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EU-Brennpunkt Naturschutz Europäische Kommission

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EU-BrennpunktNaturschutz

Europäische Kommission

AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGENDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

L-2985 Luxembourg

14KH

-35-01-336-DE-C

ISBN 92-894-1404-9

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EU-BrennpunktNaturschutz

Europäische Kommission

Generaldirektion Umwelt

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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa(http://europa.eu.int).

Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2002

ISBN 92-894-1404-9

© Europäische Gemeinschaften, 2002Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Printed in Belgium

GEDRUCKT AUF RECYCLINGPAPIER

Exemplare dieser Veröffentlichung sind, solange der Vorrat reicht, kostenfrei erhältlich bei:

Informationszentrum (BU-9 0/11)Generaldirektion UmweltEuropäische KommissionB-1049 Brüssel

Fax (32-2) 299 61 98E-Mail: [email protected]

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Einleitung

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Seit fast 30 Jahren spielen Maßnahmen zum Schutz unseresNaturerbes eine zunehmend wichtigere Rolle in der Politik derEuropäischen Union. 1973 trat das erste Aktionsprogramm für denUmweltschutz in Kraft. Im April 1979 erschien dann mit der„Vogelschutz-Richtlinie“ die erste Rechtsvorschrift der EU, derenAnliegen im Schutz der natürlichen Umwelt für uns selbst wie auchfür kommende Generationen bestand.

Als 1951 die sechs Gründerstaaten, die den EGKS-Vertrag von Parisunterzeichneten, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahlins Leben riefen, war ihnen mehr an einer Entwicklung dieserBranchen als an der Beurteilung ihrer Umweltverträglichkeit gelegen.In den 70er-Jahren rückten dann jedoch die immer größerenSchäden, die unsere moderne Lebensweise für die Welt der Natur undderen Ressourcen nach sich zog, in den Mittelpunkt derinternationalen Aufmerksamkeit.

Seither ist die Sorge um die Tiere, Vögel, Pflanzen und Landschaften,die in unserem Teil der Welt heimisch sind, integraler Bestandteil derpolitischen Entscheidungsfindung in der EU geworden.Entscheidungen zu so wichtigen Bereichen wie Verkehr, Energie undLandwirtschaft können heute nicht mehr getroffen werden, ohnedass ihre Auswirkungen auf die wild lebenden Tiere und dienatürlichen Lebensräume Berücksichtigung finden. Viele EU-Bürgersind sich der Gefahren bewusst geworden, denen unsere natürlicheUmwelt ausgesetzt ist, haben ihre Stimme erhoben und fordernMaßnahmen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.

Vom Polarkreis im Norden bis zum Mittelmeer im Süden erstreckensich die 15 Mitgliedstaaten der EU. Ob windumtoste Atlantikküsten,ob hohe Gipfel der Alpen – die Union umfasst ein breites Spektrumnatürlicher Lebensräume mit einer überwältigenden Vielfalt an Faunaund Flora. Doch diese Artenvielfalt ist nahezu überall bedroht. Ausdiesem Grund hat die EU neue und stärkere Instrumente (rechtlicherwie finanzieller Natur) zum Schutz der natürlichen Umwelteingeführt.

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In der Vorstellung mancher Menschen verbindet sich der Gedanke anden Naturschutz mit zwangsläufigen Einschränkungen imLebensstandard, rückläufiger Wirtschaftsentwicklung undBeschneidungen der Freiheit des Einzelnen, sich an der Natur zuerfreuen. Die EU sieht das anders. Sie geht in ihrem Ansatz von derTatsache aus, dass der Mensch Teil der Natur ist und beide impartnerschaftlichen Umgang miteinander am besten funktionieren.Wir glauben, dass ein sorgsamer Umgang mit der Umwelt denEuropäern eine bessere Lebensqualität bescheren und zugleichWirtschaftssektoren wie der Forstwirtschaft und dem FremdenverkehrAuftrieb geben kann. Der Schutz der wild lebenden Tiere lässt sichmit sozialen und wirtschaftlichen Interessen vereinbaren, doch umdies zu erreichen, müssen wir eine „nachhaltige Entwicklung“ aufden Weg bringen – also Mittel und Wege finden, mit denen sichunsere Lebensqualität verbessern lässt, ohne dass das zu Lasten derUmwelt, künftiger Generationen und der Menschen in der ganzenWelt, in den reichen Ländern ebenso wie in denEntwicklungsländern, geht.

Die EU ist sich bewusst, dass die Unterstützung und das Engagementder Menschen auf lokaler Ebene, gewissermaßen „an der Basis“, fürden Schutz der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tiereunabdingbar sind. Doch geht die Union in diesem Bereich flexibelvor: Zum einen liefern europaweit geltende Rechtsvorschriften eineninhaltlich geschlossenen Rahmen, innerhalb dessen die Behörden aufnationaler und lokaler Ebene, die Nichtregierungsorganisationenund die Umweltschützer wirksam werden können. Zum anderengeben die Förderprogramme der EU wichtige Hilfestellung fürInitiativen zur Erhaltung der Artenvielfalt.

