jahresbericht 2017 · 2015 2016 2017 familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152...
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Jahresbericht 2017Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR)
DIE SOVAR BEGLEITEN DURCHS GANZE LEBEN
Schon kurz nach der Geburt tritt der Mensch erstmals
mit den Sozialversicherungen in Kontakt: durch die Zuteilung
der Sozialversicherungsnummer. Diese Beziehung bleibt
für den Rest seines Lebens bestehen und erfährt
je nach Lebenssituation und Alter die unterschiedlichsten
Ausprägungen. Im Jahresbericht 2017 zeigen wir einige
davon auf. Das Fazit vorneweg: Bei den SOVAR fi nden Sie
Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer sozialen Sicherheit.
1 Mutterschaftsentschädigung (MSE) 7 2 Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) 7
3 Familienausgleichskasse 8 – 9
3.1 Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK) 8
3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft 8 4 Erwerbsersatzordnung (EO) 11 5 Mitglieder und Beiträge 13 - 15
5.1 Mitglieder 13 5.2 Beiträge 135.3 Arbeitgeberkontrollen 145.4 Inkasso 155.5 Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA) 15
6 IV-Leistungen 19 – 21
6.1 Allgemeines 196.2 IV-Anmeldungen 196.3 Entscheide 196.4 Rechtsmittel 206.5 Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten 20 6.6 Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM) 20 6.7 Verschiedenes 20
7 Leistungen 23 – 25
7.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung 23 7.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung 247.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV 25
8 Zentrale Dienste 26 – 32
8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden 268.2 Verwaltungskostenrechnung 278.3 Bilanz 298.4 Organigramm 308.5 Verwaltungskommission 318.6 Direktor und Abteilungsleitungen 328.7 Personelles 328.8 Rechtsdienst 328.9 Kundenkontakte und Informationen 32
Inhalt | 3
Patrik Müller, Präsident der VK
4 | Editorial VK-Präsident
Geschätzte Leserin, geschätzter LeserDer vorliegende Jahresbericht weist eine neue Struktur auf. Er folgt dieses Jahr einem hypothetischen Lebenslauf mit verschiedensten Stationen und den jeweiligen Angeboten der Sozialversicherung. Der Bericht zeigt damit sehr anschaulich auf, wie die SOVAR den Versicherten sowie den Kundinnen und Kunden in unterschiedlichen Lebenslagen mit einer breiten Palette von Sozialversicherungsprodukten Hilfe, Unterstützung und Entlastung bieten kann. Die Sozialversicherungen sind heute ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit in unserem Staat. Die Sicherung eines würdigen Lebens auch im Alter oder bei gesundheitlichen Problemen ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlstands.
Umso wichtiger ist die langfristige Sicherung dieser Errungen-schaften des 20. Jahrhunderts. So weist der Direktor der SOVAR in seinem nachstehenden Editorial zu Recht auf die Dringlichkeit einer baldigen Reform der Altersvorsorge hin. Es gibt aber noch einen weiteren Bereich, welcher die Verwaltungskommission beunruhigt: die Ergänzungsleistungen (EL). In den letzten 15 Jahren haben sich die EL in Appenzell Ausserrhoden von etwa 15 auf knapp 29 Mio. Franken fast verdoppelt. Davon bezahlen die ausserrhodischen Steuerzahler rund 70 %. Das Wachstum geht ungebremst weiter (gesamtschweizerisch aktuell 4,9 Milliarden Franken, 2030 voraus-sichtlich 6,9 Milliarden), denn die Zahl der Rentenbezüger wird weiter steigen.
Ein besonderes Problem stellen die Vorbezüge bei der 2. Säule dar: ein Teil der neuen EL-Bezüger hat sich vorgängig Geld aus der Pensionskasse auszahlen lassen und dieses (zu schnell) aufgebraucht. Fehlt dann die Rente aus der 2. Säule, erhält der Versicherte EL. Stossend ist daran zudem, dass EL-Bezüger für die Krankenkasse einen vom Bund festgelegten Beitrag erhalten. Dieser kann höher sein als die effektive Krankenkassenprämie, womit der EL-Empfänger an den Prämienbeiträgen «verdient». Solche Fehlanreize müssen korrigiert werden. Die Sozialversicherungen erwarten von den eidgenössischen Räten, dass sie diese Systemfehler konsequent und rasch beheben.
Unsere Sozialversicherungen verdienen es, dass wir ihnen Sorge tragen und sie auch für künftige Generationen sichern. Unsere eidgenössischen Parlamentarier sind gefordert, rasch mehrheitsfähige und finanzierbare Lösungen zu präsentieren.
Patrik Müller-HagmannPräsident der Verwaltungskommission SOVAR
Editorial Direktor | 5
Rodolphe Dettwiler-Müller, Direktor
Sehr geehrte Kunden, Partner und MitarbeitendeAm 24. September 2017 haben Volk und Stände die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Wäre der Entscheid anders ausge-fallen, hätten die Durchführungsorgane der AHV, die Ausgleichs-kassen, gut 3 Monate später, nämlich am 1. Januar 2018, das geänderte AHV-Gesetz vollziehen müssen. Wir waren bereit. Mit dem Nein von Volk und Ständen hingegen blieb nun alles beim alten, d.h. es gab für die Durchführungsstellen nichts zu tun.
Wirklich nicht?
Die Umsetzung einer grossen, grundlegenden Gesetzesrevision er-fordert umfassende Vorbereitungen: Es müssen – oft in Kooperation mit unserer Ausgleichskassenkonferenz und mit Bundesstellen – die IT und die Prozesse angepasst, neue Formulare und Merkblätter ausgearbeitet und vorbereitet werden, das Personal wird geschult, eine Info-Kampagne und Info-Veranstaltungen in unserem Kan-ton waren vorbereitet. Bei einem Ja zur Reform der Altersvorsorge 2020 hätten die SOVAR ab dem 25. September 2017 den Auftrag des Souveräns pünktlich und zuverlässig umsetzen können. Weil für diese Vorbereitungsarbeiten gut 3 Monate ganz offensichtlich nicht ausreichen, haben wir schon im Herbst 2016 damit begonnen. Diese Aufwendungen sind nun weitgehend hinfällig, denn eine nächste Vorlage, die vielleicht in ein paar Jahren zu vollziehen ist, wird mit Sicherheit anders aussehen und deshalb auch andere Vorbereitun-gen erfordern.
Waren somit die Kosten und die Vorbereitungsaufwendungen für die Katz, hinausgeworfenes Geld sozusagen?
