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MATTERHORN ULTRAKS – TRAIL - REGLEMENT 2017 – VERSION 1.00 SEITE 2 / 15
INHALVERZEICHNIS
1. Allgemeines .................................................................................................. 3
2. zugehörigkeit ................................................................................................ 3
3. Strecken ........................................................................................................ 3
3.1. Strecke „Sky“ ......................................................................................... 3
3.2. Strecke „Mountain“ ................................................................................ 4
3.3. Strecke „Active“ ..................................................................................... 5
3.4. Strecke „Vertical“ ................................................................................... 5
3.5. Ersatzstrecken ....................................................................................... 6
3.6. Änderungen der Strecken oder des Zeitlimits ........................................ 6
3.7. Streckenmarkierung ............................................................................... 6
4. Teilnahmevoraussetzungen ......................................................................... 6
4.1. Teilnahme .............................................................................................. 6
4.2. Mindestalter ........................................................................................... 6
5. Kategorien ..................................................................................................... 7
6. Anmeldung .................................................................................................... 8
6.1. Anmeldegebühr ..................................................................................... 8
6.2. Begrenzte Teilnehmerzahl ..................................................................... 8
6.3. Änderung oder Stornierung der Teilnahme ............................................ 8
6.4. Absage des Rennens ............................................................................ 9
6.5. Leistungen ............................................................................................. 9
7. Ausrüstung ..................................................................................................10
7.1. Ausrüstung ...........................................................................................10
7.2. Stöcke ..................................................................................................10
8. Rennregeln ...................................................................................................10
8.1. Zeitmessung .........................................................................................10
8.2. Tragen der Startnummer .......................................................................10
8.3. Verhalten auf der Strecke .....................................................................11
8.4. Aufgabe oder Disqualifizierung .............................................................11
8.5. Kampf gegen Doping ............................................................................11
8.6. Strafen ..................................................................................................12
8.7. Einspruch..............................................................................................12
9. Resultate und Preisverleihung ...................................................................12
9.1. Resultate ..............................................................................................12
9.2. Preisverleihung .....................................................................................13
9.3. Spezialpreise ........................................................................................13
9.4. Verlosung .............................................................................................13
10. Organisation und RennKomitee .................................................................13
10.1. Organisation .......................................................................................13
10.2. Rennkomitee .......................................................................................13
11. Haftung und Versicherung ..........................................................................14
12. Rechtsvorschriften ......................................................................................14
MATTERHORN ULTRAKS – TRAIL - REGLEMENT 2017 – VERSION 1.00 SEITE 3 / 15
1. ALLGEMEINES
Matterhorn Ultraks Trail ist ein jährlich in Zermatt stattfindender Berglauf mit
Einzelwertung. Die erste Ausgabe des Rennens wurde 2013 ausgetragen. Die
nächste ist für Freitag 24. und Samstag, 25. August 2017 geplant.
Matterhorn Ultraks ermöglicht es den Läufern, sich auf einer von vier Strecken, in
einem aussergewöhnlichen Rahmen, vor einer geschichtsträchtigen und
emotionsgeladenen alpinen Kulisse mit anderen und sich selbst zu messen.
Matterhorn Ultraks wird von der Einwohnergemeinde Zermatt, der Zermatt
Bergbahnen AG und Zermatt Tourismus unterstützt.
2. ZUGEHÖRIGKEIT
• Der „Active“ des Matterhorn Ultraks ist ein offizielles Rennen des Walliser
Berglauf Cups.
• Das Rennen „Sky“ ist offiziell Teil der internationalen „Migu Run Skyrunner®
World Series“, Category „Sky Classic“. http://www.skyrunnerworldseries.com
3. STRECKEN
Die detaillierten Pläne und Profile der verschiedenen Strecken sind auf der Website
http://www.ultraks.com verfügbar.
Alle Rennen starten und enden auf Obere Matten in Zermatt (Höhe 1‘605 m).
(Ausnahme: Ziel „Vertical“ auf Sunnegga, 2'260 m)
Die Daten variieren je nach Quelle; hier eine Übersicht über die Distanzen der einzelnen
Strecken:
Länge Höhe Unterschied
« Active » 19 km 1'150 m
« Mountain » 32 km 2’000 m
« Sky » 49 km 3'600 m
« Vertical » 2.3 km 655 m
Achtung, verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf die Angaben Ihrer Uhr.