Gegenstand des vorliegenden Themenpapiers ist die Naturschutz-Strategie der EU.

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Arten und Lebensräume

Die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen mit einerGesamtfläche von mehr als 3 Mio. km2 und 370 Millionen Einwohnernden größten Teil Westeuropas ein. Zu unserem reichen Naturerbegehört eine ungeheure Vielfalt an Lebensformen und Landschaftenvon atemberaubender und kontrastreicher natürlicher Schönheit. Esumfasst mehrere tausend Habitattypen und dient als Heimstatt für150 Arten von Säugetieren, 520 Vogelarten, 180 Arten von Reptilienund Amphibien, 150 Fischarten, 10 000 Pflanzenarten und mindestens100 000 Arten von Wirbellosen (1).

Die Bestände vieler Arten nehmen jedoch trotz der inzwischenbesseren Umweltschutzkonzepte der Mitgliedstaaten rasch ab. Heuteist das Überleben der Hälfte unserer Säugetierarten und eines Drittelsder Kriechtier-, Vogel- und Fischarten in Gefahr. Verschmutzung undÜberfischung bedeuten eine ernste Bedrohung für im Meer lebendeArten wie Mönchsrobben und Schildkröten. Vögel wie derDünnschnabelbrachvogel sind so selten geworden, dass sie vomAussterben bedroht sind, und selbst die Bestände so verbreiteterArten wie der Feldlerche und der Gartengrasmücke sind drastischgeschrumpft. Es gibt 3 000 gefährdete Pflanzenarten, von denen 27sogar vom Aussterben bedroht sind.

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Der Themenkatalogdes Naturschutzes

(1) Zahlenangaben der Europäischen Umweltagentur (EUA), Kopenhagen 1995.

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In der Habitat-Richtlinie von 1992 sind die bedrohten Arten undschutzbedürftigen natürlichen Lebensräume für jeden Mitgliedstaat aufgeführt:

OberflächeBiogeografische in %

Regionen der EU Habitate ArtenMediterran 27,2 142 386Atlantisch 24 118 132Kontinental 20,3 135 173Boreal 20,2 84 99Alpin 8 100 165Makaronesisch 0,3 38 151

Quelle: CTE-CN updated on 12/99.

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Viele dieser Arten sind in Gefahr, weil ihre natürlichen Lebensräumeverschwinden. Seit Jahrzehnten vereinnahmt der Mensch mit seinenAktivitäten, etwa in der Landwirtschaft, der Industrie und imFremdenverkehr, sehr große Landstriche und vertreibt aus ihnen dieeinheimischen wild lebenden Tiere bzw. drängt sie in karge oder fürsie ungeeignete Gebiete zurück. Flussökosysteme und -mündungen,in denen eine große Vielzahl pflanzlicher und tierischer Artenbeheimatet sind, haben überall in Europa ernsthafte Schädenerlitten. Andere wichtige Lebensräume verschwinden langsam. DieHeide- und Sumpfgebiete sind um 60-90 % zurückgegangen, und inFrankreich, Italien und Spanien sind im vergangenen Jahrhundert 75 % der Dünen verschwunden. Jahrhundertelang sorgtenalthergebrachte landwirtschaftliche Methoden dafür, dass dieUmwelt für die wild lebenden Tiere im Gleichgewicht blieb. Vögelwie die Alpenkrähe benötigen beispielsweise Weideland alsLebensraum, und das Heuen trug zur Ausbreitung desAckerkräuterbestands bei. An ihre Stelle sind jedoch intensiveMethoden getreten, durch die Vögel, andere Tiere und wild lebendePflanzen vertrieben bzw. vernichtet werden.

Verschmutzung

Auch Verschmutzung und Unfälle führen zur Verschlechterung desZustands der natürlichen Umwelt. Im Dezember 1999 sank 60Kilometer vor der französischen Küste der Tanker Erika. Durch dasaus dem lecken Schiffskörper austretende Öl wurden ungefähr 400Kilometer der bretonischen Küste verseucht und bis zu einer halbenMillion Seevögel geschädigt bzw. getötet. In den mittel- undosteuropäischen Ländern, die derzeit den Beitritt zur EU anstreben,bringt das Erbe einer rücksichtslosen industriellen Entwicklung

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Umweltrisiken mit sich. In Rumänien wurden im Januar 2000 durchdie Freisetzung von Zyanid bei Bergbauarbeiten eines inaustralischem Besitz befindlichen Unternehmens Hunderte KilometerFlusslandschaft vergiftet, Ökosysteme zerstört und Tonnen vonFischen getötet.

