neuermagnetimnorden - offenburg

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Für Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bietet sich mit der Landes- gartenschau eine Chance, innen- stadtnah mehr Qualität zu schaffen. Seite 8 verheissungsvoll Um die Freistellung der Kindergar- tenleitungen und um die Jugend ging es in der jüngsten Sitzung des Aus- schusses für Familie und Jugend am 17. Juli. Seiten 12 und 13 verbindend Der neu gewählte Gemeinderat wur- de am Montag konstituiert. OB Marco Steffens appellierte an das Verantwortungsbewusstsein. Seite 7 vereidigt Amtsblatt der stadt offenburg Nr. 28, 27. Juli 2019 Vero Moda, Jack&Jones und ein weiterer großer Modeanbieter ver- treten. Neben moderner asiati- scher Fusion-Küche des Gastro- nomiekonzeptes Taumi runden aktuell ein Lotto-Kiosk und als neuester Mieter der Fitnessstudio- betreiber Fitness-Loft den Mieter- mix ab. Baubürgermeister Oliver Marti- ni, der das Vorhaben von Beginn an begleitet hat, sprach von einem „Meilenstein“ und verwies auf das Vergabeverfahren des wettbewerb- lichen Dialogs. Für alle Beteiligten sei es ein „Kraftakt“ gewesen mit dem Ergebnis, dass ein „passge- naues Konzept für die Stadt Offen- burg“ gefunden worden sei. Ein- zigartig an dem Quartier sei das Einbeziehen des Portikus der ehe- maligen Stadthalle: „Die Aufga- benstellung war enorm“, so Mar- tini, aber es habe sich gelohnt. rück, die 2001 mit dem Umzug der Sparkasse auf das La Horie- Gelände begonnen hat. In einem langen Prozess habe sich als Lö- sung ein offenes Quartierskonzept herauskristallisiert. Man habe Wert auf Offenheit, Durchlässig- keit und Transparenz gelegt. Und auf eine gute Durchmischung von Handel, Gastronomie, Wohnun- gen, Büros und Praxen. Bereits im Vorfeld der Grund- steinlegung sind 85 Prozent der Flächen vermietet. Zu den derzei- tigen Anwärtern zählen der Fach- markt für Sportequipment De- cathlon, eine Filiale der Drogeriemarktkette dm und des Bio-Anbieters Alnatura, aber auch lokale Gewerbetreibende wie die Stadtbäckerei Dreher und der Ju- welier Spinner. Aus dem Bereich hochwertiger Modelabels sind die Marken Superdry, Marc O‘Polo, Das 65-Millionen-Projekt in der nördlichen Innenstadt nimmt Fahrt auf: Am Montag wurde der Grundstein für das Rée Carré gelegt. Auf einer Fläche von 12 500 Quadratmetern soll ein neues Einkaufs- und Wohnquar- tier entstehen. Mit der Fertig- stellung wird Ende 2020 gerech- net. Klaus Kirchberger, Vorsitzender der Geschäftsführung der OFB- Projektentwicklung, sprach von einer „großen Akzeptanz des Rée Carré“ bereits heute: In seinem Offenburger Hotel sei er „sehr po- sitiv“ auf das Projekt angespro- chen worden – er gehe davon aus, dass es sich dabei um keine Ein- zelmeinung handelte, sondern um den allgemeinen Tenor in der Stadt. OB Marco Steffens blickte auf die Entstehungsgeschichte zu- Neuer Magnet im Norden Feierliche Grundsteinlegung für das Rée Carré als offenes Wohn- und Einkaufsquartier Festlicher Akt. Baubürgermeister Oliver Martini, OB Marco Steffens, Ex-OB Edith Schreiner und OFB-Geschäftsführer Klaus Kirchberger füllen die Zeitkapsel mit Rotwein, Tageszeitungen und aktuellen Plänen. Foto: Siefke www.offenburg.de bulthaup Die Zeit ist reif – für Ihre erste bulthaup! Moltkestraße 2 77654 Offenburg Tel. 0781 92429-0 www.hasu.de

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Für Bundestagspräsident WolfgangSchäuble bietet sich mit der Landes-gartenschau eine Chance, innen-stadtnah mehr Qualität zu schaffen.

❚ Seite 8

verheissungsvoll

Um die Freistellung der Kindergar-tenleitungen und umdie Jugend ginges in der jüngsten Sitzung des Aus-schusses für Familie und Jugend am17. Juli.

❚ Seiten 12 und 13

verbindend

Der neu gewählte Gemeinderat wur-de am Montag konstituiert. OBMarco Steffens appellierte an dasVerantwortungsbewusstsein.

❚ Seite 7

vereidigt

Amtsblatt der stadt offenburg Nr. 28, 27. Juli 2019

Vero Moda, Jack&Jones und einweiterer großer Modeanbieter ver-treten. Neben moderner asiati-scher Fusion-Küche des Gastro-nomiekonzeptes Taumi rundenaktuell ein Lotto-Kiosk und alsneuester Mieter der Fitnessstudio-betreiber Fitness-Loft den Mieter-mix ab.Baubürgermeister Oliver Marti-

ni, der das Vorhaben von Beginnan begleitet hat, sprach von einem„Meilenstein“ und verwies auf dasVergabeverfahren des wettbewerb-lichen Dialogs. Für alle Beteiligtensei es ein „Kraftakt“ gewesen mitdem Ergebnis, dass ein „passge-naues Konzept für die Stadt Offen-burg“ gefunden worden sei. Ein-zigartig an dem Quartier sei dasEinbeziehen des Portikus der ehe-maligen Stadthalle: „Die Aufga-benstellung war enorm“, so Mar-tini, aber es habe sich gelohnt.

rück, die 2001 mit dem Umzugder Sparkasse auf das La Horie-Gelände begonnen hat. In einemlangen Prozess habe sich als Lö-sung ein offenesQuartierskonzeptherauskristallisiert. Man habeWert auf Offenheit, Durchlässig-keit und Transparenz gelegt. Undauf eine gute Durchmischung vonHandel, Gastronomie, Wohnun-gen, Büros und Praxen.Bereits im Vorfeld der Grund-

steinlegung sind 85 Prozent derFlächen vermietet. Zu den derzei-tigen Anwärtern zählen der Fach-markt für Sportequipment De-cathlon, eine Filiale derDrogeriemarktkette dm und desBio-Anbieters Alnatura, aber auchlokale Gewerbetreibende wie dieStadtbäckerei Dreher und der Ju-welier Spinner. Aus dem Bereichhochwertiger Modelabels sind dieMarken Superdry, Marc O‘Polo,

