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Seite 121 Amtsblatt B 3177 A
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Teil II
Nummer2 Ausgegeben in München am 15. Februar 1983 Jahrgang 1983
Inhalt
Seite
Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma-thematik der Universität Augsburg . . . . 121
Ma-125
. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg . . . 120
Diplom-Prüfunasordnunq für den Stußt~ Wirtschaftsmathematik an der 'Oniversität ~ burg · . . . . . . . . . . . . . . . .._. 133 -Studienordnung für den Diplom-Studiengang Okonomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli-chen Fakultät der Universität ~g~JL: . , . . 136
Erste Satzung zur Ä.nderung der Diplomprüfungsordnung (Fachprüfungsordnung) für Studierende
Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma-
Seite
der Informatik an der Technischen Universität München 140
Prüfungsordnung der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth für den Grad eines Magister Artium . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Prüfungsordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Dr. phil. habil. an d,er Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt (Habilitationsord-nung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Studienordnung für den Diplom-Studiengang Psychologie der Universität München . . . . . . . .
Diplomprüfungsordnung für Studenten der Psychologie an der Universität München
Berichtigung
148
152
159
( ($ the111atik der Universität Augsburg § 2
Regel&tudienzeit , Studienbeginn
Vom 17. September 1982
Aufgmnd von Art. 5 in Verbindung mit Art. 62 Ab<s. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes in der · Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1978 (GVBl S. 791, ber. S. 958), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 1981 (GVBl S. 465), erläßt die Universität Augsburg fo,Jg.ende
Studienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe)
I.
AÜgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungs hereich
.. Die vorliegende Studienordnung .. beschreibt unter Berucksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsordnung für ·den Studiengang Mathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des Sbudienganges Mathematik an oder Universität A'llg.sobmg.
(1) Das Studium einschließlich der Anfert•igung der Diplomarbeit soll ·in ·der Reg-el nach neun Semestern abgeschlos<Sen werden.
(2) Di-e StUJdienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Winters-emester konzipi·ert. .
Ein StUJdienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verläng·enung der Studienzeit.
§ 3
Stundenzahl-en
Die Sturuienzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen. als S>emesterwochenstund-en. ·
§ 4
Studienvoraussetz;ungen
(1) D~e Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzJ.ich.en Vor·schriften.
(2) Fremd!sprachenkenntniss•e, b-esonders im Englisch.en, sind für ein erfoJ.greiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Slludienvora,uss·etzun;g,
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122 KMBl II Nr. 2/ 1983
§ 5
Berufliche Tätigkeitsfelder
(1) Diplom-Mathematiker wenden insbesondere lin der Industrie und gewer.blichen Vlirtschaft, bei Verwaltung·en und Versicherungen, sowie an Forschungsinstituten, Hochschulen und Fachhochschulen beschäft1gt. Das Bestehen der DiplompiJÜfung ersetzt nicht die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.
(2) Die Tätigkeit eines Diplom-MathematikeDs ist von Arb-eitsplatz zu Arb-eitsplatz sehr unterschiedl<ich. Ge
.meinsamkeiten in den beruflichen Anforderungen lassen . soich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen struk-tuüenen:
1. FoDmru1Lerung des Problems Bestimmung des Problemantei1s, den der Mathematik•er bewälti,g.en solJ. Dabei ist das Problem meist von Nichtmathematikern vorgegeben.
2~ Modellier.en Bestimmung ·der mathematischen Struktur, die der ProbJ.emla.ge angemessen ist, und Umsetzung des Problems in die mathematische Sprache.
3. Innermathematische Lösung <des Problems Lösung unter Zuhilfenahme, unter Umständen sogar unter Erweiterung, bekannter ma·thematischer Theori•en.
4. Ber.echnung Konkrete (i. B. numerisch•e) Bestimmung einer Lösung des geg.ebenen Problems unter Zuhil.fenahme der in Schritt 3 entwickelten Algorithmen.
5. B-ewertung Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Sprache des Ausg·amgsproblems und eventuelle Korrektur des ModelLs.
6. V.ermitHung der Arbeitser·gebnisse Die mathematischen Erkenntnisse müss•en den am Pro·blem interessierten Mathematikern und N:icMmathematikern v.erständHch g·emacht werden.
