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Hessisches Sozialministerium Masern Maßnahmen zur Prävention von Masernerkrankungen

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Page 1: Masern - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · 4 MASERN · MASSNAHMEN ZUR PRÄVENTION VON MASERNERKRANKUNGEN 2.1. Masernvirus und Übertragung Der Erreger der Masern

Hessisches Sozialministerium

MasernMaßnahmen zur Prävention von Masernerkrankungen

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M A S E R N · M A S S N A H M E N Z U R P R Ä V E N T I O N V O N M A S E R N E R K R A N K U N G E N

1 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

2 Erkrankung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.1. Masernvirus und Übertragung . . . . 42.2. Krankheitsverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.3. Komplikationen und Spätfolgen . . 52.4. Besondere Patientengruppen . . . . . 52.5. Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.6. Therapeutische Maßnahmen . . . . . . 6

3 Impfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.1. Aktive Impfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.2. Passive Impfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83.3. Impfkritik und -diskussion . . . . . . . . . . 9

4 Gesundheitsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.1. Stadien der Masernkontrolle . . . . . . 104.2. Definition von

Gesundheitszielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5 Epidemiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115.1. Surveillancesysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . 115.1.1. Überwachung nach

Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . 115.1.2. Masernsentinel der

Arbeitsgemeinschaft Masern und Varizellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

5.1.3. Einschulungsuntersuchung . . . . . . . . 115.2. Fallzahlen und Ausbrüche . . . . . . . . . 115.3. Laborsurveillance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135.4. Impfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

6 Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176.1. Maßnahmen zur Förderung

der Durchimpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176.2. Maßnahmen beim Auftreten

von Masernerkrankungen . . . . . . . . . . 186.2.1. Vorbemerkungen / Definitionen . . . 186.2.2. Impfungen einschließlich post-

expositioneller Impfungen . . . . . . . . . 196.2.3. Ausschluss aus Gemein-

schaftseinrichtungen undWiederzulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

6.2.4. Fall- und Ausbruchs-management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

6.2.4.1. Vorbereitende Maßnahmen ohne aktuellen Masernfall . . . . . . . . . . 20

6.2.4.2. Der Einzelfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206.2.4.3. Die Ausbruchssituation . . . . . . . . . . . . . 22

Danksagung / Quellenangaben . . . . . . . . . . . . . 23

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufnahme eines Masern-Virions mittelsTransmissionselektronenmikroskop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Abbildung 2: Typischer Hautausschlag bei Masern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Abbildung 3: Phasen der Masernerkrankung, Infektiösität und Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Abbildung 4: Meldeinzidenz von Masernerkrankungen pro 100.000 Einwohner in Deutschland und in Hessen,2001–2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Abbildung 5: Anzahl und Inzidenz gemeldeter Masernerkrankungen in Hessen, nach Jahren, 2001–2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Abbildung 6: Verteilung der gemeldeten Masernerkrankungen nach Kreisen mit Anmerkungen zum Erkrankungs-geschehen (N=31), Hessen, 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Abbildung 7: Entwicklung der MMR-Impfung, Hessen, 1998–2009,Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Abbildung 8:Maserninzidenz (2007–2010) und -impfquote (2006–2008) in Deutschland, nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Häufigkeit unerwünschter Wirkungen und Komplikationen nach einer MMR-Impfung und Häufigkeit entsprechenderSymptome nach einer Masern-Erkrankung (MMR; modifiziertnach Quast & Stück12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Inhaltsverzeichnis

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fälschlicherweise geltendie Masern allgemein alsansteckende, aber harm-lose Kinderkrankheit.Doch Masern sind nichtharmlos. Weltweit sinddie hochansteckendenMasern eine der häufig-sten Todesursachen beiKindern. Und dies, ob-wohl seit 40 Jahren ein

sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügungsteht, der eine wirksame Prävention bis hin zurweltweiten Eindämmung von Maserninfektionenmöglich macht.Seit 1984 ist dies ein wesentliches gesundheits-politisches Ziel der Weltgesundheitsorganisation(WHO), auf das die Regierungen der Mitgliedslän-der hinarbeiten. Mit Hilfe von Impfprogrammenist es in einem Land dann erreicht, wenn die An-zahl der Neuerkrankungen unter einem Fall proeiner Million Einwohner liegt, keine Masern beiEinheimischen auftreten und aus dem Auslandeingeschleppte Masern sich nicht weiter im Landausbreiten. Viele Länder haben diesen Standard bereits er-reicht – Deutschland noch nicht. Zwar gehört hierdie Schutzimpfung gegen Masern seit den 70erJahren zu den allgemein empfohlenen Impfmaß-nahmen für Kinder. Die Zwei-Dosen-Impfung ge-währleistet einen sicheren und lang anhaltendenSchutz gegen Masern. Dennoch kommen Masernin Deutschland und leider auch in Hessen immerwieder vor. Dabei sind ungeimpfte oder nur ein-mal geimpfte Jugendliche und Erwachsene beson-ders häufig betroffen. Diese Personengruppe solltesich daher nach der Empfehlung der StändigenImpfkommission unbedingt nachimpfen lassen.

Vo r w o r t 1

Es ist das Ziel der Hessischen Landesregierung,ihren Teil dazu beizutragen, dass sich die Anzahlder Masern-Erkrankungen in Hessen immer weiterreduziert. Diese Broschüre zeigt klinisch tätigenÄrztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesund-heitsdienstes sowie Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern in Gemeinschaftseinrichtungen die wich-tigsten Informationen rund um die Krankheit auf.Sie beschreibt den Wissenstand zu Masern sowiedie notwendigen Maßnahmen zur Prävention undBekämpfung von Masernerkrankungen. Darge-stellt werden auch die gemeldeten Masernerkran-kungen in Hessen von 2001 bis 2010 und die imRahmen der Schuleingangsuntersuchung erhobe-nen Impfquoten. Die Daten beruhen auf der Arbeitder hessischen Gesundheitsämter.

Ich wünsche Ihnen eine interessante und infor-mative Lektüre.

Stefan GrüttnerHessischer Sozialminister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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2.1.Masernvirus und Übertragung

Der Erreger der Masern ist das Masern (Morbilli)-Virus (Abbildung 1). Es gehört zur Familie der Pa-ramyxoviridae. Die Übertragung erfolgt überwie-gend durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen,Sprechen).Menschen sind der einzige natürliche Wirt dessehr ansteckenden Virus. Von 100 nicht immunenPersonen, die mit einem an Masern Erkrankten inKontakt kommen, infizieren sich und erkranken95 Personen.Aufgrund genetischer Unterschiede lassen sichMasernviren in 22 Genotypen in acht Haupt grup-pen (A-H) einteilen.2 In Europa kommen vor allemdie Genotypen B3, D4 und D6 vor (Abschnitt 5.3).3

2.2.Krankheitsverlauf

Masern haben eine Inkubationszeit von durch-schnittlich 10 Tagen, mit einer Spanne von 7 bis 18Tagen. Bei Erwachsenen ist die Inkubationszeit einwenig länger als bei Kindern. Die Erkrankungnimmt einen zweiphasigen Verlauf (Abbildung 3).In der ersten Erkrankungsphase (Dauer von 3–4Tagen), dem sogenannten Prodromialstadium, tre-ten zunächst unspezifische Symptome wie Fieber,Lichtscheu, Konjunktivitis, Schnupfen und Hustenauf. Als für Masern typisch können in dieser Phasedie sogenannten Koplik’schen Flecken (weiße Fle-cken an der Mundschleimhaut) erkennbar sein. ZuBeginn des Prodromialstadiums kann es zu einemflüchtigen (24 h) Hautausschlag kommen.Etwa 4 bis 7 Tage nach dem Auftreten der unspe-zifischen Krankheitszeichen (2–3 Tage nach demAuftreten der Koplik’schen Flecken) beginnt diezweite Phase mit dem für Masern typischen Haut-

ausschlag (Exanthem; Abbildung 2) und erneutemFieberanstieg. Der Ausschlag beginnt im Gesichtsowie hinter den Ohren und breitet sich innerhalbvon 2 bis 3 Tagen über den ganzen Körper aus undbleibt dann 4 bis 7 Tage bestehen. Am Ende derzweiten Erkrankungsphase kommt es oft zu kleie-förmigen Schuppungen des Ausschlags.4 Die Phaseder Erholung (Rekonvaleszenz) dauert nach demAbklingen des Hautausschlags noch bis zu 14 Ta-ge an.Bei Erwachsenen und Kleinkindern verlaufen Ma-sern oft schwerer als bei Kindern!Der Erkrankte ist bereits 5 Tage vor und bis 4 Tagenach dem Exanthemausbruch ansteckungsfähig,wobei am Ende des Prodromialstadiums (schonvor dem Erscheinen des Hautausschlags!) die An-steckungsfähigkeit am größten ist.Mütter, die Masern durchgemacht haben oder ge-impft wurden, geben Antikörper gegen Masern anihre Neugeborenen weiter. Diese „Leihimmunität“wird aber mit der Zeit abgebaut: sie besteht füretwa 6 bis 9 Monate falls die Mutter an Masernerkrankt war und für einen kürzeren Zeitraum,wenn die Mutter durch eine Impfung immunisiertwurde. In dieser Phase des geliehenen Schutzes isteine Impfung mit dem Lebendimpfstoff sinnlos,da die mütterlichen Antikörper den Impfstoff in-aktivieren. Durch diese „Teilimmunität“ kann eszu abgeschwächten Infektionsverläufen ohne vollausgeprägten Hautausschlag („mitigierte Masern“)bei Neugeborenen kommen. Dies erschwert dieklinische Diagnostik. Andere typische Masern-

E r k r a n k u n g

Masern haben eine weltweite Verbreitung. InLändern mit hohen Impfquoten tritt dieErkrankung allerdings selten auf oder ist elimi-niert. Im Folgenden werden zunächst das Ma-sernvirus als Erreger der Erkrankung, derKrankheitsverlauf und die Diagnostik beschrie-ben.

