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Anhang C zu Angelplätzen am Wiedelaher See gemäß § 4 Abs. 6 Nr. 5 zur Verordnung des Landkreises Goslar über das Naturschutzgebiet „Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“

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Anhang D

Grundsätzliche Hinweise zum Schutz, zur Erhaltung, Pflege-und Entwicklung für im Gebiet vorkommende Lebensraumty-pen und von wertbestimmenden Tierarten:

1. Weiden-Auwälder (91E0*)

PflegemaßnahmenNaturnahe Weiden-Auwälder bedürfen zur Erhaltung undEntwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes keinerforstlichen Bewirtschaftung und keiner Pflegemaßnahmen.Das Optimum an Naturnähe, Arten- und Strukturvielfaltwird langfristig nur in ungenutzten Naturwäldern erreicht,in denen sich auch die Alters- und Zerfallsphasen freientfalten können.Konkurrenzstarke Neophyten sollten allerdings nach Mög-lichkeit zurückgedrängt werden, ihre Ausbreitung istnach Möglichkeit zu verhindern. In Beständen mit nichtlebensraumtypischen Baumarten ist die Entnahme dieserBaumarten erforderlich (insbesondere Hybridpappeln).

EntwicklungsmaßnahmenFremdholzbestände (meist Hybridpappelforste) auf Stand-orten der Weichholzaue sollten unter Belassen einer aus-reichenden Zahl an Habitatbäumen in standortheimischeBestände umgewandelt werden. Eine Naturverjüngungdieser Baumarten ist zu vermeiden bzw. zu entfernen.Des Weiteren sind Maßnahmen zur Wiederherstellungnaturnaher Standortbedingungen (z. B. Beseitigung vonEntwässerungseinrichtungen, Rückdeichungen) anzustre-ben.Auf geeigneten Standorten kann eine Neuentwicklungdurch natürliche Sukzession oder Initialpflanzungen mitautochthonem Material stattfinden.Lokale Erhöhung der Überflutungshäufigkeit der betroffe-nen Auenflächen ggf. durch Bodenabtrag bzw. örtlicheAbsenkung des Auenprofils.Reaktivierung ehemaliger Überflutungsflächen in der Aue,Anlage/Reaktivierung von feuchten Senken und Flutmul-den, ggf. Sanierung von Altgewässern.

2. Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässermit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften (3150)

PflegemaßnahmenIn der Regel sind keine Pflegemaßnahmen erforderlich.Jedoch können im Einzelfall folgende Maßnahmen zurErhaltung und Förderung der typischen Vegetation einge-setzt werden:Entschlammung (vorzugsweise im Herbst/Winter, je nachErfordernissen ggf. nur partiell durchzuführen); bei Ein-griffen müssen Dauerstadien (Samenbanken) der wertge-benden Arten geschont werden. Sollte nur in begründe-ten Einzelfällen durchgeführt werden.Röhrichtmahd unter Abtransport des Schnittgutes, Mahd-zeitpunkt zwischen Oktober und Februar. Sollte nur inbegründeten Einzelfällen durchgeführt werden.Entnahme oder Auflichtung von Gehölzen im Randbe-reich der Gewässer zur Verbesserung der Licht- und Kon-kurrenzsituation für die Wasservegetation und der Laich-und Aufwuchsbereiche der Amphibien.Gegebenenfalls Fortsetzung traditioneller Teichnutzun-gen, sofern sie nicht zu einer Verschlechterung des Erhal-tungszustandes führen. Die ordnungsgemäße Teichwirt-schaft sollte zum Erhalt und zur Pflege des Lebensraum-typs fortgeführt werden.Bei Stauseen und eingedeichten Flachseen ist ein schwan-kender Pegelstand mit im Frühsommer konstantem undim Hochsommer allmählich absinkendem Wasserstandanzustreben. Die Unterhaltung der Stauanlagen ist zu ge-währleisten.Die teilweise oder zeitweilige Beweidung der Ufer kannsinnvoll sein, um die Verlandung und die Sukzession derUferbereiche zu verhindern.Mitunter ist die für den Erhalt von Gewässern dieses Le-bensraumtyps nötige Fortführung einer extensiven teich-wirtschaftlichen Nutzung nur durch eine Reduzierungdes der durch fischfressende Vögel verursachten Prädati-onsdrucks (z. B. Kormoran, Beachtung Verordnung) mög-lich.

