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Herausgeber: Dr. Özgür Öner & Jonas Scholze (jos) Frederick Büchner (ön) Andreas Beulich (be) Gero Gosslar (go) Wolfgang Kälberer (kä) Nadine Rossmann (ro) T: +32 2 550 16 13 T: +32 2 550 16 16 T: +32 2 550 16 18 T: +32 2 550 16 14 T: +32 2 732 46 38 T: +32 2 792 1005 E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] E: [email protected] Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS Aktueller Stand: Überprüfung der Richtlinie zur Energieeffizienz und der Energieeffizienz von Gebäuden2 AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG Konsultation zu Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Energieunion 4 Europäische Klima und Energieziele nach der Weltklimakonferenz 4 Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Industrie und Gewerbe 5 Handbuch über staatliche Beihilfen 5 Konsultation zu europäischem Transparenzregister 6 EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge 6 EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift städtebaulich relevante Themengebiete auf 6 STÄDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG Vergabeleitfaden für Struktur- und Investitionsfonds 7 Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung der EU-Kohäsionspolitik veröffentlicht 7 EU-Städteagenda: Dynamischer Prozess auf dem Weg zum Pakt von Amsterdam 7 WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mehrwertsteuerbefreiung für betreutes Wohnen 9 Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren Energien 9 FINANZMÄRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft 10 AKTUELLES AUS DER FÖRDERLANSCHAFT / VERANSTALTUNGEN European Week of Cities and Regions 2016 11 EU-Förderprogramm URBACT III: 1. Call für neue „Umsetzungsnetzwerke“ in der Stadtentwicklung 11 Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Programmfamilie: 11 Regio Stars Award 2016 Aufruf auch für Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung 12

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Page 1: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

Herausgeber

Dr Oumlzguumlr Oumlner amp

Jonas Scholze (jos) Frederick Buumlchner (oumln) Andreas Beulich (be) Gero Gosslar (go) Wolfgang Kaumllberer (kauml) Nadine Rossmann (ro)

T +32 2 550 16 13 T +32 2 550 16 16 T +32 2 550 16 18 T +32 2 550 16 14 T +32 2 732 46 38 T +32 2 792 1005

E jscholzedeutscher-verbandorg E oenergdwde E andreasbeulichbfw-bundde E gosslarbsi-verbandde E kaelbererpfandbriefde E nadinerossmannzia-deutschlandde

Inhalt Ausgabe Maumlrz April 2016 Seite

THEMA DES MONATS

Aktueller Stand Uumlberpruumlfung der Richtlinie zur Energieeffizienz und der Energieeffizienz von Gebaumluden2

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

Konsultation zu Forschung Innovation und Wettbewerbsfaumlhigkeit im Rahmen der Energieunion 4

Europaumlische Klima und Energieziele nach der Weltklimakonferenz 4

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Industrie und Gewerbe 5

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen 5

Konsultation zu europaumlischem Transparenzregister 6

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge 6

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift staumldtebaulich relevante Themengebiete auf 6

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitionsfonds 7

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht 7

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf dem Weg zum Pakt von Amsterdam 7

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen 9

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren Energien 9

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft 10

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

European Week of Cities and Regions 2016 11

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwicklung 11

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Programmfamilie 11

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung 12

MAumlRZ APRIL 2016

THEMA DES MONATS

2

THEMA DES MON ATS

Aktueller Stand Uumlberpruumlfung der Richtlinie zur Energieeffizienz und der Energieeffizienz von Gebaumluden

Wie in der Strategie zur Europaumlischen Energie-Union am 25 Februar 2015 beschlossen hat die Kommission

die Uumlberpruumlfung der Richtlinie 201227 EU uumlber Energieeffizienz ( EED) und die Uumlberpruumlfung der Richtlinie

201031 EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz der Gebaumlude ( EPBD ) vorgesehen Beide Bewertungen sind

fuumlr die Annahme vor Ende 2016 geplant

Anfang Maumlrz fand ein erstes Treffen im Nachgang zu den durchgefuumlhrten Konsultationen mit Interessenvertre-

tern und der Kommission zum Informationsaustausch statt Hier informierte die Kommission welche Optionen

sich bei der geplanten Folgenabschaumltzung ergeben Paul Hodson Leiter des Bereichs Energieeffizienz bei der

Kommission informierte die Teilnehmer dass die EU-Kommission erwartet dass zum jetzigen Zeitpunkt vor

Verabschiedung der geplanten zwei Vorschlaumlge zur EED und EPBD keine weiteren Veranstaltungen mit Inte-

ressenvertretern geplant sind Das bedeutet dass fruumlhestens Ende September mit Informationen im Zuge der

Veroumlffentlichung der Vorschlaumlge zu rechnen ist

In Bezug auf die Energieeffizienzrichtlinie (EED) waren vier zentrale Punkte Teil der inhaltlichen Betrachtung

Dazu zaumlhlten die Artikel 1 und 3 Artikel 6 Artikel 7 sowie Artikel 9 bis 11 der Richtlinie

Artikel 1 und 3

Was die Energieeffizienzziele fuumlr das Jahr 2030 (Artikel 1 und 3) angeht wird sich die Folgenabschaumltzung der

Europaumlischen Kommission unter anderem auf folgende Aspekte konzentrieren

Charakter der Ziele In diesem Zusammenhang werden vier verschiedene Ziele bewertet 30 33

35 und 40 Energieeffizienzziel

Art der Ziele indikative vs verbindliche Ziele Ziele basieren auf Primaumlrenergieverbrauch vs End-

energieverbrauch

Die Mehrheit der Teilnehmer unterstuumltzt demnach wohl ein 40 Bindungsziel fuumlr das Jahr 2030

Artikel 6

Bezgl der Beurteilung des Oumlffentlichen Beschaffungswesens (Artikel 6) ist es laut Kommission nicht notwen-

dig Artikel 6 zu diesem Zeitpunkt zu uumlberarbeiten In diesem Zusammenhang verbessert die Europaumlische

Kommission nur Leitlinien fuumlr die Mitgliedstaaten

Artikel 7

In Bezug auf Artikel 7 (verpflichtende Effizienzsysteme und alternative Maszlignahmen) kommt die Kommission

auf Basis der bisherigen Auswertungen zu dem Ergebnis dass bereits eine Vielzahl an Maszlignahmen (479)

durch die Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und rund 42 der Einsparungen im Gebaumludebereich erzielt wer-

den Verpflichtende Systeme sind in den Mitgliedsstaaten ebenfalls umgesetzt Die Folgenabschaumltzung zu Ar-

tikel 7 wird folgende Optionen betrachten

Keine Veraumlnderung

Bestehende Verpflichtungen werden bis 2030 verlaumlngert

Vereinfachung der Anforderungen zu Artikel 7 und Anhang 5

Beurteilung der richtigen Einsparhoumlhen

Uumlberpruumlfung des Umfangs an Einsparungen die direkt am Gebaumlude erzielt werden koumlnnten

MAumlRZ APRIL 2016

THEMA DES MONATS

3

Artikel 9 bis 11

In Bezug auf Artikel 9-11 (Messen und Abrechnung) erklaumlrte die Kommission man suche einen einheitlichen

Ansatz da sich bestimmte Anforderungen sowohl in der Energieeffizienzrichtlinie als auch in der Gebaumlude-

richtlinie und in den Energiebinnenmarktvorschriften finden lassen

Die Folgenabschaumltzung wird sich auf die folgenden Politikoptionen konzentrieren

Weiter wie bisher

Aktualisierung Anhang VII nach technologischen Fortschritt durch delegierte Rechtsakte

Aumlnderungen gezielte Vorschriften uumlber bestimmte Punkte zu klaumlren und zu verbessern

Unterstuumltzung einer vollstaumlndigen Uumlberpruumlfung von Artikel 9-11 und eine Konsolidierung mit Energie-

binnenmarktvorschriften

In Bezug auf die Gebaumluderichtlinie (EPBD) waren ebenfalls vier zentrale Punkte Teil der Tagesordnung in-

klusive deren moumlgliche Umsetzung durch entsprechende Handlungsoptionen Dazu zaumlhlen 1) die Bestim-

mung der Energieeffizienz von Gebaumluden (zukuumlnftige Maszlignahmen zB Berechnungsverfahren muumlssen

uumlberpruumlft werden Anhang 1) 2) Mindestenergieeffizienzanforderungen (zB Einfuumlhrung von kostenoptima-

len Niveaus fuumlr existierende Gebaumlude und den Neubau Individuelle Sanierungsplaumlne 2030 und 2050 Vision

fuumlr die Umgestaltung des europaumlischen Gebaumludebestands) 3) Bereitstellung von Informationen durch Zer-

tifizierung und Pruumlfung (zB Verbesserung der Qualitaumlt und Zuverlaumlssigkeit der Energieausweise) sowie 4)

finanzielle und steuerliche Anreize und Informationskampagnen (Staumlrkung der Verbindung zwischen den

Bauvorschriften und der Finanzierung) In ihren einleitenden Worten erklaumlrte Paula Rey Garcia Teamleiterin

Gebaumlude Abteilung Energieeffizienz bei der Kommission dass die Gebaumluderichtlinie nicht die gewuumlnschte Ef-

fektivitaumlt in Bezug auf kostenoptimale Niveaus und Niedrigstenergiegebaumlude entfaltet haumltte Das bezieht sich

auch auf Energieausweise und Finanzierungssysteme die das volle Potential noch nicht ausschoumlpfen wuumlrden

Ebenso gaumlbe es noch viel ungenutztes Potential bei der Gebaumludetechnik Ebenso laumlsst sich europaweit eine

sehr geringe Sanierungsrate feststellen Entlang dieser Feststellungen wird sich die Folgenabschaumltzung mit

folgenden Politikszenarien auseinandersetzen

Entwicklung eines Basisszenarios

Entwicklung von Optionen um sowohl die Umsetzung und die Durchfuumlhrung zu verbessern oder

auch zu vereinfachen

Entwicklung von alternativen Politikansaumltzen

Optionen zur Beruumlcksichtigung neuer technologischer Entwicklungen ua der Verbindung zwischen

dem Gebaumlude und der aumluszligeren Umgebung

(be)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

4

AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG

Konsultation zu Forschung Innovation und

Wettbewerbsfaumlhigkeit im Rahmen der Energie-

union

Mit dem Ziel der Entwicklung einer umfassenden

Forschungs- Innovations- und Wettbewerbsstrate-

gie als die fuumlnfte Saumlule der Energieunion eroumlffnete

die Europaumlische Kommission am 4 Maumlrz 2016 eine

oumlffentliche Konsultation

Mit den bekannten Zielen der Emissionsreduzierung

und Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhaltung

der Wettbewerbsfaumlhigkeit der Wirtschaftssektoren

wie (ua) Energie- oder Bauwirtschaft sucht die

Kommission nach bdquomodernen benutzerfreundli-

chen nachhaltigen und sicheren Loumlsungen fuumlr EU-

Buumlrger und Unternehmenldquo Eine uumlbergreifende und

integrierte FIW-Strategie soll gewaumlhrleisten dass

die uumlbergeordneten Ziele nicht in den Zielkonflikten

zwischen einzelnen Sektoren untergehen

Der Fragebogen besteht aus den sechs Teilen

Fragen zur beantwortenden Person oder

Organisation

Fragen nach der Priorisierung der Bemuuml-

hungen hinsichtlich der Erreichung der

Energie- und Klimaziele

Fragen nach den Elementen von Relevanz

in Forschung Entwicklung und Innovation

in spezifischen Sektoren

Fragen nach Integrationselementen zur

Unterstuumltzung einer integrierten Strategie

Fragen zur Wettbewerbsfaumlhigkeit von Wirt-

schaftsakteuren und neuen Geschaumlftsmoumlg-

lichkeiten

Weitere Kommentare

Die Konsultation ist bis zum 31 Mai 2016 geoumlffnet

(oumln)