Die Antwort ist ein klares Nein. Über allem staatlichen Tun steht der politische Wille des Gesetzgebers, der die alleinige Vorgabe bildet für die Exekutive und für Durchführungsstellen wie die SOVAR. Dieser politische Wille, der sich in Form von Gesetzen auf allen 3 Ebenen – Bund, Kanton, Gemeinden – manifestiert, ist ohne Wenn und Aber einfach umzusetzen. Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass auch einmal Vorbereitungsarbeiten wie im vorliegenden Fall umsonst waren. Das ist der Preis der Demokratie. Alle «Alternativen» sind sehr viel teurer.
Wichtig ist nun aber auch, dass der Gesetzgeber seinerseits die Hausaufgaben macht und sehr rasch eine neue, mehrheitsfähige Altersreform vorlegt, denn die Zeit drängt, die Kasse leert sich.
Die Bevölkerung und die Wirtschaft von Appenzell Ausserrhoden dürfen sich auch in Zukunft auf die SOVAR verlassen, wir werden wie schon seit 70 Jahren die Aufträge des Bundes- und des kan-tonalen Gesetzgebers weiterhin zuverlässig und kundenfreundlich umsetzen.
Für das in uns gesetzte Vertrauen danke ich allen unseren Kundin-nen und Kunden.
Rodolphe Dettwiler-MüllerDirektor SOVAR
Die ersten Lebenswochen eines Menschen verlangen
von den Eltern besonders viel Engagement. Dank der
Mutterschaftsentschädigung können Sie sich voll
darauf konzentrieren.
1. Mutterschafts- entschädigung (MSE)Seit dem 1. Juli 2005 haben angestellte und selbständig erwer-bende Frauen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Während 14 Wochen (98 Tagen) erhalten sie 80 % ihres durch -schnitt lichen Erwerbseinkommens vor der Geburt.
Im Jahr 2017 wurden 216 Anmeldungen eingereicht.
2. Individuelle Prämien- verbilligung in der Krankenversicherung (IPV)Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) erhalten Versicherte in beschei-denen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpfl egeversicherung. Dadurch soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungs-schutz zu fi nanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Im Dezember 2016 wurden die möglichen Bezugsberechtigten aufgrund der Steuerdaten direkt mit einem ausgefüllten Antrags-formular bedient. Insgesamt gingen bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 7‘087 Antragsformulare ein. 25 Antrag-stellerinnen und Antragsteller erhoben Einsprache gegen die Verfügung der Prämienverbilligung.
Im Jahr 2017 kam ein Selbstbehalt von 50 % zur Anwendung. Dieser Wert stützt sich auf die ausserrhodische Steuerveran lagung, massgebend am 31. Dezember des vorletzten Jahres. Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung wurden für untere und mittlere Einkommen zu 75 % verbilligt.
Die Auszahlung erfolgte direkt an die entsprechenden Kranken-ver sicherer. Diese verrechnen die Prämienverbilligung mit der Krankenversicherungs-Grundprämie. Aus diesem Grund müssen die Antragsformulare bis zum 31. März eingereicht werden.
Auszahlungen IPV in CHF
2015 2016 2017
Auszahlungen 27 912 712 30 413 512 28 679 419
davon an Bezüger/Bezügerinnen von EL 7 902 448 8 462 291 9 064 955
Anzahl Personen resp. Haushalte
2015 2016 2017
Personen 12 710 12 838 11 512
Haushalte 6 956 7 139 6 744
MSE
2015 2016 2017
Mutterschafts - ent schädigung in CHF 2 380 501 2 541 673 2 270 135
für Anzahl Tage 23 386 24 096 23 672
Anzahl Auszahlungen direkt an Mütter 150 165 158
Anzahl Auszahlungen direkt an Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber 431 471 449
MSE
2017 2 270 135
2016 2 541 673
2015 2 380 501
Mutterschaftsentschädigung und Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung | 7
3. Familienausgleichskasse3.1 Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK)
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen; sie umfas-sen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Familienzulagen werden durch Beiträge von Arbeitgebenden, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und des Kantons fi nanziert.
Im Jahr 2011 wurde das Familienzulagenregister eingeführt. Dieses Register soll verhindern, dass Familienzulagen mehrfach für das gleiche Kind bezogen werden. Ausserdem vermindert es den administrativen Aufwand für die Abklärung, ob für ein Kind bereits Familienzulagen ausgerichtet werden.
Seit 2009 erhalten auch Nichterwerbstätige, deren steuerbares Einkommen CHF 3’525 im Monat nicht übersteigt, Familienzulagen. Sie werden durch den Kanton und durch Nichterwerbstätige, die mehr als den AHV-Mindestbeitrag entrichten, fi nanziert.
3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft
Anspruchsberechtigt nach dem Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sind selbständige Landwirte und Arbeit-nehmende in der Landwirtschaft. Als hauptberufl ich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, die im Verlaufe des Jahres vor-wiegend in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und den überwiegenden Teil des Lebensunterhalts ihrer Familie damit verdienen.
Die Leistungen entsprechen den Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen: Kinderzulagen vonCHF 200 und Ausbildungszulagen von CHF 250 pro Kind und Monat im Talgebiet. Im Berggebiet sind die Ansätze CHF 20 höher. Landwirtschaftliche Arbeitnehmende erhalten zusätzlich eine Haus haltungszulage von CHF 100 pro Monat.
