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Kunst, die richtigen Annahmen für die Rechnungslegung zu machen 22. Mai 2008 Prof. Dr. Thomas Berndt

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Page 1: Kunst, die richtigen Annahmen für die Rechnungslegung zu machen 22. Mai 2008 Prof. Dr. Thomas Berndt

Kunst, die richtigen Annahmen für die Rechnungslegung zu

machen

22. Mai 2008

Prof. Dr. Thomas Berndt

Page 2: Kunst, die richtigen Annahmen für die Rechnungslegung zu machen 22. Mai 2008 Prof. Dr. Thomas Berndt

© Prof. Dr. Thomas Berndt ACA-HSGFolie 2

Gliederung

I. Zur Einleitung

II. Rechnungslegungstheorie als Kunst?

III. Rechnungslegungspraxis als Kunst?

IV. Zum Schluss

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Zur Einleitung I

Die Fabel von den beiden gleichen Fabriken und den ungleichen Managern.

In Anlehnung an MacNeal, Kenneth: Truth in Accounting, 1939, S. 2ff.

• John kauft eine Fabrik vom Hersteller für CHF 5 Mio., ein Wirtschaftsprüfer bestätigt die Werthaltigkeit. John gründet damit ein Unternehmen, eine Bank investiert weitere CHF 5 Mio. cash und hält damit 50% an John‘s Unternehmen.

• Bill kauft die gleiche Fabrik vom Hersteller für CHF 20 Mio., ein Wirtschaftsprüfer bestätigt die Werthaltigkeit. Bill gründet damit ein Unternehmen, eine Bank investiert weitere CHF 5 Mio. cash und hält damit 20% an Bill‘s Unternehmen.

• Wirtschaftsprüfer argumentiert:• Vergleichswerte waren unbekannt• Verkaufswerte (und Verkaufsmöglichkeit) waren unbekannt• Wiederbeschaffungswerte waren unbekannt• Historische Anschaffungskosten waren der einzige verlässliche Wert

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Zur Einleitung II

Die Fabel von den beiden gleichen Fabriken und den ungleichen Managern.

In Anlehnung an MacNeal, Kenneth: Truth in Accounting, 1939, S. 2ff.

• Gerichtsjury argumentiert:• Falschbewertung; (hypothetische) Verkaufsangebote hätten bei (hypothetischen) Interessenten eingeholt werden müssen• Falschbewertung; (hypothetische) Aufträge zum Nachbau hätten bei Herstellern eingeholt werden müssen• Richtigbewertung; niemand kennt die potentiellen Verkaufspreise• Richtigbewertung; der Wirtschaftsprüfer ist kein Fabrikhersteller

Und die Moral von der Geschichte?„Reputable accountants still do the same down to this day.“

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Rechnungslegungstheorie als Kunst? I• Accounting as an art:

• Begründung:• Rechnungslegung zur praktischen Bedürfnisbefriedigung („users needs“)• „There is no truth out there.“ Es gibt keine Naturgesetzlichkeiten.

• Konsequenz:• Primäre Perspektive der Ersteller• Weitestgehende Regelfreiheit erwünscht• Allenfalls induktive Normermittlung („Moden“ / „Trends“)

• Accounting as a science:• Begründung:

• Rechnungslegung eingebunden in reale Phänomene• Suche nach Ursache und Wirkung• Auch Messprobleme sind logisch und mathematisch lösbar• Exakte Aussagen sind möglich.

• Konsequenz:• Primäre Perspektive der Normsetzer• Rechnungslegung als (logisches) System• Deduktive Normermittlung

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Rechnungslegungstheorie als Kunst? II

„Like engineering, it [accounting] should be based at least partly on knowledge of the way the world operates, that is, scientific knowledge, and should conform with relevant scientific insights. But also like engineering, it will always require the ingenuity and creativity of its practioners.“

Rosenfield, Paul: Contemporary Issues in Financial Reporting, 2006, S. 41

„[Accounting] is an art only in the same general sense that the practice of law or the practice of medicine is an art... Accounting is also a science in the same sense that law, government and economics are sciences.“

Scott, DR: Accounting Review 1941, S. 349

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Rückstellungen – Kunst der Annahme

„... pension accounting is beyond magic. It is alchemy.“

Belt, Bradley, Executive Director, Pension Benefit Guaranty Corporation (PBGC)

General Motors mit massivem Verlust

GM muss bei der unter Chapter 11 des US- Konkursgesetzes stehenden Delphi gemäss vertraglichen Abmachungen für Pensionskassenverpflichtungen gerade-stehen, wobei das Ausmass aber umstritten ist. GM hatte diese Verpflichtungen bisher auf 0 bis 12 Mrd. $ veranschlagt. Jetzt wurde ein Mindestmass von 3,6 Mrd. $ genannt, für das Vorsorge getroffen wurde. (...)

