kommunale zuschüssen stadt und kreis viersen und stadt kempen, 21. februar 2008
TRANSCRIPT
Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und
Stadt Kempen, 21. Februar 2008
Ansprechpartner:
Postanschrift:
Kreis ViersenJugendamtRathausmarkt 341747 Viersen
Tel. (0 21 62) 39- 16 63 Fax (0 21 62) 39- 16 85
Herr Müller(Fachliche Beratung)Frau Holtmanns(Infos über Betriebskosten und Förderung)
JugendamtLeitung Volker LamerzMitarbeiter Noosha Aubel
StandortRathaus SüchtelnTönisvorster Str. 24
41749 Viersen
ÖffnungszeitenMo. - Fr.: 08.00 - 12.30 Uhrund nach VereinbarungTelefon 02162 101 734 Telefax02162 101 760eMail [email protected]
Kempen
Petra SdunekTel.-Nr.: 02152-917-
295Anschrift:Nebenstelle
Antoniusstr.Antoniusstr. 20, 2447906 KempenPostanschrift:Postfach 100720 47884 Kempen
Christina Harmes
Tel.-Nr.:
02152-917-473
Allgemeine Bedingungen• Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 74 KJHG)• Kein Rechtsanspruch auf Förderung • Förderung im Rahmen des Haushalts• Angemessene Eigenleistung durch den Träger• Förderungen sind zweckgebunden und müssen
sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden• Änderungen bei Planung und Durchführung von
Maßnahmen sind dem Jugendamt anzuzeigen• städtische Fördermittel sind Restfinanzierungen• Verwaltung darf Bücher kontrollieren Belege
sind 5 Jahre aufzubewahren
Jugendbildung
Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen
Tagesveran-staltung
50% der Ref. KostenMax. 26 €/Tag/Ref.Über 6 Std. bis 39 €
50% der Ref. KostenMax. 25 €/Tag/Ref.Über 6 Std. bis 40 €
Mehrtägige Veranst.
3,60 €/Tag/Teilnehmer+ Ref. Kosten s.o. Mind. 6 Zeitstd./Tag
bis 1,50 €/Tag/TN + Ref. Kosten s.o. Mind. 5 Zeitstd./Tag
Veranstaltung mit Übernachtung
4,60 €/Tag/Teilnehmer+ Ref. Kosten s.o. 6 Zeitstd./Tag
Bis 3 €/Tag/TN+ Ref. Kosten s.o. 5 Zeitstd./Tag
Projekte mit hohen Kosten
Zusätzl. Auf Antrag im Einzelfall bis 155,- € pauschal
-
JugendbildungKempen Kreis Viersen Stadt
ViersenTagesveran-staltung
Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren
Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren
Mehrtägige Veranst.
Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren
Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren
Veranstaltung mit Übernachtung
Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren
Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren
Projekte mit hohen Kosten
-- -
Kinder- und Jugendfahrten
Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen
Mehrtägige Fahrten
3,90 €/Tag/ Teilnehmer
2 €/Tag/Teilnehmer
Ferienaktivitäten
Ferienspiele2 €/Tag/TeilnehmerMind. 5 Tage ohne Übernachtung
FerienhilfswerkBis 2 €/Tag/TNMind. 14 max. 30 Tage außerörtlich
Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen
Mehrtägige Fahrten
Mind. 10 TN zwischen 7 – 18 JahreBis 25 falls keine Berufliche TätigkeitJe angefangene 7 TN 1 BetreuerIn; bei koedukativen Maßnahmen bis 10 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN
Mind. 5 TN ab 6 – 18 Jahre Bis 21 falls keine Berufliche TätigkeitJe angefangene 10 TN 1 BetreuerInBei koedukativen Maßnahmen ab 8 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN
Ferienaktivitäten
FerienspieleKinder bis 14, Jugendliche bis 18; sonst. S.o.