FAK: Zulagen und Beitragssätze
2015 2016 2017
Höhe der Kinderzulagen in CHF 200 200 200
Höhe der Ausbildungszulagen in CHF 250 250 250
Beitragssätze Arbeitgebende 1,6 % 1,6 % 1,6 %
Beitragssätze Selbständigerwerbende 1,6 % 1,6 % 1,6 %
Familienzulagen in der Landwirtschaft
2015 2016 2017
Selbständige Landwirte 1 855 672 1 820 145 1 771 842
Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 81 264 39 671 9 930
Total 1 936 936 1 859 816 1 781 772
8 | Familienausgleichskasse
Familienausgleichskasse | 9
Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse
Aktiven
2015 2016 2017
Bankguthaben 359 773 1 170 549 1 531 077
Debitoren 457 477 500 571 556 316
Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) 742 127 618 396 276 081
Kapitalanlagen 6 677 291 7 500 884 7 872 611
Darlehen 2 855 000 2 100 000 1 800 000
Total Aktiven 11 091 668 11 890 400 12 036 085
Leistungen
2015 2016 2017
Familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152
Rückerstattungsforderungen 52 210 49 793 81 749
Durchführungskosten - 469 810 - 486 305 - 594 642
Ertrag aus Anlagen 43 184 117 390 172 682
Buchgewinne/-verluste 2 663 72 511 265 136
Total Leistungen - 15 539 416 - 15 578 816 - 16 182 227
Einnahmenüberschuss 738 818 798 545 177 270
Familienbeiträge- und Zulagen für Nichterwerbstätige
2015 2016 2017
Familienzulagen - 281 946 - 322 341 - 357 170
Beiträge 194 399 162 338 164 899
Beitrag Kanton 87 547 160 003 192 271
Passiven
2015 2016 2017
Kreditoren - 83 403 - 83 588 - 52 004
Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) - - -
Kapital - 11 008 265 - 11 806 812 - 11 984 081
Total Passiven - 11 091 668 - 11 890 400 - 12 036 085
Beiträge
2015 2016 2017
Beiträge 16 409 434 16 458 764 16 424 688
Abschreibungen Herabsetzungen - 130 698 - 88 564 - 69 443
Verzugszinsen 3 879 10 112 6 864
Vergütungszinsen - 4 381 - 2 951 - 2 612
Total Beiträge 16 278 234 16 377 361 16 359 497
Wenn Sie sich zur J+S-Leiterin weiterbilden oder
Ihren Offi ziersgrad abverdienen: Die SOVAR sind
Ihre Anlaufstelle, zum Beispiel bei Fragen zur
Erwerbsausfallentschädigung.
4. Erwerbsersatzordnung (EO)2017 sind 2’273 Meldekarten eingegangen. Die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden hat die nebenstehenden Entschädigungen ausgerichtet:
EO
Normaldienst CHF 691 059 für 5 873 Tage
Rekruten-schule
CHF 496 062 für 8 188 Tage
Beförderungs-dienst
CHF 306 405 für 2 629 Tage
Rekrutierung CHF 11 222 für 185 Tage
Durchdiener CHF 21 476 für 236 Tage
Zivilschutz normal
CHF 75 797 für 504 Tage
Zivilschutz Grund-
ausbildung
CHF 8 928 für 144 Tage
Zivilschutz Kader
CHF 57 369 für 317 Tage
Zivilschutz Kommando
CHF 16 174 für 85 Tage
Jugend + Sport
CHF 29 796 für 271 Tage
Zivildienst normal
CHF 610 619 für 5 418 Tage
Zivildienst Rekruten
CHF 112 964 für 1 822 Tage
Total 2017 CHF 2 437 871 für 25 672 Tage
Total 2016 CHF 2 874 605 für 29 067 Tage
Total 2015 CHF 3 348 708 für 34 221 Tage
Erwerbsersatzordnung | 11
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Lohnempfänger beschäftigen:
Die SOVAR stehen Ihnen zur Seite, zum Beispiel bei allen Fragen
zu Beitragspfl icht und Beitragsbezug.
5.1 Mitglieder
Als Mitglieder werden Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden die Sozialversicherungsbeiträge ab-rechnen.
5.2 Beiträge
591 Arbeitgebende machten im Jahr 2017 vom vereinfachten Ab-rechnungsverfahren Gebrauch. Für 779 Personen wurde mit diesem Verfahren auch die Quellensteuer von 5 % direkt mit der zuständi-gen Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons abgerechnet.
Beiträge AHV/IV/EODer Beitragssatz an die EO sank per 1.1.2016 von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohnes. Der Beitragssatz an die AHV/IV/EO be-trägt seit 2016 für Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusammen somit 10,25 % (vorher: 10,3 %) der ausbezahlten Lohnsummen. Der Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO beträgt 9,65 % (vorher: 9,7 %).
5. Mitglieder und BeiträgeDie kantonale Ausgleichskasse ist für die lückenlose Registrierung aller Abrechnungspfl ichtigen zuständig. Sämtliche Betriebe und Personen, die nicht bei einer Verbandsausgleichskasse erfasst sind, müssen in unsere Ausgleichskasse aufgenommen werden.
ArbeitgebendePersonen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge entrichten. Zur Abwicklung werden die Arbeit ge-benden bei uns angeschlossen. Als Arbeitgebende gelten juristische Personen, Vereine, Personengesellschaften und Privat personen, die Personal beschäftigen.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für ArbeitgebendeSeit 2008 besteht die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern im vereinfachten Verfahren abzurechnen. Von diesem Verfahren kann der Arbeitgebende freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer. In erster Linie ist dieses Verfahren für kurz-fristige oder im Umfang geringe Arbeitsver hältnisse gedacht, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Ab 1.1.2018 ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren nicht mehr anwendbar für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für mitarbeitende Ehegatten und Kinder im eigenen Betrieb.
SelbständigerwerbendeAls Selbständigerwerbende gelten Personen, die unter ihrem eige-nen Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
NichterwerbstätigeNichterwerbstätige im Sinne der AHV sind Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen und deshalb ihre Beiträge selber entrichten müssen. Nicht als Nichterwerbstätige gelten verheiratete Personen, deren Ehepartner erwerbstätig sind und mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichten.
Tanja Truniger, Teamleitung; Barbara Fäh, Abteilungsleitung; Michael Habersaat, Teamleitung
Mitglieder und Beiträge | 13
Mitgliederstatistik
2015 2016 2017
Selbständigerwerbende 3 139 3 153 2 988
Nichterwerbstätige 1 653 1 794 1 801
Arbeitgebende 2 490 2 532 2 572
ohne Beiträge 2 511 2 457 2 162
Total 9 793 9 936 9 523
Beiträge ALVAb 1.1.2016 wird der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % vom massgebenden Lohn bis zur Höchstgrenze von CHF 148’200 (vorher: CHF 126’000) erhoben. Für Lohnanteile über CHF 148’200 beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des massge-benden Jahreslohnes.
Beiträge FAK AG, inkl. Beiträge VerbandsausgleichskassenDie kantonale Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK) richtet die Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Finanziert werden diese durch die Beiträge der Arbeitgebenden (AG). Der Bei-tragssatz liegt seit 2014 bei 1,6 % der massgebenden Lohn summe.
Beiträge FAK SE, inkl. Beiträge VerbandsausgleichskassenDie kantonale Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden richtet Kinder- und Ausbildungszulagen an Selbständigerwerbende (SE) aus. Der Beitragssatz beträgt seit 2014 1,6 % des AHV-pfl ich-tigen Einkommens.
