liebe mitbürgerinnen und mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. ich bin zuversichtlich,...

15
MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST 12 Diese Ausgabe erscheint auch online Freitag, 20. März 2020 www.oberstenfeld.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst, wir befinden uns in einer besonders herausfordernden Zeit, die viel Einschränkung und Verunsicherung über die Gesundheit, Arbeit und die Lebensgestaltung mit sich bringt. Es kommt jetzt darauf an, dass jeder Einzelne von uns die Ernsthaftigkeit der Lage versteht. Die weitere Ausbreitung des Viruses muss eingedämmt werden, weil wir sonst in eine Lage kommen, die wir nicht mehr kontrollieren können. Das geht aber nur gemeinsam, indem wir solidarisch handeln und aktuelle Einschränkungen unserer Lebensqualität zum Wohle der Gesundheit der Alten, Kranken und Schwächeren hinnehmen. Es ist wichtig, dass uns allen bewusst wird, dass wir mit unserem Verhalten von heute über Leben von morgen entscheiden. Jede und jeder von uns kann und muss einen Beitrag leisten. Dabei geht es nicht mehr darum, das Virus zu verhindern. Alleroberste Priorität hat jetzt, die Infekti- onen zu verlangsamen. Und das gelingt in der Tat nur, wenn wir wirklich auf jeden unnötigen sozialen Kontakt verzichten. Der Schutz der Menschen hat Vorrang vor allem anderen! Daher bitte ich Sie darum, die getroffenen Maßnahmen und Empfehlungen ernst zu nehmen und umzusetzen, da diese nur dann ihre Wirkung entfalten. Dazu zählen: Nur für zwingend erforderliche Erledigungen sollte das Haus verlassen werden. Verzichten Sie auf Freizeitaktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung und achten Sie darauf, dass sich Ihre Kinder nicht zum Spielen mit anderen Kindern treffen. Tragen Sie aktiv zur Eindämmung des Coronaviruses bei und verringern Sie Ihre sozialen Kontakte auf die Kernfamilie. Vermeiden Sie weitestgehend Körperkontakt und halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Vermeiden Sie Ansammlungen von Menschen. Sehen Sie von Reisen im In- und Ausland dringend ab. Folgen Sie den Hygieneanweisungen und waschen Sie Ihre Hände lieber einmal zu viel als zu wenig. Bitte unterstützen Sie Mitmenschen, die ihre Wohnung nicht verlassen dürfen, indem Sie zum Beispiel Einkäufe für sie tätigen. Weitere Informationen finden Sie im Innenteil sowie stets aktuell auf www.oberstenfeld.de. Wichtig ist, dass wir weiter verantwortungsbewusst und besonnen mit dieser schwierigen Situation umgehen. Uns ist bewusst, dass dies starke Einschnitte für Ihren Alltag bedeutet. Aber wir können die exponentielle Ausbreitung des Viruses nur stoppen, wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame Anstrengungen schaffen. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen als Gemeindeverwaltung gerne telefonisch unter 07062 261-0 oder via E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund! Ihr Bürgermeister Markus Kleemann

Upload: others

Post on 09-Oct-2020

1 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Mitteilungsblatt für Oberstenfeld, GrOnau und PrevOrst

12diese ausgabe

erscheint auch online

Freitag, 20. März 2020

www.oberstenfeld.de

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst,

wir befinden uns in einer besonders herausfordernden Zeit, die viel einschränkung und verunsicherung über die Gesundheit, arbeit und die lebensgestaltung mit sich bringt. es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne von uns die ernsthaftigkeit der lage versteht. die weitere ausbreitung des viruses muss eingedämmt werden, weil wir sonst in eine lage kommen, die wir nicht mehr kontrollieren können. das geht aber nur gemeinsam, indem wir solidarisch handeln und aktuelle einschränkungen unserer lebensqualität zum Wohle der Gesundheit der alten, Kranken und schwächeren hinnehmen. es ist wichtig, dass uns allen bewusst wird, dass wir mit unserem verhalten von heute über leben von morgen entscheiden. Jede und jeder von uns kann und muss einen beitrag leisten. dabei geht es nicht mehr darum, das virus zu verhindern. alleroberste Priorität hat jetzt, die Infekti-onen zu verlangsamen. und das gelingt in der tat nur, wenn wir wirklich auf jeden unnötigen sozialen Kontakt verzichten. der schutz der Menschen hat vorrang vor allem anderen! daher bitte ich sie darum, die getroffenen Maßnahmen und empfehlungen ernst zu nehmen und umzusetzen, da diese nur dann ihre Wirkung entfalten. dazu zählen:• nur für zwingend erforderliche erledigungen sollte das Haus verlassen werden.• verzichten sie auf freizeitaktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung und achten sie darauf, dass sich Ihre Kinder nicht zum spielen

mit anderen Kindern treffen.• tragen sie aktiv zur eindämmung des Coronaviruses bei und verringern sie Ihre sozialen Kontakte auf die Kernfamilie.• vermeiden sie weitestgehend Körperkontakt und halten sie abstand zu anderen Menschen.• vermeiden sie ansammlungen von Menschen.• sehen sie von reisen im In- und ausland dringend ab.• folgen sie den Hygieneanweisungen und waschen sie Ihre Hände lieber einmal zu viel als zu wenig.• bitte unterstützen sie Mitmenschen, die ihre Wohnung nicht verlassen dürfen, indem sie zum beispiel einkäufe für sie tätigen.

Weitere Informationen finden sie im Innenteil sowie stets aktuell auf www.oberstenfeld.de.

Wichtig ist, dass wir weiter verantwortungsbewusst und besonnen mit dieser schwierigen situation umgehen. uns ist bewusst, dass dies starke einschnitte für Ihren alltag bedeutet. aber wir können die exponentielle ausbreitung des viruses nur stoppen, wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen.

Wenn sie fragen haben, stehen wir Ihnen als Gemeindeverwaltung gerne telefonisch unter 07062 261-0 oder via e-Mail unter [email protected] zur verfügung.

bitte achten sie auf sich und bleiben sie gesund!

Ihr bürgermeister

Markus Kleemann

Page 2: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 2

wichtige inForMationen und servicenuMMern

geMeindeverwaltung oberstenFeldGroßbottwarer straße 2071720 Oberstenfeldtelefon 07062 / 261-0telefax 07062 / 261-13e-Mail [email protected] www.oberstenfeld.de

ÖFFnungszeiten:Montag 9 - 12.30 uhrdienstag 8 - 12.30 uhr und 14 - 18.30 uhrMittwoch 8 - 12.30 uhrdonnerstag 8 - 12.30 uhr und 14 - 16 uhrfreitag 8 - 12.30 uhr

ein tipp: Wenn sie das Gespräch mit bürgermeister Markus Klee-mann oder einem der amtsleiter des rathauses suchen oder wenn sie schon im vorfeld wissen, dass sie für Ihr anliegen etwas Zeit benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

sprechzeiten ortsvorsteher:eberhard Wolf e-Mail: [email protected] rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17.30 uhr bis 18 uhrdorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat 18.30 uhr bis 19 uhr

die sprechzeiten von Ortsvorsteher eberhard Wolf im alten rat-haus in Gronau und im dorfhaus in Prevorst entfallen bis 19. ap-ril 2020. sie erreichen den Ortsvorsteher eberhard Wolf zu den gewohnten Zeiten gerne via telefon unter der nummer 0152 58525267.

wichtige teleFonnuMMern: notruf:Polizei 110rettungsdienst und feuerwehr 112Ärztlicher bereitschaftsdienst 116 117Krankentransport (beachten sie hierbei, dass sie auch vom festnetz aus die Ortswahl der für Ihren Kreis zuständigen leitstelle vorwählen müssen.)Polizeiposten Großbottwar 07148 / 16250Polizeirevier Marbach 07144 / 9000

wasserversorgung oberstenfeld:schadensmeldung 2675-70, 0176 / 11126110 oder 0176 / 11126109

strom– und gasversorgung syna gmbh: störungen im stromnetz: 0800 / 7962787störungen im Gasnetz: 0800 / 7962427

straßenbeleuchtung syna gmbh: schadensmeldung e-Mail: [email protected] oder 0800 / 7962787

vergiftungen: Informationszentrale für vergiftungen, universitätsklinikum freiburg 0761 / 19240

Medizinische notFallversorgung:allgemeinärzte:notfallpraxis bietigheim, riedstraße 12 116 117Öffnungszeiten: Montag - donnerstag: 18 bis 7 uhr folgetagfreitag - Montag: 16 bis 7 uhr durchgehendfeiertage: durchgehendnotfallpraxis ludwigsburg, erlachhofstraße 1 116 117Öffnungszeiten: Montag, dienstag, donnerstag: 18 bis 8 uhr folgetagMittwoch: 13 bis 8 uhr folgetagfreitag: 16 bis 8 uhr folgetagsamstag, sonntag und feiertags: 8 bis 8 uhr folgetag

Kinderärztlicher notfalldienst: tel. 116 117 (kostenlos)notfallpraxis im Klinikum ludwigsburg, Posilipostr. 4 Öffnungszeiten:Montag - freitag: 18 bis 8 uhr folgetagsamstag, sonntag und feiertag: 8 bis 8 uhr folgetagnotfallpraxis Kinder, Kinderklinik Heilbronn,Gesundbrunnen 20-26Montag - freitag: 19 bis 22 uhrsamstag, sonntag und feiertag: 8 bis 22 uhr

hals-, nasen- und ohrenheilkunde, Kopf- und halschirurgie, notfalldienst: tel. 116 117notfallpraxis im Marienhospital stuttgart, böheimstraße 37 eine telefonische anmeldung ist nicht erforderlich. slK-Klinikum Heilbronn, am Gesundbrunnen 20 - 26samstag, sonntag und feiertag 10 - 20 uhr

zahnärzte: notfallnummer: 0711 / 7877733

apotheken:

samstag, 21.3.2020rats-apotheke brackenheim,Marktstr. 4, brackenheim, tel. 07135/7179010schiller-apotheke Marbach,Güntterstr. 14, Marbach am neckar, tel. 07144/85010

sonntag, 22.3.2020rosen-apotheke Pleidelsheim,riedbachstr. 9, Pleidelsheim, tel. 01744/21060theodor-Heuss-apotheke,Georg-Kohl-str. 21, brackenheim, tel. 07135/4307samstagsdienst: samstag von 08:30 bis sonntag 08:30 uhrsonntagsdienst: sonntag: von 08:30 bis Montag 08:30 uhrWechsel des notdienstes auch am feiertag 08:30 uhr.

