kurzarbeitergeld - abrechnungsbeispiele und besonderheiten · 1. ziel 2 2. voraussetzungen 2 3....

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: BM / 20.10.2020 Kurzarbeitergeld - Abrechnungsbeispiele und Besonderheiten Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1747 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Beispiele 2 3.1. Abrechnung Kurzarbeit 8 3.2. Abrechnung von Saison-Kurzarbeit 17 3.3. Kurzarbeit bei Teilmonaten 21 3.4. Nachträgliche Korrekturen 22 3.5. Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung 24 3.6. Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk 25 4. Besonderheiten 25 4.1. Erhöhter Leistungssatz 25 4.2. Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung 26 4.3. Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug 28 4.4. Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt 29 4.5. Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze 29 4.6. Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen 34 4.7. Kurzarbeitergeld pfänden 34 5. Wichtige Informationen

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  • © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: BM / 20.10.2020

    Kurzarbeitergeld - Abrechnungsbeispiele und Besonderheiten

    Inhaltsverzeichnis

    Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1747

    21. Ziel

    22. Voraussetzungen

    23. Beispiele

    23.1. Abrechnung Kurzarbeit

    83.2. Abrechnung von Saison-Kurzarbeit

    173.3. Kurzarbeit bei Teilmonaten

    213.4. Nachträgliche Korrekturen

    223.5. Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung

    243.6. Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk

    254. Besonderheiten

    254.1. Erhöhter Leistungssatz

    254.2. Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung

    264.3. Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug

    284.4. Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt

    294.5. Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze

    294.6. Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen

    344.7. Kurzarbeitergeld pfänden

    345. Wichtige Informationen

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 2Info für Anwender Nr. 1747

    Ziel1.

    Das Info für Anwender beinhaltet Anwendungsbeispiele und beschreibt Besonderheiten zum (Saison)-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN.

    Voraussetzungen2.

    Die grundlegenden Informationen zum (Saison)-Kurzarbeitergeld lesen Sie im Info für Anwender Nr.1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN.

    Beispiele3.

    Abrechnung Kurzarbeit3.1.

    Gehaltsempfänger3.1.1.

    Beispiel

    Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufKurzarbeitergeld.

    Beginn Kurzarbeit Juni 2020

    Gehalt 3.500 Euro

    Steuermerkmale Steuerklasse 3, o. B., 3 Kinder

    Ausgefallene Arbeitstage 5

    Wochenarbeitszeit Mo-Do. jeweils 8,00 Std.Fr. 6 Std. = 38 Stunden

    Sollstunden Dezember 168 Stunden

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 3Info für Anwender Nr. 1747

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. »Gehalt Kug« mit 3.500,00 € erfassen.

    3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 4Info für Anwender Nr. 1747

    5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 5Info für Anwender Nr. 1747

    Ermittlung

    Sollentgelt Gehalt 3.500,00 €

    Kug Ausfallstunden 38 Std.

    Kug-Stundensatz 3.500,00 € : 168 Std 20,83 €

    Kug-Abzug 38 Std. x 20,83 € 791,66 €

    Ermittlung des Istentgelts

    Istentgelt Gehalt - Kug-Abzug =3500,00 € - 791,66 € 2.708,34 €

    Kug-Abrechungsliste

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

    Stundenlöhner3.1.2.

    Beispiel

    Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufKurzarbeitergeld.

    Beginn Kurzarbeit Juni 2020

    Stundenlohn 19 Euro

    Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder

    Ausgefallene Arbeitstage 5

    Wochenarbeitszeit 40 Stunden

    Sollstunden Juni 176 Stunden

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 6Info für Anwender Nr. 1747

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. aktivieren.

    3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 7Info für Anwender Nr. 1747

    5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 8Info für Anwender Nr. 1747

    Ermittlung des Sollentgelts

    Arbeitstage Dezember 2019 22 Arbeitstage

    Sollstunden 22 Arbeitstage x 8,00 Std. proTag

    176 Std.

    Sollentgelt 176 Std. x 19,00 €Stundenlohn

    3.344,00 €

    Ermittlung des Istentgelts

    Iststunden Dezember 176 Std. - 40 Std. Kurzarbeit 136 Std.

