kaufmann/kauffrau für spedition und...
TRANSCRIPT
Jürgen Utrata
Kaufmann/Kauffrau für Spedition und
Logistikdienstleistung
Prüfungstrainer AbschlussprüfungÜbungsaufgaben und erläuterte Lösungen
Aufgabenteil
Bestell-Nr. 402
U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG
2 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
Deine Meinung ist uns wichtig!
13. Auflage 2019 · ISBN 978-3-88234-402-8
Du hast Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Produkt?
Das U-Form Team steht dir gerne Rede und Antwort. Einfach eine kurze E-Mail an
oder direkt auf
facebook.com/pruefungscheck
fragen, diskutieren, stöbern und weiteres Wichtige und Wissenswerte rund um Ausbildung erfahren.
COPYRIGHT
U-Form Verlag, Hermann Ullrich GmbH & Co. KG Cronenberger Straße 58 · 42651 Solingen Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 22207-63 Internet: www.u-form.de · E-Mail: [email protected]
Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Untere Weidenstraße 5, 81543 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.
Das vorliegende Werk wurde begründet durch Autor Peter Schoenen (†) und fortgeführt durch Herrn Jürgen Utrata.
Bitte beachten:
Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch ein Lösungsteil und ein heraustrennbarer Lösungsbogen.
JETZT ENTDECKEN
In unserem Online-Shop findest du das komplette Angebot für eine optimale Prüfungsvorbereitung Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung.
WIR HABEN NOCH MEHR!
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 3
Vorwort
Logistik ist immer in Bewegung – dies spiegelt sich auch sehr deutlich wider in der Fülle der für uns „Spedis“ relevanten Gesetze, den zahlreichen internationalen Übereinkommen, den (Europäischen) Verordnungen, Richtlinien und AGB. Die umfangreichen rechtlichen Veränderungen in der letzten Zeit, wie z. B. die ADSp 2016, die nur ein Jahr später von den ADSp 2017 abgelöst wurden, das neue Seehandelsrecht, die neuen York-Antwerp Rules sowie die Überarbeitungen und Anpassungen wie z. B. beim Fahrpersonalgesetz, dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, den EG-Sozialvorschriften – um nur die wichtigsten Änderungen zu nennen – können einen Fachbuchautor schon ordentlich auf Trab halten.
Somit war es unerlässlich, die Aufgaben und Lösungen sowie das Abkürzungsverzeichnis des Prüfungstrainers vollständig zu überarbeiten und zu aktualisieren und mit den letzten Abschlussprü-fungen abzugleichen. An einigen Stellen wurde der Prüfungstrainer über die reine Aufgabenstellung hinaus erweitert bzw. ergänzt, um, so wie ich hoffe, Ihnen noch mehr Hintergründe und Praxiswissen über diesen spannenden und in seiner Vielfalt beinahe einzigartigen Beruf, über das „reine Prüfungs-wissen“ hinaus, mit auf den Weg zu geben.
Bei den Erläuterungen zu den Lösungen wurde Wert auf eine ausführliche Darstellung gelegt. Bei Rechenaufgaben z. B. sind die einzelnen Lösungsschritte anschaulich dargestellt, sodass Sie selbst-ständig, ohne Hilfe eines Dritten, den Lösungsweg nachvollziehen können.
An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei Tanja Schluchter aus Altensteig-Walddorf bedanken, die mir über ungezählte Stunden hinweg eine unverzichtbare Hilfe bei der fachlichen Recherche und Überprüfung, dem Lektorat und dem Korrektorat für diesen Prüfungstrainer war.
Des Weiteren möchte ich mich auch bei den Fachkollegen von Peter Schoenen sowie insbesondere bei Ingrid Wiechert aus Gelsenkirchen bedanken, die die Basis der früheren Auflagen mitgeschaffen haben, ohne die es diesen Prüfungstrainer in der heutigen Form nicht geben würde.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Arbeit mit dem Prüfungstrainer und ein gutes Gelingen für Ihre anstehende „Spedi“-Prüfung.
Gelsenkirchen, im Herbst 2017
Jürgen Utrata
6 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
Prüfungsbereich 1: LEISTUNGSERSTELLUNG IN SPEDITION UND LOGISTIK
Teil A – Verkehrsträgerübergreifend
Transport, Umschlag, Lagerleistung
1.01 Verkehrsträgervergleich 21
1.02 Einfache Preiskalkulation (Make-or-Buy-Entscheidung) 23
1.03 Verkehrswege 24
1.04 Lagerschein und Haftung des Lagerhalters 24
1.05 Lade-, Hebe- und Fördermittel in der Lagerei 26
1.06 Speditionsauftrag 27
1.07 Bordero 29
1.08 Frachtbrief 30
1.09 KEP-Dienste 30
1.10 Fixkostenspedition 31
1.11 Sammelgutausgang 32
1.12 Nettofracht im Hauptlauf 33
1.13 Abrechnung der Haus-Haus-Entgelte 33
1.14 Sammelguteingang 39
1.15 Rückrechnung des Empfangsspediteurs 39
1.16 Nachläufe disponieren und scannen 39
1.17 Hub and Spoke 42
1.18 Schnittstellenkontrolle 43
1.19 Zollabfertigung 44
1.20 Passive Veredelung 48
1.21 Spediteurversanddokumente 48
1.22 Dokumenten-Akkreditiv 50
1.23 Lieferfristüberschreitung 52
1.24 Be- und Entladung 52
1.25 Erlaubnis nach GüKG 53
1.26 EG-Sozialvorschriften 54
1.27 Luftfracht 55
Vorwort 3
Hinweise zum Umgang mit dem Prüfungstrainer/Inhaltsübersicht 5
Hinweise zur Abschlussprüfung 11
Arbeitsanleitung für ungebundene (konventionelle) Aufgaben 13
Arbeitsanleitung für gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben 16
Lösungsbogen nach Seite 16
Musterunternehmung 18
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 7
Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
1.28 Seefracht 58
1.29 Seefrachtdokument 59
1.30 Container 61
1.31 Versicherungsarten 62