telefonseelsorge heilbronn:erreichbar unter 0800 / 1110111

ibb-stelleinformations-, beratung- und beschwerdestellefür psychisch kranke Menschen und ihre angehörigen im landkreis ludwigsburg tel. 07141 / 144-2355

hilfetelefon gewalt gegen Frauen:erreichbar unter 0800 / 116016

Page 3: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 3

die bundes- und landesregierung sowie die Kommunen haben zur eindämmung der weiteren ausbreitung des Coronaviruses in vielen bereichen Maßnahmen beschlos-sen. Im folgenden eine auflistung der wichtigsten the-men, wie wir in der Gemeinde Oberstenfeld damit umge-hen:

schule und Kinderbetreuungseinrichtungen alle schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

sind aktuell bis 19. april 2020 geschlossen. für spezielle berufsgruppen sind notgruppen für die

betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie für Kindergarten- und Hortkinder eingerichtet. Ziel ist es, durch die schaffung dieser notfallbetreuung die arbeitsfähigkeit der erziehungsberechtigten in berei-chen der kritischen Infrastruktur aufrecht zu erhalten. dazu zählen insbesondere die Gesundheitsversor-gung mit medizinischem oder pflegerischem Personal sowie Hersteller von für die versorgung notwendigen Medizinprodukten, die aufrechterhaltung der sicher-heit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, u.a. feuerwehr, rettungsdienst und Katastrophenschutz, die sicherstellung der öffentli-chen Infrastruktur, u.a. telekommunikation, energie, Wasser, ÖPnv und entsorgung sowie die lebensmit-telbranche und das bestattungswesen.

voraussetzung für die nutzung einer notgruppe ist, dass beide erziehungsberechtigten oder die bzw. der alleinerziehende in bereichen der kritischen Infra-struktur tätig sind bzw. ist.

sofern sie die Kriterien erfüllen und bedarf an einer notbetreuung haben, füllen sie bitte den anmeldebo-gen auf der Homepage der Gemeinde aus und senden diesen per e-Mail an [email protected].

verwaltung und öffentliche einrichtungen die Öffnung der Gemeindeverwaltung ist einge-

schränkt. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für fragen von Montag bis freitag von 8 uhr bis 12.30 uhr sowie montag- und donnerstagnach-mittags von 14 bis 16 uhr und am dienstagnachmit-tag von 14 bis 18.30 uhr gerne telefonisch sowie per e-Mail zur verfügung.

anliegen werden, soweit möglich, auf diesen Wegen geklärt. lediglich dringende, nicht aufschiebbare an-liegen werden im persönlichen Gespräch nach vorhe-riger terminvereinbarung mit der jeweiligen Mitarbei-terin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter bearbeitet.

alle weiteren einrichtungen der Gemeinde sind aktuell bis einschließlich 19. april 2020 geschlossen.

trauungen und beerdigungen trauwillige setzen sich bitte mit dem bürgerbüro in

verbindung, um die rahmenbedingungen zu bespre-chen. diese können bei unbedingtem Wunsch unter erheblichen einschränkungen auch im Zeitraum bis zum 19. april 2020 stattfinden.

beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings unter freiem Himmel und unter beachtung von Hygienere-gelungen und mit der bitte entsprechend abstand zu den weiteren Personen einzuhalten. näheres dazu können sie im team steuern und friedhof der Ge-meinde erfahren.

besuche bei Jubilaren Zum schutz der älteren Mitbürgerinnen und Mitbür-

ger besuchen bürgermeister Markus Kleemann und Ortsvorsteher eberhard Wolf bis auf Weiteres keine alters- und ehejubilare.

ortsvorsteher Ortsvorsteher eberhard Wolf bietet seine sprech-

stunden zu den gewohnten Zeiten nicht mehr im alten rathaus in Gronau und im dorfhaus in Prevorst, sondern gerne via telefon unter der nummer 0152 58525267 an.

veranstaltungen und versammlungen untersagt sind Zusammenkünfte in vereinen und

sonstigen sport- und freizeiteinrichtungen sowie angebote von volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten bildungseinrich-tungen im außerschulischen bereich sowie reisebus-reisen.

untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, synagogen und die Zusammenkünfte an-derer Glaubensgemeinschaften.

spiel-, bolz- und sportplätze sind geschlossen. auch alle sonstigen veranstaltungen sind untersagt.

dazu zählen auch treffen mit freunden und bekann-ten im öffentlichen raum

bitte vermeiden sie auch Zusammenkünfte in privaten räumlichkeiten, wenn diese nicht zwingend erforderlich sind.

gewerbe und dienstleistungen geöffnet bleiben: o einzelhandel für lebensmittel, Wochenmärkte,

abhol- und lieferdienste, Getränkemärkte, apo-theken, sanitätshäuser, drogerien, tankstellen, banken und sparkassen, Poststellen, frisöre, reini-gungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, bau-, Gartenbau- und tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel Hofläden und raiffeisenmärkte.

o diese verkaufsstellen können derzeit auch an sonn- und feiertagen geöffnet werden.

alle weiteren verkaufsstellen des einzelhandels, die nicht zu den oben genannten einrichtungen gehören, werden geschlossen.

der betrieb von Gaststätten ist grundsätzlich un-tersagt. ausgenommen von dem verbot sind Gast-stätten, die speisen und Getränke anbieten und be-stimmte bedingungen erfüllen. diese dürfen von 6 bis 18 uhr geöffnet haben. Weiter dürfen reine abhol- und lieferdienste weiter betrieben werden.

aktuelle Maßnahmen zur eindämmung der ausbreitung des coronaviruses

Page 4: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 4

116 117

teilweise gab es in der vergangenheit für die augen-, kinder- und HnO-ärztlichen notfall-dienste noch 0180er rufnummern.

notrufnummer des ärztlichen bereitschafts-dienstes ist ab sofort ausschließlich die 116117 (anruf ist kostenlos). bei notfällen können sie sich ebenfalls an die notfallpra-xen der region wenden. Informationen zu Öffnungszeiten und anschrift der jeweili-gen notfallpraxis finden sie unter https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/

der kassenärztlichen vereinigung baden-Württemberg

Information

Sonntag, 29. März 2020 ab 11.00 Uhr

im Pfadfinderheim Oberstenfeld, Am Jugendheim 4. Wir bieten echt schwäbische Maultaschen in 4 Variationen und

selbstgebackenen Kuchen mit Kaffee

Auf Ihren Besuch freuen sich Ihre Christlichen Pfadfinder mit Förderverein

Infos aus dem Rathaus

eingeschränkte Öffnung der gemeindeverwaltung

um die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung mög-lichst dauerhaft sicherzustellen, wurde die Öffnung der Ge-meindeverwaltung eingeschränkt. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für fragen von Montag bis freitag von 8 uhr bis 12.30 uhr sowie montag- und donnerstagnach-mittags von 14 bis 16 uhr und am dienstagnachmittag von 14 bis 18.30 uhr gerne telefonisch sowie per e-Mail zur ver-fügung.anliegen werden, soweit möglich, auf diesen Wegen geklärt. lediglich dringende, nicht aufschiebbare anliegen werden im persönlichen Gespräch nach vorheriger terminvereinbarung mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitar-beiter abgearbeitet.Zum schnellen ausfindig machen Ihres richtigen ansprech-partners haben wir zur übersicht die nachstehende tabelle erstellt.Weitere Informationen über die Zuständigkeit der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Obers-tenfeld erhalten sie auf unserer Homepage unter folgendem link:https://www.oberstenfeld.de/start/service/verfahrensbe-schreibungen.html

tabelle auf seite 5

Page 5: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 5Freitag,20.März2020•Nummer12 5

Name/Amt Durchwahl E-Mail Funktionsbezeichnungen

BürgermeisterHerr Markus Kleemann 11 [email protected] Bürgermeister

HauptamtFrau Ulrike Ebert 27 [email protected] Leiterin Hauptamt Frau Margit Luxenburger 26 [email protected] Assistentin Leiterin HauptamtFrau Diana Dubb 54 [email protected] Hauptamt, Team Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, TeamleiterinHerr Andreas Ammer 59 [email protected] Hauptamt, Team Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, GemeindevollzugsbediensteterFrau Katrin Romero 57 [email protected] Hauptamt, Team Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit, SachbearbeiterinHerr Lukas Wolf 56 [email protected] Hauptamt, Team Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit, SachbearbeiterFrau Silke Gustmann 38 [email protected] Hauptamt, Gesamtleiterin und Fachberaterin KindertageseinrichtungenFrau Martina Jordan 33 [email protected] Hauptamt, Team Personal, Amtsbotin Frau Carmen Schmukal 12 [email protected] Hauptamt, Stellv. Leiterin, Teamleiterin Personal Frau Angelika Zimmermann 29 [email protected] Hauptamt, Team Personal, SachbearbeiterinFrau Silke Blank 45 [email protected] Hauptamt, Team Personal, Sachbearbeiterin

BürgerbüroFrau Petra Huttenlocher 50 [email protected] Hauptamt, Team Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Sachbearbeiterin BürgerbüroFrau Nadine Lang 50 [email protected] Hauptamt, Team Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Sachbearbeiterin BürgerbüroFrau Marion Zajac 50 [email protected] Hauptamt, Team Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Sachbearbeiterin Bürgerbüro

BauamtFrau Melanie Zimmer 23 [email protected] Leiterin BauamtFrau Kathrin Kaumeyer 17 [email protected] Assistentin Leiterin BauamtHerr Hans-Dieter Helber 22 [email protected] Bauamt, Team Gebäude- und Flächenmanagement, BautechnikerFrau Cornelia Dutschmann 21 [email protected] Bauamt, Team Gebäude- und Flächenmanagement, AssistentinHerr Dr. Ulrich Grunicke 36 [email protected] Bauamt, Team Gebäude- und Flächenmanagement, ÖkologeFrau Bettina Margull 37 [email protected] Bauamt, Team Gebäude- und Flächenmanagement, SachbearbeiterinFrau Miriam Ehlert 39 [email protected] Bauamt, Stellv. Leiterin Frau Susan Schumacher 35 [email protected] Bauamt, Team Gebäude- und Flächenmanagement, Sachbearbeiterin

