der IAS-Verordnung, der Transparenzrichtlinie und der dargestellten Änderungen der Richtlinien nehmen bei der Definition des geregelten Markts ausdrück-lich auf Art. 1 XIII der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WDRL) Bezug. Der durch das EU-Recht verwendete Begriff ist dabei strikt vom deutschen Sprachgebrauch zu un-terscheiden, der als Geregelten Markt den Börsenhandel mit nichtamtlicher Notierung gem. §§ 49-56 BörsG bezeichnet. Der europarechtlichen Definition des geregelten Markts entspricht hingegen jene des organisierten Markts i.S.d. § 2 V Wertpapierhan-delsgesetz (WpHG).

In Art. 1 XIII der WDRL werden die Voraussetzungen für die Existenz eines geregelten Markts definiert. Charakteristisch für den deutschen Kapitalmarkt ist, dass diese Vor-aussetzungen im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Staaten nicht nur von einer Börse erfüllt werden. Vielmehr qualifizieren sich die Amtlichen und die Geregel-ten Märkte der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) als dem größten deutschen Wert-papierhandel und der Regionalbörsen als geregelte Märkte i.S.d. EU-Rechts. Darüber hinaus erfüllen auch die Terminbörse EUREX sowie der Start Up Market in Hamburg die Kriterien. Nicht erfasst wird hingegen der Handel im lediglich privatrechtlich orga-nisierten Freiverkehr.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Vorgehensweise der Untersuchung

Bei den Regionalbörsen handelt es sich im Einzelnen um

• • • • • •

die Börse Berlin-Bremen,

die Börse Düsseldorf,

die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg,

die Niedersächsische Börse zu Hannover,

die Börse München und

die Baden-Württembergische Wertpapierbörse (Stuttgart).

Geregelter Markt

Start Up Market (HH)

Eurex

Amtlicher Markt

Hamburg

Düsseldorf

Stuttgart

München

Bremen

Frankfurtam Main

Berlin

Hannover

Abb. 2: Geregelte Märkte i.S.d. EU-Rechts in Deutschland.

2. Wertpapiere i.S.d. EU-Rechts Bei der Bestimmung der Kapitalmarktorientierung ist neben der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt auch der Begriff des Wertpapiers von Bedeutung. Dieser wird allerdings durch die IAS-Verordnung nicht definiert. Zudem fehlt es auch an ei-nem expliziten Bezug zur WDRL, wie er für die Bestimmung der geregelten Märkte e-xistiert. Dennoch ist auf die WDRL zurückzugreifen, da auf europarechtlicher Ebene bei der Definition des Wertpapierbegriffs keine Wahlrechte bestehen. Diese unterschei-det in erster Linie zwischen Aktien und Schuldverschreibungen.

Für die Zwecke der Untersuchung lassen sich die folgenden Emittentengruppen unter-scheiden:

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Vorgehensweise der Untersuchung

Reine Anteilsemittenten: Emittenten von Stamm- und/oder Vorzugsaktien bzw. die-sen gleichzustellende Wertpapiere wie American Depository Receipts (ADR).

Reine Schuldtitelemittenten: Emittenten von Schuldverschreibungen, Genussschei-nen und Pfandbriefen.

Anteils- und Schuldtitelemittenten.

3. Konsolidierungspflicht Auch zur Konsolidierungspflicht finden sich innerhalb der IAS-Verordnung keine wei-teren Ausführungen. Ein Bezug auf die Konzernbilanzrichtlinie ist problematisch, da diese sowohl bei der Definition der grundlegenden Tatbestände, die eine Konsolidie-rungspflicht auslösen, als auch bei den Ausnahmeregelungen zahlreiche Wahlrechte vorsieht.

Demzufolge ist nach nationalem Recht (§§ 290 ff. HGB) zu bestimmen, welche Un-ternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, während die IAS-Verordnung lediglich das Rechnungslegungssystem bestimmt, nach dem die Abschlüsse zu erstellen sind. Dies gilt auch für die Ausnahmeregelungen, soweit sie die Konsolidierungspflicht als solche betreffen. Die nationalen Ausnahme-bestimmungen, die lediglich die Einbeziehung einzelner Tochterunternehmen re-geln, jedoch bei einer Anwendung auf alle untergeordneten Unternehmen zu einer faktischen Befreiung von der Konsolidierungspflicht führen können, dürfen nicht herangezogen werden.

Diese Auffassung hat auch die EU-Kommission in ihrer im November 2003 veröffent-lichten Kommentierung der IAS-Verordnung geäußert.

Nicht nach nationalem Recht, sondern nach den Bestimmungen der IAS/IFRS ist hin-gegen festzulegen, welche Beteiligungen bzw. Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

D. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

Aus der systematischen Erhebung lassen sich verschiedene Ergebnisse ableiten. So wurde zunächst die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in Deutsch-land bestimmt und anhand der erhobenen Kriterien differenziert betrachtet. Dazu zählen die Art der emittierten Wertpapiere und die Zuordnung zu den drei verwendeten über-geordneten Branchen

• • •

Industrie, Handel und sonstige Dienstleistungen,

Finanzinstitute sowie

Versicherungen.

Aus der Gruppe der kapitalmarktorientierten Unternehmen wurden anschließend die Emittenten ermittelt, die einen Konzernabschluss erstellen und somit unter die Bestim-mung des Art. 4 der IAS-Verordnung fallen. Auch für diese können weitere Aussagen getroffen werden. Zudem wird untersucht, inwieweit die Inanspruchnahme der Aus-nahmeregelungen der IAS-Verordnung in Frage kommt.

1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland In Deutschland sind 1.008 Unternehmen an den Amtlichen und Geregelten Märkten der FWB und der Regionalbörsen sowie am Hamburger Start Up Market gelistet (Stand 31.10. 2003). Dabei handelt es sich um 791 Unternehmen aus dem Bereich Industrie, Handel und sonstigen Dienstleistungen, um 14 Versicherungen sowie um 203 Finanzin-stitute.

