impfkampagne herbst 2017 informationen für Ärzte - kvwl.de · • am häufigsten pharmakotherapie...
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Agenda
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Abrechnung
Aktuelles
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EDV-gestützte Impfplanung
4 Regionale Impffrequenzen
5 Reiseschutzimpfungen
Verschmutze Wunden:
Abstand zur letzten Impfung – 5 Jahre – obsolet!!!
Eine Auffrischimpfung bei geringfügigen und sauberen
Wunden wird nur noch empfohlen, wenn die letzte
Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt
STIKO Empfehlung NEU in 2017
Tetanus
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• Seit 2006 Zulassung eines attenuierten Lebendimpfstoffes zur
Verhinderung eines Herpes zoster bzw. postherapeutischer
Neuralgie für Personen ab 50 Jahre
• Seit September 2013 in Deutschland verfügbar
• STIKO empfiehlt diese Impfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
NICHTals Standardimpfung
Wirksamkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab
Schutzdauer nur für wenige Jahre belegt
Häufig vorliegende Kontraindikationen
Herpes zoster
STIKO Empfehlung NEU in 2017
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Im Alter von 2-17 Jahren sind folgende Influenzaimpfstoffe zugelassen:
• Trivalente inaktivierte Vakzine
• Tetravalente inaktivierte Vakzine
• Quadrivalente attenuierte Lebendvakzine - Jetzt auch im Alter
von 2-6 Jahren -> damit wird der nasale Impfstoff LAIV nicht
mehr als bevorzugt empfohlen
Anmerkung: Impfstoffe haben unterschiedliche Zulassungen auf das Alter bezogen!
Influenza
STIKO Empfehlung NEU in 2017
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Jetzt auch Indikationsimpfung bei Ehrenamtlichen, die ein erhöhtes
Risko für HAV oder HBV-Infektionen haben
Hepatitis A und B
STIKO Empfehlung NEU in 2017
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Schutzimpfungsrichtliniedes gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Grundlage: 3. Abschnitt SGB V §20i
Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Impfleistungen zu
Lasten der GKV bestimmt der G-BA in Richtlinien
Grundlage ist die Empfehlung der ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert Koch Institut (RKI)
Abweichungen von den Empfehlungen der STIKO sind besonders zu
begründen
Was bedeutet das konkret für uns?
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Schutzimpfungsrichtlinie
• Die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) ist für uns bindend!
• Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts stellt nur
eine Empfehlung dar!
In der Praxis richten wir uns nach der Schutzimpfungs-
richtlinie, die die STIKO weitestgehend umsetzt!
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Masern - Zahlen
• 325 Masernfälle in 2016
• Knapp 800 Masernfälle in der ersten Hälfte 2017
• 1 Todesfall in der ersten Hälfte 2017
• 60% aller Masernfälle in 2015 gab es in der Europäischen Union in Deutschland
• 2015 waren nur 73,7% des Geburtsjahrganges 2013 zweimal geimpft
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Masern – Wo ist das Problem?
• Immunität herrscht erst bei 95% Durchimpfungsrate
• Wirklicher Impfstatus in Deutschland ist nicht bekannt
• Veröffentlichte Zahlen sind Bestandsaufnahmen durch die Gesundheitsämter/Schuleingangsuntersuchungen:
97% der 5-6Jährigen sind 1x geimpft
93% der 5-6Jähringen sind (nur) 2x geimpft
UND
7-8% der Kinder bringen keinen Impfausweis mit
Im schlimmsten Fall sind damit nur 86% 2x geimpft
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Masernimpfung wann?
• Standardimpfung:
Nach 1970 Geborene mit weniger als 2 dokumentierten
Masernimpfungen: 1x MMR (Erkrankung in Anamnese zählt
nicht!)
• Berufliche Indikation:
Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung von
immundefizienten bzw. –supprimierten Personen oder in
Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: wie oben
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Mumpsimpfung bei Erwachsenen, wann?
