informationsveranstaltung für eltern und schüler/innen der
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Schullaufbahnberatung
Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler/innen
der E-Phase und 9. Klassenstufe
09.02.2017
Abitur an der Ziehenschule – Was sonst!
Abitur an der Ziehenschule – Oder was sonst?
Versetzung in die E-Phase
Zulassung zur Q-Phase
Schulischer Teil der FHR
Abitur
Worum geht es heute?
• Zulassungsbedingungen zur Q-Phase
• Schulabschlüsse neben dem Abitur
• alternative Möglichkeiten der Schullaufbahn
bei drohender Nichtzulassung aufgrund von schulischen Problemen
bei geringer Lernmotivation aufgrund von Orientierungslosigkeit die berufliche Zukunft betreffend
wenn es bereits konkrete Berufswunschvorstellungen gibt
Leistungsstand am Ende der E1
Halbjahreszeugnis (E1-Zeugnis): ein Fach/mehrere Fächer unter 05 Punkten oder
nur schwach ausreichende Leistungen in mehreren Fächern
oder/und hohe Fehlzeiten
Zulassung zur Qualifikationsphase ist somit zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet
Fehlzeiten lassen Schul- bzw. Motivationsprobleme vermuten
Zulassung zur Q-Phase
• erfolgt auf der Grundlage der Leistungen in E2 Warntermin (Mitte Mai) / Zulassungskonferenz (21. Juni)
• keine Zulassung erfolgt bei:
ein Fach mit 00 P.
drei Fächer unter 05 P.
zwei Hauptfächer unter 05 P.
ein HF unter 05 P. kann ausgeglichen werden durch ein HF mit mindestens 10 P. o. zwei HF mit mindestens 07 P.
ein NF kann ausgeglichen werden durch ein NF/HF mit mindestens 10P. oder zwei NF/HF mit mindestens 07 P.
Zulassung zur Q-Phase
• Zulassung erfolgreich
Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
Besuch der Q-Phase Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (frühestens
nach Q1/Q2)
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
• Zulassung nicht erfolgreich !!!
Zulassung nicht erfolgreich!!!
• Abitur an der Ziehenschule gefährdet
• keine Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) Möglichkeit der Gleichstellung durch die Zulassungskonferenz
(Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule)
• Möglichkeit der Wiederholung der E-Phase, aber: Oberstufe muss in max. vier Jahren absolviert werden
keine Wiederholungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die bereits die 9. Klasse wiederholt haben
Zulassung nicht erfolgreich!!!
Schülerinnen und Schüler,
die die E-Phase oder die 9. Klasse bereits wiederholt haben,
müssen bei Nichtzulassung das Gymnasium verlassen und haben nach 11 Schuljahren ggf. nur einen
Hauptschulabschluss erworben.
Alternative Wege
E-PhaseDuale Ausbildung Wechsel auf eine Fachoberschule (FOS)
Wechsel in alle weiterführenden Bildungsgänge,
für die eigentlich der mittlere Abschluss Voraussetzung ist
Wechsel auf ein anderes (berufliches) Gymnasium, eine Realschule, eine Gesamtschule
Welche schulischen Alternativen erscheinen sinnvoll?
anderes Gymnasium:
gleiche Anforderungen (Landesabitur!!!)
Berufliches Gymnasium:
ähnliche Lehrpläne, keine 2. Fremdsprache erforderlich,
berufsfeldbezogene Wahl des 2. LK
Realschule/Gesamtschule:
Realschulprüfung in der 10. Klasse, weiterer Schulwechsel nach einem Jahr
Fachoberschule (FOS):
Entscheidung für eine bestimmte Fachrichtung
Abschluss Fachabitur
Fachabitur an einer FOS /Form A• Wahl eines Schwerpunktes bei der Bewerbung
Fachrichtung Gesundheit, Gestaltung, Technik, Wirtschaft
• Dauer : 2 Jahre Klasse 11: Unterricht und Praktikum an drei Tagen/Woche
Klasse 12: Vollzeitunterricht
Fächer: D, M, E, PW, Nawi, Religion/Ehtik, Sport und schwerpunktbezogene berufliche Fächer
• Ziel: Fachhochschulreife (Fachabitur) Möglichkeit des Studiums an einer Fachhochschule oder an
einer Universität in Hessen in einem gestuften Studiengang
Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss bei Versetzung in die Klasse 12
• Zulassungsvoraussetzung für die FOS: Versetzung in die E-Phase einer gymnasialen Oberstufe
Was ist zu tun?
• dringende Empfehlung zur Neuorientierung/Angebot der persönlichen Beratung bei Wiederholern
• Empfehlung des Gesprächs in der Familie und mit den entsprechenden Fachlehrern bei erstmaliger Versetzungsgefährdung
Was ist zu tun?
Frist für Abgabe von Bewerbungen für Berufliche Schulen:
15.02.2017 (an die Studienleitung der Ziehenschule)
Bewerbungsunterlagen für FOS
• Formblatt der Schule/des Schulamtes
• Angabe des Berufsfeldes/Schwerpunktes
• Anschreiben, Lebenslauf mit Foto
• die zwei letzten Zeugnisse
• Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
• Bescheinigung über Schullaufbahnberatung (Schule oder Arbeitsagentur)
• Zusage für einen Jahrespraktikumsplatz (01.08.2017 bis vorletzte Woche vor den Sommerferien 2018) – kann nachgereicht werden
• Erklärung, ob oder ggf. wann/wo schon eine FOS besucht wurde
• (Gesundheitszeugnis/Eignungstest)
Information und Beratung
• http://www.schulamt-frankfurt.hessen.de
• Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
Fischerfeldstr. 10-12
www.arbeitsagentur.de
• Berufsinformationszentrum Main-BiZ
069 2171-2222
• Berufsberatung
0800 4 5555 00
Beratung an der Ziehenschule
• Schullaufbahnberatung• Eignungsfeststellung / Beratungsbescheinigung• Abschlusszeugnis• Bewerbung für die FOS
[email protected](Studienleitung und Schullaufbahnberatung)