203Finanz-institute

791Industrie,

Handel und sonstige Dienst-

leistungen

14Versiche-rungen

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 1.008

Abb. 3: Kapitalmarktorientierung nach Branchen.

1.1 Emittentengruppen Die meisten Unternehmen, nämlich 778, sind reine Aktienemittenten. Diese Gruppe wird mit einem Anteil von rund 96 % klar von den Unternehmen der Industrie, des Handels und der sonstigen Dienstleistungen bestimmt. 51 Unternehmen emittieren so-wohl Aktien als auch Schuldverschreibungen bzw. Genussscheine. Auch in dieser

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

Gruppe überwiegen mit einem Anteil von 61 % die Unternehmen des Handels, der In-dustrie und der sonstigen Dienstleistungen.

Betrachtet man hingegen die 179 nicht börsennotierten jedoch kapitalmarktorientierten Unternehmen, d.h. Unternehmen, die lediglich Schuldtitel in Form von Anleihen oder Genussrechten emittieren, so dominieren deutlich die Finanzinstitute (90 %). Etwa die Hälfte der reinen Schuldverschreibungsemittenten sind dabei dem Bereich der öffent-lich-rechtlichen Institute (Sparkassen und Landesbanken) zuzurechnen. Der Anteil der Unternehmen, die dem Industrie-, Handels- oder sonstigen Dienstleistungssektor zuzu-ordnen sind, beläuft sich in diesem Bereich auf 9 %.

744

16 318 1 526

162

150

200

400

600

800

Aktienemittenten Anleiheemittenten Aktien- und Anleiheemittenten

Genutzte Instrumente

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

Industrie, Handel und sonst. Dienstleistungen Versicherungen Finanzinstitute

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 1.008

Abb. 4: Zusammenhang zwischen Wirtschaftsbereichen und emittierten Wertpapieren.

Unter den kapitalmarktorientierten Unternehmen befinden sich 89 in der Insolvenz, im Konkurs oder in der Liquidation. Dies entspricht 9 % der kapitalmarktorientierten Un-ternehmen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Unternehmen, die Aktien emittiert haben. Vier insolvente Unternehmen haben gleichzeitig auch Anleihen begeben. Soweit aktuelle Abschlüsse dieser Unternehmen nicht verfügbar waren, wurde im Rahmen der Untersuchung jeweils der letzte veröffentlichte Geschäftsbericht für die Auswertung he-rangezogen. Aufgrund der nur bedingten Vergleichbarkeit wurde jedoch auf eine Erhe-bung von Größendaten verzichtet. In 27 Fällen waren jedoch auch keine älteren Ab-schlüsse zugänglich, was insbesondere die in Insolvenz, Konkurs oder Liquidation be-findlichen Unternehmen betraf.

Für die weitere Untersuchung bilden daher 981 Unternehmen die Grundlage; zudem dürfte höchst fraglich sein, ob die vorstehend genannten Unternehmen sich noch einer Umstellung auf IAS/IFRS unterziehen werden.

1.2 Rechnungslegungsstandards Die Verwendung der Rechnungslegungssysteme IAS/IFRS, US-GAAP und HGB durch die 981 kapitalmarktorientierten Unternehmen stellt sich im Überblick wie folgt dar.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

238

824

133

3 5

390

158

22

0

100

200

300

400

Aktienemittenten Anleiheemittenten Aktien- undAnleiheemittenten

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

IAS/IFRS US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 981

Abb. 5: Rechnungslegungsstandards kapitalmarktorientierter Unternehmen nach Emittentengruppen.

Mehr als jedes zweite kapitalmarktorientierte Unternehmen (570) bilanziert in seinem Abschluss für das in 2002 endende Geschäftsjahr nach den Regelungen des HGB. Die-ser hohe Anteil kann zum Teil dadurch erklärt werden, dass 268 Emittenten lediglich Einzelabschlüsse erstellen, für die sich die Frage nach der Verwendung anderer Rech-nungslegungsgrundsätze als jenen des HGB nicht stellt.

Der Anteil der IAS/IFRS-Bilanzierer ist unter den 981 Emittenten mit 27 % (270) deut-lich höher als der Emittenten, die nach den Regelungen der US-GAAP Rechnung legen (14 % / 141).

Kaum von den aggregierten Ergebnissen weicht das Bild bei den Unternehmen ab, die alleine Aktien emittiert haben: Mit 51 % bilanziert mehr als jedes zweite Unternehmen nach den Regelungen des HGB (390). 17 % (133) verwenden US-GAAP und knapp ein Drittel IAS/IFRS (238).

Die Bedeutung der Rechnungslegungsstandards variiert jedoch stark, wenn die anderen Emittentengruppen betrachtet werden. So sind die IAS/IFRS bei den Aktien und gleich-zeitig Anleihen emittierenden 51 Unternehmen der am häufigsten verwendete Rech-nungslegungsstandard (47 %). Zudem ist der Anteil der US-GAAP-Bilanzierer inner-halb dieser Gruppe sehr gering (10 %), so dass hier von einer deutlichen Konzentration auf die IAS/IFRS gesprochen werden kann. Ein vollkommen anderes Bild ergibt sich bei einer Betrachtung der reinen Anleiheemittenten. Neun von zehn Unternehmen erstellen ihre Abschlüsse nach den Regelungen des HGB. Dies ist vor allem auf den hohen Anteil von Unternehmen zurückzuführen, die lediglich einen Einzelabschluss erstellen (ca. 75 %). Bei nahezu allen diesen Unternehmen handelt es sich um Finanzin-stitute.

Es wurde diskutiert, dass gerade diese Unternehmen aufgrund ihrer besonderen Bedeu-tung für die Volkswirtschaft und das Funktionieren der Kapitalmärkte zu einer Anwen-dung der eine höhere Transparenz bietenden IAS/IFRS in ihren Einzelabschlüssen ver-pflichtet werden sollten. Dies würde zudem den Übergang zu einer einheitlichen Rech-nungslegung aller kapitalmarktorientierten Unternehmen deutlich beschleunigen. Zu ei-ner solchen Pflicht wird es allerdings in der näheren Zukunft in fast allen Mitgliedstaa-ten der EU – einschließlich Deutschland – nicht kommen.