1.32 Haftungsversicherung 62
1.33 Güterversicherung 64
1.34 Gefahrgutvorschriften 67
1.35 Gefahrguttransport auf der Straße 68
Logistische Dienstleistungen
2.01 Wertschöpfungskette (Supply Chain) 71
2.02 Wirtschaftsweite Supply Chain 72
2.03 Sourcing-Konzepte 73
2.04 Pull-Prinzip und ECR in der Handelslogistik 74
2.05 Verbrauchsfolgeverfahren in der Lagerlogistik 74
2.06 Kennzahlen der Lagerlogistik 75
2.07 Lagerpartiekosten 76
2.08 Informationslogistik 77
2.09 Datenfernübertragung 77
2.10 ABC-/XYZ-Analyse 78
2.11 Fahrzeugdisposition 79
2.12 Informationsprozess 80
2.13 Fachbegriffe der Logistik 82
2.14 Value Added Services 82
Marketing
3.01 Kunden-ABC-Analyse 83
3.02 Produktpolitik 84
3.03 Unternehmenspräsentation 84
3.04 Corporate Behaviour (Analyse) 85
3.05 Marketing-Mix 86
3.06 Mailings 87
3.07 Gestaltungselemente 89
3.08 Kommunikation I 90
3.09 Kommunikation II 91
3.10 Geschäftspartnern antworten 92
3.11 Insertion 94
3.12 Produktlebenszyklus 95
8 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
Prüfungsbereich 1: LEISTUNGSERSTELLUNG IN SPEDITION UND LOGISTIK
Teil B – Verkehrsträgerspezifisch
Straßenverkehr
1.01 Kombinierter Verkehr 99
1.02 Tourenplanung 100
1.03 Sammelgut – Straße 103
1.04 Fahrzeugtypen 110
1.05 Incoterms FCA und CIP 111
1.06 Besondere Versandverfahren 112
1.07 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr 116
1.08 Funktionen des Frachtbriefes 118
1.09 Haftung nach CMR 118
1.10 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr (Gefahrgut) 119
1.11 Lizenzen und Genehmigungen 120
1.12 Alpentransit 122
Schienenverkehr
2.01 Kombinierter Verkehr (Straße – Schiene) 123
2.02 Ganzzugverkehre 125
2.03 Anschriftenbild eines Güterwagens 126
2.04 Lastgrenzenraster eines Güterwagens 126
2.05 Nationaler Schienentransport (Frachtvertrag) 126
2.06 Internationaler Schienentransport (Vermögensschaden) 127
2.07 Internationaler Schienentransport (Güterschaden) 127
2.08 Abkürzungen im Schienenverkehr 128
2.09 Frachtberechnung 128
2.10 Stornierung eines Ganzzuges 129
Luftverkehr
3.01 Organisationen im internationalen Luftverkehr 130
3.02 Traffic-Conferences 130
3.03 Luftfrachtbrief erstellen 131
3.04 Abrechnung und Wertdeklaration 133
3.05 Vertragsarten und Inhalt des Luftfrachtbriefes 133
3.06 IATA-Agentur/IATA-Carrier 135
3.07 TACT und andere Luftfrachtraten 136
Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 9
3.08 Luftfracht-Sammelladung 137
3.09 Abkürzungen und Fachbegriffe im Luftfrachtverkehr 139
Binnenschifffahrt
4.01 Wasserstraßen 140
4.02 Betriebsformen und Vertragsarten 142
4.03 Verladehindernisse 142
4.04 Frachtbriefangaben 144
4.05 Haftung nach HGB, CMNI und IVTB 145
4.06 Ladeschein 146
4.07 Kostenrechnung in der Binnenschifffahrt 148
4.08 Transportabrechnung erläutern 149
4.09 Incoterm FAS 149
4.10 Fachbegriffe der Binnenschifffahrt 150
Seeschifffahrt
5.01 Westeuropäische Häfen 151
5.02 Fahrtgebiete der Linienschifffahrt 152
5.03 Wichtige Seewege und Welthäfen 153
5.04 Betriebsformen 154
5.05 Containerrundläufe 154
5.06 Stückgutfrachtvertrag 155
5.07 Frachtberechnung bei CFR 155
5.08 Haftung des Verfrachters 156
5.09 Konnossement 157
5.10 Havarie/Haverei 159
5.11 Fachbegriffe der Seeschifffahrt 160
5.12 Seefrachtberechnung 161
5.13 Kundenanfrage bearbeiten 162
5.14 Sammelgut See 164
Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
10 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
Prüfungsbereich 2: KAUFMÄNNISCHE STEUERUNG UND KONTROLLE
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
1.01 Fahrzeugkostenauswertung 169
Sammelgut- und Systemverkehre
1.02 Preisstellung im Sammelgutverkehr 170
Logistische Dienstleistungen
1.03 Lager-ABC-Analyse 171
Kosten- und Leistungsrechnung
2.01 Kalkulatorische Kosten 172
2.02 Abschreibung 172
2.03 Kalkulatorische Zinsen 174
2.04 Kalkulatorischer Unternehmerlohn 174
2.05 Abgrenzungsrechnung 175
2.06 Kostenarten 177
2.07 Einstufige Betriebsabrechnung 178
2.08 Mehrstufige Betriebsabrechnung 178
2.09 Fahrzeugkostenkalkulation I 181
2.10 Fahrzeugkostenkalkulation II 185
2.11 Lagerkostenkalkulation I 186
2.12 Lagerkostenkalkulation II 187
Controlling
3.01 Preisuntergrenzen 188
3.02 Deckungsbeitragsrechnung 189
3.03 Deckungsbeitrag und Break-even-Analyse 192
3.04 Kostenspaltung 194
3.05 Bilanzkennzahlen 195
3.06 Erfolgskennzahlen 197
3.07 Statistik 198
3.08 Fallstudie zum Thema: Controlling 202
3.09 Aus dem bewegten Leben eines Nutzfahrzeugs (Von der Anschaffung bis zum Ersatzzeitpunkt) 207
Bildnachweis 226
Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 19
Prüfungsbereich
Leistungserstellung in Spedition und Logistik
Teil AVerkehrsträgerübergreifend
• Transport, Umschlag, Lagerleistung
• Logistische Dienstleistungen• Marketing
1
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 21
Transport, Umschlag, Lagerleistung
Verkehrsträgervergleich 1.01
Fall 1
Situation:
Als Mitarbeiter/-in der SPEDAIX GmbH sind Sie u. a. Ansprechpartner/-in für interkontinentale Transportlösungen. Einer Ihrer Kunden beabsichtigt, eine Stückgutsendung im Wert von 1,8 Mio. € von Kapstadt nach Vancouver befördern zu lassen. Er möchte von Ihnen wissen, ob unter Kosten-gesichtspunkten die Luft- oder Seebeförderung günstiger ist. Hierzu sind die Kosten des Trans-portes unter Einbezug von 5 % kalk. Zinsen (Zinsmonat 30 Tage) zu vergleichen.