EntwicklungsmaßnahmenWiederherstellung bzw. Wiederanlage naturnaher nähr-stoffreicher Altarme und Flutrinnen bzw. Kolke in denAuen begradigter Fließgewässer, insbesondere dort, woder alte Gewässerverlauf noch teilweise erkennbar ist.Im Bereich des Pufferstreifens Umbau von Nadelholzbe-ständen, Umwandlung von Acker in extensive Landnut-zungsformen; an Baggerseen und anderen Abgrabungsge-wässern ggf. Anlage von Flachufern, vielgestaltigen Ufer-linien, unterschiedlichen Gewässertiefen und großen Flach-wasserbereichen.Förderung der Entwicklung naturnaher eutropher Ge-wässer in Flächen des Bodenabbaus (Baggerseen etc.).Anlage von Kleingewässern im Rahmen von Kompensati-onsmaßnahmen (aber nicht zu Lasten wertvoller Grün-land- und Moorflächen).

3. Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (3260)An den Fließgewässern ist ein ordnungsgemäßer undschadloser Wasserabfluss nach wie vor zu gewährleisten.Hier kommt der Ein- bzw. Fortführung einer extensiven,naturschonenden, auf die Erfordernisse eines günstigenErhaltungszustandes des Lebensraumtyps ausgerichtetenUnterhaltung eine besondere Rolle zu.Dabei sollen vor allem folgende Anforderungen bzw. Grund-sätze beachtet werden:— Minimierung der Gewässerunterhaltung auf das un-

bedingt notwendige Maß durch Beschränkung auf dieBeseitigung von Abflusshindernissen zur Sicherungeines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,

— konsequentes Ausschöpfen aller Möglichkeiten für dieDurchführung einer nach Art, Umfang und Geräteein-satz weitgehend extensiven Unterhaltung im Sinneder Gewässerentwicklung,

— Berücksichtigung von Laichzeiten der im Gewässer le-benden Fischarten,

— Berücksichtigung schutzwürdiger Arten, insbesondereder Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, und ge-wässerbegleitender FFH-Lebensraumtypen,

— konsequente Schonung von Kies- und Steinsubstratender Gewässersohle,

— Verzicht auf Grundräumung, Entnahme einer Fein-sedimentauflage der Gewässersohle lediglich in be-gründeten Ausnahmefällen,

— einseitige, wechselseitige oder abschnittsweiseBöschungsmahd unter Schonung von Röhrichten undfeuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) einschließ-lich Abräumen und Abtransport des Mähguts unterEinhaltung einer Mahdmindesthöhe, die im Einzelfallfestzulegen ist,

— möglichst Verzicht auf Entkrautung, bei dringendemBedarf nur einseitig, wechselseitig oder abschnittsweiseoder Beschränkung auf das Krauten einer Mittelgassestets unter Einhaltung einer Mindesthöhe (im Einzel-fall festzulegen) über der Gewässersohle,

— Belassen von Totholz.

PflegemaßnahmenDer Lebensraumtyp 3260 bedarf bei naturnaher Ausprä-gung keiner Pflege. In Einzelfällen können Pflegemaß-nahmen im Uferbereich notwendig sein (Zurückdrängenstandortfremder Gehölze oder von Neophyten).

EntwicklungsmaßnahmenAufgrund des überwiegend schlechten Erhaltungszustan-des des Lebensraumtyps 3260 in Niedersachsen hat dieDurchführung von Entwicklungs- und Gestaltungsmaß-nahmen im Rahmen einer umfassenden Fließgewässerent-wicklung eine besonders hohe Bedeutung. Je nach Zustanddes Fließgewässers und vorliegender Belastungssituationkommen in Abhängigkeit von der Flächenverfügbarkeitund den hydraulischen Rahmenbedingungen vor Ort fol-gende Entwicklungsmaßnahmen in Betracht:— Maßnahmen zur Förderung einer eigendynamischen

Entwicklung und zur Wiederherstellung eines natur-nahen Gewässerlaufs einschließlich naturnaher Uferund Sohlstrukturen,

— Entfernung von künstlichen Sohl- und Uferbefestigun-gen, Laufverlängerungen, strukturverbessernde Maß-nahmen und Profileinengungen z. B. durch den Ein-

