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Thüringer Ministerium fürBildung, Wissenschaft und Kultur
Notfallmanagementin der Kindertagesbetreuung
Handreichung
Notfallkalender
Leitlinien Erste Hilfe am Kind
Thüringer Ministerium fürBildung, Wissenschaft und Kultur
Gefahr
Impressum
Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt
Arbeitsgruppe: Beate Bach, Dr. Kerstin Dellemann, Ines Ewald, Tamara Koch,Bettina Löbl, Ursula Rüttinger, Annette Stephan, Kornelia Tolk
Mit freundlicher Zustimmung von Herrn Hanjo von Wietersheimdiente der Notfallkalender des Kindergarten Wiesenbronn alsAnregung.
In enger Zusammenarbeit mit dem DRK Bildungswerk ThüringenGmbH und dem DRK-Kreisverband Erfurt e.V. entstanden dieLeitlinien Erste Hilfe am Kind.
Mit dem Einverständnis der Autorinnen und der Verlage entnahmenwir inhaltliche Auszüge aus folgenden Werken:- Franz, Margit (2009, 4. Auflage): Tabuthema Trauerarbeit.
Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod.München: Don Bosco Verlag
- Hinderer, Petra und Kroth, Martina: Kinder bei Tod und Trauerbegleiten. 2. Auflage 2009, Jahrgang 2005.Münster: Ökotopia Verlag
Herr Peter Weidemüller, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst undKatastrophenschutz Erfurt, stellte die Grafik Gefahrenkreis zurweiteren Bearbeitung zur Verfügung.
Unser Dank gilt der Arbeitsgruppe „Sicherheit an Schulen“(mit Vertretern vom Amt für Bildung Erfurt, Amt für Brandschutz,Rettungsdienst und Katastrophenschutz Erfurt, BereitschaftspolizeiThüringen/Polizeipsychologischer Dienst, LandeskriminalamtThüringen, Thüringer Innenministerium),
dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit,der Unfallkasse Thüringen.
Druck Landesamt für Vermessung und Geoinformation! GeographischesInformationszentrum, Druckerei
Stand: August 2011
Kontakt: [email protected]
Alle Bezeichnungen von Personen/Personengruppen gelten für beide Geschlechter.
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Inhalt
Vorwort des Ministers ........................................……………………………………..…. 2
1 Einführung ………………………………………………………………………………..… 3
2 Arbeit mit den Materialien ………………………………………………………………..… 4
3 Hinweise zum Notfallmanagement ………………....................................................... 8
4 Handlungsempfehlungen bei Nichtabholen eines Kindes ……………………….......... 13
5 Hinweise zum Umgang mit Medien und Öffentlichkeit ……………………………….... 15
6 Formulare und Übersichten ………………….............................................................. 17
6.1 Checkliste über Festlegungen zum Notfallmanagement ………………………………. 17
6.2 Dokumentation und Reflexion eines Notfalls ……………………………...................... 19
6.3 Unfälle in Kindertageseinrichtungen ...…………………………………………………... 23
6.4 Unfallanzeige/-meldung …………………..................................................................... 24
6.5 Unterweisungen in Kindertageseinrichtungen ……………….……………………......... 26
7 Ratgeber zum Umgang mit Tod und Trauer in Kindertageseinrichtungen …………… 29
7.1 Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende ………………………………..…...… 29
7.2 Trauerbegleitung eines Kindes nach dem Verlust eines Familienmitgliedes ............. 36
7.3 Informationsbrief für Eltern zum Tod eines Kindes der Einrichtung ........................... 40
7.4 Informationsbrief für Eltern zum Tod eines Elternteils eines der Kinder …………….. 41
8 Literaturverzeichnis ………………………………………………………………………... 42
Teil II Notfallkalender (Inhaltsübersicht) ............................................................................. 43
Teil III Leitlinien Erste Hilfe am Kind (Inhaltsübersicht) ...……………………………….….… 44
1Teil I Handreichung - Inhaltsübersicht
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Lachen, Trubel, Gesang … Kindergärten sind fröhliche Orte. Hier lernen unsere Kleinen auf
eigenen Beinen zu stehen. Hier entdecken sie die Welt, beginnen Freundschaften.
Wir alle wollen, dass unsere Kindertageseinrichtungen sichere Orte sind. Damit gehört es zu
unserer Verantwortung, alles Erdenkliche zu tun, um Notfälle zu vermeiden.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass es trotzdem zu Notfallsituationen
kommen kann. Was ist zu tun bei pandemieartigen Erkrankungen, Bedrohungen durch Natur-
ereignisse oder Straftaten?
Die Ihnen vorliegenden Materialien „Notfallmanagement in der Kindertagesbetreuung“ geben
darauf schnell und zuverlässig Antwort. Mit einer Handreichung, einem Notfallkalender und den
Leitlinien Erste Hilfe am Kind erhalten Sie Empfehlungen für die Bewältigung von Notfall-
situationen.
Den Kindertageseinrichtungen und Kita-Trägern liegen für einzelne Bereiche, wie zum Beispiel
Brandschutz, bereits Materialien vor. Diese können und sollen keinesfalls ersetzt werden.
Gleiches gilt für regelmäßige Schulungen und Lehrgänge im Bereich Erste Hilfe.
Unsere Unterlagen sind ein Arbeitsinstrument, mit dessen Hilfe durch aufgezeigte Handlungs-
optionen verschiedenartige Notfallsituationen gelöst werden können. In der Praxis ist es
erforderlich, dass die jeweiligen Handlungsschritte der Notfallpläne den konkreten Situations-
bedingungen angepasst werden.
Allen Kindertageseinrichtungen und jedem Kita-Träger in Thüringen wird je ein Druckexemplar
der Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird eine digitale Fassung
erarbeitet, durch die die Möglichkeit der Verfielfältigung der Materialien gewährleistet wird.
Die Ihnen vorliegenden Materialen sollen helfen. Noch besser aber ist, dass Notfälle nicht
auftreten. Dies wünsche ich uns allen.
Christoph MatschieThüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
2Vorwort
1 Einführung
Unfälle, Großschadenslagen oder Straftaten geschehen meist unvorhergesehen und erfordern
ein schnelles und sicheres Vorgehen. Die Ernsthaftigkeit einer Situation einzuschätzen und ent-
sprechend zu agieren, stellt für die Beteiligten eine sehr große Verantwortung dar. In einer
schwierigen Lage Ruhe zu bewahren und die möglichst richtigen Entscheidungen zu treffen,
erfordert Handlungskompetenz. Diese kann durch gezielte Präventionsmaßnahmen, Notfall-
strategien und eindeutige, transparente Regelungen verbessert werden. Die Materialien
„Notfallmanagement in der Kindertagesbetreuung“ können dabei unterstützend wirken. Voraus-
setzung dafür ist, sich mit den Inhalten präventiv auseinanderzusetzen und ein Notfallmanage-
ment für die jeweilige Kindertageseinrichtung zu entwickeln bzw. auszubauen.
Die Materialien bestehen aus: Teil I Handreichung
Teil II Notfallkalender
Teil III Leitlinien Erste Hilfe am Kind
Entstehung
Die vorliegenden Materialien wurden von einer Gruppe erarbeitet, zu der sowohl Kita-
Leiterinnen und Fachberater als auch Mitarbeiter des Thüringer Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur gehörten. Erfahrungen aus der Erstellung des Ordners „Umgang mit
Krisen und Notfällen an Schulen“ flossen in die Erarbeitung mit ein, wie auch der
„Notfallkalender“ des Kindergartens in Wiesenbronn.1 Die Erstellung der Materialien erfolgte in
enger Zusammenarbeit mit Experten verschiedener Bereiche, wie der Polizei, der Feuerwehr,
dem Deutschen Roten Kreuz u. a.
Ziele
Die Materialen „Notfallmanagement in der Kindertagesbetreuung“ richten sich sowohl an Träger
und Leitungen von Kindertageseinrichtungen, an pädagogische Fachkräfte, das technische
Personal in Kindertageseinrichtungen als auch an Kindertagespflegepersonen. Sie stellen eine
Arbeitsgrundlage zur Notfallprävention, -intervention und -reflexion in Kindertageseinrichtungen
dar, haben Angebotscharakter und sind keine zwingend umzusetzenden Vorgaben.
Andere einschlägige Handreichungen und Richtlinien zu einzelnen Bereichen sollen und
können sie nicht ersetzen. Vielmehr bilden die vorliegenden Materialien eine Orientierungshilfe
zur Weiterentwicklung des bestehenden Notfallmanagements und zur Bewältigung unter-
schiedlicher Notfallsituationen. Ein zentrales Anliegen besteht darin, durch geeignete präventive
Maßnahmen und Regelungen sowie durch Notfallpläne mit Hinweisen zur Intervention das
Handeln in Notfallsituationen zu unterstützen.
Weiterentwicklung des Notfallmanagements
In der Handreichung, Seite 8, werden im Abschnitt „Hinweise zum Notfallmanagement“ Empfeh-
lungen zur Konzeptentwicklung gegeben. Es empfiehlt sich, ein solches Konzept gemeinsam
mit dem Träger sowie unter Einbeziehung der Mitarbeiter für jede Kindertageseinrichtung zu
entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
1http://www.notfallseelsorge.de/Besondere%20Einsaetze/KiGa-Notfallkalender.pdf
3Einführung
2 Arbeit mit den Materialien
Anwendung der Materialien
Wie unter „Ziele“ bereits ausgeführt, richten sich die Materialien an einen großen und brei-
ten Nutzerkreis. Daraus, wie auch aus der Spezifik einer konkreten Notfallsituation, ergeben
sich unterschiedliche Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume. Für diverse Situationen
und Bereiche bestehen bereits Festlegungen durch die einzelnen Träger. Diese können sehr
differieren und Einfluss auf die Umsetzung bzw. Anpassung einzelner Empfehlungen aus den
vorliegenden Materialien haben. Um dem Rechnung zu tragen, weisen aufgeführte Maßnahmen
und Empfehlungen durchgängig einen hohen Verallgemeinerungsgrad auf und müssen oftmals
den Gegebenheiten vor Ort entsprechend angepasst werden. Daher erheben sie keinen
Anspruch auf Vollständigkeit oder auf Regelungen im Detail.
Die Handlungsabfolgen in den Notfallplänen des Notfallkalenders dienen der Orientierung,
damit wesentliche Schritte nicht vergessen werden. Für das konkrete Agieren in einer
Notfallsituation müssen die Hinweise, sowohl inhaltlich als auch in der Reihung angepasst an
die jeweilige Situation, umgesetzt werden.
Es besteht zum Beispiel ein maßgeblicher Unterschied darin, ob eine Erzieherin in einem
Notfall auf sich allein gestellt ist oder ob mehrere Personen vor Ort sind und gleichzeitig
verschiedene Interventionsmaßnahmen einleiten und umsetzen können. Gleiches gilt ebenfalls
für die Erste Hilfe bei Verletzungen und Erkrankungen.
Prävention
In einer Notfallsituation ist ein intensives Durcharbeiten von Unterlagen kaum möglich und nicht
realistisch!
Sowohl der Notfallkalender als auch die Leitlinien Erste Hilfe am Kind können in einer
komplexen Notfallsituation lediglich als Gedächtnisstütze dienen, um sich schnell einen
Überblick über ein angemessenes Vorgehen zu verschaffen.
Notfallpartner
Fluchtwegepläne
Nachbetreuung
Reflexion
Prävention
Kalenderform
Anwendung
Notfallpläne
Notruf/Einsatzkräfte
Leitlinien für Notfallsituationen ersetzen nicht den gesunden Menschenverstand und die
persönliche Einschätzung!
Entscheidend für die Handlungskompetenz in Notfällen ist daher, wie intensiv sich die
Mitarbeiter im Vorfeld mit den Materialien und den Interventionsstrategien auseinander
gesetzt haben!
4Arbeiten mit den Materialien
GefahrKindeswohlgefährdung
Damit das grundsätzliche Vorgehen in einer Notfallsituation bekannt ist, sollten sich Kollegien
präventiv mit dem Notfallkalender auseinandersetzen (Handreichung: Hinweise zum Notfall-
management, S. 8).
Die Umsetzung der aufgelisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen in den Leitlinien Erste Hilfe am Kind
setzt Grundkenntnisse voraus und ist darauf ausgerichtet, das in Schulungen Gelernte ins
Gedächtnis zu rufen. Dieses kann maßgeblich befördert werden, wenn sich die Mitarbeiter mit
einzelnen Themen regelmäßig auseinander setzen. Es ist darauf zu achten, dass bei neuen
fachlichen Erkenntnissen und Vorgaben zur Ersten Hilfe die entsprechenden Inhalte durch die
Nutzer aktualisiert werden!