Europaumlische Klima und Energieziele nach der

Weltklimakonferenz

Am 4 Maumlrz 2016 wurden sich alle Umweltminister

der EU auf ihrer Sitzung daruumlber einig dass die Ra-

tifizierung des Ende 2015 in Paris vereinbarten

Klimaabkommens (COP21) Prioritaumlt haben muss

Das Treffen galt der Bewertung des Pariser Abkom-

mens und seiner Bedeutung in Vorbereitung auf die

Ratstreffen am 17 und 18 Maumlrz 2016 Bis dahin

muumlssen sich jedoch alle Seiten uumlber eine Lastenver-

teilung zwischen den Mitgliedstaaten einigen

Lediglich die Mitgliedstaaten Deutschland Oumlster-

reich Portugal und Luxemburg forderten die EU-Ge-

meinschaft dazu auf die Klima- und Energieziele fuumlr

das Jahr 2030 zu erhoumlhen Dies beabsichtigt die Eu-

ropaumlische Kommission jedoch nicht Italien Polen

Tschechien und Ungarn bezogen deutlich Stellung

gegen eine Erhoumlhung der 2030-Ziele

Offiziell hielt die niederlaumlndische Ratspraumlsident-

schaft ua fest

Der Rat unterstuumltzt den niederlaumlndischen

Vorsitz zum Abkommen von Paris und be-

gruumlszligt die Vorlage der Mitteilung der Kom-

mission als einen wichtigen Beitrag zu

kuumlnftigen Verhandlungen

Einige Delegationen moumlchten mehr Ehr-

geiz sehen

Der Rat bestaumltigt das gemeinsame Ver-

staumlndnis eines rechtsverbindlichen multila-

teralen Abkommens

Die Minister wollen den Impuls von Paris

nutzen und schnell zur Umsetzung kom-

men

Die europaumlische Vorreiterrolle soll genutzt

werden um mit den Entwicklungslaumlndern

zusammen zu arbeiten ihnen zu helfen

die notwendigen Kapazitaumlten aufzubauen

und einen Erfahrungsaustausch zu schaf-

fen sowie auf global faire Bedingungen be-

zuumlglich der Kohlenstoffpreise und Emissi-

onshandelssysteme hinzuwirken

Die EU will die Treibhausgasemissionen

wie vereinbart auf jeden Fall um mindes-

tens 40 senken

Energiekommissar Miguel Arias Cantildeete verteidigte

die Beibehaltung der 2030-Ziele Er erklaumlrte dass

das Ziel der EU fuumlr 2030 das ehrgeizigste

in der Welt sei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

5

eine Verringerung der Emissionen um min-

destens 40 dem 2degC Ziel fuumlr den durch-

schnittlichen Anstieg von Temperaturen

entspreche

es ein ehrgeiziges und verbindliches Ziel

fuumlr alle Bereiche einschlieszliglich Bau Land-

wirtschaft und Verkehrssektor sei

es ein erster Schritt im Fahrplan zur Schaf-

fung einer kohlenstoffarmen europaumlischen

Wirtschaft sei

2020 eine Strategie der Klimaneutralitaumlt bis

2050 vorliegen soll

Nach der Debatte fuumlgte er hinzu es braumluchte auch

Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien Er betonte dass das Pariser

Abkommen selbst die Notwendigkeit der wissen-

schaftlichen Arbeit des Intergovernmental Panel on

Climate Change (IPCC) anerkenne um eine klare

Vorstellung von den Auswirkungen des 15deg-Ziels zu

erhalten Sobald der IPCC-Bericht im Jahr 2018 vor-

liege koumlnne entschieden werden wie dieses Ziel zu

erreichen sei (oumln)

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Indust-

rie und Gewerbe

Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen

ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung

einer Studie uumlber den Energieverbrauch im Indust-

rie- und Gewerbebereich in der EU bis 2050 Die

Studie bewertet acht energieintensive Industriegrup-

pen und vier tertiaumlre Sektorgruppen

Diese in 2015 erschienene Studie ermittelte ein Ein-

sparpotential von ca 20 Hiernach verbrauchen

die acht energieintensiven Zweige 98 des Indust-

rieendenergieverbrauchs Im tertiaumlren Sektor han-

delt es sich vornehmlich um den energetischen Ver-

brauch von Nichtwohngebaumluden

Einzel- und Groszlighandelsgebaumlude sind

die groumlszligten Energieverbraucher unter den

Nichtwohngebaumluden in Europa mit einem

Anteil von 28 (19 Mio Tonnen Oumllaumlquiva-

lent 2012) des gesamten Energiever-

brauchs in diesem Bereich

Finanz- und Versicherungstaumltigkeiten

(Buumlrogebaumlude) sind die zweitgroumlszligten Ener-

gieverbraucher unter Nichtwohngebaumluden

mit 23 (19 Mtoe 2013) des Gesamtener-

gieverbrauchs

Bei Informations- und Kommunikations-

technik (Datencenter oauml) wird geschaumltzt

dass sie rund 147 Mtoe (2012) der Ener-

gie verbrauchen

Auf Unterkunft und Verpflegungsdienst-

leistungen (Hotels Groszligkuumlchen etc) ent-

fielen 11 (105 Mtoe 2012) des gesam-

ten Energieverbrauchs im Nichtwohnge-

baumludesektor

In Deutschland so ermittelte das Umweltbundesamt

in 2015 seien im industriellen Bereich Einsparmoumlg-

lichkeiten von ca 44 Milliarden Kilowattstunden

(Mrd kWh) bis 2020 moumlglich Industrie Gewerbe

Handel und Dienstleistungen verbrauchten zusam-

men rund 70 des gesamten Stroms in Deutsch-

land Auch beim Brennstoffverbrauch der zwei ge-

nannten Sektoren Industrie und Gewerbe liege noch

ein erhebliches Einsparpotenzial vor Es betraumlgt

nach der oben genannten Studie fuumlr den Sektor Ge-

werbe Handel Dienstleistungen 33 Milliarden Kilo-

wattstunden und fuumlr den Sektor Industrie 20 Milliar-

den Kilowattstunden Die Industrie benoumltige allein

fast die Haumllfte (45) des Brennstoffs Ihr Stromver-

brauch stieg von 1995 bis 2010 um 17 heiszligt es in

der Studie

Gemaumlszlig der hier erwaumlhnten Studie aus 2011 bdquoEner-

gieeffizienz Potenziale volkswirtschaftliche Effekte

und innovative Handlungs- und Foumlrderfelder fuumlr die

Nationale Klimaschutzinitiativeldquo sei es moumlglich bis

2020 in den Sektoren Industrie Gewerbe Handel

und Dienstleistungen rund 44 Milliarden Kilowatt-

stunden (Mrd kWh) Strom einzusparen (oumln)

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen

Wie im vergangenen Oktober angekuumlndigt hat das

Bundeswirtschaftsministerium ein Handbuch uumlber

staatliche Beihilfen veroumlffentlicht Das Handbuch

soll Kommunen und kommunalen Unternehmen bei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 2: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

THEMA DES MONATS

2

THEMA DES MON ATS

Aktueller Stand Uumlberpruumlfung der Richtlinie zur Energieeffizienz und der Energieeffizienz von Gebaumluden

Wie in der Strategie zur Europaumlischen Energie-Union am 25 Februar 2015 beschlossen hat die Kommission

die Uumlberpruumlfung der Richtlinie 201227 EU uumlber Energieeffizienz ( EED) und die Uumlberpruumlfung der Richtlinie

201031 EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz der Gebaumlude ( EPBD ) vorgesehen Beide Bewertungen sind

fuumlr die Annahme vor Ende 2016 geplant

Anfang Maumlrz fand ein erstes Treffen im Nachgang zu den durchgefuumlhrten Konsultationen mit Interessenvertre-

tern und der Kommission zum Informationsaustausch statt Hier informierte die Kommission welche Optionen

sich bei der geplanten Folgenabschaumltzung ergeben Paul Hodson Leiter des Bereichs Energieeffizienz bei der

Kommission informierte die Teilnehmer dass die EU-Kommission erwartet dass zum jetzigen Zeitpunkt vor

Verabschiedung der geplanten zwei Vorschlaumlge zur EED und EPBD keine weiteren Veranstaltungen mit Inte-

ressenvertretern geplant sind Das bedeutet dass fruumlhestens Ende September mit Informationen im Zuge der

Veroumlffentlichung der Vorschlaumlge zu rechnen ist

In Bezug auf die Energieeffizienzrichtlinie (EED) waren vier zentrale Punkte Teil der inhaltlichen Betrachtung

Dazu zaumlhlten die Artikel 1 und 3 Artikel 6 Artikel 7 sowie Artikel 9 bis 11 der Richtlinie

Artikel 1 und 3

Was die Energieeffizienzziele fuumlr das Jahr 2030 (Artikel 1 und 3) angeht wird sich die Folgenabschaumltzung der

Europaumlischen Kommission unter anderem auf folgende Aspekte konzentrieren

Charakter der Ziele In diesem Zusammenhang werden vier verschiedene Ziele bewertet 30 33

35 und 40 Energieeffizienzziel

Art der Ziele indikative vs verbindliche Ziele Ziele basieren auf Primaumlrenergieverbrauch vs End-

energieverbrauch

Die Mehrheit der Teilnehmer unterstuumltzt demnach wohl ein 40 Bindungsziel fuumlr das Jahr 2030

Artikel 6

Bezgl der Beurteilung des Oumlffentlichen Beschaffungswesens (Artikel 6) ist es laut Kommission nicht notwen-

dig Artikel 6 zu diesem Zeitpunkt zu uumlberarbeiten In diesem Zusammenhang verbessert die Europaumlische