FerienhilfswerkMind. 10 TN keine Altersangaben
Kinder- und Jugendfahrten
Internationale Begegnungen
Zuschusshöhe Alter u. TN-Zahl
Sonst. Bedingung
Kempen
a) Ausland 3,90 €/Tag/TNb) Kempen 3,90 €/Tag/Gastc) Erwachsene Gäste 1,30 €/Tag
a) 12 – 18 (bzw. 25)b) 12 – 25c) Über 25
BetreuerInnen siehe Kinder- u. JugendfahrtenMind. 3 max. 21 Tage
Kreis Viersen
2,50 €/Tag/Teilnehmer TN 12 – 27BetreuerInnen ohne AltersgrenzeAus- & Inland Regel
Mind. 5 TNBetreuerInnen siehe Jugendfahrten
Stadt Viersen
Jugendpflegematerial
Zuschusshöhe Verfahren Nicht gefördert:
Kempen
50 % der anerkennungs- würdigen Kosten Mind. 410 €max. 1.023 €/Jahr/Verband
Formloser Antrag, Kostenvoranschlag & Finanzierungsplan4 Wochen vor Anschaffung
Bälle, Spiele, Bücher, Verbands- & Büroma-terial, Video, Musik-instrumente,ComputerSportgeräte, etc.
Kreis Viersen
30 % der anerkennungs- würdigen Kosten mind. 25 € max. 1.100 €/Jahr/Verband
Anträge bis 1. AprilKostenvoranschlag & Finanzierungsplan
Einrichtungsgegen- stände, Verbrauchs- material, Sportgeräte
Stadt Viersen
TeilnehmerInnen:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 6 bis
einschließlich 17 Jahrenb) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis
einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.
c) Krefelder mit Behinderungen bis 30d) BetreuerInnen mind. 16 Jahre:
• Bis 5 TeilnehmerInnen: 1 BetreuerIn• Von 6 bis 12 TeilnehmerInnen: 2 BetreuerInnen
etc.• Bei Freizeiten mit Menschen mit Behinderungen kann
Betreuerschlüssel unterschritten werden!
Antragsfrist:
• Grundsätzlich 1. März• Anträge fristgerecht einreichen!
– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!
• Antragsteller bestätigt durch Unterschrift wirtschaftl. Verhältnisse bei finanziell benachteiligten Familien geprüft zu haben
• Überprüfung kann im Einzelfall durch Jugendamt erfolgen
• Eltern müssen schriftlich Einverständnis zur Nachprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklären
Sonstige Förderbedingungen:
• Freizeit mit mind. 2 Übernachtungen
• Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen und eine BetreuerIn
• Max. 21 Übernachtungen werden gefördert
Verwendungsnachweis:
• Vordruck „Verwendungsnachweis“
• Teilnehmerliste• Durchführungsbestätigung• Ggf. Angaben über reduzierte
Elternbeiträge
2. Örtliche Ferienveranstaltungen
Gefördert werden größere Veranstaltungen:
• in den Oster-, Sommer- od. Herbstferien• allen Kindern offen stehen • mit Programm• mind. 4 Veranstaltungstage• max. 10 Tage werden gefördert
Pauschale je Veranstaltungstag:
von 50 bis 150 TeilnehmerInnen 200 €/Tagüber 150 TeilnehmerInnen 250 €/Tag
Benötigte Unterlagen:• Antragsvordruck• Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan• Programm
Antragsfrist:
• Grundsätzlich 1. März• Anträge fristgerecht einreichen!
– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!
• Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden
Verwendungsnachweis:
• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Rechtsverbindliche unterzeichnete
Kosten- und Finanzierungsaufstellung
• Erfahrungsbericht (formlos) mit tatsächlicher Frequentierung
3. Außerschulische JugendbildungFormen außerschulischer Jugendbildung:
• Kurse, Seminare, Schulungen
• Thematische Feizeiten
• Interkulturelle Begegnung (kein Touri-Programm)
Inhalte außerschulischer Jugendbildung
• Politische und Soziale Bildung• Interkulturelle Bildung/Internationale
Begegnung• Kulturelle Bildung• Ökologische Bildung• Gesundheitliche Bildung• Medienkompetenz• Naturkundliche und technische
Bildung• Lebenspraktische Bildung!!