• Berufliche Indikation:
Nach 1970 Geborene mit weniger als 2 dokumentierten
Mumpsimpfungen in Gesundheitsdienstberufen mit
Patientenkontakt oder in Gemeinschafts- oder
Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene Tätige: 1x MMR
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Rötelnimpfung bei Erwachsenen
• Indikationsimpfung:
Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit
unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.
Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter erhalten einmalig
eine Impfung.
• Berufliche Indikation:
Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in
Einrichtungen der Schwangerenbetreuung sowie in
Gemeinschaftseinrichtungen
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Varizellenimpfung bei Erwachsenen
Indikationsimpfung:
Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
Seronegative Patienten vor immunsuppressiver Therapie oder
Organtransplantation,
Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis und mit Kontakt zu den
beiden Vorgenannten
Berufliche Indikation:
SI-RL: Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere
Onkologie, Gyn/Geburtshilfe, Intensivmedizin und Betreuung von
Immundefizienten;
STIKO: Pädiatrie sowie bei Neueinstellungen in
Gemeinschaftseinrichtungen für das VorschulalterSeite: 14
Influenza
• Influenza A überwiegend im Herbst
• Influenza B kommt meist erst im Februar
• Impfstoffe:
Trivalent: zwei A-Stämme und ein B-Stamm
Tetravalent: beide A- und beide B-Stämme
Trivalent: 50% Risiko, den „falschen B-Stamm zu erwischen“, wird
aber, da das bisher noch nicht zum Tragen kam, von der STIKO nicht
empfohlen
Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) –
13.05.2017 Keine Impfstoffausschreibung mehr!
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Grippe – Impfstoffe 2017/2018
• Vertragsärzte dürfen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots frei
wählen (AMVSG Mai 2017)
• Theorie dort, wo KK regionale Verträge geschlossen haben
• STIKO – Empfehlung unverändert, wobei weniger als die Hälfte der
Geimpften mit Schutz vor Influenzaerkrankung rechnen – Impfeffektivität in
Bezug auf laborbestätigte Erkrankungen liegt bei 41%
• Tetravalenter Impfstoff enthält 2 anstatt 1 Influenza B-Stamm – kleine
Wirkvorteile sind nicht belegt, u. a. weil in den vergangenen
Influenzasaisonen nur vereinzelt B-Infektionen nachgewiesen wurden
• Intranasaler tetravalenter Impfstoff – Zweifel an der Wirksamkeit (US-
amerik. Beobachtungsstudien) – wird auch von der STIKO nicht mehr
bevorzugt empfohlen
Arzneimitteltelegramm 2017 Jg 48 Nr 8
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Influenza-B-Stämmein den trivalenten Impfstoffen und in der Zirkulation
2003 bis 2013
In ca. 50% der letzten Jahre weltweit keine Übereinstimmung zwischen
Impfstoff und Virus-Zirkulation (man hätte auch würfeln können!)
Modifiziert nach: Ambrose et al. 2012, Human Vaccines & Immuno-therapeutics 8(1) :81-88. 2
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Pneumokokken
• Pneumonien mit Pneumokokken sind die häufigste Form
ambulant erworbener Pneumonien
• Streptococcus pneumoniae auch Auslöser für Meningitiden bei
kleinen Kindern
• Ca. 10.000 Todesfälle im Jahr - Ältere und chron. Kranke
• Pneumokokkenerkrankungen verursachen hohe Kosten
• Rechtsgrundlage ist die Schutzimpfungsrichtlinie und nicht die
STIKO Empfehlung – wichtig zu wissen, wenn es um chronisch
Kranke geht!
