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175 Jahre Volksschule Thurgau 1833 – 2008 Mein Jubiläumsheft Entwicklungen in der Zeit von 1825 bis 2025 zeitOnline 1825 1850 1875 1900 1925 1950 1975 2000 2025

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175 Jahre Volksschule Thurgau1833 – 2008

Mein Jubiläumsheft

Entwicklungen in der Zeit von 1825 bis 2025

zeitOnline

1825 1850 1875 1900 1925 1950 1975 2000 2025

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Impressum

Das Jubiläumsheft zeitOnline

Herausgeber JubiläumsheftKanton ThurgauDepartement für Erziehung und Kultur DEKAmt für Volksschule AV

Plattform zeitOnlinePädagogische Hochschule Thurgau PHTGPädagogische Maturitätsschule PMS

Autorenteam Arbeitsgruppe Jubiläumsheft zeitOnlineBeat Benkler, Amt für Volksschule AV, GesamtkonzeptDamian Miller, PHTG, ProjektleiterPeter Frei, Primarlehrer, FrauenfeldMarkus Germann, Primarlehrer, MammernAlexa Hehenkamp, Primarlehrerin, FrauenfeldAndrea Klaus, Primarlehrerin, FrauenfeldPatrick Koster, Primarlehrer, FrauenfeldLittle Mela, Primarlehrerin, ArbonBruno Oetterli, Sekundarlehrer, DozwilSusanne Rutishauser, Primarlehrerin, AltnauRuedi Senn, Sekundarlehrer, MärstettenFranziska Stöckli, Sekundarlehrerin, Rickenbach-WilenHans-Jörg Willi, Sekundarlehrer, Arbon

Autor SchulgeschichteDr. Hans Weber, Leiter Schulmuseum Mühlebach Amriswil, Götighofen

VertriebBüromaterial-, Lehrmittel- und DrucksachenzentraleRiedstrasse 78510 FrauenfeldTel. 052 724 30 56Fax 052 724 30 65www.lehrmittel-shop.tg.ch

Art.Nr. 59.108.01

2008 © Kanton Thurgau, Amt für Volksschule, 8510 Frauenfeld

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Liebe Schülerin, lieber SchülerMit dem «zeitOnline» schenkt dir der Kanton Thurgau persönlich ein ganz

besonderes Heft, welches extra und exklu-

siv für das grosse Jubiläum 175 Jahre Volksschule im Thurgau geschaffen wurde. Du findest darin Texte zur Schulgeschichte, aber auch Themen von heute.Ausserdem hat es viel Platz für eigene Beiträge. Ich wünsche dir viel Freude mit diesem Heft.Herzliche GrüsseMonika Knill, Regierungsrätin

Vorwort

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Jubiläumsheft

Mein Jubiläumsheft zeitOnline

Ein Jubiläumsgeschenk an dich!Das Jubiläumsheft zeitOnline erhältst du als Ge-schenk des Kantons Thurgau zum Jubiläum «175 Jahre Volksschule TG». Zur Volksschule gehören der Kindergarten, die Primarschule und die Sekun-darschule.

Mit diesem Heft kannst du den Zeitraum von 1825 – 2025 näher kennen lernen. In der Zeit, in der sich unsere Volksschule entwickelt hat, haben sich auch andere Dinge entwickelt und diese Ent-wicklungen werden weiter gehen.

Die Entwicklung unserer Volksschule ist in die-sem Heft beschrieben. Weitere Entwicklungen in diesem Zeitraum erforschst du selber: Wie hat sich das Telefon bis zum heutigen Handy entwickelt? Die Mode? Das Reisen? Das Einkaufen? Die Male-rei? Das Einkaufen? Die Freizeitgestaltung? Die Ar-chitektur? Das Fernsehen? Die Musik? etc.

Schule früherWie sah die Welt vor 25 Jahren aus, als dein Mami

und dein Papi in die Schule gingen? Oder: Wie war dies vor 50 Jahren, als deine Grosseltern die Schule besuchten? Vielleicht hast du sogar noch Möglich-keiten, jemanden von den Urgrosseltern zu fragen. Ö Mit weiteren Quellen lernst du so die Schulge-schichte kennen.

Entwicklungsprozesse: Vom Reisen mit der Kutsche bis zum heutigen Intercity-Zug

Forsche nach, wie sich zum Beispiel das Reisen entwickelt hat. Nimm weitere heutige Ereignisse (z. B. Sportanlässe) oder Produkte (z. B. Nähmaschine) und forsche nach, wie sich diese in den letzten 200 Jahren entwickelt haben. Ö Lerne möglichst viele verschiedene Entwicklungen in diesem Zeitraum kennen.

Zeitabschnitte: Was fand etwa gleichzeitig statt, z.B. im Zeitraum 1900 – 1925?

Wie kleideten sich die Leute in diesem Zeitab-schnitt? Welche Musik hörten sie? Welches waren ihre Berufe? Was machten sie in der Freizeit? Was tranken und assen sie? Welche berühmten Leute lebten zu dieser Zeit? Versuche dir zu den verschiedenen Zeit-abschnitten (z. B. 1850 – 1875) ein Bild zu machen, was gleichzeitig war. Ö Kannst du einen Zeitabschnitt möglichst genau beschreiben?

Wie geht es weiter? Kannst du dir vorstellen, wie es in 25 oder 50 Jahren ist?

Wie sehen in 25 Jahren, also im Jahr 2033/34 die Autos aus? Reist man in 50 Jahren noch mit Autos? Wie produzieren wir Strom? Wie entwickelt sich unse-re Umwelt? Wie steht es mit unserer Gesundheit? Braucht es noch eine Tastatur für den Computer? Überlege dir, welche Entwicklungen du dir vorstellen kannst. Ö Tauscht eure Visionen untereinander aus. Die Zukunft wird einmal Gegenwart werden.

Für die Arbeitsgruppe Jubiläumsheft zeitOnline Beat Benkler, Gesamtkonzept

Amt für Volksschule, Frauenfeld

175 Jahre Volksschule Thurgau1833 – 2008

Mein Jubiläumsheft

Entwicklungen in der Zeit von 1825 bis 2025

zeitOnline

1825 1850 1875 1900 1925 1950 1975 2000 2025

Andrea Heureka

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Die Materialiensammlung zum Jubiläumsheft

zeitOnline

www.zeitOnline.ch

Liebe Schülerinnen und Schüler

Diese Materialiensammlung zeitOnline gehört zum Jubiläumsheft. In der virtuellen Sammlung zeitOnline findest du geschichtliche Informationen zu Alltagsthe-men rund um die Schule und zur Schule selbst. Du wirst dich fragen, was eine virtuelle Sammlung sei. Ich beginne mit dem Wort Sammlung.

In den meisten Schulhäusern gibt es eine Samm-lung. Da gibt es interessante Dinge: Ausgestopfte Tiere, Motorenmodelle, Knochen, alte Kleider usw. Das alles hilft, den Unterricht anschaulich zu gestalten. Solche Sammlungen haben Nachteile: Sie bleiben im Schulhaus. Wenn du daheim zeigen willst, wie ihr die Dampfmaschine besprochen habt, dann fehlt dir diese. Auch können nicht mehrere Klassen gleichzeitig mit der Dampfmaschine arbeiten. Aus diesem Grund ha-ben wir – eine Gruppe von Lehrpersonen – eine virtu-elle Sammlung gestaltet. Virtuell bedeutet, dass wir die Informationen im Internet anbieten. Virtuelle Dinge kommen im Computer vor. Du kannst sie anschauen, lesen und hören wo und wann du willst. Natürlich ist diese virtuelle Sammlung kein Ersatz für eine richtige Sammlung. Was in zeitOnline ist, kannst du nicht an-fassen und auch nicht riechen. zeitOnline ist eine Er-gänzung zur Sammlung eures Schulhauses und steht allen Interessierten kostenlos offen.

zeitOnline

Hilf uns, die Materialiensammlung zuergänzen!Wenn du gute Ideen hast, dann schreibe sie uns unter Kontakt. Wenn deine Eltern und andere Ver-wandte und Bekannte Materialien haben, die für zeitOnline geeignet sind, dann schreib uns doch bitte auch. Wir werden uns dann melden.

Öffne diese Seite!Findest du die weisse Maus auf einem Gemälde des Thurgauer Malers Adolf Dietrich?

Ein weiterer Vorteil dieser virtuellen Sammlung ist, dass du in ihr selbständig stöbern und «neusle» kannst. So ähnlich wie in einem Estrich mit alten Schachteln, Kisten, Kästen, Mottensäcken und Koffern. In diesen findest du alte Spielsachen, Kleider, Zeitschriften, Fo-tografien, Werkzeuge, Bilder, Briefe usw. Solche Ge-genstände begleiteten deine Eltern, Grosseltern und andere Verwandte im Alltag ihrer Kinder- und Jugend-zeit. Solche Gegenstände erzählen unendlich viele Ge-schichten von früher. Alles, auch wenn es noch so un-bedeutend erscheint, hat eine eigene Geschichte.

Das Jubiläumsheft dient dir dazu, solche Ge-schichten zu sammeln. Da hinein kannst du über Ge-schichtliches schreiben und zeichnen. Als Quelle dient dir nicht nur zeitOnline, sondern alles, was dir etwas von früher berichtet.

Wir wünschen dir viel Spass beim Stöbern und «Neusle».

Für die Arbeitsgruppe von zeitOnline Damian Miller, Projektleiter

Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG)

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heute

Überblick über Ereignisse im Zeitraum 1825 – heute

Überblick über Ereignisse im Zeitraum 1825 – heute

SchuleMein Wohnort:

Thurgau

2008 175 Jahre Volksschule

1998 Fünftagewoche1989 Schuljahresbeginn im Aug.

1942 3 statt 2 Turnstunden 1935 Asphaltstrassen

1887 Frauenfeld-Wil-Bahn

1833 Erstes Schulgesetz im TG1833 Seminar Kreuzlingen

1848 Klösteraufhebung

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Überblick über Ereignisse im Zeitraum 1825 – heute

Setze weitere Ereignisse ein!

heute

Schweiz Europa Welt

2002 UNO-Mitglied

1978 Kanton Jura 1999 Euro-Währung 1983 Internet

1971 Frauenstimmrecht1953 Fernsehen

1969 Mondlandung1964 Filzstift

1931 Swissair 1939 – 45 Zweiter Weltkrieg 1943 Kugelschreiber1928 Micky Maus

1914 – 18 Erster Weltkrieg 1912 Titanic

1882 Gotthard-Bahntunnel 1896 Olympische Spiele1889 Eiffelturm

1886 Coca Cola

1864 Rotes Kreuz 1865 Max und Moritz 1869 Suezkanal

1848 Bundesverfassung1847 Spanischbrötlibahn

1848 Kaugummi

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Schuljahr 2008/09

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Schuljahr 2008/09

Wir feiern 175 Jahre Volksschule Thurgau: 1833 – 2008

Jubiläums-Aktivitäten im Schuljahr 2008/09

Schulunterricht

Jubiläums-Heft

Entwicklungen im Zeitraum 1825 – 2025

Kunstprojekt

FEHLERBÜRO

Eine Expedition in die Welt des Fehlermachens

Kreativität

Aktionstag in den Schulen

Kultur

Besuch im Schulmuseum

in Amriswil mit Sonderschau

zeitOnlineJubiläumsfest

Freitag, 31. Oktober 2008

Frauenfeld

14.15 Uhr Schulfest

17.30 Uhr Festakt

Am 13. März 1833 wurde das erste Thurgauer Schulgesetz in Kraft gesetzt, das den Schulbesuch für alle Kinder obligatorisch erklärte. Damit war der Grund-stein für die Entwicklung gelegt, wie wir sie heute ken-nen und schätzen. In einem immerwährenden Prozess wurden Strukturen, Lehrmethoden und Lerninhalte der jeweiligen Zeit angepasst. Unsere Volksschule hat dies mit Erfolg getan und dabei immer den Blick auf das Wohl der Schülerin und des Schülers gerichtet. Eine Institution, die 175 Jahre modern geblieben ist, gibt Anlass zum Feiern. 98 Prozent der Kinder und Jugend-lichen im Thurgau besuchen die Volksschule.

