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mail [email protected] et Dipl. Ing. Matthias Kauf LF E Die Die Energieeinsparvero Energieeinsparvero rdnung (EnEV 2007) rdnung (EnEV 2007) Grundsätzliches zur EnEV Grundsätzliches zur EnEV 2007 2007

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Die Die EnergieeinsparverorEnergieeinsparverordnung (EnEV 2007)dnung (EnEV 2007)

Grundsätzliches zur EnEV Grundsätzliches zur EnEV 20072007

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Was regelt die EnEV?Was regelt die EnEV?

- Energieausweise für Gebäude- Energieausweise für Gebäude - Energetische Mindestanforderungen für - Energetische Mindestanforderungen für

NeubautenNeubauten - Energetische Mindestanforderungen für - Energetische Mindestanforderungen für

Modernisierung, Umbau, Ausbau und Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender GebäudeErweiterung bestehender Gebäude

- Mindestanforderungen für Heizungs-, - Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Kühl- und Raumlufttechnik sowie WarmwasserversorgungWarmwasserversorgung

- Energetische Inspektion von Klimaanlagen- Energetische Inspektion von Klimaanlagen

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Für welche Gebäude gilt die Für welche Gebäude gilt die EnEV?EnEV?

Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.Gebäudeteile.

Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.Gewächshäuser.

Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und nach Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von derder

Verpflichtung nach Energieausweisen nicht Verpflichtung nach Energieausweisen nicht betroffen.betroffen.

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Was ist gegenüber 2004 Was ist gegenüber 2004 neu?neu?

Die EnEV 2007 sieht die Einführung Die EnEV 2007 sieht die Einführung von Energieausweisen für von Energieausweisen für bestehende Gebäude und die bestehende Gebäude und die regelmäßige Inspektionen von regelmäßige Inspektionen von Klimaanlagen vor.Klimaanlagen vor.

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Was hat sich geändert?Was hat sich geändert?

Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Die EnEV 2007 enthältNeubauten eingeführt. Die EnEV 2007 enthält

neue und einheitliche Formularentwürfe für neue und einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude.Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude.

Für Nichtwohngebäude wurden Berechnungsvorgaben neu Für Nichtwohngebäude wurden Berechnungsvorgaben neu eingeführt, die neben dem Energiebedarf für Heizung, eingeführt, die neben dem Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen.Kühlung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen.

Für Wohngebäude mit fest installierten Klimaanlagen ist Für Wohngebäude mit fest installierten Klimaanlagen ist zukünftig auch die benötigte Kühlenergie - analog dem zukünftig auch die benötigte Kühlenergie - analog dem Verfahren bei Nichtwohngebäuden - zu berücksichtigen. Der Verfahren bei Nichtwohngebäuden - zu berücksichtigen. Der zulässige Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf zulässige Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf wird in diesem Fall gegenüber ungekühlten Gebäuden wird in diesem Fall gegenüber ungekühlten Gebäuden erhöht. Imerhöht. Im

Energieausweis ist der Energiebedarf für Kühlung pauschal Energieausweis ist der Energiebedarf für Kühlung pauschal anzugeben.anzugeben.

Eingebaute Beleuchtung bleibt bei Wohngebäuden Eingebaute Beleuchtung bleibt bei Wohngebäuden unberücksichtigt.unberücksichtigt.

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Wann müssen Energieausweise ausgestellt Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?werden?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Auf Nachfrage ist vermietet oder geleast werden. Auf Nachfrage ist potentiellen Käufern oder Mietern ein Energieausweis und potentiellen Käufern oder Mietern ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegendie Modernisierungsempfehlungen vorzulegen

Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.

In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.ausgehängt werden.

Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und

für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.Energieausweise ausgestellt werden.

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Wann müssen Energieausweise Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?ausgestellt werden?

Findet in einem Gebäude kein Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen. Zwang, einen Energieausweis auszustellen.

Die Ausstellung von freiwilligen Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich und steigert den Marktwert jedoch möglich und steigert den Marktwert der Immobilieder Immobilie

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Was hat sich geändert?Was hat sich geändert? Die primärenergetische Bewertung von Strom bei Die primärenergetische Bewertung von Strom bei

der Berechnung der energetischen Qualität vonder Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden wird gegenüber der bestehenden EnEV Gebäuden wird gegenüber der bestehenden EnEV

von 3,0 auf den Faktor 2,7 verringert.von 3,0 auf den Faktor 2,7 verringert. Das Anforderungsniveau an die energetische Das Anforderungsniveau an die energetische

Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist generellgenerell

nicht verändert worden. Für einzelne nicht verändert worden. Für einzelne Nichtwohngebäude können sich jedoch durch die Nichtwohngebäude können sich jedoch durch die neueneue

Bilanzierungsmethodik leichte Änderungen ergeben.Bilanzierungsmethodik leichte Änderungen ergeben. Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre

inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen Verbesserungsvorschläge beigefügt werden.Verbesserungsvorschläge beigefügt werden.