Amt für FinanzenHerr Ingo Wörner 25 wö[email protected] Leiter Amt für FinanzenFrau Klaudia Tressl 31 [email protected] Assistentin Leiter Amt für Finanzen Frau Lena Wimmer 75 [email protected] Amt für Finanzen, Stellv. Leiterin, Teamleiterin Kasse und BuchhaltungFrau Zeynep Özkan 30 ö[email protected] Amt für Finanzen, Team Kasse und Buchhaltung, KassenverwalterinFrau Timka Hottenrott 20 [email protected] Amt für Finanzen, Team Kasse und Buchhaltung, SachbearbeiterinFrau Brigitte Hinterkopf 32 [email protected] Amt für Finanzen, Team Kasse und Buchhaltung, SachbearbeiterinFrau Bettina Krumrey 44 [email protected] Amt für Finanzen, Team Steuern und Friedhof, SachbearbeiterinFrau Heike Knittel 43 [email protected] Amt für Finanzen, Team Steuern und Friedhof, Sachbearbeiterin

Zuständigkeitsübersicht des Rathauses Oberstenfeld Telefonnummer: 07062 261-0

pass- und personalausweiswesen

der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen ländern zählen unter anderem belgi-en, frankreich, Griechenland, Italien, liechtenstein, luxemburg, Malta, die niederlande, Österreich, schweiz, slowenien. nähere einzelheiten können sie auch unter https://www.bun-despolizei.de/Web/de/01sicher-auf-reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03anerkennung-von-ausweisdokumenten/anerken-nung-von-ausweisdokumenten_node.html abrufen. eine reisegarantie ist mit diesem europäischen abkommen je-doch nicht verbunden. um etwaige schwierigkeiten bei der reise mit abgelaufenen dokumenten zu vermeiden, wird daher emp-fohlen, nur mit gültigen dokumenten zu reisen. da derzeit eine vielzahl von staaten einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten sie generell nur zwingend erforderliche reisen antreten und sich vor antritt der reise über die aktuell gül-tigen einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.“abzurufen unter: https://www.personalausweisportal.de/de/Home/_functions/buehne/buehne_text.html

aufgrund der eingeschränkten Öffnung des rathauses Obersten-feld weisen wir auf folgende Informationen des bundesministeri-ums des Innern (bMI) zur Gültigkeit von Personalausweisen und Pässen unter hin:„Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele bürgerämter die sprechzeiten reduziert und darum gebeten, behörden-ange-legenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschie-ben. sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das bundesministerium des Innern, für bau und Heimat darauf hin, dass sie der ausweispflicht auch durch den besitz eines gültigen reisepasses nachkommen können. sollte Ihr reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für länder der europäischen union sowie andorra, bosnien und Herzegowina, liechtenstein, Monaco, norwegen, san Marino, schweiz, türkei und vatikan auch ein gültiger Personalausweis als reisedokument aus. deutschland hat mit einigen europäischen staaten vereinbart, dass deutsche reisedokumente bis zu einem Jahr nach ablauf

Page 6: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 6

Amtliche Bekanntmachungen

absage verbandsversammlung des zweckverband gemeinsamer gutachterausschuss

aufgrund der aktuellen lage wird die verbandsversammlung des Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss am 26.03.2020 abgesagt.

abschlagszahlungen für wasserzins- und abwassergebühren

der 1. abschlag 2020 ist am 31.03.2020 fälligbei der Jahresabrechnung 2019 für die Wasser- und abwasser-gebühren wurden die vierteljährlichen abschlagszahlungen für 2020 festgesetzt und im bescheid aufgeführt.für die berechnung der abschläge 2020 wurden die vom Ge-meinderat am 05.12.2019 beschlossenen Wasser- und abwasser-gebühren zu Grunde gelegt:Wasserzins 2,55 € pro m³ + 7 % Mwst.schmutzwassergebühr 2,53 € pro m³niederschlagswassergebühr 0,30 € pro m²Zählergrundgebühr für einen Zähler (Größe Q3_4 r 80 / Qn 2,5) 4,50 € pro Monat + 7 % Mwst.

die satzungsänderungen wurden im Mitteilungsblatt am 13.12.2019, nummer 50, seite 15 - 24 veröffentlicht.der 1. abschlag ist am 31.03.2020 zur Zahlung fällig.bei den Kunden, die eine abbuchungsermächtigung erteilt ha-ben, wird die festgesetzte abschlagszahlung abgebucht. In allen anderen fällen müssen die Kunden selbst für eine rechtzeitige bezahlung der festgesetzten beträge sorge tragen.geben sie bei zahlungen bitte unbedingt das buchungszei-chen 5.8888. ……… an.bei verspätetem Zahlungseingang müssen die gesetzlich vor-geschriebenen säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. außerdem hat der schuldner im beitreibungsfalle die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

blumenschmuck und sonstiger grabschmuck an den urnenwänden

nachdem in letzter Zeit vermehrt beschwerden beim friedhof-samt eingegangen sind, möchten wir sie über nachstehende Punkte informieren:1. blumenschmuck an der urnenwand kann auf den davor an-

gelegten blumenbänken abgelegt werden.2. für die beseitigung der verwelkten Pflanzen / Gebinde ist der

verfügungsberechtigte bzw. nutzungsberechtigte verant-wortlich.

3. sonstiger Grabschmuck wie Kerzen, figuren oder ähnliches dürfen nicht abgelegt werden.

4. es gilt hierbei auch der § 22 abs. 1 der friedhofssatzung: Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend her-

gerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

das Friedhofsamt bittet die verfügungsberechtigten bzw. nutzungsberechtigten um Überprüfung und erledigung der aufgeführten punkte bis 14. april 2020.Im falle der nicht erfolgten beseitigung bis zu diesem termin er-folgt die abräumung der verwelkten Pflanzen, Gebinde und des sonstigen Grabschmucks vor und auf den blumenbänken durch die Gemeinde.

beratungsstellen der deutschen rentenversicherung geschlossen

die ausbreitung des Coronavirus macht es erforderlich: die be-ratungsstellen der deutschen rentenversicherung (drv) baden-Württemberg sind für besuche ab sofort bis einschl. 17. april 2020 geschlossen. die drv möchte mit diesem schritt die Gesundheit ihrer versicherten, der rentnerinnen und rentner sowie ihrer be-schäftigten schützen. sie bittet daher um verständnis, wenn in der aktuellen Krisensituation der gewohnte service vorüberge-hend nicht aufrechterhalten werden kann.die drv bittet ihre Kunden sofern möglich auf ihre Online-an-gebote von zuhause auszuweichen. dort können versicherte anträge auch auf elektronischem Weg stellen und weitere ange-bote des gesetzlichen rentenversicherungsträgers nutzen (www.deutsche-rentenversicherung.de). Gerne unterstützt die drv dabei auch telefonisch. Zusätzlich können Kunden auch in den örtlichen Gemeindeverwaltungen nachfragen, inwieweit hier noch telefonische angebote in fragen der rentenversicherung zur verfügung stehen.für schriftliche anfragen steht auf der Webseite der drv ein Kon-taktformular zur verfügung. allgemeine auskünfte gibt es wie gewohnt auch weiterhin unter der rufnummer 0711 848-30300, die Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 uhr, donnerstag 8 bis 18 uhr und freitag von 8 bis 12 uhr besetzt ist. finanzielle nachteile haben die versicherten und rentner nicht zu erwarten. Wichtig ist lediglich, dass ein antrag oder das sons-tige anliegen telefonisch oder schriftlich an den rentenversiche-rungsträger gerichtet wurde. Insofern bleibt die deutsche ren-tenversicherung auch in Zeiten der aktuellen Pandemie-situation ein verlässlicher Partner für ihre versicherten und rentnerinnen und rentner sowie die arbeitgeber.

vergaberichtlinien für bauplätze für geschoss-wohnungsbau und Ketten-/reihenhausbebauung der gemeinde oberstenfeld ab dem 1. Juli 2020

die vergabe gemeindlicher bauplätze für den Geschosswoh-nungsbau ab vier Wohneinheiten und Ketten- bzw. reihenhaus-bebauung ab drei Wohngebäuden erfolgt auf Grundlage der nachstehenden vergaberichtlinien.der verkauf von bauplätzen ist eine freiwillige leistung der Ge-meinde. sie erfolgt unter abwägung der Interessen.die nachstehenden vergaberichtlinien und das damit verbunde-ne Punktesystem dienen dazu, die auswahl unter den bewerbern zu erleichtern, ohne dass hierdurch ein rechtsanspruch dritter begründet wird.es wird eine reihenfolge der bewerber nach der höchsten Punkt-zahl ermittelt.In fällen, die nicht von den richtlinien abgedeckt werden, trifft der Gemeinderat eine entscheidung, die dem sinn und Zweck dieser richtlinien entspricht.

i. hinderungsgründe (1) die vergabe eines baugrundstücks ist ausgeschlossen,

wenn der bewerber nicht innerhalb einer frist von 30 Monaten nach beurkundung des notarvertrages ein nach den festsetzungen des bebauungsplans zulässiges Wohngebäude auf dem vertragsgegenstand bezugsfertig errichten möchte.

(2) die Gemeinde teilt mit der ausschreibung der bauplätze das Mindestgebot pro Quadratmeter mit. bewerber, die ein Gebot unter dem kalkulierten Mindestpreis abgeben, können bei der vergabe der bauplätze nicht berücksich-tigt werden.

ii. verfahren (1) die finanzierung des gesamten bauvorhabens ist nachzu-

weisen.

Page 7: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 7

(2) die bauplatzinteressenten erhalten von der Gemeinde die bewerbungsunterlagen (bewerbungsbogen, vergabe-richtlinien, unterlagen zum baugebiet mit lageplan).

(3) die bewerbung ist bis zu einem von der Gemeinde festge-legten stichtag bei der Gemeinde Oberstenfeld vollstän-dig einzureichen.

(4) die Gemeindeverwaltung führt bietergespräche mit den favorisierten bewerbern durch.

(5) die bauplatzvergabe erfolgt förmlich durch beschluss des Gemeinderats in nicht öffentlicher sitzung.

iii. vergabekriterien(1) gebot (max. 25 punkte) für die Gebote, welche den Mindestpreis um mindestens 25

Prozent übersteigen 10 punkte

Zusätzlich werden folgende Punkte vergeben für dashöchste Gebot 15 punktezweithöchste Gebot 5 punkte

(2) Konzept (max. 40 punkte) die Gemeinde unterstützt die förderung der vielfalt der

Wohnformen durch alternative bzw. neue Wohnkonzepte (z.b. Mehrgenerationenhäuser, senioren-Wohngemeinschaf-ten etc.) sowie sozial ausgerichtete Investitionsmodelle. be-werber mit einem entsprechenden Konzept werden vorran-gig behandelt.

darüber hinaus stehen bei der bewertung des nutzungskon-zeptes folgende Punkte besonders im fokus:

a. Wohnraumangebot für unterschiedliche Haushaltsgrö-ßen

b. Qualität der Wohnanlage für mobilitätseingeschränkte Menschen

c. architektonisch-städtebauliche Qualität d. Gestaltung e. Ökologische Konzeption

die Gemeinde vergibt für das beste Konzept 40 punktefür das zweitbeste Konzept 30 punktefür das drittbeste Konzept 15 punkte

über die Platzierung entscheidet der Gemeinderat nach beur-teilung der eingereichten Konzepte.