Jubiläen geben Gelegenheiten, zurückzublicken, aber auch für Reflexion und Ausblick. Die Volksschule Thurgau will dieses Jubiläum mit den über 100 Schul-gemeinden vital und selbstbewusst feiern. Im Laufe des Schuljahres 2008/09 finden darum verschiedene Anlässe und Projekte statt.

Wie wird wohl die Schule und das Leben in 25 Jah-ren aussehen, wenn dann deine Kinder die Volks-schule besuchen und das Jubiläum «200 Jahre Volksschule Thurgau» feiern können?

www.av.tg.ch Gesamtübersicht über alle Jubiläums-Aktivitätenwww.zeitOnline.ch Materialsammlung zeitOnline zum Jubiläumsheftwww.fehlerbuero.ch Fehlerbüro schuleTGwww.schulmuseum.ch Schulmuseum Amriswilwww.zeitOnline.ch Aktionstag in den örtlichen Schulen (Titelzeile Ö Aktionstag)

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Schulgeschichte 2000 – 2025

Was auch noch zu reden gibtMit der Annahme eines neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung wünschte das Schweizervolk 2006 eine gewisse Vereinheitlichung der kanto-nalen Schulsysteme. Die Erziehungsdirektorenkon-ferenz will dies mit einem Konkordat (Vertrag zwi-schen den Kantonen) über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) errei-chen. Angestrebt werden damit u. a. ein Kindergar-teneintritt mit vier Jahren, gleiche Dauer der Schul-stufen, Einführung von Blockzeiten, Überprüfung der Bildungsziele durch landesweit verbindliche Standards (Massstäbe) sowie Entwicklung der Lehr-pläne auf Ebene der Sprachregionen. Das Konkor-dat tritt in Kraft, wenn ihm zehn Kantone zugestimmt haben; im Herbst 2008 waren es deren sechs. In verschiedenen Kantonen regt sich jetzt Widerstand gegen HarmoS. Im Thurgau stimmte der Grosse Rat Ende 2007 dem Projekt zwar einstimmig zu, aber im Frühling 2008 erzwang eine erfolgreiche Volksiniti-ative eine Volksabstimmung über HarmoS. Diese findet am 30. November 2008 statt. Auch noch zu reden gibt gegenwärtig in vielen Kan-tonen die Forderung von Elternorganisationen nach einer freien Schulwahl für ihre Kinder. Heute wer-den die Kinder von den Schulbehörden den Schulen bzw. den Schulhäusern zugewiesen. Dies wird von diesen Elternorganisationen als ein Eingriff in ihre Erziehungsrechte kritisiert. Weiter verlangen sie die Gleichstellung der Privatschulen mit den öffent-lichen Schulen, und dies auch bezüglich der Über-nahme der Kosten. Im Herbst 2008 soll auch im Thurgau mit der Unterschriftensammlung für eine entsprechende Volksinitiative begonnen werden.

Die Thurgauer Schule passt sich auch im neuen Jahrhundert dem sich rasch verändernden Umfeld an. Bereits früher begonnene Reformen werden abge-schlossen und neue eingeleitet. Immer deutlicher spürt die Thurgauer Schule die Veränderungen in der schweizerischen und sogar jene in der europäischen Bildungslandschaft.

Lehrerseminar wird zur Pädagogischen Hochschule

Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der Europä-ischen Union (EU) ist, so dürfen ihr im Interesse der Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten der Schwei-zerinnen und Schweizer im Ausland europäische Ent-wicklungen nicht gleichgültig sein. Aus diesem Grun-de passten sich im letzten Jahrzehnt vor allem die schweizerischen Hochschulen den europäischen Vor-schriften an. So wurden aus den früheren höheren Fachschulen (z. B. Technikum Winterthur) die Fach-hochschulen und aus den Lehrerseminarien die Pä-dagogischen Hochschulen. Das Thurgauer Volk gab 1999 mit einer Änderung der Kantonsverfassung (§ 72) seinen Jugendlichen die Möglichkeit zum Stu-dium an allen schweizerischen Hochschulen und schuf gleichzeitig die Rechtsgrundlage für eine eige-ne Hochschule. So wurde 2003 aus dem thurgau-ischen Lehrerseminar in Kreuzlingen die Pädago-gische Hochschule Thurgau. Diese bildet jetzt alle Lehrpersonen für die Primarschule aus und in Zu-sammenarbeit mit der Universität Konstanz auch sol-che für die Sekundar- und die Mittelschule. 2005 bewilligte das Thurgauer Volk einen Kredit von 29 Millionen Franken für die nötigen Neubauten, die Ende November 2008 eingeweiht werden.

An der Thurgauer Schule wird weiter gebaut

Ereignisse: 2003 Pädagogische Hochschule Thurgau wird eröffnet 2006 Thurgauer Volk will Englisch in der Primarschule 2006 Schweizervolk wünscht eine gewisse Vereinheitlichung der Schulen 2008 Neues Volksschulgesetz tritt in Kraft ……. …………………………………………………………… ……. ………………………………………………………

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Schulgeschichte 2000 – 2025

Quellen:

Das am 1. 1. 2008 in Kraft getretene neue Volksschul-gesetz brachte wichtige Änderungen. Einige Beispiele: § 1. Die Volksschule besteht aus Kindergarten, Primar-schule und Sekundarschule. Sie ist obligatorisch. (…) § 11. Der Kindergarten umfasst zwei Jahre. Er bereitet auf die Primarschule vor. § 14. Die Sekundarschule gliedert sich in zwei Typen, einen mit grundlegenden und einen mit erweiterten Anforderungen. Mindestens in Mathematik und einer Fremdsprache wird der Unterricht in Niveaus geführt. (…) Die Durchlässigkeit ist zu gewährleisten. § 21. Die Volksschule arbeitet mit den Erziehungsbe-rechtigten zusammen. Sie sorgt für eine angemessene Information und einen regelmässigen Kontakt. Die Schulbehörde regelt Besprechungen und Schulbesuche und kann diese obligatorisch erklären. (…) § 24. Schulhausplätze sollen zum Spielen geeignet sein und für diesen Zweck grundsätzlich auch ausserhalb der Schulzeit benützt werden dürfen. In Schulgebäuden gilt ein generelles Rauchverbot. § 48. Die Lehrperson kann: 1. verbotene, gefährliche oder den Unterricht störende Gegenstände zu Handen der Eltern einziehen; (…).

We speak English!Fremdsprachen spielen im beruflichen und privaten

Leben eine immer wichtigere Rolle. Da der Unterricht in der heutigen Weltsprache Englisch in der Schweiz später als im Ausland einsetzte und Untersuchungen zeigen, dass Kinder möglichst früh mit dem fremd-sprachlichen Unterricht beginnen sollten, wollen jetzt alle Kantone den Fremdsprachenunterricht vorverle-gen. Sie einigten sich darauf, ab der 3. Klasse mit der ersten und ab der 5. Klasse mit der zweiten Fremd-sprache zu beginnen. Da im Thurgau seit rund zehn Jahren der Französischunterricht in der 5. Klasse be-ginnt, planten die Behörden mit dem Englischunter-

richt in der 3. Klasse zu starten. Wie schon beim Früh-französisch gab es aber auch jetzt Widerstand. Eine Volksinitiative mit dem Titel «Nur eine Fremdsprache an der Primarschule» wollte das Frühenglisch verhin-dern. Nach einem lebhaften Abstimmungskampf wur-de das Begehren im Mai 2006 mit 52 % Nein zu 48 % Ja knapp abgelehnt. Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 werden die Drittklässler nun erstmals Eng-lischunterricht erhalten.

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Die Neubauten für die Pädagogische Hochschu-le werden in Sichtweite des alten Lehrerseminars Kreuzlingen (im Hinter-grund) erstellt. Im Bild die Arbeit an der Mauerkrone über dem Medienzentrum, Stand Oktober 2007.

(Foto: Mark Kris Keller)

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Schulgeschichte 1975 – 2000

Ereignisse wie die 68-er Bewegung, ein neues Frauenbild, die Mondlandung, die Computertechnik, der Terrorismus, der Unfall im Kernkraftwerk Tscher-nobyl, das Verschwinden des Eisernen Vorhanges und anderes mehr beschäftigten die Menschen im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts stark. Technik, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und weitere Lebensbereiche wurden dadurch beeinflusst und änderten sich schnel-ler als früher – auch die Thurgauer Schulen.

Quellen:

Das Unterrichtsgesetz von 1978 ersetzte jenes von 1875 und brachte einige wichtige Anpassungen an die veränderten Verhältnisse: «§ 7. Abs. 1. In öffentlichen Schulen sind Knaben und Mädchen in der Regel ge-meinsam zu unterrichten. Abs. 2. Sie haben Anspruch auf gleich viel Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Ihre Pflichtstundenzahl muss übereinstimmen. (…)

§ 19. Die Gemeinden oder Kreise haben Kindergärten zu führen. § 21. Abs. 2. Der Besuch des Kindergartens ist unentgeltlich und freiwillig. § 26. Die Schulpflicht dauert neun Jahre. § 37. Abs. 1. Alle Schulträger haben eine individuelle Betreuung der Schüler, in besonderen Fällen auch Aufgabenhilfe, Nachhilfeunterricht sowie Förderkurse zu gewährleisten.

Neuer SchuljahresbeginnWegen der Schulhoheit der Kantone begann das

Schuljahr in der Schweiz zu unterschiedlichen Zeiten. Wie unsere Nachbarländer kannten die Westschweiz, die Innerschweiz, Graubünden und Tessin den Spät-sommerschulbeginn, während Bern, Aargau und die Ostschweiz das Schuljahr im Frühling starteten. We-gen der immer häufigeren Wohnortswechsel wurden die Rufe nach Vereinheitlichung lauter. Da die Emp-fehlung der Erziehungsdirektorenkonferenz von 1967, die Schulen sollten im Spätsommer beginnen, erfolg-

Die Zeiten ändern schnell – die Schule passt sich an

Ereignisse: 1978 Neues Unterrichtsgesetz 1989 Umstellung auf den Spätsommerschulbeginn 1989 Ende des Kalten Krieges

1990 Neue Kantonsverfassung von 1987 tritt in Kraft 1995 Einführung des Frühfranzösisch abgeschlossen 1998 Fünftage-Woche in der Schule

los blieb, gab es verschiedene politische Vorstösse. 1981 kam eine eidgenössische Volksinitiative «für die Koordination des Schuljahresbeginnes in allen Kanto-nen» zustande. 1985 wurde ein neuer Artikel in der Bundesverfassung, nach dem das Schuljahr in allen Kantonen «zwischen Mitte August und Mitte Septem-ber» beginnen sollte, in der Volksabstimmung mit fast 60 % Ja angenommen; der Thurgau und sieben ande-re Ostschweizer Kantone lehnten ab, hatten sich aber der Mehrheit zu fügen. Zur Umstellung wurde im Thur-gau das Schuljahr 1988/89 um ein Vierteljahr verlän-gert. Die zusätzliche Zeit wurde für Exkursionen, Pro-jektwochen, Klassenverlegungen und Fortbildungs- kurse für die Lehrkräfte genutzt, was Abwechslung und neue Ideen in den Unterricht brachte.

