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1 Konzept Betreuung Selbständiger 19.09.2017 Konzept zur effektiven Betreuung von Selbständigen im Jobcenter Berlin Pankow Zielgerichtete Betreuung von Gründungswilligen Enge Begleitung der selbständigen Neukundinnen und Neukunden

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1

Konzept Betreuung Selbständiger

1 9 . 0 9 . 2 0 1 7

Konzept

zur

effektiven Betreuung von

Selbständigen im Jobcenter

Berlin Pankow

Zielgerichtete Betreuung von Gründungswilligen

Enge Begleitung der selbständigen Neukundinnen und

Neukunden

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .......................................................................................................................... 3

2. Strategische Ausrichtung der Betreuung der Selbständigen .............................................. 4

3. Operative Umsetzung der Betreuung der Selbständigen ................................................... 5

3.1. Kundendifferenzierung für den Bereich der Vermittlung .............................................. 5

3.2. Kundengruppe A ......................................................................................................... 6

3.2.1. Gründungswillige .................................................................................................. 6

3.2.2. Selbständige Neukundinnen und Neukunden ....................................................... 9

3.3. Kundengruppe B ........................................................................................................10

3.4. Kundengruppe C ........................................................................................................11

4. Organisation .....................................................................................................................11

4.1. Allgemeine Zuständigkeit ...........................................................................................11

4.2. Zuständigkeiten bei Selbständigkeit besondere Personengruppen ............................11

4.3. Zusammenarbeit ST-IuB und ST-Leistung .................................................................12

4.4. Zusammenarbeit ST-IuB und Basis-IuB .....................................................................13

4.5. Zusammenarbeit ST-Leistung und Basis-Leistung .....................................................13

4.6. Zusammenarbeit EZ und Leistung .............................................................................15

5. Gewährleistung / Fachaufsicht .........................................................................................15

6. Nachhaltung .....................................................................................................................15

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1. Einleitung

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist eine Bedürftigkeitsleistung, fi-

nanziert aus Steuermitteln, für alle jene Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder

nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können. Gemäß § 2 SGB II müssen erwerbsfä-

hige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebe-

dürftigkeit ausschöpfen und ihre Arbeitskraft zur Sicherstellung des Lebensunterhalts einset-

zen, insbesondere durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Selbstständige, deren Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt des Kunden und der

mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend sicherstellen, ha-

ben grundsätzlich einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Die Aufgabe

der bisherigen selbständigen Tätigkeit wird nicht gefordert, die Aufnahme einer abhängigen

Beschäftigung sollte jedoch angestrebt werden, um die Wahrscheinlichkeit des Wegfalls der

Hilfebedürftigkeit zu erhöhen.

Gemäß § 10 SGB II ist der Verweis auf eine Arbeit grundsätzlich nicht allein deshalb unzumut-

bar, weil sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht und im Hinblick auf die Aus-

bildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringer wertig anzusehen ist,

oder weil dadurch eine derzeit bestehende Erwerbstätigkeit beendet oder eingeschränkt wer-

den muss.

Daher wurden für diesen Kundenkreis im Jobcenter Berlin Pankow zum 7.5.2015 zwei spezi-

alisierte Teams eingerichtet. Vor dem Hintergrund der sehr komplexen rechtlichen Materie

stellt die Bearbeitung nicht nur durch Spezialisten sondern auch in eigenen Selbständigen-

teams eine gesetzeskonforme Beratung, Vermittlung und Leistungsgewährung sicher.

Das Ziel ist, nach sorgfältiger Qualifizierung, Beratung und Begleitung, einen gemeinsamen

Weg zu finden, um die Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen langfristig verringern oder

vermeiden zu können.

Das Konzept Selbständigenbetreuung regelt Strategie und Verfahren verbindlich für die zwei

Selbständigenteams Leistung und Vermittlung. Herzstück ist die Verzahnung der Prozesse

zwischen Leistungsgewährung und Markt und Integration. Das Konzept bildet die Grundlage

für eine geordnete Aufgabenerfüllung und soll eine einheitliche Betreuung der Zielgruppe

Selbstständige und Gründungswillige sicherstellen.

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2. Strategische Ausrichtung der Betreuung der Selbständigen

Ziel der Selbständigenteams ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit bzw. die bedarfsde-

ckende Integration von selbstständigen Kunden und Kundinnen.

Als Anforderungen für die Kunden ergeben sich daraus:

Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Gewinnsteigerung

Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch (zusätzliche) Aufnahme einer abhängigen

Beschäftigung

Senkung der passiven Leistungen durch Steigerung der anrechenbaren Gewinne,

wenn eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit nicht möglich ist.