Jahr für Jahr werfen die Europäer Hunderte Millionen Tonnen zum Teilgefährlicher Abfälle weg. Durch die Lagerung der Abfälle wird Landverbraucht und werden Giftstoffe freigesetzt, die die Qualität derBöden, der Gewässer und der Luft beeinträchtigen. Gleichzeitigbesteht die Gefahr, dass unser Bedarf an Naturressourcen wie Wasserund Holz das Angebot übersteigt. Planloser Holzeinschlag zerstörtWälder, und der Anstieg des Trinkwasserbedarfs in Verbindung mitder Bodenerosion löst in Teilen des Südens Wüstenbildung aus.Entlang der Küstenstreifen werden die Fischbestände durchÜberfischung dezimiert. All diese Aktivitäten stellen Bedrohungen fürdie wild lebenden Arten und ihre natürlichen Lebensräume dar.

Klimaänderung

Eine weitere Gefahr für die einheimische Fauna und Flora Europaswird durch die Klimaänderung heraufbeschworen. Die Anhaltspunktedafür, dass der Mensch mit seiner Tätigkeit auslösender Faktor desAnstiegs der Treibhausgase in der Atmosphäre und derKlimaerwärmung auf der Erde ist, nehmen immer mehr zu. Bis 2100werden die Durchschnittstemperaturen in Europa voraussichtlichzwischen 1 oC und 6 oC ansteigen. Wenn keine Gegenmaßnahmenergriffen werden, ändert sich das Klima viel zu schnell, als dass diePflanzen- und Tierarten in den verschiedenen Klimazonen sichanpassen bzw. rechtzeitig in andere Zonen auswandern könnten. Das zieht möglicherweise katastrophale Konsequenzen für die wildlebenden Tiere nach sich.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Schließlich könnte auch die Freisetzung genetisch veränderterOrganismen in die Umwelt bisher ungeahnte Auswirkungen auf dieArtenvielfalt haben.

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Gemeinsame Interessen

Da unser Naturerbe von so vielen Seiten her bedroht wird, liegt es inunserem eigenen Interesse, dem Schaden Einhalt zu gebieten. Wirmöchten, dass sich auch künftige Generationen an den unsumgebenden Schönheiten der Natur erfreuen können. Darüberhinaus wird das Leben vieler Menschen reicher durchFreizeitaktivitäten, die auf der natürlichen Umwelt aufbauen, seienes das Beobachten von Vögeln, Angeln, Bergsteigen, Sporttauchenoder einfach nur das Ausführen ihres Hundes. Frisches Wasser undsaubere Luft sind für unsere Lebensqualität von entscheidenderBedeutung, und die Verschmutzung dieser Grundelemente beschwörtgroße Gefahren für die Gesundheit des Menschen herauf.

Außerdem stehen wichtige wirtschaftliche Faktoren auf dem Spiel,wenn es um die Erhaltung der grundlegenden natürlichenRessourcen geht. Gut bewirtschaftete Wälder dienen der Erhaltungder Artenvielfalt, sie stellen zugleich aber auch ein langfristigesWirtschaftsgut dar. Gute Bodenqualität liefert die Grundlage nichtnur für das Wachstum in der Natur, sondern auch für eineerfolgreiche landwirtschaftliche Tätigkeit. In den Küstenregionenlebt ungefähr ein Drittel aller Einwohner der EU, gleichzeitigbeherbergen diese Regionen einige der reichsten, aber auchstöranfälligsten natürlichen Lebensräume. Ein Verlust dieserLebensräume durch übertriebene Entwicklungsmaßnahmen hatebenfalls Auswirkungen auf das Wohlergehen der betreffendenörtlichen Gemeinwesen.

Vor allem aber kann der Naturschutz, ohne die Menschen in ihrenFreiheiten zu beschneiden, neue Möglichkeiten für denFremdenverkehr eröffnen. Der Fremdenverkehr gehört zu den amraschesten expandierenden Branchen der Welt. Er erzeugt rund 6 %des europäischen BIP und bietet sehr vielen MenschenBeschäftigungsmöglichkeiten. In der Vergangenheit hat derMassentourismus vor allem in Küsten- und GebirgsregionenUmweltverwüstungen verursacht. Doch je mehr Menschen zugrößerem Wohlstand gelangen, verbunden mit kürzerenArbeitszeiten und einem längeren Ruhestand, umso lauter wird derRuf nach neuen Erfahrungen wie etwa dem „Ökotourismus“.

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Über neue Initiativen wird nach Mitteln und Wegen gesucht, umunter Einbeziehung von Gemeinden und örtlichen InteressengruppenFremdenverkehr und natürliche Umwelt miteinander zu vereinbaren.In zehn ausgewählten europäischen Modellgebieten wird derzeit dievon der Föderation „Europarc“ erarbeitete Europäische Charta fürnachhaltigen Tourismus getestet.

