kv-intern 8/2013

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8 | 2013 Im Gespräch mit KV‐Vize Dr. Noack: Neuer EBM: Die ärztliche Grundversorgung soll gestärkt werden EBM‐Änderungen ab 1.10.: Detailinformationen zu haus‐ und fachärztlichen Kapiteln Informationen für den Praxisalltag: Neuerungen zu DMP‐Verträgen Aktuelles zum „DatenNerv“ 4. Impfkampagne startet im September

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg

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Page 1: KV-Intern 8/2013

8 | 2013

Im Gespräch mit KV‐Vize Dr. Noack: Neuer EBM: Die ärztliche

Grundversorgung soll gestärkt werden

EBM‐Änderungen ab 1.10.:Detailinformationen zu haus‐ und

fachärztlichen Kapiteln

Informationen für den Praxisalltag:Neuerungen zu DMP‐Verträgen

Aktuelles zum „DatenNerv“4. Impfkampagne startet im September

Page 2: KV-Intern 8/2013

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Page 3: KV-Intern 8/2013

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 3

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eigentlich sollte dieses Editorial dazu dienen, Ihnen eine gute Nachricht zu über‐mitteln, denn nach Redaktionsschluss tagte das Landesschiedsamt das zweite Malzur MGV 2013 am Freitag, dem 16. August.

Aber aus der Erfolgsmeldung wird nichts, weil sich auch in dieser ganztägigen Ver‐handlungsrunde die Krankenkassen nicht bereiterklären wollten, die nachweislicherforderlichen Finanzmittel zur ambulanten medizinischen Versorgung ihrer Ver‐sicherten zur Verfügung zu stellen. Der Lösungswille ist zwar bei den einzelnenKassen unterschiedlich stark ausgeprägt – da aber sinnigerweise die im Wettbe‐werb stehenden Krankenkassen „einheitlich und gemeinsam“ die Honorarmittelbereitstellen, blockieren eben die Hardliner die durchaus Lösungswilligen. Undman darf ja nicht vergessen, dass eben diese Krankenkassen aus dem Gesundheits‐fonds bundesweit die meisten Zuteilungen in Euro erhalten, weil wir die Morbidi‐tät der Versicherten dieser Krankenkassen in den zurückliegenden Jahren sehrgenau dokumentiert haben.

Glücklicherweise sind wir Ärzte keine Fluglotsen, Lokführer oder Müllkutscher! Die können einfach mal keine Start‐/ oder Landegenehmigungen erteilen, die Zügein den Bahnhöfen stehen lassen oder die Mülltonnen nicht leeren. Wir Ärzte„samaritern“ auch „für Gottes Lohn“.

Aber Vorsicht, meine Damen und Herren auf der Kassenbank – und das warensage und schreibe 24 (!!) an der Zahl, die auch von der Bundesebene ihren Landes‐vertretern buchstäblich im Nacken saßen – es gibt eine „Y‐Generation“! Die istkaum noch mit dem „Samariter‐Virus infiziert“! Die sind einfach nur cool und nennen ihren Preis. Unter dem läuft nichts!

Sofern sich unter der belämmerten Honorarsituation überhaupt ein solches „Y“nach Brandenburg verirrt: Viel Glück beim Verhandeln, liebe Krankenkassen‐hardliner!

Seien Sie herzlich gegrüßt von Ihrem nach wie vor nicht depressiven, sondernumso konsequenteren

Dr. Hans‐Joachim HelmingVorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg(immer noch praktizierender Gynäkologe)

Page 4: KV-Intern 8/2013

Inhaltsverzeichnis

Seite 4 | AUSGABE 8 / 2013

Die ärztliche Grundversorgung soll gestärkt werdenAktuell im Gespräch mit Dr. Peter Noack

Detailinformationen zu EBM‐Änderungen ab 1.10.2013

Aus Therapieverantwortung gestohlenDGVP kritisiert Machtfülle der Krankenkassenund Ökonomisierung des Gesundheitswesens

Abgabefrist Quartalsabrechnung III/2013 endet am 8.10.2013

Neuerungen zu den DMP‐Verträgen Brustkrebs,Asthma und COPD

Vereinbarung über Förderung von MRT‐Leistungen wird fortgesetzt

Im Blickpunkt: Bundesmantelvertrag

Heilmittelvereinbarung für 2013 abgeschlossen

Änderungen der Arzneimittel‐Richtlinie zum 1.8.2013

Die halbe Million ist geschafft500.000 Frauen nahmen seit 2008 inBrandenburg am Mammographie‐Screening teil

Lieber Impfen als Pillen schluckenKV Brandenburg und Partner starten viertelandesweite Impfkampagne

Masernimpfung ‐ eine Herausforderung für alle Vertragsärzte

Aufnahme der nasalen Influenza‐Impfung in dieImpfvereinbarung

Berufspolitik 4

6

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Praxis aktuell 18

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Page 5: KV-Intern 8/2013

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 5

Inhaltsverzeichnis

Bestimmung von Laborparametern

Transkodierung ‐ Datenschutz beachten!

Regelung zum HautarztverfahrenÄnderung im VertragÄrzte/Unfallversicherungsträger

Nachgehakt... bei Holger Rostek, Leiter desUnternehmensbereiches IT der KV Brandenburg

Aktuelles aus der EDV!

Hygiene‐Info‐EckeTauchdesinfektion für Ultraschallvaginalsonden?

Pocketcards des ÄZQ

Niederlassungen im Juli 2013

Zulassungsmöglichkeiten

Praxisbörse

Fortbildungen

Zweites „KV RegioMed Zentrum“ eröffnet

Glückwünsche

Rufnummern für KVBB‐Service

Impressum

Praxis aktuell 31

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Service 43

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Page 6: KV-Intern 8/2013

Zum 1. Oktober ist eineveränderte EBM‐Weltin Kraft. Darauf habensich die KBV und derSpitzenverband derKranken kassen nachlangem Tauziehengeeinigt. Was kanndenn der brandenbur‐gische Haus‐ und Fach‐arzt erwarten? Fangenwir mal bitte mit demHausarzt an.

Für mich als Chirur‐gen ist dies gar nicht so leicht zu be‐antworten, da die neuen EBM‐Ände‐rungen in der KBV von Hausärztenkonzipiert wurden. Gewollt ist wohl,dass die Einführung von Gesprächenzu Lasten der bisherigen Versicherten‐pauschale, Vorhaltepauschalen unddie Aufsplittung der Versichertenpau‐schale in mehr Altersklassen zur För‐derung eines „typischen“ Hausarztesführen soll. Berufspolitisch haben die„hausärztlichen EBM‐Macher“ ent‐schieden, dass sie eine Aufsplittung indiesen „typischen“ und „atypischen“Hausarzt wollen.

Jahrelang haben die Hausarzt‐Vertretereine größere Pauschalierung der Leis‐tungen gefordert. Jetzt kommt dieKehrtwende, Pauschalen werdenaufgesplittet. Warum?

Die Hausarzt‐Vertreter werden mitt‐lerweile erkannt haben, dass selbsteine auskömmliche Pauschale zurHonorierung ärztlichen Handelns eherleistungsfeindlich ist und bei einereigenständigen Weiterentwicklungder hausärztlichen Vergütungen so‐mit das Leistungsgeschehen nichtmehr darstellt. Wenn ich ärztlicheArbeit auch abrechnungstechnischdifferenziert darstellen will, geht dasnicht mit Pauschalierung.

Kommt durch diese neue Struktur auchmehr Geld ins System?

Nur für die neuen Leistungen derGeriatrie, hausärztlichen Palliativver‐sorgung und sozialpädiatrischen Kin‐dermedizin. Hier sind für Branden‐burg ca. 3,9 Mio. Euro verhandelbar.Alles andere wird zu Lasten der Ver‐sichertenpauschale kostenneutralkalkuliert.

Aktuell im Gespräch

Seite 6| AUSGABE 8 / 2013

Die ärztliche Grundversorgungsoll gestärkt werdenAktuell im Gespräch mit Dr. Peter Noack, Stellvertretender Vorsitzender der KV Brandenburg

Page 7: KV-Intern 8/2013

Der Hausärzteverband hat den Haus‐arzt‐EBM massiv kritisiert und damitauch bei den Ärzten an der Basis fürVerunsicherung gesorgt. Gibt es schonModellrechnungen über die möglichenoder gewollten Auswirkungen auf dieHonorierung?

Es gibt ein Simulationstool der KBV,das unter bestimmten Annahmeneine statische Simulation hausärztli‐cher Abrechnungen zulässt. Das istjedoch immer nur sehr vage. Bei allerUngenauigkeit ziehen wir daraus dieErkenntnis, dass es zu der von denhausärztlichen Protagonisten gewoll‐ten Umverteilung bei den Hausärztenin geringem Maße kommen wird. EineHärtefallregelung zur Abfederungdieser Umverteilung über den HVMerscheint uns jedoch nicht notwendig.

Wie realistisch sind unsere Berechnun‐gen, da wir ja noch keine Gesamtvergü‐tung in Brandenburg vereinbart haben?

Ein statisches Modell kann immernur auf die Vergangenheit aufsetzenund die Vergangenheit ‐ hier das Quar‐tal IV/12 ‐ unter neuen Abrechnungs‐bedingungen mit zusätzlichen Annah‐men modellieren. Deshalb kann manimmer nur Grundtendenzen fest‐stellen. Oder anders ausgedrückt: Esgibt immer Einzelfälle, die sich nichtdanach richten. Auch diese werdenwir aber analysieren.

Im Vergleich zum Hausarzt‐EBM sinddie Neuerungen im Facharztbereichmarginal. Eine Fachärztliche Grund‐pauschale wird eingeführt …

… so marginal nun auch wiedernicht, da auch hier die Grundversor‐gung gestärkt werden soll. Damitwirkt sich diese Verbesserung nichtauf alle Facharztgruppen aus und hatebenfalls schon zu Diskussionen ge‐führt. Ich halte das aber für richtig, dain den letzten Jahren eher die „fach‐ärztlichen Spezialisten“ systematischüber den EBM besser gestellt waren.

Abschließend ein Blick ins nächste Jahr.Wird es weitere EBM‐Änderungengeben oder erleben wir einmal ein Jahrohne Neuerungen?

Weit gefehlt! Im nächsten Jahr wirdder EBM betriebswirtschaftlich über‐prüft und neu kalkuliert. Übrigensauch unter der Prämisse der Kosten‐neutralität. Das beinhaltet jede Mengeberufspolitischen “Sprengstoff“ undwird zu erheblichen Diskussionen inder Ärzteschaft führen.

Herr Dr. Noack, vielen Dank für daskurze Gespräch.

Gefragt und notiert von Ralf Herre

Aktuell im Gespräch

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 7

Page 8: KV-Intern 8/2013

In „KV‐Intern“ 7/2013 haben wir Ihnen einen Überblick zu den EBM‐Neuerungenvermittelt, die vornehmlich das hausärztliche und pädiatrische, teilweise aberauch die fachärztlichen Kapitel des EBM umfassen.

Wichtigste Botschaft: Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert.

Es ist avisiert, dass alle Ärzte im September automatisch eine neue EBM‐Dienst‐auflage mit allen zum 1.10.2013 geltenden Änderungen kostenfrei vomDeutschen Ärzte‐Verlag Köln per Post erhalten.

Mit den Änderungen geht eine Neuberechnung aller Punktbewertungen desEBM einher. Hintergrund: Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkungzum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert (OW) und den kalkulato‐rischen Punktwert ausgabenneutral auf 10 Cent anzuheben. Um die Finanzneutralität zu wahren, werden im Gegenzug die Punktzahlenentsprechend abgesenkt. Die Eurobeträge für die im EBM mit Punkten bewer‐teten Gebührenordnungspositionen (GOP) bleiben unverändert. Davon ab‐hängige Regelungen, wie die Höhe des Laborwirtschaftlichkeitsbonus, derLaborbudgets und die Höchstwertregelung wurden ebenfalls angepasst.

Beispiel: Der Besuch eines Kranken (GOP 01410) ist aktuell mit 600 Punktenbewertet. Unter Zugrundelegung des „alten“ OW von 3,5363 Cent entsprichtdies einem Betrag von 21,22 Euro. Ab dem 1.10.2013 wird diese GOP mit 212Punkten bewertet sein, was bei einem OW von 10 Cent 21,20 Euro bedeutet.

• Hausärztliches KapitelDie Änderungen des Hausarztkapitels des EBM betreffen Fachärzte für Allge‐meinmedizin, Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,Ärzte ohne Gebietsbezeichnungen sowie Fachärzte für Innere Medizin ohneSchwerpunktbezeichnung, die ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versor‐gung (Hausärzte) erklärt haben.