Als Anforderungen für die Mitarbeiter ergeben sich daraus:

Sicherstellung einer hohen Bearbeitungsqualität in der Einkommensanrechnung

qualifizierte Anspruchsprüfung des Fachbereichs Leistungsgewährung (Vermeidung

des Zugangs durch bilanzierte Hilfebedürftigkeit)

nicht wirtschaftlich tragfähige Selbständigkeiten schnell und rechtzeitig erkennen, um

die Integrationsstrategien zu entwickeln und umzusetzen, die eine nachhaltige Integra-

tion ermöglichen.

begrenzte Beratungsressourcen effizient einsetzen und wirtschaftlich tragfähige Grün-

dungsvorhaben /bestehende Selbständigkeiten mit Entwicklungspotential schnell er-

kennen und fachkompetent sowie effizient in die (erneute) nachhaltig tragfähige Selb-

ständigkeit begleiten

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3. Operative Umsetzung der Betreuung der Selbständigen

3.1. Kundendifferenzierung für den Bereich der Vermittlung

Mit dem Ziel, die Beratung der Selbständigen zu professionalisieren und eine einheitliche Stra-

tegie in der Betreuung sicherzustellen, ist eine Kundendifferenzierung unerlässlich.

Die Kundinnen und Kunden werden wie folgt differenziert und betreut:

Kun-

den-

gruppe

interne

Ken-

nung

Zielrichtung Bewerberbe-

treuer/in im

Team 765

jeweilige Dauer (in Mona-

ten) der Betreuung in den

einzelnen Kundengruppen

A STA Befürwortung des Grün-

dungsvorhabens bzw. der

Fortsetzung

der Selbständigkeit

VFK-765

0 – 12 mit ausführlicher Be-

gründung maximal 24

B STB -keine (weitere) Befürwor-

tung bzw. Fortsetzung der

Selbständigkeit -> Wech-

sel der primären Integrati-

onsstrategie zu „Einmün-

dung auf dem 1. Arbeits-

markt“

-Neukunden mit selbstän-

diger Nebentätigkeit ohne

das Ziel, Tätigkeit als

hauptberufliche Selbstän-

digkeit auszuüben

VFK-765 0 – 12 mit ausführlicher Be-

gründung maximal 24

-max. Gesamtverweildauer

im Team 48

C STC - Unterstützung der Selb-

ständigkeit wegen beste-

hender multipler

Vermittlungshemmnisse

- Einkommen reicht für

den Selbständigen, nicht

aber für die gesamte BG

zur Deckung des Lebens-

unterhalts

- durch abhängige Be-

schäftigung wäre kein hö-

heres Einkommen zu er-

zielen

VFK-765

Zur Betreuung besonderer Personengruppen Selbständiger (FM-

/nicht verfügbare Kundengruppen)

siehe 4.2

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Als Stichtag für die erstmalige Zählung der aktuellen Bestandskunden für die oben genannten

Monatsfristen gilt der 01.06.2016. Für alle Neukundinnen und Neukunden gilt der Tag der An-

tragstellung bzw. für Neugründer der Tag der Aufnahme der Selbständigkeit für die o.g. Fris-

ten.

Abschließend ist in VerBIS die festgelegte Kundengruppe als interne Kennung unter den Kun-

dendaten zu setzen. Des Weiteren ist eine WV bzgl. der o.g. Zeiträume anzulegen.

3.2. Kundengruppe A

In dieser Kategorie werden folgende Kunden erfasst:

Neukundinnen und Neukunden sowie Gründungswillige mit einer positiven Prognose

zur Rentabilität des Gründungsvorhabens nach Vorlage einer fachkundige Stellung-

nahme durch die Teilnahme der Kundin/des Kunden an der Maßnahme „Wege in die

Selbstständigkeit“ für die Dauer von bis zu maximal 24 Monaten nach der Existenz-

gründung.

Zwingend nach 12 Monaten erfolgt die Überprüfung der Rentabilität (Rückschau und

Prognose) durch die zuständige Vermittlungsfachkraft. Eine Unterstützung kann an-

hand der Maßnahme Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbstständige erfolgen.

Nur bei positiver Prognose kann einmalig weiterhin eine Unterstützung der Selb-

ständigkeit für weitere 12 Monate erfolgen. Andernfalls Abgabe an B-Vermittler. Diese

Entscheidung ist zwingend im Rahmen einer Beratung mit den Kundinnen und Kunden

auszuwerten und in VerBIS als Beratungsvermerk (Betreff: Prüfung Rentabilität) zu do-

kumentieren.