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• Konjugatimpfstoff zur Grundimmunisierung bei Kindern
• Polysaccharidimpfstoff als Standardimpfung mit Wiederholung nach
6 Jahren für
Gesunde über 60 Jahren
Chronisch Kranke
Berufliche Tätigkeiten, die zu einer Exposition gegenüber
Metallrauchen und metalloxidischen Schweißrauchen führen
PneumokokkenImpfempfehlung STIKO Ende 2016
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• Kombiniert können beide Impfstoffe als Indikationsimpfung
durchgeführt werden, bevorzugt erst den Konjugatimpfstoff, nach 6-12
Monaten den Polysaccharidimpfstoff, mit dem auch die Wiederholung
nach 6 Jahren durchgeführt wird
Angeborene und erworbene Immundefekte
Anatomische u. fremdkörper-assoziierte Risiken
(Cochleaimplantat)
Beachte:
Über die STIKO Empfehlung hinausgehend ist die
Kombinationsimpfung im Einzelfall (Diabetiker, COPD, KHK)
sinnvoll
Kosten werden - nach GB-A Vorgaben (SI-RL) von beiden
Impfstoffen übernommen
PneumokokkenImpfempfehlung STIKO Ende 2016
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Pertussis
• Meldepflicht seit 2013
Anstieg der Erkrankungen – 2016 - 22000 Fälle
• Besonders gefährdet sind Säuglinge
• Kein anhaltender Schutz
• Trotz Grundimmunisierung
• Durchgemachte Infektion
Pertussisimpfung im Erwachsenalter
• Alle Erwachsenen einmalig
• Alle Frauen im gebärfähigen Alter alle 10 Jahre
• Enge Haushaltskontaktpersonen/Betreuer von Neugeborenen
• Personal im Gesundheitsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen
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Pertussis – Was muss ich wissen?
– Nach Pertussis-Erkrankung oder Impfung besteht im gebärfähigen
Alter meist keine Immunität mehr.
Dann gibt es natürlich auch keinen Nestschutz.
Ausnahme: Die Schwangere ist immun!
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Pertussis und Schwangerschaft
• Wir können Schwangere gegen Pertussis impfen !
• Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen und Toxoid-Impfstoffen sind
in der Schwangerschaft möglich (wir impfen Schwangere bereits
gegen Influenza)
• Es gibt inzwischen zugelassene Impfstoffe !
• Es gibt allerdings noch keine Impfempfehlung!
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Influenza und Schwangerschaft
Die Influenza-Impfung in der Schwangerschaft vermindert
das erhöhte Komplikationsrisiko bei Schwangeren
die Frühgeburten-Rate (Systematic Review 2016)
und schützt die Neugeborenen vor Influenza-Erkrankung in den
ersten Lebenswochen, in denen sie selbst noch nicht geimpft
werden können (RCT 2016)
Nunes MC et al., Am J Perinatol 2016;33:1104-14Nunes MC et al., JAMA Pediatrics 2016;170:840-7
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Impfen in der Schwangerschaft
• Totimpfstoffe ja
Influenza wird in Deutschland und in den USA ausdrücklich empfohlen
Erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und assoziierte
Pneumokokkeninfektionen
Pertussis wird in einigen Ländern empfohlen
Impfzeitpunkt unterschiedlich – ab 13., zwischen 20-32. und ab 26.
Gestationswoche
Unabhängig, wann die letzte Impfung durchgeführt wurde (Schweiz)
75% der Pertussistodesfälle sind Säuglinge bis zum 3. Lebensmonat
STIKO hat eine Arbeitsgruppe gebildet mit der Frage einer Impfempfehlung
• Lebendimpfstoffe nein – kontraindiziert
• Gelbfieber nur bei eindeutiger Indikation und nach sorgfältiger
Nutzen-Risiko-AbwägungDeutsches Ärzteblatt Jg 114 Heft 24 16.Juni 2017
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Impfbesonderheiten
Was tun bei Immunsuppression?
• Immunsupprimierte Patienten sind besonders auf einen Impfschutz
angewiesen
• Bis zu 10% der Bevölkerung sind betroffen
• Am häufigsten Pharmakotherapie von Patienten mit Tumorerkrankung und
Autoimmunerkrankungen
• Impfzeitpunkt mind. vier Wochen vor Beginn der Therapie
• Lebendimpfstoffe bei laufender Immunsuppression kontraindiziert
• Sonderfälle sind Patienten mit Asplenie aus vitaler Indikation
Impfung Gesunder und der Umgebung!
