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Nachbericht zum 17. SKS Mandantentag
21. bis 22. Juni 2017, Mainz
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 2/26
INHALTSVERZEICHNIS
4 Banken im Spannungsfeld von Geldpolitik und Regulierung Prof. Dr. Peter Bofinger
4 Grundlegende Überarbeitung des Marktrisikobereiches in der CRR II Prof. Dr. Hermann Schulte-
Mattler (FH Dortmund)
5 Aktuelle regulatorische Themen im Überblick Monika Kellermann (SKS Group)
5 Die Kommissionsentwürfe zu CRD und CRR im Überblick Falko Döring (SKS Group)
6 Die digitale Bank – Data Warehouse und Steuerung Dr. Anke Klewitz (SKS Group)
6 Basel IV Proberechnungen Elena Kosheleva und Matthias Hauck (SKS Group)
7 AnaCredit: Vorstellung des nationalen Berichtsrahmens Martin Nissen (Deutsche Bundesbank)
8 LGD Erfahrungsbericht Christian Haggert und Dr. Frederik Diermann (SKS Group)
9 TRIM: Herausforderungen für Banken und Regulatoren Bernhard Kessler (SKS Group)
9 Die Überarbeitung der Säule 3 – Aktuelles aus Basel und Brüssel Michael Ruhl (Deutsche Bundes-
bank)
10 EZB ad hoc Reporting: Fire Drill und SSM in der Praxis Annika Summa, Melanie Hitzmann (Nord/LB),
Denny Lorenz (SKS Group)
10 ILAAP, ICAAP, MaRisk - und dann kommt der SREP Dr. Ralf Hannemann (VÖB)
11 Non-Financial Risk Management zur Bewältigung regulatorischer Herausforderungen - das SKS NFR Konzept und Beispiele aus Umsetzungsprojekten Alexander Kaserer (SKS Group)
11 10 Gründe warum FINREP ins Meldewesen gehört! Florian Kaserer und Florian Bachmann (SKS Group)
12 Statistik über Wertpapierinvestments Karsten Weber (SKS Group)
12 Qualitative und quantitative Risikobewertung aus einem Guss - Erfahrungsbericht über die praktische Verzahnung Martin Daumann (Degussa Bank)
13 Das neue Verbriefungsrahmenwerk Dr. Ulrich Miller (SKS Group)
13 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) – Rückenwind für das Risikomanage-ment Petra Ludwig (VÖB Service GmbH)
14 Wohnimmobilienkreditrichtlinie – neuer Gesetzentwurf und was nun? Vanessa Klaus (SKS
Group)
14 Liquiditätskennzahlen auf täglicher Basis Martina Vaculova und Robert Strolz (SKS Group)
16 Austrian Reporting GmbH – ein österreichisches Experiment Eva Krupitzka (Hypo Landesbank
Vorarlberg) und Anton Kellner (AuRep)
16 Zukünftige Perspektiven des Bankmeldewesens aus Sicht der EZB Generaldirektor Prof. Dr. Mag.
Aurel Schubert (EZB)
17 Neues aus Abacus360 Ulrich Becht (Bearing Point)
17 Zinsänderungsrisiko Bankbuch, aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Stresstest Julian Horky (SKS Group)
19 Systematische Analyse und Bewertung von regulatorischen Compliance Risiken Simon
Bartsch und Timo Sommerhage (SKS Group)
19 Regulatorik und die vergessene Organisation Dr. Carsten Gottert, (etomer GmbH)
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INHALTSVERZEICHNIS
20 Regulatorisches Controlling Holger Statt (SKS Group)
20 Erfahrungsbericht zur Implementierung und Nutzung von RWC in der Volkskreditbank AG (Dr. Marc Schütt (Volkskreditbank AG) und Pascal Demaré (interexa AG)
21 „Regulatorische Architektur“… Chancen konsequenten Regulatorikmanagements Prof. Dr.
Ralf Kühn (Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
21 ARA / First Insights / BPMN als Rückgrat der Digitalisierung Sven Gustke (SKS Solutions)
22 Wissen was geht: Simulation & Planung Ihres regulatorischen Eigenkapitals Dr. Hans E. Berg
(iBS AG)
22 Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit der interexa AG Andreas Weber, Markus Winkler (interexa
AG)
22 Automatisierte Datenqualitätssicherung in der Meldewesen-Vorverarbeitung Mykola Dobro-
chynskyy (SKS Group)
23 Digitale Transformation: So entwickeln Sie neue Geschäftsmodelle – Eine Blaupause für Finanzinstitute Veit Gumpert (iBS AG)
24 Digitalisierung in der Derivatewelt – der Weg zum „Datenbanker“ Silke Borgs (VÖB Service), Jan
Druschke (SKS Group)
24 Dynamische Datenerfassung und Output-Generierung mit AFORMSOLUTION (AFS) Online-Formularen am Beispiel einer SAP-Pilotanbindung Marvin Behrendt (aforms2web solutions und
service GmbH)
25 Digitalisierung: Chancen sehen – Herausforderungen meistern Heike Rehm (Unterschied & Macher
GmbH)
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Banken im Spannungsfeld von Geldpolitik und Regulierung
PROF. DR. PETER BOFINGER
Prof. Bofi nger spricht in seinem Vortrag den Reputationswandel der Banken an, der durch die Ereignisse der Finanzkrise
von 2008 zusätzlich verstärkt wurde. Die im Zuge der Finanzkrise eingetretene und viel diskutierte Sozialisierung der
Verluste werfe die Frage auf, ob denn die zusätzliche Regulierung und die damit verbundene Erhöhung der Eigenkapi-
talposter der Institute sinnvoll und zielführend sei. Im weiteren Verlauf stellt Prof. Bofi nger dar, dass die Verfl echtung
unter den Banken seit der Finanzkrise zwar zurückgegangen sei, sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau befände.
Zusätzlich drohe durch den Rückgang längerfristiger Einlagen und den hohen Zuwachs an kurzfristigen (Sicht-) Einlagen
eine Gefahr durch die zunehmend notwendige Fristentransformation. Anschließend geht Prof. Bofi nger auf die Kritik
der Öffentlichkeit an der Entscheidung der EZB ein, das Ankaufprogramm von Staatsanleihen beizubehalten. Aufgrund
des Auftrags der EZB zur Preisstabilität zieht der Referent Bilanz zur Entwicklung der Infl ationsrate im Euroraum sowie
zum Kreditwachstum an Privatkunden und die Entwicklung der Immobilienpreise. Eine negative Auswirkung auf die
Infl ation sei nicht zu erkennen und die Wohnimmobilienpreise in Deutschland holten im Europa-Vergleich lediglich
auf, eine Blase sei nicht zu erkennen. Zum Abschluss seines Vortrags stellt Prof. Bofi nger die These auf, ob denn das
Geschäftsmodell „Bank“ vor dem Hintergrund der rückläufi gen Gesamtkreditvergabe noch zeitgemäß sei.
Grundlegende Überarbeitung des Marktrisikobereiches in der CRR II PROF. DR. HERMANN SCHULTE-MAT TLER (FH DORTMUND)
Prof. Dr. Schulte-Mattler gibt während seines Vortrags einen Einblick in die Integration des Rahmenwerks zu den
überarbeiteten Handelsbuchvorschriften (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) in die kommende CRR II.
Nach einer mehrjährigen Konsultationsphase wurden die Vorgaben in die Ende November 2016 veröffentlichten Kom-
missionsentwürfe aufgenommen. Der Referent stellt die Grundzüge des auf Sensitivitäten basierenden Ansatzes dar,
skizziert die Vorgehensweise der Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderung pro jeweiliger Risikoklasse und erläutert
insbesondere den Zusammenhang zwischen der Portfoliotheorie von Harry Markowitz und den im Standardmodell
berücksichtigten Hedging-Effekten. Im weiteren Verlauf spricht Prof. Schulte-Mattler die Zuordnungsmöglichkeiten
von Positionen zum Anlage- bzw. Handelsbuch an und stellt fest, dass zwar grundsätzlich an der Handelsabsicht als
Hauptkriterium festgehalten wird, jedoch seitens der Aufsicht nun feste Produktkategorien vorgegeben werden, bei
denen diese Absicht grundsätzlich unterstellt wird. Die Grenze, ab der Institute ihre Handelsbuchpositionen nach den
Handelsbuchregeln zu berechnen haben, wurde seitens der Aufsicht in der CRR II angepasst. Für Institute, die kein
großes Handelsbuchportfolio halten (< 300 Mio. EUR), jedoch die neue Grenze (5 % der Gesamtaktiva bzw. 50 Mio.
EUR) überschreiten, gelten die in der CRR I vorgegebenen Handelsbuchregeln weiterhin, sodass für diese Institute
kein Umstieg erzwungen wird. Sofern Institute ein internes Modell für Marktpreisrisiken anwenden, ändert sich die Mo-
dellvorgabe weg von einem Value-at-Risk- hin zu einem Expected-Shortfall-Ansatz, der die Risiken am Verteilungsrand
schätzen soll. Zum Abschluss des Vortrags zieht Prof. Schulte-Mattler das Fazit, dass durch die neuen Handelsbuch-
regeln zwar eine risikosensitivere Messung erfolgt, jedoch die eigentlich auch beabsichtigte Reduktion der Komplexität
nicht erreicht wurde.
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Aktuelle regulatorische Themen im Überblick
MONIK A KELLERMANN (SKS GROUP)
Der Vortrag von Frau Kellermann gibt ausgehend von der Ausblicks-Folie der letztjährigen Präsentation zunächst einen
kurzen Einblick in die Entwicklungen des vergangenen Jahres in den drei Rechtsebenen (Basel, Europa und National).
Anschließend werden diverse Neuerung aus unterschiedlichen regulatorischen Sachgebieten vorgestellt:
» Kreditrisiko: Ausfalldefi nition und Materialitätsgrenze
» Aufsichtsrechtliche Meldungen: ITS-Änderung
» IFRS 9: Wertberichtigungen in der Regulatorik
» Großkredite: Leitlinien für Gruppen verbundener Kunden
» Offenlegung zu belasteten und unbelasteten Vermögensgegenständen
» Offenlegung zur LCR
» Zusätzliche Liquiditätsabfl üsse
Der Vortrag endet mit einem abschließenden Ausblick auf zu erwartende Themen der drei Rechtsebenen sowie dem
Hinweis auf die „Wiederbelebung“ des Newsletters (http://sks-group.eu/regnews.html) für den Bereich Regulatory Advisory.