Berufspolitik

Seite 8 | AUSGABE 8 / 2013

Detailinformationen zu EBM‐Änderungen ab 1.10.2013

Page 9: KV-Intern 8/2013

Die zentralen Änderungen des hausärztlichen Kapitels des EBM im Überblick:

Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 9

Änderung Neue GOP

Neuregelung der Versichertenpauschalen 03000, 03010, 03030

Neue Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des haus‐ärztlichen Versorgungsauftrages 03040

Neuregelung der Chronikerpauschalen 03220, 03221

Neue Gesprächsleistungen im Zusammenhang mitlebensverändernden Erkrankungen 03230

Neue Leistungen der geriatrischen Versorgung 03360, 03362

Neue Leistungen der palliativmedizinischen Versorgung 03370 ‐ 03373

Mit den Änderungen der Leistungsinhalte sind auch die Prüfzeiten im Anhang 3des EBM entsprechend geändert worden. Bitte beachten Sie im Anhang 3 zumEBM, dass die in Spalte 1 mit einem Stern (*) gekennzeichneten GOP nicht derGrundversorgung zuzurechnen sind.

1. VersichertenpauschalenDie Versichertenpauschale ist nunmehr die GOP 03000. Durch die Ausgliede‐rung einzelner Bestandteile und der o. g. Umbewertung aufgrund der kosten‐neutralen Anhebung des OW folgt eine insgesamt niedrigere Bewertung derVersichertenpauschale.

Um eine bessere Abbildung der Morbidität zu erreichen, wird die vom Patien‐tenalter abhängige Gliederung der Versichertenpauschale um zwei Altersstufenerweitert und wie folgt bewertet:

Altersgruppe in Punkten in Euro

bis 4 Jahre 236 23,60

5 bis 18 Jahre 150 15,00

19 bis 54 Jahre 122 12,20

55 bis 75 Jahre 157 15,70

ab 76 Jahren 210 21,00

Bewertung

Page 10: KV-Intern 8/2013

In Ihre Abrechnung ist als Versichertenpauschale allein die GOP 03000 aufzu‐nehmen. Die altersentsprechende Differenzierung erfolgt automatisch überIhre Praxissoftware.

Die Regelungen zur Versichertenpauschale bei Überweisungen durch einenHausarzt oder einer Behandlung im Vertretungsfall (GOP 03010) besteht mitentsprechenden Änderungen der Altersgruppen und Umbewertungen weiter.

Auch die Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme(GOP 03030) wird es weiterhin geben.

Fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften und fachgleiche Praxen mit an‐gestellten Ärzten erhalten weiterhin einen Aufschlag auf die Versicherten‐pauschalen der GOP 03000, 03010 und 03030 (Präambel 3.1 Nr. 9). Diesererhöht sich von bisher 10 Prozent auf 22,5 Prozent.

2. Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (Vorhaltepauschale)

Die Vorhaltung von notwendigen Strukturen zur Erfüllung von Aufgaben derhausärztlichen Grundversorgung wird künftig über eine Zusatzpauschale zuden Versichertenpauschalen der GOP 03000 und 03030 vergütet. Diese soge‐nannte Vorhaltepauschale (GOP 03040) ist mit 14,00 Euro bewertet.

Bei Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt erfolgt ein zehnpro‐zentiger Abschlag auf die Vorhaltepauschale, Praxen mit mehr als 1.200 Be‐handlungsfällen je Arzt erhalten einen zehnprozentigen Aufschlag auf diesenWert.

Für diabetologische und HIV‐Schwerpunktpraxen gelten auch künftig Ausnah‐men zur Abrechnung der Zusatzpauschale neben der Versichertenpauschale03010. Die Bewertung der Zusatzpauschale erfolgt mit einem Abschlag von 50 Prozent.

Bei der Abrechnung der Zusatzpauschale (GOP 03040) neben der Versicherten‐pauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (GOP 03030) erfolgt dieBewertung der Zusatzpauschale ebenfalls mit einem 50‐prozentigem Abschlag.Hiervon ausgenommen sind die Behandlungsfälle mit zweimaligem Ansatz derVersichertenpauschale nach GOP 03030.

Berufspolitik

Seite 10 | AUSGABE 8 / 2013

Page 11: KV-Intern 8/2013

Ausnahme: Die Zusatzpauschale ist nicht berechnungsfähig, wenn in einemBehandlungsfall eine Behandlung auf einem der folgenden Gebiete erfolgt:

• GOP entsprechend § 6 Anlage 5 Bundesmantelvertrag (KO‐Liste)• Behandlung krebskranker Patienten nach der Onkologie‐Vereinbarung

(Anlage 7 BMV‐Ä)• GOP 35111 bis 35113 (Übende Verfahren, Autogenes Training)• GOP 35120 (Hypnose)• GOP 35130, 35131 (Bericht an den Gutachter)• GOP 35140 bis 35142 (Biographische Anamnese)• GOP 35150 (Probatorische Sitzung)• Kapitel 30.5 (Phlebologie)• Kapitel 30.7 (Schmerztherapie)• Kapitel 30.9 (Schlafstörungsdiagnostik)• Kapitel 35.2 (Antragspflichtige Leistungen der Psychotherapie)

Die Pauschale wird durch die KVBB für die entsprechenden Behandlungsfälleautomatisch zugesetzt.

3. Zuschlag zur Versichertenpauschale: die Chronikerpauschalen

Künftig wird es zwei Chronikerpauschalen als Zuschlag zur GOP 03000 geben(GOP 03220 und 03221). Die GOP 03220 ist bereits bei einem persönlichen Arzt‐Patienten‐Kontakt berechnungsfähig.Liegen mindestens zwei persönliche Arzt‐Patienten‐Kontakte im Behandlungs‐fall vor, kann stattdessen die höher bewertete GOP 03221 berechnet werden.Zur Vereinfachung der Prüfung setzen Sie bitte die GOP 03221 an den zweitenArzt‐Patienten‐Kontakt.

Zwingende Abrechnungsvoraussetzung ist die Beachtung der Präambel desAbschnitts 3.2.2. EBM: Es muss mindestens eine lang andauernde und lebens‐verändernde Erkrankung und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärzt‐lichen Behandlung und Betreuung vorliegen. Eine solche liegt vor, wenn imZeitraum der letzten vier Quartale in mindestens drei Quartalen wegen dersel‐ben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt‐Patienten‐Kontakt pro Quartal in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbeimüssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt‐Patienten‐Kontakteerfolgt sein.

Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 11

Page 12: KV-Intern 8/2013

Der Ansatz der Chronikerpauschalen kann auch bei einem Hausarztwechselerfolgen. In diesem Fall müssen sowohl der Name des bisherigen Hausarztesals auch die stattgefundenen Arzt‐Patienten‐Kontakte dokumentiert werden.Vertretungsfälle sind nicht mit einem Hausarztwechsel gleichzusetzen.

Die Chronikerpauschalen sind nicht berechnungsfähig, wenn in einem Behand‐lungsfall eine Behandlung auf einem bestimmten Gebiet erfolgt (siehe Vorhal‐tepauschale). Es gilt die Faustregel: keine Vorhaltepauschale = keine Chroni‐kerpauschalen.

Die Chronikerpauschalen können bei Überweisungen von Hausärzten zurspezialisierten Behandlung von Diabetikern bzw. HIV‐Patienten in eineentsprechende Schwerpunktpraxis neben der GOP 03010 abgerechnet werden.Die entsprechende ICD‐10‐Kodierung ist auf der Überweisung anzugeben.

4. Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung

Hausärzte können das ausführliche Gespräch mit einem Patienten und/odereiner Bezugsperson von mindestens zehn Minuten bei einer lebensverändern‐den Erkrankung künftig als neue Einzelleistung (GOP 03230) abrechnen. Es istmit 90 Punkten, d. h. 9,00 Euro je vollendete 10 Minuten, bewertet.

Die Vergütung der Gesprächsleistungen wird begrenzt. Je Quartal wird ein pra‐xisbezogenes Gesprächskontingent ermittelt. Es beträgt 45 Punkte (4,50 Euro)je kurativ‐ambulanten Behandlungsfall der Praxis gemäß Präambel 3.1 Nr. 11.

Beispiel: 1.000 Behandlungsfälle der Praxis im Quartal bedeuten ein Gesprächs‐kontingent von insgesamt 4.500 Euro (= 1.000 x 4,50 Euro) für dieses Quartal.Sofern 500 ausführliche Gespräche je Quartal durchgeführt und abgerechnetwerden, wird jedes Gespräch mit 9,00 Euro vergütet. Bei höherer Anzahl derGespräche verringert sich die Vergütung entsprechend.

Bei der Nebeneinanderberechnung mit den Versichertenpauschalen ist einelängere Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten (GOP 03000) bzw. 15 Minuten (GOP 03010) Voraussetzung für die Abrechnung.

Im Falle einer Plausibilitätsprüfung wird die Einhaltung der Mindestzeitvor‐gaben der Leistungslegende überprüft.

Berufspolitik

Seite 12 | AUSGABE 8 / 2013

Page 13: KV-Intern 8/2013

5. Geriatrische Versorgung

Die hausärztliche geriatrische Versorgung für Patienten mit einem besonderengeriatrischen Behandlungsaufwand wird künftig über zwei GOP im EBM abge‐bildet. Hierfür wurde das maximal zweimal im Krankheitsfall berechnungs‐fähige Basisassessment (GOP 03360) angepasst. Zusätzlich wurde ein daraufaufbauender hausärztlich‐geriatrischer Betreuungskomplex (GOP 03362) neu in dem EBM aufgenommen. Ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis für dieAbrechnung dieser GOP ist nicht erforderlich.

6. Palliativmedizinische Versorgung

Als komplett neue GKV‐Leistung (GOP 03370 – 03373) wurde die palliativmedi‐zinische Versorgung mit vier GOP in den Abschnitt 3.2.5 aufgenommen. Vorge‐sehen sind dabei Vergütungen für die palliativmedizinische Ersterhebung, einZuschlag zur GOP 03000 und Zuschläge auf Hausbesuchsleistungen bei der pal‐liativmedizinischen Betreuung des Patienten.

Grundsätzlich sind diese GOP auch für Patienten berechnungsfähig, die gleich‐zeitig in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) betreutwerden. Bei einer Vollversorgung in der SAPV entfällt die Berechnungsfähigkeitder GOP 03371 bis 03373. Die GOP 03370 bis 03373 sind nicht berechnungsfähig,wenn der Arzt selbst äquivalente Behandlungen im Rahmen der SAPV durch‐führt.

Über die Neuerungen des Hausarzt‐EBM informiert die KBV auf ihrer Home‐page und in einer Praxisinformation. Die Informationen können Sie aufhttp://www.kbv.de/43707.html abrufen. Die Volltexte der Änderungsbeschlüssedes Bewertungsausschusses finden Sie auf http://www.kbv.de/8157.html.

• Pädiatrisches KapitelDie Grundsystematik des hausärztlichen Kapitels des EBM gilt für die Pädiaterentsprechend und ist im Kapitel 4 enthalten. Die einzelnen Ausführungen zurVersicherten‐, Vorhalte‐ und Chronikerpauschale sowie zu den Gesprächsleis‐tungen, der palliativmedizinischen Versorgung, den Änderungen der Prüfzeitenund den Abrechnungsausschlüssen gelten analog.

Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 13

Page 14: KV-Intern 8/2013

Die Änderungen im Überblick:

Berufspolitik

Seite 14 | AUSGABE 8 / 2013

Änderung Neue GOP

Neuregelung der Versichertenpauschalen 04000, 04010, 04030

Neue Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des haus‐ärztlichen Versorgungsauftrages 04040

Neuregelung der Chronikerpauschalen 04220, 04221

Neue Gesprächsleistungen im Zusammenhang mitlebensverändernden Erkrankungen 04230

Neue Leistungen der sozialpädiatrischen Versorgung 04355

Neue Leistungen der palliativmedizinischen Versorgung 04370 ‐ 04373

Künftig ist der erhöhte Aufwand der Betreuung chronisch kranker und/oder be‐hinderter Kinder mit der neuen GOP 04355 (Sozialpädiatrie) im EBM abgebildet.

Diese GOP setzt einen persönlichen Arzt‐Patienten‐Kontakt von mindestens 15 Minuten Dauer als Einzelsitzung sowie die Berücksichtigung von weiterenFaktoren voraus. Neben der Erfüllung des obligaten bzw. fakultativen Leis‐tungsinhalts gilt für eine Abrechnungsfähigkeit einmal im Behandlungsfall, dasseine der im EBM genannten Erkrankungen mit entsprechender Diagnosever‐schlüsselung vorliegen muss.