Abhängig vom Nebel und anderen Faktoren sind Abweichungen von bis zu 5 %
möglich. Auf einer Strecke von 49 km kann es somit zu einer Abweichung von mehr
als 2 Kilometern kommen.
3.1. Strecke «Sky»
Geschätzte Distanz: 49 km
Höhenmeter Aufstieg: + 3600 m; Höhenmeter Abstieg: – 3600 m
Startzeit: 7.00 Uhr
Erkennungsfarbe: Blau
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Verpflegung Wasserposten Medizinische
Versorgung
Kontrolle/
Zeitmessung Zeitlimit
Zermatt (Start)
1605 m
X
Sunnegga
2260 m X X X
Gornergrat
3130 m X X X
Riffelalp
2222 m X X X 14.00 Uhr
Furi
1880 m X X
Schwarzsee
2583 m X X X 14.30 Uhr
Trift
2337 m X X X
Zermatt
(Ziel)
1‘605 m
X X X 18.30 Uhr
3.2. Strecke «Mountain»
Geschätzte Distanz: 32 km
Höhenmeter Aufstieg: + 2’000 m; Höhenmeter Abstieg: – 2’000 m
Startzeit: 8.45 Uhr
Erkennungsfarbe: Rot
Verpflegung Wasserposten Medizinische
Versorgung
Kontrolle/
Zeitmessung Zeitlimit
Zermatt (Start)
1’605m
X
Sunnegga
2’260m X X X
Riffelalp
2’222m X X X 14.00 Uhr
Furi
1’880m X X
Schwarzsee
2’583m X X X 14.30 Uhr
Zermatt (Ziel)
1’605m
X
X X 18. 30 Uhr
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3.3. Strecke «Active»
Geschätzte Distanz: 17 km
Höhenmeter Aufstieg: – 1100 m; Höhenmeter Abstieg: – 1100 m
Startzeit: 10.30 Uhr
Erkennungsfarbe: Grün
Verpflegung Medizinische
Versorgung
Kontrolle/
Zeitmessung Zeitlimit
Zermatt
(Start)
1’605m
X
Sunnegga
2’260m X X X
Riffelalp
2’222m X X X 14.00 Uhr
Zermatt
(Ziel)
1’605m
X X X 18. 30 Uhr
3.4. Strecke «Vertical»
Geschätzte Distanz: 2.3 km
Höhenmeter Aufstieg: 655 m; Höhenmeter Abstieg: 0 m
Startzeit: Freitag, 17.30 Uhr
Erkennungsfarbe: Violett
Achtung, der Start auf dem „Ultraks Plaza“ ist nur theoretisch. Denn die Stoppuhr
wird erst bei ca. Kilometer 1 bei Beginn des eigentlichen Aufstiegs ausgelöst.
Der Bahnübergang hat also keine Folgen, wenn gerade ein Zug durchfährt.
Verpflegung Medizinische
Versorgung
Kontrolle/
Zeitmessung Zeitlimit
Zermatt (Start)
1’605m
X
Sunnegga
2’260m X X X
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3.5. Ersatzstrecken
Sollte das Rennen aufgrund der Witterungsbedingungen auf den geplanten
Strecken nicht möglich sein, werden – sofern die Möglichkeit besteht –
Ersatzstrecken gewählt.
3.5. Änderungen der Strecken oder des Zeitlimits
Bei schlechtem Wetter und aus Sicherheitsgründen behält sich der Organisator das
Recht vor, das laufende Rennen abzubrechen, die Strecken und/oder die
Kontrollpunkte anzupassen sowie das Zeitlimit zu ändern. Sämtliche
Entscheidungen diesbezüglich werden vom Rennkomitee getroffen.
3.6. Streckenmarkierung
Informationen zur Markierung der Rennstrecke finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ultraks.com/de/pages/infos-trail/streckenmarkierung-239
4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
4.1. Teilnahme
Der Trail ist ein Einzelrennen.
4.2. Mindestalter
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die folgende Altersvoraussetzungen
erfüllen:
• „Active“: Jahrgang 2003 und älter
• „Mountain“: Jahrgang 2000 und älter
• „Sky“: Jahrgang 2000 und älter
• „Vertical“: Jahrgang 2003 und älter.
Junioren:
• Rennen « Vertical » und « Active »
• Geburtsjahr von 1998 bis 2003
Ausnahmen
Der Organisator behält sich das Recht vor, über Ausnahmefälle zu entscheiden.