(3) sozialwohnungen mit belegungsbindung (max. 20 punkte)

bewerber, die bereit sind, anteilig im verhältnis zur gesamten Wohnfläche, öffentlich geförderten sozialen Mietwohnraum zu schaffen, erhalten hierfür Punkte. die belegungsbindung beträgt mindestens 15 Jahre. der anteil an Wohnraum mit sozialbindung ist in Quadratmetern und Prozentpunkten, be-zogen auf die gesamte Wohnfläche, anzugeben.Höchster prozentualer flächenanteil an sozialwohnungen 10 punkteZweithöchster prozentualer flächenanteil an sozialwohnungen 5 punkte

belegungsbindung von 15 Jahren 5 punktebelegungsbindung von 25 Jahren 10 punkte

dieses Kriterium wird nur bei der veräußerung von Mehrfami-lienhausbauplätzen bewertet.

iv. Kaufvertrag nach beschluss des Gemeinderats über die bauplatzvergabe

soll der Kaufvertrag innerhalb von zehn Wochen abgeschlos-sen werden. erfolgt innerhalb dieser frist kein vertragsab-schluss und hat der bewerber dies zu vertreten, verliert die veräußerungszusage an den bewerber seine bindungswir-kung.

die im rahmen der bewerbung getroffenen aussagen sind verbindlich und werden inhaltlich in den Grundstückskauf-vertrag aufgenommen.

der Kaufpreis ist innerhalb eines Monats nach notarieller be-urkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

v. vertragsstrafen bei fehlangaben im rahmen des bewerbungsverfahrens wird

eine Konventionalstrafe festgesetzt. diese wird grundbuch-mäßig durch vereinbarung einer strafzahlung abgesichert.

darüber hinaus erhält die Gemeinde ein grundbuchrechtlich abgesichertes Wiederkaufsrecht für den fall, dassa. nicht innerhalb von 18 Monaten nach beurkundung des

notarvertrages mit einem eigenen baurechtlich geneh-migten bauvorhaben begonnen wird.

b. nicht innerhalb einer frist von 30 Monaten nach beur-kundung des notarvertrages ein nach den festsetzungen des bebauungsplans zulässiges Wohngebäude auf dem vertragsgegenstand bezugsfertig errichtet wird (bauver-pflichtung).

c. der vertragsgegenstand ganz oder teilweise ohne Zu-stimmung der Gemeinde Oberstenfeld veräußert wird. Hierzu zählen auch tausch und veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter (veräußerungsbeschränkung).

d. das baugrundstück ganz oder teilweise mit einem nieß-brauch oder erbbaurecht belastet wird.

um die lesbarkeit der richtlinie zu erleichtern, wurde nur die männliche form von Personenbezeichnungen gewählt. un-abhängig davon bezieht sie sich jedoch auf frauen und Män-ner gleichermaßen.

vergaberichtlinien für ein- und zweifamilienhäuser sowie doppelhaushälften der gemeinde oberstenfeld ab dem 1. Juli 2020

der verkauf von bauplätzen ist eine freiwillige leistung der Ge-meinde. die bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfris-tige und nachhaltige sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermög-lichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 abs. 6 nr. 2, 3 und 4 bauGb). Gerade familien mit mehrjähriger bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Oberstenfeld bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 abs. 6 nr. 3 bauGb).die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Oberstenfeld wird geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen aufgaben ehren-amtlich engagieren. dies soll in diesen bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden. dabei sollen bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven funktion (sonderaufgabe) in einem eingetragenen verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisation, die in der Ge-meinde ihren sitz haben, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen feuerwehr in den ver-gangenen fünf Jahren verdient gemacht haben, besonders be-rücksichtigt werden.der eu-Grundlagenvertrag von 2007 (vertrag von lissabon) hebt die anerkennung des kommunalen selbstverwaltungsrechts, die stärkung des subsidiaritätsprinzips, die stärkung des ausschus-ses der regionen und die sicherung der kommunalen daseins-vorsorge als wichtige bestandteile besonders hervor.die bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Oberstenfeld setzen die eu-Kautelen um und werden auch künftig auf basis der (euro-päischen) rechtsentwicklung fortgeschrieben.ein rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.diese richtlinie regelt die vergabe von bauplätzen zur bebauung mit ein- und Zweifamilienhäusern sowie doppelhaushälften.

Page 8: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 8

i. hinderungsgründe (1) Wohnbauplätze werden nur an Privatpersonen veräußert.

ausnahmen sind möglich, falls ein besonderes gemeindli-ches Interesse hierfür vorliegt.

(2) die vergabe eines baugrundstücks ist ausgeschlossen, wenn der bewerber nicht innerhalb einer frist von drei Jahren nach beurkundung des notarvertrages ein nach den festsetzun-gen des bebauungsplans zulässiges Wohngebäude auf dem vertragsgegenstand bezugsfertig errichten möchte.

(3) bewerber, die bereits eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Oberstenfeld sind.

ii. verfahren (1) die finanzierung des gesamten bauvorhabens ist nachzu-

weisen. (2) die bauplatzinteressenten erhalten von der Gemeinde

die bewerbungsunterlagen (bewerbungsbogen, vergabe-richtlinien, unterlagen zum baugebiet mit lageplan und Quadratmeterpreisen).

(3) soweit mehrere bauplätze zum verkauf stehen, sind im bewerbungsbogen die Wunschbauplätze des bewerbers nach Priorität anzugeben.

(4) die bewerbung ist bis zu einem von der Gemeinde fest-gelegten stichtag bei der Gemeinde Oberstenfeld schrift-lich einzureichen. unvollständige bewerbungsunterlagen führen zum verfahrensausschluss. die bewerber versi-chern mit abgabe der bewerbung die richtigkeit und vollständigkeit der angaben und unterlagen.

(5) nach ablauf der bewerbungsfrist wertet die Gemeinde-verwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollstän-digen bewerbungen anhand der beschlossenen bauplatz-vergabekriterien aus. die zugelassenen bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine reihenfolge ge-ordnet.

(6) nach Zuteilung aller bauplätze berät und beschießt der Gemeinderat über den verkauf der bauplätze. anschlie-ßend vereinbart die Gemeinde mit den bewerbern, denen ein bauplatz zugewiesen wurde, notartermine zur unter-zeichnung der Grundstückkaufverträge und anschließen-der auflassung der Grundstücksveräußerung.

iii. auswahlkriterien und ihre punktebasierte gewichtung (1) soziale Kriterien max. 100 punkte a. Familienstand der bewerber ist verheiratet oder lebt

in einer eingetragenen lebenspartnerschaft nach lPartG. 6 punkte

Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Melderegister, Heiratsurkunde).

b. Kinder max. 69 punkte I. anzahl der im Haushalt der bewerber mit Haupt-

wohnsitz gemeldeten und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kinder. bei bestehender schwan-gerschaft ab der zwölften schwangerschaftswo-che sowie Kinder bis zur vollendung des zwanzigs-ten lebensjahrs.

ein Kind 5 punkte zwei Kinder 10 punkte drei und mehr Kinder 15 punkte II. alter der im Haushalt der bewerber mit Haupt-

wohnsitz gemeldeten und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kinder.

bis zum sechsten lebensjahr 18 punkte ab sechs bis zehn Jahre 10 punkte von elf bis achtzehn Jahre 8 punkte _____________ max. 54 Punkte Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt wer-

den (Melderegister, Mutterpass, Ausweiskopie).

c. behinderung und pflegegrad max. 30 punkte III. Im Haushalt lebende pflegebedürftige angehöri-

ge mit Pflegestufe. ab Pflegegrad 1 – 3 5 punkte ab Pflegegrad 4 10 punkte _____________ max. 15 Punkte Iv. Im Haushalt lebende behinderte angehörige. Grad der behinderung ab 50 – 70 5 punkte Grad der behinderung ab 80 10 punkte _____________

max. 15 Punkte Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt wer-

den (Behindertenausweis, Pflegegutachten).

(2) ortsbezug der bewerber max. 100 punkte a. hauptwohnsitz max. 30 punkte bewerber erhalten pro vollem Kalenderjahr eines

beim einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächli-chen Hauptwohnsitzes in der Gemeinde innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor ablauf der bewerbungs-frist 6 Punkte. max. 30 Punkte

die Zeitdauer des gemeldeten Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbrochenen Kalenderjahren von ehe-gatten und eingetragenen lebenspartnern werden kumuliert berücksichtigt (max. 30 Punkte).

Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Melderegister).

b. erwerbstätigkeit max. 30 punkte bewerber, die eine erwerbstätigkeit als arbeiter, an-

gestellte, beamte, Gewerbetreibende, freiberufler, selbstständige oder arbeitgeber im Gemeindegebiet ausüben, erhalten für jedes volle Kalenderjahr ihrer er-werbstätigkeit in der Gemeinde 6 Punkte.

max. 30 Punkte ehegatten und eingetragenen lebenspartner werden

kumuliert berücksichtigt (max. 30 Punkte). Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden

(Bescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis vom Fi-nanzamt).

c. ehrenamt max. 40 punkte für eine ehrenamtliche tätigkeit des bewerbers in der

Gemeinde als • Mitglied der freiwilligen feuerwehr der Gemeinde

Oberstenfeld, • ehrenamtlich tätiger (sonderaufgabe) in einem im

vereinsregister eingetragenen verein,• ehrenamtlich tätiger (sonderaufgabe) in einer sozi-

al-karitativen einrichtung,• ehrenamtlich tätiger im sinne des § 15 GemO,• ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium, wel-

ches der Kirchengemeindeleitung zuzuordnen ist (z.b. Ältestenkreis, Kirchengemeinderat)

erhält der bewerber für jedes volle, ununterbrochene Kalenderjahr der tätigkeit 4 Punkte. max. 40 Punkte

engagement von ehegatten und eingetragenen le-benspartnern werden kumuliert berücksichtigt (max. 40 Punkte). der bewerber erhält nur Punkte, sofern das ehrenamt aktuell ausgeführt wird oder das vom bewerber ausgeführte ehrenamt vor ablauf der be-werbungsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Nachweise hierfür muss der Bewerbung beigelegt wer-den (Bescheinigung der Organisation oder Kirche, Aus-führliche Beschreibung der Tätigkeit).

