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Stadtplanung Klimaanpassung für Berlin Maßnahmen und Beispiele

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Page 1: Klimaanpassung für Berlin...Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern 2 Klimaanpassung in der Stadtentwicklung Wie andere Städte und Stadtregionen steht auch Berlin vor der Aufgabe,

Stadtplanung

Klimaanpassung für BerlinMaßnahmen und Beispiele

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Klimaschutz erfordert eine Doppelstrategie! Die positive Ein-flussnahme auf den Klimawandel durch die Senkung des CO2-Ausstoßes ist die eine Seite: In den vergangenen Jahren wurde in den Bereichen Energie, Verkehr, Gewerbe und Stadt-erneuerung bereits einiges bewegt.Selbst die günstigeren Prognosen machen aber deutlich, dass wir uns auf heißere und trockenere Sommer, auf deut-lich stärkere Niederschläge im Herbst und Winter sowie eine Zunahme von Extremwetterereignissen einstellen müssen. Das heißt: Wir müssen uns schon heute auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Unsere Berliner Gärten, Parks, Landwirtschaft und Wälder so wie die Gewässersysteme und die wassertechnische Infra-struktur reagieren auf veränderte Umweltbedingungen besonders sensibel. Aber auch der Gebäudebestand steht im Fokus, wenn es darum geht, die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten. Deshalb müssen wir schon heute in den Quartie-ren mit einer präventiven Klimaanpassung beginnen. 2011 erarbeitete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstmals einen Stadtentwicklungsplan Klima. Seither unter-suchen wir in intensivem Austausch mit unterschiedlichen Akteuren, was der Klimawandel für die Stadtentwicklung kon-kret bedeutet und wie wir seine Folgen bewältigen können. Mit dieser Broschüre stellen wir Instrumente und Projekte der gesamtstädtischen Stadtplanung vor, die als so genannte No-Regret-Maßnahmen nicht nur der Klimaanpassung die-nen, sondern allgemein helfen, die städtische Lebensqualität zu bewahren und sogar zu erhöhen.

Michael MüllerSenator für Stadtentwicklung und Umwelt

Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern

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Klimaanpassung in der Stadtentwicklung

Wie andere Städte und Stadtregionen steht auch Berlin vor der Aufgabe, Maßnahmen für den Schutz des globalen Klimas („Miti-gation“) zu ergreifen. Zugleich sind Strategien zum Umgang mit den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels für die Ökosys-teme, Landschaften und die Lebensverhältnisse der Menschen nötig: Urbane Lebensqualität unter sich verändernden klimati-schen Bedingungen kann langfristig nur durch Klimaanpassung („Adaption“) gesichert werden. Beide Ziele müssen zusammen – und in Einklang mit weiteren Aufgaben einer nachhaltigen Stadtentwicklung gebracht werden. Dicht besiedelte Großstädte wie Berlin gehören zu den klima-empfindlicheren Räumen. Die Folgen des Klimawandels sind für städtische Naturräume anders als für Landwirtschaftsflä-chen, für verdichtete Stadtquartiere anders als für aufgelo-

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Ausschnitt des Aktionsplans aus dem StEP Klima, weitere Informationen unter www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/klima/

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ckerte Siedlungsstrukturen. Auch innerhalb Berlins weichen verschiedene Stadtbereiche sowohl in ihrer Empfindlichkeit (Sensitivität/Vulnerabilität) als auch in ihren Kapazitäten für eine Anpassung (Resilienz) voneinander ab. Die Überschwemmungen nach starken Regenfällen zeigen mancherorts schon heute, was die prognostizierten „Extrem-wetterereignisse“ in Berlin für Auswirkungen haben können. Vom Mikrostandort bis zur Gesamtstadt sind alle Planungs-ebenen und vom Kleingartenpächter bis zum Wasser- und Schifffahrtsamt sind alle Akteure gefordert. Zentrale Hand-lungsfelder sind Gebäude, Freiräume, Infrastruktur, Flächen-nutzung, Siedlungsentwicklung und Naturhaushalt. Klimaan-passung ist also ein wichtiges Aufgabenfeld der integrierten, kooperativen und nachhaltigen Stadtentwicklung.

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Überflutung am Prager Platz in Berlin-Wilmersdorf

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Stadtentwicklungsplan Klima Mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima hat das Land Berlin das erste gesamtstädtische Planwerk vorgelegt, das sich mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzt und einen Orientierungsrahmen für weitere Maßnahmen bietet. Ein Stadtentwicklungsplan ist ein informelles Planungsinstru-ment. Durch den Senatsbeschluss vom 31.05.2011 werden mit dem StEP Klima der Klimawandel und die damit verbundenen Folgen als neuer Abwägungstatbestand in die Bauleitplanung eingeführt. So sind Stadtentwicklungspläne nach § 1 Abs. 6 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, und nach dem Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch § 4 Abs. 1 AGBauGB hat er zudem „grundsätzlich Empfehlungs-charakter für alle an der Planung beteiligten Stellen“ und ist „Grundlage für alle weiteren Planungen“.