Abbildung 1: Aufnahme eines Masern-Virions mittels Transmissionselektronenmikroskop 1

2

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symptome, wie das gesamte Prodromialstadium,Konjunktivitis oder Koplik’sche Flecken, treten garnicht auf. Aber auch bei dieser Verlaufsform mussmit einer Ansteckungsfähigkeit des Patienten ge-rechnet werden. Zu ähnlichen Verläufen kann esnach der Gabe von Immun-Globulinen oder nacheinem möglicherweise nur unvollständigen Impf-schutz kommen. Eine Masernerkrankung hinter-lässt eine lebenslange Immunität.5, 6

2.3.Komplikationen und Spätfolgen

Nach einer Masernerkrankung kommt es zu einerImmunschwäche, die mindestens sechs Wochenanhält und bis zu einigen Monaten andauernkann. Als Folge dieser Immunschwäche könnenbakterielle Superinfektionen auftreten, z. B. Otitismedia, Bronchitis, Lungenentzündung und Durch-fallerkrankungen. Lungenentzündungen sind beiKleinkindern für 60 % aller Todesfälle durch Komplikationen bei Masernerkrankungen verant-wortlich.Eine schwere Komplikation der Masernerkran-kung ist die akute postinfektiöse Enzephalitis, zuder es bei 0,1–0,2 % aller Masernerkrankungenkommt. Diese Komplikation tritt etwa 3–9 Tagenach Exanthembeginn mit Kopfschmerzen, Fieberund Bewusstseinsstörungen bis hin zum Komaauf. Bei etwa 10–20 % der Betroffenen endet sietödlich, bei etwa 20–30 % muss mit bleibendenSchäden am zentralen Nervensystem gerechnetwerden (z. B. Taubheit und geistige Behinde-rungen).Die sehr seltene (1 Fall je 100.000 Erkrankte) Spätkomplikation der subakuten sklerosierenden

Panenzephalitis (SSPE) kann sich etwa 5–10 Jahrenach der Erkrankung einstellen. SSPE führt immerzum Tode, meistens innerhalb von 3–5 Jahrennach ihrem Auftreten. Als Ursache für die SSPEwurden persistierende defekte Masernwildvirenim Zentralnervensystem ausgemacht. Das Risikoist offenbar bei einer Infektion im Säuglingsalterbesonders hoch und 50 % aller SSPE-Fälle hattenMasern in den ersten beiden Lebensjahren.2, 6

2.4.Besondere Patientengruppen

Liegt eine Immunschwäche vor, z. B. durch zellu-läre Immundefekte oder durch die Einnahme im-munsupprimierender Medikamente, verlaufenMasern zwar nach außen hin schwach (nur atypi-sche oder keine Exanthembildung), können aberals schwere Organkomplikationen eine Riesenzell-pneumonie oder eine Masern-Einschlusskörper-Enzephalitis (MIBE) entwickeln. Die MIBE kann,im Gegensatz zur akuten postinfektiösen Enze-phalitis, bis zu Monaten nach der Infektion auftre-ten und hat eine Letalität von etwa 30 Prozent. Inverschiedenen immungeschwächten Gruppen sindsehr hohe Letalitätsraten berichtet worden, in ei-ner Gruppe von Krebspatienten betrug sie 70 %!2

Liegen weitere Erkrankungen vor, kann deren Ver-lauf von einer zusätzlichen Masernerkrankung be-einflusst werden. So verläuft eine Tuberkulosedurch die von Masern verursachte Immunschwä-che schwerer.Masern in der Schwangerschaft werden mit spon-tanen Fehl- und Frühgeburten in Verbindung ge-bracht. Die Erkrankung kann bei Schwangerenund Neugeborenen schwere Verläufe nehmen.Daher wird bei Neugeborenen im Falle des Kon-taktes mit masernverdächtigen Personen die passi-ve Impfung mit Immunglobulinen empfohlen(siehe auch Abschnitt 3.2).2, 4

2.5.Diagnostik

Mit sinkender Häufigkeit von Masern steigt dieHäufigkeit von Fehldiagnosen an, wenn die Diag-nose nur aufgrund der Symptomatik gestellt wird.Aus Hessen waren in 2007 und 2008 8 von 18 andas Referenzzentrum übersandte Masernunter-suchungen negativ (Auskunft des Referenzzen-trums).

Abbildung 2: Typischer Hautausschlag bei Masern7

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Insbesondere bei geimpften Patienten ist dieBestätigungsquote sehr niedrig. In 2004 konntedas Nationale Referenzzentrum für Masern-Mumps-Röteln bei ungeimpften Patienten über 60 % aller klinischen Maserndiagnosen labordiag-nostisch bestätigen, bei zweimalig Geimpften lagdie Bestätigungsquote unter 10 %.9 Dies unter-streicht gerade bei niedriger Maserninzidenz dieNotwendigkeit der Diagnosesicherung durch La-bormethoden.9

Die Diagnostik erfolgt meist durch einen IgM-An-tikörpernachweis. Untersuchungsmaterialien fürden Antikörpernachweis sind Serum, Zahnta-schenflüssigkeit, Plasma und ggf. Liquor. Vorallem in den ersten drei Exanthemtagen kann derIgM-Antikörpernachweis negativ sein, daher istbei negativem Ergebnis oft eine zweite Untersu-chung im Abstand von 8–14 Tagen nach der erstensinnvoll. IgM-Antikörper sind etwa 6 Wochennach der Erkrankung nicht mehr nachweisbar.Neben dem IgM-Antikörpernachweis kann auchdas erstmalige Auftreten von IgG-Antikörpern(Serokonversion) oder eine Komplementbindungs-reaktion (KBR) eine Maserninfektion bestätigen.Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in Zu-sammenhang mit der Impfanamnese zu interpre-tieren. Erfolgt die Masernerkrankung nach einerfrüheren Impfung („Impfdurchbruch“), kann derIgM-Antikörpernachweis negativ sein, dafür steigtder IgG-Titer an. Damit durch das Labor die Er-gebnisse richtig interpretiert werden können, soll-ten Angaben wie Erkrankungsbeginn und Impf-anamnese mit an das Labor übermittelt werden.Neben dem Antikörpernachweis ist auch der di-rekte Nachweis des Virus möglich, durch Nachweisdes Masernantigens mittels Immunflouressenz inUrin oder Nasenschleim oder auch durch Nach-weis des Virusgenoms mittels Polymeraseketten-Reaktion (PCR). Als Untersuchungsmaterialien

der PCR können z. B. Urin, respiratorische Sekrete,Liquor oder EDTA-Blut genutzt werden. Der di-rekte Virusnachweis ermöglicht auch bei Immun-defekten oder Immunsuppresion die Diagnostik.Darüber hinaus kann die PCR wichtige epidemio-logische Informationen durch eine Genotypisie-rung liefern (s. Abschnitt 5.3).5 Für den direktenVirusnachweis können Untersuchungsmaterialienvom Beginn des Prodromialstadiums bis zum 5. Tag nach Exanthembeginn entnommen werden.Sollten sowohl ein direkter Virusnachweis alsauch ein Antikörpernachweis angestrebt werden,empfiehlt sich die gleichzeitige Abnahme derUntersuchungsmaterialien. Eine alleinige Serum-probe ist bis zu 6 Wochen nach Exanthembeginnmöglich.Aufgrund der Möglichkeit Antikörper in der Zahn-taschenflüssigkeit und Viren in Urin oder Nasen-schleimhautsekret nachzuweisen, ist eine Blutent-nahme für die Diagnostik nicht notwendig!

2.6.Therapeutische Maßnahmen

Gegen Masernviren stehen keine in der Routineeinsetzbaren Therapeutika zur Verfügung! Masernkönnen nur symptomatisch behandelt werden. Sosenken Antipyretika das Fieber und durch Flüssig-keitszufuhr wird dem Flüssigkeitsverlust durchdie hohe Körpertemperatur entgegen gewirkt. Bak-terielle Superinfektionen werden mit den ent-sprechend wirksamen Antibiotika bekämpft. Beischweren Krankheitsmanifestationen kam in The-rapieversuchen Ribavirin zum Einsatz. In denLändern der Dritten Welt konnte durch die Gabevon Vitamin A die Letalität beträchtlich gesenktwerden.6

Abbildung 3: Phasen der Masernerkrankung, Infektiösität und Diagnostik

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

IgG- und IgM-Antikörper-Nachweis (bis 6 Wochen nach Exanthembeginn)

PCR-Untersuchung

Inkubationszeit

Latenzzeit Infektiöse Periode

Prodromialstadium Hautausschlag Rekonvaleszenz

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3.1.Aktive ImpfungDer Masernimpfstoff ist ein Lebendimpfstoff undenthält lebende, abgeschwächte Viren. Lebend-impfstoffe imitieren in zeitlich verkürzter und ab-gemilderter Form die natürliche Infektion. Dabeiwird nach einer Impfung bei etwa 95 % der Ge-impften ein lebenslanger Impfschutz aufgebautund bei bis zu 99 % der Geimpften nach zweiImpfungen.Die Ständige Impfkommission (STIKO)* emp-fiehlt die Impfung mit dem Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff (MMR).10 Nebendem MMR-Impfstoff ist auch eine Vierfachimp-fung erhältlich, die zusätzlich gegen Varizellen(Windpocken) schützt. Als Begleitreaktion einer Impfung entwickeln 3–5 % aller Geimpften Fieber (> 39,5 °C) und all-gemeines Unwohlsein innerhalb von 5–12 Tagenach der Impfung. Diese Beschwerden dauern 1 bis 2 Tage und können mit Hautausschlag, leich-tem Husten, Schnupfen, Konjunktivitis oder Koplik’schen Flecken einhergehen. Bei einem von30.000 Geimpften kann ein vorübergehenderMangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) auf-treten. Von den Geimpften geht hierbei keineAnsteckungsgefahr aus. Eine Gegenüberstellungder Häufigkeit von Symptomen und Komplika-tionen der Masernerkrankung und Nebenwir-kungen der Masernimpfung kann (Tabelle 1) ent-nommen werden.Alle im Folgenden aufgeführten Impfempfehlun-gen folgen den STIKO-Empfehlungen und sindLeistungen der gesetzlichen Krankenversiche-rung.11

In Deutschland wird seit 1991 die zweimaligeMasernimpfung empfohlen. Die erste Impfungsoll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfol-gen, die zweite Impfung bis zum Ende des zweitenLebensjahres. Zwischen den beiden Impfungensollten mindestens 4 Wochen verstreichen.10 Derzweite Impftermin dient dazu, sowohl bei nichtaufgebautem Impfschutz nach der ersten Impfungals auch bei Versäumnis des ersten Impfterminsdoch noch einen Impfschutz aufzubauen (Impf-lückenschluss). Diese Impfungen sind, auch wennzur Vervollständigung des Impfschutzes nachge-holt, bis zum 18. Lebensjahr Leistungen der ge-setzlichen Krankenversicherung.11

Für nach 1970 Geborene nach vollendetem 18. Le-bensjahr, die nicht oder in der Kindheit nur einmalgeimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist,wird die einmalige Impfung empfohlen. Steht eine Aufnahme in eine Gemeinschafts ein-richtung an, kann die erste Impfung schon ab dem9. Lebensmonat unter Berücksichtigung der Leih-immunität erfolgen. Dann sollte aber schon zuBeginn des zweiten Lebensjahres die Auffrisch-impfung erfolgen. Für eine MMR-Impfung vonSäuglingen unter 9 Monaten fehlen umfassendeDaten zur Sicherheit und Wirksamkeit, sodass sol-che Säuglinge in einem Ausbruchsgeschehen inerster Linie durch Impfungen der Kontaktperso-nen in der Umgebung zu schützen sind. Wird auseiner Risiko-Nutzen-Abwägung vor dem 9. Lebens-monat geimpft, sollten im zweiten Lebensjahrzwei weitere MMR-Impfungen erfolgen. Für Er-wachsene mit unklarem Impfstatus, ohne Imp-fung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit,ist eine einmalige MMR-Impfung empfohlen,wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuungvon Immundefizienten oder in Gemeinschafts-einrichtungen arbeiten. Eine Altersbegrenzung fürdie MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann injedem Alter erfolgen.

