l' ' .i) /.) .. seite 121 amtsblatt b 3177 a filestudienordnung für den...

5
(: L' (L7 .I) ... /.) .. .., , ' 1' 4 z ) / / Seite 121 Amtsblatt B 3177 A des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Teil II Nummer2 Ausgegeben in München am 15. Februar 1983 Jahrgang 1983 Inhalt Seite Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma- thematik der Universität Augsburg . . . . 121 Ma- 125 . Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirt- schaftsmathematik der Universität Augsburg . . . 120 Diplom-Prüfunasordnunq für den Wirtschaftsmathematik an der 'Oniversität burg · . . . . . . . . . . . . . . . .._. 133 - Studienordnung für den Diplom-Studiengang Oko- nomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli- chen Fakultät der Universität . , . . 136 Erste Satzung zur Ä.nderung der Diplomprüfungs- ordnung (Fachprüfungsordnung) für Studierende Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma- Seite der Informatik an der Technischen Universität München 140 Prüfungsordnung der Sprach- und Literaturwissen- schaftlichen und der Kulturwissenschaftlichen Fa- kultät der Universität Bayreuth für den Grad eines Magister Artium . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Prüfungsordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Dr. phil. habil. an d, er Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Ka- tholischen Universität Eichstätt (Habilitationsord- nung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Psy- chologie der Universität München . . . . . . . . Diplomprüfungsordnung für Studenten der Psycho- logie an der Universität München Berichtigung 148 152 159 ( ($ the111atik der Universität Augsburg § 2 Regel&tudienzeit, Studienbeginn Vom 17. September 1982 Aufgmnd von Art . 5 in Verbindung mit Art. 62 Ab< s. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes in der · Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1978 (GVBl S. 791, ber . S. 958), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Okto- ber 1981 (GVBl S. 465), erläßt die Universität Augsburg fo,Jg.ende Studienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs hereich .. Die vorliegende Studienordnung .. beschreibt unter Be- rucksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsord- nung für · den Studiengang Mathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des Sbudienganges Mathematik an oder Univer- sität A'llg.sobmg. (1) Das Studium einschließlich der Anfert igung der Diplomarbeit soll · in · der Reg-el nach neun Semestern ab- geschlos<Sen werden. (2) Di-e StUJdienpläne sind für die Aufnahme des Stu- diums jeweils zum Winters-emester konzipi·ert. . Ein StUJdienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verläng· enung der Studienzeit. § 3 Stundenzahl-en Die Sturuienzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen. als S>emesterwochenstund-en. · § 4 Studienvoraussetz;ungen (1) Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzJ.ich.en Vor ·schriften. (2) Fremd!sprachenkenntnisse, b-esonders im Englisch.en, sind für ein erfoJ.greiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Slludienvora,uss·etzun;g,

Upload: others

Post on 21-Oct-2019

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: L' ' .I) /.) .. Seite 121 Amtsblatt B 3177 A fileStudienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs

.I

I

I I

t f

(:

'1/·~ L ' (L7 .I) ... /.) .. .., , ' 1' /~ 4 • z ) /

/

Seite 121 Amtsblatt B 3177 A

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Teil II

Nummer2 Ausgegeben in München am 15. Februar 1983 Jahrgang 1983

Inhalt

Seite

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma-thematik der Universität Augsburg . . . . 121

Ma-125

. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirt­schaftsmathematik der Universität Augsburg . . . 120

Diplom-Prüfunasordnunq für den Stußt~ Wirtschaftsmathematik an der 'Oniversität ~ burg · . . . . . . . . . . . . . . . .._. 133 -Studienordnung für den Diplom-Studiengang Oko­nomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli-chen Fakultät der Universität ~g~JL: . , . . 136

Erste Satzung zur Ä.nderung der Diplomprüfungs­ordnung (Fachprüfungsordnung) für Studierende

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Ma-

Seite

der Informatik an der Technischen Universität München 140

Prüfungsordnung der Sprach- und Literaturwissen­schaftlichen und der Kulturwissenschaftlichen Fa­kultät der Universität Bayreuth für den Grad eines Magister Artium . . . . . . . . . . . . . . . . 140

Prüfungsordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Dr. phil. habil. an d,er Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Ka­tholischen Universität Eichstätt (Habilitationsord-nung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Psy­chologie der Universität München . . . . . . . .

Diplomprüfungsordnung für Studenten der Psycho­logie an der Universität München

Berichtigung

148

152

159

( ($ the111atik der Universität Augsburg § 2

Regel&tudienzeit , Studienbeginn

Vom 17. September 1982

Aufgmnd von Art. 5 in Verbindung mit Art. 62 Ab<s. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes in der · Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1978 (GVBl S. 791, ber. S. 958), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Okto­ber 1981 (GVBl S. 465), erläßt die Universität Augsburg fo,Jg.ende

Studienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe)

I.

AÜgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungs hereich

.. Die vorliegende Studienordnung .. beschreibt unter Be­rucksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsord­nung für ·den Studiengang Mathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des Sbudienganges Mathematik an oder Univer­sität A'llg.sobmg.

(1) Das Studium einschließlich der Anfert•igung der Diplomarbeit soll ·in ·der Reg-el nach neun Semestern ab­geschlos<Sen werden.

(2) Di-e StUJdienpläne sind für die Aufnahme des Stu­diums jeweils zum Winters-emester konzipi·ert. .

Ein StUJdienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verläng·enung der Studienzeit.

§ 3

Stundenzahl-en

Die Sturuienzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen. als S>emesterwochenstund-en. ·

§ 4

Studienvoraussetz;ungen

(1) D~e Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzJ.ich.en Vor·schriften.

(2) Fremd!sprachenkenntniss•e, b-esonders im Englisch.en, sind für ein erfoJ.greiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Slludienvora,uss·etzun;g,

hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck
Page 2: L' ' .I) /.) .. Seite 121 Amtsblatt B 3177 A fileStudienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs

( /

('

122 KMBl II Nr. 2/ 1983

§ 5

Berufliche Tätigkeitsfelder

(1) Diplom-Mathematiker wenden insbesondere lin der Industrie und gewer.blichen Vlirtschaft, bei Verwaltung·en und Versicherungen, sowie an Forschungsinstituten, Hoch­schulen und Fachhochschulen beschäft1gt. Das Bestehen der DiplompiJÜfung ersetzt nicht die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.

(2) Die Tätigkeit eines Diplom-MathematikeDs ist von Arb-eitsplatz zu Arb-eitsplatz sehr unterschiedl<ich. Ge­

.meinsamkeiten in den beruflichen Anforderungen lassen . soich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen struk-tuüenen:

1. FoDmru1Lerung des Problems Bestimmung des Problemantei1s, den der Mathemati­k•er bewälti,g.en solJ. Dabei ist das Problem meist von Nichtmathematikern vorgegeben.

2~ Modellier.en Bestimmung ·der mathematischen Struktur, die der ProbJ.emla.ge angemessen ist, und Umsetzung des Pro­blems in die mathematische Sprache.

3. Innermathematische Lösung <des Problems Lösung unter Zuhilfenahme, unter Umständen sogar unter Erweiterung, bekannter ma·thematischer Theo­ri•en.

4. Ber.echnung Konkrete (i. B. numerisch•e) Bestimmung einer Lö­sung des geg.ebenen Problems unter Zuhil.fenahme der in Schritt 3 entwickelten Algorithmen.

5. B-ewertung Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Spra­che des Ausg·amgsproblems und eventuelle Korrektur des ModelLs.

6. V.ermitHung der Arbeitser·gebnisse Die mathematischen Erkenntnisse müss•en den am Pro­·blem interessierten Mathematikern und N:icMmathema­tikern v.erständHch g·emacht werden.

(3) Di·e genannten Schritte sollen nicht als Arbeitspro­zeß eines •einzelnen Mathematikers verstanden werd.en. Jn der Prax.is arbeitet der Mathematiker vielmehr in ei­nem Team, welches die Arbeit untereinander CIIUfteilt, .so daß der Mathematiker nur einen, höchstens zwei Schritte eigenverantwortlich :zJU bewältigen hat; z. B. gibt es Be­triebe, die ganze Abteilungen nur zur Be·arbeitung von Schritt 3 unterhalten (u. a . EDV-Branche). Oft wer,den Schritt 1 .und 6 von Führungskräften auß·erhalb der Ma­thematik geleistet.

§ 6

Ziele des Studiengange·s

(1) Das Mathematik.stu.dium soll die Studenten für eine später.e be·rufliche Tätigkeit als Diplom-Ma·thematiker ·in anwendungs-, for.schungs- und lehrbezogenen Arbeitsbe­Peiche.n vonbereitel!l. Dazu gehört insbesondere die Er­zi·ehrung 21u w.iss·en·schaftichem Denken und ver.antwor­tungsbewußtem Handeln. Der St·udent soU Fähigkeiten fortbilden wje

- Abstraktionsvermög.en

- exakte Arbei-tstechnik - Einfallsreichtum

- selbstäil/diges Arbeiten (auch mit Literatur) Kommunikations vermögen

KooperaJHonsvermö.gen

aktives und passives Kritikvermögen.

(2) Da der Diplom-Mathematiker besonders anpas­sungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß .er die wichtigsten Zwei.ge ·der ang•ewandten und reinen MathemaJtik ken­nenlernt, ohne sith frühze-itig sp.ezialisieren zu müssen.

Die Mathernatikausbibdung der Univ>ersität Augsburg setzt Schwerpunkte in anwe.ndung.sonientirerter Mathematik. Da­her wird j-elder Student währenld des S.tudiurns mit höheren Methoden der numerischen Mathematik, der Stochastik und dem Einsatz von Rlechenanla•gen vertraut gemacht, was auch -durch Praktika noch vertileft wird. Weitere veT­t:iefte Kenntnisse sind in exemplarischer Weise in einem Schwerpunktgebiet zu erwerben. Darüber hinaus soll im Nebenfach etn mögliches Anwendungsgebiet der Mathe­matik .strudi.ert werden. Ansbildung·srziele des Mathema­tikstudiums an der Uruiv>ers.ität Augsburg sind:

- Erkennen und Bearbeitung innermathematischer Pro­bleme

- numenisches Lösen konkre•t•er Probleme unter Einsatz von Rechenanl111gen

- untersuchen von Prob~em.stellung·en auf die Anwend­barkeit von Mathematik hin, mathemattsehe Formulie­rung der Pli'obleme und Interpretation der mathemati­schen Resultate Erwerb von Fähigkeiten, sich selbständig in neue Ge­biete einzuarbeiten.

§7

Studium des Faches Mathematik an der Universität Augsburg

(1) Das Fach Mathematik wird an der Universität Aug.sbuJOg .am Mathematischen Institut in der Naturwissen­schaftlichen Fakultät studrl.ert.

(2) Nach hestandenlel!' Abschlußprüfung wird gemäß § 18 DiplPOMathe der Grad eines .,Diplom-Mathematikers Univ." bzw. einer .,Diplom-Mathematikerin Univ." ver­liehen.

II.

Studieninhalte

§ 8

Gliederung des Studiums

Da.s Studium gJi.edert sich in ein vi•ersemestrige.s Grund­studium, das mit der Dliplom-Vorprüfung abgeschlossen wüd, und ein Hauptstudium, an das stich eine Pir·üfungs­zeit anschließt.

§ 9

Das Grundsrbudium

(1) Im Grundstudium we-rden mathematisches Grund­wis.SJen in Analy&i.is (Differential- und Integralrechnung ei­ner und mehrerer Veränderlicher). in Linea,per Algebra und Analytischer Geometrie erworben. Hierauf baut das ges·amt·e weiter•e Studium auf. Ferner werden einführen­de und verHefte Kenntnisse zum Programmieren elektro­nischer Rech·enanlag·en vermittelt. Einführ.ende Vorlesun­gen in die Numerische Mathematik oder in die Stocha­stik, sowie eine .aJuf den Grundvorlesungen a.ufha.uen.de Vorlesung aus einem der Gebiete Algebra (Zahlentheori·e, Logik), TopoJogie (Geometrie), reeU.e aderkomplexe Ana­lysts (Funktionalanaly.sis) sind Teil des Grundstudiums. Einführende Kenntnisse im Programmieren sind für die Veranstaltungen in numerischer Mathematik erforderlich.

(2) Innerhalb eines Faches kann ohne Anderung der Studienordnung oder Anteil von Vorlesungen, Ubunge:n, Seminaren und Kursen bis zn 20 °/o, z•umindest aber bis zu zwei Stunden geg.eneinander CIIUsgetauscht werden.

(3) Der Student •entscheidet sich im Grundsrudii.um für eines der möglichen Nebenfächer (Dipiom-Prüfungsord­nung § 8 Ahs. 1 Buchst. ·d) . In .dies·em erwirbt er Gmnd­kenntni.s•s·e .

(4) Die Studiensinhabte rm Fach Mathematik sind fol­gende:

hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck
Page 3: L' ' .I) /.) .. Seite 121 Amtsblatt B 3177 A fileStudienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs

r

'C

I . I

L

KMBl II Nr. 2/1983 123

Grundstudium:

1. S1ruldiensemester Analysüts Lineare Alg·ebra P.rogrammi<er,en

I I I

2. StuJdiensemest•er Analysis Lineare Algebra Programmieren

II II II

3. St•udiensemester AnaJy,s.i.5 Wahlv·eranstaltung Numerische

III Mathematrik I/II

___) oder

4. Studh~·nsoeme1ster W·ahlpflic.htveranstalt.ung aufbauend auf Analysis Wahrscheinl!ic.hkeitstheorie, I-III und Linearer Algebra I, II aus Katalog 1., Ma th. Siba tis tik I

2., oder 3. (gemäß § 10 Abs. 2)

Proseminar .. )

Der Ge1samtumfang -der e·in.zelnen Fäc.hoeT erg.ib<t s'ic.h wie folgt:

a) Analysis I, II, III : 12 V+ 6 U;

b) Lineare Algebra I, II: 8 V + 4 U;

c) Programmieren I, II: 4 K ');

d) Ang·ewa·ndte Mathematik: Numerische Mathematik I, II oder Wahi1Sc.heinlic.hkeitstheorie, Mail:hemabisc.he Sta­Ustik I : 8 V+ 4 U;

e) Wahlverenstaltung, Wahlpflichtveranstaltung, Prosemi­nar: 6 V + 2 U + 2 S.

(5) Die Studieninhalte im Nebenfach Infwmatik sind folgende :

Grundstudium:

1. Studiensemester

3. Stwdi.ensemeJSter

4. Studiensemester

Informat!ik

Informatik I 4 V, 2 U

Informatik II : 4 V, 2U

Ph)'1sikal!ische und EJ.ektronisc.h•e Grund­lagen 4V

Funktioneller Aufbau von Rechenanlagen 2V

Di.e StudieninhaLt·e in den Nebenfächern Physik, Be­triebswirtscharl'ts.J•ehre (BWL) und Volk.swirtsc.h'a.ftsl.ehre (VWL) ble<iben eiiner Änderungssatzung vo11behalten.

•) K = Kurs zur Einübung von Fertigkeiten im Programmieren '') Der Besuch sowohl d.er Vorlesungen Numerische Mathematik l,

II als aud1 der Vorlesungen in Wahrsd1einlidlkeitstheorie, Mathe­matische Statistik I ist Pflicht. Es besteht nur die Wahlmöglich· keit, welche dieser Vorlesungen während des Grundstudiums bzw. des :-!auptstudiums besucht werden .

§ 10

Das Hauptstudium

(1) Das Hauptstudium hat Zlllim Zilel, J.n angewa!lldter und Deiner Mathematik daos Wi·ssen ZIU verbrei·tern, das

· Verständnis zu vertiefen und weitere Grundkenntn1s.se zu erwerben. Ferner erfolgt die gründliche Einarbeitung in ein Spez·ialge>biet der Mathematik, sowie die Ver­tiefung im Nebenfach. Der Verbindung zur berumc.hen Praxis dielllt ein Fortgeschrittenenpraktikum in numeri­scher Mathematik und ein obligatorisches Berufsprakti­kum von mirudestens zwei Monaten.

(2) Ddls Hauptstudium gliedert stich in folgende Haupt­gebi,ete:

1. Algebra, Zahlentheori e, Logik (Be~s.pieloe für VorlesungstiteJ :

Algebra I, II, e.Jementa·re Zahlentheori-e, Alg·ebraische Zahlentheorie, Gruppentheorie, Ringe und Moduln, Al­.gebMische Geometrie, Verbandstheorie, Kategori>en­.theorie, Mathematische Logik, Berec.henbarke<it, Be­weistheor·ie, Modelle der Mengenlehre)

2. Topologie, Geometrie (Beispiele für VorJ.esungstHel :

Mengentheoretische Topologie, Alg·ebraisc.he Topolo­gie, Topol.ogi<Sc.h'e V•ektorräume, DiHerentialgeometrie I, II, Di.lfferentialtopologie, Graphentheorie, Kombina­torik, Grundlagen der Geometrie, Nichteuklidische Geom.etr~e. Topolo.gisc.h.e . Gruppen, konvexe Meng•en)

3. Anal]"Siis (Beispiele für Vorle.sung·stitel :

Funktionentheori·e I, II, Funktionalanal)'1Sis, Topologi­sc.he Vektorräume, Gewöhnliche Differentialgleic.hun­·gen, Partielle Differentialgleic.h'ung.en, Rarmondsehe Analyse, Theorie der Distributionen, Integralg.J·eic.hun­gen, Maß- und Integrationsthieorie, Vari·ationsrec.h­nung, KontrolltheoDie, Stablitätstheorte, AnaJyU.sche Zahlentheorie, Modulfunkbionen, Potentialtheorie, Komplexe Analys·ils)

4. Angewandte Anal)'1Sis und numeri·sc.he Mathematik (Beispiele ·für VorJesungsti:tel:

Numerische Mathematik I, II, Funktionalanalysis, Nichtlineare Funktionalanalysis, Optimierungsmetho­den I, II, Numerische Behandlung von Differential­gleichungen, Variationsmethoden, Rand- und Eigen~ wertprobleme, Approximationstheorie, Mathemati­sche Methoden der Physik, Optimale Steuerung, Ortho· gonalreihen, Integraltransformationen, Operations Research I, II)

hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck
Page 4: L' ' .I) /.) .. Seite 121 Amtsblatt B 3177 A fileStudienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs

124 KMBl II Nr. 2/1 983

5. Stochastik (Beispiele für Vorlesung.sU.tel:

Maß- und Integraliion-stheorie, Wahrscheinl.ichkeils­theorie, Mathematische Statistik I, II, Ophmale Ver­suchsplanung, Stochastische Prozesse, Entscheidungs­theorie, Spieltheovie, · Ergodentheorie, stachasNsehe OpHmier.ung)

Aus d:iesem Katalog von fünf Gebieten hat der Stu­dent im Laufe seines Studiums an folgenden Lehrveran­staLtungen teLlzunehmen:

a) 7 je sech.sstündige W·ahlpflichtveranstaltungen, darun­ter a;us den HauptgebiJeten 1., 2., 3. je eine, aus den Ha·uptg·ebiJeten 4., 5. je zwei.

b) Wahlv·eTanstaltungen im Umfan.g von mindestens 12 Stunden und 2 je zweistündige Semi-nare, so'w·ite ·ein Fortgeschrittenenpraktikum in nurnel1ischer Mathema­Uk von 2 Stunden.

Pfl.icMvor1esungen ·Sind neben den Anfängervorle,sungen Analysis I, II, III Lineare Algebra I, II

die VorJ.esung•en

Numer•i·sche Mathematik I, II Wahrncheinlichkieitstheofi.e Mathematische Statri.stik I.

(3) Nach .dem GTUndstudium ilst ein mindestens zwei­monattges Praktikum (insbe•sondere in Industrie, Wirt­schaft, VerwaLtung) vorg·eschriJehen.

(4) Innerhalb eines Faches kann ohne Änderung der Stooienovdnung .der Anteil von Vorlesungen, Ubung·en und Seminar.en his zu 20°/o, zumindest aber bis zu zwei Stunden, gegeneinander a•usgetauscht werden.

(5) EmpfohLen wird der folgende Aufibau .des Haupt­stwcUums itm Fach Mathematik:

5. Studien- 2Wahl- Wahl ver- SerniJnar sernester pfHchtv·er- a.nstaltung

anstaltungen

6. Studien- 2 Wahl- Nurne:r;ik-semes.ter pf.Jichtv>eT- Praktikum

anstaltungen

7. Studien- Wahlp.fl:icht- Wahlv•er- S·eminar semester ver- anstaHung

anstalbung

8. Studien-- Wahlpfl<icht- 2 Wahl-semester Vier- V·er-

ans·taltung anstaltung•en

Prüfungszeit Dip.Jomarb •eit Diploman-den-.semi-nar')

Der Ges·arntstundenumfang der .einzelnen Fächer ergibt sich wie folgt :

a) \N.ahlpfloichobver.anstaltungen: 24 V + 12 U;

b) Wahlv.eraonsbal,tung•eir: '8 V + 2 U;

c) Seminar.e: 4 S;

d) Numerik-Prakt-ikium : 2 P.

