leitfaden · 2017-01-21 · e-mail: [email protected] homepage: vorstand der...

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BAD MERGENTHEIM LEITFADEN BAD MERGENTHEIM KURS 45 2017/2018 FÜR ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER MENTORINNEN UND MENTOREN SCHULLEITERINNEN UND SCHULLEITER SPO II vom 3. November 2014, in der derzeit gültigen Fassung STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG STUTTGART ABTEILUNG SONDERPÄDAGOGIK

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BADMERGENTHEIM

LEITFADENBADMERGENTHEIM

KURS45

2017/2018

FÜRANWÄRTERINNENUNDANWÄRTER

MENTORINNENUNDMENTOREN

SCHULLEITERINNENUNDSCHULLEITER

SPOIIvom3.November2014,

inderderzeitgültigenFassung

STAATLICHESSEMINARFÜRDIDAKTIKUND

LEHRERBILDUNGSTUTTGART

ABTEILUNGSONDERPÄDAGOGIK

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Inhalt

Leitbild

Organisation des Vorbereitungsdienstes

Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte in den Ausbildungsabschnitten

Schulpraxis

Sonderpädagogische Handlungsfelder

Beratende Unterrichtsbesuche - schriftliche Unterrichtsvorbereitung

Tätigkeitsbeschreibung von Mentorinnen und Mentoren

Zusammenarbeit zwischen dem Seminar und den Mentorinnen und Mentoren

Prüfungen

Kontakt

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Leitbild

LEIT

BIL

D

Unsere Arbeit am Seminar basiert auf einem demokratischenGrundverständnis, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfälti-ge Möglichkeiten der Mitgestaltung nach innen und außen bietet.

Auf dem Hintergrund einer sich verändernden Berufsrolle vonSonderpädagoginnen und Sonderpädagogen greifen wir aktuelle bil-dungspolitische Entwicklungen auf und erproben und gestalten Aus-bildungsformate.

Wir gewährleisten individuelle Beratung und intensive Begleitungauf der Grundlage einer transparenten Arbeitsbeziehung.

Im Spannungsfeld der Erwartungen aller an der Ausbildung Betei-ligten streben wir eine konstruktive Zusammenarbeit an.

Wir beteiligen uns aktiv an der Weiterentwicklung sonder- und all-gemeinpädagogischer Konzepte.

Unsere Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die Übernahme vonAufgaben im Bereich der Erwachsenenbildung, der Tätigkeit in unter-schiedlichen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Feldern sowieder Konzeptbildung im Rahmen des Didaktischen Zentrums.

Wir arbeiten eng vernetzt mit vielfältigen Partnern aus unter-schiedlichsten Bereichen der Bildung zusammen.

Unsere Arbeit ist geprägt von einem hohen Grad an Selbstverwal-tung, dabei sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt undtransparent.

Unser Führungsverständnis und der kollegiale Umgang zeichnensich durch Dialogorientierung, Konsensbildung, Wertschätzung undTransparenz aus.

Wir achten auf einen gesundheitsbewussten Umgang mit Anfor-derungen und Belastungen.

Wir gewährleisten eine hohe Fachlichkeit durch eine kontinuierli-che Fort- und Weiterbildung verbunden mit professionellen Formendes kollegialen Austausches.

Stuttgart, den 24. Mai 2012

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Organisation des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst beginnt zum 1. Februar und endet mit dem Beginnder Sommerferien im darauffolgenden Jahr.

Die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter Sonderpädagogik (so die offizielleDienstbezeichnung) werden in zwei Fachrichtungen und in sonderpädagogi-schen Handlungsfeldern ausgebildet.

Für die Ausbildung in der zweiten Fachrichtung wechseln die Anwärterinnenund Anwärter in der Regel in eine Schule der zweiten Fachrichtung. Dieskann frühestens zum zweiten Ausbildungshalbjahr, meist jedoch nach denWeihnachtsferien erfolgen (vgl. Ausbildungsgespräch).

Mit diesem Wechsel ist in der Regel auch ein Wechsel des zuständigen Aus-bilders am Seminar verbunden.

Der Vorbereitungsdienst ist durch die Ausbildungsordnung für das Lehramt an Son-derschulen (SPO II vom 3. November 2014, geändert durch Verordnung vom8. März 2015) geregelt.

Die Ausbi ldung an der Schule

Die Unterrichtsverpflichtung der Anwärterinnen und Anwärter beträgt:

Erster Ausbildungsabschnitt (01.02. bis 31.07.): 14 Wochenstunden angeleite-ter Unterricht und Handlungsfeld;

Zweiter Ausbildungsabschnitt (01.08. ± 31.12.): 14 Wochenstunden (davon 6Stunden selbstständiger Unterricht und 3 bis 5 Stunden Handlungsfeld),

Dritter Ausbildungsabschnitt (01.01. ± 31.07.): Spätestens ab Januar Wechselin die zweite Fachrichtung: 8 Wochenstunden in der zweiten Fachrichtung undweiterhin 6 Wochenstunden selbstständiger Unterricht in der ersten Fachrichtung;

Wird das Sonderpädagogische Handlungsfeld (SPH) in der ersten Fachrichtung weiterge-führt, dann muss es ab diesem Zeitpunkt Teil des selbstständigen Unterrichts sein ± die 8Wochenstunden in der zweiten Fachrichtung müssen davon unberührt bleiben, da ein Drit-tel des Vorbereitungsdienstes der zweiten Fachrichtung zukommen muss.

Die Ausbildung kann an der Schule an allen Werktagen außer am Dienstag stattfinden, dadies der regelmäßige Ausbildungstag am Standort für die erste Fachrichtung ist. WeitereSeminarveranstaltungen finden, möglichst rechtzeitig angekündigt, auch an anderen Werk-tagen statt. Seminarveranstaltungen haben dabei Vorrang vor der Ausbildung an der Schu-le. Ausnahmen müssen einzeln genehmigt werden.