NZZ vom 27. Januar 2006

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Fair Value – Kunst der Annahme

Gesucht ist der Bilanzwert einer Renditeliegenschaft, für die gemäss IAS 41 ein Fair Value zu ermitteln ist. Folgende Annahmen werden der Bewertung zugrunde gelegt:

• Geschätzte Free Cash Flows CHF 1 Mio.• Diskontsatz 10%• Jährliche Wachstumsrate 5%• Möglicher Schätzfehler Diskontsatz und Wachstumsrate ± 1%-Punkt

Innerhalb welcher Bandbreite erscheint ein Wertansatz möglich?

1 .14,3 .

0,11 0,04

MioMio

Minimalwert

1 .33,3 .

0,09 0,06

MioMio

Maximalwert

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© Prof. Dr. Thomas Berndt ACA-HSGFolie 9

• SEC Press Release 2005-118: "Commission charges two former Bristol-Myers officers for fraudulent earnings management scheme“ (22. August 2005)

• „According to the Commission's complaint, Bristol-Myers, at Schiff and Lane's direction, sold excessive amounts of its pharmaceutical products to wholesalers ahead of demand and improperly recognized revenue from $1.5 billion of such sales to its two largest wholesalers.“

• „On Aug. 4, 2004, Bristol-Myers settled the Commission's action against it by agreeing to pay $150 million dollars and perform numerous remedial undertakings, including the appointment of an independent adviser to review and monitor its accounting practices, financial reporting and internal controls.“

Revenue recognition – Kunst der Annahme

„The desire to meet earnings targets cannot override corporate officers‚ responsibilities to public shareholders to assure that the company's public pronouncements reflect financial reality.“

Thomsen, Linda Chatman, Director of the SEC's Division of Enforcement

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© Prof. Dr. Thomas Berndt ACA-HSGFolie 10

Transparenzpflicht spezifischer Annahmen

„Das Unternehmen hat im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen anzugeben, sowie Angaben über die sonstigen am Stichtag wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs eine wesentliche

Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Bezüglich solcher Vermögenswerte und Schulden sind im Anhang: a) ihre Art, sowie

b) ihre Buchwerte am Bilanzstichtag anzugeben.“ (IAS 1.116)

• Ziel: Sensibilisierung der Adressaten für Ermessensentscheide des Managements

• Typische Anwendungsbeispiele:• Erzielbarer Betrag von Sachanlagen• Folgen technischer Veralterung für Bestände• Prozessrückstellungen• langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (zB Pensionszusagen)

• Nicht erforderlich: Angabe von Budgets oder Prognosen (IAS 1.121)

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Kunstverständnis“, nicht Zahlengläubigkeit

„Simply asking a staff member to run the numbers and tell you what a company‘s true financial position and performance is may be a starting down the easy road to accouning hell.“

In Abwandlung von Bruns, Robert F.: Applied Mergers & Acquisitions 2004, S. 278

Kunst des Verstehens der Annahmen setzt voraus:

• Kritische Grundhaltung einnehmen. Oder „Garbage in, garbage out.“

• Es gibt keinen Ersatz für Informationen aus erster Hand.

• Erforderlich ist das Verständnis für das Geschäft, nicht (nur) für die Zahlen. In Zahlen ausgedrückte Wahrscheinlichkeiten sind trügerisch.

• Getroffene Annahmen sind permanent zu überprüfen.

• Zur Verarbeitung der Annahmen: „The worst example of triangulation is averaging the estimates.“

• Man muss akzeptieren, dass es sich stets um mögliche, nicht um wahre Ergebnisse handelt.

• Perspektivwechsel wagen. Da Annahmen subjektiv sind: „Think like a manager.“

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Thesen zur Kunst der Annahme in der Rechnungslegung

1. Ausser beim Cash-Bestand sind praktisch alle Bilanzpositionen mehrwertige Grössen und basieren in ihrem Wert auf Annahmen. Einwertige Annahmen gibt es nicht; Rechnungslegung ist im besten Falle Wahrscheinlichkeits-rechnung.

2. Den Umfang von Annahmen zurückdrängen zu wollen, erscheint illusorisch. Nicht weniger Annahmen sind zu fordern, sondern Transparenz und das Erstellen von Szenariotechniken/ Sensitivitätsanalysen etc.

3. Auch Transparenzgebote stossen an die Grenze des Machbaren. Objektivierungen und Typisierungen sind unerlässlich.

4. Es ist fraglich, ob das vermehrte Hinzuziehen von aussenstehenden Dritten (Experten) zu einer Verbesserung der Rechnungslegung führt.

