nasium n gym fake news - gewerkschaft Öffentlicher …€¦ · „wenn man eine große lüge...

24
FAKE NEWS Ein Plädoyer für eine faktenbasierte Politik 66. jahrgang juli/august 2017 nr. 4 gymnasium DIE ZEITSCHRIFT DER AHS-GEWERKSCHAFT GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST FOTO: MONTAGE (ROMOLOTAVANI/ISTOCK, GARY CORNHOUSE/PHOTODISK/THINKSTOCK)

Upload: lyque

Post on 18-Sep-2018

212 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

gym

nfake news

ein Plädoyer für eine faktenbasierte Politik

66. jahrgang juli/august 2017

nr. 4

gym

nasi

um

Die Zeitschrift Der

Ahs-GewerkschAft

GewerkschAft

Öffentlicher Dienst

foto

: mo

ntA

Ge

(ro

mo

lotA

vAn

i/is

toc

k, G

Ary

co

rn

ho

use

/ph

oto

Dis

k/th

inks

toc

k)

2 gymnasium

Redaktions-schluss Redaktionsschluss für die Nr. 5/2017: 25. August 2017

Beiträge bitte per E-Mail an [email protected]

top themaFake news

Von Mag. Georg stockinger

gut zu wissenpensionsRecht FüR VeRtRaGs-

bedienstete (teil 2)Von Mag. Georg stockinger

wissensweRtes Rund uM den dienstunFall

Von MMag. Mag. iur. Gertraud salzmann

bildunG wiRd Von deR Göd besondeRs GeFöRdeRt!

Von Mag. Verena hofer

im fokus„JuGend innoVatiV" –

sieGeR/innen 2017 ausGezeichnet

Von Mag. Verena hofer

östeRReichs Vielleicht GRösste heRausFoRdeRunG

(teil 2)Von Mag. Gerhard Riegler

menschenauszeichnunGen

und eRnennunGen

facts statt fakesVon Mag. Gerhard Riegler

service

aktuelle seitezeit zuR uMkehR

Von Mag. herbert weiß

nachgeschlagen

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Zeilen stand noch nicht fest, ob und in welcher Form das so genannte „Autonomiepaket“ im Nationalrat beschlossen wird. Nach koalitionären Querelen und weiteren Verhandlungen wurde letztlich eine Lösung vorgeschlagen. Kompromisse zu schließen gehört zwar zum Wesen der Demokratie, doch heißt das nicht, dass das Ergebnis das bestmögli-che ist. Und das Ringen um die nötige Zweidrittel-mehrheit ließ zuletzt eher den Eindruck entstehen, hier würde sprichwörtlich der Schwanz mit dem Hund wedeln, statt umgekehrt.Dass manche Politiker, denen das Gymnasium sichtlich verhasst ist, die Gesamtschule immer noch für das Nonplusultra der Bildungssysteme halten, ist leider Tatsache, obwohl noch niemand schlüssig beweisen konnte, warum man in extrem heterogenen Gruppen angeblich besser lernt als in eher homogenen. Positiv ist immerhin, dass nun etwa für die Eta-blierung von Modellregionen die Zustimmung der unmittelbar betroffenen Eltern und der Leh-rerschaft vorgesehen ist. Die Zahlenspielerei mit dem Durchschnitt der Klassenschülerhöchstzahlen entbehrt hingegen nicht einer gewissen Skurrilität. Wird es nun in jedem Bundesland sehr kleine und sehr große Klassen nebeneinander geben? Auf Teilungszahlen scheint man überhaupt zu verzich-ten. Und damit sollen die drängenden Probleme gelöst werden? Inhalte? – Keine Ansage. Wird durch diese Strukturreform nur ein einziger Schüler oder eine einzige Schülerin gravierende Mängel in der Beherrschung der grundlegenden Kulturtechniken beseitigen, Sprachdefizite ausglei-chen können? Werden leistungsfähige Jugendli-che stärker gefordert werden?Die entscheidende Frage jeder Bildungsreform bleibt ja unbeantwortet: Was kann und soll Schule sein und leisten? Geht es im sozialromantischen Sinn nur um das Zusammensein, bei dem man nebenher auch ein bisschen lernt, oder geht es primär um Schulung des Denkens, eine qualifizier-te Vermittlung von Wissen, Können und Fertigkei-ten, um solide Leistung? – Letzteres wäre für die jungen Menschen aber wirklich wichtig. MP

zugespitzt

was ist wichtig?

inhalt

19

1410

4

8

10

14

13

14

17

18

19

23

24

3

impressum

sehR GeehRte FRau kolleGin! sehR GeehRteR heRR kolleGe! editorial

gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He raus ge ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lac kie rer gas se 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected]. Redaktion, Pro duk-tion, Kon zep tion und Anzeigenverwaltung: Mo dern Ti mes Me di a Ver lags ges. m. b. H., Chefin vom Dienst: Dr. Katharina Steiner , 1030 Wien, Lager-gasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR- Nr.: 0046655. Autorenfotos: J. Glaser. Namentlich ge kenn zeichne te Bei trä ge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der AutorInnen ausgeschlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Ver-fahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor.

Im Rückblick betrachtet sehe ich die Verhandlungen zum „Autonomiepaket“ auf den

ersten Blick recht positiv. Aus einem anfangs völlig unbrauchbaren Paket wurde aufgrund

der Hartnäckigkeit der VerhandlerInnen auf Gewerkschaftsseite und der Bereitschaft der

MitarbeiterInnen verschiedener Ministerien, unsere Bedenken und Argumente ernst zu

nehmen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, ein Regelwerk, das in den Schulen

hoffentlich keinen großen Schaden anrichten wird. „Mischcluster“ (also Cluster mit Bundes-

und Pflichtschulen) oder Modellregionen zur Gesamtschule waren darin übrigens nicht

enthalten.

Auf den zweiten Blick kann ich aber ein Produkt nicht positiv bewerten, das im besten Fall

dazu führt, dass nichts Schlimmes passiert. Ich sehe die vielen Stunden, die alle Beteiligten

in die Erarbeitung von Entwürfen, in deren Bewertung, in die Verhandlungsrunden selbst

und in die mehrfachen Überarbeitungen der Entwürfe investiert haben, zwar als extrem

wichtige Investition, das Produkt letztlich aber als vertane Chance.

Ein derartiger Prozess hätte Fortschritte bringen können, ja geradezu müssen. Dazu hätte

man aber entweder einen anderen Entwurf oder eine andere Vorgangsweise gebraucht.

Man hätte sich ja auch am Beginn des Prozesses mit allen Betroffenen zusammensetzen,

in einem ersten Schritt die wirklichen Probleme der österreichischen Schulen auflisten und

dann gemeinsam nach Lösungen suchen können. Freilich hätte diese Vorgangsweise vor-

ausgesetzt, dass man von Anfang an auch die Finanzierung für die nötige Reform sicher-

stellen hätte müssen. Von Kostenneutralität wäre dabei wohl keine Rede mehr gewesen.

Als Provokation habe ich es empfunden, dass man uns beim ministeriellen Schulpartner-

gipfel am 22. Mai von zwei Schulleitern aus Südtirol die Vorzüge der Autonomie vermitteln

lassen wollte. Würde man Österreichs Schule auch nur annähernd die Ressourcen zur Ver-

fügung stellen, die der Südtiroler Schule zur Verfügung stehen, dann müsste man uns nicht

belehren, was wir mit ihnen alles auf die Beine stellen könnten. Würde man Österreichs AHS

genauso großzügig mit Personal ausstatten, wie dies in Südtirol der Fall ist, dann stünden

den AHS um 30 Prozent mehr LehrerInnen zur Verfügung. Fast 40 Prozent der SchülerInnen

der AHS-Unterstufe werden hierzulande in Klassen jenseits der gesetzlichen Klassenschüler-

höchstzahl 25 unterrichtet. In Österreich will man deshalb unter dem Titel „Autonomie“ die

Klassenschülerhöchstzahl beseitigen.

Im Rückblick betrachtet freue ich mich darüber, was uns gelungen ist. Mit dem Blick nach

vorne wünsche ich Österreichs Schulen Südtirols Ressourcen, wirkliche Autonomie, mit die-

sen zusätzlichen Ressourcen das Optimum für unsere SchülerInnen machen zu können, und

eine Schulpolitik, die auf Fakten statt auf flotte Sprüche setzt. Österreichs Jugend hätte sie

verdient.

Mag. Herbert Weiß,

Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

die Redaktion wünscht

erholsame sommerferien!