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bau von Festsubstraten wie Strömungslenkern, Kies-strecken/-bänken, Totholz usw., Sohlanhebung, Ein-richtung möglichst breiter ungenutzter Gewässerrand-streifen oder -korridore als Voraussetzung für eine na-türliche Fließgewässerentwicklung, Aufbau und Ent-wicklung von standortheimischen Ufergehölzen u. a.,

— Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischenDurchgängigkeit,

— Rückbau bzw. Umgestaltung von Stauwehren (Bauvon Wanderhilfen wie z. B. Umfluter, Fischaufstiegs-anlagen), Beseitigung bzw. Umgestaltung von Sohlab-stürzen, Teichen und ggf. vorhandenen Verrohrungenim Gewässerlauf, Umgestaltung von als Wanderbar-rieren wirkenden Kreuzungsbauwerken (z. B. Rohr-durchlässe),

— Maßnahmen zur Beseitigung direkter Oberflächen-oder Klärwassereinleitungen, z. B. durch den Bau vonVersickerungsanlagen oder Rückhaltebecken,

— Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vondiffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie zur Ver-ringerung von Feststoffeinträgen und -frachten (Sand-und Feinsedimente, Verockerung) durch Aufgabe oderExtensivierung land- und forstwirtschaftlicher Nutzun-gen in der Aue, Rückbau von Entwässerungsgräben undDrainagen, Einrichtung möglichst breiter ungenutzterGewässerrandstreifen oder -korridore als Puffer, Anlageund Instandhaltung von Sand- und Sedimentfängenim Einzugsgebiet, in Entwässerungsgräben möglichstkurz vor Einmündung in Bäche und Flüsse und/oderin den Hauptgewässern, Anlage von Schilfpoldern/Pflanzbeeten zur Reduzierung von Verockerungen,

— Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Wieder-herstellung eines naturnahen Wasserhaushalts (hoheGrundwasserstände, gewässertypisches Abfluss- undÜberflutungsregime) durch Aufgabe oder Extensivie-rung land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen, ge-zielte Anlage von Retentionsflächen, Verschließen vonEntwässerungsgräben und Drainagen zur örtlichenWiedervernässung, Rücknahme bzw. Rückverlegungvon Deichen, Verwallungen, Dämmen und Uferreh-nen, Neuanlage von auentypischen Gewässern wietemporären Kleingewässern, Flutmulden, Reaktivie-rung von Altwässern, ggf. Anschluss sekundärer Ab-baugewässer, Renaturierung von Fischteichen,

— Maßnahmen zur Renaturierung von Quellbereichendurch Förderung eines naturnahen Wasserhaushaltsund Nutzungsaufgabe im Quellbereich.

4. Schwermetallrasen (6130)

PflegemaßnahmenIn stark verbuschten Bereichen sollen eine mechanischeEntbuschung und eine Beseitigung des Gehölzschnittsdurch Abtransport oder Aufschichtung als Unterschlupf-möglichkeit für Tiere außerhalb der Schwermetallrasenerfolgen. In stark vergrasten Bereichen ist ein kleinflächi-ges Abplaggen der Vegetationsdecke erforderlich. AuchMahd und Schafbeweidung sind dem Schwermetallrasensehr förderlich, sofern dies trotz der Schwermetallbelas-tung möglich ist.

EntwicklungsmaßnahmenWeitere Flächen können durch eine Freilegung überdeck-ter Schlacken geschaffen werden. Auf stark schwermetall-belasteten Böden sollte die Ackernutzung eingestellt wer-den. Hier kann sich ein Schwermetallrasen durch Suk-zession ggf. entwickeln.

5. Feuchte Hochstaudenfluren (6430)

PflegemaßnahmenAls Voraussetzung für die Erhaltung von Hochstauden-fluren an Waldsäumen nennen KAISER & WOHLGEMUTH(2002) die Aufrechterhaltung stabiler Waldränder unterVermeidung von Schattbaumarten in einer Breite von ca.30 m, den Verzicht auf Bodenbearbeitung, den boden-schonenden Einsatz von Forstmaschinen und den Ver-zicht auf Düngung und Pestizideinsatz. Alternativ kommtals Pflegemaßnahme die gelegentliche starke Auflichtungdes Waldrandes in Form von Femelschlägen in Betracht.Für Hochstaudensümpfe an Bächen und in Quellflurensollte bei Aufkommen von Gehölzen eine einmalige Mahdzwischen Mitte September und Februar sowie ein Ab-transport des Mähguts in Abständen von 2 bis 7 Jahren