Über die Neuerungen des pädiatrischen Kapitels des EBM informiert die KBVauf ihrer Homepage und in einer Praxisinformation. Diese Informationen kön‐nen Sie auf http://www.kbv.de/43707.html abrufen. Die Volltexte der Ände‐rungsbeschlüsse des Bewertungsausschusses finden Sie aufhttp://www.kbv.de/8157.html.

• Fachärztliche Kapitel Zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung wird mit Wirkung zum1.10.2013 die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung(PFG) neu eingeführt.

Die PFG wird einmal im Quartal für jeden Behandlungsfall gewährt, sofern derArzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten ärztlichenBehandlungen vornimmt.

Page 15: KV-Intern 8/2013

Bitte beachten Sie diesbezüglich den Anhang 3 zum EBM: Mit einem Stern (*)an den jeweiligen GOP ist in Spalte 1 explizit gekennzeichnet, dass es sich umspezialisierte ärztliche Tätigkeiten handelt. Der Ansatz dieser GOP schließt dieBerechnungsfähigkeit der PFG in diesem Behandlungsfall aus.

Die PFG gilt für nachfolgende Fachgruppen mit folgendem Wert je Behandlungsfall:

Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 15

Abrechnungsgebiet Höhe der PFG in Euro

Anästhesiologie 7,00

Augenheilkunde 1,60

Chirurgie 2,70

Gynäkologie 2,50

Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde; Phoniatrie und Pädaudiologie 2,20

Dermatologie 1,30

Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt 3,60

Kinder‐ und Jugendpsychiatrie 8,00

Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie 3,50

Orthopädie 2,60

Physikalische und Rehabilitative Medizin 6,00

Psychosomatik und Psychotherapie, Psychotherapie(ärztlich und psychologisch), Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeuten

15,90

Urologie 3,00

Die Praxisinformation der KBV zu den Änderungen in den fachärztlichen Kapi‐teln des EBM können Sie auf http://www.kbv.de/43708.html abrufen. Die Voll‐texte der Änderungsbeschlüsse des Bewertungsausschusses finden Sie aufhttp://www.kbv.de/8157.html.

Die EBM‐Abrechnungsberatung beantwortet Ihre Fragen zu den Änderungen des EBM unter der Rufnummer 0331/98 22 98 03.

Page 16: KV-Intern 8/2013

Bald werden wir ihn sehen und er‐kennen, den „typischen“ Hausarzt. DerKBV‐Hausarzt‐Spitze sei Dank. Sie un‐ternimmt damit den Versuch, denSumpf, den der Hausärzteverband mitseinem Drang nach Pauschalen (an)ge‐legt hat, wieder auszutrocknen. Zurückin die Zukunft – typisch, leider, für somanche Entscheidung aus der Funk‐tionärskaste, die der Arzt an der Basiseh nie richtig verstanden hatte, besser:verstehen konnte.

Denn selbst wenn Pauschalen dieeine oder andere Abrechnung eventuelleinfacher machen (sollten), so sind sieintransparent, vor allem aber leistungs‐feindlich. Dass diese Erkenntnis ganzoffensichtlich nun auch von den einsti‐gen Befürwortern verinnerlicht wurde,ist daher nur zu begrüßen. Da ist auchdie Begrifflichkeit vom „typischen“und „atypischen“ Hausarzt zu ver‐schmerzen.

Die Entwicklung des „Hausarzt‐EBM“zeigt aber noch etwas anderes: DieKluft zwischen Haus‐ und Fachärztenunter dem (einenden) Dach der KVenwird verfestigt. Was mit „separaterWeiterentwicklung der einzelnen Ver‐

sorgungsbereiche“ be‐ oder besserumschrieben wird, führt unweigerlichzu einem weiteren Auseinanderdriftenvon haus‐ und fachärztlicher Versor‐gung.

Es scheint nur noch eine Frage derZeit, wann es dann ganz offiziell eineHaus‐ und eine Facharzt‐KV geben wird,die mit den Kassen jeweils ihre separa‐ten Verträge schließt. Dann hätten diemachtbesessenen Hausarztverbands‐Vertreter, die ja schon seit Längeremein eigenes Verhandlungsmandat unddie Aufnahme ihres Verbandes in dasSozialgesetzbuch V fordern, ihr Zielerreicht.

Inwieweit dies letztlich aber tatsäch‐lich ein „Sieg“ – gegen wen eigentlich?– ist, wird sich zeigen. Die Kassenjedenfalls werden sich freuen, denn jekleiner die Partner am Verhandlungs‐tisch, beispielsweise zum Honorar sind,desto größer ihre Chancen, sich durch‐zusetzen. Man kann ja so wunderbarden einen gegen den anderen aus‐spielen …

R.H.

Berufspolitik

Seite 16 | AUSGABE 8 / 2013

Typisch Kommentar

Page 17: KV-Intern 8/2013

In Regionen, in denen überdurch‐schnittlich viele ambulant tätige Ärztepraktizieren, ist die Rate der vermeid‐baren Krankenhausaufenthalte gerin‐ger. Das ist jüngst durch eine Studiedes ZI, des Zentralinstituts für die kas‐senärztliche Versorgung in Deutsch‐land, nachgewiesen worden. Dazu hatdas ZI 21 sogenannte „Best‐practice‐Regionen“ ausgemacht, in denen imambulanten Bereich genau diese, wieKrankenkassen und auch Politikerimmer wieder lautstark postulieren,„Überversorgung“ existiert.

Die ZI‐Studie kommt zu dem Schluss,dass diese überdurchschnittliche An‐zahl von ambulant tätigen Ärzten dasGesamtsystem effizienter macht. DennBehandlung im Krankenhaus oder ausdem Krankenhaus heraus, ist weitauskostenintensiver. In konkreten Zahlendes ZI: Rund vier Milliarden Euro könn‐ten bis 2030 eingespart werden, wennder ambulante Sektor weiter ausge‐baut und der stationäre entlastetwürde.

Eingerechnet sind da Mehrausgabender Kassen aufgrund steigender Demo‐graphie und Morbidität, die im ambu‐lanten Bereich weitestgehend aufge‐fangen würden. Diesen Mehrausgabenstünden jedoch erhebliche Einsparun‐gen im stationären Bereich entgegen.

Die Kassen sehen dies gänzlich an‐ders. Für sie ist die Öffnung der Kranken‐häuser für ambulante Medizin nach wievor der Schlüssel zum Erfolg. Der GKV‐Spitzenverband zweifelt die ZI‐Studiean. Das Credo der Kassen lautet unver‐ändert: Überversorgung im ambulan‐ten Bereich muss abgebaut werden!Und sie verweisen darauf, dass hier dieKVen gefragt seien. Diese müssten frei‐werdende Praxen in überversorgtenRegionen aufkaufen und so eine Nach‐besetzung verhindern.

Dabei steht fest: Was heute überver‐sorgt erscheint – beispielsweise ein Bal‐lungszentrum wie Potsdam in einigenFachgruppen – benötigt in wenigenJahren aufgrund der Bevölkerungsent‐wicklung diese Praxen und mit hoherWahrscheinlichkeit weitere Ärzte.Denn der Trend in die Städte ist unge‐brochen.

Insofern ist der Ansatz, freiwerdendePraxen in aktuell statistisch gesehen„überversorgten Regionen“ zu elimi‐nieren, der falsche. Viel wichtiger ist es,bereichsübergreifende Konzepte zuentwickeln, die die Versorgung insge‐samt im Blick haben. Und da hat deralte Grundsatz, so viel ambulant wiemöglich und so viel stationär wie nötig,nichts, aber auch gar nichts von seinerAktualität eingebüßt. Im Gegenteil. Erist aktueller denn je. R.H.

Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 17

Auf das Machbare besinnenKommentar

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Eine Kursänderung im deutschenGesundheitswesen forderte der Präsi‐dent der Deutschen Gesellschaft fürVersicherte und Patienten (DGVP),Wolfram‐Arnim Candidus. Bei einerPressekonferenz Anfang August inBerlin zeichnete er ein düsteres Bildvom Gesundheitssystem, das die Pa‐tienten aus den Augen verloren habe.

Den Krankenkassen etwa warf ervor, stetig Macht und Einfluss anzu‐häufen, die Interessen ihrer Versicher‐ten dabei aber außen vor zu lassen.„Die Krankenkassen haben sich weit‐gehend aus der Therapieverantwor‐tung entzogen“, monierte Candidus.Diese hätten sie an Ärzte und Kran‐kenhäuser delegiert. Stattdessenschauten sie nur noch auf den Preisund behinderten durch – gesetzlichfundierte – Prüf‐ und Verweigerungs‐gebaren eine individualisierte Behand‐lung der Patienten. „Die Kranken‐kassen müssen wieder Dienstleisterder Bürger sein“, betonte der DGVP‐Chef. Ihre Macht, wie sie beispiel‐sweise im GKV‐Spitzenverband kon‐zentriert sei, müsse mindesten um dieHälfte beschnitten werden.

Geduldet von Politik und unter‐stützt von den Krankenkassen habesich in den vergangenen Jahren dieÖkonomisierung im Gesundheitswe‐sen breit gemacht. Über Praxis‐Budg‐ets, Rabattverträge, Ausschreibungenoder Selektivverträge werde ver‐sucht, in allen Bereichen die Kostenzu senken. Bei der Aushandlung der‐artiger Verträge säßen die Kranken‐kassen aufgrund ihrer Machfülle oftam längeren Hebel, so Candidus.

Doch auch die Menschen gelte eswachzurütteln. Politik und Kassentäuschten ihnen vor, dass genug Geldda sei und sie für ihren Kranken‐kassenbeitrag eine Rundum‐Behand‐lung bekämen. Weil das Gesundheits‐system insgesamt sehr komplex undintransparent sei, falle dies auchleicht. Zumal sich der Durchschnitts‐bürger, solange er nicht krank sei, inder Regel auch nur für die Höheseines Versicherungsbeitrages inter‐essiere. Doch die Menschen solltenlaut Candidus mehr Verantwortungbekommen. Deswegen müsste dasGesundheitssystem für sie transpa‐rent gemacht werden. ute

Berufspolitik

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Aus TherapieverantwortunggestohlenDGVP kritisiert Machtfülle der Krankenkassen undÖkonomisierung des Gesundheitswesens

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Berufspolitik

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 19

In den Wochen vor einer (Bundes‐tags)wahl ist es schwierig, den ein‐schlägigen Wahlkampfrunden zu ent‐kommen. Ob Talkshows im Fernsehen,Interviews in der Zeitung, Blogs imInternet oder der gute alte Info‐Standauf dem Marktplatz – über alle Kanälestreuen Wahlkämpfer aller Parteienihre Botschaften unters Volk.

Auch die AOK Nordost sprang aufdiesen Zug auf und lud im Rahmenihrer Gespräche am Nauener Tor am 12. August zu einem Wahlkampf‐SpecialGesundheitspolitik nach Potsdam ein.Zur Diskussion gebeten waren Vertre‐ter von CDU, FDP, SPD, Die Grünen, DieLinke sowie der Piratenpartei.

Der Titel der Veranstaltung klangdurchaus vielversprechend: „Gesund‐heitspolitik nach der Wahl – Innova‐tion, Reform oder Stagnation?“. Alleiner wurde der Runde nicht gerecht. DieDiskussion fokussierte sich leider – wieso oft – fast ausschließlich auf dieFinanzierung.

Sicher, Geld ist ein ganz wichtigerAspekt der Gesundheitspolitik. DiePositionen der einzelnen Parteien zurFinanzierung des Gesundheitswesensdürften jedoch dem Fachpublikum undgesundheitspolitisch Interessierteninzwischen hinlänglich bekannt sein.Neu mag für den einen oder anderen indiesem Zusammenhang vielleichtgewesen sein, dass die Piraten überdiese Frage einen Volksentscheiddurchführen wollen.

Über innovative Ideen, über Re‐form‐ansätze, über tatsächliche Inhalte derGesundheitspolitik – Stichwort Präven‐tion, Stichwort Kooperation, StichwortPflege … ‐ wurde jedoch nur sehr spar‐sam geredet. Als die Fragerunde fürsPublikum geöffnet wurde, brachte einZuhörer das Manko der Veranstaltunggut auf den Punkt: zu wenig Inhalte, zuviel Diskussion über ordnungspolitischeStrukturen.

Schade, es hätte ein spannenderAbend werden können.