FOTO

S: J

AG

_CZ/

ISTO

CK/

THIN

KSTO

CK

4 gymnasium

top thema

MaG. GeoRG stockinGeR, stV. VoRs. und besoldunGsReFe-

Rent deR [email protected]

Ein Plädoyer für eine faktenbasierte Politik

Fake news

„Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glau-ben."1 Dieses dem deutschen Propagandaminister Josef Göbbels zugeschriebene Zitat spricht eine zeitlo-se Wahrheit an, die heute – 70 Jahre später – aktueller nicht sein könnte: „Fake-News“2 bezeichnen bewusst gestreute halb- oder unwahre Informationen, die in jüngster Vergangenheit insbesondere in den sozialen Netzwerken massenweise Verbreitung finden. Ziel die-ser Informationen ist immer das Schaffen von „Alter-nativen Fakten“3, wie Kellyanne Cornway, Beraterin des US-Präsidenten Donald Trump, im Jänner 2017 formulierte.Das massenweise beobachtbare Problem dieser Ent-wicklung stellt der Umgang der Konsumenten4 mit widersprüchlichen „Neuigkeiten“ dar. Während „Was in der Zeitung steht“ schon im Jahr 1984 den deut-

schen Liedermacher Reinhard Mey dazu veranlasste, den unkritischen Umgang mit schlecht recherchierten Nachrichten anzuprangern5, sind in Zeiten des Inter-nets offenbar sowohl das Gespür dafür als auch der Anspruch darauf verloren gegangen, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung und ihrer Weiterverbreitung nach bestem Wissen und Gewissen auf ihren Wahr-heitsgehalt zu überprüfen – oder sich zumindest einen kritischen Blick auf deren Plausibilität zu erhalten.Einen kritischen Blick auf die Finanzierungssituation des österreichischen Bildungssystems schien am 11. Okto-ber 2016 Bundeskanzler Mag. Christian Kern am Bun-deskongress der GÖD in seiner Ansprache geworfen zu haben, als er feststellte: „Es wird nicht gelingen, die Qualität bei wachsenden Aufgaben, aber gleich-bleibenden Ressourcen zu erhalten oder zu steigern.“ So lautete die Botschaft und weckte Hoffnungen auf einen Meinungsumschwung in der unter drei Unter-richtsministerinnen geradezu gebetsmühlenartig ver-öffentlichten gegenteiligen Position: „Wir haben eines der teuersten Schulsysteme, schneiden im Vergleich aber maximal durchschnittlich ab“6, lautet diese lei-der zuletzt erst wieder von BM Mag.a Dr.in Sonja Ham-merschmid getrommelte Rechtfertigung, warum dem österreichischen Schulsystem seit 20 Jahren sukzessive die Mittel entzogen werden, die man zur Erfüllung der immensen Aufgaben der österreichischen Schulen bitter nötig hätte. Ganz anders sieht das Gernot Schreyer, Akad. FDL, der Präsident des Bundesverbandes der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen: „Derzeit könne nur der Mangel verwaltet werden, da dem Schulsys-tem gemessen am BIP weniger Mittel zur Verfügung stünden als vor zwei Jahrzehnten. Dies mache sich vor allem bei fehlenden baulichen Maßnahmen, Infrastrukturinvestitionen, Stunden für Freifächer und unverbindliche Übungen sowie beim Verwaltungs- und Unterstützungspersonal bemerkbar.“7

Wie also jetzt? Schwimmt das österreichische Bildungs-system im Geld, das irgendwo zwischen Kindergarten und Universität schlecht genutzt versickert, oder ver- FO

TOS:

RO

MO

LOTA

VAN

I/IS

TOC

K/TH

INKS

TOC

K

5

sagen krank gesparte Schulen längst an der Erfüllung ihrer notwendigen Aufgaben auf Kosten kommender Generationen?

alteRnatiVe Fakten?Angesichts dieser mehr als widersprüchlichen Sicht-weisen lohnt sich ein gewissenhafter Blick auf konkrete Zahlen: In vielen Publikationen der letzten Jahre, die das angeblich überteuerte österreichische Bildungs-system „belegen“, wird der Argumentationsschiene des BMB folgend auf die Pro-Kopf-Kosten im OECD-Vergleich abgestellt. Dazu operiert man relativ unre-flektiert einmal mit kaufkraftbereinigten, einmal mit absoluten Zahlen und verwechselt gerne Bildungs-ausgaben mit Schulausgaben, kommt aber immer wieder zu dem Ergebnis, dass diese Kopfquote im europäischen Vergleich sehr hoch sei. Verknüpft und medial transportiert wird diese Erkenntnis dann gerne mit „hohen Lehrergehältern“.8

Nun besteht unbestritten der Löwenanteil der Kosten eines Bildungswesens aus Gehältern – das ist in jedem Sozialberuf so. Betrachten wir dazu die Median-Ein-kommen (kaufkraftbereinigt!) der einzelnen OECD-Staaten im Vergleich und setzen die Lehrergehälter in Relation zu den Durchschnittsgehältern, zeigt sich freilich ein ganz anderes Bild:

kauFkRaFtbeReiniGtes MedianeinkoMMen deR oecd-staaten (in us$-ppp; stand 2013):9

Medianeinkommen

Luxemburg 38.516

Österreich 29.277

OECD-Mittelwert 21.578

Mexiko 4.778

Angesichts dieser massiven Unterschiede im Vergleich der kaufkraftbereinigten Durchschnittseinkommen (also bereits unter Berücksichtigung der unterschied-

lichen Kaufkraft der jeweiligen Gehälter im eigenen Land) wird schnell klar, warum ein analog aufgebauter Vergleich der Lehrergehälter und somit auch der Kos-ten des Schulsystems insgesamt zu einem ähnlichen Ergebnis führt: Denn das kaufkraftbereinigte mediane Gehaltsniveau in Österreichs ist hinter dem Luxem-burgs das zweithöchste innerhalb der 28 EU-Staaten und liegt 36 % über dem OECD-Mittelwert. Wollte man Österreichs Lehrer adäquat bezahlen, müssten daher die Lehrergehälter (so wie die Gehälter aller ande-ren Berufsgruppen auch) nach Kaufkraftbereinigung etwa ein Drittel höher sein als jene im EU-Mittel. Diesen Vergleich mit allen anderen Gehältern auszublenden, erzeugt ein völlig verzerrtes und damit die Wahrheit verschleierndes Bild. Das hat selbstverständlich auch massive Folgen für das von BM Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid eingangs beklagte angeblich „teure Schulsystem“ insgesamt.In Wahrheit sind die Lehrer-Gehälter im internationa-len Vergleich keineswegs übertrieben hoch – wenn man die Zahlen fairerweise in Relation zum BIP setzt – also zum Gesamtwert aller Waren und Dienstleistun-gen der österreichischen Volkswirtschaft:

1 „heise online. Telepolis“ (18. 03 2014): „Putin will offenbar den Beitritt der Krim forcieren“, https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommen-tare/Putin-will-offenbar-den-Beitritt-der-Krim-forcieren/Goebbels-Zitat/posting-2119267/show/ [abgerufen, am 11. Juni 2017].

2 Vgl. Zeit Online: „FAKE-NEWS Wenn die Wahrheit stirbt“, http://www.zeit.de/thema/fake-news [abgerufen, am 10. Juni 2017].

3 Conway: Press Secretary Gave 'Alternative Facts'. In: NBC News. (http://www.nbcnews.com/meet-the-press/video/conway-press-secre-tary-gave-alternative-facts-860142147643 [abgerufen am 9. Mai 2017]).

4 Alle personbezogenen Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen wie weiblichen Geschlechts.

5 Reinhard Mey, die Zwölfte, Live 1984, http://www.reinhard-mey.de/start/texte/alben/was-der-zeitung-steht [abgerufen am 9. Juni 2017].

6 Kurier online am 31. März 2017: „AHS-Lehrer wollen 2 Milliarden mehr Budget“, https://kurier.at/politik/inland/ahs-lehrer-wollen-2-milliarden-mehr-budget/255.340.608 [abgerufen am 9. Juni 2017].

7 „Bildungsreform: Eltern und BHS-Direktoren wittern Sparpaket“, in: NEWS online, 1. Februar 2017, https://www.news.at/a/bildungsreform-eltern-und-bhs-direktoren-wittern-sparpaket-7962585 [abgerufen am 11. Juni 2017].

8 Siehe http://diepresse.com/home/bildung/schule/1422847/OECDStu-die_Hohe-Lehrergehaelter-teures-Schulsystem [abgerufen am 11. Juni 2017].

9 Auszug aus: OECD (Hrsg.), „Society at a Glance 2016“ (2016), S. 79

top

them

a

66

lehReRGehalt nach 15 unteRRichtsJahRen FüR 60 Minuten unteRRicht (in pRoMille des bip/einwohneR; stand 2014):10

Primarstufe Sekundar-stufe I

Sekundar-stufe II

Südkorea 2,16 2,58 2,57

Deutschland 2,19 1,99 2,22

Finnland 1,44 1,77 2,06

Österreich 1,16 1,61 1,79

Es ist also schlichtweg Unsinn, die Nominalkosten für Bildung, die weitestgehend aus Einkommen bestehen, auf internationaler Ebene in billiger Art und Weise zu vergleichen – selbst dann, wenn sie kaufkraftbereinigt sind. Vielmehr müsste man Arbeitsbedingungen und Lehrergehälter in Relation zu jenen anderer österrei-chischer Arbeitnehmer (insbesondere anderer Akade-miker) sehen. Dann würde man wohl entsprechend mehr in Bildung investieren – jedenfalls, wenn es uns gelingen soll, die besten Köpfe der Gesellschaft für den Lehrerberuf und zur Betreuung unserer Kinder zu gewinnen, und wenn wir als rohstoffarmes Land den Anschluss an internationale Bildungs-Standards nicht endgültig verlieren wollen.Genau das Gegenteil passiert aber seit Jahrzehnten in Österreich: Seit 15 Jahren sinken die Gesamtausgaben für das Bildungswesen als Anteil am BIP kontinuierlich:

GesaMtausGaben FüR das bildunGswesen als anteil aM bip:11

1999 2013

Großbritannien 5,2 % 7,2 %

Finnland 5,8 % 7,0 %

OECD-Mittelwert 5,5 % 6,1 %

Österreich 6,3 % 5,6 %

Deutschland 5,6 % 5,2 %

Während in fast allen OECD-Staaten seit 20 Jahren zusätzliches Geld in die Bildung investiert wurde, geht der Anteil am BIP in Österreich seit Jahren zurück. Diese Entwicklung spiegelt dramatisch die Einstellung der österreichischen Politik zur Bildung wieder – im krassen Gegensatz zu politischer Propaganda und manch schö-ner Sonntagsrede: „Die Ausgaben für Bildung in % des BIP sind ein Maß für die Priorität, die dem Bildungswesen im Rahmen der Ressourcenverteilung zukommt.“12

Zu der flächendeckenden Unterfinanzierung des gesamten Bildungssystems kommt für einzelne Berei-che hinzu, dass die Gelder innerhalb der Bildungsland-schaft sukzessive umverteilt werden. Während in der vorschulischen Ausbildung (auch, aber bei Weitem nicht nur wegen des verpflichtenden Kindergarten-jahrs) und in der Bildung nach der Matura anteilig höhere Mittel eingesetzt werden, verringert sich der Anteil des Schulbudgets – bei sinkendem Bildungsbud-get: ein doppeltes Minus für den Schulbereich. Es wird also nicht nur der Bildungs-Kuchen insgesamt immer kleiner, es verändert sich zusätzlich auch die relative Größe der Kuchenstücke – je nach politischer Priorität.

