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Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

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Page 1: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Medienkompetenz für KinderElternabend – Klassen 5

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Gliederung

I. MediennutzungII. GefahrenIII. UrheberrechteIV. PersönlichkeitsrechteV. Jugendmedienschutz VI. Fazit

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Mediennutzung

• Spielen• Chatten• Downloaden– Musik– Filme

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Gefahren

• Verletzung von:

– Urheberrechten

– Persönlichkeitsrechten

– Jugendmedienschutz

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Medienbeschäftigung 2011Jugendliche zw. 12 – 19 Jahren

Handy Internet TV Bücher0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

MädchenJungen

%

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Internet TV

MP3

Handy

Zeitu

ngM

usik0

102030405060708090

100

mehrmals die Wochetäglich

Medienbeschäftigung in der FreizeitJugendliche zw. 12 – 19 Jahren%

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III. Urheberrecht

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Urheber?

URHEBERRECHT

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Urheberrechtsgesetz

Urheber

der persönliche Schöpfer eines Werkes (Kunst, Musik, Wissenschaft,……)

bis 70 Jahre nach dem Tod

UrheberrechtSchutz der selbst erschaffenen, persönlichen Werke

URHEBERRECHT

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Was darf ich? – Was darf ich nicht?

Kopieren - nur mit Genehmigung des Urhebers

Ausnahme: Privatkopie von urheberrechtlich geschützten digitalen Werken z.B. an einen Freund als

Geschenk – aber: ohne Zerstörung vom Kopierschutz

keine Computerspielekeine Software (allerdings darf eine

Sicherheitskopie angefertigt werden)

URHEBERRECHT

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Was darf ich? – Was darf ich nicht?

Veröffentlichungenkeine Veröffentlichung von Werken oder Teilen ohne Lizenz/Erlaubnis

Zitateohne Angabe von Quellen / Fundorten ist es Diebstahl geistigen Eigentums

URHEBERRECHT

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Was darf ich? – Was darf ich nicht?

Downloads

erlaubt: Bilder, Filme, Spiele oder Software für privaten Gebrauch

Selbstkomponiertes / Selbstkreiertes im Netz anbieten

! Achtung bei rechtswidrigen Quellen / Tauschbörsen

URHEBERRECHT

Page 15: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Was darf ich? – Was darf ich nicht?

illegal: urheberrechtlich geschützte Werke z. B. Musik auf einer Tauschbörse anbieten

oder herunterladenComputerspiele und Software anbietengeschützte Bilder / Filme / Werke

veröffentlichen(z. B. auf einer eigenen Internetseite)

! Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

URHEBERRECHT

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mögliche Konsequenzen

Konsequenzen: UnterlassungserklärungenAbmahnungenSchadensersatzforderungenAnwaltskosten Strafrechtliche VerfolgungIdentität des Nutzers enthüllt durch IP - Adresse

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mögliche Konsequenzen - Strafen

Mögliche Strafen z. B. bei Anbieten und Downloaden von Musik im Web

Zivilrechtlich Unterlassung des zukünftigen Downloads oder Angebots von Musik- und Filmwerken im Internet Schadensersatzforderung (können existenzbedrohend hoch sein)

Genaue Schadensermittlung meist unmöglich d. h. verlangt die Musikindustrie je nach Anzahl der Downloads oft nur eine Pauschalzahlung zwischen 3000 und 10 000 Euro.

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mögliche Konsequenzen - StrafenDownloads und das öffentliche Angebot von urheberrechtlich geschützten Musik- oder Filmwerken ist zudem auch strafbar.

Gemäß § 106 Urheberrechtsgesetz ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich nicht verantwortlich.

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar, welches in der Regel mildere Strafen vorsieht.

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Linktipps

• www.klicksafe.deInfos zum Thema „Rechte im Internet“

• www.gesetze-im-internet.de/urhgUrheberrechtsgesetzt

• www.checked4you.de Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW

• www.respectcopyrights.deInfos zu „geistiges Eigentum“/ „Raubkopieren“

• http://de.creativecommons.orgInfos zu freien Lizenzen

URHEBERRECHT

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IV. Persönlichkeitsrecht

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Persönlichkeitsrecht

• Allgemeines Persönlichkeitsrecht– Privatsphäre und Intimsphäre– Persönliche und berufliche Ehre– Recht am eigenen Bild– Recht auf informationelle Selbstbestimmung

• Besonderes Persönlichkeitsrecht– Namensrecht– Urheberrecht

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Privatsphäre und Intimsphäre

• Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht.

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Worauf muss man achten:

• Datensparsamkeit• Könnten die Informationen, die ich ins Netz

gestellt habe, mir später unangenehm werden?• Wer kann die Informationen sehen? Welche

Zugangskontrollen gibt es?• Wie werden meine Daten weiter verwendet?

Welche Rechte nehmen sich die Anbieter heraus?

