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Page 1: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Page 2: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Gründung des Vereins zur Förderung des see-männischen Nachwuchses e.V

1980

Mitglieder des Vereins sind der Bund, federführend vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt entwicklung (BMVBS), die fünf Küstenländer sowie Arbeitge ber (VDR) und Arbeitnehmer (ver.di)

1954

Umbenennung in Berufs bildungsstelle Seeschifffahrt e.V.

Die Geschäftsstelle der BBS hat ihren Sitz in Bremen

Der Vorstand setzt sich zusam men aus dem Vorsitzen-den (Vertreter der Arbeitgeber) und dem stellvertreten-den Vorsitzenden (Vertreter der Arbeitnehmer)

Die Aufgaben der BBS sind ver gleichbar mit den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskam mern als zuständige Stellen

Unsere Aufgaben erstrecken sich vor allem auf:

Beratung der ausbildenden Reedereien, der Ausbilder und der Auszubildenden;

Kontrolle der Berufsausbildung, insbesondere der Berufsausbildung zumSchiffsmechaniker;

Durchführung von Prüfungen in der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker;

Führung eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse;

Information über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Seeschifffahrt;

Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten;

Anerkennen von Schiffen als Ausbildungsstätten;

Alle weiteren Informati onen zur Ausbildung und den Aufgaben der BBS finden Sie unter:www.berufsbildung-see.de

Page 3: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

AllgemeinesZwei Drittel der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Die Seeschifffahrt als Motor der Globalisierung bedient den Welthandel und transportiert dabei 90 Prozent des Warenaustausches so effizient und ökologisch wie kein anderer Verkehrsträger. Die deutsche Seeschifffahrt hat in den vergangenen Jahren einen Aufschwung genommen, wie keine andere Branche. Deswegen braucht die Seeschifffahrt auch zukünftig engagierte junge Menschen, die einen faszi-nierenden dynamischen Beruf erlernen wollen.

Was macht die Seefahrt eigentlich so einzigartig?Die Seeschifffahrt ist immer schon ein internationales Geschäft gewesen. Das Schiff ist ein Beispiel multikultureller Zusammenarbeit. Auf Schiffen leben und arbeiten Menschen zusammen, die aus unterschiedlichen Kulturkreisen kommen können. Es ist daher gut möglich, dass nicht jede Person an Bord einen Gesprächspartner mit derselben Muttersprache findet. Daher ist die Arbeits- und Umgangssprache üblicherweise Englisch. Ein Schiff ist eine kleine, in sich abgeschlossene Welt. Anders als in einem Landbetrieb, in dem die Beschäftigten abends nach Hause gehen können, leben und arbeiten die Besatzungsmitglieder an Bord 24 Stunden zusammen und sind in vielerlei Hinsicht aufeinander angewiesen. Dies erfordert von jedem an Bord Toleranz, Flexibilität und Akzeptanz.

1. Kapitel

Im Gegensatz zu dem an Land üblichen steten Wechsel zwischen Arbeitszeit und der Freizeit oder freien Tagen besteht der Lebensrhythmus von Seeleuten aus längeren Blöcken.So ist man meist eine längere Zeit an Bord und danach mehrere Monate im Urlaub. Der Urlaub bietet große Frei-räume, die es so selten gibt. Die Zeit an Bord ist dafür stärker von der Arbeit geprägt als der sonstige Alltag bei Landberufen.

Der Bedarf an qualifizierten Facharbeitern und Schiffsoffizieren für die deutsche Seeschifffahrt ist auch zukünftig unstrittig. Junge Menschen, die sich für eine Berufsausbildung zum/zur Schiffsmechaniker/-in der Seeschifffahrt entscheiden, haben auch weiterhin gute Berufsperspektiven. Die deutsche Handelsschifffahrt ist vielseitig - von Schleppern über Offshore-Versorger, Tanker, Massengut- und Schwergutschiffe bis hin zu den Fahrgast- und Con-tainerschiffen sind alle Schiffstypen vertreten. Jeder Schiffstyp hat seine eigene Faszination, seine eigene mo-dernste Technik und stellt somit auch seine Herausforderung an die Ausbildung der Besatzungen.

Der Einsatz an Bord ist einzigartig. Berufe in der Seeschifffahrt - Sie bieten auch zukünftig sehr gute Karriere-chancen. So können Sie innerhalb von 5 Jahren den Karriereweg zum Technischen Wachoffizier (Laufbahn zum Lei-ter der Maschinenanlage) oder zum Nautischen Wachoffizier (Laufbahn zum Kapitän) über die Berufsausbildung zum/zur Schiffsmechaniker/-in) durchlaufen.

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Eine reine Männerdomäne ist die Seefahrt schon seit Lan-gem nicht mehr. Heute sind Frauen an Bord sehr erfolgreich als Schiffsmechanikerinnen, als Nautische oder Technische Schiffs-offizierinnen sowie als Kapitäninnen tätig.