On y va! Seit den 60-er Jahren beschäftigten sich Bildungs-

verantwortliche mit der Frage, ob und wie in der Pri-marschule eine zweite Landessprache zu unterrichten sei. Da die Kantone für den Entscheid zuständig wa-ren, verlief die Entwicklung ganz unterschiedlich. Der Thurgau beteiligte sich seit 1971 an Schulversuchen für die Einführung des Französischunterrichtes ab der 5. Klasse. Trotz positiver Erfahrungen zeigten sich vor allem die Lehrkräfte der Mittelstufe skeptisch. Als sich Mitte der 80-er Jahre in der Ostschweiz die Einfüh-rung des Frühfranzösisch abzeichnete, formierte sich der Widerstand. 1987 wurde im Thurgau eine Volksini-tiative eingereicht, die im Unterrichtsgesetz den Satz einfügen wollte: «An der Primarschule wird kein Fremdsprachenunterricht erteilt.» Der Grosse Rat empfahl die Initiative zur Ablehnung. Gleichzeitig legte er dem Volk einen Gegenvorschlag vor, der die Kom-petenz des Regierungsrates zur Einführung des Früh-

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französisch auf den Grossen Rat übertragen wollte. Bei einer Stimmbeteiligung von 29 % lehnte das Thur-gauer Volk im Herbst 1988 die Initiative mit 19'478 Nein zu 13'529 Ja ab und auch der Gegenvorschlag fiel durch. Nachdem entsprechende Initiativen auch in den Nachbarkantonen Zürich und St. Gallen geschei-tert waren, beschloss der Regierungsrat die Einfüh-rung des Frühfranzösisch ab der 5. Klasse. Mit dem Schuljahr 1995/96 war die Einführungsphase abge-schlossen und der Regierungsrat stellte fest, dass die anfängliche Skepsis der Einsicht gewichen sei, der frühe Erwerb einer zweiten Sprache könne in einem mehrsprachigen Land nur Vorteile bringen.

Der Samstag wird schulfreiNachdem sich in der Arbeitswelt die Fünftage-

woche allgemein durchgesetzt hatte, kamen bald For-derungen auf, die Schulen sollten sich anpassen und den Samstag zum schulfreien Tag erklären. Zuständig für die Einführung waren die Kantone und in einzelnen Kantonen gar die Gemeinden. So zeigte die Schwei-zerkarte bald ein Durcheinander der unterschied-lichsten Lösungen. Da im Thurgau die Behörden in dieser Sache keinen Handlungsbedarf sahen, startete ein Ehepaar eine Volksinitiative zur Einführung des schulfreien Samstags an der Volksschule. Regierung und Grosser Rat empfahlen die Ablehnung der Initiati-ve. Ihre Hauptargumente waren zunehmender Druck auf die Kinder an den Unterrichtstagen, Nachteile für Freifächer und Freizeitaktivitäten (bisher an den schulfreien Nachmittagen platziert) sowie Stunden-plan- und Raumprobleme. Da sich auch die Schulbe-hörden gegen die Initiative aussprachen, war die mit einem Neinstimmen Anteil von fast 80 % erfolgte Ab-lehnung in der Volksabstimmung von 1988 keine

Was auch noch zu reden gabDer Anteil der fremdsprachigen Schulkinder

nahm im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts stän-dig zu. Im Jahre 2000 betrug er im Kantonsdurch-schnitt im Kindergarten rund 22 % und in der Pri-marschule rund 16 %. Etwa die Hälfte dieser Kinder war südslawischer, albanischer und türkischer Mut-tersprache. Während der Anteil fremdsprachiger Kinder in den kleinen Landgemeinden gering ist, macht er in den grösseren städtisch geprägten Ort-schaften bis gegen 50 % aus. Entsprechend ver-schieden sind auch die Massnahmen der Schulge-meinden zur Lösung der damit verbundenen Probleme. Sind nur einzelne Fremdsprachige in ei-ner Abteilung, versucht meist die Klassenlehrkraft diese in der deutschen Sprache zu fördern. Ist der Anteil grösser, so werden ausserhalb der Schulzeit zusätzliche Deutschlektionen erteilt. In Gemeinden mit vielen fremdsprachigen Schülerinnen und Schü-lern haben sich für diese besondere Einführungs-klassen bewährt. Neuerdings sollen bei den Fremd-sprachigen die Deutschkenntnisse bereits im Kindergarten so gefördert werden, dass diese in der Primarschule dem Unterricht in den Regelklas-sen folgen können.

Schulgeschichte 1975 – 2000

Überraschung. Als sich aber in den Nachbarkantonen die Fünftagewoche immer mehr durchsetzte, änderten sich auch im Thurgau die Meinungen. 1997 beantrag-te der Regierungsrat eine entsprechende Änderung des Volksschulgesetzes. Dieser stimmte der Grosse Rat zu und mit Beginn des Schuljahres 1998/99 wur-de die Fünftagewoche in der Volksschule eingeführt; die Mittelschulen folgten wenig später.

Inserat, das im Vorfeld der Abstimmung vom 23. Oktober 1988 in verschiedenen thurgauischen Tageszeitungen erschien. (Archiv: Hans Weber)

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Steigende Schülerzahlen – zu wenig Lehrkräfte1920 hatte die Zahl der Primarschülerschaft mit

21'043 einen Höchststand erreicht, um dann bis 1948 kontinuierlich auf 14'433 zu sinken. Dann stiegen die Zahlen rasant an: 1955: 18'548, 1960: 19'535, 1965: 20'029, nachher stabilisierten sie sich. Die zusätzlich nötigen Lehrstellen konnten nicht mehr alle mit paten-tierten Lehrkräften besetzt werden. Ein Primarschulin-spektor schrieb 1960: «Um alle Schulabteilungen be-setzt halten zu können, müssen oft Leute eingespannt werden, auf deren Tätigkeit man in normaler Zeit gerne verzichten würde. Da sind’s zu junge, dort zu alte, hier zu unfertige, an einem Ort unfähige Kräfte, deren man sich bedienen muss, um den Schulbetrieb überall auf-recht halten zu können. Leider ist’s dann mitunter mehr ‚Betrieb’ als wirkliche Schule!» Bei solchen Zuständen litt an vielen Orten die Unterrichtsqualität beträchtlich. Um den Lehrermangel zu mildern, traf man verschie-dene Massnahmen: Ausserkantonale Patente wurden akzeptiert, pensionierte Lehrkräfte wurden in den Schuldienst zurückgeholt (1965 war der älteste 82 Jahre alt), 1958 wurde erstmals eine 1. Seminarklasse doppelt geführt (später drei- und vierfach) und ab dem Schuljahr 1959/60 wurden die Seminaristinnen und Seminaristen nach der 3. Klasse während eines Jahres als besoldete «Praktikanten» im Schuldienst eingesetzt, um nachher noch das letzte Ausbildungsjahr zu absol-vieren. 1964 begann am Seminar ein zweijähriger Um-schulungskurs für ausgebildete Berufsleute, die sich im Schuldienst dann sehr bewährten. Alle diese Mass-nahmen hatten aber nur beschränkten Erfolg. Wegen der Hochkonjunktur wanderten viele Lehrer in die Wirt-schaft ab, andere nahmen ein Studium auf und von den Lehrerinnen gaben viele wegen Heirat und Mutter-pflichten den Beruf bald wieder auf.

Lehrermangel als Dauerthema

Schulgeschichte 1950 – 1975

Ereignisse: 1959 Seminar nimmt 25 Mädchen und 23 Knaben in die 1. Klasse auf!! 1963 Brand des Lehrerseminars Kreuzlingen, Wiederaufbau 1964 Revisionen des Unterrichtsgesetzes und des Sekundarschulgesetzes,

Schaffung eines Abschlussklassengesetzes 1969 Eröffnung der Kantonsschulen Kreuzlingen und Romanshorn 1971 Frauenstimmrecht auf eidgenössischer und kantonaler Ebene 1975 Schulgemeinde Amriswil eröffnet ein Kindergärtnerinnenseminar

Quellen:

Zu allen Zeiten beklagten sich Erzieher über die Ju-gend. So meinte der griechische Philosoph Sokrates um 400 v. Chr., die Jugend liebe nur den Luxus, habe schlechte Manieren, verachte jede Autorität und ver-halte sich gegenüber Erwachsenen respektlos. Ein Sekundarschulinspektor schrieb 1954: (…) Wenn man weiss, wie die Kinder ihre freie Zeit verbringen und wenn man sieht, wie sie schon bei allen Vereinsanlässen und Vergnügungsmöglichkeiten mitmachen oder doch «auch dabei sein müssen», und hört, welche Rolle Radio, Kino, Auto usw. bei ihnen schon spielen, dann begreift man die Unzulänglichkeiten der Leistungen, welche sich bei den Aufnahmeprüfungen zeigen und später in der Sekundarschule noch mehr in Erscheinung treten. Man versteht, woher der Mangel an Konzentrationsfähigkeit kommt. (…) Die Gedanken der jungen Leute schweifen zu oft in die Ferne, auf den Fussballplatz, zu den Renn-fahrern und anderswohin. Man hat den Eindruck, dass die Hausaufgaben, ohne die man in der Sekundarschule nicht auskommt, da und dort zu wenig seriös erledigt werden. Wie soll das werden, wenn zum Radio noch das Fernsehen kommt? (…) (Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 1953)

Ausbau des SchulsystemsDie wegen der Wirtschaftskrise und dem 2. Welt-

krieg immer wieder verschobenen Reformen wurden unter dem Druck steigender Schülerzahlen, wegen der erhöhten Anforderungen im Berufsleben und dem zu-nehmenden Wunsch nach höherer Ausbildung endlich an die Hand genommen. Eine kleine Revision des Un-terrichtsgesetzes brachte 1964 die Rechtsgrundlagen für die besondere Schulung körperlich oder geistig behinderter Kinder. Schon seit Jahrzehnten hatten einzelne Schulgemeinden aus eigener Initiative Spezi-alklassen für Kinder geführt, die dem Unterricht in den Normalklassen nicht zu folgen vermochten. Eine wei-

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tere Neuerung war, dass Frauen in Schulangelegen-heiten das passive Wahlrecht erhielten, d. h. sie durften zwar nicht selber wählen, aber in die Schulbehörden gewählt werden. Die Situation in den 7. und 8. Klassen wurde seit langem als unbefriedigend empfunden, denn in kleinen Gemeinden mit einer Gesamtschule oder nur zwei Abteilungen konnten diese Kinder zu wenig auf das Berufsleben vorbereitet werden. Das Abschlussklassengesetz von 1964 trennte diese Klas-

Schulgeschichte 1950 – 1975

Schulwandbild «Die Gefahren der Strasse auf dem Lande», hergestellt und verteilt in Zusammen-arbeit des Schweize-rischen Lehrervereins mit dem Automobilclub Schweiz und der Unfall-direktorenkonferenz, um 1950 (Schulmuseum, Mühlebach)

sen von der Primarschule ab und schuf für sie einen eigenen Schultyp mit besonders ausgebildeten Lehr-kräften. Die Abschlussklassenschule wurde später zur Realschule und lebt heute in der Sekundarschule Typ G weiter.