Die Kommissionsentwürfe zu CRD und CRR im Überblick
FALKO DÖRING (SKS GROUP)
Die Ende November veröffentlichten Kommissionsentwürfe, deren Inkrafttreten nicht vor 2019 erwartet wird, werden
von Herrn Döring im Überblick vorgestellt. Die CRD V wurde für die kommende Überarbeitung des Zinsänderungsri-
sikos im Anlagebuch vorbereitet, für das die EBA noch spezifi sche Ausarbeitungen vorzulegen hat. Zudem sieht die
CRD V vor, dass große Institutsgruppen, deren Mutter außerhalb der EU ansässig ist und die innerhalb der EU eine
bestimmte Engagementgrenze überschreiten, eine EU-Mutter zu bestimmen haben. Die CRR II beinhaltet mit der Ein-
führung des neuen Standardansatzes für Kontrahentenausfallrisiken (SA-CCR) sowie der Aufnahme der Vorgaben aus
dem Fundamental Review of the Trading Book die lang erwartete Ablösung der althergebrachten Standardverfahren
für das Kontrahenten- und Marktrisiko. Neu in den Verordnungstext aufgenommen werden die Vorgaben zur Total Loss
Absorbing Capacity (TLAC) und den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, um die Vorgaben zum Vorhalten von
weiteren Verlustpuffern EU-einheitlich durchzusetzen, sowie die Faktoren für die Bestandteile der Net Stable Funding
Ratio (NSFR). Zusätzlich werden künftig neben der erweiterten KMU-Erleichterung auch bestimmte Infrastrukturfi -
nanzierungen eine privilegierte Eigenkapitalanrechnung erhalten. Die Entwürfe beinhalten auch Erleichterungen im
Rahmen der Meldungserstellung und der Offenlegung hinsichtlich Umfang und Melderhythmus für kleinere Institute.
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Die digitale Bank – Data Warehouse und Steuerung
DR. ANKE KLEWITZ (SKS GROUP)
Digitalisierung in der Bankenwelt ist eines der aktuellsten Themen. Es bedeutet nicht weniger, als dass erwartet wird,
dass das herkömmliche Geschäftsmodell nicht länger funktionieren wird und es eines grundlegenden Wandels bedarf.
Eingeschränkt auf den Aufbau eines gemeinsamen Data Warehouses (DW) für die Gesamtbanksteuerung für FINANCE
und RISK entwirft Fr. Dr. Klewitz auf Basis der unterschiedlichen Ausgangssituationen eine Skizze für eine gemeinsame
DW Architektur.
Anhand der vier Dimensionen Datenmanagement, Technologie, Organisation und Prozesse werden zentrale Elemente
diskutiert. Eine gemeinsame FINANCE und RISK Architektur als Single-Point-of-Truth kann ein Ausgangspunkt sein, in
dem sich später sukzessive alle anderen Bereiche, insbesondere die Marktbereiche integrieren lassen. Das Ziel muss
ein bankweit einheitlicher Datenhaushalt sein.
Insbesondere die Position des „Chief Data Offi cer“ mit seinen Inhalten und Verantwortungsstrukturen wird diskutiert.
Es wird als bedeutend eingestuft, dass bei der Errichtung dieser Position darauf zu achten sei, sie so auszustatten,
dass sie auch Wirkung in Richtung eines gemeinsamen Datenmodells entwickeln kann.
Nach der Diskussion über die eine DW Architektur werden Erfolgsdimensionen vorgestellt, die helfen sollen, den Weg zu
strukturieren, Gaps zu identifi zieren und den Erfolg während der Projektphasen zu validieren, um bei der Langfristigkeit
dieser Projekte auch Justierungen vornehmen zu können.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf die Erfolgsdimensionen Architekturschnitt, Datenmanagement, Prozes-
se, Governance, Konsistenz, Konvergenz, Business-/ IT-Alignment, Technologie, Kosten und Mitarbeiter eingegangen.
Anhand der Zielvorstellung werden die signifi kanten Unterschiede zwischen FINANCE und RISK transparent gemacht,
um Gaps erarbeiten zu können und Umsetzungsfelder zu identifi zieren.
Die Darstellung einer Roadmap für die Umsetzung rundet den Vortrag ab.
Basel IV Proberechnungen
ELENA KOSHELEVA UND MAT THIAS HAUCK (SKS GROUP)
Der Vortrag Basel IV Proberechnungen behandelt vier Standardansätze, die im Rahmen von Basel IV für das Kredit-
und Marktrisiko entwickelt wurden und behandelt die daraus entstehenden Auswirkungen für Kreditinstitute. Folgende
Standardansätze werden betrachtet:
» FRTB bzw. die Mindestkapitalanforderungen für Marktpreisrisiken auf Basis BCBS 352 des CRR-Entwurfs,
» IRRBB (Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch) auf Basis BCBS 368,
» SA-CCR (Standardansatz für Kontrahentenausfallrisiko) auf Basis BCBS 279 des CRR-Entwurfs,
» Neuer KSA (Kreditrisikostandardansatz) auf Basis BCBS 347.
SKS hat zu diesen vier Standardansätzen Tools entwickelt, die auf MS Excel basieren und mit welchen Banken Probe-
rechnungen durchführen können, um die Kapitalauswirkungen für ihr Institut beobachten zu können. Im Vortrag werden
die bei einigen Kunden durchgeführten Rechnungen (anonymisiert) dargestellt. Aufgrund der Risikogewichte und der
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Floor-Regelungen kann grundsätzlich von einer Erhöhung der Kapitalanforderungen ausgegangen werden.
Darüber hinaus sind auch erhöhte Datenanforderungen für die neuen Standardansätze zu beobachten, so dass im
Vortrag ebenfalls darauf eingegangen wird, was sich zusätzlich an Methoden und Prozessen bei der Etablierung der 4
Ansätze im Institut ändert.
Zusätzlich zur Berechnung der Kapitalanforderungen bringen die Tools weitere Vorteile:
1. Überprüfung der Datenverfügbarkeit vor Meldesoftware-Anpassungen: Die Tools funktionieren nur durch die
Einspeisung von weiteren Daten, z.B. per csv-Datei. Somit kann das Kreditinstitut erkennen, wie diese Daten
in Zukunft erhoben werden können.
2. Benchmarking-Übung der Aufsicht (Schnellmodifi zierbare Parameter): Sollten z.B. Stresstests für die Aufsicht
durchgeführt werden müssen, können die entsprechenden Parameter im Tool schnell angepasst und Abwei-
chungsanalysen durchgeführt werden.
3. Überprüfung der Auswirkungen bei Anpassungen im Geschäftsmodell: Bei Überlegungen, bestimmte Produkte
oder ein ganzes Portfolio zu verändern, können die entsprechenden Kapitaländerungen schnell abgebildet werden.
4. Plausibilisierung: Sollten die Daten über die Meldesoftware implementiert sein, kann mithilfe des Tools plausi-
bilisiert werden, ob die Ergebnisse dieselben sind und daher die Daten und Meldewege in der Meldesoftware
korrekt dargestellt werden.
Aufgrund des umfassenden Wissens der SKS-Mitarbeiter im Bereich Kreditrisikomodelle und bereits vieler durchge-
führter Projekte unterstützt SKS sowohl bei der Implementierung der oben erwähnten Standardansätze als auch bei
der Konzeption und Umsetzung von internen Modellen (z.B. IRBA, LGD).
AnaCredit: Vorstellung des nationalen Berichtsrahmens
MARTIN NISSEN (DEUTSCHE BUNDESBANK)
Der EZB-Rat billigte am 18. Mai 2016 die Verordnung (EU) 2016/867 zur Implementierung eines granularen statisti-
schen Kreditmeldewesens („ECB Regulation on the collection of granular credit and credit risk data - AnaCredit“). Auf
nationaler Ebene hat die Deutsche Bundesbank die „Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit)“ vom 14.07.2016
im Bundesanzeiger unter der Mitteilung Nr. 8001/2016 veröffentlicht.
Wesentliche Inhalte dieser Verordnung sind eine Vielzahl von Informationen über die Kreditnehmer eines Institutes,
die vergebenen Kredite und die entsprechenden Kreditsicherheiten, die an die jeweiligen nationalen Zentralbanken zu
melden sind. Als Kreditnehmer sind zunächst ausschließlich Unternehmen Gegenstand der Erhebung, Daten zu na-
türlichen Personen sind nicht enthalten. Die nationalen Zentralbanken übermitteln diese - nach nationalen Vorgaben
erhobenen - Informationen dann in einheitlicher Form an die EZB. Die Meldung ist zusätzlich zu bereits bestehenden
Meldepfl ichten abzugeben. Der Geltungsraum der Verordnung umfasst die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
Die EZB verfolgt mit der Initiative die folgende Zielsetzung:
» Schaffung einer einheitlichen europäischen Kreditdatenbank
» Strukturierte Sammlung und Verwaltung granularer Kreditdaten
» Kenntnis über Art, Höhe, Laufzeit und Schuldner der in der Eurozone vergebenen Kredite
» Nutzung der Daten durch die EZB zu statistischen Zwecken sowie aus geldpolitischen Erwägungen
» Perspektivische Nutzung auch durch die Bankenaufsicht, insbesondere bei der Überwachung im Rahmen des
Single Supervisory Mechanism (SSM)
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Die Bundesbank hat umfangreiche Informationsquellen für die betroffenen Institute zur Verfügung gestellt:
» Seit Mai 2015, zuletzt 31. Mai 2017: Ergänzung von Anordnung / Meldeschemata in Englisch und technische
Spezifi kation
» Erläuterungen zu den Meldeinhalten und Q&A mit laufenden Updates
» Unmittelbare Informationen über Änderungen durch Newsletter
» Direkter Draht zu den fachverantwortlichen Teams: Hotline immer mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel. 069 / 9566-7617 und Mailadresse [email protected] für fachliche und technische Fragen, bei Fragen
speziell zu Vertragspartner-Stammdaten auch [email protected].
LGD Erfahrungsbericht
CHRISTIAN HAGGERT UND DR. FREDERIK DIERMANN (SKS GROUP)
Das Thema LGD-Modellierung ist, wenn auch kein neues Thema, durch eine Vielzahl von neuen regulatorischen Ände-
rungen (u.a. „Guidelines on PD estimation, LGD estimation and treatment of defaulted assets“ (2016), „Draft Regulatory
Technical Standards on the specifi cation of the nature, severity and duration of an economic downturn …“ (2017)),
momentan wieder hochaktuell. Änderungen im Bereich der Defi nition des Ausfallzeitraums, des Reference-Data-Sets,
der Berechnung des Downturnfaktors sowie der Diskontierung und Vorgaben von Klassifi zierungen für Aufschläge durch
den „Margin of Conservatism“ erfordern zahlreiche Anpassungen aktueller LGD-Modelle und die Berücksichtigung bei
Neuentwicklungen.