Das 65-Millionen-Projekt in dernördlichen Innenstadt nimmtFahrt auf: AmMontagwurdederGrundstein für das Rée Carrégelegt. Auf einer Fläche von12500 Quadratmetern soll einneues Einkaufs- und Wohnquar-tier entstehen. Mit der Fertig-stellung wird Ende 2020 gerech-net.Klaus Kirchberger, Vorsitzender

der Geschäftsführung der OFB-Projektentwicklung, sprach voneiner „großen Akzeptanz des RéeCarré“ bereits heute: In seinemOffenburger Hotel sei er „sehr po-sitiv“ auf das Projekt angespro-chen worden – er gehe davon aus,dass es sich dabei um keine Ein-zelmeinunghandelte, sondernumden allgemeinen Tenor in derStadt.OB Marco Steffens blickte auf

die Entstehungsgeschichte zu-

Neuer Magnet im NordenFeierliche Grundsteinlegung für das Rée Carré als offenes Wohn- und Einkaufsquartier

Festlicher Akt. Baubürgermeister Oliver Martini, OB Marco Steffens, Ex-OB Edith Schreiner und OFB-GeschäftsführerKlaus Kirchberger füllen die Zeitkapsel mit Rotwein, Tageszeitungen und aktuellen Plänen. Foto: Siefke

www.offenburg.de

bulthaup

Die Zeit ist reif –für Ihre erste bulthaup!

Moltkestraße 277654 OffenburgTel. 0781 92429-0www.hasu.de

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raussetzungen zur Weiterentwick-lung der Einrichtung hin zu einemStadtteil- und Familienzentrum,was den Kindern, Jugendlichenund allen Bewohnern in der Nord-oststadt zugutekommt.

Welche neuen Aufgaben wer-den denn auf Sie und Ihr Teamzukommen?Basler: Dies ist vor allem der Be-reich Kindertagestätte mit Krippeund Kindergarten, den wir geradeplanen. Darüber hinaus werdenwir im Bereich Erwachsenenbil-dung und Gemeinwesenarbeit alsStadtteil- und FamilienzentrumVerantwortung übernehmen. Wirfreuen uns sehr auf die neuen Auf-gaben. Zusammen mit unserenetablierten Angeboten könnenwirdann Familien und Bewohnern inder Nordoststadt einumfassendesAngebot machen.

Was wird sich räumlich verän-dern?Basler: Vorerst bleiben wir im bis-herigen Gebäude in der Moltke-straße. Geplant ist dann, nachdem Umzug der Erich-Kästner-Realschule nach Zell-Weierbach,zusammen mit der Anne-Frank-Grundschule das bisherigeOststadtschulgebäude zu bezie-hen. Das wir aber noch einige Jah-re dauern, bis dort Platz für uns istund das Gebäude für die Ansprü-che als Stadtteil- und Familien-zentrum umgebaut wurde.

Welche Aufgaben bleibenbeim bisherigen Träger, demVerein Ausländerinitiative Of-fenburg?Basler: Der Verein wird zukünftigals Förderverein für das SFZ Bun-tes Haus fungieren und weiterhinmit ehrenamtlichen Mitarbeiterndie Sprachförderung und dieHausaufgabenhilfe-Gruppen mit-betreuen. Wir freuen uns sehr,dass gerade in diesem Bereich dieZusammenarbeit weiterbestehenwird. Die ehrenamtlichen Helfersind eine große Bereicherung undstehen für die Qualität der Haus-aufgabenhilfe-Angebote im Bun-ten Haus.

Das Bunte Haus feierte am ver-gangenen Freitag seinen 25. Ge-burtstag. Zeitgleich erhielt Bür-germeister Hans-Peter Koppeinen symbolischen Schlüsselüberreicht als Zeichen, dass dieTrägerschaft vom Verein derAusländerinitiative Offenburgzur Stadt wechselt. Das OFFEN-BLATT sprach mit dem LeiterPhilipp Basler.

Herr Basler, nach 25 Jahren infreier Trägerschaft wird dasBunte Haus – offiziell am 1. Sep-tember – städtisch. Schwingt daauch ein bisschen Wehmut mit?Philipp Basler: Natürlich auchein bisschen Wehmut. Mit unse-rem bisherigen Träger, der Auslän-derinitiative Offenburg e.V. undder Vorstandschaft um Inge Pfirr-mann und Eli Lolivrel, haben wir

als Team und ich persönlich sehrgut und vertrauensvoll zusam-mengearbeitet. Ich habe Hochach-tung vor der Leistung der ehren-amtlichen Arbeit, die im Vereingeleistet wurde. Mein Team undich sind sehr dankbar für die ge-meinsame Zeit.

Wie kam es denn zu demWechsel?Basler. Die Einrichtung BuntesHaus ist in den letzten Jahren im-mer mehr gewachsen. Neue Auf-gaben wie Ganztagsschule, Schul-sozialarbeit und SozialeGruppenarbeit kamen dazu. So-mit auch mehr Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter sowie eine großefinanzielle Verantwortung für denVerein. Dies ist mit den ehrenamt-lichen Vereinsstrukturen nichteinfach zu verantworten und zuorganisieren. Die Stadt Offenburgals neue Trägerin bietet beste Vo-

SFZ Buntes HausEinrichtung in der Moltkestraße wird jetzt städtisch

Philipp Baslerfreut sich aufdie neuen Auf-gaben rundums BunteHaus.

Foto: Siefke

In dieserWoche gratuliert Ober-bürgermeister Marco Steffensfolgenden Jubilaren:

90 Jahre alt werdenGretchen Hottmann(28. Juli) und JakobMaul (31. Juli). Heinz

Kirchner (31.Juli) kann auf

95 Lebens-jahre zurück-

blicken.Herzlichen Glückwunsch!