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Privatsphäre und Intimsphäre

• Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht.

• …

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Recht am eigenen Bild

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

• Richtig, aber was ist, wenn das Bild mehr sagt als einem lieb ist?

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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Jeder entscheidet selbst, welche personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail Adresse…) bekannt gegeben werden.

Alter Wer entscheidet?0 - 12 Erziehungsberechtigten

12 – 16 Jugendlichen zusammen mit Erziehungsberechtigten

Ab 18. Lebensjahr selbst

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Sexting

Verbreitung selbstproduzierter intimer Fotos– über Apps oder Soziale Netzwerke– außerhalb des Wahrnehmungsbereiches der Eltern und

Lehrkräfte • überwiegend Mädchen, 13 bis 15 Jahren.• Selbstdarstellung Wunsch nach Anerkennung • gruppendynamische Ursachen• Bloßstellung in der Öffentlichkeit gezieltes

Onlinemobbing • für sensible Jugendlichen gravierende psychische Folgen

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Sexting

• Gefahr von Bloßstellung und Onlinemobbing

gravierende psychische Folgen bei Jugendlichen

strafrechtliche Konsequenzen für die Verbreitung:- Verletzung des persönlichen Lebensbereiches durch

Fotos/Videos (§201a StGB)- Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung (§174ff) - Beleidigung (§185)- Verbreitung von Pornografie /Kinderpornografie (§184 + 184b) - üble Nachrede (§186)

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Mobbing

• Cybermobbing (Cyberbullying)– schnell– großes Publikum– räumlich und zeitlich unbeschränkt– anonym

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Das Internet vergisst nichts!

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Möglichkeiten die Bilder (Videos) aus dem Internet zu entfernen.

1. Die Person, die sie eingestellt hat, fragen (am besten schriftlich mit Frist).

2. Den Inhaber der Webseite kontaktieren.3. Sich an den Betreiber des Sozialen

Netzwerkes, der Community oder des Dienstes wenden.

4. Rechtsanwalt (Screenshot)

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V. Jugendmedienschutz

Egal wo Kinder und Jugendliche sind und was sie machen: Medien in allen Formen begleiten sie ständig. In der Schule, zu Hause oder in ihrer Freizeit.

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Was ist jugendgefährdend?

Als jugendgefährdend gelten gemäß §18 des JschG Medien, die dazu beitragen, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.

Eine schwere Jugendgefährdung besteht bei:• Gewaltinhalten (sexuelle Gewalt, Gewaltspiele)• sexuellen Inhalten (Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie)• extremistische Inhalte (Aufstachelung zum Rassenhass,

Kriegsverherrlichung)• Inhalte, die die Menschenwürde verletzen (Darstellung

von sterbenden oder gefolterten Menschen)

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Alleine ins Internet?

• Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlichauf (problematische) Inhalte.

• Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen.

• Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden.

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Sicher surfen in jedem Alter!

• 9 bis 13 Jahre: • Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig

sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz „Web 2.0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, E-Mail, Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger!

• Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren).

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Sicher surfen in jedem Alter!

14 bis 17 Jahre: • Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen

die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden.

• Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine gute Basis!

• Nutzungszeiten absprechen!

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Jugendgefährdende Inhalte

• Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 900 Millionen Treffer.

• jugendschutz.net beschäftigt sich jährlich mit ca. 1.650 rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum.

• Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web.

• Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten.

• Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.

Page 46: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Kommunikation im Netz

• „Chatten“, sich über Soziale Netzwerke austauschen und „Instant Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von Kindern ab 12 Jahren.

• Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit!

• Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst).

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Empfehlungen für Eltern I

• Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung.

• Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer – nicht im Kinderzimmer.

• Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten?

• Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder (www.blinde-kuh.de) als Startseite fest.

Page 48: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Empfehlungen für Eltern II

• Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste.

• Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z. B. bei www.internet-abc.de.

• Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutz-einstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle.

• Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein.

Page 49: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Jugendschutz im Internet I

• Zentrale Aufsichtsstelle: KJM • Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

kann laut JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstandungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen.

• Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und jugendschutz.net.

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Empfehlungen für Eltern III

• Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen.

• Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein.

• Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie (gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z. B.: Niemals persönliche Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!).

• Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können, ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu müssen.

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Empfehlungen für Eltern IV

• Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige.

• Beweissicherung ist wichtig!:– Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname.

Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in einer Textdatei gespeichert werden.

– Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen, damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC gelöscht werden kann.

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Jugendschutz im Internet II

Selbstregulierung der Anbieter • Internetanbieter übernehmen Verantwortung

nach dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“.

• Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gegründet, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern.

Page 53: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Jugendschutz im Internet III

Beschwerdestellen:• KJM, jugendschutz.net und die FSM sind

(zusätzlich zu eigenen Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet:

• www.jugendschutz.net • www.internet-beschwerdestelle.de• www.kjm-online.de

Page 54: Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Das Internet vergisst nichts!