An den deutschen Seefahrtschulen werden so viele junge Frau-en ausgebildet wie nie zuvor. Zwar befinden sich Frauen an Bord noch immer in der Minderheit, jedoch ist der Frauenanteil deut-lich angestiegen. Frauen und Männer können alle Tätigkeiten an Bord in gleicher Weise ausführen, denn für die Aufgaben auf ei-nem Schiff braucht es weit mehr als bloße Muskelkraft.

Seefahrt ist international. Viele Gesetze und Regelungen, die auch die Ausbildung betreffen, sind interna-tional vereinbart und werden national übernommen. Eine der wichtigsten internationalen Vereinbarungen für die Ausbildung in der Seeschifffahrt ist das Internationale Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen).So wurde z. B. auf der diplomatischen Konferenz 2010 in Manila von allen Vertragsparteien eine grundle-gende Überarbeitung der Anlagen des Übereinkommens abgeschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überarbeitung ist die erstmalige Aufnahme von Befähigungsnormen für Seeleute, die Facharbeitertätigkei-ten im Decks- und Maschinenbereich wahrnehmen. Entsprechend der Anlage zum STCW-Übereinkommen sind die Vertragsparteien, zu denen Deutschland gehört, verpflichtet, ab dem 1. Juli 2013 die Programme der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie die zugelassenen Seefahrtzeiten nach den seit 1. Januar 2012 geltenden Anforderungen des Übereinkommens auszugestalten. Dies betrifft auch die duale Berufsaus-bildung zum/zur Schiffsmechaniker/in.

Eine weitere wichtige rechtliche Grundlage in der Seeschifffahrt ist das Seearbeitsgesetz (SeeArbG). Es hat das bisher gültige Seemannsgesetz am 01.08.2013 abgelöst. Das Seearbeitsgesetz ist ein gesonderter Be-reich des deutschen Arbeitsrechts. Es gilt für alle Besatzungsmitglieder von Kauffahrteischiffen unter deut-scher Flagge in allen Gebieten der Welt. Das Seearbeitsgesetz dient zum einen dem Schutz des Seemannes.

Es regelt u. a.

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Schiffsmechaniker/innen bedienen, reparieren und warten die technischen Anlagen und Maschinen an Bord eines Schiffes. Zudem übernehmen sie auf der Brücke und im Maschinenraum Wachdienste. Sie bedienen die Lade-einrichtungen und die Einrichtungen zum Los- und Festmachen des Schiffes. Darüber hinaus kontrollieren sie die Sicherheitseinrichtungen an Bord und halten die Rettungsgeräte betriebsbereit. Schiffsmechaniker/-innen arbeiten hauptsächlich bei Reedereien, Hafen und Schiffbaubetrieben im Güter und Passagierverkehr bei Unterneh-men der Bugsier- und Bergungsschifffahrt. Sie arbeiten dabei auf und unter Deck in allen Bereichen des Schiffs, z. B. im Maschinenraum und auf der Brücke, im Laderaum und an den Klimaaggregaten, in den Versorgungs-gängen und an den Rettungsbooten. Bei Lade- und Reparaturarbeiten sind sie auch im Hafen tätig.

Das Überprüfen des Ölstands bei Motoren oder das Ablesen nautischer und meteorologischer Messinstrumente erfordert Sorgfalt. Verantwortungsbewusstsein ist z. B. für das Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen eines Schiffes unerlässlich.

Das Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Arbeiten an und unter Deck sowie beim Bedienen von Krä-nen und Winden erfordern Umsicht. Um Daten für den Schiffsbetrieb zu ermitteln, ist ein gutes Verständnis für Zahlen und Mathematik wichtig. Kenntnisse in Physik helfen u. a. pneumatische und hydraulische Steuer- und Regeleinrichtungen einzusetzen. Beim Bedienen von Maschinen, dem Verlegen von Rohrleitungen oder dem Montieren elektrischer Anlagen sind handwerkliches Geschick und gute Kenntnisse in Werken und Technik von Vorteil. Englisch ist die internationale Schifffahrtssprache. Auch zur Verständigung mit Vorgesetzten und Mann-schaftsmitgliedern unterschiedlicher Nationalitäten ist es nützlich, über Englischkenntnisse zu verfügen.

2. Kapitel

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Es sollte jedoch schon ein guter Haupt-schulabschluss vorliegen.

ist für jeden Einsatz an Bord erforderlich und darf nur von den Vertrauensärzten der BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit bescheinigt werden.

t gehören ein gutes Hör-, Seh-, und intaktes Farbunterscheidungsvermögen sowie das Fehlen von chronischen Erkrankungen. Man unterscheidet die Seediensttauglichkeit für den Decksdienst und den Maschinendienst, die jeweils für zwei Jahre bescheinigt wird. Übrigens - bei Minderjährigen ist die Untersuchung kostenlos, gilt aber auch nur ein Jahr.

Für die Ausbildung zum Schiffsmechaniker/zur Schiffsmechanikerin ist eine gültige Seedienst-tauglichkeit für Deck und Maschine erforderlich.

Das Mindestalter für jeden Einsatz an Bord eines Schiffes ist 16 Jahre gemäß Seearbeitsgesetz (früher Seemannsgesetz).