Gestaltung in Kalenderform
Um den Notfallkalender und die Leitlinien Erste Hilfe am Kind schnell griffbereit zu haben, wird
empfohlen, diese so zu bearbeiten, dass sie gut einsehbar an die Wand gehängt werden
können. Zur schnelleren Orientierung wurde in beiden Materialien eine seitliche Registratur
und beim Notfallkalender zusätzlich eine Abstufung in Längsrichtung zur Unterteilung der
Rubriken vorgenommen (siehe nachfolgende Abbildung).
Notfallpläne - Aufbau und Struktur
Auf dem Deckblatt des Kalenders sind alle wichtigen Informationen zum Absetzen eines Notrufs
(W-Fragen, Notrufnummern, Angaben zur Kita) übersichtlich aufgelistet. Die Notrufliste auf der
letzten Seite enthält weitere Notrufnummern, die zum Teil von der jeweiligen Einrichtung
eingetragen/ergänzt werden müssen.
Die Notfälle im Kalender sind in drei Rubriken gegliedert: Notfälle durch Straftaten, Notfälle
medizinisch/sozial, Notfälle durch Feuer/Technik/Wetter. Zu jeder Rubrik gehört ein Deckblatt
mit einer Inhaltsübersicht, einer Auflistung von Themen in der Handreichung sowie Hinweisen
auf Dokumentation und Reflexion von Notfällen. Die Handlungsabfolgen in Notfallplänen sind
unterteilt in zwei Abschnitte. Die oberen Hinweise richten sich auf Sofortmaßnahmen, die im
Notfall von jedem Mitarbeiter eingeleitet werden. Die unteren Hinweise sind überschrieben mit
„Aufgaben der Kita-Leitung“. Hier sind Maßnahmen aufgelistet, die den Sofortmaßnahmen in
der Regel zeitlich nachgeordnet sind, in der Verantwortung der Kita-Leitung bzw. ihrer
Vertretung liegen und von der Leitung umgesetzt bzw. veranlasst werden. Ist die Kita-Leitung
Notfallkalender Leitlinien Erste Hilfe am Kind
Empfohlen wird, beideMaterialien möglichst inallen Gruppenräumen gutsichtbar anzubringen.
5Arbeiten mit den Materialien
bei einem Notfall am Ort des Geschehens, leitet sie alle Maßnahmen, auch die
Sofortmaßnahmen.
Grundsätzlich muss aber auch jeder Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung in der Lage sein,
in einem Notfall eigenständig Interventionsmaßnahmen einzuleiten.
Für einen Notruf wird in den Notfallplänen jeweils eine Notrufnummer (110 oder 112) angege-
ben. Für den Fall, dass die angegebene Nummer auf Grund einer Überlastung (z. B. Groß-
schadensereignis) nicht zur Verfügung steht, ist die jeweils andere Notrufnummer zu wählen.
Wenn sich Hinweise in den Notfallplänen sowohl auf die im Einsatz befindliche Polizei als auch
auf die Feuerwehr beziehen, wie beispielsweise bei einem Brand oder einer Explosion, wird
einheitlich die Bezeichnung Einsatzkräfte als übergeordneter Begriff verwendet.
Bei Notfällen, die eine Evakuierung erforderlich machen, wird im jeweiligen Notfallplan immer
auf die Zusammenarbeit mit dem Notfallpartner verwiesen. Empfehlenswert ist eine Verein-
barung mit einer Einrichtung/Firma aus der näheren Umgebung, welche im Fall einer
Evakuierung die Kindertageseinrichtung unterstützen kann, z. B. durch Bereitstellung von
Aufenthaltsräumen und bei der Betreuung der Kinder (Handreichung: Hinweise zum Notfall-
management, S. 8).
In einzelnen Notfallplänen befindet sich der Hinweis „Fluchtwegepläne bereit halten“. Für
spezielle Einsätze kann es erforderlich sein, dass Einsatzkräfte vorab über bauliche
Gegebenheiten informiert sind. Dies kann dadurch unterstützt werden, dass Kopien der
Fluchtwegepläne, die im Gebäude aushängen, den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt
werden. Die Vervielfältigung und Weitergabe von Fluchtwegeplänen sollte mit der Firma, die die
Pläne erstellt hat, abgestimmt werden. Ob die Kopien in den örtlichen Dienstellen der Polizei
und Feuerwehr deponiert werden, ist individuell abzusprechen.
Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
Für das Vorgehen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben die Thüringer Landes-
regierung, der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die
Landesärztekammer Thüringen eine „Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der
ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen“ 1 erarbeitet.
1http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/brosch__re_kinderschutz_aktuell.pdf
Ausschlaggebend ist zunächstdie persönliche
Einschätzung der Situation.
Die weitere Abschätzungder Gefährdung
obliegt der Polizei/Feuerwehr.
Wenn eine Situation es erfordert, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet,einen Notruf abzusetzen!
(auch ohne Absprache mit Leitung/Träger)
Etwaige Kosten, z. B. auf Grund einer Fehleinschätzung einer Situation,entstehen den Mitarbeitern nicht.
6Arbeiten mit den Materialien
Für Kindertageseinrichtungen wird insbesondere verwiesen auf:
C. II. Kindertageseinrichtungen
Anlage 4 Leitlinien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Anlage 5 Verlaufsdokumentation bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung
In den Notfallplänen wird mehrfach auf die Zusammenarbeit mit „insoweit erfahrenen
Fachkräften“ hingewiesen. Entsprechend § 8a Abs. 2 SGB VIII und den Hinweisen in der
genannten Empfehlung sollte für jede Kindertageseinrichtung eine „insoweit erfahrene
Fachkraft“ Ansprechpartner sein, die bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hinzuge-
zogen wird und die Einrichtung unterstützt.
Aufarbeitung und Nachbetreuung
In den Notfällen, die eine erhebliche psychische Belastungssituation darstellen, wird folgender
Hinweis gegeben: „Aufarbeitung des Vorfalls und Nachbetreuung unterstützen“.
Nach einem derartigen Notfall sollten die Kita-Leitung und das pädagogische Personal die
Aufarbeitung unterstützen. Dazu kann gehören, dass spezielle Maßnahmen im Umgang mit den
Kindern ergriffen werden, aber auch, dass einzelne Mitarbeiter der Einrichtung oder Angehörige
von Kindern Beratung erfahren und ggf. auf Möglichkeiten der Unterstützung durch externe
Fachkräfte aufmerksam gemacht werden.
Dokumentation und Reflexion von Notfällen
Auf den Deckblättern der einzelnen Notfallrubriken werden Maßnahmen aufgeführt, die zur
Bewältigung von allen aufgelisteten Notfällen beitragen:
• Eintragung ins Verbandbuch und/oder Unfallmeldung vornehmen
• Dokumentation und Reflexion vornehmen
• ggf. Berichte fertigen und zeitnah dem Träger zuleiten
Um die Dokumentation und Reflexion zu unterstützen, wurde ein Formular entwickelt (Hand-
reichung: Dokumentation und Reflexion eines Notfalls, S. 19).
Es dient der Erfassung wichtiger Informationen sowie eingeleiteter Maßnahmen (Dokumen-
tation) und enthält Schwerpunkte für abschließende Beratungen mit dem Träger, der Leitung,
dem pädagogischem Personal und ggf. dem technischem Personal (Reflexion).
§ 8a Abs. 2 SGB VIII:
In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch
erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender
Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft
hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorge-
berechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese
für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend
erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
7Arbeiten mit den Materialien
3 Hinweise zum Notfallmanagement
In Kindertageseinrichtungen trägt die Hauptverantwortung für das Notfallmanagement der
jeweilige Kita-Träger in engem Zusammenwirken mit der Kita-Leitung. Aber auch jede einzelne
Erzieherin hat gegenüber den ihr anvertrauten Kindern eine Garantenstellung inne, die sie zu
einer besonderen Fürsorge verpflichtet; insbesondere bei der Intervention in Gefahren-
situationen.
Im Bereich der Kindertagespflege sind besondere Bedingungen bei der Notfallprävention und
-intervention zu beachten, da in den überwiegenden Fällen Kinder von nur einer Person betreut
werden. Dies macht eine enge präventive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt
und weiteren Partnern unerlässlich und erfordert insbesondere Maßnahmen zur Absicherung
einer schnellen telefonischen Kontaktaufnahme im Notfall.
Ein koordiniertes Notfallmanagement beinhaltet die gezielte Vorbereitung auf mögliche
Gefahrenmomente, die unmittelbare und angemessene Reaktion in Notfallsituationen sowie die
Auswertung von Maßnahmen zur Bewältigung von Notfällen. Ein Konzept zum Notfall-
management sollte konkrete Aussagen und Regelungen beinhalten zu den Bereichen:
Die nachfolgenden Ausführungen bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung des
Notfallmanagements in der Kindertagesbetreuung. Die Schwerpunkte und Hinweise erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und tragen Empfehlungscharakter.
Maßnahmen zur Prävention
Standort der Materialien zum Notfallmanagement festlegen/bekanntgeben
• Kopien des Notfallkalenders und der Leitlinien Erste Hilfe am Kind möglichst in jedem
Gruppenraum, zumindest für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich, vorhalten
• Standort weiterer Materialien zur Notfallbewältigung (z. B. Brandschutzordnung) bekannt-
geben
• für Einsatzkräfte Kopien der Fluchtwegepläne vorhalten, dazu:
- mit der Firma, die die Pläne erstellt hat, Berechtigung, Kopien anzufertigen,
absprechen/Einverständnis einholen
- mit örtlicher Polizei und Feuerwehr klären, ob die Kopien in den Dienststellen hinterlegt
werden
Notfälle sind in der Regel plötzlich eintretende, gravierende und oft folgenschwere
Ereignisse, die den normalen Alltag in einer Kindertageseinrichtung massiv stören und zur
Gefährdung von Leib und Leben führen können.
Prävention
ReflexionIntervention
8Hinweise zum Notfallmanagement
Schwerpunkte für Fortbildungen festlegen
• sich innerhalb des gesamten Teams mit der Handreichung, dem
Notfallkalender und den Leitlinien Erste Hilfe am Kind
auseinandersetzen, ggf. Träger einbinden
- für diesen Prozess der Auseinandersetzung Verantwortlichkeiten klären, Themen fest-
legen, Termine setzen, z. B. im Rahmen von Unterweisungen zum Notfallmanagement
(Handreichung: Checkliste über Festlegungen zum Notfallmanagement, S. 17)
• Notfallübungen innerhalb der Einrichtung durchführen und auswerten (z. B. Handlungs-
abläufe für konkrete Notfallsituationen „durchspielen“)
• Notfallübungen in Kooperation mit der Feuerwehr/der Polizei umsetzen (konkrete Themen
und Rahmen für Übungen gemeinsam festlegen)
• Fortbildungen mit externen Referenten, z. B. mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“, mit
Notfallseelsorgern, … organisieren (ggf. im Zusammenschluss mit mehreren Einrichtungen)
• Erfahrungsaustausch in (übergreifenden) Fortbildungsveranstaltungen nutzen, Notfälle/
Vorkommnisse aus der Praxis auswerten
Sicherheitsvoraussetzungen in der Einrichtung prüfen/verbessern
• ordnungsgemäße Anbringung der Fluchtwegepläne in Intervallen prüfen, Verantwortlichkeiten
festlegen
• Funktionstüchtigkeit brandschutztechnischer Einrichtungen (Alarmanlagen, tragbare Hand-
feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rauchabzüge) prüfen/prüfen lassen,
Einhaltung der Wartungsintervalle absichern (Wartungsplan)
• regelmäßig Probealarm durchführen und dokumentieren
• Vollständigkeit der täglichen Anwesenheitslisten der Kinder sicherstellen (Gruppenbuch)
• telefonische Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten sowie des Personals regelmäßig
aktualisieren, Zugänglichkeit für alle Mitarbeiter absichern (z. B. Gruppenbücher), Daten-
schutz beachten
• Erreichbarkeiten ggf. auch außerhalb der Einrichtung/beim Träger hinterlegen (z. B. für den
Fall, dass das Gebäude unzugänglich ist), dann jedoch Regelungen zur Aktualisierung treffen
und Datenschutzbestimmungen beachten
• Möglichkeiten für das Absetzen eines Notrufes sicher-
stellen (jederzeit zugängliches Telefon, Mobiltelefon für
den Außenbereich, Mitnahme eines Mobiltelefons bei
Exkursionen)
• weitere Möglichkeiten der internen Alarmierung aller
Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung prüfen/festlegen
(z. B. bei Gasgeruch, bei Gefahr von außen, ...)