ALLES GUTEZUM GEBURTSTAG

27.7. Hildaapotheke28.7. Apotheke Haaß

Heimburgstraße29.7. Weingartenapotheke30.7. Hirschapotheke31.7. EinhornapothekeCaunes1.8. Burda-Park-Apotheke

Caunes (Kronenplatz 1)2.8. Apotheke Zunsweier3.8. Apotheke Haaß

Schillerplatz4.8. Marienapotheke

(Schutterwald)5.8. Löwenapotheke6.8. Stadtapotheke7.8. Apotheke Haaß

Ortenberger Straße8.8. Schwarzwaldapotheke9.8. Ortenau-Apotheke

(Appenweier)10.8. SonnenapothekeCaunes11.8. Apotheke am Ebertplatz12.8. Schlossapotheke

(Ortenberg)13.8. Hildaapotheke14.8. Apotheke Haaß

Heimburgstraße15.8. Weingartenapotheke16.8. Hirschapotheke17.8. EinhornapothekeCaunes18.8. Burda-Park-Apotheke

Caunes (Kronenplatz 1)19.8. Apotheke Zunsweier20.8. Apotheke Haaß

Schillerplatz21.8. Marienapotheke

(Schutterwald)22.8. Löwenapotheke23.8. Stadtapotheke24.8. Apotheke Haaß

Ortenberger Straße25.8. Schwarzwaldapotheke26.8. Staufenbergapotheke

(Durbach)27.8. SonnenapothekeCaunes28.8. Apotheke am Ebertplatz29.8. Schlossapotheke30.8. Hildaapotheke31.8. Apotheke Haaß

Heimburgstraße1.9. Stadtapotheke2.9. Hirschapotheke3.9. EinhornapothekeCaunes4.9. Burda-Park-Apotheke

Caunes (Kronenplatz 1)5.9. Apotheke Zunsweier6.9. Apotheke Haaß

Schillerplatz7.9. Marienapotheke

(Schutterwald)8.9. Löwenapotheke

SONNTAGS- UNDNACHTDIENSTDER APOTHEKEN

Amtsblattder Stadt Offenburg

ImpressumHerausgeberin: Stadt OffenburgVerantwortlich: Florian Würth

Redaktion:Leitung: Wolfgang Reinbold,

Telefon 0781/822200Marie-Christine Gabriel,Telefon 0781/822333

Gertrude Siefke, Telefon 0781/822572Anja Walz, Telefon 0781/822666

[email protected] Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hauptstraße 90, 77652 OffenburgVeranstaltungskalender:

[email protected]äger-Reklamation:Telefon 0781/822565,Telefax 0781/827582

Verantwortlich für Anzeigen:Kresse & Discher GmbH

Marlener Straße 2, 77656 OffenburgAnzeigenverkauf: Barbara Wagner

Telefon 0781/955045Telefax 0781/9550545

[email protected]:

Kresse & Discher GmbHMarlener Straße 2, 77656 Offenburg

Druck:Badisches DruckhausBaden-Baden GmbH

Flugstr. 9, 76532 Baden-BadenVertrieb:

Presseservice- und Vertriebs- GmbHAuf Herdenen 44

78052 Villingen-SchwenningenTelefon 07721/9950-100Telefax 07721/9950-110

[email protected]:Montag, 17 Uhr

Erscheinungsweise:wöchentlich, jeweils samstags

kostenlose Verteilung in alle HaushalteAnzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr

Auflage: 30155www.offenblatt.de

Das OFFENBLATT geht in die Som-merpause. Die nächste Ausgabeerscheint am 7. September. Die

Redaktion wünscht eine gute Zeit!

27.7.2019 3

Duschbrausen mit Spirit39. Wirtschaftsforum der Stadt Offenburg bei Hansgrohe / Innovation, Design, Verantwortung und Qualität als Werte

Premium-Segment mit der Marke„Axor“ großgeschrieben. BeimThema Qualität setzt Hansgrohestark auf „Made in Germany“ – 90Prozent der verbauten Einzelteilestammen aus Deutschland, wie eshieß. Und unter dem Punkt „Ver-antwortung“ ist vielfältiges En-gagement zusammengefasst, etwaim sozialen Bereich oder beimEinsatz ökologischer Technologi-en.In einem weiteren Vortrag stell-

te Christine Rösch die Arbeit derKontaktstelle Frau und Beruf Frei-burg – Südlicher Oberrhein vor,die in Offenburg bei der WRO(Wirtschaftsregion Ortenau) an-gesiedelt ist. Dabei betonte sie dieFamilienfreundlichkeit als zentra-len Standortfaktor und zitierte ei-ne Studie: „Deutsche Unterneh-men, bei denen die Vereinbarkeitvon Familie und Beruf einen ho-hen Stellenwert hat, sind wirt-schaftlich erfolgreicher als jene,für die Familienfreundlichkeit ei-ne geringere Rolle spielt.“Bei einer Betriebsbesichtigung

konnten sich die Gäste des Wirt-schaftsforums ein Bild von derProduktion von Handbrausen,

führt er auf einen besonderen „Spi-rit“ zurück, der bei Hansgroheherrsche, sowie auf vierWerte, diedas Unternehmen im Blick habe.Das seien Innovationskraft, De-sign, Qualität und Verantwortung.Innovation ist seit jeherProgramm:Unter anderem sind die Dusch-stange und die Handbrause mitverstellbaren Strahlarten Erfin-dungen aus dem Hause Hansgro-he. Design wird sowohl bei derMarke „hansgrohe“ wie auch im

Was Hansgrohe produziert,muss man keinem erklären,schongarnicht inOffenburg. ImOrtsteil Elgersweier arbeitenfast 1000 Mitarbeiter beim in-ternational erfolgreichen Spezi-alisten für Armaturen und Brau-sen – es ist das größte Werk desUnternehmens, das seinenStammsitz in Schiltach hat.Rund 100 Vertreter aus Wirt-schaft und Politik sind vor eini-gen Tagen der Einladung derStadt Offenburg gefolgt, deren39. Wirtschaftsforum bei Hans-grohe stattfand.Oberbürgermeister Marco Stef-

fens gratulierte einem der „Bestenim Bereich der Sanitärunterneh-men“: Seit vielen Jahren vermeldetHansgrohe erneut Umsatzrekorde,

das vergangene Jahr 2018 war gardas erfolgreichste in der Firmen-geschichte. Steffens betonte, dieStadt wolle daran arbeiten, dassman hier auch künftig gut lebenund arbeiten kann. Mit einer Op-timierung der Bildung und derInfrastruktur mache sich Offen-burg als traditionell starker Wirt-schaftsstandort zukunftsfit.Hans Jürgen Kalmbach, Vor-

standsvorsitzender von Hansgro-he, bestätigte die guten Zahlen.Den Erfolg des 1901 gegründetenUnternehmens, das heute 4700Mitarbeiter weltweit beschäftigt,