Der StEP Klima wirkt rahmensetzend. Entscheidend ist daher, wie in der Praxis die Übernahme und Konkretisierung seiner für die Gesamtstadt formulierten Zielsetzungen in andere Instru-mente und Verfahren gelingt. Der StEP Klima soll der Öffentlich-keit und den beteiligten Akteuren Wissen über das Aufgabenfeld Klimaanpassung vermitteln. Er liefert Argumente für die Ak-teure, die in unterschiedlichen Situationen alltäglich über klima-wirksame Maßnahmen zu entscheiden haben.

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Aktuelle Aufgabe KlimaanpassungKlimaanpassung als Stadtentwicklungsaufgabe ist noch eine neue Herausforderung, bei der es zu Fehleinschätzungen kom-men kann:

„Klimaanpassung wird doch erst in 40 Jahren wichtig, wenn überhaupt.“ Falsch! Denn wenn die Folgen zu spüren sind, ist es für Maß-nahmen schon zu spät. Prävention ist das wirksamste Mittel, denn die Anpassung langlebiger Gemeinschaftsgüter wie z. B. der Wasserinfrastruktur erfordert viel Zeit!

„Der Klimawandel ist doch ein globales Problem, da haben lokale Maßnahmen keinen Einfluss.“ Falsch! Gerade in der Klimaanpassung können kleine Maßnah-men in der Summe sehr viel bewirken. Die Lebensqualität im Klimawandel wird konkret vor Ort gestaltet!

„Wir engagieren uns bereits für Energieeffizienz und CO2-Einsparung, mehr können wir für den Klimaschutz gar nicht tun!“ Falsch! Zwar ist jede Anstrengung zur Begrenzung des Klima-wandels durch niedrigere Treibhausgasemissionen unver-zichtbar, aber die Anpassung an durch den Klimawandel ver-änderte Umweltbedingungen ist zusätzlich erforderlich.

„Klima gehört in den Umweltbereich, die Stadtplanung ist da eher nachrangig!“Falsch! Weil der Klimawandel auf fast alle Lebensbereiche Ein-fluss hat, ist er eine Herausforderung für die integrierte Stadt-entwicklung. Viele Themen wie Gebäudesanierung, Städtebau, Grün- und Freiflächen, Wasserbau und technische Infrastruktur haben unmittelbaren Raumbezug.

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Lebensqualität langfristig sichern und verbessernEin begrüntes Wohnumfeld steigert die Lebensqualität – und dient zugleich der Klimaanpassung. Dies gilt für viele Maßnah-men der Klimaanpassung, die sich nahtlos in bestehende und gut verankerte Leitbilder der Berliner Stadtentwicklung einpassen.

Innenentwicklung: Die klimaangepasste Stadt folgt den Grund-sätzen einer ressourcenschonenden Stadtentwicklung. Die Grundprinzipien der Bestandserneuerung und der „Stadt der kurzen Wege“ sind dabei unverändert aktuell. Studien zeigen, dass sich die bestehende Stadt klimagerecht weiterentwickeln lässt – gerade auch die typischen, hochverdichteten Berliner Gründerzeitquartiere.

Grün in der Stadt: Wohnumfeldgestaltung, Begrünung und Ent-siegelung öffentlicher und privater Räume sind bewährte Maß-nahmen der Stadterneuerung. Sie tragen zur Steigerung der ökologischen Qualität und des Wohnwerts bei und bewirken, dass beispielsweise die Gründerzeitquartiere auch heute noch zu den beliebtesten Wohngebieten der Stadt zählen. Zugleich führen sie zur Senkung der Temperatur, ermöglichen Regen-

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Plansche im Schillerpark, Berlin-Wedding: Kühlung durch Verdunstung

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wasserversickerung und haben damit positive Synergieeffekte für die Klimaanpassung.

Nachhaltigkeit: Mit einer langfristigen Balance ökologischer, sozialer und ökonomischer Interessen gewinnt auch Klima-anpassung Unterstützung. Qualitätsgewinne durch Maßnah-men der Klimaanpassung rechnen sich auch ökonomisch: Der Immobilienwert klimaangepasster Gebäude ist langfristig ge-sichert. Der kostenneutrale Einsatz heller Baumaterialien und Farben für Fassaden und versiegelte Flächen verringert die Aufheizung des Stadtraums („Albedo-Effekt“).