Page 9: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 9

Als Nachweise für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem im Vereinsregister eingetragenen Ver-ein ist zusätzlich erforderlich:• tätigkeit als Mitglied in der geschäftsführenden vor-

standschaft (auszug aus vereinsregister) oder• tätigkeit als übungsleiter z.b. in einem sportverein

(nachweis durch den vereinsvorstand)

(3) dauer der vormerkung max. 10 punkte a. der bewerber hat sich schon 1-mal bei der Gemeinde

Oberstenfeld vergebens um einen bauplatz beworben 5 punkte b. der bewerber hat sich schon mindestens 2-mal bei der

Gemeinde Oberstenfeld vergebens um einen bauplatz beworben 10 punkte

berücksichtigt werden bewerbungen für öffentlich ausge-schriebene bauplätze seit dem 01.07.2020.

es werden keine Punkte vergeben, falls ein bauplatzan-gebot seitens des bewerbers abgelehnt wurde, oder die bewerbung wegen der in I. genannten Hinderungsgründe nicht berücksichtigt werden konnte.

Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Schreiben der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld über Ab-sage).

(4) abschläge max. – 20 punkte a. bewerber, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits ei-

nen gemeindeeigenen bauplatz erhalten haben. - 10 punkte

b. bewerber, die bereits die Zusage über den erwerb ei-nes gemeindeeigenen bauplatzes erhalten, der ver-kauf jedoch nicht vollzogen wurde. - 20 punkte

berücksichtigt werden bewerbungen für öffentlich ausge-schriebene bauplätze seit dem 01.07.2020.

(5) bei punktegleichheit entscheidet das los.

iv. Kaufvertragüber das ergebnis der vergabe der bauplätze werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung der wertbaren bewerbungen die ermittelten bewerber schriftlich von der Gemeinde informiert. nach beschluss des Gemeinderats über die bauplatzvergabe soll der Kaufvertrag innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden. der Inhalt des Grundstückkaufvertrags richtet sich nach den gemeindlichen Musterverträgen. erfolgt innerhalb dieser frist kein vertragsabschluss und hat der bewerber dies zu ver-treten, verliert die veräußerungszusage an den bewerber seine bindungswirkung.der Kaufpreis ist spätestens innerhalb eines Monats nach notari-eller beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

v. vertragsstrafen bei fehlangaben innerhalb des bewerbungsverfahrens wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises festgesetzt. ebenfalls wird diese Konventionalstrafe (jeweils 10 % des Kauf-preises) fällig, wenn a. nicht innerhalb von 24 Monaten nach beurkundung des

notarvertrages mit einem baurechtlich genehmigten bauvorhaben begonnen wird.

b. nicht innenhalb einer frist von drei Jahren nach beurkun-dung des notarvertrages ein nach den festsetzungen des bebauungsplans zulässiges Wohngebäude auf dem vertragsgegenstand bezugsfertig errichtet wird (bauver-pflichtung).

c. das auf dem vertragsgegenstand zu erstellende Wohnge-bäude nicht innerhalb eines Jahres nach bezugsfertigkeit auf die dauer von mindestens 5 Jahren selbst bewohnt wird (Wohnverpflichtung).

d. der vertragsgegenstand ganz oder teilweise innerhalb von zehn Jahren nach beurkundung des notarvertrages ohne Zustimmung der Gemeinde Oberstenfeld veräu-ßert wird. Hierzu zählen auch tausch und veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolven-zverwalter (veräußerungsbeschränkung).

e. das baugrundstück ganz oder teilweise mit einem nieß-brauch oder erbbaurecht belastet wird.

die Gemeinde Oberstenfeld erhält ein grundbuchmäßig abgesi-chertes Wiederkaufsrecht, wenn a. nicht innerhalb von 24 Monaten nach beurkundung des

notarvertrages mit einem baurechtlich genehmigten bauvorhaben begonnen wird.

b. nicht innenhalb einer frist von drei Jahren nach beurkun-dung des notarvertrages ein nach den festsetzungen des bebauungsplans zulässiges Wohngebäude auf dem vertragsgegenstand bezugsfertig errichtet wird (bauver-pflichtung).

c. der vertragsgegenstand ganz oder teilweise in unbebau-tem Zustand veräußert wird. Hierzu zählen auch tausch und veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter (veräußerungsbeschrän-kung).

d. das baugrundstück ganz oder teilweise mit einem nieß-brauch oder erbbaurecht belastet wird.

um die lesbarkeit der richtlinie zu erleichtern, wurde nur die männliche form von Personenbezeichnungen gewählt. unab-hängig davon bezieht sie sich jedoch auf alle Geschlechter glei-chermaßen.

Aus dem Gemeinderat

bericht über die gr-sitzung am 12. März 2020

Fragestunde für einwohnerinnen und einwohnerein bürger erkundigte sich, wer nach Waldarbeiten für die Wie-derherstellung der befahrbarkeit der Waldwege zuständig ist. bürgermeister Markus Kleemann erklärte, dass im forstbetriebs-plan, der jährlich im Gemeinderat beschlossen wird, festgelegt wird, wo im entsprechenden Jahr Waldarbeiten stattfinden und welche Waldwege gerichtet werden. falls der bürgerschaft Wege auffallen, die gerichtet werden sollten, dürfen diese sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Weiter wurde gefragt, weshalb in Prevorst derzeit kein neubau-gebiet ausgewiesen wird, um einem bevölkerungsrückgang in Prevorst entgegenzuwirken. bürgermeister Markus Kleemann erläuterte, dass verwaltung und Gemeinderat bestrebt seien, die einwohnerzahl zu halten. dies sei wichtig für den erhalt der ge-rade im vergleich sehr gut ausgebauten Infrastruktur in Obers-tenfeld, Gronau und Prevorst. daher sind momentan in Obers-tenfeld die zwei neubaugebiete dürren Iv und am Krixenberg in der Planung. das letzte neubaugebiet in Prevorst sei tatsächlich auch schon älter als das letzte neubaugebiet in Gronau (Klein-feldle), aber durch die beschlossene verlagerung des seitherigen spielplatzes in Prevorst werden dort in näherer Zukunft wenigs-tens zwei neue bauplätze entstehen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass jedes neue baugebiet in der regel auch Konflikte, sei es mit anwohnern oder wegen gesetzlicher belange, hervorruft. selbst die zwei bauplätze in Prevorst seien auf etwas Widerstand gestoßen. dennoch ist seiner Meinung nach die schaffung von Wohnraum aufgrund der hohen nachfrage in allen teilorten un-erlässlich.

Page 10: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 10

bauvorhaben für den neubau einer gastronomieküche mit Kühl- und lagerraum und biergarten zur burg lichtenberg auf dem grundstück burg lichtenberg, Flst. 24, in oberstenfeldder Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche einverneh-men zum bauvorhaben für den neubau einer Gastronomieküche mit Kühl- und lagerraum und biergarten zur burg lichtenberg erteilt. die bauliche erweiterung eines zulässigerweise errichte-ten gewerblichen betriebs im außenbereich ist nach dem bau-gesetzbuch zulässig, wenn die erweiterung im verhältnis zum vorhandenen Gebäude und betrieb angemessen ist, was bei der geplanten erweiterung des gastronomischen betriebs auf der burg lichtenberg zu bejahen ist. die abschließende entschei-dung über das bauvorhaben trifft die baurechtsbehörde des landratsamts ludwigsburg.

vergaberichtlinien für ein- und zweifamilienhäuser sowie doppelhaushälftender Gemeinderat hat mit großer Mehrheit den vergaberichtlinien für ein- und Zweifamilienhäuser sowie doppelhaushälften in der Gemeinde Oberstenfeld zugestimmt. diese berücksichtigen bei der vergabe der bauplätze an interessierte bewerberinnen und bewerber verschiedene Kriterien, die auf der Homepage der Ge-meinde Oberstenfeld veröffentlicht werden.

vergaberichtlinien für bauplätze für geschosswohnungsbau und Ketten-/reihenhausbebauungZudem hat der Gemeinderat für bauplätze für Geschosswoh-nungsbau und Ketten- sowie reihenhausbebauung einstimmig vergabekriterien beschlossen. diese sehen zur vergabe ein Punk-tesystem vor, bei dem unter anderem das nutzungskonzept und sozialer Wohnungsbau berücksichtigt wird.

Änderung des gesellschaftsvertrags der Kleeblatt pflegeheime ggmbhseit Gründung der Kleeblatt Pflegeheime gGmbH 1989 wurde der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft lediglich moderat an-gepasst. da sich die Gesellschaft in den letzten 30 Jahren zu ei-nem erfolgreichen mittelständischen unternehmen entwickelt hat, haben der vorsitzende der Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung eine notwendige anpassung des Gesell-schaftsvertrages an die veränderte unternehmensstruktur sowie an die aktuellen gesetzlichen regelungen angeregt. eine Ände-rung des Gesellschaftervertrages bedarf einer ¾-Mehrheit aller Gesellschafter und kann nur durch die Gremien der gesetzlichen vertreter der Gesellschaft (Gemeinderat, Kreistag und Zweckver-band) beschlossen werden. der Gemeinderat hat einstimmig sei-ne Zustimmung zu den Änderungen des Gesellschaftervertrages der Kleeblatt Pflegeheime gGmbH in der vorliegenden fassung gegeben.

nicht öffentlich gefasst beschlüsseder Gemeinderat hat in der nicht öffentlichen sitzung am 13. fe-bruar 2020 die veräußerung von zwei bauplätzen im Gewerbege-biet "In den schafwiesen" beschlossen.