Die Anwärterinnen und Anwärter nehmen an allen schulischen Veranstaltungen teil (Konfe-renzen, Dienstbesprechungen, Elternabende etc.). Sie unterliegen als Beamte auf Widerrufder Schweigepflicht und sind somit auch berechtigt, Schülerakten einzusehen.

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Die Ausbi ldung am Seminar

Die Ausbildung am Seminar findet am Dienstag ganztägig und an weiteren Tagen oder inBlockveranstaltungen am Wochenende (Freitag / Samstag) statt.

Die Veranstaltungen am Seminar orientieren sich an schulischen und außerschulischensonderpädagogischen Aufgabenfeldern der Anwärterinnen und Anwärter und beziehen de-ren Problemstellungen mit ein.

Folgende Veranstaltungen werden angeboten (s. Übersichtsgrafik):

Ausbildungsgruppen (im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt in derersten Fachrichtung, im dritten Ausbildungsabschnitt in der zweiten Fachrich-tung), fachrichtungsübergreifend sowie fachrichtungsspezifisch und eng anaktuellen Fragen und Themen aus der Unterrichtspraxis der Anwärterinnenund Anwärter orientiert;

Seminarveranstaltungen aus dem Bereich ÄPädagogik³ (fachdidaktische,fachrichtungsspezifische sowie fachrichtungsübergreifende sonderpädagogi-sche Inhalte);

Gruppen zur Kollegialen Beratung;

Seminarveranstaltungen zum Themenfeld ÄInklusion³ (schwerpunktmäßigin Kooperation mit dem Staatlichen Seminar für Didaktik und LehrerbildungPrimarstufe Bad Mergentheim);

Seminarveranstaltungen zu Schul-, Beamten- und aufgabenbezogenemJugend-, Eltern- und Sozialrecht;

Seminarveranstaltungen aus dem Bereich der ÄErgänzenden Angebote³(z.B. Bewerbertraining, Berufseinstiegsphase, «).

Bei der Belegung wählbarer Seminarveranstaltungen berücksichtigen die Anwärterinnenund Anwärter die unterschiedlichen Inhalte der Ausbildungsklassen und ihrer Sonderpäda-gogischen Handlungsfelder. Sie besuchen im Laufe der Ausbildung fünf Seminarveranstal-tungen aus dem Bereich ÄPädagogik³, die Seminarveranstaltungen im Themenfeld ÄInklu-sion³ und nehmen an einer Gruppe zur Kollegialen Beratung teil.

Weitere Stundenanteile und sonstige verpflichtende Termine sind im ÄAusbildungsjahres-plan³ des Kurses dargestellt. Dieser wird während der Einführungswoche ausgehändigt.

Sprich uns an! … mit Sprache teilhaben…

Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Landesgruppe Baden-Württemberg - Geschäftsstelle - Hundsbergstr. 48 74076 Heilbronn Tel. 07131-179635

E-Mail: [email protected] Homepage: www.dgs-ev.de/baden-wuerttemberg

Vorstand der Landesgruppe

Alle zwei Jahre „Sprach-Heil-Bronner Tage“ an zwei Tagen mit ca. 200 Teilnehmern!

Die dgsDie Deutsche Gesellschaft für Sprach-heilpädagogik e.V. (dgs) versteht sich als Fachverband, der sich für die Interessen der von Sprachbehinderung bedrohten oder betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Frühförderung, durch ambulante, schulische und/oder stationäre Rehabilitation und durch Nachsorge einsetzt. Die dgs sieht eine wesentliche Aufgabe darin, die Situa-tion der Betroffenen öf-fentlich zu artikulieren, um das Problembewußtsein zu schärfen und die gesetzlichen Vorausset-zungen für die notwendige Unterstützung zu schaffen.

Eine Mitgliedschaft bietet viele Vorteile: • Bezug der Fachzeitschrift Praxis Sprache

(erscheint viermal im Jahr)• Zugang zum E-Journal Forschung Sprache

(erscheint zweimal im Jahr)• Umfangreicher Downloadbereich mit zahlre-

ichen Materialien (Arbeitsblätter, Spielvorla-gen, Stundenvorschläge für Therapie und Un-terricht, Therapie- und Unterrichtsideen)

• Fachliche Interessenvertretung und Beratung• Vergünstigte Teilnahme an vielfältigen Fortbil-

dungen und Kongressen• Fachlicher Austausch und regionale Netz-

werke• Aktive Mitgestaltung von Fachveranstaltungen• Aktuelle Informationen auf Bundes- und Lan-

desebene

Weitere Informationen und Aufnahmeanträge stehen auf unserer Hompage!

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Im Schulalltag bewährt sich seit längerem die Methode der Kollegialen Beratung. Gleich-gestellte suchen wechselseitig und gemeinsam nach Lösungen für konkrete Schwierigkei-ten ihres Alltags. Anwärterinnen und Anwärter lernen systematische Beratungsgesprächekennen, mit deren Hilfe sie berufliche Probleme besser bewältigen, ihre Lehrerpersönlich-keit stärken, Entscheidungen besser treffen, Belastungen vermindern können, um inschwierigen Situationen mehr Handlungsspielraum zu gewinnen.

Systematische Vorgehensweisen und Methoden werden unter professioneller Anleitung aneigenen Beispielen ausprobiert, reflektiert und angewandt. Wertschätzender Umgang, kol-legiales Feedback, Ressourcenorientierung usw. werden eingeführt und erlebt, so dassKollegiale Beratung zunehmend selbstorganisiert als Instrument zur Bewältigung von be-ruflichen Herausforderungen angewandt werden kann.