5.3 Arbeitgeberkontrollen
Die der Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber müssen periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin kontrolliert werden. Diese Kontrollen sind zeitlich so anzusetzen, dass bei einer allfälligen Nachforderung keine Verjährung eintritt (fünf Jahre). Neu angeschlossene Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Jahren das erste Mal kontrolliert werden. Die Risikokrite-rien (keine Mahnungen, korrekte Abrechnung der Löhne [keine Diff erenzen im letzten Bericht der Arbeitgeber kontrolle], Branche etc.) haben einen Einfl uss darauf, in welchem Abstand die nächste Arbeitgeberkontrolle stattfi ndet. Es werden alle Betriebe überprüft, die von Gesetzes wegen kontrolliert werden müssen, nur können die zeitlichen Abstände variieren.
Die Abweichungen zum massgebenden Lohn werden nachbe lastet oder gutgeschrieben. Rund 56 % der kontrollierten Jahres ab rech-nungen und Lohnsummenmeldungen mussten 2017 korrigiert werden. Dabei handelt es sich aber keineswegs um einen grassie-renden Missstand. In aller Regel sind die Abweichungen minimal (z.B. wurde eine Zahlung als Spesen ausgerichtet, unter liegt aber sozialversicherungsrechtlich der Qualifi kation als Lohn). Oft han delt es sich auch um Korrekturen zugunsten der Arbeitge benden.
14 | Mitglieder und Beiträge
Beiträge AHV/IV/EO Total Mio. CHF
2017 86,7
2016 87,3
2015 88,6
2010 77,8
2000 59,8
1990 42,6
1980 21,8
1970 5,5
Beiträge ALV Total Mio. CHF
2017 16,0
2016 15,7
2015 15,7
2010 12,5
2000 14,0
1990 1,3
1980 0,8
1970 0,7
Beiträge FAK AG Total Mio. CHF
2017 15,2
2016 15,2
2015 15,0
2010 14,2
2005 8,1
2000 7,8
Beiträge FAK SE Total Mio. CHF
2017 1,2
2016 1,3
2015 1,4
2010 2,8
2005 2,8
2000 3,0
5.4 Inkasso
ZahlungsvereinbarungenKönnen Beitragspfl ichtige die Beiträge nicht innerhalb der gesetz-lich vorgegebenen Zahlungsfristen leisten, besteht die Möglichkeit, um Ratenzahlungen zu ersuchen. Die Zahlungsaufschübe bzw. Ratenzahlungen haben 2017 gegenüber dem Jahr 2016 betrags-mässig um 18,7 % zugenommen. Die Anzahl der Gesuche ist um 4,8 % gestiegen.
BetreibungenKönnen keine Ratenzahlungen vereinbart werden, muss die Ausgleichskasse die Beiträge auf dem Betreibungsweg einziehen. Die betriebenen Beiträge haben gegenüber dem Vorjahr um 12,8 % zugenommen, die Anzahl der gestellten Betreibungsbegehren erhöhte sich um 28,1 %.
FortsetzungenGehen die Zahlungen trotz Zahlungsbefehls nicht ein, muss die Ausgleichskasse die Betreibungen auf Pfändung fort setzen. 2017 wurden 43,1 % mehr Betreibungen fortgesetzt. Die Forde-rungssumme nahm gegenüber dem Vorjahr um 10,6 % zu.
VerlustscheineWenn der Pfändungsvollzug erfolglos ist (kein pfändbares Ver mögen festgestellt wird oder kein künftiger Lohn gepfändet werden kann), stellt das Betreibungsamt der Ausgleichskasse einen Verlustschein aus. Die Anzahl der Verlustscheine nahm gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % ab. Der ungedeckt gebliebene Betrag reduzierte sich um 60,7 %, was darauf zurückzuführen ist, dass der Wert von 2016 durch drei aussergewöhnlich umfangrei-che Fälle geprägt war.
5.5 Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA)
Auf den individuellen Konten der Versicherten werden Löhne, Ein-kommen, Arbeitslosentaggelder, IV-Taggelder, Entschädigungen der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Mutterschaftsentschä digung (MSE) verbucht.
Mitglieder und Beiträge | 15
Arbeitgeberkontrollen
2015 2016 2017
Durchgeführte Kontrollen 265 208 197
Zahlungsvereinbarungen
2015 2016 2017
Anzahl 103 125 131
Beiträge 905 686 1 072 492 1 273 376
Betreibungen
2015 2016 2017
Anzahl 625 686 879
Beiträge 1 665 051 1 084 654 1 223 762
Fortsetzungen
2015 2016 2017
Anzahl 300 332 475
Beiträge 759 443 599 699 663 344
Verlustscheine
2015 2016 2017
Anzahl 114 123 115
Forderungssumme 322 110 500 130 196 622
Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA)
2015 2016 2017
Verbuchte Löhne, Einkommen etc. 884 349 476 873 291 287 847 874 799
Betreuungsgutschriften 6 3 10
Durchgeführte Splittings 86 63 50
Wenn Ihre Familie grösser wird:
Die SOVAR unterstützen Sie, zum Beispiel
im Zusammenhang mit Kinder- und
Ausbildungszulagen.
Ein Schicksalsschlag kann der berufl ichen Laufbahn
eine drastische Wendung geben. Dank den Leistungen
der Invalidenversicherung besteht Aussicht auf
Wiedereingliederung ins Erwerbsleben.
6. IV-Leistungen6.1 AllgemeinesMit der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die versicherungsmäs-sigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklä-rung des Gesundheitszustandes der versicherten Person erforder-lich sind.
Die versicherte Person ist zur Auskunftserteilung und Mitwirkung verpfl ichtet. Sie hat sich allen angeordneten zumutbaren Abklä-rungs- und Eingliederungsmassnahmen zu unterziehen und aktiv zum Erfolg der Eingliederung beizutragen. Sie hat aus eigenem Antrieb das ihr Zumutbare zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu leisten.
Die Abklärungen müssen sich auf sämtliche in Betracht fallende Leistungen erstrecken, auch wenn diese nicht ausdrücklich geltend gemacht werden. Wird eine Rente beantragt, prüft die IV-Stelle in jedem Fall zuerst die Möglichkeit einer Eingliederung.
• Ärztinnen und Ärzte des medizinischen Dienstes (RAD) prüfen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. Bei Bedarf untersucht der RAD die versicherte Person. Allenfalls können zusätzliche ärztliche Unterlagen und Gutachten von Fachärzten verlangt oder Untersuchungen in einer medizinischen Abklä-rungsstelle veranlasst werden.