Operatives Vorgehen:

Ca. 6 bis 4 Wochen vor Ablauf des BWZ wird ein Termin durch die VFK-765 gesetzt mit dem

Angebot die vorläufige EKS für den Folgezeitraum durch VFK-765 prüfen zu lassen. Die end-

gültige Entscheidung zur EKS trifft die Leistungsabteilung. Folgender Textbaustein sollte Inhalt

der Einladung an den Kunden sein:

„Bitte bringen Sie zum Termin die Einkommensprognose (vorläufige EKS) und den Weiterbe-

willigungsantrag für den neuen Bewilligungszeitraum ab TT.MM.JJJ mit. Sie haben dann die

Möglichkeit, mit mir über geplante Ausgaben und Investitionen zu sprechen. Eine Entschei-

dung bzgl. der Einkommensanrechnung erfolgt im Nachgang schriftlich.“

Ein zugehöriger VerBIS-Vermerk mit den für die Leistungsabteilung relevanten Sachverhalten

geht in Kopie an die Leistungsabteilung.

3.2.1. Gründungswillige

Verfahrensablauf in der Phase der Gründungsvorbereitung im Bereich Vermittlung

1. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme ist vorrangig. Ist in den

nächsten 12 Monaten eine Arbeitsaufnahme nicht realistisch, erfolgt die Prüfung der

Selbständigkeit als vorrangige Integrationsstrategie durch die VFK.

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2. Aushändigung des Fragebogens durch die VFK.

3. Nach Eingang des Fragebogens erfolgt die Kontaktaufnahme der VFK mit der VFK-

765 zur geplanten Übergabe und Vereinbarung eines gemeinsamen Termins mit dem

Gründungswilligen. Dieser gemeinsame Termin ist zwingend erforderlich.

4. Einschätzung des Gründungsvorhabens auf Rentabilität im Rahmen des Erstge-

sprächs beim VFK-765. Aushändigung und Erläuterung des Vordrucks EKS und Hin-

weis auf Einreichung der vorläufigen EKS inkl. Nachweise beim VFK-765, sowie die

verpflichtende Teilnahme an der Gruppeninformationsveranstaltung „Gruppeninforma-

tion zu Grundfragen der Arbeit mit der Anlage EKS“

5. Übernahme in die Betreuung der VFK-765 bei positiver Einschätzung des Gründungs-

vorhabens.

6. Abschluss einer EinV „Prüfung einer möglichen Gründung“

7. Abschließende Bewertung der persönlichen, fachlichen und unternehmerischen Eig-

nung sowie der Wirtschaftlichkeit nach Teilnahme der Kundin/des Kunden an der Maß-

nahme zur Heranführung an die Selbständigkeit nach § 16 SGBII i.V.m. § 45 SGB III

(WidS). Nach Vorlage der fachkundigen Stellungnahme, Auswertung im persönlichen

Gespräch durch VFK-765.

8. Bei positiver Prognose zur Tragfähigkeit* des Existenzgründungsvorhabens erfolgt

Festlegung der Profillage „Integriert aber hilfebedürftig“ (VerBIS) und

Zuordnung zu der Selbständigen-Kundengruppe A mit Vergabe der

Kennung STA (VerBIS)

Stellungnahme zu Art und Umfang (Höhe der Kosten und Dauer) zu not-

wendigen Investitionen und Fortbildungskosten in den ersten 12 Mona-

ten (VerBIS)

Dokumentation der Tragfähigkeitsentscheidung in VerBIS und Weiter-

leitung der Tragfähigkeitsentscheidung an das Leistungsteam 755

*Tragfähigkeit: Das unternehmerische Handeln des Selbständigen ist auf Gewinn ausgerichtet und prog-

nostisch geeignet, die individuelle Hilfebedürftigkeit innerhalb eines Zeitraumes – maximal bis zu 24 Mo-

naten zu überwinden.

Wird von der Aufnahme einer Selbständigkeit abgeraten, gilt folgendes Verfahren, wenn die

Selbständigkeit trotz negativer Prognoseeinschätzung aufgenommen wird:

Festlegung der Kundengruppe B und setzen der Kennung STB

keine Untersagung der selbständigen Tätigkeit (Art. 12 GG) – Verweis auf § 10 SGB II

persönliche Mitteilung über den Wechsel der Integrationsstrategie zu einer sozialversi-

cherungspflichtigen Beschäftigungsaufnahme unter Angabe der Gründe (Schriftform

nicht erforderlich)

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Dokumentation in der EinV mit Festlegung der neuen Zielstellung

unterminierte Wiedervorlage für die VFK-765 zwecks Terminierung eines Folgege-

sprächs binnen 15 Arbeitstagen

Information über den Strategiewechsel mittels VerBIS-Vermerk an die Leistungsabtei-

lung (Betreff: Neue Strategie – Vermittlung)

Verfahrensablauf in der weitergehenden Betreuung von Existenzgründern:

In der Regel soll die/der Selbständige spätestens nach 24 Monaten ein rentables Unterneh-

men vorweisen können. Diese Rentabilität kann nicht unterstellt werden, wenn die anrechen-

baren Einkünfte aus der Selbständigkeit nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt des Selb-

ständigen zu sichern.