Seit den 50-er Jahren wuchsen auch die Schüler-zahlen der Kantonsschule Frauenfeld. Die Ausquartie-rung der dort untergebrachten Knabensekundarschule Frauenfeld löste die Raumprobleme nicht. Um diese zu beheben und den wegen der Randlage Frauenfelds für weite Teile des Kantons erschwerten Besuch einer Maturitätsschule zu erleichtern, plante die Regierung eine zweite Kantonsschule im Oberthurgau. Nach einem jahrelangen Streit um den Standort zwischen Kreuzlingen und dem Oberthurgau sah das 1968 vom Volk gutgeheissene Kantonsschulgesetz gleich zwei neue Maturitätsschulen vor, eine in Kreuzlingen und eine in Romanshorn. Weniger erfolgreich war man mit einem neuen Seminargesetz, das die Ausbildung auf fünf Jahre verlängern wollte und ein Zweigseminar im Hinterthurgau vorsah, denn dieses scheiterte 1974 in der Volksabstimmung. Da es auch an Kindergärtne-rinnen mangelte und der Kanton mit einer eigenen Ausbildungsstätte zögerte, eröffnete die Schulge-meinde Amriswil 1975 ein Kindergärtnerinnenseminar, das weitgehend vom Kanton finanziert und später ganz von ihm übernommen wurde. Die Ausbildung der Lehr-kräfte für den Kindergarten und jene für den Bereich Gestalten und textiles Werken wurde 2003 an die neue Pädagogische Hochschule verlegt. Dies bedeu-tete das Aus für das Kindergärtnerinnenseminar in Amriswil und das Handarbeitslehrerinnenseminar in Weinfelden, das der Kanton dort anstelle der früheren Ausbildungskurse für Handarbeitslehrerinnen betrie-ben hatte.

Was auch noch zu reden gab Neben dem Unterrichten hatte die Schule in zuneh-mendem Masse beim Lösen neu auftauchender Probleme mitzuhelfen. Als 1950 die kantonale Un-fallstatistik 78 Verkehrsunfälle mit Kindern unter 14 Jahren registrierte, wobei 24 schwere Verletzungen erlitten und 5 starben, handelte das Erziehungsde-partement. Der bisher dem Ermessen der einzelnen Lehrkraft überlassene Verkehrsunterricht wurde ob-ligatorisch. Den Primar- und Sekundarschulen wur-de ein speziell ausgebildeter Kantonspolizist zur Verfügung gestellt. Dieser hatte den Schülerinnen und Schülern mit Hilfe von Lichtbildern die wich-tigsten Verkehrsregeln beizubringen. Die Lehrkräfte erhielten eine vom Schweizerischen Jugendschrif-tenwerk (SJW) herausgegebene Broschüre «Schnell, immer schneller» mit dem sie den Unterricht des Po-lizisten vorbereiten konnten. Der Automobilklub der Schweiz unterstützte die Verkehrserziehung, indem er an alle Schulhäuser der Schweiz fünf grosse far-bige Tafeln verteilen liess, auf denen verschiedene Verkehrssituationen und die häufigsten Fehler der Strassenbenützer dargestellt waren.

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Schulgeschichte 1925 – 1950

Streitereien um die «richtige» SchriftDie in unseren Schulen vermittelten Handschriften

gehen alle auf die römische Steinschrift zurück. Aus dieser entwickelten sich zwei Schriftformen neben-einander: eine eckige, gebrochene Schrift und eine Schrift mit vorwiegend runden Formen. Aufgrund der überlieferten Schriftproben nehmen wir an, dass in den Thurgauer Schulen früher vor allem die deutsche Kur-rentschrift mit eckigen Formen unterrichtet wurde. Mit dem Aufkommen der Schreibmaschine und höheren Anforderungen an das Schreibtempo verlor zu Beginn des 20. Jahrhunderts die sorgfältige Handschrift im-mer mehr an Bedeutung. Zudem konkurrenzierte der neue Füllfederhalter die bisher gebräuchliche Spitz-feder. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer neuen Fibel (Lesebuch für Anfänger) diskutierte die Thurgauer Lehrerschaft 1924 die Schriftfrage. Der Re-gierungsrat beauftragte in der Folge eine Kommission mit der Schaffung einer Fibel in der lateinischen run-den Schrift (Antiqua). Aus einem Wettbewerb ging schliesslich das Buch «Kinderheimat» von Otto Fröhlich als Sieger hervor. Mit dessen Einführung 1927 erfolgte somit die Ablösung der deutschen Kurrentschrift durch eine vereinfachte runde Schrift. Damit die deutsche Kurrentschrift wenigstens noch gelesen werden konn-te, verpflichtete der Regierungsrat 1936 die Lehrkräf-te, jeweils im Sommersemester der 6. Klasse wöchent-lich eine Schreibstunde zur Übung der alten Schrift einzusetzen.

Wegen des Fehlens klarer Weisungen verbreitete sich die neue runde Schrift in verschiedenen Ausprä-gungen, was bald zu heftigen Diskussionen innerhalb der Lehrerschaft führte. An ihrer Jahresversammlung (Schulsynode) von 1934 waren die Anhänger der so-genannten «Basler- oder Hulligerschrift» mit 242

Neue Schrift gibt zu reden – Krisenjahre und Krieg schränken ein

Ereignisse: 1927 Ablösung der deutschen Kurrentschrift durch die Lateinschrift 1929 Vortrag von Seminardirektor Schohaus zum Thema «Die Körperstrafe» 1936 Kürzung der Lehrerbesoldungen wegen der Weltwirtschaftskrise 1937 Einführung der Schweizer Schulschrift 1939 –1945 Zweiter Weltkrieg

1942 Drei obligatorische Turnstunden an Primar-, Sekundar- und Privatschulen

Stimmen knapp stärker als die Vertreter der früheren thurgauischen Lateinschrift mit 218 Stimmen, «was im Interesse einer einheitlichen Regelung der Schrift-frage ein wenig erfreuliches Ergebnis war». Der Re-gierungsrat beendigte diese Streitereien schliesslich 1937 mit der Einführung der «Schweizer Schulschrift.» Der Schreibunterricht hatte künftig mit der «Stein-schrift» (runde Blockschrift) zu beginnen und erst spä-ter sollte das Kind die verbundene runde Schrift ge-mäss dem «Richtalphabet» von 1937 lernen. Eine Weiterentwicklung war die Schweizer Schulschrift von 1947, die für alle deutschsprachigen Kantone und das Fürstentum Liechtenstein verbindlich erklärt wurde und bis heute verwendet wird.

Quellen:

Ende 1941 erliess der Bund Vorschriften über den Vorunterricht. Dieser sollte zur körperlichen Ertüchti-gung der männlichen Jugend dienen und so auf den Militärdienst vorbereiten. Hier einige Auszüge aus der Verordnung des Regierungsrates vom 2.3.1942: «§ 1. Vom Beginn des Sommersemesters 1942 an ist – unter Beibehaltung der bisherigen Unterrichtsstunden-zahl – für das Turnen der Knaben der Primar-, Sekundar- und der Privatschulen wöchentlich 1 Stunde mehr zu verwenden (3 Turnstunden in der Woche für die Knaben und 2 für die Mädchen). … § 3. Das Erziehungsdepartement bestellt zur direkten Überwachung und Förderung des Turnunterrichtes an den Schulen eine kantonale Kommission für das Schul-turnen von 5 –7 Mitgliedern. … § 7. Jährlich finden im März oder anfangs April die Leistungsprüfungen für die am Ende des 8. Schuljahres stehenden Knaben statt. Diese Prüfungen sind rayon-weise und öffentlich durchzuführen. ... § 10. Schulklas-sen, die von ihrem Klassenlehrer im Turnen ungenügend unterrichtet werden, wird für diesen Unterricht ein Fachlehrer zugeteilt.»

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Wirtschaftskrise und Zweiter Weltkrieg bringen Einschränkungen

Die mit dem Börsenkrach von 1929 ausgelöste Weltwirtschaftskrise erfasste auch die Schweiz. Der Export ging zurück; die Arbeitslosigkeit stieg; überall musste gespart werden. 1932 wurde keine Jahresver-sammlung der Lehrerschaft abgehalten und der Vor-stand beschloss, die Schaffung eines Jugendamtes und die Revision des Unterrichtsgesetzes «auf gün-stigere Zeiten zu verschieben». 1936 kürzte der Regierungsrat die Lehrerlöhne und entschied, dass künftig in der Primarschule die Schulbücher den Schü-lerinnen und Schülern nicht mehr unentgeltlich zu Eigentum, sondern nur noch leihweise abzugeben seien. Um Bundesbeiträge für die Arbeitsbeschaffung zu erhalten, genehmigte der Regierungsrat 1937 un-gewöhnlich viele Projekte für neue Schulhäuser, Turn-hallen und Umbauten. Eine Folge der Zeitumstände war auch, dass viele Junglehrer keine Stelle fanden und arbeitslos waren.

Die Kriegsmobilmachung der Armee anfangs Sep-tember 1939 traf die Schulen hart. Da viele Lehrer ein-rücken mussten und zu wenig Ersatzlehrkräfte zur Verfügung standen, blieb der Unterricht in einer «an-sehnlichen Zahl von Schulen» bis im November einge-stellt. Andernorts behalf man sich mit dem Zusammen-legen von Abteilungen und der Beschränkung auf die Hauptfächer Sprache, Rechnen und Vaterlandskunde. Allgemein sollten eher die Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen als jene der unteren schulfrei er-halten, damit diese in der Landwirtschaft mithelfen konnten. Um Brennmaterial zu sparen, blieb im Winter 1940/41 der Samstag in allen Schulen unterrichtsfrei, die Lektionen waren auf die übrigen Wochentage zu verteilen. Ausser in den stark landwirtschaftlich ge-

Schweizer Schulschrift Nr. 3, um 1937 (Schulmuseum Mühlebach)

Hulliger- oder Basler Schrift um 1930 (Schulmuseum Mühlebach)

prägten Gemeinden wurden die Herbstferien auf eine Woche verkürzt, dafür blieben die Schulen dann nach Neujahr für drei bis vier Wochen geschlossen. Unter-richtszeit ging auch verloren, weil Lehrer- und Schüler-schaft immer wieder bei den Erntearbeiten und bei Sammelaktionen aller Art (z. B. Altstoffe zur Wieder-verwertung) mithalfen. All diese Umstände beeinträch-tigten den Unterricht auch in den folgenden Kriegs-jahren. So überrascht es nicht, wenn die Inspektoren von Leistungseinbussen berichteten und auch zuneh-mende Disziplinarprobleme vor allem bei den älteren Schülerinnen und Schülern beklagten. Positiv vermerk-ten sie, dass die Kinder durch die vielen ausserschu-lischen Tätigkeiten auch wertvolle Kenntnisse und wichtige Erfahrungen erworben hätten.

Was auch noch zu reden gabIm Sommer 1939 fand in Zürich eine Schweizerische Landesausstellung, die «Landi», statt. Im Vorfeld des Krieges sollte sie die Leistungsfähigkeit, aber auch die zentralen Werte unseres Landes wie Freiheit und Demokratie zur Schau stellen. Viele Thurgauer Schul-klassen besuchten diese Ausstellung. In Kreuzlingen war sogar jede Klasse mindestens einmal an der «Landi» und Lehrer Eberli gewann mit seiner 7. und 8. Oberklasse bei einem Wettbewerb zum Thema «Schweizer Landesausstellung 1939» gar einen «Biennaphone-Radio-Apparat als ersten Preis. Die Sängerinnen und Sänger der Kantonsschule und des Seminars traten am Festakt des Thurgauer Kanto-naltages auf. Andere Schulen waren an der «Landi» mit Schülerarbeiten vertreten und verschiedene Lehrkräfte zeigten Unterrichtslektionen.