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Wer zur See fahren möchte, geht zum nächsten Hafen, sucht sich ein Schiff aus und heuert an - diese Vorstellung hält sich tatsächlich noch immer. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Heute gibt es den Schiffsmechaniker, einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Bei dem Beruf des Schiffsmechanikers handelt es sich um einen dualen Ausbildungsberuf. Dies bedeutet, dass die Ausbildung von zwei selbstständigen Instanzen koordiniert und durchgeführt wird:

Bei der Dualen Ausbildung übernimmt die seemännische Berufsschule den theoretischen Teil der Ausbildung. Inhalte und Lernziele dieser Ausbildung sind im Rahmenlehrplan festgelegt.

Die Ausbildungsinhalte, die an Bord vermittelt werden sollen, sind im Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Der Ausbildungsrahmenplan ist als „Anlage I“ Bestandteil der Verordnung über die Berufsausbildung in der See-schifffahrt (See-BAV).

Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan: Diese beiden Pläne sind inhaltlich und zeitlich aufeinander ab-gestimmt und ermöglichen so eine problemlose Koordination zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung (duale Berufsausbildung).

Hier findet die praktische Ausbildung statt Hier findet die theoretische Ausbildung statt

Ausbildungsorte sind das Ausbildungs-schiff und die überbetrieblichen Ausbil-dungsstätten

Ausbildungsorte sind die seemänischen Berufsschulen

Mit dem Betrieb (Reederei) wird ein Be-rufsausbildungsvertrag geschlossen

Berufsschulpflicht

Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungs-rahmenplan vorgeschrieben

Ausbildungsinhalte sind im Rahmenlehr-plan vorgeschrieben

Es gilt die See-BAV (Bundesrecht) Es gilt das Länderrecht und die Schulge-setze der Länder

Ausbildungsort BerufsschuleAusbildungsort Schiff Kooperation der beiden Lehrorte

Die Berufsausbildung erfolgt nach dem dualen Berufsbildungssystem auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt.

Die praktische Ausbildung erfolgt u. a. in der Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Ladungs- und Umschlag-technik, Schiffssicherheit sowie Schiffsbetriebstechnik auf den für die Ausbildung anerkannten Seeschiffen.

Der theoretische Schulunterricht wird an den seemännischen Berufsschulen in Elsfleth, Lübeck-Travemünde sowie in Rostock in Blockform mit Internatsbetrieb vermittelt.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schiffen unter aus-ländischen Flaggen durchgeführt werden. Am Ende dieser Ausbildung steht ein staatlich anerkannter Fachar-beiterabschluss. Bestimmte Inhalte der praktischen Ausbildung sind an Bord nur schwer zu vermitteln und müssen daher überbetrieblich in geeigneten Ausbildungsstätten an Land durchgeführt werden. Zu dieser überbetrieblichen Ausbildung gehören die Metallbearbeitung, die Brandabwehr und Rettung sowie die Gefahrenabwehr.

Streben Sie anschließend eine Weiterbildung zum Schiffsoffizier an, finden Sie im Rahmen dieser hochwertigen dualen Berufsausbildung auch die notwendige Zeit und Gelegenheit für eine sichere Entscheidung zur späteren Weiterbildung als nautischer oder technischer Schiffsoffizier!

Die auf diesem Weg erworbenen Grundfertigkeiten und -kenntnisse sind für Schiffsoffiziere sehr oft unverzichtbare Berufserfahrungen bei Entscheidungsprozessen auf See. Dieses Qualitätsmerkmal sollte aber auch im Wettbewerb um entsprechende Arbeitsplätze nicht unterschätzt werden, denn hier hat Mann oder Frau es eben „von der Pike auf“ gelernt!

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen im Bereich der Seeschifffahrt pro Monat nach Heuertarifvertrag (HTV: Stand 2012)

1. Ausbildungsjahr: € 924 2. Ausbildungsjahr: € 1.154 3. Ausbildungsjahr: € 1.597

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Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes,

Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen,

Planen und Vorbereiten von Arbeitsab-läufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,

Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,

Gefahrenabwehr,

Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache,

Umweltschutz und rationelle Verwen-dung von Energie und Materialien

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst,

Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst,

Ladungs- und Umschlagtechnik,

Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung,

Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik,

Wartung und Instandsetzung,

Bearbeiten von Metallen

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Zwecks Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker wenden Sie sich bitte direkt an die ausbildenden Reedereien (aktuelle Liste der anerkannten Ausbildungsreedereien erhalten Sie auf Anfrage bei der BBS) oder an die Berufsberatungsstelle für Schifffahrtsberufe, Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH).

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:· Bewerbungsschreiben um einen Ausbildungsplatz· Lebenslauf und zwei Bewerbungsbilder· Kopie des gültigen Seediensttauglichkeitszeugnis oder Voruntersuchungsbefunds· Kopien der letzten Schul-, Berufsschul- und ggf. Arbeitszeugnisse

Die BBS vermittelt keine Ausbildungsplätze!