Erweiterung

Der Naturschutz wird für die beitrittswilligen Staaten ein wichtigesThema sein. Durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischenLänder (MOEL), Maltas und Zyperns zur EU wird sich dasGesamtgebiet der Union um 58 % (34% ohne die Türkei) vergrößern,unter ihnen viele unberührte Landschaften, Wälder und Parks. Mitder Erweiterung erwirbt die EU eine reichere Artenvielfalt: Allein derBestand an Wölfen steigt von 3 200 auf 10 250 Tiere. Diese Ländermüssen jedoch neue Normen für die Erhaltung ihres Naturerbeseinführen.

Charta für nachhaltigenTourismus (2)

1. Beachtung derBelastbarkeitsgrenzen

2. Beitrag zur Erhaltung undMehrung des Natur- undKulturerbes

3. Erhaltung der natürlichenRessourcen

4. Unterstützung der örtlichenWirtschaft

5. Förderung der Einbeziehungvon Ortsansässigen

6. Entwicklung eines angemessenenQualitätstourismus

7. Ermöglichung des Zugangs zuSchutzgebieten für jedermann

8. Entwicklung neuerBeschäftigungsformen

9. PropagierungumweltfreundlicherVerhaltensweisen

10. Modellwirkung für andereWirtschaftssektoren undEinflussnahme auf derenPraktiken

(2) Einzelheiten sind bei der Fédération des Parcs naturels régionaux de Francezu erfahren ([email protected]).

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© Micheal O'Briain

Auf internationaler Ebene

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind über die Unterzeichnung einerReihe von Übereinkommen auf dem Gebiet des Naturschutzesinternationale Verpflichtungen eingegangen:

• Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete (1971);

• Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (1974);

• Barcelona-Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung (1976);

• Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (1979);

• Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume(1979);

• Übereinkommen zum Schutz der Alpen (1991).

Am wichtigsten schließlich war das Rio-Übereinkommen von 1992,mit dem der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung eingeführtwurde.

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Was unternimmtdie Europäische

Union?

© Micheal O'Briain

Auch bei der Erhaltung der Natur handelt es sich wie bei allenanderen Aspekten des Umweltschutzes um ein Thema, mit dem sichdie einzelnen Länder im Alleingang nicht erfolgreichauseinandersetzen können. Es betrifft alle Unionsbürgergleichermaßen. Zugvögel machen nicht an Grenzen Halt. Vielewichtige natürliche Lebensräume wie etwa Hochgebirgs- oderKüstenregionen reichen über Landesgrenzen hinweg, und wennVerunreinigungen in das Wasser von Flüssen gelangen, werden sievon diesen durch unterschiedliche Staaten flussabwärts getragen.Daher ist ein verbindlicher europaweiter Ansatz lebenswichtig fürden Erfolg des Naturschutzes .

Der EU ist jedoch klar, dass die praktischen Maßnahmen an der Basisund mit Unterstützung der ortsansässigen Bevölkerung und ihrerGemeinden ergriffen werden müssen. Daher tragen dieumweltrechtlichen Bestimmungen dem SubsidiaritätsprinzipRechnung und überlassen nach Möglichkeit den Behörden aufeinzelstaatlicher und lokaler Ebene die Entscheidung über ihrePrioritätensetzung und die Wahl ihrer Programme. Aufgabe derUnion ist es, Initiativen zu fördern und zu koordinieren und daraufzu achten, dass die Regierungen den von ihnen eingegangenenVerpflichtungen nachkommen.

Im Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992 wird bekräftigt, dassdie EU bei allem, was sie tut, die Belange des Umweltschutzesberücksichtigen muss.

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Dieser Ansatz zur Einbeziehung des Umweltschutzes in alle Bereichestaatlichen Handelns besagt, dass alle größerenGemeinschaftskonzepte – von der Gemeinsamen Agrarpolitik bis hinzu grenzüberschreitenden Straßen- oder Schienennetzen – gegen dieInteressen des Landschaftsschutzes und der wild lebenden Tiereabgewogen werden müssen. Beispielsweise trug die GAP-Reform 1992dazu bei, den Einsatz von Stickstoff- und Phosphordünger um 25 %bzw. 30 % zu senken. In der Agenda 2000 wurde der Umweltschutzzu einem Hauptziel der GAP-Reform erhoben und das Ziel verkündet,einen integrierten Landbau anzustreben, der volkswirtschaftlicheRentabilität mit der Erhaltung der Natur verbindet.Agrarumweltmaßnahmen wurden entwickelt, durch die Landwirten,die Umweltdienstleistungen erbringen oder umweltfreundlicherelandwirtschaftliche Methoden einsetzen, finanzielle Anreize gebotenwerden.