Ute Menzel

Wahlkampfgetöse Kommentar

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Praxis aktuell

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Abgabefrist Quartalsabrechnung III/2013 endet am 8.10.2013

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Dienstag, 1.10.2013 9 bis 17 Uhr 9 bis 15 Uhr 9 bis 15 Uhr

Mittwoch, 2.10.2013 9 bis 18 Uhr

Freitag, 4.10.2013 9 bis 17 Uhr

Montag, 7.10.2013 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 8.10.2013 9 bis 17 Uhr

Ungeachtet der verpflichtendenOnline‐Abrechnung sind weiterhineinige Unterlagen auch in Papierformmit der Abrechnung einzureichen. Dieergänzenden Unterlagen wie:• Erklärung zur Vierteljahres‐

abrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über

ihre Leistungspflicht für Psycho‐/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),

• Dokumentationsvordrucke gemäß den vertraglichen Regelungen (z. B. Gestationsdiabetes),

• Abrechnungsscheine für Polizei undFeuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag),

• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und

Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB),

• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den unten benannten Zei‐ten entweder persönlich, mittelsKurier oder auf dem Postweg abgege‐ben werden.

Für die persönliche Beratung mitunseren Abrechnungsmanagern bie‐ten wir Ihnen einen Tag in Cottbusund Frankfurt/Oder an. Wir bitten umvorherige Terminvereinbarung.

Abgabetermine für ergänzende Unterlagenzur Quartalsabrechnung III/2013

Page 21: KV-Intern 8/2013

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 21

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnungan die Fax‐Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Dienstag, dem 8.10.2013.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg (FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382) zu richten.

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Vorherige Terminvereinbarungfür Montag, den 7.10.2013unter der KVBB‐Servicenummer der Abrechnungshotline: 0331/98 22 98 03

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Page 22: KV-Intern 8/2013

Mit Wirkung ab 1.7.2013 tretenNeuerungen zu den DMP‐VerträgenBrustkrebs, Asthma und COPD inKraft. Aufgrund der neuen DMP‐Richt‐linie des Gemeinsamen Bundesaus‐schusses (G‐BA), welche die bisher inder Risikostrukturausgleichsverord‐nung (RSAV) geregelten Versorgungs‐inhalte und Dokumentationen für dieeingangs genannten Indikationen neuregelt, mussten zahlreiche Aktualisie‐rungen der entsprechenden DMP‐Ver‐träge vorgenommen werden.

Für alle o.g. DMP‐Verträge wurdendie Teilnahmeerklärungen der Ver‐tragsärzte, die Teilnahme‐ und Ein‐willigungserklärungen der Versicher‐ten und die Patienteninformationenaktualisiert. Für Neueinschreibungenverwenden Sie bitte nur noch dieneuen Formulare, die Sie auf gewohn‐tem Wege über die KVBB beziehenkönnen. Alte Formulare, insbeson‐dere für die Neueinschreibung derVersicherten, sind ab sofort nichtmehr zu verwenden. Der Geltungsbereich wurde aufgrundeiner Änderung bei der Krankenver‐sicherung der Landwirte dahingehendklargestellt, dass sich alle Versicher‐ten der Landwirtschaftlichen Kran‐kenkasse unabhängig von ihremWohnsitz in die DMP‐Verträge ein‐schreiben können.

Die vom G‐BA aktualisierten Ver‐sorgungsinhalte und Dokumenta‐tionsbögen wurden in die DMP‐Ver‐träge integriert. Daraus folgend er‐geben sich auch Änderungen der je‐weiligen Anlagen Qualitätssicherung. Darüber hinaus wird in allen o.g. DMP‐Verträgen künftig auf das Qualitäts‐ziel „Sicherstellung von Vollständig‐keit und Plausibilität der Dokumenta‐tion“ verzichtet, da dies durch dieverpflichtende elektronische Doku‐mentation bereits sichergestellt ist. Außerdem erfolgten die formalenUmsetzungen der DMP‐Aufbewah‐rungsrichtlinie (welche die Verlänge‐rung der Aufbewahrungsfristen derDatensätze bei der Datenstelle von 7 auf nun 15 Jahre beinhaltet) sowiedes bereits bekannten Wegfalls derBestätigung des Datums der Erstel‐lung der Erstdokumentation auf derVersandliste.

Daneben wurden zahlreiche redak‐tionelle Änderungen, Klarstellungenund Aktualisierungen vorgenommen.

Vertragsspezifische ÄnderungenIm DMP COPD wurden für die Quali‐

tätsziele „Vermeidung stationärernotfallmäßiger Behandlungen wegenCOPD“ und „Vermeidung von Exazer‐bationen“ die Zielwerte jeweils aufhöchstens 10 Prozent festgelegt.

Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 8 / 2013

Neuerungen zu den DMP‐VerträgenBrustkrebs, Asthma und COPD

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Zum DMP Asthma wurden die Qua‐litätsziele „Steigerung des Anteils derPatienten mit guter Symptomkon‐trolle“ (kein Zielwert definiert) und„Erhöhung des Anteils geschulterPatienten“ (Zielwert mindestens 50 Prozent) aufgenommen. Der Ziel‐wert für Patienten mit inhalativenGlukokortikosteroiden als Bestandteilder Dauermedikation wird auf min‐destens 90 Prozent festgelegt. Aufdas Qualitätsziel „Erhöhung desAnteils der Patienten, die bei Beginneiner notwendigen Dauertherapie mit

systemischen Steroiden zum Facharztüberwiesen werden“ wird künftigverzichtet.

Weitreichende Änderungen wurdenin den Anlagen „Versorgungsinhalte“und „Dokumentation“ des DMPBrustkrebs vorgenommen. Aus diesenvom G‐BA vorgeschriebenen Aktuali‐sierungen resultieren wiederum um‐fassende Änderungen zur AnlageQualitätssicherung – hier wurdeneinige neue Ziele aufgenommen oderbereits vereinbarte Ziele umformuliert.

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 23

Neue Ziele:

QS‐Ziel Zielwert

Angemessener Anteil Sentinel‐Lymphknoten‐Biopsie nicht definiert

Adäquater Anteil von Patientinnen mit adjuvanter Chemotherapie bei nodalpositivem und hormon‐rezeptor‐negativem Tumor

nicht definiert

Adäquater Anteil von Patientinnen mt einer adjuvanten Trastuzumab‐Therapie bei HER2/neu‐positiven Tumoren undLymphknotenbefall

nicht definiert

Adäquater Anteil von Patientinnen mit Bisphosphonat‐Therapie bei Knochenmetastasen > 75 Prozent

Niedriger Anteil Neuauftreten eines Lymphödems im Arm nicht definiert

Zum Ziel „Hoher Anteil an Patientin‐nen mit Nachbestrahlung nach brust‐erhaltender Therapie bei invasivemTumor“ wurde der Zielwert auf min‐

destens 80 Prozent erhöht. Das bishe‐rige Ziel „adäquate Lymphknotenent‐fernung bei Axilladissektion und inva‐sivem Tumor“ ist entfallen.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge

Page 24: KV-Intern 8/2013

Praxis aktuell

Seite 24 | AUSGABE 8 / 2013

Vereinbarung über Förderung vonMRT‐Leistungen wird fortgesetzt

Die KVBB und die AOK Nordosthaben sich auf eine unbefristete Wei‐terführung der Vereinbarung zur Ver‐besserung der Versorgungsqualität imBereich der MRT‐Leistungen verstän‐digt. Die neue Vereinbarung ist rück‐wirkend zum 1.1.2013 in Kraft getre‐ten. Sie schließt damit nahtlos an dievorherige Vereinbarung an.

Die Regelungen des bisherigen Ver‐trages wurden nahezu vollständigübernommen. So können niedergelas‐sene und angestellte Vertragsärzte,denen eine Genehmigung zur Abrech‐nung von Leistungen aus Kapitel 34.4EBM durch die KVBB erteilt wurde,ihre Teilnahme an diesem Vertraggegenüber der KVBB erklären. Bereitsan dem im Jahr 2012 gültigen Vertragteilnehmende Ärzte nehmen ohneerneute Erklärung bzw. Genehmigungweiterhin am Vertrag teil.

Die Förderung gilt weiterhin fürBehandlungsfälle mit MRT‐Untersu‐chungen aus Abschnitt 34.4 EBM undden zugehörigen Leistungen nachden GOP 24210 bis 24212 EBM, dieüber die Behandlungsfälle eines Ver‐gleichsquartals (das entsprechendeQuartal des Jahres 2009) hinausge‐hen. Für Praxen, die ab dem Jahr2009 neu zugelassen wurden, gilt diesfür Behandlungsfälle über dem Durch‐schnitt der Behandlungsfallzahlen der

letzten vier Abrechnungsquartale. Die Zahl der Behandlungsfälle desVergleichsquartals teilt Ihnen dieKVBB mit. Die teilnehmenden Praxenkennzeichnen wie bisher die darüberhinausgehenden Fälle mit der SNR99800.

Voraussetzung für die Förderung istdie Einhaltung der vereinbarten War‐tezeit. Für Versicherte der AOK Nord‐ost sind Termine innerhalb von 4 bis 6 Wochen zu vergeben. Die Realisie‐rung dieses Zeitfensters hat für dieAOK Nordost höchste Priorität, wes‐halb wir Sie nochmals darum bitten,dies entsprechend umzusetzen. Solltedie o.g. Wartezeit im Einzelfall über‐schritten werden, informieren Siebitte die KVBB mit einem gesonder‐ten Schreiben zur Quartalsabrech‐nung.Die Wirkung des Vertrages werdenAOK und KVBB in jedem Herbstgemeinsam bewerten.

Den Vertragstext finden Sie auf derHomepage der KVBB www.kvbb.deunter der Rubrik Verträge. Die Verein‐barung steht noch unter dem Vorbe‐halt der Genehmigung durch die Auf‐sichtsbehörde.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge

Page 25: KV-Intern 8/2013

Nach einer ersten Information derKBV hat sie sich mit dem GKV‐Spitzen‐verband vor dem Bundesschiedsamtnach monatelangem Tauziehen zumneuen Bundesmantelvertrag geeinigt.

Eine für den ärztlichen Alltag sehrwichtige Entscheidung ist jene, dasses künftig keine formlosen Anfragender Kassen mehr geben wird. DieKassen hatten hier lange keinenHandlungsbedarf gesehen. Jetzt ist esso, dass die Krankenkassen für bis‐lang formlose Anfragen ein Rahmen‐formular verwenden müssen, dasjetzt entwickelt werden wird. Damitwird auch für den Arzt mehr Rechts‐sicherheit geschaffen.

Eine andere, ebenfalls wichtigeEntscheidung, ist jene, dass dieKassen ungültige elektronischeGesundheitskarten (eGK) einziehenmüssen. Sie wollten bislang dieselediglich nur sperren und auf diesemWeg die Ärzte „zwingen“, online denStammdatenabgleich durchzuführen.Für ungültige Versichertenkarten kön‐nen im Übrigen jetzt die Kassen inRegress genommen werden.

Alle weiteren Änderungen undNeuerungen werden wir Ihnen ineiner der nächsten Ausgaben von„KV‐Intern“ vorstellen.

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 25

Im Blickpunkt: Bundesmantelvertrag

Erreichbarkeit der EBM‐Hotline In den vergangenen Wochen war auf Grund technischer Ausfälle die EBM‐Hotline nur eingeschränkt erreichbar. Ursächlich waren technische Fehler ander Telefonanlage, die behoben sind.

Die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

Sie erreichen die EBM‐Hotline jetzt wieder mit gewohnter Kompetenz unterder Rufnummer 0331/98 22 98 03.

Page 26: KV-Intern 8/2013

Praxis aktuell

Seite 26 | AUSGABE 8 / 2013

Heilmittelvereinbarung für 2013abgeschlossen

Nachdem sich die KVBB und dieVerbände der Krankenkassen bereitsEnde des vergangenen Jahres zu denEckpunkten der Heilmittelversorgungfür das Jahr 2013 geeinigt hatten, konnten nun die zugehörigen Verein‐barungen unterzeichnet werden.

In der Heilmittelvereinbarung ist estrotz der für das Jahr 2012 zu erwar‐tenden Unterschreitung gelungen,das Ausgabenvolumen des Vorjahresauch als Ausgabenvolumen des Jah‐res 2013 zu vereinbaren. Demzufolgesteht im Jahr 2013 für Heilmittel wie‐derum ein Betrag von ca. 121,6 Mio.Euro zur Verfügung.