Alleinbetreuung von Kindern
• interne Maßnahmen zur Absicherung einer schnellen telefonischen Kontaktaufnahme und
Unterstützung in Notfällen ergreifen
• Mobiltelefon immer bei sich führen/griffbereit haben
• Notfallnummern immer griffbereit haben (z. B. Notfallnummern einspeichern, Liste mit Notruf-
nummern bzw. Notfallkalender an die Wand pinnen)
• Erreichbarkeiten aller abholberechtigten Personen aktuell und griffbereit halten
Erzieherinnen, die allein den(Früh-/Spät-) Dienstabsolvieren, sollten immer einMobiltelefon griffbereit haben.
(Mobil) Telefone auf denEtagen/in Gebäudebereichenvorhalten
thematischeDienstberatungen
9Hinweise zum Notfallmanagement
• für Zeiten, in denen jeweils nur eine Erzieherin im Dienst ist (z. B. Früh- und Spätdienst),
technisches Personal sowie die Angehörigen der Kinder für die Unterstützung in Notfällen
sensibilisieren
Umgang mit Erste-Hilfe-Materialien regeln
• Standorte für Verbandkästen festlegen (beachten, dass das Material auch bei Aufenthalt im
Kita-Gelände schnell griffbereit sein muss)
• Sanitätsmaterialien bei Exkursionen und Ausflügen mitnehmen
• Verbandkästen regelmäßig prüfen, Verfallsdaten des Inhalts beachten
• Medikamente nicht in Verbandkästen - und für Kinder unzugänglich - aufbewahren
• Medikamentenliste anlegen (Übersicht über Notfallmedikationen der Kinder)
• Voraussetzungen zum Verabreichen von Notfallmedikamenten beachten:
- Medikation durch einen Arzt (Dosierung, etwaige Nebenwirkungen, Gebrauchs-
hinweise, Verfahrensweise im Notfall)
- schriftliche Bestätigung der Personensorgeberechtigten
- Bereitschaft des Ersthelfers sowie Kenntnis über den Gebrauch
Regelungen zum Umgang mit Presse und Öffentlichkeit treffen
• Festlegungen zum Umgang mit Medien und Öffentlichkeit schriftlich fixieren und allen
Mitarbeitern zur Kenntnis geben
• Personensorgeberechtigte über Regelungen informieren und Empfehlungen zum Umgang mit
Medien und Öffentlichkeit geben (Handreichung: Hinweise zum Umgang mit Medien und
Öffentlichkeit, S. 15)
Zuständigkeiten festlegen
• Vertretung bei Abwesenheit der Kita-Leitung bestimmen
• Weiterleitung von Informationen im Ereignisfall regeln
• Aufgabenverteilung für Notfälle vornehmen
• Personen, die Informationen bei Medienanfragen
weitergeben, festlegen
• Verantwortlichkeiten für die Prüfung von Listen/Plänen
und für deren Aktualisierung klären
organisatorische Vereinbarungen mit dem Träger, dem Jugendamt und zuständigen
Ämtern/Behörden/Partnern treffen
• Ansprechpartner für die Kita-Leitung ermitteln (Name, Erreichbarkeiten)
• Informationskette/-wege festlegen
• Jugendamt unterrichten, wenn eine Einrichtung, z. B. auf Grund von Schäden am Gebäude,
für längere Zeit geschlossen werden muss
Kooperationen mit externen Partnern eingehen/Netzwerke bilden
• Kooperationen individuell gestalten, Formen der Zusammenarbeit vereinbaren
• Erreichbarkeiten schriftlich fixieren
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet,einen Notruf abzusetzen, wenn esdie Situation nach seiner persön-lichen Einschätzung erfordert!
Möglichkeiten nutzen, Aufgabenan Mitarbeiter zu delegieren
10Hinweise zum Notfallmanagement
• konkrete Vereinbarungen über Möglichkeiten der Unterstützung in Notfällen eingehen
• Ansprechpartner ermitteln, Verantwortlichkeiten für die Kontaktpflege festlegen, Kontakte
pflegen
- Brand- und Katastrophenschutz: Kontakte zu Brandschutzämtern und örtlichen
Feuerwehren pflegen
- Erste Hilfe: Ansprechpartner beim Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe
oder anderen Hilfsorganisationen erfragen; bei ansteckenden Erkrankungen: Kontakte
zum Gesundheitsamt herstellen, Meldepflichten beachten
- Kindeswohlgefährdung: mit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ und dem
Jugendamt/sozialen Dienst zusammenarbeiten (feste Ansprechpartner)
- Straftaten: Kontakte zur örtlichen Polizeidienststelle pflegen
- Unterstützung aus dem Umfeld: mit anderen Kitas und Tagespflegepersonen aus dem
Umfeld, mit Personensorgeberechtigten/Familienangehörigen Absprachen treffen
- Evakuierung/Notfallpartner: Firmen/Einrichtungen in örtlicher Nähe als Notfallpartner
gewinnen, Vereinbarungen über die Unterstützung im Notfall schließen, Ansprech-
partner festlegen
Maßnahmen für den Fall einer Evakuierung festlegen
• Evakuierungsplan regelmäßig auf Aktualität prüfen (bauliche Veränderungen)
• Notfallkalender: Verhalten bei Evakuierung (Formular) vervollständigen, an Regelungen der
Kita/des Kita-Trägers anpassen
• Festlegungen zum Vorgehen in Notfällen, wenn die Kita-Leitung nicht vor Ort ist, treffen
• Evakuierungsübungen planen und durchführen (Kita-Leitung anwesend/nicht anwesend,
mit/ohne Kindern)
• regelmäßige Benutzung von Fluchttreppen/Fluchtrutschen durch die Kinder zu
Übungszwecken gewährleisten
Notfallpartner einer Kindertageseinrichtung
Für den möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf einer Evakuierung kann es
erforderlich sein, dass weitere Helfer vor Ort das Personal der Einrichtung unterstützen. Eine
Evakuierung endet auch nicht in jedem Fall auf dem Sammelplatz. Oftmals müssen Kinder
kurzfristig anderweitig untergebracht werden.
Ein Notfallpartner (Einrichtung/Firma aus der Nachbarschaft) sollte sowohl personell als auch
räumlich die Kita-Angehörigen im Falle einer Evakuierung unterstützen können, z. B. bei der
Bereitstellung von Aufenthaltsräumen und der Betreuung der Kinder. Der Hilfe durch den
Notfallpartner sind Grenzen gesetzt, wenn die Unterstützung eine Gefährdung der Helfer
darstellt. Helfer sollten sich beispielsweise nicht in gefährdete Bereiche begeben, um die
Evakuierung zu unterstützen.
Es ist empfehlenswert, eine schriftliche Übereinkunft zwischen Kita-Träger/Kita-Leitung und
einem Notfallpartner zu treffen: Einrichtung/Firma, Kontaktdaten, Beschreibung der Unter-
stützungsleistung (Räume, Personal, Telefon), Regelung für ggf. entstehende Kosten (z. B.
Kostendeckung für Speisen/Getränke). Ein Notfallpartner und seine Erreichbarkeit sollten
dem Personal, dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten bekannt sein.
11Hinweise zum Notfallmanagement
• Evakuierungshelfer (z. B. technisches Personal) und ihre Aufgaben bestimmen:
Unterstützung der Erzieherinnen, insbesondere der Gruppen mit Kindern unter zwei Jahren,
Absuchen des Gebäudes, Schließen von Türen, ...
• im Vorfeld klären, welche Dinge bei einer Evakuierung, wenn möglich, mitgenommen werden
sollten:
- Gruppenbücher, Liste der Notrufnummern, Mobiltelefon
- ggf. Decken, Kleidung, Verpflegung für Säuglinge sowie Medikamente (z. B. für
Diabetiker, Asthmatiker), etc.
• Personensorgeberechtigte über die Festlegungen im Evakuierungsplan informieren
• das gesamte Personal regelmäßig über das Verhalten bei einer Evakuierung belehren
• ggf. Notfallpartner in Evakuierungsübungen einbinden
Maßnahmen zur Intervention
Festlegungen treffen/das Personal regelmäßig belehren
• Notfallpläne als Orientierungshilfe nutzen
- Maßnahmen angepasst an die konkrete Situation umsetzen
- in Abhängigkeit von der Personenzahl vor Ort, eine Aufgabenverteilung vornehmen
- wenn Situation von einer Erzieherin allein bewältigt werden muss: abwägen, welche
Maßnahmen umgesetzt werden können, nach Möglichkeit Unterstützung herbeirufen
• so schnell wie möglich Kita-Leitung und Kita-Träger in die Situation einbinden, ggf.
Jugendamt informieren, wenn erforderlich, „insoweit erfahrene Fachkraft“ mit einbinden
- Telefonnummern zugänglich aufbewahren
• nach Unfällen Eintragung in das Unfallbuch vornehmen und ggf. Unfallanzeige/
Unfallmeldung erstatten
• Notfallbewältigung (Ablauf/Maßnahmen) nach Möglichkeit bereits im Prozess der Intervention
dokumentieren (Handreichung: Dokumentation und Reflexion eines Notfalls, S. 19)
• wenn erforderlich, Berichte verfassen und zeitnah an den Träger weiterleiten (ggf.
Weiterleitung an die jeweils zuständigen Behörden)
Maßnahmen zur Reflexion
Vorgehensweise im Nachhinein möglichst mit allen
Beteiligten reflektieren, wenn erforderlich,
Konsequenzen ziehen
Maßnahmen festlegen und umsetzen
• Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung von
Beratungen in Abstimmung mit dem Träger treffen,
Verantwortlichkeiten klären
• Teilnehmer an den Beratungen festlegen (Träger,
Leitung, pädagogisches Personal, ggf. technisches
Personal, Vertreter von Behörden/Einrichtungen)
Formular: Dokumentation undReflexion eines Notfalls
Achtung! Persönliche physische/psychische Betroffenheit einzelnerMitarbeiter berücksichtigen.
Verlaufsdokumentation bei Ver-dacht auf Kindeswohlgefährdung„Gemeinsame Empfehlung zu Verbes-serung der ressortübergreifenden Koope-ration beim Kinderschutz in Thüringen“
12Hinweise zum Notfallmanagement
Schwerpunkte der Reflexion berücksichtigen
• Situationsanalyse vornehmen: Art, Ort, Beteiligte, Notfallhergang, Sach-, Personenschaden
(Handreichung: Dokumentation und Reflexion eines Notfalls, S. 19)
• Bilanz zu durchgeführten Maßnahmen ziehen: Anruf Rettungsleitstelle, Erste Hilfe,
Koordinierung zwischen den Mitarbeitern, …
• Schlussfolgerungen treffen: Was war in der Situation folgerichtig, was war falsch oder
unangemessen, was ist zu verändern?
• Festlegungen treffen über Folgemaßnahmen (Was? Wer? Bis wann?)
• die Umsetzung von Festlegungen kontrollieren/korrigieren (Verantwortlichkeiten/Termine)
4 Handlungsempfehlungen beiNichtabholen eines Kindes
Mit dem Betreuungsvertrag zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und den
Personensorgeberechtigten wurde ein Vertragsverhältnis geschlossen. Wird ein Kind nicht
abgeholt, verletzen die Personensorgeberechtigten ihre vertraglichen Pflichten.
Hierbei ist der Träger einer Kindertageseinrichtung berechtigt, sich bei der Erfüllung der
Obhutspflicht im Fall des Nichtabholens eines Kindes unterstützen zu lassen. Dazu gehört z. B.,
dass die diensthabende Erzieherin das Kind mit nach Hause nehmen kann oder die Aufsicht
über das Kind einer anderen Person überträgt; deren Eignung und Einverständnis voraus-
gesetzt.
Während der gesamten Betreuungszeit besteht Unfallversicherungsschutz; dies gilt bis zu dem
Zeitpunkt, an dem das Kind wieder an die Personensorgeberechtigten/Abholberechtigten
übergeben wird. Grundlage dafür ist § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII.
Sind die aufgezeigten Möglichkeiten ausgeschöpft oder wurden diese vom Träger der
Kindertageseinrichtung ausgeschlossen, ist nach § 42 SGB VIII in jedem Fall das Jugendamt
zur Inobhutnahme verpflichtet. Entsprechende Strukturen sind flächendeckend vorhanden.
Es ist empfehlenswert, ein Konzept zur prinzipiellen Vorgehensweise zu erarbeiten, schriftlich
zu fixieren und die Personensorgeberechtigten über alle Festlegungen entsprechend zu
informieren, z. B. durch Elternbriefe oder zentrale Aushänge.