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Impfbesonderheiten
Impfungen unter Antikoagulation:
• Vitamin K Antagonisten
• Neue orale Antikoagulantien
• In der Regel ist die subkutane Gabe im Beipackzettel empfohlen,
aber manche Impfstoffe dürfen nur i. m. injiziert werden
Impfungen und Operationen
• Bei elektiver OP präoperativer Abstand zu Totimpfstoffen von drei Tagen,
Lebendimpfstoffen von 14 Tagen
• Postoperative Impfungen, wenn Patient stabil ist
• OPs mit Immunsuppression – Rücksprache mit dem behandelnden
Zentrum
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Impfstoffe neu
Fachinformation Vaxelis®. Stand Januar 2017.
DTPa-IPV-Hib-HepB-6-fach-Impfstoff (Vaxelis®)
5 Pertussis-Antigene (klinisch relevanter Vorteil noch nicht gesichert,
konsequente Durchimpfung wichtiger!)
Frühe und hohe Hib-Immunantwort (klinisch relevanter Vorteil nicht zu
erwarten, da Hib-Fälle auch mit den bisherigen Impfstoffen praktisch nicht
mehr vorkommen)
Koadministration und Sicherheitsprofil wie bei bisherigen 6-fach-
Impfstoffen
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Weitere 6-fach-Impfstoffe: Hexyon®, Infanrix hexa®
Vaxelis®
Der neue Sechsfach-Impfstoff von MSD
• Vergleichbar mit den anderen 6fach-Impfstoffen Hexyon®, Infanrix
hexa®
• Besonderheiten:
Fertigspritze mit Luer-Lock
5 Pertussisantigene (Vorteil?)
Besonders frühe und gute Immunantwort auf Hib (notwendig?)
Impfstoffe neu
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Impfstoffe neu
Fachinformation ProQuad®. Stand Januar 2017.
MMRV-Lebendimpfstoff (ProQuad®)
Langjährige Erfahrungen in USA
Zugelassen ab 9 Monaten
Keine Altersbegrenzung nach oben
Gute Immunogenität
Hohe Antikörpertiter gegen Varizellen nach 2 Impfungen
1 zusätzlicher Fieberkrampf auf 2.600 Impfungen (?)
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Neue Impfstoffe Übersicht:
ProQuadR:
• MMRV, wie Priorix tetraR, aber auch über 13 Jahre
TrumenbaR:
• MenB, wie BexseroR, aber erst ab 10. Geburtstag
VaxelisR
• 6-fach, wie Hexyon und Infanrix hexa, Fertigspritze
CovaxisR
• Tdap, wieder verfügbar, neu: Fertigspritze
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Tuberkulose
• Anstieg der Tuberkulosefälle in den Industrieländern seit Beginn
des 20. Jahrhunderts
• Zunahme multiresistenter Tuberkuloseerreger
Resistenz gegenüber mehreren Standardtuberkulostatika
Resistenzen gegenüber extrem resistenten Erregern
Lange infektiös
Hohe Mortalität trotz Therapie
• In den Industrieländern meist ältere Menschen, Immigranten,
HIV-Infizierte und Drogenabhängige
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Tuberkulose
Zahlen:
8 Mio. Neuerkrankungen jährlich – Großteil in Entwicklungsländern
Ca. 33% aller Menschen weltweit sind mit dem Mycobacterium infiziert
10% entwickeln eine Lungen-Tbc
bei HIV-Infizierten sind es 30-50%
1 Patient mit unbehandelter offener Tbc steckt 10-15 Menschen an!
Zwischen Ansteckung und Ausbruch können bis zu mehreren Jahrzehnte
liegen!
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TuberkuloseBCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung
• Schutz gegen disseminierte Tbc und tuberkulöse Meningitis bei
Kindern
• Keine Verhinderung einer Lungen-Tbc bei asymptomatischen
Infizierten
• Keine Schutzwirkung bei Jugendlichen und Erwachsenen in
tropischen Ländern (Disk.: vorhandener Kontakt zu atyp.
Mycobakteien?)
