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Chefexpertin Elsbeth Müller-Tschan Informationen zum Qualifikationsverfahren 2017 Geht an alle Lernende der Abschlussklassen des Berufes Restaurationsangestellte/-angestellter EBA, welche das Qualifikationsverfahren im Kanton Thurgau absolvieren.

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Chefexpertin Elsbeth Müller-Tschan

Entwurf

10. April 2015

Informationen zum Qualifikationsverfahren 2017

Geht an alle Lernende der Abschlussklassen des Berufes Restaurationsangestellte/-angestellter EBA, welche das Qualifikationsverfahren im Kanton Thurgau absolvieren.

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Inhalt

Begleitbrief ...........................................................................................................................3 Wichtige Adressen und Telefonnummern ............................................................................4 Informationen im Internet .....................................................................................................5 Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen .........6 Praktisches Qualifikationsverfahren...................................................................................10

Tagesablauf ..............................................................................................................11

Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse schriftlich .........................................................12 Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse mündlich ..........................................................13 Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung der Qualifikationsbereiche....................14

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Begleitbrief

Frauenfeld, im Mai 2017 Sehr geehrte Kandidatinnen Sehr geehrte Kandidaten Das Qualifikationsverfahren (QVF) 2017 steht vor der Tür. Von der Prüfungskommis-sion aus, wollen wir mit dieser Broschüre Ihnen einige wichtige Informationen zum Ablauf und den möglichen Aufgaben Ihres bevorstehenden Qualifikationsverfahrens aufzeigen. Wichtige Grundlagen sind:

Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen

Wegleitung für das Qualifikationsverfahren Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt: Praktisches QVF: 07. Juni 2017 Schriftliches QVF: 12. Juni 2017 Mündliches QVF: 15. Juni 2017 Ihr persönliches Aufgebot dazu erhalten Sie in der Woche 18. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle schon heute viel Erfolg für die Prüfungen. Freundliche Grüsse Elsbeth Müller-Tschan Mark Stefan Ziegler Chefexpertin Chefexperte-Stellvertretung

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Wichtige Adressen und Telefonnummern

Bei kurzfristige Abmeldungen

Praktisches Qualifikationsverfahren:

Telefonische Abmeldung bei der Chefexperting

Mündliches und schriftliches Qualifikationsverfahren:

Telefonische Abmeldung bei der Prüfungsleitung und Chefexpertin

Bei frühzeitigen Abmeldungen:

Christian Koch Elsbeth Müller-Tschan

Arztzeugnis

Sofort an die entsprechenden Stellen (praktisch/mündlich/schriftlich) zuhanden der Prüfungskommission faxen.

Originalzeugnis per Post an:

Christian Koch Kanton Thurgau Departement für Erziehung und Kultur Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Christian Koch Prüfungsleiter, Ausbildungsberater Schlossmühlestrasse 9 CH-8510 Frauenfeld Tel. +41 (0)58 345 59 42 Fax +41 (0)58 345 59 31 @: [email protected] www.abb.tg.ch Die Prüfungskommission legt nach Eingang der Krankheitsmeldung und Rückspra-che einen neuen Prüfungstermin fest.

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Informationen im Internet

www.hotelgastroformation/thurgau.ch

• Wegleitung für Kandidaten • Prüfungsdaten • Prüfungsinformation – Anfangs Mai • Angebotskarten – Anfangs Mai • Kandidatenaufgebote – Mitte April www.hotelgastroformation.ch

• Wegleitung für das Qualifikationsverfahren • Bildungsplan • Rahmenlehrplan • Lern- und Leistungsdokumentation • Protokoll praktisches QV

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Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten

an kantonalen Abschlussprüfungen

Ausgabe 2017

Prüfungsaufgebote

Die Prüfungsfächer, -orte, -daten und -zeiten sowie die Expertenzuteilungen sind ver-bindlich. Umteilungen werden nur in speziellen Ausnahmefällen auf ein schriftliches, eingehend begründetes Gesuch hin vorgenommen, das unmittelbar (innert Wochen-frist) nach Erhalt des Prüfungsaufgebots einzureichen ist.

Nachteilsausgleich § 7 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn vor Prüfungsbeginn eine entspre-chende Weisung der zuständigen kantonalen Stelle vorliegt. Diese ist am entspre-chenden Prüfungstag vorzuweisen. Anträge auf einen Nachteilsausgleich müssen deshalb rechtzeitig (zusammen mit der Prüfungsanmeldung) an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gerichtet werden.