Im Ergebnis der Verhandlungen hat‐ten wir im Dezember des vergangenenJahres darüber informiert, dass auf‐grund der Vereinbarung über Praxis‐besonderheiten für Heilmittel unterBerücksichtigung des langfristigenHeilmittelbedarfs auf Bundesebenedie Brandenburger Praxisbesonder‐heiten abgelöst werden und damit dieHeilmittel‐Richtgrößen in diesem Jahrihre Gültigkeit verlieren. Neben denals Praxisbesonderheiten zu berück‐sichtigenden Heilmitteln nach Anlage 1werden Verordnungen des langfristi‐gen Heilmittelbedarfs nach Anlage 2der Vereinbarung auf Bundesebenenicht in die Wirtschaftlichkeitsprü‐

fung einbezogen. Die Anlagen 1 und 2der Bundesvereinbarung sind bekann‐termaßen unter der Rubrik Verord‐nungen abrufbar. Bitte beachten Siedie bekannte Kennzeichnung bei derHeilmittelverordnung, damit dieVerordnungen in einem möglichenPrüfverfahren berücksichtigt werdenkönnen.

Durch den Wegfall der Richtgrößenmussten sich die Vertragspartner aufeine Übergangsregelung für dieWirtschaftlichkeitsprüfung verständi‐gen. Diese erfolgt auf Basis des Arzt‐gruppendurchschnitts, wobei dieweiteren für die Richtgrößenprüfunggeltenden Regelungen, beispiels‐weise der Grundsatz „Beratung vorRegress“, auch auf diese Prüfungenangewandt werden.

Darüber hinaus haben sich die Ver‐tragspartner darauf verständigt, dassdie Prüfungsstelle vor der Festset‐zung der eben genannten Prüfmaß‐nahmen zu Fragen der Wirtschaftlich‐keit und zur Umsetzung der Praxis‐besonderheiten beraten kann.

Die Regelungen werden mit einemNachtrag in die Prüfvereinbarungintegriert.

Ansprechpartner:Beratende ApothekerFachbereich Verträge

Page 27: KV-Intern 8/2013

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 27

Änderungen der Arzneimittel‐Richtlinie zum 1.8.2013

Seit 2004 hat der Gesetzgeber diesogenannten Life style‐Präparate ausder Leistungspflicht der gesetzlichenKrankenkassen ausgeschlossen (§ 34SGB V).

Der Gemeinsame Bundesausschusshat diese gesetzliche Vorgabe in derAnlage II zur Arzneimittel‐Richtliniekonkretisiert (siehe www.kvbb.de/praxis/verordnungen/arzneimittel).Dort sind alle betroffenen Präparate‐gruppen, wie Appetitzügler, Haar‐wuchsmittel oder Mittel gegen erek‐tile Dysfunktion, mit den dazuge‐hörenden Arzneistoffen aufgelistet.Bisher stellte die Rege‐lung einenAbsolutausschluss dar, der aber zum1.8.2013 eine Aufweichung erfährt.

Beispiel erektile Dysfunktion. DerGemeinsame Bundesausschuss hatden Auftrag bekommen, eine Formu‐lierung für die Arzneimittel‐Richtliniezu entwickeln, die den Ausnahmefallkonkretisiert. In Diskussion ist eineEingrenzung auf jüngere, verheira‐tete Paare mit Kinderwunsch, die be‐stimmte diagnostische Maßnahmendurchlaufen haben. Ein anderes Denk‐modell sieht eine Verfahrensweise inAnalogie zur kieferorthopädischenBehandlung von Kindern vor, sodassdie Interessenten zunächst über einPrivatrezept in Vorleistung gehenmüssten. Im Erfolgsfall werden dieAuslagen bis zu einer festzulegendenGesamtdosis erstattet. Eine Dauerver‐sorgung ist nicht vorgesehen.

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Page 28: KV-Intern 8/2013

Vera Hlawa ist die 500.000ste Frau,die seit der Einführung des Mammo‐graphie‐Screenings in Brandenburg2008 daran teilgenommen hat. Nachihrer Untersuchung am 15. August imMammobil in Ludwigsfelde erwartetesie die märkische Gesundheitsminis‐

terin Anita Tack mit einem Blumen‐strauß. „Ich freue mich, dass die Bran‐denburgerinnen das Mammographie‐Screening als zusätzliches Angebotzur Brustkrebsfrüherkennung so gutannehmen“, sagte die Ministerin. Sie

dankte zudem allen Mitarbeitern derScreening‐Einheiten, den programm‐verantwortlichen Ärzten, der KV Bran‐denburg und den märkischen Kran‐kenkassen für ihr Engagement imMammographie‐Screening‐Pro‐gramm.

Seit dem Startdes Mammogra‐phie‐Screenings inder Mark wurdenvon der ZentralenStelle 856.291 Ein‐ladungen ver‐schickt. Davonging Mitte Augustdie 500.000steFrau zur Unter‐suchung. Dasentspricht einerTeilnahmequotevon 58,3 Prozent.

Allein im vergan‐genen Jahr gingeninsgesamt 112.384Brandenburgerin‐nen zwischen 50

und 69 Jahren zum Mammographie‐Screening. Davon wurde bei 609Frauen ein Karzinom diagnostiziert.

Text und Foto: Ute Menzel

Praxis aktuell

Seite 28 | AUSGABE 8 / 2013

Die halbe Million ist geschafft500.000 Frauen nahmen seit 2008 in Brandenburg am Mammographie‐Screening teil

Page 29: KV-Intern 8/2013

„Besser: Rechtzeitig impfen!“ –unter diesem Motto organisiert dieKV Brandenburg vom 16. Septemberbis zum 4. Oktober ihre mittlerweilevierte landesweite Impfkampagne.

„Was soll das? Wir impfen dochsowieso“, wird sich manch einer vonIhnen denken. Aber: Nur 39,1 Prozentaller Kleinkinder in Brandenburg sindbeispielsweise entsprechend denEmpfehlungen der Ständigen Impf‐kommission (STIKO) zeitgerecht undzweifach gegen Masern geimpft. Diesbrachte Mitte Juli eine bundesweiteStudie vom KBV‐Versorgungsatlas zuTage.

Lässt man die STIKO‐Maßgabeaußen vor, erhalten demnach immer‐hin 88 Prozent der märkischen Kinderdie erste Masern‐Impfung vor ihremzweiten Geburtstag. Das ist im Ver‐gleich zum bundesweiten Wert von85,8 Prozent überdurchschnittlich.Den notwendigen zweiten Pikser be‐kommen jedoch nur noch 59,4 Prozentder kleinen Brandenburger vor Endeihres zweiten Lebensjahres (bundes‐weit 62 Prozent). Es gibt also Nach‐holbedarf!

Doch nichtnur die Masern‐Impfung soll imMittelpunkt derKampagne ste‐hen – imGegenteil. Esgeht um dasImpfen insge‐samt als effektivste Präventionsmaß‐nahme gegen gefährliche Infektions‐krankheiten. Vereinbaren Sie deshalbmit Ihren Patienten gezielt Impf‐Ter‐mine, besprechen Sie den aktuellenImpfstatus und impfen Sie.

Zur Unterstützung packen wirIhnen ein „Impf‐Paket“. Dieses be‐kommen Anfang September all jenePraxen, in denen am meisten geimpftwird: bei den Haus‐ und Kinderärztensowie den Gynäkologen. Das Paket istgefüllt mit Info‐Materialien rund umsImpfen: Impfkalender, Impfausweis,Checklisten für den Arzt und das Pra‐xisteam, Terminblöcke sowie Flyer fürdie Patienten. Und wie in 2007, 2009und 2011 gibt es auch wieder einPlakat fürs Wartezimmer.

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 29

Lieber Impfen als Pillen schluckenKV Brandenburg und Partner starten vierte landesweite Impfkampagne

Page 30: KV-Intern 8/2013

Wenn Sie sich die Materialien an‐schauen, werden Sie vielleicht fest‐stellen, dass diese in einem ganzanderen „Gewand“ als in vorangegan‐genen Kampagnen daherkommen.Wir dachten, es wäre an der Zeit füretwas Neues und haben uns für dieknallroten Lippen und den bunt ge‐füllten Pillen‐Löffel als „Hingucker“entschieden. Wir hoffen, es gefälltIhnen.

Um möglichste viele Brandenburgerfür das Impfen und unsere Kampagnezu sensibilisieren, gibt es zum Auftakteine Pressekonferenz in Potsdam. Ge‐plant sind darüber hinaus Beiträgerund um das Thema in den drei gro‐ßen Brandenburger Tageszeitungen

„Lausitzer Rundschau“, „MärkischeAllgemeine“ und „Märkische Oder‐zeitung“ sowie in den kostenlosenAnzeigenblättern. Wie wichtig dasImpfen gerade auch für Kinder undJugendliche ist, wollen wir mit Schü‐lern in Gransee und Herzberg disku‐tieren.

Unterstützt wird unsere Impfkam‐pagne von den Pharmafirmen Glaxo‐SmithKline, Novartis, Pfizer undSanofi Pasteur MSD.

Übrigens: Ihre Fragen rund umsImpfen beantworten Ihnen gerne dieKVBB‐Beratungsapotheker. Sie errei‐chen sie unter 0331/98 22 98 11.

Praxis aktuell

Seite 30 | AUSGABE 8 / 2013

Masernimpfung – eineHerausforderung für alle Vertragsärzte

Das erklärte Ziel der Weltgesund‐heitsorganisation (WHO), Masern undRöteln in Europa auszurotten, wurdebisher noch nicht umgesetzt. Die da‐für notwendigen Voraussetzungen, zudenen für Masern zwei Impfungenmit einer Impfquote von mindestens95 Prozent gehören, konnten inDeutschland und in anderen Staatenbisher nicht geschaffen werden.

Auch Brandenburg hat hier Nach‐holbedarf. Zwar können wir stolz aufeine Steigerung der Impfzahlen beiMumps/Masern/Röteln (MMR) im

Jahr 2012 von 8.800 auf 20.500 ver‐weisen, doch sind noch lange nichtalle Bevölkerungsgruppen ausrei‐chend geimpft. Kinder und Jugend‐liche sollten bis zur Vollendung des18.Lebensjahres (am 18. Geburtstagist Schluss!) zwei MMR‐Impfungen imAbstand von 4 Wochen erhalten.Erwachsene, die in der Kindheit keineoder nur eine MMR‐Impfung erhaltenhaben oder keinen Impfnachweis be‐sitzen und nach 1970 geboren sind(ab 1.1.1971!) erhalten eine MMR‐Imp‐fung zu Lasten der GKV.

Page 31: KV-Intern 8/2013

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 31

Der Impfstoff ist als Sprechstunden‐bedarf über AOK Nordost bzw. Bar‐mer/GEK zu beziehen und als Abrech‐nungs‐ und Dokumentationsnummergilt die 89301 B.

Auf der Gesundheitsplattform desLadesamtes für Umwelt, Gesundheitund Verbraucherschutz (www.lugv.de)können die aktuellen Durchimpfungs‐raten für die Altersgruppen Kleinkin‐der, Schulkinder und Zehnklässlerabgerufen werden. Impfdokumentio‐nen in diesen Altersgruppen werdenüberprüft und ausgewertet:

Im Zeitraum von 1999 bis 2012 stei‐gerten sich bei den BrandenburgerEinschülern die Quoten der zweima‐ligen MMR‐Impfung von 38 Prozentauf 95 Prozent. Damit ist für die Ein‐schüler das WHO‐Ziel auf Landesebe‐ne erreicht. Regional bestanden Impf‐lücken jedoch weiterhin in Potsdam(89 Prozent), Frankfurt (Oder) (92 Prozent) und Cottbus (93 Prozent)sowie in dem Landkreis Potsdam‐Mit‐

telmark (93 Prozent). Die Impfdatendes Jahres 2011 zeigten für die unter‐suchten Zehntklässler bzw. Schulab‐gänger, dass das Ziel für Masern auchim Land Brandenburg nicht vollstän‐dig erreicht werden konnte: 98,8 Pro‐zent der Jugendlichen wurden einmalgegen Masern geimpft und 94,4 Pro‐zent konnten zwei Impfungen auf‐weisen.

Masern‐Ausbrüche in Berlin undBayern zeigen, was passieren kann,wenn der Impfschutz nur unzurei‐chend aufgebaut ist. Wenn Branden‐burger Vertragsärzte die Impfdoku‐mentation zur Masernimpfung ent‐sprechend Schutzimpfungs‐Richtliniekonsequent kontrollieren würden,gäbe es noch den einen oder anderenPiks …

Marianna Kaiser

Ansprechpartner:Beratende Apotheker

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Praxis aktuell

Seite 32 | AUSGABE 8 / 2013

Aufnahme der nasalen Influenza‐Impfung in die Impfvereinbarung

Die Verbände der Krankenkassen imLand Brandenburg haben zum1.7.2013 der Aufnahme der nasalenInfluenza‐Impfung in die Impfverein‐barung zugestimmt. Diese Änderungder Impfvereinbarung erfolgt in An‐lehnung an die entsprechende Rege‐lung in der Schutzimpfungs‐Richtlinie.Der zugehörige Vertrag befindet sichderzeit im Unterschriftsverfahren.