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

2. Konsolidierungspflicht und Kapitalmarktorientierung Der Anwendungsbereich des Art. 4 der IAS-Verordnung setzt voraus, dass die Konso-lidierungspflicht und die Kapitalmarktorientierung in einer Gesellschaft zusammenfal-len. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 740 Unternehmen mit Sitz in Deutschland erhoben, auf die dies in Bezug auf das Geschäftsjahr, das im Jahr 2002 en-dete, zutraf. Im Einzelnen betraf dies 671 Unternehmen aus der Industrie, des Handels und der sonstigen Dienstleistungen, 56 Finanzinstitute und 13 Versicherungen.

Von dem Anwendungskreis des Art. 4 der IAS-Verordnung werden künftig auch Un-ternehmen betroffen sein, die zwar einen grundlegenden Konsolidierungstatbestand er-füllen, in der Vergangenheit jedoch keinen Konzernabschluss erstellt haben, da sie die Befreiung für Teilkonzerne in Anspruch nehmen konnten. Diese Regelung wird künftig für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen entfallen (§ 291 III Nr. 1 HGB i.d.F.d. BilReG). In der Untersuchung wurden 49 Unternehmen aus allen drei Emittentengrup-pen identifiziert, die von der Regelung für 2002 Gebrauch machten. Durch die vorge-schlagene Gesetzesänderung wird der Kreis konsolidierungspflichtiger kapitalmarktori-entierter Emittenten damit mindestens um diese Unternehmen erweitert, so dass sich zusammen mit den oben aufgeführten 740 konsolidierungspflichtigen Emittenten insge-samt eine Zahl von 789 Unternehmen ergibt, die der Bestimmung des Art. 4 der IAS-Verordnung unterliegen. Eine weitere Analyse dieser 49 Emittenten ist jedoch nicht sinnvoll, da diese lediglich Einzelabschlüsse nach HGB erstellen und die Umsatzdaten der Einzelunternehmen nicht mit den Konzerndaten verglichen werden können.

Für vier der obigen 740 Unternehmen lagen keine Abschlüsse vor, so dass für die nächsten Schritte der Untersuchung 736 Unternehmen die Grundlage bilden.

2.1 Rechnungslegungsstandards Eine der Hauptfragen ist, nach welchen Rechnungslegungsstandards nun die Unter-nehmen bilanzieren, für die die IAS-Verordnung tatsächlich greift? Bei nahezu der Hälfte aller Unternehmen erfolgt die Rechnungslegung nach HGB (45 %). Allerdings erfüllen bereits 36 % der Unternehmen die Bestimmungen der IAS-Verordnung und erstellen ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS. Nur knapp ein Fünftel der Unterneh-men verwenden die US-GAAP als Bilanzierungsstandard.

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

IAS/IFRS36 %

HGB45 %

US-GAAP19 %

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 736

(262)

(333)

(141)

Abb. 6: Rechnungslegungsstandards konsolidierungspflichtiger kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Die Betrachtung kann weiter hinsichtlich der unterschiedlichen Wertpapierarten diffe-renziert werden, worüber die folgende Grafik Aufschluss gibt.

233

623

133

3 5

285

3315

0

100

200

300

Aktienemittenten Anleiheemittenten Aktien- undAnleiheemittenten

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

IAS/IFRS US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 736

Abb. 7: Rechnungslegungsstandards umstellungspflichtiger Unternehmen nach Emittentengruppen.

Von den 651 konsolidierungspflichtigen Aktienemittenten, erstellen 44 % der Unter-nehmen ihren Konzernabschluss nach HGB, 36 % nach IAS/IFRS und 20 % bilanzie-ren nach US-GAAP. Aufgrund der Dominanz dieses Unternehmenskreises bestehen nur geringe Unterschiede gegenüber den vorstehenden Aussagen.

Ein völlig anderes Bild ergibt sich hingegen, wenn die Gruppe der reinen Anleiheemit-tenten betrachtet wird. Hier ist die HGB-Bilanzierung aufgrund des großen Anteils an Finanzinstituten mit einem Anteil von 79 % klar bestimmend. Lediglich 14 % (IAS/IFRS) bzw. 7 % (US-GAAP) erstellen ihre Konzernabschlüsse nach internationa-len Normen.

Angesichts der verhaltenen Internationalisierung der Rechnungslegung reiner Anleihe-emittenten überrascht eine Analyse der 43 konsolidierungspflichtigen Unternehmen, die sowohl Aktien als auch Schuldverschreibungen emittieren, umso mehr. Hier dominiert mit einem Anteil von 53 % die Verwendung der IAS/IFRS vor der Bilanzierung nach

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

dem HGB (35 %) und den US-GAAP (12 %). Wahrscheinlich haben sich diese Unter-nehmen, die als besonders kapitalmarktnah angesehen werden können, da sie die Börse sowohl für die Beschaffung von Fremd- als auch von Eigenkapital in Anspruch neh-men, bereits früh an den Absichten der EU-Kommission orientiert und ihre Konzern-rechnungslegung auf die IAS/IFRS-Standards umgestellt.

2.2 Klassifizierung nach Größenkriterien In den Diskussionen über die Einführung der IAS/IFRS wurde häufig davon ausgegan-gen, dass vorrangig große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits auf die interna-tionale Rechnungslegung umgestiegen seien. Eine der zentralen Fragestellungen der Untersuchung war deshalb, inwieweit diese Homogenität als gegeben betrachtet werden darf. Um eine Aussage treffen zu können, wurden die kapitalmarktorientierten konsoli-dierungspflichtigen Konzerne getrennt nach Branchen betrachtet, da hier unterschiedli-che Größenkriterien zugrunde gelegt werden mussten. Demzufolge wurde für die kapi-talmarktorientierten Unternehmen der Industrie, des Handels und der sonstigen Dienst-leistungen der Umsatz als sachgerechtestes Größenkriterium herangezogen. Aus den verfügbaren Informationen konnten für 605 der 671 umstellungspflichtigen Konzerne Umsatzzahlen ermittelt werden. Insbesondere bei den Unternehmen, die in Insolvenz, Konkurs oder in Liquidation sind, fehlten vielfach Abschlüsse und auch anderweitig waren Größendaten nicht ermittelbar. Bei den Finanzinstituten und Versicherungen er-folgte die Klassifizierung der Vereinfachung halber mit Hilfe der Bilanzsumme. Diese konnte für 66 der 69 kapitalmarktorientierten Unternehmen ermittelt werden.