    Istentgelt 136 Stunden x 19 €Stundenlohn

    2.584,00 €

    Kug-Abrechungsliste

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

    Abrechnung von Saison-Kurzarbeit3.2.

    Stundenlöhner mit Arbeitszeitkonto3.2.1.

    Beispiel

    Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.

    Beginn Kurzarbeit Dezember 2019

    Stundenlohn 19 Euro

    Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder

    Ausgefallene Arbeitstage 5

    Wochenarbeitszeit 40 Stunden

    Sollstunden Dezember 173 Stunden lt. Arbeitszeitmodell

    Arbeitszeitkonto Keine Guthaben-Stunden zurVermeidung von S-Kug

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 9Info für Anwender Nr. 1747

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. aktivieren.

    3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 10Info für Anwender Nr. 1747

    5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 11Info für Anwender Nr. 1747

    Ermittlung des Sollentgelts

    Sollstunden lt. Arbeitszeitmodell 173 Std. x 19,00 € Stundenlohn = 3.287,00 € Soll-Entgelt

    Ermittlung des Istentgelts

    173 Std. – 38 Std. Kurzarbeit = 135 Std. x 19,00 € Stundenlohn = 2.565,00 € Ist-Entgelt

    Kug-Abrechnungsliste

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

    Stundenlöhner mit Urlaubstagen3.2.2.

    Beispiel

    Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.

    Beginn Kurzarbeit Dezember 2019

    Stundenlohn 19 Euro

    Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder

    Ausgefallene Arbeitstage 5

    Ausfallzeit 38 Stunden

    Sollstunden Dezember 168 Stunden lt. Arbeitszeitmodell

    Urlaubstage 2 Tage á 8 Stunden

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 12Info für Anwender Nr. 1747

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. aktivieren.

    3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 13Info für Anwender Nr. 1747

    5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 14Info für Anwender Nr. 1747

    Ermittlung des Sollentgelts

    Sollstunden im Dezember lt. Wochenarbeitszeit Mo-Do 8 Std. Fr. 6 Std. = 168 Std.

    168 Std.- 16 Urlaubsstunden- 16 Std. Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch 24.12./31.12. = 136 Std. x 19,00 € Std. Lohn = 2.584,00 €

    + 169,82 € ausgezahltes Urlaubsgeld = 2.753,82 Soll-Entgelt

    Ermittlung des Istentgelts

    82 Std. Normalstunden+ 16 Std. Feiertag= 98 Std. x 19,00 € = 1.862,00 €

    + 169,82 € ausgezahltes Urlaubsgeld = 2.031,82 € Ist-Entgelt

    Kug-Abrechnungsliste

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

    Stundenlöhner mit unbezahltem Urlaub3.2.3.

    Beispiel

    Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.

    Beginn Kurzarbeit Dezember 2019

    Stundenlohn 19 Euro

    Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder

    Ausgefallene Arbeitstage 5

    Wochenarbeitszeit 40 Stunden

    Sollstunden Dezember 168 Stunden

    Kalenderschlüssel 22»Unbezahlter Urlaub « 38 Stunden

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 15Info für Anwender Nr. 1747

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. aktivieren.

    3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 16Info für Anwender Nr. 1747

    5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 17Info für Anwender Nr. 1747

    Ermittlung des Sollentgelts

    168 Std. x 19,00 € Std. Lohn = 3.192,00 € Soll-Entgelt

    Ermittlung des Istentgelts

    76 Std. Normalstunden+ 16 Std. Feiertag+ 38 Std. Unbezahlter Urlaub= 13 Std. x 19,00 € = 2.470,00 € Ist-Entgelt

    Kug-Abrechnungsliste

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.

    Kurzarbeit bei Teilmonaten3.3.

