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Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke Markus Illgas Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla
bdla-Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen
Alfred Ulenberg & Partner
Broekhuysener Feld
47638 Straelen
Telefon: (0 28 34) 80 81 [email protected]
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
Übersicht
DIN- / EN-Normen
Publikationen der FLL
Neuerscheinungen der FGSV
Arbeits- und Merkblätter der DWA
Gütezeichen der RAL
Sonstiges
Die Zusammenstellung der im vergangenen Jahr neu oder überarbeiteten Normen und
Regelwerken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Ausgabe 2009
Zeitablauf
18.05.2009 Beschluss des Vorstandes des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusse (DVA) über die Neufassung
15.10.2009 Veröffentlichung der VOB 2009 im Bundesanzeiger
28.01.2010 Verabschiedung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundeskabinett
26.03.2010 Beratung und Beschluss der VgV im Bundesrat mit Änderungsvorschlägen
28.04.2010 Bundeskabinett stimmt den Änderungswünschen des Bundesrates zu
10.06.2010 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
VOB Teil CAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Fachtechnisch überarbeitet; Normenverweise aktualisiert:
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder ArtATV DIN 18300 ErdarbeitenATV DIN 18305 WasserhaltungsarbeitenATV DIN 18306 EntwässerungskanalarbeitenATV DIN 18308 Drän- und VersickerarbeitenATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in
ungebundener Ausführung, EinfassungenATV DIN 18319 RohrvortriebsarbeitenATV DIN 18333 BetonwerksteinarbeitenATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
Zurückgezogen:
ATV DIN 18310 Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 1 Geltungsbereich
Ausgabe 2006 Ausgabe 2010
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 2 Stoffe, Bauteile
2.3 Einstufung in Boden- und Felsklassen
• Begriffe „nichtbindige“, „schwachbindige“und „bindige“ sind entfallen
• %-Angaben wurden durch den Begriff „Masseanteil“ ergänzt
• Bezeichnungen der Korngrößenfraktionenwurde an die Bennennungen und die Korngrößen der DIN EN ISO 14688-1 angepasst
Beispiel:
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Neue Abschnitte:
3.1.2 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Abs. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei
- ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes,
- ungeeigneten Witterungsbedingungen (siehe Abschnitt 3.11)
3.1.8 Abweichungen der Oberflächen von den Sollmaßen dürfen bis Bodenklasse 5 an keiner Stelle mehr als 10 cm und für Felsklassen 6 und 7 an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsräume nach DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ soweit bei Gräben für Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen nach DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ dürfen nicht unterschritten werden.
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Ergänzung:
3.1.5 Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen ...
Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der Auftraggeber unverzüglich durchzuführen.
Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1).
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung
3.6 Einbauen und Verdichten
Früher 3.7, wobei die Abschnitte 3.7.6 und3.7.8 gestrichen worden sind:
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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.1.2 Roden, Aufnehmen und seitliches Lagern einzelner Sträucher bis 2 m Höhe und einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über dem Erdboden, sowie der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als
Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme.
4.1.4 Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.19.
bisher
4.1.4 Herstellen , Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistung erforderlichen Treppen oder Wege in den Böschungen.
4.1 Nebenleistungen
4.1.5 Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung oder Güte von Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach Abschnitt 2.2, soweit sie vom Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden.
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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.2 Besondere Leistungen
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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 5 Abrechnung
Bei der Ermittlung des Raummaßes für Hinterfüllungen und Überschüttungen werden abgezogen
- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße
- Leitungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt größer 0,1 m2
5.3 Hinterfüllen und Überschütten
5.5 Einbau und Verdichten
5.5.2 Bei Abrechnung nach Raummaß werden abgezogen
- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße
- ...
5.5.3 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Durchdringungen über 1 m2 Einzelgröße abgezogen.
5.5.4 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der längsten eingebetteten Leitung zugrunde gelegt.
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ATV DIN 18308Bisher ATV Dränarbeiten, jetzt ATV Drän- und Versickerarbeiten
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18308Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile
Abschnitt wurde umfangreich erweitert, insbesondere mit den Punkten:
2.1 Anforderungen
2.2 Prüfung von Stoffgemischen
2.2.1 Gesteinskörnungen
2.2.2 Stoffgemische für Dränarbeiten
2.2.3 Stoffgemische für Versickerarbeiten
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18318Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
„... gilt nicht für Pflasterdecken und Plattenbeläge, die ohne Drän- und Tragschichten auf Bauwerken gebettet sind.“
„Für begrünbare Beläge gelten die Anforderungen der „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“.