Integrierte Planung: Ohnehin notwendige oder sinnvolle Maß-nahmen sollten als Synergien für die Klimaanpassung genutzt werden. Klimaanpassung ist zwar kein Selbstläufer bei der Durchführung laufender Programme, aber ihre effiziente Um-setzung im Rahmen bewährter Instrumente und Planungsver-fahren ist möglich.

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Klimaanpassung in der bezirklichen StadtplanungKlimaanpassung wird vor Ort umgesetzt. In den Bau-, Tiefbau-, Stadtplanungs- und Umweltämtern der Berliner Bezirke wer-den öffentliche Grünflächen gepflegt, Brachen entsiegelt oder Ausbaumaßnahmen an der Kanalisation koordiniert. Wenn Stadtentwicklungsziele kommuniziert werden sollen, sind die Bezirke aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern als erste Ansprechpartner gefragt. In den Bezirksämtern werden Bebauungs- und Landschaftspläne erstellt und Baugenehmigun-gen erteilt. Hier wird das Bau- und Planungsrecht als zentrales Instrument der Stadtentwicklung konkret angewendet. Das im Juni 2011 beschlossene „Gesetz zur Förderung des Klimaschut-zes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ hat als Novelle des Baugesetzbuches den Klimaschutz im Baurecht wei-ter gestärkt und die Handlungsmöglichkeiten für die Klimaan-passung präzisiert. Baurechtliche Instrumente sind zum Beispiel:

��Abwägung: Nach § 1 BauGB und § 1a BauGB sind Klima-schutz und Klimaanpassung (Mitigation und Adaption) ex-plizite Abwägungsbelange. Gleiches gilt nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 für den StEP Klima als von der Gemeinde beschlossene städtebauliche Planung.

��Bauleitplanung: § 5 BauGB (Flächennutzungsplan) und § 9 BauGB (Bebauungsplan) benennen Maßnahmen zum Klima-schutz ausdrücklich im Rahmen der Darstellungskataloge.

��Umweltprüfung: Nach § 2 BauGB sollen Klimaschutzbe-lange in der Umweltprüfung aufgegriffen werden.

��Städtebauliche Verträge: Nach § 11 BauGB können Maß-nahmen zum Klimaschutz zwischen Gemeinden und pri-vaten Bauherren vertraglich vereinbart werden.

��Besonderes Städtebaurecht: § 171a BauGB ermöglicht die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen aus Kli-maschutzgründen.

��Naturschutzmaßnahmen: Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB bzw. 135a BauGB oder Ersatzmaßnahmen nach § 200a

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Bebauungsplan Zillestraße/Gierke-zeile in Charlottenburg-Wilmers-dorf: Extensive Dachbegrünung und gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen sind textlich festgesetzt.

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BauGB auf Basis des Naturschutzgesetzes können für eine aktive und gezielte Klimaanpassung durch Umgestaltung ausgewählter Flächen genutzt werden.

Die Abstimmung der Ziele zwischen der Stadtentwicklung und den für Tiefbau, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz sowie für Wasserwirtschaft oder die Berliner Forste verantwortlichen Fachbereichen der Bezirke und des Senats erfordert eine ver-stärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Planungen dieser Fachressorts beeinflussen eine klimaangepasste Stadt-entwicklung entscheidend. Als besonders wichtige Instru-mente sind hier zu nennen:��Landschaftsprogramm auf Landesebene;��Landschaftsplanung;��Umweltprüfungen;��Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

nach §§ 14–18 BNatSchG;��wasserwirtschaftliche Planungen wie z. B. der

Abwasserbeseitigungsplan;��Waldbewirtschaftungsplanungen wie z. B. das

Mischwaldprogramm und die Berliner Waldbaurichtlinie.

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Patenschaftsfläche einer Schule im öffentlichen Grünland am Kracauer-platz in Charlottenburg-Wilmersdorf

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Klimaanpassung braucht Kooperation und Kommunikation

Klimaanpassung ist nicht nur eine baulich-technische Aufgabe, sondern angesichts des vielfältigen Akteursspektrums – öffent-liche Aufgabenträger, Privatwirtschaft, Bürgerinnen und Bür-ger, zivilgesellschaftliche Institutionen etc. – auch eine kommu-nikative Herausforderung. Die Senatsverwaltung für Stadt -entwicklung und Umwelt hat daher nach dem Beschluss des StEP Klima die Kommunikation des Themas „Klimaanpassung“ in unterschiedlichen Akteurskreisen fortgeführt. Kooperationen müssen über die interne, ressortübergreifende Zusammenar-beit in den Verwaltungen hinaus aufgebaut werden.