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Die Mädchen holen auf Die heute selbstverständliche Gleichstellung von

Knaben und Mädchen im Unterricht wurde erst 1978 gesetzlich verankert. Aus der Zeit der Kirchenschule (siehe Vorgeschichte) erfahren wir, dass weniger Mäd-chen das Schreiben lernten als Knaben und Rechen-unterricht wurde, wenn überhaupt, ohnehin nur wegen der Knaben angeboten. Als 1853 die Arbeitsschulen eingeführt wurden, mussten die Mädchen diesen Un-terricht zusätzlich während wöchentlich sechs Stunden besuchen, dafür wurde den Alltagsschülerinnen drei Stunden des Normalunterrichtes erlassen. Diese

Reformen in schwieriger Zeit

Schulgeschichte 1900 – 1925

Ereignisse: 1903 Erste Abgabe der «Weideli Fibel» (Lesebuch für Anfänger) an die Schulen 1904 Probeweise Aufnahme von vier Mädchen ans Seminar 1911 Neues Seminargesetz: Lehrerausbildung auf vier Jahre verlängert 1915 Ergänzung des Unterrichtsgesetzes (Dauer der Schulpflicht) 1914 –1918 Erster Weltkrieg/Grippeepidemie

Mehrbelastung nahm den Mädchen oft den einzigen schulfreien Nachmittag weg. Dass man bei den Mäd-chen wenig Wert auf einen vollständigen Unterricht legte, zeigt auch die Praxis, den Geometrieunterricht während der Arbeitsschullektionen der Mädchen zu erteilen. Diesen fehlten darum die Geometriekennt-nisse, was sie vor allem bei den Aufnahmeprüfungen in höhere Schulen benachteiligte.

Der Besuch weiterführender Schulen wurde für die Mädchen lange als unwichtig gehalten. So wurden die Sekundarschulen anfänglich fast nur von Knaben be-sucht. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts betrug das Geschlechterverhältnis in den Sekundarschulen etwa zwei zu eins zugunsten der Knaben; 1920 betrug dieses dann immerhin schon drei zu zwei. Die Fortbil-dungsschulen waren zuerst ebenfalls nur für die Kna-ben zugänglich. Erst nach und nach wurden solche auf freiwilliger Basis auch für Mädchen eingeführt. Neben Unterricht in Handarbeit und Haushaltkunde wurden auch Aufsatz und Rechnen erteilt. Allerdings musste der Regierungsrat 1914 enttäuscht feststellen, dass die Töchterfortbildungsschulen immer mehr zu blossen Flickkursen geworden waren.

Schwierig war auch der Zugang zu den höheren Schulen. Noch 1896 wurde das Gesuch eines Mäd-chens um Aufnahme ins Seminar vom Regierungsrat abschlägig beantwortet, und zwar mit der Begründung, das Seminar sei nicht für weibliche Zöglinge einge-richtet und schliesslich gebe es ja in Zürich, Aarau und Bern Lehrerinnenseminare. Nachdem sich der Semi-narkonvent für einen Versuch mit Mädchen eingesetzt hatte, wurden dann 1904 vier Mädchen aufgenom-men, und schliesslich bestimmte das Seminargesetz von 1911, das Seminar habe den Zweck, «Lehrer und, soweit das Bedürfnis vorhanden, auch Lehrerinnen für

Was auch noch zu reden gabDie Nutzung der Elektrizität im Alltag und das Auf-kommen der Autos führten zu vielen von Schul-kindern verursachten Unfällen. Aufgrund eines Kreisschreibens des Bundesrates erliess der Regie-rungsrat am 12. November 1909 die «Verordnung betreffend Belehrung der Schulkinder über das Ver-halten gegenüber den Einrichtungen elektrische Leitungen und den Eisenbahnanlagen u.s.w.» Darin hiess es unter Punkt 1: «Die thurgauische Lehrer-schaft der Primar- und Sekundarschule wird ange-wiesen, alljährlich zu Anfang des Schuljahres die Schüler eindringlich über die Gefährlichkeit und Strafbarkeit unbefugten Hantierens an Einrich-tungen der Eisenbahn und der elektrischen Anlagen, sowie auch des nicht rechtzeitigen und ungenü-genden Ausweichens vor heranfahrenden automa-tischen Fahrzeugen zu belehren, sowie auch im Lau-fe des Jahres gelegentlich die diesbezüglichen Warnungen und Mahnungen zu wiederholen.»

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die Volksschule heranzubilden.» Noch länger dauerte es an der Kantonsschule, denn erst 1910 wurde Klara Spiller in die erste Gymnasialklasse aufgenommen. In-teressant ist in diesem Zusammenhang, dass die Uni-versitäten in dieser Frage viel fortschrittlicher waren und schon seit den 1860-er Jahren Frauen zum Stu-dium zuliessen.

Lange dauerte es auch, bis im Thurgau die ersten Lehrerinnen angestellt wurden. Frauenfeld machte 1861 den Anfang und 1876 gab es unter den 250 Primarlehrkräften im Thurgau vier Frauen, nämlich zwei in Frauenfeld und je eine in Arbon und in Bi-schofszell. 1928 waren unter den 400 Lehrkräften immer noch erst 55 Lehrerinnen.

Quellen:

Mit einer Ergänzung des Unterrichtsgesetzes im Jahre 1915 konnten die Schulgemeinden entscheiden, ob die Kinder ihre Schulpflicht in acht oder in neun Jahren zu erfüllen hatten. Im Rechenschaftsbericht des Regie-rungsrates für das Jahr 1915 heisst es dazu: «Zur Ermöglichung einer genauern Kontrolle der Schulpflicht, die nunmehr von verschiedener Dauer ist, je nachdem ein Schüler im 7. und 8. Schuljahr das ganze Jahr oder nur im Wintersemester die Alltagsschule besucht hat, wurde für die Schüler des 7., 8. und 9. Schuljahres ein ‚Zeugnis über den Primarschulbesuch’ eingeführt, aus dessen Einträgen festgestellt werden kann, ob der Schüler nach 8 Schuljahren oder erst nach 9 die Schul-pflicht erfüllt hat. Auf Frühjahr 1915 haben 24 meist zu den grösseren zählende Schulgemeinden die ganz-jährige Alltagsschule für das 7. und 8. Schuljahr einge-führt.» Die kleineren Landgemeinden folgten dieser Umstellung nur zögernd. Erst 1955 gaben als letzte die Schulgemeinden Au, Gabris, Kümmertshausen, Salen-stein, Schurten und Wittenwil das System der Repetier-

schule auf.

Schulgeschichte 1900 – 1925

Seiten aus dem Lesebuch für die 1. Klasse von Alfred Weideli, Lehrer in Hohentannen und Mitglied der Lehrmit-telkommission.

(Schulmuseum Mühlebach)

Die Schulen spüren den Krieg und die Grippe Zwar wurde die Neutralität der Schweiz von den

Kriegsparteien respektiert und das Land blieb von mili-tärischen Kampfhandlungen verschont, aber im Alltag bekam die Bevölkerung die Folgen des Krieges doch von Jahr zu Jahr deutlicher zu spüren. Das für die Grenzbesetzung nötige Truppenaufgebot erfasste un-mittelbar nach Kriegsausbruch anfangs August 1914 auch viele Lehrer, so dass der Unterricht an manchen Schulen bis zum Ende des Sommersemesters einge-stellt blieb. Durch Stellvertretungen, das Zusammen-legen von Klassen und die Kürzung der Unterrichtsdau-er suchten sich die Verantwortlichen zu behelfen. Die Inspektoren meldeten neben vielen negativen aber auch positive Auswirkungen des Krieges. So habe der Einbezug der Kriegsereignisse in den Unterricht diesen belebt und einen staatsbürgerlichen Unterricht bester Art ermöglicht. So sei es eine dankbarere Aufgabe als sonst gewesen, «auf die vaterländische und auf die mo-ralisch-religiöse Gesinnung der Jugend einzuwirken, bald im Sinne der Friedensbestrebungen, bald durch Begeisterung für das Heldenhafte.» Mit der Fortdauer des Krieges verschlechterte sich die Lebensmittelver-sorgung und die Preise stiegen stark. Einzelne Schulen berichteten von unterernährten und häufig kranken Kindern. Auch die Heizkohle wurde immer knapper, so dass aus Spargründen oft die Weihnachtsferien verlän-gert wurden und das Turnen wegen ungeheizter Hallen ausfiel. Als dann eine fast weltweite Grippe epidemie auch die Schweiz erfasste, musste der Unterricht im Winter 1918/1919 in vielen Schulen wegen der Anste-ckungsgefahr während Wochen eingestellt werden. Zu-dem wurden Schulzimmer und Turnhallen oft als Laza-rette für erkrankte Soldaten gebraucht. 1919 starben fünf junge Lehrer an der Grippe.

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Neuerungen im Unterrichtsgesetz von 1875 In Anpassung an die Bundesverfassung von 1874

erklärte das neue Unterrichtsgesetz den Primarschul-unterricht als «unentgeltlich» und bestimmte, dass die «religiöse und sittliche Bildung» (= Biblische Geschich-te) unter Ausschluss alles Konfessionellen zu erteilen sei. Der Turnunterricht wurde obligatorisch, das Schul-eintrittsalter um Dreivierteljahre nach oben verscho-ben und die Klassenteilung vorgeschrieben, wenn die Schülerzahl einer Abteilung dauernd achtzig überstieg. Die jährliche Schulzeit betrug jetzt minimal 40, maxi-mal 42 Wochen. Die Schulpflicht dauerte für die Kna-ben neun Jahre (6 Jahre Alltagsschule, 3 Jahre Er-gänzungsschule mit nur 4 Wochenstunden), für die

Der Bund greift ein

Schulgeschichte 1875 – 1900

Ereignisse: 1875 Neues Unterrichtsgesetz 1878 Verordnung über den Turnunterricht 1882 Eidg. «Schulvogt»-Vorlage scheitert, Thurgau stimmt zu 1895 Gründung des Kantonalen Lehrervereins

Mädchen, Arbeits- und Gesangsschule ausgenommen, aber nur acht Jahre. Die Arbeitsschule für die Mäd-chen wurde an zwei Halbtagen mit je drei Stunden er-teilt; zum Ausgleich wurde ihnen an einem Nachmittag der Normalunterricht erlassen.

Schon in der ersten Jahrhunderthälfte gab es Be-mühungen, die Vor- und Ausbildung der Handwerker zu verbessern. In den grösseren Ortschaften gründe-ten Handwerkervereine auf privater Basis freiwillige Handwerker- oder Gewerbeschulen, deren Unterricht meist am Sonntag stattfand. Für den bäuerlichen Nachwuchs gab es landwirtschaftliche Fortbildungs-schulen, ebenfalls auf freiwilliger Basis. Diese Ange-bote wurden aber leider nur schwach besucht, da vie-len Jünglingen die Fabrikarbeit attraktiver schien. Die Forderungen nach einem Obligatorium wurden mit dem neuen Unterrichtsgesetz verwirklicht. Nach er-füllter Schulpflicht hatten alle Jünglinge bis zum zu-rückgelegten 18. Altersjahr vom 1. November bis Ende Februar wenigstens vier wöchentliche Unterrichts-stunden zu besuchen. Als Fächer waren «vorzugs weise ins Auge zu fassen»: Geschäftsaufsätze und Buchhal-tung, Praktisches Rechnen und Geometrie, Freihand-zeichnen und technisches Zeichnen, Vorträge über Geschichte und Verfassungskunde, Naturwissen-schaften, insbesondere Elementarphysik und Chemie in ihrer Anwendung auf die Landwirtschaft und die technischen Gewerbe sowie Gesundheitslehre. Die Fortbildungsschule füllte zwar eine Lücke, aber nach ersten Erfahrungen wurde auch ernüchtert festge-stellt, «dass man vielfach sprödes und knorriges Holz zu verarbeiten, dass man es mit Leuten zu tun hat, wel-che die Zumutung, sich zu beschäftigen, fast als eine Beleidigung ansehen». Disziplinprobleme gaben daher viel zu reden.