Anwärterinnen und Anwärter besuchen im ersten und / oder zweiten Ausbildungsabschnitteine Gruppe zur Kollegialen Beratung.

Im dritten Ausbildungsabschnitt (nach der Prüfung in der zweiten Fachrichtung) haben dieAnwärterinnen und Anwärter die Möglichkeit, ergänzende Ausbildungsangebote zu be-suchen. Diese vertiefen die Bereiche Beruf und Rolle, bereiten den unmittelbaren Über-gang vom Vorbereitungsdienst in die eigene Berufspraxis vor und können der Weiterent-wicklung persönlicher Fähigkeiten und Stärken dienen. Zusätzlich zu geplanten und orga-nisierten Themenangeboten haben die Anwärterinnen und Anwärter die Möglichkeit, eige-ne Themen zu generieren.

Die Wahl dieser Angebote findet während der Ausbildungszeit in der zweiten Fachrichtungzeitnah zu den Angeboten selbst statt. Sie sind fakultativ, werden für das eigene Portfoliotestiert und finden schwerpunktmäßig nachmittags statt. Für die Teilnahme an diesen Ver-anstaltungen sind die Anwärterinnen und Anwärter vom Unterricht freizustellen.

Grundgedanke der Medienbildung ist eine passgenaue, gemeinschaftliche und am aktuel-len sonderpädagogischen Diskurs orientierte Einbindung digitaler und analoger Medien inallen schulischen Aufgabenfeldern.

Anwärterinnen und Anwärter auch des Mergentheimer Standorts haben grundsätzlich dieMöglichkeit, medienpädagogische Beratung und Begleitung in Anspruch zu nehmen. Ne-ben der Ausleihe von digitalen Medien, der Nutzung von Medienräumen am Seminar (Lern-werkstatt des SSDL Primarstufe in MGH sowie Räume in Stuttgart) und der individuellenBeratung beim Einsatz von Medien im Unterricht wird die Arbeit der Anwärterinnen und An-wärter auf Wunsch gezielt auch vor Ort unterstützt. So besteht aktuell die Möglichkeit, denUmgang mit Tablets und Smartphones in heterogenen Lerngruppen und im Hinblick auf in-dividuelles Lernen zu erproben und mit anderen zu reflektieren. Ansprechpartner am Semi-nar sind:

Joachim Betz ([email protected])Herbert Schleser ([email protected])

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Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunktein den einzelnen Ausbildungsabschnitten

Einführende Woche

In der Einführungswoche lernen die Anwärterinnen und Anwärter die Struktur des Vorberei-tungsdienstes kennen. Die Anwärterinnen und Anwärter werden in ihren Fachrichtungenund Ausbildungsgruppen inhaltlich auf das Aufgabenfeld ÄSchülerinnen und Schüler be-obachten und individuelle Entwicklungen anregen und begleiten³ sowie auf die Themensu-che im Rahmen des Wahlpflichthandlungsfeldes vorbereitet. Die stattfindenden Mentoren-nachmittage dienen der Begegnung zwischen den Mentor/innen und den Anwärter/innenbzw. der Information der Mentor/innen über ihre Aufgaben und Termine der Ausbildung.

Einführendes Prakt ikum (Schulprakt ikum)

In diesem Abschnitt des Vorbereitungsdienstes lernen die Anwärterinnen und Anwärter ih-re Ausbildungsschule und Ausbildungsklasse intensiv kennen:

Sie machen sich mit den organisatorischen Bedingungen der Schule und demProfil der Schule vertraut (z.B. Einzugsbereich der Schülerinnen und Schüler,Umfeld der Schule, Schulpartnerschaften, Arbeitsgemeinschaften, Beratungs-stellen im Schulumfeld, Schülerbeförderung, Jahresplanungen der Schule).

In der Ausbildungsklasse steht das intensive Beobachten und Wahrnehmenvon Schülerinnen und Schülern bezüglich ihrer Lernvoraussetzungen und ih-res Lern- und Entwicklungsbedarfs im Vordergrund.

Durch Übernahme von Unterrichtssequenzen, Kleingruppen- und Einzelför-dersituationen und Mitarbeit im Lehrerteam stellen die Anwärterinnen und An-wärter erste Beziehungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern und zurGesamtklasse her und machen erste Erfahrungen im Bereich Unterrichten.

Darüber hinaus sammeln die Anwärterinnen und Anwärter Informationen zuden an der Schule vorhandenen oder der Schule angegliederten Sonderpäda-gogischen Handlungsfeldern und stellen erste Überlegungen in Bezug auf einmögliches eigenes Handlungsfeld im Wahlpflichtbereich an.

Treten Sie bis 15. April 2017 in den VDS ein und Sie können kostenlos an allen Veranstaltungen des VDS

in Baden-Württemberg im Jahr 2017 teilnehmen

WILDCARD für Anwärter/innen

Verband Sonderpädagogik e.V. Landesverband Baden-Württemberg

Beitritt bei Wieland Fischer: [email protected]

Wir bieten Ihnen

• eine renommierte bundesweite Fachzeitschrift: die „Zeitschrift für Heilpädagogik“

• eine Möglichkeit, sich qualifiziert über das Geschehen in der sonderpädagogischen Landschaft Baden-Württembergs zu informieren: die „Pädagogischen Impulse“ (beide im Mitgliedsbeitrag enthalten)

• erfolgreiche Initiativen, wirkungsvolle Stellungnahmen, klare Positionen

• tragfähige Kooperation mit anderen Verbänden, Schulpraxis, Ausbildung und Schulverwaltung

• Fachtage

• Spezielle Veranstaltungen für Studierende und Lehramtsanwärter/innen

• den sehr günstigen Beitrag für Anwärter/innen in Höhe von 36 € pro Jahr

Beitrittsformulare gibt es auf der Homepage www.vds-baden-wuerttemberg.de

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Erster Ausbi ldungsabschnit t - (Februar bis Sommerfer ien)

Im ersten Ausbildungsabschnitt beträgt die Unterrichtsverpflichtung der Anwärter/innen ander Schule insgesamt 14 Wochenstunden im angeleiteten Unterricht und im Sonderpäda-gogischen Handlungsfeld.