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Während z. B. die Umweltverbände Vorreiter, Kritiker und gleichzeitig „natürliche Verbündete“ für den Klimaschutz sind, müssen andere Akteursgruppen in die Verantwortung einge-bunden und mit Fokus auf ihre jeweiligen Interessen gezielt aktiviert werden.

Eigentümer: Für Immobilieneigentümer wird beispielsweise das Argument, über grundstücksbezogene Regenwasser- versickerung bzw. Speicherung für trockene Zeiten bei den Abwasserbeseitigungskosten zu sparen, überzeugender sein als der positive Klimaeffekt. Klimagerechtigkeit ist für Eigen-tümer selten Selbstzweck. Auflagen und Verpflichtungen schmälern die freiwillige Mitwirkungsbereitschaft. Eine Ver-besserung der Renditeerwartungen durch mehr Lebensquali-tät setzt mehr Anreize.

Bürger: Die vielen kleinen, von Bürgerinnen und Bürgern selbst genutzten und gepflegten Grünflächen, vom renaturierten Innenhof bis zur Kleingartenkolonie, sind in der Summe über-aus klimawirksam. Zwar steht zumeist die Freude an selbst angebautem Gemüse, einem schönen Blumenbeet oder einer grünen Oase im Hinterhof im Mittelpunkt, entscheidend ist jedoch, dass Klimaanpassung indirekt auf einen großen Rück-halt und aktive Unterstützung aus der Bürgerschaft zählen kann. Auch hier ist Lebensqualität das zentrale Argument.

Lokale Koordination: Das Thema „Klimaanpassung“ zu veran-kern ist eine zentrale Aufgabe für die öffentliche Verwaltung sowie für die Akteure vor Ort, z. B. in Stadterneuerungs-, Quar-tiers- oder Citymanagementgebieten. Akteursübergreifende Netzwerke oder Klimaschutzbeauftragte als zentrale Ansprech-partner, Prozessmotoren und Vermittler sind wichtige Partner, um das Thema in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

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Klimaanpassung gesamt- städtisch denken

Der StEP Klima bietet den räumlichen Orientierungsrahmen für die gesamtstädtische Planung zur Anpassung an den Kli-mawandel. Er gibt zahlreiche Hinweise zur Prozessorganisa-tion. Zu den gesamtstädtischen Aufgaben zählt auch die An-passung von Infrastrukturen und Gemeinschaftsgütern wie Naturhaushalt und Wasserwirtschaft.

Maßnahmen��Erarbeitung übergeordneter Konzepte und Analysen��Freihaltung von Kaltluftschneisen und

Kaltluftentstehungsgebieten��Waldumbau und Entwicklung klimaangepasster

Landschaftsformen��Kanalisationsumbau und Regenwassermanagement��Steigerung der Gewässerqualität und

Gewässerrenaturierung��Vernetzung der Akteure��Sensibilisierung der Öffentlichkeit

InstrumenteBauleitplanung: Über den Flächennutzungsplan können nach § 5 BauGB frei zu haltende Kaltluftschneisen und Kaltluftent-stehungsgebiete gesichert werden. Dies gilt für Freiflächen im bestehenden Siedlungsgebiet wie auch für zukünftige Stadterweiterungsgebiete. Nach der BauGB-Novelle 2012 sind explizit Darstellungen von „Anlagen, Einrichtungen und sons-tigen Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“, möglich.

Landschaftsplanung: Die Landschaftsrahmenplanung des Lan-des steuert die Entwicklung von Landschaft, Naturräumen und Biotoptypen. Sie kann zusammen mit Umweltprüfungen, Land-schaftsplänen und der Eingriffs-Ausgleichsregelung dazu bei-

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tragen, klimaangepasste Landschaftsformen, z. B. Heideland-schaften und Feuchtwiesen, zu entwickeln.

Fachplanungen: Fachplanungen konkretisieren Maßnahmen, die im Nebeneffekt auch klimarelevant sein können. Beispiele sind wasserbauliche Planungen, forstwirtschaftliche Konzep-te, integrierte Handlungskonzepte der Städtebauförderung oder Wohnungsbaustrategien. Klimaanpassung bzw. die im StEP Klima formulierten Ziele sollten hier immer berücksich-tigt werden.

Netzwerke: Über Akteursnetzwerke kann auf unterschiedlichen Ebenen ein Erfahrungs- und Wissensaustausch erreicht werden.