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Wer hat Anspruch auf einen Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis?Energieausweis?

Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger.Bauträger.

Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis z. B. vor Vertragsverhandlungen Energieausweis z. B. vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber selbst aktiv werden. müssen hier aber selbst aktiv werden.

Nach der EnEV 2007 muss der Eigentümer den Nach der EnEV 2007 muss der Eigentümer den Energieausweis spätestens auf Verlangen Energieausweis spätestens auf Verlangen „zugänglich machen“, er ist jedoch nicht „zugänglich machen“, er ist jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus verpflichtet, den Energieausweis von sich aus aktiv ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch aktiv ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch einzubringen.einzubringen.

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Wie sieht ein Energieausweis aus?Wie sieht ein Energieausweis aus? Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen

einheitlich sein. Der Energieausweis enthält auf vier einheitlich sein. Der Energieausweis enthält auf vier Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das „Energielabel“ sowie leicht verständliche „Energielabel“ sowie leicht verständliche VergleichswerteVergleichswerte

und Modernisierungsempfehlungen. Ein und Modernisierungsempfehlungen. Ein entsprechendes Formularmuster ist in den Anlagen 6 entsprechendes Formularmuster ist in den Anlagen 6 bis 9 der EnEV 2007 enthalten.bis 9 der EnEV 2007 enthalten.

Immer dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Immer dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, muss der Energieausweis für das möglich sind, muss der Energieausweis für das Gebäude individuelle Modernisierungsempfehlungen Gebäude individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Diese geben dem Gebäudeeigentümer enthalten. Diese geben dem Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über erste wichtige Hinweise über Verbesserungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber Verbesserungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber keine ausführliche Energieberatung.keine ausführliche Energieberatung.

Ein Formularmuster ist in Anlage 10 der EnEV 2007 Ein Formularmuster ist in Anlage 10 der EnEV 2007 enthalten.enthalten.

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mail [email protected] Dipl. Ing. Matthias Kauf LFE

Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis berechnet?berechnet?

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.werden.

Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude – Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude – können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Zusätzliche Regeln zur Vereinfachung der Zusätzliche Regeln zur Vereinfachung der Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Bekanntmachungen zur EnEV veröffentlicht.Bekanntmachungen zur EnEV veröffentlicht.

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Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis berechnet?berechnet?

Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass in der Zeit zwischen dem Zudem sieht die Verordnung vor, dass in der Zeit zwischen dem Kabinettsbeschluss zur EnEV vom 25. 04 2007 und dem 01.10. Kabinettsbeschluss zur EnEV vom 25. 04 2007 und dem 01.10. 2008 für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten 2008 für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen besteht.und bedarfsbasierten Energieausweisen besteht.

Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.erstellen.

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Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?

Bei Neubauten werden die Planungsdaten für Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt.die Erstellung des Energieausweises genutzt.

Bei bestehenden Gebäuden besucht in vielen Bei bestehenden Gebäuden besucht in vielen Fällen ein fachkundiger Aussteller das Fällen ein fachkundiger Aussteller das Gebäude und nimmt vor Ort die notwendigen Gebäude und nimmt vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z.B. Maße, Gebäudedaten (wie z.B. Maße, Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage) auf Außenbauteile und der Heizungsanlage) auf und erstellt auf dieser Grundlage den und erstellt auf dieser Grundlage den Energieausweis und die Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen. Modernisierungsempfehlungen.

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Wie wird ein Energieausweis Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?ausgestellt?

Nach der EnEV 2007 ist es aber auch möglich, dass Nach der EnEV 2007 ist es aber auch möglich, dass der Eigentümer die notwendigen Daten selbst der Eigentümer die notwendigen Daten selbst erhebt (z.B. mit Hilfe eines im Bundesanzeiger erhebt (z.B. mit Hilfe eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Erhebungsbogens) und an den veröffentlichten Erhebungsbogens) und an den Aussteller übermittelt. Dieser kann dann auf Aussteller übermittelt. Dieser kann dann auf Grundlage der übermittelten Daten einen Grundlage der übermittelten Daten einen Energieausweis ausstellen, es sei denn, er hat nach Energieausweis ausstellen, es sei denn, er hat nach Prüfung der Daten Zweifel an deren Richtigkeit.Prüfung der Daten Zweifel an deren Richtigkeit.