Elterliche Erlaubnis
Für Minderjährige wird eine schriftliche Erlaubnis der Eltern verlangt. Das
entsprechende Formular steht zum Download bereit und muss ausgefüllt und
unterschrieben bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
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5. KATEGORIEN
« Active » « Mountain » « Sky » « Vertical »
Herren Overall X X X X
Herren I (1989- 2000)
X1 X X X1
Herren M30
(1979 - 1988) X X X X
Herren M40
(1969 - 1978) X X X X
Herren M50
(1959- 1968) X X X X
Herren M60+
(1958 und älter) X X X X
Damen Overall
X X X X
Damen I
(1989 - 2000) X1 X X X1
Damen W30
(1979 -1988) X X X X
Damen W40
(1969 - 1978) X X X X
Damen W50+
(1968 und älter) X X X X
Junioren Jungen
(1998 – 2003) X X
Junioren Mädchen
(1998 – 2003) X
X
1 19889-1997
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6. ANMELDUNG
6.1. Anmeldegebühr
Preis in Schweizer Franken pro Person. (inkl. MwSt. 2.5%)
Erste 200 Anmeldungen pro Rennen
201. bis 500. Anmeldung pro
Rennen
ab 501. Anmeldung
Junioren
« Active » 60.- 75.- 90.- 25.-
« Mountain » 95.- 110.- 125.- -.-
« Sky » 120.- 140.- 160.- -.-
« Vertical » 35.- 40.- 45.-2 25.-
Anmeldeschluss ist am Freitag, 17. August 2018, freie Plätze vorbehalten. Für den „Vertical“
und das Kinderrennen wird diese Frist bis zum Donnerstag, 23. August 2018 verlängert,
wobei die Namen bei diesen Rennen nicht auf die Startnummer gedruckt werden.
6.2. Begrenzte Teilnehmerzahl
Der Organisator behält sich das Recht vor, die Anzahl der Anmeldungen (pro
Rennen oder insgesamt) zu begrenzen.
6.3. Änderung oder Stornierung der Teilnahme
6.3.1. Änderung Streckenauswahl
• Die Streckenauswahl kann bis Sonntag, den 19. August 2018 um
Mitternacht vom Teilnehmer geändert werden.
• Im Falle eines Streckenwechsels muss die Differenz zwischen dem Preis
zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung und der aktuell am Tag des Wechsels
geltenden Anmeldegebühr nachbezahlt werden. Sollte der anfänglich
bezahlte Preis höher sein als die Anmeldegebühr für die neue Strecke nach
dem Wechsel, hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
6.3.2. Stornierung der Anmeldung
• Kann ein/e Läufer/in nicht teilnehmen, so ist er/sie dazu berechtigt, seine/ihre Startnummer einer anderen Person zu überlassen.
• Namenänderungen sind kostenlos möglich bis am 19. August 2018.
• Für die Teilnehmenden, die keine Möglichkeit haben, ihre Startnummer weiterzugeben oder falls eines oder mehrere der Rennen bereits vor Anmeldeschluss ausverkauft sein sollten, so wird der Organisator für die betreffenden Rennen ein System zur Weitergabe von Startnummern schaffen. Die stornierten Startnummern werden in chronologischer Reihenfolge der E-Mail-Eingänge berücksichtigt.
• Von der Person, die ihre Startnummer weitergibt, wird eine Gebühr von 25 % auf den bei der Anmeldung bezahlten Preis einbehalten. Der Preis für den Käufer entspricht dem Anmeldetarif der Phase ab 501.
• Insofern vom Austausch nicht Gebrauch gemacht wird, hat ein Teilnehmer keinerlei Recht auf Rückerstattung, ungeachtet des Grundes.
2 Ab dem 1. Juli 2018
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6.3.3. Versicherung
Optional kann eine Versicherung bei der Online-Anmeldung abgeschlossen werden.
Diese Versicherung deckt ausschliesslich die Rückerstattung der Anmeldegebühren
in Fällen, die den AGB entsprechen (https://www.mso-hrono.ch/userfiles/assurance-
annulation/cg2-fr.pdf).
6.4. Absage des Rennens
• Sollte das Rennen vom Organisator aus anderen Gründen als aus
Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, wird
dem Team die Anmeldegebühr erstattet.
