merkblatt - flachdach planung · 2018. 6. 10. · die abdichtung kann nach norm sia 271 nicht...

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FD 3/16 © 01.11.2016 Gebäudehülle Schweiz GELÄNDER AUF FLACHDÄCHERN Flachdächer im Wohnungsbereich werden seit jeher als zusätzliche Wohnfläche genutzt. Damit dieser Wohnraum gefahrlos genutzt werden kann, bedarf es einer geeigneten Absturzsicherung. Das grosse Angebot von verschiedenen Materialien und die unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten müssen mit den baulichen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden. Dieses Merkblatt unterstütz Planer, Architekten und ausführende Unternehmen in der Planung und der Erstellung von Geländern auf Flachdächern, Terrassen und Balkonen. Inhalt 1 Einleitung 2 2 Begriffe 2 3 Geltende Normen/Merkblätter/Empfehlungen 2 4 Rechtliche Situation 3 5 Checkliste für die Wahl der Geländerart 3 6 Allgemeine Planungshinweise 4 7 Minimale normative Anforderungen 5 8 Geländer mit Durchdringung der Abdichtung 6 9 Geländer ohne Durchdringung der Abdichtung 8 10 Ganzglasgeländer 9 11 Kontrolle und Wartung 12 MERK BLATT TECHNISCHE KOMMISSION FLACHDACH

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FD 3/16 © 01.11.2016 Gebäudehülle Schweiz

G E L Ä N D E R AU F F L AC H DÄC H E R N

Flachdächer im Wohnungsbereich werden seit jeher als zusätzliche Wohnfläche genutzt. Damit dieser Wohnraum gefahrlos genutzt werden kann, bedarf es einer geeigneten Absturzsicherung. Das grosse Angebot von verschiedenen Materialien und die unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten müssen mit den baulichen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden.

Dieses Merkblatt unterstütz Planer, Architekten und ausführende Unternehmen in der Planung und der Erstellung von Geländern auf Flachdächern, Terrassen und Balkonen.

Inhalt1 Einleitung 22 Begriffe 23 Geltende Normen/Merkblätter/Empfehlungen 24 Rechtliche Situation 35 Checkliste für die Wahl der Geländerart 36 Allgemeine Planungshinweise 47 Minimale normative Anforderungen 5

8 Geländer mit Durchdringung der Abdichtung 69 Geländer ohne Durchdringung der Abdichtung 810 Ganzglasgeländer 911 Kontrolle und Wartung 12

M E R K B L AT T T E C H N I S C H E KO M M I S S I O N F L AC H DAC H

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1 Einleitung

Durch den vermehrten Einsatz von Geländern auf Flach-dächern kommen immer mehr und neue Systeme auf den Markt. Die Ästhetik und richtige Montage spielen bei sol-chen Systemen eine immer wichtigere Rolle. Dieses Merk-blatt soll als Planungs- und Ausführungshilfe bei folgenden Geländerarten dienen:• Geländer mit Duchdringung der Abdichtung• Geländer ohne Durchdringung der Abdichtung• GanzglasgeländerDie nachfolgenden Ausführungen zu den Geländerarten wer-den für Bauten, Gefährdungsbild 1 (GF 1), angewandt. Die Vorschriften der örtlichen Baukommissionen, abhängig von Gemeinde und Kanton, müssen bei der Planung berücksich-tigt werden. Alle Ausführungen in diesem Merkblatt basieren auf einem normalen Nutzungsverhalten.

2 Begriffe

AbsturzhöheJede Fläche, die für Personen zugänglich ist und eine Ab-sturzhöhe von mind. 100 cm aufweist, muss durch Schutz-elemente gesichert sein.

Höhe SchutzelementDie Höhe von Schutzelemen-ten muss von der am höchsten gelegenen begehbaren Fläche aus gemessen werden. Siehe Kriterien begehbar.

BegehbarAls begehbar gelten Flächen dann, wenn man auf ihnen vergleichswei-se gut, ohne besondere akrobatische Anstrengungen und ohne Zuhilfe-nahme der Hände stehen kann. Sie sind breiter als 12 cm und weniger hoch als 65 cm über der massgeben-den begehbaren Fläche.