• Die Fachpersonen der berufl ichen Eingliederung laden die ver-sicherte Person zu einem Gespräch ein, um ihre persönliche und berufl iche Situation sowie ihre Fähigkeiten abzuklären. Mit der versicherten Person zusammen wird ein Eingliederungsplan erstellt und die weiteren Schritte besprochen. Ziel ist immer eine berufl iche Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt.
IV-Leistungen | 19
IV-Anmeldungen
2015 2016 2017
IV-Anmeldungen 409 531 472
Wiederanmeldungen 587 710 675
Erst wenn keine berufl iche Eingliederung möglich ist, wird der Anspruch auf Rente geprüft. Ein Rentenanspruch setzt eine Er-werbsunfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) von mindestens 40 % voraus. Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus dem Vergleich des Einkommens vor Eintritt des Gesundheitsschadens mit dem Einkommen nach zumutbarer berufl icher Eingliederung.
Ein interdisziplinäres Team wirkt bei der Abklärung und der Ent-scheidfi ndung mit.
6.2 IV-Anmeldungen
Im vergangenen Jahr wurden uns im Rahmen der Früherfassung 40 Per sonen gemeldet. In 19 Fällen wurde eine IV-Anmeldung notwendig.
6.3 Entscheide
Leistungsentscheide über: Abklärungsmassnahmen, berufl iche Massnahmen, Hilfsmittel AHV und IV, medizinische Massnahmen, Hauspfl ege, Pfl egebeiträge, Hilfl osenentschädigung AHV und IV, Renten und Taggelder.
Die IV-Stelle ist Durchführungsstelle von Leistungsabklärungen für die Ausgleichskasse bei den Hilfsmitteln und Hilfl osenentschä-digungen der AHV.
Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden fällte und verfügte im ver-gangenen Jahr 3’227 Entscheide. Davon mussten 716 Gesuche abgewiesen werden.
Roger Nater, Teamleitung; Heinz Frischknecht, Abteilungsleitung; Thomas Alder, Teamleitung
6.5 Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten
Die durchschnittliche Fallbearbeitungsdauer beträgt 76 Tage. Sie liegt unter dem schweizerischen Durchschnitt von 84 Tagen. Bei der Bearbeitungsdauer von medizinischen Massnahmen und Hilfs-mitteln liegt die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt.
6.6 Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM)
Seit 2008 bestehen gesetzliche Grund lagen zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezuges. Gemäss Bundesgerichts-entscheid vom 14. Juli 2017 besteht jedoch keine genügend klare gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten, wes-halb die Aktivitäten im Bereich BVM vorübergehend stark einge-schränkt sind. Es sind deshalb keine vergleichbaren Statistikzahlen für das Jahr 2017 vorhanden.
6.7 Verschiedenes
6.7.1 Ärztlicher Dienst
Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden kann auf die fachmedizini-sche Unterstützung von 2 Ärzten aus dem regionalen ärztlichen Dienst Ostschweiz (RAD) zählen. Sie beurteilen alle medizinischen Fragen im Zusammenhang mit den Leistungsgesuchen. Sie führen auch eigene Untersuchungen durch oder vergeben externe Gut-achtensaufträge.
6.7.2 Rechnungskontrolle
Versicherte Personen und Leistungsanbieter stellen für die durch- geführten Massnahmen direkt Rechnung. Diese individuellen Rech nungen werden auf der IV-Stelle kontrolliert und der zentralen Auszahlungsstelle (ZAS) zur Auszahlung weitergeleitet. Zunehmend werden Rechnungen elektronisch direkt bei der ZAS eingereicht. Diese sind in der Statistik nicht enthalten.
6.3.1 Berufliche Massnahmen
Bei diesen Zahlen handelt es sich um IV-Leistungsentscheide, die für die berufliche Eingliederung notwendig waren. Sie widerspie-geln jedoch nicht die effektiven beruflichen Integrationsbemühun-gen, die auch oftmals ohne Leistungszusprachen möglich werden.
6.3.2 Rentenentscheide
Im vergangenen Jahr ergingen 300 erstmalige Rentenentscheide.
6.3.3 Renten-Revisionen
Renten-Revisionen werden, wo sinnvoll, alle zwei bis fünf Jahre von Amtes wegen durchgeführt. Auf Gesuch hin können auch Rentenbezüger eine Revision erwirken.
6.3.4 Rentenbestand
Der Rentenbestand hat in den letzten Jahren konstant abgenom-men. Der jetzige Rentenbestand entspricht 3,8 % der erwerbs- tätigen Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden.
6.4 Rechtsmittel
VorbescheidverfahrenDie IV-Stelle teilt der versicherten Person den vorgesehenen Endentscheid über ein Leistungsbegehren, den Entzug oder die Herabsetzung einer bisher gewährten Leistung mit. Gegen diesen Vor bescheid kann die betroffene Partei innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder mündlich Einwände bei der IV-Stelle erheben.
Beschwerden an das Obergericht ARIn 32 Fällen hat das Obergericht entschieden: • in 23 Fällen wurde der Entscheid der IV-Stelle Appenzell Aus-
serrhoden bestätigt,• in 9 Fällen kam das Obergericht zu einem (teilweise) anderen Ent-
scheid oder hat den Fall zur weiteren Abklärung zurückgewiesen.
Beschwerden an das BundesgerichtIm vergangenen Jahr wurde kein Entscheid des kantonalen Gerichts durch das Bundesgericht geprüft.