ÜberkopfbrausenundKartuschenin Elgersweier machen. Die halb-automatische Montage geschiehthier im Zwei- und Drei-Schichtbe-trieb. Derzeit wird die Einrichtungeiner neuen Galvanik-Anlage um-gesetzt, die auch hier die Umstel-lung auf den Drei-Schicht-Betriebermöglichen wird. Mit der Tech-nik derGalvanisierungwerdendieBrausen per Beschichtung aufHochglanz gebracht. Eine Beson-derheit sind unterdessen die soge-nannten PVD-Kammern, die einfarbiges Finish für Armaturen undBrausen ermöglichen.Im Anschluss an die Führung

blieb viel Raum zum lockeren Aus-tausch.DieGäste genossenSnacksundLivemusikundkamenmitOBSteffens sowie den Hansgro-he-Vorständen Hans Jürgen Kalm-bach und Frank Semling ins Ge-spräch. Gleichzeitig nutzten vieledie Gelegenheit, den Solarturm zubesteigen, der schon seit den frü-hen 1990er-Jahren auf demGelän-de steht – ein Pionier-Objekt derPhotovoltaik-Nutzung. Nebenbeibietet sich auf dem Turm ein herr-licher Rundumblick auf die schö-ne Region.

Gut leben und arbeiten

Werksführung. Auch OB Marco Steffens (Mitte) machte sich ein Bild von der Fertigung bei Hansgrohe. Fotos: Hohnwald

Gastgeber. Frank Semling (Mitte links) und Hans Jürgen Kalmbach (Mitterechts) freuten sich über das Interesse an ihrem Unternehmen.

27.7.20194

Politisches Meinungsforum

Unsere Elf! Ein frisches Kapitelwird aufgeschlagen

Packen wir es an!

Wirsind imneuenGemeinderatmitvierFrau-en und sieben Männern vertreten. AndreaThomann, die als langjährige Architektin inunserer Verwaltung u.a. für den Neubau un-seres Kombibades verantwortlich war, wirdihr Fachwissen im Planungsausschuss und

TechnischenAusschusseinbringen können.Neu im Gremium ist Simone Brudy. Ihre Er-fahrungen als Sozialpädagogin wird sie imAusschuss für Familie und Jugend umset-zen, während Maren Seifert (Juristin; stell-vetretende Fraktionsvorsitzende + Kreis-rätin) und Paul Sachs (Student) sich in denAusschüssen auch für Bühler Interesseneinsetzen werden. Luca Witt, angehenderLandwirtschaftsmeister, wird im Umwelt-ausschuss vehement seine ökologischeFachrichtung für urgrüne Themen zur Gel-tung bringen. Dass die SonderschullehrerinKarin Jacobsen hartnäckig und tiefschür-fend radverkehrlicheDefizite aufgezeigt undandere Alternativen eingebracht hat, ver-schaffte ihr große Anerkennung in der Bür-gerschaft. Sehr große Wertschätzung ge-nießt seit mehr als 20 Jahren Stefan Böhm,der mit großer Leidenschaft stets Ideen undVisionen entwickelt, die klare Zeichen set-zen für eine ökologische Entwicklung.Mar-tinOckenfußundAydinÖzügencwerdenmitihrer ruhigen und sachlichen Art weiterhinviele Mitstreiter begleiten und überzeugen;beideengagierensichzudemalsOrtschafts-räte in Windschläg bzw. Rammersweier.Enorme Anerkennung zollte die Wähler-schaftNorbertGroßklaus. Er versteht es,mitseiner offenenArt die Anliegen unserer Bür-ger*innen konsequent und unermüdlich zuvertreten. Er bleibt Mitglied im Hauptaus-schuss und Planungsausschuss, zudem ister weiterhin OB-Stellvertreter.Das große Vertrauen, welches uns insge-samt entgegengebracht wird, ist Stärkungund Ansporn zugleich. Ingo Eisenbeiß

Ingo Eisenbeiß: „Dasgroße Vertrauen istStärkung und Anspornzugleich.“

Die Sommerpause ist ein Einschnitt – in die-sem Jahr ein besonders tiefer: Am Montagtagte der alte Gemeinderat zum letztenMal.Gleich im Anschluss wurde der neue feier-lich vereidigt. In der Offenburger Kommu-nalpolitik wird ein frisches Kapitel aufge-schlagen, wobei uns viele Themen weiterbegleiten und beschäftigen werden.Ebenfalls zu Beginn dieser Woche wurdezum Spatenstich fürs Rée Carré geladen:Wir blicken gespannt auf diese Großbau-stelle und hoffen, dass das entstehendeWohn- und Einkaufsquartier die Innenstadtergänzenundbereichernwird.AndereBau-vorhaben sind bereits weiter fortgeschrit-ten: Sowohl Seidenfaden als auch Mühl-bachareal entwickeln sich prächtig!Dass drei unserer Schulen derzeit ebenfallsGroßbaustellen bilden, mutet den Schüler/innen und Lehrkräften einiges zu. Aber ihreGeduld wird sich lohnen: Für 33 MillionenEuro werden Georg-Monsch-Schule, Ei-chendorffschule und Schillergymnasiumauf den neuesten Stand gebracht – davonkönnen andere Kommunen nur träumen.AuchderBaueinerweiterenMessehalle fürrund 22,5 Millionen Euro ist eine riesige In-vestition in den Standorts Offenburg.

Neben all diesenVorhabenwerdenwirwei-ter am Ausbau der sozialen Stadt arbeitenund freuen uns jetzt schon auf die Heimat-tage 2022 und die Landesgartenschau, fürdie Offenburg hoffentlich den Zuschlag er-hält. Bis dahin werden wir viele Themenkontrovers diskutieren, verschiedene Mei-nungen auf uns wirken lassen und zu einerpolitischen Entscheidung finden,mit derwiralle leben können. Ich wünsche mir faireund offene Begegnungen.Doch jetzt heißt es erst einmal, den Sommerzu genießen. Im Namen der CDU-Fraktionwünsche ich Ihnen allen erholsame undwohltuende Wochen! Ingrid Fuchs