E I N L E I T U N G

BesteigbarSchmale Sockel oder Mauerkronen, die bestiegen werden können, bei denen man sich aber am Schutzele-ment festhalten muss, um stehen zu können. Sie sind schmaler als 12 cm und weniger hoch als 65 cm über der massgebenden begehbaren Fläche.

BekletterbarBezieht sich auf die geometrische Ausbildung des Schutzelementes. Die Bekletterbarkeit von Schutzelementen ist nur dann relevant, wenn das GF 1 berücksichtigt werden muss.

GefährdungsbildJe nach Fehlverhalten der Personengruppe werden Gefähr-dungsbilder 1 bis 3 (gemäss Norm SIA 358, Ziffer 1.3.3) dem-entsprechend angepasst.GF 1: Fehlverhalten von unbeaufsichtigten Kindern. Massge-

bend für Wohnbauten, Kindergärten, Volksschulen so-wie Bereiche anderer Bauten, die von Kindern im Vor-schulalter unbeaufsichtigt benutzt werden können.

GF 2: Fehlverhalten von Behinderten und Gebrechlichen. Massgebend für Verwaltungs- und Dienstleistungs-gebäude, Heime, Spitalbauten, Kulturgebäude und Kultur bauten.

GF 3: Ausserordentliches Gedränge und Panik. Massgebend für grosse Personenansammlungen und bei Flucht-wegen.

Dieses Merkblatt behandelt nur das GF1.

3 Geltende Normen/Merkblätter/Empfehlungen

• Norm SIA 271 Abdichtungen von Hochbauten• Norm SIA 118/271 Allg. Bedingungen • Norm SIA 358 Geländer und Brüstungen• Norm SIA 118/358 Allg. Bedingungen • bfu-Fachbroschüre Geländer und Brüstungen

Abb. 1: Absturzhöhe

Abb. 2: Höhe Schutzelement

Abb. 3: Begehbar

(Bild: bfu)

Abb. 4: Besteigbar

(Bild: bfu)

Abb. 5: Bekletterbar

(Bild: bfu)

Begehbare Fläche

Begehbare Fläche

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4 Rechtliche Situation

Haftung des Werkeigentümers und des UnternehmersEin Werkeigentümer haftet für den Schaden, der durch fehlerhafte An-

lage oder Herstellung oder durch mangelhaften Unterhalt des Werks

verursacht wird (Art. 58 OR). Ein Werkmangel liegt vor, wenn das Werk

bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine genügende Sicherheit bie-

tet. Die Werkeigentümerhaftung ist eine sog. Kausalhaftung: Sie setzt

kein Verschulden voraus. Wurde der Mangel z. B. vom Geländerbauer

verursacht, steht dem Werkeigentümer der Rückgriff auf diesen offen

(Art. 58 Abs. 2 OR).

Sodann gilt generell der sog. Gefahrensatz: Wer einen gefährlichen Zu-

stand schafft (wenn auch legalerweise, z. B. wer eine Aussparung (Treppen-

auge) in einer neu betonierten Decke vorzusehen hat), hat die Pflicht, alles

Nötige vorzukehren, um eine Schädigung Dritter zu vermeiden, bzw. nichts

zu unterlassen, was eine Schädigung verhüten kann. Wer diese Sorgfalts-

pflicht verletzt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden.

Was ein Mangel ist, bemisst sich in der Praxis zunächst nach dem kon-

kreten Vertragsinhalt. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht feststell-

bar, wird auf die «anerkannten Regeln der Baukunde» abgestellt. Als Aus-

druck dieser Regeln werden meist die SIA-Normen angesehen, wobei im

Bereich von Absturzsicherungen die SIA-Norm 358 im Vordergrund steht.

AbmahnungVerlangt ein Besteller (Bauherr) vom Unternehmer die Erstellung eines Wer-

kes, das nicht den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht, kann sich

der Unternehmer enthaften, wenn er den Besteller entsprechend aufklärt

und wenn dieser dann im Wissen um die Gefahren und Risiken auf der ver-

langten Ausführung beharrt. Eine solche Abmahnung hat jedoch Grenzen:

Sobald es um Sicherheitsvorschriften und damit um den Schutz von Leib

und Leben geht, bietet eine Abmahnung keinen garantierten Schutz vor

Haftung. Insbesondere bietet eine im Verhältnis zum Bauherrn erfolgte Ab-

mahnung keinen Schutz vor allfälliger haftpflicht- und/oder strafrechtli-

cher Belangung durch geschädigte Dritte. Von Konzessionen in Fragen der

Sicher heit von Bauten sollte deshalb konsequent abgesehen werden.