(3) Di·e genannten Schritte sollen nicht als Arbeitsprozeß eines •einzelnen Mathematikers verstanden werd.en. Jn der Prax.is arbeitet der Mathematiker vielmehr in einem Team, welches die Arbeit untereinander CIIUfteilt, .so daß der Mathematiker nur einen, höchstens zwei Schritte eigenverantwortlich :zJU bewältigen hat; z. B. gibt es Betriebe, die ganze Abteilungen nur zur Be·arbeitung von Schritt 3 unterhalten (u. a . EDV-Branche). Oft wer,den Schritt 1 .und 6 von Führungskräften auß·erhalb der Mathematik geleistet.
§ 6
Ziele des Studiengange·s
(1) Das Mathematik.stu.dium soll die Studenten für eine später.e be·rufliche Tätigkeit als Diplom-Ma·thematiker ·in anwendungs-, for.schungs- und lehrbezogenen ArbeitsbePeiche.n vonbereitel!l. Dazu gehört insbesondere die Erzi·ehrung 21u w.iss·en·schaftichem Denken und ver.antwortungsbewußtem Handeln. Der St·udent soU Fähigkeiten fortbilden wje
- Abstraktionsvermög.en
- exakte Arbei-tstechnik - Einfallsreichtum
- selbstäil/diges Arbeiten (auch mit Literatur) Kommunikations vermögen
KooperaJHonsvermö.gen
aktives und passives Kritikvermögen.
(2) Da der Diplom-Mathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß .er die wichtigsten Zwei.ge ·der ang•ewandten und reinen MathemaJtik kennenlernt, ohne sith frühze-itig sp.ezialisieren zu müssen.
Die Mathernatikausbibdung der Univ>ersität Augsburg setzt Schwerpunkte in anwe.ndung.sonientirerter Mathematik. Daher wird j-elder Student währenld des S.tudiurns mit höheren Methoden der numerischen Mathematik, der Stochastik und dem Einsatz von Rlechenanla•gen vertraut gemacht, was auch -durch Praktika noch vertileft wird. Weitere veTt:iefte Kenntnisse sind in exemplarischer Weise in einem Schwerpunktgebiet zu erwerben. Darüber hinaus soll im Nebenfach etn mögliches Anwendungsgebiet der Mathematik .strudi.ert werden. Ansbildung·srziele des Mathematikstudiums an der Uruiv>ers.ität Augsburg sind:
- Erkennen und Bearbeitung innermathematischer Probleme
- numenisches Lösen konkre•t•er Probleme unter Einsatz von Rechenanl111gen
- untersuchen von Prob~em.stellung·en auf die Anwendbarkeit von Mathematik hin, mathemattsehe Formulierung der Pli'obleme und Interpretation der mathematischen Resultate Erwerb von Fähigkeiten, sich selbständig in neue Gebiete einzuarbeiten.
§7
Studium des Faches Mathematik an der Universität Augsburg
(1) Das Fach Mathematik wird an der Universität Aug.sbuJOg .am Mathematischen Institut in der Naturwissenschaftlichen Fakultät studrl.ert.
(2) Nach hestandenlel!' Abschlußprüfung wird gemäß § 18 DiplPOMathe der Grad eines .,Diplom-Mathematikers Univ." bzw. einer .,Diplom-Mathematikerin Univ." verliehen.
II.
Studieninhalte
§ 8
Gliederung des Studiums
Da.s Studium gJi.edert sich in ein vi•ersemestrige.s Grundstudium, das mit der Dliplom-Vorprüfung abgeschlossen wüd, und ein Hauptstudium, an das stich eine Pir·üfungszeit anschließt.
§ 9
Das Grundsrbudium
(1) Im Grundstudium we-rden mathematisches Grundwis.SJen in Analy&i.is (Differential- und Integralrechnung einer und mehrerer Veränderlicher). in Linea,per Algebra und Analytischer Geometrie erworben. Hierauf baut das ges·amt·e weiter•e Studium auf. Ferner werden einführende und verHefte Kenntnisse zum Programmieren elektronischer Rech·enanlag·en vermittelt. Einführ.ende Vorlesungen in die Numerische Mathematik oder in die Stochastik, sowie eine .aJuf den Grundvorlesungen a.ufha.uen.de Vorlesung aus einem der Gebiete Algebra (Zahlentheori·e, Logik), TopoJogie (Geometrie), reeU.e aderkomplexe Analysts (Funktionalanaly.sis) sind Teil des Grundstudiums. Einführende Kenntnisse im Programmieren sind für die Veranstaltungen in numerischer Mathematik erforderlich.