Was auch noch zu reden gab«Ein zweiter Punkt, auf den wir die Aufmerksamkeit hinlenken möchten, ist die immer mehr zu Tage tre-tende Genusssucht auch der Kinder, welche, ohne Absicht aber doch in verderblicher Weise, von Eltern und Erwachsenen überhaupt öfter selbst genährt wird, sei es durch die Angewöhnung häufigen Wirtshaus besuches, wenn auch in Begleitung von Erwachsenen, sei es durch zu reichliches Darrei-chen von Taschengeld und zu häufiges Gestatten des Besuches von Zuckerbäckereien und Einkau-fens von Naschwaren, sei es des regelmässigen Besuches der auch bei uns im Übermass sich ein-findenden Schaubuden und allerlei Tingel-Tangel-Gesellschaften.» (Aus einem Aufruf der beiden Kir-chenvorsteherschaften, des Gemeinderates und der Schulvorsteherschaften an die Einwohner Frauen-felds, Mai 1886)

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Turnen als Vorschule zum Militär Die Einführung des Schulturnens stiess allenthal-

ben auf grosse Skepsis (siehe Epoche 2). Nur in der Kantonsschule war Turnen von Anfang an ein Pflicht-fach und gleichzeitig mit dem Schulgebäude war auch bereits ein «Turnschopf» erstellt worden, der heute noch steht. Der Durchbruch kam erst, als die eidge-nössische Militärorganisation 1874 von den Kantonen die Einführung eines obligatorischen Turnunterrichtes für die Knaben verlangte. Nachdem das Unterrichts-gesetz von 1875 Turnen zum obligatorischen Fach er-klärt hatte, regelte dann eine Verordnung von 1878 die Einzelheiten. Diese übernahm die Bundesvor-schriften, erklärte aber den Turnunterricht auch für die Mädchen obligatorisch, allerdings mit «geeigneten Modifikationen». Vorgeschrieben war der Unterricht für das 4.– 9. Schuljahr mit wöchentlich zwei Stunden.

Was auf dem Papier stand, liess sich aber offen-sichtlich nicht immer einfach in die Praxis umsetzen. Jedenfalls musste der Regierungsrat 1880 alle Schul-gemeinden anweisen, innert Jahresfrist alle verlangten Turngeräte anzuschaffen und die vorgeschriebenen Turnplätze zu erstellen. Auch die verlangten jährlichen Inspektionen wurden vernachlässigt, so dass 1892 wieder eine besondere Turninspektion stattfand, die dann beträchtliche Mängel aufzeigte. Zur besseren Ausbildung der Lehrer wurden 1897 und 1898 be-zirksweise 7-tägige Turnkurse durchgeführt.

Quellen:

(Aus der Verordnung des Bundesrates vom 13. Herbst-monat 1878) «Art. 9. Nach Anleitung und Massgabe schon bestehender oder noch zu erlassender gesetz-licher Bestimmungen sorgen die Kantone oder die Gemeinden oder beide zusammen oder auch benach-

Schulgeschichte 1875 – 1900

Albert Anker «Die Turnstunde» (1878)

barte Gemeinden gemeinsam für einen ebenen und trockenen, möglichst in unmittelbarer Nähe des Schul-hauses liegenden Turnplatz von wenigstens acht Qua-dratmeter Flächenraum für jeden Schüler einer gleich-zeitig zu unterrichtenden Turnabteilung.» (Abteilungsgrösse maximal 50 Kinder).

«Im Interesse eines regelmässigen Unterrichtes wird die Erstellung eines geschlossenen, ventilierbaren, hinläng-lich hohen, hellen und wo möglich heizbaren Lokales von drei Quadratmeter Fläche für jeden Schüler einer Turnklasse dringend empfohlen.»

(Aus einem Bericht von Regierungsrat Kreis, 1894) «Die Berichte der Inspektoren über die Turnprüfungen vom Herbst 1892 konstatieren, dass an manchen Schulen das Turnen noch stark vernachlässigt wird und dass, so lange nicht alljährlich Turninspektionen statt-finden, kaum ein wesentlicher Fortschritt eintreten wird, indem sich eben diejenigen, nämlich ältere Lehrer, welche keine besondere Neigung für das Turnfach haben, darauf verlassen, dass keine Prüfung stattfindet und eben gar nicht turnen oder nur sehr unregelmässig. Es ergibt sich auch aus den jährlich zu Handen des Bundesrates einzuholenden statistischen Berichten der Lehrer selbst, dass noch vieles zu wünschen übrig ist.»

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Neue Fächer, neue Schulen Die Schaffung des Bundesstaates und die Fort-

schritte der Technik beschleunigten die Entwicklung in allen Lebensbereichen, so auch in der Schule. Das Un-terrichtsgesetz von 1853 brachte eine weitere Erhö-hung der minimalen Schulzeit. Diese betrug jetzt für die Alltagsschüler der ersten drei Klassen 40 Wochen, für die übrigen 34 Wochen. Pro Woche erhielten die Alltagsschüler an neun Halbtagen je drei Stunden Un-terricht. Nachdem schon 1840 Zeichnen als neues Fach eingeführt worden war, wurde jetzt die «Arbeits-schule» für die Mädchen obligatorisch erklärt. Als Vor-bereitung für ihre spätere Aufgabe als Hausfrau und Mutter erhielten die Mädchen dort Unterricht im Stri-cken, Nähen und Flicken. Auch die Anfänge des Schul-turnens fallen in diese Epoche. Allerdings fehlte das Verständnis für ein solches Fach weitherum, hatten doch die meisten Menschen damals noch den ganzen Tag harte körperliche Arbeiten zu verrichten. So stiess die Einführung oft auf erheblichen Widerstand; das Turnen sei «ein unverständliches und absonderliches Gebaren» hiess es etwa. Turnübungen wurden 1853 für die Sekundarschulen erlaubt und noch 1861 als «unverbindliches» Fach bezeichnet.

Der Ausbau des Schulwesens kostete viel Geld, das den Gemeinden oft fehlte. Mit der Aufhebung der thurgauischen Klöster 1848 kam der Kanton zu gros-sen Vermögenswerten, die er unter anderem für die Errichtung einer Kantonsschule einsetzen wollte, um so junge Leute auf den Besuch einer Universität vor-bereiten zu können. Mit den Schlagworten «Das Klos-tererbe dem Volk» und «Wir wollen keine Herrenschu-le» wurde aber ein entsprechendes Gesetz in einer erzwungenen Volksabstimmung wuchtig verworfen. Um den Bedenken Rechnung zu tragen, beschloss

Ausbau der Volksschule

Schulgeschichte 1850 – 1875

Ereignisse: 1853 Neues Unterrichtsgesetz 1853 Eröffnung der Kantonsschule Frauenfeld 1861 Erlass eines Sekundarschulgesetzes 1869 Neue demokratische Kantonsverfassung 1871 Letzte konfessionelle Schulen verschwinden 1874 Totalrevision der Bundesverfassung

der Grosse Rat mit dem neuen Unterrichtsgesetz von 1853 jeder Schulgemeinde aus dem Klostervermö-gen einen fixen Betrag auszuzahlen, arme Gemeinden besonders zu unterstützen, die Schulgelder der Kin-der herabzusetzen, die Lehrerlöhne zu erhöhen und die Sekundarschulen durch finanzielle Beiträge zu fördern. Damit waren die Gegner zufrieden und be-reits im November 1853 konnte die Kantonsschule in Frauenfeld mit 81 Schülern (keine Mädchen!), wovon

Was auch noch zu reden gabMit der zunehmenden Industrialisierung hören wir immer wieder von Problemen wegen der Fabrik-arbeit schulpflichtiger Kinder. Pfarrer und Inspek-toren beklagten sich darüber, dass «häufig bis spät in die Nacht hinein, wie auch an Sonntagen gear-beitet werde, und schulpflichtige Kinder am näm-lichen Tage, an welchem sie die Schule zu besuchen haben, auch noch in die Fabrik gehen müssen.» Der katholische Pfarrer von Wängi schrieb, Kinder, die vor Schulbeginn und nach Schulschluss in der Fa-brik arbeiten müssen, seien «körperlich und geistig abgemattet und betrachten die Schule als Ruheort; sie können auch keinerlei Hausaufgaben lösen, bleiben zurück, nehmen den Lehrer viel in Anspruch und sind Hemmungen für die anderen Kinder. Sie kommen dann auch mit ihren Fabrikkleidern in die Schule und verderben die Atmosphäre (= sie stin-ken)». (Soland, Seite 60)

Schulgesetz von 1853, Artikel 92: «Die Benut-zung der Jauche und Asche im Schulgebäude steht dem Lehrer zu, wogegen ihm die Sorge für die Be-heizung und Reinhaltung desselben obliegt.»

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18 im Konvikt lebten, feierlich eröffnet werden. Die Kantonsverfassung von 1869 (gültig bis 1989) brach-te einen Ausbau der Volksrechte und das Ende des Erziehungsrates, der wegen seines oft selbstherrlichen Präsidenten in die Kritik geraten war. Vor allem die verordnete Zusammenlegung von Zwergschulen und die angestrebte Aufhebung der konfessionellen Schu-len wurden bekämpft. Um die Volksschule zu stärken und eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen, ver-langte die Bundesverfassung von 1874 von den Kan-tonen einen genügenden, obligatorischen, unentgelt-lichen und unter staatlicher Leitung stehenden Primarschulunterricht. Mit Ausnahme der Unentgelt-lichkeit erfüllte der Thurgau diese Vorgaben bereits.

Die SekundarschuleVor 1833 gab es nur in Arbon, Bischofszell, Dies-

senhofen, Frauenfeld und Weinfelden Schulen, die mehr als nur Lesen, Schreiben und etwas Rechnen unterrichteten. Nach dem Schulgesetz von 1833 sollten im Kanton 16 –18 Sekundarschulen geschaf-fen werden. Als Fächer waren vorgesehen: Religion, deutsche Sprache, Arithmetik und Geometrie, Geogra-phie, Geschichte, «vaterländische Staatseinrichtung», Naturkunde mit besonderer Rücksicht auf Landwirt-schaft und Gewerbe, Gesang, Schönschreiben und Zeichnen. Allein das Interesse der noch weitgehend bäuerlichen Bevölkerung an diesem neuen Schultyp blieb gering, gab es doch zwanzig Jahre später neben den oben genannten nur noch eine neue Schule in Uttwil (später in Dozwil). Die bessere Unterstützung durch den Kanton seit 1853 und die Eröffnung der Kantonsschule führten dann rasch zu vielen Neugrün-dungen; 1863 gab es bereits 21 Sekundarschulen, heute sind es deren 35. Die Schaffung eines eigenen

Schulgeschichte 1850 – 1875

Die alte Kantonsschule Frauenfeld (heute Kantons bibliothek) um 1854. Vierfarbenbild nach einer Lithographie von C. Studer, Zeichnung von E. Labhart

(Bild in: Ernst Leisi, Hundert Jahre Thurgau-ische Kantonsschule 1853 – 1953)

Sekundarschulgesetzes 1861, das übrigens bis 1964 gültig blieb, unterstrich die zunehmende Bedeutung dieser Schule.