Kommission nur Leitlinien fuumlr die Mitgliedstaaten

Artikel 7

In Bezug auf Artikel 7 (verpflichtende Effizienzsysteme und alternative Maszlignahmen) kommt die Kommission

auf Basis der bisherigen Auswertungen zu dem Ergebnis dass bereits eine Vielzahl an Maszlignahmen (479)

durch die Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und rund 42 der Einsparungen im Gebaumludebereich erzielt wer-

den Verpflichtende Systeme sind in den Mitgliedsstaaten ebenfalls umgesetzt Die Folgenabschaumltzung zu Ar-

tikel 7 wird folgende Optionen betrachten

Keine Veraumlnderung

Bestehende Verpflichtungen werden bis 2030 verlaumlngert

Vereinfachung der Anforderungen zu Artikel 7 und Anhang 5

Beurteilung der richtigen Einsparhoumlhen

Uumlberpruumlfung des Umfangs an Einsparungen die direkt am Gebaumlude erzielt werden koumlnnten

MAumlRZ APRIL 2016

THEMA DES MONATS

3

Artikel 9 bis 11

In Bezug auf Artikel 9-11 (Messen und Abrechnung) erklaumlrte die Kommission man suche einen einheitlichen

Ansatz da sich bestimmte Anforderungen sowohl in der Energieeffizienzrichtlinie als auch in der Gebaumlude-

richtlinie und in den Energiebinnenmarktvorschriften finden lassen

Die Folgenabschaumltzung wird sich auf die folgenden Politikoptionen konzentrieren

Weiter wie bisher

Aktualisierung Anhang VII nach technologischen Fortschritt durch delegierte Rechtsakte

Aumlnderungen gezielte Vorschriften uumlber bestimmte Punkte zu klaumlren und zu verbessern

Unterstuumltzung einer vollstaumlndigen Uumlberpruumlfung von Artikel 9-11 und eine Konsolidierung mit Energie-

binnenmarktvorschriften

In Bezug auf die Gebaumluderichtlinie (EPBD) waren ebenfalls vier zentrale Punkte Teil der Tagesordnung in-

klusive deren moumlgliche Umsetzung durch entsprechende Handlungsoptionen Dazu zaumlhlen 1) die Bestim-

mung der Energieeffizienz von Gebaumluden (zukuumlnftige Maszlignahmen zB Berechnungsverfahren muumlssen

uumlberpruumlft werden Anhang 1) 2) Mindestenergieeffizienzanforderungen (zB Einfuumlhrung von kostenoptima-

len Niveaus fuumlr existierende Gebaumlude und den Neubau Individuelle Sanierungsplaumlne 2030 und 2050 Vision

fuumlr die Umgestaltung des europaumlischen Gebaumludebestands) 3) Bereitstellung von Informationen durch Zer-

tifizierung und Pruumlfung (zB Verbesserung der Qualitaumlt und Zuverlaumlssigkeit der Energieausweise) sowie 4)

finanzielle und steuerliche Anreize und Informationskampagnen (Staumlrkung der Verbindung zwischen den

Bauvorschriften und der Finanzierung) In ihren einleitenden Worten erklaumlrte Paula Rey Garcia Teamleiterin

Gebaumlude Abteilung Energieeffizienz bei der Kommission dass die Gebaumluderichtlinie nicht die gewuumlnschte Ef-

fektivitaumlt in Bezug auf kostenoptimale Niveaus und Niedrigstenergiegebaumlude entfaltet haumltte Das bezieht sich

auch auf Energieausweise und Finanzierungssysteme die das volle Potential noch nicht ausschoumlpfen wuumlrden

Ebenso gaumlbe es noch viel ungenutztes Potential bei der Gebaumludetechnik Ebenso laumlsst sich europaweit eine

sehr geringe Sanierungsrate feststellen Entlang dieser Feststellungen wird sich die Folgenabschaumltzung mit

folgenden Politikszenarien auseinandersetzen

Entwicklung eines Basisszenarios

Entwicklung von Optionen um sowohl die Umsetzung und die Durchfuumlhrung zu verbessern oder

auch zu vereinfachen

Entwicklung von alternativen Politikansaumltzen

Optionen zur Beruumlcksichtigung neuer technologischer Entwicklungen ua der Verbindung zwischen

dem Gebaumlude und der aumluszligeren Umgebung

(be)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

4

AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG

Konsultation zu Forschung Innovation und

Wettbewerbsfaumlhigkeit im Rahmen der Energie-

union

Mit dem Ziel der Entwicklung einer umfassenden

Forschungs- Innovations- und Wettbewerbsstrate-

gie als die fuumlnfte Saumlule der Energieunion eroumlffnete

die Europaumlische Kommission am 4 Maumlrz 2016 eine

oumlffentliche Konsultation

Mit den bekannten Zielen der Emissionsreduzierung

und Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhaltung

der Wettbewerbsfaumlhigkeit der Wirtschaftssektoren

wie (ua) Energie- oder Bauwirtschaft sucht die

Kommission nach bdquomodernen benutzerfreundli-

chen nachhaltigen und sicheren Loumlsungen fuumlr EU-

Buumlrger und Unternehmenldquo Eine uumlbergreifende und

integrierte FIW-Strategie soll gewaumlhrleisten dass

die uumlbergeordneten Ziele nicht in den Zielkonflikten

zwischen einzelnen Sektoren untergehen

Der Fragebogen besteht aus den sechs Teilen

Fragen zur beantwortenden Person oder

Organisation

Fragen nach der Priorisierung der Bemuuml-

hungen hinsichtlich der Erreichung der

Energie- und Klimaziele

Fragen nach den Elementen von Relevanz

in Forschung Entwicklung und Innovation

in spezifischen Sektoren

Fragen nach Integrationselementen zur

Unterstuumltzung einer integrierten Strategie

Fragen zur Wettbewerbsfaumlhigkeit von Wirt-

schaftsakteuren und neuen Geschaumlftsmoumlg-

lichkeiten

Weitere Kommentare

Die Konsultation ist bis zum 31 Mai 2016 geoumlffnet

(oumln)

Europaumlische Klima und Energieziele nach der

Weltklimakonferenz

Am 4 Maumlrz 2016 wurden sich alle Umweltminister

der EU auf ihrer Sitzung daruumlber einig dass die Ra-

tifizierung des Ende 2015 in Paris vereinbarten

Klimaabkommens (COP21) Prioritaumlt haben muss

Das Treffen galt der Bewertung des Pariser Abkom-

mens und seiner Bedeutung in Vorbereitung auf die

Ratstreffen am 17 und 18 Maumlrz 2016 Bis dahin

muumlssen sich jedoch alle Seiten uumlber eine Lastenver-

teilung zwischen den Mitgliedstaaten einigen

Lediglich die Mitgliedstaaten Deutschland Oumlster-

reich Portugal und Luxemburg forderten die EU-Ge-

meinschaft dazu auf die Klima- und Energieziele fuumlr

das Jahr 2030 zu erhoumlhen Dies beabsichtigt die Eu-

ropaumlische Kommission jedoch nicht Italien Polen

Tschechien und Ungarn bezogen deutlich Stellung

gegen eine Erhoumlhung der 2030-Ziele

Offiziell hielt die niederlaumlndische Ratspraumlsident-

schaft ua fest

Der Rat unterstuumltzt den niederlaumlndischen

Vorsitz zum Abkommen von Paris und be-

gruumlszligt die Vorlage der Mitteilung der Kom-

mission als einen wichtigen Beitrag zu

kuumlnftigen Verhandlungen

Einige Delegationen moumlchten mehr Ehr-

geiz sehen

Der Rat bestaumltigt das gemeinsame Ver-

staumlndnis eines rechtsverbindlichen multila-

teralen Abkommens

Die Minister wollen den Impuls von Paris

nutzen und schnell zur Umsetzung kom-

men

Die europaumlische Vorreiterrolle soll genutzt

werden um mit den Entwicklungslaumlndern

zusammen zu arbeiten ihnen zu helfen

die notwendigen Kapazitaumlten aufzubauen

und einen Erfahrungsaustausch zu schaf-

fen sowie auf global faire Bedingungen be-

zuumlglich der Kohlenstoffpreise und Emissi-

onshandelssysteme hinzuwirken

Die EU will die Treibhausgasemissionen

wie vereinbart auf jeden Fall um mindes-

tens 40 senken

Energiekommissar Miguel Arias Cantildeete verteidigte

die Beibehaltung der 2030-Ziele Er erklaumlrte dass

das Ziel der EU fuumlr 2030 das ehrgeizigste

in der Welt sei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

5

eine Verringerung der Emissionen um min-

destens 40 dem 2degC Ziel fuumlr den durch-

schnittlichen Anstieg von Temperaturen

entspreche

es ein ehrgeiziges und verbindliches Ziel

fuumlr alle Bereiche einschlieszliglich Bau Land-

wirtschaft und Verkehrssektor sei

es ein erster Schritt im Fahrplan zur Schaf-

fung einer kohlenstoffarmen europaumlischen

Wirtschaft sei

2020 eine Strategie der Klimaneutralitaumlt bis

2050 vorliegen soll

Nach der Debatte fuumlgte er hinzu es braumluchte auch

Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien Er betonte dass das Pariser

Abkommen selbst die Notwendigkeit der wissen-

schaftlichen Arbeit des Intergovernmental Panel on

Climate Change (IPCC) anerkenne um eine klare

Vorstellung von den Auswirkungen des 15deg-Ziels zu

erhalten Sobald der IPCC-Bericht im Jahr 2018 vor-

liege koumlnne entschieden werden wie dieses Ziel zu

erreichen sei (oumln)