Bestandesschutz und NachrüstungspflichtIn der Regel geniessen bestehende Bauten einen Bestandesschutz in

dem Sinne, als sie grundsätzlich nicht laufend den neuesten Sicher-

heitsbestimmungen angepasst werden müssen, sofern sie im Zeitpunkt

der Erstellung den damals geltenden Vorschriften entsprochen haben.

Es kann jedoch zum gehörigen Unterhalt eines Werkes gehören, die-

ses neu in Kraft getretenen Vorschriften anzupassen. Dies ist etwa dann

der Fall, wenn die Nachrüstung technisch möglich ist und die Kosten in

einem vernünftigen Verhältnis zum Schutzinteresse der Benützer und

dem Zweck des Werkes stehen. Wird eine solche mögliche und zumut-

bare Nachrüstung unterlassen, kann der Werkeigentümer wegen man-

gelhaften Unterhaltes haftbar werden. Eine Überprüfung des bestehen-

den Schutzelements empfiehlt sich sodann, wenn eine Gefährdung ver-

mutet wird oder wenn eine Nutzungsänderung geplant ist. Umfangrei-

che Sanierungsarbeiten, die eine Baubewilligung benötigen, lösen in

der Regel eine Nachrüstungspflicht aus. Eine Pflicht zur Nachrüstung

kann sich sodann aus entsprechenden kantonalen oder kommunalen

Vorschriften ergeben. Der Bestandesschutz gilt somit nicht absolut.

5 Checkliste für die Wahl der Geländerart

Diese Kriterien sind bereits in der Planung zu beachten.

Geländer mit Durchdringung der Abdichtung• Geländerkonsole mit FLK-Anschluss für eine oben geschlos-

sene oder mit Einfassung für oben offene Abdichtung.• Geringer Wand- oder Brüstungsabstand möglich.• Es sind viele Dachdurchführungen auszubilden.• Alle Schichten des Abdichtungssystems sind anzuschliessen.• Edelstahl für den Geländerpfosten empfehlenswert.• Die anspruchsvolle Schnittstelle vom Metallbauer zum

Abdichter ist abzusprechen und zu koordinieren.Siehe Kapitel 8

Geländer ohne Durchdringungen der Abdichtung• Ausführung durch Pflanztröge mit Aufsatzgeländer oder

Geländer Elemente möglich.• Keine Materialübergänge und Anschlüsse in der Abdich-

tungsebene (Wasserführenden Schicht).• Dauerdruckbelastung der Wärmedämmung berechnen.• Die Abdichtung bei Punktlasten genügend schützen oder

Druck grossflächiger verteilen.• Einfache Schnittstelle; Metallbauer kommt erst, wenn das

Abdichtungssystem fertig erstellt ist.• Minimale Befüllung des Troges zur Auflast festlegen.• Der Zugang zu den Trögen muss für Pflege- und Bewäs-

serungszwecke sichergestellt werden.• Die Notentwässerung zwischen Trögen planen.Siehe Kapitel 9

Ganzglasgeländer• Geländerkonsole für eine oben geschlossene Abdichtung

zwingend mit FLK-Anschluss.• Statische Eignung der Glashalteprofile und der Geländer-

konsolen muss geplant werden.• Dachentwässerungen der Art des Ganzglasgeländers an-

passen.• Minimale Anschlussfläche beim Halteprofil für Flüssig-

kunststoff gewährleisten.• Ganzglasgeländer mit Konsolen in der Wärmedämmung

linear abschotten.• Im Bereich der Konsolen druckfeste Wärmedämmung als

Untergrund der FLK-Abdichtung verwenden.• Die Gläser müssen umlüftet, entspannt und ersetzbar sein.• Der Zugang zu den Gläsern muss für Reinigungszwecke

sichergestellt werden.• Bei bündig mit der Nutzschicht eingebauten Ganzglas-

geländern ist entsprechend viel Höhe für die Unterkon-struktion unter der Nutzschicht zu planen.