Eine aktuelle Umsetzung einer Neuentwicklung eines LGD-Modells brachte neben der Herausforderung, das neue Modell
im Hinblick auf alle momentan in der Diskussion befi ndlichen Thematiken (inklusive des neuen „Targeted Review of
Internal Models“ (TRIM)), prüfungssicher zu erstellen, auch zahlreiche praktische Herausforderungen. So führten etliche
nicht vollständig ausdefi nierte Prozesse zu Ungenauigkeiten im Datenbestand. Im Rahmen des Projekts wurden diese
Prozesse geschärft, sowie das Design des Datenhaushalts an die neuen und zukünftigen Herausforderungen angepasst.
Durch das abgestimmte Anpassen dieser Prozesse und des Data-Warehouses, sowie einer punktuellen manuellen
Nacherhebung zwingend benötigter Daten, wurde sowohl ein Datenbestand geschaffen, welcher den aktuellen Model-
lierungsanforderungen genügt, als auch eine deutliche Verbesserung der Datenqualität innerhalb des Data-Warehouses
erreicht. Auf diesem verbesserten Datenbestand wurden dann die klassischen Modellierungsherausforderungen im
LGD-Bereich, wie die bimodale Verteilung und das Berücksichtigen noch nicht abgeschlossener Beobachtungen, mit
klassischen Techniken wie fortgeschrittenen Regressionsverfahren und Survivalmodellen gelöst und gleichzeitig mit
modernen Methoden aus dem Bereich des maschinellen Lernens abgestimmt.
Mit ihrem großen Erfahrungsschatz in der umfassenden Umsetzung von LGD-Projekten unterstützt die SKS Group
ihre Mandanten bereits ab der Vorstudie und der Bewertung und Anpassung bestehender Prozesse im Kontext von
Risikodaten. In Ergänzung begleitet SKS Finanzinstitute bei der Neugestaltung des notwendigen Verlustdatenhaushalts
über die Modellierung nach aktuellen fachlichen Anforderungen bis hin zur Prüfungsabnahme.
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TRIM: Herausforderungen für Banken und Regulatoren
BERNHARD KESSLER (SKS GROUP)
Mit der neuen TRIM-Prüfung (vgl. „Guide for targeted review of internal models“ – ECB, 02/2017) möchte die Aufsicht
einem Problem begegnen, was sich in letzter Zeit immer mehr als Schwachstelle der aktuellen Regulatorik herausstellt
– die Heterogenität im Aufbau von internen Modellen und der Prüfungskriterien der Aufsichtsbehörden.
Gerade die Homogenität bei der Ermittlung der Kapitalanforderungen auf Basis der internen Modelle ist ein wichtiges
Ziel dieser neuen Prüfung.
Die Umsetzung erfolgt durch neu formulierte Anforderungen an die einzelnen Risikoparameter im Kreditrisiko, die z.T.
eine signifi kante Anpassung der internen Ratingmodelle erforderlich machen wird. Im Spannungsfeld zwischen Aufse-
her, Methodiker und Banker kann die Vereinheitlichung der externen Anforderungen an die internen Risikomodelle zu
einer Überbrückung der Differenzen untereinander führen oder aber auch zu einem stärkeren Konfl ikt, der zu höheren
Eigenkapitalzuschlägen und unnötiger Standardisierung führt – je nachdem wie der Dialog geführt wird. D.h. eine höhere
Transparenz über Anforderungen und Einsatzzwecke kann sowohl Verständnis schaffen oder aber auch zu einer noch
stärkeren Standardisierung und (zusätzlichen) Kapitalpuffern führen. Im Vortrag wird ein möglicher Weg für erstere
Variante aufgezeigt, der vom Publikum und aus der aktuellen Prüfungspraxis heraus bestätigt wird.
Eine Auswirkung der Erfahrungen auch für die Säule II und damit für die Prüfungspraxis bei allen Instituten (d.h. auch
den nicht im TRIM oder mit Säule I Modellen vertrauten Banken), ist trotz oder gerade wegen des geforderten ganz-
heitlichen Blicks zu erwarten.
Die Überarbeitung der Säule 3 – Aktuelles aus Basel und Brüssel MICHAEL RUHL (DEUTSCHE BUNDESBANK)
Herr Ruhl stellt die umfassenden Überarbeitungen der Offenlegungsanforderungen auf Baseler sowie Brüsseler Ebe-
ne vor. Die Notwendigkeit für eine Überarbeitung ergibt sich im Wesentlichen aus der mangelnden Identifi zierbarkeit
von Risiken während der Finanzkrise und dem daraus resultierenden massiven Vertrauensverlust. Der Baseler Aus-
schuss nimmt einen Review in drei Phasen vor. Phase 1 endete bereits im Januar 2015 mit dem BCBS 309 und ent-
hält im Wesentlichen Strukturentscheidungen, wie feste Tabellenformate und Frequenzen, sowie eine Überarbeitung
des Kreditrisiko-, Marktrisiko- und Verbriefungsbereichs. Phase 2 mündete im März 2017 im BCBS 400, in dem vor
allem bestehende Offenlegungsanforderungen angepasst oder überarbeitet und in das Gesamtpaket übernommen,
aber auch neue Anforderungen entwickelt wurden, während Phase 3 noch andauert und bald zur Konsultation
gestellt wird. Allen gemeinsam ist die Ausrichtung auf standardisierte Tabellenformate zur besseren Vergleichbarkeit
sowie die stärkere Verknüpfung von Regulatorik und Rechnungswesen. Neben der Überarbeitung bestehender An-
forderungen werden auch neue Offenlegungsbestimmungen bspw. für TLAC oder zentrale regulatorische Kennziffern
formuliert. Auf europäischer Ebene setzen die EBA-Guidelines 2016/11 im Wesentlichen die Ergebnisse der Baseler
Phase 1 jedoch ausschließlich für G-SII und O-SII um, während laut CRR-Entwurf die Phasen 1 und 2 voraussicht-
lich in geltendes Recht übernommen werden sollen. Er beinhaltet außerdem die erstmalige Einführung des Proportio-
nalitätsgedankens in die Offenlegungsanforderungen und fokussiert sich dabei auf die Größe sowie die Kapitalmarkt-
orientiertheit der Institute. Die Umsetzung von Phase 3 ist aktuell auf europäischer Ebene noch offen.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
EZB ad hoc Reporting: Fire Drill und SSM in der PraxisANNIK A SUMMA, MEL ANIE HITZMANN (NORD/LB), DENNY
LORENZ (SKS GROUP)
Frau Summa eröffnet den Vortrag zum Thema EZB ad hoc Reporting und stellt im ersten Teil die NORD/LB bzw. den
NORD/LB-Konzern vor. Darüber hinaus geht sie auf die im Fire Drill und SSM weitreichend betroffenen Organisations-
einheiten (Gruppen) ein.
Frau Hitzmann stellt für den Fire Drill und für den SSM den zeitlichen Aspekt sowie die inhaltlichen Anforderungen vor.
Darauf aufbauend geht Frau Hitzmann auf die fachlichen Herausforderungen und Herr Lorenz auf die technischen
Herausforderungen für die NORD/LB ein. Beide präsentieren die jeweilige Problematik, welche sich für das Haus hinter
jeder Herausforderung versteckt hat. Damit der Praxisbezug nicht verloren geht, erfolgt ebenso jeweils die Vorstellung
der hausspezifi schen Lösung. Zum Ende hin nimmt Frau Summa eine Zusammenfassung des Fire Drills und des SSM
vor. Hierbei zieht sie zum einen ein Fazit, stellt aber zum anderen auch noch einmal zusammenfassend die Unterschiede
beider Anforderungen dar. Schlussendlich erfolgt ein Blick in die Zukunft und darauf, was die NORD/LB als siebtgrößte
Bank Deutschlands künftig seitens der Aufsicht auf sich zukommen sieht.
ILAAP, ICAAP, MaRisk - und dann kommt der SREP
DR. RALF HANNEMANN (VÖB)
Der Vortrag gibt einen sehr guten Überblick über die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und die zu erwartenden
Vorgaben für die Ausgestaltung der Säule II. Basis hierfür sind die übergeordneten Papiere der europäischen Aufsicht
seitens der EZB und der EBA. Im Rahmen der Säule II stehen der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)
und damit direkt verbunden die Ausgestaltung der entsprechenden Methoden auf der Seite der Kreditinstitute für Li-
quiditätsrisiken (ILAAP) und des übergreifenden Prozesses zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung
(inkl. der Risikotragfähigkeitsrechnung, ICAAP).
Diese Anforderungen sollen die Kapitalausstattung der Institute wesentlich stärken und der Aufsicht die Möglichkeit
geben, frühzeitig zu intervenieren.
Als wesentliche Neuerungen führt die EZB eine sogenannte „Sicherheitsmarge“ (Eigenkapital + Puffer) ein. Diese
zusätzliche Eigenkapitalanforderung kann auch als sogenannter „Managementpuffer“ bezeichnet werden.
Das Risikomanagementsystem der EZB integriert alle wesentlichen Risikoarten in ein Bewertungssystem und wertet
diese mit einem Scoringansatz ein. Wird ein Schwellenwert erreicht, werden je nach Schwere Maßnahmen der Aufsicht
im Sinne einer Frühintervention ergriffen und im Falle eines entsprechenden Scorewertes sogar die Abwicklung des
Institutes eingeleitet.
Das Konsultationspapier zum neuen Leitfaden für die Risikotragfähigkeit wird bis zum dritten Quartal erwartet.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Non-Financial Risk Management zur Bewältigung regulatorischer Herausforderungen - das SKS NFR Konzept und Beispiele aus Umsetzungsprojekten ALEX ANDER K ASERER (SKS GROUP)
Non-Financial Risk (NFR) als Überbegriff für Risiken, welche den Themen Operationelle Risiken, Reputationsrisiken
und strategische bzw. Geschäftsrisiken zugeordnet werden, sind im Kontext Gesamtbanksteuerung von steigender
Bedeutung. Ziel des NFR-Managements ist es, durch harmonisierte Defi nitionen und abgestimmte Bewertungsmetho-
den und -prozesse, Konsistenzgewinne in der Risikoidentifi kation und -bewertung sowie Effi zienzsteigerungen beim
Ressourceneinsatz im Risiko- und Maßnahmenmanagement zu erzielen.