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Biotopflächenfaktor im Landschaftsplan

Der Biotopflächenfaktor (BFF) beziffert den Flächenanteil eines Grundstücks, der Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, z. B. durch Bepflanzungen oder durch Dachbegrünungen bei dicht bebauten Grundstücken. Das Instru-ment zur Umsetzung des Biotopflächen-faktors, der als Quotient aus naturhaus-haltswirksamen Flächen und Grund-stücksgesamtfläche berechnet wird, sind Landschaftspläne. Das Planaufstellungs-verfahren regelt das Berliner Natur-schutzgesetz (NatSchG Bln). Für etwa 11 % des Berliner Stadtgebiets (Stand Juni 2012) sind solche Landschaftsplä-ne festgesetzt oder eingeleitet.Ein Beispiel dafür ist der 2007 aufgestell-te Landschaftsplan XII-L-6, Steglitz-Zen-trum. Für weite Teile des Quartiers und insbesondere des hoch verdichteten Ein-zelhandelsbereichs an der Schlossstraße legt er einen Ziel-Biotopflächenfaktor von 0,6 fest.

Im Rahmen des Landschaftsplans ist für die Schlossstraße in Berlin-Steglitz ein BFF von 0,6 festgelegt

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Berliner BFF-Landschafts-pläne: Gerade in dicht bebauten Innenstadtberei-chen sind Landschaftspläne mit Festlegung des Biotop-flächenfaktors ein wichti-ges Steuerungsinstrument.

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Hier sind ökologische Ausgleichsmaß-nahmen angesichts der hohen Ent-wicklungsdynamik besonders wichtig. Die Neugestaltung des Harry-Bresslau-Parks, ein neuer Pocket-Park zwischen Treitschkestraße und Markelstraße so - wie die Dachbegrünungen verschiede-ner Einkaufszentren und Kaufhäuser sind Maßnahmen, die auf Basis dieses Landschaftsplans realisiert wurden.

Weitere InformationenSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltWeb: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/bff (auch in Englisch)

Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-ZehlendorfWeb: www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/ naturschutz/landschaftsplanung.html

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Masterplan Tempelhofer Freiheit

Das Tempelhofer Feld ist ein gesamtstäd-tisch bedeutsamer Entwicklungsstan dort. Die integrierte und dialogorientierte Pla-nung der Nachnutzung des Flugfeldes soll für den Ausgleich zwischen den vielen Interessen sorgen und der hohen öffent-lichen Aufmerksamkeit gerecht werden. Der „Masterplan Tempelhofer Freiheit“ stellt die geplante städte bauliche Ent-wicklung und Freiraumgestaltung für die 230 Hektar große Freifläche dar.Sie besitzt als Kalt- und Frischluftentste-hungsgebiet eine herausragende stadtkli-matische Bedeutung. Daher soll die vor-gesehene Randbebauung die Luftströme möglichst wenig beeinträchtigen. In den laufenden Bebauungsplanverfah-ren nehmen klimaökologische Aspekte einen besonderen Stellenwert ein. Masterplan für den ehe-

maligen Flughafen: Der größte Teil der klimawirk-samen Freifläche bleibt erhalten

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Ein stadtklimatisches Gutachten unter-suchte die potenziellen Auswirkungen der städtebaulichen Planung auf die Tempe-ratur. Die Ergebnisse fanden Eingang in die Planungsvorgaben. So wird die Randbebauung am Tempelhofer Damm und Südring von Wegen durchbrochen. Diese Freiraumzäsuren sichern den Kalt-luftaustausch zwischen Tempelhofer Feld und den dicht bebauten, klimasensiblen Quartieren im Umfeld. Ein weiteres klimawirksames Gestal-tungselement bildet das geplante 4 Hek-tar große Wasserbecken im Vorfeld des ehemaligen Flughafengebäudes. Es er-zeugt tagsüber Kühlungseffekte von bis zu 5 Grad Celsius. Das Becken trägt als Retentionsfläche darüber hinaus zu ei-nem ökologisch und ökonomisch tragfä-higen Regenwassermanagement bei.

Weitere InformationenTempelhof Projekt GmbHE-Mail: [email protected]: www.tempelhoferfreiheit.de

Tempelhofer Freiheit: Freizeitort mit stadt-klimatischer Bedeutung

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Quartiersebene alsHandlungsort für Lebensqualität

Auf der Quartiersebene können die Bezirke am meisten Ein-fluss nehmen und hier lassen sich die Bürgerinnen und Bürger am besten einbeziehen. Zudem stehen viele Instrumente und Anreize zur Verfügung.