Für Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind, können als Bettungsstoffe und zum Füllen von Fugen auch Gesteinskörnungsgemische 0/2 mm, 1/3 mm oder 2/5 mm verwendet werden.“
Ausführlich nachzulesen auf der bdla-Homepage im Mitgliederbereich / Archiv der Bauleiter-gespräche.
http://www.bdla.de/pdf/2010_Schomakers.pdf
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 2 Stoffe, Bauteile
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 3 Ausführung
Neue Punkte:
3.1.6 Bewegungsfugen des Bauwerks müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.
3.1.7 Sind systembedingte Voranstriche als Haftbrücke aufzubringen, dürfen nur Voranstrichmittel auf Lösemittel- oder Emulsionsbasis verwendet werden.
3.1.8 Dampfsperren sind aus Bitumen-Schweißbahnen G 200 S 4 nach DIN 18195-2:2009-04, Tabelle 3, herzustellen.
3.7 Abdichtung unter IntensivbegrünungenDie Abdichtung ist einlagig mit Kunststoff-Dichtungsbahnen PVC-P nach DIN 18195-2:2009-04, Tabelle 3, mindestens 1,5 mm dick, auszuführen. Die verwendeten Bahnen müssen wurzel- und rhizomfest sein.
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ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 5 Abrechnung
Es wird nicht mehr alles übermessen, sondern auch etwas abgezogen!
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DIN 18195 - BauwerksabdichtungTeil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen besteht aus:
Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarbeiten
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung
Teil 5: Abdichtung gegen von nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung
Teil 6: Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung
Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung
Teil 8: Abdichtung über Bewegungsfugen
Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Teil 10:Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
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DIN 18195 - BauwerksabdichtungTeil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Die Norm gilt für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und
Abschlüssen von Abdichtungen insbesondere auch gegen nichtdrückendes Wasser
einschließlich der Abdichtung unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5.
Sie wurde durch den Abschnitt 6.2 Übergänge von Abdichtungen im erdberührten Bereich
auf Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ergänzt.
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DIN 18531 - DachabdichtungenAbdichtungen für nicht genutzte Dächer
Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen
Teil 4: Instandhaltung
Die Norm gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für nicht genutzte Dächer
aus bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Stoffen bei Neubauten sowie für
Instandhaltung und Dacherneuerung.
Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen.
Sie gilt nicht für Abdichtung von genutzten Dachflächen wie Terrassen, Parkdecks und
intensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18195-5)
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DIN 18040 - Barrierefreies BauenTeil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Ersatz für DIN 18024-2:1996-11.
Für die Verkehrs- und Außenanlagen soll eine neue Norm erarbeitet werden.
Bis zu deren Veröffentlichung gilt die DIN 18024-1:1998-01, Barrierefreies Bauen - Teil 1:
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;
Planungsgrundlagen weiter.
Änderungen
• Inhalte grundlegend überarbeitet und umstrukturiert
• Sensorische Anforderungen neu aufgenommen
• Schutzziele aufgenommen
• Arbeitsstätten aus dem Abschnitt 1 gestrichen
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DIN EN 14974Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten
Die Norm ist im Dezember 2010 erschienen und ersetzt die Ausgabe September 2006.
Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für Skateeinrichtungen zur Benutzung mit
• Inline-Skates
• Rollschuhen
• Skateboards oder ählichen Rollsportgeräten
• Sowie BMX-Fahrrädern
in unbeaufsichtigten Bereichen fest.
Die Norm enthält Anforderungen an
• Werkstoffe
• Gestaltung und Konstruktion
• Sicherheitsbereiche
• Kennzeichnungen
• Herstellerinformationen
• Benutzerhinweise
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DIN EN 15312 Frei zugängliche Multisportgeräte
Die Europäische Norm gilt für standortgebundene frei zugängliche Multisportgeräte und
Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für
Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis, Tischtennis,
Volleyball und Multisport-Bereiche.
Sie legt Anforderungen, einschließlich Sicherheitsanforderungen, sowohl für das Gerät, als
auch für dessen Aufstellung, Inspektion und Wartung fest.