(2) Innerhalb eines Faches kann ohne Anderung der Studienordnung oder Anteil von Vorlesungen, Ubunge:n, Seminaren und Kursen bis zn 20 °/o, z•umindest aber bis zu zwei Stunden geg.eneinander CIIUsgetauscht werden.
(3) Der Student •entscheidet sich im Grundsrudii.um für eines der möglichen Nebenfächer (Dipiom-Prüfungsordnung § 8 Ahs. 1 Buchst. ·d) . In .dies·em erwirbt er Gmndkenntni.s•s·e .
(4) Die Studiensinhabte rm Fach Mathematik sind folgende:
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KMBl II Nr. 2/1983 123
Grundstudium:
1. S1ruldiensemester Analysüts Lineare Alg·ebra P.rogrammi<er,en
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2. StuJdiensemest•er Analysis Lineare Algebra Programmieren
II II II
3. St•udiensemester AnaJy,s.i.5 Wahlv·eranstaltung Numerische
III Mathematrik I/II
___) oder
4. Studh~·nsoeme1ster W·ahlpflic.htveranstalt.ung aufbauend auf Analysis Wahrscheinl!ic.hkeitstheorie, I-III und Linearer Algebra I, II aus Katalog 1., Ma th. Siba tis tik I
2., oder 3. (gemäß § 10 Abs. 2)
Proseminar .. )
Der Ge1samtumfang -der e·in.zelnen Fäc.hoeT erg.ib<t s'ic.h wie folgt:
a) Analysis I, II, III : 12 V+ 6 U;
b) Lineare Algebra I, II: 8 V + 4 U;
c) Programmieren I, II: 4 K ');
d) Ang·ewa·ndte Mathematik: Numerische Mathematik I, II oder Wahi1Sc.heinlic.hkeitstheorie, Mail:hemabisc.he StaUstik I : 8 V+ 4 U;
e) Wahlverenstaltung, Wahlpflichtveranstaltung, Proseminar: 6 V + 2 U + 2 S.
(5) Die Studieninhalte im Nebenfach Infwmatik sind folgende :
Grundstudium:
1. Studiensemester
3. Stwdi.ensemeJSter
4. Studiensemester
Informat!ik
Informatik I 4 V, 2 U
Informatik II : 4 V, 2U
Ph)'1sikal!ische und EJ.ektronisc.h•e Grundlagen 4V
Funktioneller Aufbau von Rechenanlagen 2V
Di.e StudieninhaLt·e in den Nebenfächern Physik, Betriebswirtscharl'ts.J•ehre (BWL) und Volk.swirtsc.h'a.ftsl.ehre (VWL) ble<iben eiiner Änderungssatzung vo11behalten.
•) K = Kurs zur Einübung von Fertigkeiten im Programmieren '') Der Besuch sowohl d.er Vorlesungen Numerische Mathematik l,
II als aud1 der Vorlesungen in Wahrsd1einlidlkeitstheorie, Mathematische Statistik I ist Pflicht. Es besteht nur die Wahlmöglich· keit, welche dieser Vorlesungen während des Grundstudiums bzw. des :-!auptstudiums besucht werden .
§ 10
Das Hauptstudium
(1) Das Hauptstudium hat Zlllim Zilel, J.n angewa!lldter und Deiner Mathematik daos Wi·ssen ZIU verbrei·tern, das
· Verständnis zu vertiefen und weitere Grundkenntn1s.se zu erwerben. Ferner erfolgt die gründliche Einarbeitung in ein Spez·ialge>biet der Mathematik, sowie die Vertiefung im Nebenfach. Der Verbindung zur berumc.hen Praxis dielllt ein Fortgeschrittenenpraktikum in numerischer Mathematik und ein obligatorisches Berufspraktikum von mirudestens zwei Monaten.