VeRteilunG des östeRReichischen bildunGsbudGets 13

Elementar-stufe

Primar-stufe

Sekundar-stufe I

Sekundar-stufe II

Postse-kundärer & tertiärer Bereich

2000 7,6 % 19,7 % 25,4 % 22,4 % 25,0 %

2011 10,2 % 17,1 % 22,1 % 23,3 % 27,3 %

2014 10,5 % 16,3 % 22,0 % 18,3 % 32,8 %

War bei den oben dargestellten Bildungsausgaben insgesamt zwischen 1999 und 2013 in Österreich ein prozentueller Rückgang der Bildungsausgaben um 11,1 % zu verzeichnen, erfolgte im Gegensatz dazu eine OECD-weite durchschnittliche Steigerung um

7

10,9 % – also eine „Schere“ von immerhin 22 %. Diese Schere öffnet sich auf fast 30 %, wenn wir uns in der folgenden Tabelle die Lage nur in Bezug auf das Schulwesen ansehen: -23,8 % in Österreich gegenüber +5,5 % im OECD-Mittel.

anteil deR GesaMtausGaben FüR das schulwesen als anteil aM bip:14

1999 2013

Großbritannien 3,7 % 4,8 %

Finnland 3,6 % 3,9 %

OECD-Mittelwert 3,6 % 3,8 %

Österreich 4,2 % 3,2 %

Deutschland 3,7 % 3,1 %

Der Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss (B-SGA) kriti-siert diese Entwicklung in seiner Presseaussendung vom 30. Jänner 2017 scharf: „Zwischen 1997 und 2013 wurde der Anteil am Brutto-Inlandsprodukt, der dem Schulwe-sen gewidmet wird, von 4,3 % auf 3,2 % reduziert. Das entspricht 4,5 Milliarden pro Jahr, die Österreichs Schul-wesen jetzt weniger zur Verfügung stehen und an den Schulen schmerzlich fehlen.“Beim Anteil der öffentlichen Ausgaben für das Schul-wesen an allen öffentlichen Ausgaben lag Österreich noch im Jahr 1999 mit 8,0 % zwischen Finnland mit 7,6 % und Großbritannien mit 8,1 % im schwachen Mit-telfeld. 2013 „gelang“ es, nach vielen, leidlich bekann-ten Einsparungsmaßnahmen Österreichs Anteil auf nur noch 6,3 % zu reduzieren und so selbst Deutschland (6,5 %) zu „überholen“, das seine öffentlichen Inves-titionen ins Schulwesen seit 1999 leicht gesteigert hat.

öFFentliche ausGaben FüR das schulwesen als anteil alleR öFFentlichen ausGaben:15

1999 2013

Großbritannien 8,1 % 9,0 %

OECD-Mittelwert 8,7 % 8,2 %

Finnland 7,6 % 7,0 %

Deutschland 6,2 % 6,5 %

Österreich 8,0 % 6,3 %

Für die Situation der einzelnen Schulen fällt schließlich bei einer Betrachtung der Zahlen ins Gewicht, dass die Einsparungen im Bildungswesen nicht nur das Schulwesen insgesamt am stärksten getroffen haben, sondern die verschiedenen Schularten auch ganz unterschiedlich dotiert werden. Die Aufgliederung der

Lehrerpersonalkosten nach Schulart durch den Rech-nungshof belegt das systematische Aushungern der AHS eindrucksvoll:

bildunGsausGaben: lehReRpeRsonalkosten nach schulaRt (stand 2013/14):16

Lehrerpersonalkosten

NMS 7.496 €

Hauptschule 6.725 €

AHS-Unterstufe 4.815 €

Würde man dem österreichischen Schulwesen auch nur OECD-durchschnittliche Mittel zur Verfügung stel-len, hätten wir ausreichend Ressourcen für dringend notwendige Maßnahmen: Modernisierung im Schul-bau, Nachmittagsbetreuung, zusätzliche Sprachgrup-pen, Individualisierung im Schulsystem, Förderung schwacher Schüler, Begabtenförderung u. v. m. Wir sind längst an dem Punkt angelangt, wo das Dauer-sparen auf Kosten unserer Kinder dem Ausbildungsni-veau schadet.Dieses Sparen auf Kosten der Bildung kritisiert neben vielen anderen „Insidern“ auch Nationalratsabgeord-nete Brigitte Jank, Bildungssprecherin der ÖVP, in ihrer Presseaussendung vom 23. Februar 2017: „Mittel, die wir heute nicht für Bildung ausgeben, werden uns zukünftig in vielfacher Höhe als Ausgaben für Arbeits-markt- und Sozialleistungen einholen.“Während also in den meisten OECD-Staaten in den letzten zwei Jahrzehnten ein deutliches Mehr in Bil-dung investiert wurde, hat die österreichische Politik im selben Zeitraum eine nachweisliche Sparpolitik betrie-ben – immer „gedeckt“ von der ein ums andere Mal getrommelten Geschichte vom angeblich überdurch-schnittlich teuren Schulsystem in Österreich. In der aktuellen Diskussion zum sogenannten „Auto-nomiepaket“ wird einmal mehr „garantiert“, dass trotz des zwingenden Diktats der Kostenneutralität das als „Bildungsreform“ schöngeredete Verwaltungsände-rungspaket des BMB dieses Mal wirklich kein Sparpaket sei. Doch wer soll nach all den Erfahrungen dieser Poli-tik noch glauben? n­

10 OECD (Hrsg.), „Education at a Glance 2016“ (2016), Figure D4.2.+Table D3.1a.+Table X2.1. 11 OECD (Hrsg.), „Education at a Glance 2016“ (2016), Figure B2.1.+ Figure C2.5.; OECD

(Hrsg.), „Education at a Glance 2002“ (2002), Table B2.1c.12 Statistik Austria (Hrsg.), „Bildung in Zahlen 2015/16 – Schlüsselindikatoren und Analysen“

(2017), S. 12213 OECD (Hrsg.), „OECD Reviews of School Resources – Austria“ (2016), S. 7314 1999: OECD (Hrsg.), „Education at a Glance 2002“ (2002), Table B2.1b.; 2013: OECD (Hrsg.),

„Education at a Glance 2016“ (2016), Figure B2.2.15 1999: OECD (Hrsg.), „Education at a Glance 2002“ (2002), Table B3.1.; 2013: OECD (Hrsg.),

„Education at a Glance 2016“ (2016), Table B4.1.16 Rechnungshof (Hrsg.), „Bund 2016/5“ (2016), S. 194

gut zu wissen

MaG. GeoRG stockinGeR, stV. VoRs. und besoldunGsReFe-

Rent deR [email protected]

koRRidoRpensionDie Korridorpension ist aufgrund der Sonderregelun-gen für Frauen (Anfallsalter für die „normale“ Pension 60 Jahre) bis ins Jahr 2028 eine nur für vertragsbe-dienstete Männer zugängliche Möglichkeit, vor dem Erreichen des Regelpensionsalters (65 Jahre) – wenn auch mit Abschlägen – in den Ruhestand zu treten. Voraussetzung für einen Antritt der Korridorpension sind ein Alter von 62 Jahren sowie 480 Versicherungs-monate.Wenn man die Pension am Monatsersten nach Errei-chung des Regelpensionsalters antritt, ergibt sich das Ausmaß der monatlichen Bruttopension aus der bis zum Stichtag ermittelten Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto, geteilt durch 14.Bei einem Pensionsantritt vor dem Monatsersten nach der Erreichung des Regelpensionsalters vermindert sich dieser Wert im Fall der Korridorpension um 5,1 % pro Jahr.

pensionssplittinG Mit 1. Jänner 2017 wurden die Möglichkeiten beim Pensionssplitting deutlich ausgeweitet. Der Eltern-teil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten sieben Jahre nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der

Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jah-reshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht über-schritten werden.Die Übertragung der Teilgutschrift ist längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes bei jenem Pensionsversicherungsträger zu beantragen, dem die antragstellende Person leistungszugehörig ist. Dem Antrag muss eine Vereinbarung der Eltern über die Übertragung zugrunde liegen. Ein Widerruf der Über-tragung ist unzulässig.Liegt die Geburt eines weiteren gemeinsamen Kindes vor dem Ablauf der eben genannten Antragsfrist, so erstreckt sich diese bis zur Vollendung des 10. Lebens-jahres des jeweils zuletzt geborenen Kindes.

auswiRkunG Von teilzeit/sabbatical auF abFeRtiGunG bzw. JubiläuMszuwendunGFällt ein Jubiläumsstichtag einer VertragslehrerIn in die Teilzeit, so kommt es zur Reduktion der Jubiläums-zuwendung entsprechend dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß des bisherigen Dienstverhält-nisses (§ 22 Abs. 1 VBG)!Die „Abfertigung alt“ für VertragslehrerInnen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, richtet sich nach der Höhe des letzten Monats-bezugs! Sie beträgt gemäß § 84 Abs. 4 VBG je nach Dauer des Dienstverhältnisses zwischen dem dop-

8 gymnasium

pensionsrecht für VertragsbediensteteTeil 2: Korridorpension, Pensionssplitting, Auswirkungen von Teilzeit/

Sabbatical auf Jubliläumszuwendung bzw. Abfertigung, Altersteilzeit

und freiwillige Höherversicherung, Ruhensbestimmungen für Ver-

tragsbedienstete.