Nach einer Darstellung der Abgrenzung zwischen Financial- und Non-Financial Risk, führt Herr Kaserer Gründe auf,
welche den stärkeren Fokus auf den Risikokomplex NFR erklären. Bedingt durch externe Einfl ussfaktoren wie die
steigende Anzahl der regulatorischen Anforderungen an NFR-Themen, die aktuelle Niedrigzinsphase, einen kosten-
getriebenen Konsolidierungsdruck in der Branche sowie notwendige technische Innovationen und Anforderungen an
die Digitalisierung von Finanzdienstleitungsunternehmen treten NFR vermehrt in den Vordergrund. Als Beispiel hierzu
dient eine aktuelle Studie der HSBC, die – bedingt durch die Chancen, aber auch Risiken der fortschreitenden Digita-
lisierung – ergab, dass Verbraucher in Deutschland ihre Bank eher wegen eines Sicherheitsrisikos als wegen höherer
Zinsen wechseln würden. Herr Kaserer stellt im Anschluss daran das SKS-Modell eines Risikoartenkonzepts vor, welches
darauf abzielt, klare Defi nitionen und Abgrenzungen zwischen den Risikoarten zu erstellen, Verantwortlichkeiten zu
defi nieren und damit eine Einbindung der Risikoarten in die Gesamtrisikostrategie zu ermöglichen. Operativ wird dies
durch die Erstellung einer sogenannten Methodenlandkarte umgesetzt. Diese Darstellung ermöglicht es einem Institut,
den Risikosteuerungskreislauf von unterschiedlichen Risikoarten zu harmonisieren und damit zur verbesserten Maßnah-
mensteuerung beizutragen. Die daraus resultierenden Effekte führen sowohl zu einem verbesserten, transparenteren
Risikoprofi l als auch zu einem geringeren Personalaufwand.
10 Gründe warum FINREP ins Meldewesen gehört!FLORIAN K ASERER UND FLORIAN BACHMANN (SKS GROUP)
Unter dem Vortragstitel „10 Gründe, warum FinRep ins Meldewesen gehört“ brechen Florian Kaserer und Florian
Bachmann von SKS Austria zum Abschluss des ersten Tages der Regulatory Advisory Präsentationen eine Lanze für
die organisatorische Zuordnung der FINREP-Meldungen in die Meldewesen-Abteilungen.
Getragen von den 10 ausgewählten Gründen aus den Kategorien Fachkompetenz, Datenverarbeitung und Organisation
legen die Vortragenden anhand von Erfahrungen und Praxisbeispielen dar, wie eine Verarbeitung der FinRep-Meldung
außerhalb einer Accounting-Abteilung funktionieren kann. Von der Kenntnis der bankenaufsichtsrechtlichen Grundla-
gen über den Meldungs-Verarbeitungsprozess bis zur effi zienteren Kommunikation mit der Aufsicht werden – teilweise
auch mit einem zwinkernden Auge – Argumente ins Feld geführt, die für eine Bündelung der Melde-Kompetenz im
Meldewesen sprechen.
Wie die Wortmeldungen und Reaktionen nach der Präsentation deutlich machen, ist die Zuordnung des FinRep in
vielen Instituten durchaus ein Thema, das bekannt ist, bereits diskutiert wurde und von unterschiedlichen Meinungen
getragen wird.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Statistik über Wertpapierinvestments
K ARSTEN WEBER (SKS GROUP)
Der Informationsbedarf von Politik und Aufsicht steigt beständig an und dies betrifft auch Daten zu den Wertpapier-
beständen der Bankengruppen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der milliardenschweren Anleihekäufe der EZB (>
60 Mrd. EUR pro Monat) will man u.a. besser verstehen, wer die Wertpapiere zuvor besessen hat und auf welchen
Wegen die Liquidität und damit die seitens der EZB gesendeten Steuerungsimpulse in den Markt dringen. Daher wird
die Statistik über Wertpapierinvestments – Gruppenmeldung (Securities Holdings Statistics – Group / SHSG) ab 30.
September 2018 (erster Meldestichtag) deutlich erweitert. Zum einen wird der Kreis der meldepfl ichtigen größten
EU-Bankkonzerne (davon acht in Deutschland) auf alle von der EZB direkt beaufsichtigten Institutsgruppen (davon 21
in Deutschland) ausgeweitet. Zum anderen wird der Umfang der zu meldenden Informationen deutlich erweitert. Ins-
gesamt 41 zusätzliche Attribute, davon 25 aus den Bereichen Rechnungslegung und Risiken, bilden ein Grundgerüst,
welches stark an AnaCredit erinnert. Dies ist auch kein Zufall, sondern ausdrücklich gewollt. Die für SHSG und Ana-
Credit zuständigen Bereiche der EZB stimmen sich ab und bauen am gemeinsamen „Haus“ des European Reporting
Framework. Neben der Datenverfügbarkeit im Meldewesen stellt vor allem der zeitliche Horizont die Institute vor einige
Probleme. Sowohl der Umsetzungszeitraum bis Mitte 2018 als auch die Testphase im dritten Quartal des nächsten
Jahres konkurrieren mit der Einführung von AnaCredit. Abacus-Anwender müssen außerdem gleichzeitig noch den
Umstieg auf Abacus360 bewerkstelligen.
Qualitative und quantitative Risikobewertung aus einem Guss - Erfahrungsbericht über die praktische Verzahnung MARTIN DAUMANN (DEGUSSA BANK)
Die Herausforderung bei der qualitativen Risikobewertung liegt in der Vielzahl von Normen, die sich mit den Themen
der qualitativen Beurteilung befassen. Die Begriffe Angemessenheit und Wesentlichkeit sind in diesem Zusammenhang
nicht eindeutig defi niert und erschweren eine einheitliche Einteilung.
Für eine zielgerichtete, effi ziente, transparente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen und Prüfungen ist
eine einheitliche Defi nition und Homogenisierung der seitens der Aufsichts- und Prüfungsorgane verwendeten unter-
schiedlichen Normeninterpretationen erforderlich. Dies kann erreicht werden durch die Verwendung von einheitlichen
Begriffl ichkeiten und einheitlichen quantitativen und qualitativen Kriterien.
Im Zentrum der Überlegungen stehen die Erfassung, Beurteilung und Bewertung von qualitativen Risiken.
Ein Lösungsansatz ist die Vereinheitlichung der Risikomaßstäbe und Ergebniskategorien mit dem Ziel, Vergleichbarkeit
und Transparenz in der Beurteilung zu erreichen. Das Ziel wird erreicht durch eine Überleitung und Abstimmung der
Verteidigungslinien mit den Risikomaßstäben, um ein standardisiertes Vorgehen für die Zuordnung zu den Ergebnis-
kategorien zu erzielen. Für die Zielerreichung ist es erforderlich, sich intensiv mit den qualitativen und quantitativen
Auswirkungen der Risiken auseinanderzusetzen.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Das neue Verbriefungsrahmenwerk
DR. ULRICH MILLER (SKS GROUP)
Im Juli 2016 hat das Basler Komitee die Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerks veröffentlicht, welches zum
01.01.2018 in Kraft treten wird. Das neue Regelwerk soll die Mängel der derzeitigen Anforderungen beseitigen, die
insbesondere durch die Finanzkrise zu Tage getreten sind. Als Hauptdefi zite wurden die Abhängigkeit von externen
Ratings, zu geringe Risikogewichte für gut geratete Tranchen, zu hohe Risikogewichte für schlecht geratete Tranchen,
der Klippeneffekt und die unterschiedliche Bewertung von Tranchen gleicher Qualität im KSA und IRBA identifi ziert.
Um diesen Kritikpunkten zu begegnen, besitzt das neue Regelwerk eine andere Berechnungshierarchie; zudem werden
die Berechnungsansätze an sich angepasst.
An die Spitze der neuen Hierarchie rückt der sogenannte SEC-IRBA, der eine etwas vereinfachte Form des Supervisory
Formula Approach (SFA) darstellt, aber zusätzlich die Laufzeit der Tranche als Risikofaktor verwendet. Für die Anwen-
dung ist eine ausreichende Kenntnis der Positionen im zugrundeliegenden Forderungspool für eine Berechnung der
Eigenkapitalanforderung im IRB-Ansatz notwendig. Danach folgt der SEC-ERBA bzw. IAA, der den früheren Rating
Based Approach ersetzt. Neben der Existenz eines externen Ratings bzw. eines IAA-Verfahrens, geht die Laufzeit
und die Dicke der Tranche in die Kalkulation ein. Am Ende der Hierarchie steht der SEC-KSA, eine KSA-Version des
SEC-IRBA. Auch hier müssen für die zugrundeliegenden Positionen im Forderungspool ausreichend Informationen
vorhanden sein, um die Eigenkapitalanforderungen im KSA berechnen zu können.
Das zukünftige Rahmenwerk defi niert außerdem eine neue Verbriefungsklasse, die STC-Verbriefungen. Diese einfachen,
transparenten und vergleichbaren Verbriefungen können vom Investor anhand quantitativer und qualitativer Kriterien
identifi ziert werden, um eine Reduzierung der Eigenkapitalanforderung zu erreichen. Ziel ist dabei, Transparenz in einem
komplexen Geschäftsfeld zu schaffen und Anreize für einfachere Geschäftskonstruktionen zu bieten.
Insgesamt ist durch die neuen Regelungen davon auszugehen, dass die Eigenkapitalanforderung für gut geratete Po-
sitionen in der Regel ansteigt und für schlechter geratete Positionen eher absinkt.
Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) – Rückenwind für das Risikomanagement PETRA LUDWIG (VÖB SERVICE GMBH)
Die BaFin adressiert in ihrem geplanten Rundschreiben zu den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)
ausdrücklich die Geschäftsleitung einer Bank als verantwortlich für die Umsetzung dieser Anforderungen. Dazu gehö-
ren eine zur Geschäftsstrategie konforme IT-Strategie, angemessene Personalausstattung, Berechtigungskonzepte mit
auswertbarer Dokumentation, IDV-Richtlinien für Eigenentwicklungen der Fachbereiche, ein Lebenszyklus-Management
für IT-Systeme sowie Risikobewertungen jeglichen Fremdbezugs von IT-Dienstleistungen. Ausdrücklich sollen Risiken
aus der IT in den Prozess des Managements der operationellen Risiken überführt werden. Die Anforderungen sind
i.d.R. nicht neu, institutsindividuell wird sich aber an einigen Stellen Handlungsbedarf ergeben. Eine Übergangsfrist
dafür ist allerdings in den BAIT nicht vorgesehen.
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 14/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Wohnimmobilienkreditrichtlinie – neuer Gesetzentwurf und was nun? VANESSA KL AUS (SKS GROUP)
Am 30. März 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichts-
rechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz). Das Gesetz trat zum 10. Juni 2017 in Kraft.