Vorraussetzungen und Eigenschaften

· Mindestens Hauptschulabschluss· Seediensttauglichkeit für den Decks - und Maschinendienst· Mindestens 16 Jahre alt· Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern für die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt· Handwerkliches Geschick und technisches Interesse· Gute bis zufriedenstellende Noten in Mathematik und Physik· Die Bereitwilligkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team· Die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in Englisch zu verständigen

Schiffsmechaniker / Schiffsmechanikerin

Überbetriebliche Ausbildung in der Metallbearbeitung (7 - 11 Wochen)Überbetriebliche Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (2 Wochen)

Berufsschule - 1. Schulzeitblock 12 Wochen

Berufsschule - 2. Schulzeitblock 12 WochenAbschlussprüfung Teil I am Ende des 2. Blocks

Berufsschule - 3. Schulzeitblock 12 WochenAbschlussprüfung Teil II am Ende des 3. Blocks

Überbetriebliche Ausbildungsstätte 9 - 13 Wochen

Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb

Ausbildungsstätte Schiff

Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb

Ausbildungsstätte Schiff

Page 8: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Die Hauptverantwortung an Bord trägt der Kapitän. Ihm zur Seite stehen der Leiter der Maschinenanlage und der 1. Nautische Offizier. Beide leiten an Bord jeweils ein Team von nautischen und technischen Fachkräften.

Nautische Schiffsoffizierinnen und -offiziere  haben ihren Arbeitsplatz hauptsächlich auf der Brücke eines Schiffes, von wo aus sie es navigieren und in Vertretung des Kapitäns rund um die Uhr mit Seewache gehen. Während der Liegezeit des Schiffes im Hafen überwachen Nautiker die Lade- und Löscharbeiten.

Nautische Wachoffiziere sind zuständig für die praktische Überwachung und Verwaltung der Sicherheitsein-richtungen, der Rettungsboote und Brandschutzeinrichtungen sowie für die Ausbildung der Besatzung in der Schiffssicherheit und Gefahrenabwehr. Sie kümmern sich auch um die Gesundheitspflege an Bord und das Schiffshospital. Nautiker sorgen für die Pflege und Instandhaltung der Navigationseinrichtungen der Brücke sowie der nautischen Literatur und der Seekarten. Nautische Wachoffiziere und -offizierinnen stellen mit dem Kapitän/der Kapitänin und dem Ersten Nautischen Offizier/der Ersten Nautischen Offizierin die Navi-gation sicher. Sie achten auch auf die Einsatzfähigkeit der technischen Einrichtungen auf der Brücke. Zudem bilden sie die Rettungsmannschaften aus und wirken bei verwaltungstechnischen Arbeiten mit. Sie sind dem Ersten Nautischen Offizier bzw. der Ersten Nautischen Offizierin sowie dem Kapitän oder der Kapitänin nach-geordnet.

Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzun-gen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code, dem gemeinsamen Über-einkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert.

3. Kapitel

Ausbildungsziele der Fachschulen und Fachhochschulen sind die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers und eines Kapitäns wahrnehmen zu können:

Gesellschaft und Kommunikation: Deutsch, Englisch, Informations- und Kommunikationstechnik, Seeverkehrs- und Reedereibetriebswirtschaft, Politik/Sozialkunde, Telekommunikation

Seefahrtbezogene Naturwissenschaf-ten: Mathematik, Physik, Schiffstechnik und Umweltschutz, Chemie

Schiffsführung:Navigation, Wachdienst, Meteorologie, Manövrieren, maritimes Englisch, Systemüberwachung

Ladungsumschlag und Stauung:Schiffbau, Schiffstheorie, Ladungstech-nik, gefährliche Ladungen, Tankschiff-fahrt, Seehandelsrecht

Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord:Personalführung, Notfallmanagement, Verwaltung und Umweltschutz, Gesund-heitspflege

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker

Einführungslehrgang für den Dienst auf Tankschiffen

Projekte

Ausbildungsinhalte der Fach-schule Nautik

Grundlagen des Studiums:Mathematik, Informatik, Mechanik, Wärme-lehre, Elektrotechnik, Chemie, Soziologie, Psychologie, Englisch, Betriebs- und Volks-wirtschaftslehre, allgemeines Recht

Schiffsführung: Navigation, Wachdienst, Meteorologie, Manövrieren, maritimes Englisch, System-überwachung

Ladungsumschlag und Stauung:Schiffbau, Schiffstheorie, Ladungstechnik, gefährliche Ladungen, Tankschifffahrt, See-handelsrecht

Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord:Personalführung, Notfallmanagement, Verwal-tung und Umweltschutz, Gesundheitspflege

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker

Einführungslehrgang für den Dienst auf Tankschiffen

Ergänzungs- und Vertiefungsfächer (hochschulspezifisch)