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Indust-

rie und Gewerbe

Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen

ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung

einer Studie uumlber den Energieverbrauch im Indust-

rie- und Gewerbebereich in der EU bis 2050 Die

Studie bewertet acht energieintensive Industriegrup-

pen und vier tertiaumlre Sektorgruppen

Diese in 2015 erschienene Studie ermittelte ein Ein-

sparpotential von ca 20 Hiernach verbrauchen

die acht energieintensiven Zweige 98 des Indust-

rieendenergieverbrauchs Im tertiaumlren Sektor han-

delt es sich vornehmlich um den energetischen Ver-

brauch von Nichtwohngebaumluden

Einzel- und Groszlighandelsgebaumlude sind

die groumlszligten Energieverbraucher unter den

Nichtwohngebaumluden in Europa mit einem

Anteil von 28 (19 Mio Tonnen Oumllaumlquiva-

lent 2012) des gesamten Energiever-

brauchs in diesem Bereich

Finanz- und Versicherungstaumltigkeiten

(Buumlrogebaumlude) sind die zweitgroumlszligten Ener-

gieverbraucher unter Nichtwohngebaumluden

mit 23 (19 Mtoe 2013) des Gesamtener-

gieverbrauchs

Bei Informations- und Kommunikations-

technik (Datencenter oauml) wird geschaumltzt

dass sie rund 147 Mtoe (2012) der Ener-

gie verbrauchen

Auf Unterkunft und Verpflegungsdienst-

leistungen (Hotels Groszligkuumlchen etc) ent-

fielen 11 (105 Mtoe 2012) des gesam-

ten Energieverbrauchs im Nichtwohnge-

baumludesektor

In Deutschland so ermittelte das Umweltbundesamt

in 2015 seien im industriellen Bereich Einsparmoumlg-

lichkeiten von ca 44 Milliarden Kilowattstunden

(Mrd kWh) bis 2020 moumlglich Industrie Gewerbe

Handel und Dienstleistungen verbrauchten zusam-

men rund 70 des gesamten Stroms in Deutsch-

land Auch beim Brennstoffverbrauch der zwei ge-

nannten Sektoren Industrie und Gewerbe liege noch

ein erhebliches Einsparpotenzial vor Es betraumlgt

nach der oben genannten Studie fuumlr den Sektor Ge-

werbe Handel Dienstleistungen 33 Milliarden Kilo-

wattstunden und fuumlr den Sektor Industrie 20 Milliar-

den Kilowattstunden Die Industrie benoumltige allein

fast die Haumllfte (45) des Brennstoffs Ihr Stromver-

brauch stieg von 1995 bis 2010 um 17 heiszligt es in

der Studie

Gemaumlszlig der hier erwaumlhnten Studie aus 2011 bdquoEner-

gieeffizienz Potenziale volkswirtschaftliche Effekte

und innovative Handlungs- und Foumlrderfelder fuumlr die

Nationale Klimaschutzinitiativeldquo sei es moumlglich bis

2020 in den Sektoren Industrie Gewerbe Handel

und Dienstleistungen rund 44 Milliarden Kilowatt-

stunden (Mrd kWh) Strom einzusparen (oumln)

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen

Wie im vergangenen Oktober angekuumlndigt hat das

Bundeswirtschaftsministerium ein Handbuch uumlber

staatliche Beihilfen veroumlffentlicht Das Handbuch

soll Kommunen und kommunalen Unternehmen bei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 3: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

THEMA DES MONATS

3

Artikel 9 bis 11

In Bezug auf Artikel 9-11 (Messen und Abrechnung) erklaumlrte die Kommission man suche einen einheitlichen

Ansatz da sich bestimmte Anforderungen sowohl in der Energieeffizienzrichtlinie als auch in der Gebaumlude-

richtlinie und in den Energiebinnenmarktvorschriften finden lassen

Die Folgenabschaumltzung wird sich auf die folgenden Politikoptionen konzentrieren

Weiter wie bisher

Aktualisierung Anhang VII nach technologischen Fortschritt durch delegierte Rechtsakte

Aumlnderungen gezielte Vorschriften uumlber bestimmte Punkte zu klaumlren und zu verbessern

Unterstuumltzung einer vollstaumlndigen Uumlberpruumlfung von Artikel 9-11 und eine Konsolidierung mit Energie-

binnenmarktvorschriften

In Bezug auf die Gebaumluderichtlinie (EPBD) waren ebenfalls vier zentrale Punkte Teil der Tagesordnung in-

klusive deren moumlgliche Umsetzung durch entsprechende Handlungsoptionen Dazu zaumlhlen 1) die Bestim-

mung der Energieeffizienz von Gebaumluden (zukuumlnftige Maszlignahmen zB Berechnungsverfahren muumlssen

uumlberpruumlft werden Anhang 1) 2) Mindestenergieeffizienzanforderungen (zB Einfuumlhrung von kostenoptima-

len Niveaus fuumlr existierende Gebaumlude und den Neubau Individuelle Sanierungsplaumlne 2030 und 2050 Vision

fuumlr die Umgestaltung des europaumlischen Gebaumludebestands) 3) Bereitstellung von Informationen durch Zer-

tifizierung und Pruumlfung (zB Verbesserung der Qualitaumlt und Zuverlaumlssigkeit der Energieausweise) sowie 4)

finanzielle und steuerliche Anreize und Informationskampagnen (Staumlrkung der Verbindung zwischen den

Bauvorschriften und der Finanzierung) In ihren einleitenden Worten erklaumlrte Paula Rey Garcia Teamleiterin

Gebaumlude Abteilung Energieeffizienz bei der Kommission dass die Gebaumluderichtlinie nicht die gewuumlnschte Ef-

fektivitaumlt in Bezug auf kostenoptimale Niveaus und Niedrigstenergiegebaumlude entfaltet haumltte Das bezieht sich

auch auf Energieausweise und Finanzierungssysteme die das volle Potential noch nicht ausschoumlpfen wuumlrden

Ebenso gaumlbe es noch viel ungenutztes Potential bei der Gebaumludetechnik Ebenso laumlsst sich europaweit eine

sehr geringe Sanierungsrate feststellen Entlang dieser Feststellungen wird sich die Folgenabschaumltzung mit

folgenden Politikszenarien auseinandersetzen

Entwicklung eines Basisszenarios

Entwicklung von Optionen um sowohl die Umsetzung und die Durchfuumlhrung zu verbessern oder

auch zu vereinfachen

Entwicklung von alternativen Politikansaumltzen

Optionen zur Beruumlcksichtigung neuer technologischer Entwicklungen ua der Verbindung zwischen

dem Gebaumlude und der aumluszligeren Umgebung

(be)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

4

AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG

Konsultation zu Forschung Innovation und

Wettbewerbsfaumlhigkeit im Rahmen der Energie-

union

Mit dem Ziel der Entwicklung einer umfassenden

Forschungs- Innovations- und Wettbewerbsstrate-

gie als die fuumlnfte Saumlule der Energieunion eroumlffnete

die Europaumlische Kommission am 4 Maumlrz 2016 eine

oumlffentliche Konsultation

Mit den bekannten Zielen der Emissionsreduzierung

und Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhaltung

der Wettbewerbsfaumlhigkeit der Wirtschaftssektoren

wie (ua) Energie- oder Bauwirtschaft sucht die

Kommission nach bdquomodernen benutzerfreundli-

chen nachhaltigen und sicheren Loumlsungen fuumlr EU-

Buumlrger und Unternehmenldquo Eine uumlbergreifende und

integrierte FIW-Strategie soll gewaumlhrleisten dass

die uumlbergeordneten Ziele nicht in den Zielkonflikten

zwischen einzelnen Sektoren untergehen

Der Fragebogen besteht aus den sechs Teilen

Fragen zur beantwortenden Person oder

Organisation

Fragen nach der Priorisierung der Bemuuml-

hungen hinsichtlich der Erreichung der

Energie- und Klimaziele

Fragen nach den Elementen von Relevanz

in Forschung Entwicklung und Innovation

in spezifischen Sektoren

Fragen nach Integrationselementen zur

Unterstuumltzung einer integrierten Strategie

Fragen zur Wettbewerbsfaumlhigkeit von Wirt-

schaftsakteuren und neuen Geschaumlftsmoumlg-

lichkeiten

Weitere Kommentare

Die Konsultation ist bis zum 31 Mai 2016 geoumlffnet

(oumln)

Europaumlische Klima und Energieziele nach der

Weltklimakonferenz

Am 4 Maumlrz 2016 wurden sich alle Umweltminister

der EU auf ihrer Sitzung daruumlber einig dass die Ra-

tifizierung des Ende 2015 in Paris vereinbarten

Klimaabkommens (COP21) Prioritaumlt haben muss

Das Treffen galt der Bewertung des Pariser Abkom-

mens und seiner Bedeutung in Vorbereitung auf die

Ratstreffen am 17 und 18 Maumlrz 2016 Bis dahin

muumlssen sich jedoch alle Seiten uumlber eine Lastenver-

teilung zwischen den Mitgliedstaaten einigen

Lediglich die Mitgliedstaaten Deutschland Oumlster-

reich Portugal und Luxemburg forderten die EU-Ge-

meinschaft dazu auf die Klima- und Energieziele fuumlr

das Jahr 2030 zu erhoumlhen Dies beabsichtigt die Eu-

ropaumlische Kommission jedoch nicht Italien Polen

Tschechien und Ungarn bezogen deutlich Stellung

gegen eine Erhoumlhung der 2030-Ziele

Offiziell hielt die niederlaumlndische Ratspraumlsident-

schaft ua fest

Der Rat unterstuumltzt den niederlaumlndischen

Vorsitz zum Abkommen von Paris und be-

gruumlszligt die Vorlage der Mitteilung der Kom-

mission als einen wichtigen Beitrag zu

kuumlnftigen Verhandlungen

Einige Delegationen moumlchten mehr Ehr-

geiz sehen

Der Rat bestaumltigt das gemeinsame Ver-

staumlndnis eines rechtsverbindlichen multila-

teralen Abkommens

Die Minister wollen den Impuls von Paris

nutzen und schnell zur Umsetzung kom-

men

Die europaumlische Vorreiterrolle soll genutzt

werden um mit den Entwicklungslaumlndern

zusammen zu arbeiten ihnen zu helfen

die notwendigen Kapazitaumlten aufzubauen

und einen Erfahrungsaustausch zu schaf-

fen sowie auf global faire Bedingungen be-

zuumlglich der Kohlenstoffpreise und Emissi-

onshandelssysteme hinzuwirken

Die EU will die Treibhausgasemissionen

wie vereinbart auf jeden Fall um mindes-

tens 40 senken

Energiekommissar Miguel Arias Cantildeete verteidigte

die Beibehaltung der 2030-Ziele Er erklaumlrte dass

das Ziel der EU fuumlr 2030 das ehrgeizigste

in der Welt sei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

5

eine Verringerung der Emissionen um min-

destens 40 dem 2degC Ziel fuumlr den durch-

schnittlichen Anstieg von Temperaturen

entspreche

es ein ehrgeiziges und verbindliches Ziel

fuumlr alle Bereiche einschlieszliglich Bau Land-

wirtschaft und Verkehrssektor sei

es ein erster Schritt im Fahrplan zur Schaf-

fung einer kohlenstoffarmen europaumlischen

Wirtschaft sei

2020 eine Strategie der Klimaneutralitaumlt bis

2050 vorliegen soll

Nach der Debatte fuumlgte er hinzu es braumluchte auch

Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien Er betonte dass das Pariser

Abkommen selbst die Notwendigkeit der wissen-

schaftlichen Arbeit des Intergovernmental Panel on

Climate Change (IPCC) anerkenne um eine klare

Vorstellung von den Auswirkungen des 15deg-Ziels zu

erhalten Sobald der IPCC-Bericht im Jahr 2018 vor-

liege koumlnne entschieden werden wie dieses Ziel zu

erreichen sei (oumln)