Quellen:

(Aus einer Eingabe der Amriswiler Behörden an den Erziehungsrat für die Bewilligung einer Sekundarschule) «Diese Beschäftigung – die industrielle – ist es nament-lich, welche das Bedürfnis einer guten Schulbildung hervorruft, indem sie ganz besonders geeignet ist, dem Hausvater die Überzeugung zu gewähren, dass Schul-kenntnisse eine Hauptbedingung zu besserem Erwerb sind.»

(Sekundarschulgesetz von 1861) Artikel 1 «… Der Hauptzweck der Sekundarschulen ist die Vorbereitung auf jene Kenntnisse und Fertigkeiten, welche für die Volksbildung nach gesteigerten Anforde-rungen unentbehrlich sind. Auch sollen die Sekundar-schulen soweit möglich einzelne Schüler zum Uebertritt in höhere Schul anstalten vorbereiten.»

Artikel 6 «Die Lehrgegenstände sind: 1. allgemein verbindliche: a) Religions- und Sittenlehre; b) deutsche und französische Sprache; letztere in der Meinung, dass die Sekundarschulvorsteherschaft einzelne Schü-ler unter besonderen Umständen von derselben dispen-sieren kann; c) Arithmetik und Anleitung zur Buch-führung; d) Geometrie in Verbindung mit praktischen Übungen; e) Geographie, Geschichte und vaterlän-dische Staatseinrichtung; f) Naturkunde; g) Gesang, Zeichnen und Schönschreiben; 2. unverbindliche: h) Turnübungen; i) die Elemente der lateini schen und griechischen Sprache, sowie der Unterricht in einer andern fremden Sprache in Schulen, an welchen zwei Lehrer angestellt sind.»

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Das Schulgesetz von 1833 Die liberale Kantonsverfassung vom 15. April 1831

(Regenerationsverfassung) erklärte in § 20 die Schule zur Staatsaufgabe und übertrug deren Aufsicht einem vom Grossen Rat gewählten neunköpfigen Erzie-hungsrat. Dieser erstellte einen Entwurf für ein Schul-gesetz, das dann Ende Februar 1833 vom Grossen Rat beraten und gutgeheissen wurde. Unbestritten war die Einführung einer obligatorischen Schulpflicht während einer sechsjährigen Alltagsschule und einer dreijährigen Repetierschule mit einer minimalen jähr-lichen Schulzeit von 32 Wochen. Das Schuljahr teilte sich in Winter- und Sommerschule. Während in der Winterschule von 20 Wochen in der Alltagsschule pro Woche 27 Stunden und in der Repetierschule 6 Stun-den Unterricht zu erteilen waren, wurde im Sommer in der Alltagsschule nur an fünf Vormittagen und in der Repetierschule gar nur an einem Vormittag unterrich-tet. Lange und heftige Diskussionen gab es wegen dem Schuleintrittsalter, dem Schulgeld der Kinder, den Lehrerlöhnen und dem Inspektoratswesen. Schliess-lich wurde entschieden, die Schulpflicht beginne nach dem vollendeten 5. Altersjahr. Das wöchentliche Schul-geld pro Kind wurde auf zwei Kreuzer im Winter, einen Kreuzer im Sommer und jährlich auf 24 Kreuzer für die Repetierschule festgelegt, was in den meisten Fällen gegenüber früher eine Reduktion bedeutete. Für Be-dürftige sollte das Schulgeld wie bisher aus dem Ar-mengut bezahlt werden. Dieses für die damalige Zeit sehr fortschrittliche Gesetz bedeutete eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Thurgauer Schule der nächsten Jahrzehnte.

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts fand der Un-terricht meistens in der Wohnstube des Lehrers statt, was begreiflicherweise immer wieder zu Störungen

Von der Kirchenschule zur Staatsschule

Schulgeschichte 1825 – 1850

Ereignisse: 1831 Liberale Kantonsverfassung (Bornhauser/Eder) 1833 Neues Schulgesetz/Eröffnung des Lehrer seminars Kreuzlingen 1834 Dekret für die Einführung von Sekundarschulen 1837 Erster privater Kindergarten in Tägerwilen 1840 Unterrichtsgesetz (u.a. Zeichnen als neues Fach) 1848 Schweiz wird Bundesstaat

durch Familienangehörige führte. Um Verbesserungen zu erreichen, sollte gemäss Schulgesetz jede Schule über ein eigenes Schulhaus verfügen. Dies bewirkte, dass von 1830 bis 1850 im Thurgau rund hundert Schulhäuser gebaut wurden. Diese zeigten in Aus sehen und Raumprogramm grosse Übereinstimmung. In den meisten Fällen befand sich im Erdgeschoss die Lehrer-wohnung und im Obergeschoss das Schulzimmer. Dies hatte den Vorteil, dass das Wasser vom Brunnen nicht so weit nach oben getragen werden musste und die Wohnungswände als günstige Träger für das darüber liegende Schulzimmer dienten. Nachteilig war dagegen die grössere Lärmbelastung der Lehrerwohnung.

Quellen:

(Auszug aus dem Schulgesetz von 1833) §. 4. Die Elementarschule erteilt für den in §. 2. bezeich-neten Zweck folgenden Unterricht: In der deutschen Sprache führt sie zur Richtigkeit und Fertigkeit im Sprechen, Lesen und Schreiben, so wie in Abfassung schriftlicher Aufsätze; sie betreibt im Kopf- und Zifferrechnen wenigstens die vier Spezies und die Regeln des Dreisatzes, mit einfacher Bruchrechnung, und bildet das Anschauungsvermögen durch die For-menlehre aus; sie unterrichtet und übt im Gesange; sie teilt die Hauptpunkte der Naturkunde und der vater-ländischen Geographie und Geschichte nach einem einzuführenden Lesebuche mit; sie bereitet durch religiöse Gedächtnisübungen und biblische Geschichte auf den Religionsunterricht vor. §. 70. Jede Schule soll ihr eigenes Schulhaus, oder wenigstens ein für die Schule bestimmtes Zimmer haben. Wo Klassenschulen bestehen, sollen die Schul-zimmer wo möglich in einem Gebäude vereinigt sein. Das Schulzimmer muss heiter, geräumig, zum Schul-halten bequem sein, und unter keinem Vorwande darf es weder von der Haushaltung des Lehrers, noch von anderen Hausleuten während der Schulzeit als Wohn- oder Arbeitszimmer gebraucht werden.»

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Johann Jakob Wehrli (1790 – 1855), erster Seminar direktor

Johann Jakob Wehrli, Sohn des Eschikofer Schul-meisters Thomas Wehrli, kam als junger Mann ohne wissenschaftliche Ausbildung in das Institut des Erzie-hers Philipp von Fellenberg in Hofwil bei Bern. Mit der Leitung der dortigen Armenerziehungsanstalt und der Durchführung von Lehrerfortbildungskursen wurde Wehrli weit herum bekannt. So wählte ihn der thur-gauische Erziehungsrat zum ersten Direktor des Leh-rerseminars in Kreuzlingen. Dieses wurde am 12. Win-termonat (November) 1833 mit 27 Schülern im «Schlösschen am See» (heute Seeburg) eröffnet. Die Ausbildung dauerte anfänglich zwei Jahre und legte neben dem Unterricht grossen Wert auf praktische Tätigkeit. Die Zöglinge lebten in einem Konvikt und hatten in Feld und Hof mitzuhelfen. Wehrli wollte den Seminaristen damit Erholung an der frischen Luft ver-schaffen und ihnen gleichzeitig elementare Kennt-

Schulgeschichte 1825 – 1850

Schulhaus Mühlebach in Amriswil. Erbaut 1845/46 als Lehm-bau (Pisé technik), bis 1989 für den Unter-richt genutzt, seit 2002 Schul museum.

nisse im Feldbau vermitteln. 1841 lehnte Wehrli nach einigem Zögern eine Berufung des dänischen Königs Christian VIII. ab, der ihn für den Aufbau eines Lehrer-seminars auf der dänischen Landschaft gewinnen wollte. Wegen pädagogischer Differenzen mit dem neuen Präsidenten des Erziehungsrates Thomas Ignaz Scherr (1801–1870) trat Wehrli 1853 von seinem Amt zurück. Er zog auf den Landsitz Guggenbühl bei Andwil, wo er bereits 1839 eine Privatschule nach sei-nen Ideen eingerichtet hatte.

Quellen:

(Aus den Jugenderinnerungen Johann Jakob Wehrlis)

«Mein Vater bediente sich sowohl im häuslichen Leben an seinen eigenen Kindern, als in der Schule auch des Zuchtmittels der Rute, die damals als unerlässliches Hilfsmittel in der Erziehung angesehen wurde. Ich er innere mich noch recht gut, dass sogar in der Kirche zwei lange birkene Ruten aufgesteckt waren, um beson-ders in der Kinderlehre die Jugend in Respekt und Zaum zu halten.»

«Ich entschied mich bald für den Lehrerberuf. Hierauf entschloss er (der Vater) sich, mich noch ein paar Sommer die Stadtschule in Frauenfeld (…) besuchen zu lassen. Obschon der Weg dahin fast zwei Stunden weit war, so musste ich doch in arbeitsvollen Zeiten am Morgen oft um vier Uhr oder noch früher aufstehen und vor dem Schulgang arbeiten helfen; und selten kam ich am Abend heim, ohne noch durch Handarbeit den Eltern bis zum Einbruch der Nacht in Feld oder Garten behilf-lich zu sein.»

Was auch noch zu reden gabAls Gründe für Absenzen wurden gelegentlich auch unzumutbare Schulwege angegeben. So verlangten die Bewohner von Teuschen von der Gemeinde Aa-wangen mehrmals die Erstellung eines besseren und gefahrloseren Schulweges. Die Gemeinde er-füllte aber die gemachten Versprechungen nicht, so dass die Teuschener erneut beim Inspektor klagten. Schliesslich erhielten sie die Erlaubnis, ihre Kinder solange in die Schule nach Hagenbuch (Kanton Zü-rich) zu schicken, bis der Schulweg nach Häuslenen verbessert sei. (Protokoll des Erziehungsrates, 9. 2.1848)

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Was auch noch zu reden gabDie heute wieder diskutierte freie Schulwahl gab auch vor 200 Jahren schon zu reden. So hören wir aus Amriswil 1799: «In unserer Kirchgemeinde sind im Umkreis einer Stunde je ¼ Stunde von einander entfernt 10 Schulen, wovon wenigstens 3 überflüs-sig sind. (…) Wenn die Zeit herbeikommt, da die Schulen wieder ihren Anfang nehmen sollen, ge-hen etliche Schullehrer zu den Eltern, halten um ihre Kinder zum Unterricht an und müssen dabei vielmal versprechen, selbige nach der Eltern Willen zu lehren; damit binden sich die Lehrer die Hände, weil sie die Kinder nicht behandeln dürfen, wie sie es vielleicht nötig hätten. Und auch dadurch ent-steht unter den Lehrern selbst vielmal Hass, weil der grössere Hang in eine Schule allemal eine be-nachbarte Schule in Schaden und Verlegenheit setzt.»