20 | IV-Leistungen
Berufl iche Eingliederungs-Massnahmen
2015 2016 2017
Frühintervention 234 237 296
Arbeitsvermittlung 75 66 69
Berufl iche Massnahmen 160 100 141
Integrationsmassnahmen 12 32 81
Rentenentscheide
Anzahl Rentenzusprachen IV 113
davon 1/1-Renten 50
davon 3/4-Renten 10
davon 1/2-Renten 37
davon 1/4-Renten 16
Anzahl Rentenablehnungen 187
Renten-Revisionen
Heraufsetzungen 22
Unverändert 108
Herabsetzungen 8
Aufhebungen 9
Total Renten-Revisionen 147
Rentenbestand
2015 2016 2017
IV-Rentenbestand 1 392 1 337 1 301
Bekämpfung Versicherungsmissbrauch
2015 2016 2017
Gemeldete BVM-Fälle 17 14 15
Abgeschlossene Fälle 14 7 17
- davon Rentenabweisungen 3 3
- davon Verdacht nicht erhärtet
2 4
Einsparpotential aufgrund nicht auszurichtender
Renten in CHF
1 082 552 971 056
Ärztlicher Dienst
2015 2016 2017
Interne Anfragen 1 186 1 533 1 804
Eigene Untersuchungen 23 29 29
Gutachtensaufträge 75 157 176
Beschwerde an das Obergericht AR
2017 35
2016 17
2015 26
IV-Leistungen | 21
Vorbescheidverfahren
2015 2016 2017
Einwände auf Vorbescheid 82 108 133
Rechnungskontrolle
2015 2016 2017
Individuelle Rechnungen ZAS
7 475 7 467 7 099
Ausbezahlter Betragin Mio. CHF
10,54 10,28 10,88
Hilfl osenentschädigung der AHV
2015 2016 2017
Auszahlungen in CHF 2 124 690 2 150 339 2 183 398
Taggelder
Anzahl Verfügungen 2015 2016 2017
Grosses Taggeld 79 53 83
Kleines Taggeld 110 90 72
Taggeldauszahlungen in CHF 2 098 002 2 139 882 2 391 880
Renten AHV
2015 2016 2017
Rentenauszahlungen in CHF 137 283 382 139 893 216 143 251 473
Hilfl osenentschädigung der IV
2015 2016 2017
Auszahlungen in CHF 1 419 693 1 359 151 1 377 867
Renten IV
2015 2016 2017
Rentenauszahlungen in CHF 23 609 761 23 082 299 23 243 748
10 | Leistungen
Es gibt viele Gründe, einen früheren oder
späteren Rückzug aus dem Berufsleben zu
planen: Die SOVAR kennen alle Szenarien
und beraten Sie, zum Beispiel wenn es um
ein fl exibles Rentenalter geht.
7.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenen - versicherung
Im vergangenen Geschäftsjahr betrug die maximale AltersrenteCHF 2’350 und die minimale Altersrente CHF 1’175 pro Monat. Eine Vollrente wird ausgerichtet, wenn ab dem Kalenderjahr, in welchem das 21. Altersjahr erreicht wurde, stets die Beitragspflicht erfüllt worden ist. Bei fehlenden Beitragsjahren wird eine entsprechend reduzierte Teilrente ausgerichtet.
Hilflosenentschädigungen der AHVPersonen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind, können eine Hilflosenentschä-digung der AHV geltend machen, wenn:
• sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind, • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatori- schen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Die monatliche Entschädigung betrug im Jahr 2017:Leichten Grades: CHF 235Mittleren Grades: CHF 588Schweren Grades: CHF 940
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
7. LeistungenAlters- und HinterlassenenversicherungAnspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordent-liche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Damit ein Anspruch auf eine Altersrente entstehen kann, müssen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Damit ein Anspruch auf eine Hinterlas-senenrente entsteht, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Ren-tenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todes-fall für die Angehörigen gerechnet werden kann.
Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenan-spruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich. Im Jahr 2017 hat die Aus-gleichskasse Appenzell Ausserrhoden 203 provisorische Berech-nungen erstellt.
Leistungen | 23
7.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung
TaggelderTaggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenver-sicherung (IV). Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. keine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse, Bezug einer Rente) gewährt die IV kein Taggeld.
Hilfl osenentschädigungen der IVDie Hilfl osenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Sie deckt die Kosten von versicherten Personen, die wegen einer gesundheit-lichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen bzw. um so ziale Kontakte zu pfl egen, die Hilfe Dritter benötigen oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Hilfl osigkeit und davon ab, ob die versicherte Person in einem Heim oder zu Hause wohnt. Die monatliche Entschädigung betrug im Jahr 2017:
Hilfl osigkeit im Heim im eigenen Zuhauseleichten Grades CHF 118 CHF 470mittleren Grades CHF 294 CHF 1‘175schweren Grades CHF 470 CHF 1‘880
24 | Leistungen
Ausbezahlte EL (inkl. Krankheitskosten)
2015 2016 2017
Ergänzungsleistungen zur AHV in CHF 14 046 561 14 777 762 15 777 592
Ergänzungsleistungen zur IV in CHF 12 665 501 12 584 255 12 827 056
Total ausbezahlte Leistungen 26 712 062 27 362 017 28 604 648
Ausbezahlte EL (inkl. Krankheitskosten) Total CHF
2017 28 604 648
2016 27 362 017
2015 26 712 062
2010 23 436 915
2000 12 858 114
1990 6 709 471
1980 3 346 462
1970 2 938 566
Anzahl Dossiers mit EL Total
2017 1 762
2016 1 700
2015 1 709
2010 1 391
2000 1 039
1990 860
1980 1 019
1970 47 701
1036 664
1067 695
1028 681
827 564
697 342
702 158
870 149
EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten
654
7.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkom-men die minimalen Lebenskosten nicht decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
EL werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Im vergangenen Geschäftsjahr hat die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 2‘648 Verfügungen erlassen (Neuzusprachen resp. Neuberechnungen infolge Änderungen der persönlichen und wirt-schaftlichen Verhältnisse).
EL-Bezüger können sich zusätzlich folgende Krankheitskosten zurückerstatten lassen:• zahnärztliche Behandlung• Hilfe, Pfl ege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen• Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät• Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle• Kosten für Hilfsmittel• Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und
Franchise) bis zum Betrag von jährlich CHF 1‘000• ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren
Im Jahr 2017 hat die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 15‘962 Rückerstattungsbelege überprüft und bearbeitet. Seit die Bearbeitung elektronisch erfolgt, können mehrere Belege eines EL-Bezügers in einer Verfügung zusammengefasst werden. Dies erklärt die rückläufi ge Anzahl Verfügungen.