• Falls das Rennen vom Organisator aus Sicherheitsgründen oder aufgrund
von höherer Gewalt abgesagt wird, wird dem Team die Anmeldegebühr
nicht erstattet.
• Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Änderung der Strecke oder
einer Unterbrechung aus Sicherheitsgründen (insbesondere bei schlechten
Witterungsbedingungen) oder aufgrund höherer Gewalt, keine
Rückerstattung erfolgt.
6.5. Leistungen
Jeder angemeldete Teilnehmer hat Anspruch auf folgende Leistungen:
• eine Startnummer: ermöglicht den Teilnehmern die Rückfahrt mit der
Zahnradbahn oder den Bergbahnen im Falle einer Aufgabe am Rennen3.
• elektronischer Chip
Mit dem Startnummer ist ein elektronischer Chip eingefügt.
Dieser Chip ist ein Wegwerfchip und muss nicht zurückgegeben werden.
• Verpflegung während des Rennens
• eine Mahlzeit nach dem Rennen
• Zugang zu den sanitären Anlagen
• Dusche im Ziel im Zermatt
• Gepäckaufbewahrung
• Erinnerungsgeschenk
• Finisher-T-Shirt
• Erinnerungsmedaille
Für den „Vertical“ (zusätzlich zu den obgenannten Elementen):
• Transport eines Kleidersacks vom Start in Zermatt zum Ziel auf Sunnegga
• Kostenlose Benutzung der Bergbahnen für die Rückfahrt nach Zermatt.
Für alle nicht genannten Leistungen müssen die Teilnehmer selbst aufkommen
(insbesondere Transport, Unterkunft und sonstige Verpflegung).
3 Dies betrifft in keinster Weise die Strecke Täsch-Zermatt.
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7. AUSRÜSTUNG
7.1. Ausrüstung
• Es wird keine obligatorische Ausrüstung vom Rennkomitee verlangt.
• Wir weisen Sie darauf hin, dass es bei den Verpflegungsstationen keine
Becher mehr gibt. Sie müssen also Ihren eigenen Becher mitbringen. Wer
möchte, kann bei der Anmeldung einen Becher zum Preis von 5 CHF
kaufen.
• Den Teilnehmenden ist es selbst überlassen, was sie für das Rennen
mitnehmen. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Wetterbericht zu
studieren, um den meteorologischen Gegebenheiten entsprechend an den
Start zu gehen (Mobiltelefon, Langarm-Shirt und Rettungsdecke sollten
dabei sein).
• Der Wetterbericht wird am Vorabend des Rennens herausgegeben.
• Es wird empfohlen, die Standorte der Verpflegungsposten genau zu
studieren, damit Verpflegung und Getränke zwischen den einzelnen Posten
bestmöglich kalkuliert werden können.
7.2. Stöcke
Stöcke sind auf allen vier Strecken zugelassen. Jedoch ist stets grösste Vorsicht
geboten, insbesondere in der Startphase.
8. RENNREGELN
8.1. Zeitmessung
• Das Rennen „Vertical“ ist ein Rennen „gegen die Uhr“ mit einem
individuellen Start.
• Die anderen Rennen beginnen mit dem „Startschuss“, d. h. alle Läufer
starten zum selben Zeitpunkt.
• Bei der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihre geschätzte Laufzeit bis zum
Ende des Rennens angeben. So werden die Startblöcke je nach
Geschwindigkeit aufgestellt.
• Bei sehr hoher Teilnehmerzahl wird gestaffelt gestartet.
8.2. Tragen der Startnummer
• Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer während des gesamten
Rennens gut sichtbar (Nummer und Sponsor) auf der Brust, am Bauch oder
am rechten Oberschenkel tragen.
• Gegen Vorzeigen der Startnummer erhalten die Teilnehmer Verpflegung,
medizinische Versorgung und Zugang zu den für die Läufer reservierten
Zonen und Einrichtungen (Gepäckaufbewahrung, Duschen, etc.).
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8.3. Verhalten auf der Strecke
Die Teilnehmer verpflichten sich, alle Regeln und Anforderungen, die aus den
Bestimmungen des vorliegenden Reglements und seiner Anhänge hervorgehen,
sowie die Richtlinien und Anweisungen des Rennkomitees zu befolgen.
Folgende Regeln sind insbesondere zu befolgen:
• Alle Teilnehmer müssen den Streckenmarkierungen folgen.