Um Fehlentwicklungen, die die Rentabilität der Selbständigkeit gefährden könnten, durch fach-

kompetente Beratung entgegenwirken zu können, sind in diesen maximal 24 Monaten fol-

gende Handlungsabläufe erforderlich:

persönliche Beratungsgespräche alle 3 Monate. Die Einladungen orientieren sich da-

bei an den Besonderheiten der Selbständigen (z.B. flexible Termingestaltung, Angebot

von Ausweichterminen)

Unterstützung durch den VFK-765 mittels Beratung und ggf. weiterer Förderung

Nachhaltung und Anpassung der Eingliederungsvereinbarung

Intensive Nachhaltung der vereinbarten Maßnahmen z.B. Kundenakquise, Werbung,

Investitionen, Veränderung der Marktpräsenz

Prüfung der Möglichkeit der Einbeziehung der Bedarfsgemeinschaft (PTR) in die Stra-

tegieentwicklung zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit im direkten Gespräch oder über

die betreuende IFK, ggf. auch in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten.

nach 12-monatiger Selbständigkeit erneute, ausführliche Prognoseentscheidung zur

Tragfähigkeit. Wird prognostiziert, dass nach insgesamt 24-monatiger Selbständigkeit

zunächst noch keine ausreichende Rentabilität besteht und Hilfebedürftigkeit weiterhin

gegeben sein wird, ist die Teilnahme an der Maßnahme zur Beratung und Kenntnis-

vermittlung für erwerbsfähige Selbständige nach §16c SGB II (BuK) in die Integrations-

strategie aufzunehmen und in den nächsten 3 Monaten umzusetzen.

Kommen VFK-765 und Maßnahmeträger gemeinsam zu einer positiven Prognose, so

kann mit Beginn Modul 2 einmalig eine Unterstützung der Selbständigkeit für weitere

12 Monate erfolgen. Andernfalls erfolgt Abgabe an B-Vermittler. Diese Entscheidung

ist zwingend im Rahmen einer Beratung mit den Kundinnen und Kunden auszuwerten

und in VerBIS als Beratungsvermerk (Betreff: Prüfung Rentabilität) zu dokumentieren.

Ergeben sich Zweifel an einer erfolgreichen Selbständigkeit, ist ein Wechsel in der Integrati-

onsstrategie (primäre Ausrichtung auf die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung) vorzu-

nehmen. Hierbei gilt die Vorgehensweise zur Abratung eines Gründungsvorhabens analog.

Das Erstgespräch bei der VFK-765 soll dabei binnen 15 Arbeitstagen erfolgen.

Verfahrensablauf im Leistungsbereich

Kommt es zur Neugründung, sind vom zuständigen Leistungsteam vor der Neugründung be-

reits bewilligte Leistungen zum nächsten Ersten des Monats aufzuheben. Der/die Kunde/in ist

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aufzufordern, ab dem nächsten Ersten des Monats eine vorläufige EKS für 6 Monate einzu-

reichen.

Die Prüfung der EKS obliegt Team 755. Bei Bedarf wird die/der Arbeitsvermittler/in hinzuge-

zogen oder/und es erfolgt ein Tandemgespräch. Ein Bedarf liegt vor zum Beispiel vor, wenn

Zweifel an der Notwendigkeit der Ausgaben in der EKS bestehen.

Die vorläufige Bewilligung für die Zukunft aufgrund des Beginns der selbständigen Tätigkeit

erfolgt ausschließlich durch 755.

3.2.2. Selbständige Neukundinnen und Neukunden

Verfahrensablauf:

EZ :

1. Ausgabe des Vordrucks EKS und der Ausfüllhinweise vor dem Sofortgespräch

2. Weiterleitung der/des Kundin/en an die/den VFK-765 zum Sofortgespräch

3. Ausgabe des Antrages ALGII nach dem Sofortgespräch

4. Annahme des Antrages incl. Anlagen (vorläufiger EKS, Nachweise, etc.), Dokumenta-

tion in VerBIS, Weiterleitung der Anträge per Sofortmappe an das Team 755

Bereich I/B:

Sofortgespräch beim VFK-765 am Tag der Antragstellung und

Aushändigung des Fragebogens und der Checkliste zur selbständigen Tätigkeit

Terminvergabe zur Gruppeninformation

Hinweis auf die persönliche Antragsabgabe in der Eingangszone

Hinweis auf Einreichung der Antragsunterlagen nach der Gruppeninformation

incl. vorläufiger EKS mit den entsprechenden Nachweisen zu den festen Aus-

gaben, wie z.B. Gewerbemiete, Nachweise über Einnahmen und Ausgaben der

vorangegangenen sechs Monate, Einnahme-/ Überschuss-Rechnung für das

vorangegangene Kalenderjahr

Hinweis auf Vorlage aller erforderlichen Antragsunterlagen zur Entscheidungs-

findung incl. der entsprechenden Nachweise binnen 10 Arbeitstagen in der EZ

Weiterleitung des Verbis-Vermerks zum Erstgespräch mit den für die Leistungs-

berechnung relevanten Sachverhalten an Team 755

Postantragsteller erhalten einen ersten Termin beim VFK-765 innerhalb von 10 Werktagen

sowie eine Einladung zur Gruppeninformation.

Verfahrensablauf in der weitergehenden Betreuung selbständiger Kundinnen und Kunden

Bei positiver Prognose (siehe Punkt 3.2) Festlegung der Kundengruppe A und setzen

der internen Kundenkennung STA

Möglichkeit einer vertieften Bestandsanalyse und beratende Unterstützung der Kun-

din/des Kunden bei dem Ausbau der Selbständigkeit durch Zuweisung in die Maß-

nahme zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige Selbständige nach

§16c SGB II (BuK)

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Unterstützung durch die VFK-765 mittels Beratung und ggf. weiterer Förderung (bspw.

nach §16c SGBII)

Abschluss einer EinV

Folgegespräch nach spätestens weiteren 3 Monaten auf Grundlage des Ergebnisses

der abschließenden EKS – Grundlage Berechnungsbogen und ggf. Aktualisierung der

Integrationsstrategien.

eingehende Dokumentation der gegebenen Situation, unter Berücksichtigung der Ren-

tabilitätsentwicklung und der Rahmenbedingungen des Unternehmens nach 12 Mona-

ten und Festlegung der weiteren Integrationsstrategie. In der Regel wird ein Wechsel

der Integrationsstrategie eintreten (Integration durch sozialversicherungspflichtige Be-

schäftigung).

Wird von der Fortführung der Selbständigkeit abgeraten und die primäre Integrationsstrategie

ist auf die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ausgerichtet, gilt die Vorgehensweise

zur Abratung eines Gründungsvorhabens analog.

Das Erstgespräch bei der VFK-765 soll binnen 15 Arbeitstagen erfolgen.

3.3. Kundengruppe B

Wird von der Fortführung oder der Aufnahme der Selbständigkeit abgeraten, ist die Vermittlung

des Selbständigen in eine abhängige Beschäftigung unter Berücksichtigung der Zumutbar-

keitskriterien nach § 10 SGB II vorrangig ggf. in Verbindung mit einer beruflichen Neuorientie-

rung. Die Betreuung durch den VFK-765 erfolgt für maximal weitere 12 Monate. Nur bei aus-

führlicher Begründung kann einmalig weiterhin eine Betreuung im Selbständigenteam 765

für weitere 12 Monate erfolgen. Andernfalls erfolgt die Abgabe an Basisteam. Diese Entschei-

dung ist zwingend im Rahmen einer Beratung mit den Kundinnen und Kunden auszuwerten

und in VerBIS als Beratungsvermerk (Betreff: Prüfung Rentabilität) zu dokumentieren. Wurde

nach 24 Monaten keine Beendigung der individuellen Hilfebedürftigkeit realisiert, erfolgt die

Abgabe der Kundin/des Kunden an die Basisteams.

Der Kundin/ dem Kunden ist vom VFK-765 darzulegen, dass aufgrund der wirtschaftlichen

Entwicklung (zunächst) nicht die selbständige Tätigkeit, sondern die zumutbare Aufnahme ei-

ner abhängigen Beschäftigung – die mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zum Wegfall der

Hilfebedürftigkeit führt – gefordert und gefördert wird.

Im Rahmen der Beratungspflicht soll der Hinweis erteilt werden, dass das Gewerbe beim Fi-

nanzamt vorübergehend ruhend gestellt werden kann, wenn innerhalb des nächsten Bewilli-

gungszeitraumes keine Einnahmen erzielt/erwartet werden. Bei Nachweis der Ruhendstellung

> 6 Monate entfällt die Betreuung in Team 765 und 755, eine Anlage EKS (Null-EKS) ist nicht

erforderlich.

Das neue Ziel der Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist unter An-

gabe der Gründe (z.B. ein mögliches Schuldenrisiko) mit dem Kunden zu besprechen und in

der Eingliederungsvereinbarung entsprechend zu dokumentieren.