Rechtsvorschriften

Die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften zum Naturschutz sind dieVogelschutz-Richtlinie (1979) und die Habitat-Richtlinie (1992).

Im Mittelpunkt der Vogelschutz-Richtlinie steht die langfristigeErhaltung aller wild lebenden Vogelarten in der EU. Darin sind 181besonders schutzbedürftige gefährdete Arten und Unterartenaufgeführt. Die Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für die

Artikel 6 EG-Vertrag

„Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei derFestlegung und Durchführung der (…)Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesonderezur Förderung einer nachhaltigen Entwicklungeinbezogen werden.“

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Wichtigste EU-Instrumente für den Naturschutz

• Empfehlung 75/66/EWG der Kommission vom 20. Dezember 1974 an die Mitgliedstaaten zum Schutz derVögel und ihrer natürlichen Lebensräume

• Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oderverbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten

• Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

• Verordnung (EWG) Nr. 81/348 des Rates vom 20. Januar 1981 über eine gemeinsame Regelung für dieEinfuhr von Walerzeugnissen

• Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (1981)

• Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (1982)

• Richtlinie 83/129/EWG des Rates vom 28. März 1983 betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellenbestimmter Jungrobben und Waren daraus

• Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichenLebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen

• Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 vom 23. Juli 1992 zum Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände

• 97/266/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1996 über das Formular für die Übermittlungvon Informationen zu den im Rahmen von Natura 2000 vorgeschlagenen Gebieten

• Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

• Richtlinie 1999/22/EG vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos

• Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 überMaßnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälderin Entwicklungsländern

• Verordnung (EG) Nr. 191/2001 der Kommission vom 30. Januar 2001 zur Aussetzung der Einfuhr vonExemplaren frei lebender Tier- und Pflanzenarten in die Gemeinschaft

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Einrichtung besonderer Schutzgebiete und insbesondere für denSchutz der Zugvögel, die als natürliche Werte für alle Europäereingeschätzt werden.

So wurden über 2 700 besondere Schutzgebiete eingerichtet, die mitmehr als 219 000 km2 fast 7 % des Gesamtgebiets der EU ausmachen.Das hat dazu geführt, dass sich die Bestände einiger stark bedrohterArten wieder erholen. Die getroffenen Maßnahmen unterscheidensich jedoch von Land zu Land, und es gibt einige wichtige Standorte,die noch immer nicht unter besonderen Schutz gestellt wurden. Biszu einem Netz von Schutzgebieten, das die seltensten undempfindlichsten Vögel Europas voll zu schützen vermag, ist es nochein weiter Weg.

Ziel der Habitat-Richtlinie ist die Erhaltung der wild lebenden Tiereund Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume. Von denMitgliedstaaten wird erwartet, dass sie besondere Schutzgebieteausweisen und dafür Bewirtschaftungspläne aufstellen, in denen dielangfristige Erhaltung dieser Gebiete mit der wirtschaftlichenTätigkeit und den sozialen Aktivitäten der Menschen verbunden undein nachhaltiges Entwicklungskonzept vorgelegt wird.

In der Richtlinie werden ungefähr 200 Arten von natürlichenLebensräumen, 200 Tier- und mehr als 500 Pflanzenartenausgewiesen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind undgeschützt werden müssen. Darüber hinaus wird dort auf dieLebensräume und Arten hingewiesen (wie etwa den Vielfraß oder dieMönchsrobbe), die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind unddringend Hilfe brauchen.

Gemeinsam bilden die besonderen Schutzgebiete das Natura-2000-Netz, den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik der Europäischen Union.

© Micheal O'Briain

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Natura 2000

Die Schaffung des Netzes Natura 2000 bildet den Eckpfeiler dergemeinschaftlichen Naturschutzpolitik. Wirksame Schutz- undBewirtschaftungsmaßnahmen für die betreffenden Gebiete sind einumfangreiches Unterfangen, das zum einen die Mitwirkung allerBeteiligten auf nationaler und lokaler Ebene und zum anderen einestrenge Auswahl der Gebiete auf Gemeinschaftsebene erfordert.Zurzeit nimmt das Natura-2000-Netz allmählich Gestalt an. Über 15 000Gebiete, die sich über mehr als 420 000 km2 (15 % des Gesamtgebietsder EU) erstrecken, wurden bereits vorgeschlagen.

Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, eine wissenschaftliche Einschätzungdes nationalen Schutzbedarfs zu erarbeiten und unter Anwendunggemeinsamer Kriterien eine Liste der schutzbedürftigen Gebieteaufzustellen. Anschließend wählt die Europäische Kommission inAbstimmung mit den einzelstaatlichen Behörden die Gebiete vongemeinschaftlichem Interesse aus, die von den genannten Behörden bisspätestens 2004 als besondere Schutzgebiete auszuweisen sind. DieMitgliedstaaten haben Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmen zurErhaltung jedes einzelnen Gebiets zu erarbeiten, wobei ihnen jedochdie Wahl der Methoden überlassen bleibt.