Folgende Inhalte und Ziele werden in Bezug auf die Unterrichtsfähigkeit angestrebt:

Das Kennenlernen und Beobachten der Schülerinnen und Schüler und dieBerücksichtigung ihrer Voraussetzungen bezüglich Entwicklungsstand, Leis-tungsfähigkeit und Lernbedingungen bei der Planung von Unterricht. Das An-legen eines Unterrichtstagebuches kann dafür hilfreich sein.

Im sonderpädagogischen Unterricht müssen auf der Grundlage von ILEB(Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung) die Beobachtungen und Er-fahrungen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern transparent gemacht undfür die Gestaltung neuer Lernsituationen genutzt werden. Die Anwärterinnenund Anwärter sollen zunehmend die Fähigkeit entwickeln, den Unterricht aufdie individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die aktuellenschulischen Rahmenbedingungen abzustimmen. Differenzierte Lernangeboteund alternative Planungen sind weitere Elemente der Unterrichtsvorbereitung.Schülerorientierte Reflexionen sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachbe-reitung.

Im sonderpädagogischen Unterricht praktizieren die Anwärterinnen und An-wärter zunehmend eine schülerorientierte Lehrerrolle. Es soll im Vorberei-tungsdienst das Verständnis dafür geschaffen werden, dass Lehrerinnen undLehrer im Rahmen eines sonderpädagogischen Unterrichts von den Schüler-innen und Schülern mittelbar und unmittelbar Hinweise erhalten, unter wel-chen Bedingungen sie im jeweiligen Lernprozess zu Fortschritten kommen.Hierbei wird ein weites Verständnis von Schule zu Grunde gelegt.

Außerschulische Lernorte und die Angebote kooperierender Institutionenwerden einbezogen. Ziel des Unterrichts ist dabei nicht nur der Fortschritt,sondern auch die Entwicklungsbegleitung im persönlichen und sozialen Be-reich.

Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen mit zunehmender Selbststän-digkeit umfangreichere Unterrichtsaufgaben bis hin zu ganzen Unterrichts-einheiten. Ziel des ersten Ausbildungsabschnittes ist es, Unterricht selbststän-dig planen und durchführen zu können. Dies kann sowohl im Klassenunter-richt als auch in Teilgruppen geleistet werden. Die Befähigung zum selbst-ständigen Unterrichten wird vom Leiter der schulpraktischen Ausbildung(Schulleiterin / Schulleiter der ersten Fachrichtung) im Einvernehmen mit derAusbilderin / dem Ausbilder am Seminar gegen Ende des ersten Ausbildungs-abschnittes festgestellt.

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Gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnittes wird durch die Leitung der Schule der ers-ten Fachrichtung im Rahmen eines Ausbildungsgesprächs in Abstimmung mit der Ausbil-derin/dem Ausbilder des Seminars, der Anwärterin/dem Anwärter und evtl. der Leitung derSchule der zweiten Fachrichtung ein Ausbildungsplan für den Verlauf der weiteren Aus-bildung erstellt (selbstständiger Unterricht, Weiterführung der Arbeit im Sonderpädagogi-schen Handlungsfeld, Wechsel in die zweite Fachrichtung etc.).

Neben der Mitarbeit im Team der Klasse ist die Mitarbeit in den vor Ort praktizierten For-men der kollegialen Zusammenarbeit auf Klassen-, Stufen- und Schulebene ein wichti-ges Erfahrungsfeld für die Anwärterinnen und Anwärter.

Die Entwicklung eines eigenen Sonderpädagogischen Handlungsfeldes in einem der dreiWahlpflichtbereiche (s.u.) ist ein weiterer zentraler Gegenstand im ersten Ausbildungsab-schnitt.

Die Ausbildung an der Schule beinhaltet auch die Einführung in schulkundliche Kennt-nisse, die Weiterführung in der diagnostischen Praxis sowie die Beteiligung an der Aus-bildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Die Anwärterinnen und Anwärterbesuchen am Seminar Veranstaltungen zu Schul- und Beamtenrecht und legen nachden Sommerferien die Rechtsprüfung ab.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder besuchen die Anwärterinnen und Anwärter im erstenAusbildungsabschnitt in der Regel zwei Mal im Rahmen beratender Unterrichtsbesuche.Die Schulleitung kann jederzeit den Unterricht der Anwärterinnen und Anwärter besuchen,sowie Einblick in deren Arbeit in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern nehmen.Sie führt im ersten Ausbildungsabschnitt mindestens einen beratenden Besuch durch.

Aktuelle bildungspolitische Veränderungen haben zur Folge, dass in Zukunft immer mehrSchülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstüt-zungs- oder Bildungsangebot in heterogenen Lerngruppen an allgemeinen Schulen unter-richtet werden. Um Anwärterinnen und Anwärtern des Lehramts Sonderpädagogik in einersich verändernden Berufsrolle auf die Arbeit an allgemeinen Schulen im Rahmen der Son-derpädagogischen Dienste und im Rahmen von inklusiven Bildungsangeboten vorzube-reiten, werden in Zusammenarbeit mit dem SSDL Primarstufe Bad Mergentheim mehrereVeranstaltungen gemeinsam geplant, die diesen Themenbereich zum Gegenstand haben.Dabei soll von der jeweiligen Expertise profitiert und die jeweilige Perspektive einbezogenwerden. Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sollen geprüft undnach Möglichkeit erprobt werden.