3I m p f u n g

* Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI gibt gemäß § 20Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Empfehlungenzur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführunganderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarerKrankheiten beim Menschen (www.rki.de).

Mit der Impfung liegt eine effektive Maßnahmezur Verhütung (Prävention) von Masern vor.Masern werden daher auch als „impfpräventa-bel“ bezeichnet. Bei der aktiven Impfung wirddas Immunsystem durch den Kontakt mit abge-schwächten, lebenden Erregern stimulierteinen dauerhaften Schutz aufzubauen. Bei derImmunprophylaxe („passive Impfung“) werdenAntikörper verabreicht, die Masernviren imKörper neutralisieren sollen.

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Bei akuter Ansteckungsgefahr durch Kontakt zueiner an Masern erkrankten Person wird für alleUngeimpfte (älter 9 Monate), in der Kindheit nureinmal geimpfte oder Personen mit unklaremImmunstatus eine Impfung bis zu 3 Tage nachdem Kontakt empfohlen, da das Impfvirus schnel-ler als das Wildvirus eine Immunantwort hervor-ruft (Inkubationsimpfung). Auf diese Weise wirddie Erkrankung verhindert oder abgeschwächt(Postexpositionsprophylaxe).10 Eine Impfung wäh-rend der Inkubationszeit ist unschädlich, auchwenn die Erkrankung dadurch ggf. nicht mehr ver-hindert werden kann.Bis zu vier Wochen nach der Impfung sollte keineBlutspende erfolgen.Weitere Details und Begründungen zu den emp-fohlenen Masernimpfungen sind in der STIKO-Empfehlung auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu finden (http://www.rki.de/cln_151/nn_1270420/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/MMR__Masern/Masern__ImpfenA-Z__ges.html?__nnn=true).

3.2.Passive ImpfungBei einer passiven Impfung werden Antikörperverabreicht, die den Erreger deaktivieren sollen.Das Immunsystem der Exponierten wird nichtaktiviert, die verabreichten Antikörper werden mitder Zeit im Körper abgebaut. Es entsteht keinebleibende Immunität.

Die Gabe von Immunglobulinen innerhalb vondrei Tagen nach Exposition kann die Erkrankungverhindern, eine spätere Gabe die Schwere desKrankheitsverlaufs mildern (Postexpositionspro-phylaxe). Nach mehr als 6 Tagen ist kein Nutzen zuerwarten.6

Die Gabe von Immunglobulinen sollte bei Per-sonengruppen erwogen werden, bei denen einschwerer Krankheitsverlauf zu erwarten ist undfür die eine Impfung mit dem Lebendimpfstoffnicht empfohlen wird. Dazu gehören Personen mitangeborener Immunschwäche, onkologische Pa-tienten, Patienten mit AIDS, Schwangere undKleinkinder unter einem Jahr.4, 5, 13

Nach der Gabe von Immunglobulinen kann frühe-stens nach 3 Monaten eine aktive Impfung nach-geholt werden. Die Wirksamkeit der MMR-Imp-fung ist 5 bis 8 Monate nach der Gabe vonImmunglobulinen nicht sicher. Nach einer Blut-transfusion oder Therapie mit hochdosierten IgG-Antikörpern verlängert sich der Abstand auf 6–9Monate.6, 10

3.3.Impfkritik und -diskussionDurch Impfungen und verbesserte Hygiene sindimpfpräventable Erkrankungen in Deutschlandselten geworden. So sind in Hessen im Zeitraumvon 2001 bis 2010 weder Poliomyelitis- noch Diph-therie-Fälle aufgetreten. Auch Masern-Erkrankun-gen sind in Deutschland selten (s. Abschnitt 5.2).

Tabelle 1: Häufigkeit unerwünschter Wirkungen und Komplikationen nach einer MMR-Impfung und Häufigkeit entsprechender Symptome nach einerMasern-Erkrankung (MMR; modifiziert nach Quast & Stück12)

Symptom / Erkrankung

Exanthem

Fieber

Fieberkrämpfe

Verminderte Anzahl der Blutplättchen(Thrombozytopenie)

EnzephalitisLetalitätDefektheilung

SSPE

Vorübergehende Immunsuppression

Häufigkeit des Auftretens bei Erkrankung

98 %

98 %, meist hoch

7–8 %

1 / 3.000

1 / 1000–10.00030 %20 %Komplikationsrate bei Erwachsenen höher

1 / 100.000

Dramatisch, oft schwere Folgekrankheiten

Häufigkeit des Auftretens nach MMR-Impfung

5 %, abgeschwächt

3–5 %, sehr selten hoch

Weniger als 1 %

1 / 30.000–50.000

Kein Nachweis

Kein Nachweis

Nur schwach

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Über Sinn, Erfolg und Durchführbarkeit von Imp-fungen wird seit der Einführung der ersten Imp-fung im 18. Jahrhundert diskutiert. Die Einsichtder Notwendigkeit einer Impfung nimmt leider abje seltener die Erkrankung auftritt, auch wenn diesein Erfolg der Impfung ist. Man unterscheidet bei Impfkritikern zwischen Impfskeptikern undImpfgegnern. Impfskeptiker lehnen Impfungen nicht grundsätz-lich ab, sondern diskutieren kritisch die öffentli-chen Empfehlungen. Impfskeptiker haben von derSTIKO-Empfehlung abweichende Meinungen da-zu entwickelt, wann welche Impfung durchgeführtwerden sollte. Dies betrifft z. B. den Zeitpunkt derImpfung oder die Nutzung von Kombinations-impfstoffen. Gegenüber Impfungen an sich sindImpfskeptiker nicht ablehnend eingestellt.14

Ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung sind ab-solute Impfgegner.4, 14 Impfgegner lehnen Impfun-gen grundsätzlich ab. Dabei spielen oft weltan-schauliche oder religiöse Gründe eine Rolle. Einewissenschaftlich-sachliche Diskussion kommt häu-fig nicht zustande und es wird sogar die Existenzvon Krankheitserregern als Ursache impfpräven-tabler Erkrankungen nicht akzeptiert. Die eigenen

Vorstellungen werden von Impfgegnern sehr of-fensiv im Internet und den Medien verbreitet.Eine Übersicht der Argumente von Impfgegnernund den entsprechenden wissenschaftlichenGrundlagen ist vom RKI veröffentlicht worden.15

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4.2.Definition von GesundheitszielenIm Rahmen der Millenniums-Ziele der Weltge-sundheitsorganisation (WHO) wurde die welt-weite Reduzierung der Masernletalität bis 2010um zwei Drittel im Vergleich zur Letalität 1990anvisiert. Dies wurde schon 2006 erreicht. Alsneues Ziel wurde die Reduzierung auf 10 % derMortalität von 2000 bis 2010 angestrebt. Dazu soll-te insbesondere die Impfquote bei einjährigenKindern erhöht werden.Die WHO entwickelte zusammen mit UNICEF die„Global Immunization Vision and Strategy“(GIVS) 2006–2015. Hierin wurden die Millen-niums-Ziele weiter konkretisiert: Bis 2010 sollenstaatsweite Impfquoten für Masern von 90 %erreicht werden, in den einzelnen Regionen min-destens 80 %.17 Die Impfquoten aus 2010 sollen bis2015 aufrechterhalten und stabilisiert werden.Einige WHO-Regionen streben darüber hinaus dieElimination der Masern an. Das europäische Re-gionalbüro der WHO setzte sich dieses Ziel schon1998 bis zum Jahr 2007.18 Dieses Ziel wurde weder2007 noch im Jahr 201019, 20 erreicht. Auf der Re-gionalkonferenz der WHO Europa im September2010 wurde die Masernelimination bis 2015 alsneues Ziel anvisiert.21 Hierbei wurde das Ziel derMasernelimination mit dem Ziel der Rötelnelimi-nation zusammengeführt.Deutschland trägt als Mitglied von WHO undUNICEF die dort beschlossenen Ziele mit. DesWeiteren arbeitet in Deutschland ein Forum unterBeteiligung der Bundesregierung, der Länder undder Spitzenverbände der Krankenkassen daran,Ge sund heits ziele für Deutschland zu formulie-ren. Impfungen wurden in den erstellten Ziel-katalog bisher nicht aufgenommen.22

Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer be-reits eigene Impfziele definiert, so z. B. Sachsen-Anhalt mit dem „Erreichen eines altersgerechtenImpfstatus bei über 90 % der Bevölkerung“.23

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4.1.Stadien der Masernkontrolle

Je nach Vollständigkeit der Durchimpfung und Un-terbindung der Übertragung, können drei Phasender Masernkontrolle unterschieden werden:16

1. Kontrolle der ErkrankungAuch bei Impfquoten unter 90–95 % wird dieMaserninzidenz bereits deutlich reduziert. Masernzirkulieren jedoch weiterhin in der Bevölkerungund gelegentlich kommt es zu Ausbrüchen oder,bei sehr niedriger Durchimpfung, gar zu epidemi-schen Wellen.