Folgende Kostendaten sind bekannt:
• Der Transport mit dem Flugzeug, bei einer Hauptlaufzeit von 24 Std., verursacht Transport- und Handlingkosten von 8.220,00 E sowie eine Versicherungsprämie von 1.100,00 E.
• Der Transport mit dem Seeschiff dauert 32 Tage und verursacht Transport- und Handlingkosten von 3.200,00 E. Die Versicherungsprämie lautet auf 0,22 % ad valorem (vom Wert).
a) Berechnen und begründen Sie, welches Verkehrsmittel unter Kostengesichtspunkten günstiger ist.
b) Nennen Sie 5 Kriterien, die außer den reinen Transportkosten für den Vergleich der Verkehrsträger in Frage kommen.
c) In welchen Staaten liegen Versand- und Empfangsort?
d) Ihr Kunde beabsichtigt den Transport der Sendung im Akkreditivverfahren abzuwickeln. Welche Auswirkung hätte dieses Verfahren auf die Wahlentscheidung der Verkehrsträger unter a)?
Fortsetzung auf der nächsten Seite
Für deinen krönenden Abschluss: Hol dir jetzt das U-Form Erfolgspaket, welches dich optimal auf alle Prüfungsfächer vorbereitet. Und das Beste daran: Bestehe deine Prüfung oder du erhältst 100% Geld zurück.
U-FORMERFOLGSPAKETE
https://u-form.de/erfolg/3171
JETZT BESTELLEN
Transport, Umschlag, Lagerleistung
22 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
1.01 Verkehrsträgervergleich
Fortsetzung
Fall 2
Situation:
An einem Montagmorgen erhalten Sie in Ihrer Eigenschaft als Kundenberater(in) der SPEDAIX GmbH drei verschiedene Anfragen potenzieller Neukunden:
Anfrage 1 (Hamburger Chemieunternehmen) 5 Industriepaletten (IP) mit Klebebändern sollen von 20253 Hamburg nach CH-8411 Winterthur geliefert werden.
Anfrage 2 (Düsseldorfer Maschinenbaubetrieb) In einer Maschinenfabrik nahe Bukarest stehen die Fließbänder still. Über die dringend benötigten Ersatzteile teilt Ihnen der Kunde folgende Angaben mit:
Ersatzteil 1: 60 cm x 45 cm x 22 cm; 4,20 kgErsatzteil 2: 90 cm x 50 cm x 36 cm; 6,70 kgErsatzteil 3: 150 cm x 65 cm x 45 cm; 31,45 kg
Die Kolli stehen in einer Düsseldorfer Spezialwerkstatt auf Abruf bereit.
Anfrage 3 (Duisburger Schrotthändler) 2 100 t Industrieschrott sollen von 47119 Duisburg-Ruhrort nach 73207 Plochingen transportiert werden.
Die Anfrager möchten über wirtschaftlich sinnvolle Versandmöglichkeiten informiert werden.
a) Nennen und begründen Sie je Anfrage, welche Verkehrsmittel situativ sinnvoll eingesetzt werden sollten.
b) In welchen Ländern jeweils liegen bei den Anfragen 1 und 2 die Destinationen?
c) Das Hamburger Chemieunternehmen ruft Sie Ende der Woche an und teilt mit, dass die Klebe-bänder nun nach Chittagong geliefert werden sollen. Begründen Sie, wie Sie auf die geänderte Auftragslage reagieren.
d) In welchem Land liegt Chittagong? Beschreiben Sie den Verlauf der Beförderungsstrecke zur See von Hamburg nach Chittagong, indem Sie mindestens 2 markante Passagen angeben.
e) Berechnen und begründen Sie das frachtpflichtige Gewicht der Sendung für die von Ihnen gewählte Versandart bei der Anfrage 2.
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 23
Transport, Umschlag, Lagerleistung
Einfache Preiskalkulation (Make-or-Buy-Entscheidung) 1.02
Die Papierfabrik HEIDEWIRT & Söhne in 29614 Soltau will 8 000 kg Papierrollen nach 52062 Aachen befördern lassen und beauftragt den Spediteur BUCHHOLZ in Soltau mit der Besorgung des Trans-portes. BUCHHOLZ überlegt, ob er ein eigenes Fahrzeug für diesen Transport einsetzen oder den Auftrag durch einen Subunternehmer ausführen lassen soll.