Die Kirchenschule Im Altertum kannten die Griechen und Römer fast

nur den privaten Unterricht. Karl der Grosse gab dann um 800 den Bischöfen und Klöstern den Auftrag Schulen zu gründen. Diese Dom- und Klosterschulen (St. Gallen, Reichenau) dienten vor allem der Ausbil-dung der Adligen. Ab dem 13. Jahrhundert wurden in den entstehenden Städten auch weltliche Schulen ge-gründet. Eine wichtige Veränderung im Schulwesen brachten die Erfindung des Buchdrucks und die Aus-breitung der Reformation. Um jedem Menschen das selbständige Lesen der Bibel zu ermöglichen, ihm die Grundsätze des christlichen Glaubens beizubringen und ihn nach der christlichen Sitten- und Morallehre zu erziehen, veranlassten die Reformatoren (Luther, Zwingli) die Gründung von Schulen auch auf der Land-schaft. Damit beginnt die Geschichte der Volksschule.

Da diese Schulen von der Kirche geleitet wurden und vor allem der religiösen Unterweisung dienten, heissen sie «Kirchenschulen». In der Landvogtei Thur-gau unterstanden die evangelischen Schulen der Zür-cher Kirche, die im Thurgau auch die evangelischen Pfarrer stellte. Die katholischen Schulen wurden vom Bistum Konstanz und der Abtei St. Gallen geführt. Gemäss den Zürcher Landschulordnungen spielte der Pfarrer eine zentrale Rolle. Er hatte die Schulen zu beaufsichtigen, die Lehrer vor der Wahl auf ihre Kennt-nisse und ihr sittliches Verhalten zu prüfen sowie Schülerinnen und Schüler mit vielen Absenzen und ungenügenden Leistungen von der Konfirmation (Abendmahl) auszuschliessen. Dies war das einzige Druckmittel, um die Eltern zu bewegen, ihre Kinder regelmässig in die Schule zu schicken; eine Schul-pflicht im heutigen Sinne liess sich aber so nicht durchsetzen. Gerade die älteren Schülerinnen und

Schule vor 1833

Schulgeschichte vor 1833

Ereignisse: 16. Jh. Anfänge der Volksschule 1779 Zürcher Landschulordnung für evangelische Thurgauer Schulen 1798 – 1803 Helvetik (Schweiz ist ein Einheitsstaat unter französischer Kontrolle) 1803 Thurgau wird ein souveräner (selbständiger) Kanton 1810 Dekret (Erlass) für die thurgauische Volksschule

Schüler fehlten in der Schule oft, weil sie von den Eltern für Haus-, Hof- und Feldarbeiten eingespannt wurden. Schule wurde darum meist nur im Winter ge-halten; im Sommer gab es keinen Unterricht oder höchstens in stark reduzierter Form. Wegen der nur geringen jährlichen Schulzeit und dem ohnehin kargen Lohn waren alle Schulmeister noch auf eine zusätz-liche Erwerbstätigkeit angewiesen, was für den Unter-richt aber oft Nachteile hatte.

Das Eintritts- und Austrittsalter der Kinder war nicht geregelt; es lag zwischen dem 4.– 6. bzw. dem 10. –12. Altersjahr. In der Regel fand der Unterricht in der Wohnstube des Schulmeisters statt. Um 1800 verfügten von den 215 Thurgauer Schulen nur gerade

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20 über ein Schulhaus. Eine Klasseneinteilung fehlte; der Lehrer teilte seine Schülerschaft nach Kenntnis-sen in drei Gruppen ein: Buchstabierer (Anfänger), Lesende und Schreibende. Rechnen wurde kaum oder nur auf Wunsch unterrichtet. Als Lehrmittel dienten die Bibel, der Katechismus (Grundsätze des christ-lichen Glaubens in Frag- und Antwortform) und ande-re religiöse Schriften; gelegentlich auch Zeitungen und Handschriften. Das Memorieren (Auswendigler-nen) von Katechismus, Bibelsprüchen und Kirchen-liedern war sehr wichtig und beanspruchte viel Zeit; ebenso das Abschreiben von sogenannten «Vor-schriften» (Textvorlagen).

Quelle:

(Aus der Zürcher Schulordnung von 1779):

«Der Schulmeister soll gegen die Kinder keine Gefahr und Ansehen der Person gebrauchen und ein jedes Kind wie sein eigenes achten. Sofern ihm trotz seines Fleis-ses von Kindern oder Eltern etwas Leides oder Undank zugefügt wird, so soll er beim Pfarrer Schutz suchen. Er soll den Kindern alles Lügen, Schwören, Verspotten, Übernamen geben, ärgerliches und mutwilliges Ge-schwätz und Geschrei auf den Gassen, das Schlagen und Raufen miteinander sowie das schändliche Nach-laufen und Betteln bei den Durchreisenden, das Werfen mit Schneeballen im Winter ernst verbieten. Dagegen soll er ermahnen zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, Gehorsam gegen die Eltern, Ehrerbietigkeit gegen alte und angesehene Leute, Sittsamkeit und Zucht auf der Gasse, zur Freundlichkeit untereinander und zur Vertrag-samkeit (Verträglichkeit). Alle Samstage soll er diese ermahnen und Fehlbare gleich nach der Tat züchtigen.»

Schulgeschichte vor 1833

Diese Karikatur (Spott-, Zerrbild, stellt Situationen stark übertrieben dar) enthält viele Anspielungen auf die Zustände in den Volksschulen des 18. Jahrhunderts, und zwar sowohl in Bezug auf die Situation der Lehrer als auch auf jene der Schüle-rinnen und Schüler. (Johann Nussbiegel, «Antikes Schulwesen», 1825, kolorierte Radie-rung; Nürnberg, Germa-nisches Nationalmuseum)

Von der Kirchenschule zur Staatsschule Die Ideen der Aufklärung und der Französischen

Revolution verlangten eine Verbesserung des Schul-wesens. Philipp Albert Stapfer als Erziehungsminister des helvetischen Einheitsstaates (1798 –1803) machte 1799 bei allen Schulen der Schweiz eine Umfrage über den Zustand der Schulen (Stapfer’sche Enquête). Die auch für den Thurgau zum grossen Teil noch vorhan-denen Antworten vermitteln ein ausgezeichnetes Bild der damaligen Schulverhältnisse (Abschriften im Staatsarchiv). Stapfer entwarf ein sehr fortschrittliches schweizerisches Schulgesetz, das wegen der schwie-rigen Zeitumstände zwar nur Entwurf blieb, aber viele spätere Entwicklungen bereits vorwegnahm. Als der Thurgau 1803 ein souveräner (selbständiger) Kanton wurde, übergab er die Schulaufsicht einem Schulrat, in dem neben Vertretern des Staates auch solche der Kir-chen beider Konfessionen sassen. Der Schulrat be-mühte sich mit mehrwöchigen Kursen die Lehrerbil-dung zu verbessern. 1810 verpflichtete ein Dekret (Erlass) die Kirchgemeinden mindestens eine sechs-jährige Alltagsschule und eine dreijährige Repetier-schule (Unterricht nur an einem oder zwei Halbtagen) zu führen. Als man sich nach 1815 wieder mehr an den Zuständen der vorrevolutionären Zeit orientierte, unter-standen die Schulen wieder ganz der konfessionell-kirchlichen Aufsicht und die Reformbemühungen schliefen ein. So meinte Pfarrer und Geschichtsschrei-ber Johann Adam Pupikofer (1797 – 1882), es habe offenbar in der Absicht des damaligen Systems gele-gen, «auch aus der Geistesbildung ein Privilegium zu machen, – so dass in den Elementarschulen sowohl, als in den wenigen vorhandenen niedern Bürgerschu-len (eine Art Sekundarschule) der Stadtgemeinden der fürchterlichste Schlendrian immer mehr einriss».

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Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

Ungedruckte Quellen

StATG 1’51’0-4 Erziehungsrat: Akten, Rechnungswesen, Primarschulen, Inspektorate, Stapfer’sche Enquête

4’760’0-11 Protokolle des Erziehungsrates 1804 – 1869

4’703’0-1 Rechenschaftsberichte des Erziehungsdepartementes

4’714’0-1 Lehrmittel und Lehrplan: Akten

4’716’0-3 Schulfächer: Arbeitsschule, Akten

4’717’0-2 Schulfächer: Turnunterricht, Akten

8’623 Archiv Karl Tuchschmid (1893 – 1981)

8’679 Archiv René Schwarz (1920 – 1999)

Gedruckte Quellen

StATG Die Rechtsveröffentlichungen des Kantons Thurgau seit 1798

Thurgauer Rechtsbuch 1948 mit Nachträgen 1– 7

Amtsblatt des Kantons Thurgau

Rechenschaftsberichte des Regierungsrates

Literatur

125 Jahre Thurgauische Sekundarlehrerkonferenz 1857 – 1982, Redaktion Ueli Mattenberger u.a. Frauenfeld 1982.

Büeler Gustav; Geschichte der Gründung der Thurgauischen Kantonsschule nebst Beiträgen zur Chronik und Statistik der Schule von 1853 – 1903. Frauenfeld 1903.

Bürgi Michael; Rüthers, Monica; Wüthrich, Astrid (Hrsg.); Kreuzlingen. Kinder, Konsum, Karrieren, 1874 – 2000. Weinfelden 2001.

Hänzi Ernst; 1862 – 1962, Hundert Jahre Sekundarschule Amriswil mit Darstellung des Schulwesens zur Untertanenzeit. Amriswil 1961.

Lang Heinrich; Geschichte der Schule Mammern. Frauenfeld 1988.

Ledergerber Thomas; Aus der Schule geplaudert. Ein Streifzug durch die Geschichte und den Alltag der Schulgemeinde Erlen–Riedt–Ennetaach. Sulgen 2003.

Leisi Ernst; Hundert Jahre Thurgauische Kantonsschule 1853 – 1953. Frauenfeld 1953.

Lengwiler Martin, Rothenbühler Verena, Ivedi Cemile; Schule macht Geschichte. 175 Jahre Volksschule im Kanton Zürich, 1832 – 2007. Zürich 2007.

Pupikofer Johann Adam; Leben und Wirken von Joh. Jakob Wehrli als Armenerzieher und Seminardirektor. Frauenfeld 1857.

Schiffler Horst, Winkler Rolf; Tausend Jahre Schule. Eine Kulturgeschichte des Lernens in Bildern. 6. Auflage, Stuttgart/Zürich 1999.

Schmid Hermann Alfred; 150 Jahre Thurgauisches Lehrerseminar Kreuzlingen. Weinfelden 1983.

Schule einst und jetzt. Referate, die anlässlich der Jubiläumswoche, die von der Thurgauischen Schulsynode zum Gedenken an 150 Jahre staatliche Volksschule Ende November – anfangs Dezember 1983 veranstaltet worden war. Lehrmittelverlag des Kantons Thurgau, Frauenfeld 1983.

Schwarz René; Schule und Erziehung, in: Albert Schoop u.a.; Geschichte des Kantons Thurgau, Band 3, Sachgebiete II, Frauenfeld 1994, S. 116 – 185.

Schwarz René; Zur Geschichte der thurgauischen Volksschule, in: Schulblatt Nr. 11, Frauenfeld 1983.

Soland Rolf; So lebten unsere Vorfahren. Quellen zur Thurgauer Geschichte aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Weinfelden 1983.

Widmer J.J.; Das thurg. Volksschulwesen unter der Helvetik, in: Thurgauer Beiträge zur vaterländischen Geschichte, 30. Heft, Frauenfeld 1890, S. 57 – 125.

Weiter wurden verschiedene lokale Schulgeschichten benutzt, die in der Thurgauischen Kantonsbibliothek zur Verfügung stehen.

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