2. EliminationDurch hohe Impfquoten (90–95 %) kann die Zir-kulation des Masernvirus unterbrochen werden.Es treten aber immer noch einzelne Erkrankungenund kleinere Ausbrüche auf, deren Ursprung aberdann ein aus anderen Ländern eingetragenes Vi-rus ist. Das Virus kann sich jedoch aufgrund derHerdimmunität nicht mehr in der Bevölkerungausbreiten. Bei einer Inzidenz von unter einemFall pro 1.000.000 Einwohner spricht man voneiner Elimination. Um dauerhaft eine Ausbreitungimportierter Maserviren zu unterbinden, sindhohe Impfquoten auch bei geringen Fallzahlenaufrecht zu erhalten.Die Masern sind auf dem gesamten amerikani-schen Kontinent und in verschiedenen europäi-schen Ländern, z. B. Finnland, schon eliminiert.

3. EradikationDas Resultat einer erfolgreichen Masernelimina-tion in allen Ländern ist die weltweite Ausrottung(Eradikation) des Masernerregers. Schutzimpfun-gen sind nicht mehr erforderlich, Virusstämme inden Laboratorien können vernichtet werden.

G e s u n d h e i t s z i e l e

Hohe Impfquoten schützen nicht nur denGeimpften, sondern bieten auch dem nichtgeimpften Bevölkerungsanteil einen gewissenSchutz. Mit steigender Durchimpfung sinkt dieWahrscheinlichkeit, dass eine empfänglichePerson Kontakt zu einer erkrankten Person hatund damit die Übertragungswahrscheinlich-keit. Man spricht hier von der sogenannten„Herdimmunität“.

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5.1.SurveillancesystemeUm das Infektionsgeschehen der Masernerkran-kungen beobachten zu können, ist ein Überwa-chungs- (Surveillance-) System notwendig.

5.1.1.Überwachung nachInfektionsschutzgesetz

In Deutschland bildet das Infektionsschutzgesetz(IfSG) die rechtliche Grundlage für das umfassend-ste Surveillance-System.Das IfSG trat zum 01.01.2001 in Kraft. Danachsind Masernfälle an das Gesundheitsamt zu mel-den. Dies gilt für den Arzt bei Masernverdacht(§6), für das Labor bei einem positiven Nachweis(§7) sowie die Leitung von Gemeinschaftsein-richtungen beim Bekanntwerden von Maserner-krankungen (§34). Die Mitarbeiter des Gesund-heitsamtes prüfen, ob die Masernmeldung dieFalldefinition des RKI erfüllt. Fälle nach Fallde-finition werden zunächst an eine der zuständigenLandesstellen, in Hessen das Hessische Landes-prüfungs- und Untersuchungsamt im Gesund-heitswesen (HLPUG), und von diesem an das RKIweitergeleitet. Für die Meldung an das Gesund-heitsamt ist die Erfüllung der Falldefinitionennicht notwendig!So sind sowohl auf lokaler als auch auf Landes-und auf Bundesebene Beurteilungen der epidemio-logischen Lage möglich. Erkrankungszahlen bisauf Kreisebene können im RKI-Modul „SurvSTAT“(www.rki.de) abgerufen werden. Interpretationenwerden für Deutschland durch das RKI vor allemim Epidemiologischen Bulletin, für Hessen durchdas HLPUG, z. B. im Epi-Kurier, und für die Kreisein kreiseigenen Gesundheitsberichten veröffent-licht.

5E p i d e m i o l o g i e

Im Folgenden werden die Verbreitung der Masern in Deutschland und vor allem in Hessenbeschrieben und Daten zu Impfquoten als denbestimmenden Einflussfaktor auf die Häufigkeitvon Masernerkrankungen präsentiert.

5.1.2.Masernsentinel der ArbeitsgemeinschaftMasern und Varizellen

Neben der gesetzlichen Meldepflicht nach IfSGwerden Masern über das Masernsentinel der Ar-beitsgemeinschaft Masern und Varizellen (AGMV)erfasst. Die AGMV ist eine gemeinsame Initiativedes RKI und verschiedener Hersteller von Impf-stoffen. Kernstück ist ein bundesweites Sentinelaus ehrenamtlich mitarbeitenden Arztpraxen, indenen Masernfälle erfasst werden. Die Arbeits-gemeinschaft Masern hat am 1. Oktober 1999 ihreArbeit aufgenommen. Zurzeit sind ca. 1.200 Melde-praxen am Masernsentinel-System der AGMVbeteiligt, davon sind 756 Kinderärzte (Stand:19.01.2011).24

5.1.3.Einschulungsuntersuchung

Neben Daten zu Erkrankungszahlen sind für dieÜberwachung des Krankheitsgeschehens bei Ma-sern auch Informationen zu Impfquoten notwen-dig. Die wichtigste Datenquelle sind die Einschu-lungsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter.Hierbei handelt es sich um eine verbindliche staat-liche Reihenuntersuchung. Bei dieser Untersu-chung werden neben Größe, Gewicht, Entwick-lungsstörungen u. a. auch Angaben zum Impfstatuserfasst. Diese Untersuchung findet im Jahr vor derEinschulung statt. Die Gesundheitsämter gebenErgebnisse der Einschulungsuntersuchungen überdie Landesstellen an das RKI weiter. Auch dieseErgebnisse werden auf Kreis-, Landes- und Bundes-ebene ausgewertet und präsentiert.

5.2.Fallzahlen und AusbrücheDie Anzahl der Neuerkrankungen (Abbildung 4) istin Deutschland seit 2001 erheblich gesunken (von6.037 Fälle 2001 auf 798 Fälle 2010). GroßeFallzahlen in Deutschland beruhen meist aufAusbrüchen.25

Von November 2001 bis 2002 kam es zu ca. 1.000Masernerkrankungen im Raum Coburg. Der Aus-bruch ging von einer anthroposophischen Schuleaus. Die Einschulungsdaten 1998 / 99 belegen fürden Raum Coburg lediglich eine Impfquote von 76 %, während in benachbarten Kreisen die Impf-

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Abbildung 4: Meldeinzidenz von Masernerkrankungen pro 100.000 Einwohner in Deutschland und in Hessen, 2001–2010

Deutschland (n = 17.984)

quoten wesentlich höher lagen (> 90 %). Dies er-klärt, dass der Ausbruch auf Coburg begrenzt bliebund nur wenige auswärts wohnende und CoburgerSchulen besuchende Schüler erkrankten. Im gleichen Zeitraum kam es im Kreis Leer(Niedersachen) zu einem Ausbruch mit 387 Er-krankungen vor allem unter Kindern im Vorschul-und Schulalter. 82 % der erkrankten Kinder warenauch hier ungeimpft. Die Impfquoten von 72 %lagen unter dem niedersächsischen Durchschnittvon 89 %.Der dritte große Ausbruch ereignete sich im Stadt-und Landkreis Aachen, dem Kreis Euskirchen(Nordrhein-Westfalen) und dem Kreis Daun(Rheinland-Pfalz). Von einem Zusammenhang derAusbruchsgeschehen in den benachbarten Kreisenist auszugehen. Insgesamt kam es zu fast 500Erkrankungen. In den nordrhein-westfälischenKreisen war die Mehrzahl der Fälle unter 10 Jahre,in Daun nur ein Drittel.Ebenfalls ein größerer Ausbruch verursachte diehohe Inzidenz in Hessen in 2005. Dort kam es zwi-schen Dezember 2004 und Ende März 2005 zu fast200 Masernerkrankungen, die meisten der Fällewaren unter 10 Jahre alt. 20 (~10%) der Erkrank-ten wurden wegen schwerer Verläufe stationär be-handelt. Der Ausbruch begann in den StadtkreisenOffenbach und Frankfurt am Main, später verla-gerte sich das Geschehen in den Wetteraukreis undnach Gießen. Im Wetteraukreis kam es sogar zu

einem Todesfall. Die Erkrankungsfälle im Wetter-aukreis und Gießen ließen sich meist Aus-bruchsgeschehen in Kindergärten und Schulenzuordnen. Die Zuordnung erfolgte aber oft erstnachdem die erste Krankheitswelle schon vorbeiund eine zeitige Intervention nicht mehr möglichwar.26

Der Anstieg der Maserninzidenz im Jahre 2006 istvor allem durch einen Masernausbruch in Nord-rhein-Westfalen bedingt. Im Frühjahr wurden denBehörden über 1.700 Krankheitsfälle gemeldet,263 (16 %) dieser Fälle mussten stationär behan-delt werden. Bei 6 Patienten kam es zu einer En-zephalitis, in einem Fall zu einer Meningitis.27 Dadieser Ausbruch in den Zeitraum der Fußballwelt-meisterschaft in Deutschland fiel, sorgte er sowohlfür nationale als auch internationale medialeAufmerksamkeit. Die Panamerikanische Gesund-heitsorganisation (PAHO) erließ eine Reisewar-nung für Besucher der Weltmeisterschaft.28

Dass Viren und Infektionskrankheiten keine Gren-zen kennen, zeigt ein Masernausbruch in derSchweiz. Dort erkrankten im Zeitraum von Ende2006 bis zur ersten Jahreshälfte 2008 ca. 2500Personen an Masern. 8 % wurden stationär aufge-nommen. Erkrankungen, die mit diesem Ausbruchin Verbindung standen, traten auch in den europäi-schen Nachbarländern auf. In Deutschland kam eszu Erkrankungen bis nach Mecklenburg-Vor-pommern.

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2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Hessen (n = 739)

Meldejahr

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Abbildung 5: Anzahl und Inzidenz gemeldeter Masernerkrankungen in Hessen, nach Jahren, 2001–2010

Diese Beispiele zeigen, dass sich Masern vor allemdann ausbreiten und zu Ausbrüchen führen, wenndie Kontaktwahrscheinlichkeit empfänglicher Per-sonen zu Erkrankten / Infizierten hoch ist. Dies istinsbesondere bei Kindern und Jugendlichen inGemeinschaftseinrichtungen mit geringer Durch-impfung der Fall. Einrichtungen mit bestimmterweltanschaulicher Ausrichtung oder bestimmtenBesuchergruppen, die eine Impfung bewusst ab-lehnen oder aus anderen Gründen nicht wahrneh-men, sind besonders gefährdet. So ergab eineBefragung von ungeimpften Erkrankten im KreisCoburg durch die AGMV, dass 90 % eine vorherigeImpfung bewusst abgelehnt hatten.Eine geringe Masernzirkulation aufgrund einerHerdimmunität führt dazu, dass empfänglichePersonen später in ihrem Leben mit dem Virus inKontakt kommen und das Durchschnittsalter derErkrankten zunimmt. Da Masern bei Erwachsenenschwerer verlaufen als bei Kindern, ist eine konse-quente Ausbruchskontrolle und gegebenenfallsImpfschutz dieser Gruppe besonders wichtig.In Hessen würde die Elimination der Masern 6oder weniger Fälle pro Jahr bedeuten. Bisherwurde dies nicht erreicht (Abbildung 5). Auch2010 liegt die Fallzahl mit 31 Erkrankungen deut-lich darüber.In 2010 gab es keine größeren Ausbrüche, sondernlediglich Einzelerkrankungen oder Häufungen im

= Schwellenwert der Masernelimination

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2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

134 = Anzahl der gemeldeten Fälle

Jahr

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familiären Umfeld. Vier der Masernfälle infizier-ten sich im Ausland (Großbritannien, Österreich,Sierra Leone und Südafrika).Die Gesundheitsämter und das HLPUG sind be-müht, die Infektionsquellen und -ketten bei Ma-sernfällen zu ermitteln, um mögliche weitere Fälleaufzudecken. Die räumliche Verteilung der Fälleund Anmerkungen zu den Recherche-Ergebnissenaus 2010 sind Abbildung 6 zu entnehmen.