Militärdienst

Kandidaten im Militärdienst erhalten gegen rechtzeitige Vorweisung des Prüfungsauf-gebotes den erforderlichen Urlaub. Der Kommandant muss auch genügend Zeit für die Hin- und Rückreise bewilligen.

Material- und Werkzeuge

Sofern dem Aufgebot keine spezielle Material- und/oder Werkzeugliste beiliegt, sind die berufsüblichen Werkzeuge mitzubringen.

Hilfsmittel

Die erlaubten Hilfsmittel werden mit dem Aufgebot bekanntgegeben, sofern solche erforderlich sind. Alle Hilfsmittel sind von den Prüfungsabsolventen selbst zu be-schaffen. Ein Austausch unter den Kandidaten ist nicht gestattet. Jeder Prüfling trägt die Verantwortung für die ein-wandfreie Anwendbarkeit. Die Benützung von Hilfsmit-teln entbindet den Prüfungskandidaten nicht davon, den Lösungsweg der Aufgabe lückenlos darzustellen.

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Verhinderung bei Krankheit oder Unfall § 9 und 10 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Kandidaten und Kandidatinnen, die sich unmittelbar vor oder während der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen die Prüfung zu absolvieren, sind verpflichtet, sich sofort bei einem anwesenden Prüfungsexperten zu melden. Kandidaten und Kandidatinnen, die infolge Unfall oder aus andern wichtigen Grün-den nicht zur Prüfung antreten können, haben dies unverzüglich der Prüfungsleitung zu melden und zu belegen.

Kandidaten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung antreten oder diese nach Absprache mit dem(n) Experten verlassen, haben die Prüfungskommission so-fort schriftlich (unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses) zu orientieren. Auf nach den Prüfungen gemeldete Krankheiten kann nicht mehr eingegangen werden.

Ein Aufgebot für eine allfällige Nachprüfung (sofern möglich) erfolgt nach dem durch den Kandidaten schriftlich bestätigten Wegfall des Hinderungsgrundes. Die Prüfungskommission entscheidet über den Zeitpunkt der Nachprüfung. Sofern die Prüfungseinrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen, kann die Durchführung der Prüfung auf die nächste Prüfungsperiode verschoben werden.

Nicht erschienen, unentschuldigte Abwesenheit § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigem Grund nicht zur Prüfung, wird die Prüfung als ungültig erklärt. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Noten-durchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden. Entstandene Kosten werden dem / der Kandidatin in Rechnung gestellt.

Nicht erschienen, entschuldigte Abwesenheit § 9 RQV Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus wichtigem Grund nicht zur Prüfung, ist der Grund schriftlich zu belegen. Als entschuldbare Gründe gelten z.B. Krankheit o-der Unfall, Todesfall im engeren Umfeld oder Mutterschaft.

Verspätetes Eintreffen am Prüfungsort § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Bei verspätetem Eintreffen am Prüfungsort hängt der Anspruch auf eine ungekürzte Prüfungszeit oder einen neuen Prüfungstermin vom Grund der Verspätung ab. Bei verspätetem Eintreffen aus einem unwichtigen Grund (z.B. verschlafen) wird nur die restliche Prüfungszeit gewährt. Es erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausge-führte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Trifft der Kandidat viel zu spät am Prüfungsort ein und / oder der Zutritt ist mit einer erheblichen Störung der anderen KandidatInnen verbunden, wird der Zutritt verwei-gert. Es wird die Note 1 erteilt.

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Identitätskontrolle

Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich mit einem amtlichen Ausweis (Iden-titätskarte, Fahrausweis oder Pass) über ihre Identität ausweisen können.

Übertretung der Prüfungsordnung § 13 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Das Verwenden oder das Mitführen von unerlaubten Hilfsmitteln, sowie Abschreiben („spicken“) usw. führt zur Wegweisung von der Prüfung und zur Ungültigkeitserklä-rung im jeweiligen Fach. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.

Erhebliches Stören der Prüfung § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)

Ungebührliches Benehmen oder erhebliches Stören der Prüfung führt zur Wegwei-sung von der Prüfung. Nicht abgelegte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Je nach Schwere der Übertretung kann die Prüfungskommission die Prüfung im je-weiligen Fach als ungültig erklären. Im Falle der Ungültigkeitserklärung gilt die Ab-schlussprüfung damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.

Vorzeitiges Verlassen der Prüfung

Verlässt ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigen Gründen vor Prüfungsende die Prüfung erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet.