In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind wichtige Grundsätze zurBewirtschaftung der Gebiete und zum Gleichgewicht zwischen denErhaltungsinteressen und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellenBedürfnissen festgehalten. Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es,eine nachhaltige Entwicklung bei gleichzeitigem Schutz derbiologischen Vielfalt zu fördern. Natura-2000-Gebiete sollen keineNaturreservate sein, in denen sich menschliche Aktivitäten jeder Artverbieten. Die EU vertritt die Auffassung, dass sich das Schutzgebiete-

Netz und wirtschaftlicher Fortschritt durchaus miteinandervereinbaren lassen und dass für die örtlichen Gemeinden

nützliche Aktivitäten wie Landwirtschaft, Jagd,Fremdenverkehr und viele andere Tätigkeitenmöglich sind, solange sie nicht mit denErhaltungszielen in Konflikt geraten. Tatsächlichkommt es darauf an, alle vor Ort beteiligtenAkteure von Anfang an in die Planung undBewirtschaftung der Gebiete einzubeziehen, so

dass der Naturschutz nicht einer ihn ablehnendenÖffentlichkeit aufgezwungen oder als

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Einschränkung oder gar Bedrohung der Möglichkeiten des Menschenzur Bestreitung seines Lebensunterhalts betrachtet wird. Das Programmsoll Arbeitsplätze und Lebensstandard nicht in Gefahr bringen, sondernvielmehr eine bessere Lebensqualität für uns alle ermöglichen.Das Netz Natura 2000 muss in partnerschaftlichem Verhältnis mit denMenschen ausgebaut werden.

Die einzelstaatlichen Behörden haben Angaben zur Beschreibung jedeseinzelnen Schutzgebietes übermittelt. Bisher liegen bereits mehr als 9 000 Karten in gedruckter Fassung und 220 digitale Datensätze vor.Mit Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU (GFS) hatdie Europäische Kommission eine GIS-Datenbank (GeografischesInformationssystem) eingerichtet, über die künftig Informationen zujedem Natura-2000-Gebiet in Europa online abrufbar sein sollen.

Die Union hat die Kofinanzierung von Maßnahmen zur Förderung desNaturschutzes übernommen und bereits mehr als 415 Mio. EUR in Formvon Starthilfen zur Ankurbelung Hunderter Projekte in allenMitgliedstaaten ausgegeben (LIFE-Natur). Für Umweltinitiativen stehendie verschiedensten Fördertöpfe bereit, unter anderem im Rahmen derStrukturfonds, des Kohäsionsfonds und der für Agrarumweltmaßnahmenvorgesehenen Mittel. Darüber hinaus fördert die EU den Ausbau desNatura-2000-Netzes über das Programm LIFE-Natur.

LIFE-Natur

Das LIFE-Programm wurde 1992 auf den Weg gebracht und istbereits in seine dritte Phase eingetreten, die bis 2004

andauert. Es besteht aus drei Programmteilen, von deneneiner den Bereich LIFE-Natur abdeckt, und dientausschließlich der Entwicklung der Umweltpolitik derEU.

Nahezu die Hälfte des 640-Mio.-EUR-Haushalts von LIFE III ist für den Naturschutz bestimmt. Zurzeit wirddas Programm, das spezielle Mittel für dieÖffentlichkeitsarbeit umfasst, auf die Beitrittsländerausgedehnt.

Über LIFE-Natur sind bereits Hunderte von Projektenüberall in der Union finanziert worden.

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Wolfszählungen in GriechenlandMit Unterstützung von LIFE-Natur unternahm dieNichtregierungsorganisation Arcturos 1997 die erstenSchritte zur Erhaltung der Wölfe in Griechenland. Eslagen nur sehr wenige Informationen vor, geschätztwurde der Wolfsbestand auf höchstens 300 Tiere. Vonder EU gefördert, konnte das Projekt ausgedehnteFeldstudien durchführen und Umfragen unterLandwirten und vor allem Viehzüchtern vornehmen.Dadurch gelang es dieser NRO, ein genaues Bild vondem derzeitigen Wolfsbestand, der sich auf ungefähr500-700 Tiere belaufen dürfte, zusammenzutragen.Wichtig ist vor allem, dass sich die Beständestabilisieren und sogar zunehmen.

Wiederherstellung der Artenvielfalt in Schweden„Alvar“ heißt ein Habitattyp aus karstigenKalksteinfelsen, die von einer dünnen Erdschichtbedeckt sind (Kalkheiden). Alvargebiete finden sich aufden Inseln Öland und Gotland sowie in TeilenSchwedens und Estlands. In ihnen ist einehochspezialisierte Flora und Fauna angesiedelt. Das„Stora Alvaret“ (Große Alvar) auf Öland ist mit einerAusdehnung von 25 000 ha das größte Alvar Europas.