Das Ergänzungsgesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben sowie, auf Basis der Empfehlungen des Ausschusses
für Finanzstabilität, der Erweiterung der Befugnisse für die BaFin bei drohenden Gefahren durch Überbewertungen auf
Wohnimmobilienmärkten, nachlassende Kreditvergabestandards sowie übermäßige Expansion der Kreditvergabe. Die
Ergänzungen durch die EU-Benchmarkverordnung werden durch die Einführung neuer Informationspfl ichten in das
deutsche Gesetz überführt. Zur Erweiterung der Befugnisse der BaFin wurden neue Instrumente zu Mindeststandards
für die Vergabe von Neukrediten einschl. Freikontingenten und Bagatellgrenzen, Reduzierung der Ausfallwahrschein-
lichkeit bzw. der Verlustquote initialisiert. Darüber hinaus enthält das Ergänzungsgesetz Klarstellungen im Bereich der
aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Kreditwürdigkeitsprüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dazu
wurden insgesamt sieben Gesetze sowie Verordnungsermächtigungen angepasst.
Konkreter Handlungsbedarf für die Finanzinstitute besteht zum heutigen Zeitpunkt nur bzgl. der Informationspfl ichten,
wobei die Kunden durch ein zusätzliches Informationsblatt über den verwendeten Referenzzinssatz zu informieren
sind. Über den Einsatz der zusätzlichen Instrumente verfügt die BaFin, sofern sie ihrerseits Gefahren für die Finanz-
stabilität identifi ziert. Die Schaffung der Instrumente ist ausdrücklich nicht mit der im Gefahrenfall möglichen Aktivie-
rung gleichzusetzen. Zeitpunkt und Ausgestaltung der Instrumente wird die BaFin auf der Basis einer präzisierenden
Rechtsverordnung im Wege einer Allgemeinverfügung festlegen.
Liquiditätskennzahlen auf täglicher Basis
MARTINA VACULOVA UND ROBERT STROLZ (SKS GROUP)
Spätestens seit der Subprime-Krise (ab Frühjahr 2007) ist bekannt, dass nicht nur das Eigenkapital unzureichend
überwacht und gesteuert wurde, sondern auch die Liquidität für Banken nicht im ausreichenden Maße gegeben war.
Für Krisenzeiten gilt es liquide Mittel (kurzfristige Realisierbarkeit von Aktiva) vorzuhalten und auf eine ausreichende
Fristenkongruenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten zu achten.
Die im Zuge der CRR neu eingeführten aufsichtsrechtlichen Pfl ichtkennzahlen (LCR, NSFR, ALMM) geben seither ein
Mindestmaß für die Liquiditätsbevorratung und Refi nanzierungsstruktur vor. Das traditionelle Instrument einer intern
modellierten Liquiditätsablaufbilanz (inkl. Szenarien) wird dadurch jedoch keineswegs ersetzt.
Neben den Mindestanforderungen der Säule 1, die verständlicherweise strikten regulatorischen Vorgaben folgen, greift
die Aufsicht auch immer stärker in die internen Modelle (Säule 2) der Banken ein bzw. gibt einen immer strengeren
Rahmen dafür vor. Durch den „Internal Liquidity Adequacy Approach“ (ILAAP) und die erweiterten Publizitätspfl ichten
steigen zudem die Dokumentationserfordernisse enorm.
Zusätzlich binden die laufenden Audits und Stresstests durch die Aufsichtsorgane die internen personellen Ressourcen,
so dass die Möglichkeiten der dringend notwendigen Weiterentwicklung von Automatisierungsmaßnahmen stark limitiert
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 15/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
werden. Gerade darauf (Stichwort BCBS 239) legt die Aufsicht derzeit einen besonders hohen Wert.
Die Herausforderungen im Liquiditätsrisiko-Management besteht heute in der Verfügbarkeit und Abstimmbarkeit der Daten.
Die genaue Quantifizierung der Liquiditätsreserven und Modellierung von Liquiditätsablaufbilanzen bleibt ein wichtiger
Bestandteil im laufenden Management der Liquidität. Insbesondere vorzeitige Rückzahlungen (Prepayments), die
Berücksichtigung von Bodensätzen bei Sicht- und Spareinlagen als auch das Ziehungsverhalten bei Fazilitäten bieten
nach wie vor Optimierungsmöglichkeiten, um das Liquiditäts-Ablaufprofil der Bank zu schärfen.
Die bisher vorherrschenden relativ statischen Analysen und Darstellungen der Liquiditätssituation werden jedoch
durch die neue Herausforderung überschattet, zukünftig schnell auf Anfragen der Aufsicht und den darin enthaltenen
Stressszenarien „ad hoc“ reagieren zu können. Beispielsweise wurden die Banken seitens der EZB jüngst aufgefor-
dert, an fünf aufeinander folgenden Tagen ihre Liquiditätslage unter verschiedenen Gesichtspunkten darzulegen und
Stressszenarien in Form der Maturity Ladder darzustellen. Diese neue Art, die Banken zu prüfen, zielt vor allem auf die
internen Management-Prozesse und die Bereitschaft, Auswertungen in verschiedenster Form zur Verfügung stellen zu
können, ab. Damit rückt die Datenlandschaft in den Mittelpunkt der zukünftigen Bemühungen, das Liquiditätsrisiko-
Management weiter zu verbessern.
Die vom CEBS1 ins Leben gerufenen „Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision“ wurden im
Zuge der CRD IV weitgehend von der EU übernommen und liefern die Basis für die Forderungen der Aufsicht nach
mehr Governance im Liquiditätsrisiko-Management. Zusammen mit dem ILAAP ergibt sich daraus ein umfangreiches
Rahmenwerk, dass es zu erfüllen gilt. Dabei spielt einerseits der rote Faden im Setup innerhalb des Liquiditätsrisiko-
Managements eine zentrale Rolle, andererseits legt die EZB zunehmend Wert auf die Konsistenz mit anderen Bereichen
(ICAAP, Accounting, Steuerung).
Es besteht also, neben der Herausforderung einer möglichst genauen Quantifizierung von Liquidität und Liquiditätsrisiko,
eine weiterführende Herausforderung in der Anbindung des Liquiditätsrisikomanagements an die Gesamtbanksteuerung.
Und das auch im Sinne einer Angleichung der Behandlung von Liquiditätsrisiko im Verhältnis zu Kredit- oder Marktrisiko.
Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, gibt es im Prinzip zwei Lösungsansätze:
1. Reduktion der Komplexität
2. Bewältigung der Komplexität.
Zum ersten Punkt zählt die Reduktion der Datenschnittstellen zwischen und in den Systemen, da jede Schnittstelle
automatisch Abstimmungsbedarf und Wartungsaufwand verursacht. Die Anzahl der Schnittstellen ergibt sich jedoch
auch aus der organisatorischen Aufbauorganisation der Bank und ihrer funktionalen Trennung in Risiko, Accounting
und Meldewesen. Hier empfiehlt es sich über die prozessuale Integration artverwandter Unternehmensbereiche (z.B.
Liqui-Steuerung, -Risiko und -Meldungen) nachzudenken und dadurch Synergien zu nutzen.
Zum zweiten Punkt zählen die Etablierung von Prozessen, die ein effizientes und effektives Arbeiten im Unternehmen
ermöglichen. Wobei hierzu sowohl die organisatorischen abteilungsinternen und -übergreifenden Abläufe als auch die
Datenprozesse gehören, die in den meisten Banken noch eine Vielzahl von Redundanzen aufweisen. Das Themenfeld
Data-Governance rückt hier in das Zentrum der Bemühungen, um für die fortschreitende Digitalisierung gewappnet zu
sein. Zusammen mit einem aussagekräftigen Reporting werden derzeit die Weichen für die Zukunft im Banking gelegt.
Mit dem Fokus auf die Bewältigung regulatorischer Anforderungen bleibt derzeit wenig Zeit, um an nachhaltigen Ver-
besserungen im Liquiditätsrisiko-Management zu arbeiten. Banken, die es jedoch schaffen, die aufsichtsrechtlichen
Herausforderungen auch für ihre ökonomischen Zwecke – im Sinne einer besseren Risikomessung und einer Effizienz-
steigerung – zu nutzen, sind gegenüber ihren Konkurrenten zukünftig klar im Vorteil. SKS unterstützt ihre Mandanten
gerne dabei.
1 Vorgängerorganisation der EBA (European Banking Authority)
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Austrian Reporting GmbH – ein österreichisches ExperimentEVA KRUPITZK A (HYPO L ANDESBANK VORARLBERG UND ANTON KELLNER (AUREP)
Frau Krupitzka stellt die Gemeinsame Meldewesen Plattform (GMP) vor, welche von der AuRep Reporting Services
GmbH in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Nationalbank und Bearing Point sowie den teilnehmenden Ban-
ken betrieben wird. Herr Kellner erläutert anschließend, wie die Datenerhebung und die Meldungen via Smart Cube
vonstattengehen. Dabei erläutert er insbesondere die Rollenverteilung der einzelnen Teilnehmer. Ausgehend von den
ursprünglichen Erwartungen an die GMP geht Frau Krupitzka auf den erhöhten Standardisierungsdruck während der
Ablöse der Altmeldungen ein und beschreibt auch die organisatorischen Herausforderungen auf dem Weg zur Nutzung
eines standardisierten Datenmodells. Abschließend stellt Herr Kellner das Spannungsfeld der Datenmodellierung vor
und erläutert die Voraussetzungen für den Erfolg eines solchen Modells in der Praxis. Als Ausblick geht er dabei auch
auf die zunehmende Standardisierung durch das Datenmodell BIRD (Bank‘s Integrated Reporting Dictionary) der EZB
und mögliche Verknüpfungspunkte zur GMP ein.
Zukünftige Perspektiven des Bankmeldewesens aus Sicht der EZBGENERALDIREK TOR PROF. DR. MAG. AUREL SCHUBERT (EZB)
Der Vortrag zeigt ein Zielbild auf, wie Daten für statistische Meldungen in Zukunft durch die EZB erhoben und ausgewertet
werden sollen. Die derzeitige Datenerhebung auf aggregierter Ebene, wie sie bspw. durch die monatliche Bilanzstatistik
erfolgt, ist für das Ziel einer umfassenden Auswertung der statistischen Meldungen nicht ausreichend. Zukünftig sollen
zunehmend die Daten auf granularer Ebene an die nationalen Notenbanken gemeldet werden. Langfristig wäre sogar
ein integriertes Meldesystem denkbar, zumindest für alle EZB Finanzstatistiken (aber auch für Aufsichtsmeldungen
denkbar). Für diesen „Europäischen Berichtsrahmen“ (ERF) würde dann das Postulat gelten, „ein Bericht anstelle
verschiedener, sich überschneidender Berichte“.
Für die neue Meldung AnaCredit und die Erweiterung der Wertpapierhalterstatistik (SHS) wurden die Anforderungen
einer Meldung auf granularer Ebene bereits berücksichtigt. Während AnaCredit Buchforderungen im Fokus der Meldung
hat, sind dies in der Wertpapierhalterstatistik alle Wertpapiere.
Mit Hilfe eines integrierten Bankwörterbuchs für das Meldewesen (Banks’ Integrated Reporting Dictionary, BIRD) soll
zum einen sichergestellt werden, dass länderübergreifend die Anforderungen der Behörden einheitlich umgesetzt
werden. Zum anderen sollen Anforderungen meldungsübergreifend gleich defi niert werden. Bei AnaCredit und der
Erweiterung der Wertpapierstatistik gibt es in Hinblick auf die zu meldenden Attribute zahlreiche Überschneidungen.
Deshalb ist es konsequent, die Attribute einmalig und einheitlich für beide Meldungen zu defi nieren. Das ist in einer
freiwilligen, sehr engen Kooperation zwischen der EZB, nationalen Notenbanken und rund 30 Geschäftsbanken erfolgt.
Das Resultat steht als öffentliches Gut allen Interessierten zur Verfügung.
Die BIRD-Pilotphase wurde im ersten Quartal dieses Jahrs abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass dieser Ansatz
zukünftig auf weitere statistische Meldeanforderungen ausgedehnt werden wird.
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 17/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Neues aus Abacus360
ULRICH BECHT (BEARINGPOINT )
Herr Becht von BearingPoint stellt die Abacus360-Roadmap sowie den aktuellen Stand der Entwicklung vor. Hierbei
geht er insbesondere auf die Herausforderungen sowie die bereits getroffenen Maßnahmen ein. Der Fokus der Entwick-
lung soll noch stärker auf die Meldefähigkeit von AnaCredit, FinRep und der Statistik über Wertpapierinvestments (SHS
Group) sowie die Stabilisierung gelegt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt die Vorstellung der Releaseinhalte
von 6.3.0.00 (29.06.2017) und 6.3.1.00 (28.09.2017). Der Kredit-Manager, welcher in ABACUS/DaVinci embedded
(auf Abacus360) in 6.3.0.00 noch nicht enthalten ist, wird mit der Zwischenversion 6.3.0.00a zur Verfügung gestellt.
Für die erste unter Abacus360 produktivzunehmende Meldung AnaCredit erfolgt die Präsentation einer detaillierten
Roadmap inkl. der jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte je geplanter Auslieferung. Als inhaltlichen Schwerpunkt für
das Release 6.3.0.00 stellt Herr Becht vor, dass die bereits erzeugten Datamarts nur noch die länderspezifi schen
melderelevanten Informationen beinhalten. Dadurch kann die Meldedatei (SDMX-Format) direkt aus den Datamarts
erstellt werden.
Als letzter Agenda-Punkt steht noch die Planung zur SHS Group, welche analog zu AnaCredit nur noch unter Abacus360
entwickelt wird, im Vordergrund. Erster Meldestichtag wird hierbei der 30.09.2018 sein. Es erfolgt die Vorstellung der
beiden primären Auslieferungsrelease 6.4.0.00 (16.11.2017) und 6.5.0.00 (28.03.2018). Hervorzuheben ist dabei, dass
im ersten Release primär die Migration der bestehenden Statistik über Wertpapierinvestments im Fokus steht. Während
im zweiten Release die eigentlichen Erweiterungen für die Gruppenmeldung bereitgestellt werden.
Zinsänderungsrisiko Bankbuch, aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Stresstest JULIAN HORK Y (SKS GROUP)
Nach einer mehrjährigen Periode des Niedrigzinses ist ein angemessenes Management des Zinsänderungsrisikos im
Bankbuch wichtiger denn je. Die anhaltende Phase einer stetig fallenden Zinskurve in Kombination mit einer Verfl achung
der Zinsstruktur brachte die Net Interest Income Marge (NIM) von Banken unter Druck. Diese Entwicklungen machen
eine kritische Evaluierung und Adaptierung Ihrer Risikomanagementsysteme und -prozesse erfolgsentscheidend.
Die Kombination aus Niedrigzinsen auf der Aktivseite und einer sinkenden pass-through-rate für Einlagen lenkte die
Aufmerksamkeit des Regulators auf das Zinsänderungsrisiko. Im Jahre 2015 wurden die aktuellen Regulierungen von
der European Banking Authority, gemäß ihrem Mandat, erweitert. Diese Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungs-
risikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2015/08) traten Anfang 2016 in Kraft. Ein weiteres maßgebliches
Dokument zur korrekten Behandlung des Zinsänderungsrisikos ist der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Anfang
2016 publizierte Standard - Interest Rate Risk in the banking book. Gemeinsam defi nieren diese Veröffentlichungen die
Stoßrichtung des aufsichtsrechtlichen Zinsänderungsrisikomanagements für die kommenden Jahre.
Der Regulator antizipierte die Vielfalt des Bankengeschäfts und verortet die Behandlung des ZÄR in der Säule 2. Für
Ihr Institut leitet sich daraus die Verpfl ichtung ab, angemessene Risikomanagementsysteme, basierend auf internen
Modellen, zu betreiben. Institutsbezogene Größen wie der Risikoappetit, das Businessmodell und das tatsächlich vor-
gefundene Zinsänderungsrisiko determinieren dabei die Angemessenheit. Die Behandlung des Zinsänderungsrisikos
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
in Säule 2 ist somit Chance und Risiko zugleich. Der breite Handlungs- und Gestaltungsspielraum gibt viel Platz für
maßgeschneiderte Lösungen, im Umkehrschluss aber ebenso viel Platz für Missinterpretationen und Fehler. Besonders
in der Bewertung der Angemessenheit sind Banken oftmals vor eine Herausforderung gestellt. Ohne breites Branchen-
knowhow sind Banken hierbei gleichsam zum Scheitern verurteilt. Externes Wissen bringt Ihnen in solch einer Situation
ungemeinen Mehrwert.
„Die Behandlung des Zinsänderungsmanagements in der Säule 2 eröffnet Ihnen Optimierungspotential – heben wir
dieses Potential gemeinsam.“
Betrachtet man das Zinsänderungsrisiko in all seinen Facetten, zeichnen sich drei Hauptaspekte ab, die es zu gestalten gilt:
» Strategie
» Daten und Prozesse
» Modelle
Risikomanagement wurde in der Vergangenheit oftmals als Risikovermeidungsmanagement missverstanden. Ein klares
Ausarbeiten und Formulieren der Zinsänderungsstrategie der Bank kann mit dieser Fehldeutung aufräumen. Basierend
auf dieser, vom Top-Management mitgetragenen Strategie können effektive Steuerungskreise etabliert werden. Hierbei
kommen vor allem Limitsysteme, maximale Risikoexposures und Szenarien zum Einsatz.
Daten und Prozesse sind Ihre Erfolgsdeterminanten der Zukunft – nicht nur für das Zinsänderungsrisiko. Zinsänderungs-
risikosimulationen (NII, EVE) basieren mittlerweile auf einer schier unerschöpflichen Menge an Daten. Diese werden
mittels Prozessen über Schnittstellen in die jeweiligen Risikosysteme geliefert. Aufgrund von historischen Entwicklungen
in Banken, sei es nun organisches Wachstum oder Übernahmen, ist eine schwer beherrschbare Anzahl an Vorsystemen
eher die Regel als die Ausnahme. Diese Systemlandschaft zu konsolidieren ist eine der Hauptaufgaben um zu einem
agilen Zinsänderungsrisikomanagement zu gelangen. Als Resultat erhält man schlussendlich akkurate Steuerungsimpulsen
(NII, EVE), gesunkene Betriebskosten und eine bessere Ressourcenallokation (ALM, FTP) innerhalb der Bankengruppe.
„Daten und Prozesse, sowie Informationen per se, als Kernkompetenz einer Bank zu erkennen, heißt Banken zu verstehen.“
Effektive Datenprozesse stellen aber nicht nur einen schwer zu imitierenden komparativen Wettbewerbsvorteil dar,
sondern werden nun auch von der Aufsicht vermehrt gefordert (BCBS 239). Diese hat erkannt, dass die Solidität von
Banken nur mit leistungsfähigen Datenprozessen einhergehen kann.
Besitzen Finanzinstitute noch so gute Modelle, diese funktionieren immer nur im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Modelle
müssen somit, bei tiefgreifenden Änderungen des Marktumfeldes, adaptiert werden. Die letzte tiefgreifende Änderung
betraf negative Zinsen. Diese werden in den aktuellen Zinsrisikomodellen oftmals nicht akkurat abgebildet. SKS stellt
fest, dass insbesondere die klassischen Black Scholes Optionsmodelle, Implizite Floors in Einlagen und Kundenoptionen
davon betroffen sind. Als wäre dies nicht genug, beobachtete SKS in den letzten Jahren, dass das Kundenverhalten
von den traditionellen Optionsmodellen abweicht. Die auf der effizienten Markt Hypothese basierenden Lösungen
weichen signifikant vom tatsächlich beobachteten Kundenverhalten ab. Um korrekte Regelungsvorgänge anzustoßen,
empfiehlt SKS daher verhaltensbasierte stochastische Modelle. Diese Kluft zwischen EMH Modellen und tatsächlich zu
beobachtendem Verhalten, stellte ebenfalls die European Banking Authority fest. Sie gibt nun vor, verhaltensbasierte
Modelle zu verwenden, um diese Lücke in aktuellen Risikomodellen zu schließen.
Zinsänderungsrisikomanagement wird von SKS als eine Teilkomponente der Gesamtbanksteuerung verstanden. Als
solche ist es essentiell, diese prozessual in die Systemlandschaft der Finanzinstitute zu integrieren und möglichst viele
Schnittstellen abzubauen. SKS vertritt die feste Überzeugung, dass ein gut funktionierendes Zinsänderungsrisikoma-
nagement bei den Finanzinstituten einer der Schlüsselfaktoren zum nachhaltigen Bestehen im Wettbewerb ist.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Systematische Analyse und Bewertung von regulatorischen Compliance Risiken SIMON BARTSCH UND TIMO SOMMERHAGE (SKS GROUP)
Die Anbindung von relevanten Risikoinformationen an eine Regulatory Library liefert einen detaillierten und sofort
verfügbaren Überblick über die Schadenspotentiale von relevanten Rechtsnormen.