• Ist die Notentwässerung nach aussen nicht möglich, braucht es ein zusätzliches Entwässerungssystem.

Siehe Kapitel 10

R E C H T L I C H E S I T UAT I O N

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6 Allgemeine Planungshinweise

Thermische Trennung Laufen Metallteile durch bauphysikalisch relevante Schich-

ten, besteht die Gefahr von Wärmebrücken. Wärmebrücken wiederum können zu Kondenswasser- oder Schimmelpilz-bildung führen. Die Entkoppelung von Metallteilen zur Un-terkonstruktion durch Thermostop oder vollständiges Aus-stopfen von Hohlräumen ist deshalb zwingend.

Glas auswechseln Bei der Planung und Detailausführung von Spenglerble-

chen und Nutzschichten ist zu beachten, dass Glasscheiben beim Ganzglasgeländer ausgewechselt werden können. Wird das Glas nur geklemmt, muss es gegen Abrutschen gesichert sein.

Lebensdauer Die Lebensdauer eines Flachdachsystems beträgt ca. 30

bis 35 Jahre. Nicht fachgerechte Anschlüsse an Geländer-pfosten oder Geländerelemente mindern die Lebensdauer.

Materialunverträglichkeit Bei VSG-Verglasungen die im Wasser stehen (z. B. Halterun-

gen) kann die Laminierung Wasser aufnehmen. Dies führt zu Verfäbungen und zu einer Delaminierung bei den Glä-sern. Beim Einbau des Glases in die Halteprofile, ist darauf zu achten das dieses umlüftet montiert wird. Die Laminierung (PVB-Folie) in VSG-Verglasungen vertra-gen sich nicht mit Silikon. Es müssen PVB-verträgliche Dichtstoffe eingesetzt werden.

Blitzschutz Bei Gebäuden, die nach einer Blitzschutzklasse I, II oder

III erstellt sind, müssen alle Metallgeländer ausserhalb des Schutzwinkels an die Blitzschutzanlage angeschlossen wer-den. Geländer mit einer Länge ≥ 500 cm innerhalb des Schutzwinkels, müssen am Potenzialausgleich angeschlos-sen sein.

Notüberlauf Bei Ganzglasgeländern müssen Notüberläufe eingebaut

oder eine Überlaufkante zum Notentwässern gewährleis-tet werden. Können diese nicht umgesetzt werden, ist die Notentwässerung durch das Gebäude zu erstellen (siehe SN 592 000 «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung»).

Konsole Die Konsole im Anschlussbereich der Abdichtung sollte

aus Vollstahl sein. Bei Hohlprofilen muss darauf geachtet werden, dass durch die Innenseite des Profils kein Wasser hinter die Anschlüsse gelangen kann.

Nicht zulässige Geländereinbauten In ein wärmegedämmtes Abdichtungssystem ist der Ein-

bau eines Ganzglasgeländers gem. Abb. 6 nicht zulässig. Die Abdichtung kann nach Norm SIA 271 nicht fachge-recht ausgeführt werden.

Nicht erfüllte Anforderungen:• Abdichtung des U-Pfofils bei Gehrung und Stössen• Gummidichtungen oder Dichtungsmasse im Abdich-

tungssystem• Gestecktes Stossfugenblech• Unkontrollierbare Fugenentwässerung• Zu kleiner Entwässerungsquerschnitt• Gefälle der Brüstungsabdeckung nach aussen• Keine Umlüftung der VSG-Verglasung• Oben offener Anschluss ist 12 cm über die Nutzschicht

zu führen.

Schwachstelle mit Schrauben durch die Blechabdeckung Diese Schnittstelle zwischen Metallbauer, Spengler und

Flachdachbauer ist nicht zulässig. Die Dauerhaftigkeit die-ser Verbindung zum Untergrund ist nicht gewährleistet.Schraubverbindung ist nicht dicht, das eindringende Was-ser ist lange nicht erkennbar und kann unter dem Blech unbemerkt zu Schäden führen.

Geländerdurchdringungen müssen zwingend dicht ausge-führt werden.