Die für Kinder und Jugendliche imAlter zwischen 24 Monaten und 17 Jahren vorgesehene Impfung istunter der Dokumentationsnummer89112N abrechenbar. Sie wird wie dieübrigen Influenzaimpfungen mit 7,28 Euro vergütet.

Im „KV‐Intern“ Heft 10/2012 hattenwir umfassend zur Verwendung desImpfstoffes Fluenz® informiert undbitten nochmals, die in der STIKO(Epidemiologisches Bulletin Nr.37/2012) angeführten Kontraindikatio‐nen zu beachten. Dort wird daraufhingewiesen, dass Fluenz® laut Fach‐information bei einzelnen Grun‐derkrankungen kontraindiziert ist(Immunschwäche aufgrund von

Erkrankungen oder infolge einerimmunsuppressiven Therapie) bzw.dass vor der Anwendung bei bes‐timmten Erkrankungen gewarnt wird(schweres Asthma, akutes Giemen).Ferner dürfen Kinder unter Salicylat‐behandlung nicht mit Fluenz®geimpft werden, weil wie bei einerInfektion mit Influenza‐Wildvirenunter Salicylatbehandlung das Risikoeines Reye‐Syndroms bestehenkönne.

Zudem wurde auch die Legende derPneumokokken‐Impfung an die Schutz‐impfungs‐Richtlinie angepasst. Sielautet nun „Pneumokokken (Stan‐dardimpfung)“.

Die aktualisierte Fassung derImpfvereinbarung wird nach Ab‐schluss des Unterschriftsverfahrensauf der Homepage der KVBBwww.kvbb.de unter der RubrikVerträge veröffentlicht.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Beratende ApothekerFachbereich Verträge

Page 33: KV-Intern 8/2013

Die interdisziplinäre Zusammenar‐beit von Haus‐ und Fachärzten bei derBehandlung der Patienten nimmteinen hohen Stellenwert ein. Diesschließt u.a. die kollegiale Abspracheein, wer die Bestimmung von Labor‐parametern veranlasst.

Zum Wohle der Patienten und unterWahrung der rechtlichen Rahmenbe‐dingungen sollte eine Abstimmungzwischen dem fachärztlich behandeln‐den Arzt mit dem betreuenden Haus‐arzt erfolgen, wer die fortlaufendenLaborkontrollen veranlasst bzw.durchführt, sofern aus medizinischenGründen nicht die Notwendigkeit be‐steht, dass neben dem Hausarzt auchder Facharzt den Patienten in engenzeitlichen Abständen behandelt.

Grundsätzlich kann jeder Vertrags‐arzt durch Überweisung an einenanderen Vertragsarzt die Durchfüh‐rung erforderlicher diagnostischerMaßnahmen veranlassen. Der Ablaufder Zusammenarbeit zwischen Haus‐ärzten und Fachärzten bei der ge‐meinsamen Behandlung von Patien‐ten bzw. zur Abstimmung über diejeweilige Therapie ist nicht bezogenauf alle Einzelheiten und möglichenFallkonstellationen durch vertraglicheBestimmungen oder andere Normie‐rungen streng reglementiert.

Nach den rechtlichen Rahmenbe‐dingungen (EBM, Bundesmantel‐bzw. Ersatzkassenvertrag) ist die Bes‐timmung von Laborparametern vondemjenigen Vertragsarzt zu veran‐lassen, für dessen Diagnostik sie bes‐timmt ist. Im Hinblick auf die inter‐disziplinäre Zusammenarbeit bei derBehandlung der Patienten sollte hier‐bei berücksichtigt werden, dass dieLaborparameter sowohl für die haus‐ärztliche als auch für die fachärztlicheBetreuung der Patienten wichtig sind.

Ein auf Überweisung eines Haus‐arztes, insbesondere zur Mit‐ bzw.Weiterbehandlung tätiger Facharzt,z.B. ein Rheumatologe, darf zur Über‐prüfung einer Indikation oder Durch‐führung einer Therapie Laborparame‐ter selbst bestimmen (lassen).

Für die Bestimmung von Laborpara‐metern bei radiologischen Unter‐suchungen bestehen eindeutige Vor‐gaben für die Radiologen. Hierzuhaben wir u.a. in „KV‐Intern“ 8/2012umfassend informiert.

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 33

Bestimmung von Laborparametern

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 34: KV-Intern 8/2013

Im Vorfeld des zum 1. Oktoberdieses Jahres in Kraft tretendenHausarzt‐EBM erreichen Branden‐burger Arztpraxen vermehrt Angebo‐te verschiedener Dienstleister zurDurchführung einer Transkodierungder Abrechnung eines alten Quartalsnach den Regelungen des Hausarzt‐EBM 2013.

Ein Interesse daran wäre durchausnachvollziehbar, da sich die praxisindi‐viduellen Auswirkungen auf das Hono‐rar unter Geltung der neuen EBM‐Re‐gelungen möglicherweise besser ab‐schätzen lassen könnten. Vor der An‐nahme eines derartigen Angebotessollte jedoch bedacht werden, dass dieErgebnisse einer solchen Transkodie‐rung lediglich einen Anhaltspunkt fürdie künftige Honorarentwicklung unterden Bedingungen eines Hausarzt‐EBM2013 geben können.

Ein Grund dafür ist, dass eine Viel‐zahl neuer Leistungen, wie das aus‐führliche Gespräch nach der GOP03230 EBM, in den EBM aufgenom‐men werden. Auch ist die Behandlungin Vorquartalen oder das Fehlen spe‐zieller Leistungen bei einigen ZiffernBedingung der Abrechnungsfähigkeit.Die KVBB hat die Möglichkeit derTranskodierung für die einzelnen

Praxen bewertet (s. auch Interviewauf Seite 4 in dieser Ausgabe) undsich mangels belastbarer Prognosengegen die Durchführung einer Tran‐skodierung entschieden.

Ärzte, die einen Dienstleister mitder Durchführung einer Transkodie‐rung beauftragen wollen, sollten auchdie Beachtung der ärztlichen Schwei‐gepflicht (§ 203 StGB), für die aus‐schließlich der Arzt verantwortlich ist,nicht aus den Augen verlieren, denndie Durchführung der Transkodierungsetzt die Übermittlung der Abrech‐nungsdaten eines Quartales voraus.Hier bleibt der Praxisinhaber in derPflicht, die Zulässigkeit der Daten‐übermittlung an den Dienstleisternach den Bestimmungen des Bundes‐datenschutzgesetzes (BDGS) zuprüfen und dabei sicherzustellen,dass die Abrechnungsdaten unterWahrung der ärztlichen Schweige‐pflicht und bestenfalls anonymisiertverarbeitet werden. Entsprechende Nachweise sollten vondem jeweiligen Dienstleister unbe‐dingt eingefordert werden.

Rechtsabteilung derKVBB

Praxis aktuell

Seite 34 | AUSGABE 8 / 2013

Transkodierung – Datenschutzbeachten!

Ansprechpartner:Rechtsabteilung, 0331/23 09 206

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Die Partner des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger haben dieRegelung zum Hautarztverfahren inParagraf 41 geändert. Es wird jetztklargestellt, dass sich das Hautarzt‐verfahren derzeit ausschließlich aufBerufskrankheiten bezieht, die in derBerufskrankheiten‐Verordnung BK5101 aufgeführt sind, teilt die KBV ineinem Rundschreiben mit.

Darin heißt es: „Paragraf 41 des Ver‐trages Ärzte/Unfallversicherungs‐träger regelt das sogenannte Haut‐arztverfahren. Hierbei handelt es sichum ein Präventionsverfahren für Ver‐sicherte mit krankhaften Hautverän‐derungen, bei denen eine Hauter‐krankung durch eine berufliche Tätig‐keit entstehen, wieder aufleben odersich verschlimmern kann: Jeder Arzt

Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 35

Regelung zum HautarztverfahrenÄnderung im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger

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Page 36: KV-Intern 8/2013

ist verpflichtet, einen Verletzten mitkrankhaften Hautveränderungen, dieim Zusammenhang mit der beruflichenTätigkeit stehen könnten, unverzüg‐lich einem Hautarzt vorzustellen.“Dafür müsse das unten stehende For‐mular „Formtext F 2900“ verwendetwerden.

Die Regelung in Paragraf 41 beziehtsich auf Hauterkrankungen nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrank‐heiten‐Verordnung BK 5101.

Die KBV weist in dem Schreibendarauf hin, dass sie unverzüglich Ver‐tragsverhandlungen über ein neuesHautarztverfahren aufnehmen wird,wenn der Gesetzgeber eine neueBerufskrankheiten‐Verordnung verab‐schiedet. Eingeschlossen seien dabeiauch Verhandlungen über eineangemessene Vergütung.

Praxis aktuell

Seite 36 | AUSGABE 8 / 2013

Page 37: KV-Intern 8/2013

Online‐Kommunikation ist ein zentralesZukunftsthema auch für die Arztpraxis.Wir haben in Brandenburg seit vielenJahren für eine sichere Abrechnungunseren „DatenNerv“. Ist er noch up todate?

Mit der Umstellung auf „DatenNerv2.0“ in den vergangenen Wochen sindwir technisch auf dem neusten Standund bieten eine sichere und bewährteLösung für die Praxis an. Mit dem„DatenNerv 2.0“ wird die Kommuni‐kation zwischen dem PC und derKVBB über einen sogenannten „Tun‐nel“ aufgebaut, in dem die Daten ex‐trem verschlüsselt übertragen wer‐den – somit ist ein „Abhören“, ein„Mitlesen“ nicht möglich.

Was ist der Vorteil unseres Systems,was kann es und was nicht?

Ein gewichtiges Argument: Wir stel‐len unseren Mitgliedern den „Daten‐Nerv“ kostenlos zur Verfügung. Mitdieser Lösung kann von einem PC einesichere Verbindung via Internet oderISDN zu uns aufgebaut werden. Der„DatenNerv“ schützt aber nicht vorAngriffen aus dem Internet in das Pra‐xisnetzwerk bzw. auf den PC in derPraxis. Daher darf er – entsprechendDatenschutzrichtlinie ‐ nur von einemseparaten, sogenannten Stand‐alone‐PC genutzt werden, der keine direkteVerbindung zur Praxis‐EDV hat.

Die KBV hat „KV‐SafeNet*“ entwickelt.Einige KVen schreiben ihren Mitglie‐dern dieses System verbindlich vor.Was kann es besser als „DatenNerv“?

„KV‐SafeNet“ ist eine Hardwarelö‐sung, ein kleines Gerät, das zwischendem Netzwerk der Arztpraxis unddem Internet geschaltet wird. Esschützt die Praxis vor Angriffen ausdem Internet und baut bei Bedarfeine verschlüsselte Verbindung zurKVBB auf. Somit kann die gesamtePraxis das Internet und das Angebotder KVBB über sichere Wege nutzen.Wir empfehlen „KV‐SafeNet“, um diePraxis zum Internet hin abzusichernund von mehreren Arbeitsplätzen ausauf das sichere Netzt der KVen undderen Anwendungen zuzugreifen.

Stichwort Kosten …… sie unterscheiden sich je nach

Anbieter und Leistungsumfang. Dashier aufzuzählen, wäre zu detailliert.Im Internet ist dies alles unterhttp://www.kbv.de/media/sp/Preisue‐bersicht_fuer_Aerzte.pdf einzusehen.Bei Fragen wenden Sie sich bitte anunsere „DatenNerv“‐Hotline 0331/98 22 98‐06 oder per Mail [email protected].

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Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 37

Nachgehakt… bei Holger Rostek, Leiter des Unternehmensbereiches IT der KV Brandenburg

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV‐SafeNet nichtmit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßigeroder vertraglicher Verbindung steht.

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Neues „DatenNerv“‐Programm erfolgreich eingeführt!

In den vergangenen Monatenwurde die Software „DatenNerv“ beiIhnen in der Praxis und in der KVBBauf eine neue Version „DatenNerv 2.0“umgestellt. Hierdurch wird die Verbin‐dung zwischen Ihrer Praxis und derKVBB noch sicherer und entsprichtnun den hohen Anforderungen desDatenschutzes für medizinischeDaten. Leider war es technisch not‐wendig, diese neue Version und Ver‐schlüsselungssoftware per CD zuversenden und in jeder Praxis einzu‐spielen. Für ISDN‐Nutzer gibt es nochein kleines Folgeupdate, dieses wirdautomatisch bei der Einwahl installiert(aktuell erkannte ISDN‐Probleme wer‐den damit behoben). Vielen Dank für Ihre Unterstützungbei dieser wichtigen Maßnahme.