Prüfungsergebnis

Die Prüfungsergebnisse werden den Kandidaten und den verantwortlichen Berufs-bildnern nach Eingang sämtlicher Prüfungsnoten durch die Prüfungskommission schriftlich mitgeteilt. Vorher werden keine Mitteilungen über den Verlauf und das Er-gebnis der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile gemacht. Es werden keine telefoni-schen Auskünfte erteilt.

Zugewiesene Kandidaten aus anderen Kantonen oder Prüfungskreisen erhalten die Prüfungsergebnisse nur durch die zuständige Instanz ihres Lehrkantons.

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Für Kandidaten aus dem Kanton Thurgau

Einsprache

Gegen das Prüfungsergebnis kann bei der zuständigen Prüfungskommission innert 14 Tagen vom Erhalt der Mitteilung an schriftliche Einsprache erhoben werden. Die Ein-sprache muss einen Antrag und eine objektiv nachvollziehbare Begründung ent-halten. Beachten Sie, dass bei einer Ablehnung der Einsprache die Verfahrenskosten (Staatsgebühr sowie Schreib- und Zustellgebühren) in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich deshalb vorher die Akten einzusehen.

Wiederholung der Prüfung

Ungenügende Prüfungsfächer bzw. Qualifikationsbereiche können jeweils nach ei-nem Jahr, höchstens aber zweimal wiederholt werden.

Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden

Die Versicherung bei Personen- und Sachschäden ist Sache des Prüfungsabsolven-ten/Arbeitgebers.

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Allgemeine Informationen

Praktisches Qualifikationsverfahren

Datum: 07. bis 15. Juni 2017

Sie werden für einen dieser Tage aufgeboten

Ort: GBW ÜK-Räumlichkeiten Froschkönig

Schützenstrasse 9

8570 Weinfelden

www.hgf.ch

Eintreffen: 07.30 Uhr

Tenü: Korrekte und vollständige Berufsbekleidung

Erlaubte Hilfsmittel: Servicelehrbuch

Lern- und Leistungsdokumentation

wird kontrolliert.

Allgemeines: Kein Natel während der Prüfung

Angebotskarten: Getränke- und Speisekarten

Abgabe Anfangs Mai

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Qualifikationsbereich (praktisch) Tagesablauf

Sämtliche Aufgaben werden kurz vor der Prüfung abgegeben.

Zeitplan QVF Restaurationsangestellte/-r

Ablauf Aufgaben Zeit

07.45 – 08.00

Eintreffen der Kandidatinnen und Kandidaten

Garderobe

Betreuung durch den Coach

08.00 – 08.15

Informationen

Materialien zeigen

Räume besichtigen

15’

08.15 – 08.30

Begrüssung durch die Prüfungsleitung

Vorstellen der Prüfungsleitung

Vorstellen der Experten

15’

08.30 – 09.15

Aufgabe 1

Tische decken

Servietten falten

Gästetisch für drei Personen decken

Internationales Grundgedeck

Tischdekoration

50’

09.15 – 09.30

Pause 15’

09.30 – 10.15

Aufgabe 2

Fertigung von Lebensmitteln und Getränken

Salate

Canapés (als Amuse bouche von Hand zu essen)

Spezialkaffee

45’

10.15 – 10.30

Aufgabe 3

Servicebesprechung

Angebot

Anrichteart

Weinservice

Mise en place

15’

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Ablauf Zeit

10.30 – 10.45

Kassen – Instruktion

Instruktionen über die Kasse

Bestell- und Bonwesen

Abrechnung

15’

10.45 – 11.30

Mittagessen der Lernenden 45’

11.30 – 11.45

Schluss mise en place

Letzte Arbeiten vor dem Gästeempfang

15’

11.45 – 12.00

Aufgabe 4

Gästeempfang und Aperitif

Aperitif Service

15’

12.00 – 14.00

Aufgabe 5

Service des Essens und Getränke für die Gäste

3-Gang Menü von der à la carte-Karte servieren

Rechnungswesen

Inkasso

120’

14.00 – 14.15

Aufgabe 6:

Aufräumarbeiten

15’

14.15 – 14.30

Verabschiedung durch die Prüfungsleitung

Verabschiedung der Experten

Feedback Qualifikationstag

15‘

Total 240‘

Angaben Minuten (fett) = Prüfungszeit

Auf den folgenden Seiten finden Sie mögliche Aufgaben für die praktischen Ar-beiten.