5.3.LaborsurveillanceDurch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) istneben dem Nachweis des Masernvirus auch die Be-stimmung seines Genotyps möglich. In Deutsch-land wurde beispielsweise der Genotyp D7 in denJahren 2000–2003 am häufigsten bestimmt. In denJahren 2005 und 2006 konnte dieser Genotyp hin-gegen in Westeuropa nicht mehr nachgewiesenwerden.3

Dafür traten andere Genotypen neu oder gehäuftauf, z. B. der Genotyp D6 beim Masernausbruch inNordrhein-Westfalen in 2006. Dies lässt daraufschließen, dass die Zirkulation des Genotyps D7 inEuropa unterbrochen werden konnte, aber dieImpfquoten nicht hoch genug sind, um eine erneute Einschleppung von Viren zu unterbinden.Auch beim hessischen Ausbruch in 2004 / 2005

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KS (Land)

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OF (Land)

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Anzahl der Masern-Meldungen

Keine Meldungen

Eine Meldung

2–3 Meldungen

Mehr als 3 Meldungen

Durch Besuch ausMünchen infiziert

Eine Infektion erfolgte in Sierra Leone

Erkrankung zweier Geschwister

Erkrankung zweier Freunde (ein Fall aus 2011)

Eine Infektion erfolgte in Südafrika

Eine Erkrankung steht im Zusammenhangmit der Erkrankung der Zwillingsschwesteraus dem Main-Taunus-Kreis

Eine Infektion erfolgte inGroßbritannien

Vier Erkrankungen im gemeinsamenVerwandtschafts- und Bekanntenkreis(16–22 Jahre alt)

Eine Infektion erfolgte in Österreich

Erkrankung zweier Geschwister

Eine Infektion erfolgte durch einen Fall in Frankfurt

Familienausbruch, Vater und zwei Söhne erkrankten

Drei Bewohner des gleichen Hauses erkrankt

Abbildung 6: Verteilung der gemeldeten Masernerkrankungen (N=31) nach meldendem Kreis, sowie Anmerkungen zu möglichenExpositionen soweit bekannt, Hessen, 2010

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wurden Genotypisierungen durchgeführt und fest-gestellt, dass der Genotyp D4 das Ausbruchs-geschehen dominierte. Dieser Genotyp ist fürMitteleuropa untypisch, aber dafür in einigen ost-europäischen Gebieten verbreitet.29 Auch Ermitt-lungen der Gesundheitsämter wiesen darauf hin,dass das Virus aus dem rumänischen Raum nachDeutschland gelangte.Bei zwei hessischen Masernfällen aus 2008 wurdeder Genotyp D5 bestimmt, der auch den Masern-ausbruch in der Schweiz verursachte (s. Abschnitt5.2). Die beiden Erkrankten hielten sich in derInkubationszeit in der Schweiz auf, somit konntedie Genotypisierung die Zuordnung der Fälle zudiesem Ausbruch untermauern.

5.4.ImpfungenEine Impfungsquote von über 95 % wird als not-wendig für die Masernelimination angesehen, eineImpfquote von über 90 % in vielen Impfzielen ge-nannt. Dabei sollten auch in einzelnen Bevölke-rungsgruppen die Impfquoten nicht unter 80 %liegen.Bundesweite Vergleiche von Impfquoten und Ma-sernerkrankungen zeigen höhere Impfquoten undniedrigere Erkrankungszahlen in den ostdeut-schen Bundesländern (Abbildung 8). Die hohen

Abbildung 7: Entwicklung der MMR-Impfung, Hessen, 1998–2009, Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung

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%

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Jahr der Einschulungsuntersuchung

Empfehlung der zweiten Masernimpfung bis zum Ende des zweitenLebensjahres

Ungeimpft 1. Impfung mind. 2 Impfungen

Impfquoten und die damit hohe Impfbereitschaftin den ostdeutschen Bundesländern werden alseine Folge der Impfpolitik in der ehemaligen DDRangesehen. Hier bestand eine Impfpflicht.30, 31, 32, 33

In Hessen hat sich die Impfquote in den letztenJahren positiv entwickelt (Abbildung 7). In 2009waren über 95 % der Einschulungsschüler einmalgegen Masern geimpft. Seit 2002 ist der Anteil derKinder mit zwei Masernimpfungen auf über 90 %gestiegen. Die Differenz zwischen Schülern mit einer Masernimpfung und mit zwei Masern-impfungen zum Zeitpunkt der Einschulungsunter-suchung hat sich bis 2009 auf unter 6 % reduziert.Hierbei handelt es sich um durchschnittlicheImpfquoten des Landes Hessen. Einzelne Bevöl-kerungsgruppen können durchaus davon abwei-chen. Der Masernausbruch in 2004 / 2005 betraf inder zweiten Phase vor allem Kindergärten undSchulen mit Kindern anthroposophisch orientier-ter Eltern. Dort waren die Impfquoten sehr gering,obwohl die Impfquoten in den betroffenenKreisen kaum vom Durchschnitt des LandesHessen abwichen. Die hier vorgestellten Auswer-tungen der Einschulungsuntersuchung beziehennur Daten von Kindern ein, deren Impfbuch beider Einschulungsuntersuchung auch vorlag. Beiweniger als 7 % aller Kinder lag jedoch keineInformation zu Impfungen vor. Daher kann vongeringfügig höheren Anteilen eingeschulter Kin-der ohne Impfschutz ausgegangen werden.

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Abbildung 8: Maserninzidenz (2007–2010) und –impfquote (2006–2008) in Deutschland, nach Bundesländern 30, 31, 32, 33

Maserninzidenz mind. 1 Masernimpfung mind. 2 Masernimpfungen

2008

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2006

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2009

2008

2007

Maserninzidenz pro 100.000 Einwohner

0 – keine Masernfälle

< 0,1 – geringe Inzidenz

0,1–1,0 – moderate Inzidenz

> 1,0 – hohe Inzidenz

Impfquote bei derEinschulungsuntersuchung*

< 80 %

80–90 %

90–95 %

> 95 %

* bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfbuch

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6.1.Maßnahmen zur Förderung der DurchimpfungMaßnahmen zur Förderung hoher Impfquotenkönnen nach ihrer Zielsetzung in zwei Gruppeneingeteilt werden: 1. Verbreitung von Informationen über die

Notwendigkeit des Impfens2. Durchführung von ImpfprogrammenAuch die Kombination beider Vorgehensweisen istmöglich.

In Deutschland nimmt die Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung (BZgA) eine zentraleStelle im Bereich der Gesundheitsaufklärung ein.Sie stellte über verschiedene Web-Portale, Ko-operationen und Aktionen Informationsmaterialzu Impfungen zur Verfügung (z. B.: http://www.kindergesundheit-info.de).Sehr viel konkreter sind Maßnahmen zur Erhö-hung von Impfquoten in den einzelnen Bundes-ländern. Für Hessen ist vor allem die Regelung fürdie Zulassung von Kindern in Gemeinschaftsein-richtungen hervorzuheben:Nach § 1 des Hessischen Kindergesundheitsschutz-gesetztes ist die Teilnahme an allen bis zum 6. Lebensjahr in Deutschland empfohlenen Früh-erkennungsuntersuchungen für die Kinder ver-bindlich. In diesem Rahmen werden Eltern undKinder über die empfohlenen Impfungen aufge-klärt und die Kinder geimpft. Nach § 2 des

6M a ß n a h m e n

Eine konsequente Bekämpfung der Masern-ausbreitung ist sowohl zum Schutz besondersgefährdeter Personengruppen, wie z. B. Säug-lingen oder immungeschwächten Personen, alsauch für die Verwirklichung von Gesund-heitszielen unerlässlich. Zum einen kann dieDurchimpfung der Bevölkerung gefördert (s.Abschnitt 6.1), zum anderen können durchpostexpositionelle Impfungen (Inkubationsim-pfungen) Ausbrüche in Gemeinschaftseinrich-tungen und besonderen Bevölkerungsgrup-pen verhindert werden. Daneben spielenMaßnahmen eine Rolle, mit denen ein Kontaktzwischen Erkrankten bzw. Infizierten und weite-ren empfänglichen Personen verhindert wer-den soll (s. Abschnitt 6.2).

Gesetzes ist für Kinder vor dem Besuch vonGemeinschaftseinrichtungen zu bescheinigen,inwieweit die öffentlich empfohlenen Impfungenerfolgten. Ziel der Regelung ist die Vervollständigung desImpfschutzes. Entscheiden sich Eltern gegen Imp-fungen, so haben sie durch ihre Unterschrift aufder Bescheinigung zu bestätigen, dass sie auchüber die möglichen Konsequenzen dieser Ent-scheidung Kenntnis haben (z. B. können nach § 34Abs. 9 IfSG im Falle eines Ausbruchs ungeimpfteKinder vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtungzeitweise ausgeschlossen werden, s. Abschnitt 6.2).Darüber hinaus können Träger von Gemein-schaftseinrichtungen in Eigenverantwortung wei-tere Maßnahmen beschließen, die dann in derSatzung der Einrichtung festgeschrieben werdensollten.Die Bescheinigung ist vor allem für den Besuchvon Kindergärten von Bedeutung. Bei der Einschu-lung ist davon auszugehen, dass der Impfstatusder Kinder im Rahmen der Einschulungsuntersu-chung beurteilt und die Eltern vom Arzt des kin-der- und jugendärztlichen Dienstes der Gesund-heitsämter über noch ausstehende Impfungenaufgeklärt werden.Auf kommunaler Ebene finden vielfältige Maß-nahmen statt, um Impfquoten allgemein oder inbestimmten Bevölkerungsgruppen zu erhöhen.Spezifische Impfprogramme für definierte Bevöl-kerungsteile gelten als besonders effektiv. Als Bei-spiele seien hier genannt:� Impfberatungen in den Schulen und Kinder-

gärten sowie Thematisierung von Impfungenim Unterricht 34, 35, 36

� Thematisierung von Impfungen im Rahmenvon Mütterberatungen 37

� Muttersprachliche Sprechstunden für einzelneBevölkerungsgruppen mit Impfberatung, inderen Rahmen auch Impfungen durchgeführtwerden können 38

6.2.Maßnahmen beim Auftreten von MasernerkrankungenDie folgenden Ausführungen orientieren sich am Masernleitfaden des LandesgesundheitsamtesNiedersachsen.39

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Gruppe 1: Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaft(§ 34 (3) IfSG)Hier ist vom höchsten Ansteckungsrisiko auszuge-hen, da es sich um sehr enge Sozialkontakte han-delt (z. B. in Familie und Haushalt).