FoTo

S: M

on

KEyb

uSi

nES

SiM

Ag

ES/i

STo

CK/

THin

KSTo

CK

• F

oTo

LiA

pelten (nach 3 Jahren) und dem Zwölffachen (nach 25 Jahren) des letzten Monatsentgeltes (also des Grundbezugs ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Mehrdienstleistungen). Vertragsbedienstete, die dem „alten“ Abfertigungssystem unterliegen und im letz-ten Monat ihres aktiven Dienstes teilbeschäftigt sind (sei es „normal“, sei es aufgrund eines Sabbaticals), erhalten daher eine aliquot geringere Abfertigung als solche, die im letzten Monat ihres aktiven Dienstes vollbeschäftigt sind.

alteRsteilzeit Vs. FReiwilliGe höheRVeRsi-cheRunGIm LehrerInnenbereich ist die sogenannte „Altersteil-zeit“ eine besoldungsrechtliche Regelung mit pen-sionsrechtlicher Auswirkung für BeamtInnen jeden Alters. Diese können seit dem 1. September 2009 bewirken, dass der Pensionsbeitrag für Zeiten her-abgesetzter Lehrverpflichtung für den fiktiven vollen Lohn einbehalten wird. Damit werden diese Zeiten für die Berechnung des Ruhebezugs wie Zeiten der Voll-beschäftigung behandelt.Für Vertragsbedienstete gäbe es an sich eine (sogar deutlich bessere) Altersteilzeitregelung mit Altersteil-zeitgeld nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) bzw. die Teilpension (erweiterte Altersteilzeit) nach § 27a AlVG. Leider kommen diese in unserem

Bereich aber nicht zur Anwendung. Das Bundeskanz-leramt schloss nämlich die Anwendbarkeit für den öffentlichen Dienst in einem Erlass vom 28. August 2009 de facto aus, indem es festhielt, das Ziel sei, „die Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen weiter anzuheben und damit zu einer verbesserten Einnah-men-/Aufwandsbilanz in den sozialen Schutzsyste-men zu führen […]. Eine Gefährdung der Beschäfti-gungsverläufe älterer Bediensteter ist im Bereich des Bundes hingegen schon auf Grund des besonderen Bedarfsmangelkündigungsschutzes nach § 23 Abs. 4 VBG nicht gegeben.“Für Vertragsbedienstete besteht aber die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung bei der PVA (Infor-mationen und Antragsformular auf der Website der PVA (http://www.pensionsversicherung.at) unter dem Suchbegriff „Höherversicherung“).

RuhensbestiMMunGen FüR VeRtRaGs-bediensteteRuhensbestimmungen bewirken, dass ein Teil der Pen-sion ruht, wenn FrühpensionistInnen einer Erwerbstätig-keit nachgehen, aus der ein monatliches Einkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (für 2017: 425,70 Euro) erzielt wird. Sobald das gesetzliche Pensionsalter (Frauen 60, Männer 65) erreicht wird, gebührt wieder die volle Pension. n

9

gut

zu w

issen

MMaG. MaG.iuR. GeRtRaud salzMann, dienstRechtsReFe-

Rentin deR [email protected]

gut zu wissen

10 gymnasium

Schnell ist es passiert: Man stolpert im Schulhaus über die Treppe, verletzt sich beim Hantieren mit Maschi-nen im Unterricht, bricht sich den Fuß beim Schulski-tag, verletzt sich das Kreuzband beim Fußballspiel im Sportunterricht. Etliche Unfälle passieren jedes Jahr in Ausübung der Berufstätigkeit. 25 von 1000 Beschäftig-ten haben sich im Jahr 2016 durch einen Arbeitsunfall verletzt, die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle belief sich immerhin auf 106 Personen.Tritt ein Unfall in Ausübung des Dienstes ein, so stellen sich viele Fragen. Welche Kosten werden gedeckt? Welche Leistungen stehen mir aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu? Wo muss ich den Dienstunfall melden? Zuallererst steht jedoch die Überlegung: Wann ist ein Unfall ein Dienstunfall?

was ist ein unFall?Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Per-son durch ein plötzliches, von außen auf ihren Kör-

per wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (5-Punkte-Check).1 Voraussetzung: Kausalität der Berufsausübung für den UnfallDie berufliche Unfallversicherung wird bei Dienstun-fällen und Berufskrankheiten leistungspflichtig.2 Für die Qualifikation eines Unfalls als Dienstunfall ist in der Regel erforderlich, dass die Tätigkeit der/s Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Berufsausübung zuzurechnen ist, diese Verrichtung zum Unfallereignis geführt hat (Kausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod der/s Versicherten verursacht hat.3 Es muss also ein örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der Berufsaus-übung oder der geschützten Tätigkeit vorliegen.4 Dem ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) kommt zentrale Aufmerksamkeit zu. War der Unfall die wesentliche Bedingung für den Körperschaden oder den Tod, kann die Kausalität bejaht werden.5 Ein in Ausübung des Berufes erlittener Herzinfarkt muss etwa nicht automatisch ein Dienstunfall sein. Hätte der/die betroffene Dienstnehmer/in den Infarkt auch in der Freizeit erleiden können, gilt er nicht als Dienstun-fall.6 War hingegen ein sehr belastendes dienstliches Ereignis kausal für den Herzinfarkt, wird dieser als Dienstunfall anzuerkennen sein. Es kommt also – wie so oft – auf den konkreten Einzelfall an, ob ein Dienst-unfall zu bejahen ist. In diesem Punkt scheitern viele Arbeits- und Sozialgerichtsprozesse um Zuerkennung von Leistungen aus der Unfallversicherung. Zusätz-lich zu Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten versichert, sofern sie durch die Ausübung des Berufes verursacht wurden.

aRbeitsweGunFallNeben Dienstunfällen sind u. a. auch folgende Unfäl-le gleichgestellt bzw. mitumfasst: Arbeitswegunfälle, Unfälle im Zusammenhang mit Schul- oder Universi-tätsausbildung (SchülerInnen, StudentInnen), Unfälle bei beruflichen Schulungsmaßnahmen, bei Betriebs-versammlungen, bei betrieblichen Gemeinschafts-veranstaltungen, bei Handlungen im Fremdinteresse (z. B. Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr) sowie bei Tätigkeit als PersonalvertreterIn. Vor allem Arbeitswegunfälle sind immer wieder Grund für Ver-sicherungsleistungen. Erfasst ist u. a. der direkte Weg von der Wohn- zur Dienststätte, von der Dienststät-te zum Arzt, von der Wohn- oder Dienststätte zum Kindergarten/Schule, um das Kind zu bringen oder abzuholen.7 Nicht erfasst sind Verhaltensweisen, die aus einem persönlichen Grund gesetzt werden und dem persönlichen Bereich zuzurechnen sind, wie etwa Essen, Trinken, Einkauf, Körperpflege, etc. Geschieht dies und führt die Tätigkeit zu einem Unfall, „so

wissenswertes rund um den dienstunfallnicht jeder unfall, der im beruflichen

Bereich passiert, wird von der Versicherung

als Dienstunfall anerkannt.

FOTO

S: P

AR

AM

ECIA

/IST

OC

K/TH

INKS

TOC

K

11

wird von der herrschenden Rechtsprechung eine Unterbrechung des geschützten Weges und damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Unterbrechung angenommen“8, da sich in dieser Zeit keine Weggefahr verwirklicht. In einem aktuellen Fall hielt der Lehrer einer Polizeischule den PKW am Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung auf einem Parkplatz an und begab sich zwei bis drei Meter in das Gebüsch, um seine Notdurft zu verrich-ten. Dabei schlug ihm ein Ast ins Auge, wodurch er sich eine bleibende Verletzung zuzog. Der OGH sah durch die Verrichtung der persönlichen Tätigkeit eine Unterbrechung des Dienstweges und somit auch eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Fahrtunterbrechung.9

leistunGen aus deR unFallVeRsicheRunGDie Unfallversicherung leistet voll oder gar nicht, unabhängig vom Verschulden des Versicherten, d. h. es gibt keine Teilleistungen. Das Leistungsspektrum ist sehr vielfältig und erstreckt sich u. a. von der Präven-tion über Unfallbehandlung (Sachleistungen wie ärzt-liche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Pflege in Kranken- und Kuranstalten), Rehabilitation (berufliche, soziale und medizinische Rehabilitation), Entschädigungen (Renten, Pflegegeld) bis zu Leistungen bei tödlichem Ausgang (Hinterbliebenenrente, Bestattungskosten, Überführungskosten ...). Die Unfallheilbehandlung wird so lange und so oft gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit erwar-tet wird.10 Eine Versehrtenrente gebührt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen des Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um min- destens 20 % gemindert ist.11

MeldepFlicht des dienstunFallesJeder Dienstunfall, durch den ein Dienstnehmer getö-tet oder zumindest für drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, muss innerhalb von längs- tens fünf Tagen und somit bestenfalls unverzüglich gemeldet werden. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche aus der Unfallversicherung sollte jedoch über jeden Unfall im Zusammenhang mit der Dienstverrichtung eine Meldung erfolgen. Die Meldung mittels Formblatt hat über den Dienstweg bei der Schulleitung zu erfol-gen, die die Meldung an die Unfallversicherung (BVA oder AUVA) weiterleitet. Der Schulleitung obliegt es nicht zu beurteilen, ob ein Dienstunfall vorliegt.

Rechtsschutz FüR GeweRkschaFtsMitGliedeRGewerkschaftsmitglieder sind bei sozialrechtlichen Fragen gut abgesichert. Das GÖD-Dienstrechtsrefe-rat sowie die JuristInnen des GÖD-Rechtsbüros ste-hen für rechtliche Beratung und Rechtsvertretung in Fragen des Dienstunfalles kompetent zur Verfügung. Sollte es z. B. durch Nichtanerkennung als Dienstunfall zum Beschreiten des Rechtsweges kommen, werden Gewerkschaftsmitglieder durch die JuristInnen des GÖD-Rechtsbüros beim Arbeits- und Sozialgericht vertreten. n

1 Artikel 6 Ziffer 1 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUVB 2016).2 Die Rechtsgrundlagen finden sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

(ASVG) sowie für öffentlich Bedienstete im Beamten-Kranken und Unfallver-sicherungsgesetz (B-KUVG), nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes: https://www.ris.bka.gv.at.