Konzeptschwerpunkte/Regelungen
Kontaktversuche zu den Personensorge-/Abholberechtigten
• Einbeziehung aller auf der Vollmacht aufgeführten Personen
• Anrufversuche notieren (Wann? Wen? Ergebnis?)
Zum Wohle des Kindes sollten Träger von Kindertageseinrichtungen Möglichkeiten ausloten,
ein nicht abgeholtes Kind zu betreuen, damit eine Inobhutnahme möglichst erst dann
erfolgen muss, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft worden sind.
13Handlungsempfehlungen bei Nichtabholen eines Kindes
Information an Kita-Leitung und Kita-Träger
• regeln, in welchen Fällen (Zeitspanne, Umstände) eine Meldung an die Kita-Leitung/den Kita-
Träger erfolgen muss
• Festlegungen treffen, wer bei mehrfacher Wiederholung/Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
das Jugendamt informiert
weiterführende Betreuungsmöglichkeiten
• in Entscheidungsfindung die örtlichen Gegebenheiten und die persönliche Situation der Kita-
Mitarbeiter einbeziehen
• Festlegungen treffen, wie lange nach Schließzeit in der Einrichtung zu warten ist
• Möglichkeiten der zeitweisen Übertragung der Aufsicht z. B. an technisches Personal oder an
eine befreundete Familie der Personensorgeberechtigten des Kindes ausloten
• Festlegungen treffen zur Befugnis der Mitarbeiter, Kinder mit nach Hause zu nehmen
• Vorgehen nach Ausschöpfung aller internen Maßnahmen regeln (Information Kita-Leitung/
Träger/Jugendamt, Veranlassung der Inobhutnahme)
• festlegen, in welchem Fall eine Erzieherin befugt ist, eine Inobhutnahme selbst zu
veranlassen
• Kostenübernahme für entstehende Betreuungs- und Transportkosten durch die
Personensorgeberechtigten regeln (z. B. Pauschalen)
Transportmöglichkeiten
• bestehende Transportmöglichkeiten abwägen: öffentliche Verkehrsmittel, Taxi (ggf. Taxigut-
schein), Privat-PKW, zu Fuß
• Festlegungen über Kostenübernahme bei Fahrt mit Taxi/öffentlichen Verkehrsmitteln treffen
• bei Transport im Privat-PKW: Vorhandensein eines Kindersitzes absichern, beachten,
inwieweit ein Versicherungsschutz der Insassen über die private Haftpflichtversicherung und
ggf. Insassenversicherung des Fahrzeughalters besteht
• Einverständnis der Personensorgeberechtigten zum Transport mit dem Privat-PKW der Kita-
Mitarbeiter einholen
Information der abholberechtigten Personen zum Aufenthalt des Kindes
• Aufenthaltsort und telefonische Erreichbarkeiten (bis wann) hinterlassen
• sichtbaren Aushang am Gebäude anbringen, evtl. Vordrucke vorbereiten
Aufgaben der Kita-Leitung
• Personensorgeberechtigte schriftlich bestätigen lassen, dass sie über die Regelungen in
Kenntnis gesetzt worden sind
• Erzieherinnen und Mitarbeiter über die Regelung informieren und regelmäßig belehren
• veranlassen, dass die Erreichbarkeiten der Personensorgeberechtigten und aller weiteren
Abholberechtigten regelmäßig aktualisiert werden
Das Konzept sollte zwischen dem Kita-Träger, der Kita-Leitung und den Mitarbeitern der
Einrichtung abgestimmt sein. Für den Fall einer amtlichen Inobhutnahme ist durch den Träger
im Vorfeld außerdem die grundsätzliche Vorgehensweise beziehungsweise der Ablauf mit dem
Jugendamt abzustimmen (Ansprechpartner, Verfahren, …). Vorgehensweise und weitere
Konsequenzen (z. B. Gebühren) bei Nichtabholen eines Kindes sollten in der Hausordnung
bzw. im Betreuungsvertrag schriftlich fixiert werden.
14Handlungsempfehlungen bei Nichtabholen eines Kindes
5 Hinweise zum Umgang mit Medien undÖffentlichkeit
Allgemeine Hinweise
Die Öffentlichkeit, vertreten durch die Medien, hat grundsätzlich das Recht zu erfahren, was in
einem Notfall an einer Kindertageseinrichtung geschieht.
Dieses Recht auf Information sollte in Akutsituationen jedoch dort seine Grenze finden, wo die
Privatsphäre von Personen und deren persönliches Schutzbedürfnis betroffen sind.
Auf Grund der Nähe zum Geschehen sind für Medienvertreter die Leitungen von Kinder-
tageseinrichtungen die ersten Ansprechpartner. Um diese bei intensivem Medieninteresse zu
entlasten und Handlungssicherheit zu gewährleisten, sollte es zwischen dem Träger und der
Kita-Leitung eine generelle Regelung zum Erteilen von Auskünften geben. Wenn Festlegungen
getroffen worden sind, dass ausschließlich der Träger gegenüber der Öffentlichkeit
auskunftsberechtigt ist, dann sollte bei Medienanfragen darauf verwiesen werden.
Zu empfehlen ist in jedem Fall, etwaige Presseerklärungen mit anderen Beteiligten,
insbesondere mit der Polizei/Feuerwehr/Staatsanwaltschaft abzusprechen bzw. auf die ent-
sprechenden Pressestellen zu verweisen (z. B. bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren).
Bei einem schwerwiegenden Ereignis in einer Einrichtung gilt in jedem Fall: Geben Sie nur
gesicherte Informationen weiter! Sie können über die Sachinformation hinaus auch Ihre
Betroffenheit verdeutlichen und ggf. Dramatisierungen bzw. Fehlmeldungen richtig stellen.
Betroffene (Kinder, Personensorgeberechtigte, Erzieherinnen) haben das Recht, vor den
Medien informiert zu werden. Generell gilt: Sachlich fundierte Informationen verhindern
Gerüchte, die der Einrichtung möglicherweise schaden könnten.
Hinweise für Kita-Leitung und Kita-Träger zum Umgang mit Medien
Gestaltung von Medienkontakten
• Halten Sie sich für die Kommunikation immer einen Grundsatz vor Augen: Nicht spekulieren,
sondern informieren!
• Bereiten Sie sich vor.
• Überlegen Sie vor jedem Medienkontakt, was Sie sagen möchten und wozu Sie nichts sagen
können oder dürfen.
• Machen Sie keine Angaben zur Verantwortung für das Geschehene, wenn es darüber keine
gesicherten Informationen gibt.
• Überlassen Sie Aussagen zu Tatabläufen und aktuellen Ermittlungen grundsätzlich der
Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.
• Hilfreich ist es, klare Grundaussagen zu treffen. Kurze und präzise Sätze zu den W-Fragen:
Wer, was, wann, wo, welche Folgen? Was plant die Kita-Leitung/der Träger zur Nachsorge/
Aufarbeitung?
• Bereiten Sie knappe Botschaften für die Öffentlichkeit vor, z. B.: Die Opfer brauchen unseren
Beistand. Betroffene in einer Notsituation haben das Recht auf Schutz, auch vor der Öffent-
lichkeit.
15Hinweise zum Umgang mit Medien und Öffentlichkeit
• Notieren Sie das, was Sie sagen möchten, vorab stichwortartig. Die Notizen unterstützen Sie
dabei, zentrale Informationen zum Geschehen und Bewertungen nicht zu vergessen und
andererseits nicht ins „Plaudern“ zu kommen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte und nennen Sie weder Opfer noch
andere Tatbeteiligte namentlich.
Vorkehrungen für die Kita-Gemeinschaft zum Umgang mit Medien
• Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Rechtslage: Allein die Kita-Leitung/der Kita-Träger ist
berechtigt, Auskünfte zu geben.
• Eine gute Kommunikation entsteht, wenn sich tatsächlich nur derjenige äußert, der
verantwortlich ist, weil nur er über die relevanten Informationen verfügt.
• Bereiten Sie Mitarbeiter, Personensorgeberechtigte und Angehörige von Kindern auf den
Umgang mit Medienvertretern vor.
• Auch wenn Medienvertreter sehr hartnäckig Kontakt zu anderen Personen/Beteiligten
aufnehmen, sollten diese stets auf auskunftsberechtigte Personen verweisen. Dies vor allem
auch deshalb, weil die Tragweite von Äußerungen oft nicht abschätzbar ist.
• Niemand ist verpflichtet, ein Interview zu geben. Es gilt zudem das Recht am eigenen Bild,
das heißt, keiner kann gezwungen werden, sich fotografieren oder filmen zu lassen.
• Mitarbeiter, Personensorgeberechtigte/Angehörige von Kindern und ältere Kinder sollten
entsprechend darauf aufmerksam gemacht werden.
• Bei Ablichtungen von Kindern innerhalb des Kita-Geländes muss die Einverständniserklärung
der Personensorgeberechtigten vorliegen. Sind Aufnahmen nicht erwünscht bzw. nicht
zulässig, sollten Fotografen/Kameraleute explizit darauf hingewiesen werden.
Vorgehen bei Presseanfragen
• Bei Pressefragen sollten Sie zunächst nur ein kurzes Statement zur Notfallsituation abgeben,
welches vorab abgestimmt und schriftlich vorbereitet worden ist.
• Statements, die polizeiliche Ermittlungen oder juristische Sachverhalte betreffen, sollten Sie
nicht abgeben. Halten Sie deshalb engen Kontakt zur Polizei und stimmen sich ab.
• Nicht immer sind Zuständigkeiten eindeutig. Klären Sie in Zweifelsfällen, ob sich Medienver-
treter an die Pressestelle der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wenden können.
• Beraten Sie sich bei Presseanfragen, bevor Sie sich äußern, da von Ihrer Einschätzung der
Situation für die öffentliche Kommunikation viel abhängt.
Grenzen der Kooperation mit der Presse
• Ohne die Zustimmung der Kita-Leitung (Hausrecht) dürfen sich Medienvertreter nicht auf dem
Kita-Gelände aufhalten, ggf. Polizei um Unterstützung bitten.
• Geben Sie grundsätzlich keine persönlichen Daten, Fotos, Dokumente und Adressen von
Betroffenen und Beteiligten weiter. Dies gilt für Opfer wie für Täter und ebenso für Freunde,
Familien und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung.
16Hinweise zum Umgang mit Medien und Öffentlichkeit
6 Formulare und Übersichten
6.1 Checkliste über Festlegungen zumNotfallmanagement
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Notfallkalender: …………………………………………………………………………………………..
Leitlinien Erste Hilfe am Kind: ……………………………………………………………………….….
Handreichung Notfallmanagement in der Kindertagesbetreuung: …………………………..……...
Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beimKinderschutz in Thüringen ………………………………………………………………………………
weitere Materialien: ……………………………………………………………………………………...
Standorte der Telefone (Notruf): ………….……………………………………………………….……
(Mobil)telefon für den Außenbereich: ……………………………………….………………………....
Verbandkästen: …………………………………………………………………………………..……....
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Erreichbarkeiten der Personensorgeberechtigten/Aktualisierung in den Gruppenbüchern
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Notfallnummern immer griffbereit: ……………………………………………………………….……..
Alarmierung aller Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung/Informationskette:………………………………………………..…….……………………………….................................
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Notruf absetzen bei Exkursionen (Mobiltelefon): ………………………………………………..……………………………………………………………………………………………………………..…….
Alleinbetreuung von Kindern: Mobiltelefon griffbereit (z. B. immer bei sich führen, Notfall-nummern einspeichern)……………………………………………………………………………………………………….…......
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Information der Personensorgeberechtigten über Notfälle durch: ………………………..………...
Unterweisung des Personals (schriftliche Festlegung):• Rechtslage: allein die Kita-Leitung/der Kita-Träger ist berechtigt, Auskünfte zu geben• stets auf auskunftsberechtigte Personen (Leitung/Träger) verweisen• Niemand ist verpflichtet, ein Interview zu geben.• Keiner kann gezwungen werden, sich fotografieren oder filmen zu lassen (Recht am eigenen
Bild).
Belehrung/Beratung der Personensorgeberechtigten hierzu:
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17Checkliste über Festlegungen zum Notfallmanagement
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Regelungen zur Aufbewahrung von mitgebrachten Medikamenten der Kinder:
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Überprüfung der Verbandskästen (Vollständigkeit/Ablaufdatum):
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Festlegung zur Mitnahme von Sanitätsmaterialien bei Exkursionen:
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Verabreichung von Notfallmedikamenten - (Einzellfall) Regelungen:
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Festlegungen über die Durchführung von Übungen/Schulungen: ……………………………..…...