Gruppe 2: Kontaktpersonen in Gemeinschafts-einrichtungen (§ 28 IfSG)Bei dieser Gruppe müssen Kontaktpersonen nachMaßgabe der infektiologischen Ausgangssituationermittelt werden:� Bei einem Einzelfall sind alle Personen des

Gruppen- / Klassenverbandes des Indexfalles(inklusive Projekt- / Sportgruppen, AGs) sowiePersonen des sozialen Umfeldes des Indexfalles(z. B. Freundeskreis) als Kontaktpersonen zuwerten.

� In einer Ausbruchssituation sind alle in derEinrichtung anwesenden Personen (Erzieherin-nen, Schüler, Lehrer, Hausmeister, etc.) im ge-samten Komplex der Gemeinschaftseinrichtungals Kontaktpersonen anzusehen.

Gruppe 3: Sonstige Kontaktpersonen aus dem sozialen Umfeld (§ 28 IfSG)Außerhalb der Wohngemeinschaft sowie Gemein-schaftseinrichtungen müssen alle Personen, diesich zufällig oder anlassbezogen über längere Zeitin räumlicher Nähe zum Indexfall aufhalten (z. B.Spielgruppe, Clique, Verein) in den Kreis der Kon-taktpersonen einbezogen werden.Da bei dieser Gruppe der Kontakt unterschiedlicheng sein kann, müssen sich die einzuleitendenMaßnahmen nach der jeweiligen Situation richtenund liegen im Ermessen des Landkreises / derkreisfreien Stadt.

6.2.2.Impfungen einschließlich postexpositioneller Impfungen

Anmerkung: Häufig wird sich der Zeitpunkt derInfektion bzw. des engen Kontakts zu einem Ma-sern-Erkrankten nicht genau festlegen lassen. Per-sonen ohne sicheren Impfschutz sollten aber aufjeden Fall geimpft werden, auch wenn der genaueZeitpunkt des Kontaktes zu Erkrankten unbekanntist oder mehr als 3 Tage zurück liegt (siehe auchAbschnitt 3).� Die Impfung ist wesentliche Maßnahme des

Infektionsschutzes. Es müssen bereits im

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6.2.1.Vorbemerkungen / Definitionen

AusbruchEin Masernausbruch besteht aus 2 oder mehr Ma-sernerkrankungen, bei denen ein zeitlicher (Inku-bationszeit bis zu 18 Tagen) und räumlicher Zu-sammenhang gegeben ist, auch unabhängig voneiner bekannten Infektkette.

IndexfallDer zuerst bekannt gewordene Fall in einem Krank-heitsausbruch wird als „Indexfall“ bezeichnet.

Kontaktpersonen(Ansteckungsverdächtige)Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit derMasern sind alle Personen, die mit einer an Ma-sern erkrankten Person während deren infektiösenPhase auch nur flüchtigen Kontakt hatten, alsKontaktperson zu werten. Darüber hinaus müssenalle nicht sicher immunen Kontaktpersonen alspotentiell infiziert und als Überträger der Masernangesehen werden.Von einer sicheren Immunität wird unter folgen-den Voraussetzungen ausgegangen:� zwei nachgewiesene Masernimpfungen� eine labordiagnostisch bestätigte Masern-

erkrankung� eine anamnestische Masernerkrankung bei

Personen, die vor 1970 geboren wurden. 40

Aus Gründen eines praktikablen Managementsvon Masernfällen wird empfohlen, den Kreis derKontaktpersonen an der infektiologischen Aus-gangssituation zu orientieren und hierbei folgendeSzenarien zu unterscheiden:� Einzelfall: Bei einem Einzelfall ist es ggf. noch

möglich, den Kreis der Kontaktpersonen aufPersonen mit persönlichem Kontakt zum In-dexfall einzugrenzen.

� Häufung: Beim Auftreten mehrerer Fälle bzw.von Sekundärfällen (Ausbruch) ist eine Aus-weitung des Kontaktpersonenkreises auch aufPersonen vorzunehmen, die aufgrund einerräumlich / zeitlichen Nähe einem Infektionsri-siko ausgesetzt waren, auch wenn eine direkteBeziehung zum Indexfall nicht ermittelt wer-den konnte.

Darüber hinaus werden in diesem Leitfaden dreiGruppen von Kontaktpersonen unterschieden, wo-bei jede Gruppe ein differenziertes Vorgehenerfordert.

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Vorfeld Planungen durch den kommunalenöffentlichen Gesundheitsdienst erfolgen, wieein zeit- und ortsnahes Impfangebot sicher-gestellt werden soll. Dies auch unabhängigdavon, ob Impfungen durch den Landkreis /die kreisfreie Stadt selbst durchgeführt werdenoder nicht.

� Zeichnet sich ab, dass aufgrund eines Aus-bruchsgeschehens größere Impfstoffkontin-gente abgerufen werden, sollte mit den orts-ansässigen Apotheken oder direkt mit demGroßhändler bzw. pharmazeutischen Unter-nehmen Kontakt aufgenommen werden (nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 AMG möglich), um möglichenLieferengpässen entgegenzuwirken.

� Im Rahmen des Managements ist es besondersErfolg versprechend, wenn Impfungen durchden Landkreis / die kreisfreie Stadt vor Ort an-geboten werden können. Dies kann u. U. alsImpfaktion deklariert werden. Die Unterstüt-zung der niedergelassenen Ärzteschaft wird injedem Falle hilfreich sein. Hierfür sind ent-sprechende Absprachen im Vorfeld zu treffen.

6.2.3.Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungenund Wiederzulassung

Bei Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen (i. S. § 33 IfSG) ist zwischen Erkrankten bzw.Erkrankungsverdächtigen sowie Kontaktpersonenin der Wohngemeinschaft und Kontaktpersonenaußerhalb der Wohngemeinschaft zu unterschei-den. Dies ist sowohl in rechtlicher wie auch infachlicher Hinsicht geboten.

Erkrankte und ErkrankungsverdächtigeKinder, Lehrerinnen / Lehrer, Erzieherinnen /Erzie-her oder andere Betreuungspersonen dürfen Ge-meinschaftseinrichtungen nicht betreten, wennsie an Masern erkrankt oder dessen verdächtigsind (§ 34 Abs. 1). Außerdem müssen sie bzw.deren Sorgeberechtigten die entsprechende Ein-richtung über die Masern-Erkrankung informieren(§ 34 Abs. 5).

Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaftdes Erkrankten / ErkrankungsverdächtigenFür empfängliche Personen, die in der Wohnge-meinschaft Kontakt zu einem Masernerkrankungs-fall hatten, legt § 34 Abs. 3 IfSG einen Ausschlussvom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (fürdie Dauer von 14 Tagen nach der Exposition) fest.Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ist

für diese Personen dann möglich, wenn ein Schutzvor Erkrankung durch Impfung oder durch einefrüher abgelaufene Erkrankung ärztlich bestätigtwird, also durch die Dokumentation im Impf-ausweis oder ein schriftliches ärztliches Attest.Eine einmalige postexpositionelle Impfung vonKontaktpersonen in der Wohngemeinschaft ist füreine Wiederzulassung nicht ausreichend, da davonausgegangen werden muss, dass es durch den en-gen häuslich-familiären Kontakt schon vor Aus-bruch der Masern beim Indexfall zu einer Anste-ckung der Familienmitglieder gekommen ist. Indiesem Fall fällt die postexpositionelle Impfungdaher mit hoher Wahrscheinlichkeit in die In-kubationszeit und es ist mit einer deutlich verrin-gerten Wirksamkeit zu rechnen. Darüber hinausmuss bedacht werden, dass ein Geschwisterkindwomöglich eine „unvorbereitete“ Einrichtung (mitu. U. einem hohen Anteil empfänglicher Kinder)besucht und somit das Risiko einer Weiterver-breitung (bzw. der Einschleppung in eine nicht be-troffene Einrichtung) hoch ist.

Kontaktpersonen inGemeinschaftseinrichtungenPersonen, die außerhalb der WohngemeinschaftKontakt zu einer ansteckungsfähigen Person hat-ten (siehe Kontaktpersonen Gruppe 2 und 3 in Abschnitt 6.2.1) sind von § 34 nicht erfasst. DieRechtsgrundlage für notwendige Schutzmaßnah-men bietet in diesen Fällen § 28 IfSG, der aus-drücklich vorsieht Gemeinschaftseinrichtungengemäß § 33 oder Teile davon zu schließen undansteckungsverdächtigen Personen u. U. das Be-treten der Einrichtung zu untersagen.Bei Prüfung der Verhältnismäßigkeit der anzuord-nenden Maßnahmen ist der Immunstatus derAnsteckungsverdächtigen (= Kontaktpersonen) zuGrunde zu legen. Eine Weiterverbreitung derMasern durch diesen Kreis der Kontaktpersonenist nicht zu befürchten bzw. unwahrscheinlich,wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:� Dokumentierter Nachweis zweier Impfungen

gemäß STIKO-Empfehlung in der Vergangen-heit

� Dokumentierte aktuelle postexpositionelleImpfung ungeimpfter Personen bzw. vonPersonen mit einer dokumentierten Impfungin der Vergangenheit

� Serologisch sicher nachgewiesener Immun-schutz

Die vorgenannten Bedingungen definieren dar-über hinaus die Voraussetzungen für die Wieder-zulassung.

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� Erreichbarkeiten / Kontaktierungsmöglich-keiten der Ärzteschaft und aller anderen erfor-derlichen Institutionen (z. B. Krankenhäuser,Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen,Medien, etc.) sollen regelmäßig auf Aktualitätüberprüft werden.