    Grundlage für die Ermittlung des Kurzarbeitergelds ist die jährlich von der Bundesagentur für Arbeitausgegebene Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug). Hierbei handelt es sich um eineMonatstabelle.

    Die Entgelte für Teilmonate müssen fiktiv im Soll und im Ist-Entgelt hochgerechnet werden, als wennder Arbeitnehmer den ganzen Monat anwesend war.

    https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KUG050-2017_ba015627.pdf

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 18Info für Anwender Nr. 1747

    Gehaltsempfänger3.3.1.

    Beispiel

    Fehlzeit ab 16.06.

    Gehalt 3.000,00 €

    anteiliges Gehalt - TeillohnformelDreißigstel

    1.500,00 €

    Sollstunden Juni 176 Stunden

    Ausfallstunden 24 Stunden

    Durchschnittlicher Kug-Stundensatz 3.000,00 € :176 Sollstunden = 17,04 €

    Vorgehensweise

    Berechnung Soll-Entgelt

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    Das hinterlegte ist immer das ungekürzte Gehalt für den vollen Monat.

    3.000,00 € Soll-Entgelt

    Berechnung der Sollstunden

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    Arbeitstage im Juni 22 Tage x 8,00 Std pro Tag = 176 Sollstunden.

    Berechnung des Kug-Stundensatz und Abzug vom Gehalt

    3.000,00 € Gehalt : 176 Sollstunden = 17,045454 € x 24 Kug-Stunden= 409,09 € Abzug vom Gehalt

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 19Info für Anwender Nr. 1747

    Berechnung Ist-Entgelt

    Das Ist-Entgelt ist das Entgelt des vollen Monats ohne Berücksichtigung der Fehlzeit.

    3.000,00 € - 409,09 € Abzug vom Gehalt = 2.590,91 € Ist-Entgelt

    Stundenlohnempfänger3.3.2.

    Beispiel

    Fehlzeit ab 16.06.

    Stundenlohn 17,00 Euro

    Sollstunden Juni 176 Stunden

    Ausfallstunden 24 Stunden

    Vorgehensweise

    1. Personaldaten prüfen

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 20Info für Anwender Nr. 1747

    2. Stundenlohn prüfen

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Firma«.

    3. Berechnung der Sollstunden

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

    Arbeitstage im Juni 22 Tage x 8,00 Std pro Tag = 176 Sollstunden.

    4. Berechnung Soll-Entgelt

    Das Soll-Entgelt ist das Entgelt, den der Arbeitnehmer ohne Fehlzeit gehabt hätte.

    176 Stunden x 17,00 € = 2.992,00 € Soll-Entgelt

    5. Berechnung Ist-Entgelt

    Das Ist-Entgelt ist das Entgelt, den der Arbeitnehmer ohne Fehlzeit gehabt hätte.

    Fiktive Stundenermittlung vom 15.06.-30.06. = 96 Stunden x 17,00 € = 1.632,00 €+ Geleistete Stunden 56 Std. x 17,00 € = 952,00 €

    Ist-Entgelt = 2.584,00 €

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 21Info für Anwender Nr. 1747

    Nachträgliche Korrekturen3.4.

    Die Ausfallstunden können über den Kalender für rückwirkende Monate geändert, gelöscht oderzusätzlich erfasst werden:

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    Wenn Sie Korrekturen für vorangegangene Abrechnungszeiträume vornehmen, erfassen SieÄnderungen in den Personaldaten über für den jeweiligenZeitraum.

    Vorgehensweise

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    2. Schaltfläche .

    Korrektur Auswertungen

    Die Anwendung LOHN erstellt Korrekturabrechnungen für alle betreffenden Arbeitnehmer, bei denendas ausgezahlte Kurzarbeitergeld korrigiert wurde. Für jeden Monat mit ausgezahltemKurzarbeitergeld, in dem ein Arbeitnehmer korrigiert wurde, erhalten Sie eine neue Kug-Liste:

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit«.