WHO Empfehlung
Nur Impfung von Neugeborenen frühzeitig nach der Geburt in
Regionen mit einer hohen Tbc-Prävalenz
Fakultativ in Regionen mit niedriger Prävalenz und
Risikogruppen
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• Vorzugsweise intradermal am Oberarm
• Kleine Narbenbildung
• Kontraindikation bei Immunsupprimierten und Schwangeren
• Schutzwirkung für 10-20 Jahre
Anmerkung:
• Derzeit gibt es in Deutschland keinen zugelassenen BCG
Impfstoff
• STIKO empfiehlt diesen Impfstoff nicht!
TuberkuloseBCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung
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In Deutschland aktuell keine Impfempfehlung für Risikogruppen
In Umgebung von XDR-Tuberkulose-Erkrankten sollten im Einzelfall bei
negativem Tuberkulintest geimpft werden:
1. Angehörige
2. Helfer, die in Ländern mit hoher Prävalenz in der
Krankenversorgung tätig sind
3. Krankenpflegepersonal und Ärzte in Deutschland, die erkrankte
Patienten behandeln
TuberkuloseSTIKO-Empfehlung
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Häufige Mythen bei Impfstoffen
Impfstoffe sind nicht sicher
Moderne Impfstoffe sind gut verträglich
Strenge klin. Prüfungen, das gesamte Produktionsverfahren betreffend
Regelmäßige Qualitätskontrollen
Fertige Produktionseinheiten werden einzeln von unabh. staatl. Stellen geprüft
Impfstoffe sind sicherer als chemisch definierte Arzneimittel
Lieferengpässe liegen in der Verantwortung des Herstellers
Komplexe biologische und sehr störanfällige Produkte, die im
Herstellungsprozess bei kleinsten Abweichungen der Chargenproduktion
abgebrochen werden muss
Kurzfristige Bedarfserhöhungen sind wegen der langen Produktionszeiten nicht
so einfach möglich
Vorrat schwer möglich wegen begrenzter Halbwertszeit
Produktionskapazitäten sind global limitiert
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Häufige Mythen bei Impfstoffen
Impfen ist nicht mehr nötig
Infektionskrankheiten sind unterschiedlich verteilt – Reisende, Migranten
bringen sie mit
Impfstoffe sind zu teuer
Hohe Produktionskosten bei biologischen Präparaten
Im Vgl. zum großen Nutzen geringe Investition
Der Hausarzt 54 Jahrgang 15.07.2017 Ausgabe 12
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ImpfmanagementWas tun bei Lieferengpässen?
Seit 2015 Informationen hierzu über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human
Alternative Impfstoffe
STIKO-Handlungsempfehlung
Meldung durch Pharmafirmen:
Welcher Impfstoff fehlt?
Voraussichtliche Dauer!
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ImpfmanagementWas tun Nicht-Verfügbarkeit von Impfstoffen?
Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen wird sich in
den nächsten Jahren nicht bessern:
Weltweiter Anstieg in der Nachfrage von
• Azellulärem Pertussis-Impfstoff
• Inaktiviertem Polio-Impfstoff
Handlungsempfehlungen hierzu im Epid.Bull. 14/2016
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Agenda
1
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Abrechnung
Aktuelles
Seite: 43
EDV-gestützte Impfplanung
4 Regionale Impffrequenzen
5 Reiseschutzimpfungen
EDV-gestützte Impfplanung
Mehrere Anbieter am Markt:beispielhaft hier dargestellt
• Impf-DOC NE, (Gesellschaft zur Förderung der
Impfmedizin mbH, www.gzim.de)
• WKB-Impfmodul (z.B. CompuGroup)
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• Einfacher, Selberklärender, Sicherer, Skalierbar z.B. MVZ
• Länder – und kassenspezifische Abrechnungsempfehlungen
(Impfvereinbarungen, Satzungsleistungen, Reiseimpfungen)
• Teils Betriebssystem unabhängig: MAC, Windows, Linux
• Teils Arztsoftware unabhängig
Funktionen der Impfmodule
Seite: 46
• Automatisierter Recall
• Nutzbar für physisch getrennte Betriebsstätten
• Einfachere Installation und Wartung
• Integrierte (Online-)Updatefunktionen
• Revisionssichere Lagerhaltung
(Verhinderung von Regressen oder Kürzungen)
• Umfangreiches Informationssystem (Merkblätter Reise,
Aufklärung)
Funktionen der Impfmodule
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Impfpassauswertung – manuell oder mit EDV?