Maßnahmen ��klimaangepasste Bauweise und Gebäudeausrichtung��Erhalt, Vernetzung und Schaffung von Grün-

und Freiflächen��Anpflanzung von Straßenbäumen��Entsiegelung von Straßenraum und Plätzen��Anlage von Wasserflächen, Versickerungsflächen

und Regenrückhaltebecken��Beratung privater Eigentümer��Unterstützung zivilgesellschaftlicher Projekte

(z. B. „urbanes Gärtnern“)

InstrumenteBauleitplanung: Eine offene Bauweise und zusammenhän-gende Freiflächen in den Innenhöfen verbessern die Luftzir-kulation. Sie lassen sich im Bebauungsplan nach § 9 BauGB über Bauweise und Baugrenzen festsetzen. Über das Maß der baulichen Nutzung lässt sich der Anteil der bebauten Grund-stücksfläche regulieren. Grünflächen, Flächen zur Entsiege-lung sowie zur Versickerung oder zum Ausgleich von Eingrif-fen in Natur und Landschaft lassen sich konkret ausweisen. Darüber hinaus können zu pflanzende Bäume oder Sträucher nach Anzahl und Art festgesetzt werden.

Förderung: Mit den Stadtumbauprogrammen kann nach § 171a BauGB Klimaanpassung seit 2012 auch aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden, wenn ein Quartier die Anforderungen an Klimaanpassung oder Klimaschutz nicht erfüllt. Zudem gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, z. B. aus

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der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU). Auch im Rahmen von Konzepten zur energetischen Quartiers-sanierung (KfW-Programm) können Aspekte der Klimaanpas-sung berücksichtigt werden.

Management: Klimaschutzbeauftragte oder Gebietsmanage-ments können privaten Eigentümern das komplexe Thema „Klimaanpassung“ vermitteln und entsprechende Beratung leisten. Maßnahmen unterschiedlicher Bauherren können koordiniert und Synergien genutzt werden.

Indirekte Unterstützung: Zivilgesellschaftliche Initiativen kön-nen z. B. durch flexible Vereinbarungen zur temporären Nut-zung von öffentlichen Grünflächen ermutigt werden, eigene Beiträge zu mehr Grün im Quartier zu leisten.

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Grüne Hofgärten und das 100-Höfe-Programm Pankow

Im Rahmen der Städtebauförderung wurde 1999 für Sanierungsgebiete ein Teilprogramm zur Begrünung und öko-logischen Aufwertung sowie Steigerung der Aufenthaltsqualität der häufig voll versiegelten gründerzeitlichen Hin-terhöfe aufgelegt. Das Programm ist Klimaanpassung zum Mitmachen und soll Bürgerinnen und Bürger für eige-ne Kleinprojekte aktivieren. Adressaten sind z. B. Hauseigentümer, Eigentümer-gemeinschaften, Bewohner/Mieter, Mie-tergemeinschaften, Kiezvereine, Genos-senschaften in Selbsthilfe oder Träger von Kita- und Jugendfreizeiteinrichtun-gen. Das Programm setzt auf Initiative und Eigenleistungen der Bürgerinnen und Bürger, die bei der Gestaltung ihrer Höfe Hand anlegen möchten. Gefördert werden Materialkosten für Pflanzen und Grüne Innenhofgestaltung

im Stadtteilzentrum Berlin-Pankow

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Entsiegelung bzw. ökologisch wertvolle Bodenbeläge. Obwohl die Maximalförde-rung je Hof nur 600 € beträgt, reicht dies als Impuls oft schon aus. Zusätzlich wer-den Beratungen durch den Sanierungs-träger, vom Verein GRÜNE LIGA e. V. und vom Umweltbüro Pankow angeboten. Das Verfahren führt bei geringem För-deraufwand zu sichtbaren Ergebnissen und genießt hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere InformationenUmweltbüro Pankow des Bezirksamtes Pankow von BerlinE-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/aun/100hfewettbewerb.php

GRÜNE LIGA Berlin e.V.E-Mail: [email protected]: www.grueneliga-berlin.de

Schönhauser Allee, Berlin-Pankow: Beispiel für bürgerschaftliche Eigenitiative

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2424Grünflächen statt Brachen: Bebauungsplan Neukölln XIV 291

Bebauuungspläne im Bestand werden zumeist nur in Fällen von konkretem Neuordnungsbedarf aufgestellt. Der Bebauungsplan XIV 291 umfasst einen hochverdichteten, gründerzeitlichen Straßenblock im Norden Neuköllns. Der Bebauungsplan wurde erforderlich, um ein Jugendzen trum, die Anlage des „Lern- und Nachbarschaftsgartens“ sowie einen öffentlichen Fußweg baurechtlich zu sichern. Damit bot sich die Chance, den Planungsanlass zusätzlich für ökologi-sche Ziele zu nutzen.Ohne Bebauungsplan wäre nach § 34 BauGB eine auch stadtklimatisch unver-trägliche Nachverdichtung auf Baulücken möglich gewesen. Durch eine Vielzahl klei-nerer Festsetzungen ermöglicht der Plan eine bessere Gesamtbilanz des Blocks hin-sichtlich der ökologischen Qualität.