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Indust-

rie und Gewerbe

Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen

ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung

einer Studie uumlber den Energieverbrauch im Indust-

rie- und Gewerbebereich in der EU bis 2050 Die

Studie bewertet acht energieintensive Industriegrup-

pen und vier tertiaumlre Sektorgruppen

Diese in 2015 erschienene Studie ermittelte ein Ein-

sparpotential von ca 20 Hiernach verbrauchen

die acht energieintensiven Zweige 98 des Indust-

rieendenergieverbrauchs Im tertiaumlren Sektor han-

delt es sich vornehmlich um den energetischen Ver-

brauch von Nichtwohngebaumluden

Einzel- und Groszlighandelsgebaumlude sind

die groumlszligten Energieverbraucher unter den

Nichtwohngebaumluden in Europa mit einem

Anteil von 28 (19 Mio Tonnen Oumllaumlquiva-

lent 2012) des gesamten Energiever-

brauchs in diesem Bereich

Finanz- und Versicherungstaumltigkeiten

(Buumlrogebaumlude) sind die zweitgroumlszligten Ener-

gieverbraucher unter Nichtwohngebaumluden

mit 23 (19 Mtoe 2013) des Gesamtener-

gieverbrauchs

Bei Informations- und Kommunikations-

technik (Datencenter oauml) wird geschaumltzt

dass sie rund 147 Mtoe (2012) der Ener-

gie verbrauchen

Auf Unterkunft und Verpflegungsdienst-

leistungen (Hotels Groszligkuumlchen etc) ent-

fielen 11 (105 Mtoe 2012) des gesam-

ten Energieverbrauchs im Nichtwohnge-

baumludesektor

In Deutschland so ermittelte das Umweltbundesamt

in 2015 seien im industriellen Bereich Einsparmoumlg-

lichkeiten von ca 44 Milliarden Kilowattstunden

(Mrd kWh) bis 2020 moumlglich Industrie Gewerbe

Handel und Dienstleistungen verbrauchten zusam-

men rund 70 des gesamten Stroms in Deutsch-

land Auch beim Brennstoffverbrauch der zwei ge-

nannten Sektoren Industrie und Gewerbe liege noch

ein erhebliches Einsparpotenzial vor Es betraumlgt

nach der oben genannten Studie fuumlr den Sektor Ge-

werbe Handel Dienstleistungen 33 Milliarden Kilo-

wattstunden und fuumlr den Sektor Industrie 20 Milliar-

den Kilowattstunden Die Industrie benoumltige allein

fast die Haumllfte (45) des Brennstoffs Ihr Stromver-

brauch stieg von 1995 bis 2010 um 17 heiszligt es in

der Studie

Gemaumlszlig der hier erwaumlhnten Studie aus 2011 bdquoEner-

gieeffizienz Potenziale volkswirtschaftliche Effekte

und innovative Handlungs- und Foumlrderfelder fuumlr die

Nationale Klimaschutzinitiativeldquo sei es moumlglich bis

2020 in den Sektoren Industrie Gewerbe Handel

und Dienstleistungen rund 44 Milliarden Kilowatt-

stunden (Mrd kWh) Strom einzusparen (oumln)

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen

Wie im vergangenen Oktober angekuumlndigt hat das

Bundeswirtschaftsministerium ein Handbuch uumlber

staatliche Beihilfen veroumlffentlicht Das Handbuch

soll Kommunen und kommunalen Unternehmen bei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 4: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

4

AKTU ELLES AU S POLITIK UND GESETZGEBUNG

Konsultation zu Forschung Innovation und

Wettbewerbsfaumlhigkeit im Rahmen der Energie-

union

Mit dem Ziel der Entwicklung einer umfassenden

Forschungs- Innovations- und Wettbewerbsstrate-

gie als die fuumlnfte Saumlule der Energieunion eroumlffnete

die Europaumlische Kommission am 4 Maumlrz 2016 eine

oumlffentliche Konsultation

Mit den bekannten Zielen der Emissionsreduzierung

und Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhaltung

der Wettbewerbsfaumlhigkeit der Wirtschaftssektoren

wie (ua) Energie- oder Bauwirtschaft sucht die

Kommission nach bdquomodernen benutzerfreundli-

chen nachhaltigen und sicheren Loumlsungen fuumlr EU-

Buumlrger und Unternehmenldquo Eine uumlbergreifende und

integrierte FIW-Strategie soll gewaumlhrleisten dass

die uumlbergeordneten Ziele nicht in den Zielkonflikten

zwischen einzelnen Sektoren untergehen

Der Fragebogen besteht aus den sechs Teilen

Fragen zur beantwortenden Person oder

Organisation

Fragen nach der Priorisierung der Bemuuml-

hungen hinsichtlich der Erreichung der

Energie- und Klimaziele

Fragen nach den Elementen von Relevanz

in Forschung Entwicklung und Innovation

in spezifischen Sektoren

Fragen nach Integrationselementen zur

Unterstuumltzung einer integrierten Strategie

Fragen zur Wettbewerbsfaumlhigkeit von Wirt-

schaftsakteuren und neuen Geschaumlftsmoumlg-

lichkeiten

Weitere Kommentare

Die Konsultation ist bis zum 31 Mai 2016 geoumlffnet

(oumln)

Europaumlische Klima und Energieziele nach der

Weltklimakonferenz

Am 4 Maumlrz 2016 wurden sich alle Umweltminister

der EU auf ihrer Sitzung daruumlber einig dass die Ra-

tifizierung des Ende 2015 in Paris vereinbarten

Klimaabkommens (COP21) Prioritaumlt haben muss

Das Treffen galt der Bewertung des Pariser Abkom-

mens und seiner Bedeutung in Vorbereitung auf die

Ratstreffen am 17 und 18 Maumlrz 2016 Bis dahin

muumlssen sich jedoch alle Seiten uumlber eine Lastenver-

teilung zwischen den Mitgliedstaaten einigen

Lediglich die Mitgliedstaaten Deutschland Oumlster-

reich Portugal und Luxemburg forderten die EU-Ge-

meinschaft dazu auf die Klima- und Energieziele fuumlr

das Jahr 2030 zu erhoumlhen Dies beabsichtigt die Eu-

ropaumlische Kommission jedoch nicht Italien Polen

Tschechien und Ungarn bezogen deutlich Stellung

gegen eine Erhoumlhung der 2030-Ziele

Offiziell hielt die niederlaumlndische Ratspraumlsident-

schaft ua fest

Der Rat unterstuumltzt den niederlaumlndischen

Vorsitz zum Abkommen von Paris und be-

gruumlszligt die Vorlage der Mitteilung der Kom-

mission als einen wichtigen Beitrag zu

kuumlnftigen Verhandlungen

Einige Delegationen moumlchten mehr Ehr-

geiz sehen

Der Rat bestaumltigt das gemeinsame Ver-

staumlndnis eines rechtsverbindlichen multila-

teralen Abkommens

Die Minister wollen den Impuls von Paris

nutzen und schnell zur Umsetzung kom-

men

Die europaumlische Vorreiterrolle soll genutzt

werden um mit den Entwicklungslaumlndern

zusammen zu arbeiten ihnen zu helfen

die notwendigen Kapazitaumlten aufzubauen

und einen Erfahrungsaustausch zu schaf-

fen sowie auf global faire Bedingungen be-

zuumlglich der Kohlenstoffpreise und Emissi-

onshandelssysteme hinzuwirken

Die EU will die Treibhausgasemissionen

wie vereinbart auf jeden Fall um mindes-

tens 40 senken

Energiekommissar Miguel Arias Cantildeete verteidigte

die Beibehaltung der 2030-Ziele Er erklaumlrte dass

das Ziel der EU fuumlr 2030 das ehrgeizigste

in der Welt sei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

5

eine Verringerung der Emissionen um min-

destens 40 dem 2degC Ziel fuumlr den durch-

schnittlichen Anstieg von Temperaturen

entspreche

es ein ehrgeiziges und verbindliches Ziel

fuumlr alle Bereiche einschlieszliglich Bau Land-

wirtschaft und Verkehrssektor sei

es ein erster Schritt im Fahrplan zur Schaf-

fung einer kohlenstoffarmen europaumlischen

Wirtschaft sei

2020 eine Strategie der Klimaneutralitaumlt bis

2050 vorliegen soll

Nach der Debatte fuumlgte er hinzu es braumluchte auch

Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien Er betonte dass das Pariser

Abkommen selbst die Notwendigkeit der wissen-

schaftlichen Arbeit des Intergovernmental Panel on

Climate Change (IPCC) anerkenne um eine klare

Vorstellung von den Auswirkungen des 15deg-Ziels zu

erhalten Sobald der IPCC-Bericht im Jahr 2018 vor-

liege koumlnne entschieden werden wie dieses Ziel zu

erreichen sei (oumln)

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Indust-

rie und Gewerbe

Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen

ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung

einer Studie uumlber den Energieverbrauch im Indust-

rie- und Gewerbebereich in der EU bis 2050 Die

Studie bewertet acht energieintensive Industriegrup-

pen und vier tertiaumlre Sektorgruppen

Diese in 2015 erschienene Studie ermittelte ein Ein-

sparpotential von ca 20 Hiernach verbrauchen

die acht energieintensiven Zweige 98 des Indust-

rieendenergieverbrauchs Im tertiaumlren Sektor han-

delt es sich vornehmlich um den energetischen Ver-

brauch von Nichtwohngebaumluden

Einzel- und Groszlighandelsgebaumlude sind

die groumlszligten Energieverbraucher unter den

Nichtwohngebaumluden in Europa mit einem

Anteil von 28 (19 Mio Tonnen Oumllaumlquiva-

lent 2012) des gesamten Energiever-

brauchs in diesem Bereich

Finanz- und Versicherungstaumltigkeiten

(Buumlrogebaumlude) sind die zweitgroumlszligten Ener-

gieverbraucher unter Nichtwohngebaumluden

mit 23 (19 Mtoe 2013) des Gesamtener-

gieverbrauchs

Bei Informations- und Kommunikations-

technik (Datencenter oauml) wird geschaumltzt

dass sie rund 147 Mtoe (2012) der Ener-

gie verbrauchen

Auf Unterkunft und Verpflegungsdienst-

leistungen (Hotels Groszligkuumlchen etc) ent-

fielen 11 (105 Mtoe 2012) des gesam-

ten Energieverbrauchs im Nichtwohnge-

baumludesektor

In Deutschland so ermittelte das Umweltbundesamt

in 2015 seien im industriellen Bereich Einsparmoumlg-

lichkeiten von ca 44 Milliarden Kilowattstunden

(Mrd kWh) bis 2020 moumlglich Industrie Gewerbe

Handel und Dienstleistungen verbrauchten zusam-

men rund 70 des gesamten Stroms in Deutsch-

land Auch beim Brennstoffverbrauch der zwei ge-

nannten Sektoren Industrie und Gewerbe liege noch

ein erhebliches Einsparpotenzial vor Es betraumlgt

nach der oben genannten Studie fuumlr den Sektor Ge-

werbe Handel Dienstleistungen 33 Milliarden Kilo-

wattstunden und fuumlr den Sektor Industrie 20 Milliar-

den Kilowattstunden Die Industrie benoumltige allein

fast die Haumllfte (45) des Brennstoffs Ihr Stromver-

brauch stieg von 1995 bis 2010 um 17 heiszligt es in

der Studie

Gemaumlszlig der hier erwaumlhnten Studie aus 2011 bdquoEner-

gieeffizienz Potenziale volkswirtschaftliche Effekte

und innovative Handlungs- und Foumlrderfelder fuumlr die

Nationale Klimaschutzinitiativeldquo sei es moumlglich bis

2020 in den Sektoren Industrie Gewerbe Handel

und Dienstleistungen rund 44 Milliarden Kilowatt-

stunden (Mrd kWh) Strom einzusparen (oumln)