Seit der Steinzeit diente das Alvar als Weideland fürTiere, doch dringen seit einigen Jahrzehnten Bäume undSträucher in diesen natürlichen Lebensraum vor. Im Jahr1996 wurde mit Unterstützung von LIFE ein Projekt zurErhaltung und Wiederherstellung des Alvars auf denWeg gebracht, in dessen Rahmen Rodungenvorgenommen, große Flächen eingezäunt und die

ortsansässigen Landwirte über den natürlichen undkulturellen Wert des Weidelandes aufgeklärt wurden.Im Zuge des Projekts entstehen Weideflächen, durch diediese natürlichen Lebensräume und gebietstypischenArten erhalten bleiben. Erfreulich zugenommen hatdarüber hinaus das Naturschutzbewusstsein derortsansässigen Grundbesitzer.

Neues Leben für die britische EicheEntlang der Westküsten von Schottland, England undWales bis hinab nach Frankreich, Spanien und Portugalerstrecken sich die atlantischen Eichenwälder. Auf denBritischen Inseln beherbergen diese alten Eichenwäldereine außerordentlich reiche Pflanzen- und Farnflora unddienen als Zufluchtsstätte für wandernde Singvögel.

Die örtlichen Gemeinden nutzen diese Bäume von altersher als regenerierbare Nutz- und Brennholzquelle, fürdie Gewinnung von Gerberlohe zum Ledergerben undals Schutzraum für Tiere. In letzter Zeit wurde jedoch dieeinheimische Artenvielfalt durch die Anpflanzung vonNadelgehölzen und das Eindringen fremderRhododendronarten beeinträchtigt.

Ziel des Projekts „Atlantische Eichenwälder“ ist dieErhaltung und Wiederherstellung dieses natürlichenLebensraums, was als Vorstufe zur Einrichtung derbesonderen Schutzgebiete verstanden wird. Hierineingeschlossen ist die schwierige Aufgabe, die privatenGrundbesitzer, die nicht gleichzeitig ihren Wohnsitzdort haben, und die örtlichen Gemeinden für dasBaumschutz-Vorhaben zu gewinnen und langfristigelokale Partnerschaften aufzubauen.

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Beispiele für LIFE-Natur-Projekte

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Ein Aktionsplan fürdie Zukunft

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Der Schutz der Natur und der wild lebenden Pflanzen und Tiere isteine von vier Prioritäten des unlängst vorgestellten SechstenUmweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2001-2010) (3).

Zu seinen Zielen gehören:

• Schutz und Wiederherstellung der Funktionsweise natürlicherSysteme;

• Schutz der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit;

• Schutz der Böden vor Erosion und Verschmutzung.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es in den kommenden zehnJahren einer Reihe von Maßnahmen. Zum Beispiel brauchen dieMitgliedstaaten eine einheitliche Politik für den Umgang mitKatastrophen und Unfällen, die die natürliche Umwelt gefährden,wie etwa Explosionen in Chemiewerken oder leck geschlageneÖltanker. Die EU beteiligt sich an der Erarbeitung von langfristigenVorbeugungsstrategien, Frühwarninstrumenten und Methoden fürdas Notfallmanagement, beispielsweise durchSatellitenüberwachung.

Darüber hinaus hat die Union vor, neue Strategien für denBodenschutz und die Meeresumwelt zu erarbeiten und einintegriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) einzuführen, mit demdie sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernisse dieserRegionen miteinander in Einklang gebracht werden sollen (4).Unterstützen will sie auch die Programme für eine nachhaltigeBewirtschaftung der Wälder, und sie will ferner das ProgrammNatura 2000 umsetzen.

(3) Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand, EuropäischeKommission 2001, ISBN 92-894-0259-8.

(4) EU-Brennpunkt – Küstenzonen, Europäische Kommission 2001, ISBN 92-894-1149-X.

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Erfolg auf lange Sicht

1. EU-weite Rechtsvorschriften für den Schutz unseresNaturerbes, denen eine wichtige Rolle zukommt, gibt esbereits, sie werden jedoch von den nationalen Regierungennicht ausreichend in die Tat umgesetzt. Die Mitgliedstaatenhaben ihren Verpflichtungen, denen sie selbst zugestimmthaben, nachzukommen, und zu den wichtigsten Aufgabender Kommission gehört es, dafür zu sorgen, dass das auchgeschieht. Beispielsweise befinden sich einige Länder mit derAufstellung der Listen von Natura-2000-Gebieten im Rückstand.Damit wird der gesamte Aufbau des Netzes und die Einführungeiner umfassenden Naturschutzstrategie hinausgezögert.