� Vorlagen für die Information von Eltern,Lehrerinnen und Lehrern, Medien, etc. solltenbereit liegen, eventuell auch in mehrerenSprachen.

� Schaffung der Möglichkeit anhand derSchuleingangsuntersuchungen möglichst klein-räumig eine Einschätzung der Durchimpfungin Bezug auf Masern zu erhalten.

6.2.4.2.Der Einzelfall Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit müs-sen bereits bei einem ersten auftretenden Fallstringente Maßnahmen des Infektionsschutzeseingeleitet werden. In Zeiten abnehmender Fall-zahlen (sporadische Fälle) spielt außerdem dielabordiagnostische Absicherung eine zunehmendeRolle.Um Zeitverluste (z. B. bis zum Vorliegen des La-borergebnisses) zu vermeiden, sollten bereits beieinem dringenden Masernverdacht die erstenMaßnahmen eingeleitet werden, unabhängigdavon, ob eine Meldung nach § 6 oder § 7 vorliegt.

Allgemeine Maßnahmen� Ermitteln und Erfassen von Indexfall bzw.

Ansteckungsquelle und möglicher weitererErkrankungsfälle.

� Information der Familie über § 34 IfSG, insbe-sondere über den Besuch von bzw. Ausschlussaus Gemeinschaftseinrichtungen des / derErkrankten sowie der anderen Personen in derWohngemeinschaft (siehe auch Abschnitt6.2.1).

� Sicherung der Diagnose:– Bei klinischer Meldung Überprüfung der

Falldefinition des RKI und zusätzlich

– Einleitung labordiagnostischerUntersuchungen zur Diagnosesicherung(siehe Abschnitt 2.5)!

� Ermittlung und Erfassung vonKontaktpersonen (zur Definition vonKontaktpersonen siehe Abschnitt 6.2.1).

� Erfassen des Impfstatus von Kontaktpersonen.� Angebot bzw. Empfehlung der MMR-Impfung

bei allen nicht sicher Immunen.

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Dem von der Gemeinschaftseinrichtung Ausge-schlossenen wird der Aufenthalt in der eigenenWohnung empfohlen, eine Aufnahme in einKrankenhaus erfolgt erst bei entsprechendermedizinischer Indikation.Betreute: Wie bei allen Kontaktpersonen gilt, dassprinzipiell eine nachgewiesene sichere Immunitätoder eine 14-tägige Wartefrist (Inkubationszeit)für die Wiederzulassung zu fordern sind. Bei bis-her Ungeimpften wird eine einmalige rechtzeitigepostexpositionelle Impfung im Rahmen des Aus-bruchsmanagements als ausreichend für dieWiederzulassung erachtet. Durch die Steigerungder Impfquote in der Gemeinschaftseinrichtungim Rahmen des Ausbruchsmanagements wird dieImmunitätslage gerade auch im Klassenverbanddeutlich verbessert (verringerter Anteil an Emp-fänglichen), so dass das Risiko einer Weiter-verbreitung reduziert wird. Auf die erforderlichezweite Impfung nach 4 Wochen ist hinzuweisen.Betreuerinnen und Betreuer: Die STIKO emp-fiehlt die Masernimpfung aufgrund des berufli-chen Risikos allen Personen, die in der Betreuungin Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, nach1970 geboren wurden und deren Immunstatusnicht sicher ist oder die nicht oder in der Kindheitnur einmalig geimpft wurden.10 Das Auftretenvon Masern sollte dazu genutzt werden, dassdiese Arbeitsschutzmaßnahme in Anspruch ge-nommen wird.

6.2.4.Fall- und Ausbruchsmanagement

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

6.2.4.1.Vorbereitende Maßnahmen ohne aktuellen MasernfallBereits im Vorfeld von möglichen Masernfällensollte sich der Landkreis / die kreisfreie Stadt aufdiese Situation vorbreiten.Insbesondere sei an dieser Stelle auf folgendePunkte hingewiesen:� Da die Impfung die wesentliche Maßnahme

des Infektionsschutzes ist, sollten bereits imVorfeld Planungen erfolgen, wie ein zeit- undortsnahes Impfangebot (durch den Landkreis /die kreisfreie Stadt selbst und / oder unterEinbindung des ambulanten oder stationärenSektors) sichergestellt werden kann.

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Spezielle Maßnahmen inGemeinschaftseinrichtungenZur Definition von Kontaktpersonen zu einemEinzelfall in Gemeinschaftseinrichtungen sieheAbschnitt 6.2.1In diesem Abschnitt werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbrüchen in Gemeinschafts-einrichtungen vorgestellt. Ein allgemeingültigesHandlungskonzept existiert hierfür nicht. Stets istauch die vor Ort vorliegende Situation bei der Ent-scheidung über einzuleitende Maßnahmen zuberücksichtigen.Die nachfolgenden Maßnahmen beziehen sich pri-mär auf das direkte Umfeld des Indexfalles sowieden Klassen- / Gruppenverband. � Die gesamte Einrichtung wird in eine erhöhte

Alarmbereitschaft versetzt (Hinweis auf dieWichtigkeit der MMR-Impfung), die zeitnaheErreichbarkeit der Einrichtung sollte sicherge-stellt werden.

� Information der Leitung und des Personals der betroffenen Gemeinschaftseinrichtung undUnterrichtung über die Pflichten nach § 34IfSG, die zu treffenden bzw. ggf. weitergehenderforderlich werdenden Maßnahmen mit demZiel der kooperativen Zusammenarbeit.

� Erhöhung der Aufmerksamkeit des Personalsmit dem Ziel frühzeitig weitere möglicheErkrankungsfälle zu identifizieren.

� Aktive Nachfrage nach eventuellen Verdachts-und Erkrankungsfällen.

� Ermittlung und Erfassung vonKontaktpersonen.

� Erfassen des Impfstatus aller Kontaktpersonen.� Sofortige Aufforderung zur Impfung an alle

nicht sicher immunen Kontaktpersonen undsofortiger Ausschluss aller nicht sicher immu-nen Personen unter Abwägung der möglichenMaßnahmen.

� Information unterschiedlicher Zielgruppen inder Einrichtung, z. B. Eltern, Lehrerinnen undLehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerin-nen und Schüler in der gesamten Gemein-schaftseinrichtung durch die im Vorfeld erstell-ten Informationsmaterialien und Anschreiben,ggf. Angebot eines kurzfristig einzuberufendenElternabends.

� Wöchentliche aktive Abfrage in der Gemein-schaftseinrichtung, ob weitere Fälle aufgetretensind bis Ende der 3. Woche nach Auftreten desletzten Falles.

Zur zeitnahen Erfassung von Kontaktpersonenund zur Ermittlung möglicher weiterer Erkran-kungsfälle können Mitarbeiter des Gesundheits-

amtes nach §16 IfSG ansonsten datenschutzrecht-lich geschützte Unterlagen, z. B. Klassenlisten, ein-sehen.

Kontaktaufnahme mit der / dem meldenden Ärztin / Arzt� Veranlassung der Durchführung der Diagnostik

und Hinweis auf die Nichtberücksichtigungvon Laborleistungen zur Diagnosesicherungbei meldepflichtigen Erkrankungen für dieBerechnung der Gesamtpunktzahl desPraxisbudgets (Kennnummer: 32006)

� Ermittlung eventueller weiterer aufgetretener(Verdachts-) Fälle.

� Sensibilisierung zur Meldepflicht.� Erläuterung des Managements.� Fachliche Hinweise zum erforderlichen ärztli-

chen Urteil gemäß § 34 IfSG.� Absprachen über eventuelle gemeinsame

Aktionen.

Information der Ärzteschaft im Einzugs-gebiet des Falles (ambulant und stationär)� Hinweis auf den aktuellen Masernfall und

die Gefahr der Weiterverbreitung.� Weitergabe der Fachinformation.� Aktive Nachfrage über eventuelle Verdachts-

und Erkrankungsfälle.� Expliziter Hinweis auf die erforderliche

Nachmeldung zurückliegender Fälle (inkl. Verdachtsfälle!).

� Krankenhäuser sollten zusätzlich auf eventuellauftretende Fälle im Hinblick auf das dannerforderliche Hygienemanagement hingewie-sen werden.

� Arztkontakte sollten (wie immer) für eventuellerforderliche Impfungen genutzt werden,insbesondere ist auch auf ältere Kinder undJugendliche zu achten.

Impfungen einschließlich postexpositioneller ImpfungenDie Impfung ist wesentliche Maßnahme des In-fektionsschutzes. Ein zeit- und ortsnahes Impf-angebot sowie die Verifikation der Impfdurch-führung müssen für ein Erfolg versprechendesManagement sichergestellt werden (s. Abschnitt6.2.1).

6.2.4.3. Die Ausbruchssituation Sobald innerhalb des Ausbruchsgeschehens einzweiter Masernfall auftritt, muss von einer Zirku-lation des Virus ausgegangen werden. Dies machtein erweitertes Management erforderlich.

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Das Vorgehen entspricht weitgehend dem einesEinzelfalles, allerdings unter lageabhängiger Aus-dehnung der Maßnahmen. Hierzu zählen:

Informationsweitergabe� In Abhängigkeit der Absprachen vor Ort

Information betroffener Stellen innerhalb desLandkreises / der kreisfreien Stadt.

� Regelmäßige Information der Leitung derEinrichtung und Eltern.

� Information der Bevölkerung über die Presse,mit dem Ziel, den Impfstatus von Kindern undJugendlichen zu überprüfen und nötigenfallszu komplettieren sowie die Akzeptanz fürgetroffene Maßnahmen zu erhöhen

Management inGemeinschaftseinrichtungenAnmerkung: Bei vielen Masernausbrüchen spielenGemeinschaftseinrichtungen (in einigen Fällenauch die Schulbusse oder entsprechende Trans-portmittel) eine wesentliche Rolle. Daher ist dieenge Einbindung der Leitung der Einrichtung er-forderlich und notwendige Maßnahmen sind voll-ständig und sehr konsequent umzusetzen. � Zu „Management von Kontaktpersonen“ bei

einem Ausbruchsgeschehen inGemeinschaftseinrichtungen siehe Abschnitt6.2.3.

� Die im Abschnitt 6.2.4.2 genannten Maß-nahmen sind auf die gesamte Gemeinschafts-einrichtung auszudehnen.

� Ermittlung und Erfassung von Kontakt-personen und deren Impfstatus.