Ingrid Fuchs: „Ichwünsche mir faire undoffene Begegnungen.“

Seit vergangenem Montag sind die neuenStadträtinnen und Stadträte im Amt. GroßeFußstapfen gilt es nun in den nächsten fünfJahren zubesetzen.GroßeAufgabengilt es,mit vollem Elan, Freude und Hingabe für un-sere Heimat, die Stadt Offenburg mit ihrenelf Ortsteilen, zu meistern. Zum Wohl unse-rer Bürger freuenwir FreienWähler uns aufdie Herausforderungen, Offenburg in seinerGesamtheitnochschönerund lebenswerterzu machen, mitzugestalten und mit moder-nen, jung denkendenAnträgen einenweite-ren Schritt in Richtung zukunftsfähiges,umweltfreundliches, lebens- und liebens-

wertes Offenburg zu machen. Wir wün-schen uns, gemeinsam mit unseren Kolle-ginnenundKollegenderanderenFraktionenim Gemeinderat sowie allen Ortschafts-räten, unsere Region zu einem noch attrak-tiverenund technologiefokussiertenArbeit-geberstandort zu machen, die Fundamentefür eine „wahre“ Sportstadt zu legen, unse-ren Wohnraum für Jedermann weiter aus-zubauen, die Aufgaben, welche im Verkehrmit all seinen wandelnden Facetten auf unszukommen, konstruktiv und vor allem effek-tiv anzugehen undOffenburg durch die Lan-desgartenschau über die Landesgrenze hi-naus zu präsentieren.Die Visionen sind da, Offenburg hat in denkommenden fünf bis zehn Jahren zahlrei-che, richtungsweisendeEntscheidungen zutreffen! Also packen wir es an!An dieser Stelle möchte ich mich nochmalbei unseren beiden ehemaligen Stadträtenund Wegbegleitern, Hans Rottenecker undRudi Zipf, bedanken, die genau das zuvorBeschriebene über so einen langen Zeit-raumgetan haben. ImNamender gesamtenFraktion herzlichen Dank!

Stefan Konprecht

Stefan Konprecht:„Offenburg hat rich-tungsweisende Ent-scheidungen zutreffen!“

27.7.2019 5

Politisches Meinungsforum

... und jedem Anfangwohnt ein Zauber inne

Investitionin die Zukunft

Liebe Offenburger,

Wir bedanken uns herzlich bei allen Wähle-rinnenundWählern, die unserer Fraktion am26. Mai ihre Stimmen gegeben haben. Wirwollen verantwortungsbewusst mit diesemin uns gesetzten Vertrauen umgehen. Wirwollenunsmit der ganzenuns zurVerfügung

stehenden Kraft für das Wohl unserer Stadtund ihre großen und kleinen Bürgerinnenund Bürgern einsetzen.Wichtig sind uns u.a. die Intensivierung desÖffentlichen Nahverkehrs, der von unsschon langegeforderteMasterplanVerkehr,der endlich alle Verkehrsbeziehungen in derStadt darlegen soll – einschließlich einerneuenBrückeüberdieBahn , die sogenann-te Nordspange zwischen der Nordoststadtund der Englerstraße mit direkter ZufahrtzumneuenKlinikum.Wirwollenuns fürmehrFahrradstellplätze in der Innenstadt und dieweitere Unterstützung an die Bauträger fürpreisgünstigen Wohnraum einsetzen. Wei-tere Priorität haben die Einführung eines1-Euro-Tickets für den Bus im Stadtbereich,damit das Nutzen des ÖPNV preiswerterwird als das Fahren und Parken mit dem ei-genen Auto, sowie eine intensivere Grün-pflege im öffentlichen Raum. Die schrittwei-se Einführung des kostenfreienKindergartens halten wir für ebenso not-wendig wie familienfreundliche Eintritts-preise für unser Freizeitbad.Bei all diesen und noch viel mehrWünschenund Zielen ist uns bewusst, dass die Finan-zen der Stadt in den nächsten Jahren nichtüppiger werden, und dass wir darum keinefalschen Hoffnungen wecken dürfen. Wirwissen auch, dass alle Vorhaben Finanzie-rungsvorschläge brauchen und wir abwä-gen müssen, welche Maßnahmen Prioritäthaben sollen, welche anderen ggf. fallengelassen oder verschoben werden müssen.Wir freuen uns auf Ihre Anregungen undAnliegen! Martina Bregler

Martina Bregler: „Mitder ganzen uns zurVerfügung stehendenKraft für das Wohl un-serer Stadt“.

Am Montag hat sich der neu gewählte Ge-meinderat konstituiert. Über ein Drittel derGemeinderatssitze wurden neu besetzt.Man kann gespannt sein, inwieweit sichdies auf das Gremium auswirkt.Der neue Gemeinderat startet mit guten fi-nanziellen Rahmenbedingungen, so dassdie anstehendenArbeiten finanzierbar sind.InDeutschlandgibt esnicht vieleStädtevonder Größenordnung Offenburgs, die in denkommenden vier Jahren über 130 MillionenEuro investieren können – ohne eine Schul-denaufnahme. Für die nächsten fünf Jahrewünschen wir uns, dass der Gemeinderatweiterhin verantwortungsvoll mit den Steu-ergeldern umgeht, um nachfolgenden Ge-nerationen keine Schulden zu hinterlassen.Im Nachtragshaushalt wurde u. a. be-schlossen, dass wir vorsorglich auch Gel-der in den Landesgartenschaufonds ein-stellen. Sollte der Ministerrat derLandesregierung Mitte 2020 Offenburg denZuschlag für die Ausrichtung einer Landes-gartenschau in den Jahren 2032 oder 2034erteilen, so hätten wir schon 4,5 MillionenEuro für diesesProjekt angespart.WenndieBewerbung nicht erfolgreich sein sollte, istuns als Fraktion wichtig, dass wir die ange-

sparten Gelder dann auch für nachhaltigeökologische Projekte in Offenburg ausge-ben. Als Investition in die Zukunft, immerunter demGesichtspunkt einesgutenStadt-klimas. Bei dem anhaltenden Klimawandelwird dies eine der zentralen Herausforde-rungen für die kommenden Jahre sein.Nun geht der Offenburger Gemeinderat inseine Sommerpause. Wir als FDP-Fraktionwerdenweiterhin einen klaren Kurs bei denanstehenden Aufgaben beibehalten. Wirfreuen uns, in teilweise neuer Fraktionsbe-setzung, aufdieanstehendenAufgabenundwünschen Ihnen allen schöne und erholsa-me Sommertage. Thomas Bauknecht

Thomas Bauknecht:„Wir freuen uns aufdie anstehenden Auf-gaben.“

für uns alsAfD-Fraktion, fürmich, ist es heu-te Premiere, neben den anderen Fraktionendes Gemeinderates in diesem Format imOFFENBLATT schreiben zu dürfen. Da wirbis zur Konstituierung des neuen Gemein-deratesdamitwartenmussten,will ichauchim Namen meiner Fraktionskollegen KnutWeißenrieder und Michael Fey erst einmalall unseren Wählern danken, dass sie unsihr Vertrauen geschenkt und uns gewählthaben. Wir werden uns für Sie ins Zeug le-gen! Hart in der Sache, verbindlich im Ton– wir werden künftig auch die für mancheinen Zeitgenossen unbequemen Themenangehen.

