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TAGUNG: TREFFPUNKT FAMILIE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG und HILFEPLANUNG DSA Manuela Hausegger, MA Kindeswohlgefährdung und Hilfeplanung Kinderschutz in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe

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TAGUNG: TREFFPUNKT FAMILIE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG und HILFEPLANUNG

DSA Manuela Hausegger, MA

Kindeswohlgefährdung

und Hilfeplanung

Kinderschutz in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe

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DSA Manuela Hausegger, MA

Überblick:

“Kindeswohl“

“Kindeswohlgefährdung“

Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung

Kooperationen – gemeinsame

Verantwortung für die Sicherheit von Kindern

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TAGUNG: TREFFPUNKT FAMILIE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG und HILFEPLANUNG

DSA Manuela Hausegger, MA

Kindeswohl gemäß §138 ABGB

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Entziehung oder Einschränkung der Obsorge gemäß § 181 ABGB

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40146793&ResultFunctionToken=754a998b-5182-4b00-b8d6-5df5171d1380&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=181&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.12.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Antragsberechtigung gemäß § 211 ABGB

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40146825&ResultFunctionToken=c153d599-762b-4c9b-8af3-337a7818962d&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=211&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.12.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

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DSA Manuela Hausegger, MA

„Kindeswohl“ ist seit KindNamRÄG 2013 klarer im Gesetz definiert.

Die Aspekte des Kindeswohls können - wie auch die Kinderrechte - unterteilt werden in

Recht auf

• Förderung und Entwicklung

• Schutz

• Beteiligung

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DSA Manuela Hausegger, MA

Kinderrechte Lassen sich, wie schon das Kindeswohl einteilen in:

1. Versorgungs-, Förderungs- und Entwicklungsrechte

2. Schutzrechte und

3. Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Die Kinderrechtskonvention basiert auf vier Leitprinzipien:

Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

Das Kindeswohl hat Vorrang

Sicherung der Entwicklungschancen von Kindern

Berücksichtigung des Kindeswillens

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DSA Manuela Hausegger, MA

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

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DSA Manuela Hausegger, MA

Gesetzliche Grundlagen

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): Kindeswohl (§138), § 211 in Verbindung mit §181, (Antragsberechtigung, Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge)

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (Meldepflichten)

Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetze (WKJHG 2013)

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Art. 8 – Recht auf Achtung des Familienlebens

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (2011)

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DSA Manuela Hausegger, MA

Ziele im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

1. Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen

2. Impulse für einheitliche Standards 3. Stärkung der Prävention

4. Funktionierendes Zusammenspiel aller Hilfssysteme

5. Verbesserter Schutz personenbezogener Daten

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DSA Manuela Hausegger, MA

Grundsätze im neuen KJHG für Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung Gefährdungsabklärung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos

Vier-Augen-Prinzip

Kindeswohl

Gelindestes Mittel

Beteiligung

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DSA Manuela Hausegger, MA

Familien beraten und bei Erziehungsaufgaben unterstützen

Eingreifen und Kinder schützen, wenn Eltern (oder sonstige mit der Pflege und Erziehung betraute Personen) deren Wohl nicht oder nicht ausreichend gewährleisten können

Auftrag und Leitlinie der Kinder- und Jugendhilfe:

„Kinder schützen - Familien stützen“

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DSA Manuela Hausegger, MA

Meldepflichten an den KJHT (§ 37 B-KJHG)

Meldepflichtig sind:

Gerichte, Behörden

Einrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Kindern

Einrichtungen der psychosozialen Beratung

Private Einrichtungen der KJH

Krankenhäuser, Gesundheitsberufe

freiberuflich Tätige (z.B. TherapeutInnen)

Schriftlich, erforderlichenfalls nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht steht der

Mitteilungspflicht nicht entgegen!

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„Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“

http://www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht/

Formular

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DSA Manuela Hausegger, MA

Recht und Pflicht der Eltern UN-Kinderrechtskonvention

zur Pflege und Erziehung u.a. Recht des Kindes auf

des Kindes (Elternrecht) Achtung der Menschenwürde

KindNamRÄG 2013, und freie Entfaltung der

3. Hauptstück ABGB Persönlichkeit

Kinder- und Jugendhilfeträger

greift bei Gefahr für das Kind in die Elternrechte ein

§ 181, 211 ABGB

im Notfall durch Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge der Eltern oder

durch Trennung des Kindes von den Eltern zur Sicherstellung des Kindeswohls

Elternrechte, Kinderrechte und staatlicher Kinderschutz

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Kindeswohlgefährdungen

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• Kinder- und Jugendhilfe MUSS jeder Mitteilung nachgehen