2.2.1 Industrie, Handel und sonstige Dienstleistungen – Klassifizierung nach Umsatz Für die Größenverteilung nach Umsatz ergibt sich folgendes Gesamtbild:

1219

69

36

63

133

68

144

48

85

0

40

80

120

160

> 50.000 < 50.000 < 25.000 < 10.000 < 5.000 < 1.000 < 500 < 250 < 100 < 50 < 10

Umsatz in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 605

Abb. 8: Umsatz-Größenklassen der konsolidierungspflichtigen Unternehmen aus dem Bereich Industrie,

Handel und sonstige Dienstleistungen.

Mehr als ein Fünftel der betrachteten Unternehmen (124) erreicht nicht den derzeit für die Erstellung eines Konzernabschlusses maßgeblichen konsolidierten Umsatz von € 27,5 Mio. (§ 293 I Nr. 2 HGB – € 31,12 Mio. i.d.F.d. BilReG). Diese Befreiungsrege-lung darf von kapitalmarktorientierten Unternehmen zwar nicht mehr in Anspruch ge-nommen werden, es wird jedoch bereits an dieser Stelle deutlich, dass es sich bei den

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

konsolidierungspflichtigen Emittenten nicht durchweg um große Konzerne handelt. Insgesamt zeigt sich eine heterogene Verteilung auf die gebildeten Umsatzklassen.

Es haben sich bisher keine allgemein gültigen Klassifizierungsmerkmale für ‚mittel-ständische Unternehmen’ herausgebildet. Zieht man für eine solche Einstufung Umsät-ze von bis zu € 100 Mio. heran, fallen unter diese Kategorisierung 43 % der hier erfass-ten kapitalmarktorientierten Konzerne. Verwendet man dagegen als Kriterium einen Umsatz von bis € 500 Mio., würden die so definierten‚ mittelständischen Unternehmen’ bereits 75 % der kapitalmarktorientierten Konzerne und damit von der Anzahl her eine deutliche Mehrheit repräsentieren.

Diese Werte differieren jedoch stark, wenn die Konzerne hinsichtlich der Emittenten-gruppen unterschieden werden. Unter den reinen Anleiheemittenten findet sich kein Unternehmen, dessen Umsatz weniger als € 100 Mio. beträgt. 90 % der allein Schuldti-tel emittierenden Konzerne weisen einen Umsatz von mehr als € 1.000 Mio. auf. Auch in der Gruppe der Aktien- und Anleiheemittenten ist ein deutlicher Trend zur Größe auszumachen: Mehr als 80 % erzielen 2002 einen Umsatz von mehr als € 250 Mio., 58 % erwirtschaften Erlöse von mehr als € 1.000 Mio. Unter den reinen Aktienemitten-ten hingegen lassen sich zahlreiche Unternehmen ermitteln, deren Umsatz kleiner als € 50 Mio. ist (34 %).

Bezogen auf die einzelnen Umsatzkategorien bilanzieren die Konzerne der Industrie, des Handels und der sonstigen Dienstleistungen wie folgt:

2 47 8

28

10

19

38

28

65

11

2 2 26

10

3

10

24

12

43

10

1 2 3 5

31

23

34

71

28

36

27

0

20

40

60

80

> 50.000 < 50.000 < 25.000 < 10.000 < 5.000 < 1.000 < 500 < 250 < 100 < 50 < 10

Umsatz in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

IAS/IFRS US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 605

Abb. 9: Umsatzgrößen und Rechnungslegungsstandards der Unternehmen aus Industrie, Handel und

sonstige Dienstleistungen.

Bei den insgesamt 113 Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als € 1.000 Mio. dominiert die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards mit einem Anteil von 43 % (IAS/IFRS) und 20 % (US-GAAP), d.h. zusammen 63 %, gegenüber der HGB-Konzernbilanzierung (37 %).

Bei den anzahlmäßig überwiegenden 492 Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 1.000 Mio. ist hingegen die Bilanzierung nach HGB mit einem Anteil von 44 % (219)

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

der bevorzugte Rechnungslegungsstandard. Es folgen die IAS/IFRS mit 35 % (171) und die US-GAAP mit 21 % (102).

In der Klasse der Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als € 10 Mio. ist die HGB-Konzernrechnungslegung mit einem Anteil von 56 % besonders stark verbreitet.

Teilweise wurde die Forderung erhoben, vor einer breiten Einführung der IAS/IFRS in der EU, die durch den IASB vorgesehene Entwicklung von auf kleine und mittelständi-sche Unternehmen ausgerichteten Standards, abzuwarten. Dem ist die EU nicht nach-gekommen, da in der IAS-Verordnung keine Differenzierung nach Größenklassen vor-genommen wurde. Da in Deutschland die größenabhängige Befreiung des § 293 HGB für kapitalmarktorientierte Konzerne bereits nicht mehr anwendbar ist, werden auch kleinere konsolidierungspflichtige Emittenten zu einer IAS/IFRS-Bilanzierung ab 2005 bzw. 2007 verpflichtet.

Der Mehrzahl der eher mittelständisch geprägten und kleinen Konzerne steht der Um-stellungsprozess daher noch bevor.