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Abb. 7: Mangelhafte, unzulässige Ausführung

Abb. 6: Mangelhafte, unzulässige Ausführung

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7 Minimale normative Anforderungen

Ausführung bei normaler öffentlicher Nutzung gemäss Norm SIA 358.Jede Fläche, die für Personen zugänglich ist und eine Absturzhöhe von mind. 100 cm zur darunterliegenden Fläche aufweist, muss durch Schutzelemente gesichert sein.

Vorstehende, besteigbare BauteileGegenüber dem Schutzelement vorstehende, besteigbare Bauteile wie Mauerkronen, deren besteigbare Fläche weniger als 65 cm über der massgebenden begehbaren Fläche liegt, gelten als begehbar. Demnach müssen z. B. Pflanztrö-ge mind. 65 cm über die Nutzschicht ragen.

Höhe von Schutzelementen Die Mindesthöhe eines Schutzelementes be-trägt 100 cm (siehe Abb. 8/9/10). Bei festen Brüstungen von mindestens 20 cm Dicke be-trägt die Mindesthöhe 90 cm (siehe Abb. 11).

Öffnungen in SchutzelementenSchutzelemente dürfen bis auf eine Höhe von 75 cm keine Öffnungen aufweisen, die grö-sser als 12 cm sind, auch nicht zu angrenzen-den Bauteilen. Spezielle Öffnungen wie Rund-lochbleche oder gitterartige Netze siehe bfu-Fachbroschüre «Geländer und Brüstungen».

Abb. 8: Vorstehende, besteigbare

Bauteile, Mauerkrone

Abb. 10: Höhe von Schutzelementen und Öffnungen in Schutzelementen. Druck-

feste Dämmung im Bereich der Konsole ca. 40 × 40 cm als druckfester Untergrund

für die Flüssigkunststoffabdichtung empfehlenswert

Abb. 11: Höhe von Schutzelementen. Brüstung bei

dieser Ausführung minimal 90 cm. Empfehlung

bfu: Höhe mind. 100 cm

Abb. 9: Pflanztrog als Teil des Schutz elementes.

Druckfestigkeit (Dauerdruck) der Wärmedämmung

muss berechnet werden. Empfehlung bfu:

Pflanztroghöhe 75 cm

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Variante 1: Geländerkonsole mit bituminöser Klebefläche

8 Geländer mit Durchdringung der Abdichtung

Bauphysik, Statik, Abdichtung sowie der Korrosionsschutz stellen hohe Anforderungen an solche Durchdringungen und müssen vor der Ausführung normenkonform geplant wer-den. Der Planer muss die Detailausführung mit dem Abdich-tungssystem abstimmen.

AusführungKonsolen sind bei wärmegedämmten Systemen immer mit einer Abstandsmontage auszuführen. Als Richtwert sollte ein Mindestabstand von 3 cm zum Untergrund eingehalten wer-den. Innerhalb von Wärmedämmungen darf es keine Hohl-stellen geben, daher sind Thermostoppelemente einzusetzen oder der Hohlraum ist mit Dämmung auszustopfen.

Klebefläche Die Klebefläche für Polymerbitumendichtungsbahnen (PBD) ist 12 cm. Die Befestigungspunkte der Konsole oder Einfas-sung befindet sich ausserhalb dieses Bereiches.Für die Abschottung der Blechklebefläche benötigt es ca. 3 cm; das ergibt eine Anschlussflanschbreite von 15 cm. Die Klebefläche für Flüssigkunststoffabdichtungen (FLK) ist 5 cm. Die Befestigungspunkte sind auch hier ausserhalb dieses Be-reiches zu erstellen.

Vorbehandlung BlechklebeflächenDie Vorbehandlung von Klebeflächen für PBD und auch für FLK erfolgt nach den Angaben des Systemlieferanten.

Abb. 12: Klebefläche für Polymerbitumendichtungsbahnen (PBD) mindes-

tens 12 cm ohne Durchdringungen

Abb. 13: Klebefläche für FLK mindestens 5 cm ohne Durchdringung

Abb. 14: Geländerkonsole mit bituminöser Klebefläche gemäss Abb. 12.

Unterer Montageflansch um 45° verdreht, dass dieser Flansch kleinstmög-

lich ausgeführt werden kann. Abschottung der Klebefläche kann linear bei

allen Konsolen entlang oder einzeln umgesetzt werden.