Durch die Verknüpfung von zentralen und auch normenspezifi schen Strafvorschriften ist es möglich, dass der Anwender
sofort ein Bild des rechtlich klar abgrenzbaren Schadenspotentials erhält. Die Zuweisung der Ursachen erfolgt über die
Anbindung von standardisierten Schadensereignissen. Berechtigterweise wurde hier die Frage nach der Darstellung
eines umfassenden Ereignisspektrums aufgeworfen. Diese kann SKS an dieser Stelle noch einmal positiv beantworten
und verweist auf die individuellen Möglichkeiten in der Regulatory Risk-Datenbank. Die Erweiterungen um interne
Risikofaktoren und -parameter ermöglichen eine Basis zur Risikobewertung und stellen die Variablen in einer Scoring-
funktion zur Verfügung. Eine solche Funktion kann idealerweise um bereits verfügbare Risikodaten erweitert werden
und liefert somit eine empirische Komponente in der Risikobewertung.
Im gezeigten Anwendungsbeispiel wurde eine Möglichkeit aufgezeigt, wie der Ansatz in bestehenden Compliance- und
Risikomanagementprozessen zum Einsatz kommen kann und so Optimierungspotentiale ausgenutzt werden können.
Als Anwender erhalten SKS Mandanten neben der übersichtlichen Darstellung der mit einer Norm verbundenen
Compliance-Risiken die Möglichkeit, die Risikoanalyse und Bewertungsvorgänge zu optimieren. Zusätzlich sind die
auf den Informationen basierenden Self-Assessments aussagekräftiger und liefern gerade bei der Angliederung an
bestehende Prozesse und Systeme einen objektiven Nachweis der Risikobewertung.
Darüber hinaus ist es möglich, die Informationen und Analysen bei der Steuerung und dem Monitoring von regulatori-
schen Compliance Risiken zu verwenden und für Managementreports auszuwerten.
Im Nachgang wurde die Frage gestellt, ob sich die Methodik bereits in bestehenden Risikomanagementmethoden wie-
derfi ndet. Grundsätzlich ist das Ziel des Ansatzes, die Risikoanalyse und Bewertung einfacher und gleichzeitig aussa-
gekräftiger zu gestalten. Das geht auch mit einer Verzahnung von Compliance und Risikomanagement (OpRisk) einher
und kann im Idealfall die dabei durchgeführten Prozessschritte vereinfachen und Optimierungspotential nutzbar machen.
Regulatorik und die vergessene Organisation
DR. CARSTEN GOT TERT (ETOMER GMBH)
Regulatorische Anforderungen stellen Organisationen vor enorme Herausforderungen. Viele Organisationen reagieren
darauf, indem sie entsprechende Management-Systeme wie bspw. ein Informationssicherheits-Managementsystem
etablieren. Dieses erlaubt der Organisation nicht nur, operationelle Risiken zu erfassen und zu bewerten, sondern
auf Basis entsprechender Regelsysteme auch Anweisungen zu formulieren, wie die Organisation möglichst compliant
bleibt. Die Implementation solcher Management-Systeme und Regelwerke führt dann zu einer Organisation, die formal
compliant ist. Die tatsächliche Herausforderung liegt jedoch darin, eine Organisation tatsächlich compliant zu halten
und Compliance zu leben. Hier werden häufi g die Mitarbeiter und damit faktisch der Stellenwert der Kommunikation
von Regelwerken in Organisationen unterschätzt. Awareness ist hier das neue Zauberwort, das sich in zahlreichen
regulatorischen Anforderungen wiederfi ndet.
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 20/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Regulatorisches Controlling
HOLGER STAT T (SKS GROUP)
Regulatory Controlling verbindet die Inhalte des klassischen Controllings mit den steigenden regulatorischen Anforde-
rungen und der Notwendigkeit, die Banksteuerung dauerhaft um regulatorische Kennzahlen zu ergänzen und zielt auf
eine nutzensteigernde Wirkung für die Bank ab. Im Sinne des Controllings werden die regulatorischen Informationen in
den Steuerungskreislauf der Bank integriert und alle Informationen verarbeitet, um unternehmerische Entscheidungen
zu treffen.
Die Forderung nach Regulatory Controlling wird unterstrichen durch aktuelle und zukünftige Maßnahmen der Auf-
sicht, die Daten der Banken zu sammeln, zu analysieren und zu verstehen. Mit zunehmendem Datenhunger wird die
Tendenz zu Ad hoc-Anfragen sinken und die Aufsicht wird die Fragen selbst beantworten und steuerungsrelevante
Impulse setzen. Für Banken bedeutet dies einen stärkeren Fokus auf das Monitoring der eigenen regulatorischen und
steuerungsrelevanten Kennzahlen zu setzen.
Die Herausforderung liegt darin, die einzelnen Themen effektiv und effi zient zu verzahnen, um Synergien innerhalb der
Prozesskette zu heben, um eine zukunftsorientierte Steuerung zu gewährleisten und einen Kulturwandel herbeizuführen.
Dabei spielt aufgrund der zahlreichen Interdependenzen die ganzheitliche Betrachtung der regulatorischen Anforderun-
gen eine zentrale Rolle. Somit ist mit dem Ansatz Regulatory Controlling auch ein Paradigmenwechsel vom bisherigen
Silo-Denken hin zur Globalsteuerung der aufsichtsrechtlich berührten Themen und Unternehmensbereiche, sowie der
fi nanz- und betriebswirtschaftlichen Kerngrößen (z.B. Ertrag, Risiko, Liquidität, Kapital, strategische Hebel, …) verbun-
den. Regulatory Controlling zielt u.a. darauf ab, übergeordnete Zielkonfl ikte und Spillover-Effekte/Interdependenzen im
Rahmen der Entscheidungsfi ndung zu identifi zieren, zu berücksichtigen und damit auch die Qualität von Entscheidungen
zu fördern bzw. strategische Entscheidungen auf einer stärker fundierten Basis zu treffen. Damit folgt dieser Ansatz den
Maximen der Business Intelligence und des Evidence-based Managements, indem Regulatory Controlling Analysen,
Handlungsempfehlungen und Entscheidungen auf Basis von nachvollziehbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen
– insbesondere unter Berücksichtigung der vielfältigen regulatorischen Einfl üsse – ermöglicht.
Erfahrungsbericht zur Implementierung und Nutzung von RWC in der Volkskreditbank AGDR. MARC SCHÜT T (VOLKSKREDITBANK AG) UND PASCAL DEMARÉ (INTEREX A AG)
Der Vortrag von Herrn Dr. Marc Schütt (Leiter Recht bei der Volkskreditbank AG in Linz) und Herrn Pascale Demaré
(Senior Produkt Manager bei der interexa AG in Mainz) geht im ersten Teil auf die Prozesse ein, die mit Werkzeugun-
terstützung von RADAR (VÖB-Service, SKS, Deloitte) und RWC (interexa) die Anforderungen der regulatorischen Com-
pliance abbilden. Insbesondere vor dem Hintergrund des dargestellten Anstiegs der von den Instituten zu beachtenden
Normen wird die Notwendigkeit eines durchgehenden Prozesses betont. Hier werden die Vorteile von RWC dargestellt,
nahtlos an RADAR angebunden zu werden, mittels Workfl ows die verschiedenen Bereiche in der Bank abzubilden und
einzubinden sowie das umfangreiche Reporting.
Im zweiten Teil wird nach einer Vorstellung der Volkskreditbank AG die Ausgangslage der regulatorischen Prozesse
sowie die Anforderungen an eine Lösung dargestellt – Beschreibungen, wie sie derzeit häufi g in der Bankenlandschaft
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 21/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
anzutreffen sind. Nach einem Exkurs über die Herausforderungen des Entscheidungsprozesses werden die vier Kern-
funktionen dargestellt, welche die Erwartung an die Lösung RADAR/RWC waren. Insbesondere die klare Defi nition von
Einstufungen, die Aufgabenverteilung im Prozessablauf und das klare Reporting stellen sich sowohl als Herausforde-
rungen als auch als Erfolgsfaktoren im Rahmen der Einführung dar. Als Fazit kann eine wesentliche Verbesserung der
regulatorischen Prozesse attestiert werden.
„Regulatorische Architektur“… Chancen konsequenten Regulatorikmanagements PROF. DR. RALF KÜHN (AUDIT GMBH K ARLSRUHE STUT TGART WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT)
Eine immer wichtiger werdende Steuerungsphilosophie besteht darin, alle Subsysteme auf die Ausrichtung an der
Gesamthaus-Steuerungslogik auszurichten, z.B. also für regulatorische Risikothemen an der Risikosteuerung etwa der
OpRisk. Dies gilt insbesondere auch methodisch und für das Interne Kontrollsystem. Es geht nicht darum, mikropru-
dentielles Aufsichtsrecht mit einem „Potemkinschen Dorf“ als „Schaulaufen“ möglichst billig auch noch zu erledigen,
sondern die eigene Unternehmens-, Risiko- und Steuerungskultur sowie die eigenen Steuerungsmethoden professionell
so auszurichten, dass Aufsichtsrecht insofern in weiten Teilen nur „nachgelagertes Sparring“ darstellt.
ARA / First Insights / BPMN als Rückgrat der Digitalisierung
SVEN GUSTKE (SKS SOLUTIONS)
Digitalisierung ist zweifelsfrei eine der gewichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die Bandbreite der darunter subsumier-
ten Themen ist groß. Viele der Themen, wie z.B. Datensicherheit, Prozessoptimierung und -automatisierung, Cloud-
Computing oder Big-Data begleiten uns allerdings schon einige Jahre und erfahren z.T. über die Digitalisierung eine
neue Renaissance.
Alle Themen folgen ein paar wesentlichen Zielen:
» Kostenreduktion in Produktion, Wartung und Betrieb und
» vor allem Flexibilität um schneller auf Marktanforderungen reagieren können und das bei gleichzeitiger Standar-
disierung.
Laut einer Mitgliederbefragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes gibt der überwiegende Teil an, dass die fort-
schreitende Digitalisierung das Arbeitsleben beeinfl usst. ABER der überwiegende Teil der Befragten fühlt dadurch eine
Mehrbelastung durch ein höheres Arbeitsaufkommen und erforderliche Multitasking-Fähigkeiten.
Gleichzeitig wird das Tagesgeschäft immer teurer. Digitalisierungsprojekte scheitern durch eine deutlich gewachsene
Komplexität.
Offenbar sind die primären Ziele einer Digitalisierung noch nicht erreicht worden.