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Beispiele für Schulungen/Notfallübungen• theoretische Schulungen:
Umgang mit Bedrohungssituationen, Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung,Evakuierungsregelungen, …
• Vorgehen in Notfällen aus verschiedenen Rubriken:Notruf absetzen, Evakuierung einleiten, unterschiedliche Rahmenbedingungen(Erzieherin allein im Frühdienst, Leitung nicht vor Ort, …)
• Probealarm:Geiselnahme: sich im Gebäude in sicheren Bereich begebenGasaustritt: Alarmierung ohne Alarmanlage/von Mund zu Mund, …
• Notfallübungen mit Feuerwehr/PolizeiOrganisationsrahmen mit Polizei und Feuerwehr langfristig absprechen
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Einrichtung Ansprechpartner Erreichbarkeiten Kontaktperson der Kita
Polizei: ……………….……. …………………….……… ..………………….……….
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„insoweit erfahrene Fachkraft“: ………………………………..… Erreichbarkeit: ………………...…
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en Regelungen zur Führung der Kita bei Abwesenheit der Leitung:
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18Checkliste über Festlegungen zum Notfallmanagement
6.2 Dokumentation und Reflexion einesNotfalls
Dokumentation des Notfalls
Notfall: ………………………………………………………………………………………..………………….
Datum: ………………… Ort: ………………………………………………………………………………….
Anschrift des Trägers der Kindertageseinrichtung:
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Anschrift der Kindertageseinrichtung:
……………………………………………………………………………………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………………………
Art des Unfalls/Notfalls (Unwetter, Kind durch freilaufenden Hund gebissen, Einbruch, …)
………………………………………………………………………………………..….…………………………
Ort des Geschehens: (z.B. Freigelände, Wanderung, öffentlicher Spielplatz, Waschraum o. Ä.)
………………………………………………………………………………………..…………………………….
Kurzbeschreibung des Unfall-/ Notfallhergangs: ………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………….…………..
…………………………..……………………………………………...............................................................
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………………………………………………………………………………………………………………………
(mögliche) Verursacher: ………………………………………………………………………………….......
Betroffene/Geschädigte: ……………………………………………………………………………………...
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Zeugen: …………………………………………………………………………….…………..……….………..
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Personenschaden: ……………………………………………………………………………………..….......
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Sachschaden: ………………………………………………………………………………………………......
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………………………………………………………………………………………………………………………
19Dokumentation und Reflexion eines Notfalls
Polizeiliche Anzeige: nein ja, am: …………….. Aktenzeichen: ……………………….
Pressekontakt: nein ja, am: ……………..
Bemerkungen: ………………….….……………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………….……..
……………………………………………………………………………………………………………….……..
……………………………………………………………………………………………………………….……..
……………………………………………………………………………………………………….....................
………………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………….
Datum/Unterschrift der Kita-Leitung
Dokumentation eingeleiteter Maßnahmen zur Notfallbewältigung(für weitere Maßnahmen gesondertes Blatt beifügen)
Wer? Wann? Was?
20Dokumentation und Reflexion eines Notfalls
Reflexion der Notfallbewältigung
abschließende Beratungmit Träger, Leitung, päd. Personal, ggf. techn. Personal
Termin: ……………………..…………. Ort: …………………………………………………………….……
Notfall: …………………………………………………………………………vom: …………..……………..
Was hat in der Notsituation gut funktioniert?
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……………………………..……………………………………………………………………………………….
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Was hat nicht funktioniert (Gründe angeben)?
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……………………………..……………………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………………………….......
………………………………………………………………………………………………………………….…..
Konsequenzen/einzuleitende Maßnahmen(für weitere Maßnahmen gesondertes Blatt beifügen)
Maßnahme Verantwortlichkeit Termin erledigt am
………………………………………… ………………………………….…
Unterschrift der Kita-Leitung Unterschrift des Trägers
21Dokumentation und Reflexion eines Notfalls
abschließende Beratung - Teilnehmerliste
Datum: ………………………………. Ort: …………………………………………………………………….
Notfall: …………………………………………………………………….vom: ………………………………
Name, Vorname Behörde/Funktion Unterschrift
22Dokumentation und Reflexion eines Notfalls
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6.4 Unfallanzeige/-meldung1
1Formulare der Unfallkasse Thüringen, Postfach 100302, 99853 Gotha, http://www.ukt.de/attachments/article/95/uv_sv2006.pdf
weitere Informationen unter: http://www.ukt.de/index.php/infa-zeitungen, INFA 01/2009, S. 10
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28Unterweisungen in Kindertageseinrichtungen
7 Ratgeber zum Umgang mit Tod undTrauer in Kindertageseinrichtungen
1
7.1 Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Die Thematik Umgang mit Tod und Trauer umfasst Informationen zur kindlichen Trauer sowie
praxisbezogene Hinweise zur Gestaltung einer Trauerkultur und zu Formen der Trauerarbeit.
Durch die folgenden Ausführungen sollen Kollegien in Kindertageseinrichtungen dazu motiviert
werden, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, ihr bisheriges Wirken auf diesem Gebiet
kritisch zu hinterfragen und ihr Vorgehen ggf. konzeptionell weiterzuentwickeln.
Es werden viele verschiedene Themen angerissen, die zu einer vertiefenden Beschäftigung
anregen. Die Inhalte stellen eine Orientierungshilfe und ein Angebot dar, sind aber keinesfalls
als „Verordnung“ oder „Checkliste“ aufzufassen. Um ein Konzept zur Entwicklung einer
Trauerkultur zu erarbeiten und die Kompetenzen im Kollegium zu erweitern, kann es hilfreich
sein, Fortbildungsangebote zu nutzen, auch von externen Anbietern (z. B. Hospizdienste).
Themen wie Tod und Trauer sind vielfach angstbesetzt und in unserer Gesellschaft tabuisiert.
Viele Erwachsene versuchen, Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen über den Tod aus
dem Weg zu gehen. Das geschieht aus der eigenen Unsicherheit heraus und um Kinder vor
Ängsten und Sorgen zu schützen. Damit wird den Kindern aber etwas vorenthalten, mit dem sie
an einem bestimmten Punkt in ihrem Leben konfrontiert werden, an dem eine Thematisierung
unausweichlich wird.
Sinnvoller ist eine möglichst frühe und unbelastete Auseinandersetzung mit dem Ende des
Lebens. Kinder erfahren z. B., dass Geburt und Abschied zu unserem täglichen Leben gehören,
sich in Naturkreisläufen widerspiegeln und eng miteinander verflochten sind. Sie setzen sich
damit bereits frühzeitig auseinander und stellen viele Fragen über das Leben und den Tod. Sie
brauchen darauf ehrliche Antworten und Erklärungen, die für sie begreifbar sind. Eine
kindgerechte Beschäftigung mit dem Thema bedeutet, dass Begriffe gebildet, Kategorien und
Vorstellungen entwickelt werden. Mit dem Thema möglichst „offen“ umzugehen, vermittelt den
Kindern eine gewisse Normalität.
In einem Todesfall können somit Anknüpfungspunkte gefunden werden. Kindern fällt es dann
entsprechend leichter, das Geschehene einzuordnen. Dies kann in einer derartigen Ausnahme-
situation helfen, schneller wieder ins Leben zurück zu finden.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen, wie er u.a. auch im
„Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre“ beschrieben wird, beinhaltet folglich auch die
ganzheitliche Auseinandersetzung mit dem Thema Tod und Trauer.
1Aus folgenden Quellen wurden Inhalte zum Teil sinngemäß übernommen oder deren grundlegenden Intentionen verarbeitet. Sie
bieten eine Grundlage, um sich eingehender mit den angesprochenen Themen auseinanderzusetzen:
- Franz, Margit (2009, 4. Auflage): Tabuthema Trauerarbeit. Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod. München: Don BoscoVerlag
- Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag
29Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Tod und Trauer im Kindesalter
Wie Kinder den Tod verstehen
Kinder haben in Abhängigkeit vom Alter und vom Entwicklungsstand ihre ganz individuellen
Vorstellungen vom Tod. Fragen, Antworten und Reaktionen der Kinder stehen damit in engem
Zusammenhang. Dabei ist zu beachten, dass jedes Kind einen unterschiedlichen Hintergrund
mitbringt, der von völliger Tabuisierung bis hin zu bereits erlebten Sterbefällen und der
Auseinandersetzung mit dem Thema in der Familie reicht.
1
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 29
Die Art und Weise einer Mitteilung über den Tod eines Tieres oder eines Menschen hat großen
Einfluss darauf, ob ein Kind die Realität des Todes annehmen kann.
Das Übermitteln einer solchen Nachricht erfordert eine geschützte Atmosphäre, das Kind muss
sich gut „aufgehoben“ fühlen. Die Nachricht sollte einem Kind umgehend, schonend, aber nicht
verschonend, erfassbar und ehrlich mitgeteilt werden. Dabei muss abgewogen werden, welche
Informationen man weitergibt. In jedem Fall sollte das Kind über die Todesursache informiert
werden. Es gibt aber auch Details, auf die nicht eingegangen werden sollte, weil sie das
Ereignis als sehr grausam erscheinen lassen und ein Kind überfordern, wie z. B. große
Schmerzen oder Verstümmelungen.
Eine Erklärung zur Todesursache, selbst bei einem schwierigen Todesfall wie einem Suizid,
könnte z. B. sein: Menschen müssen sterben, wenn sie ganz alt sind, wenn sie schwer krank
sind oder einen schlimmen Unfall haben. Manche Menschen haben Krankheiten, die ganz tief
Kindliche Vorstellungen vom Tod1:
2-3 jährige Kinder:• in der Regel noch keine Vorstellungen von Tod und Sterben
3-4 jährige Kinder:• Gedanken an das Sterben lösen Trennungsängste aus, Tod bedeutet Trennung und
Verlust.• haben große Angst, von den Eltern verlassen zu werden• Tod wird eher als ein Schlafzustand, aber noch nicht als etwas Endgültiges verstanden.• glauben, dass Tote atmen und fühlen können
4-5 jährige Kinder:• Vorstellungen von Tod und Sterben sind unklar, Tod bedeutet oft Dunkelheit und
Bewegungslosigkeit.• verbinden die Vorstellung nicht mit sich selbst, so etwas kann nach ihrer Auffassung nur
anderen passieren• Tod ist für sie ein Zufallsereignis, was nur die Menschen trifft, die unvorsichtig sind oder
denen etwas Schlimmes passiert, ansonsten können Menschen nach ihrer Vorstellungewig leben.
• Oft vermeiden sie einerseits tote Lebewesen, töten aber auch andererseits bewusst, z. B.Insekten, und spielen „tot“ mit Gleichaltrigen.
5-6 jährige Kinder:• fassen Tod und Sterben und das Begraben werden als Bestrafung auf
30Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
innen sind und die man nicht sehen kann. Dann kann es sein, dass ein Mensch nicht weiter
leben möchte.
Ausweichende Umschreibungen des Todes sollten möglichst vermieden werden, sie verwirren
und verunsichern ein Kind und können zu falschen Schlüssen führen. Bezeichnungen, wie
beispielsweise: „fort gegangen“, „lange Reise“ oder „voraus gegangen“ lassen auf eine
Rückkehr hoffen, „eingeschlafen“ erweckt die Hoffnung auf ein mögliches Erwachen, könnte
aber auch Ängste hervorrufen, selbst nach dem Einschlafen nicht mehr aufzuwachen, was
Einschlaf- und Durchschlafstörungen zur Folge haben kann.
Die kindliche Trauer
Kinder verfügen über einen natürlichen Schutzmechanismus, der verhindert, dass sie dauerhaft
Verlust, Trauer und Traurigkeit empfinden. Ein permanentes Trauergefühl würde eine kindliche
Psyche überfordern. Entsprechend drücken Kinder ihre Trauer nur sporadisch und häufig sehr
sprunghaft aus. Sie sind in der Lage, sich in kurzer Zeit von anderen Gefühlen und Dingen
ablenken zu lassen. Bei Erwachsenen kann das fälschlicherweise zu dem Schluss führen, dass
Kinder die Ernsthaftigkeit der Situation nicht erfassen können.
Kleinere Kinder drücken ihre Trauer eher auf handelnder Ebene als sprachlich aus. Auch
körperliche Symptome, wie Bauchschmerzen und/oder Kopfschmerzen, können trauerbedingt
auftreten. Kinder spüren instinktiv, dass sie mit körperlichen Beschwerden von den
Erwachsenen intensiver wahrgenommen werden und mehr Zuwendung erhalten, wodurch
Angstgefühle, Gefühle der Verlassenheit wiederum abgeschwächt werden können.