OffenburgundseineBürger, dieSachpolitik,sollen im Gemeinderat Priorität haben, Par-teipolitik soll nachMöglichkeit keine betrie-ben werden, war OB Steffens sinngemäßeBotschaft bei der ersten Sitzung. Das sehenwir genauso. Vielleicht hat der eine oderandere mit Spannung bei diesem BeitragAfD-Themen ersten Ranges erwartet odergar befürchtet. Damit will ich Sie – zumin-dest diesmal – verschonen. Ich will allenOffenburgern, allen Gemeinderatskollegenund der Stadtverwaltung vielmehr eine Ideemit in die Sommerpause geben, die unserer„Freiheitsstadt“ gut zuGesichte stünde,wieich denke. Die Idee dazu hatte ich vor übereinemJahr, als ich dieWalhalla bei Regens-burgbesuchte.Das ist bekanntermaßenderGedächtnisort für „verdiente deutschspra-chige Männer und Frauen“. Könnten odersollten wir uns als Offenburger nicht darumbemühen, um eine Aufnahme Friedrich He-ckers und Gustav Struves in das National-denkmal zu ersuchen?Wenn das von offizi-eller Seite keiner möchte: Privatpersonenoder Gruppen können das durchaus auchbeantragen. Ein Versuch ist es wert, meineich. Denken Sie im Urlaub darüber nach.

Taras Maygutiak

Taras Maygutiak:„Wir werden uns fürSie ins Zeug legen!Hart in der Sache,verbindlich im Ton“.

27.7.20196

Ein besonderes DankeschönOB Marco Steffens würdigt jahrelanges persönliches Engagement von 14 aus dem Rat ausscheidenden Stadträten

präsent. Er beschäftigte sich mitUmweltthemen und vertrat dieInteressen Windschlägs im Gremi-um.Jürgen Gießler, SPD, war Ex-

perte in Verkehrsfragen, kümmer-te sich als Polizeibeamter um Si-cherheitsfragen und war imEurodistrikt Straßburg-Ortenau

auf europäischer Ebene aktiv. Erwar seit 1999 eine Stimme im Ge-meinderat.Gerhard Schröder, SPD, ge-

hörte dem Gremium seit Septem-ber 2004 an. Umweltfragen undKlimaschutz waren ihm ein Anlie-gen, zudem vertrat er die Interes-sen Bohlsbachs. Gemeinsam mitThomas Bauknecht schlug er ver-geblich einen Kompromiss in Sa-chen Baumschutzsatzung vor.Arthur Jerger, Grüne, war seit

Juli 2014 im Gremium. Er war einVertreter der Interessen Hildbolts-weiers und Albersböschs. Alsüberzeugter Radfahrer kämpfte erfür eine grüne Verkehrswende.Den überzeugten Radfahrer be-

Vorschlägen zu überraschen. Beider Durchsetzung des Bahntun-nels bleibt er fachlich immer amBall. Ein Herzensanliegen der letz-ten Jahre war der Einsatz vonKleinbussen in der Innenstadt.Binkert erhielt auch eine Würdi-gung des Städtetags Baden-Würt-temberg für 20 Jahre Gremienmit-gliedschaft.Regina Heilig, CDU, auch lang-

jährigeOrtschaftsrätin in Zell-Wei-erbach, blickt auf zehn Jahre Ge-meinderatsarbeit zurück. Siesprach oft zu sozialen und kultu-rellen Themen. Als intensive Nut-zerin der Stadtbibliothek und ak-tive Theaterbegeisterte kennt sieden Kulturbetrieb sehr gut.Mit Fridolin Link, CDU, ver-

lässt ein gelernter Landwirt dasGremium. Der Bohlsbacher brach-te mit kurzen Statements seinePosition auf denPunkt undwar alsinteressierter Zuhörer in zahlrei-chen Ausschüsen präsent. Für 25Jahre Stadtratstätigkeit wurde ermit dem Silbernen Stadtsiegel ge-ehrt.Alois Späth, CDU, war insge-

samt 18 Jahre im Gemeinderat

Am Montag hat der Gemeinde-rat der vergangenen Legislatur-periode ein letztes Mal getagt,bevor das Gremium in neuerBesetzung, wie das die Wähler/innen am 26. Mai entschiedenhaben, zusammentrat. 14 Mit-glieder verlassen den Rat – siewurden von OB Marco Steffensfeierlich verabschiedet.Mit 42 Jahren Gemeinderatstä-

tigkeit verließ Rudi Zipf seinenSitz als Stadtrat der Freien WählerOffenburg. Er saß am 26. Mai1975 erstmals im Gemeinderat,zunächst bis Dezember 1984, unddann wieder seit November 1986.Als Pfadfinder, Sportler und Mit-glied der Althistorischen Narren-

zunft lag ihm das Gemeinwohlbesonders am Herzen. Den Neu-bau des Offenburger Freizeitbadshat er intensiv begleitet. Der ÖP-NV entwickelte sich zu einemHer-zensanliegen.Bertold Thoma, SPD, sozial

und kirchlich engagiert, passio-nierter Radfahrer und Fußballer,verließ das Gremium jetzt nach 39Jahren politischem Ehrenamt. Erist immer viel in der Stadt unter-wegs gewesen, hat sein Stadtrats-amt gelebt und für seine Anliegengestritten.Auch der langjährige Fraktions-

vorsitzende der SPD, Jochen Ficht,36 Jahre im Stadtrats-Amt, davonseit November 2003 als Fraktions-chef, wurde nicht mehr gewählt.Seine ruhige und besonnene Artsowie seine große politische Erfah-rung führten dazu, dass seine Stim-me im Gemeinderat Gewicht hatte.Er erhielt zusätzlich zur Urkundeund zur Goldmünze eine Collagevon Anna Higgs.Marco Steffens zählte bei den zu

verabschiedenden Mitgliederndes Gemeinderats 274 Jahre eh-renamtliche Tätigkeit in der Funk-tion als Stadträtin oder Stadtrat.Dazu kann Klaus Binkert, CDU,20 Jahre beitragen. Der Querden-ker, von Haus aus Architekt,schaffte es immerwieder, Fraktionund Öffentlichkeit mit eigenen

schäftigte auch der Mangel an be-zahlbarem Wohnraum.Jürgen Ochs, Grüne, war seit

Juli 2009 im Gemeinderat. Er setz-te sich als Radfahrer für die Ver-besserung des Radwegenetzes ein.Er betrachtete das Ehrenamt alssein Hobby.Eva-Maria Reiner, Grüne,

kämpfte für die sozialen Themenwie eine ausreichende Kinderbe-treuung oder genügend Wohn-raum für den kleinen Geldbeutel.Mit großer Leidenschaft über-nahm sie Besuchsdienste für Of-fenburgs Jubilare.Hans Rottenecker, seit 1999