Aufsicht

Senkkopfschrauben verwenden

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Abb. 15: Geländerkonsole nicht hinterläufig mit 5 cm Klebefläche direkt

an den Pfosten erstellt. Druckfeste Wärmedämmung im Anschlussbereich

unter der Flüssigkunststoff-Klebefläche empfehlenswert

Abb. 16: Geländerkonsole-Abdichtungsanschluss oben offen mit Blechein-

fassung, Klebeflächen siehe Abb. 12 und Deckstreifenmanschette um den

Pfosten. Abschottung der Klebefläche kann linear bei allen Konsolen entlang

oder einzeln umgesetzt werden.

Abb. 17: Geländerkonsole-Abdichtungsanschluss oben offen mit Kunststoff-

und Elastomereinfassungen. Geländerpfosten mit Glocke als Abschluss des

Abdichtungsanschlusses

Variante 2: Geländerkonsole mit Flüssigkunststoffanschluss

Variante 3: Geländerkonsole mit eingebauter bituminöser Blecheinfassung

Variante 4: Geländerkonsole mit eingebauter Kunststoff- oder Elastomereinfassung

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9 Geländer ohne Durchdringung der Abdichtung

Je nach Anwendung und Gefährdungsbild können Geländer ohne Durchdringung der Abdichtung realisiert werden. Die-se Geländer werden in der Regel durch Beschwerung an Ort gehalten. Die Verteilung der Beschwerungsauflasten muss auf die Druckfestigkeit der Wärmedämmung und der gesam-ten Unterkonstruktion abgestimmt sein. Dabei handelt es sich um System- oder Sonderlösungen, welche eine entspre-chende Zulassung oder einen statischen Nachweis erfordern.

Variante 1: Geländerkombination Pflanztrog mit aufge-setztem GeländerPflanztrog mit einer Höhe von 65 cm und einem Vorsprung von 12 cm als nicht besteigbar in der Kombination mit ei-nem Geländer. Bei dieser Ausführung ist zu beachten, dass der Wasserlauf und der Schutz der Abdichtung sichergestellt sind.Die Auflast (Füllung) des Pflanztroges ist nach Norm EN13374 zu berechnen und zu befüllen. Beim Trog Abb. 18 sind das ein Drittel Blähton (Leca) und zwei Drittel Substrat.

Variante 2: Geländer mit Nutzschicht als AuflastDieses Systemgeländer eignet sich bei Plattenbelägen von 5 cm Dicke, da für die Auflast des Geländers die gleichen Platten wie in der Fläche verwendet werden können. Es wird empfohlen, im Be-reich der Geländerauflage die Bettungsschicht mit Splittmörtel auszuführen. Entwässerung ist durch Drainagematten sicherzu-stellen.

Abb. 18: Pflanztrog auf den Plattenbelag aufgesetzt. Druckfestigkeit der

Wärmedämmung (Dauerdruck) ist zu berechnen. Je nach Druck im Bereich

des Troges eine Dämmung mit höherer Druckfestigkeit einbauen.

Es ist empfehlenswert, solche Pflanztröge linear der Brüstung entlang abzu-

schotten. Empfehlung bfu: Pflanztroghöhe 75 cm.

Abb. 19: Systemgeländer mit Auflast der Nutzschicht.

Systemanforderungen beachten

Abb. 20: Abstände von Pflanztrögen, Sitzbänken und Möbeln zum Geländer

gemäss Empfehlung bfu (Bild bfu)

AbständePflanztröge, Sitzbänke und Möbel, die niedriger als 65 cm sind, sollen mindestens 100 cm von der Absturzsicherung entfernt aufgestellt werden, damit sie nicht als Aufstiegshil-fe benutzt werden können. Bei kleinerem Abstand sollte die Höhe des Pflanztrogs entsprechend verkleinert werden. Zwi-schen dem Bodenbelag eines Balkons und dem vorgelager-ten Geländer sollte der Abstand max. 5 cm betragen.Im öffentlichen Raum sowie bei Strassen, Wegen und Plät-zen sind die Abmessungen der Gestaltungselemente und die Durchgangsmasse nach Norm SN 640 075 zu berücksichtigen.