Augenfällig in der vorstehenden Abbildung ist, dass in der Gruppe der Konzerne mit einem Jahresumsatz zwischen € 10 bis € 50 Mio. der Anteil der HGB-Bilanzierer ledig-lich 25 % beträgt und die IAS/IFRS klar dominieren. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass in dieser Klasse der Anteil der zuvor im Neuen Markt oder im SMAX ge-listeten Unternehmen, die bereits zu einer Bilanzierung nach internationalen Standards verpflichtet waren, besonders hoch ist. Wird die Analyse um diese Unternehmen berei-nigt, beträgt der Anteil der HGB-Bilanzierer in dieser Gruppe 68 %. Diese Aussage kann für alle Umsatzsegmente der kleinen und mittelständisch geprägten Konzerne ge-neralisiert werden: Werden die früheren Neuer-Markt- und SMAX-Unternehmen nicht in die Betrachtung einbezogen, beträgt der Anteil der HGB-Bilanzierer unter den Emit-tenten mit einem Jahresumsatz von weniger als € 1.000 Mio. in jeder der definierten Umsatzklassen mehr als zwei Drittel und zwar zwischen 68 % und 80 %.

2 47 8

19

5 6

139 11

52 2 2

69

2 3 3 1 3 21 2 3 5

30

21

31

63

22

3026

0

10

20

30

40

50

60

70

> 50.000 < 50.000 < 25.000 < 10.000 < 5.000 < 1.000 < 500 < 250 < 100 < 50 < 10

Umsatz in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

IAS/IFRS US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen nach Bereinigung: 358

Abb. 10: Umsatzgrößen und Rechnungslegungsstandards der Unternehmen aus dem Bereich Industrie,

Handel und sonstige Dienstleistungen (bereinigt um Neuer-Markt- und SMAX-Unternehmen).

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

2.2.2 Finanzinstitute und Versicherungen – Klassifizierung nach Bilanzsummen Für die Klassifizierung nach der Bilanzsumme ergibt sich für die untersuchten 66 Fi-nanzinstitute (53) und Versicherungen (13) folgendes Gesamtbild:

2

78

6

12

32 2

1

3

7

10

4

1

5

01

0 0 01

0

5

10

15

20

> 500.000 < 500.000 < 250.000 < 100.000 < 50.000 < 10.000 < 5.000 < 2.500 < 1.000 < 500 < 100

Bilanzsumme in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

Finanzinstitute Versicherungen

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 66

Abb. 11: Bilanzsummen-Größenklassen der konsolidierungspflichtigen Finanzinstitute und Versicherun-

gen.

22 Unternehmen (33 %) – darunter 17 Finanzinstitute und fünf Versicherer – weisen eine Bilanzsumme von mehr als € 100.000 Mio. auf und können somit als groß be-zeichnet werden. Weitere 24 Emittenten (36 % – 18 Finanzinstitute und sechs Versiche-rungen), deren Bilanzsumme weniger als € 100.000 Mio. aber mehr als € 10.000 Mio. beträgt, dürften als mittelgroß zu qualifizieren sein. Es verbleiben 20 kleinere Emitten-ten (30 % – 18 Finanzinstitute und zwei Versicherer), deren Bilanzsumme geringer als € 10.000 Mio. ist.

Werden die Finanzinstitute dahingehend untersucht, welche Bilanzierungsstandards von den Unternehmen der verschiedenen Größenklassen verwendet werden, ergeben sich folgende Ergebnisse.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

1

3

2

1

3

0

1 1

0

2

11

0 0 0 0 0 0 0 0 0 00

4

6

5

9

3

1 1 1 1

6

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

> 500.000 < 500.000 < 250.000 < 100.000 < 50.000 < 10.000 < 5.000 < 2.500 < 1.000 < 500 < 100

Bilanzsumme in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

IAS/IFRS US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 53

Abb. 12: Bilanzsummen-Größenklassen und Rechnungslegungsstandards der Finanzinstitute.

Unter den 17 großen Finanzinstituten (Bilanzsumme > € 100.000 Mio.) hat die IAS/IFRS-Bilanzierung mit einem Anteil von 35 % (6) bereits eine gewisse Verbrei-tung erreicht. Von einer umfassenden Internationalisierung der Rechnungslegung kann jedoch nicht gesprochen werden, da lediglich ein Finanzinstitut nach US-GAAP bilan-ziert. Im Ergebnis dominiert mit einem Anteil von 59 % weiterhin die HGB-Rechnungslegung den Konzernabschluss der großen Finanzinstitute.

Im Bereich der mittelgroßen und kleineren Finanzinstitute (Bilanzsumme von € 10.000 Mio. bis € 100.000 Mio. bzw. von weniger als € 10.000 Mio.) ist die Internationalisie-rung der Konzernrechnungslegung sogar noch weniger vorangeschritten. Der Anteil der IAS/IFRS-Bilanzierung beträgt nur 22 % bzw. 28 %. Keines der betrachteten Unter-nehmen bilanziert nach US-GAAP. Entsprechend hoch fällt der Anteil der HGB-Bilanzierer mit 78 % bzw. 72 % aus.

Die Finanzinstitute weisen damit einen signifikant höheren Umstellungsbedarf auf als dies bei den Konzernen der Industrie, des Handels und sonstigen Dienstleistungen der Fall ist. Es ist zu vermuten, dass dies u.a. auf die teilweise vorliegende Ablehnung der für diese Unternehmen besonders bedeutenden Regelungen der IAS 32 und 39 zu den Finanzinstrumenten zurückzuführen ist, für die der IASB kürzlich eine Neufassung ver-abschiedet hat. Darüber hinaus ist anzumerken, dass viele Finanzinstitute allein Anlei-hen emittieren und somit erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2006 begin-nen, nach IAS/IFRS bilanzieren müssen.

Eine vergleichbare Größenbetrachtung der Versicherer wurde nicht durchgeführt, da der Umfang der Grundgesamtheit mit 13 Unternehmen zu gering ist. In Bezug auf de-ren Bilanzierungsstandards kann jedoch festgestellt werden, dass sich ein ähnliches Bild wie bei den Finanzinstituten ergibt. So bilanzieren acht Unternehmen (62 %) nach HGB, drei (23 %) nach IAS/IFRS und zwei nach US-GAAP (15 %). Von Bedeutung ist allerdings, dass die nach HGB bilanzierenden Versicherer bereits in 2005 umzustellen haben, da keiner allein Anleihen emittiert. Ebenso können die beiden nach US-GAAP bilanzierenden Versicherer die Umstellung auf IAS/IFRS nicht bis 2007 verzögern, da die Bedingungen der diesbezüglichen Ausnahmeregelung bei diesen nicht zutreffen.