    Alle Arbeitnehmer sind mit dem Buchstaben K gekennzeichnet, bei denen sich Änderungen beimausgezahlten Kurzarbeitergeld ergaben.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 22Info für Anwender Nr. 1747

    Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung3.5.

    Der Arbeitgeber-Zuschuss setzt sich aus einem Zuschuss für Ist-Entgelt und einem Zuschuss für Kugfiktiv zusammen.

    Kug fiktiv beträgt maximal: Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt

    Beispiel hierzu.

    Freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.1.

    Beispiel

    Monatslohn eines freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmers (Soll-Entgelt) 5.000,00 Euro

    Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 2.500,00 Euro

    Beitragssatz KV inklusive Zusatzbeitrag (1,10 %) 15,70 %

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt

    Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 2.500,00 € x 7,85 % 196,25 Euro

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt

    Ausfallentgelt 2.500,00 € x 80 % 2.000,00 Euro

    Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 4.687,50 € - 2.500,00 € max. 2.187,50 Euro

    Beitragszuschuss: 2.000,00 € x 15,70 % 314,00 Euro

    Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit

    Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 196,25 € + 314,00 € 510,25 Euro

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 23Info für Anwender Nr. 1747

    Privat versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.2.

    Beispiel

    Monatslohn eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers (Soll-Entgelt) 6.000,00 Euro

    Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 3.000,00 Euro

    Beitragssatz KV inklusive Zusatzbeitrag (1,10 %) 15,70 %

    Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung (Überweisung durch Arbeitnehmer) 600,00 Euro

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt

    Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 3.000,00 € x 7,85 % 235,50 Euro

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt:

    Ausfallentgelt 3.000,00 € x 80 % 2.400,00 Euro

    Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 4.687,50 Euro - 3.000,00 Euro max. 1.687,50 Euro

    Beitragszuschuss: 1.687,50 Euro x 15,70 % 264,94 Euro

    Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit:

    Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 235,50 € + 264,94 € 500,44 Euro

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 24Info für Anwender Nr. 1747

    Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk3.6.

    Der Arbeitgeber-Zuschuss setzt sich aus einem Zuschuss für Ist-Entgelt und einem Zuschuss für Kugfiktiv zusammen.

    Kug fiktiv beträgt maximal: Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt

    Beispiel

    Monatslohn (Soll-Entgelt) 3.000,00 Euro

    Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 1.500,00 Euro

    Beitragssatz RV 18,60 %

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt

    Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 1.500,00 € x 9,30 % 139,50 Euro

    Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt

    Ausfallentgelt x 80 % 1.200,00 Euro

    Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 6.900,00 € - 1.500,00 € max.5.400,00 Euro

    Beitragszuschuss: 1.200,00 € x 18,60 % 223,20 Euro

    Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit

    Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 139,50 € + 223,20 € 362,70 Euro

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 25Info für Anwender Nr. 1747

    Besonderheiten4.

    Erhöhter Leistungssatz4.1.

    Voraussetzungen

    Arbeitnehmer mit Kindern i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG erhalten den erhöhten Leistungssatz 1unter folgenden Voraussetzungen

    § Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte oder

    § Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Leistungssatz 1

    Agenda LOHN

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register Steuer«

    Wenn ein Kinderfreibetrag per ELStAM übertragen oder bei den Besteuerungsmerkmalen manuellerfasst wird, berechnet LOHN automatisch den erhöhten Leistungssatz 1.

    Wenn der Arbeitnehmer keinen Kinderfreibetrag hat, aber eine Bescheinigung der Agentur für Arbeitüber Leistungssatz 1 vorlegt, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register Sonstiges«.

    2. aktivieren.

    Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung4.2.

    Die Abrechnung von Kug in Verbindung mit der Lohnart 8N01/02 »Netto-Gehalt« in den Festbezügendes Arbeitnehmers sowie in Dialog-bzw. Stapelerfassung ist nicht möglich!