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10 Ganzglasgeländer

Variante 1: Ganzglasgeländer flächenbündig Dieser flächenbündige Einbau entspricht den normativen Anforderungen sowie den technischen Details wie Umlüf-tung und Entwässerung. Durch den entfernbaren Rost kön-nen die gesamte Glashalterung inkl. Abdichtung an die Konsolen, die Rinne, der Ablauf und der Notüberlauf pro-blemlos gewartet werden. Die Dachentwässerung durch einen Einlauf oder einen Speier mit Entwässerungskasten muss mindestens 30 cm entfernt von einer Konsole erstellt werden. Für das Erstellen der Abdichtung wird lediglich die Konso-le montiert. Das U-Profil und die Metallabdeckung werden nach Fertig-stellung der Abdichtung montiert. Das Glas wird nach Möglichkeit erst nach dem Verlegen des Nutzschicht eingebracht.

Abb. 21: Ganzglasgeländer flächenbündig

1 Befestigungskonsolen mit Anker

2 Glashalteprofil mit VSG-Ganzglasgeländer umlüftet

3 CNS-Rinne mit abnehmbarem Rost 8,0–12,5 cm, auf Konsole auf-

gelegt

4 Rinnenausbildung. Druckfeste Wärmedämmung im Anschlussbe-

reich unter der Flüssigkunststoff-Klebefläche empfehlenswert

5 Abschottung linear durchgehend

6 Abdichtung mit Drain- oder Schutzbahn

7 Abdichtungsanschluss an Konsole mit FLK, Klebefläche mindestens

5 cm hoch

8 Dachwassereinlauf mit Konus (bei Aussenentwässerung mit Speier

durch die Brüstung)

9 Überlaufsicherer Dachrand oder Notüberlauf

10 Dachrand mit 2,5 cm über Nutzschicht geführt, überlaufsicher aus-

geführt mit Metallabdeckung 4° oder 7 % Gefälle zur Dachfläche

11 Bettungs- und Nutzschicht mit Kieswinkel an Konsolen

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Ganzglasgeländer seitlich befestigtEinfache Schnittstellenlösung. Die Abdichtungsdurchdrin-gung ist nicht in der Fläche, sondern in der Aufbordung. Bei dieser Ausführung sind für das Abdichtungssytem keine spe-ziellen Massnahmen vorzusehen. Notüberläufe müssen mit einer minimalen Distanz von 30 cm zur Konsole eingebaut werden.

Abb. 22: Ganzglasgeländer seitlich befestigt

1 Befestigungskonsolen mit Anker

2 Glashalteprofil mit VSG-Ganzglasgeländer umlüftet

3 Schutzblech über Glashalteprofil

4 Abdichtung mit Drain- oder Schutzbahn

5 Abdichtungsanschluss an Konsole mit FLK-Klebefläche mindestens

5 cm oder mit PBD-Klebefläche 12 cm

6 Notüberlauf

7 Dachrand 12 cm über Nutzschicht, als oben offener Abschluss aus-

geführt mit Metallabdeckung 4° oder 7 % Gefälle zur Dachfläche

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Ansicht Klebefläche für FLK

Senkkopfschrauben verwenden

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Ganzglasgeländer aufgesetztGanzglasgeländer durch eine Konsole mit Klebefläche in die Abdichtungsschichten eingebaut.Bei dieser Ausführung ist die Umlüftung des Glashalteprofils gewährleistet. Für die Umlüftung gilt zu beachten, dass bei einer Bettungsschicht ein spezieller, offener Abstandhalter verwendet wird. Der Wasserlauf je nach Abdichtungsgefäl-le kann problemlos unter dem Profil erfolgen. Der Einbau ist gegenüber der flächenbündigen Ausführung Abb. 21 leicht erhöht. So kommt das Glashalteprofil zum Vorschein, aller-dings bietet diese Ausführung auch einen erhöhten mecha-nischen Schutz.