Ausbildungsinhalte der Fachhoch-schule Nautik

Page 9: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Ein effektiver Schiffsbetrieb wird nur durch eine gute Zusammenarbeit aller Besatzungsmitglieder  erreicht. Dies durch umsichtige Personal-führung zu erreichen ist ebenfalls die Verantwortung des Kapitäns. Er ist der  Stellvertreter des Reeders an Bord  und leitet den Betrieb „Schiff“. Er plant und überwacht alle anfallenden Arbeiten und ist auch für die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebes verantwortlich.Insbesondere auf großen Schiffen liegen eine Vielzahl nautischer, techni-scher und kaufmännischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in seiner Hand. In erster Linie trägt der Kapitän die Verantwortung für das Schiff als solches sowie für seine Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen. Auch für die Navigation und die Sicherheit an Bord zeichnet er sich verantwortlich. Seine nächsten Mitarbeiter sind der Leitende In-genieur und der Erste Offizier. Als Betriebsleiter ist der Schiffsführer für die Besatzung und die Arbeitsorganisation, als Personenbeförderer oder Frachtführer für die Passagiere und die Ladung verantwortlich.

Zum Kapitän kann man vom Reeder ernannt werden, wenn man über die notwendige Persönlichkeit, Qualifikation, Erfahrung und das geeig-nete Befähigungszeugnis verfügt. Der Weg zum Kapitän beginnt beim Nautischen Schiffsoffizier.

Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code genau definiert.

Vorraussetzungen

Kapitän / Kapitänin

2 Jahre FachschuleBildungsgang Nautik mit Abschluss Techniker

3 Jahre / 6 SemesterFachhochschulstudiumNautik mit Abschluss Bachelor

Nach dem Fachschulbesuch / nach dem Studium

mind. 3 Jahre Seefahrtzeitals Wachoffizier

· Alle Schulabschlüsse Duale Ausbildung zum Schiffsmechaniker

· Realschulabschluss 2-jährige Berufsschule „Schiffsbetriebstechnischer Assistent“ und 12 Monate praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer Offiziers- assistent (NOA)

· Abitur oder FH-Reife Duale Ausbildung zum Schiffsmechaniker oder 12 Monate praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent oder 2 x 6 Monate Praxissemester im acht- semestrigen Fachhochschulstudiengang

Nautischer Wachoffizier

mind. 1 Jahr Seefahrtzeit alserster Nautischer Offizier

mind. 1 Jahr Seefahrtzeitals Wachoffizier

Erster Nautischer Offizier

Page 10: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Maschinenanlagen und technische Systeme auf heutigen Seeschiffen sind mit ihren zahl-reichen Hilfs- und Nebenaggregaten Kraftwerke, die in der Vielfalt ihrer Funktionen so kom-pakt an Land kaum anzutreffen sind. Sie sorgen für den Antrieb des Schiffes, seine Steuerung pakt an Land kaum anzutreffen sind. Sie sorgen für den Antrieb des Schiffes, seine Steuerung

sowie die Stromversorgung, für die Frischwasserversorgung und Abwasseraufbereitung. Auch die Klimatisierung, die sanitäre Einrichtung und Stromversorgung des Wohn- und Freizeitbe-reiches fallen in den Bereich der Maschinenanlage eines Seeschiffes.

Ein Leiter oder eine Leiterin der Maschinenanlage ist verantwortlich für den rei-bungslosen Ablauf des Maschinenbetriebs, dessen Organisation, Koordination und Funktion im Rahmen der internationalen Regeln und Gesetze. Der Leiter der Maschinenanlage wird vom Reeder ernannt, wenn die notwendige Persönlich-keit, Qualifikation, Erfahrung  und das geeignete Befähigungszeugnis vorliegen. Der Weg zum Leiter der Maschinenanlage beginnt beim Technischen Schiffsoffizier.

Technische Schiffsoffizierinnen und -offiziere unterstützen den Leiter der Ma-rschinenanlage bei seinen Aufgaben. Sie haben zudem aktive Aufgaben in allen Bereichen der

Schiffssicherheit, sei es in der Brandbekämpfung oder dem Rettungsbootsdienst, und sor-gen für den Arbeitsschutz und die Ausbildung in ihrem Aufgabenbereich. Sein Aufgabenfeld ffreicht von der Sicherung des täglichen Schiffsbetriebes, der Kraftstoffversorgung und –be-vorratung über die Pflege und Reparatur der Anlagen bis hin zur Kooperation mit örtlichen Behörden im Notfall. Aufgaben, die viel Disziplin, Weitsicht und fundiertes Know-how erfor-dern. Denn moderne Maschinenanlagen sind echte Giganten - bis zu 2.000 Tonnen schwer, so groß wie ein vierstöckiges Wohnhaus und mit einer Power von bis zu 100.000 Pferdestärken. Der Antrieb reicht aus, um mühelos eine ganze Kleinstadt mit Strom und Energie zu versor-

t gen. Untergebracht sind die riesigen Anlagen auf engstem Raum im Bauch der Schiffe. Dortmüssen sie ständig überwacht, gewartet und gepflegt werden.JJe nach Schiffsgröße oder aufgrund besonderer Erfordernisse werden auf Kauffahrteischif-ffffen aller Größen auch Schiffsoffiziere/-offizierinnen als Dritte Technische Schiffsoffiziere/-offizierinnen (auch Wachingenieure/-ingenieurinnen genannt) eingesetzt. In dieser Funktion beginnen oft Absolventen und Absolventinnen eines schiffsbetriebstechnischen Fachhoch-schulstudienganges oder der Fachschulen den technischen Dienst auf Schiffen. Vorgesetzte

der Technischen Wachoffiziere und -offizierinnen sind die Leiter/-innen der Maschinenanlagesowie Zweite Technische Schiffsoffiziere und -offizierinnen als deren Stellvertreter bzw. Stell-vertreterinnen.