Manche Kinder ziehen sich in ihrer Trauer zurück und wirken bedrückt, andere reagieren
aggressiv oder sogar fröhlich und ausgelassen, als ob nichts geschehen sei. Oftmals flüchten
sie sich auch in eine Distanz zum Tod und wirken dann auf Erwachsene völlig unberührt.
Kinder stellen häufig immer wieder dieselben Fragen nach den genauen Umständen des
Sterbens. Dieses Fragebedürfnis ist Teil der Trauerverarbeitung. Gleichzeitig können
Erwachsene durch den Inhalt der Fragen Aufschluss über Gefühle und Unsicherheiten des
Kindes bekommen.
Abschiedskultur in Kindertageseinrichtungen1
Die Zusammenhänge zwischen Leben und Sterben sind im Bereich der Natur am deutlichsten
erlebbar. In jeder Kindertageseinrichtung sollte entsprechend diesem Naturkreislauf neben
einer Begrüßungskultur auch eine Sterbe- und Trauerkultur integrierter Bestandteil des
Erziehungskonzeptes sein.
Indem Kinder Abschiede bewusst erleben, lernen sie, Verluste anzunehmen und die Trauer
darüber zuzulassen. Diese Gefühle können eingebunden werden in vertraute, wiederkehrende
Rituale, die sich ergeben aus Naturbeobachtungen, Feste im Jahresverlauf oder z. B. durch die
Verabschiedung von Kindern, die die Gruppe verlassen. Dadurch setzen sich Kinder
regelmäßig mit dem Kreislauf des Lebens, mit Geburt und Entwicklung, aber auch mit Sterben
und „zu Ende gehen“ auseinander.
Solche sich wiederholenden Rituale des Abschiednehmens können unterstützend wirken, wenn
Kinder den etwaigen Verlust einer geliebten Person verarbeiten müssen.
1Vergl. Franz, Margit (2009, 4. Auflage): Tabuthema Trauerarbeit. Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod. München: Don
Bosco Verlag, S. 168
31Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Trauerkultur und Trauerarbeit in Kindertageseinrichtungen
Zur Abschiedskultur einer Kindertageseinrichtung gehören auch Elemente einer Trauerkultur,
die dann zur Anwendung kommen, wenn Kinder, Mitarbeiter bzw. Eltern den Verlust einer
nahestehenden Person verarbeiten müssen. Dabei sind vor allem die Vorstellungen der Kinder
vom Tod und die Charakteristik der kindlichen Trauer zu berücksichtigen.
Wird eine Kindertageseinrichtung mit einem Todesfall konfrontiert, erfordert das unausweichlich
Maßnahmen der Trauerarbeit innerhalb der Einrichtung und nach außen, wie z. B. die Arbeit mit
den Eltern. Dazu ist in der Regel keine spezielle Ausbildung oder Befähigung erforderlich,
unverzichtbar sind aber das Interesse und die Bereitschaft, sich mit den Themen Tod und
Trauer auseinanderzusetzen. Bei der Arbeit mit Kindern ist von zentraler Bedeutung, dass
Kinder dort abgeholt werden, wo sie stehen. Dabei sollte man auf ihre Fragen und Bedürfnisse
eingehen, deren Grenzen des Verstehens, des Ertragens sowie der zeitlichen Bereitschaft zur
Auseinandersetzung erkennen und berücksichtigen.
Gespräch über einen Todesfall21
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 99
2Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 44
Durch ein Gespräch über den Tod eines Angehörigen (Kind, Mitarbeiter, Angehöriger eines
Kindes) gibt man Kindern die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie ihr Interesse und ihre
Gefühle zu zeigen.
So ein Gespräch benötigt eine behütete Atmosphäre (ruhiger Raum/Sitzkreis). Alle Fragen der
Kinder sollten möglichst wahrheitsgemäß und ruhig beantwortet werden. Entsprechend dem
Alter der Kinder ist damit zu rechnen, dass diese Fragen teilweise sehr pragmatisch und
sachlich sein können (Wird die Mama nun einen neuen Mann heiraten, ein neues Kind
bekommen, …?). Im Gespräch können auch die Kinder danach befragt werden, wie sie z. B.
einem Kind, das einen Verlust erlitten hat, helfen können.
Weniger wahrscheinlich ist es, dass ein Kind in diesem Alter aus Mitgefühl zu weinen beginnt.
Sollte das dennoch passieren, kann die Erzieherin das Gefühl des Kindes bestätigen: „Ich kann
verstehen, dass du weinst, mich macht es auch sehr traurig.“
Um eine Abschiedskultur in einer Kindertageseinrichtung zu entwickeln, können folgendeFragen diskutiert und beraten werden1:
• Wie wird an unserer Einrichtung „Abschied“ gelebt?• Wie zeigen wir unseren Kindern, dass Abschied und Verlust zum Leben gehören?• Wie gestalten wir kleine Ankünfte und Abschiede (den Tag/ein Projekt/ein Spiel beginnen
und abschließen)?• Wie bereiten wir unsere Kinder auf bevorstehende Abschiede vor (ein Kind verlässt die
Einrichtung)?• Waren Leben und Tod bei uns schon einmal Thema?• Haben wir uns schon einmal mit Trauer beschäftigt, ohne aktuellen Anlass?• Wie gehen wir im Kollegium mit dem Thema „Abschied“ um?
32Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Teilnahme der Kinder an einer TrauerfeierIm Prozess des Abschiednehmens von einem verstorbenen Kind oder Mitarbeiter der
Einrichtung kann die Teilnahme der Kinder an der Trauerfeier ein wichtiger Schritt sein, das
Geschehene zu begreifen. In diesem Rahmen erleben Kinder die Situation des Abschied-
nehmens und Begrabens mit und nehmen ggf. sogar selbst eine aktive Rolle während der Feier
ein.
Ob die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Trauerfeiter besteht, ist von dem Einverständnis der
Hinterbliebenen und auch von der Gestaltung der Feier abhängig.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Teilnahme an der Trauerfeier als Angebot an die Kinder
gerichtet wird. Kein Kind sollte zur Teilnahme überredet oder gar gezwungen werden.
Während der Feier müssen ausreichend Erwachsene (Erzieher/Eltern) die Kinder betreuen,
damit ein Kind, das während der Feier den Wunsch äußert zu gehen, von einem Erwachsenen
begleitet werden kann. Es muss auch damit gerechnet werden, dass Kinder als Abwehrreaktion
gegen die allgemein herrschende Traurigkeit auf einer Trauerfeier beginnen herumzualbern und
zu stören.
Abschiedsfeier in der EinrichtungEine weitere Möglichkeit der Trauerarbeit ist die Gestaltung einer kleinen Trauerfeier in der
Einrichtung. Zu einer solchen Feier sollten auch die Hinterbliebenen eingeladen werden.
Im Vorfeld müssen mit den Kindern der Ablauf der Abschiedsfeier besprochen und ein aktiver
Beitrag durch die Kinder gut vorbereitet werden.1
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 50, 81
2Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 91
Eine Teilnahme von Kindern an einer Trauerfeier muss gut vorbereitet werden1:
• mit den Hinterbliebenen besprechen, ob es gewollt, sinnvoll und machbar ist, dass dieKinder an der Trauerfeier teilnehmen
• Eltern aller Kinder informieren und vorbereiten: Argumente für die Teilnahme der Kinder,Bitte um Begleitung (wenn möglich), Termin, Ablauf, Ansprechpartner der Einrichtung undGesprächszeit
• den Hinterbliebenen Angebote zu möglichen Aktivitäten der Kinder während derTrauerfeier unterbreiten (Gedicht, Lied, kleine gebastelte Geschenke als Grabbeigabe, …),mit der Familie und dem Bestattungsinstitut genaue Absprachen dazu treffen
• Kinder gut vorbereiten: Was ist eine Trauerfeier? Wozu dient sie? Wie läuft sie ab?Welche Verhaltensregeln müssen beachtet werden? Welchen Beitrag leisten die Kinder?
• jeden Beitrag der Kinder gut vorbereiten• mit den Kindern im Vorfeld den Friedhof und die Kirche besuchen
Hinweise zur Gestaltung einer Abschiedsfeier in einer Kindertageseinrichtung2:
Raumgestaltung:• stimmungsvolles Licht• Stuhlkreis• Foto der/des Verstorbenen, dekoriert mit zur Abbildung passenden Gegenständen
Ablauf:• den Kindern die Gelegenheit geben, den Raum auf sich wirken zu lassen
33Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Trauerarbeit in der Zeit nach einem Todesfall
Kinder brauchen Erinnerungen sowie Zeit und Raum, um ihre Trauer ausdrücken und
bewältigen zu können. Dafür sollte ein geeigneter Ort zum Zurückziehen gestaltet und
angeboten werden. Auch ein gemeinsamer Friedhofsbesuch ist eine gute Möglichkeit der
Trauerarbeit. Das Grab könnte, wenn logistisch möglich, in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder)
besucht werden.
Elternabend zum Thema Trauerarbeit in der Einrichtung
Wenn auf Grund eines Todesfalls in der Einrichtung Trauerarbeit geleistet wird, sollten die
Eltern im Rahmen eines Elternabends über die Bedeutung von Trauer und über die
Trauerarbeit in der Einrichtung informiert werden. Da Trauer ein Thema ist, welches häufig zu
Ängsten und Unsicherheiten führt, kann die Thematik bei manchen Eltern sehr emotionale
Reaktionen hervorrufen. Für den Elternabend sollten daher ausreichend Zeit eingeplant und
Befürchtungen der Eltern ernst genommen werden. Den Eltern sollte zugesichert werden, dass
alle ihre Einwände und Argumente noch einmal bedacht werden. Eine weitere Möglichkeit,
Widerständen und Zweifeln zu begegnen, sind Angebote zu Einzelgesprächen.1
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 65
2Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 58, 59
Hinweise zur Durchführung eines Elternabends zum Thema Trauer und Trauerarbeit2:
Wenn es sich um ein verstorbenes Kind aus der Einrichtung handelt, sollte vor der Einladungaller Eltern zum Elternabend mit den betroffenen Eltern über den Elternabend geredetwerden:
Hinweise zum gemeinsamen Friedhofsbesuch1:
• den Kindern erklären, was mit Menschen geschieht, wenn sie gestorben sind und zuFragen ermutigen
• etwas mitnehmen, was die Kinder auf dem Grab hinterlassen können (Blumen, kleineSteine, …)
• bewusst auch an anderen Gräbern vorbei gehen und den Kindern erklären, dass jedeFamilie irgendwann von einem Verstorbenen Abschied nehmen muss
• kurze Ansprache durch die Leitung halten: Anlass der Veranstaltung, Was hat den Verstor-benen ausgemacht? Welche Freunde hatte er? Worüber hat er sich gefreut und geärgert?
• gemeinsames Ritual abhalten, z. B. Gegenstände zum Bild bringen, die in Verbindung mitdem/der Toten stehen, und diese Begebenheiten dabei erzählen (Kinder vor der Feiersolche Gegenstände auswählen lassen), gemeinsam ein Mandala aus Erinnerungsstückenzusammenlegen - ggf. mit Kommentaren dazu, z. B.: damit hast du gern gespielt
• Abschluss gestalten: gemeinsames Lied, Summkreis, Gebet (je nach Selbstverständnisder Einrichtung), eine stille Zeit - mit passender Hintergrundmusik
• Verabschiedung der Kinder durch die Leitung mit einem Segen (segnen: lat. benedicere -etwas Gutes sagen), der sowohl dem/der Toten, als auch den Weiterlebenden etwasPositives mit auf den Weg gibt, z. B.: Ich wünsche Dir, dass immer jemand da ist, wenn dutraurig bist.
im Anschluss:• den Kindern Zeit und Raum geben, aus den traurigen Gefühlen herauszufinden,
Raumwechsel, z. B. Getränke und Kekse anbieten• jedes Kind nach seinem Empfinden und seinen Wünschen anschließend wieder zum Spiel
zurückkehren lassen
34Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
Umgang mit trauernden Eltern
Wenn ein Kind der Einrichtung stirbt, ist das nur schwer zu begreifen. Der Umgang mit Eltern,
deren Kind gestorben ist, verursacht verständlicherweise große Unsicherheiten und Ängste.
Alles, was die Einrichtung in Richtung Trauerbewältigung unternimmt, wird für die Eltern
schmerzlich sein.
Dennoch ist es für die Kinder der Einrichtung und auch für die trauernden Eltern sehr wichtig,
aktive Zeichen zu setzen. Dem kommt noch ein ganz besonderer Stellenwert zu, wenn
Geschwisterkinder des verstorbenen Kindes die Einrichtung besuchen. Ein Kondolenzbuch
kann dazu dienen, Mitgefühl und Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. Eintragungen und
Gestaltungen von Kindern und Erwachsenen können in diesem Buch gesammelt und zu
geeigneter Zeit den Eltern des verstorbenen Kindes überreicht werden.