    Ermitteln Sie das Bruttogehalt und erfassen Sie den ermittelten Wert mit einer entsprechenden Lohnartwie z. B. 0005 »Gehalt«. Entfernen Sie die Lohnart 8N01/02 aus den Festbezügen des Arbeitnehmers.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 26Info für Anwender Nr. 1747

    Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug4.3.

    Sie können die Sollstunden zur Kug-Berechnung manuell vorgegeben und damit die automatischeErmittlung der Sollstunden aus der erfassten Wochenarbeitszeit im Register »Arbeitszeit« übersteuern.

    Stundenlöhner

    Die Erfassung des Feldes bewirkt bei Stundenlöhnern, dassdas Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt nach den manuell vorgegebenen Stunden berechnet wird.

    Beispiel

    Monat: Juni

    Stundenlohn: 19,00 €

    Arbeitstage: 22

    Kug-Ausfallstunden: 84 Stunden

    Wochenarbeitszeit: Mo-Do je 8,00 Std und Fr. 6,00 Std

    Sollstunden Gesamt: 168 Std.

    Manuelle VorgabeSollstunden Kug: 173 Stunden

    Agenda LOHN

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«

    2. »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« mit 173,00 € erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 27Info für Anwender Nr. 1747

    Vergleich automatische Sollstunden-Ermittlung mit manueller Vorgabe Sollstunden Kug

    Ermittlung 168 Sollstunden 173 Sollstunden

    Soll-Entgelt 168 Std. x 19,00 € = 3.192,00 € 173 Std. x 19,00 € = 3.287,00 €

    Ist-Entgelt (168 Std. - 84 Std.) x 19,00 € = 1.596,00 € (173 Std. - 84 Std.) x 19,00 € = 1.691,00 €

    auszuzah-lendes Kug 717,30 € 693,46 €

    Gehaltsempfänger

    Die Erfassung des Feldes »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« bewirkt bei Gehaltsempfängern,dass der Stundensatz Kug für den Abzug vom Gehalt abweichend zu den Eingaben im Register»Arbeitszeit« berechnet wird.

    Beispiel

    Monat: Juni

    Stundenlohn: 3.500,00 €

    Arbeitstage: 22

    Kug-Ausfallstunden: 38 Stunden

    Wochenarbeitszeit: Mo-Do je 8,00 Std und Fr. 6,00 Std

    Sollstunden Gesamt: 168 Std.

    Manuelle VorgabeSollstunden Kug: 173 Stunden

    Agenda LOHN

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«

    2. »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« mit 173,00 € erfassen.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 28Info für Anwender Nr. 1747

    Vergleich automatische Sollstunden-Ermittlung mit manueller Vorgabe Sollstunden Kug

    Ermittlung 168 Sollstunden 173 Sollstunden

    Soll-Entgelt 3.500,00 € 3.500,00 €

    Abzug vomGehalt

    3500,00 € : 168 Std. x 38 Std. = 791,67 € 3500,00 € : 173 Std. x 38 Std. = 768,78 €

    Ist-Entgelt 3.500,00 € - 791,66 € = 2.708,34 € 3.500,00 € - 768,78 € = 2.731,22 €

    auszuzah-lendes Kug 312,24 € 296,04 €

    Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt4.4.

    Arbeitnehmer in Kurzarbeit können ihre Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung aufAntrag bei ihrer Krankenkasse nach Entgelt bezahlen.

    Dies führt i. d. R. zu erheblich reduzierten Beiträgen, wenn Ist-Entgelt und Kug fiktiv zusammengeringer als die Beitragsbemessungsgrenze sind.

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Entgelt berechnen

    1. Lohnart OBMG »Frw.KV AG bez. vom eff. BRT« als Festbezug erfassen.

    2. Als Wert 1 erfassen.

    Damit berechnet die Anwendung Agenda LOHN die Beiträge nach Entgelt.