Städtische Fördermittel:
Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00
€
Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00
€
Für Übernachtungen bei internat.Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €
Teilnehmer:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 10
bis einschließlich 17 Jahren
b) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.
c) Krefelder mit Behinderungen bis 30
d) BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre
• Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn
• Max. 30 TN an 6 Tage/5 Nächte gefördert
• Internat. Begegnung max. 20 TN an 14 Tagen/ 13 Übernachtungen
• Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet
• Kosten unter 50 € unberücksichtigt
Antragsfrist:
• 4 Wochen vor der Maßnahme• Anträge fristgerecht einreichen!
– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!
• Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden, müssen aber vor der Veranstaltung da sein!
Verwendungsnachweis:
• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Teilnehmerliste• Erfahrungsbericht (formlos)• Durchführungsbestätigung
4. Materialzuschüsse
Kauf, Entleihung und Reparatur• Büchern und Lernmitteln• PC• Bild und Tonträgern• Zelten und Lagergerät• Spielmaterialien und –geräte• Werkzeuge
Materialzuschuss:
• Anerkennungswürdige Kosten > 50 €• Förderung bis 1/3 der anerkennungs-
würdigen Kosten max. 1.500 €/Jahr/Träger
• Keine Förderung von Büromaterial!• Keine Förderung für Material unter 250 €
Einzelwert, wenn Einrichtung Betriebskosten- zuschuss erhält
Antragsfrist:
• 2 Wochen vor der geplanten Anschaffung
• Begründung der Notwendigkeit für geplante Anschaffung
• Kostenvoranschlag oder Katalogpreise beifügen
Verwendungsnachweis:
• Vordruck „Verwendungsnachweis“Antrag+Verwendungsnachweis.pdf
• Anlage 5 mit AusgabebelegenAnlage 5 Material.pdf
• Achtung! Verwendungsnachweis muss bis spätestens 4 Wochen nach Anschaffung vorliegen!
5. Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
• Grundausbildung– Mind. 40 Stunden umfassend
• Aufbauende Qualifikationen • Behandlung spezieller, aus praktischer
Arbeit ergebenen Fragen und Themen• Vor- und Nachbereitung von Jugendbe-
gegnungen mit TN aus mind. 2 Ländern• Fachlicher Erfahrungsaustausch
zwischen TN aus mind. 2 Ländern
Städtische Fördermittel:
Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00
€
Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00
€
Für Übernachtungen bei internat.Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €
Teilnehmer:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 10
bis einschließlich 17 Jahren
b) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.
c) Krefelder mit Behinderungen bis 30
d) BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre
• Mind. 7 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn
• Max. 30 TN 6 Tage/5 Nächte gefördert
• Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet
• Kosten unter 50 € unberücksichtigt
Antragsfrist:
• 4 Wochen vor der Maßnahme• Anträge fristgerecht einreichen!
– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!
• Programm kann nachgereicht werden, muss aber vor der Veranstaltung da sein!
Verwendungsnachweis:
• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Teilnehmerliste• Erfahrungsbericht (formlos)• Durchführungsbestätigung
6. Um- und Neubau, Innenein-richtungen und Instandsetzung
• Fördermittel max. 25% der Gesamtkosten
• Entscheidung durch Stadtrat Krefeld • Formloser Antrag mit zahlreichen
Unterlagen• Antragsfrist: „Alle Vorhaben sind im
Rahmen einer planvollen Zusammenarbeit rechtzeitig mit Fachbereich Jugendhilfe abzustimmen“
• Verwendungsnachweis: Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben