lehrplan zur grundausbildung polizei

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............................... LEHRPLAN ZUR GRUNDAUSBILDUNG Perspektiven.Werte.Kompetenzen

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Government & Nonprofit


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Page 1: Lehrplan zur grundausbildung polizei

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LEHRPLANZUR

GRUNDAUSBILDUNG

Perspektiven.Werte.Kompetenzen

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LEHRPLAN ZURGRUNDAUSBILDUNG

Ausgabe 2012

Perspektiven.Werte.Kompetenzen

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AUSBILDUNGSICHERHEITSAKADEMIEDie Sicherheitsakademie ist die Bildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediens-teten des Bundesministeriums für Inneres. Ihr obliegt die Bereitstellung der Grundaus-bildung für die Polizistinnen und Polizisten und sie steuert die Tätigkeit der Bildungs-zentren.

BILDUNGSZENTRENDie Bildungszentren der Sicherheitsakademie legen den Grundstein für die Ausbildung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Bildungsperspektive ist der Mensch, der mit Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz und Konflikt-bereitschaft in der Gesellschaft demokratischer Rechtsstaaten Vertrauen in die staatli-che Autorität und die öffentliche Sicherheit garantiert.

AUSBILDUNGSZIELEDie Ausbildung soll den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch praxis-bezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Metho-den, die soziale Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Schwerpunkte liegen in der Vermittlung von Rechtsmaterien, Kriminalistik, sozialkommunikativer Kompetenz und im Bereich des Handlungstrainings und Einsatz-trainings.

BERUFSFELDBerufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen eines Ausbildungslehrganges fin-den sich überall dort, wo Schwerpunkte sicherheits-, verkehrs-, und kriminalpolizeili-cher oder ordnungsdienstlicher Einsätze liegen.

METHODIK / DIDAKTIKDie Ausbildung zielt inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sach-wissen, sondern vermehrt auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen ab. Sachverhalts- und themenbezogene wie auch fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte soll dies ermöglichen. Der nach Fächern gegliederte Unterricht wird im Ausbildungsverlauf durch ganzheitliche und vernetzte Themen- und Projektarbeiten ergänzt.

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MENSCHDer Mensch steht im Mittelpunkt der Exekutivausbildung. Die Menschen im sicher-heitspolizeilichen Exekutivdienst erwerben Qualifikationen, um ihren beruflichen Alltag in seiner Vielschichtigkeit wahrzunehmen und den Anforderungen professionell und verantwortungsvoll nachzukommen.

GESELLSCHAFTBürgerinnen und Bürger wurden nach dem Platz der Polizei in der Gesellschaft und dem Idealbild einer Polizistin und eines Polizisten befragt. Es galt herauszufinden, wel-chen Beitrag die polizeiliche Bildung leisten kann um dem Idealbild der Polizei mög-lichst nahe zu kommen. Die Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen anhand von 17 definier-ten Leitsätzen, persönliche, kommunikative und soziale Kompetenzen entwickeln. Sie sollen sich ihrer eigenen Situation innerhalb der Exekutive und ihrer gesellschaftlichen Stellung bewusst werden.

RECHTDie Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen Verständnis und Fähig-keiten erwerben um polizeiliches Handeln und rechtsstaatliche Grundsätze in Bezug zu setzen. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde bildet dafür die Basis.Diese Leitsätze schaffen den Rahmen für die Ausbildung. Die Weite dieses Rahmens überträgt besondere Verantwortung an die Leiter der Bildungszentren und an die Leh-renden.

SICHER MIT BILDUNGWelchen Platz nimmt die Polizei in der Gesellschaft ein und welche Aufgaben fallen ihr dabei zu? In 17 Leitsätzen, die sich alle im Curriculum widerspiegeln, wurden die Ansprüche an die Polizei und die polizeiliche Bildung zusammengefasst. Die in den Leitsätzen formulierten Ansprüche sollen über eine vermehrte Identifikation mit der Einrichtung Polizei zu mehr Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Polizisten und jeder einzelnen Polizistin sich selbst, den Menschen und der Institution Polizei gegenüber führen.

UMFELD

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Die Polizeigrundausbildung gliedert sich in:

ABSCHNITT I – 12 MonateDie Polizeibediensteten sollen ein rechtstheoretisches Basiswissen und einsatztakti-sche- und einsatztechnische Grundfertigkeiten erwerben. Die Organisation der Sicher-heitsverwaltung und Exekutive, die zukünftigen Aufgaben und Befugnisse sollen so vermittelt werden, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Der Abschnitt I soll ermöglichen, die Erfahrungen im anschließen-den Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.

PRAKTIKUM I – 2 MonateDie Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Abschnittes I und ist zugleich be-sonderer Bestandteil der Grundausbildung.Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Bediensteten im Praktikum, er-möglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Or-ganisation und den Organisationsabläufen vertraut.Die Bediensteten sollen ein breites Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen lernen.

ABSCHNITT II – 7 MonateDieser Abschnitt soll die Polizeibediensteten für exekutivdienstliche Rechtsmaterien sensibilisieren. Sie sollen die Intentionen des Gesetzgebers kennen, Gesetze und Ver-ordnungen ihrer Bedeutung nach erfassen, um sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätig-keit eigenständig orientieren und sie vollziehen zu können.Die Bediensteten sollen darüber hinaus einsatztaktische und –technische Instrumenta-rien kennen lernen und beherrschen.Sie sollen soziale Spannungsfelder und menschlichen Konfliktsituationen erkennen und damit umgehen können.

PRAKTIKUM II – 3 MonateDieser Abschnitt soll den Bediensteten nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung eine Vertiefung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen und so den über-gangslosen Berufseinstieg erleichtern.

ABSCHLUSSNach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung, erfolgt mit der Beendigung der Ausbildungsphase – nach 24 Monaten – die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b. Der Amtstitel „Inspektor“ wird verliehen.

STRUKTUR

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BZS BurgenlandNeusiedler Straße 847000 Eisenstadt059133/10/6666

BZS KärntenHauptstraße 1939201 Krumpendorf059133/20/6010

BZS NiederösterreichKirchengasse 12-143370 Ybbs / Donau059133/30/6666

BZS OberösterreichLiebigstraße 304010 Linz059133/40/6113

BZS SalzburgKneippstraße 3185084 Großgmain059133/50/6001

BZS SteiermarkStraßganger Straße 2808021 Graz059133/60/6666

BZS TirolWalder Straße 266067 Absam Wiesenhof059133/70/6302

BZS VorarlbergHämmerle Straße 46805 Feldkirch-Gisingen059133/80/6110

BZS WienMarokkanergasse 41030 Wien01/71722/99/51002

BZ TraiskirchenAkademiestraße 32514 Traiskirchen059133/92/2220

BILDUNGSZENTREN DER SICHERHEITSAKADEMIE

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LEHRGEGENSTAND 1. Einführung - Einführung - Reflexion

2. Persönlichkeitsbildung- Angewandte Psychologie - Kommunikation und Konfliktmanagement - Berufsethik - Gesellschaftslehre- Menschenrechte

3. Rechtsmaterien- Dienstrecht- Privatrecht- Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre- Strafrecht- Verfassungsrecht und Europäische Union- Verkehrsrecht- Verwaltungsrecht

4. Einsatztraining- Handlungstraining- Einsatztechnik- Einsatztaktik- Schießausbildung und Waffenkunde- Informationstechnik- Fahrtechnik- Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst- Sport- Erste Hilfe- Interaktives Training

5. Kriminalistik- Kriminologie und Kriminalistik

6. Bürokommunikation- Bürokommunikation und EDV- Fremdsprachen

7. Methodenunterricht- Themenzentrierter Unterricht und Projektarbeiten

8. Berufspraktikum

SUMME

I

80

2424

82540

4620

160110

35130125

404830

1106

2450

10816

8

110

15024

40

II

012

1624

42516

2010

11060236255

40301454

00

4060

824

84

7416

44

GESAMT

208

12

2064048125056

9666630

270170

58192180

710807844

1646

2490

1682432

194194

264224

40

8484

292

2736

STUNDENTAFEL

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EINFÜHRUNG 1

EINFÜHRUNGDie Exekutivbediensteten sollen einen Überblick über ihre Ausbildung erhalten.

Leitsatz 1:

Wir, die Polizei in Österreich, geben den Menschen Vertrauen in ihre Sicherheit und Freiheit.

„Unsere Aufgabe als Polizei ist es, die Sicherheit und Freiheit der Menschen zu gewährleisten. Durch vertrauensfördernde Kommunikation stärkt die Polizei das Vertrauen der Menschen in ihre Sicherheit und Freiheit.“

Leitsatz 2:

Wir, die Polizei in Österreich, nehmen Anliegen der Menschen ernst, sind jederzeit ansprech-bar, gehen aktiv und offen auf die Menschen zu.

„Im Umgang mit Menschen ist die Polizei offen und zeigt, dass sie ihnen stets mit Hilfe und Schutz zur Seite steht. Verständnis und Einfühlungsvermögen sind wichtige Voraussetzungen für unsere kommunikative Kompetenz und unerlässlich für eine zeitgemäße Polizeiarbeit.“

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

EXEKUTIVLAUFBAHN- Ausbildungsablauf- Lehrplan- Ziele

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EINFÜHRUNG 1

REFLEXIONDie Exekutivbediensteten sollen im Praktikum I Erlebtes durch Erfahrungsaustausch, Diskussion und Information aufarbeiten können.

Leitsatz 10:

Wir, die Polizei in Österreich, nützen Reflexion zur persönlichen Weiterentwicklung und organisatorischen Mitgestaltung.

„Eine ständige Weiterentwicklung ist das Ergebnis gelungener Reflexionsprozesse, denn sie findet nur dann statt, wenn Erfolge und Misserfolge kritisch hinterfragt wurden. Jede und jeder Einzelne ist so in die Mitgestaltung eingebunden und profitiert davon auf persönlicher Ebene.“

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

PRAKTIKUM- Arbeitsplatz- Vorgesetzte und Mitarbeiter- Arbeitsfeld

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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2

ANGEWANDTE PSYCHOLOGIEDie Exekutivbediensteten sollen• sich selbst und andere besser wahrnehmen können,• ihre Kompetenz in zwischenmenschlichen Handlungsabläufen optimieren,• im Umgang mit psychisch kranken Menschen sensibel werden und• mögliche Spannungsfelder des menschlichen Zusammenlebens kennen und mit

Stresssituationen umgehen lernen

Leitsatz 8:

Wir, die Polizei in Österreich, stellen einen hohen Anspruch an unsere persönliche, soziale und fachliche Kompetenz.

„Die Polizei ist eng an den Wandel gesellschaftlicher Strukturen gebunden und diese Dynamik wirkt sich auch auf die Polizeiarbeit aus. Wissensvermittlung alleine kann die neuen Herausfor-derungen nicht bewältigen. Denn erst wenn beides – fachliche und soziale Kompetenz – aufein-ander treffen, ist gute Polizeiarbeit möglich.“

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

- Grundlagen- Wahrnehmung- Macht – Autorität – Gehorsam- Entmenschlichung und mögliche Gefahren- Aggression- Stress- Mobbing und Stalking- Randgruppen- Umgang mit Schwerverletzten- Überbringen schockierender Nachrichten

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

EMOTIONALE AUSNAHMEZUSTäNDE- Umgang mit Menschen- Sensibilität beim Einschreiten

PEER SUPPORT- Betreuung nach einem Schuss- waffengebrauch und ähnlich be- lastenden Situationen- Psychische Problematik

ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE- Sicherheitspolizeiliche Handlungs- lehre, Einsatztraining, GSOD, Krimi- nalistik, etc.

Leitsatz 9:

Wir, die Polizei in Österreich, reflektieren kritisch unser Denken und Handeln.

„Nur die Reflexion des eigenen Denkens und Handelns führt zu Fortschritt. Deshalb ist die Be-reitschaft zur ehrlichen und selbstkritischen Auseinandersetzung ein unverzichtbarer Bestand-teil der Polizeiarbeit und gleichzeitig Garant für den Erfolg.“

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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2

KOMMUNIKATIONSTECHNIK UND KONFLIKTMANAGEMENTDie Exekutivbediensteten sollen ihre sozialkommunikative Kompetenz durch Training entwickeln und optimieren.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

RHETORIK- Grundlagen- Lernen und Prüfungsverhalten- Feedbackregeln- Johari-Fenster- Präsentationstechnik- Körpersprache

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

KOMMUNIKATION UND KONFLIKTE- Kommunikationsmodelle- Konfliktmanagement- Gesprächstechnik- Zeugenverhalten- Interviewverhalten

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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2

BERUFSETHIKDie Exekutivbediensteten sollen• sich mit ethischen Aspekten polizeilicher Aufgaben und Handlungen

auseinandersetzen,• dasBerufsbilddesExekutivdiensteskritischreflektieren,• eigene Erwartungen, spätere Aufgaben und die Erwartungen der Bevölkerung

diskutieren können.

Leitsatz 17:

Wir in der polizeilichen Bildung sind uns unserer Vorbildwirkung stets bewusst und verpflichten uns diesem gemeinsamen Berufsbild.

„Alle Maßnahmen der polizeilichen Bildung sind von der Motivation getragen, Sicherheit zu geben. Fühlen sich die Polizistinnen und Polizisten sicher, fühlen sich auch diejenigen sicher, die von Polizeiarbeit betroffen sind. Dafür braucht es Menschen, die die Gedanken dieses Leitbildes glaubwürdig vorleben. Wir sind uns bewusst, dass diese Arbeit nur bei uns selbst beginnen kann.“

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ANGELOBUNG - Bedeutung

GRUNDLAGEN- Begriffsvermittlung- Zielbestimmungen

BERUFSBILD- Erwartungen des Bürgers- Erwartungen der Dienstbehörde- Eigenerwartungen

SPANNUNGSFELD- Beruf – Privatbereich

ETHIK DES EXEKUTIVBERUFES- Allgemeine Vorstellungen

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT EXEKUTIVE UND GESELLSCHAFT

- Quellen unserer Legitimation

ROLLENKONFLIKTE- Ursachen und Handhabung- Spannungsfeld verschiedener Ansprüche

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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2

GESELLSCHAFTSLEHREDie Exekutivbediensteten sollen• ein zeitgeschichtliches und soziologisches Grundverständnis entwickeln,• sich der Bedeutung ihrer Rolle in einem demokratischen Rechtsstaat bewusst

werden und • diesekritischreflektierenkönnen.

Leitsatz 3:

Wir, die Polizei in Österreich, nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr und leisten einen wichtigen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben.

„Die Polizeiarbeit stellt sich den Herausforderungen einer dynamischen Gesellschaft, um nahe an den Bedürfnissen der Menschen dran zu bleiben. Nur so kann die Polizei ihren Teil zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen.“

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ZEITGESCHICHTE- Monarchie- I. Republik- Österreich in der NS-Zeit- II. Republik

GRUNDLAGEN DER SOZIOLOGIE- Begriff „Gesellschaft“- Soziale Bewegungen- Devianz – Extremismus – Radikalis- mus

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

GESELLSCHAFT „HEUTE“- Medien und Meinungsbildung- Werbung und Manipulation- Umweltschutz und Energieeinsatz- Arbeit – Freizeit – Konsum

GESELLSCHAFTLICHE VERäNDERUNGEN- Österreich und die EU- Erweiterung der EU- Migration- Sicherheitssysteme

Leitsatz 6:

Wir, die Polizei in Österreich, sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und Vor-bildwirkung bewusst.

„Es gibt keine höhere moralische Verantwortung als jene gegenüber den Menschen. Es sind die Worte und Taten jeder einzelnen Polizistin und jedes einzelnen Polizisten, die unsere gesell-schaftliche Verantwortung und Vorbildwirkung widerspiegeln.“

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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2

MENSCHENRECHTEDieExekutivbedienstetensollenaufGrundlageeinesreflektiertenBerufsbildesdesExekutivdienstes• ein Bewusstsein über die Bedeutung der Menschenrechte als Grundlage und

Zielsetzung des Exekutivdienstes entwickeln,• sich Wissen über Menschenrechte aneignen,• die Fähigkeiten zur Analyse von Praxissituationen aus menschlicher Perspektive

entwickeln und • die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren.

Leitsatz7:

Wir, die Polizei in Österreich, achten die Würde jedes Menschen, schützen und respektieren die Menschenrechte.

„Einerseits dient die Wahrung der Menschenrechte stets als Kriterium für polizeiliche Hand-lungen. Andererseits ist es Aufgabe der Polizei, die Rechte der Menschen zu schützen. In diesem Sinne versteht sich die Polizei auch als Menschenrechtsorganisation.“

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

THEORIE DER MENSCHENRECHTE- geschichtliche Entwicklung- Menschenrechtsdokumente im nationalen und internationalen Bezug (AMRK, EMRK)- MRSG und Kontrollmechanismen im nationalen und internationalen Bezug (UNO, Europarat, EGMR, CPT, MR-Beirat, NGOs)

MENSCHENRECHTSANALYSE- Fallbeispiele unter Anwendung des menschenrechtlichen Analyse- Schemas

GASTVORTRAGENDE- Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen mit Bezug zum Menschenrechtsschutz (MR-Beirat, amnesty)

REFLEXION PERSÖNLICHER HALTUNGEN- Seminar ADL (Anti-Defamation League)

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

- Vertiefung der Menschenrechtsanalyse unter Einbeziehung eigener prak- tischer Erfahrungen- Fallbeispiele unter Anwendung des menschenrechtlichen Analyse- Schemas- Kontakt und Besuch von Zentren wie z.B. Interdisziplinäres Forum, Roma- Zentrum, Geschützte Werkstätten- Zeitzeugen

UNTERRICHT MIT MENSCHENRECHTSBEZUG

- Erörterung der MR-Thematik in den einzelnen Unterrichtsfächern. Bezug zu Verfassungsrecht, SHL, Ethik, Gesellschaftslehre, sowie Handlungs training.

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RECHTSMATERIEN 3

DIENSTRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • RechteundPflichten,diesichaufihrDienstverhältnisbeziehen,wissenund• die Bedeutung des Disziplinarrechtes erkennen.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ÖFFENTLICHER DIENST- Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Beamtentums- Dienst- und besoldungsrechtliche Stellung- Personalvertretung- Gleichbehandlung

VERTRAGSBEDIENSTETENVERHäLTNIS- Geltungsbereich- Begründung des Dienstverhältnisses- Dienstpflichten- Beendigung des Dienstverhältnisses

BESOLDUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

- Gehalt- Bezüge- Zulagen- Nebengebühren- Reisegebühren- Massa- und Naturalwirtschaft- Pensionsrecht – Überblick

SONSTIGE DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

- Mutterschutz- Karenz- Bundesgleichbehandlungsgesetz- Bundesbedienstetenschutzgesetz- Wachebediensteten – Hilfeleistungs gesetz

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

BEAMTENVERHäLTNIS- Geltungsbereich- Begründung des Dienstverhältnisses- Provisorisches und definitives Dienstverhältnis- Veränderungen des Dienstver- hältnisses- Dienstliche Ausbildung- Beendigung des Dienstverhältnisses- Allgemeine Dienstpflichten des Beamten- Sonstige Dienstpflichten- Dienstzeit- Rechte des Beamten

DIENSTLICHE BEURTEILUNG- Leistungsfeststellungsverfahren- Beurteilungskriterien, Kalküle

VERANTWORTLICHKEIT DES BEAMTEN- Disziplinäre Verantwortlichkeit- Strafrechtliche Verantwortlichkeit- Zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Amtshaftung, Organhaftung, Dienstnehmerhaftung)

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RECHTSMATERIEN 3

PRIVATRECHT

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

EINFÜHRUNG- Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichts- barkeit- Auslegung von Rechtsnormen- Klagemöglichkeiten

PERSONENRECHT- Rechts- und Handlungsfähigkeit- Gesetzliche Vertreter

SACHENRECHT- Einteilung und Begriffe- Inhaber, Besitzer, Eigentümer- Eigentumsbeschränkungen- Fundvorschriften

PFANDRECHT - Rechtsmittel zur Erhaltung des Besitzstandes bei dringender Gefahr

RECHTSGESCHäFT- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag

SCHADENERSATZ- Voraussetzungen- Umfang

VERJäHRUNG, ERSITZUNG- Fristen, Wirkung

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

PERSONENRECHT- Rechtsverhältnisse Ehe und Familie- Namensführung

SACHENRECHT- Störung der Besitzverhältnisse

RECHTSGESCHäFT- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag- Abschluss, Erfüllung, Rücktritt

Leitsatz 11:

Wir, die Polizei in Österreich, leben Wertschätzung, Achtung und Respekt in der täglichen Zusammenarbeit.

„Respekt und Wertschätzung leiten unsere Handlungen gegenüber allen anderen Mitmen-schen. Die Anerkennung, die wir unseren Mitmenschen entgegenbringen, erfahren wir auch von ihnen und das wiederum stärkt unser Selbstvertrauen und festigt uns in unserer Haltung.“

Die Exekutivbediensteten sollen • zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht unterscheiden und daraus ableitend

Abgrenzungen vornehmen können. Grund: Strafrecht und für den Polizeidienst relevante Teilbereiche des Privatrechts sind eng miteinander verbunden und somit unumgänglich im Rechtsgegenstand Strafrecht mit zu behandeln.

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RECHTSMATERIEN 3

SICHERHEITSPOLIZEILICHE HANDLUNGSLEHREDie Exekutivbediensteten sollen • ihre sicherheitspolizeilichen Aufgaben, ihre Aufgaben im Bereich der Kriminalpo-

lizei, der Verwaltungspolizei und Aufgaben aus anderen Normen erfüllen, sowie • Befugnisse wissen und ausüben können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ORGANISATION DER SICHERHEITSVERWALTUNG

- Sicherheitspolizei - Besorgung der Sicherheitsverwaltung - Aufbau Sicherheitsbehörden – Wachkörper Bundespolizei - Besorgung des Exekutivdienstes - Örtlicher Wirkungsbereich - Sprengelüberschreitung

GRUNDSäTZE DES POLIZEILICHEN EINSCHREITENS

- Legalitätsprinzip - Offizialprinzip - Ultima-Ratio-Prinzip - Prinzip der Verhältnismäßigkeit - Rechte von Betroffenen - Richtlinien für das Einschreiten - Grund- und Freiheitsrechte

ANLASS DES EINSCHREITENS - Auftrag - Anordnung- Ersuchen / Anzeige- aus eigenem Antrieb - Einschreiten außer Dienst

SICHERHEITSPOLIZEI, KRIMINALPOLIZEI, VERWALTUNGSPOLIZEI

- Aufgaben - Begriffsbestimmungen - Wirkungsbereiche- Befugnisse - Eingriffe in die persönliche Freiheit - Formvorschriften - Dokumentation - Verwenden personenbezogener Daten - Unmittelbare Zwangsgewalt - Verwaltungsübertretungen im Sicher heitspolizeigesetz - Abgrenzungen - Vernetzungen

WAFFENGEBRAUCH - Waffengebrauchsrecht - Durchführungsbestimmungen - Maßnahmen nach einem Waffen- gebrauch

Leitsatz 4:

Wir, die Polizei in Österreich, bieten Schutz in Gefahrensituationen und nehmen die Bedürf-nisse von Opfern und Betroffenen wahr.

„Die Arbeit der Polizei zielt darauf ab, Menschen nicht zu Opfern werden zu lassen. Wird ein Mensch dennoch Opfer einer kriminellen Handlung, so erschüttert diese Erfahrung sein Ver-trauen in das Sicherheitsgefühl. Die Polizei stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und bietet den Opfern Unterstützung an.“

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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

EINGRIFFE IN DIE PERSÖNLICHE FREIHEIT

- Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit - Voraussetzungen für die Zulässigkeit / gelindere Mittel / Verhältnismäßigkeit- Rechte von Festgenommenen

EINGRIFFE IN DAS HAUSRECHT UND EIGENTUM

- Gesetz zum Schutz des Hausrechtes - Voraussetzungen für die Zulässigkeit - Formvorschriften - Dokumentation - Sicherstellung / Beschlagnahme

GEWALT IN DER PRIVATSPHäRE- Bestimmungen nach dem Sicher- heitspolizeigesetz- Einschreiten nach der Exekutions- ordnung

RECHTE VON BETROFFENEN - Menschenrechte - Rechtsschutz

EINSCHREITEN IN BESONDEREN FäLLEN

- Spezifische Personen - Spezifische Örtlichkeiten - Spezifische Ereignisse - Amtshilfe und Inanspruchnahme - Verhalten gegenüber Medien

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RECHTSMATERIEN 3

STRAFRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Bedeutung des Strafrechtes und der Strafprozessordnung in der österreichi-

schen Rechtsordnung verstehen und• Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Justizbehörden anzei-

gen können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ALLGEMEINER TEIL - Stellung des Strafrechts im System der Rechtsordnung (öffentliches Recht, bürgerliches Recht)- Geltungsbereich- Begriff Strafrecht

- Straftheorien- Gliederung des StGB- Nebenstrafrecht- Materielles/formelles Strafrecht

- Begriff „strafbare Handlung“ an Hand des Fallprüfungsschemas

- Willkürlichkeit (Handlungsbegriff)- Tatbestandsmäßigkeit- Rechtswidrigkeit- Schuld

- Rechtfertigungsgründe- Schuldausschließungs- bzw. Aufhebungsgründe- Irrtumsregelung im StGB- Beteiligung- Versuch- Rücktritt vom Versuch, tätige Reue- Unrechtsfolgen

- Strafen- Vorbeugende Maßnahmen- Rechtsfolgen- Diversion- Konkurrenz

- Begriffsbestimmungen

BESONDERER TEIL- Gliederung- Strafbare Handlungen gegen

- Leib und Leben- Freiheit- Fremdes Vermögen- Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen

- Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt- Strafbare Verletzungen gegen die Amtspflicht

STRAFPROSSORDNUNG - Organisation der Justizbehörden und Gerichte

Page 31: Lehrplan zur grundausbildung polizei

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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

BESONDERER TEIL –STRAFGESETZBUCH

- Gemeingefährliche strafbare Hand- lungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt- Strafbare Handlungen gegen

- Sittlichkeit- Staatsgewalt- öffentlichen Frieden- Rechtspflege- Ehre

- Strafbare Verletzungen der Amts- pflicht und verwandte strafbare Handlungen- weitere strafbare Handlungen gegliedert nach den geschützten Rechtsgütern

NEBENSTRAFRECHT- Bestimmungen in anderen Gesetzen,

die gerichtlich strafbare Handlungen beinhalten

STRAFPROZESSORDNUNG- Zuständigkeiten- Diversion

VERBOTSGESETZ

NOTZEICHENGESETZ

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RECHTSMATERIEN 3

Die Exekutivbediensteten sollen • die Grundzüge des Verfassungsrechtes und seine Bedeutung im Stufenbau der

Rechtsordnung und • die Organe der Europäischen Union und ihre Funktionen kennen lernen.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ALLGEMEINER TEIL BEHÖRDENORGANISATION

- Stufenbau der Rechtsordnung- Sicherheitsbehörden- Organe des öffentlichen Sicherheits dienstes

ÖSTERREICHISCHES VERFASSUNGSRECHT

- Verfassungsgeschichte- Staatselemente- Aufgaben des Staates- Gewaltentrennung- Regierungsformen

VERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIEN DER GRUND- UND FREIHEITSRECHTE

- Konvention zum Schutz der Menschenrechte- Übereinkommen gegen Folter- Staatsgrundgesetz- Schutz der persönlichen Freiheit- Schutz des Hausrechtes

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

B-VG-VERTIEFUNG- Grundprinzipien- Gesetzgebung- Stellung der Mitglieder der gesetz- gebenden Körperschaften- Mitwirkung des Volkes an der Gesetz gebung- Vollziehung- Wahlen- Kontrolleinrichtungen

EUROPäISCHE UNION- Zielsetzung des Zusammenschlusses- Gremien der Europäischen Union- Entscheidungen und Auswirkungen

VERFASSUNGSRECHT UND EUROPÄISCHE UNION

Leitsatz 5:

Wir, die Polizei in Österreich, agieren stets im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnis-mäßigkeit.

„Polizeiliche Arbeit, die in die Grundrechtsphäre von Menschen eingreift, wird erst dann ausgeübt, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Ist ein solcher Eingriff unabwendbar, orientiert sich die Polizeiarbeit immer an jenen Methoden, die die Rechte der betroffenen Menschen auf geringste Weise beschneiden.“

Page 33: Lehrplan zur grundausbildung polizei

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Page 34: Lehrplan zur grundausbildung polizei

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RECHTSMATERIEN 3

VERKEHRSRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Grundlagen des Verkehrsrechts sowie der Verkehrspolizei kennen lernen,• Rechtsvorschriften verknüpfen und die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs-

raumes, der Verkehrsmittel und der Verkehrsteilnehmer präventiv und repressiv durchführen können, und

• mit Nebenrechten und Verordnungen entsprechend ihres Zuständigkeitsberei-ches vertraut gemacht werden.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

GELTUNGSBEREICH- Gesetze und Verordnungen- Zusammenhänge

ORGANE DER STRASSENAUFSICHT- Behördenzuständigkeit- Handhabung der Verkehrspolizei

VERKEHRSREGELUNG- Grundsätze- Zeichengebung (Arm- und Hilfszei-

chen)- Fahrzeuganhaltungen

UNFALLBEARBEITUNG- Verhalten bei Verkehrsunfällen- Unaufschiebbare Maßnahmen- Verkehrsunfall mit Sachschaden- Verkehrsunfall mit Personenschaden- Vermessen und Zeichnen- Einsatz im Gleisbereich

ALKOHOL UND SUCHTGIFT IM STRASSENVERKEHR

- Besondere Sicherungsmaßnahmen beim Lenken von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder Suchtgift

DIENST- UND EINSATZFAHRTEN- Ausnahmebestimmungen für Einsatz fahrzeuge und KFZ im öffentlichen Sicherheitsdienst

STVO 1960 UND VERORDNUNGEN

KFG 1967 UND KDV

FSG 1997 UND VERORDNUNGEN- Geltungsbereich- Begriffsbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen- Strafbestimmungen und Zwangsmittel- Aufgaben und Befugnisse

EG-VO/RICHTLINIEN- Rechtsnormen und Umsetzung bzw. Anwendung von EWR und EU-Recht

NEBENRECHTE UND VERORDNUNGEN- Sozialvorschriften (EG-VO 3820/85 und 3821/85 sowie internationale Abkommen) etc.

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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

- Kraftfahrliniengesetz 1952- Gelegenheitsverkehrs-Gesetz- Betriebsordnung für den nichtlinien mäßigen Personenverkehr BO 1994- Güterbeförderungsgesetz- GGBG u. ADR

- Eisenbahngesetz und EKVO- Tiertransportgesetz – Straße- Containersicherheitsgesetz- Bundesstraßenmautgesetz- Mautordnung

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RECHTSMATERIEN 3

VERWALTUNGSRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Bedeutung des Verwaltungsrechts und das Zusammenspiel von formellem und

materiellem Verwaltungsrecht im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstehen, sowie • Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Verwaltungsbehörden

anzeigen können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

EINFÜHRUNG- Verwaltungsrechtliche Grund- prinzipien und Grundbegriffe- Einteilung des Verwaltungsrechts- Inkrafttreten des Verwaltungsrechts- Verwaltungsbehörden und Organe der Verwaltungsbehörden- Mitwirkung der Organe des öffent- lichen Sicherheitsdienstes

FORMELLES VERWALTUNGSRECHT- Einführungsgesetz zu den Verwal- tungsverfahrensgesetzen- Verwaltungsstrafgesetz- Allgemeines Verwaltungsverfahrens- gesetz- Verwaltungsvollstreckungsgesetz- Zustellgesetz- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten

MATERIELLES VERWALTUNGSRECHT- Einführungsgesetz zu den Verwal- tungsverfahrensgesetzen (Verwal- tungsübertretungen)- Abzeichengesetz- Sicherheitspolizeigesetz (Verwal- tungsübertretungen)- Passgesetz

- Meldegesetz- Fremdenpolizeigesetz- Schengener Durchführungsüberein kommen mit Visa- und Grenzkodex- Niederlassungs- und Aufenthalts- gesetz- Asylgesetz- Ausländerbeschäftigungsgesetz- Grenzkontrollgesetz- Staatsbürgerschaftsgesetz- weitere Bundesgesetze unter Berück sichtigung regionaler Bedürfnisse- Landesgesetze unter Berücksichti gung regionaler Bedürfnisse- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten- Strafbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen

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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

MATERIELLES VERWALTUNGSRECHT- Waffengesetz- Kriegsmaterialgesetz- Sprengmittelgesetz- Pyrotechnikgesetz- Mediengesetz (Verwaltungsüber- tretungen)- Vereinsgesetz- Versammlungsgesetz- Gewerbeordnung- Forstgesetz- Abfallwirtschaftsgesetz

- Glücksspielgesetz- Bundestierschutzgesetz- weitere Bundesgesetze unter Berück- sichtigung regionaler Bedürfnisse- Landesgesetze unter Berücksichti gung regionaler Bedürfnisse

- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten- Strafbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen

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EINSATZTRAINING 4

HANDLUNGSTRAININGDie Exekutivbediensteten sollen • polizeiliches Handeln in praxisnahen Situationen üben und damit Sicherheit im

Einschreiten entwickeln,• Theorie und Praxis verbinden können und • Deeskalationsmöglichkeiten im polizeilichen Handeln anwenden können.

ABSCHNITT I UND II – THEMA & INHALT

Die im Handbuch für Handlungstraining vorgesehenen Themenbereiche (z.B. Not-fall, Diebstahl, Rauferei, Lärmerregung, Minderjährige, Wohnung, Streitschlich-tung und Straßenverkehr) sind vernetzt (Unterricht – Videosequenz – Rollenspie-le – Reflexion) zu bearbeiten.

Leitsatz 14:

Wir in der polizeilichen Bildung fördern die Entwicklung zur Eigenverantwortung, Selbst-ständigkeit und Teamfähigkeit.

„Polizeiliche Bildung ist eine Arbeit mit Menschen für Menschen. Eine gute polizeiliche Aus-bildung ist der Grundstein für kompetentes, teamorientiertes, selbstständiges und eigenver-antwortliches polizeiliches Handeln. Lehren bedeutet deshalb nicht nur zu fördern, sondern die Schülerinnen und Schüler auch zu fordern.“

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Die Exekutivbediensteten sollen • die Zwangsbefugnisse mit physischen Mitteln durchsetzen und• die Technik der Selbstverteidigung anwenden können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

FALLSCHULE- Rolle- Fall

TECHNIKEN- Schutzstellungen- Befreiungstechniken- Blocktechniken- Hebeltechniken- Transporttechniken

ANLEGEN VON FESSELN- Handfesseln- Fußfesseln- Einwegfesseln

EINSATZSTOCK- Techniken

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I mit praktischen und theoretischen Über-prüfungen.

EINSATZTECHNIK

Leitsatz 15:

Wir in der polizeilichen Bildung fordern und fördern den konstruktiven Austausch zwischen Theorie und Praxis.

„Wir legen bei der polizeilichen Bildung großen Wert darauf, dass sich die theoretischen und die praktischen Felder in einem konstruktiven Austausch befinden. Denn nur so können wir gemeinsam unsere Leistungen optimieren und werden den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht.“

EINSATZTRAINING 4

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Die Exekutivbediensteten sollen • nach den Grundsätzen der Eigensicherung handeln,• die einsatztaktische Waffenhandhabung beherrschen und• die Einsatzmittel einsetzen können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

EIGENSICHERUNG- Grundsätze- Gefahreneinschätzung- Zusammenarbeit- Einsatz von technischen Hilfsmitteln

WAFFENHANDHABUNG- Sicherungshaltung- Schießhaltung

EINSCHREITEN- Personenkontrolle- Festnahmen- Kfz-Anhaltungen- Verhalten in Stiegenhäusern und Räumen- Diensthunde- Gelände- Objektannäherung

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

EIGENSICHERUNG- Grundsätze- Gefahreneinschätzung- Zusammenarbeit- Besondere Gefahren (Sprengstoff, psychisch kranke Menschen, Lokale, Dienststellen, etc.)

WAFFENHANDHABUNG- Sicherungshaltung- Schießhaltung

EINSCHREITEN- Gelände, Objektannäherung, Verhalten in Stiegenhäusern und Räumen- Personenkontrolle- Täteransprache- Kfz-Anhaltungen- Alarm- und Großfahndungen- Diensthunde

EINSATZMITTEL- Geschoßschutzweste- Autostoppgurte

EINSATZTAKTIK

EINSATZTRAINING 4

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SCHIESSAUSBILDUNGUND WAFFENTECHNIKDie Exekutivbediensteten sollen• sich der besonderen Verantwortung als Waffenträger bewusst werden und• Dienstwaffen handhaben und dabei Bewegungsabläufe automatisieren.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

SICHERHEIT UND WAFFENHANDHABUNG

- Grundsätze- Sicherheitsbestimmungen- Motorik- Grundanschlag mit Faustfeuerwaffen

WAFFENTECHNIK- Funktionsbeschreibung- Wartung- Reinigung- Störungsbehebung

PRAKTISCHES SCHIESSEN- Training - scharfe Munition- Basisprogramm I (Schießtest- Limit 1)- Variable Schusspositionen- Gezielte und kontrollierte Schussfolgen- Parcoursschießen- Waffenhandhabung mit Schutzweste- Waffenwirkung- Beschussdemonstration- Beschusshemmende Konstruktionen- Basisprogramm II (Schießtest- Limit 2)

EINSATZMITTEL- Pfefferspray, Tränengas, Schutz- maske etc.

FREMD- UND SONDERWAFFEN- Funktion- Wirkung

EINSATZTRAINING 4

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

TAKTISCHES BASISTRAINING- Automatisierte Bewegungsabläufe- Zeitstress im Parcoursschießen- Situationsbewältigung mit scharfer Munition- Reaktionstraining- Belastungstraining – Extrem- situationen

PRAKTISCHES SCHIESSEN- Training mit scharfer Munition- Gezielte Schussfolgen- Physiologische Wirkung – Geschoss- treffer- Beschussdemonstration- Beschusshemmende Konstruktionen- Trefferanalyse- Waffengebrauchsanalyse- Basisprogramm III (Schießtest- Limit 3)

WAFFENTECHNIK (DIENSTWAFFEN)- Funktionsbeschreibung- Wartung- Reinigung- Störungsbehebung

EINSATZMITTEL- Pfefferspray, Tränengas, Schutz- maske, etc.

FREMD- UND SONDERWAFFEN- Funktion- Wirkung

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Die Exekutivbediensteten sollen die technischen Kommunikationsmittel nützen können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

FUNKAUSBILDUNG UNDFUNKTECHNIK

- Gerätetypen- Handhabung

FERNSPRECHWESEN- Nachrichtenübermittlung

TELEFON, ALARMANLAGEN- Funktion

INFORMATIONSTECHNIK

EINSATZTRAINING 4

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Die Exekutivbediensteten sollen Dienst- und Einsatzfahrzeuge auch in kritischen Situationen beherrschen können.

ABSCHNITT I UND II – THEMA & INHALT

DIENSTFAHRZEUGE- Interne Vorschriften

FAHRTRAINING- Überprüfung

PRAKTISCHER AUSBILDUNGSTEIL- Fahrtechnische Basisausbildung- Überprüfung- Exekutivspezifische Fahrausbildung- Überprüfung

FAHRTECHNIK

EINSATZTRAINING 4

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Die Exekutivbediensteten sollen sich in Uniform allgemein und in geschlossenen Einheiten auftrags- und situationsorientiert verhalten können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

EINSCHREITEN ALLGEMEIN- Auftreten und Umgangsformen- Uniformierung- Verhalten in Uniform

EINSCHREITEN IN GESCHLOSSENEN EINHEITEN

- Grundbegriffe und Formen- Einsatzkräfte- Einsatzmittel

EXERZIEREN- Einheit, Ehrenformation, Kondukt, etc.

GESCHLOSSENE EINHEITEN- Grundformationen- Einschreiten in Formation- Besondere Überwachungsdienste, Einsatzanalyse (Fußballveranstal- tungen, Demonstrationen, Staats- besuche, Konzerte, etc.)

- Räume- Durchsuchen- Personen- und Objektschutz- Absperrmaßnahmen- Vor- und Nachsicherung

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

KARTEN- UND GELäNDEKUNDE- Orientierung

GROSSER SICHERHEITS-UND ORDNUNGSDIENST

EINSATZTRAINING 4

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SPORTDie Exekutivbediensteten sollen• ihre sportliche Leistungsfähigkeit durch gezieltes Training verbessern, • die eigene physische Belastbarkeit einschätzen können,• Stress, durch sportliche Betätigung als präventives und therapeutisches Mittel,

abbauen und seine schädliche Wirkungen eindämmen und• für die Grundsätze der Trainings- und Ernährungslehre sensibilisiert werden.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

THEORIE- Ernährungslehre- Trainingslehre

LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG- Iststandsanalyse- Trainingskontrolle – Leistungs- nachweis- Leistungstest – Erfüllen der Limits

GRUNDLAGENTRAINING- Verbesserung der konditionellen Fähigkeiten

- Kraft- Schnelligkeit- Ausdauer- Beweglichkeit

- Verbesserung der koordinativen Fähigkeiten

- Reaktion- Orientierung- Rhythmus etc.

SPORTART- Laufen - Schwimmen- Rettungsschwimmen- Rad fahren - Sportspiele- Schifahren etc.

EINSATZTRAINING 4

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

AUSDAUER- Laufen- Schwimmen - Rad fahren etc.

KRAFT- Allgemeine Kräftigung- Kraftraumtraining- Krafttraining mit und ohne Geräten etc.

SCHNELLIGKEIT- Aktionsschnelligkeit- Reaktionsschnelligkeit

KOORDINATION- Beweglichkeit- Gleichgewicht- Komplexe Übungsformen

ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG- Sportspiele- Ballspiele - Rettungsschwimmen- Schifahren- Langlaufen- Wandern etc.

LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG- Trainingskontrolle – Leistungs- nachweis - Leistungstests – Erfüllen der Limits

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ERSTE HILFEDie Exekutivbediensteten sollen• verschiedene Notfälle erkennen,• in Unfallsituationen Erstmaßnahmen ergreifen,• lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen und • bei der Anwendung einsatzbezogener Körperkraft auf eingeschränkte Atembeweglichkeit Betroffener reagieren können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

NOTFäLLE - Arten- Notruf- Rettungskette (Rettungs-, Notarzt- wagen, Rettungshubschrauber)

GEFAHRENSTELLE - SZENARIEN- Absicherung- Lagerung von Verletzten- Kontrolle der Vitalfunktionen- Lebensrettende Sofortmaßnahmen- Sturzhelmabnahme- Bergetechnik

EINSATZTRAINING 4

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

NOTFALLSITUATIONEN – SZENARIEN- Bewusstlosigkeit- Atemstillstand- Kreislaufstillstand- Starke Blutungen- Schock- Positionelle Asphyxie- Vergiftungen- Verätzungen- Unfälle mit gefährlichen Stoffen

RETTUNGSMITTEL- Beatmungshilfsmittel- Stabilisierungsbehelfe bei Verdacht von Wirbelsäulenverletzungen- Verbandsmaterialien- Erste Hilfe Koffer

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INTERAKTIVES TRAININGDie Exekutivbediensteten sollen durch realitätsnahe Szenarien auf Einsatzsituatio-nen vorbereitet werden.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

SZENARIENTRAINING- Selbstwahrnehmung- Umgebungskontrolle- Eigensicherung- Einsatztaktik- Motorik- Waffenhandhabung- Täteransprache- Teamverhalten- Aufgabenerfüllung- Rechtmäßigkeit- Reflexion- Scheibenszenario/Videoanalyse

EINSATZTRAINING 4

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I mit praktischen und theoretischen Über-prüfungen.

Leitsatz 12:

Wir in der polizeilichen Bildung vermitteln die notwendigen Kompetenzen und Haltungen für die professionelle Erfüllung der Aufgaben.

„Polizeiliche Bildung bedeutet nicht nur den Transfer von Wissen. Denn nur, wenn den ange-henden Polizistinnen und Polizisten Kompetenzen und Werte vermittelt werden, entwickeln sie die notwendige Handlung, um auf die umfassenden Anforderungen der Polizeiarbeit vorbereitet zu sein.“

Leitsatz 13:

Wir in der polizeilichen Bildung entwickeln gemeinsam diese Kompetenzen und Haltungen fächerübergreifend, handlungsorientiert und praxisnah.

„Polizeiliche Bildung versteht sich als Zusammenwirken von ineinander greifenden Disziplinen, die auf ein gemeinsames Ziel zusteuern. Polizeiliche Bildung orientiert sich am polizeilichen Handeln und schafft praxisnahe Gelegenheiten, um Kompetenzen und Werte zu erleben und zu hinterfragen.“

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KRIMINALISTIK 5

KRIMINOLOGIE UND KRIMINALISTIKDie Exekutivbediensteten sollen • Grundzüge der Kriminologie und der Kriminalistik kennen lernen,• kriminaltechnische Methoden einsetzen und• sich bei der Vorbeugung, Bearbeitung und Klärung von Straftaten kriminaltaktisch

richtig verhalten können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

KRIMINOLOGIE- Ursachen- Entstehung

KRIMINALISTIK- Kriminaltaktik- Kriminaltechnik- Allgemeine Beweislehre- Ermittlungsverlauf

TATORT- Bedeutung- Spurenkunde- Erster Angriff

ERMITTLUNGEN- Eigentumskriminalität- Kriminalität gegen Leib und Leben- Sittlichkeitskriminalität- Suchtmittelkriminalität

FAHNDUNG- Wesen und Zweck- Personenfahndung- Sachenfahndung- EKIS-Applikationen- Sofortfahndung- Großfahndung- Alarmfahndung- Sirene- SDÜ

KRIMINALPOLIZEILICHE KOMMUNIKATION

- Wesen der Berichterstattung

Erkennungsdienst- Gesetzliche Grundlagen- Aufgaben, Organisation, Einrichtung- Daktyloskopie- DNA, MHA- Personenfeststellung

KRIMINALTECHNIK- Schusswaffen- Urkunden- Werkzeugspuren- Brand- Verkehrsunfälle- Diebsfallen- Umwelt

FAHNDUNG - SDÜ- SIRENE- EUROPOL- INTERPOL

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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

VERNEHMUNG- Vernehmungstechnik und -taktik- Sonderformen der Vernehmung- Verhalten vor Gericht- Zeugenschutz

TATORT- Sachverhaltsmappe- Fotografie- Fotogrammetrie- Tatort - Vermessen und Zeichnen

ERMITTLUNGEN- Betrugs-, Wirtschafts-, Fälschungs- und Umweltkriminalität- Computerkriminalität- Organisierte Kriminalität- Illegale Migration- Korruption

ASSISTENZDIENSTE- Analysen- Kriminalstatistik- VICLAS – Täterprofiling- Datensicherung- Verdeckte Ermittlung – Vertrauensperson- Observation

GERICHTSMEDIZIN- Obduktion

KRIMINALPRäVENTION- Kriminalpolizeiliche Beratung- Eigentumsprävention- Gewaltprävention- Suchtprävention- Prävention – Sexualdelikte

STAATSSCHUTZ- Grundsätze- Extremismus- Terrorismus

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BÜROKOMMUNIKATION 6

BÜROKOMMUNIKATIONDie Exekutivbediensteten sollen • die Grundzüge der Bürokommunikation verstehen und anwenden können, • das EDV-System unter Beachtung des Datenschutzes nützen lernen und • denfachspezifischenSchriftverkehrführenkönnen.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

KANZLEIORDNUNG- Aktenbestehung- Aktenbezeichnung- Aktenanlage- Aktenverwaltung- Aktenablage

SCHRIFTVERKEHR- Anzeige- Bericht- Aktenvermerk- Amtsvermerk- Protokoll- Meldung- Mitteilung- Niederschrift- Ansuchen

ELEKTRONISCHE DATENVERABEITUNG- Windows 7- Word- BAKS/PAD- Datenschutz- VStV

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

BAKS UND SCHRIFTVERKEHR- Persönliche Ansuchen- Anzeigenerstattung- Verwaltungsanzeigen- Gerichtsanzeigen- Verkehrsunfallsanzeigen- Berichtverfassung- Meldungslegung- Berichterstattung- PAD- EDD

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FREMDSPRACHENDie Exekutivbediensteten sollen• in der jeweiligen Fremdsprache Dialoge führen,• Auskünfte erteilen und• Befragungen durchführen können.

ABSCHNITT I – THEMA & INHALT

ENGLISCH- Auskunftsbegehren- Verkehrsangelegenheiten- Kriminalität

ABSCHNITT II – THEMA & INHALT

ENGLISCH- Fremdenwesen- Dokumente- Erste Hilfe

ANDERE SPRACHEN

Leitsatz 16:

Wir in der polizeilichen Bildung setzen Impulse für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Organisation.

„Polizeiliche Bildung erzeugt Impulse für die Zukunft der Polizei. Wir scheuen uns nicht vor der Konfrontation von Traditionen mit dem Neuen, denn dadurch entstehen Ideen und Innovationen, die der Polizei nützlich sein können.“

BÜROKOMMUNIKATION 6

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IMPRESSUM:Herausgeber: Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/9 – Sicherheitsakademie – Zentrum für Grundausbil- dung – 1014 Wien, Herrengasse 7 • Verantwortlicher: Karl-Heinz Grundböck • Redaktion: Beate Lorenz • Kontakt: http://siak.bmi.gv.at – www.siak.gv.at – [email protected] • Coverfoto: BMI-Abteilung I/8 – Alexander Tuma • Grafik und Layout: BMI-Abteilung I/8 – Bernhard Pucher • Druck: Paul Gerin GmbH & Co KG, 2120 Wolkersdorf, Gerinstraße 1-3.

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LEHRPLANZUR

GRUNDAUSBILDUNG

Perspektiven.Werte.Kompetenzen