• Die Teilnehmer treffen – unabhängig von ausdrücklichen Regeln oder
Anweisungen – die nötigen Vorkehrungen aufgrund der
Streckenverhältnisse und Witterungsbedingungen, um sich selbst, andere
Teilnehmer, Organisationsvertreter oder Dritte auf der Strecke nicht in
Gefahr zu bringen.
• Die Teilnehmer müssen Personen in Gefahr oder Verunglückten helfen und
jeden Unfall dem Rennkomitee sofort telefonisch melden
(+41 79 765 94 74), bzw. einem offiziellen Helfer auf der Strecke (orange
Weste).
• Die Teilnehmer müssen den Weg freimachen und andere überholen lassen.
• Die Teilnehmer haben die Umwelt zu schützen – es dürfen keinerlei Abfälle
auf der Strecke hinterlassen werden.
• Jegliche Form physischer Unterstützung eines Läufers ist verboten
(anschieben, ziehen, tragen).
8.4. Aufgabe oder Disqualifizierung
• Ein Teilnehmer, der während des Rennens Probleme hat, kann aus freien
Stücken aufgeben oder auf Entscheidung des Rennkomitees hin aus dem
Rennen genommen werden.
• Ein Teilnehmer darf nur an einem Kontrollpunkt aufgeben, ausser er ist
verletzt. Er hat in diesem Fall die Anweisungen des Rennkomitees zu
befolgen.
• Jeder Teilnehmer, der das Zeitlimit nicht einhält, wird disqualifiziert und
muss die Anweisungen des Rennkomitees befolgen.
8.5. Kampf gegen Doping
Der Organisator verlangt von den Teilnehmern insbesondere die Integrität und den
ethischen Aspekt des Sports zu wahren. Den Teilnehmern ist jegliche Form von
Doping untersagt. Als Referenz dient die zum Zeitpunkt des Rennens aktuelle
Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA (verbotene Substanzen und
Methoden in Wettkämpfen, vgl. http://www.wada-ama.org/en/).
Der Organisator behält sich das Recht vor, Anti-Doping-Kontrollen durchzuführen.
Die Teilnehmer erklären sich bereit, sich diesen gegebenenfalls zu unterziehen.
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8.6. Strafen
8.6.1. Allgemeines
Im Falle eines Regelverstosses von einem Teilnehmer wird eine Strafe verhängt.
Sämtliche Entscheidungen in Bezug auf Strafen werden vom Rennkomitee getroffen
und können nicht angefochten werden.
8.6.2. Strafenübersicht
Regelverstoss Verhängte Strafe
• Nichtbefolgung der Sicherheitsanweisungen des Rennkomitees
• positiver Dopingtest
• Disqualifizierung
• sonstige Verhaltensweisen, die gegen die Regeln oder die Anweisungen verstossen
• fünf Strafminuten pro Verstoss (kumulierbar)
• Disqualifizierung bei schweren Verstössen
• Ausschluss aus Wertung möglich (kein Preisgeld, etc.)
8.7. Einspruch
• Eventuelle Einsprüche haben spätestens 15 Minuten nach Zieleinlauf des Teilnehmers schriftlich beim Rennkomitee zu erfolgen. Danach ist kein Einspruch mehr möglich.
• Beim Einreichen eines Einspruchs muss eine Kaution in Höhe von CHF 100.– hinterlegt werden. Diese wird erstattet, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Falls der Einspruch abgewiesen wird, behält der Organisator die Kaution.
• Der Entscheid des Rennkomitees bezüglich eines Einspruchs kann nicht angefochten werden.
9. RESULTATE UND PREISVERLEIHUNG
9.1. Resultate
• Nach Verkündung der Resultate wird eine Klassierung nach Kategorien
aufgestellt und auf der Website des Rennens veröffentlicht.
• Bei frühzeitigem Abbruch des Rennens wird die Klassierung nach
Reihenfolge und Zeit des Eintreffens der Teilnehmer am letzten
Kontrollpunkt erstellt.
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9.2. Preisverleihung
• Bei jedem Rennen erhalten die ersten zehn Läufer der Kategorien Herren
Overall und Damen Overall, die ersten drei Läufer der Kategorien Junioren,
sowie die Gewinner der Kategorien Herren I bis M60+ resp. Damen I bis
W50+ Sachpreise.
• Im Rennen „Sky“ wird ein Preisgeld von insgesamt 5'000 EURO vergeben.