    AchtungWenn Sie die Berechnung nach Entgelt anstoßen, sind Sie das ganze Kalenderjahr darangebunden (nicht nur für die Zeiten von Bezug von Kurzarbeitgeld). Wir empfehlen deshalb, dieLohnbuchung als Festbezug mit Ablauf Dezember des entsprechenden Kalenderjahresanzulegen!

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 29Info für Anwender Nr. 1747

    Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze4.5.

    Wenn das Soll-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es auf dieBeitragsbemessungsgrenze gekürzt.

    Liegt das erzielte Ist-Entgelt während der Kurzarbeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, kannkein Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

    Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen4.6.

    Hinreichend bestimmbares Soll-Entgelt:

    Bei Personen, die ein gleichbleibendes Monatseinkommen erhalten, ist der Monatslohn oder dasGehalt als Soll-Entgelt einzutragen.

    Zulagen oder sonstige Leistungen zum Monatslohn sind zu berücksichtigen. Kann die Höhe derZulagen oder Zuschläge, die im laufenden Kalendermonat angefallen wären, nicht ermittelt werden,bestehen keine Bedenken, wenn ausnahmsweise auf die variablen Lohnbestandteile des letztenabgerechneten Lohnabrechnungszeitraumes zurückgegriffen und das Soll-Entgelt entsprechenderhöht wird.

    Dieser Wert ist dann für die gesamte Dauer des Kug-Bezuges zu berücksichtigen. Soweit zumMonatslohn oder Gehalt Entgelt für Mehrarbeit gezahlt wird, bleibt dieses Entgelt außer Betracht.

    Nicht hinreichend bestimmbares Soll-Entgelt

    Ist es in Ausnahmefällen nicht möglich das Soll-Entgelt mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen (z.B. bei Personen, deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nichtvon der Arbeitszeit abhängt), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das derArbeitnehmer in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls –vermindert um Entgelt für Mehrarbeit – durchschnittlich erzielt hat.

    Das gesamte in dem Referenzzeitraum zu berücksichtigende Arbeitsentgelt muss bei demselbenArbeitgeber erzielt worden sein. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt ohne das Entgelt fürMehrarbeit wird ermittelt, indem das gesamte in den 3 Kalendermonaten erzielte Arbeitsentgelt durch3 dividiert wird. Das danach ermittelte monatliche Soll-Entgelt wird für die gesamte Dauer derKurzarbeit zugrunde gelegt, es sei denn, es treten Änderungen der Berechnungsgrundlage desLohnes ein (z. B. Lohnerhöhung).

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 30Info für Anwender Nr. 1747

    Beispiele

    Fixgehalt und immer gleichbleibende Provision = Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

    Abrechnungsmonat April

    Fixgehalt 2.000,00 €

    Provision für jeden Monat 800,00 €

    Soll-Entgelt in LOHN 2.500,00 €

    Durch Kug-Ausfall ist die Provision anteilig auf 500,00 € gekürzt worden.

    Wie ermittle ich das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt?

    Soll-Entgelt = Gehalt + gleichbleibende Provision

    2.000,00 € + 800,00 € = 2.800,00 €

    Ist-Entgelt = Gehalt - Abzug Gehalt durch Kug + Anteilige Provision

    2.000,00 € - 952,38 € + 500,00 € = 1.547,62 € tatsächliches Istentgelt

    Lösung

    Durch die Kürzung der Provision infolge KUG muss das Soll-Entgelt in LOHN in diesem Fall um dienicht ausgezahlten Provisionen um 300,00 € fiktiv auf 2.800,00 € erhöht werden.

    Das Ist-Entgelt bildet das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt, dass der Arbeitnehmer erhält.

    Fixgehalt und schwankende Provision = Nicht hinreichend bestimmbares Sollentgelt

    Abrechnungsmonat April

    Fixgehalt 2.000,00 €

    Provisionen für jeden Monat Januar: 2.200,00 €Februar: 1.300,00 €März: 2.000,00 €April: ggf. anteilige oder keine Auszahlung einer Provision

    Soll-Entgelt in LOHN 2.000,00 €

    Durch Kug-Ausfall ist die Provision für das Soll-Entgelt im Monat April nicht feststellbar.