Folgende Angaben sind bekannt:
Angebot des Subunternehmers: 840,00 E (netto) Festpreis
Kalkulationsdaten des Spediteurs:Tages-Satz: 340,00 EKm-Satz: 0,82 E
Die Entfernung Soltau – Aachen beträgt 424 km.
a) Begründen Sie, ob BUCHHOLZ die Beförderung selbst oder durch den Subunternehmer vornehmen lassen sollte.
b) Beantworten Sie außerdem folgende Fragen:
ba) Welchen Vertrag schließen die Papierfabrik und der Spediteur? Wie kommt er zustande und welche Rechtsgrundlage bildet dafür die Basis?
bb) Von welchem Recht macht BUCHHOLZ Gebrauch, wenn er die Papierrollen mit eigenem Fahrzeug nach Aachen befördert und welche Konsequenzen hat dies für seine Rechtsstellung?
bc) Ordnen Sie folgende Bundesautobahnen gemäß der Verkehrsführung beim Transport von Soltau nach Aachen:
A 2 – A 4 – A 352 – A 1 – A 7
bd) Auf der Fahrt nach Aachen werden folgende Städte passiert, bringen Sie sie in die richtige Reihenfolge:
Gütersloh – Bielefeld – Hannover – Unna – Düren – Leverkusen
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 95
Marketing
Produktlebenszyklus 3.12
Situation:
Als Logistik-Manager/-in sollen Sie sich mit der Entwicklung eines neuen Produktes Ihres Kunden auseinandersetzen, um entsprechende Steuerungskonzepte für die einzelnen Lebensphasen zu entwickeln.
Folgende Grafik zeigt den idealtypischen Verlauf des Produktlebenszyklus (PLZ):
1 2
3
4
Erlöse
Deckungs-beiträge
t
5 6 7 8
Marktperiode
€
a) Benennen Sie die Stationen im PLZ, für die die Ziffern 1 und 2 stehen.
b) Erläutern Sie, welche Phasen (5 und 6) das Produkt zwischen diesen Stationen durchläuft.
c) Benennen Sie die Phasen 7 und 8 im PLZ und führen Sie je eine Marketingaktivität an, die für eine „Streckung“ bzw. „Verkürzung“ der Phase 8 geeignet sein kann. Gehen Sie dabei kurz auf jeweils 2 mögliche Gründe ein, die solche Maßnahmen erforderlich machen können.
Straßenverkehr
116 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
1.07 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Die Aufgaben 1.08 – 1.09 beziehen sich auch auf diese Ausgangssituation.
Situation:
Die MAGILUX OHG in D52074 Aachen-Laurensberg lässt über ihre Hausspedition INTER-CAROLUS GmbH, D52080 Aachen-Eilendorf, Edelstahlgehäuse für Designerlampen in die Toskana versenden, die dort für die Beleuchtung von Schlossparkanlagen weiterverarbeitet werden. Käufer der Gehäuse ist die BELLALUX S.L. in I58100 Grosseto (Centro Commerciale). INTER-CAROLUS beauftragt die AIXTRANS GmbH & Co. KG, D52224 Zweifall, mit der Durch-führung des Transportes. Als Frachtpreis werden 775,00 € vereinbart.
Der Sendung wird der nebenstehend abgebildete Frachtbrief beigegeben.
a) Warum erscheint MAGILUX OHG nicht im Feld 1 dieses Frachtbriefes?
b) Nennen Sie die Rechtsgrundlage für den Frachtvertrag und die Voraussetzungen für deren Gültigkeit. Wie kommt der Frachtvertrag zustande?
c) Erläutern Sie, ob die Ausstellung des Frachtbriefes zwingend ist.
d) MAGILUX stellt die Güter am 29.03.2017 für 17:00 Uhr zur Beladung bereit und fragt an, ob die Sendung mit einer Laufzeit von 24 Std. zustellbar ist.
Prüfen Sie, ob eine solche Laufzeit realistisch ist, wenn folgende Bedingungen gelten:
• Abfahrt Aachen-Laurensberg am 29.03.2017 um 19:15 Uhr• Entfernung zwischen Be- und Entladeort: ca. 1 310 km• Durchschnittsgeschwindigkeit des LKW 70 km/h• Fahrerwechsel in der Schweiz• Nachtfahrverbot in der Schweiz zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr
e) Welche fahrzeugbezogenen Papiere müssen dem Fahrer der AIXTRANS mitgegeben werden?
f) Auf der Fahrt in die Toskana passiert das Fahrzeug folgende Städte (in alphabetischer Reihenfolge):
• Basel• Como• Karlsruhe• Koblenz• Luzern• Mailand• Parma• Pisa• Worms
Bringen Sie diese Städte gemäß der Fahrtstrecke in die richtige Reihenfolge!
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 117
Straßenverkehr
Anlage zu 1.07
Binnenschifffahrt
148 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
4.07 Kostenrechnung in der Binnenschifffahrt
Situation:
Sie sind in einer Aschaffenburger Binnenschiffsspedition für die Erstellung von Angeboten zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit müssen für die Schiffseinsätze die Transportkosten je Tonne ermittelt werden, bevor eine Preisstellung erfolgen kann.
Ein in Aschaffenburg liegendes Binnenschiff soll in Frankfurt a. M. 1 260 t Trockengut aufnehmen und nach Köln transportieren.
Leeranfahrt Aschaffenburg bis Frankfurt a. M. 2 Std.Ladungsfahrt Frankfurt a. M. bis Köln 16 Std.
Kraftstoffverbrauch je Std.: 55 Liter GasölKraftstoffkosten: 0,24 € je LiterSchmierstoffkosten: 10 % der Kraftstoffkosten
Lade- und Löschzeiten gemäß BinSchLV:
je 45 t beträgt die Lade- und Löschzeit: 1 Std.
Tägliche Einsatzzeit: 14 Std.