Leistungen | 25
Zahnbehandlungskosten
Jahr Anzahl Rechnungen Auszahlungen in CHF
2017 1 063 555 465
2016 917 541 198
2015 893 519 345
2010 427 391 143
2005 295 242 050
Anzahl Verfügungen/Auszahlungen Krankheitskosten
Jahr Anzahl Verfügungen Auszahlungen in CHF
2017 2 890 1 977 785
2016 3 598 1 984 698
2015 3 598 1 737 599
2010 2 808 1 675 003
2005 1 999 1 196 615
26 | Zentrale Dienste
Beiträge
2015 2016 2017
Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge 12 284 720 11 391 273 9 857 314
AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer 76 357 836 75 885 800 76 818 979
Abschreibungen und andere Aufwendungen - 635 598 - 554 159 - 512 157
Zinsen 326 369 145 006 226 299
ALV-Beiträge 15 676 069 15 678 170 16 020 555
Abschreibungen - 60 730 - 44 176 - 84 319
Kostenentschädigungen - 102 242 - 104 119 - 75 781
FLG-Beiträge 57 992 46 234 73 368
Kostenentschädigungen - 25 208 - 24 381 - 22 873
Total Beiträge 103 879 208 102 419 648 102 301 385
Leistungen
2015 2016 2017
AHV-Renten 137 283 382 139 893 216 143 251 473
Kosten für Barauszahlung 0 0 225
AHV-Hilflosenentschädigungen 2 124 690 2 150 339 2 183 398
Rückforderungen - 23 614 - 33 262 - 29 735
IV-Renten 23 609 761 23 082 299 23 243 748
IV-Hilflosenentschädigungen 1 419 693 1 359 151 1 377 867
Rückforderungen - 45 323 - 10 704 - 24 740
IV-Taggelder 2 216 008 2 264 599 2 526 949
Rückforderungen - 209 803 - 136 650 - 221 981
EO-Entschädigungen 6 079 987 5 747569 4 997234
FLG-Zulagen 1 936 935 1 859 816 1 781 772
Rückforderungen 0 0 - 7 340
IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) 2 502 534 2 662 934 2 881 603
Parteientschädigungen und Zinsen 34 135 35 330 52 601
Rückverteilung CO2 511 868 497 251 579 408
Total Leistungen 177 440 253 179 371 888 182 592 482
8. Zentrale Dienste8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes)
Zentrale Dienste | 27
Ertrag
2015 2016 2017
Verwaltungskostenbeiträge Verzugszinsen 2 481 787 2 492 155 2 432 802
Vermögenserträge 5 412 9 900 5 838
Buchgewinne/-verluste - 2 410 2 038 10 127
Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge 84 350 83 537 98 094
Dienstleistungserträge 153 126 157 314 207 549
Verwaltungskostenzuschüsse AHV 521 138 516 478 583 754
Verwaltungskostenvergütungen FL 25 208 24 381 22 873
Verwaltungskostenvergütungen ALV 102 242 104 119 75 781
Allgemeine Verwaltungserträge 23 006 27 664 33 742
Rückerstattungen Betreibungsspesen Versicherungsleistungen 69 673 66 815 93 082
Auflösung Rückstellungen 0 0 150 000
Verwaltungsrechnung Liegenschaft 23 956 1 444 35 607
Total Ertrag 3 487 488 3 485 845 3 749 249
Aufwand
2015 2016 2017
Personalaufwand 1 070 298 1 182 945 1 235 395
Sachaufwand allgemein 103 542 105 327 101 229
Sachaufwand Informatik 919 909 1 061 321 1 278 772
Raum-/Liegenschaftenkosten 125 756 132 665 157 629
Dienstleistungen Dritter 212 385 196 697 163 325
Kapitalkosten Abschreibungen allgemeine Verwaltungskosten 575 693 353 328 284 852
Rückerstattungen Verwaltungskostenzuschüsse 0 0 0
Rückstellungen 200 000 0 0
Total Aufwand 3 007 583 3 032 283 3 221 202
Ergebnis Verwaltungskostenrechnung
Verlust
Gewinn 374 564 479 905 528 047
8.2 Verwaltungskostenrechnung
Sonja Frick, Leitung Rechtsdienst; Hansruedi Staub, Abteilungsleitung; Jasmin Buschor, Teamleitung
Der Tod des Partners oder eines Elternteils
hat auch fi nanzielle Konsequenzen:
Die SOVAR unterstützen Sie bei der Regelung
der Ansprüche auf Hinterlassenenrenten.
Zentrale Dienste | 29
8.3 Bilanz
Aktiven
2015 2016 2017
Geldmittel
Kasse 14 537 11 575 11 521
Post 5 240 978 4 750 882 4 728 610
Debitoren Beitragspflichtige 8 771 881 9 613 015 9 315 396
Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungs kostenbeiträge 232 062 251 865 250 947
übrige Debitoren 27 322 51 461 84 380
Guthaben bei anderen Rechnungskreisen 0 0 0
Kasseneigene Anlagen
Bank 1 687 669 2 314 966 1 152 156
Anteilsscheine 109 544 110 941 117 593
Beteiligung an IGS GmbH 1 1 1
Immobilien (Miteigentum) 5 931 563 5 901 563 5 978 063
Mobiliar und Büromaschinen 28 003 76 835 105 666
Informatikmittel 3 068 805 2 788 199 2 500 737
andere technische Einrichtungen
Total Aktiven 25 112 365 25 871 303 24 245 070
Passiven
2015 2016 2017
Kontokorrente
Zentrale Ausgleichsstelle 12 053 158 13 573 654 13 127 180
Leistungsempfänger 151 316 190 480 167 909
nicht zustellbare Auszahlungen 1 773 0 6 743
Kreditoren 497 467 563 565 391 210
Schulden bei anderen Rechnungskreisen 455 745 67 134 172 511
Festzinskredit SGKB 4 150 000 3 975 000 2 800 000
Darlehen Familienausgleichskasse 2 855 000 2 100 000 1 800 000
Rückstellungen 2 334 000 2 334 000 2 184 000
Allgemeine Reserven 2 613 906 3 067 470 3 595 517
Total Passiven 25 112 365 25 871 303 24 245 070
30 | Zentrale Dienste
Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Aufsicht
Bundesamt für Sozialversicherungen
Bundesaufsicht
Ausgleichskasse und IV-StelleAppenzell Ausserrhoden
Rodolphe Dettwiler-Müller Direktor
Beiträge und LeistungenBarabara Fäh
Abteilungsleiterin
IV-StelleHeinz Frischknecht
Abteilungsleiter
Eingliederung Roger NaterTeamleiter
20 Gemeinde-Zweigstellen
Stand: Dezember 2017
8.4 Organigramm
VerwaltungskommissionPatrik Müller
Präsident
Zentrale DiensteHansruedi Staub
Abteilungsleiter und Direktor Stv.
