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Jugendwartdienstversammlung am 20.03.2006
Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
im Landkreis Münchendurch den
Kreisjungendring München - Land
Neuerung
• Am 1. Januar 2006 traten die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kraft.
• Der Landkreis München genehmigte das neue Regelwerk Ende Oktober 2005, um die Zuschusspraxis dem wirklichen Bedarf anzupassen.
• Zum Beispiel werden in Zukunft auch einmal pro Jahr Freizeiten, die nur am Wochenende stattfinden, finanziell unterstützt.
Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit
• Zuschüsse für die Erstausstattung und für die Renovierung von Jugendräumen
• Antrag bis 1. April eines jeden Jahres und vor Baubeginn einzureichen
• Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen
• Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten wie Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Energiekosten usw.
• Antrag bis 1. November für das laufende Kalenderjahr einreichen
Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit
Hilfsmittel für die Jugendarbeit
• Jugendeinrichtungen sollen regelmäßig gebrauchte Hilfsmittel kaufen können und deshalb gibt es auch dafür Zuschüsse z. B. für EDV- Geräte
• formloser Antrag unter Vorlage von Belegen spätesten 6 Wochen nach der Anschaffung einzureichen
Jugendbildungsmaßnahmen
• Der KJR München-Land genehmigt Zuschüsse für die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche, allerdings nur, wenn zuvor der Bayerische Jugendring (BJR) einer Förderung zugestimmt hat.
• Antrag des BJR spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme einreichen
• Hin- und Rückbegegnung
• Gemeinsames Bildungs- und Freizeitprogramm (höherer Bildungsanteil)
• mindestens 6 Tage
• mindestens 7 Teilnehmer + 1 Leiter
• 6 € pro Tag oder Fahrkostenzuschuss (50%)
Internationale Jugendbegegnungen
• Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn stellen
• Verwendungsnachweis spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung vorlegen
• mindestens 3 Tage (An- und Abreise = 1 Tag)
• einmal pro Jahr ein Zuschuss für eine zweitägige Wochenend – bzw. Kurzfahrt!
• mindestens 7 Teilnehmer + 1 Betreuer
• 6 € pro Tag
• für Betreuer mit gültiger Jugendleitercard 12 €
Gruppenfahrten, Ferienlager
• Antrag spätestens 6 Wochen nach Ende der Fahrt stellen
• Antrag mit Ausschreibung / Elternbrief, Kurzbeschreibung mit Inhalt und Ablauf
• Jugendliche aus dem Landkreis München bekommen 10 % Rabatt auf den Übernachtungspreis in den KJR-Einrichtungen Burg Schwaneck und Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf.
• mindestens eine Übernachtung
• 7 Teilnehmer und 1 Betreuer
• kein Antrag
Landkreis - Rabatt
• Ehrenamtliche Jugendleiter können jedes Jahr einen Zuschuss von bis zu 125 Euro als Auslagenersatz beantragen
• seit Beginn des laufenden Jahres tätig
• mindestens 16 Jahre alt
• Jugendleiterlehrgang (= Jugendwartlehrgang)
Auslagenersatz für Jugendleiter
• Antrag über KJFW Thomas Wurzer einreichen
Ansprechpartner
• Kreisjugendring München - LandFrau Susanne Schepp, Rufnummer 089 - 744 140 –22 [email protected]
• KJFW Thomas Wurzer
• FBL Franz Fischer