• ALLE Formen von Mitteilungen (mündlich, schriftlich, elektronisch) müssen abgeklärt werden

Mitteilung oder Eigenwahrnehmung einer möglichen

Gefährdung eines Kindes

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DSA Manuela Hausegger, MA

Verteilung der gemeldeten/vermuteten Gewaltformen 2014

15% Körperliche Gewalt

29% Psychische Gewalt

2% Sexuelle Gewalt

54% Vernachlässigung

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Herkunft der Gefährdungsmeldungen 2014

28% Polizei

26% Andere

18% Schule/KTH

10% Eigenwahrnehmung/MA 11 intern

8% Anonym

5% Spital/Arzt

5% Selbstmeldung

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Phasen einer Gefährdungsabklärung

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Kind im Mittelpunkt der Betrachtung

i

Kind

Engeres

soziales Umfeld

Entfernteres

soziales Umfeld

Schule/

Beruf

Professionelle

Beziehungen

Freunde/

Bekannte

Familie

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Gefährdungsabklärung als standardisiertes, dokumentiertes Verfahren in der Kinder- und

Jugendhilfe

Vier-Augen-Prinzip

Gespräch mit dem Kind/ Jugendlichen

Elterngespräch

Hausbesuch

Krisenunterbringung falls nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten

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Gefährdungsabklärung Informationssammlung-Analyse-Beurteilung

Gefährdungsmeldung: begründeter Verdacht einer Gefährdung eines Kindes (Wahrnehmungen und Schlussfolgerungen daraus)

Erhebungen zur Feststellung einer tatsächlichen Gefährdung - diese sind auch ohne Zustimmung der Eltern möglich

Sicherheit des Kindes hat Vorrang: klarer Fokus auf mögliche Gefährdungsaspekte im Leben des Kindes – Gegenüberstellung von Risiko- und Schutzfaktoren

Bewertung der Erhebungen - Gefährdungseinschätzung

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Risikofaktoren

Ökonomisch - Armut, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Obdachlosigkeit,…

Sozial – Isolation, schwieriges Wohnumfeld, schlechter Zugang zu

professioneller Hilfe, schwierige Kooperation mit Schule/KIGA,…

Familiär – Trennung, wenig Verwandte/Freunde, Gewaltbeziehungen,

Beziehungsstörungen/-konflikte,…

Persönliche Faktoren der Eltern – eigene Mangel-/

Gewalterfahrungen, psychische Erkrankungen, Sucht, frühe Elternschaft, Intelligenzminderung, mangelnde Belastbarkeit,..

Faktoren beim Kind – Frühgeburt, Krankheit, körperliche oder geistige

Behinderung, Intelligenzminderung, schwieriges Sozialverhalten/ Verhaltensauffälligkeiten (als Folge des Erziehungsverhaltens der Eltern), …

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Schutzfaktoren Individuell:

Sprachkompetenzen/Ausdrucksfähigkeit, Intelligenz, gute Motorik bzw. Beweglichkeit, offene und freundliche Grundhaltung, Selbstvertrauen, Problemlösungskompetenz, Planungsfähigkeit, Zuversicht, Schwierigkeiten positiv umdeuten können,…

Familie und Umfeld:

Mindestens eine stabile Bezugsperson (Bindung), Identifikationsvorbilder, emotional warmes, wertschätzendes, an den Bedürfnissen und Gefühlen der Kinder orientiertes und wenig konflikthaftes Erziehungsverhalten, seelisch gesunde Eltern, soziale und emotionale Unterstützung außerhalb der Kernfamilie, familiärer Zusammenhalt,…

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Kinderbedürfnisse (vgl. Kindeswohl und Kinderrechte)

Körperliche und seelische Unversehrtheit – Schutz vor Misshandlung

Körperpflege – Babypflege, Sauberkeit

Ernährung – altersgemäß, regelmäßig warme Mahlzeiten,…

Schlafplatz – Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen…

Gesundheitsvorsorge/-versorgung – Krankenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen,…

Kleidung – alters-, witterungsentsprechend

Spielmöglichkeiten, Lernanregungen – kindgerecht, altersadäquat

Schutz vor Gefahren – Erkennen und Beseitigung von Gefahrenquellen

Sichere Eltern-Kind-Beziehung – Bindung, Fürsorglichkeit, Feinfühligkeit, Anerkennung,..