Statistische Ecke

eheschließungen 20.02.2020 evgeni Kreining und angelika dell geb.Paltschikov

sterbefälle09.02.2020 dr. Manfred eugen theilacker, 78 Jahre,zul. Oberstenfeld, trollinger Weg 320.02.2020 Gerhard emil Krause, 82 Jahre, zul. Oberstenfeld, fliederweg 220.02.2020 Hans-Georg Hermann Gehring, 66 Jahre, zul. Oberstenfeld, Ziegelstr. 2528.02.2020 Martin unterschütz, 86 Jahre,zul. Oberstenfeld, nußbaumweg 4528.02.2020 Hildegard elfriede lienerth, 92 Jahre,zul. Oberstenfeld, am schafhaus 40

Wir gratulierendie Gemeinde wünscht ihren seniorinnen und senioren, die im laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute und vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende lebensjahr. folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten tagen einen besonderen Geburtstag:

oberstenfeld:23.3. rolf Wilhelm Menner, eisenbahnstraße 17, 70 Jahre26.3. dorothea Christina Gattner, Pommernweg 22/1 , 70 Jahre

ehejubilare:21.3.2020 sieglinde und Werner Gebhard, am schloßberg 60 in Oberstenfeld, Goldene Hochzeit

Aktuell und Wissenswert

Kostenfallen sind ein dauerbrenner in der beratung der verbraucherzentrale baden-württemberg

anlässlich des Weltverbrauchertages fordert die verbraucher-zentrale wirksame regelungen gegen Kostenfallen. ein großes Problem sind telefonisch untergeschobene verträge und lange vertragslaufzeiten.Häufig schnappen Kostenfallen am telefon zu: unseriöse Ge-schäftemacher rufen verbraucher an, verwickeln sie in ein Ge-spräch und behaupten dann, es sei ein vertrag – beispielsweise über ein abonnement eines nahrungsergänzungsmittels – zu-stande gekommen. „der Ärger, den angeblichen vertrag wieder loszuwerden und eventuell schon abgebuchtem Geld hinterher-zurennen, bleibt beim geprellten Kunden“, sagt Cornelia tausch, vorstand der verbraucherzentrale baden-Württemberg. um ver-braucher wirksam zu schützen, braucht es eine gute gesetzliche regelung zum schutz vor untergeschobenen verträgen am tele-fon. „eine wirksame und einfache lösung wäre die sogenannte bestätigungslösung“, so tausch weiter. demnach müssten alle am telefon abgeschlossenen verträge schriftlich bestätig werden. aktuell gilt diese regelung nur für Gewinnspiele. „unsere statistik zeigt, dass die meisten fälle untergeschobene Zeitschriftenabos oder telekommunikationsverträge betreffen“, sagt tausch. „der aktuell geplante Gesetzesentwurf „Gesetz für faire verbraucher-verträge“ sieht eine ausweitung der bestätigungslösung nur für bestimmte stromverträge vor und greift damit viel zu kurz.“ein anderes Kostenrisiko sind lange vertragslaufzeiten und au-tomatische vertragsverlängerungen. es ist üblich, verträge, bei-spielsweise über Mobilfunk und Internet oder fitnessstudios,

amtsblatt der gemeinde oberstenfeldHerausgeber: Gemeinde Oberstenfelddruck und verlag: nussbaum Medien Weil der stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der stadt, telefon 07033 525-0, telefax-nr. 07033 2048. www.nussbaum-medien.de. verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der sitzungsberichte der Gemeindeorgane, alle sonstigen Mitteilungen und veröffentlichungen der Gemeinde: bürgermeister Markus Kleemann, Großbottwarer straße 20, 71720 Oberstenfeld oder vertreter im amt.verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den anzeigenteil: Klaus nussbaum, Merklinger str. 20, 71263 Weil der stadt.anzeigenannahme: [email protected]. einzelversand nur gegen bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden abonnementgebühr.vertrieb (abonnement und Zustellung): G.s. vertriebs GmbH, Josef-beyerle-straße 2, 71263 Weil der stadt, tel. 07033 6924-0, e-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Page 11: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 11

über einen Zeitraum von zwei Jahren abzuschließen. Häufig ver-längern sich diese verträge automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig mit einer frist von drei Monaten gekün-digt wird. verbraucher müssen, um eine selbstbestimmte ent-scheidung treffen zu können, auch kurzfristig reagieren können. Geht das nicht, entwickeln sich solche verträge schnell zur Kos-tenfalle. außerdem wird eine fristgerechte Kündigung verbrau-chern oft sehr schwer gemacht. „die Kündigung muss genauso einfach sein wie der vertragsabschluss auch“, sagt tausch.„Wir fordern eine begrenzung von laufzeiten auf ein Jahr, die ver-kürzung der Kündigungsfrist auf einen Monat und die begren-zung der automatischen vertragsverlängerung auf maximal drei Monate“, so Cornelia tausch. das sieht der aktuelle Gesetzesent-wurf auch so vor, allerdings muss dies auch für fitnessstudios gel-ten, die von der geplanten regelung bisher ausgenommen sind. anlässlich des Weltverbrauchertages informiert die verbraucher-zentrale mit einer kostenlosen telefonberatung in der Woche vom 16. bis 20.3. zu verschiedenen themen rund um Kosten-fallen. einen überblick über themen und Zeiten gibt es auf der Homepage der verbraucherzentrale baden-Württemberg: htt-ps://www.verbraucherzentrale-bawue.de/telefonaktion-wvt

verbraucherzentrale stellt auF alternative beratungswege uM

ab 16. März bleiben die beratungsstellen der verbraucherzent-rale baden-Württemberg für den Publikumsverkehr geschlossen.• beratungsstellen landesweit geschlossen.• für ratsuchende ist die verbraucherzentrale weiter erreichbar.• Weitere Informationen unter www.vz-bw.de/beratung.

stuttgart, 16.03.2020 – aufgrund der aktuellen lage schließt die verbraucherzentrale ab dem 16. März ihre beratungsstel-len für den publikumsverkehr. Für ratsuchende ist die ver-braucherzentrale weiter erreichbar.

ab Montag, den 16. März 2020, bleiben alle beratungsstellen der verbraucherzentrale in baden-Württemberg geschlossen. ver-braucherinnen und verbraucher, die bereits einen termin verein-bart haben, werden kontaktiert, um alternativen über andere be-ratungswege zu finden. auch in den beratungsstellen geplante vorträge wurden abgesagt.

alternative beratungswege nutzen

selbstverständlich ist die verbraucherzentrale weiterhin für ver-braucherinnen und verbraucher da: neben einer telefonbera-tung bietet die verbraucherzentrale auch beratung schriftlich oder per Mail und video-Chat an. alle Informationen finden ver-braucher hier: www.vz-bw.de/beratung.

statt vorträgen können verbraucher die kostenlosen Webina-re der verbraucherzentrale nutzen. alle termine finden sich auf der Homepage der verbraucherzentrale unter: www.vz-bw.de/webinare-bw.

Gutes gratis

gutes gratis abzugeben: - Holztisch massiv 150 cm x 100 cm + 4 einlagen à 45 cm.- 9 stühle- erle massiv schrankwand 240 cm breit, 54 tief mit vitrinetel: 07062/23770bitte wenden sie sich bei Interesse direkt an das anbietertelefon.

Oberes BottwartalBeilstein . Oberstenfeld

informationen zum saisonkartenvorverkauf 2020aufgrund der aktuell notwendigen Maßnahmen zur ein-dämmung der Coronavirus-Pandemie wird der saison-kartenvorverkauf des Mineralfreibades Oberes bottwartal nicht wie geplant ab dem 6. april 2020 auf den rathäu-sern der Gemeinde Oberstenfeld, der stadt beilstein und der stadt Großbottwar stattfinden.

sobald es neuigkeiten zum saisonkartenvorverkauf bzw. zur freibadsaison 2020 gibt, werden wir sie auf diesem Wege sowie auf der facebook-seite des Mineralfreibades Oberes bottwartal informieren.

Wir danken Ihnen für Ihr verständnis.

NaturparkSchwäbisch-Fränkischer Wald

angebote der naturparkführer schwäbisch-Fränkischer wald pausieren aufgrund der aktuellen coronavirus-entwicklungendie naturparkführer schwäbisch-fränkischer Wald sagen auf-grund der aktuellen entwicklungen alle angebotenen veran-staltungen bis auf Weiteres ab. besonders davon betroffen sind die geführten Wanderangebote aus dem Programm „naturpark aktiv“. „Gerne hätten wir unsere Gäste im frühling hinaus in die erwachende natur im schwäbisch-fränkischen Wald geführt. Wir gingen durchaus davon aus, dass der aufenthalt und die bewe-gung draußen auch die abwehrkräfte gegen Corona stärkt. aber aus verantwortung für die unmittelbare Gesundheit unserer teil-nehmer müssen wir nun darauf verzichten“, so die vereinsvorsit-zenden sabine reiss und Karl diemer. „es bleibt aber trotzdem für jeden einzelnen die Möglichkeit, sich auf den vielen Wanderwe-gen im naturpark zu bewegen und sich auf ein Wiedersehen mit einem der 34 naturparkführer bei einer späteren tour zu freuen.“sobald die angebote wieder anlaufen, wird der verein rechtzeitig darüber informieren.

Kleeblatt Pflege & Wohnen

liebe Oberstenfelder,für unsere bewohner im Kleeblatt- Pflegeheim ist der Kontakt zu Menschen, natur und umwelt sehr wichtig.Wer hat montags von 10:30 uhr – 11:30 uhr Zeit unsere be-wohner bei spaziergängen (rollstuhl schieben) vorlesen oder singen zu unterstützen? Zeit ist das schönste, das wir unseren älteren Mitmenschen geben können. Wir würden uns freuen wenn sie sich melden würden tel: 07062-937080

neben der 112 ist

Ihre Hausnummer die wichtigste

nummer bei einem Notfall!