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen

Wie im vergangenen Oktober angekuumlndigt hat das

Bundeswirtschaftsministerium ein Handbuch uumlber

staatliche Beihilfen veroumlffentlicht Das Handbuch

soll Kommunen und kommunalen Unternehmen bei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 5: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

5

eine Verringerung der Emissionen um min-

destens 40 dem 2degC Ziel fuumlr den durch-

schnittlichen Anstieg von Temperaturen

entspreche

es ein ehrgeiziges und verbindliches Ziel

fuumlr alle Bereiche einschlieszliglich Bau Land-

wirtschaft und Verkehrssektor sei

es ein erster Schritt im Fahrplan zur Schaf-

fung einer kohlenstoffarmen europaumlischen

Wirtschaft sei

2020 eine Strategie der Klimaneutralitaumlt bis

2050 vorliegen soll

Nach der Debatte fuumlgte er hinzu es braumluchte auch

Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien Er betonte dass das Pariser

Abkommen selbst die Notwendigkeit der wissen-

schaftlichen Arbeit des Intergovernmental Panel on

Climate Change (IPCC) anerkenne um eine klare

Vorstellung von den Auswirkungen des 15deg-Ziels zu

erhalten Sobald der IPCC-Bericht im Jahr 2018 vor-

liege koumlnne entschieden werden wie dieses Ziel zu

erreichen sei (oumln)

Studien zu Energieeinsparpotenzialen in Indust-

rie und Gewerbe

Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen

ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung

einer Studie uumlber den Energieverbrauch im Indust-

rie- und Gewerbebereich in der EU bis 2050 Die

Studie bewertet acht energieintensive Industriegrup-

pen und vier tertiaumlre Sektorgruppen

Diese in 2015 erschienene Studie ermittelte ein Ein-

sparpotential von ca 20 Hiernach verbrauchen

die acht energieintensiven Zweige 98 des Indust-

rieendenergieverbrauchs Im tertiaumlren Sektor han-

delt es sich vornehmlich um den energetischen Ver-

brauch von Nichtwohngebaumluden

Einzel- und Groszlighandelsgebaumlude sind

die groumlszligten Energieverbraucher unter den

Nichtwohngebaumluden in Europa mit einem

Anteil von 28 (19 Mio Tonnen Oumllaumlquiva-

lent 2012) des gesamten Energiever-

brauchs in diesem Bereich

Finanz- und Versicherungstaumltigkeiten

(Buumlrogebaumlude) sind die zweitgroumlszligten Ener-

gieverbraucher unter Nichtwohngebaumluden

mit 23 (19 Mtoe 2013) des Gesamtener-

gieverbrauchs

Bei Informations- und Kommunikations-

technik (Datencenter oauml) wird geschaumltzt

dass sie rund 147 Mtoe (2012) der Ener-

gie verbrauchen

Auf Unterkunft und Verpflegungsdienst-

leistungen (Hotels Groszligkuumlchen etc) ent-

fielen 11 (105 Mtoe 2012) des gesam-

ten Energieverbrauchs im Nichtwohnge-

baumludesektor

In Deutschland so ermittelte das Umweltbundesamt

in 2015 seien im industriellen Bereich Einsparmoumlg-

lichkeiten von ca 44 Milliarden Kilowattstunden

(Mrd kWh) bis 2020 moumlglich Industrie Gewerbe

Handel und Dienstleistungen verbrauchten zusam-

men rund 70 des gesamten Stroms in Deutsch-

land Auch beim Brennstoffverbrauch der zwei ge-

nannten Sektoren Industrie und Gewerbe liege noch

ein erhebliches Einsparpotenzial vor Es betraumlgt

nach der oben genannten Studie fuumlr den Sektor Ge-

werbe Handel Dienstleistungen 33 Milliarden Kilo-

wattstunden und fuumlr den Sektor Industrie 20 Milliar-

den Kilowattstunden Die Industrie benoumltige allein

fast die Haumllfte (45) des Brennstoffs Ihr Stromver-

brauch stieg von 1995 bis 2010 um 17 heiszligt es in

der Studie

Gemaumlszlig der hier erwaumlhnten Studie aus 2011 bdquoEner-

gieeffizienz Potenziale volkswirtschaftliche Effekte

und innovative Handlungs- und Foumlrderfelder fuumlr die

Nationale Klimaschutzinitiativeldquo sei es moumlglich bis

2020 in den Sektoren Industrie Gewerbe Handel

und Dienstleistungen rund 44 Milliarden Kilowatt-

stunden (Mrd kWh) Strom einzusparen (oumln)

Handbuch uumlber staatliche Beihilfen

Wie im vergangenen Oktober angekuumlndigt hat das

Bundeswirtschaftsministerium ein Handbuch uumlber

staatliche Beihilfen veroumlffentlicht Das Handbuch

soll Kommunen und kommunalen Unternehmen bei

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 6: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS POLITIK UND GESETZGEBUNG

6

der Pruumlfung und dem Verstaumlndnis der Beihilfevor-

schriften helfen Es werden unter anderem auch

Themen wie der Verkauf von Grundstuumlcken und Ge-

baumluden durch die oumlffentliche Hand aufgegriffen so-

wie Faumllle bdquogerechtfertigterldquo Beihilfen ohne Notifizie-

rungspflicht dargestellt also die Moumlglichkeiten der

Freistellung durch die De-minimis-Verordnung die

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie

das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zu-

gleich wird eine praktische und technische Hilfestel-

lung fuumlr Melde- Anzeige- und Informationspflichten

bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO

gegeben (oumln)

Konsultation zu europaumlischem Transparenzre-

gister

Anfang Maumlrz 2016 startete die EU-Kommission eine

Konsultation zum geplanten verbindlichen Transpa-

renzregister um bis 2017 eine Uumlberarbeitung der

derzeit guumlltigen Interinstitutionelle Vereinbarung

zwischen Rat Parlament und Kommission zu uumlber-

arbeiten Diese sieht bislang vor dass sich kommu-

nale Verbaumlnde Staumldte und deren Vertreter sowie

Plattformen und Netzwerke die zwar keine Rechts-

persoumlnlichkeit besitzen aber de facto eine bdquoQuelle

organisierter Einflussnahmeldquo darstellen sich zu re-

gistrieren Zur Konsultation stellt die EU-Kommis-

sion zwei Frageboumlgen online zur Verfuumlgung Bis

zum 1 Juni 2016 koumlnnen diese in deutscher Spra-

che beantwortet werden (jos)

EuGH-Urteil zu Wohnsitzauflagen fuumlr

Fluumlchtlinge

In einem Urteil vom 1 Maumlrz 2016 hat der Europaumli-

sche Gerichtshof (EuGH) festgestellt dass befris-

tete Wohnsitzauflagen fuumlr Fluumlchtlinge mit subsidiauml-

rem Schutzstatus im Rahmen des EU Rechtes zu-

laumlssig sind Dies erfolgt jedoch mit der Einschraumln-

kung dass dies nur zulaumlssig ist wenn durch die

Wohnsitzauflage bestimmte Integrationsmaszlignah-

men abgeleitet werden sollen oder um die Bildung

von sozialen Brennpunkten zu verhindern Perso-

nen die nicht als Asylbewerber anerkannt sind ge-

nieszligen sogenannten subsidiaumlren Schutz wenn

ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht Hintergrund war

die Klage zweier syrischer Fluumlchtlinge die durch die

deutsche Wohnsitzauflage eine Einschraumlnkung der

Bewegungsfreiheit im Sinne der EU Richtlinie

201195EU sahen (jos)

EU Arbeitsprogramm 2016 zur Normung greift

staumldtebaulich relevante Themengebiete auf

Bereits im Januar 2016 hat die Europaumlische Kom-

mission eine Mitteilung veroumlffentlicht in dem das

jaumlhrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union fuumlr euro-

paumlische Normung veroumlffentlicht wurde

Auf legislativer Basis der Verordnung 10252012

die zum 1 Januar 2013 in Kraft in Kraft trat ver-

pflichtet sich die EU zur jaumlhrlichen Vorlage eines Ar-

beitsplanes fuumlr europaumlische Normung in dem den

Akteuren des europaumlischen Normungssystems

Maszlignahmen vorgeschlagen werden die den politi-

schen Zielen und Plaumlnen der Kommission entspre-

chen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung strategische

Prioritaumlten fuumlr die europaumlische Normung aufgelistet

und beabsichtigt die europaumlischen Normungsorga-

nisationen in diesen Bereichen mit der Entwicklung

von Normen zu beauftragen Diese nehmen auch

Themen von kommunaler und staumldtebaulicher Rele-

vanz in den Fokus Dazu gehoumlren wie folgt Informa-

tionssysteme fuumlr das Verkehrswesen barrierefreier

Zugang zu oumlffentlichen Stellen breiter Einsatz alter-

nativer klimafreundlicher Technologien gruumlne Infra-

struktur zur Unterstuumltzung des oumlffentlichen Beschaf-

fungswesens und entsprechende Marktstimulation

Aufbau der Infrastruktur fuumlr alternative Kraftstoffe

Modellverfahren zur Bewertung der Luftqualitaumlt Me-

thoden zur Ermittlung der Quellen und Quantifizie-

rung von Luftverschmutzung Seilbahnen und Bau-

produkte (jos)

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 7: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

7

STAumlDTISCH E UND TERRITORIALE ENTWIC KLUNG

Vergabeleitfaden fuumlr Struktur- und Investitions-

fonds

Die Europaumlische Kommission hat einen Leitfaden fuumlr

Vergaben im Rahmen der Europaumlischen Struktur-

und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt Der Leit-

faden wurde zur Verfuumlgung gestellt um die hohe

Zahl an Fehlerquellen einzudaumlmmen die durch

ESIF finanzierten Projekten auftreten koumlnnen Hier-

unter fallen nach Richtlinie 200418EG1 etwa die

Beschaffung von Bauleistungen Lieferungen und

Dienstleistungen Mit Hilfe des Leitfadens kann das

Vergabeverfahren von Vorbereitung und Planung

uumlber Veroumlffentlichung Einreichung und Auswahl

Bewertung Vergabe bis hin zur Auftragsdurchfuumlh-

rung punktuell abgehandelt werden Der Leitfaden

enthaumllt auf seinen uumlber 100 Seiten Beispiele fuumlr

typische Fehler

bewaumlhrte Verfahren

Praxisbeispiele

Erlaumluterungen zu bestimmten Themen

Fallstudien und

Muster

(oumln)