Meldetage: 1 Meldetag beim Löschen
Tageskostensatz: 880,00 €
Kalkulieren Sie anhand der oben genannten Daten:
• die Fortbewegungskosten für die Ladungsfahrt• die Transportdauer (in Tagen, auf eine Nachkommastelle runden)• die Bereithaltungskosten für die gesamte Transportdauer• die Gesamtkosten für die Beförderung• die Transportkosten je Tonne
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 149
Binnenschifffahrt
Transportabrechnung erläutern 4.08
Situation:
Als Kundenbetreuer einer Binnenschifffahrts-Spedition wendet sich ein Neukunde an Sie mit der Bitte, ihm einige Positionen der nachfolgenden Transportabrechnung zu erläutern:
Transportabrechnung:
Fracht 4,37 €/t
Kanalabgaben (44 x 1,856 ct) 0,82 €/t
5,19 €/t
KWZ (20 %) 0,87 €/t
6,06 €/t
555,860 t x 6,06 € 3.368,51 €
Liegegeld (4 Std.) 198,00 €
3.566,51 €
USt (19 %) 677,64 €
Rechnungsbetrag 4.244,15 €
Beantworten Sie Ihrem Kunden folgende Fragen:
a) Wofür sind Kanalabgaben angefallen?
b) Was bedeutet KWZ?
c) Wofür wird Liegegeld berechnet?
Incoterm FAS 4.09
Einer Ihrer Kunden veräußert Dämmstoffe für den Maschinenbau an eine Firma aus Süddeutschland. Im Kaufvertrag wird die Lieferung mittels Binnenschiff gemäß dem Incoterm FAS Duisburg verein-bart. Der Kunde wünscht von Ihnen eine detaillierte Erläuterung der Verpflichtungen, die er mit dieser Klausel eingeht.
Erstellen Sie eine Übersicht über die Verkäuferpflichten, die gemäß FAS Duisburg für einen nationalen Binnenschiffstransport auf Ihren Kunden zukommen.
Controlling
188 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
3.01 Preisuntergrenzen
Axel C. WAGENKNECHT aus Aachen bedient zurzeit mit 20 baugleichen LKW als selbst eintretender Spediteur die Relation Aachen – Konstanz. In seiner Fahrzeugkostenrechnung kalkuliert er mit Tages- und Kilometersätzen auf Vollkostenbasis.
Jeweils 30 % von Tages- bzw. km-Satz entfallen dabei auf die hälftig kalkulierte Abschreibung der Fahrzeuge sowie weiterer kalk. Kosten, die nicht (mehr) ausgabewirksam sind. Die zu fahrende Distanz beträgt 585 km. Auf Basis dieser Kalkulationsdaten bietet er – bei Vollauslastung des jeweiligen Fahr-zeugs durch Komplettladungen – der Mehrzahl seiner Kunden für die obige Relation folgende Trans-portleistung an, wobei WAGENKNECHT einen Gewinnzuschlag von 10 % auf seine Selbstkosten nimmt:
AngebotFahrzeugeinsatz am Tag XRelation: AC – KN
Tagessatz: 418,00 Ekm-Satz: 0,88 E
Angebotspreis (incl. 19 % MwSt): 1.110,03 E
a) Wie hoch sind WAGENKNECHTS Selbstkosten? (E)
b) Bei einer Kapazitätsauslastung von 80 % könnte WAGENKNECHT seine nicht beschäftigten Fahrzeuge für einen Neukunden einsetzen, der jedoch nur 700,00 E (netto) je Fahrt nach Konstanz zu zahlen bereit ist.
Wie hoch ist der mit dem Neukunden zu erzielende Gesamterlös, der übrig bleibt, um die fixen Kosten der eingesetzten Fahrzeuge zu decken? (E)
c) Wo liegt WAGENKNECHTS untere Preisgrenze (netto), deren Unterschreiten wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre? (E)
d) Wie hoch sind die von WAGENKNECHT kalkulierten Kosten, die auch bezahlt werden müssen, also seine Liquidität verringern? (E)
e) Wo liegt die langfristige Preisuntergrenze WAGENKNECHTS? (E)
Jürgen Utrata
Kaufmann/Kauffrau für Spedition und
Logistikdienstleistung
Prüfungstrainer AbschlussprüfungÜbungsaufgaben und erläuterte Lösungen
Lösungsteil
Bestell-Nr. 402
U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 11
Transport, Umschlag, Lagerleistung
Verkehrsträgervergleich 1.01
Fall 1
a) Das Flugzeug ist kostengünstiger.
Dies lässt sich anhand der entstehenden Kosten nachweisen:
Flugzeugkosten:
8.220,00 E Transport- und Handlingkosten
+ 1.100,00 E Versicherungskosten
+ 250,00 E Zinsverlust für Kapitalbindung (24 Std. = 1 Tag)
= 9.570,00 E
Seeschiffkosten:
3.200,00 E Transport- und Handlingkosten
+ 3.960,00 E Versicherungskosten (0,22 % von 1,8 Mio. E)
+ 8.000,00 E Zinsverlust für Kapitalbindung (32 Tage)
= 15.160,00 E
b) Kriterien für den Vergleich von Flugzeug und Seeschiff sind
− Kapazität − Schnelligkeit − Entfernung − Sicherheit − Umweltverträglichkeit − Pünktlichkeit − usw.
c) Kapstadt = Versandort liegt in Südafrika Vancouver = Empfangsort liegt in Kanada (Westküste)
d) Durch den Einsatz eines Konnossements (Warenwertpapier) erhält der Verkäufer der Ware durch die Mitwirkung und Garantieleistungen von Banken beim Dokumenten-Akkreditiv (siehe auch Aufgabe 1.22) früher den Kaufpreis. D. h., die Kapitalbindungsfrist im Seeverkehr kann so verkürzt werden, der Zinsverlust wird wesentlich geringer, der Seetransport attraktiver.
Fortsetzung auf der nächsten Seite
Formel zur Berechnung der Kapitalbindungskosten
z = K · p · t
100 · 360
= 1.800.000 · 5 · 1
100 · 360
= 250,00 E
= 1.800.000 · 5 · 32
100 · 360
= 8.000,00 E
Transport, Umschlag, Lagerleistung
12 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
1.01 Verkehrsträgervergleich
Fortsetzung
Fall 2
a) Folgende Verkehrsmittel sollten empfohlen werden:
Anfrage 1
Es empfiehlt sich ein Transport per LKW. Da eine Terminvorgabe nicht gemacht wurde, kann die Sendung im Sammelladungsverkehr abgefertigt werden.