5. Massstab für das Treffen „richtiger“ Annahmen bleibt die vernünftige kaufmännische Beurteilung. Und auch wenn es unbefriedigend erscheinen mag: Entscheidend sind nicht ausgefeilte Bewertungstechniken, sondern ethische, verantwortliche Grundeinstellungen der Handelnden.

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Zum Schluss...

Wenn Rechnungslegung Kunst ist, ist dann der Wirtschaftsprüfer Kunstkritiker!?

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Creative Accounting Practices

Der ehemalige SEC-Vorsitzende Arthur Levitt nennt in seiner legendären Rede „The Numbers Game“ (1998) fünf bevorzugte Creative Accounting Practices:

• Big Bath Charges („Vollbad-Kosten“ / „Gross-Reinemachen“ / „Generalüberholung“)

• Creative Acquisition Accounting („Kreative Rechnungslegung bei Unternehmenszusammenschlüssen“)

• Cookie Jar Reserves („Keksdose“/ „Notreserven“)

• Materiality („Wesentlichkeitsgrundsatz“)

• Revenue Recognition („Gewinnrealisierung“)

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Bilanzpolitische Ermessensspielräume – von konservativ zu kriminell

Que

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nlehnung a

n Giroux 2004

Konservativ Moderat Agressiv Betrügerisch

Gewinnrealisierung, Güter

nach Verkauf, Auslieferung und Abnahme

nach Verkauf Rechnungserstellung noch ohne Lieferung

betrügerische, fiktive Verkäufe

Gewinnrealisierung, Dienstleistungen

Gewinnrealisierung erst bei vollständig erbrachter Leistung

Teilgewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt

Gewinnrealisierung noch ohne Leistung

betrügerische, fiktive Leistungserbringung

Waren Strenges Niederstwertprinzip

Teilabschreibung ungängiger Waren

Ungängige oder verdorbene Waren unverändert

Ausweis fiktiver Waren

stille Reserven Anlagevermögen

Konservative oder keine Nutzung

Moderate Nutzung Anpassung stiller Re-serven an Gewinnziele

Nutzen stiller Reserven zur Verschleierung

Forderungen Konservative Kreditkonditionen, hohe Wertberichtigungen

Moderate Kreditkonditionen und Wertberichtigungen

Agressive Kreditkon-ditionen zur Umsatz-steigerung, Vernach-lässigung pot. Forderungsausfälle

Fiktive Forderungen (zur Verschleierung fiktiver Verkäufe)

Softwarekosten sofortiger Aufwand Teilweise Aktivierung Umfangreiche Aktivierung

Andere Kosten werden als Softwarekosten aktiviert

Abschreibungen Konservative Schätzung von Nutzungsdauer und Restwert

Moderate Schätzung von Nutzungsdauer und Restwert

Verlängerung der Nutzungsdauer, optimistische Schätzung Restwert

Willkürlicher Wechsel der Methoden und Annahmen

Werbung sofortiger Aufwand Teilweise Aktivierung Umfangreiche Aktivierung

Kosten werden als Werbematerial aktiviert

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IFRS 7 – Angaben

Auswirkung der Finanzinstrumente auf die VFE-Lage Art und Umfang der Risiken aus FI

Bilanzangaben Angaben ER / EK Sonstige Angaben Risikoangaben

• Buchwerte alle Bewertungskategorien

• Anwendung FV-Option

• Umwidmungen

• Ausbuchungen

• Sicherheiten

• Wertberichtigungen für Kreditausfälle

• Embeded Derivatives

• Vom Unternehmen zu vertretende Zahlungs- ausfälle und Vertrags- verletzungen

• Nettoergebnis der Bewertungskategorien

• Gesamtzinsertrag/- aufwand

• Erträge/Aufwendungen aus Provisionen

• Zinserträge aus im Wert

geminderten finanziellen

Vermögenswerten

• Wertminderungs- aufwand

• Ansatz- und Bewertungsmethoden

• Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

• Fair Values mit qualitativen Angaben

• Angaben zu FI, deren Fair Value nicht angegeben ist

• Allgemein zum Aus- mass der Risiken, der Strategie, dem Riskmanagmenet

• Quantitative Daten zum Risikoumfang

• Kreditrisiken (max. Ausfallbeträge, Neuver- handlungen, Sicher- heiten, Überfälligkeiten)

• Liquiditätsrisiken (Fälligkeitsanalyse, Steuerung)

• Marktrisiken (Sensitivitätsanalyse)

(Vgl. zB Kerkhoff/Stauber: IFRS-Änderungskommentar 2007, 6)