Auch hier sind die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Auch hier sind die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowiePflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste durch den STCW-Code genau definiert.

Page 11: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Gesellschaft und Kommunikation: Englisch, Informatik, Wirtschaftslehre, Personalführung, Gesundheit, Überwa-chung des technischen Schiffsbetriebs, Schiffsmaschinenbetrieb, Instandhaltung

Seefahrtbezogene Naturwissenschaften:Mathematik, Physik/Thermodynamik, Mechanik/Maschinendynamik/Maschi-nenelemente, technischer Umweltschutz, Schiffbau/Sicherheit, Chemie

Schiffsmaschinenbetrieb:Betriebs- und Werkstoffe im Maschinen-betrieb, Werkstofftechnik, Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Maschi-nen und Anlagen, Leittechnik, Verbren-nungskraftmaschinen und- anlagen, Arbeitsmaschinen und Anlagen, Dampf-anlagen

Projekte

Ausbildungsinhalte der Fachschule Schiffsbetriebstechnik

Grundlagen des Studiums:technische Mathematik, Werkstoff technik, Maschinenelemente, Physik, Thermodynamik, Englisch, Mathematik, Informatik, Chemie, Maschinendynamik, Wirtschaftslehre, Recht, Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der Elektrotechnik

Schiffsbetriebstechnik:Arbeitsmaschinen und Anlagen, Verbrennungs-kraftmaschinen und Anlagen, Dampfanlagen

Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord:Schiffsmaschinenbetrieb, Überwachung destechnischen Schiffsbetriebs, Instandhaltung, Schiffbau/Sicherheit, Personalfürsorge und Gesundheit, Einführungslehrgang für den Dienst auf Tankschiffen

Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik:Elektrische Maschinen und Anlagen, Leittechnik

Ergänzungs- und Vertiefungsfächer:(hochschulspezifisch)

Ausbildungsinhalte der Fachhoch-schule Schiffsbetriebstechnik

Vorraussetzungen

Leiter / Leiterin der Maschinenanlage

2 Jahre FachschuleBildungsgang Schiffsbetriebstechnikmit Abschluss Techniker

3 Jahre / 6 SemesterFachhochschulstudiumSchiffsbetriebstechnik mit Abschluss Bachelor

Nach dem Fachschulbesuch / nach dem Studium

mind. 3 Jahre Seefahrtzeitals Wachoffizier

Technischer Wachoffizier

· Abitur oder FH-Reife Duale Ausbildung zum Schiffsmechaniker oder 18 Monate praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Technischer Offiziersassistent oder 26 Wochen technisches Vorpraktikum, 2 x 6 Monate Praxissemester im acht- semestrigen Studiengang

· Alle Schulabschlüsse Duale Berufsausbildung zum Schiffsmechniker oder Facharbeiter in einem Metall - oder Elektroberuf und 12 Monate Fahrtzeit im Maschinendienst

· Realschulabschluss Berufsfachschule„Schiffsbetriebstechnischer Assistent“ und 12 Monate praktische Ausbildung und See- fahrtzeit als Technischer Offiziersassistent (TOA)

mind. 1 Jahr Seefahrtzeit alserster Technischer Offizier

Erster Technischer Offizier

mind. 1 Jahr Seefahrtzeitals Wachoffizier

Prinzipiell gibt es zwei Wege, die zum Befähigungszeugnis nach STCW führen: Der eine führt über die zweijährige Fachschule und endet mit dem Befähigungszeugnis nach STCW auf der Basis eines „Staatlich geprüften Technikers“. Der andere Weg führt über ein Studium an einer Fachhochschule. Dieses Studium schließt mit dem Bachelor ab.

Page 12: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Nautische/r Offiziersassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte fachpraktische Ausbildung und Seefahrtzeit mit dem Ziel, nach anschließendem Studium an der Fach-hochschule für Nautik das Befähigungszeugnis als Nautische/r Wachoffizier/in zu erwer-ben.

Während der vorgeschriebenen 12-monatigen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit sind inhaltlich die Vorgaben der STCW-Vereinbarung zu erfüllen.

Voraussetzung für die Anmusterung als nautischer Offiziersassistent ist die Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung. Die Bescheinigung wird von der BBS ausgestellt, wenn der Be-werber nachweist:

1. die Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder den Abschluss der Berufsfachschule Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA)-Nautik, 2. die Seediensttauglichkeit für den Decksdienst,3. einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung als nautischer Offiziersassistent wird von der BBS bescheinigt.