Änderungen vorbehalten!!

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Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse

schriftlich

Datum: Montag, 12.Mai 2017

Vormittag

Im Detailaufgebot ersehen Sie die genaue Zeit und die Räum-lichkeit. (Detailaufgebot erhal-ten Sie Ende März)

Ort: GBW Weinfelden Schützenstrasse 9 8570 Weinfelden

Räumlichkeiten: Siehe persönliches Aufgebot

Tenü Privatkleidung

Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner (kein Natel)

Schreibzeug (kein Bleistift)

Allgemeines: Kein Natel während der Prü-fung

Aufgaben

Position Zeit Aufgabenstellung

Pos. 1

Hygiene, Arbeitssi-cherheit; Brand- und Gesundheitsschutz, Werterhaltung, Logistik

60 Min.

- Persönliche-, Betriebliche-, Lebensmittelhygiene - Reinigung und Pflege von Materialien, Utensilien - Warenbewirtschaftung & Warenfluss etc. - Massnahmen, gesetzliche Grundlagen (Branchen-

lösung), etc.

Pause

Pos. 2

Lebensmittelkunde

Getränkekunde

60 Min.

- Warenkunde, Lagerung, Zubereitungsarten, Vor-schriften

- Herstellung, Herkunft, Harmonie zu Speisen, Vor-schriften

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Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse

mündlich

Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017

Detailaufgebot erhalten Sie Mitte April

Ort: GBW Weinfelden Schützenstrasse9 8570 Weinfelden

Räumlichkeiten: Siehe persönliches Aufgebot

Tenü Korrekte Bekleidung Kleidung am mündlichen Quali-fikationsverfahren stilvoll und gepflegt.

Damen:

Bluse (nicht bauchfrei), Jupe, Rock, Kostüm, lange Hose, ge-schlossene Schuhe

Herren:

Hemd (kurz/langarm), Poloshirt, lange Hose (keine zerrissene Jeans), geschlossene Schuhe

Allgemeines: - Lern- und Leistungsdo-kumentation/Betriebsdossier

- Hilfsmittel sind keine

zugelassen

- Kein Natel während der Prüfung

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Aufgaben

Position Zeit Aufgabenstellung

Gästebetreuung und Verhalten

20 Min.

Teil 1 Persönliches Auftreten

- Wirkung, Auftreten, Verhalten

Teil 2 Umgangsformen und Anstandsregeln

- Umgangsformen, Regeln Mitarbeiter/Vorgesetzte/Gäste

Teil 3 Persönliche/betriebliche Hygiene

- Kriterien, Hilfsmittel, Checklisten, Gesetzliche Grundla-gen

Teil 4 Gästebedürfnisse und Verhalten

- Gästebedürfnisse erkennen bezogen auf Gästegruppen und Gästetypen

Teil 5 Gästebetreuung vom Empfang - Verabschiedung

- Ablauf, Kommunikation mit dem Gast, Serviceregeln, Reklamationen

Verkauf

20 Min.

Teil 1 Verkauf und Verkaufsförderung

- Verkaufsfördernde Ausdrücke, Verkauf aktiv/passiv, Spezialitäten und Aktionen, Verkaufstechniken, Ver-kaufshilfen, passende Empfehlungen, Zusatzverkäufe, Bestellungsaufnahme, Inkasso und Zahlungsmöglichkei-ten

Teil 2 Reservationen

- Reservationsannahme, Hilfsmittel und Reservationsfra-gen, Dekorationen für festliche Anlässe

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Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung

der Qualifikationsbereiche

Gebiet Position Thema Noten-anteil

Praktische Arbeiten

Fallnote!

Pos. 1

Pos. 2

Pos. 3

Pos. 4

Betriebsorganisation

Gästebetreuung und Verhalten

Verkauf

Speisen- und Getränkeausgabe, Fertigung

40%

Qualifikationsverfah-ren

Berufskenntnisse schriftlich

Mündlich

Pos. 1

Pos. 2

Pos. 3

Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz, Werterhaltung, Logistik

Lebensmittel- und Getränkekunde

Gästebetreuung und Verhalten, Verkauf

20%

Berufskundlicher Un-terricht

Erfahrungsnote – Durchschnitt aller Zeugnis-noten

20%

Allgemeinbildung Gemäss Rahmenlehrplan

VA und Durchschnitt aller Zeugnisnoten

20%

Die Resultate (Ausweise) werden in der Woche 26 an der Diplomfeier ausgehändigt.