BerufsberatungHannelore Herr
Murielle Zangger
ArbeitsvermittlungMario Bischof
Peter GrobCarmen Lutz
Case ManagementPeter Grob
Gerhard Hallauer
SB EingliederungSandra Germann
Carmela GrobLinda Koller
RechtsdienstSonja Frick
Leiterin
SachbearbeitungDebora SommHelen Zehnder
FachmitarbeiterinFranziska Fischer
Finanz und RechnungswesenJasmin Buschor
Teamleiterin
LernendeJasmin Bachmann
Valentina Capobianco
Direktionsassistentin Gabriela Müller
BVM-Verantwortliche Francesca Saner
SachbearbeitungKathrin BleikerMirjam HuberLadina LieschJanine LooserClaudia Vogel
Beat Wuhrmann
RechnungskontrolleShannon Schoch
Rita Tanner
SachbearbeitungThomas Alder
Teamleiter
RAD-ÄrzteCarla Evers
Heimo Sillmann
Externe Fachstellen
Beiträge und Zulagen Michael Habersaat
Teamleiter
BeiträgeFranziska MeierSusann MüllerSandra Sutter
ZulagenJasmin PreisigLuana Sbocchi
Alicia Senn
IK-WesenRomina BöschBianca Kündig
SachbearbeitungBrigitte Fischer
Trudi FrischknechtMartina Knöpfel
Amutha KumaralingamKarin NiedereggerCécile Pfenninger
KrankheitskostenDiana Bischof
Kostitsa Kampouris
Renten und Ergänzungsleistungen
Tanja TrunigerTeamleiterin
FachmitarbeiterinElisabeth Schweizer
Splitting / IV-TaggeldMartina Knöpfel
Elisabeth Schweizer
Zentrale Dienste | 31
Patrik Müller, Präsident- Wohnhaft in Mörschwil- Geschäftsleiter der Gemeinnützigen und Hilfsgesellschaft St. Gallen (GHG)
Daniela Merz, 1. Vizepräsidentin- Wohnhaft in Herisau- CEO Dock-Gruppe AG, St. Gallen
Nadine Osterwalder, 2. Vizepräsidentin- Wohnhaft in Teufen- Rechtsanwältin und Partnerin bei ME Advocat Rechtsanwälte, Herisau
Martin Frischknecht, VK-Mitglied- Wohnhaft in Gais- Mitglied des VR und der GL der GEOINFO AG, Herisau
Dr. Matthias Weishaupt, VK-Mitglied, delegiert durch den Regierungsrat- Wohnhaft in Teufen- Mitglied des Regierungsrates
Entschädigungen der Verwaltungskommission 2017
P. Müller D. Merz N. Osterwalder M. Frischknecht M. Weishaupt Total
Jährliche Entschädigung 6'000.00 2'500.00 2'500.00 2'500.00 2'500.00 16'000.00
Sitzungsgelder 5'500.00 1'500.00 1'500.00 4'000.00 1'500.00 14'000.00
Zwischentotal 11'500.00 4'000.00 4'000.00 6'500.00 4'000.00 30'000.00
AHV/IV/EO 589.40 205.00 205.00 333.15 0.00 1’332.55
ALV 126.50 44.00 44.00 71.50 0.00 286.00
Total Abzüge 715.90 249.00 249.00 404.65 0.00* 1’618.55
Spesen 268.80 0.00 0.00 0.00 0.00 268.80
Total Auszahlung 11'052.90 3'751.00 3'751.00 6'095.35 4'000.00 28'650.25
8.5 Verwaltungskommission
* Keine Abzüge, weil die Entschädigung direkt an die Staatskasse geht.
8.6 Direktor und Abteilungsleitungen
v.l.n.r.: Heinz Frischknecht, Abteilungsleiter IV-StelleBarbara Fäh, Abteilungsleiterin Beiträge und LeistungenRodolphe Dettwiler-Müller, DirektorHansruedi Staub, Abteilungsleiter Zentrale Dienste, Direktor Stv.
8.7 Personelles
Am 31. Dezember 2017 waren bei der SOVAR Appenzell Ausser-rhoden 53 Personen angestellt, darunter 2 Lernende.
8.8 Rechtsdienst
Der Rechtsdienst ist für die Rechtsmittelverfahren zuständig und unterstützt die Mitarbeitenden aller Abteilungen bei juristischen Fragestellungen und in komplexen Fällen.
8.9 Kundenkontakte und Informationen
Der Informationsbedarf zu den Sozialversicherungen ist hoch, sind doch alle in irgendeiner Form und je nach Lebenssituation auf Informationen der 1. Säule angewiesen.
Viele Institutionen und Partner, wie Arbeitgeber, Leistungserbringer, Versicherte und Versicherer helfen mit, die soziale Sicherheit aller aufrecht zu erhalten.
Die Sozialversicherer haben die gesetzliche Informationspfl icht. Regelmässig informieren wir mit informativen Inseraten in der Tagespresse. Sehr wichtig für uns ist aber auch der direkte Kontakt mit den Versicherten, mit unseren Firmenkunden und Partnern. Deshalb nimmt die SOVAR seit vielen Jahren mit einem Informa-tionsstand an Gewerbeausstellungen in unseren Gemeinden teil. Die Fachleute der SOVAR freuen sich, den zahlreichen Besuche-rinnen und Besuchern, bei Fragen über die erste Säule fundierte Auskünfte zu erteilen.
Eingegangene Telefonanrufe
2015 2016 2017
Ausgleichskasse 22 583 22 330 23 492
IV-Stelle 10 455 9 946 9 918
Empfang 12 739 13 156 14 052
Total 45 777 45 432 47 462
Kundenberatungen (ohne die externe Beratung vor Ort)
2015 2016 2017
Ausgleichskasse 1 358 1 460 1 335
IV-Stelle 274 240 349
Empfang 2 437 2 042 2 183
Total 4 069 3 742 3 867
32 | Zentrale Dienste
♀ Frauen 42 ♂ Männer 11
Stellenprozent
90-100 %
51-89 %
50 %
< 49 %
Jahre bei AK/IV
< 5
6-10
11-20
> 20
19 9
6
12 2
5
79 % 21%
18 4
12
11 3
1
1
3
«Rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unterstützen die Bevölkerung von Appenzell
Ausserrhoden bei allen Belangen rund um
die Sozialversicherungen.»
Standort und AdresseSozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden Neue Steig 159100 Herisau
Telefon 071 354 51 51Fax 071 354 51 52
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 UhrFreitag: 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Kantonale AufsichtRegierungsrat Appenzell Ausserrhoden, Regierungsgebäude, 9100 Herisau
Fachliche AufsichtBundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
RevisionsstelleBDO AG, Bahnhofstrasse 2, 9100 Herisau
Zertifiziertes QualitätsmanagementsystemUnser Managementsystem ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert.
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Sozialversicherungen Appenzell AusserrhodenNeue Steig 15, 9100 Herisau, 071 354 51 51
[email protected], www.sovar.ch