Mitglied des Gemeinderats undseit Februar 2004 Fraktionsvorsit-zender der Freien Wähler Offen-burg, brachte sein Wissen alsHandwerker und seine Passion fürden Sport ins Gremium ein. Aucher erhielt eine Collage von AnnaHiggs als besondereAnerkennung.Karl-Heinz Eckerle schließlich,

FDP, gehörte dem Gemeinderatseit 18.12.2006 an. Seine ruhigeund verlässliche Art, seine sachli-chen Beiträge brachten ihm vielRespekt ein.

Gemeinwohl

Hohes Engagement

Ein letztes Mal im Rat. Insgesamt 274 Jahre Gemeinderatserfahrung. Auch die beiden Ortsvorsteher Gudrun Vetter (Wei-er) und Karl Siefert (Zunsweier) wurden verabschiedet. Foto: Martina Wagner

27.7.2019 7

Aufgang in den Salmen-Saal. Der neue 40-köpfige Gemeinderat wurde am Montag von OB Marco Steffens vereidigt. Foto: Martina Wagner

Uneigennützig und verantwor-tungsbewusst müssen die Stadt-rätinnen und Stadträte die ih-nen übertragenen Aufgabenerledigen. Darauf wies OB Mar-co Steffens am vergangenenMontag im Salmen hin, als derneu gewählte Gemeinderat ver-pflichtet wurde.Die 40 Mitglieder des Ratsgre-

miums sind zugleich der Ver-schwiegenheit verpflichtet überalle Angelegenheiten, deren Ge-heimhaltung gesetzlich vorge-schrieben, besonders angeordnetoder ihrer Natur nach erforderlichist. Der Gemeinderat ist das obers-te Organ der Stadt und trifft somitdie grundlegenden Entscheidun-gen, die für die Verwaltung derStadt, für ihre Einrichtungen so-wie für ihre Gesamtentwicklungbestimmend sind. OB Steffensbetonte auch: „Bei der Gremienar-

beit geht es, meinem Verständnisnach, nicht um parteipolitischeKonfrontation, sondern um sach-lich-konstruktive Arbeit für unse-re Bürgerschaft, für die Lebens-qualität in unserer Stadt.“Gemäß der Kommunalverfas-

sung in Baden-Württemberg istein Gemeinderat kein Parlament.Es gibt hier keine Regierungsfrak-tion und keine Opposition. DasRatsgremiumist vielmehrnachderGemeindeordnung ebensowie derOberbürgermeister „einOrgan derGemeinde“. Beide zusammen, inKooperation, sollen das Wohl derStadt mehren – auch wenn beidegrundsätzlich voneinander unab-hängig und mit eigenen gesetzli-chen Zuständigkeiten ausgestattetsind.Insofern sind Stadträte Vertre-

ter/innen der gesamten Bürger-schaft. Steffens rief die Mitglieder

des Gemeinderats dazu auf, dasGespräch miteinander zu suchen.Das sei um so wichtiger, je schwie-riger das Terrain sei. „Natürlichwerden wir nicht immer zu ge-meinsamen Auffassungen kom-men, das wäre unrealistisch zudenken.Aber: EinenVersuch ist esimmer wert.“ Die Bereitschaft derVerwaltung zur Zusammenarbeitmit allen Fraktionen sei eineSelbstverständlichkeit. „LassenSieuns an die erfolgreiche Arbeit desalten Gemeinderats anknüpfen!“Offenburg habe in den vergange-nen Jahren seine Entwicklungs-möglichkeiten konsequent ge-nutzt. „Wir haben auch in dennächsten Jahren das Glück, dankeiner guten Einnahmesituation inZukunftsprojekte wie die neueMessehalle oder die Oststadtschu-len investieren zu können. Es liegtan uns, den eingeschlagenen Weg

mutig und verantwortungsvollweiterzugehen!“Das jüngste Ratsmitglied, Luca

Witt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach stellvertre-tend für alle Stadträte die Ver-pflichtungsformel: „Ich gelobeTreue der Verfassung, Gehorsam denGesetzen und gewissenhafte Erfül-lung meiner Pflichten. Insbesonderegelobe ich, die Rechte der Gemeindegewissenhaft zuwahrenund ihrWohlund das ihrer Einwohner nach Kräf-ten zu fördern.“ Im Anschluss andiese Verpflichtung wurden alleStadträte in alphabetischer Rei-henfolge aufgerufen. Sie bestätig-ten das Gelöbnis per Handschlagmit OB Steffens und durch ihreUnterschrift. Im Anschluss an die-se letzte Gemeinderatssitzung vorder Sommerpause wurde im Sal-men-Innenhof noch zusammengefeiert.

Neuer Gemeinderat ist verpflichtet

27.7.20198

bahn asphaltiert und die Gehwegemit Betonpflastern versehen. Neusind die Baumquartiere und Park-plätze: Der nördliche Abschnittder rund 45 privaten Bewohner-parkplätze der Soka-Bau an der

Ostseite sind bereits angelegt. 22öffentlich bewirtschaftete Stell-plätze an der Westseite sowie dieübrigen Bewohnerparkplätze biszu den Werkswohnungen werdennoch fertiggestellt. Die von derFirma Schnell ausgeführten Arbei-ten wurden engmit den AnliegernOBI, den Werkswohnungen undder Soka-Bau abgestimmt. DerKronenplatz ist nur noch für Fuß-gänger und Radfahrer vomOBI-Parkplatz und der Wasser-straße aus erreichbar, nicht mehrfür den motorisierten Verkehr.Das gesamte nördliche Gebiet

wird zur diesjährigen Pflanzperio-de imHerbst mit rund 50 Bäumenbestückt, darunter Hopfenbu-chen, Schwarzkiefern, Zerreichen,Hainbuchen und eingestreuteGinkgos – letztgenannte werdenüber das ganze Areal verteilt.