Anfrage 2
Wegen der Dringlichkeit (Produktionsstillstand) und der Entfernung empfiehlt sich die Beförderung per Flugzeug.
Anfrage 3
Aufgrund der Menge (2 100 t) und der Lage von Verlade- und Entladeort empfiehlt sich das Binnenschiff als Verkehrsmittel. Sowohl Duisburg (Rhein) als auch Plochingen (Neckar) liegen an einer schiffbaren Wasserstraße.
b) Anfrage 1: CH-8411 Winterthur liegt in der Schweiz Anfrage 2: Bukarest liegt in Rumänien
c) Anfrage 1 (geänderte Auftragslage)
Aufgrund der Entfernung wäre nun eine Verschiffung im Hamburger Hafen empfehlenswert. Die palettierte Sendung könnte als Sammelgut in einen ventilierten Container verladen werden, da Klebebänder temperatur- und nässeempfindlich sind.
d) Chittagong ist eine Hafenstadt in Bangladesch. Folgende Schiffsroute ist ökonomisch sinnvoll:
Hamburg – Nordsee (Ärmelkanal) – Nordatlantik – Straße von Gibraltar – Mittelmeer – Port Said (Suezkanal) – Rotes Meer – Bab el-Mandeb (auch Bab al-Mandab) – Golf von Aden – Arabisches Meer (Indischer Ozean) – Palkstraße (zwischen dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu und der Nordspitze von Sri Lanka) – Golf von Bengalen (Randmeer des Indischen Ozeans) – Chittagong
Fortsetzung auf der nächsten Seite
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 13
Transport, Umschlag, Lagerleistung
Verkehrsträgervergleich 1.01
Fortsetzung
e) Gemäß Tarif (TACT = The Air Cargo Tariff = Luftfrachttarif) ist der Abrechnung das Volumenge-wicht zugrunde zu legen, wenn die Sendung mehr als 6 mal messend ist, d. h., ist das Volumen der Sendung größer als 6 dm³ (das sind 6 000 cm³) je kg, werden 6 dm³ als 1 kg gerechnet.
Volumenberechnung nach TACT:
Ersatzteil 1: 60 cm x 45 cm x 22 cm = 59 400 cm³ Ersatzteil 2: 90 cm x 50 cm x 36 cm = 162 000 cm³ Ersatzteil 3: 150 cm x 65 cm x 45 cm = 438 750 cm³ Summe: 660 150 cm³
Berechnung des Volumengewichts nach TACT:
660 150 cm³ : 6 000 = 110,025 Vol.kg 110,5 kg frachtpflichtig!
Das Gewicht ist auf volle halbe Kilogramm aufzurunden!
Effektives Gewicht der Sendung:
Ersatzteil 1: 4,20 kg Ersatzteil 2: 6,70 kg Ersatzteil 3: 31,45 kg Summe: 42,35 kg
Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht, ist das auf volle halbe Kilogramm aufge-rundete Volumengewicht frachtpflichtig!
Dass die Sendung sperrig (also gemäß TACT mehr als 6 mal messend) ist, kann durch folgende Berechnung belegt werden:
660 150 cm³ = 660,150 dm³ = 15,587…mal messend (also sperrig!) 42 350 g 42,35 kg
Es gilt: 1 m³ = 1 000 dm³ = 1 000 000 cm³ 1 t = 1 000 kg = 1 000 000 g
Transport, Umschlag, Lagerleistung
14 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
1.02 Einfache Preiskalkulation (Make-or-Buy-Entscheidung)
a) Aus kostenrechnerischer Sicht sollte BUCHHOLZ die Sendung mit eigenem Fahrzeug befördern:
340,00 E fixe Kosten (Tagessatz) + 347,68 E variable Kosten (424 · 0,82 E km-Satz) 687,68 E Gesamtkosten
Damit ist BUCHHOLZ 152,32 E günstiger als der Subunternehmer. Außerdem würden die fixen Kosten von 340,00 E (Tagessatz) nicht gedeckt werden, wenn das Fahrzeug nicht zum Einsatz käme. Weitere Überlegungen beim Fahrzeugeinsatz sind die Verfügbarkeit des Fahrzeugs, die Transportdauer und die Kapazitätsauslastung sowie die Frage der Rückladung.
b) Antworten auf Zusatzfragen:
ba) Da die Papierfabrik HEIDEWIRT & Söhne den Spediteur BUCHHOLZ mit der Besorgung der Güterversendung beauftragt, wird ein Speditionsvertrag geschlossen. Er kommt formfrei durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Konsensualvertrag). Rechtsgrundlagen sind neben dem HGB die ADSp 2017 und ggf. ein Einzelvertrag.
bb) BUCHHOLZ macht von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch, das ihm nach § 458 HGB zusteht. Damit hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtfüh-rers.
bc) Die Bundesautobahnen werden wie folgt passiert: A 7 – A 352 – A 2 – A 1 – A 4 (siehe nebenstehende Karte)
bd) Die angegebenen Städte werden in folgender Reihe passiert: Hannover – Bielefeld – Gütersloh – Unna – Leverkusen – Düren (siehe nebenstehende Karte)
Du möchtest noch mehr Aufgaben wie in der Prüfung?Lerne mit dem U-Form Prüfungstrainer.