3 Vgl. OGH 10 ObS 123/12d vom 28.05.2013.4 § 175 ASVG bzw. § 90 B-KUVG.5 Vgl. OGH 10 ObS 45/04x vom 18.05.2004. 6 Vgl. OGH 10 ObS 123/12d vom 28.5.2013.7 § 175 Abs. 2 ASVG bzw. § 90 Abs. 2 B-KUVG.8 OGH 10 ObS 133/16f vom 11.11.2016.9 Vgl. OGH 10 ObS 133/16f vom 11.11.2016.10 § 190 ASVG bzw. § 97 B-KUVG.11 § 203 Abs. 1 ASVG bzw. § 101 Abs. 1 B-KUVG.

gut

zu w

issen

gut zu wissen

12 gymnasium

bildung wird von der Göd besonders gefördert!

bildunGsFöRdeRunGsbeitRaGEine besondere Serviceleistung der GÖD ist der Bil-dungsförderungsbeitrag. Wer die Voraussetzungen erfüllt (einjährige Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Ausbildungsabschlusses sowie Beitrags-wahrheit), kann bis zu einem Jahr nach Abschluss des Kurses bzw. der Ausbildung einen Antrag auf Bildungs-förderung stellen. Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für• Dienstprüfungen• Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) im

engeren beruflichen Sinn nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.

Die Höhe des Bildungsförderungsbeitrages ist gestaf-felt nach der Dauer bzw. nach den ECTS:

2 Tage bis 2 Wochen 30 Euro

Mehr als 2 Wochen bis 6 Monate ODER 30 ECTS 45 Euro

Mehr als 6 Monate bis 1 Jahr ODER bis zur 60 ECTS 60 Euro

Mehr als 1 Jahr bis 3 Jahre ODER bis zu 180 ECTS 75 Euro

Mehr als 3 Jahre ODER über 180 ECTS 180 Euro

Für die Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer gilt:• bei Modulen oder geblockter Form wird die

Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.• Für Kurs- oder Fortbildungsabschlüsse nach der norm

des ECTS wird die Anzahl der Credits herangezogen.• Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungs-

dauer (z. B. Computerführerschein, Studienberechti-gungsprüfung etc.) wird die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung herangezogen.

Zusätzlich gibt es eine Deckelung:• Es werden maximal 75 Euro innerhalb eines Jahres

für mehrere Kurse oder Ausbildungen zugewiesen.• bei Abschluss einer mehr als 3 Jahre dauernden

oder über 180-ECTS-wertigen Ausbildung beträgt die maximale Förderung innerhalb eines Jahres 180 Euro.

• Der bildungsförderungsbeitrag beträgt für Lehrlin-ge, SchülerInnen von Krankenpflegeschulen und StudentInnen der Pädagogischen Hochschule für den jeweiligen Abschluss einheitlich 45 Euro.

• Wenn Pensionistinnen Kurse besuchen, werden diese einheitlich mit 30 Euro pro Jahr gefördert (Da in diesem Fall keine Berufsbezogenheit vorliegt, ist dafür ein eigenes Formblatt zu verwenden!).

bildunGsFahRten und -VeRanstaltunGen des GeweRkschaFtlichen betRiebsaus-schussesDie Bildungsförderung der GÖD gibt es nicht nur auf Fortbildungskurse, sondern auch für den Besuch von Bildungseinrichtungen (z. B. Ausstellungen, Museen), sofern sie im Rahmen von gewerkschaftlichen Bil-dungsfahrten durchgeführt werden. Informationen darüber, welche Bildungsfahrten gefördert werden, erteilt der jeweilige Landesvor-stand. Im Bereich Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundessektion, die AHS-Gewerkschaft, zu richten. Für den Wiener Bereich gibt es auch ein Formblatt, das unter www.goed.at zum Download bereit steht. Das Formblatt kann gemeinsam mit einer Teilneh-merliste und der Angabe der Mitgliedsnummern eingereicht werden. n

MaG. VeRena hoFeR, pResseReFeRentin deR

[email protected] Eine besondere Serviceleistung der GÖD: Bildungsförderungsbeitrag und

Zuschuss für Bildungsfahrten und -veranstaltungen des gewerkschaftlichen

Betriebsausschusses

FOTO

S: B

AR

AM

EE25

54/I

STO

CK/

THIN

KSTO

CK

13

Foto

:

„Jugend Innovativ“ fördert Schlüsselquali-fikationen für die Berufskarriere. Der Wett-bewerb richtet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 20 Jahren und ermög-licht ihnen, eigene Ideen zu verwirklichen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Bewerb wird als Partnerschaftspro-jekt des Bundesministeriums für Bildung, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Austria Wirtschaftsservice GmbH durchgeführt und von der Raiffeisen Klimaschutz-Initia-tive unterstützt. Der Wettbewerb wird lau-fend von Weiterbildungs-Maßnahmen für LehrerInnen zu den Themen „Teaching Innovation“ und „Rechte an geistigem Eigentum für Schulprojekte“ sowie von Praxis-Workshops für SchülerInnen erfolg-reich begleitet.

463 kReatiVe ideen beiM 30-JähRiGen JubiläuM1.611 SchülerInnen stellten in der aktuel-len Wettbewerbsrunde mit 463 innovati-ven Projekten in den Kategorien Design, Engineering, Science, Young Entrepre-neurs sowie der Sonderpreis-Kategorie Sustainability der Raiffeisen Klimaschutz-Initiative ihr enormes Innovationspotential unter Beweis. 30 Teams schafften den Ein-zug ins 30. Bundes-Finale und präsentier-ten ihre kreativen Entwicklungen im Rah-men einer dreitägigen Ausstellung der Öffentlichkeit und einer hochkarätigen Jury. Sechs Teams aus Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vor-arlberg konnten sich in der Jubiläumsrun-de mit ihren kreativen Projekten in ihren Kategorien durchsetzen. Die FinalistInnen erhielten Geldpreise in Gesamthöhe von 33.000 Euro. Zudem werden einige Teams zu internationalen Innovations- und Wis-senschaftswettbewerben entsandt. U. a. gratulierten auch Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Mag. Dr. Harald Mahrer sowie Bildungsministerin Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid. Fotos von den PreisträgerInnen sowie die detail-lierten Projektbeschreibungen sind unter www.jugendinnovativ.at abrufbar).

Die SiegerInnen der 30. Wettbewerbsrunde

von „Jugend Innovativ“, dem größten

österreichischen Ideenwettbewerb für

SchülerInnen und Lehrlinge, stehen fest.

siegerinnen 2017 ausgezeichnet

“„JuGend

innoVatiVim

fo

kus

im fokus

MaG. VeRena hoFeR, pResseReFeRentin deR

[email protected]

14 gymnasium

die uMGanGsspRache deR schüleRinnen Mit MiGRationshinteRGRundWährend im OECD-Mittel die Mehrheit der 15-Jährigen mit Migrationshintergrund, die bereits im Land gebo-ren sind, die Unterrichtssprache als Umgangssprache spricht, ist dies in Österreich nur für fast jeden vierten von ihnen der Fall1 (Tabelle 1).Österreichs im internationalen Vergleich sehr hohe Zuwanderungsraten führen in Kombination damit, dass• in Österreich nur etwa jede/r vierte Zugewanderte

unsere Sprache bereits vor der Zuwanderung als Umgangssprache gesprochen hat, was in den klas-sischen Einwanderungsstaaten immerhin für etwa jede/n zweite/n gilt2, und

• in Österreich Zugewanderte die Sprache ihrer neuen Heimat nur sehr zögerlich als Umgangsspra-che annehmen,

zu einem rasanten Anwachsen des Anteils der Schüle-rInnen, deren Umgangssprache nicht die Unterrichts-sprache ist.Innerhalb des letzten Jahrzehnts ist in Österreichs Schulwesen der Anteil der SchülerInnen, deren Umgangssprache nicht die Unterrichtssprache ist, um mehr als die Hälfte auf 23,8 % gestiegen (Tabelle 2).

Ein ebenso falsches wie oft kolportiertes Gerücht ist es, dass dieses Phänomen an den AHS-Standorten nahezu unbekannt sei, sich auf andere Schularten beschränke. Tatsächlich sprechen 19,4 % der AHS-SchülerInnen Deutsch nicht als Umgangssprache.Der Anteil der SchülerInnen, die die Unterrichtsspra-che nicht als Umgangssprache sprechen, wird, wie die Daten zeigen, rasant weitersteigen. Während von den 15-Jährigen 19 % eine andere Umgangssprache als Deutsch sprechen3, sind es in den Volksschulen bereits 29 % der SchülerInnen, in Wien sogar 57 %.4

deR sozioökonoMische backGRound Von schüleRinnen Mit MiGRationshinteRGRund

Nur jede/r dritte (33,4 %) der nach Österreich Zuge-wanderten kam aus einem „high-income country“, in Deutschland immerhin jede/r zweite (50,9 %)5. Das sozioökonomische Handicap, das zugewanderte 15-Jährige auf ihre AltersgefährtInnen ohne Migrati-onshintergrund aufweisen, ist in Österreich zwischen 2006 und 2015 weiter angewachsen und jetzt fast doppelt so groß, wie dies im OECD-Durchschnitt der Fall ist.6

österreichs vielleicht größte herausforderung

im fokus

MaG. GeRhaRd RieGleR, MitGlied deR bundesleitunG

[email protected] 2: Jahrzehntelang wurde verdrängt, dass Österreich ein

Einwanderungsland ist. Das Versagen der Politik hat Österreichs

Schule eine Situation beschert, die ihresgleichen sucht.