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IAS/IFRS 2005 - Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

2.3 Ausnahmeregelungen des Art.9 IAS-Verordnung Art. 9 der IAS-Verordnung räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, die Anwendung der IAS/IFRS in bestimmten Ausnahmefällen erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2006 beginnen, vorzuschreiben. Wie im Referentenentwurf vorgesehen, sollen den betroffenen Unternehmen diese Möglichkeiten eingeräumt werden. Die Ausnahme-regelungen beziehen sich auf:

Unternehmen von denen lediglich Schuldtitel zum Handel auf einem geregelten Markt in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind (Art. 9 lit. a IAS-Verordnung). Diese Ausnahmeregelung kann von 38 Emittenten (27 Finanzinstitute und 11 Unterneh-men des Sektors Industrie, Handel und sonstige Dienstleistungen. Versicherungen waren nicht betroffen) mit Sitz in Deutschland in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen weitere 24 Emittenten, die bislang die Befreiungsregelung für Teil-konzerne in Anspruch nahmen.

Unternehmen, deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmit-gliedsstaat zugelassen sind und die zu diesem Zweck seit einem Geschäftsjahr, das vor der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Gemein-schaften begann, andere international anerkannte Standards anwenden (Art. 9 lit. b IAS-Verordnung). Als "andere international anerkannte Standards" dürften sich nach allgemeiner Auffassung nur die US-GAAP qualifizieren. Für eine Bilanzie-rung nach US-GAAP kommt als Markt zunächst die New York Stock Exchange (NYSE) in Betracht, die eine Bilanzierung nach bzw. zumindest eine Überleitungs-rechnung (Reconciliation) wesentlicher Jahresabschlusspositionen auf die US-GAAP verlangt. Ein zweiter US-Markt ist die National Association of Securities Dealers Automated Quotation System (NASDAQ), der von zahlreichen ausländi-schen Unternehmen als Handelsplatz genutzt wird und ebenfalls die US-GAAP-Anwendung bzw. Reconciliation voraussetzt. An beiden Börsen sind deutsche Un-ternehmen gelistet. Von Bedeutung ist dabei, dass allein ein Listing der Gesellschaft an einer dieser Börsen nicht für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ausreicht. Den ver-wendeten Abschlüssen muss vielmehr eine originäre US-GAAP-Bilanzierung zugrunde liegen, d.h. eine Überleitungsrechnung ist nicht ausreichend. Deshalb können von den insgesamt 20 an NYSE und NASDAQ gelisteten Unternehmen nur 13 überhaupt für eine Verlängerung optieren.

Festgehalten werden kann, dass von den 789 durch Art. 4 der IAS-Verordnung erfass-ten Emittenten lediglich 75 den Übergang zur IAS/IFRS-Bilanzierung im Konzernab-schluss bis 2007 verschieben dürfen. In Anbetracht dieses Ergebnisses und der aufge-zeigten, in bestimmten Bereichen noch vorliegenden Dominanz der HGB-Rechnungslegung, sind für die verbleibende Zeit bis einschließlich 2005 hohe Umstel-lungsquoten zu erwarten bzw erforderlich.

2.4 Wer muss nun tatsächlich in 2005 umstellen? In den vorangegangenen Ausführungen wurden die nach Art. 4 IAS-Verordnung um-stellungspflichtigen Emittenten aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert. Mit den gewonnenen Ergebnissen kann nun die genaue Anzahl von Unternehmen quantifiziert werden, die ihre Konzernrechnungslegung bis spätestens 2005 auf die IAS/IFRS um-stellen müssen.

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

Wie bereits erwähnt sind 740 Unternehmen als kapitalmarktorientierte Konzerne von Art. 4 der IAS-Verordnung betroffen. Zudem haben 49 Unternehmen bisher als Teil-konzerne keinen konsolidierten Abschluss erstellen müssen. Da deren Befreiung zu-künftig entfällt, gelten für 789 kapitalmarktorientierte und konsolidierungspflichtige Unternehmen die Regelungen der IAS-Verordnung. Von diesen bilanzieren bereits rund ein Drittel nach IAS/IFRS. Weitere 9 % können von den Ausnahmeregelungen des Art. 9 der IAS-Verordnung Gebrauch machen und müssen ihre Rechnungslegung erst ab 2007 auf die IAS/IFRS umstellen.

789 Unternehmen

740 Unternehmen nach IAS-Verordnung(Kapitalmarktorientierung und

Konsolidierungspflicht)

49 Unternehmen, die bisher für ihre Teilkonzernabschlüsse befreit waren

abzüglich 262 IAS/IFRS-Bilanzierer

452 umstellungspflichtige Unternehmen in 2005

abzüglich 75 Unternehmen nach Art. 9 IAS-Verordnung

(umstellungspflichtig in 2007)

Abb. 13: Übersicht über die umstellungspflichtigen Unternehmen in 2005.

Demnach gibt es in Deutschland noch 452 umstellungspflichtige Unternehmen. 72 % davon bilanzieren nach HGB und 28 % nach US-GAAP. Wenn man bedenkt, dass die-sen Unternehmen nicht mehr viel Zeit bleibt – zumal für das laufende Geschäftsjahr zur gem. IAS 1.36 (2003) notwendigen Ermittlung von Vorjahresdaten bereits eine An-fangsbilanz nach IAS/IFRS, i.d.R. zum 1.1.2004, erstellt werden muss – steht diesen Unternehmen ein gewaltiger Umstellungsprozess bevor. Aber wie verteilen sich die HGB- bzw. US-GAAP-Bilanzierer, die ab dem nächsten Jahr ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS erstellen müssen, auf die verschiedenen Größenklassen? Müssen wirk-lich nur noch die kleineren Unternehmen umstellen?