Hierfür sind vom Offiziersassistenten vorzulegen:

1. die Ausbildungsbescheinigung zur Anmusterung als nautischer Offiziersassistent,2. die vom Offiziersassistenten ordnungsgemäß geführten Tätigkeitsnachweise,3. die vom verantwortlichen nautischen Schiffsoffizier/Ausbilder oder vom Kapitän ordnungsgemäße Bestätigung der ausgeführten Tätigkeiten im Training Record Book,4. Dienstbescheinigung (Fahrzeitnachweis) über die Seefahrtzeit als nautischer Offi-

zierassistent und5. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem vom BSH anerkannten

Sicherheitslehrgang

n

4. Kapitel

·Schiffsführung auf Betriebsebene· Planen und Durchführen einer Reise· See- und Hafenwache· Steuern und Manövrieren des Schiffes etc.· Handeln in Notlagen etc.

Ladungsumschlag- und stauung auf Betriebsebene· Überwachung der Ladungsfürsorge während der Seereise· Überwachen des Ladens, Stauens und des Sicherns von Ladungen· Überwachen des Entladens von Ladungen

Kontrolle des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord auf Betriebsebene· Einhalten der Umweltvorschriften· Handhabung von Rettungseinrichtungen· Brandschutz und –abwehr sowie Kontrolle · Erste Hilfe an Bord· Gefahrenabwehr· Rechtliche Vorschriften und Verwaltung etc.

Page 13: Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten; · die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (kurz: STCW-Übereinkommen)

Technische/r Offiziersassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte fachpraktische Ausbildung und Seefahrtzeit mit dem Ziel, nach anschließendem Studium an der Fach- oder Fachhochschule für Schiffsbetriebstechnik und weiteren entsprechenden Seefahrtzei-ten das technische Befähigungszeugnis als Technische/r Wachoffizier/in zu erwerben.Während der vorgeschriebenen 18- bzw. 12-monatigen praktischen Ausbildung und See-fahrtzeit sind inhaltlich die Vorgaben der STCW-Vereinbarung zu erfüllen.

Ausbildung als technischer Offiziersassistent

Voraussetzung für die Anmusterung als technischer Offiziersassistent ist die Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung. Die Bescheinigung wird von der BBS ausgestellt, wenn der Be-werber nachweist:

1. die Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder den Abschluss der Berufsfachschule Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA)-Technik

2. die Seediensttauglichkeit für den Maschinendienst,3. einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass).

Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung als technischer Offiziersassistent wird von der BBS bescheinigt.

Hierfür sind vom Offiziersassistenten vorzulegen:

1. die Ausbildungsbescheinigung zur Anmusterung als technischer Offiziersassistent,2. die vom Offiziersassistenten ordnungsgemäß geführten Tätigkeitsnachweise,3. die vom verantwortlichen technischen Schiffsoffizier/Ausbilder oder vom Leiter

Maschinenanlage ordnungsgemäße Bestätigung der ausgeführten Tätigkeiten im Training Record Book,

4. Dienstbescheinigung (Fahrzeitnachweis) über die Seefahrtzeit als technischer Offi-zierassistent und

5. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem vom BSH anerkannten Sicherheitslehrgang

Metallbearbeitung· Metallbearbeitung in der Lehrwerkstatt· Improvisationsarbeiten im laufenden Schiffsbetrieb etc.· Schiffsbetriebstechnik auf Unterstützungsebene· Gehen einer Maschinenwache· Betrieb von Wärmeübertragungsanlagen· Betrieb von Noteinrichtungen etc.

Schiffsbetriebstechnik auf Betriebsebene· Gebrauch von Werkzeugen, Prüfgeräten· Aufrechterhaltung einer sicheren Maschinenwache· Betrieb der Haupt- und Hilfsmaschinen und der damit verbundenen Überwachungs-

systeme, etc.

Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik auf Betriebsebene

Wartung und Instandsetzung auf Betriebsebene

Überwachung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen auf der Betriebsebene· Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von Meeres- verschmutzungen· Aufrechterhaltung der Seetüchtigkeit des Schiffes· Einsatz von Rettungsmitteln· Verhütung, Eindämmung der Ausbreitung und Bekämpfen von Bränden an Bord etc.

Die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Offizieren des nautischen oder technischen Schiffsdienstes sind:

· Verordnung über die Befähigung von Seeleuten in der Seeschifffahrt in der jeweils gültigen Fassung (vorher Schiffsoffiziers-Ausbildungsverordnung)

· Richtlinien des Bundes für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer oder technischer Offiziersassistent

· Ausbildungs,- Studien- und Prüfungsanforderungen der Fach- und Fachhochschulen

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Auszubildende zum Schiffsmechaniker, Offiziersassistenten oder andere Personen, die erstmalig eine Beschäftigung an Bord aufnehmen, müssen an einer Einführungsausbil-dung nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes teilgenommen haben. Die Einführungsausbildung wird in Form einer Information und Unterweisung an Bord durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung der Einführungsausbildung an Bord ist der Kapitän.