(2) Ddls Hauptstudium gliedert stich in folgende Hauptgebi,ete:
1. Algebra, Zahlentheori e, Logik (Be~s.pieloe für VorlesungstiteJ :
Algebra I, II, e.Jementa·re Zahlentheori-e, Alg·ebraische Zahlentheorie, Gruppentheorie, Ringe und Moduln, Al.gebMische Geometrie, Verbandstheorie, Kategori>en.theorie, Mathematische Logik, Berec.henbarke<it, Beweistheor·ie, Modelle der Mengenlehre)
2. Topologie, Geometrie (Beispiele für VorJ.esungstHel :
Mengentheoretische Topologie, Alg·ebraisc.he Topologie, Topol.ogi<Sc.h'e V•ektorräume, DiHerentialgeometrie I, II, Di.lfferentialtopologie, Graphentheorie, Kombinatorik, Grundlagen der Geometrie, Nichteuklidische Geom.etr~e. Topolo.gisc.h.e . Gruppen, konvexe Meng•en)
3. Anal]"Siis (Beispiele für Vorle.sung·stitel :
Funktionentheori·e I, II, Funktionalanal)'1Sis, Topologisc.he Vektorräume, Gewöhnliche Differentialgleic.hun·gen, Partielle Differentialgleic.h'ung.en, Rarmondsehe Analyse, Theorie der Distributionen, Integralg.J·eic.hungen, Maß- und Integrationsthieorie, Vari·ationsrec.hnung, KontrolltheoDie, Stablitätstheorte, AnaJyU.sche Zahlentheorie, Modulfunkbionen, Potentialtheorie, Komplexe Analys·ils)
4. Angewandte Anal)'1Sis und numeri·sc.he Mathematik (Beispiele ·für VorJesungsti:tel:
Numerische Mathematik I, II, Funktionalanalysis, Nichtlineare Funktionalanalysis, Optimierungsmethoden I, II, Numerische Behandlung von Differentialgleichungen, Variationsmethoden, Rand- und Eigen~ wertprobleme, Approximationstheorie, Mathematische Methoden der Physik, Optimale Steuerung, Ortho· gonalreihen, Integraltransformationen, Operations Research I, II)
124 KMBl II Nr. 2/1 983
5. Stochastik (Beispiele für Vorlesung.sU.tel:
Maß- und Integraliion-stheorie, Wahrscheinl.ichkeilstheorie, Mathematische Statistik I, II, Ophmale Versuchsplanung, Stochastische Prozesse, Entscheidungstheorie, Spieltheovie, · Ergodentheorie, stachasNsehe OpHmier.ung)
Aus d:iesem Katalog von fünf Gebieten hat der Student im Laufe seines Studiums an folgenden LehrveranstaLtungen teLlzunehmen:
a) 7 je sech.sstündige W·ahlpflichtveranstaltungen, darunter a;us den HauptgebiJeten 1., 2., 3. je eine, aus den Ha·uptg·ebiJeten 4., 5. je zwei.
b) Wahlv·eTanstaltungen im Umfan.g von mindestens 12 Stunden und 2 je zweistündige Semi-nare, so'w·ite ·ein Fortgeschrittenenpraktikum in nurnel1ischer MathemaUk von 2 Stunden.
Pfl.icMvor1esungen ·Sind neben den Anfängervorle,sungen Analysis I, II, III Lineare Algebra I, II
die VorJ.esung•en
Numer•i·sche Mathematik I, II Wahrncheinlichkieitstheofi.e Mathematische Statri.stik I.
(3) Nach .dem GTUndstudium ilst ein mindestens zweimonattges Praktikum (insbe•sondere in Industrie, Wirtschaft, VerwaLtung) vorg·eschriJehen.
(4) Innerhalb eines Faches kann ohne Änderung der Stooienovdnung .der Anteil von Vorlesungen, Ubung·en und Seminar.en his zu 20°/o, zumindest aber bis zu zwei Stunden, gegeneinander a•usgetauscht werden.