Zweiter Ausbi ldungsabschnit t - (Sommerfer ien±Weihnachtsfer ien)

Im zweiten Ausbildungsabschnitt beträgt die Unterrichtsverpflichtung der Anwärter/innenan der Schule insgesamt 14 Wochenstunden. Davon werden 6 Wochenstunden selbststän-dig unterrichtet. 3 bis 5 Stunden beträgt die Tätigkeit im Sonderpädagogischen Handlungs-feld. Diese kann Teil des selbständigen Unterrichts sein oder auch geblockt werden. Dieübrige Zeit erstreckt sich auf angeleitete Unterrichtsaufgaben.

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Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen in diesem Ausbildungsabschnitt mit zu-nehmender Selbstständigkeit die Planung, Durchführung und Reflexion von längerfristiggeplanten Unterrichtsvorhaben.

Die Prüfungsordnung macht einen Wechsel in eine Schule der zweiten Fachrichtung zuBeginn des neuen Schuljahres möglich. Davon unberührt bleiben in jedem Fall die 6 Wo-chenstunden selbstständiger Unterricht an der Schule der ersten Fachrichtung. Über die-sen Lehrauftrag entscheidet der/die Schulleiter/in.

Bis spätestens Mitte Oktober reichen die Anwärterinnen und Anwärter einen Themenvor-schlag für die Hausarbeit zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld über den Ausbil-der/die Ausbilderin des Seminars ein. Abgabetermin der Hausarbeit ist im Januar, der vo-raussichtliche Zeitraum des Prüfungsteils Pädagogisches Kolloquium liegt im Febru-ar/März.

Es finden beratende Besuche durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars imUnterricht und im Sonderpädagogischen Handlungsfeld statt. Die Schulleitung führt min-destens einen beratenden Besuch im Sonderpädagogischen Handlungsfeld durch.

Die Ausbildungsgruppe in der ersten Fachrichtung am Seminar endet im November. DerPrüfungszeitraum in der ersten Fachrichtung schließt sich direkt an. Die Prüfung umfasstdie Beurteilung der Unterrichtspraxis und ein fachdidaktisches Kolloquium.

Drit ter Ausbi ldungsabschnit t - (Januar bis Schul jahresende)

Zu Beginn des Ausbildungsabschnittes wird die Hausarbeit über die Arbeit in einem Son-derpädagogischen Handlungsfeld abgegeben.

Spätestens jetzt wechseln die Anwärterinnen und Anwärter mit 8 Wochenstunden in eineAusbildungsschule der zweiten Fachrichtung.

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Die Arbeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld kann in der ersten Fachrichtung weiter-geführt, mit einem Handlungsfeld aus dem Wahlbereich und/oder verknüpfend in der zwei-ten Fachrichtung aufgenommen oder zeitlich reduziert werden.

(vgl. Angaben zur Unterrichtsverpflichtung Seite 5)

��� In der Schule der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung wird der selbst-ständige Unterricht im Umfang von 6 Wochenstunden fortgeführt.

Die Ausbildung für die zweite Fachrichtung wird individuell mit den Ausbilderinnen undAusbildern abgesprochen und terminiert.

Es findet ein zweites Ausbildungsgespräch statt.

Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes besteht aus einer Hausarbeitund einem Pädagogischen Kolloquium. Im Rahmen des Pädagogischen Kolloquiums imFebruar/März wird mittels eines Fallbeispiels mit Handlungsfeld- oder Schulpraxisbezugmediengestützt und in freier Rede die Arbeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld dar-gestellt. Hierbei werden weiterführende Fragestellungen der Fachrichtung des Sonderpä-dagogischen Handlungsfeldes, in dem die Anwärterinnen und Anwärter tätig sind, struktu-riert und inhaltlich aufgearbeitet. In einem anschließenden Gespräch werden die inhaltli-chen Aspekte des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes unter Einbeziehung der Haus-arbeit reflektiert.

Die Beurteilung der Unterrichtspraxis und das fachdidaktische Kolloquium in der zweitenFachrichtung finden im April/Mai statt.

In diesem Ausbildungsabschnitt finden u.a. fakultative Veranstaltungen zu verschiede-nen Aspekten des Bewerbungsverfahrens und zu weiteren Themenfeldern der (Son-der-) Pädagogik statt.

SchulpraxisDie Mentorinnen und Mentoren übernehmen einen wesentlichen Teil der schulpraktischenAusbildung. Sie sind zusammen mit den Schulleitungen für die organisatorischen Rahmen-bedingungen in der Schule (z.B. Stundenplan der Anwärterinnen und Anwärter) verantwort-lich.

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der Regel ein großes Interesse, Mitverantwor-tung für ihre Ausbildungsklasse und für die Schule zu übernehmen. Das verantwortliche,selbstständige Handeln der Anwärterinnen und Anwärter wird gefördert durch deren Einbe-

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zug in die vielfältigen Arbeitsaufgaben (Unterrichtsplanung, Gestaltung des Klassen- undSchullebens, Zusammenarbeit mit Eltern etc.).

Angelei teter Unterr icht

Eine stufenweise Einführung in die Unterrichtstätigkeit kann den Anwärterinnen und An-wärtern die eigene Praxis erleichtern. Es bieten sich folgende Formen an:

Hospitation in der Ausbildungsklasse mit umschriebenen Aufgaben der Mit-arbeit bzw. der Beobachtung;

Übernahme und Durchführung erster Aufgaben im Unterricht, wobei derSchwerpunkt sich immer mehr zum eigenen angeleiteten Unterricht verlagert;

Übernahme umfangreicherer Unterrichtsaufgaben und Sequenzen bis hinzu ganzen Unterrichtseinheiten.