Der Aussteller muss jeden Energieausweis Der Aussteller muss jeden Energieausweis eigenhändig unterschreiben. Die Unterschrift kann eigenhändig unterschreiben. Die Unterschrift kann auch nachgebildet werden. Mit der Unterschrift auch nachgebildet werden. Mit der Unterschrift steht der Aussteller für die Richtigkeit der Angaben steht der Aussteller für die Richtigkeit der Angaben ein. Er kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem ein. Er kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln verantwortlich gemacht werden.Handeln verantwortlich gemacht werden.

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Was kostet ein Energieausweis?Was kostet ein Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung enthält keinerlei staatliche Vorgaben enthält keinerlei staatliche Vorgaben bzgl. der Kosten von bzgl. der Kosten von Energieausweisen. Energieausweisen.

Der Preis ist entsprechend zwischen Der Preis ist entsprechend zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln verhandeln

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Was kostet ein EnergieausweisWas kostet ein Energieausweis Momentan liegen die Kosten für einen Momentan liegen die Kosten für einen

Verbrauchsausweis Verbrauchsausweis zwischen 25,- Euro und 100,- Euro, zwischen 25,- Euro und 100,- Euro, je nachdem, ob sie über eine je nachdem, ob sie über eine Online-DatenerfassungOnline-Datenerfassung oder über eine persönliche oder über eine persönliche Telefonberatung Telefonberatung ausgestellt ausgestellt werden. werden.

Für den Für den Bedarfsausweis Bedarfsausweis liegen die Preise höher, da liegen die Preise höher, da deutlich mehr Daten zur Berechnung des Bedarfs benötigt deutlich mehr Daten zur Berechnung des Bedarfs benötigt werden. werden.

Beim vereinfachten Verfahren ohne Beim vereinfachten Verfahren ohne Vor-Ort-BegehungVor-Ort-Begehung und Vermessung liegt der Preis zwischen etwa 80 und 200 und Vermessung liegt der Preis zwischen etwa 80 und 200 Euro.Euro.

Beim Bedarfsausweis, der über das ausführliche Beim Bedarfsausweis, der über das ausführliche Verfahren mit Begehung und Vermessung des Gebäudes Verfahren mit Begehung und Vermessung des Gebäudes erstellt wird, ist im Wohnbau je nach Größe des Objekts erstellt wird, ist im Wohnbau je nach Größe des Objekts mit 200 bis durchaus 1.000 Euro zu rechnen. mit 200 bis durchaus 1.000 Euro zu rechnen.

Für den Für den Nicht-WohnbauNicht-Wohnbau gelten komplexere gelten komplexere Vermessungen und Berechnungen, so dass der Preis für Vermessungen und Berechnungen, so dass der Preis für den Bedarfsausweis auch in die Zehntausende steigen den Bedarfsausweis auch in die Zehntausende steigen kann. kann.

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Ab wann brauchen Gebäude- oder Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis grundsätzlich Pflicht.grundsätzlich Pflicht.

Bei Verkauf oder Vermietung von Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 01. Januar 2009 – gilt später – ab dem 01. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.dies auch für alle übrigen Wohngebäude.

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Ab wann brauchen Gebäude- oder Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Wohnungseigentümer einen

Energieausweis?Energieausweis?

Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Energieausweise ausgestellt werden.

Ab 01.07.09 müssen in öffentlichen Ab 01.07.09 müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.ausgehängt werden.

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Anforderungen an NichtwohngebäudeAnforderungen an Nichtwohngebäude

Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden über den wie bei Wohngebäuden über den Jahresprimärenergiebedarf definiert. Jahresprimärenergiebedarf definiert.

Die Bilanz umfasst jedoch zusätzlich zum Energiebedarf Die Bilanz umfasst jedoch zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung.die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung.

Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der neuen DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen der neuen DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert ist. ist.

Als Nebenanforderungen werden die energetische Als Nebenanforderungen werden die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.

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Welche Regeln gibt es für Welche Regeln gibt es für Klimaanlagen?Klimaanlagen?

Betreiber von fest installierten Klimaanlagen mit Betreiber von fest installierten Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW müssen diese alle einer Nennleistung über 12 kW müssen diese alle zehn Jahre überprüfen lassen. Mit Inkrafttreten der zehn Jahre überprüfen lassen. Mit Inkrafttreten der EnEV müssen binnen zwei Jahren Anlagen inspiziert EnEV müssen binnen zwei Jahren Anlagen inspiziert werden, die älter als 20 Jahre sind. Für jüngere werden, die älter als 20 Jahre sind. Für jüngere Anlagen gibt es Übergangsfristen von vier bis sechs Anlagen gibt es Übergangsfristen von vier bis sechs Jahren.Jahren.

