lektion 3 vertragsschluss und vertragsauslegung (§ 2, iii - vi) privatrecht ii
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Lektion 3
Vertragsschluss und Vertragsauslegung(§ 2, III - VI)
Privatrecht II
Übersicht zur Lektion 3
Antrag und Annahme (§ 2, III, A / B)
Wirksamwerden von Willenserklärungen (§ 2, III, C)
Auslegung von Willenserklärungen (§ 2, V)
Vertragsschluss durch Stellvertretung (§ 2, IV)
Haftung aus culpa in contrahende (§ 2, VI)
Der Austausch der Willenserklärungen: Antrag und Annahme
Das Wirksamwerden der Willenserklärungen: Empfangsbedürftigkeit
Der Widerruf der Willenserklärungen
Die Auslegung der Willenserklärungen: Vertrauensprinzip
Die Willenserklärungen beim Vertragsabschluss
A B
Der Austausch der Willenserklärungen
Antrag (Offerte)
Annahme (Akzept)
t
Der Austausch der Willenserklärungen
t
Antrag
Bindung des Antragstellers
Annahme
Zustandekommen des Vertrages
Der Antrag (Offerte)
A B
Bestimmtheit / Bestimmbarkeit * Bindungswille
„Ja“ (Annahme)
*(bezüglich der wesentlichen Vertragspunkte)
Antragsteller(Offerent)
Fehlen des Bindungswillens:Einladung zur Offertstellung (Art. 7 OR)
A B
Einladung zur Offertstellung
Angebot (Offerte)
Annahme (Akzept)
t
Einladung zur Offertstellung (Art. 7 OR)
gemäss ausdrücklichem Ausschluss derVerbindlichkeit
gemäss Auslegungnach dem
Vertrauensprinzip
Art. 7 Abs. 1 OR Art. 7 Abs. 2 und 3 OR
Auslegungsregeln nach Art. 7 Abs. 2 und 3 OR
Art. 7 Abs. 3 ORBindungswille
Art. 7 Abs. 2 ORkein Bindungswille
Auslage von Waren mitAngabe des Preises
Versendung von Tarifen,Preislisten und dergleichen
Antrag (mit Bindungswirkung)
Einladung zur Offertstellung
e contrario zu Art. 7 Abs. 3 OR
in Analogiezu Art. 7 Abs. 2 OR
„Auslage“ vonDienstleistungen
Zeitungsinserate, Prospekte,Werbespots, Internet
Auslegungsregeln nach Art. 7 Abs. 2 und 3 OR
Einladung zur Offertstellung
Zeitliche Bindungswirkung des Antrages
mit AnnahmefristArt. 3 Abs. 1 OR
ohne Annahmefrist
unter Anwesenden
Art. 4 OR
unter Abwesenden
Art. 5 OR
Der unbefristete Antrag unter Anwesenden(Art. 4 OR)
t
A B
Antrag Annahme
sogleich
Der unbefristete Antrag unter Abwesenden(Art. 5 OR)
t
A B
Antrag Annahme
angemesseneÜberlegungsfr
ist
Übermitt-
lungszeit
Übermitt-
lungszeit
A B
Zusendung (kein Antrag)
Angebot (z.B. Bezahlung)
Annahme (z.B. Schweigen)
Sonderfall: Die Zusendung unbestellter Sachen
(Art. 6a Abs. 1 OR)
Die Zusendung unbestellter Sachen(Art. 6a Abs. 2 und 3 OR)
offensichtlich irrtümliche Zusendung
(Art. 6a Abs. 3 OR)
keine irrtümlicheZusendung
(Art. 6a Abs. 2 OR)
Aufbewahrungs- und Benachrichtigungspflicht
des Empfängers
keine Aufbewahrungs- und Benachrichtigungspflicht
des Empfängers
Die Annahme (Akzept)
A B
Angebot
Übereinstimmung mit dem Antrag* Einhaltung der Annahmefrist
* (bezüglich der wesentlichen Vertragspunkte)
Annehmender(Akzeptant)
Schweigen auf einen Antrag(Art. 6 OR)
Grundsatz Ausnahme
keine Annahme
(„wer schweigt, scheintnicht zuzustimmen“)
besondere Natur des Geschäftes
besondere Umstände
A B
Einladung zur Offertstellung
Angebot (ausdrücklich)
Annahme (Schweigen)
Schweigen auf einen Antrag(besondere „Umstände“ gemäss Art. 6 OR)
Wirksamwerden von Willenserklärungen(Empfangsbedürftigkeit)
t
A B
„Die Erklärung reist auf Gefahr des Erklärenden“
Abgabe
Erklärung
Absendung EintreffenKenntnisnahme
Machtbereich des
Empfängers
Der Widerruf von Willenserklärungen
Grundsatz Ausnahme(Art. 9 OR)
Antrag und Annahmesind unwiderruflich
Eintreffen: vor oder mit der Erklärung
Kenntnisnahme: vor der Erklärung
Auslegung von Willenserklärungen
Auslegungsstreit
Konsensstreit
Inhalt des Vertrages
Zustandekommendes Vertrages*
*(normativer Konsens über diewesentlichen Vertragspunkte)
Auslegung der Willenserklärungen(Art. 18 OR)
subjektive / empirische Auslegung
objektive / normative Auslegung*
wirklicher Willeder Parteien
mutmasslicher Willeder Parteien
*(Vertrauensprinzip)
Vertragsschluss durch Stellvertretung
direkteStellvertretun
g
indirekteStellvertretu
ng
Art. 32 – 40 OR Art. 32 Abs. 3 ORArt. 425 ff. OR (Kommission)
Direkte (unmittelbare) Stellvertretung
A B C
Vertretener Vertreter Dritter
Austauch der Willenserklärungen
handelt in
fremdem
Namen
Vertrag
Vollmacht
Grundverhältnis
Direkte Stellvertretung bei „externer Vollmacht“
(Art. 33 Abs. 3, Art. 34 Abs. 3 OR)
A B C
Vertretener Vertreter Dritter
Austauch der Willenserklärungen
Vertrag
„externe Vollmacht“
Grundverhältnis
guterGlaube(Art. 3ZGB)
handelt in
fremdem
Namen
A B C
„Vertretener“ falsus procurator Dritter
Austauch der Willenserklärungen
handelt in
fremdem
Namen
kein Vertrag
keine Vollmacht
Vollmachtlose Stellvertretung(Art. 38 und 39 OR)
kein Vertrag
Anspruch aus Art. 39 ORbei Genehmigung tritt Vertretungswirkung ein
(Art. 38 OR)
Indirekte (mittelbare) Stellvertretung
A B C
Vertretener Vertreter Dritter
Austauch der Willenserklärungen
handelt in
eigenem
Namen
Vertrag
Grundverhältnis
Haftung aus culpa in contrahendo (cic)
A BVertragsverhandlungs-
verhältnis
Anspruch auf Schadenersatz
Verletzung vorvertraglic
herPflichten Pflicht, ernsthaft zu verhandeln
Aufklärungs- und Informationspflicht Schutzpflicht
Haftung aus culpa in contrahendo (cic)
Schaden Verletzung vorvertraglicher Pflichten (Verstoss gegen Treu und Glauben) Kausalzusammenhang Verschulden
Tatbestand
RechtsfolgeSchadenersatzpflicht (im Umfang des negativen Interesses: z.B. Auslagenersatz)