JETZT BESTELLEN
U-FORM PRÜFUNGSTRAINER
https://u-form.de/trainer/402
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 15
Transport, Umschlag, Lagerleistung
Stuttgart
München
Erfurt
Wiesbaden
Mainz
Saarbrücken
Düsseldorf
Bremen
Hannover
Magdeburg
Dresden
Potsdam
Schwerin
Kiel
Hamburg
Kassel
Freiburg
Augsburg
Regensburg
WürzburgDarmstadt
Koblenz
Trier
Köln
Münster
Braunschweig
Oldenburg
Dessau
Chemnitz
TübingenLandshut
Ansbach
Bayreuth
Giessen
Neustadta. d. Weinstrasse
Arnsberg
Detmold
SzczecinStettin
Swinouj≈cie
GorzówWielkopolski
Ústí nad LabenAussig
Karlovy VaryKarlsbad
Kladno
[eské BudëjoviceBudweis
Ulm
Kaiserslautern
Aachen
Wuppertal
Pforzheim
Mannheim NürnbergHeidelberg
Ludwigshafen
Frankfurtam Main
Offenbach
Bonn
Mönchen-gladbach
Siegen
EssenDortmund
Bochum
Bielefeld
Duisburg
Wolfsburg
Rostock
Lübeck
MulhouseMulhausen
Zürich
StrasbourgStrasburg
Nancy
Innsbruck
Salzburg
Plze∞Pilsen
LUXEMBOURGLUXEMBURG
BERLIN
PRAHAPRAG
Bregenz
NykøbingSønderborg
Åbenrå
WinterthurSankt Gallen
Basel
Colmar
Toul
Epinal
Belfort
MontbéliardVesoul
Linz
Schaffhausen
Erlangen
Cham
Halberstadt Bernburg
Torgau
Riesa
Görlitz
Elsterwerda
Meissen
Stendal
Prenzlau
Rathenow
Düren
Gütersloh
Osnabrück
Bad Salzuflen
Stade
Delmenhorst
Wolfenbüttel
Itzehoe
Schleswig
Heide
Husum
Neumünster
Rendsburg
Neu Ulm
Oldenburg
Norderstedt
Herford
NienburgDiepholz
LageAhaus
FriedrichshafenRavensburg
Biberach
Konstanz
GöppingenSchwäbischGmünd
Baden-Baden
Reutlingen
Kempten
StarnbergMemmingen Rosenheim
IngolstadtPassau
Offenburg
Lörrach
Rastatt AalenLudwigsburg
Freiberg
Bocholt
MindenRheine
Lingen
Celle
Hameln
Hildesheim
Hoyerswerda
Bautzen
Bremerhaven
EmdenWilhelmshaven
LutherstadtWittenberg
Luckenwalde
NeuruppinWittenberge
Ludwigslust
Cottbus
Frankfurtan der Oder
Eisenhüttenstadt
Eberswalde
Malchin
Schwedt
Neustrelitz
Anklam
Sassnitz
Neubrandenburg
Brandenburg
Greifswald
Wismar
Stralsund
Warnemünde
Flensburg
Cuxhaven
Pinneberg
Sindelfingen Heidenheim Donauwörth
VillingenSchwenningen
Tuttlingen
Limburg
Aschaffenburg
Leverkusen
Soltau
Unna
A7
A352
A2
A1
A4
A2
0 km 25 50 75 kmDEUTSCHLAND
Karte zu Lösung bc) und bd)
Einfache Preiskalkulation (Make-or-Buy-Entscheidung) 1.02
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 95
Marketing
Produktlebenszyklus 3.12
a) Ziffer 1 markiert das Entstehen der Produktidee. Ziffer 2 kennzeichnet den Break-even-Point.
Break-even-Point An diesem Punkt erreichen die Deckungsbeiträge (die Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den variablen Kosten) die Gewinn-schwelle, d. h., die Erlöse reichen erstmals zur Deckung der Fixkosten aus. Die Verlustzone wird verlassen und der Gewinn beträgt an diesem Punkt 0 €.
b) In der Phase 5 befindet sich das Produkt in der Entwicklung. Die Deckungsbeiträge sind noch negativ und die Marktperiode hat noch nicht begonnen.
Die Phase 6 leitet das Wachstum des Produktes auf dem Markt ein. Die anhaltend negativen Deckungsbeiträge haben ihren Tiefpunkt erreicht und verringern sich zunehmend mit dem Anstieg der Umsätze.
c) Phase 7 zeigt die nach dem Wachstum beginnende Reife des Produktes, die bis zur Sättigung des Marktes (Maxima von Umsatz- und Deckungsbeitragskurve) anhält. Anschließend tritt das Unter-nehmen in die Phase 8 ein, in der die Umsätze und die Deckungsbeiträge zurückgehen (Degenera-tionsphase).
Da diese Phase das Ende des Produktlebenszyklus einleitet, kann durch geeignete Marketingaktivi-täten eine Streckung oder Verkürzung der Marktperiode versucht bzw. angeraten werden. Hierfür bieten sich z. B. an:
• Ziel: Streckung der Marktperiode
Relaunching (Produktmodifikation): Wird durch Veränderungen der Verpackung, des Produktnamens oder gar des Produktes selbst, durchgeführt.
Mögliche Gründe, die eine Streckung der Marktperiode erforderlich machen:
− Verschlechterung des Produktimages − Veränderung in den Kundenansprüchen − Produktfehler − Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen − usw.
• Ziel: Verkürzung der Marktperiode
Produktelimination: Das Produkt wird vom Markt genommen und die Produktion wird eingestellt
Mögliche Gründe, die eine Verkürzung der Marktperiode erforderlich machen:
− Patentrechte sind abgelaufen. − Produkt ist technisch überholt. − Produkt erwirtschaftet langfristig Verluste. − usw.
Straßenverkehr
112 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!
1.07 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
a) Der Frachtvertrag wird zwischen der INTER-CAROLUS GmbH (Absender) und der AIXTRANS GmbH & Co. KG (Frachtführer) geschlossen. Zwischen der MAGILUX OHG und der INTER-CAROLUS GmbH besteht ein Speditionsvertrag.
b) Da es sich um einen grenzüberschreitenden Transport handelt, ist das CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) zwingend anzuwenden.