Die Inspektion umfasst alle Komponenten, die den Die Inspektion umfasst alle Komponenten, die den energetischen Wirkungsgrad der Anlage energetischen Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen.beeinflussen.

Hierzu gehören:Hierzu gehören: a.) Überprüfung der Auslegung der Anlage aufa.) Überprüfung der Auslegung der Anlage auf - Raumnutzung und –Belegung sowie Nutzungszeiten- Raumnutzung und –Belegung sowie Nutzungszeiten - innere Wärmequellen sowie relevante - innere Wärmequellen sowie relevante

bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudesbauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes - geforderte Sollwerte (Luftmengen, Temperatur, - geforderte Sollwerte (Luftmengen, Temperatur,

Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen)Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen)

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Welche Regeln gibt es für Welche Regeln gibt es für Klimaanlagen?Klimaanlagen?

b.) Überprüfung der Effizienz der wesentlichen b.) Überprüfung der Effizienz der wesentlichen Komponenten der AnlageKomponenten der Anlage

Es müssen kurze fachliche Ratschläge für die Es müssen kurze fachliche Ratschläge für die kostengünstige Verbesserung der energetischen kostengünstige Verbesserung der energetischen Qualität der Klimaanlage, deren Austausch oder Qualität der Klimaanlage, deren Austausch oder Alternativlösungen gegeben werden. Alternativlösungen gegeben werden.

Eine Vorlage für die Darstellung der Hinweise gibt Eine Vorlage für die Darstellung der Hinweise gibt die EnEV nicht vor. die EnEV nicht vor.

Zur Durchführung der Inspektionen berechtigt sind Zur Durchführung der Inspektionen berechtigt sind Ingenieure der Fachrichtungen Ingenieure der Fachrichtungen Versorgungstechnik, technischen Versorgungstechnik, technischen Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen, wenn Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen, wenn sie über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen.sie über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen.

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Sind ältere Energiepässe weiterhin Sind ältere Energiepässe weiterhin gültig ?gültig ?

Vor Inkrafttreten der neuen EnEV 2007 Vor Inkrafttreten der neuen EnEV 2007 ausgestellte Energieausweise, die von ausgestellte Energieausweise, die von Gebieteskörperschaften oder auf deren Gebieteskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln Veranlassung nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden, bleiben zehn Jahre ausgestellt wurden, bleiben zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. In der ab Ausstellungsdatum gültig. In der Begründung zu § 29 wird dies noch Begründung zu § 29 wird dies noch einmal klar festgestellt und die Gültigkeit einmal klar festgestellt und die Gültigkeit von bisher ausgestellten Energiepässen von bisher ausgestellten Energiepässen ausdrücklich hervorgehoben.ausdrücklich hervorgehoben.

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Primärenergetische Bewertung von Primärenergetische Bewertung von StromStrom

Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Verluste, Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über die Aufbereitung und den Transport bis Quelle über die Aufbereitung und den Transport bis zum Gebäude anfallen. In der EnEV 2007 wird dieser zum Gebäude anfallen. In der EnEV 2007 wird dieser Faktor für Strom um 10% von bisher 3,0 auf 2,7 Faktor für Strom um 10% von bisher 3,0 auf 2,7 gesenkt. Damit wird - wie bei allen anderen gesenkt. Damit wird - wie bei allen anderen Energieträgern -nur der nicht erneuerbare Anteil Energieträgern -nur der nicht erneuerbare Anteil berücksichtigt. Um das Anforderungsniveau der EnEV berücksichtigt. Um das Anforderungsniveau der EnEV an Wohngebäude mit überwiegender an Wohngebäude mit überwiegender Warmwasserbereitung aus elektrischem Strom Warmwasserbereitung aus elektrischem Strom dadurch nicht zu senken, werden die zulässigen dadurch nicht zu senken, werden die zulässigen Höchstwerte des Jahresprimärenergiebedarfs Höchstwerte des Jahresprimärenergiebedarfs ebenfalls entsprechend gesenkt.ebenfalls entsprechend gesenkt.

Die energetische Bewertung von Wohngebäuden im Die energetische Bewertung von Wohngebäuden im Energieausweis wurde durch die Senkung des Energieausweis wurde durch die Senkung des Primärenergiefaktors für Strom gegenüber der EnEV Primärenergiefaktors für Strom gegenüber der EnEV 2004 verbessert.2004 verbessert.