Was ist das häufigste Argument gegen einen elektronischen
Impfplaner?
Impfpassauswertung – Weiblich, 30 Jahre
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Pilotstudie an der LMU-München:
• 120 hausärztliche Praxen mit elektronischer Impfplanung
• 125.655 Patienten
• 53.443 vollständige Impfdokumentationen (Impfpässe)
• 690.000 einzelne Impfeinträge
• Auswertung anonymisiert
Ist eine Impfsoftware effektiv?
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Agenda
1
2
Abrechnung
Aktuelles
Seite: 67
EDV-gestützte Impfplanung
4 Regionale Impffrequenzen
5 Reiseschutzimpfungen
Verhandlungen zur neuen
Impfvereinbarung 2018
Aktueller Stand
Anpassung der Impfhonorare zum 01.01.2018:
• Struktur bleibt erhalten!
• Preisanpassung / jährlich!
• Impfberatung (4 EUR) als alleinige Leistung: 1x im
Krankheitsfall
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Aktuelle Situation
Impfleistungen werden außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung
von den Krankenkassen gezahlt (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz).
Impfleistungen werden den Ärzten extrabudgetär vergütet
Keine Mengenbegrenzung
Keine klassische Wirtschaftlichkeitsprüfung
Impfungen sind nicht Bestandteil des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes (EBM)
Klares Bekenntnis der Politik zum Impfen!
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§ 11 Leistungsanspruch
- Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen auf
der Grundlage der Empfehlungen der STIKO
- Versicherte haben Anspruch auf die Nachholung der
Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei
Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- ausgeschlossen sind Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungs-Richtlinie
• Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der
AOK Nordwest
• Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der
Kassenzugehörigkeit der Patienten
• ohne Namensnennung des Versicherten
• Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16
Verordnung in Westfalen-Lippe
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Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL
Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für
gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.
Vereinbarung der KVWL mit den KK:
• die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung
• Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-
Formularausgabe:Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643
Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639
E-Mail: [email protected]
Per Post: Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Impfausweis in Westfalen-Lippe
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Agenda
1
2
Abrechnung
Aktuelles
Seite: 76
EDV-gestützte Impfplanung
4 Regionale Impffrequenzen
5 Reiseschutzimpfungen
Humane Papillomviren (HPV)
89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2016 - 2014 + 10,3 % 2016 - 2015 - 3,7 % 2016 - 2011 + 42,4 %
%-Veränderung Jahreswerte
SNR ab 4/08 89110 A-B
Seite: 77
2016 - 2014 - 9,1 %2016 - 2015 - 4,8 % 2016 - 2011 - 24,9 %
%-Veränderung Jahreswerte
InfluenzaAbrechnungshäufigkeiten 2004-2016
SNR 89111
89112
Seite: 78
Bezirksstelle 2011 2016 2011 - 2016
Arnsberg 57.729 46.696 -19,1%
Bielefeld 60.638 50.725 -16,3%
Bochum/Hagen 109.569 88.606 -19,1%
Detmold 34.457 28.921 -16,1%
Dortmund 116.424 93.762 -19,5%
Gelsenkirchen 32.013 27.516 -14,0%
Lüdenscheid 78.674 64.246 -18,3%
Minden 56.222 45.278 -19,5%
Münster I 84.604 62.898 -25,7%
Münster II 49.320 41.322 -16,2%
Paderborn 39.984 33.087 -17,2%
Recklinghausen 48.938 42.244 -13,7%
Gesamt 768.395 625.209 -18,6%
Einwohner in WL über 60 Jahre
(Zensus 2011 Fortschreibung) 2.112.854 2.220.593 + 5,1%
InfluenzaAnzahl Patienten 2011 - 2016
Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung
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Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
2015 - 2013 - 11,6 %2016 - 2015 - 12,4 % 2015 - 2010 - 7,8 %