Voraussetzungen für deren Gültigkeit:
• Es muss sich um eine gewerbliche Beförderung (gegen Entgelt) von Gütern auf der Straße mit Fahrzeugen handeln.
• Der Be- und Entladeort müssen in zwei verschiedenen Staaten liegen.• Mindestens einer dieser Staaten muss die CMR ratifiziert haben.
Der Frachtvertrag kommt formfrei zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Konsensualvertrag).
c) Zwar ist im Gegensatz zum HGB-Frachtrecht ein Frachtbrief nach dem CMR vorgeschrieben, der CMR-Frachtvertrag ist jedoch auch ohne Ausstellung eines solchen gültig. Ein faktischer Fracht-briefzwang besteht überdies darin, dass im nationalen Recht einzelner Transitländer die Verwen-dung eines Frachtbriefes zwingend vorgeschrieben ist.
d) d) Aufgrund der genannten Bedingungen ist das Erreichen des Zielortes Grosseto im 24-Std.-Lauf knapp bemessen, aber möglich. Eine Lieferfristgarantie seitens der INTER-CAROLUS GmbH sollte allerdings aus Haftungsgründen vermieden werden, es sei denn, man vereinbart eine reduzierte Haftung. Möglicher Fahrtverlauf (ohne Stau und Wartezeiten):
29.03.2016: 19:15 Uhr Abfahrt in Aachen
30.03.2016: 05:00 Uhr Einfahrt in die Schweiz (Basel) unter Einhaltung der EU-Sozialvorschriften
17:00 Uhr Ankunft in Grosseto (Berücksichtigt wurde der Fahrerwechsel in der Schweiz und die Einhaltung der Sozialvorschriften.)
Erläuterung:
Bei der Lösung wird von möglichen Stau- und Wartezeiten abgesehen. Der in Aachen kurz nach 19:00 Uhr (hier 19:15 Uhr) startende Fahrer kann ohne Zeitdruck die deutsch-schweizerische Grenze erreichen. Die Entfernung Aachen – Basel (Schweizer Grenze) beträgt etwa 560 km. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 70 km/h und unter Einhaltung der EU-Sozialvorschriften ist die Grenze bequem gegen 4:00 Uhr erreichbar (eine Weiterfahrt dort ist erst ab 5:00 Uhr gestattet). Die verbleibenden 750 km (1.310 km – 560 km) können mit einer Gesamtlenkzeit von nicht ganz 11 Stunden (750 km : 70 km/h 10,7 Std.) und mit Beachtung von Lenkzeitunter-brechungen und Ruhezeiten mit 2 Fahrern so zurückgelegt werden, dass eine Ankunft gegen 17:00 Uhr in Grosseto (I) möglich wäre.
Fortsetzung auf der nächsten Seite
© U-Form Verlag – Kopieren verboten! 113
Straßenverkehr
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr 1.07
Fortsetzung
En détail wäre folgender Fahrtverlauf vorstellbar (gehört nicht zum Lösungsumfang):
Datum Uhrzeit (von … bis …)
Lenkzeiten (LZ) Lenkzeitunterbrechungen (LZU) Ruhezeit/Sonstiges
Streckenleistung in km
Streckenleistung in km (kumuliert)
29.03. 19:15 bis 23:45 4 ½ Std. LZ (1. Fahrer) 315 315
23:45 bis 00:30 45 Min. LZU (1. Fahrer)
30.03. 00:30 bis 04:00 3 ½ Std. LZ (1. Fahrer) 245 560
04:00 bis 05:00 Wartezeit an der Grenze 05:00 Uhr 2. Fahrer übernimmt
Ruhezeitmöglichkeit 1. Fahrer (04:00 bis 15:00 Uhr)
05:00 bis 09:30 4 ½ Std. LZ (2. Fahrer) 315 875
09:30 bis 10:15 45 Min. LZU (2. Fahrer)
10:15 bis 14:45 4 ½ Std. LZ (2. Fahrer) 315 1 190
14:45 bis 15:00 Rüstzeit Ruhezeitmöglichkeit 2. Fahrer (14:45 bis 01:45 Uhr) 15:00 Uhr 1. Fahrer übernimmt
15:00 bis 16:45 1 ¾ Std. LZ (1. Fahrer) 122,5 1 312,5
Das Fahrtziel kann (hier mit einer rechnerischen Abweichung von + 2,5 km) gegen 16:45 Uhr erreicht werden. Es bliebe (rein rechnerisch) ¼ Std. „Pufferzeit“ für die am Vortag übernommene Sendung im Rahmen eines 24-Std.-Laufes. Diese Viertelstunde sollte aber als „Rüstzeit“ (z. B. Fahrerwechsel) verrechnet werden. Ebenso sind Alternativen im Rahmen der geltenden EU-Sozial vorschriften denkbar (z. B. 10 Stunden LZ, andere Gestaltung der LZU in Blöcken à 30 und 15 Min.).
Als Disponent/-in der INTER-CAROLUS GmbH sollte man wissen, dass sich in der Praxis der geplante 24-Std.-Lauf durch Stau- und Wartezeiten erhöhen, aber auch durch eine streckenweise erhöhte Fahrt geschwindigkeit (80 km/h) verkürzen kann. Um auf der „sicheren“ Seite zu sein, sollte eine Lieferzeitangabe nur vereinbart, aber keinesfalls garantiert werden.
e) Fahrzeugbezogene Papiere sind:
• Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Kfz-Schein)• Prüfberichte (z. B. HU) • Versicherungsnachweise (Güterschaden-Haftpflichtversicherung)• EU-Lizenz (auch gültig für den Schweiz-Transit)• Vignette
f) Auf der Fahrt von Aachen nach Grosseto werden die aufgeführten Städte wie folgt passiert:
Koblenz – Worms – Karlsruhe – Basel – Luzern – Como – Mailand – Parma – Pisa