(5) EmpfohLen wird der folgende Aufibau .des HauptstwcUums itm Fach Mathematik:
5. Studien- 2Wahl- Wahl ver- SerniJnar sernester pfHchtv·er- a.nstaltung
anstaltungen
6. Studien- 2 Wahl- Nurne:r;ik-semes.ter pf.Jichtv>eT- Praktikum
anstaltungen
7. Studien- Wahlp.fl:icht- Wahlv•er- S·eminar semester ver- anstaHung
anstalbung
8. Studien-- Wahlpfl<icht- 2 Wahl-semester Vier- V·er-
ans·taltung anstaltung•en
Prüfungszeit Dip.Jomarb •eit Diploman-den-.semi-nar')
Der Ges·arntstundenumfang der .einzelnen Fächer ergibt sich wie folgt :
a) \N.ahlpfloichobver.anstaltungen: 24 V + 12 U;
b) Wahlv.eraonsbal,tung•eir: '8 V + 2 U;
c) Seminar.e: 4 S;
d) Numerik-Prakt-ikium : 2 P.
') Das Diplomandenseminar dient der weiteren Ausbildung im Rahmen der Anferti,gung .cber Diplomarbeit und unbeilstützt deren Betr.euung.
(6) Empfohlen wird der folgende Aufbau des Hauptstuchl.ums im Nebenf.ach Informatik:
5. Studiensemester
6. Studiensemester
7. Studiensemster
8. Studiensemester
Informatik
Mi•kroprogramrnierung 1 Wahlveran·staltung
SyoSitemprogilammierung 1 WahlpfJ.ichtveranstaltung
Informations-, Dokiumentations- und Datenbanksysteme 1 Wahlpflichtv>eranstaJtung
Datenstrukturen und Datenor.ganisation 1 Wahlpflichtverans,!Ja!.tung ·
Der Gesamtstundenumfang im Nebenfach Informatik im Hauptstudium beträgt 20 Stunden.
Die Studi•eninhalte in den Nebenfächern Phyeik, Betriebswlirtschaftslehre (BWLJ und Volk.swirtschafts!.ehre (VWL) bleiben einer Änderungssatzung vorbehalten.
1m Nebenfach Informatik sLnd
A) Pfl:ichtveranstaHungen
1. Mikroprogrammierung
2. Systemprogrammierung
3. Informations-, Dokumentations- und Datenbank.systeme
4. Datenstrukturen und Dat•enorganiJs.ation
B) Wahlpf!Jichtveranstaltungen
1. Betviehssysteme 2. Rechnemetze und Datenfernverarbeitung
3. Entwurf großer Programmsysteme
4. Algorithrnische Sprachen 5. Uber·setz·evba.u
6. Theoret·i·sche Informatik
C) Wahlv·emnstaltungen
1. Entwurf von Rech•enanJ.a.g·en
2. Speicherstrukturen 3. S~muJ.ation diskreter Systeme
(7) Die Anzahl der für das Grund- und Hauptstudium genannten Wahlpflicht- sowie Wahlveranstaltungen stellt ein Minimum dar, Die T1ei!nahme an weitere·n Veranstaltungen wind dring·end empfohlen. Insbe•sondere wird darauf hingewiesen, daß zum Verständnis mathematischer Vorlesungen die Teilnahme an eben da2lugehö.Ilig.en Ubungen unerläßlich ist.
III.
Durchführ·ung des Studi,ums
§ 11 Konimenotiertes Vorles,ungsverzeich;ruis
Vom Mathematischen Institut wir.d jedes Semester ein kommentiertes Vorlesung.sveTzeichn·i•s herausgege-
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KMBl II Nr. 2/1983 125
ben, welchBS, nach Fachsemestern geg,Lliedert, Empfehlungen für den Studienv·erlauf gibt und Ang·aben folgender Art macht:
1. Themenkreise der ang·ebotenen Lehrv•er-ansta1tungen ·
2. Zahl der Semes•terwocheiJJStunden und Lehrveranstaltungsarten, amfgetelilt nach Semestern
3. Kennzeichnung der Wahlpfl.ichtveranstaltungen gemäß § 10 Abs. 2 Buchst. a
4. Kennzeichnung der scheinpf.lidltigen Lehrveranstalot•ungen
5. Gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen
6. Angaben über das Nebenfach
§ 12
Studi:enfachberatung
Die Strudilerutachher.aJbung wir·d in ,der Verantwortung der Hochschullehr·er des Mathematischen Instituts durchgeführt. Für Studienanfänger we!'den Einführun:g~Sver
aristaltung·en abgehalten. Der Student sollte eine Stwdienfachber-atrung -insbesondere in folgenden Fällen in Ansp!1Uch nehm·en:
Zu Beginn des Studiums
- nach nich•tbestandenen Prüfungen
- iliil Fall vön Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel
- vor der Wahl von Schwerpunkten.