Festlegung des Zieles zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt

Kundenkontaktdichte erfolgt gemäß KKD-Konzept JC Berlin Pankow

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Vermittlungsvorschläge mindestens 2-3 pro Woche

Nachhaltung der Vermittlungsaktivitäten

ggf. Nachhaltung der Abwicklung

3.4. Kundengruppe C

Bei folgenden Kriterien werden Kundinnen und Kunden der Kundengruppe C in der Fortfüh-

rung ihrer Selbständigkeit unterstützt:

bei bestehenden multiplen Vermittlungshemmnissen, die ihre Integrationschancen auf

dem 1. Arbeitsmarkt als sehr gering erscheinen lassen

das Einkommen reicht für den Selbständigen bzw. die Selbständige, nicht aber für die

gesamte BG zur Deckung des Lebensunterhalts ggf. Projekt

durch eine abhängige Beschäftigung wäre kein höheres Einkommen zu erzielen

Das Ziel ist es, die Kundinnen und Kunden in ihrer Selbständigkeit zu stärken und durch eine

zielgerichtete Betreuung eine Erhöhung des Gewinns zur Bestreitung des Lebensunterhaltes

zu erreichen.

Sofern eine Zuweisung der Kundinnen und Kunden in die Maßnahme zur Beratung und Kennt-

nisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II noch

nicht erfolgte, ist dies umgehend zu prüfen. Um den Selbständigen die benötigte Hilfestellung

geben zu können, erhalten sie nach Bedarf, mindestens aber alle 6 Monate, einen Gesprächs-

termin beim VFK-765.

4. Organisation

4.1. Allgemeine Zuständigkeit

Im Team 765 werden mit Ausnahme der besonderen Personengruppen alle Kundinnen und

Kunden entsprechend der Kundendifferenzierung von VFK-765 vermittlerisch betreut.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team 755 stehen für die leistungsrechtlichen Be-

lange aller Kundinnen und Kunden mit Einnahmen aus einer Selbständigkeit, welches durch-

schnittlich höher als 200,00 EUR monatlich ist, zur Verfügung. Der Betrachtungszeitraum be-

trägt 12 Monate. Dabei müssen beide Bewilligungszeiträume getrennt voneinander betrach-

tet den genannten Richtwert übersteigen. Aufgrund der im SGB II gewährten Freibeträge auf

Erwerbseinkommen ist es nicht erforderlich, dass die Prüfung der Anlage EKS bei Einnah-

men kleiner/gleich 200,00 Euro durch spezialisierte Leistungsfachkräfte erfolgt.

Honorarkräfte, die nur bei einem Auftraggeber Einnahmen erzielen, werden nicht in den

Teams 755 und 765 betreut.

4.2. Zuständigkeiten bei Selbständigkeit von besondere Personengruppen

Kundinnen und Kunden im Fallmanagement

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Wird die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit durch multiple Vermittlungshemmnisse er-

heblich eingeschränkt oder verhindert und ist eine (vorübergehende) Betreuung durch das

Fallmanagement angezeigt, ist der/die selbständige Kunde/Kundin in die Betreuung des Fall-

managements zu übergeben.

U25-Kundinnen und Kunden

Selbständige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden von den IFK in den

U25 Teams betreut.

Elternzeit / fehlende Erwerbsfähigkeit

Nicht verfügbare Selbständige aufgrund von Elternzeit oder Erwerbsunfähigkeit erhalten

keine Kennung (sofern die Selbstständigkeit nicht mehr ausgeübt wird und kein Einkommen

aus selbständiger Tätigkeit besteht) und werden in der allgemeinen Vermittlung und im Ba-

sisteam Leistung betreut. Mit Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit ist Punkt 3.2.1.

analog anzuwenden.

4.3. Zusammenarbeit Selbständigenteams

Beide Teams arbeiten eng zusammen. Bei einem unzureichenden Informationsaustausch be-

steht das Risiko, dass berücksichtigungsfähiges Einkommen nicht zur Anrechnung gelangt.

Andererseits kann der Bereich IuB notwendige Vermittlungsbemühungen nicht rechtzeitig vor-

nehmen.

Die Prüfung der EKS obliegt Team 755. Bei Bedarf wird die/der Arbeitsvermittler/in hinzuge-

zogen. Bedarf liegt zum Beispiel vor, wenn nicht offensichtlich notwendige Investitionen oder

Fortbildungskosten sowie außergewöhnliche Ausgaben in der EKS aufgeführt werden.

Zur Entwicklung und Nachhaltung der Integrationsstrategie ist der Allegro-Zugriff für das Team

765 zur Einsichtnahme in die Prognosen der Kunden erforderlich.