Von den 605 nach ihren Umsatzzahlen untersuchten Unternehmen aus dem Bereich In-dustrie, Handel und sonstige Dienstleistungen erstellen bereits 220 ihren Konzernab-schluss nach den IAS/IFRS. Zudem können 21 Konzerne dieses Sektors die Ausnahme-regelungen des Art. 9 IAS-Verordnung in Anspruch nehmen und müssen erst in 2007 ihre Rechnungslegung umstellen. Für die verbleibenden 364 Unternehmen, die in 2005 ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS erstellen müssen, ergibt sich folgendes Bild:

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

0 1 2 4 63

10

22

12

41

10

1 1 14

2823

34

70

28

36

27

0

20

40

60

80

> 50.000 < 50.000 < 25.000 < 10.000 < 5.000 < 1.000 < 500 < 250 < 100 < 50 < 10

Umsatz in Mio. €

Anz

ahl d

er U

nter

nehm

en

US-GAAP HGB

Anzahl der untersuchten Unternehmen: 364

Abb. 14: Anteil der umstellungspflichtigen Unternehmen aus dem Bereich Industrie, Handel und sonstige

Dienstleistungen nach Umsatz.

Jeweils sieben große Konzerne mit einem Umsatz von mehr als € 5.000 Mio. bilan-zieren noch nach HGB bzw. US-GAAP.

Unter den Konzernen mit einem Umsatz zwischen € 1.000 bis € 5.000 Mio. nutzen 28 die HGB-Regelungen und sechs die US-GAAP für die Erstellung ihrer Konzern-abschlüsse.

Bei den eher mittelständisch geprägten Konzernen, die einen Umsatz von € 100 bis € 1.000 Mio. erwirtschaften, verwenden immer noch 127 die HGB als Rechnungs-legungsstandard, 35 bilanzieren nach US-GAAP.

Unter den kleinen Konzernen (Umsatz < € 100 Mio.) finden sich 91 bzw. 63 Emit-tenten, die nach HGB bzw. US-GAAP bilanzieren und keine Übergangsregelung in Anspruch nehmen dürfen.

Von den untersuchten 66 Finanzinstituten und Versicherungen bilanzieren 18 nach den IAS/IFRS. Weitere 25 Konzerne können die Ausnahmeregelungen des Art. 9 IAS-Verordnung in Anspruch nehmen. Demzufolge ergibt sich für die verbleibenden 23 Fi-nanzinstitute und Versicherungen folgende Aufteilung:

Nach US-GAAP bilanzieren alleine zwei Versicherungskonzerne mit einer Bilanz-summe von jeweils weniger als € 50.000 Mio., aber mehr als € 10.000 Mio.

21 Finanzinstitute und Versicherungen wenden für 2002 noch HGB in ihren Kon-zernabschlüssen an. Hiervon weisen zwei Unternehmen (eine Versicherung und ein Finanzinstitut) eine Bilanzsumme von mehr als € 100.000 Mio. auf. Sechs Banken und eine Versicherung haben eine Bilanzsumme zwischen € 10.000 Mio. und € 100.000 Mio. Zehn Finanzinstitute und zwei Versicherungen sogar von weniger als € 10.000 Mio.

Insbesondere wenn man ins Kalkül zieht, dass eine Umstellung von den US-GAAP auf IAS/IFRS vergleichsweise einfacher sein dürfte als der Umstieg von den Rechnungsle-gungsvorschriften des HGB, lässt sich aus den vorstehenden Verteilungen zusammen-

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

fassend feststellen, dass der Umstellungsprozess insbesondere ein Thema für mittel-ständische und kleinere Konzerne ist.

Offen ist, inwieweit die Umstellung durch einen Rückzug der Unternehmen von der Börse – meist im Rahmen eines Squeeze-Out – umgangen werden kann. Tendenziell scheinen die vereinfachten Regelungen zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern und dem damit verbundenen Delisting in den vergangenen Monaten in erhöhtem Um-fang in Anspruch genommen worden zu sein.

3. Implikationen für die Ausübung der Mitgliedsstaatenwahlrechte Art. 5 der IAS-Verordnung eröffnet den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Anwen-dung der IAS/IFRS auch für den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten Unter-nehmen und für die Konzern- und Einzelabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Un-ternehmen vorzuschreiben, zu erlauben oder zu untersagen. Aus dieser Differenzierung resultiert eine Vier-Felder-Matrix, die als Grundlage der Diskussion über die Ausübung der Mitgliedsstaatenwahlrechte dient und die durch die Ergebnisse dieser Untersuchung in Hinblick auf die kapitalmarktorientierten Unternehmen erstmalig mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden kann. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse lassen sich dabei neue Aspekte der Wahlrechtsausübung in Bezug auf diese Unterneh-men diskutieren.

Ca. 3 Mio.Unternehmen

Ca. 200.000 Unternehmen740 Unternehmen

49 Unternehmen

Kapitalmarktorientiert

2002konsolidierungspflichtig

Künftig konsolidierungspflichtig

Nichtkonsolidierungspflichtig

122 Finanzinstitute/ Versicherungen

97 sonstige Unternehmen

Nicht kapitalmarktorienitert

Abb. 15: Modifizierte Vier-Felder-Matrix.

In Anbetracht der Zielsetzung des FSAP, eine Integration der europäischen Kapital-märkte zu fördern, liegt die Überlegung nahe, inwieweit eine Ausdehnung der IAS-Abschlusspflicht auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sinnvoll ist. Dies wür-de in Deutschland 219 Emittenten betreffen. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen sind der Gruppe der Finanzinstitute und Versicherungen zuzurechnen, für die einige wenige europäische Staaten eine generelle Pflicht zur IAS/IFRS-Bilanzierung, d.h. auch im Einzelabschluss, überdenken.