Zeichnerisch und textlich wird ein hoher Grünanteil festgesetzt.

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Die zeichnerischen Festsetzungen des Be- bauungsplans sichern zwei öffentliche Grünflächen auf Brachen. Die textlichen Festsetzungen schreiben eine gärtneri-sche Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und Tiefgaragendä-cher sowie die Anlage von Wegen und Stellplätzen in wasser- und luftdurchläs-siger Bauweise vor. Die Begründung ent-hält zudem eine detaillierte Pflanzliste mit empfehlendem Charakter.

Weitere InformationenBezirksamt Neukölln von BerlinStadtentwicklungsamtE-Mail: [email protected]: www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/ bebauungsplaene/14291.html

Märchenspielplatz Hobrechtstraße in Berlin-Neukölln: Kinderfreund-lich und klimawirksam

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Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung auf Gebäudeebene

Maßnahmen an einzelnen Gebäuden liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eigentümer. Land und Bezirke können hier durch Beratung, Aktivierung, kleinteilige Förderung und eigene Vorbildprojekte an öffentlichen Bauten Impulse geben.

Maßnahmen ��Erhöhung der Rückstrahlungseffekte (Albedo)

durch helle Fassadengestaltung��Fassaden- und Dachbegrünung��Sicherung der Luftzirkulation durch

Gebäudeöffnungen (Hofeinfahrten)��Ausrichtung von Fensteröffnungen��Regen- und Grauwasserrecycling��Lüftung als passive Gebäudekühlung��Gestaltungselemente zur Verschattung

(Vordächer, Balkone, Sonnensegel, Fensterläden, Vertikallamellen)

��Verschattung durch Bäume

InstrumenteBauleitplanung: Im Bebauungsplan lassen sich verschiedene klimawirksame Maßnahmen festsetzen. So lassen sich bei-spielsweise Fassaden- und Dachbegrünungen oder verschat-tete öffentliche Räume durch Arkadengänge vorsehen.

Gestalterische Maßgaben: Über Gestaltungssatzungen sind weitergehende Regelungen zur Fassadenfarbe, Begrünung und Freiflächengestaltung denkbar. Auch die Bauordnung für Berlin unterstützt über die Regelungen für nicht überbaute Flächen in § 8 BauO Bln eine klimaangepasste Bauweise.

Städtebauliche Verträge: Viele Bestandteile einer klimaange-passten Planung von Gebäude und Umfeld lassen sich durch ein-

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vernehmliche Regelungen zwischen Investor und öffentlicher Hand erreichen. Solche kooperativen Ansätze lassen sich z. B. in städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB festschreiben. Beratung und Überzeugung: Durch gezielte Information und praxisbezogene Beratung lassen sich Hauseigentümer und Mieter als Partner gewinnen. Auch die Sensibilisierung der Architekten und Bauträger ist ein wichtiger Schritt.

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Wohnanlage Am Eichgarten/Stindestraße in Berlin-Steglitz

Die GeWoSüd ist mit 2.600 Wohnungen in Berlin eine der größeren Wohnungs-baugenossenschaften. Ihr Leitbild „tra-ditionell modern“ zieht sich von der Gründung in den 1920er-Jahren bis zu jüngeren Projekten wie der Sanierung und Ergänzung der Wohnanlage Am Eichgarten. Die 1927 bis 1929 errichtete Siedlung umfasst 150 Wohnungen in einem Großblock, der sich zum Steglit-zer Stadtpark öffnet. Die Wohnanlage von Jacobus Goettel und Alfred Wie-ner im Architekturstil der klassischen Moderne ist denkmalgeschützt. Im Zuge einer umfassenden Sanierung ab 2002 wurde der Gebäudekomplex vom Berliner Architekten Carlos Zwick aufgestockt. Es entstanden 17 großzügige, hochwertige Maisonette-Wohnungen mit Mieter-gärten auf dem Dach, die durch einen

Freiraumgestaltungmit entsiegelten Flächen

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separaten Aufzug erschlossen sind. Sie ergänzen das in der Anlage bestehende Angebot eher kleiner Wohnungen um ein neues Marktsegment. Die ökologi-sche Bilanz der Siedlung wurde damit trotz höherer Wohndichte deutlich ver-bessert, der großzügige Innenhof mit Öffnung zum Steglitzer Stadtpark blieb trotz Nachverdichtung erhalten. Die Dachgeschossaufstockung zeigt, wie die Schaffung zusätzlicher Wohnungen im Bestand im Einklang mit Denkmalschutz, hoher Wohnqualität und Klimaanpas-sung umgesetzt werden kann.

Weitere InformationenGeWoSüdGenossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eGE-Mail: [email protected]: www.gewosued.de

Nachverdichtung durch Dachausbau mit grünen Gärten

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BIGYard in der Zelterstraßein Berlin-Pankow

Baugruppen und Baugemeinschaften ha-ben in Berlin Tradition. Die zahlreichen individuellen Beiträge zu innerstädti-schem Wohnen und Arbeiten stehen für architektonische Vielfalt und Qualität – und nicht selten auch für Klimaanpas-sung. BIGYard mit seinen 45 Wohnungen ist nach Einschätzung der Architekten „die verdichtete Umsetzung des Trau-mes vom Einfamilienhaus mitten in der Großstadt Berlin“. Die 23 straßenseitig gelegenen Townhouses haben einen grü-nen Dachgarten. Namensgebend für das gesamte Bauprojekt war der eigentlich kleine Gemeinschaftsgarten zwischen Townhouse- und Gartenhauszeile. Die Landschaftsarchitekten entwickelten einen Grünraum mit einheitlichem Ge-samtbild und strukturierenden Nischen. Private Dachgärten ergänzen die Hof-begrünung und verbessern ebenso wie

Grünräume imprivaten Wohnbereich

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die weißen Fassaden die ökologische Bilanz der Anlage. Trotz einer mit 2,74 ähnlich hohen Geschossflächenzahl wie im umliegenden Quartier entsteht der Eindruck einer aufgelockerten Bebau-ungsstruktur mit hoher Wohnqualität.Privatsphäre und Ruhebedürfnis der Be- wohner, Nutzungsdruck unterschiedlicher Generationen, Pflege- und Unterhaltsauf-wand waren unter einen Hut zu bringen. Das ist gelungen – mit einem Ergebnis, das Bauherren, Architekten und Land-schaftsplanern viel Lob einbrachte. Wohn-qualität, grüne Freiräume und Klimaan-passung greifen auch hier ineinander.

Dichte Bebauung mit grüner Lunge für die Allgemeinheit

Weitere Informationenzanderroth ArchitektenE-Mail: [email protected]: www.zanderroth.de

herrburg LandschaftsarchitektenE-Mail: [email protected]: www.herrburg.de

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Stadtbaumkampagne des Berliner Senats für grüne Straßenräume

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Mehr Informationen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:Informationen zum Klimaschutzwww.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/klimaschutz

Stadtentwicklungsplan Klimawww.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/klima

KomPass:Kompetenzzentrum Klimafolgen undAnpassung des Umweltbundesamteswww.anpassung.net

INKA BB:Innovationsnetzwerk Klimaanpassung Brandenburg Berlinwww.inka-bb.de

KlimZug:Portal zum Klimawandel in Regionen desBundesministeriums für Bildung und Forschungwww.klimzug.de

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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR):Projekte zur Klimaanpassungwww.bbr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/EnergieKlima-schutzpolitik/Klimaanpassung/klimaanpassung_node.html

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau,ExWoSt-Forschungsfeld „Urbane Strategien im Klimawandel“:www.klimaexwost.de www.stadtklimalotse.net

MORO Modellvorhaben der Raumordnung: Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandelwww.klimamoro.de

Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:www.klimaschutz.de

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu):www.kommunen.klimaschutz.de

BildnachweiseTitel, 06/07, 10, 25, 32 Urbanizers01, 02/03, 17 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt04 bgmr Landschaftsarchitekten, Carlo Becker 09 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin16 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin18 Tempelhof Projekt GmbH/SenStadtUm19 Tempelhof Projekt GmbH22 GRÜNE LIGA Berlin23 S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamenStadterneuerung mbH24 Bezirksamt Neukölln von Berlin28/29 Carlos Zwick Architekten30 zanderroth Architekten, Simon Menges31 herrburg Landschaftsarchitekten, Michael Feser

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KommunikationWürttembergische Straße 6, 10707 Berlin

AuftraggeberSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltReferat StadtentwicklungsplanungAnsprechpartnerin: Dr. Heike StockAm Köllnischen Park 3, 10179 BerlinTelefon 030 9025 1546Fax 030 9025 1197heike.stock@senstadtum.berlin.dewww.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung

Inhalte und BearbeitungUrbanizersMarie Neumüllers & Gregor Langenbrinck GbRwww.urbanizers.de

Grafikre-do.de, Doreen Ritzau

www.stadtentwicklung.berlin.debroschuerenstelle@senstadtumberlin.de