Sicherheitsgrundausbildung für Seeleute

Auszubildende zum Schiffsmechaniker, Offiziersassistenten oder andere Seeleute, die Auf-gaben und Pflichten im Bereich der Sicherheit oder des Umweltschutzes wahrzunehmen haben, müssen an einer Sicherheitsgrundausbildung nach Regel VI/1 des STCW-Überein-kommens in Verbindung mit Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes teilgenommen haben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Sicherheitsgrundausbildung wird dokumentiert durch den Befähigungsnachweis über die Sicherheitsgrundausbildung.

Auszubildende erhalten vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Be-fähigungsnachweis über die Sicherheitsgrundausbildung, wenn sie Folgendes nachweisen:

1. die Teilnahme am ersten Schulzeitblock einer seemännischen Berufsschule, 2. die erfolgreiche Teilnahme an der zweiwöchigen überbetrieblichen Ausbildung in der

Brandabwehr und Rettung sowie Gefahrenabwehr,3. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (16 Stunden)

Offiziersassistenten und andere Seeleute erhalten vom BSH ein Befähigungsnachweis über die Sicherheitsgrundausbildung, wenn sie die erfolgreiche Teilnahme an einem zwei-wöchigen anerkannten Lehrgang nachweisen.

5. Kapitel

Befähigung von Rettungsbootleuten

Seeleute, die Aufgaben und Pflichten eines Rettungsbootmanns wahrzunehmen haben, müssen an einem einwöchigen anerkannten Lehrgang nach Abschnitt VI/2-1 des STCW-Codes teilgenommen haben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang wird dokumentiert durch den Befähigungsnachweis für Rettungsbootleute.

Auszubildende zum Schiffsmechaniker erhalten vom BSH den Befähigungsnachweis für Rettungsbootleute, wenn sie in der Abschlussprüfung Teil 1 oder Teil 2 im Rettungsdienst mindestens ausreichende Leistungen erbracht und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Offiziersassistenten und andere Seeleute müssen für den Erwerb des Befähigungsnach-weises für Rettungsbootleute die erfolgreiche Teilnahme an einem vom BSH anerkannten Lehrgang nachweisen.

Befähigung in der Brandbekämpfung

Seeleute, die Brandbekämpfungsmaßnahmen zu planen, zu organisieren und zu kontrollie-ren haben, müssen an einem anerkannten Lehrgang nach Abschnitt VI/3 des STCW-Codes teilgenommen haben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang wird doku-mentiert durch den Befähigungsnachweis in der modernen Brandbekämpfung.

Für den Erwerb dieses Befähigungsnachweises ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vom BSH anerkannten Lehrgang nachzuweisen.

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Werde ich vielleicht seekrank?Wie ist das Leben an Bord? Wie ist es, seinen Arbeitsplatz immer dabei zu haben?Wie kommt man mit den ausländischen Kollegen zurecht?Seefahrt - ist das eigentlich etwas für mich?

Um solche Fragen zu beantworten und Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Schulen einen Einblick in die Arbeit und das Leben an Bord zu ermöglichen, gibt es das Ferienfahrer-Programm des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) in den Sommerferien.

Der VDR und seine Mitglieder kümmern sich hierbei um die Plätze. Die Schiffsreisen können nur eine Woche oder die gesamten Ferien dauern. Sie können auf Schleppern, auf Fähren oder auf großen Containerschiffen stattfinden, denn jedes Handelsschiff bietet einen einmaligen Einblick in ein ungewöhnliches Berufsfeld.

Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

· ein Mindestalter von 16 Jahren · Besuch einer allgemein bildenden Schule· ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs· Seediensttauglichkeit für Decks- und Maschinendienst oder nur Maschine· eine rechtzeitige Bewerbung zum 15. April des Jahres

und natürlich ein ernsthaftes Interesse an einem Beruf in der Seeschifffahrt

Nähere Informationen und interessante Berichte finden Sie unter: http://ausbildung.reederverband.de/berufsbilder/ferienfahrer.html

6. Kapitel

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Verband Deutscher ReederSeemännisches BerufsförderungswerkBurchardstraße 2420095 HamburgTel 040 35097-0Mail [email protected] www.reederverband.de

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V.Buschhöhe 828357 BremenTel 0421 17367-0Mail [email protected] www.berufsbildung-see.de

Zentrale Heuerstelle HamburgKurt-Schumacher-Allee 1620097 HamburgTel 040 2485-1319Mail [email protected] www.arbeitsagentur.de

Seeärztlicher Dienst der Knappschaft Bahn-See(Adressen der Vertrauensärzte der Seeberufsgenossenschaft)Millerntor 120359 HamburgTel 040 30388-5831Web www.bg-verkehr.de/dienststelle-schiffssicherheit/seeaerztlicher-dienst/ermaechtigte-aerzte

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Befähigungszeugnisse für SeeleuteBernhard-Nocht-Straße 7820359 HamburgTel 040 3190-7125Mail [email protected] www.bsh.de

Bildmaterial:© Fotolia, Shutterstock. Wir bedanken uns weiterhin bei der Schleswig-HolsteinischenSeemannsschule.

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