laborordnung / sicherheitsunterweisung · verbindungen, z.b. nitrate, rauchende salpetersäure und...
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Labor für anorganische und analytische Chemie
Laborordnung / Sicherheitsunterweisung
Grundlagenpraktikum Chemie
für Studierende der Dentaltechnik, Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik und
Werkstofftechnik
1 Allgemeiner Teil
Diese Betriebsanweisung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen für das Labor
anorganische und analytische Chemie.
Die auf dem Gebiet der Sicherheit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sind ebenso
wichtig wie die komplexen wissenschaftlichen Zusammenhänge oder die neusten
technischen Entwicklungen. Ein wichtiges Ziel ist es daher:
den sicheren und gefahrlosen Umgang mit Chemikalien zu beherrschen
sich selbst und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und
verantwortlich gegenüber der Allgemeinheit und der Umwelt zu handeln.
Untersuchungen von Arbeitsunfällen in Laboratorien haben ergeben, dass deren Ursachen
nur zu einem kleinen Teil in technischen Mängeln, überwiegend aber in menschlichem
Fehlverhalten zu suchen sind. Dabei spielen oft Unkenntnis über die
Gefahreneigenschaften eine Rolle.
Jeder, der in diesem chemischen Labor beschäftigt ist, hat die Bestimmungen dieser
„Allgemeinen Betriebsanweisung“ einzuhalten. Der Laborleiter hat dafür zusorgen, dass
den Studierenden, Doktoranden sowie Personen, die Gastaufenthalte absolvieren, diese
Allgemeine Betriebsanweisung zur Kenntnis gebracht wird und dass diese Personen auf
die Einhaltung dieser Anweisung verpflichtet werden.
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2 Definitionen
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften
haben oder aus denen bei der Verwendung entsprechende Stoffe oder Zubereitungen entstehen
oder freigesetzt werden können .
Gefahrstoffe werden durch Gefahrensymbole (s.Tabelle1) gekennzeichnet. Der Umgang und
das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die so
genannten H(Gefahr) - und P(Sicherheit)- Sätze sind standardisierte Hinweise auf besondere
Gefahren (H-Sätze) und Sicherheitsmaßnahmen (P-Sätze), die bei der gebräuchlichen
Handhabung gefährlicher Stoffe zu beachten sind. Die H- und P-Sätze sind bei der
Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzugeben (s.Anhang 1).
Weitere Informationen liefern die Angaben auf dem Flaschenetikett und das
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers sowie die im Labor ausliegenden
Kurzbetriebsanweisungen.
Tab.1: Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Piktogramm Symbol Wirkungsbeispiele Sicherheit
Explodierende
Bombe
GHS01
Explodieren durch Feuer,
Schlag, Reibung,
Erwärmung; Gefahr durch
Feuer, Luftdruck, Splitter.
Nicht reiben oder stoßen,
Feuer, Funken und jede
Wärmeentwicklung vermeiden.
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Flamme
GHS02
Sind entzündbar;
Flüssigkeiten bilden mit
Luft explosionsfähige
Mischungen; erzeugen mit
Wasser entzündbare Gase
oder sind selbstentzündbar.
Von offenen Flammen und
Wärmequellen fernhalten;
Gefäße dicht schließen;
brandsicher aufbewahren.
Flamme
über Kreis
GHS03
Wirken oxidierend und
verstärken Brände. Bei
Mischung mit brennbaren
Stoffen entstehen
explosionsgefährliche
Gemische.
Von brennbaren Stoffen
fernhalten und nicht mit diesen
mischen; sauber aufbewahren.
Gasflasche
GHS04
Gasflaschen unter Druck
können beim Erhitzen
explodieren, tiefkalte Gase
erzeugen
Kälteverbrennungen.
Nicht erhitzen; bei tiefkalten
Gasen Schutzhandschuhe und
Schutzbrille tragen.
Ätzwirkung
GHS05
Zerstören Metalle und
verätzen Körpergewebe;
schwere Augenschäden
sind möglich.
Kontakt vermeiden;
Schutzbrille und Handschuhe
tragen. Bei Kontakt Augen und
Haut mit Wasser spülen.
Totenkopf
mit Knochen
GHS06
Führen in kleineren
Mengen sofort zu
schweren gesundheitlichen
Schäden oder zum Tode.
Nicht einatmen,
berühren, verschlucken.
Arbeitsschutz tragen. Sofort
Gift- informationszentrum oder
Arzt anrufen. Stabile
Seitenlage.
Ausrufezeichen
GHS07
Führen zu
gesundheitlichen Schäden,
reizen Augen, Haut oder
Atemwegsorgane. Führen
in größeren Mengen zum
Tode.
Wie oben; bei Hautreizungen
oder Augenkontakt mit Wasser
oder geeignetem Mittel spülen.
Gesundheits-
gefahr
GHS08
Wirken allergieauslösend,
krebserzeugend
(carcinogen),
erbgutverändernd
(mutagen),
fortpflanzungsgefährdend
und fruchtschädigend
(reprotoxisch)
oder organschädigend.
Vor der Arbeit mit solchen
Stoffen muss man sich gut
informieren; Schutzkleidung
und Handschuhe, Augen- und
Mundschutz oder Atemschutz
tragen.
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Umwelt
GHS09
Sind für
Wasserorganismen
schädlich, giftig oder sehr
giftig, akut oder mit
Langzeitwirkung.
Nur im Sondermüll entsorgen,
keinesfalls in die Umwelt
gelangen lassen.
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3 Allgemeine Maßnahmen für das Arbeiten im chemischen Labor
a) Das Betreten des Labors ist nur Studierenden der o. g. Praktika erlaubt, denen ein Laborplatz
zugeteilt ist.
b) Jeder Student ist für die Sauberkeit im Labor und insbesondere für seinen zugewiesenen
Laborplatz verantwortlich.
c) Im Labor muss ständig eine Schutzbrille getragen werden. Brillenträger müssen eine Überbrille
über der eigenen Brille tragen. Träger von Kontaktlinsen müssen ständig eine Schutzbrille
tragen.
d) Im Labor ist ständig ein Kittel aus Baumwolle oder aus einem schwerentflammbaren Material
zu tragen. Der Kittel soll Körper und Arme ausreichend bedecken. Die persönliche Kleidung
soll so gewählt werden, dass im Gefahrfall keine erhöhte Gefährdung von ihr ausgeht. Es darf
nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. Es ist insbesondere
untersagt, das Labor mit kurzen Hosen, Röcken und Sandalen zu betreten.
e) Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist strikt verboten.
f) Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zu Verwechslungen mit
Lebensmitteln führen können (und umgekehrt).
g) Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und
Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen
Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten.
h) In Abzügen, in denen Experimente durchgeführt werden, dürfen sich nur die für den
unmittelbaren Fortgang der Arbeiten notwendigen Geräte und Chemikalien befinden.
i) Die Frontschieber der Abzüge sind geschlossen zu halten.
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j) Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren (z.B. durch einen Papierstreifen). Defekte
Abzüge dürfen nicht benutzt werden und müssen umgehend der Laborleitung angezeigt werden.
Einen Ausfall der Be- und/oder Entlüftung (Alarmton) ist unverzüglich zu melden.
k) Laufende Experimente dürfen auf keinen Fall unbeaufsichtigt sein. Das Verlassen des
Arbeitsplatzes während eines Versuchs ist nur zulässig, wenn eine andere Person im Labor über
das Experiment unterrichtet ist und die Aufsicht übernimmt.
l) Gefäße, die für die Aufbewahrung von Chemikalien oder für die Durchführung von Versuchen
eingesetzt werden, sind zu beschriften. Sofern von der Laborleitung keine anderen
Anweisungen erteilt werden, dürfen Gefäße oder Apparaturen nach Laborschluss nicht am
Arbeitsplatz frei zugänglich zurückgelassen werden.
4 Laborordnung (Betriebsanweisung für den Laborbetrieb)
a) Jeder Student muss vor Praktikumsbeginn sicherheitsbelehrt werden (fester Termin zu
Beginn des Semesters, Teilnahme ist Pflicht und durch Unterschrift zu bestätigen) und sich
mit den im Labor befindlichen Sicherheitseinrichtungen vertraut machen.
b) Werdende oder stillende Mütter dürfen sich nicht in Laborräumen aufhalten. Eine
Schwangerschaft ist unverzüglich der Laborleitung zu melden.
c) Jeder Studierende übernimmt am ersten Praktikumstag gegen Unterschrift einen Laborplatz
samt Platzausrüstung. Fehlende oder defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung sofort zu
melden.
d) Taschen, Jacken und Mäntel gehören nicht ins Labor und können in Schränken vor dem Labor
verwahrt werden.
e) Nach Beendigung eines jeden Praktikumtages ist der Laborplatz in einem einwandfreien Zustand
zu verlassen.
f) Waagen, Pipettierhilfen, Glasgeräte, bereitgestellte Apparaturen und Messgeräte sind pfleglich
zu behandeln. Defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung anzuzeigen.
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g) Glasbruch ist einem separaten Behälter zu entsorgen.
h) Vor Beginn der praktischen Arbeiten muss sich jeder Studierende persönlich über alle
Gefahrstoffe informieren, die an dem jeweiligen Praktikumstag zum Einsatz kommen. Dies
geschieht entweder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen bzw. eines
Sicherheitsdatenblatts, über das Internet oder durch Nachschlagen in einem Ordner, in dem die
Gefahrstoff-Datenblätter abgelegt sind. Die ermittelten besonderen Gefahren
H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung
verbindlich.
i) Jeder Praktikumstag ist vor Beginn der praktischen Arbeiten nach den Vorgaben des Skriptes
zum Praktikum „Grundlagen Chemie“ vorzubereiten. Die Ergebnisse der Vorbereitungen sind
in einem Laborjournal festzuhalten. Erwartet wird, dass die Teilnehmer des Praktikums über
die jeweiligen Versuche informiert sind. Zur Klärung von Fragen können vor Versuchsbeginn
mit der Laborleitung Termine vereinbart werden.
j) Der Verlauf des Praktikums ist in einem so genannten Laborjournal zu dokumentieren. Das
Laborjournal soll ein fest gebundenes DIN A4 Heft (o.ä.) sein, das zu jedem Praktikumstag
mitzubringen ist. Während des Praktikumbetriebes sind im Laborjournal
Versuchsdurchführungen, Beobachtungen und Messergebnisse zu protokollieren.
Umfangreichere Versuche können zu Hause ausgewertet werden. Die Ergebnisse der
Auswertung sind ebenfalls in das Journal einzutragen und müssen zu Beginn des nächsten
Praktikumstages vorliegen
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5 Entsorgung von Laborabfällen
Chemikalienreste, die als Sonderabfälle einzustufen sind, werden in den ausstehenden
Gefäßen unter dem Abzug nach Vorgabe der Praktikumsvorschrift gesammelt.
Die bei den Versuchen anfallenden Reststoffe sind sachgerecht nach Maßgabe der
Praktikumsvorschriften zu entsorgen.
6 Gefahrensituationen
6.1. Vorbeugende Maßnahmen
Alle im Labor Tätigen haben sich über den Standort und ggf. auch die
Funktionsweise folgender, dem Arbeitsplatz nächstgelegener Einrichtungen zu
informieren:
Telefon
Erste – Hilfe – Kasten
Feuerlöscher
Augendusche
Löschdecke
Notduschen
Not –Aus für Strom und Gas
Notausgänge
6.2. Brennbare Flüssigkeiten
Viele Flüssigkeiten, mit denen im Labor umgegangen wird, sind brennbar. Ihre Dämpfe bilden
mit Luft in bestimmten Konzentrationsbereichen explosionsfähige Gemische. Die
Brennbarkeit muss beachtet werden bei chemischen Umsetzungen, beim Destillieren,
Extrahieren und beim Lagern, vor allem aber beim offenem Umgang mit Chemikalien. Dabei
ist zu beachten, dass die Dichte der Gase und Dämpfe zum Teil größer ist als die der Luft. Die
Dämpfe „kriechen „ daher auf den Arbeitstischen oder am Boden und können sich an ganz
unvermuteter Stelle entzünden.
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6.3. Explosionsgefährliche Substanzen und Gemische
Als explosionsgefährlich werden Stoffe oder Stoffgemische bezeichnet, die bei Einwirkung von
Wärme oder Reibung (Schlag) spontan zu solch heftiger Reaktion kommen, dass eine hohe
Energiefreisetzung und ein hoher Druckaufbau zu sehr schneller Ausbreitung von Druckwellen
führen. Explosionsgefährlich sind z.B. die Salze der Knallsäure(Fulminate); weiterhin viele
peroxidische Verbindungen (Persäuren, Peroxide). Weiterhin können Mischungen oxidierender
Verbindungen, z.B. Nitrate, rauchende Salpetersäure und Wasserstoffperoxid, mit brennbaren
Stoffen explosionsgefährlich sein. Beispielsweise reagiert rauchende Salpetersäure
explosionsartig u.a. mit Alkohol.
7 Verhalten in Gefahrensituationen
Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.B. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe,
Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind folgende Anweisungen einzuhalten:
Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden!
Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern.
Gefährliche Versuche abstellen, Gas, Strom, und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss
weiterlaufen!).
Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist
ein Arzt aufzusuchen.
Ein Unfall ist unverzüglich der Praktikumsleitung zu melden.
8 Grundsätze für die Erste – Hilfe – Leistung
Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich die
Laborleitung verständigen und/oder einen notwendigen NOTRUF tätigen und den Fluchtweg
aufsuchen.
Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen.
Kleiderbrände löschen.
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Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis
auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen.
Bei Augenverätzungen mit der Augendusche beide Augen von außen her zur Nasenwurzel
bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen.
Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen.
Bei auftretendem Schock Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten
Gelenken lagern.
Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen; sonst Kopf
überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort
mit der Beatmung beginnen. Auf Vergiftungsmöglichkeit achten. (Bei Herzstillstand; Herz-
Lungen-Wiederbelebung nur durch ausgebildete Personen).
Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen.
Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen.
Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für
den Arzt aus Sicherheitsdatenblättern oder entsprechenden Büchern, Erbrochenes und
Chemikalien sicherstellen.
9 Sofortmaßnahmen bei Unfällen - NOTRUF
9.1. Retten:
- Verletzte unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen
- Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich
- Abschalten von Strom, Gas und ggf. Wasser (Not-Aus betätigen)
9.2. Hilfe anfordern
- Polizei Notruf: 110
- Feuerwehr, Rettungs- und Notarztwagen Notruf: 112
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- Ersthelfer im Arbeitsbereich sind (angegeben sind die
Durchwahlnummern)
Frau K. May: 2943
Herr Kleinheider: 2147
Ein Notruf sollte nach dem folgenden Schema erfolgen ( 5“W`s“)
Wo geschah der Unfall: HS Osnabrueck, Labor für anorganische und analytische Chemie
Albrechtstraße 30, Raum Nr.AC007
Was geschah: Feuer Verätzung Sturz, usw.
Welche Art von Verletzungen: z. B. verletzte Körperteile
Wie viele Verletzte: Anzahl der Betroffenen
Warten auf Rückragen! Niemals auflegen, bevor die Rettungsstelle das Gespräch
beendet hat.
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9.3. Informieren
Sicherheitsingenieur der Hochschule
Jens Köhne Tel. 2968
Verwaltung der HS:
Herr Voß Tel. 2108 privat.Tel. 05402/8701
Frau Hinz Tel. 2105
Frau Schickel Tel. 2107
Krankenhäuser
Städt. Kliniken, Tel.: 0- 405-7400 Notfallaufnahme
Am Finkenhügel 1, 49076 Osnabrück
Paracelsus Klinik Tel.: 0-62600
Am Natruper Holz 69, 49076 Osnabrück
Augenklinik Marienhospital , Tel.: 0-326-4340 Notfallaufnahme
Johannisfreiheit 2-4, 490974 Osnabrück
Giftinformationszentrum - Nord Tel.: 0- 0551-19240 oder 0-0551-38318-0
(GIZ-Nord)
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Anhang1:
H - und P - Sätze
H- und P-Sätze sind ein wichtiger Bestandteil der neuen GHS-Verordnung zur einheitlichen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Ihre Funktion ist die genaue Beschreibung, der vom Stoff
ausgehenden Gefahr bzw. das Hinweisen auf Gegenmaßnahmen und Gefahrenvermeidung beim
Umgang mit gefährlichen Stoffen.
H-Sätze
Unter H-Sätzen zusammengetragene Gefahrenhinweise sind nach GHS standardisierte
Textbausteine. Sie sind kodiert und wie folgt aufgebaut: „H“+3-stellige Zahl
H -> steht für Hazard Statement
1.Ziffer -> für die Kategorie der Gefahr
die nachfolgenden zwei Ziffern -> laufende Nummern entsprechend der Gefahrenklasse
Weitere Diversifizierungen eines H-Satzes können mit anschließendem Buchstaben erfolgen.
Bsp.:
H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. (konkrete
Wirkung angeben, sofern bekannt sowie Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt, dass
die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)
H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Die beschreibenden Texte für die Kodierungen sind in einer Vielzahl von Sprachen verfügbar.
Auf dem Gefahrstoff-Etikett selbst findet der Endverbraucher aber nicht die Kodierung, sondern
einen in sich abgeschlossenen, verständlichen Text über die entsprechenden Gefahren.
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H200-Reihe: Physikalische Gefahren
Gefahrenpiktogramm
Signalwort
Satz Wortlaut
GHS01: explodierende
Bombe
Gefahr H200 Instabil, explosiv.
Gefahr
H201 Explosiv, Gefahr der
Massenexplosion.
Gefahr
H202 Explosiv; große Gefahr durch
Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Gefahr
H203
Explosiv; Gefahr durch Feuer,
Luftdruck oder Splitter, Spreng-
und Wurfstücke.
Achtung
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter,
Spreng- und Wurfstücke.
Gefahr
H205 Gefahr der Massenexplosion bei
Feuer.
GHS02: Flamme
Gefahr H220 Extrem entzündbares Gas.
Achtung H221 Entzündbares Gas.
Gefahr H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Achtung H223 Entzündbares Aerosol.
Gefahr
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem
entzündbar.
Gefahr
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht
entzündbar.
Achtung H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Achtung
(Gefahrenklasse 2),
Gefahr
(Gefahrenklasse 1)
H228 Entzündbarer Feststoff.
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GHS01: explodierende
Bombe
Gefahr
>H240 Erwärmung kann Explosion
verursachen.
GHS1: Bombe, GHS2:
Flamme
Gefahr
H241 Erwärmung kann Brand oder
Explosion verursachen.
GHS02: Flamme
Gefahr
(Gefahrenklasse C,D),
Achtung
(Gefahrenklasse E,F)
H242 Erwärmung kann Brand
verursachen.
Gefahr
H250 Entzündet sich in Berührung mit
Luft von selbst.
Gefahr
H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in
Brand geraten.
Achtung
H252
In großen Mengen
selbsterhitzungsfähig; kann in
Brand geraten.
Gefahr
H260
In Berührung mit Wasser entstehen
entzündbare Gase, die sich spontan
entzünden können.
Gefahr
(Gefahrenklasse 2),
Achtung
(Gefahrenklasse 3)
H261 In Berührung mit Wasser entstehen
entzündbare Gase.
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.
GHS03: Flamme über
einem Kreis
Gefahr
H270 Kann Brand verursachen oder
verstärken; Oxidationsmittel.
Gefahr
H271
Kann Brand oder Explosion
verursachen; Oxidationsmittel
Gefahr
(Gefahrenklasse 2),
Achtung
(Gefahrenklasse 3)
H272 Kann Brand verstärken;
Oxidationsmittel.
GHS04: Gasflasche
Achtung
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei
Erwärmung explodieren.
Achtung
H281
Enthält tiefgekühltes Gas; kann
Kälteverbrennungen oder –
Verletzungen verursachen.
GHS05: Ätzwirkung
Achtung
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv
sein.
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H300-Reihe: Gesundheitsgefahren
Gefahrenpiktogramm Signalwort Satz Wortlaut
GHS06: Totenkopf
Gefahr H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
Gefahr H301 Giftig bei Verschlucken.
GHS07:
Ausrufezeichen
Achtung H302 Gesundheitsschädlich bei
Verschlucken.
GHS08:
Gesundheitsgefahr
Gefahr H304
Kann bei Verschlucken und
Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
GHS06: Totenkopf
Gefahr H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
Gefahr H311 Giftig bei Hautkontakt.
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GHS07:
Ausrufezeichen
Achtung H312 Gesundheitsschädlich bei
Hautkontakt.
GHS05: Ätzwirkung
Gefahr H314 Verursacht schwere Verätzungen der
Haut und schwere Augenschäden.
GHS07:
Ausrufezeichen
Achtung H315 Verursacht Hautreizungen.
Achtung H317 kann allergische Hautreaktionen
verursachen.
GHS05: Ätzwirkung
Gefahr H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07:Ausrufezeichen
Achtung H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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GHS06: Totenkopf
Gefahr H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
Gefahr H331 Giftig bei Einatmen.
GHS07:
Ausrufezeichen
Achtung H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
GHS08:
Gesundheitsgefahr
Gefahr H334
Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
GHS07:
Ausrufezeichen
Achtung H335 Kann die Atemwege reizen.
Achtung H336 Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
Gefahr H340
Kann genetische Defekte
verursachen (Expositionsweg
angeben, sofern schlüssig belegt ist,
dass diese Gefahr bei keinem
anderen Expositionsweg besteht).
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GHS08:
Gesundheitsgefahr
Achtung H341
Kann vermutlich genetische Defekte
verursachen (Expositionsweg
angeben, sofern schlüssig belegt ist,
dass diese Gefahr bei keinem
anderen Expositionsweg besteht).
Gefahr H350
Kann Krebs erzeugen
(Expositionsweg angeben, sofern
schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Gefahr H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Achtung H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen
(Expositionsweg angeben, sofern
schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Gefahr H360
Kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen oder das Kind im
Mutterleib schädigen (konkrete
Wirkung angeben, sofern bekannt)
(Expositionsweg angeben, sofern
schlüssig belegt ist, dass die Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Gefahr H360F Kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen.
Gefahr H360D Kann das Kind im Mutterleib
schädigen.
Gefahr H360FD
Kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen. Kann das Kind im
Mutterleib schädigen.
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Achtung H360Fd
Kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen. Kann vermutlich das
Kind im Mutterleib schädigen.
Gefahr H360Df
Kann das Kind im Mutterleib
schädigen. Kann vermutlich die
Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Achtung H361
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen oder das Kind im
Mutterleib schädigen (konkrete
Wirkung angeben, sofern bekannt)
(Expositionsweg angeben, sofern
schlüssig belegt ist, dass die Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Achtung H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen.
Achtung H361d Kann vermutlich das Kind im
Mutterleib schädigen.
Achtung H361fd
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen. Kann vermutlich das
Kind im Mutterleib schädigen.
Gefahr H370
Schädigt die Organe (oder alle
betroffenen Organe nennen, sofern
bekannt) (Expositionsweg angeben,
sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Gefahr bei keinem anderen
Expositionsweg besteht).
Achtung H371
Kann die Organe schädigen (oder
alle betroffenen Organe nennen,
sofern bekannt) (Expositionsweg
angeben, sofern schlüssig belegt ist,
dass diese Gefahr bei keinem
anderen Expositionsweg besteht).
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Gefahr H372
Schädigt die Organe (alle betroffenen
Organe nennen) bei längerer oder
wiederholter Exposition
(Expositionsweg angeben, wenn
schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Achtung H373
Kann die Organe schädigen (alle
betroffenen Organe nennen, sofern
bekannt) bei längerer oder
wiederholter Exposition
(Expositionsweg angeben, wenn
schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).
Kein Piktogramm kein
Signalwort H362
Kann Säuglinge über die
Muttermilch schädigen.
H400-Reihe: Umweltgefahren
Gefahrenpiktogramm Signalwort H-
Satz Wortlaut
GHS09: Umwelt
Achtung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Achtung H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger
Wirkung.
Achtung H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Achtung H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Achtung H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit
langfristiger Wirkung.
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Achtung H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt
durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.
EUH-Sätze
H-Sätze sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die nun nach und nach von dem GHS
abgelöst wird, R-Sätze. Die nachfolgende Auflistung der Gefahrenhinweise hat in dem neuen
System keine Berücksichtigung gefunden. Daher verwendet die EU zusätzlich diese weiteren H-
Sätze – genannt EUH-Sätze, da sie nur in der EU verwendet werden. Kodierung: „EUH“+3-
stellige Ziffer. Die 3-stellige Nummer entspricht dem ehemaligen R-Satz.
EUH-
Satz
Wortlaut
EUH001 In trockenem Zustand explosiv.
EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.
EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden.
EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH059 Die Ozonschicht schädigend.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern
gekaut oder gelutscht werden könnten.
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EUH201A Achtung! Enthält Blei.
EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EUH203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase
(Chlor) freigesetzt werden können.
EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe.
Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.
EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.
EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
P-Sätze
P-Sätze sind Sicherheitshinweise in standardisierter Form. Sie geben Aufschluss darüber, wie man
sich verhalten soll, wenn man mit einem bestimmten Stoff oder Gemisch in Berührung gekommen
ist. Die Kodierung der Sicherheitshinweise besteht immer aus einem „P“+3-stellige Ziffer.
P steht für Precautionary Statement deutsch: Sicherheitshinweis
1.Zahl steht für die Kategorie
die letzten beiden Ziffern sind laufende Nummern
Wie auch bei den H-Sätzen gibt es vorgefertigte Textbausteine. Sie untergliedern sich in diese
Kategorien:
Allgemeine Hinweise
Prävention
Gegenmaßnahmen
Aufbewahrung
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Entsorgung
P100-Reihe: Allgemeine Hinweise
P-Satz Wortlaut
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P200-Reihe: Prävention
P-
Satz Wortlaut
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P220 Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen /… unbedingt verhindern.
P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen.
P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt
verhindern.
P230 Feucht halten mit ….
P231 Unter inertem Gas handhaben.
P232 Vor Feuchtigkeit schützen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P235 Kühl halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P2417 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung /…
verwenden.
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P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
P250 Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben.
P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der
Verwendung.
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P263 Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P282 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
P283 Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.
P284 Atemschutz tragen.
P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P300-Reihe: Gegenmaßnahmen
P-Satz Wortlaut
P301 Bei Verschlucken:
P302 Bei Berührung mit der Haut:
P303 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):
P304 Bei Einatmen:
P305 Bei Kontakt mit den Augen:
P306 Bei kontaminierter Kleidung:
27
P307 Bei Exposition:
P308 Bei Exposition oder falls betroffen:
P309 Bei Exposition oder Unwohlsein:
P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P311 Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem
Kennzeichnungsetikett).
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P331 Kein Erbrechen herbeiführen.
P332 Bei Hautreizung:
P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag:
P334 In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht
reiben.
P337 Bei anhaltender Augenreizung:
P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
P342 Bei Symptomen der Atemwege:
P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
28
P352 Mit viel Wasser und Seife waschen.
P353 Haut mit Wasser abwaschen / duschen.
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach
Kleidung ausziehen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P370 Bei Brand:
P371 Bei Großbrand und großen Mengen:
P372 Explosionsgefahr bei Brand.
P373 Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische /
Erzeugnisse erreicht.
P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener
Entfernung.
P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt
werden kann.
P378 … zum Löschen verwenden.
P380 Umgebung räumen.
P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P301 +
P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P301 +
P312 Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P301 +
P330 +
P331
Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
29
P302 +
P334 Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
P302 +
P350 Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
P302 +
P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P303 +
P361 +
P353
Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P304 +
P340
Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert.
P304 +
P341
Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305 +
P351 +
P338
Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P306 +
P360
Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel
Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P307 +
P311 Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P308 +
P313
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P309 +
P311 Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P332 +
P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333 +
P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P335 +
P334
Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband
anlegen.
P337 +
P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
30
P342 +
P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P370 +
P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P370 +
P378 Bei Brand: … zum Löschen verwenden.
P370 +
P380 Bei Brand: Umgebung räumen.
P370 +
P380 +
P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung
bekämpfen.
P371 +
P380 +
P375
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr
Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P400-Reihe: Aufbewahrung
P-Satz Wortlaut
P401 … aufbewahren.
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P406 In korrosionsbeständigem /… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung
aufbewahren.
P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.
P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren.
P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
31
P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C
aufbewahren.
P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.
P422 Inhalt in / unter … aufbewahren
P402 +
P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
P403 +
P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P403 +
P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P410 +
P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P410 +
P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C
aussetzen.
P411 +
P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren.
P500-Reihe: Entsorgung
P-
Satz Wortlaut
P501 Inhalt / Behälter … zuführen.
P502 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten
erfragen.