stattfinden, wobei jährlich wechselnde Teilflächen unge-mäht belassen werden sollten. Alternativ dazu kann jähr-lich einmaliges Mulchen Mitte August erfolgen, wobeijeweils wechselnde Teilflächen ungemulcht belassen wer-den sollten. Eine weitere Alternative, insbesondere bei Lageinnerhalb größerer Weideparzellen, ist eine einmal jährli-che extensive Beweidung mit Rindern zwischen MitteJuli und Mitte September für maximal drei Wochen. Da-bei ist für das Weidevieh der Zugang zu den weniger nas-sen Bereichen der Parzelle offen zu halten.Feuchte Hochstaudenfluren an Ufern bedürfen bei natur-naher Ausprägung im Regelfall keiner Pflege. In Einzel-fällen kann eine einmalige Mahd ab Mitte Septemberoder im Winter in Abständen von 2 bis 5 Jahren mit Ab-transport des Mähguts erforderlich sein, wobei wechseln-de Teilflächen ungemäht belassen werden sollten.In zunehmend durch invasive Neophyten dominiertenUferstaudenfluren mit Vorkommen schutzwürdiger Ve-getationsbestände oder gefährdeter Arten sind die betref-fenden gebietsfremden Arten durch geeignete Maßnah-men zu bekämpfen.

EntwicklungsmaßnahmenEine Neuschaffung feuchter Hochstaudenfluren ist aufgeeigneten Standorten problemlos möglich, wenn landwirt-schaftliche Nutzungen an Waldrändern und Ufern zu-rückgenommen werden, so dass sich ein ungenutzter Saumentwickeln kann.Erfolg versprechende Maßnahmen zur Entwicklung derUferstaudenfluren sind vor allem Ufer- und Auenent-wicklung und die Wiederherstellung eines naturnahengebietstypischen Wasserhaushalts.

6. Magere Flachland-Mähwiesen (6510)

PflegemaßnahmenDie Grünlandnutzung ist zur Erhaltung der mageren Flach-land-Mähwiesen unerlässlich. Sie sollte in einem möglichstkleinräumigen Mosaik und zeitlich gestaffelt erfolgen, sodass im Gebiet ein kontinuierliches Blütenangebot be-steht. Auf Einzelflächen kann in diesem Zusammenhangauch eine frühe Nutzung sinnvoll sein. Die zweite Nutzungdarf frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen. Einemittlere bis gute Versorgung mit Phosphor, Kalium undggf. Kalzium wirkt sich positiv auf den Artenreichtumaus. Leguminosen und zweikeimblättrige Kräuter werdenbei guter Kali- und Phosphorversorgung und mäßigenStickstoffgehalten des Bodens gefördert, Gräser sind dannweniger dominant. Der Stickstoffbedarf wird in der Regelaus der Luft und durch erhöhten Leguminosenanteil ge-deckt. Eine Stickstoffdüngung kann jedoch auf armenStandorten und zur moderaten Erhöhung des Ertrages(Anreiz für Nutzer) entzugsorientiert erfolgen. Die Bemes-sung sollte dann auf Grundlage von Bodenanalysen undEntzugsbilanzen erfolgen. Am günstigsten ist die Ausbrin-gung von Festmist, da dieser eine ausgewogene Nährstoff-zusammensetzung aufweist. Gülle ist dagegen ungünstig,weil sie einseitig Gräser und Doldenblütler fördert. Nach-saaten mit konkurrenzstarken Gräsern müssen unterblei-ben.Die Ausprägungen der Glatthaferwiesen (Arrhenatherion)sollten in der Regel zweimal pro Jahr zwischen Juni undOktober gemäht werden. Nur bei sehr mageren Variantenkann auch ein Schnitt als Pflegemahd ausreichen. Wenneine Aushagerung relativ nährstoffreicher Bestände er-wünscht ist, sollte dreimal jährlich gemäht werden. DieMahd der Parzellen sollte von innen nach außen oder voneiner zur anderen Seite erfolgen. Das Mähgut ist grund-sätzlich abzuräumen. Positiv ist die Einrichtung von Rand-streifen, die wechselnd in mehrjährigem Abstand gemähtwerden.Ein möglicher Kompromiss zur reinen Wiesennutzung istdie Mahd der Flächen mit anschließender Nachbeweidung.Eine ausschließliche Beweidung sollte dagegen nur durch-geführt werden, wenn eine Mahd nicht möglich ist oderunangemessen teuer wäre. Dann ist eine kurzzeitige, mög-lichst intensive Beweidung zu bevorzugen (Umtriebsweide,1—2 Weidegänge pro Jahr). Eine Weidepflege (Pflegemahd)ist unerlässlich, um Verbuschungs- und Verbrachungs-tendenzen sowie die Ausbreitung von Weideunkräuternzu vermeiden. Eine Winter- oder Frühjahrsbeweidungmit Schafen ist bis Ende April möglich. Die erste Schnitt-nutzung verzögert sich dadurch. Die Beweidung mit Pfer-den wird generell als ungünstig angesehen.