Mit dem Produktansatz ARA geht die SKS Solutions im Bereich der Prozessmodellierung zur Erreichung dieser Ziele
einen neuen Weg.
17. SKS Mandantentag 2017 Seite 22/26
17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Der ARA-Modeler der SKS Solutions bietet dem Process-Owner eine intuitive Prozessmodellierung unter Verwendung
des ARA Repository und garantiert dabei die Ausführbarkeit. Standardisierung wird zum Kinderspiel und die Flexibilität
gerät dabei nicht in den Hintergrund. Die Prozessmodellierung bis zur produktiven Verfügbarkeit reduziert sich auf ein
zeitliches Minimum.
Wissen was geht: Simulation & Planung Ihres regulatorischen Eigenkapitals DR. HANS E. BERG (IBS AG)
Dr. Berg stellt in seinem Vortrag die Berechnung von Prognosen des institutsspezifi schen Eigenkapitalbedarfs anhand
eines lauffähigen Prototyps vor. Dieser Prototyp erlaubt Szenario-Betrachtungen verschiedener Portfolio-Entwicklungen
unter externen und internen Einfl ussgrößen. Durch eine direkte Übernahme aller benötigten Kennzahlen aus dem
Meldewesen sowie fl exible Ergebnisexporte und Auswertungen für internes Reporting ist eine valide Prognose auch für
komplexe Banken möglich. Wartung und Weiterentwicklung sind durch den Hersteller gewährleistet.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit der interexa AGANDREAS WEBER, MARKUS WINKLER (INTEREX A AG)
Mit dem interexa Web Applikation Toolkit (iWAT) bietet die interexa AG ein vielfach eingesetztes und bewährtes Framework
zur Umsetzung von digitalen Geschäftsprozessen an. Mit Hilfe dieses leistungsfähigen Frameworks können regulatori-
sche Anforderungen in kürzester Zeit zukunfts- und revisionssicher in der Bank umgesetzt werden. Unsere Leistungen
erbringen erfahrene Projektteams, die mit praxiserprobten und effi zienten Methoden arbeiten. Auf Wunsch auch agil.
Nach erfolgter Produktivstellung übernehmen wir die Wartung, den Support und die Weiterentwicklung Ihrer IT-Lösung.
Automatisierte Datenqualitätssicherung in der Meldewesen-VorverarbeitungMYKOL A DOBROCHYNSK Y Y (SKS GROUP)
Qualitätssicherung der IT-seitigen Lösung eines Geschäftsproblems ist unabdingbar.
Automatisierte und/oder manuelle Tests von Anwendung- und Datenbank-Implementierungen sind ein essentieller Teil
der IT- Qualitätssicherung.
Vorstellung der automatisierten fl exiblen Test-Ausführung unterstützt durch Generelles JUnit.
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Testframework (GJTF) bietet viele Vorteile:
» Test-Ausführung einzeln oder mehrfach in einem Test-Paket im Parallel-, Sequentiell- oder Hybrid-Modus
» Umfangreiche Protokollierung sowie Anbindung an HP Quality Center (HPQC): Test-Maschine, Tester, Start-/
Stopp-Zeit/Datum, Verbindungs- und Test-Parameter, Geschäftslogik-Protokoll mit Parametern und Test-Werten
im Normal- und/oder Fehlerfall. Außerdem werden auch Email-Benachrichtigungen via HPQC verschickt.
» Standard-, benutzerspezifi sche und Ad-hoc-Parameter mit entsprechender Test-Laufzeit
» „on the fl y“ generierte Test-SQL-Abfrage
» Exportieren von fehlerhaften, plausiblen sowie allen Testdatensätzen in eine Textdatei. Dadurch werden Fehler-
Datenanalysen und Datentransfer-Szenarien ermöglicht.
» Unmittelbare Umsetzung der fachlichen „IF“ - Geschäftsregeln in einem Rechenkern. Dadurch wird ein „positiv“
und „negativ“ SQL-Test durch einen einzigen GJTF-Test ersetzt.
» Zu 100% Java-Lösung basierend auf JUnit und Eclipse.
» 80% bis 100% eines GJTF-Tests werden automatisch generiert, dadurch werden niedrige Entwicklungs- und
Wartungskosten bei einer gleichzeitig sehr hohen Qualität ermöglicht.
» Erweiterbarkeit und Flexibilität mit benutzerspezifi scher Java-Bibliothek und anpassbaren Generierungs-Vorlagen
für die Test- und Rechenkern-Klassen.
» 100% JDBC-kompatibel mit gekapselten Datenbankverbindungen. Oracle, SQL Server, Sybase und MySQL wer-
den ohne weiteres unterstützt (JDBC-Anbindungen zu anderen Datenbanken können nach Bedarf problemlos
umgesetzt werden).
Für 2018 sind folgende in GJTF integrierte Features geplant:
» Test-Design (derzeit erfolgt dies über eine separate Access-App).
» HP QC Anbindung für Test-Plans und Test-Defects (Test-Runs sind bereits umgesetzt).
» Regression-Tests. D.h. Differential-Test für reguläre Datenblöcke (z.B. Geschäftsdaten für das aktuelle und letzte
Jahr, etc.).
» GUI-Tests (Benutzeroberfl äche) Automatisierung
Im Jahr 2019 ist die Markteinführung von GJTF als ein integriertes Produkt geplant.
Digitale Transformation: So entwickeln Sie neue Geschäftsmodelle – Eine Blaupause für Finanzinstitute VEIT GUMPERT (IBS AG)
Digitale Innovation und disruptive Geschäftsmodelle haben bereits traditionsreiche Branchen wie Musik, Unterhaltung,
Touristik, Information, Kommunikation und Dienstleistung erfolgreich revolutioniert. Signifi kante Veränderungen in wei-
teren etablierten Branchen wie Finanzwirtschaft und produzierenden Industrien zeichnen sich bereits ab. Dabei bilden
neue Technologien wie Cloud-Computing, Big Data, SAP S/4HANA®, Industrie 4.0, IoT und Künstliche Intelligenz das
Fundament dieser bahnbrechenden Evolution.
Im Themenkreis „digitale Transformation und disruptive Geschäftsmodelle“ der IA4SP (International Association for SAP
Partners e.V.) wird digitale Transformation mit innovativen und disruptiven Geschäftsmodellen mittels eines 3-stufi gen
Vorgehensmodells verbunden.
1. Stellen Sie die Branchenlogik in Frage!
2. Kombinieren Sie bewährte Geschäftsmodell-Muster!
3. Adaptieren Sie Good Practices der digitalen Innovatoren!
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17. SKS MANDANTENTAG 2017 - NACHBERICHT
Ziel ist es, mit diesem Vorgehensmodell SAP-Kunden und -Partner dabei zu unterstützen, die Potenziale neuer Tech-
nologien wie SAP S/4 HANA® zu nutzen und ihre individuelle Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Anhand eines Praxisbeispiels aus der Bankenbranche wurden das Vorgehensmodell inklusive konkreter Bearbeitungs-
hinweise sowie der erzielten Erfolge vorgestellt.
Digitalisierung in der Derivatewelt – der Weg zum „Datenbanker“
SILKE BORGS (VÖB SERVICE), JAN DRUSCHKE (SKS GROUP)
Digitalisierung ist ein geeignetes Mittel, um auf die sinkenden Personalbestände bei steigenden regulatorischen Anfor-
derungen in den Banken zu reagieren.
Im Bereich von Netting und Besicherung hilft hier bereits seit 1999 LeDIS, eine „revisionssichere“ Vertrags- und Gut-
achtendatenbank mit automatisierter Prüfung der Netting- und Besicherungsfähigkeit von Derivatgeschäften, deren
Funktionsweise und Weiterentwicklungsmaßnahmen vorgestellt wurden.
Exemplarisch präsentiert wurden auch die Ende letzten Jahres gewonnenen Erfahrungen aus einem Beratungsprojekt bei
der Commerzbank mit Fokus Digitalisierung und Optimierung von Prozessen. Das Projekt umfasste die Prozessanalyse
der IST-Architektur, die Erarbeitung optimaler SOLL-Prozesse und die Prüfung der Prozessketten gegen aktuelle Trends.
Zum Abschluss wurde eine Vision für die zukünftige Derivatewelt von der wertschöpfenden, umfassenden Auswertung
über große Datenbestände bis hin zu effektiven Einsatzmöglichkeiten der „Blockchain“-Technologie gezeichnet. Dies-
bezüglich wurde auch das aktuelle Projekt der „VÖB-Service Blockchain-Lösung“ beschrieben.
Dynamische Datenerfassung und Output-Generierung mit AFORMSOLUTION (AFS) Online-Formularen am Beispiel einer SAP-Pilotanbindung MARVIN BEHRENDT (AFORMS2WEB SOLUTIONS UND SERVICE GMBH)
In einer immer stärker spezialisierten Softwarelandschaft sind „Alleskönner“-Applikationen nicht mehr zeitgemäß. Viel-
mehr ist es das Zusammenspiel spezialisierter Lösungen auf Basis offener Schnittstellen und klarer Aufgabenverteilung,
das zu kürzeren Entwicklungszeiten und besseren Ergebnissen führt. Der Vortrag veranschaulicht dies am Beispiel
von AFORMSOLUTION (AFS), einer auf die Online-Datenerfassung spezialisierten Formularlösung. Mit AFS entstehen
in wenigen Minuten intelligente Eingabeoberfl ächen und dynamische Output-Dokumente, welche einfach mit Fachan-
wendungen wie SAP verbunden werden können.
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Digitalisierung: Chancen sehen – Herausforderungen meisternHEIKE REHM (UNTERSCHIED & MACHER GMBH)
Digitalisierung ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen der Wirtschaft. Sie bietet branchenübegreifend Chancen, stellt
viele Unternehmungen aber auch vor große Herausforderungen.
Das Design Thinking Mindset stellt den Nutzer in den Fokus der Lösungsentwicklung und die eingesetzten Methoden
und Tools sind für alle Organisationseinheiten in Unternehmen auch im Tagesgeschäft praktikabel einsetzbar.
Ein Format, welches sich u.a. dieser Methoden bedient ist der von Google Ventures entwickelte Design Sprint. In ei-
nem strukturierten Methodenrahmen werden innerhalb einer Woche Ideen und Lösungen für eine defi nierte Aufgabe
(Challenge) entwickelt und direkt einer ersten Verprobung unterzogen.
Dieser Ansatz eignet sich beispielsweise hervorragend als Einstieg in ein größeres Vorhaben, um als Projektteam eine
gemeinsame – kundenorientierte – Landkarte und Roadmap zu entwickeln.
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Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen das SKS Mandantentag-Team ([email protected]) gerne zur Verfügung.
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