FOTO

S: Z

UR

IJET

A, S

NYD

E88/

ISTO

CK/

THIN

KSTO

CK

15

österreichs vielleicht größte herausforderung

1 OECD (Hrsg.), PISA 2015 Ergebnisse. Exzellenz und Chancengerechtigkeit in der Bildung (2016), Tabelle I.7.2

2 OECD (Hrsg.), Indicators of Immigrant Integration 2015 – Settling In (2015), S. 283 PISA 2015-Datenbank, Abfrage vom 15. Jänner 20174 Statistik Austria (Hrsg.), Schulstatistik vom 1. Februar 20175 OECD (Hrsg.), Indicators of Immigrant Integration 2015 - Settling In (2015), S. 686 OECD (Hrsg.), PISA 2015 Ergebnisse. Exzellenz und Chancengerechtigkeit in der

Bildung (2016), Tabelle I.7.2

75,0

62,0

49,0

36,0

23,0

OECD-Mittelwert (44,7 %)

10,0

Estland

Großbrita

nnien

Frank

reichNiederla

nde

Deutschla

nd

Schw

eden

Österre

ich

anteil deR iM land GeboRenen 15-JähRiGen Mit MiGRationshinteRGRund, die zu hause übeRwieGend nicht die testspRache spRechen (stand 2015)

27,3

13,0

32,3

43,348,0

58,3

72,7

Tabelle 1

„ZUWAnDErUnG AUS KULTUrELL EnTFErnTEn HErKUnFTSGEBIETEn HETErOGEnISIErT DIE

GESELLSCHAFT UnD STELLT MITUnTEr GänGIGE nOrMEn- UnD WErTEMUSTEr

InFrAGE. ZUWAnDErUnG KAnn DAHEr EInE BESOnDErE HErAUSFOrDErUnG Für DEn

GESELLSCHAFTLICHEn ZUSAMMEnHALT UnD SOZIALEn FrIEDEn DArSTELLEn.

ZUWAnDErUnG SOLLTE DAHEr VOn EInEr KOnZEPTIV ABGESTIMMTEn

InTEGrATIOnSArBEIT BEGLEITET SEIn.“

Migrationsrat für Österreich (Hrsg.), Bericht des Migrationsrats (2017), S. 32

Tabelle 2

entwicklunG schüleR/innen Mit nicht-deutscheR uMGanGsspRache bzw. ausländischeR staats- anGehöRiGkeit (anGaben in pRozent)

15,616,2

9,2

9,3

9,3

9,5

9,7

10,0

10,511,1

11,913,0

16,917,6

18,419,3

20,221,1

22,223,8

Anteil der Schüler/innen mit nicht-deutscher Umgangssprache

Ausländeranteil

2006

/07

2007

/08

2008

/09

2009

/10

2010

/11

2011

/12

2012

/13

2013

/14

2014

/15

2015

/16

im f

okus

menschen

Anschaulich wird dieser Rückstand z. B. bei einem Vergleich der Wohnverhältnisse:• Während in unserem Land Menschen ohne Migra-

tionshintergrund pro Kopf durchschnittlich 49 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen, sind es bei Perso-nen aus dem ehemaligen Jugoslawien nur 26 m², bei Menschen mit türkischer Herkunft sogar nur 23 m².7

• in überbelegten Wohnungen leben in Österreich von der inländischen Bevölkerung erfreulicherweise nur 3 %, unter den AusländerInnen sind es hingegen 25 %.8

Armutsgefährdet sind von der inländischen Bevöl-kerung 10 %, von den AusländerInnen sind es 37 %.9

Klassische Einwanderungsstaaten unterscheiden sich diesbezüglich extrem von Österreich: In Neuseeland,

Kanada, Großbritannien und Australien ist der sozio-ökonomische Background von Immigrierenden dem der einheimischen Bevölkerung sogar überlegen.10

deR bildunGshinteRGRund Von schüleRinnen und schüleRn Mit MiGRationshinteRGRundIn Österreich haben nur 10,8 % der 25- bis 64-Jähri-gen ohne Migrationshintergrund keinen Abschluss der Sekundarstufe II erreicht, unter denen mit Migrations-hintergrund sind es aber mehr als doppelt so viele (26,0 %), bei Menschen mit türkischem Migrationshin-tergrund fast zwei von drei (61,3 %)11, bei Frauen aus der Türkei sogar 74 %.12

(Dritter und letzter Teil folgt.) n

7 Statistik Austria (Hrsg.), migration & integration – zahlen.daten.indikatoren 2016 (2016), S. 798 Statistik Austria (Hrsg.), EU-SILC 2015 – Tabellenband (2016), S. 589 ibidem, S. 7410 . Univ.-Prof. Dr. Manfred Prenzel u. a., PISA 2012 – Fortschritte und Herausforderungen in Deutschland (2013), S. 28511 ÖIF (Hrsg.), Frauen – Statistiken zu Migration & Integration 2016 (2017), S. 2712 Statistik Austria (Hrsg.), Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in Österreich 2014 (2015), S. 109

„SPrACHE IST DEr SCHLüSSEL, UM DEM UnTErrICHT – AUCH DEM nATUrWISSEn-

SCHAFTSUnTErrICHT – FOLGEn ZU KönnEn.DArüBEr HInAUS IST EIn GEWISSES

LESEVErSTänDnIS In DEr TESTSPrACHE VOrAUSSETZUnG, UM DIE PISA-nATUr-WISSEnSCHAFTSAUFGABEn VErSTEHEn

UnD BEArBEITEn ZU KönnEn.“

BIFIE (Hrsg.), PISA 2015. Grundkompetenzen am Ende der Pflichtschulzeit im internationalen

Vergleich (2016), S. 94

16 gymnasium

„ZWISCHEn DEM LEBEnSALTEr UnD DErFäHIGKEIT, EInE SPrACHE ZU ErLErnEn, BESTEHT In DEr rEGEL EIn nEGATIVEr ZUSAMMEnHAnG. EnTSPrECHEnD WICHTIG – UnD POLITISCH AnErKAnnT – IST DIE BEDEUTUnG FrüHKInDLICHEr SPrACHFörDErUnG.“

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen (Hrsg.), Fünf Jahre Integrationspolitik in Österreich (2016), S. 10

FOTO

S: S

APF

IRR

, MU

RA

LIN

ATH

/IST

OC

K/TH

INKS

TOC

K

17

menschen

DEr BUnDESPräSIDEnT HAT VErLIEHEn:

DEn TITEL HOFrAT

Prof. Mag.ª Perdita Auernig BRG Spittal an der Drau

DEn TITEL OBErSTUDIEnräTIn/OBErSTUDIEnrAT

Prof. Mag.ª Birgit Burger BG/BRG Lienz

Prof. Mag. Josef Egger BRG/BORG Schwaz

Prof. Mag.ª Gabriele Fliri BRG Linz, Aubrunnerweg

Prof. Mag. Franz Gratzer Stiftsgymnasium Wilhering

Prof. Mag.ª Reingard Gratzer-Krapf BG Maria Saal

Prof. Mag. Johann Haider BG/BRG Fürstenfeld

Prof. Mag.ª Andrea Handlbauer BRG Linz, Aubrunnerweg

Prof. Mag.ª Helena Kahr BG/BRG Graz, Oeverseegasse

Prof. Mag. Ernst Kandler BG/BRG Judenburg

Prof. Mag.ª Ulrike Kreindl BRG Linz, Aubrunnerweg

Prof. Mag. Erwin Laminger BORG Bad Radkersburg

Dipl. Päd.in Elisabeth Maul, MSc Private PH Wien/Krems, Wien-Strebersdorf, Mayerweckstraße

Prof. Mag. Michael Maurer BRG Linz, Hamerlingstraße

Prof. Mag. Gerhard Motsch BG/BRG Neunkirchen

Prof. Mag.ª Elisabeth Mühlegger BRG/BORG Schwaz

Prof. Mag. Hubert Opitz BRG Wörgl

Prof. Mag.ª Ingrid Oppenauer BG/BRG Wien II, Wohlmutstraße

Prof. Mag.ª Doris Birgitta Reisinger BRG Linz, Fadingerstraße

Prof. Mag.ª Maria Richter BG/BRG Waidhofen/Thaya

Prof. Mag. et Dr. Lukas Sainitzer PriG Sacré Coeur Wien III, Rennweg

Prof. Mag. Walter Schlagnitweit BORG Linz, Honauerstraße

Prof. Mag.ª Gabriele Schlosser G/ARG des Stiftes Stams Meinhardinum

Prof. Mag. Martin Söll BG/BRG Wien XVI, Maroltingergasse

Prof. Mag. Albin Venus BG/BRG Fürstenfeld

Prof. Mag.ª Heidemarie Wiesner BRG Linz, Aubrunnerweg

Prof. Mag. Franz Wilfan BRG/BORG Klagenfurt, Hubertusstraße

die bundesleitunG GRatulieRt ihRen MitGliedeRn!

menschen

auszeichnungen und ernennungen

FOTO

S: S

APF

IRR

, MU

RA

LIN

ATH

/IST

OC

K/TH

INKS

TOC

K

18 gymnasium

facts statt fakes

„Wir haben sehr kleine Klassen. Wenn man das Verhältnis Lehrer zu Schüler nur ganz geringfügig erhöht, hätte man bereits viel Extrageld zur Verfügung.“

(Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Bacher; Die Presse online am 4. Jänner 2017)

in der altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen sind

österreichs schulklassen mit einer durchschnittlichen

schüleranzahl von 21,0 größer, als dies im eu-Mittel der Fall ist. estland, europas

neuer „pisa-superstar“, ragt mit sehr kleinen

klassen heraus.

OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2016 (2016), Figure D2.1.;

für Südtirol: Südtirols Landesinsti-tut für Statistik (Hrsg.), Bildung in

Zahlen 2014-2015 (2015), S. 39

die durchschnittliche klassengröße lag in öster-reich im schuljahr 2015/16

– abgesehen von den sonderschulen (durch-

schnittlich 8,4 schülerinnen pro klasse) – zwischen 18,5

und 23,7. die ahs-klassen waren am zweitgrößten.

Statistik Austria, Abfrage vom 29. Jänner 2017.

laut schulorganisationsgesetz darf die klassenschülerzahl in

der ahs-unterstufe seit dem schuljahr 2010/11 nur in

ausnahmefällen über 25 liegen. bis zum Jahr 2013/14 konnte die anzahl dieser „ausnahmefälle“

auf 36.163 gesenkt werden, ist aber seit damals mangels

Ressourcen rapid angestiegen.

Statistik Austria (Hrsg.), Bildung in Zahlen. Tabellenband (2012-2017)

MaG. GeRhaRd RieGleR, MitGlied deR bundesleitunG, [email protected]

Estland 14,9

Großbritannien 19,1

Slowakei 19,3

Finnland 19,7

Südtirol 19,7

Schweden 20,4

Österreich 21,0

Italien 21,4

Deutschland 24,1

Frankreich 25,3

Volksschulen 18,5

Berufsschulen 18,6

Hauptschulen 19,5

NMS 19,9

Polytechnische Schulen 19,9

BMS 21,9

AHS 23,4

BHS 23,7

durchschnittliche anzahl von schülerinnen in klassen der sekundarstufe i (stand 2014):

durchschnittliche klassengröße nach schulart (stand 2015/16):

anzahl der schülerinnen der ahs-unterstufe, die sich in klassen mit mehr als 25 schülerinnen befinden:

2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16

49.210 42.242 36.689 36.163 37.882 42.817

19

MaG. VeRena hoFeR, pResseReFeRentin deR

[email protected]

service

Neben den ständig wachsenden, zahlreichen Ver-günstigungen, die Mitglieder zu den verschiedensten Sparten unter www.goedvorteil.at einsehen und in Anspruch nehmen können, gibt es in den einzelnen Bundesländern von den Landesvorständen der GÖD weitere Sonderkonditionen für die Mitglieder. Einige Beispiele finden Sie hier aufgelistet. Nähere Informa-tionen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Landes-vorständen, sofern im Bundesland keine Homepage vorhanden ist.

VoRaRlbeRG Gutscheine für Festspielkarten: Für Aufführungen der Bregenzer Festspiele, für die keine ermäßigten Karten der Arbeiterkammer erhältlich sind, gibt der Landes-vorstand der GÖD Gutscheine an seine Mitglieder aus (Preisnachlass von 14 Euro). Gutscheine können Mitglieder im Landessekretariat unter 05574/71482 anfordern.

t iRol Nespresso-kompatible Kaffeekapseln online günstiger bestellen unter http://tirol.goed.at/sonderkonditionen MPreis: 10% Ermäßigung auf alle im Regal als "Dis-kontpreis" gekennzeichneten Artikel. Exklusiv für alle GÖD-Tirol Mitglieder.

salzbuRG Für spezielle Sonderkonditionen wenden sich Salzbur-ger Mitglieder bitte direkt an den Landesvorstand.

obeRösteRReich Umfangreiche Preisvorteile wie GÖD Boutique, Bau-haus, Elektroartikel, Thermen, Tanken, Hotels, Kino, Juweliere, Liftkarten, Fitnesscenter, Optiker, Thalia unter http://www.goed-ooe.at/Preisvorteil/Preisvorteil/show.

niedeRösteRReich Reise- und Urlaubsservice, Urlaubszuschuss und zahl-reiche vergünstigte Urlaubsangebote unter http://noe.goed.at/files/theme/downloads/mitgliedser-vice/GOED-NOE-Urlaubsfolder.pdf.

wien Zahlreiche Sonderkonditionen finden (nicht nur) Wiener Mitglieder auf www.goedvorteil.at (siehe Kasten S. 20).

buRGenland Für spezielle Sonderkonditionen wenden sich Burgen-länder Mitglieder bitte direkt an den Landesvorstand.

Geld sparen mit der GödVerschiedene Sonderkonditionen

in den einzelnen Bundesländern

19

FoTo

S: D

oLg

AC

Ho

V, n

iCo

MEn

iJES

,/iS

ToC

K/TH

inKS

ToC

K •

biR

giT

REi

TZ-H

oFM

An

n/R

EMER

A/T

Hin

KSTo

CK

serv

ice

20 gymnasium

käRnten ÖBB Fahrkarten: 24 % Ermäßigung für Fahrten mit der ÖBB innerhalb Österreichs sowie den Intercity-Bus nach Graz, die Karten werden im GÖD-Büro ausge-stellt und müssen dort bar bezahlt werden.

steieRMaRk Kulturförderung: Mitglieder der Gewerkschaft Öffentli-cher Dienst erhalten ansprechende Ermäßigungen im Opern- und Schauspielhaus. Ausgenommen sind Son-dervorstellungen, Gastspiele und Premieren. Die ermä-ßigten Karten sind an der Tageskasse der Vereinigten Bühnen bzw. an den Abendkassen der beiden Häuser unter Vorweis der GÖD- Mitgliedskarte erhältlich.Thermen: Sonderkonditionen für Bad Waltersdorf, Bad Radkersburg und Bad Gleichenberg.

www.goedvorteil.atHier sehen Sie einen winzigen Auszug einer riesigen Palette an Sonderkonditionen aus zahl-reichen Sparten wie Auto/Motor, Dienstleister, Freizeit/Sport, Online Shops, Shopping, Bauen/Wohnen, Essen/Trinken, Beauty/Wellness, Events/Kultur, Hotels/Pensionen, Reise/Urlaub etc.:

HandyHandyrettung.at: 20 % Rabatt auf das Sortiment an Handy-Zubehör und 15 Euro Rabatt auf Repa-raturenDrei.at: Zu jeder Neuanmeldung eines Sprach- oder Internettarifes mit 24-Monatsbindung spa-ren Sie die Aktivierungsgebühr und erhalten 15 % auf die monatliche Grundgebühr.A1: vergünstigte A1-Member-Tarife für Gewerk-schaftsmitglieder sowie deren Familie AutoReifen John: Sonderkonditionen z. B. bei Klima-Service und Ölwechsel, gratis Sicherheits-Check und Frühjahrscheck zu jedem Reifenwechsel etc.Fastbox: SonderkonditionenKosmetikBständig: 5 % auf das gesamte SortimentFitnessstudioHolmes Place: SonderkonditionenClub Danube: SonderkonditionenBekleidungZerum (Wien, Graz, Linz): 20 % auf T-Shirts, 10 % im Online-ShopBest Secret: kostenlose Mitgliedschaft im Shop-pingclub und 20 Euro RabattgutscheinKontaktlinsenLensSpirit: 10 % Rabatt auf Kontaktlinsen

FOTO

S: N

ICO

MEN

IJES

, FIZ

KES/

ISTO

CK/

THIN

KSTO

CK

serv

ice

21

• Überprüfen Sie, ob die von ihnen gewünschten Extras im beworbenen Preis enthalten sind.

• nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die onlinebu-chung und prüfen Sie Ihre Angaben aufmerksam auf Tippfehler.

• Vergewissern Sie sich, dass die Funktion „flexible Rei-sedaten“ nicht voreingestellt ist.

• Prüfen Sie genau, was durch eine angebotene Ver-sicherung abgedeckt wäre.

• Kästchen mit Zusatzleistungen dürfen laut Eu-Recht nicht bereits vorab ausgewählt sein.

• Werden Sie darauf hingewiesen, dass für die Zah-lung mit Kreditkarte eine Gebühr verrechnet wird?

• Machen Sie Screenshots von jedem buchungs-schritt.

• Der Vertrag kommt durch einen Klick zustande. bei Reisebuchungen gibt es kein kostenloses Rücktritts-recht!

• Kontrollieren Sie ihre E-Mails, wichtige informationen, wie die Buchungsbestätigung, könnten auch im Spamordner („Junk-Mail“) landen.

Millionen euRopäeR tappen in abo-Fallen19 % der Betroffenen zahlen, obwohl sie wissen, nichts bestellt zu haben!Vielen Konsumenten fehlt das Wissen über ihre Rech-te, um sich ausreichend vor Abofallen im Internet zu schützen. Laut einer neuen Studie des ECC-Net zahlen 19 % der Betroffenen die geforderte Summe auch dann, wenn sie überzeugt sind, nichts bestellt oder angeklickt zu haben. Abofallen bezeichnen Angebote für billige oder kostenlose Produkte, die in weiterer Folge – überraschend – zu teuren, lang-fristigen Verträgen führen. Sie sind inzwischen ein milliardenschweres Geschäft, wie eine Studie des ECC-Net zeigt. Die am stärksten betroffenen Länder mit den meisten Beschwerdefällen in Europa sind Schweden, Norwegen, Finnland, die Niederlande, Belgien und Österreich. Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Konsumenten aus diesen Ländern in den letzten drei Jahren ein Angebot im Internet oder in den sozialen Medien angeklickt und so ungewollt ein Abo abgeschlossen.