Page 12: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 12

Landratsamt informiert

altpapiersammlungen avl finden weiter statt! für unsicherheit hatten Meldungen gesorgt, dass von privaten ent-sorgungsunternehmen verträge mit vereinen teilweise gekündigt wurden. dies gilt nicht für altpapiersammlungen, die von vereinen in Zusammenarbeit mit der avl GmbH durchgeführt werden. die bestehenden verträge und regelungen gelten weiterhin. Im landkreis ludwigsburg hat die avl sowohl mit den vereinen als auch mit der alba süd GmbH verträge über die sammlung und die verwertung des altpapiers aus vereinssammlungen. die Containergestellung erfolgt dabei durch die beiden unterauf-tragnehmer sueZ süd GmbH und KurZ entsorgung GmbH. die-ses Jahr werden alle geplanten termine, die auf avl-Homepage aufgelistet sind, durchgeführt.

schließung der zentralen informations- und annahmestellenaufgrund der dynamischen entwicklung im Zusammenhang mit dem Corona-virus hat die steuerverwaltung baden-Württemberg sich dazu entschlossen, die Zentralen Informations- und annah-mestellen der finanzämter für den allgemeinen besuchsverkehr bis auf weiteres zu schließen.bürgerinnen und bürger haben selbstverständlich die Möglich-keit, in dringenden fällen bei ihrem finanzamt einen bespre-chungstermin telefonisch zu vereinbaren. des Weiteren können sie sich auch über das auf der Homepage ihres finanzamts einge-stellte Kontaktformular an ihr örtliches finanzamt wenden.für allgemeine fragen zur steuererklärung können bürgerinnen und bürger außerdem den steuerchatbot der baden-württem-bergischen steuerverwaltung zur unterstützung nehmen. der Chatbot steht unabhängig von den servicezeiten des jeweiligen finanzamtes rund um die uhr an sieben tagen in der Woche zur verfügung. den virtuellen assistenten in sachen steuern errei-chen sie unter steuerchatbot.digital-bw.de . Zusätzlich hat die steuerverwaltung baden-Württemberg erklär-videos im einsatz. Kurz und prägnant wird jeweils in rund 2 Minu-ten dargestellt, was in bestimmten situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das steuerrecht bietet. die videos klären auf und geben gleichzeitig eine kurze anleitung, wie das gewünschte Ziel umzusetzen ist.derzeit bieten wir neun videos u.a. zu den themen „steuerliche vorauszahlungen", „die richtige steuerklassenwahl nach ehe-schließung bzw. veroartnerung", steuerklassenwechsel im tren-nungsfall", "einspruch und aussetzung der vollziehung" an. Weitere erklärvideos zu wichtigen steuerlichen themen für bür-gerinnen und bürger sind bereits in Planung.den link zu den erklärvideos finden sie im Internet auf der start-seite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und dem Ministerium für finanzen baden-Württemberg.

appell des landratsamts:

bürger sollten derzeit behördengänge nur bei dringend notwendigen anliegen und gegebenenfalls nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme vornehmen.nicht zwingend notwendige Kontakte sollten aufgrund des Coro-na-virus derzeit in allen lebensbereichen reduziert werden. des-halb bittet das landratsamt die bürgerinnen und bürger bis auf weiteres behördengänge nur bei dringend notwendigen, nicht verschiebbaren anliegen und gegebenenfalls nach vorheriger tele-fonischer Kontaktaufnahme vorzunehmen. das landratsamt weist darauf hin, dass zurzeit längere Wartezeiten und einschränkungen der serviceleistungen möglich sind. das landratsamt bittet dafür um verständnis. Hintergrund dieses appells ist, dass alle dazu auf-gerufen sind, die ausbreitung des Corona-virus zu verlangsamen.

landesweite schließung von schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab dienstag, 17. März 2020Ministerin dr. susanne eisenmann: schließungen sind notwendige Maßnahmen zur abflachung und verzögerung der erkrankungswelle.aufgrund der dynamischen verbreitung des Coronavirus ist zum schutz der bevölkerung ein unverzügliches, entschlossenes vor-gehen notwendig. es bedarf weitreichender Maßnahmen zu Kon-taktreduzierungen, um eine unkontrollierte, schnelle ausbrei-tung des virus zu verhindern, damit die behandlungskapazitäten weiter erhöht und weitere Maßnahmen zum schutz vulnerabler Gruppen ergriffen werden können.vor diesem Hintergrund ist die landesweite schließung von Kinder-tageseinrichtungen und schulen eine erforderliche Maßnahme zur verzögerung der ausbreitung. deshalb hat das Kabinett heute (13. März) beschlossen, dass ab dienstag, 17. März 2020 alle schulen und Kindergärten bis einschließlich ende der Osterferien geschlos-sen bleiben. diese schließung betrifft auch die Kindertagespflege im land. „das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine der effektivsten Maß-nahmen zur abflachung und verzögerung der erkrankungswelle, die allerdings für uns alle im land und für jeden einzelnen einen harten einschnitt bedeutet. Jeder einzelne von uns ist aufgefor-dert, mögliche einzelinteressen hintanzustellen. der schutz der bevölkerung steht jetzt an oberster stelle“, sagt Kultusministerin dr. susanne eisenmann und fügt hinzu: „Wir haben entschieden, die schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegeerst ab kommenden dienstag komplett zu schließen, um allen einrichtungen einen einigermaßen geordneten übergang zu er-möglichen.“ diese entscheidung sei vor allem auch vor dem Hin-tergrund zu sehen, dass die schulen und lehrkräfte am Montag noch Zeit haben, den schülerinnen und schülern in geeigneter form vorbereitungsinhalte, lernpakete, aufgaben oder lernplä-ne zusammenstellen und übermitteln zu können. Ministerin su-sanne eisenmann wird sich heute außerdem in einem schreiben an alle schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Kinderta-gespflege im land wenden, um ihnen diese Maßnahme direkt zu erläutern und um sie um ihre unterstützung zu bitten.prüfungen an schulen: flexible und pragmatische lösungen„Wir werden alle zentralen fragen beantworten und die schulen im land bestmöglich bei dieser sondersituation unterstützen. Ganz ent-scheidend ist nun der umgang mit den bald anstehenden abschluss-prüfungen an allen schularten. Hier arbeiten wir bereits mit hohem nachdruck an verschiedenen szenarien und notfallplänen. Oberstes Gebot ist dabei: den schülerinnen und schülern darf diese notsitu-ation nicht zum nachteil geraten. deshalb werden wir flexible und pragmatische lösungen festlegen und auch mit pädagogischem augenmaß vorgehen“, betont eisenmann. ein Ziel sei es dabei, dass sich diese Pläne – da wo es möglich ist – am fahrplan der Prüfungen orientieren. „Wir prüfen daher auch in abstimmung mit den Gesund-heitsbehörden die Möglichkeit für Prüfungen in kleinen Gruppen auch während der schließungen“, so eisenmann. eine weitere Option sei, in diesem Jahr verstärkt flexible nachtermine anzubieten.notfallbetreuung für Kinder von beschäftigten in kritischen infrastrukturenteil des heutigen Kabinettsbeschlusses ist auch, ausnahmen zur notfallbetreuung jüngerer Kinder und von Kindern von be-schäftigten in kritischen Infrastrukturen (etwa Polizei, feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die versorgung notwendigen Medizinprodukten, lebensmittelpro-duktion und -einzelhandel, Müllabfuhr sowie energie- und Was-serversorgung) sicherzustellen. dies gilt, wenn beide elternteile in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind. „unser Ziel muss sein, die öffentliche daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Hier stehen jetzt notwendige Gespräche mit den Kommunalen lan-desverbänden an. Ich rufe alle beteiligten dazu auf, in dieser not-situation konstruktiv mitzuarbeiten“, betont Ministerineisenmann und ergänzt: „Mir ist klar, dass wir noch nicht jede fra-ge beantworten können, umso mehr kommt es auf kurzfristige, pragmatische lösungen vor Ort an.“

Page 13: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 13

die avl informiert:

coronavirus: avl-servicecenter bleibt vorerst für Kundenbesuche geschlossen

ludWIGsburG. aufgrund der aktuellen entwicklungen im Hin-blick auf die verbreitung des Coronavirus bleibt das avl-service-Center ab dienstag, 17. März 2020, für Kundenbesuche vorerst geschlossen. dies ist eine vorsichtsmaßnahme, um Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden zu schützen.ab dienstag, 17. März 2020, empfängt das serviceCenter der ab-fallverwertungsgesellschaft des landkreises ludwigsburg (avl) in der Hindenburgstr. 30 in ludwigsburg Kundinnen und Kunden nicht mehr persönlich. dies ist eine vorsorgliche schutzmaßnah-me, um die verbreitung des Coronavirus einzudämmen. das avl-serviceCenter ist weiterhin telefonisch von Montag bis freitag erreichbar unter der telefonnummer 07141 / 144 2828 sowie per e-Mail unter [email protected] anliegen können auch online auf der avl-Internetseite www.avl-lb.de erledigt werden.

abfallverwertungsgesellschaft des landkreises ludwigsburg mbH, Hindenburgstr. 30, 71638 ludwigsburgPressestelle: [email protected], Öffentlichkeitsar-beit: [email protected], Internet: www.avl-lb.de

die avl informiert:

coronavirus: vorübergehende schließung der wertstoffhöfe

ludwigsburg. aufgrund der aktuellen entwicklungen im hinblick auf die verbreitung des coronaviruses bleiben wa-renwandel und wertstoffhof im taMMerFeld vorerst ge-schlossen.die schließungen von schulen und Kindergärten führten lei-der zu einem Personalengpass bei den avl-Wertstoffhöfen. „viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eltern und haben nun ein Problem bei der Kinderbetreuung“, erklärt avl-Geschäftsführer tilman Hepperle. aus diesem Grund bleiben das Gebrauchtwaren-Kaufhaus Warenwandel und der Wertstoff-hof im tammerfeld vorübergehend geschlossen. Wie lange die schließung dauern soll, ist noch nicht bekannt. die avl wird auf ihrer Internetseite, in der avl-smartphone-app sowie per Presse-mitteilung informieren, sobald die Höfe wieder öffnen.die bürgerinnen und bürger werden gebeten, möglichst auf den besuch der Wertstoffhöfe zu verzichten und ihre sperrigen Ge-genstände zu Hause zwischenzulagern. auf allen Wertstoffhöfen sind nur noch eine bestimmte anzahl an fahrzeugen auf dem Ge-lände zugelassen, daher kann zu Wartezeiten kommen.für rückfragen und telefonische beratung steht das avl-service-Center von Montag bis freitag telefonisch unter 07141 / 144 2828 zur verfügung.

gemeinsame pressemitteilung der landkreise böblingen, esslingen, göppingen, ludwigsburg und des rems-Murr-Kreises - landkreise der region rücken in der Krise noch näher zusammen

die landräte der region stuttgart begrüßen die einheitliche regelungen des landes. angesichts der weiter steigenden Zahl von Corona-erkrankten haben sich die fünf landräte der region stuttgart im rahmen einer telefonkonferenz am vergangenen sonntag auf eine noch engere Zusammenarbeit in der Krise ver-ständigt. In der Krise müsse man in der region stuttgart noch enger zusammenrücken und gemeinsam handeln. davon sei man überzeugt, denn uneinheitliche und zeitlich ungleich um-gesetzte Maßnahmen zum schutz vor Infektionen mit Covid 19 sorgen unnötigerweise für verunsicherung und werfen fragen in der bevölkerung auf.