� Sofortige Aufforderung zur Impfung an allenicht sicher immunen Kontaktpersonen undAusschluss von nicht sicher Immunen unterAbwägung der möglichen Maßnahmen.

� Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrich-tung von nicht- oder unzureichend Geimpftenbei Nachweis einer postexpositionellen Imp-fung (gilt nicht für Kontaktpersonen ausWohngemeinschaften).

� Verschiebung der Aufnahme von Ungeimpftenin die Gemeinschafts ein richtung solange dasAusbruchsgeschehen andauert.

Labordiagnostische Abklärung � Bei größeren Ausbruchsgeschehen ist eine

Labordiagnostik jedes Einzelfalles weder not-wendig noch durchführbar, die erstenErkrankungsfälle sollten aber zur Diagnose-sicherung untersucht werden.

� Bei Erkrankungen Geimpfter sollte grundsätz-lich, also auch in einer Ausbruchssituation,eine Laboruntersuchung veranlasst werden!

Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten� Weiträumige Verteilung der Arztinformationen

und Weitergabe der aktuellen Informationenüber die Lage.

� Aktive Nachfrage über eventuell aufgetreteneFälle, einschließlich von Verdachtsfällen.

� Regelmäßige Information der Ärzteschaft überdie geplanten Maßnahmen, insbesondere wenndiese mit Tätigkeiten der Ärzteschaft verbun-den sind (z. B. ärztliches Urteil für die Wieder-zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen,Impfempfehlungen, Schließung von Impf-lücken).

� Einbeziehen der Krankenhäuser in dieInformationskette, insbesondere im Hinblickauf eventuell auftretende Krankheitsfälle mitKomplikationen. Hinweis auf die Meldepflichtund die Anforderung an Hygienemaßnahmen.

� Ggf. Information bzw. Einbindung der Kassen-ärztlichen Vereinigung, der Ärztekammersowie der Krankenkassen.

Impfungen einschließlich postexpositioneller ImpfungenEin zeit- und ortsnahes Impfangebot sowie dieVerifikation der Impfdurchführung zu realisierenkann in einer Ausbruchssituation ggf. eine beson-dere Herausforderung darstellen. Die Vorberei-tungen hierfür sollten deshalb bereits im Vorfelderfolgen.

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Danksagung

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vom niedersächsischenLandesgesundheitsamt für die Möglichkeit den „Leitfaden für dasManagement von Masernfällen“ als Grundlage unserer Empfehlungennutzen zu können.Für ihre hilfreichen Anmerkungen und Unterstützung danken wir HerrnGoltz (Gesundheitsamt des Wetteraukreises), Herrn Dr. Jahn (HessischesSozialministerium) Herrn Dr. Just (Gesundheitsamt des Kreises Marburg-Biedenkopf) und Herrn Dr. Walczok (Gesundheitsamt Frankfurt).

Quellenangaben

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2 Heymann DL: Control of Communicable Disease Manual.19. Auflage. APH Press. Washington. 2008.

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4 Littmann M et al.: InfektionskrankheitenMeldepflicht / Epidemiologie / Klinik / Labordiagnostik / Therapie /Prävention. Handbuch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.mph-Verlag. Wiesbaden. 2009.

5 RKI: Masern. RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter fürÄrzte: http://www.rki.de/cln_091/nn_494538/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Mbl_Masern.html. (Stand:10.09.2010).

6 DGPI: Handbuch Infektionen bei Kindern und Jugendlichen.5., vollständig überarbeitete Auflage. Futuramed Verlag.München. 2009.

7 CDC: Face of boy with measles.http://phil.cdc.gov/phil/details.asp #1150 (Stand: 12.01.2009).

8 Mandell GL et all: Mandell, Douglas, and Bennett’s principles and practice of infectious diseases. Volume 2. 6th edition.Elsevier. Philadelphia. 2005.

9 Siedler A & Tischer A: Masern – Diagnosekontrolle in Zeiten niedriger Maserninzidenz. http://www.bfr.bund.de/cm/232/masern_diagnose-kontrolle_in_zeiten_niedriger_maserninzidenz.pdf (Stand: 10.09.2010).

10 STIKO: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut / Stand: Juli 2010.Epidemiologisches Bulletin 2010(30):279-295.

11 GBA: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses überSchutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). in der Fassung vom 21. Juni 2007 / 18. Oktober2007 zuletzt geändert am 15. Oktober 2009 in Kraft getreten am15. Oktober 2009. http://www.g-ba.de/downloads/62-492-414/RL-Schutzimpfung_2009-10-15.pdf. (Stand: 08.09.2010).

12 Quast U & Stück B: Ärzte Merkblatt Masern, Mumps und Röteln.Ausgabe 2002. (Hrsg: DGK). http://dgk.de/fileadmin/user_upload/Fachleute_pdf/merkblatt_masern-mumps-roeteln-02.pdf.(Stand: 31.01.2011).

13 RKI: Mitteilung aus dem RKI im Einvernehmen mit der StändigenImpfkommission (STIKO): Empfohlene immunprophylaktische Maß-nahmen bei Auftreten von Erkrankungen an Masern, Mumps oderRöteln in Kindereinrichtungen und Schulen. EpidemiologischesBulletin 2001(29):222-223.

14 Meyer C & Reiter S: Impfgegner und Impfskeptiker.Bundesgesundheitsblatt. 2004; 47:1182-1188.

15 RKI: Schutzimpfungen – 20 Einwände und Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts.http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen__20__Einwaende.html. (Stand: 10.09.2010).

16 Gerike E et al.: Einschätzung der Masernsituation in Deutschland.Bundesgesundheitsblatt. 2000;43:12-21.

17 WHO: WHO/UNICEF Joint Statement GLOBAL PLAN FOR REDU-CING MEASLES MORTALITY 2006-2010. http://www.who.int/immunization_delivery/adc/measles/Measles Global Plan_Eng.pdf(Stand: 10.09.2010).

18 WHO: WHO-UNICEF JOINT STATEMENT ON STRATEGIES TOREDUCE MEASLES MORTALITY WORLDWIDE.http://www.who.int/immunization_delivery/adc/measles/Joint%20Statement.pdf (Stand: 10.09.2010).

19 WHO (Europe): Eliminierung von Masern und Röteln und Präventionder kongenitalen Rötelninfektion. http://www.euro.who.int/document/ E87772G.pdf. (Stand: 10.09.2010).

20 WHO Europe: EUR/RC55/R7. Strengthening national immunizationsystems through measles and rubella elimination and prevention ofcongenital rubella infection in WHO’s European Region.http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0010/87877/RC55_edoc07.pdf (Stand: 10.09.2010).

21 WHO: Report of the sixtieth session of the WHO RegionalCommittee for Europe. http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0020/126506/ e94438.pdf (Stand: 07.12.2010)

22 BMG: gesundheitsziele.de. Maßnahmen des Bundesministeriumsfür Gesundheit zur Umsetzung der nationalen Gesundheitsziele.http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Neu/Entwicklung-nationaler-Gesundheitsziele__Ma_C3_9Fnahmen-Gesundheitsziele,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwicklung-nationaler-Gesundheitsziele_Ma%C3%9Fnahmen-Gesundheitsziele.pdf. (Stand: 10.09.2010).

23 Ministerium für Gesundheit und Soziales: Zum aktuellen Stand beider Umsetzung der Gesundheitsziele Sachsen-Anhalts.http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16965. (Stand: 10.09.2010).

24 AGMV: AGMV. Arbeitsgemeinschaft Masern und Varizellen.www.agmv.de (Stand: 19.01.2011).

25 RKI: Masern: Zu den aktuellen Masern-Ausbrüchen in Deutschland.Epidemiologisches Bulletin. 2002(12):100-101.

26 RKI: Zum Auftreten von Masern in Hessen im bisherigen Verlaufdes Jahres 2005. Epidemiologisches Bulletin.2005(13):113-114.

27 RKI: Masern: Zu einem Ausbruch in NRW – Erfahrungen undEmpfehlungen. Epidemiologisches Bulletin. 2007(13):109-111.

28 PAHO: PAHO Warns of Measles Risks for World Cup Travelers.http://www.paho.org/English/DD/PIN/pr060602a.htm.(Stand: 15.09.2010).

29 RKI: Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten inDeutschland: Erkrankungen an Masern im Jahr 2004 undAusbrüche in Hessen und Bayern in der ersten Hälfte des Jahres2005. Epidemiologisches Bulletin. 2005(29): 247-251.

30 Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI, http://www3.rki.de/SurvStat,Datenstand: 16.09.2010.

31 RKI: Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen inDeutschland 2008. Epidemiologisches Bulletin. 2010(16): 137-140.

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34 Gesundheitsamt Essen: Impfmüdigkeit – nein danke!.http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/docpdf.php?idx=998. (Stand: 10.09.2010).

35 Gesundheits- Veterinär- & Lebensmittelüberwachungsamt Bielefeld:Impfberatung in Kindergärten und Kindertagesstätten. „Impfung,wozu das denn?“. http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/docpdf.php?idx=3679. (Stand: 10.09.2010).

36 Gesundheitsamt Germersheim: Schulsprechstunde Adipositas –Impfpassscheck. http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/docpdf.php?idx=2353. (Stand: 10.09.2010).

37 Gesundheitsamt der Hansestadt Wismar: Mütterberatung.http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/docpdf.php?idx=3189. (Stand: 10.09.2010).

38 Stadtgesundheitsamt Frankfurt: Rumänisch-sprachige Sprechstundeim Stadtgesundheitsamt. Offene medizinische Sprechstunde für Angehörige der Roma- und Sinti-Minderheit. http://www.gesund-heitliche-chancengleichheit.de/docpdf.php?idx=875.(Stand: 10.09.2010).

39 Leitfaden für das Management von Masernfällen (Stand: 01.10.2007). http://www.nlga.niedersachsen.de/servlets/download?C=41695761&L=20. (Stand: 14.09.2009).

40 RKI: Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RobertKoch-Institut: Masern: Zu Impfungen bei Ausbruchsgeschehen –Fragen und Antworten. Epidemiologisches Bulletin.2006 (29). 230-231.

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Hessisches Sozialministerium

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Redaktion: Jens Fitzenberger, BSc; Dr. Helmut Uphoff; Dr. Stefan Gawrich; Dr. Anja Maria Hauri, MSc; (HLPUG)Verantwortlich: Susanne Andriessens (HSM)

Gestaltung: Kirsch Kommunikationsdesign GmbH, Walluf

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Druck: Dinges & Frick, Wiesbaden

Stand: April 2011