§ 13
Leistrun.g;snachwei:se
(1) Der Nachweis der terfolgreichen Teilnahme an Lehrvera•nstaltungen gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. g und § 12 Abs. 2 Buchst. d Nrn. 1 bis 6 DiplPOMathe wird Je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder HaJUsarbei:ten geführt. · Di•e Form .des Nachweises wind ZJU Beginn der Lehrveranstaltung vom Lehrenden bekanntgegteben. Der Nachweis gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. d Nr. 7 DiplPOMathe wird duTCh eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht.
(2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann innerhalb der -aLLgemeinen Fr·isten wiederholt wenden.
§ 14
Prüfung:en
(1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vienten Fach.s·emesters erfol<gen. D~e
Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters meldet.
(2) Nach bBStandene.r DipLom-Vorprüfung wählt der Student d·en Schwerpunkt für dCI!s Hauptstudium.
(3) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig er.folgen, daß di.e Dip1omprüfung bis zum Ende des neunten Fachsemesters abges.chlossen sein kann.
(4) Für dte BoasteLlung der Prüfer jn mündlich abzuprüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlags.recht. Ein Rechtsanspruch &uf die BesteHrung der vor.geschlagenen Prufer bes•teht nicht.
(5) Das Thema der Dipl::lmarbeit kann nach Maßgabe von § 14 DiplPOMathe von jedem im Fach Ma•thematik nach § 7 APrüfO prüfungsberechtigten Müglioed der Fakultät gestellt werden. Das Thema muß so beschaffen sein, daß die Bearbeitung mit ·den j-eweiJ.s verfüg,baren
Mitteln inne11haLb ·der in der Prüfungsordnung g•eSietz>ten Frist von sechs Monaten möglich d·st. Der Kandida>t kann im Rahmen .der fachlichen Gegebenheiten Themenwünsche äuß•ern. Di•e Vergabe des Themas e.iner Diplomarbeit ist von den in § 12 DiplPOMathe festg.elegten . Voraussetzungen abhängig.
IV.
Schlußbestimmung
§ 15
Irrkrafttreten
' Diese 011dnung tritt am Ta•g·e · nach .ihr·er Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 28. Juli 1982 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. August 1982 Nr . I B 4 - 6/114 700.
Augsburg, den 17. September 1982
Prof. Dr. Karl Matthias M e e s s e n
Präsident
Diese Satzung wurde am 17. September 1982 in der Universität niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 17. September 1982 durch Anschlag in der Universität bekannlgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 17. September 1982.
KMBl II 1983 S . 121
Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg
Vom 17. September 1982
Aufgrund v-on Art. 5 li•n VerbindJung mit Art. 70 Abs. 1 des Bayernsch•en Hochschuig.esetzes in der Fassung der BekanntmachUillg vom 7. Nov-emb>e•r 1978 (GVSl S. 791 , ber. S. 958). zul•etozrt geändert drurch Ges·etz V·Om 22. Oktober 1981 (GVBl S. 465). e·rläßt die Ullli·verslität Augsb.urg foLgende
Diplom-Prüfrurugsordnung für dien Stllidienga.ng Mathematik
.an der Univensität AUJg•sburg (DipliPOMathe)
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
GelLungsbe:reüch
Zu§ 1 Abs. 1 APrüfO
(1) Die Diplom-P!1Üfungsordruun•g Mathematik ergänzt die Allgemeine PrüfungsordiJ.Ung (APrüfO) der Universität .AJu·gsbuDg. Dte Al·lg·emeine PrüfUJIJJg<sordnung horut Vorr.ang.
(2) Au:fg11und einer nach dieser Prüfungsondnung b-estandenen Diplomprüfung wird der akademische Grad .,Diplom-Mathematiker Univ." bzw . .,Diplom-Mathematikerin Univ." (.,Dipl.-Math. Univ.") verliehen.
§ 2
Zi•el der Prüfung
Zu § 2 Abs . 1 AP.rii:fO
D~e Diplompr.üfcu.ng biLdet den berufsqualifiz~erenden .t...b<Schi1ruß des Studifums der MathematJik. D'llrch dlie Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat über yründloiche Fachikienm.tri:isse in den Prülflllngsgebieten ver-