Vki : unzulässiGe klauseln in den aGb des ReiseVeRanstalteRs holidays.chDas Oberlandesgericht Wien bestätigt das Urteil erster Instanz: 17 Vertragsbestimmungen in den AGB des Reiseveranstalters holidays.ch werden gekippt. Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reisever-anstalter generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums u. a. deswegen geklagt und nun vom OLG Recht bekommen. Österreichischen Konsu-mentInnen darf der zwingende Schutz ihrer Heimat-rechtsordnung nicht entzogen werden. Da die Klausel darauf nicht eingeht, ist generell österreichisches Recht anwendbar. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucher-recht.at.

eVz: uneRwaRtete pReissteiGeRunGen wäh-Rend deR online-ReisebuchunG Reiseplanung beginnt heute meist nicht mehr im Rei-sebüro ums Eck, sondern online. Mit welcher Airline flie-ge ich am billigsten, über welche Plattform spare ich bei den Hotelkosten, welcher Mietwagenvermittler hat gerade eine Aktion? Nach langer Recherche ent-scheidet man sich also für das offensichtlich günstigs- te Angebot. Die Dateneingabe ist meist mühsam und zeitaufwändig. Dann folgt die böse Überra-schung: Die Reise kostet kurz vor Buchungsende plötzlich deutlich mehr – wegen Aufschlägen für die Zahlung per Kreditkarte, wegen aufzugebenden Gepäcks oder einfach wegen einer nicht näher definierten „Servicepauschale“ für den Reisever-mittler. Das führt bei vielen Konsumenten zu großem Ärger. Alleine im Vorjahr hatte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Österreich zu diesem Thema 190 Beschwerden.

10 Tipps gegen überraschende Preiserhöhungen Basierend auf der Studie hat das Netzwerk praktische Tipps für Konsumenten erstellt:• Ausgewiesene Preise müssen alle Steuern und

Gebühren enthalten, die jedenfalls anfallen.

neues vom konsument

22 gymnasium

FOTO

: MA

XIM

AST

UD

IO/I

STO

CK/

THIN

KSTO

CK

Service für unsere Mitglieder haben sie FRaGen? bRauchen sie hilFe?

Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected]

In allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gern oder suchen für Sie eine Lösung! Anfragen können nur unter Angabe der Mitgliedsnummer behandelt werden!

Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien

Bitte geben Sie zur Erhaltung Ihrer Ansprüche ändeRunGen ihReR adResse, ihRes naMens

odeR kaRenzuRlaube möglichst rasch unserem Büro bekannt.

Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien Bei Karenzurlauben bitten wir um Angabe der Art (bezahlt oder

unbezahlt), der voraussichtlichen Dauer und des voraussichtlichen Geburts termines.

Gratisurlaub ... .... wenn Sie bereit sind, für den Urlaub Ihr Heim oder Ihren Zweitwohnsitz zu tauschen. Sie wohnen kostenlos. Ihr Heim ist behütet. Tausende Angebote aus Europa und Übersee. Sie finden diese in unserem Internet-Tauschbuch unter www.intervac-homeexchange.com. Frau Mag. Strohmeier berichtet über den Tauschurlaub in ihrem Blog unter http://muttis-blog.net/2015/10/01/warum-haustausch-der-perfekte-familienurlaub-ist-wieder-was-gelernt/nützen Sie unser kostenloses Probierangebot.

INTERVAC AUSTRIA, OSR HSDir. Hans Winkler, Pestalozzistr. 5, 9100 VölkermarktTel.: 04232/3838; 0677/61187916, E-Mail: [email protected]

aktuelle seite

zeit zur umkehrMaG. heRbeRt weiss,

VoRsitzendeR deRahs-GeweRkschaFt

[email protected]

23

Am 22. Juni wurde in der ARGE Lehrer/innen eine Resolution zum „Autonomiepaket“ beschlossen. Darin kommt unmissverständlich zum Ausdruck, dass dieses Paket ein reines Struktur- und Schulorganisationspaket ist, das kaum zur Lösung der großen pädagogischen Herausforderungen im schulischen Alltag beiträgt.Weiters wurde festgehalten, dass es für dieses Paket, entgegen den Behauptungen von Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, keine sozialpartnerschaftliche Einigung gibt. Das liegt einerseits daran, dass das Bildungsministe-rium eine Fixierung der Klassenschülerhöchstzahlen bzw. der Eröffnungs- und Teilungszahlen ablehnt. Andererseits enthält das zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen akkordierte Gesetzespaket einige Teile, wie z. B. Modellregionen für eine gemeinsame Schule oder „Mischcluster“, also Cluster mit Bundes- und Pflichtschulen, die nie mit der Gewerkschaft verhandelt worden sind.Wir appellieren in unserer Resolution an das Verantwor-tungsbewusstsein der Abgeordneten zum National- und Bundesrat, sich bei den Beratungen zum Autonomiepa-ket für Verbesserungen im Sinne der Pädagogik und im Interesse unserer Schüler/innen einzusetzen, unter ande-rem für niedrige Klassen- und Gruppengrößen. Eine Vergrößerung der Klassen und der Schülergruppen ist für uns völlig inakzeptabel. Wir brauchen endlich Refor-men FÜR unsere Schulen, die auf die Praxiserfahrung der Lehrer/innen setzen und die Rahmenbedingungen für ihr pädagogisches Wirken verbessern. Dass solche Reformen nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität realisierbar sind, leuchtet jedem ein, der die Schule nicht nur von außen kennt.Daraus ergibt sich die Forderung der ARGE, die sie in derselben Sitzung in einem Brief an die künftige Bundesregierung zum Ausdruck gebracht hat: „Die ARGE Lehrer/innen fordert Österreichs künftige Bundes-regierung dazu auf, die Basis für ein erfolgreiches Schul-wesen wiederherzustellen, indem Österreichs Schulen (zumindest) der Anteil am Brutto-Inlandsprodukt zur Verfügung gestellt wird, der dem internationalen Mit-telwert entspricht. Um dies zu erreichen, ist der Anteil

am Budget, der dem Schulwesen gewidmet wird, um 2 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen.“ Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass die letzten beiden Jahrzehnte für Österreichs Schulwesen von einer Abfolge schmerzlicher Sparmaßnahmen auf Kosten der Schulen geprägt waren. Im Jahr 1999 war Bildung Österreichs Politik im internationalen Vergleich noch besonders viel wert. 4,2 % des Brutto-Inlandsprodukts bildeten die finanzielle Basis für Österreichs Schulwesen, der Mittelwert aller OECD-Staaten lag damals erst bei 3,6 %. Auch die aktuelle Ausgabe der OECD-Studie „Education at a Glance“ bestätigt, dass der BIP-Anteil für Österreichs Schulwesen seit 1999 von 4,2 % auf 3,2 % reduziert wurde, während dieser Anteil im Mittel aller OECD-Staaten von 3,6 % auf 3,8 % stieg. Die Politik behauptet immer wieder, dass Österreichs Schulwe-sen im internationalen Vergleich sehr teuer sei. Dabei vergleicht man aber Äpfel mit Birnen, wie es Georg Stockinger in seinem Leitartikel im Kapitel „Alternative Fakten?“ erläutert.Österreichs Schulwesen stehen jährlich um 2 Milliarden Euro weniger zur Verfügung, als es dem internationalen Mittelwert von 3,8 % des BIP entspräche. Die ausrei-chende Dotierung des Unterrichtsbudgets ist natürlich keine Garantie für eine erfolgreiche Schulpolitik, die Österreichs Schulwesen in eine gute Zukunft führt. Für die in unserer Resolution geforderte Reform FÜR unsere Schulen wäre sie jedenfalls eine tragfähige Basis.Vielleicht sollte sich Österreichs Politik zumindest die Lektüre der wichtigsten Veröffentlichungen der Statistik Austria gönnen. Dann wäre auch ihr klar: „Die Ausga-ben für Bildung in % des BIP sind ein Maß für die Priorität, die dem Bildungswesen im Rahmen der Ressourcenver-teilung zukommt.“1 n­

1 Statistik Austria (Hrsg.), Bildung in Zahlen 2015/16. Schlüsselindikatoren und Analysen (2017), S. 122

aktu

ell

e s

eit

e

„Lehrerin oder Lehrer zu sein – das

ist ein schwerer Job. Und es ist ein

äußerst wichtiger Job.“

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württembergs, Südwest-Rundfunk aktuell am 8. Mai 2017

Ein Ersuchen an den Briefträger: Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit.

Name

Straße/Nr.

Postleitzahl/Ort

Besten Dank

Österreichische Post AG • MZ 03Z035306M • Teinfaltstraße 7, 1010 Wien • nicht retournieren

„Die Forderung der Grünen, AHS-

Standorte gegen ihren Willen ihrer

Unterstufe zu berauben, indem

sie per Entscheid ‚von oben‘ in

‚Modellregionen‘ eingebunden werden,

ist eine Verhöhnung der Bevölkerung –

gerade in Zeiten, in denen so viel von

Autonomie gesprochen wird.“

Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss (B-SGA), Presseaussendung vom 26. Mai 2017

„In Wahrheit stammen in Österreich

verglichen mit anderen Ländern relativ

viele Studierende aus Elternhäusern, in

denen weder Vater noch Mutter einen

akademischen Abschluss haben, näm-

lich rund 67 Prozent. […] Damit liegt

Österreich im europäischen Vergleich

sehr gut.“

Agenda Austria, Presseaussendung vom 5. Mai 2017

nachgeschlagen

Foto

s: A

nd

res

Ro

drig

ue

z /

ma

st3r

/ S

tefa

n G

räf

- Fo

tolia

.co

m

„Wir sollten uns die Frage stellen,

welchen pädagogischen Mehrwert

diese Reform hat – oder noch besser:

Was brauchen die Schulen wirklich?“

Mag. Dr. Rainer Gögele, Bundesvorsitzender von „Pro Gymnasium“, www.progymnasium.at am 22. Mai 2017

„Nach dem Willen der OECD sollen

die europäischen Bildungssysteme ihre

Eigentümlichkeiten verlieren, um interna-

tional genormtes Humankapital hervor-

zubringen. Paradox, dass ausgerechnet

von links mit der Parole vom ‚gemein-

samen Lernen‘ die konsequenteste

Hingabe an dieses Prinzip kommt.“

Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Bandelt, bildung-wissen.eu am 21. Mai 2017

66. jahrgang juli/august 2017

nr. 4

Die ZeitSchRiFt DeR

AhS-GeweRkSchAFt