Hintergrundpapier zur Verfahrensvereinfachung

der EU-Kohaumlsionspolitik veroumlffentlicht

Am 16 Maumlrz 2016 fand ein Workshop zum Thema

bdquoVerfahrensvereinfachung in der EU-Kohaumlsionspoli-

tikldquo im Europaumlischen Parlament statt Die Verringe-

rung des buumlrokratischen Aufwandes ist einer der

groumlszligten Herausforderungen fuumlr die erfolgreiche

Weiterfuumlhrung der EU-Kohaumlsionspolitik In der Ver-

gangenheit brachte jede EU-Foumlrderperiode in vieler-

lei Hinsicht neue und mehr regulatorische Anforde-

rungen Dazu wurde vorab ein Hintergrundpapier

veroumlffentlicht in dem zahlreiche Anmerkungen der

Strukturfondsverwaltungsbehoumlrden zusammenge-

tragen wurden Das Papier kann online in englischer

Sprache abgerufen werden (jos)

EU-Staumldteagenda Dynamischer Prozess auf

dem Weg zum Pakt von Amsterdam

Die europaumlische Kommission und die mitgliedstaat-

lichen Organe haben das Ziel bis zum 30 Mai 2016

mit dem Pakt von Amsterdam ein politisches und

methodisches Rahmendokument fuumlr die praktische

Umsetzung einer EU-Urban Agenda vorzulegen

Das Ziel der EU-Urban Agenda ist eine verbesserte

Koordinierung von EU-Sektor Politiken unter der Be-

ruumlcksichtigung von staumldtischen Belangen Dies Be-

zieht sich auf die drei Zielstellungen Rechtsetzung

Finanzierung und Fachwissen bzw Datenerhebun-

gen Der Ausgestaltungsprozess des Paktes unter-

liegt nunmehr einer hohen Dynamik Unter nieder-

laumlndischer Ratspraumlsidentschaft wurden nun die ers-

ten Pilotpartnerschaften zu vier der zwoumllf geplanten

Schwerpunktthemen lanciert die in ihrer endguumllti-

gen Formation jedoch noch nicht abschlieszligend etab-

liert sind (siehe EU-Info Dezember 2015 S8) Eine

Uumlbersicht uumlber die Themen Schwerpunkte und Mit-

glieder zum derzeitigen Stand der Partnerschaften

findet sich online

Parallel erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren das

bdquofine-tuningldquo des Amsterdam Paktes Dieser betont

dass sich aus dem Prozess keine neuen Rechtsakte

oder Finanzierungsquellen oder Kompetenzen fuumlr

die EU ergeben werden Ziel ist es vielmehr eine

Staumlrkung der staumldtischen Dimension in den beste-

henden Rechtsrahmen der EU zu bewirken Im Ge-

gensatz zu den ersten Dokumenten aus 2014 ist der

Begriff Stadt nun weiter gefasst sondern spricht von

staumldtischen Gebieten die somit auch funktionale

Stadt-Umland Gebiete mit einschlieszligt ndash ein Punkt

fuumlr den sich insbesondere der Bericht des Europaumli-

schen Parlamentes eingesetzt hat Der Begriff bdquoAc-

quis Urbanldquo (integrierte ndash Sektor uumlbergreifende

Stadtentwicklung) taucht jedoch im vorliegenden

Entwurf lediglich in einer Fuszlignote auf

Einige Aspekte werden mittlerweile klarer umrissen

Im Rahmen einer harmonisierten Rechtssetzung fuumlr

stadtrelevante Gesetzesvorhaben soll zunaumlchst ge-

pruumlft werden ob dazu das Instrument einer bdquoStadt-

vertraumlglichkeitspruumlfungldquo sinnhaft ist Dieses sieht

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 8: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

STAumlDTISCHE UND TERRITORIALE ENTWICKLUNG

8

vor neue und laufende EU-Legislativmaszlignahmen

vor ihrer Verabschiedung auf ihre Wirksamkeit auf

Staumldte hin zu uumlberpruumlfen um gegebenenfalls inter-

venieren zu koumlnnen Weiterhin werden die Pilotpart-

nerschaften Aktionsplaumlne zur Uumlberarbeitung von Le-

gislativmaszlignahmen vorlegen Daruumlber hinaus wird

uumlberpruumlft wie das Thema Stadtentwicklung bzw

stadtrelevante Gesetzesvorhaben in das REFIT-

Programm der Kommission (Programm zur Uumlber-

pruumlfung und Verschlankung von etablierten Rechts-

akten) eingebracht werden sollen Die Ernennung

eines hochrangigen bdquoSonderbeauftragtenldquo fuumlr staumldti-

sche Belange - wie es bislang diskutiert wurde ndash

taucht in den vorliegenden Entwuumlrfen nicht mehr

auf

Inwiefern sich die EU-Urban Agenda auf den Ausge-

staltungsprozess der staumldtischen Dimension in der

zukuumlnftigen EU-Strukturfondsdebatte auswirkt ist

zum jetzigen Zeitpunkt noch schwammig In der Prauml-

ambel verspricht der Entwurf zumindest einen ziel-

gerichteten Fokus auf die staumldtische Dimension in

der EU-Politik sowie einer handhabbaren und einfa-

cheren Nutzung von EU-Finanzierungsquellen fuumlr

staumldtische Akteure Weiterhin motiviert der Entwurf

zum Pakt von Amsterdam die EU-Institutionen und

Staumldte revolvierende Finanzinstrumente sowie den

neu errichteten Europaumlischen Fonds fuumlr Strategi-

sche Investitionen (Juncker ndash Paket) fuumlr Stadtent-

wicklungsvorhaben staumlrker zu nutzen Sicher ist bis-

lang nur dass sich die Vorhaben nach derzeit gel-

tendem Artikel 8 (Innovative Maszlignahmen der Stadt-

entwicklung) maszliggeblich an den Themen und Prak-

tiken der EU-Urban Agenda ausrichten sollen Wei-

tere allgemeine Informationen finden sich online

(jos)

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 9: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT

9

WOHNUN GS- UND IMM OBILIEN WIRTSCHAFT

Mehrwertsteuerbefreiung fuumlr betreutes Wohnen

Residenzen mit betreutem Wohnen fuumlr aumlltere nicht-

behinderte Menschen koumlnnen von der Mehrwert-

steuer in der gleichen Weise wie Altenheime freige-

stellt werden Die Befreiung gilt jedoch nur fuumlr den

bereitgestellten seniorengerecht ausgestatteten

Wohnraum und nicht fuumlr kostenpflichtige zusaumltzliche

Wahlleistungen Auch ist die Befreiung nur fuumlr Dinge

vorgesehen welche die Senioren unterstuumltzen oder

der Grundversorgung in der Altenpflege dienen

Der Europaumlische Gerichtshof urteilte in der Rechts-

sache C-33514 dass eine mit Gewinnerzielungsab-

sicht betriebene Einrichtung fuumlr betreutes Wohnen

unter die Ausnahmeregelung des Art 13 Teil A Abs

1 lit g der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

77388EWG faumlllt und damit von der Mehrwertsteuer

befreit werden kann

Das Gericht ist der Ansicht dass betreutes Wohnen

in die gleiche Kategorie faumlllt wie Altersheime Diese

sind mehrwertsteuerbefreit durch die Bestimmung

der Richtlinie fuumlr die Bereitstellung von Dienstleis-

tungen die eng mit der Sozialfuumlrsorge und der sozi-

alen Sicherheit verbunden sind und durch Einrich-

tungen des oumlffentlichen Rechts oder durch Wohltauml-

tigkeitsorganisationen durchgefuumlhrt werden

Die tatsaumlchliche Befreiung von der Mehrwertsteuer

obliegt aber der Kompetenz des Mitgliedstaates Der

Mitgliedstaat muss diese Leistungen nicht von der

Mehrwertsteuer ausnehmen (oumln)

Statistiken zu Strompreisen und Erneuerbaren

Energien

Erneuerbare Energien

2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Ge-

samtenergieverbrauch der EU bei 16 Das statisti-

sche Amt der Union Eurostat veroumlffentlichte die

Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien auch

auf nationaler Ebene Deutschland kam hiernach in

2014 auf einen Prozentsatz von 138 beim Brutto-

energieverbrauch

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren

Energiequellen 20 des Gesamtbruttoverbrauchs

ausmachen 18 sind das nationale Ziel der Bun-

desrepublik bis 2020 Uumlber 2020 hinaus soll der An-

teil Erneuerbarer bis 2030 auf 27 steigen

Neun Mitgliedstaaten haben ihren Zielwert fuumlr 2020

bisher erreicht

Strompreisvergleich

Des Weiteren bescheinigte Eurostat der Bundesre-

publik hinter Daumlnemark die houmlchsten Strompreise in

2015 Hier kostete eine Kilowattstunde 2951 Cent

fuumlr einen Haushalt mittlerer Groumlszlige (zwischen 2500

und 5000 kWh) wobei einem EU-Durchschnitt bei

2084 Cent lag Den Preisunterschied begruumlndet Eu-

rostat mit den nationalen Abgaben den Umlagen

und Steuern Diese machen in Deutschland 516

des Endpreises aus (oumln)

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 10: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

FINANZMAumlRKTE UND FINANZIERUNGSFRAGEN

10

FINANZM AumlRKTE UND FINANZIER UNGSFRAGEN

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie in

Kraft

Die Richtlinie 201417EU uumlber Wohnimmobilienkre-

ditvertraumlge sieht vor dass die Mitgliedstaaten die

Richtlinie bis spaumltestens 18 Maumlrz 2016 in nationales

Recht umgesetzt haben muumlssen Das deutsche Um-

setzungsgesetz wurde am 16 Maumlrz 2016 im Bun-

desgesetzblatt (Teil 1 Nr 12) veroumlffentlicht und ist

am 21 Maumlrz 2016 in Kraft getreten

Im Bereich vorfaumllliger Ruumlckzahlungen haumllt das Ge-

setz an der bisherigen deutschen Praxis fest Dem-

nach kann der Darlehensgeber im Fall vorzeitiger

Ruumlckzahlungen weiterhin eine angemessene Vorfaumll-

ligkeitsentschaumldigung fuumlr den unmittelbar mit der

vorzeitigen Ruumlckzahlung zusammenhaumlngenden

Schaden verlangen wenn der Darlehensnehmer

zum Zeitpunkt der Ruumlckzahlung Zinsen zu einem

gebundenen Sollzinssatz schuldet

(sect 502 Abs 2 S 1 BGB)

Neben umfangreicheren Informationspflichten der

Kreditinstitute begruumlndet das Gesetz die zivilrechtli-

che Pflicht zur Pruumlfung der Kreditwuumlrdigkeit bei Ver-

braucherdarlehensvertraumlgen (sect 505a BGB)