') Das Diplomandenseminar dient der weiteren Aus­bildung im Rahmen der Anferti,gung .cber Diplomarbeit und unbeilstützt deren Betr.euung.

(6) Empfohlen wird der folgende Aufbau des Haupt­stuchl.ums im Nebenf.ach Informatik:

5. Studien­semester

6. Studien­semester

7. Studien­semster

8. Studien­semester

Informatik

Mi•kroprogramrnierung 1 Wahlveran·staltung

SyoSitemprogilammierung 1 WahlpfJ.icht­veranstaltung

Informations-, Dokiu­mentations- und Daten­banksysteme 1 Wahlpflicht­v>eranstaJtung

Datenstrukturen und Datenor.ganisation 1 Wahlpflicht­verans,!Ja!.tung ·

Der Gesamtstundenumfang im Nebenfach Informatik im Hauptstudium beträgt 20 Stunden.

Die Studi•eninhalte in den Nebenfächern Phyeik, Be­triebswlirtschaftslehre (BWLJ und Volk.swirtschafts!.ehre (VWL) bleiben einer Änderungssatzung vorbehalten.

1m Nebenfach Informatik sLnd

A) Pfl:ichtveranstaHungen

1. Mikroprogrammierung

2. Systemprogrammierung

3. Informations-, Dokumentations- und Datenbank­.systeme

4. Datenstrukturen und Dat•enorganiJs.ation

B) Wahlpf!Jichtveranstaltungen

1. Betviehssysteme 2. Rechnemetze und Datenfernverarbeitung

3. Entwurf großer Programmsysteme

4. Algorithrnische Sprachen 5. Uber·setz·evba.u

6. Theoret·i·sche Informatik

C) Wahlv·emnstaltungen

1. Entwurf von Rech•enanJ.a.g·en

2. Speicherstrukturen 3. S~muJ.ation diskreter Systeme

(7) Die Anzahl der für das Grund- und Hauptstudium genannten Wahlpflicht- sowie Wahlveranstaltungen stellt ein Minimum dar, Die T1ei!nahme an weitere·n Veranstal­tungen wind dring·end empfohlen. Insbe•sondere wird dar­auf hingewiesen, daß zum Verständnis mathematischer Vorlesungen die Teilnahme an eben da2lugehö.Ilig.en Ubun­gen unerläßlich ist.

III.

Durchführ·ung des Studi,ums

§ 11 Konimenotiertes Vorles,ungsverzeich;ruis

Vom Mathematischen Institut wir.d jedes Semester ein kommentiertes Vorlesung.sveTzeichn·i•s herausgege-

[ ;\ \_)

hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck
Page 5: L' ' .I) /.) .. Seite 121 Amtsblatt B 3177 A fileStudienordnung für den Diplom-S.rudiengang Mathematik der Universität Augsburg (StOMathe) I. AÜgemeine Bestimmungen § 1 Geltungs

KMBl II Nr. 2/1983 125

ben, welchBS, nach Fachsemestern geg,Lliedert, Empfehlun­gen für den Studienv·erlauf gibt und Ang·aben folgender Art macht:

1. Themenkreise der ang·ebotenen Lehrv•er-ansta1tungen ·

2. Zahl der Semes•terwocheiJJStunden und Lehrveranstaltungsarten, amfgetelilt nach Semestern

3. Kennzeichnung der Wahlpfl.ichtveranstal­tungen gemäß § 10 Abs. 2 Buchst. a

4. Kennzeichnung der scheinpf.lidltigen Lehr­veranstalot•ungen

5. Gegebenenfalls Angaben über beschränk­te Teilnehmerzahlen

6. Angaben über das Nebenfach

§ 12

Studi:enfachberatung

Die Strudilerutachher.aJbung wir·d in ,der Verantwortung der Hochschullehr·er des Mathematischen Instituts durch­geführt. Für Studienanfänger we!'den Einführun:g~Sver­

aristaltung·en abgehalten. Der Student sollte eine Stwdien­fachber-atrung -insbesondere in folgenden Fällen in An­sp!1Uch nehm·en:

Zu Beginn des Studiums

- nach nich•tbestandenen Prüfungen

- iliil Fall vön Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel

- vor der Wahl von Schwerpunkten.