• Diese Preise werden im Rahmen einer Preisverleihung verliehen, wobei die
genaue Uhrzeit zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert wird.
• Um einen Preis zu erhalten, ist die Anwesenheit des jeweiligen
Teilnehmers/in an der Zeremonie erforderlich.
9.3. Spezialpreise
• Spezialpreise der Sponsoren werden anhand von Zwischenresultaten vergeben.
• Der/die Gewinner/in dieses Preises muss das Rennen zwingend beendet haben.
9.4. Verlosung
• Bei der Preisverleihung findet zusätzlich eine Verlosung unter den anwesenden
Teilnehmern und Läufern, die noch auf der Rennstrecke unterwegs sind, statt.
10. ORGANISATION UND RENNKOMITEE
10.1. Organisation
• Das Rennen „Matterhorn Ultraks“ wird von der Gesellschaft Ultraks SA in Genf veranstaltet.
10.2. Rennkomitee
10.2.1. Zusammensetzung
• Das Rennkomitee wird vom Organisator ernannt und besteht aus vier
Personen.
• Offizielle Vertreter wie Bergführer, Ärzte und freiwillige Helfer auf der
Rennstrecke gelten als Vertreter des Rennkomitees.
10.2.2. Kompetenzen
• Leitung des Rennens, insbesondere Änderung oder Unterbrechung des
Programms oder der Strecke
• Durchsetzung des Reglements
• Funktion als Jury im Falle eines Einspruchs
• Entscheidung über Punkte, die das vorliegende Reglement nicht beinhaltet,
falls es die Umstände erfordern.
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11. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
• Jeder Teilnehmer muss persönlich gegen Unfälle und sonstige Schäden
versichert sein.
• Der Organisator haftet nicht für die Rettungskosten im Falle eines Unfalls.
• Sollte dies im Interesse der verunglückten Person und erforderlich sein, wird
die offizielle Bergrettung alarmiert. Letztere übernimmt ab diesem Zeitpunkt
die Leitung des Rettungseinsatzes mithilfe der nötigen Mittel, einschliesslich
Helikopter. Die gerettete Person muss für die entstandenen Kosten
aufkommen und sich ebenfalls selbst um die Rückkehr vom Ort der
Evakuation kümmern. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den
Fall rechtzeitig und regelkonform seiner Versicherung zu melden.
• Muss der Organisator die Kosten für eine Rettungsaktion direkt begleichen,
so sind diese vom Teilnehmer bzw. seiner Versicherung dem Organisator
zurückzuerstatten.
12. RECHTSVORSCHRIFTEN
• Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf die alleinige Verantwortung des
Läufers. Er/sie verzichtet darauf, jegliche Ansprüche dem Organisator
gegenüber geltend zu machen, unabhängig vom erlittenen oder
verursachten Schaden.
• Im Falle eines Unfalls ist jegliche Haftung des Organisators und aller an der
Organisation beteiligten Personen oder Einheiten – insbesondere, aber
nicht beschränkt auf – Organe und Angestellte des Organisators,
Auftragnehmer, Vertragspartner, Helfer (einschliesslich freiwilliger Helfer),
im grösstmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang
ausgeschlossen.
• Jeder Teilnehmer gewährt dem Organisator sowie seinen Berechtigten wie
Partner und Medien das Recht, Bilder und audiovisuelle Aufzeichnungen
des Rennens, der Vorbereitungsphase und nach dem Rennen, auf denen
der Teilnehmer zu sehen ist und die anlässlich seiner Teilnahme am
Matterhorn Ultraks aufgenommen wurden, in allen Medien (einschliesslich
Promotions- und/oder Werbematerial) weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu
verwenden.
• Die Teilnahme am Rennen gewährt den Teilnehmern keinerlei Ansprüche
auf die Nutzung des Rennens zu Werbe-oder Geschäftszwecken. Jegliche
Kommunikation bezüglich der Veranstaltung sowie die Verwendung von
Bildern der Veranstaltung sind untersagt, vorbehaltlich einer schriftlichen
Genehmigung des Organisators, der die Bedingungen für diese festlegt.
„Matterhorn Ultraks“ ist eine eingetragene Marke.
• Der Einfachheit und Lesefreundlichkeit halber wird im vorliegenden
Reglement jeweils die männliche Form aufgeführt; weibliche Teilnehmer
sind mit eingeschlossen.