Sie gilt nicht für
• Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1
• Frei zugängliche Rollsportgeräte nach DIN EN 14974
• Fitness-Pfade
• Künstliche Kletteranlagen
• Strandgeräte
• Bodenflächen
• Örtliche Umgebungsbedingungen, sowie Einrichtung außerhalb des Multisportgeräte
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Normenportal Architekturhttp://www.normenportal-architektur.de
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Norm-Entwurfs-Portalhttp://www.entwuerfe.din.de
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Colmantstraße 32
53115 Bonn
Telefon: 0228-96 5010-0
Fax: 0228-96 5010-20
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fll.de
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FLLNeuerscheinungen im Jahr 2010
• Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen
• Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
• Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie
• RSM 2011 Regel-Saatgut-Mischungen Rasen
• Musterleistungsverzeichnis Pflege und Instandhaltungsarbeiten
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An Lyskirchen 14
50676 Köln
Telefon: 0221-9 35 83-0
Fax: 0221-9 35 83-73
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fgsv.de
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
FGSV
Neuerscheinungen im Jahr 2011
• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen
• Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten
• Arbeitspapier Reflexionseigenschaften von Gesteinskörnungen und Oberflächen aus Asphalt
• Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau - Teil B 11.3Eignungsprüfung bei Bodenverbesserungen mit Bindemittel
• Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund
• Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung
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Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Telefon: 02242-872-333
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.dwa.de
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
DWA
Neuerscheinungen im Jahr 2011
• DWA-A 111Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen
• DWA-M 512-1 (Entwurf)Dichtungssysteme im Wasserbau Teil 1: Erdbauwerke
• DWA-M 551Audit „Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet“
• DWA-M 607Altgewässer - Ökologie, Sanierung und Neuanlage
• DWA-M 610Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
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Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241-16 05-0
Fax: 02241-16 05-11
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.RAL.de
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
RAL
Neuerscheinungen im Jahr 2011
• RAL-GZ 248: Baupflege
• RAL-GZ 501/4: Aufbereitung von Böden - nichtkontaminiert
• RAL-GZ 503: Bodenverfestigung und Bodenverbesserung im konstruktiven Erdbau
• RAL-GZ 505: Friedhofsanlagen
• RAL-GZ 511: Metallhüttenschlacken
• RAL-GZ 961: Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kannälen
• RAL-GZ 962: Kabelleitungstiefbau
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Sonstiges
SLG Betonverband Straßen, Landschaft, Garten e.V.
Schloßallee 1053179 Bonn
Tel. 0228 / 9 54 56-21Fax: 0228 / 954 56-90 Homepage: http://www.betonstein.de
Pflasterdecken regelgerecht herstellen- unter Berücksichtigung der ATV DIN 18318 „Neu“
Rutschhemmung von geschliffenen Betonwaren für Außenbereiche
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
Sonstiges
Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik
Theresienstraße 1952072 Aachen
Tel.: 0241 / 910 507 - 0Fax: 0241 / 910 507 - 20
E-Mail: [email protected]: http://www.aibau.de
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Sonstiges
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Seite dem 01. März 2010 in Kraft.
An Stelle der frühren Rahmengesetzgebung, nun eine Vollregelung und legt somit bundesweit verbindliche Mindeststandards für den Habitatenschutz fest.
Frage: Was sind „gärtnerisch genutzte Grundflächen?
§ 39 (5) 2.
Es ist verboten Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen, ...
14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
Sonstiges
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Begriff ist analog zum Pflanzenschutzrecht auszulegen, d.h. Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Eine gärtnerische Nutzung ist Vorraussetzung, welche insbesondere auf die Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzerzeugnissen oder auf vergleichbare intensive gärtnerische Gestaltung zu ästhetischen Zwecken (Ziergarten) ausgerichtet ist. In diesem Sinne auch Hausgärten und Kleingartenanlagen.
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige Außenanlagen wie Sportplätze, Böschungen und Straßengräben werden in diesem Sinne lediglich gärtnerisch gepflegt. Die Ausschlussfristen sind daher weiterhin zu beachten.
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Sonstiges
Entwurf Grundwasserverordnung (GrwV)
Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.
Deutliche Verschärfungen gegenüber den EU-rechtlichen Vorgaben der Grundwasserrahmenrichtlinie.
Diese schlägt den Mitgliedstaaten bei insgesamt 9 Stoffen Mindestanforderungen „in Erwägung zu ziehen“, der Entwurf zur GrwV setzt für insgesamt 48 Stoffe Schwellenwerte fest.
Einsatz von Recyclingstoffen für Vegetations- und Kultursubstraten wird praktisch verhindert.
Keine Tennenbeläge bei Sportanlagen.
Schwellenwerte der GrwV liegen teilweise noch weit unter den Anforderungen nach LAGA Z0.
Die GrwV soll zunächst auf die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie beschränkt werden.