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„Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und des Diakonischen Werks Württemberg „Schätze heben: Perspektiven und Risiken im Arbeitsfeld Jugendberufshilfe“ am 22.10.2014 in Stuttgart

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Page 1: „Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und

„Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen,

Probleme und Chancen“

Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und des

Diakonischen Werks Württemberg „Schätze heben: Perspektiven und Risiken im Arbeitsfeld

Jugendberufshilfe“ am 22.10.2014 in Stuttgart

Page 2: „Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und

Jenseits SGB III – unterschiedliche Intentionen

• SGB III: Es regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht um die Beschäftigungsstruktur zu verbessern, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Dauer von Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es richtet sich auch sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen.

• SGB II: Leistungen des SGB II sind geprägt vom Grundsatz des Forderns und Förderns. Kommt der Hilfebedürftige seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, gibt es Sanktionierungsinstrumente.

• SGB VIII: Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit erzogen werden. Präventive und niederschwellige Ansätze werden bevorzugt; es gibt die Prinzipien der Partizipation und Freiwilligkeit.

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Jenseits SGB III – gleiche und verschiedene Aufgaben

SGB II SGB III SGB VIII

Berufsvorbereitung Berufsvorbereitung Berufsvorbereitung

Vermittlung in eine Aus-bildungs- oder Arbeitsstelle

Vermittlung in eine Aus-bildungs- oder Arbeitsstelle

Vermittlung in eine Aus-bildungs- oder Arbeitsstelle

Vermittlung in eine Arbeits-gelegenheit

Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung

Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung

Berufsorientierung

Aktivierungshilfen Aktivierungshilfen Aktivierungshilfen

Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (abH, BAE) i.V. m. SGB III

Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (abH, BAE)

Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (§§ 13 Abs. 1 u. Abs. 2 SGB VIII)

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Jenseits SGB III – gleiche und verschiedene Aufgaben

SGB II SGB III SGB VIII

Eingliederungsleistungen Eingliederungsleistungen Eingliederungsleistungen

Sozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (in B-W: Jugendberufshelfer)

Aufsuchende Jugendarbeit(in B-W: Mobile Jugendarbeit)

Page 5: „Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und

Jenseits SGB III – Vorrang und Nachrang

• Nach dem § 10 Abs. 3 SGB VIII gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB II vor. Ausnahme: Jedoch sind Leistungen nach § 3 Abs. 2 und §§ 14 – 16g SGB II (hier auch Verbindung zum SGB III) nachrangig gegenüber Leistungen des SGB VIII. Auch dürfen Leistungen anderer nicht deshalb versagt werden, weil Leistungen des SGB VIII vorgesehen sind (§ 10 Abs. 1 SGB VIII).

• Nachrangigkeit bedeutet keine Nicht-Zuständigkeit.• Konkurrenzen können dort entstehen, wo zweckgleiche Maßnahmen in

unterschiedliche Rechtsnormen eingearbeitet und die gleiche Zielgruppe erreichen sollen.

• Leistungskonkurrenzen sollten im Rahmen der Kooperation geklärt werden.• Ko- und Mischfinanzierungen sind nicht „verboten“, sondern werden im SGB

III zum Teil gefordert.

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Jenseits SGB III – Beteiligung Dritter (Sachstand)

• Vorgesehene Beteiligung von 50 % bei Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III: verschiedene Beteiligungspartner wie ESF-Land (Ziel C4.1), Kommune, Wirtschaft

• Vorgesehene Beteiligung bei der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III: Beteiligungspartner ESF-Bund

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Jenseits SGB III – Beteiligung Dritter (Risiken, Möglichkeiten und Chancen)

• Risiken: Es finden sich kaum Beteiligungspartner. Die Beteiligung ist häufig befristet; eine Kontinuität (auch der Fachkräfte) wird erschwert.

• Möglichkeiten und Chancen: Die Beteiligungsform ermöglicht erst die Festschreibung im SGB III. Eine größere Ausweitung kann so ermöglicht werden. Ressourcen verschiedener Partner werden effektiv genutzt.