Die Beteiligung an der Planung von Unterricht und der Entwicklungsbegleitung von Schü-lerinnen und Schülern kann sich auf folgende Bereiche beziehen:

Entwicklung individueller Bildungsangebote;

Gestaltung und Durchführung von Ritualen und alltäglichen Tätigkeiten (z.B.:Morgenkreis, Essen, Spielsituationen);

Beobachtung und Begleitung eines Schülers/einer Schülerin über längere Zei-träume hinweg;

Übernahme einer Arbeitsgruppe nach Interessen und Fähigkeit der Anwärter-innen und Anwärter;

Gestaltung einzelner Unterrichtsphasen und Medien;

schrittweise verantwortliche Übernahme einer ganzen Unterrichtsstunde mitBegleitung durch die Mentorin/den Mentoren.

Selbstständiger Unterr icht

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes (vor den Sommerferien) wird die Befähigungzum selbstständigen Unterrichten festgestellt (Schulleiter/innen und Ausbilder/innen desSeminars unter Berücksichtigung der Einschätzung der Mentorin/des Mentors).

Mit Beginn des neuen Schuljahres erteilen die Anwärter/innen 6 Wochenstunden selbst-ständigen Unterricht. Hierbei werden von ihnen Unterrichtsaufträge mit selbstständigerund längerfristiger Planung übernommen.

Dies kann z.B. auch der Unterricht einer Teilgruppe, einer Niveaugruppe (Kulturtechniken),einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Klasse in einzelnen Lernbereichen (Sport, Musiko.ä.) sein. Der selbstständige Unterricht kann auch zum Teil im Rahmen des Sonderpäda-gogischen Handlungsfelds vergeben werden.

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Sonderpädagogisches Handlungsfeld

Im Hinblick auf die Ausrichtung der Schulen als Bildungs- und Beratungszentren kommtder Bedeutung von Aufgabenfeldern in den Bereichen

x Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behin-derungen;

x Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote;

x Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben

ein hoher Stellenwert zu. In der Prüfungsordnung werden sie als Wahlpflichthandlungsfel-der (WPH) benannt. Eines dieser Felder muss somit im Rahmen eines Sonderpädagogi-schen Handlungsfeldes bearbeitet werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Sonderpädagogische Handlungsfelder ausden Bereichen

x Kulturarbeit, Gestalten und Lernen;

x Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen;

x Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur;

x Sprache und Kommunikation;

x religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik

zu entwickeln.

Anwärterinnen und Anwärter sollen sich möglichst schon im ÃEinführenden Praktikumµ ersteEinblicke in diese Tätigkeitsbereiche verschaffen. Aus den gewonnenen Erfahrungen ent-wickeln sie in Absprache mit der Schulleitung, den Mentor/innen und den Ausbilder/innendes Seminars bereits im ersten Ausbildungsabschnitt ein sonderpädagogisches Hand-lungsfeld.

Dieses kann sowohl schulnah (Frühförderung, Prävention, Sonderpädagogische Dienste,Organisation von inklusiven Angeboten, Kooperation mit anderen Schulen, «) als auchschulfern (Kooperation mit Vereinen, Eingliederung in Beruf und Arbeit, «) sein.

Im Umfang von 3 bis 5 Wochenstunden arbeiten sich die Anwärterinnen und Anwärter imersten Ausbildungsabschnitt in die Praxis eines SPH ein. Dabei agieren sie zunehmendselbstständig und eigenverantwortlich; die Begleitung erfolgt durch eine fachkundige Per-son nach Absprache mit der Ausbilderin/dem Ausbilder des Seminars.

Die Inhalte des SPH werden prozesshaft in einer Hausarbeit dokumentiert und im drittenAusbildungsabschnitt im Rahmen einer Prüfung dargestellt und vertieft. . Hierzu wird in derAusbildungsgruppe der ersten Fachrichtung beraten.

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Umfang und Dauer der Tätigkeit im SPH sind flexibel (s. Hinweis auf Stundenumfänge Sei-te 5) und orientieren sich an den Erfordernissen.

Beratende Unterrichtsbesuche -schriftliche Unterrichtsvorbereitung

Im ersten Ausbildungsabschnitt finden in der Regel vier beratende Besuche inder ersten Fachrichtung statt.

Die Termine werden individuell vereinbart.

Die ersten zwei Unterrichtsbesuche werden vor den Sommerferien durchge-führt.

Der zweite Unterrichtsbesuch findet in der Regel gemeinsam mit der Schullei-terin / dem Schulleiter statt. Hierbei oder bei einem gesonderten Termin fin-den das erste Ausbildungsgespräch sowie die Feststellung der Befähigungzum selbstständigen Unterricht statt. Grundlage hierfür ist die Einschätzungder Entwicklung der Anwärterin / des Anwärters im Verlauf des ersten Ausbil-dungsabschnittes.

Beratende Besuche durch die Ausbilderin / den Ausbilder und die Schulleite-rin / den Schulleiter der ersten Fachrichtung werden auch im Sonderpädago-gischen Handlungsfeld gemacht.

Zu den beratenden Unterrichtsbesuchen fertigen die Anwärterinnen und Anwärter eine zu-nehmend ausführlicher werdende Planung an. Hierbei entwickeln sie eigene Formen, dieihren individuellen Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen entsprechen.