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Die Grünlandflächen können Wiesenvogel-Brutgebietesein. Mahd und Beweidung müssen daher individuell aufBrutvorkommen abgestimmt werden. Zu beachten ist je-doch, dass eine späte Mahd ab Juli in den Wiesenvogel-Gebieten mit ihren in der Regel relativ nährstoffreichenStandorten auf Dauer zum Verlust dieses Lebensraum-typs führt. Zumindest jedes zweite Jahr ist daher eine frü-here erste Mahd erforderlich.Teilflächen besonders magerer, artenreicher Ausprägun-gen sollten jedes zweite Jahr erst im Spätsommer (Sep-tember) gemäht werden, was sich u. a. förderlich auf dieInsektenfauna auswirkt.Im Zweifelsfall ist die Fortsetzung einer geeigneten eta-blierten Art der Pflege bzw. Nutzung gegenüber der Ein-führung einer grundlegend neuen Pflegevariante zu be-vorzugen (Habitatkontinuität). Einseitig an selektiven Zie-len des Artenschutzes orientierte Nutzungsformen, dievon der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung ab-weichen, sind auf Dauer nicht zur Erhaltung dieses Le-bensraumtyps geeignet. Er benötigt regelmäßige, nicht zuspäte Schnitte, da es andernfalls zur Artenverarmung durchDominanz einzelner hochwüchsiger Gräser oder Staudenkommt.

EntwicklungsmaßnahmenEine Neuentwicklung ist durch Umwandlung von Inten-sivgrünland oder Ackerland nach Ausmagerung derStandorte durch Biomasseentzug über zwei- bis dreimali-ge Mahd pro Jahr zwischen Ende Mai und Oktober undAbtransport des Mähguts zu erreichen. Die Entwicklungvon artenreichem Grünland wird durch eine Mähgut- oderHeublumensaat beschleunigt. Dies gilt auch für das an denLebensraumtyp angrenzende artenarme Extensivgrün-land, das durch Übertragung von Mähgut des Lebensraum-typs mit reifen Samen zum Lebensraumtyp entwickeltwerden sollte.Verbrachte und verbuschte ehemalige Wiesen könnendurch Entbuschung und Wiederaufnahme der Nutzungwieder zu Flachland-Mähwiesen entwickelt werden. Saum-gesellschaften, Seggenriede, Röhrichte und Hochstauden-fluren sind jedoch wertvolle Kontaktbiotope, die in ange-messenem Anteil durch nur gelegentliche späte Mahd er-halten werden sollten. Auch Gebüsche sollten in ange-messenem Umfang erhalten, jedoch an starker Ausbrei-tung gehindert werden.Entwicklungsmaßnahmen sind vorrangig auf Flächen zuplanen, die an artenreiches Grünland angrenzen oder inderen Säumen noch viele Arten des mäßig nährstoffrei-chen Grünlandes vorkommen.

7. Waldmeister-Buchenwald (9130)

PflegemaßnahmenNaturnahe Buchenwälder bedürfen zur Erhaltung undEntwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes keinerforstlichen Bewirtschaftung und keiner Pflegemaßnah-men. Das Optimum an Naturnähe, Arten- und Struktur-vielfalt wird langfristig nur in ungenutzten Naturwäldernerreicht, in denen sich auch die Alters- und Zerfallspha-sen frei entfalten können.Die Bewirtschaftung von Buchenwäldern sollte nach fol-genden Maßgaben erfolgen:— in jungen und mittelalten Beständen kleinflächige und

ungleichmäßige Durchforstungen im Hinblick auf einegroße horizontale Diversifizierung und mosaikartigeStruktur. Frühzeitige Festlegung und gezielte Erhaltungvon Bestandsteilen mit künftiger Habitatbaumfunk-tion. Als künftige Habitatbäume sind die sog. „Protze“besonders geeignet und daher erhaltenswert. Der Be-stockungsgrad des Oberstandes ist nur teilflächig undnicht unter 0,7 abzusenken,