Sollten Investitionen und Fortbildungskosten nicht offensichtlich notwendig und angemessen

sein, ist vom Leistungsteam eine Entscheidung vom VFK-765 anzufordern. Diese Entschei-

dung ist bei einer vorläufigen EKS innerhalb von 5 Werktagen zu treffen und per VerBIS-Ver-

merk an das zuständige Leistungsteam zu senden. Bei abschließenden Angaben beträgt die

Frist zur Entscheidung abweichend 15 Werktage. Im persönlichen Beratungsgespräch ge-

troffene Entscheidungen zu Investitionen und Fortbildungskosten sind ebenfalls per VerBIS-

Vermerk an das zuständige Leistungsteam zu senden.

Im Rahmen der regulären Beratungsgespräche erfolgt durch die VFK-765 ein Hinweis auf § 41a Absatz 3 SGB II:

„Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass § 41a Absatz 3 SGB II greift, wenn die Einnah-men und Ausgaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nicht nachgewiesen werden.

Mangels geeigneter Unterlagen wird dann gemäß §41a Absatz 3 Satz 4 SGB II festgestellt, dass im abgelaufenen Bewilligungszeitraum Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 SGB II nicht vorgele-

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gen hat. Dies bedeutet, dass mit der abschließenden Entscheidung der Antrag wegen fehlen-der Hilfebedürftigkeit gemäß § 9 Abs. 1 SGB II abzulehnen ist und die Erstattung der gesamten bereits gezahlten Leistungen verlang wird (§41a Absatz 3 Satz 4 SGB II).“ Dies ist zwingend in VerBIS zu dokumentieren.

Einzelinvestitionen größer 1000,00 EUR sind von TL 765 gegen zu prüfen und abzuzeichnen.

Fortbildungskosten außerhalb Berlin/Brandenburg sind grundsätzlich nicht zu befürworten.

Anderslautende Entscheidungen sind von TL 765 gegen zu prüfen und abzuzeichnen.

Sollte von Team 765 oder vom Team 755 die Notwendigkeit eines Tandemgesprächs beste-

hen, ist dies nach Absprache gemeinsam durchzuführen. Die Möglichkeit eines Tandemge-

sprächs mit MA aus T755/ T765 und der Kundin/dem Kunden sollte bei Bedarf nach gemein-

samer Absprache genutzt werden, um Unklarheiten kundenorientiert und auf kurzem Weg zu

klären.

Es ist ein regelmäßiger Austausch im Rahmen von Dienstbesprechungen der beiden Selbst-

ständigenteams durch die Teamleitungen sicherzustellen.

4.4. Zusammenarbeit ST-IuB und Basis-IuB

Bei Ruhendstellung von mehr als 6 Monaten, Beendigung der Selbständigkeit oder nach ma-

ximal 48 Monaten Betreuung im ST-IuB erfolgt die Abgabe an die Basis-Teams mit dem Über-

gabebogen sowie einer Aufgabe an den zuständigen Basis-AV. Es ist darauf zu achten, dass

eine gültige Eingliederungsvereinbarung, ein aktuelles Profil sowie ein aktueller (nicht älter als

3 Monate) Beratungsvermerk vorliegen. Kunden, die ausschließlich eine nebenberufliche (<15

Std wöchentlich) Selbständigkeit neu ausüben und weiterhin das Ziel der Vermittlung 1. AM

relevant ist, verbleiben beim Basis-AV.

4.5. Zusammenarbeit ST-Leistung und Basis-Leistung

Bei der Abgabe vom Basisteam Leiste oder an Basisteam Leiste muss mindestens eine ab-

schließende EKS zur Ermittlung der Zuständigkeit herangezogen werden, auch um die Höhe

der tatsächlichen Einnahmen zu prüfen. Die Bewilligungszeiträume sind grundsätzlich vor der

Aktenabgabe endgültig zu bescheiden. Eine Abgabe mit vorläufigen Bewilligungsentscheidun-

gen ist nur dann zulässig, soweit es sich um den aktuellen laufenden Bewilligungszeitraum

handelt und die endgültige Bewilligungsentscheidung über den vorangegangen Zeitraum nicht

mehr als zwei Monate aussteht. Die Frist für die endgültige Bewilligungsentscheidung beginnt

für jeden vorläufigen Bewilligungszeitraum mit Ablauf des letzten Kalendertags zwei Monate

nach dem letzten Tag des jeweiligen Bewilligungszeitraumes. Werden mehrere selbständige

Tätigkeiten ausgeübt, ist jede Tätigkeit getrennt in der Einkommenshöhe zu betrachten und

muss den genannten Richtwert übersteigen.