Ein wesentliches Element der Unterrichtsvorbereitung stellt die Auseinandersetzung mitden Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler dar. Es hat sich deshalb bewährt,dass die Anwärterinnen und Anwärter von Anfang an die Beschreibung der individuellenLernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler mit in ihre schriftlichen Vorbereitungenaufnehmen. In den Prüfungsteilen ÄBeurteilung der Unterrichtspraxis³ müssen die Anwär-terinnen und Anwärter in der ersten und zweiten Fachrichtung ihre Unterrichtsplanung

x einmal durch einen ausführlichen schriftlichen Entwurf

x und einmal durch einen mündlichen Vortrag mit Planungsskizze und Planungsun-terlagen für einzelne Schülerinnen und Schüler und für das gesamte Unterrichts-vorhaben darlegen.

In der Ausbildungsgruppe der ersten Fachrichtung werden beide Formen erarbeitet. Eswird empfohlen, beide Formen bei beratenden Unterrichtsbesuchen zu erproben.

Über das Beratungsgespräch wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das allen Beteiligtenzugeleitet wird.

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Während der Ausbildung in der zweiten Fachrichtung finden in der Regel zwei beratendeUnterrichtsbesuche statt.

Tätigkeitsbeschreibung derMentorinnen und Mentoren

Die Mentorinnen und Mentoren beraten und unterstützen die schulpraktischen Tätigkeitender Anwärterinnen und Anwärter. Sie sind Ansprechpartner und vermitteln Kontakte in undggf. außerhalb der Schule. Die (öffentlichen) Ausbildungsschulen können für diese Tätig-keit 1,5 Lehrerwochenstunden bei der Bedarfsplanung pro Anwärter/in in der ersten Fach-richtung berechnen. In der zweiten Fachrichtung beträgt die Anrechnung 0,75 Lehrerwo-chenstunden pro Anwärter/in.

Die Tätigkeiten der Mentorinnen und Mentoren sind vielfältig:

Sie geben Gelegenheit zur Hospitation in ihrem Unterricht und besprecheneigene Stunden.

Sie fordern zur Mitplanung, zur Mitarbeit und zur selbstständigen Unterrichts-tätigkeit auf.

Sie beraten und unterstützen die Anwärterinnen und Anwärter bei der Vor-bereitung ihrer Unterrichtsaufgaben.

Sie führen regelmäßig Vor- und Nachbesprechungen zu den Unterrichtsauf-gaben der Anwärterinnen und Anwärter durch (i. d. R. wöchentlich).

Sie besprechen und erheben mit den Anwärterinnen und Anwärtern Schüler-voraussetzungen in Bezug auf relevante Unterrichtsbereiche.

Sie führen die Anwärterinnen und Anwärter in die Handhabung von Arbeits-unterlagen ein (Wochenbuch, Förder- und Stoffverteilungspläne, etc.).

Sie ermöglichen den Anwärterinnen und Anwärtern das Mitwirken inkooperativen Arbeitsfeldern.

Sie beraten und unterstützen die Anwärterinnen und Anwärter bei der Pla-nung, Durchführung und Reflexion von kooperativen Aufgaben im Rahmendes Sonderpädagogischen Handlungsfeldes.

Bei der Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden können z. B. folgende Ge-sichtspunkte berücksichtigt werden:

Unterr ichtsplanung:

die Diskussion der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler unddie sich daraus ergebenden Schlüsselprobleme und sonderpädagogischen Al-ternativen;

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der Bezug zu individuellen Bildungsplänen und Kompetenzbeschreibungenfür einzelne Schüler/innen;

die Festlegung der angestrebten Kompetenzen;

die Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte und deren didaktische Umsetzung;

die Abfolge von Unterrichtsphasen;

die Auswahl der Arbeitsmittel und deren Einsatz;

die Wahl der Arbeitsformen;

spezifische Lernangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler;

Ursachen von Unterrichtsstörungen und Interventionsmöglichkeiten bei auffäl-ligem Verhalten.

Unterr ichtsref lexion

Erwartungen von Mentor/in und Anwärter/in an den Unterricht und insbeson-dere an die Lehrerrolle;

die Beziehung der Lehrerin/des Lehrers zur Klasse bzw. zu einzelnen Schü-lerinnen und Schülern;

die Förderung von Eigentätigkeit und Entscheidungskompetenzen der Schü-lerinnen und Schüler im Unterricht;

Nachdenken über die erzieherischen und unterrichtlichen Lehreraktivitäten;

Vergleich zwischen Planung und tatsächlichem Verlauf im Hinblick auf die In-tentionen des Unterrichts;

die Wirkung und Angemessenheit der eingesetzten Medien;

die Lebendigkeit in der Unterrichtsgestaltung.

Anlei tung im Sonderpädagogischen Handlungsfeld

kann erfolgen durch den Mentor/die Mentorin, wenn das Handlungsfeld zu de-ren Aufgabenbereich gehört (z.B. Mentor ist verantwortlich für das Entwick-lungsfeld ÄSoziales Lernen³ oder ÄUnterstützte Kommunikation³ an der Schu-le), oder

erfolgt durch eine/n andere/n Lehrer/in am Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum, wenn das Handlungsfeld innerhalb der Schule liegtund zu dessen/deren Aufgaben gehört (z.B. Betreuer/in der Schulhomepage,der/die das Erstellen der Schüler-Seite begleitet), oder

erfolgt durch eine/n Anleiter/in der außerschulischen Institution, in der dasHandlungsfeld durchgeführt wird (z.B. Schulsozialarbeiter, Mitarbeiter einerBeratungsstelle, Übungsleiter eines Sportvereins, der integrative Gruppen an-bietet).

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Kenntnisse im Aufgabenfeld Beratung und Kooperat ion

Kenntnisse in den Arbeitsfeldern Beratung und Kooperation werden immer bedeutsamerfür die tägliche Arbeit in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, dieZusammenarbeit mit Beratungsstellen und anderen Schularten. Unter Einbeziehung derTätigkeit im SPH sind sie von grundlegender Bedeutung für die gesamte Ausbildung. DieGrundhaltung von kooperativem Arbeiten in professionellen Bezügen kann hier währendder Ausbildung erlebt und eingeübt werden.