— in Altbeständen lange Nutzungs- und Verjüngungszeit-räume, ausschließlich Einzelstamm- und Femelhiebe,

— Vorrang von Naturverjüngung;— auf von Verdichtung besonders gefährdeten Ton-, Lehm-

und Lössböden sollten die Rückegassen einen Abstandvon mind. 40 m haben. Befahren möglichst nur bei ge-frorenem Boden,

— Auswahl, Markierung und Erhaltung von bestehen-den und künftigen Habitatbäumen, möglichst in Grup-pen bzw. zusammenhängenden Beständen (gilt beiBuchen auch aus Gründen der Arbeitssicherheit). Da-bei sind vorrangig Buchen auszuwählen, in Eichen-Buchen-Mischwäldern besonders auch Eichen,

— anzustreben sind mindestens sechs lebende Habitat-bäume sowie mehr als drei Stämme von starkem Tot-holz pro Hektar Lebensraumtyp-Fläche (Erhaltungs-zustand A), unter besonderer Berücksichtigung vor-handener Horst- und Höhlenbäume. Die Mindestan-forderung für Erhaltungszustand B sind drei lebendeHabitatbäume und mehr als ein Stamm von starkemTotholz pro Hektar Lebensraumtyp-Fläche. Die leben-den Habitatbäume sollten möglichst stabile Gruppenbilden, um günstige Voraussetzungen für eine langeLebensdauer zu schaffen. Es sollte aber auch eine aus-reichende Vernetzung dieser Strukturen gewährleistetsein, weil viele totholzbewohnende Insekten nur ge-ringe Distanzen überwinden können. Der Abstandzwischen Habitatbaumgruppen sollte daher möglichstgering sein (wenige 100 m) und durch weitere einzel-ne Habitatbäume überbrückt werden,

— Gewährleistung eines Anteils geschlossener Altholz-bestände von mindestens 20 %, möglichst w 35 % ander Lebensraumtyp-Fläche. Diese bilden perspektivischdurch Beschattung des Bodens und die für Buchenbe-stände mittleren Alters typische Hallenstruktur u. a.geeignete Jagdhabitate für das Große Mausohr undStandorte für die typische Krautschicht von Buchen-wäldern. Bei ungünstiger Altersklassenverteilung istdiese Anforderung nur durch Verlängerung der Nut-zungszeiträume auf Teilflächen umsetzbar,

— ggf. Ausweisung von Ruhezonen im Bereich der Brut-plätze störungsempfindlicher Großvögel,

— Belassen natürlich entstandener Lücken und Lichtun-gen,

— in Eichen-Buchenmischwäldern sollte der Eichenan-teil im Hinblick auf die Habitatkontinuität möglichstlange erhalten bleiben (Entfernung bedrängender Bäu-me),

— schrittweise Beseitigung der Beimischungen bzw. auf-kommender Naturverjüngung standortfremder Bau-marten im Rahmen von Durchforstungen und End-nutzungen,

— gefährden besonders wertvolle Habitatbäume an Be-standsrändern die Verkehrssicherheit, so sollten nachMöglichkeit nur Äste entfernt werden bzw. mindestens3 m hohe Stämme erhalten bleiben. Aufgrund des ho-hen Aufwands wird dies in der Regel aber nur bei au-ßergewöhnlichen Uraltbäumen umsetzbar sein,

— Erhaltung und Pflege abwechslungsreicher Strukturenan Waldinnen- und Waldaußenrändern unter beson-derer Beachtung von Gehölzarten mit besonderer Be-deutung als Larvalhabitate gefährdeter Schmetter-lingsarten (v. a. Zitter-Pappel, Sal-Weide, Eiche). Dazugehören tief beastete und buschförmige Exemplaredieser Gehölze in unterschiedlichen mikroklimatischenSituationen (feucht-warm, trocken-warm, feucht-kühl).

EntwicklungsmaßnahmenEine Flächenerweiterung ist durch Umbau standortfrem-der Bestände in Buchenwald möglich, insbesondere vonFremdholzbeständen auf Teilflächen innerhalb der Bu-chenwälder.Von solchen Maßnahmen profitieren auch weitere selteneund besondere Tier- und Pflanzenarten (Erhaltung undFörderung der Biodiversität).Die Lage und der Erhaltungszustand der Lebensraumty-pen im FFH-Gebiet wird durch die 14 Karten in der Anla-ge zu der Begründung zum Teil dokumentiert. Es handeltsich um die anders formatierte Wiedergabe der Basiskar-tierung, die das Planungsbüro ALAND aus Hannover imAuftrag des NLWKN in 2014, überarbeitet 2015, erarbei-tet hat. Danach folgt in der Anlage das vorläufige Kartie-rungsergebnis der Niedersächsischen Landesforsten aufihren Eigentumsflächen über die dort festgestellten Le-bensraumtypen inklusive deren Erhaltungszustände (zweiKarten). Maßgeblich ist auf den Landesforstflächen derGesamterhaltungszustand je Lebensraumtyp.

8. Bachneunauge (Lampetra planeri)

Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen— Förderung der gewässertypischen eigendynamischen

Entwicklung von Fließgewässern, z. B. durch Rück-nahme von Uferbefestigungen bzw. der Böschungssi-cherungen; Bereitstellung von Gewässer begleitendenausreichend breiten Flächen oder durch geeignete ge-stalterische Initialmaßnahmen,

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Herausgegeben von der Niedersächsischen StaatskanzleiVerlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover; Postanschrift: 30130 Hannover, Telefon 0511 8550-0,Telefax 0511 8550-2400. Druck: Gutenberg Beuys Feindruckerei GmbH, Langenhagen. Erscheint nach Bedarf, in der Regel wöchentlich. LaufenderBezug und Einzelstücke können durch den Verlag bezogen werden. Bezugspreis pro Jahr 130,40 €, einschließlich 8,53 € Mehrwertsteuer und 12,80 €

Portokostenanteil. Bezugskündigung kann nur 6 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen. Einzelnummer je angefangene 16 Seiten 1,55 €.ISSN 0341-3500. Abonnementservice: Christian Engelmann, Telefon 0511 8550-2424, Telefax 0511 8550-2405Einzelverkaufspreis dieser Ausgabe 6,20 € einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten

— Verbesserung der Ufer- und Sohlenstrukturen durchAnlage und Initiierung von Strukturen/Habitaten imFließgewässer, z. B. durch das Einbringen von Kies-bänken, sowie von Totholzelementen zur Förderungder Ausbildung heterogener Sohlstrukturen und Um-lagerungen,

— Entwicklung und Aufbau Gewässer begleitender Ufer-gehölze,

— konsequentes Ausschöpfen aller Möglichkeiten fürdie Durchführung einer nach Art, Umfang und Gerä-teeinsatz weitgehend extensiven Gewässerunterhal-tung im Sinne der Gewässerentwicklung,

— Beschränkung der Gewässerunterhaltung auf die Be-seitigung von Abflusshindernissen zur Sicherung ei-nes ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Verzicht aufSohlräumungen, Belassen von Totholz im Gewässer etc.,

— bei der Unterhaltung von Sandfängen sollen die Be-stände an Querdern schonend behandelt werden. Umden Erhaltungszustand der Art nicht zu verschlechtern,soll in Neunaugengewässern ggf. eine Bergung und Um-setzung der Querder vor der Räumung geprüft werden,

— Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzungbzw. Reduzierung von Stoffeinträgen, auch durch diegezielte Anlage von möglichst breiten, unbewirtschaf-teten Gewässerrandstreifen,

— Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit, z. B.durch den Bau von Sohlgleiten mit geringem Gefälleund naturraumtypischen Gesteinen. Dadurch lassensich sowohl Defizite hinsichtlich der Durchgängigkeit(Fischwanderhilfe), aber auch bezüglich des Mangelsan geeigneten Laichhabitaten beheben,

— weitere, den Erhalt und die Entwicklung des potenzi-ellen Lebensraums des Bachneunauges (insbesondereLaich- und Larvalhabitate) betreffende grundsätzlichgeeignete und sinnvolle Maßnahmen sind den Hin-weisen zum Lebensraumtyp 3260 „Fließgewässer mitflutender Wasservegetation“ zu entnehmen.