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Jenseits SGB III – Aktivitäten im Rahmen des SGB VIII

• Stark ausgeprägt: Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendberufshilfe, aufsuchende Sozialarbeit (hier sind auch Beratungsleistungen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII einbezogen)

• Schwach ausgeprägt: sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungs-maßnahmen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII

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Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen im Landesprogramm Schulsozialarbeit

• Stichtag 31.12.2011:Schulen Vollzeitstellen Prozent

Allgemeinbildende 707 88,15

Berufliche 95 11,85

Insgesamt 802 100,00

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Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen im Landesprogramm Schulsozialarbeit

• Stichtag 31.07.2013:Schulen Vollzeitstellen Prozent

Allgemeinbildende 934,98 90,91

Berufliche 93,50

9,09

Insgesamt 1028,48 100,00

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Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen Im Projekt Jugendberufshelfer des Kultusministeriums

Jahr Stellen

2012 95,20

2013 92,23

2014 90,00

Page 12: „Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und

Jenseits SGB III – Möglichkeiten der rechtskreis-übergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen

• Benennung von Ansprechpartnern• Regelmäßige Fallbesprechungen• Gegenseitige Hospitationen• Gemeinsame Konferenzen• Gemeinsame Fortbildungen• Angebote „unter einem (virtuellen) Dach“• Abstimmen von Maßnahmen

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Jenseits SGB III – Vorteile der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen

• Hohe Aktivierungsquote bei den jungen Menschen

• Gute Vermittlungsquote in Arbeit und Ausbildung• Stetiger Informationsfluss• Gegenseitige Abstimmung (bei den Bedarfen)• Bedarfsgerechte Zuweisung in Maßnahmen,

Hilfen und Angeboten• Hohe Flexibilität

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Jenseits SGB III – Stand der Jugendberufsagenturen in Baden-Württemberg

• Im September 2014 gab es landesweit 10 Kooperationsvereinbarungen.

Page 15: „Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und

Jenseits SGB III – Risiken der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen

• Umgang mit dem Datenschutz oder die ständige „Einwilligungserklärung“

• Umgang mit Sanktionen oder „verschiedene Weltbilder“ in einem Raum

• Die Rolle der freien Träger im Spiel der „Großen“ von Kommune und Arbeitsagentur

• Miteinander oder nebeneinander?

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Jenseits SGB III – Intentionen der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg

• Hohe Aktivierung junger Menschen (und das sehr früh)

• Hohe Vermittlungsquote in Ausbildung• Einbeziehung der Wirtschaft• Mit Schulen und Wirtschaft ein enges Netz

knüpfen• Abbau von „Maßnahmenkarrieren“• Kommunale Federführung im Übergangsbereich

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Jenseits SGB III – Kernpunkte der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg

Systematische Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen

Für Jugendliche mit Förderbedarf: Einstiegsqualifizierung oder Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) Betriebspraktika sollen Klebeeffekt erzeugen

Für Jugendliche ohne Förderbedarf, die keinen Ausbildungsplatz haben:

Berufsqualifikation dual (BQdual): schulische Ausbildung 1. Jahr in ausgewähltem Beruf mit betrieblichen Anteilen

Ziel weiterhin Übergang in betriebliche Ausbildung

regionales Übergangsmanagement

Moderation und Projektsteuerung vor Ort

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Jenseits SGB III – Chancen und Risiken der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg

• Chancen: Jeder Jugendliche wird beraten und erhält ein Vermittlungsangebot. Schule und Kommune werden langfristig in das Feld des Übergangs einbezogen.

• Risiken: Was wird aus Ausbildungs-stellenabbrechern? Was wird aus älteren Jugendlichen mit langwierigen Erfahrungen des Scheiterns? Wie gehen verschiedene Kooperationsformen miteinander um?

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Jenseits SGB III

• Ich danke für die Aufmerksamkeit.