Anmeldung im „DatenNerv“wurde angepasst!

Eine weitere Neuerung im „Daten‐Nerv“ ist, dass bei der Einwahl nichtwie bisher die gekürzte BSNR (z.B.7912345) anzugeben ist, sondern derBenutzername der "VPN‐Einwahl"(z.B. A00013) verwendet werdenmuss. Hintergrund dieser Änderungist das System des Föderativen Iden‐titätsmanagement (FIM), das die KV Brandenburg nun bei den hausin‐ternen Anwendungen umsetzen wird.

Einigen Ärzten wird dies schon ausder ePrüfung für Gynäkologen undaus der eDokumentation für Hörge‐räteakustiker, der Sozialpsychatrieoder der Molekulargenetik bekanntsein. Dieses System bietet den Vorteil,dass nur eine Anmeldung nötig ist,um alle Anwendungen im bundes‐weiten „KV‐SafeNet“ durchführen zukönnen. Das System der personenbezogenenBenutzernamen auf LANR‐Basis wer‐den wir in den nächsten Monatenweiter ausbauen und Ihnen einen individuellen Benutzernamen miteinem dazu gehörenden Kennwortzusenden.

Neues Online‐Portal aufgebaut!

Vielleicht haben Sie es bei der letz‐ten Anmeldung in unserem Portalschon bemerkt oder sogar auspro‐biert:Wir haben unser Abrechnungsportalüberarbeitet und bieten diese neueVersion beim Start auf unserer Ab‐rechnungsseite an. Sie können alsowählen, ob Sie das gewohnte „alte“Abrechnungsportal nutzen oderunsere neue Version. Die technischeBasis unseres bisherigen Abrech‐nungsportales ist veraltet und musszum Jahresende abgeschaltet wer‐den, daher haben wir uns entschlos‐sen eine technisch neuere Versionaufzubauen. Wir würden uns freuen,

Praxis aktuell

Seite 38 | AUSGABE 8 / 2013

Aktuelles aus der EDV!

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Praxis aktuell

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 39

wenn Sie diese neue Version nutzenwürden. Die bisherige steht Ihnenweiterhin aber noch bis zum Jahres‐ende zur Verfügung. Für Rückmeldun‐gen, Anregungen oder Fragen stehenwir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie zu diesen, als auch zu an‐deren Themen Fragen haben, könnenSie sich gern an uns wenden. Telefo‐nisch erreichen Sie uns unter der„DatenNerv“‐Hotline 0331/98 22 98 06oder per Mail an [email protected].

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Praxis aktuell

Seite 40 | AUSGABE 8 / 2013

Hygiene‐Info‐Ecke

Tauchdesinfektion fürUltraschallvaginalsonden?

Immer häufiger wird bei der Bege‐hung durch die Gesundheitsämter,besonders in gynäkologischen Prax‐en, die Tauchdesinfektion für Ultra‐schallvaginalsonden gefordert.Nur, ist dieser Forderung in jedem Fallnachzukommen?Transvaginale Ultraschallsonden wer‐den definitionsgemäß als „semikri‐tisch A“‐Medizinprodukt eingestuft.Diese Sonden müssen nach jeder Pati‐entin aufbereitet und zusätzlich vorder Anwendung mit einer Schutzhülleversehen werden. Nach den neuestenRKI/BfArM‐Empfehlungen (Bundesge‐sundheitsblatt 10/2012) wird für dieAufbereitung semikritischer Medizin‐produkte ein Desinfektionsverfahrengefordert, welches nachweislich bak‐terizid, fungizid und viruzid wirkenmuss. Eine Alternative zur kostenin‐tensiven Wischdesinfektion (z. B. Tris‐tel‐Wipes‐Tücher) bietet dann nur dieTauchdesinfektion.Doch nicht immer wird eine Tauchdes‐infektion vom Hersteller auch emp‐fohlen oder es mangelt an den dafürnotwendigen technischen Appara‐turen. Nach unseren Recherchen wirdbisher nur für Sonden der Firma GEein entsprechender „Einweichbehäl‐ter“ angeboten.

Worauf Sie achten sollten:Die Hersteller von Ultraschallson‐

den zur transvaginalen Anwendungsind verpflichtet, mit der Gebrauchs‐anweisung Angaben zu mindestenseinem wirksamen und materialver‐träglichen Desinfektionsverfahren zumachen. Liegen diese Angaben nichtvor, lassen Sie sich schriftlich vomHersteller bestätigen, welches Desin‐fektionsverfahren mit welchem Mittelfür Ihre Sonde angewendet werdendarf. Wichtig bei diesen Angaben ist,dass die Desinfektionsmittel VAH‐gelistet sind und in diesem Fall bak‐terizid, fungizid und viruzid wirken.Ebenfalls sind die Anwendungskon‐zentration und Einwirkzeit zu beacht‐en. Für Sie als Praxisinhaber sind dieseAngaben des Herstellers maßgebend,um Garantieansprüche nicht zu ver‐lieren.

Ansprechpartner:Claudia Kintscher, FBL Qualitätssicherung/Ärztin, Tel.: 0331/23 09‐377Petra Bernhardt,Mitarbeiterin Qualitätssicherung,Tel.: 0331/23 09‐375

Page 41: KV-Intern 8/2013

Auf den Punkt gebracht, handlichund leicht lesbar. Zu Ihrer Unter‐stützung in der Praxis für eine leit‐liniengerechte Diagnostik und Thera‐pie hat das Ärztliche Zentrum fürQualität (ÄZQ) in Zusammenarbeitmit dem Börm Bruckmeier VerlagKurzfassungen (Pocket‐Bücher) undKitteltaschenversionen für vorerst 4 Nationale Versorgungsleitlinien(NVL) entwickelt.Zu den Themen:• „chronische Herzinsuffizienz“• „unipolare Depression“• „Kreuzschmerz“• „Nierenerkrankungen bei Diabetes

im Erwachsenenalter“

sind die Pocket‐Versionen jetzt imBuchhandel zum Preis von 3.95 Eurobzw. 4.95 Euro pro Exemplar erhält‐lich. Begleitend sind zu diesen NVLaußerdem entsprechende Patienten‐ratgeber erschienen, ebenfalls imPocketformat.Über die Internetseitehttp://www.media4u.com/de/catego‐ry/leitlinien/ können Sie sich bei Inter‐esse die Angebote anschauen.

Praxis aktuell

Pocketcards des ÄZQUnser Info‐Tipp

Ansprechpartner:Claudia Kintscher, FBL Qualitätssicherung, 0331/23 09‐377

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Page 42: KV-Intern 8/2013

Sicherstellung

Seite 42 | AUSGABE 8 / 2013

Niederlassungen im Juli 2013Planungsbereich Mittelbereich Cottbus

Planungsbereich Cottbus/St.

Planungsbereich Mittelbereich Schönefeld‐Wildau

Planungsbereich Havelland

Planungsbereich Märkisch‐Oderland

Planungsbereich Raumordnungs‐region Prignitz‐Oberhavel

Heike WeberFÄ für Innere Medizin/HAJ.‐Curie‐Str. 30, 03050 Cottbus(Übernahme der Praxis von Dr. med. Roselies Schön)

Dzina RaffeldFÄ für Hals‐Nasen‐OhrenheilkundeAn der Priormühle 15, 03050 Cottbus(Übernahme der Praxis von Siegrid Groß)

Julia MusikowskiFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinWerner‐Seelenbinder‐Ring 4a, 03048 Cottbus

Dr. med. Alexander LinkeFA für NeurologieSchillerstr. 21, 03046 Cottbus

Nora‐Anneliese Gorecki‐BlassmannFÄ für AllgemeinmedizinRudolf‐Breitscheid‐Str. 8,15732 Schulzendorf b. Eichwalde

Claudia WolfFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinAdlerstr. 48, 14612 Falkensee(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Wolfgang Schwarz)

Dr. med. Christine GabrielFÄ für Psychiatrie und PsychotherapieSteinstr. 1, 14712 Rathenow

Dr. rer. medic. Oliver UngererPsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieLindenallee 22, 15366 Hoppegarten/Dahlwitz‐Hoppegarten(Übernahme der Praxis von Dr. phil. Dipl.‐Psych. Christine Hanke)

Dr. med. Ute StorbeckFÄ f. Innere Medizin und NephrologieMarwitzer Str. 91, 16761 Hennigsdorf(Übernahme der Praxis von Thomas Lindner)

Page 43: KV-Intern 8/2013

Dr. med. Uwe KalinkaFA für AllgemeinmedizinHans‐Marchwitza‐Ring 1, 14473 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Hans‐Peter Hoffmann)

Claudia von GrabeFÄ für Frauenheilkunde undGeburtshilfeBerliner Str. 41, 14467 Potsdam

Dr. med. Christoph KrellFA für UrologieLennéstr. 71, 14471 Potsdam

Ines RiedelFÄ für Innere Medizin/HABerliner Str. 12, 03172 Guben

Dr. med. Romy ZiegenhardtFÄ für Diagnostische RadiologieKarl‐Marx‐Str. 80, 03130 Spremberg

Dr./RUS Alexandra BöttcherFÄ für Hals‐Nasen‐OhrenheilkundeStr. der Jugend 63‐6514974 Ludwigsfelde(Übernahme der Praxis von Veronika Lützow )

Dipl.‐Psych. Tillman‐David SchneiderPsychologischer Psychotherapeut/Tiefenpsychol. fundierte u. analyt.PsychotherapieMarkt 3, 16278 Angermünde

Sicherstellung

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 43

Planungsbereich Mittelbereich Potsdam

Planungsbereich Potsdam/St.

Planungsbereich Mittelbereich Guben

Planungsbereich Raumordnungs‐region Lausitz‐Spreewald

Planungsbereich Teltow‐Fläming

Planungsbereich Uckermark

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 6. September 2013 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

Page 44: KV-Intern 8/2013

Sicherstellung

Seite 44 | AUSGABE 8 / 2013

ZulassungsmöglichkeitenAb sofort finden Sie alle Details zur Zulassung, wie offene und gesperrte Berei‐che, Fördermöglichkeiten, Ausschreibungsfristen, Formulare oder Checklistenrund um die Niederlassung auf unserer Website.

Darüber hinaus werden vom Landesausschuss aktuell gefasste Beschlüsse andieser Stelle des „KV‐Intern“ veröffentlicht.

ÜbersichtEine Übersicht der Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkun‐gen im Bereich der KV Brandenburg findet sich auf der Internetseite der KVBBunter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkei‐ten‐ausschreibungen/. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch von derNiederlassungsberaterin Karin Rettkowski unter 0331/23 09 320.

ZulassungsförderungenIn nachstehenden Mittelbereichen werden aufgrund Feststellung drohenderbzw. bestehender Unterversorgung durch den Landesausschuss der Ärzteund Krankenkassen des Landes Brandenburg nach § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB VZulassungen gefördert: • Kinderärzte: Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Eisenhüttenstadt, Spremberg• Frauenheilkunde: Lauchhammer‐Schwarzheide• Hausärzte: Bad Freienwalde, Finsterwalde, Forst (Lausitz), Guben,

Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Pritzwalk‐Wittstock, Schwedt/Oder, Spremberg.

Alle notwendigen Details finden Sie unter www.kvbb.de.

Page 45: KV-Intern 8/2013

•Welche junge Ärztin möchte ihrenStart in die Selbständigkeit mit einemhalben KV‐Sitz beginnen?Hausärztliche Praxis im Elbe‐Elster‐Kreis bietet ab 2014 Möglichkeit desPraxiseinstiegs in Form einer halbenZulassung. Praxisräume: 150 qm zurMiete, 6 Räume, 2 WC, Personalküche

Kontakt: 01744472065

•Hausärztliche Praxis in Herzbergbietet ab 2014 Möglichkeit des Praxis‐einstieges in Form einer Anstellung. Praxisräume: 150 qm zur Miete, 6 Räume, 2 WC, PersonalkücheAusstattung: u.a. EKG, LZ‐RR, Inhalationsgerät

Kontakt: 01744472065

•Große Kinderarztpraxis in Falkenseebietet ab Oktober 2013 die Möglich‐keit der Kooperation. In den letzten 5 Jahren gute Zusammenarbeit mitAllgemeinmediziner in der Praxis, sodass auch diese Konstellation vorstell‐bar ist.

Kontakt: Kinderarzt‐[email protected]

•Hausarztpraxis bei Trebbin (Praxis‐spektrum: ganzheitliche Medizin,Naturheilkunde, Homöopathie, Pallia‐tivmedizin) sucht umgehend ärzt‐liche/n Mitarbeiter/in; gern auch alsangestellte/n Arzt/Ärztin oder ver‐sierte/n Weiterbildungsassistentin/en.