Ein aktives Zeichen der Anteilnahme an der Trauer der Eltern des verstorbenen Kindes ist ein
Kondolenzgang, obwohl dieser für beide Seiten eine außerordentlich schwierige Situation
darstellt.
So ein Besuch kann zum Anlass genommen werden, alle (gemalten, gebastelten, gebauten, …)
Dinge des Kindes, die in der Einrichtung gesammelt worden sind, den Eltern zu bringen und
Erinnerungen zu teilen. Dadurch wird den Eltern gezeigt, dass das Kind weiter einen Platz in
der Einrichtung haben wird und nicht vergessen ist.1
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 85
Hinweise zum Kondolenzbesuch1:
• Besuch der Eltern nach ca. 6-12 Wochen, dabei nach Gefühl den richtigen Zeitpunktwählen
• den Besuch anmelden und die Erlaubnis der Eltern einholen (keine freudige Reaktionerwarten)
• wenn die Eltern den Besuch ablehnen, ihnen einen späteren Zeitpunkt für eine Anfragevorschlagen; im Kalender eine Notiz anlegen, damit der Besuch nicht versehentlich inVergessenheit gerät
• den Kondolenzbesuch zu zweit machen und die Eltern das vorher wissen lassen
• Ziele der Veranstaltung deutlich machen• mitteilen, was mit den anderen Eltern besprochen wird• zusichern, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und vertrauliche
Informationen nicht weiter gegeben werden• fragen, ob der Wunsch besteht, am Elternabend teilzunehmen
Inhalte des Elternabends:• den Eltern bewusst machen, warum ein Elternabend zum Thema Trauer wichtig ist und
worauf er abzielt• verdeutlichen, dass sich die Trauer bei Kindern auf sehr unterschiedliche Art und Weise
ausdrücken kann, Betroffenheit der Einrichtung schildern und Umgang mit der Situationtransparent machen
• dabei auf folgende Fragen eingehen:- Wie werden Gefühle der Kinder in der Gemeinschaft besprochen?- Welche Möglichkeiten hat das trauernde Kind, seine Gefühle auszudrücken?- Wie wird den anderen Kindern die besondere Situation nahe gebracht?- In welche Räume oder Bereiche können sich traurige Kinder zurückziehen?- In welcher Form wird das Thema „Trauer in der Einrichtung“ von Zeit zu Zeit aufgegriffen,
solange sich das Kind, das den Verlust erlitten hat, an der Einrichtung befindet?
35Umgang mit Abschied, Verlust und Lebensende
7.2 Trauerbegleitung eines Kindes nach demVerlust eines Familienmitgliedes
Vorbereitung auf die Trauerbegleitung
Wenn ein Kind einen Menschen aus seinem unmittelbaren Lebensumfeld verliert, erfordert das
eine sofortige Reaktion der Einrichtung. Erzieherinnen sollten das betroffene Kind aufmerksam
beobachten und auf das Kind individuell eingehen. Außerdem sollte mit den Eltern das
Gespräch über die Trauerbegleitung und das Trauerverhalten ihres Kindes gesucht werden,
insbesondere dann, wenn nach Auffassung der Erzieherinnen mehr Unterstützung für das Kind
erforderlich ist, als die Einrichtung leisten kann. Wichtig ist außerdem eine Rückmeldung an die
Eltern über die Trauerbegleitung und das Trauerverhalten ihres Kindes.
Kinder, die ein Elternteil verloren haben, erleben die Traurigkeit und Verzweiflung des anderen
Elternteils und der Familie und versuchen oftmals, „möglichst wenig Ärger“ zu machen und
„ganz besonders lieb“ zu sein. Ihre eigene Trauer stellen sie dabei innerhalb der Familie
hintenan. Beim Tod eines Bruders oder einer Schwester verliert das Kind meist nicht nur ein
Geschwisterkind, sondern vorübergehend auch einen Teil der elterlichen Zuwendung.
Der weitere Besuch der Kindertageseinrichtung ist für ein Kind immer auch ein Stück
Normalität, die ablenkend, stützend und entlastend sein kann (auch für die Familie). Die
Kindertageseinrichtung kann gegenüber den gravierenden Veränderungen, die ein Kind in
dieser Situation im Elternhaus erlebt, stabilisierend und ausgleichend wirken. Die Selbsthei-
lungskräfte des Kindes können unterstützt werden, indem einem Kind Raum und Möglichkeiten
geboten werden, Trauer auszudrücken, Erlebnisse zu verarbeiten und Fragen zu stellen.
• sich darauf einstellen, dass man sich nach dem Besuch möglicherweise „schlecht“ fühlenwird, er ist dennoch wichtig und richtig
• Erinnerungen an das Kind und ggf. das Kondolenzbuch der Einrichtung mitnehmen undden Eltern aushändigen
• evt. selbstgestaltete Gegenstände der Kinder der Einrichtung als Gruß mitnehmen, aberkeine anderen Dinge, wie Blumen oder etwas Essbares
• auf Schweigen gefasst sein und diese Situation aushalten, es muss nicht in jedemAugenblick geredet werden
• sich auf Gefühlsausbrüche, Schmerz und Wut einstellen (z. B. auf Ärzte, Unfall-verursacher), Aussagen möglichst nicht werten - die Eltern befinden sich in einerAusnahmesituation
• darauf vorbereitet sein, dass die Eltern Dinge über das Sterben des Kindes immer wiedererzählen (gehört zum Prozess der Verarbeitung)
• im Gespräch Floskeln vermeiden (Das wird schon wieder. Die Zeit heilt alle Wunden, …),eher die eigenen Gefühle beschreiben, nicht versuchen, jemanden zu trösten, für den eskeinen Trost gibt
• sich darauf einstellen, dass viele Tränen fließen werden, auch bei den Erzieherinnen(Tränen sind eine normale Reaktion und machen Anteilnahme deutlich)
• wieder gehen, wenn das Gefühl besteht, die Eltern sind überfordert (nachlassende Kräfteund Konzentration)
• sich untereinander und im Kollegium über den Besuch unterhalten (Transparenz schaffen,Erlebtes verarbeiten)
36Trauerbegleitung eines Kindes nach dem Verlust eines Familienmitgliedes
Kleinere Kinder drücken ihre Gedanken und Gefühle nicht nur verbal, sondern meist kreativ im
Spiel und beim Gestalten aus. Solche Situationen, Bilder und Gestaltungen sollten nicht
interpretiert werden, sondern vielmehr als Gesprächsgrundlage dienen, um z. B. zu erfahren,
was das Kind ausdrücken möchte. Sowohl ein intensives Anlehnungsbedürfnis, als auch
aggressive Abwehr und Wut sind mögliche Wege, kindliche Gefühle der Trauer zu verarbeiten.
Bedeutend für die Trauerarbeit ist es, eine Balance zu schaffen, die einerseits die „Normalität
des Sterbens und der Trauer“, andererseits eine angepasste und nicht „überladene“ Reaktion
gewährleistet. Die Trauerarbeit in der Kindertagseinrichtung ist nur ein Teil im System der
Trauerbewältigung eines Kindes. Bei aller individuellen Zuwendung zum trauernden Kind, die
ihm Halt gibt und Anteilnahme ausdrückt, besteht doch weiterhin eine Gesamtverantwortung für
alle Kinder. Dementsprechend sollte sich nicht alles andere der Trauerarbeit unterordnen.
12
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 42
Die Bearbeitung folgender Fragen könnte die Vorbereitung auf den Prozess der Trauerarbeitund der Trauerbegleitung unterstützen1:
Musste schon einmal ein Todesfall verarbeitet werden?• bisherige Erfahrungen bei der Bewältigung nutzen; ggf. Kontakt mit einer Einrichtung
aufnehmen, die bereits Erfahrungen gesammelt hat• Maßnahmen einbetten in bereits bestehende Formen der Auseinandersetzung mit dem
Thema Tod und Trauer
Welche Ängste gilt es im Kollegium zu berücksichtigen?• Der Umgang mit Tod und Trauer wird häufig als belastend empfunden, deshalb Zeit für
Teamarbeit einplanen, sich mit den Ängsten auseinander setzen.• Gemeinsam Fragen bearbeiten wie: Wovor haben wir die meiste Angst? Wie können wir
dem begegnen?
Welche Ressourcen im Kollegium können genutzt werden?• Kollegen auswählen, denen in diesem Rahmen eine besondere Aufgabe zugetraut werden
kann• wenn vorhanden, Kenntnisse einzelner Kollegen über ähnliche Situationen aus anderen
Einrichtungen nutzen
Wer kann einem Kind in seiner Trauer am besten zur Seite stehen?• Ein Kind in seiner Trauer zu begleiten, ist eine schwere Aufgabe und kann nicht einfach
„angeordnet“ werden.• im Team Stärken und Kompetenzen der Kollegen sammeln, Konsens darüber finden, wer
für die Trauerbegleitung am besten geeignet ist (übersteigertes Mitgefühl oder Identifika-tion mit dem Schicksal des Kindes sind nicht die besten Voraussetzungen)
Wie werden die anderen Kinder einbezogen?• Durch einen Todesfall in der Familie ändert sich zwangsläufig das Verhalten des Kindes,
was sich auch immer auf die Gruppe auswirkt.- auf einen offenen und dem Alter der Kinder angemessenen Umgang mit Tod und Trauer
hinwirken, dabei Todesumstände (z. B. lange Krankheit, Unfall, Suizid) beachten- sich genügend Zeit nehmen und die Kinder in behüteter Atmosphäre über den Todesfall
informieren- Fragen der Kinder (oft sehr pragmatisch) geduldig und wahrheitsgetreu beantworten
Was wird nach außen hin mitgeteilt?• Grundsatz beachten: Was die Kinder betrifft, betrifft auch die Eltern.
37Trauerbegleitung eines Kindes nach dem Verlust eines Familienmitgliedes
Um ein Kind in seiner Trauer begleiten zu können, ist es wichtig, möglichst viele Kenntnisse
über seine Verlustsituation zu gewinnen. Das ermöglicht, die Gefühlssituation des Kindes
besser einzuschätzen und das Eingehen auf das Kind darauf abzustimmen.
1
1Vergl. Franz, Margit (2009, 4. Auflage): Tabuthema Trauerarbeit. Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod. München: Don
Bosco Verlag, S. 87, 88
Professionelle Hilfen und therapeutische Maßnahmen
In der Zeit der Trauer muss mit außergewöhnlichen Gefühlsschwankungen sowie unberechen-
baren Reaktionen und Verhaltensweisen gerechnet werden. Da jeder Mensch diesen Prozess
Hilfreich kann es sein, wenn man als Erwachsener, der die kindliche Trauer um einennahestehenden Verstorbenen begleitet, Kenntnisse über folgende Fragen hat1:
Fragen nach der kindlichen Verlustsituation Welche Bedeutung hatte der Verstorbene für das Kind? Welche Konsequenzen hat der Tod für das Kind (z. B. muss der hinterbliebene Elternteil
sich jetzt eine Arbeit suchen)? Wie ist die Person gestorben? Wie hat das Kind vom Tod erfahren? Konnte es sich von der/dem/den Toten ausreichend verabschieden? Ist das Kind in die Trauergemeinschaft integriert? Wird es zur Beerdigung/Trauerfeier gehen?
Fragen nach der kindlichen Gefühlssituation Hat das Kind bereits eine Verlusterfahrung hinter sich? Darf es seine Gefühle zeigen und ausdrücken, wird es dabei unterstützt? Wie wird auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen? Welche Einstellung haben die Eltern zur Trauer?
Fragen nach der familiären Beziehungssituation des Kindes• Wer gibt dem Kind in der Familie Halt und steht ihm bei?• Welche Hilfestellungen bekommt das Kind?• Wie hat sich die Familienstruktur und der Alltag für das Kind verändert?
Fragen nach dem kindlichen Todeskonzept• Wie alt und auf welchem Entwicklungsstand ist das Kind?• Wie ist seine Persönlichkeitsstruktur?• Welche direkten Erfahrungen hat es mit dem Tod?• Welche Vorstellungen hat es vom Tod?• Bekommt es angemessene Antworten auf seine Fragen?
Fragen nach der kindlichen Religiosität• Wie ist die religiöse Einstellung der Eltern und des Kindes zum Tod?
Fragen nach außerfamiliären Beziehungspartnern• Welche außerfamiliären Personen begleiten und unterstützen das Kind?