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Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

In Deutschland kommt eine dem § 292a HGB vergleichbare auf den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen bezogene Regelung derzeit nicht in Frage. Grund ist die unveränderte Anknüpfung wesentlicher Rechtsfolgen wie der Zahlungs-bemessung oder gesellschaftsrechtlicher Haftungspflichten an den HGB-Einzel-abschluss. Mithin wären diese Unternehmen dazu verpflichtet, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn ihnen im Rahmen der Mitgliedsstaatenwahlrechte des Art. 5 IAS-Verordnung eine IAS/IFRS-Bilanzierung vorgeschrieben würde. Im Vordergrund hier-bei würden zahlreiche Sparkassen und kleinere Banken stehen, die als Anleiheemitten-ten ihre Emissionen primär an deutsche Anleger richten und kaum einen Zugang zum internationalen Kapitalmarkt suchen.

In Hinblick auf die Unternehmen der Industrie, des Handels- und der sonstigen Dienstleistungen kann dieses Argument gegen eine IAS/IFRS-Bilanzierung nicht generell übernommen werden, da es sich bis auf wenige Ausnahmen alleine um Ak-tienemittenten handelt. Allerdings gilt auch hier, dass die doppelte Abschluss-erstellung von nicht konsolidierungspflichtigen Unternehmen als zusätzliche Kosten der Börsenregistrierung betrachtet würden, was angesichts der im internationalen Vergleich geringen Börsenkapitalisierung in Deutschland und der knappen Finanzie-rungsmöglichkeiten als nicht wünschenswert angesehen werden mag. Mit der beab-sichtigten Weitergabe des Wahlrechts des Art. 5 der IAS-Verordnung, überlässt der Gesetzgeber es diesen Emittenten über die Aufstellung eines IAS/IFRS-Einzelabschlusses selbst zu entscheiden, er verpflichtet sie aber nicht dazu. Es wird sich zeigen, ob der Kapitalmarkt – unabhängig von der rechtlichen Lage – die Auf-stellung eines solchen Abschlusses auch von diesen Unternehmen einfordern wird.

In diesem Sinne verlangen bereits heute die börsenrechtlichen Bestimmungen der Frankfurter Wertpapierbörse von nicht konsolidierungspflichtigen Unternehmen, ih-re Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit internationalen Rechnungslegungs-standards zu erstellen, soweit diese ein Listing im Prime Standard und damit die Möglichkeit zur Aufnahme in die bedeutenden Indizes anstreben.

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Impressum

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Fachverlag Moderne Wirtschaft, Frankfurt am Main, März 2004.

Herausgegeben von PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main.

PwC Deutsche Revision ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften und kann als unabhängiges Mitglied im internationalen Netzwerk von Pricewaterhou-seCoopers auf die Ressourcen von insgesamt 120.000 Mitarbeitern in 139 Ländern zugreifen.

In Deutschland erwirtschaften 9.000 Mitarbeiter in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung sowie Corporate-Finance-Beratung an 30 Standorten einen Umsatz von rund 1,2 Milliarden Euro. Seit vielen Jahren prüfen und beraten wir führende Industrie- und Dienstleistungsunternehmen jeder Größe. Stark ausgebaut wurde der Geschäftsbereich "Neuer Mittelstand", der mittelständische Unter-nehmen mit einem dichten Kontaktnetzwerk direkt vor Ort betreut. Auch Unternehmen der öffentlichen Hand, Verbände, kommunale Träger und andere Organisationen ver-trauen unserem Wissen und unserer Erfahrung. Aus gutem Grund: 460 Partner und 6.000 weitere Fachkräfte verfügen über umfassende Branchenkenntnisse in allen wich-tigen Industrien. Für die Arbeit dieser Experten gelten nicht nur in fachlicher Hinsicht die höchsten Qualitätsmaßstäbe. Integrität, Unabhängigkeit und Objektivität sind Teil der Unternehmensphilosophie. Deshalb wird strikt darauf geachtet, Mandanten nur jene Leistungen aus einer Hand anzubieten, die nach den gesetzlichen Vorschriften – vor al-lem den spezifischen Regelungen für den amerikanischen Kapitalmarkt – erlaubt sind. Modernste Prüfungs-, Beratungs- und Bewertungsansätze unterstützen die Unterneh-men dabei, den hohen Anforderungen im Wettbewerb gerecht zu werden.

Umstellung auf IAS/IFRS

Bereits seit längerem haben wir unsere Experten für die Umstellung auf IAS/IFRS mit ihrem breiten Spektrum an Erfahrungen, Methodiken und Tools in unserer International Reporting Group zusammengezogen, um unsere Mandanten optimal bei den Umstel-lungsarbeiten zu unterstützen. Unsere Leistungen betreffen insbesondere die Unterstüt-zung bei dem fachlichen Teil der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsgrund-sätze, dem Projektmanagement, dem Training der Mandantenmitarbeiter sowie den häufig anfallenden Systemumstellungen aufgrund der neuen Datenerfassungs- und Dar-stellungsnotwendigkeiten.

Unsere Expertise und Praxiserfahrung auf dem Gebiet der IAS/IFRS wird nicht nur durch zahlreiche IAS/IFRS-Umstellungen und unsere Arbeiten als Abschlussprüfer von vielen IAS/IFRS-Bilanzierern, sondern auch durch unsere "state of the art"-Mandanteninformationen über neue Entwicklungen in der internationalen Rechnungs-legung und unser umfangreiches Seminarangebot dokumentiert.

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Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Prof. Dr. Anton Burger Lehrstuhl für ABWL und Unternehmensrechnung Auf der Schanz 49 85049 Ingolstadt Tel.: +49 (8 41) 9 37-12 62 [email protected]

Dipl.Kfm. Philipp Ulbrich Lehrstuhl für ABWL und Unternehmensrechnung Auf der Schanz 49 85049 Ingolstadt Tel.: +49 (8 41) 9 37-14 53 [email protected]

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PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PwC Deutsche Revision und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigenMitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited. Die PricewaterhouseCoopers International Limited koordiniert die

Geschäftstätigkeit der nationalen selbstständigen Mitgliedsfirmen auf internationaler Ebene.