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei Immobiliar-

Verbraucherdarlehensvertraumlgen wird eine absolute

Erloumlschensregelung eingefuumlhrt Gemaumlszlig sect 356b Abs

2 S 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht spaumltestens

12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss

Bei Immobiliardarlehensvertraumlgen die zwischen

dem 1 September 2002 und dem 10 Juni 2010 ge-

schlossen wurden erlischt ein fortbestehendes Wi-

derrufsrecht spaumltestens drei Monate nach dem 21

Maumlrz 2016 wenn das Fortbestehen des Widerrufs-

rechts darauf beruht dass die dem Verbraucher er-

teilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des

BGB nicht entsprochen hat (Artikel 229 sect 38 Abs 3

S 1 EGBGB)

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-

reditrichtlinie ist uumlber diesen Link abrufbar (kauml)

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AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

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AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 11: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

11

AKTU ELLES AU S D ER FOumlRD ER LAN SCHAFT VERAN STALTUN GEN

European Week of Cities and Regions 2016

Die diesjaumlhrige European Week of Cities and Regi-

ons (ehemals Open Days) wurde vom Ausschuss

der Regionen fuumlr die Woche vom 10 ndash 13 Oktober

2016 angekuumlndigt Unter dem Motto ldquoRegions and

cities for sustainable and inclusive growthrdquo werden

zahlreiche Veranstaltungen zu den der Schwer-

punktthemen bdquoGesichertes und Nachhaltiges

Wachstumldquo bdquoInklusives Wirtschaftswachstumldquo und

bdquoVereinfachung der EU-Strukturfondsldquo stattfinden

(jos)

EU-Foumlrderprogramm URBACT III 1 Call fuumlr neue

bdquoUmsetzungsnetzwerkeldquo in der Stadtentwick-

lung

Noch bis zum 22 Juni 2016 koumlnnen sich Staumldte fuumlr

die Teilnahme ein einem der neuen bdquoUmsetzungs-

netzwerkeldquo im Rahmen des EU-Foumlrderprogramms

URBACT III fuumlr nachhaltige Stadtentwicklung be-

werben Uumlber einen Zeitraum von drei Jahren finan-

ziert das Programm einen europaweiten Erfah-

rungsaustausch Dazu schlieszligen sich 7 ndash 9 europauml-

ische Staumldte (EU28 Schweiz und Norwegen) in ei-

nem thematischen Netzwerk zusammen URBACT

finanziert somit keine investiven Maszlignahmen Die

Unterstuumltzung und der Erfahrungsaustausch zielen

insbesondere auf prozessuale und organisatorische

Ablaumlufe zur Umsetzung konkreter Projekte Dazu

zaumlhlen die Integration von lokalen Akteuren die po-

litische Einbindung und Organisation von Entschei-

dungsprozesse Aufstellung von Ergebnisindikato-

ren Kommunikationsstrategien oder effiziente Auf-

tragsvergabe

Antragsberechtigt sind Staumldte oder Stadtregionen

sowie staumldtische Entwicklungsagenturen URBACT

wird mit dem naumlchsten Call bis zu 15 dieser Netz-

werke ko-finanzieren Dabei erhalten Staumldte in

bdquobesser entwickelten Regionenldquo (alte Bundeslaumlnder

sowie Bezirk Leipzig) 70 und Staumldte in Uumlbergangs-

regionen 85 (neue Bundeslaumlnder sowie Luumlneburg)

ko-Finanzierung aus dem EFRE Das Gesamt-

budget eines Projektes (fuumlr alle Partner) traumlgt EUR

600000 ndash 750000

Was ist neu an den Umsetzungsnetzwerken

Waumlhrend sich bisherige URBACT Projekte

auf die integrierte Entwicklung und Erarbei-

tung einer lokalen Stadtentwicklungsstrate-

gie konzentrieren geht es bei den neuen

Netzwerken um deren Umsetzung und soll

helfen diese Plaumlne in konkrete Projekte zu

uumlberfuumlhren

Voraussetzung ist daher eine bereits vor-

handene integrierte Stadtentwicklungsstra-

tegie die mit einer gesicherten Finanzie-

rung unterlegt ist

Die Finanzierung kann durch Eigenmittel

sowie regionale oder nationale Mittel oder

EU-Mittel unterlegt sein Die Finanzie-

rungsquellen sind daher flexibel und be-

schraumlnken sich nicht wie urspruumlnglich Vor-

gesehen auf Artikel 7 oder Artikel 8 Projekte

aus dem EFRE

Eine Partnerschaft besteht aus bis zu 7-9

Partnern Diese muumlssen bei dem zweistufi-

gen Antragsverfahren bereits bei der ersten

Antragsstufe vollstaumlndig sein

Neben dem Gesamtprojektbudget wird

auch bei Umsetzungnetzwerken ein Budget

von 127500 euro fuumlr die Begleitung eines ex-

ternen Experten (aus dem URBACT Exper-

tenpool) zur Verfuumlgung gestellt

Weitere Informationen finden sich unter Call Umset-

zungsnetzwerke

Fuumlr gezielte Fragen steht ihnen der deutschspra-

chige Informationspunkt fuumlr Deutschland und Oumlster-

reich zur Verfuumlgung Nationale URBACT Informati-

onsstelle sowie uumlber Twitter unter infopunkt (jos)

Laufende EU Projektaufrufe der INTERREG Pro-

grammfamilie

INTERREG ist als transnationales Kooperationspro-

gramm Teil der Struktur- und Investitionspolitik der

Europaumlischen Union Seit mehr als 20 Jahren wer-

den damit grenzuumlberschreitende und transnationale

Kooperationen zwischen Regionen und Staumldten un-

terstuumltzt die das taumlgliche Leben beeinflussen zum

Beispiel im Verkehr der Foumlrderung von kleinen und

mittleren Unternehmen Energieeffizienz und im

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 12: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

12

Umweltschutz Die INTERREG Programmfamilie

startet derzeit eine Reihe an Projektaufrufen Im Fol-

genden finden Sie eine Uumlbersicht zum aktuellen

Stand

INTERREG V B Programmraum Nordwesteu-

ropa

Der dritte Call im Nordwesteuropaprogramm laumluft

vom 18 April bis zum 27 Mai 2016 Gesucht wer-

den transnationale Kooperationsinitiativen mit kon-

kreten Ergebnissen fuumlr den Programmraum und

seine Bewohner In diesem Zusammenhang veran-

staltet das Programmsekretariat auch ein Projek-

tideen-Labor am 7 April 2016 in Frankfurt das

potentiellen Antragsstellern eine Gelegenheit gibt

Projektideen vorzustellen und weiterzuentwickeln

neue Partner zu finden und sich mit dem Team des

Programmsekretariates zu unterhalten Weitere In-

formationen finden sich online

Antragsberechtigt sind Antragsteller in den Regio-

nen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saar-

land Hessen Baden-Wuumlrttemberg Bayern (Regie-

rungsbezirke Ober- Mittel- Unterfranken und

Schwaben)

INTERREG V B Ostseeraum

Der 2 Call for Applicants ist seit dem 1 Maumlrz 2016

geoumlffnet Antraumlge koumlnnen bis zum 1 Juni 2016 ein-

gereicht werden Thematisch konzentriert sich der

aktuelle Projektaufruf auf die drei Schwerpunktbe-

reiche Innovationsfaumlhigkeit Management von na-

tuumlrlichen Ressourcen bzw ressourceneffizientes

Wirtschafswachstum sowie nachhaltiger Verkehr

Weitere Informationen finden sich online

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen sind Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Niedersachsen (Luumlneburg) Mecklenburg-Vorpom-

mern und Schleswig-Holstein

INTERREG V B Mitteleuropa

Das Programmgebiet Mitteleuropa startet den

naumlchsten Call for Projectproposals Mitte April 2016

Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juni 2016 ge-

oumlffnet werden Das Antragsverfahren wird diesmal

nur einstufig durchgefuumlhrt Weitere Informationen

zum Programmraum Mitteleuropa finden sich hier

Antragsberechtigte sind Antragssteller in den Regi-

onen Baden-Wuumlrttemberg Bayern Berlin Branden-

burg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sach-

sen-Anhalt und Thuumlringen

INTERREG EUROPE

Interreg Europe foumlrdert den reinen Erfahrungsaus-

tausch zwischen Regionen mit dem Ziel die Umset-

zung der regionalpolitischen Instrumente in den Be-

reichen Innovation und Forschung KMU-Foumlrderung

CO2-arme Wirtschaft sowie Umwelt und Ressour-

ceneffizienz zu verbessern Im Gegensatz zu den

transnationalen B-Programmen erstreckt sich das

Programmgebiet auf die EU28-Staaten sowie

Schweiz und Norwegen Der zweite Projektaufruf

(Call for Project Proposals) startet am 5 April 2016

und schlieszligt am 13 Mai 2016 Das aktualisierte

Programm Manual sowie die Terms of Reference fuumlr

den zweiten Call finden Sie auf der Programm-

Website Weitere Informationen und Antragsunterla-

gen gibt es online (jos)

Regio Stars Award 2016 ndash Aufruf auch fuumlr Pro-

jekte der nachhaltigen Stadtentwicklung

Staumldte und Regionen koumlnnen sich bis zum 15 April

2016 fuumlr die Verleihung der Regio Stars Awards be-

werben Der jaumlhrlich stattfindende Regio Stars A-

ward nominiert die besten Projekte und bewaumlhrte

Verfahren regionaler und staumldtischen Entwicklungs-

strategien Unter den fuumlnf Wettbewerbskategorien

wird auch der City Star verliehen der Innovative Louml-

sungen fuumlr eine nachhaltige Stadtentwicklung aus-

zeichnet Alle Informationen sowie die Abgabe der

Wettbewerbsbeitraumlge erfolgt online unter folgendem

Link Regio Stars Award

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)

Page 13: Inhalt Ausgabe März / April 2016 Seite THEMA DES MONATS ... · Das Technologie- und Politikberatungsunternehmen ICF erhielt den Kommissionsauftrag zur Erstellung einer Studie über

MAumlRZ APRIL 2016

AKTUELLES AUS DER FOumlRDERLANSCHAFT VERANSTALTUNGEN

13

Die fuumlnf Preiskategorien der Auszeichnung Regio

Stars fuumlr 2016 sind

Intelligentes Wachstum Neue Chancen in der glo-

balen Wirtschaft

Nachhaltiges Wachstum Kreislaufwirtschaft

Integratives Wachstum Integriertes Leben ndash Auf-

bau von integrativen in sich verbundenen Gemein-

den

City Star Innovative Loumlsungen fuumlr eine nachhaltige

Stadtentwicklung

Effektive Verwaltung Durch neue Verwaltungsver-

fahren Veraumlnderungen bewirken

Die diesjaumlhrige Verleihungszeremonie der Regio

Stars findet am Dienstag den 11 Oktober im Rah-

men der Europaumlischen Woche der Regionen und

Staumldte 2016 statt (jos)