2. Um bei den EU-Bürgern breite und aktive Unterstützung zufinden, müssen diese die Ziele und Grundsätze von Natura2000 besser kennen und verstehen. Bisher beschränkte sichdas entsprechende Bewusstsein auf Umweltschützerkreise.Wenn beispielsweise Natura-2000-Gebiete gegebenenfalls alsAnziehungspunkt für Touristen dienen und die ortsansässigeWirtschaft voranbringen sollen, muss umfassend über sieinformiert werden.

3. Die Einbeziehung der Betroffenen vor Ort ist das A und Oeiner jeden Naturschutzinitiative, daher muss derKommunikation Priorität eingeräumt werden. Beispielsweisewurde in Österreich im Rahmen eines LIFE-Projekts zum Schutz

der Braunbären eine Beratergruppe aus 74 Personengebildet, unter ihnen Vertreter der örtlichen

Behörden und der unterschiedlichstenInteressengruppen – von den Imkern bis hinzu den Schulen. Im Vereinigten Königreichwurden im Zuge eines Projekts zum Lebenim Meer Flugblätter an mehr als 30 000Bootsnutzer verteilt. Ein Artenvielfalt-Projekt in Yyteri, Finnland, wandte sich

hingegen über die Lokalpresse,Rundfunksender und das Fernsehen an die

Öffentlichkeit.

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© Micheal O'Briain

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Ob öffentliche oder private Gremien, NRO, Regierungen oderEinzelpersonen – jeder ist gefragt, wenn es um die Erhaltung unseresNaturerbes geht. Die allerwichtigste Ressource ist der Einsatz, dieBegeisterung und das Engagement der Menschen.

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4. Vor allem kommt es darauf an, dass der Naturschutz aufpartnerschaftlicher Basis und unter Einbeziehung sämtlicherAkteure erfolgt, denen das Gefühl vermittelt werden muss,dass ihre Wünsche und Interessen Berücksichtigung finden.Einen anderen Weg zum Erfolg gibt es nicht. Deshalb ist dieaktive Unterstützung jedes einzelnen EU-Bürgers für dielokalen Projekte und Initiativen auch so wichtig.Wo Probleme auftreten, können häufig gerade durch dieortsansässige Bevölkerung Lösungen für sie gefundenwerden; dieser „Bottom up“-Ansatz ist oft am effektivsten. Er setzt voraus, dass die Gemeinden offen und ehrlichinformiert werden und ein Klima des Vertrauens geschaffenwird, das so wichtig für den Erfolg ist.

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Weitere Informationen

Die Generaldirektion Umwelt ist die zuständigeEinrichtung der Europäischen Kommission fürUmweltangelegenheiten, Katastrophen- undStrahlenschutz. Sie legt in regelmäßigen AbständenBerichte und andere Veröffentlichungen vor, in denendas gesamte Spektrum an Umweltthemen, die Natureingeschlossen, behandelt wird.

Weitere Informationen zur europäischen Umweltpolitikkönnen auf der Website der GD Umwelt über denServer Europa abgerufen werden:http://europa.eu.int/comm/environment/. Ebenfallsfinden sich auf dieser Website ein Onlinekatalog vonVeröffentlichungen, von denen viele kostenfrei zurVerfügung stehen, sowie eine Homepage zum ThemaNaturschutz(http://europa.eu.int/comm/environment/nature/home.htm) einschließlich eines Verzeichnisses derNaturschutzeinrichtungen in den Mitgliedstaaten.

Fragen zur europäischen Umwelt- undNaturschutzpolitik sind an folgende Anschrift zurichten:

Europäische KommissionGD Umwelt InformationszentrumBU9 0/11B-1049 BrüsselE-Mail: [email protected]

Andere nützliche Informationsquellen

Europäische UmweltagenturKongens Nytorv 6DK-1050 Kopenhagen KFax (45) 33 36 71 99E-Mail: [email protected]: http://www.eea.eu.int

WWF INTERNATIONALAvenue du Mont-BlancCH-1196 GlandTel. (41-22) 364 91 11Website: http://www.panda.orgTel. (49 228) 815 2401 / 02

IUCN – WeltnaturschutzunionRue Mauverney 28CH-1196 GlandTel. (41-22) 999 00 01Website: http://www.iucn.org

BONNER ÜBEREINKOMMENSekretariat UNEP/CMSVereinte Nationen – Informationszentrum BonnMartin-Luther-King-Straße 8D-53175 BonnWebsite: http://www.wcmc.org.uk/cms

BERNER ÜBEREINKOMMENWebsite: http://conventions.coe.int/Treaty/EN/cadreprincipal.htm

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Europäische Kommission

EU-Brennpunkt – Naturschutz

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

2002 — 22 S. — 21 x 21 cm

ISBN 92-894-1404-9

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AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGENDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

L-2985 Luxembourg

14KH

-35-01-336-DE-C

ISBN 92-894-1404-9

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