9. Groppe (Cottus gobio)

Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen— Förderung der Entwicklung und Revitalisierung von

Fließgewässern, z. B. mittels Dynamisierung von Ufer-zonen durch Rücknahme des Uferverbaus bzw. derBöschungssicherungen,

— Verbesserung der Ufer- und Sohlenstrukturen durchAnlage und Initiierung von Strukturen/Habitaten imFließgewässer, z. B. durch das Einbringen von Kies-bänken, sowie von Totholzelementen zur Förderungder Ausbildung heterogener Sohlstrukturen und Um-lagerungen,

— Entwicklung und Aufbau von standortgerechten Ufer-gehölzen zur Schaffung von Unterstandsmöglichkeiten(Wurzelwerke) und zur Erhöhung der Beschattung,

— Durchführung einer nach Art, Umfang und Geräteein-satz möglichst bedarfsangepassten und an den An-sprüchen der Art orientierten Gewässerunterhaltung(Beschränkung auf die Beseitigung von hydraulischwirksamen Abflusshindernissen, Verzicht auf Sohl-räumungen, Belassen von Totholz im Gewässer etc.),

— Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzungbzw. Reduzierung von Stoff- und Sedimenteinträgen,

auch durch die zielgerichtete Anlage von ausreichendbreiten, unbewirtschafteten Gewässerrandstreifen,

— Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit anursprünglich durchgängigen Gewässerabschnitten, z. B.durch den Bau von Sohlgleiten mit möglichst gerin-gem Gefälle und naturraumtypischen Gesteinen. Da-durch lassen sich sowohl Defizite hinsichtlich derDurchgängigkeit (Fischwanderhilfe), aber auch bezüg-lich des Mangels an geeigneten Habitaten beheben,

— weitere, zum Erhalt und zur Entwicklung des potenzi-ellen Lebensraums der Koppe betreffende grundsätz-lich geeignete und sinnvolle Maßnahmen sind denHinweisen zum Lebensraumtyp 3260 zu entnehmen,

— wenn — in ehemals besiedelten Gewässern, aus de-nen die Koppe verdrängt wurde — nachweislich wie-der eine gute Habitatqualität vorliegt (Gewässergüte,Strukturen etc.), mittelfristig jedoch von keiner natür-lichen Wiederbesiedlung auszugehen ist, können ge-zielte Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung derKoppe durchgeführt werden. Das Besatzmaterial mussjedoch eindeutig aus dem genetisch nächsten Vorkom-men stammen, um die regionalen genetischen Unter-schiede der Koppenpopulationen zu erhalten und eineFaunenverfälschung zu verhindern.

10. Fischotter (Lutra lutra)

Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen— Flächenankauf am Gewässerrand und in Gewässer-

nähe zur Durchführung von Biotopgestaltungsmaß-nahmen,

— Biotopgestaltung, Gewässerrückbau, Gestaltung vonRetentionsarealen, Auengestaltung,

— Angebot von Habitaten, Habitat- und Strukturelemen-ten gemäß Lebensraumansprüchen,

— Förderung von reicher Ufervegetation, Auwäldern undÜberschwemmungsarealen,

— Schaffung einer hohen Strukturvielfalt — Gewässer-strukturen, Mäander, Gehölze (Wurzelwerk in der Ufer-zone), Hochstauden, Röhrichte,

— Schaffung von störungsarmen und -freien Bereichen,— Förderung einer optimalen Lebensraumausstattung,— angepasste Gewässerunterhaltung, z. B. durch Erhal-

tung von Baumbestand, nur einseitige Mahd, Strom-rinnenmahd,

— Biotopverbund, d. h. Erhaltung, Entwicklung, Neu-schaffung von Wanderkorridoren,

— Vermeidung von Verkehrsopfern: geeignete Untertun-nelung von Wasserläufen in ausreichender Breite un-ter Verkehrswegen mit Lenkungszäunung,

— Unterstützung von artenreichen Fischbeständen mitnatürlicher Altersstruktur,

— nach den Kriterien der IUCN zum Wiederansiedelnvon ausgestorbenen Arten kann ein Ausbringen ehe-mals heimischer Fischarten sinnvoll sein,

— Akzeptanzentwicklung bei Fischzuchtbetrieben,— Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Vermei-

dung von Todesfällen in Reusen,— Dialog mit Teichbesitzern fördern; Hilfestellung im

Hinblick auf Abwehrmaßnahmen.

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