Die Mentorinnen und Mentoren geben ihren Anwärterinnen und Anwärtern vielfältige Einbli-cke in diese Grundhaltung und ermöglichen Erfahrungen auf diesem zentralen Gebiet (z.B.Kooperation mit anderen Schularten, außerschulischen Partnern, Kooperation mit Kolle-gen, in der Berufsvorbereitung etc.).

Im Rahmen ihrer Praxis beteiligen sich die Anwärter/innen beispielsweise an:

Elterngesprächen (Elternabende, Einzelgespräche, Kontakte knüpfen, ...);

Gesprächen an anderen Schulen (Beratung von Kolleginnen und Kollegen imPrimar- oder Sekundarstufenbereich, ...);

Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. Bildungsanspruchs;

Fallbesprechungen im Kollegium;

Fallbesprechungen mit außerschulischen Partnern (Jugendhilfe, Frühförde-rung, Beratungsstellen, ...).

Die Zusammenarbeit zwischen dem Seminar und denMentorinnen und Mentoren

Damit der Vorbereitungsdienst für alle Beteiligten gewinnbringend verläuft, ist eine intensi-ve Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar notwendig. Persönliche Gesprächezwischen Mentor/innen, der Schulleitung, den Ausbilder/innen des Seminars undden Anwärter/innen können hierfür in unterschiedlicher Zusammensetzung nützlich sein.In der Praxis ergeben sich regelmäßig Gesprächsmöglichkeiten, wie z.B.:

gemeinsame Stundennachbesprechungen (gegebenenfalls auch Vorbespre-chungen) im Zusammenhang mit den Unterrichtsbesuchen;

individuell vereinbarte Gespräche;

Schulleiter- und Mentorennachmittage am Seminar.

Hier finden Angebote mit folgenden Schwerpunkten statt:

Begegnung zwischen Mentor/innen und Ausbilder/innen an dem stattfinden-den Mentorennachmittag in der Einführungswoche;

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Informationen zu den Inhalten und der Organisation des Vorbereitungsdiens-tes;

ein Mentorentag im Herbst dient vor allem dem Austausch und der Fortbil-dung der Mentor/innen.

Für neue Mentorinnen und Mentoren finden zur Einführung in die Mentorentätigkeit Infor-mationsveranstaltungen an den Schulen oder im Seminar statt.

Prüfungen

Die Prüfung für das Zweite Staatsexamen umfasst folgende Teile:

Beurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium in der ersten FachrichtungBeurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium in der zweiten FachrichtungHausarbeit zum Sonderpädagogischen HandlungsfeldPädagogisches Kolloquium zum Sonderpädagogischen HandlungsfeldSchul-, Beamten-, aufgabenbezogenes Jugend-, Eltern- und SozialrechtSchulleiterbeurteilung

Alle Prüfungsergebnisse und die Note der Schulleiterbeurteilung ergeben eine Endnote,wobei die einzelnen Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet werden.

Bei der Beurteilung der Unterrichtspraxis und dem anschließenden fachdidaktischen Kollo-quium in den beiden Fachrichtungen bestehen die Prüfungskommissionen jeweils aus ei-nem Mitglied der Kultusverwaltung (i.d.R. Schulleitungen) als Vorsitz und einer Ausbilde-rin/einem Ausbilder des Seminars.

Die Prüfungskommission im Prüfungsformat Sonderpädagogisches Handlungsfeld (Haus-arbeit, pädagogisches Kolloquium) besteht aus zwei Ausbilder/innen des Seminars.

Die Anwärter/innen haben an den Prüfungstagen und auf Antrag insgesamt an bis zu zweiunmittelbar davor liegenden Werktagen frei bzw. keine sonstigen Dienstverpflichtungen.

Weiterhin erstellt die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule der ersten Fachrichtung in Ab-sprache mit der Schulleiterin/dem Schulleiter der Schule der zweiten Fachrichtung jeweilsunter Einbezug der Erkenntnisse der Mentorin/des Mentors, sowie der Ausbilderin/desAusbilders eine schriftliche Beurteilung mit Note über die Berufsfähigkeit der Anwärte-rin/des Anwärters. Die Ausbilderin/der Ausbilder und die Mentorin/der Mentor können denEntwurf der Beurteilung vorab zur Kenntnis erhalten und Stellung nehmen. Die Beurteilungmuss im dritten Ausbildungsabschnitt dem Landeslehrerprüfungsamt und dem Seminar zu-geleitet werden (genauer Termin siehe Prüfungsterminplan).

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Grundlage der Beurteilung durch die Schulleitungen sind folgende Kompetenzbereiche:

x Unterrichtenx Beziehungen gestalten und erziehenx Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzenx Kooperieren und beratenx Schule mitgestaltenx Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten

��� Die Schulleiterbeurteilung kann bis zum Ende des Vorbereitungsdienstesfortgeschrieben und verändert werden!

Der vom Landeslehrerprüfungsamt erstellte Terminplan für alle Prüfungsteile wird zu Be-ginn des Vorbereitungsdienstes ausgeteilt und ist verbindlich.

Diese Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die Ausbildung am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart, Abteilung Sonderpädagogik in Stuttgart.

Im Einzelfall sind Abweichungen in den verschiedenen Fachbereichen bzw. Fachrichtungen möglich.

Stand: Dezember 2016

STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG

STUTTGART ABTEILUNG SONDERPÄDAGOGIK

Rosenbergstraße 49 70176 Stuttgart

[email protected]

www.seminare-bw.de

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