§ 13

Leistrun.g;snachwei:se

(1) Der Nachweis der terfolgreichen Teilnahme an Lehr­vera•nstaltungen gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. g und § 12 Abs. 2 Buchst. d Nrn. 1 bis 6 DiplPOMathe wird Je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Be­richte oder HaJUsarbei:ten geführt. · Di•e Form .des Nach­weises wind ZJU Beginn der Lehrveranstaltung vom Leh­renden bekanntgegteben. Der Nachweis gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. d Nr. 7 DiplPOMathe wird duTCh eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht.

(2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann innerhalb der -aLLgemeinen Fr·isten wiederholt wenden.

§ 14

Prüfung:en

(1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll späte­stens am Ende des vienten Fach.s·emesters erfol<gen. D~e

Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters meldet.

(2) Nach bBStandene.r DipLom-Vorprüfung wählt der Student d·en Schwerpunkt für dCI!s Hauptstudium.

(3) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig er.folgen, daß di.e Dip1omprüfung bis zum Ende des neun­ten Fachsemesters abges.chlossen sein kann.

(4) Für dte BoasteLlung der Prüfer jn mündlich abzu­prüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlags.recht. Ein Rechtsanspruch &uf die BesteHrung der vor.geschlage­nen Prufer bes•teht nicht.

(5) Das Thema der Dipl::lmarbeit kann nach Maßgabe von § 14 DiplPOMathe von jedem im Fach Ma•thematik nach § 7 APrüfO prüfungsberechtigten Müglioed der Fa­kultät gestellt werden. Das Thema muß so beschaffen sein, daß die Bearbeitung mit ·den j-eweiJ.s verfüg,baren

Mitteln inne11haLb ·der in der Prüfungsordnung g•eSietz>ten Frist von sechs Monaten möglich d·st. Der Kandida>t kann im Rahmen .der fachlichen Gegebenheiten Themenwün­sche äuß•ern. Di•e Vergabe des Themas e.iner Diplomarbeit ist von den in § 12 DiplPOMathe festg.elegten . Voraus­setzungen abhängig.

IV.

Schlußbestimmung

§ 15

Irrkrafttreten

' Diese 011dnung tritt am Ta•g·e · nach .ihr·er Bekanntma­chung in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 28. Juli 1982 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. August 1982 Nr . I B 4 - 6/114 700.

Augsburg, den 17. September 1982

Prof. Dr. Karl Matthias M e e s s e n

Präsident

Diese Satzung wurde am 17. September 1982 in der Universität niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 17. September 1982 durch Anschlag in der Universität bekannlgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 17. September 1982.

KMBl II 1983 S . 121

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Ma­thematik an der Universität Augsburg

Vom 17. September 1982

Aufgrund v-on Art. 5 li•n VerbindJung mit Art. 70 Abs. 1 des Bayernsch•en Hochschuig.esetzes in der Fassung der BekanntmachUillg vom 7. Nov-emb>e•r 1978 (GVSl S. 791 , ber. S. 958). zul•etozrt geändert drurch Ges·etz V·Om 22. Okto­ber 1981 (GVBl S. 465). e·rläßt die Ullli·verslität Augsb.urg foLgende

Diplom-Prüfrurugsordnung für dien Stllidienga.ng Mathematik

.an der Univensität AUJg•sburg (DipliPOMathe)

I.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

GelLungsbe:reüch

Zu§ 1 Abs. 1 APrüfO

(1) Die Diplom-P!1Üfungsordruun•g Mathematik ergänzt die Allgemeine PrüfungsordiJ.Ung (APrüfO) der Universi­tät .AJu·gsbuDg. Dte Al·lg·emeine PrüfUJIJJg<sordnung horut Vor­r.ang.

(2) Au:fg11und einer nach dieser Prüfungsondnung b-e­standenen Diplomprüfung wird der akademische Grad .,Diplom-Mathematiker Univ." bzw . .,Diplom-Mathemati­kerin Univ." (.,Dipl.-Math. Univ.") verliehen.

§ 2

Zi•el der Prüfung

Zu § 2 Abs . 1 AP.rii:fO

D~e Diplompr.üfcu.ng biLdet den berufsqualifiz~erenden .t...b<Schi1ruß des Studifums der MathematJik. D'llrch dlie Prü­fung soll festgestellt werden, ob der Kandidat über yründloiche Fachikienm.tri:isse in den Prülflllngsgebieten ver-

hoffmark
Rechteck
hoffmark
Rechteck