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Wenn die zweite den Richtwert überschreitende Anlage EKS identifiziert wird, erfolgt die Über-

gabe an das zukünftig zuständige Team mit der unbearbeiteten EKS. Weitere offene Bearbei-

tungsvorgänge sind von dem bisherigen Leistungsteam zu bearbeiten.

Fallkonstellationen

Zeitraum EKS Einnahmen Zuständigkeit

04/16-09/16

10/16-03/17

04/17-09/17

Abschl.

Vorläufig

Vorläufig

Kleiner 200 Euro

Nicht relevant

Kleiner 200 Euro

Basis-Leiste oder Abgabe mit

WBA ab 04/17 an Basis-Leiste

04/16-09/16

10/16-03/17

04/17-09/17

Abschl.

Vorläufig

Vorläufig

Kleiner 200 Euro

Nicht relevant

größer 200 Euro

Keine Abgabe – verbleibt im je-

weiligen Team

04/16-09/16

10/16-03/17

04/17-09/17

Abschl.

Vorläufig

Vorläufig

größer 200 Euro

Nicht relevant

kleiner 200 Euro

Keine Abgabe – verbleibt im je-

weiligen Team

04/16-09/16

10/16-03/17

04/17-09/17

Abschl.

Vorläufig

Vorläufig

größer 200 Euro

Nicht relevant

größer 200 Euro

Team 755 oder Abgabe mit

WBA ab 04/17 an Team 755

Kommt es zur Neugründung, sind vom vor der Neugründung zuständigen Leistungsteam be-

reits bewilligte Leistungen zum nächsten Ersten des Monats aufzuheben. Der Kunde ist auf-

zufordern, ab dem nächsten Ersten des Monats eine vorläufige EKS für 6 Monate einzu-

reichen. Nach Erstellung des Aufhebungsbescheides erfolgt die Abgabe Leistungsakte mit der

Abgabeverfügung an das Team 755.

Übersicht über die Betreuung der Kundengruppen

Kundengruppe Besonderheiten Zuständigkeit

Einzelunternehmer, Freiberuf-

ler, Personengesellschaften

< 200 Euro Einnahmen

> 200 Euro Einnahmen

Basis-Leiste

Team 755

Kapitalgesellschaften Ohne Ausnahmen Team 755

Honorarkräfte

mit einem Auftraggeber

mit mehreren Auftraggebern

Basis-Leiste

Team 755

Für die Abgabe der Leistungsakten ist die Verfügung 18 „Abgabe einer Leistungsakte für Selb-

ständige“ zu verwenden. Ein Abdruck der Verfügung ist immer an die zuständige IFK zusen-

den.

Die Bearbeitung von Kundenanliegen erfolgt immer von dem aktuell zuständigen Leistungs-

team. Für die Bearbeitung der Widerspruchs-/Klageverfahren gilt das Verursacherprinzip.

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15

4.6. Zusammenarbeit EZ und Leistung

Aufgrund der besonderen Eigenart der Selbständigen erfolgt keine Weiterleitung über die Kun-

densteuerung, sondern erfolgt eine Terminierung über Serviceplatz ATV binnen 5 Arbeitsta-

gen. Die Zurverfügungstellung von ausreichend Beratungskapazitäten obliegt dem Team 755

und ist zwingend sicherzustellen.

Von der Verfahrensweise kann in folgenden Fällen abgewichen werden:

- Vorsprache mit einem Wohnungsangebot

- Vorsprache mit einer Kostenübernahme für ein Wohnheim

- Wenn bereits mehrere Tickets zu einem Sachverhalt an Team 755 erfolgt sind und

keine Bearbeitung ersichtlich ist

- Bescheinigung für ein P-Konto

5. Gewährleistung / Fachaufsicht

Eine einheitliche Fachaufsicht zur fehlerfreien, zweckmäßigen und einheitlichen Rechtsan-

wendung ist durch die Teamleiter/innen sicherzustellen. Im Rahmen der im IKS festgelegten

Regelungen erfolgt die Fachaufsicht:

Fragestellungen im UFa-Tool Selbständige

Prüfung der Verweildauer in den Kundengruppen durch Stichproben im Rahmen der

geprüften Fälle, Hospitationen, Beschwerden

Verlaufsprüfung

Hospitationen in Beratungsgesprächen

Nachhaltung der Vermittlungsaktivitäten in den Basisteams

6. Nachhaltung

Folgende Kennzahlen werden zu Grunde gelegt:

Die monatliche Auswertung wird in der Binnensteuerung – Ergebnisübersicht Controlling auf-

genommen.

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Konzept zur effektiven Betreuung von Selbständigen im Jobcenter Berlin Pankow mit

den Ansätzen der zielgerichteten Betreuung von Gründungswilligen und der engen Be-

gleitung der selbständigen Neukundinnen und Neukunden