Grenzen und Regeln – Nähe-/Distanzverhalten

Alltagsstruktur – angemessene Essens-/Schlafenszeiten, Verlässlichkeit,…

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Erziehungsfähigkeit der Eltern

+ entwicklungsfördernde Aspekte:

• Emotionale Wärme

• Achtung und Respekt

• Kooperation

• Struktur und Verbindlichkeit

• umfassende Förderung

- entwicklungshemmende Aspekte:

• Emotionale Kälte

• Missachtung

• rigides Erziehungsverhalten

• Chaos und Beliebigkeit

• zu wenig/zu viel/zu einseitige Förderung

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Gefahr in Verzug – akute Kindeswohlgefährdung

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Sicherheit und Schutz für das Kind

Deeskalation

tragfähige Lösungen mit den Beteiligten erarbeiten

Entscheidung treffen-

-) wieder nach Hause

-) in Volle Erziehung

Ziel der Krisenversorgung von Kindern und Jugendlichen

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Abschluss einer Gefährdungsabklärung Frage nach den Konsequenzen für das Kind, wenn keine Veränderung eintritt?

Keine Gefährdung (68%)

Abschluss oder Sozialer Dienst

Gefährdung festgestellt Gefährdungsstatement

=konkrete Sorge/n

Gefährdungsabklärung ambulant stationär

Erziehungshilfen ambulant (UdE) – stationär

(VE) (27%) (5%)

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Hilfeplan

Die gemeinsame Hilfeplanung mit der Familie unter Einbeziehung der Kinder, relevanter KooperationspartnerInnen und der Ressourcen aller Beteiligten macht den Anfang der Erziehungshilfe.

Ziel ist immer die Sicherheit des Kindes, sowie die Gewährleistung der individuell angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung und Förderung des Kindes/der Kinder (Kindeswohl/Kinderrechte)

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Wichtige Schritte und Fragen bei der Erarbeitung des Hilfeplanes

Zur Konkretisierung der Gefährdung: Welche Sorgen haben wir? Welche Nachteile/Schäden sind schon entstanden oder entstehen für das Kind, wenn sich nichts ändert?

Zur Erarbeitung konkreter (operationalisierbarer) Ziele: Was funktioniert bereits? Wie wäre der Idealzustand bzw. die erwünschte Zukunft? Woran wäre diese/r für wen merkbar? Was müssen wir sehen, um den Fall schließen zu können?

Zur Planung konkreter Umsetzungsschritte/Hilfen: Wer macht/erledigt was bis wann? Wer kann noch unterstützen? Wer muss noch einbezogen werden?

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Erziehungshilfen (ambulant wie stationär) erfordern IMMER

eine schriftliche Vereinbarung mit den Obsorgeberechtigten oder

eine gerichtliche Verfügung über Antrag des Kinder- und Jugendhilfeträgers

die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit der Familie und allen anderen beteiligten HelferInnen

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Wichtige Grundlagen für die Zusammenarbeit mit KooperationspartnerInnen

Neue Meldepflichten regeln verstärkte gemeinsame Verantwortung für den Kinderschutz

Transparente Kommunikation (für alle Beteiligten) hat große Bedeutung

Blick auf die Kindersicherheit muss Problemsicht UND Ressourcensicht verbinden und immer wieder neu abwägen

Langfristige Betreuungsverläufe sind aktuellen Sichtweisen gegenüberzustellen und zur Prognose weiterer Entwicklungen abzuwägen

„Kindstabilität“ als Überschrift für Aushandlungsprozesse

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Kinderschutz durch interdisziplinäre Zusammenarbeit

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Fallvignetten

„Milos“ (9a)

„Cynthia“ (11a)

„Kurt und Helene“ (2a und 6Mo)

„Samantha“ (1,5Mo)

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Literaturempfehlungen

• ALLE Friederike: Kindeswohlgefährdung Das Praxishandbuch 2. Auflage Lambertus

• DEEGENER Günther, KÖRNER Wilhelm (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung Ein Handbuch Hogrefe

• DETTENBORN Harry: Kindeswohl und Kindeswille Psychologische und rechtliche Aspekte 3.Auflage Ernst Reinhard Verlag München Basel

• DETTENBORN Harry, WALTER Eginhard: Familienrechtspsychologie Ernst Reinhard Verlag München Basel

• KINDLER Heinz, LILLIG Susanne, BLÜML Herbert, MEYSEN Thomas, WERNER Annegret (Hg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) München Deutsches Jugendinstitut e.V. Online verfügbar unter http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm

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Vielen Dank für Ihr Interesse!