    Wie ermittle ich das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt?

    Die Ermittlung des Soll-Entgelts kann durch einen Durchschnitt der letzten Monate festgestelltwerden.

    Durchschnittliches Soll-Entgelt

    = Gehalt der letzten 3 Monate + Provisionen der letzten 3 Monate : 3 Monate

    6.000,00 € + 5.500,00 € : 3 = 3.833,33 €

    Tatsächliches Ist-Entgelt

    = Gehalt – Abzug Gehalt durch Kug + ggf. Auszahlung einer anteiligen Provision

    2.000,00 € - 952,38 € + 0,00 € = 1.047,62 €

    Lösung

    Durch die starken Schwankungen der Provision muss das Soll-Entgelt in LOHN in diesem Fall um diedurchschnittlichen Provisionen um 1.833,33 € in LOHN fiktiv auf 3.833,33 € erhöht werden.

    Das Ist-Entgelt bildet das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer erhält.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 31Info für Anwender Nr. 1747

    Lohnart für die Erhöhung Soll- und Ist-Entgelt anlegen

    1. »Stammdaten | Lohnarten«

    2. Kopieren Sie die Lohnart 0290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)«.

    3. Ändern Sie die Bezeichnung in »Korr.Soll-Entgelt«.

    4. Erfassen Sie folgende Einstellungen:

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 32Info für Anwender Nr. 1747

    Lohnart für Verminderung Ist-Entgelt anlegen

    1. »Stammdaten | Lohnarten«

    2. Kopieren Sie die Lohnart 0290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)«.

    3. Ändern Sie die Bezeichnung in »Korr.Ist-Entgelt«.

    4. Erfassen Sie folgende Einstellungen:

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 33Info für Anwender Nr. 1747

    Lohnarten verknüpfen

    1. »Stammdaten | Folgelohnarten | «.

    2. Lohnart 1035 auswählen und im Dialogfenster die Folgelohnart angeben:

    2. Erfassung in den Personaldaten

    Aktueller Abrechnungsmonat »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

    Vergangene Abrechnungszeiträume »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Schaltfläche: Nachberechnung Bezüge«

    HinweisBei der Erfassung müssen Sie sich dem Betrag des Soll- und Ist-Entgelts schrittweise annähern.

    AchtungEine Abrechnung von Akkordlöhnen ist derzeit mit Agenda LOHN nicht möglich. Sie können einfestes durchschnittliches Soll-Entgelt zur Berechnung von Kug/S-Kug nicht erfassen.Um das Soll-und Ist-Entgelt manuell anzupassen, gehen Sie wie oben beschrieben vor.

  • Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 34Info für Anwender Nr. 1747

    Kurzarbeitergeld pfänden4.7.

    Wenn das Kurzarbeitergeld laut Pfändungsbeschluss pfändbar ist, aktivieren Sie die folgende Option.

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

    Wichtige Informationen5.

    Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

    1 Ziel2 Voraussetzungen3 Beispiele3.1 Abrechnung Kurzarbeit3.1.1 Gehaltsempfänger3.1.2 Stundenlöhner

    3.2 Abrechnung von Saison-Kurzarbeit3.2.1 Stundenlöhner mit Arbeitszeitkonto3.2.2 Stundenlöhner mit Urlaubstagen3.2.3 Stundenlöhner mit unbezahltem Urlaub

    3.3 Kurzarbeit bei Teilmonaten3.3.1 Gehaltsempfänger3.3.2 Stundenlohnempfänger

    3.4 Nachträgliche Korrekturen3.5 Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung3.5.1 Freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.2 Privat versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld

    3.6 Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk

    4 Besonderheiten4.1 Erhöhter Leistungssatz4.2 Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung4.3 Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug4.4 Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt4.5 Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze4.6 Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen4.7 Kurzarbeitergeld pfänden

    5 Wichtige Informationen