Abb. 23: Ganzglasgeländer aufgesetzt

1 Befestigungskonsole mit Anker

2 Glashalteprofil mit VSG-Ganzglasgeländer umlüftet

3 Schutzblech über Glashalteprofil

4 Optional druckfeste Wärmedämmung als Unterlage für die FLK-

Abdichtung

5 Abdichtung flächig bituminös mit einem FLK-Anschluss an die

Klebefläche 5 cm

6 Drainagematte oder Schutzbahn

7 Offener Abstandhalter 2 cm für die Umlüftung

8 Nutzschichten-Plattenbelag auf Bettungsschicht oder Holzrost mit

offenen Fugen

Abb. 24: Ganzglasgeländer mit Stirnanschlag

1 Befestigungskonsolen mit Anker

2 Glashalteprofil mit VSG-Ganzglasgeländer umlüftet

3 Abdichtung mit Drain- oder Schutzbahn

4 Abdichtungsanschluss mit FLK, nicht hinterläufig

5 Metallblende an Stirne in Einhangbügel eingehängt

6 Schutzblech (innen)

7 Verdeckte Glashalteprofilentwässerung

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Ganzglasgeländer mit StirnanschlagDer Stirnanschlag wird ausschliesslich für kalte, auskragen-de Betondecken wie z. B. Balkone umgesetzt. Bei einem wär-megedämmten System und einer Aussenmontage des Ganz-glasgeländers muss der Dachrand vom Ganzglasgeländer ab-gekoppelt werden. Die flächige Abdichtung wird mit FLK an das Glashalteprofil angeschlossen und bei den Profilstössen als Dehnungsfuge ausgebildet. Innenseitig wird das Glashal-teprofil mit Schutzblech und aussenseitig mit einer Metall-blende abgeschlossen. Die Entwässerung des Glashalteprofils erfolgt über die Stossfugen. Diese Entwässerung und auch das Nachtropfen sind bei dieser Ausführung normal und müssen in die Planung einfliessen.Die Notentwässerung ist sicherzustellen.

G E L Ä N D E R AU F F L AC H D ÄC H E R N 12

FD 3/16 © 01.11.2016 Gebäudehülle Schweiz

I M P R E S S U M

11 Kontrolle und Wartung

Reinigung von Glas• Über Abdichtungen dürfen zum Reinigen von Glas oder Ge-

länder keine aggressiven Lösungsmittel eingesetzt werden.• Bei der Reinigung der Ganzglasgeländer ist darauf zu ach-

ten, dass keine abrasiven Reinigungsmittel, Schaber oder Klingen eingesetzt werden. Wir empfehlen für die Reini-gung der Verglasungen geeignete Microfasertücher.

Umlüftung• Die Umlüftung des Glashalteprofils sollte durch eine pe-

riodische Reinigung von Verschmutzungen wie Laub usw. freigehalten und sichergestellt sein.

Pflanztrog• Beim Düngen der Vegetation in Pflanztrögen ist die

Verträglichkeit des Düngemittels mit der Abdichtung zu prüfen.

• Werden Unterhaltsarbeiten an der Vegetation ausser-halb des Geländers erbracht, muss sich die Person inner-halb von 200 cm vom Dachrand sichern. Siehe Merkblätter GH-Schweiz und Suva.

Konsolen• Dichtungsmasse als oberer Abschluss bei Geländerkonso-

len sind zu kontrollieren und zu unterhalten.

ProjektleitungAndy Nussbaumer, 6313 Menzingen TK Flachdach Gebäudehülle SchweizHansueli Sahli, 8312 Winterberg Leiter Technik Gebäudehülle Schweiz

Beteiligte Branchenverbände

Suissetec

Metaltec Suisse

Arbeitsgruppe Andy Nussbaumer, 6313 Menzingen TK Flachdach Gebäudehülle Schweiz / UnternehmerHannes Jakob, 3537 Eggiwil TK Flachdach Gebäudehülle Schweiz / UnternehmerRenato Burgermeister, 8957 Spreitenbach Hersteller / TK Flachdach Gebäudehülle SchweizStephan Muntwyler, 8274 Tägerwilen Hersteller / SuissetecKurt Speiser, 3600 Thun TK Metaltec Suisse / UnternehmerPatrick Wickly, 8447 Dachsen Suissetec / Unternehmer

GrafikPeter Stoller, Grafitext, 3226 Treiten

DruckCavelti AG. medien. digital und gedruckt, 9201 Gossau SG

HerausgeberGEBÄUDEHÜLLE SCHWEIZVerband Schweizer Gebäudehüllen-UnternehmungenTechnische Kommission FlachdachLindenstrasse 49240 UzwilT 0041 (0)71 955 70 30F 0041 (0)71 955 70 [email protected]