%-Veränderung Jahreswerte
SNR bis 3/08 89918
89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie
89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
SNR ab 4/08 89118 A-B
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Pneumokokken
SNR bis 3/08 89910
SNR ab 4/08
89119
89120
89120 R
89119, 89120 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89120R Auffrischungsimpfung 2016 - 2014 + 39,1 %2016 - 2015 + 41,6 % 2016 - 2011 + 38,2 %
%-Veränderung Jahreswerte
Seite: 82
MMR + MMRV
2016 - 2015 + 15,1 %2016 - 2015 - 4,9 % 2016 - 2011 + 24,5 %
%-Veränderung Jahreswerte
Seite: 83
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis
(TdapIPV)
SNR bis 3/08 89941
SNR ab 4/0889400
89400 R
2016 - 2014 - 1,0 %2016 - 2015 - 3,0 % 2016 - 2011 + 15,1 %
%-Veränderung Jahreswerte
89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89400R Auffrischungsimpfung
Seite: 84
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,
Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B
(DtaP-IPV-Hib-HB)
SNR bis 3/08 89961
SNR ab 4/08 89600 A-B
89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation2015 - 2013 + 15,5 %2015 - 2014 + 8,2 % 2015 - 2010 + 19,8 %
%-Veränderung Jahreswerte
Seite: 85
Summe aller Schutzimpfungen der KVWL
pro Jahr
2016 - 2014 - 1,1 %2016 - 2015 - 0,9 % 2016 - 2011 - 4,2 %
%-Veränderung Jahreswerte
Seite: 86
3
Agenda
1
2
Abrechnung
Aktuelles
Seite: 88
EDV-gestützte Impfplanung
4 Regionale Impffrequenzen
5 Reiseschutzimpfungen
Seite: 89
Reiseimpfungen sind
keine GKV-Leistungen;
die Vergütung erfolgt nach GOÄ!
Achtung: Bitte Ausnahmen
beachten!
GOÄ
Auslandsreiseimpfungen
Privatpatienten(z. B. Debeka, DKV, Axa,
Allianz Private, Signal
Iduna, HUK-Coburg,
Continentale, Central,
Bayerische Beamtenkk.,
Barmenia)
Beihilfeberechtigte etc.
GKV-Patienten(z. B. AOK, BEK, DAK,
IKK)
Sonderverträge der KVen
(Satzungsleistung)
Abrechnung GOÄ GOÄ KV-eigene Symbolnummern
Finanzierung Kostenerstattung Kostenerstattung KV-Abrechnung
Verordnung Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung auf
Namen des Patienten –
Muster 16
Seite: 90
KVWL-Impfvereinbarung GOÄ
85 Symbolnummern mit
Buchstabenkennzeichnung A, B, R
Differenzierung zwischen Standard- und
Indikationsimpfungen
Keine Beratungs- und
Untersuchungsleistungen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Kassenindividuelle Verträge mit der
KVWL = Satzungsleistungen
3 Abrechnungsnummern
6 Beratungsleistungen
4 Untersuchungsleistungen
6 Abrechnungsnummern zur Feststellung
von Antikörpern
3 Abrechnungsnummern für Atteste
Auslandsreiseimpfungen
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FSME-Reiseimpfung
1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils
Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
3 Eingehende Beratung (in diesem Fall
reisemedizinisch)
20,11 EUR 30,60 EUR
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
1 Beratung 10,73 EUR 16,32 EUR
5/
7
Symptombezogene Untersuchung/
Vollständige körperliche Untersuchung eines
Organsystems
10,73 EUR
21,45 EUR
16,32 EUR
32,64 EUR
375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR
GOÄ-Nr.: Faktor 2,3 Faktor 3,5
375 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR
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Kostenerstattung – Beispiele:
max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.
Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen
80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle
Reiseimpfungen
50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im
Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:
Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus
volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das
Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach
GOÄ bis max. 2,3 facher Satz
volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.
abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen
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