Kontakt: Katharina Schröder; 0172 835 90 87; Kontakt@Arztpraxis‐

im‐Heilinstitut.de

Suche Gerät für 24‐Stunden‐Blut‐druckmessung.Für den Neubeginn als Allgemein‐medizinerin im östlichen Brandenburgsuche ich ein Langzeit‐Blutdruckmess‐gerät und auch noch einige Praxis‐möbel (Sideboard, Medikamenten‐schrank ...).

Tel.: 030/821 49 34 (bitte ggf.Nachricht hinterlassen) oder

0162/90 88 755

Service

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 45

PraxisbörsePraxisabgabe

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐gesuche

Sonstiges

Page 46: KV-Intern 8/2013

Fortbildung

Seite 46 | AUSGABE 8 / 2013

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

11.09.201315.00‐17.30Potsdam

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH

30 Euro

11.09.201314.00‐20.0014.09.201309.00‐17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke,FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Team‐preise aufAnfrage)

20.09.201314.00‐19.0021.09.201309.00‐18.00Potsdam

Behandlungs‐ und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Team‐preise aufAnfrage)

18.10.201314.00‐18.00Potsdam

Öffentlichkeitsarbeit für die ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Raffelsieper & Partner GbRDipl.‐Ing. Anja Ninnemann, Architektin, 47ig Agentur für interdisziplinäre Gestaltung

65 Euro

8

5

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 47: KV-Intern 8/2013

Fortbildung

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 47

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

11.09.201315.00‐19.00Potsdam

Qualitätssicherung des ärztlichen BereitschaftsdienstesDr. med. Antje Nimtz‐Talaska,FÄ f. Kinder‐ u. JugendmedizinHolger Marschner, FA f. Nervenheilkunde

85 Euro

21.09.201309.30‐15.00Blankenfelde‐Mahlow

Kombinierte DMP‐FortbildungsveranstaltungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

85 Euro

19.10.201315.00‐18.00Potsdam

Gynäkologische Zytologie ‐ Zytomorphologieund MolekularbiologieDr. med. Peter Ziemke, FA f. Pathologie, PotsdamDr. med. Katrin Marquardt, FÄ f. Pathologie, SchwerinDr. Miriam Reuschenbach, Institut f. Pathologie, HeidelbergDr. med. Ilka Ruschenburg, FÄ f. Pathologie, Einbeck

Fortbildungspunkte

200 Europro Arzt

100 Europro MTA

23.10.201315.00‐18.00Cottbus

Praxisabgabe/PraxisveräußerungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski,Niederlassungsberaterin der KVBB

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder40 Euro

25.10.201316.00‐19.3026.10.201309.00‐17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement DINM

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfrei‐Nicht‐

mitglieder100 Euro

5

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15

Page 48: KV-Intern 8/2013

Fortbildung

Seite 48 | AUSGABE 8 / 2013

Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

18.09.201314.00‐19.00Potsdam

Kritikgespräche ‐ Wie Kritik, richtig eingesetzt, eine Praxis stärken und persönliche Verletzungen vermeiden kannDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

18.09.201315.00‐17.00Brandenburg

Der anaphylaktische ZwischenfallLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.

40 Euro

18.09.201315.00‐17.00Cottbus

EBM‐Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

30 Euro

25.09.201314.00‐19.00Bad Saarow

Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkstTorsten Klatt‐Braxein, Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

65 Euro

16.10.201315.00‐18.00Potsdam

Steril und validiert oder wie? ‐ PraktischesHygienemanagement für das PraxispersonalPetra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung der KVBB;Stefan Krüger, LUGV

40 Euro

23.10.201315.00‐17.00Frankfurt (O.)

Der anaphylaktische ZwischenfallLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e.V.

40 Euro

23.10.201315.00‐19.00Prenzlau

Zeitmanagement für PraxismitarbeiterTorsten Klatt‐Braxein, Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

65 Euro

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 49

Psychoanalyseausbildung für Ärzte und PsychologenTermin: 23.11.2013Ort: St. Johanneshaus Cottbus, Adolph‐Kolping‐Str. 16Leitung: Dr. med. Roger Kirchner

Zusatzbezeichnung Psychotherapie Tiefenpsychologie (fachgebunden)

Termin: Beginn: 18.1.2014Ort: St. Johanneshaus Cottbus, Adolph‐Kolping‐Str. 16Leitung: Dr. med. Roger Kirchner

Anmeldung für beide Seminare:www.batap.de; Mail: [email protected]; Tel.: 0355/47 28 45; Fax: 0355/47 26 47

Externe Fortbildungsangebotefür Ärzte und Psychotherapeuten

Komorbiditäten bei chronischen ErkrankungenDer Zustand vieler Patienten, die unter einer chronischen Erkrankung wie Niereninsuffi‐zienz, Herzinsuffizienz, Krebs oder entzündliche Darmerkrankungen leiden, wird häufigverkompliziert durch das Auftreten von Komorbiditäten. Eine häufig auftretende Komor‐bidität ist die Anämie, die zur Verschlechterung der Symptomatik, erhöhter Morbidität undsogar erhöhter Mortalität der Patienten führen kann. Häufig ist der Grund der Anämie einEisenmangel, mit oder ohne Mangel an den Vitaminen B12 und Folsäure. Bei Frauen häufi‐ger als bei Männern. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Eisenmetabolismus und der Entwick‐lung neuer Präparate kann Patienten mit schwerer Symptomatik geholfen werden.

Themenschwerpunkte:• Leistungsmangel und Erschöpfungszustände – immer gleich „Burnout“?• Müdigkeit, Erschöpfungszustände, Fatigue – Begleiterkrankungen bei

chronischen Erkrankungen• Einem Begleitphänomen chronischer Erkrankungen auf der Spur – neue

praktische Optionen für die PraxisReferenten: Dr. Dr. med. Stephan von Haehling, FA für Innere Medizin, Berlin

Dr. med. Georg Heinrich, FA f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fürstenwalde

Termin: 13. November 2013 15.00 – 18.00 UhrTeilnahmegebühr: 40 Euro pro Person Ort: Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Straße 10/11,

14469 PotsdamAnsprechpartnerin: Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 50: KV-Intern 8/2013

Guben, 8. August 2013. Journalistenvon Antenne Brandenburg, „Branden‐burg aktuell“ und der regionalenPrintmedien gaben sich die Klinke indie Hand. Der Grund: Das landesweitzweite „KV RegioMed Zentrum“ derKV Brandenburg hat in der Neißestadtin Räumen des Naemi‐Wilke‐Stiftseröffnet.

Dr. Leszek Lacheta als Hausarzt undseine Frau Malgorzata Babczynska‐Lacheta als HNO‐Ärztin sind als beider KVBB angestellt tätige Ärzte quasidie neuen Hausherren. Damit wirdeine weitere Lücke in der ambulantenmedizinischen Versorgung der Neiße‐stadt geschlossen. Auch mit Blick aufdie zahlreichen polnischen Frauenund Männer, die in der Region Gubenarbeiten und ärztlich versorgt werden

müssen, ist die Eröff‐nung des „KV Regio‐Med Zentrums“ undseine Besetzung miteinem polnischenArztehepaar vongroßer Bedeutung.

Grundlage war diesehr gute und engeZusammenarbeit derKVBB mit der StadtGuben und dem Wilke‐Stift und dessen Medi‐zinischer Einrichtungs‐gesellschaft (MEG).

Mit den Ärzten aus der MEG wird eseine enge Kooperation geben, die die

Etablierung eines ambulanten Opera‐tionsangebotes in der HNO‐Heil‐kunde, das bislang fehlt, ermöglicht.

‐reFotos: Julia Herrmann

KV RegioMed Zentrum

Seite 50 | AUSGABE 8 / 2013

Zweites „KV RegioMed Zentrum“ eröffnet

Page 51: KV-Intern 8/2013

HerzlicheGlückwünscheDr. med. Dirk Bandt,

Frankfurt (Oder)

Dr. med. Frank Biemelt,Cottbus

Dr. med. Michaela Gühlow,Petershagen‐Eggersdorf

Dr. med. Margit Inacker,Kleinmachnow

Dipl.‐Med. Steffen Kirsch,Teupitz

Dr. med. Ingolf Kreyer,Spreenhagen

Peter Pickert,Frankfurt (Oder)

Dr. med. Almuth Piest,Hennigsdorf

Dr. med. Olga Taganow,Senftenberg

Dipl.‐Med. Birgit Görnitz,Potsdam

Dipl.‐Med. Annemarie Kühne,Großbeeren

Dipl.‐Med. Dagmar Langer,Werder (Havel)

Dr. med. Christian Rößner,Rathenow

Dr. med. Hartwig Andree,Neuenhagen b. Berlin

Betis Ekteshafi,Cottbus

Manfred Heiken,Beeskow

Dipl.‐Med. Gisela Hohlfeld,Neuruppin

Dr. med. Christina Klinkenstein,Frankfurt (Oder)

Dr. med. Anto Krizic,Luckenwalde

Dipl.‐Psych. Marianne Ladwig,Trebbin

Dipl.‐Med. Klaus‐Dieter Möller,Rüdersdorf b. Bln.

Dr. med. Angelika Otto,Bad Saarow

Dipl.‐Med. Ursula Rawolle,Rathenow

Dr. med. Ernst‐Otto Denk,Bad Freienwalde

Dr. med. Wolfgang Salditt,Gumtow

Dr. med. Rolf Schönfeld,Oranienburg

Geburtstage

AUSGABE 8 / 2013 | Seite 51

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Page 52: KV-Intern 8/2013

HerzlicheGlückwünscheProf. Dr. med. habil. Kurt Gräfenstein,

Nauen

Dr. med. Wolf‐Dieter Wagner,Gransee

Margret de Witt M. A.,Potsdam

Dr. med. Sulaiman Kassir,Luckenwalde

Dr. med. Wolf‐Dieter Pusinelli,Cottbus

Dr. med. Liane Schuster,Petershagen‐Eggersdorf

MR Dr. sc. med. Ulrich Horn,Fürstenwalde/Spree

Dr. med. Reinhold Schrambke,Schorfheide/OT Groß Schönebeck

Dr. med. Volker Melchert,Buckow/Märk. Schweiz

Dipl.‐Med. Lutz Mühlisch,Brandenburg an der Havel

Dipl.‐Med. Theodora Pistiolis,Frankfurt (Oder)

OMR Dr. med. Jürgen Rühlmann,Panketal

MR Dr. med. Ursula Sachse,Hohenbocka

Dr. med. Christa Winkler,Falkensee

MR Dr. med. Friedhelm Drope,Petershagen‐Eggersdorf

Ingrid Gesper,Dahme/Mark

MR Dr. med. Karl‐Heinz Schröder,Bad Saarow

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Geburtstage

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Rufnummern für KVBB‐Service

Funktion KVBB‐Service‐Rufnummer neu

Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00

Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01

Fortbildung 0331 98 22 98 02

EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03

Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04

Formularbestellung 0331 98 22 98 05

Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06

Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07

Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08

Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280

Niederlassungsberatung 0331 23 09 320

Patiententelefon 0331 98 22 98 51

Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52

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Seite 54 | AUSGABE 8 / 2013

Impressum

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre

Redaktionsschluss:19. August 2013

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de

Anzeigenverwaltung:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare

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Abspann

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Da war dann noch ….

… eine Delegation aus dem fernen Japan bei uns in der KVBB. IhrAnliegen ‐ sich in Deutschland über die „sehr erfolgreiche“ Einfüh‐rung der eGK zu informieren. In Japan steht eine ähnliche „Gesund‐heitskarte“ vor der Einführung, die aber von den Ärzten sehr kritischgesehen wird ….

Nach sehr positiven PowerPoint Präsentationen im Gesundheits‐ministerium und bei den Krankenkassen waren Herr Jun Yoshimura,Frau Nanako Ushio und der Dolmetscher Herr Takashi Nakagawadoch sehr überrascht, dass es kritische Stimmen aus den Arztpraxenzur eGK gibt. „Das hörte sich in den Ministerien und bei den Kran‐kenkassen doch etwas anders an“ war einer der Kommentare –worauf eine konstruktive Diskussion über den Nutzen und Sinn dereGK entstand. Vielleicht konnten wir mit diesem Informationsaus‐tausch den Ärzten in Japan die eine oder andere Erfahrung mitge‐ben, damit dort die Einführung der eGK tatsächlich ein „vollerErfolg“ wird.

Text und Foto: Holger Rostek, Unternehmensbereichsleiter IT