Gerade bei einschränkungen des öffentlichen lebens sei wichtig, dass überall die gleichen beschränkungen den alltag der Men-schen bestimmen und durchgesetzt werden. die heutige verord-nung des landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die ausbreitung des virus sars-Cov-2 (anlage) schafft jetzt Klar-heit und wird ausdrücklich begrüßt.die landkreise empfehlen ihren städten und Gemeinden als zu-ständige Ortspolizeibehörden angesichts der dynamischen ent-wicklung auch veranstaltungen mit weniger als 100 Personen abzusagen. sie appellieren an die bevölkerung, ihre verantwor-tung wahrzunehmen und soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.Weiterhin hat man sich darauf verständigt, dass sich die kom-munalen Kliniken der region eng abstimmen. In Krisenzeiten gebe es weder Wettbewerb noch Konkurrenz, sondern die Ge-sundheitsversorgung muss als gemeinsame aufgabe verstanden werden. Priorität hätte die überwindung der engpässe bei der versorgung mit medizinischer schutzausrüstung. die Probleme seien bereits an bund und land adressiert, der nachschub aber noch immer nicht verbindlich sichergestellt. daher müsse man alle Kräfte in der region stuttgart bündeln.nicht zuletzt soll auch die arbeit der Kreisverwaltungen in der Krise weitgehend synchron organisiert werden. damit soll auch die dauerhafte arbeitsfähigkeit der verwaltungen in Krisenzei-ten gesichert werden, damit wir für die bevölkerung in den le-bensnotwendigen bereichen weiterhin da sein können - so die landräte. entsprechend wird in allen fünf landratsämtern der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert. Persönliche behör-denbesuche sind nur noch nach terminvereinbarung möglich. dies gilt auch für die Zulassungs- und führerscheinstellen.ab dienstag, 16. März 2020 herrscht in allen fünf landkreisen in der Kreisverwaltung nur noch ein eingeschränkter dienstbetrieb. Grundsätzlich gilt: Persönliche besuche in den dienststellen des landratsamts sind nur in notfällen und nach vorheriger termin-absprache mit dem zuständigen Geschäftsbereich bzw. sachbe-arbeiter möglich.

geoinformationssystem des landkreises ist online alle bebauungspläne auf einen blickdas landratsamt ludwigsburg hat für insgesamt 31 Kommunen die bebauungspläne digitalisiert. von 18 Kommunen stehen die-se bebauungspläne auf der Homepage des landratsamtes für alle bürgerinnen und bürger sichtbar zur verfügung.Mit blick auf die bevorstehende gesetzliche verpflichtung, die bebauungspläne bis Oktober 2020 InsPIre-konform (Infrastruc-ture for spatial Information laut eu-verordnung) zur verfügung zu stellen, hat das landratsamt ludwigsburg bereits frühzeitig mit 31 Kommunen vereinbarungen zur digitalisierung der be-bauungspläne geschlossen. durch diese vorausschauende vor-gehensweise und tatkräftige unterstützung der Kommunen ist es gelungen, alle bebauungspläne zu digitalisieren. aktuell haben 18 Kommunen ihre bebauungspläne für die Prä-sentation über den viewer des landkreises zur verfügung gestellt. alle bürgerinnen und bürger haben ab sofort die Möglichkeit, die georeferenzierten bebauungspläne und die dazugehörenden In-formationen auf der Homepage des landkreises anzusehen.Mit diesem viewer können sich alle nutzer digital durch den landkreis bewegen, nach Orten und bebauungsplänen suchen sowie die bebauungspläne lagerichtig in der Karte anzeigen las-sen. landrat dietmar allgaier ist stolz auf die neue Online-Prä-sentation der bebauungspläne im Kreis: "es werden noch weitere neue und aktuelle themen folgen."der viewer ist unter www.landkreis-ludwigsburg.de unter dem stichwort KarO KartenOnline und dann "bebauungspläne" er-reichbar.

Page 14: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 14

Bücherei

die bücherei wird aufgrund der corona-situation bis einschließlich der osterferien geschlossen.der erste Öffnungstag ist voraussichtlich der dienstag, 21. april 2020.alle veranstaltungen sind bis zu diesem Zeitpunkt abgesagt.alle Medien, die sie zu Hause haben, werden automatisch auf die-sen tag verlängert. es fallen keine säumnisgebühren an.In der Onlinebibliothek lassen sich weiterhin digitale Medien ent-leihen.Wenn sie Ihren büchereiausweis verlängern möchten oder an-dere fragen haben, können sie uns per e-Mail unter [email protected] erreichen. telefonisch sind wir von dienstag bis freitag, von 14 bis 17 uhr unter 07062/4639 erreichbar.

Gronauer Straße 1

Seniorenangebote im Bürgertre�

aufgrund der weiteren verbreitung des Coronavirus wurde der bürgertreff mit sofortiger Wirkung geschlossen.

alle dort stattfindenden veranstaltungen werden zunächst bis 19. april 2020 ausgesetzt.

Schulnachrichten

MusikschuleMarbach-Bottwartal e.V.

sehr geehrte eltern,liebe schülerinnen und schüler,liebe freunde unserer Musikschule,die Maßnahmen der bundes- und landesregierung, die Corona-virusinfektion zu bremsen und einzudämmen hat auch uns er-reicht.wir schließen unsere Musikschule und den unterrichts-betrieb von dienstag 17.3.2020 bis nach den osterferien 20.4.2020. alle Klassenvorspiele, elternabende und veranstaltungen entfal-len und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.auch der landeswettbewerb Jugend musiziert und der Orches-terwettbewerb wurden seitens des landesmusikrats ersatzlos gestrichen.die Geschäftsstelle in steinheim ist für sie ganz normal zu errei-chen und besetzt.vielen dank für Ihr verständnis - für rückfragen stehen wir gern zur verfügung.Mit freundlichen Grüßen und bleiben sie gesund,bärbel Häge-nüssleschulleiterin/Geschäftsführerinunsere Kontaktdaten sind tel. 07144 21983, fax 07144 23535, email: [email protected] und www.musikschule-marbach-bottwartal.de

Volkshochschule

Schiller-Volkshochschule

seit Montag, 16. März 2020 bis einschließlich 19. april 2020, wird auf anordnung des landratsamtes ludwigsburg der Kurs- und veranstaltungsbetrieb der schiller-volkshochschule Kreis lud-wigsburg vorläufig eingestellt.dies ist eine vorsichtsmaßnahme, um die ausbreitung des Coro-na-virus zu verlangsamen. die außenstellenbüros in ditzingen, Marbach, bietigheim-bissin-gen und vaihingen/enz werden in dieser Zeit geschlossen bleiben.Wann der Kursbetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.die schiller-volkshochschule ist in dieser Zeit telefonisch unter 07141 144-2666 oder per e-Mail unter info@schiller-vhs zu erreichen.

Ambulante Dienste

Diakoniestation Bottwartal e.V.

ambulante Kranken- und altenpflegeWenden sie sich an uns unter folgenden rufnummern:Pflegedienstleitung: frank bender, tel. 07144/821521verwaltungsleitung: Michaela Klein, tel. 07144/821073einsatzleitung: Petra Weber, tel. 07144/308375

pflegegruppe oberstenfeldbüro im stiftsgebäude, tel. 07062/22917Wochenenddienst, tel. 0176/18215214

weitere informationen finden sie unter: www.diakoniestation-bottwartal.de

Wir sind vor Ort!

- und Krisensituationen.

Ehe Familien-und Lebensberatung, Kurberatung, Sozialberatung (Hartz IV,

97375 marbach.de

KrankenpflegefördervereinOberstenfeld e.V.

ambulante pflege: diakoniestation bottwartal e.v.tel. 07144 - 82 15 21

nachbarschaftshilfe: diakoniestation bottwartal e.v.tel. 07144 - 30 83 75

Page 15: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger€¦ · wenn wir alle zusammenhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies durch gemeinsame anstrengungen schaffen. Wenn sie fragen haben, stehen

Freitag,20.März2020•Nummer12 15

seniorenmobil - ambulante altenhilfebundesfreiwilligendienst- ambulante altenhilfesie müssen zum arzt …sie wollen zum friseur …sie sollten einkaufen …sie möchten spazierengehen …... und haben niemanden, der sie fährt oder begleitet?gaby schlesiger steht Ihnen montags, dienstags und donners-tags zur verfügung.sie erreichen frau schlesiger unter tel. 0157- 89 29 72 36.

liebe senioren! trotz der derzeitigen „ausnahmesituation“, auf Grund des Co-ronavirus, bleibt Ihnen das seniorenmobil erhalten. es ist allerdings zum gegenseitigen schutz notwendig, den fahrdienst auf das wirklich nötigste zu reduzieren – einkauf und wichtige arzttermine! bitte planen sie Ihren einkauf so, dass sie mit den lebensmit-teln längerfristig auskommen (idealerweise mindestens 2 Wo-chen) und nicht unbedingt jede Woche einkaufen müssen! sollten sie von Ihrem arzt ein rezept für Medikamente benö-tigen, rufen sie bitte in der arztpraxis an und erkundigen sie sich, ob das rezept an die apotheke gefaxt werden kann (fra-gen sie bitte auch bei der apotheke nach, ob die Ihnen die Medikamente nach Hause liefern)! sollten sie unbedingt selbst einkaufen wollen, halten sie sich bitte für die fahrt an folgende sicherheitsregeln (gilt auch für fahrten zum arzt): - steigen sie hinten in den Wagen ein (das schafft zwar nicht

den empfohlenen sicherheitsabstand von 2 Metern, verhin-dert aber den direkten Körperkontakt)

- niesen und husten sie nicht ungeschützt (nutzen sie bitte ein taschentuch oder die armbeuge!)

- verzichten sie auf das Handgeben zur begrüßung (ein lä-cheln zur begrüßung ist viel wertvoller)

sollte es Ihnen absolut nicht möglich sein, sich von verwand-ten und/oder nachbarn den einkauf mitbringen zu lassen oder arztbesuche wahrnehmen zu können, melden sie sich bitte rechtzeitig! durch erforderliche schutzmaßnahmen, kann der-zeit immer nur 1 Person pro fahrt befördert werden. die bekannten einsatztage und -zeiten, bleiben bestehen. sollte sich etwas ändern, bekommen sie auf jeden fall telefo-nisch oder schriftlich bescheid. vertrauen wir darauf, dass wir alle gesund bleiben und die der-zeitige situation unbeschadet überstehen. seniorenmobil – Gaby schlesiger