• Eltern über Maßnahmen der Trauerbewältigung informieren• offenen Umgang mit dem Thema anstreben, u. a. auch als Zeichen der Wertschätzung des
Verstorbenen• den möglichen Einwänden und Widerständen durch Eltern angemessen begegnen, die
Bedeutung von Trauerarbeit deutlich machen
38Trauerbegleitung eines Kindes nach dem Verlust eines Familienmitgliedes
individuell durchläuft, ist es nur schwer ersichtlich, wann diese Trauerreaktionen bei einem Kind
vom „Normalen“ abweichen und eine therapeutische Einflussnahme erforderlich sein kann. Für
eine Einschätzung sollte man insbesondere die Intensität und den Zeitraum der Trauergefühle
des Kindes hinterfragen. Wenn beispielsweise depressives und teilnahmsloses Verhalten
dauerhaft über den gesamten Tag und dieses über einen längeren Zeitraum vorherrscht oder
wenn besonders schwierige Begleitumstände vorliegen, sollte ein Kind auf jeden Fall
aufmerksam beobachtet werden. Eine frühzeitige, präventive Betreuung durch externe
Fachkräfte könnte in so einem Fall der Entwicklung von massiven Verhaltensstörungen oder
körperlichen Symptomen entgegen wirken.
1
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 105
2Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 106
Anmerkung: Im Text „Tod und Trauer in Kindertageseinrichtungen“ wurde den Quellen entsprechend durchgängig der Begriff„Eltern“ verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich in der Regel auf die Personensorgeberechtigten der Kinder.
Präventives Eingreifen kann erforderlich werden, wenn mehrere der folgenden Begleit-umstände auf die Situation eines Kindes zutreffen1:
• Ein Kind ist in der ersten Zeit nach dem Tod eines Elternteils ungewöhnlich guter Laune.• Ein Kind (ab 6. Lebensjahr) weigert sich, an der Beerdigung/Trauerfeier/Einäscherung
teilzunehmen.• Durch den Todesfall ist für das Kind eine schwierige soziale Situation entstanden (z. B.
materielle Not).• Ein Kind (ab 5. Lebensjahr) vergießt in den ersten zwei Monaten keine Tränen.• Der Tod ist Ursache für weitere Veränderungen (z. B. Umzug).• Ein Kind hat niemanden, zu dem es eine Ersatzbeziehung aufbauen kann.• Ein Kind (ab 4. Lebensjahr) spricht kein Wort über den Tod des Elternteils.• Der hinterbliebene Elternteil sieht im Kind den „Ersatzpartner“.• Eine tödliche Erkrankung dauert länger als ein halbes Jahr.• Der Tod fällt in eine momentan schwierige Entwicklungsphase des Kindes.• Dem Kind wurde eine tödliche Erkrankung verschwiegen.• Ein Geschwisterkind stirbt nach langer Krankheit.• Ein Geschwisterkind stirbt plötzlich.• Ein Freund des Kindes stirbt.
Ein psychotherapeutisches Eingreifen muss erwogen werden bei besonders belastendenBegleitumständen2:
• Das Kind findet weder in der Familie noch im sozialen Umfeld angemessene Hilfestellung.• Es bestand/besteht ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Kind und dem verstorbenen
oder dem weiterlebenden Elternteil.• Der Verstorbene litt an einer neurotischen Erkrankung.• Ein Elternteil hat Suizid begangen.• Das Kind bzw. der überlebende Elternteil fühlt sich am Tod des Verstorbenen schuldig.• In der Familie haben sich die Todesfälle in der Vergangenheit gehäuft.• Die tödliche Krankheit war ungewöhnlich entstellend oder verstümmelnd.• Der hinterbliebene Elternteil vernachlässigt auf Grund der Trauer das Kind.• Der hinterbliebene Elternteil trauert auf krankhafte Weise.• Die Eltern „übersehen“ das überlebende Kind.• Das Kind war Augenzeuge eines (gewaltsamen) Todes.• Ein Todesfall kam plötzlich und völlig überraschend.
39Trauerbegleitung eines Kindes nach dem Verlust eines Familienmitgliedes
Für eine Einrichtung ist es ratsam, Kontakte zu Anlaufstellen und Fachkräften zu knüpfen, damit
im Notfall eine Beratung und Weitervermittlung von Eltern, Angehörigen oder Mitarbeitern
erleichtert wird. Solche Kontakte könnten angebahnt werden, indem z. B. Fachkräfte zu
Vorträgen oder Workshops eingeladen werden.
Wenn sich Eltern oder Angehörige hilfesuchend an das Personal der Kindertageseinrichtung
wenden, weil ihnen z. B. Verhaltensweisen des Kindes in der Trauer besorgniserregend
erscheinen, ist es Aufgabe der Einrichtung, den Eltern als Gesprächspartner zur Verfügung zu
stehen, entsprechend zu informieren und auf Angebote aufmerksam zu machen.
Hilfreich könnte sein, Kontakte zu entsprechenden Einrichtungen zu pflegen, wie z. B. zu
örtlichen Hospizdiensten (www.hospiz-thueringen.de).
7.3 Informationsbrief für Eltern zum Tod einesKindes der Einrichtung
Sehr geehrte Eltern,
es fällt mir sehr schwer, Ihnen mitteilen zu müssen, dass am * ein Kind aus der Gruppe * von
einem Auto angefahren und so schwer verletzt wurde, dass es an den Folgen des Unfalls
gestorben ist. Für die Mitarbeiter/innen unseres Kindergartens ist das eine schwierige Situation,
die uns sehr traurig und teilweise auch unsicher macht. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern
und der Familie von *.
Die Erzieherin, Frau *, hat heute die Kinder in einem Gespräch behutsam und schonend über
den Tod von * informiert.
Wir planen am *, dem *, in unserer Einrichtung mit den Kindern zusammen eine Trauerstunde
zu veranstalten, damit alle Kinder die Gelegenheit bekommen, von * Abschied zu nehmen.
Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten intensiver mit dem Thema Tod umgehen
und Trauerarbeit leisten. Damit möchten wir den Kindern die Chance geben, ihre Gefühle und
Gedanken mitzuteilen und den Verlust zu verarbeiten. Wir werden Sie über entsprechende
Aktivitäten informieren.
Vielleicht haben Sie selbst auch Ideen, zu denen Sie uns gerne anregen möchten. Für Ihre
Anregungen und Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen unsere Gruppenleiterin Frau * in der
Zeit von * bis * zur Verfügung.
Insbesondere, wenn Sie an Ihrem eigenen Kind Veränderungen feststellen, die mit dem Tod
von * im Zusammenhang stehen könnten, bitte ich Sie, mich oder eine Erzieherin Ihres Kindes
zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift der Kita-Leitung)
40Informationsbrief für Eltern zum Tod eines Kindes der Einrichtung
7.4 Informationsbrief für Eltern zum Tod einesElternteils eines der Kinder1
Sehr geehrte Eltern,
vielleicht haben Sie bereits erfahren, dass Frau/Herr *, die Mutter/der Vater von * aus der
Gruppe *, am * gestorben ist.
Es ist für uns alle eine schwierige Situation. Unser tiefes Mitgefühl gilt der betroffenen Familie
und ganz besonders *.
Die Erzieherin, Frau *, hat heute den Kindern der Gruppe in einem Gespräch behutsam und
schonend erklärt, was geschehen ist und allen Kindern Möglichkeiten gegeben, Fragen zu
stellen sowie Gedanken und Gefühle auszudrücken. Wir haben mit den Kindern überlegt, wie
wir ein Zeichen unseres Beileids setzen können. Mit den Kindern zusammen haben wir eine
Karte gebastelt, an der alle mitgearbeitet haben/werden wir eine Karte basteln, an der alle
mitarbeiten können.
* kommt am * wieder in die Gruppe.
Wir werden unser Möglichstes tun, um ihm/ihr beizustehen. Das bedeutet vor allem, dass wir
uns in unserer Einrichtung mit dem Thema Tod in den nächsten Wochen und Monaten stärker
beschäftigen werden. So wollen wir * und den anderen Kindern die Chance geben, ihre Gefühle
und Gedanken mitzuteilen und den Verlust zu verarbeiten.
Wir werden Sie über unsere Aktivitäten in dieser Richtung informieren. Beispielsweise stellen
wir uns vor, mit den Kindern zusammen …
Für Elterngespräche, Anregungen bzw. Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen unsere
Gruppenleiterin Frau * in der Zeit von * bis * zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift der Kita-Leitung)
1Vergl. Hinderer, Petra, Kroth, Martina (2005, 2. Auflage 2009): Kinder bei Tod und Trauer begleiten. Münster: Ökotopia Verlag, S. 43, 44
Anmerkung: Es wurde den Quellen entsprechend durchgängig der Begriff „Eltern“ verwendet. Diese Bezeichnungbezieht sich in der Regel auf die Personensorgeberechtigten der Kinder.
41Informationsbrief für Eltern zum Tod eines Elternteils eines der Kinder
8 Literaturverzeichnis
Franz, Margit (2009, 4. Auflage): Tabuthema Trauerarbeit. Kinder begleiten bei Abschied,Verlust und Tod. ISBN: 978-3-7698-1342-5. München: ©Don Bosco Verlag
Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beimKinderschutz in Thüringen (2009)http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/brosch__re_kinderschutz_aktuell.pdf
42Literaturverzeichnis
Hinderer, Petra, und Kroth, Martina: Kinder bei Tod und Trauer begleiten.ISBN 978-3-936286-72-4, 2. Auflage 2009, Jahrgang 2005. Münster: Ökotopia Verlag,E-Mail: [email protected], Internet: www.oekotopia-verlag.de
Notfallkalender für den Kindergarten Wiesenbronn, Überarbeitungsversion vom 16.05.2007http://www.notfallseelsorge.de/Besondere%20Einsaetze/KiGa-Notfallkalender.pdf
Thüringer Kultusministerium (2009): Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen.
Unfallkasse Thüringen: Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende,Postfach 100302, 99853 Gothahttp://www.ukt.de/attachments/article/95/uv_sv2006.pdf
Unfallkasse Thüringen: INFA - Zeitungen, Nr. 1/2009, 17. Jahrganghttp://www.ukt.de/attachments/article/98/infa_01-09.pdf
Teil II Notfallkalender
Inhalt
Notruf absetzen
Notfälle durch Straftaten
Übersicht
1 akute Bedrohung durch Gewalt von außen
2 Amok
3 Androhung von Gewalt/Amokdrohung
4 Bombendrohung
5 Einbruch/Sachbeschädigung
6 Fund verdächtiger Gegenstände/Substanzen
7 Geiselnahme
8 Gewalt gegen Kinder/Erwachsene in der Kindertageseinrichtung
9 Verdacht auf schwere Verletzungen durch Gewaltanwendungen außerhalb derBetreuungszeit
Notfälle medizinisch/sozial
Übersicht
10 abholende Person durch den Einfluss von Alkohol/Drogen deutlich beeinträchtigt
11 Gefahr durch Bienen/Wespen
12 Gefahr durch Krankheiten/Verletzungen
13 leblos aufgefundene Person während der Betreuungszeit
14 Suizidandrohung/ -versuch (erwachsene Person)
15 vermisstes Kind
Notfälle durch Feuer/Technik/Wetter
16 Brand/Explosion in der Kindertageseinrichtung
! Gasaustritt in der Kindertageseinrichtung
18 Großschadensereignis außerhalb der Kindertageseinrichtung
19 Unwetter/Naturkatastrophen
20 Wassereinbruch in der Kindertageseinrichtung
Verhalten bei Evakuierung
Notrufliste
43Teil II Notfallkalender - Inhaltsübersicht
Teil III Leitlinien Erste Hilfe am Kind
Inhalt
• grundsätzliche Verhaltenshinweise
• Herz-Lungen-Wiederbelebung am Säugling (jünger als ein Jahr)
• Herz-Lungen-Wiederbelebung am Kind (älter als ein Jahr)
• Bewusstlosigkeit
• stabile Seitenlage
• Mund zu Mund/Nase-Beatmung
• Herzdruckmassage
• Gewalteinwirkung auf den Kopf
• Krampfanfall/Fieberkrampf
• Fremdkörper in Auge, Nase, Ohr
• Fremdkörper in Speise- oder Luftröhre
• Verdacht auf Knochenbrüche/Gelenkverletzungen
• Sonnenstich
• blutende Wunde
• stark blutende Wunde
• Vergiftung/Verätzung
• Verbrennung/Verbrühung
• Insektenstich
• Zahnverletzung
44Teil III Leitlinien Erste Hilfe am Kind - Inhaltsübersicht