Im Mühlbachareal ist die Zielge-rade inSichtweite:NachdemderOstteil mit der Mühlbachprome-nade und dem Grünen Strandam 11. Mai dieses Jahres derÖffentlichkeit übergeben wor-den ist, steht Ende Juli die Ver-kehrsfreigabe für den Nordteilan. Am Dienstag, 30. Juli, wirdBürgermeister Oliver Martinium 13 Uhr nicht nur die Er-schließungsstraße Alte Spinne-rei freigeben, sondern auch Tei-le der Wasserstraße und derAmalie-Tonoli-Straße.Der Spatenstich für das nördli-

che Mühlbachareal beziehungs-weise das ehemalige Spinnereige-lände erfolgte im September 2017.

„Ich freue mich über die zügigeBauzeit. Und natürlich wollen wirauch der Öffentlichkeit die Berei-che, die abgeschlossen sind, suk-zessive übergeben“, sagt Baubür-germeister Oliver Martini undverweist auf die parallelen Arbei-ten von Hoch- und Tiefbau. DieStraße Alte Spinnerei erschließtdas Gebiet von der Amalie-Tono-li-Straße und erstreckt sich vonder Wasserstraße aus in T-Formnach Süden. Sie wurde von derZVK (Zusatzversorgungskasse desBaugewerbes AG, Wiesbaden) er-richtet und nach der Fertigstel-lung der Stadt übergeben. Auf derrund 1800 Quadratmeter großenFläche ist Schrittgeschwindigkeitangesagt. In der Wasserstraßewurden der Gehweg ausgebautsowie die Fahrbahn an der Südsei-te verbreitert. Hierbei handelt essich um eine Fläche von 720 Qua-dratmetern, die Baukosten liegenbei rund 300000 Euro. Vor demGebäude der Innungskrankenkas-se IKK gibt es jetzt stadteinwärtseine barrierefreie Bushaltestelle.In der Amalie-Tonoli-Straße mit

einer Fläche von rund 3500 Qua-dratmetern und Baukosten von800000 Euro wurden die Fahr-

Zügige Bauzeit

Im Herbst wird gepflanzt

Der Verkehrkann jetzt fließenFreigabe im nördlichen Mühlbachareal am Dienstag

Alte Spinnerei. Offenburg hat eineneue Straße. Foto: Siefke

Landesgartenschau. Oberbürgermeister Marco Steffens und BaubürgermeisterOliver Martini freuten sich vor einigen Tagen über die Gelegenheit, Bundestags-präsident Wolfgang Schäuble die Pläne zur Bewerbung für die Landesgartenschauin den Jahren 2032 oder 2034 vorstellen zu können. Das Treffen fand in Offenburgstatt. OB Steffens beschrieb Schäuble die Vision, die sich mit den Plänen verbindet– sie sieht vor, die Kinzig zu renaturieren, mehr an die Stadt anzubinden und dasGewässer mit seiner Umgebung der Bevölkerung zugänglicher und erlebbarer zumachen. Als eine „gute Chance für Offenburg“ bezeichnete Wolfgang Schäuble dieihm vorgestellten Pläne. Er betrachte es als sehr sinnvoll, „den Menschen innen-stadtnah mehr Lebensqualität zu geben“, weshalb der Fluss an die Stadt angebun-den werden sollte. Auf dieses Konzept müsse man setzen. „Die Einbeziehung derKinzig in einen Lebensraum bedeutet eine tolle Entwicklung“, so das Fazit desBundespolitikers. Bürgermeister Martini sagte, was mit der Neugestaltung desMühlbachquartiers begonnen worden sei, solle räumlich mit den Plänen für dieEntwicklung der Kinzig-Umgebung weitergeführt werden. Er umriss weitere kon-zeptionelle Vorstellungen. So solle die Jugendarbeit ein Kernstück der Landesgar-tenschau darstellen. Angesichts der Tatsache, dass durch zunehmende Nachver-dichtung der Druck auf innerstädtische Grünflächen wachse, böten die Pläne fürdie Gartenschau und die Kinzig vielversprechende Perspektiven, sagte Steffens. Ersei von dieser städtebaulichen Perspektive überzeugt. „Wenn die Zustimmungkommt, können wir zügig damit beginnen, diese Stadtentwicklung anzugehen.“ Indiesem Jahr wird die Bewerbung abgegeben.. Foto: Würth

eine gute chance

27.7.2019 9

Gruppenbild. Offenburger Unternehmer/innen trafen sich mit OB Marco Steffens und diskutierten über die positiven Auswirkungen einer LGS. Fotos: Siefke

Im Zentrum des GeschehensUnternehmerfrühstück im Obergeschoss des Burda-Hochhauses ganz im Zeichen der Landesgartenschaubewerbung

Martini unterstrich, handelt essich um eine Veranstaltung derganzen Stadtgesellschaft: „Wirwollen alle mitnehmen.“ Nachdem Grundsatzbeschluss im Feb-ruar 2018 habe man sich auf denWeg gemacht – am 19. Dezemberist Bewerbungsschluss.Nach aktuellem Stand wird das

Areal der alten Burda-Druckereinicht in das LGS-Gelände einbe-zogen. „Das kann sich aber nochändern“, so Martini. Auf aktuelleEntwicklungen könne durchausreagiertwerden.Auf jedenFall solldas in die Jahre gekommeneKarl-Heitz-Stadion einbezogenwerden. Für den OFV ist ein neu-er Sportparkvorgesehen.AuchdieRäderbachinsel, auf der die PfählerVillamit demSFZStegermatt steht,werde eine große Rolle spielen. Sie

Attraktivitätssteigerung beitragen,indem die Kinzig näher an dieStadt heranrücke und zentrums-nahe Grünflächen geschaffen wer-den.Wie Baubürgermeister Oliver

Rund 15 Unternehmer/innenausOffenburg trafen sich am 19.Juli im Obergeschoss des Bur-da-Hochhauses, ummit OBMar-co Steffens sowie den Bürger-meistern Oliver Martini undHans-Peter Kopp über dieLGS-Bewerbung zu diskutieren.Steffens‘ Botschaft war klar:„Ich will Sie emotionalisieren.“

Gute Produkte allein reichtennicht aus, so der Rathauschef. Esbrauche auch Leute, die für dieseProdukte in die Stadt kommen. Jeattraktiver Offenburg sei, destostärker die Anziehungskraft aufMitarbeitende und Kunden. Mitder LGS wolle die Stadt zu einer

soll zugänglicher gemacht undentsprechend gestaltet werden.Mit im Boot sitzt zudem die Hoch-schule.Bürgermeister Hans-Peter Kopp

betonte, dass die Stadt auf einelangfristige und verlässliche Fi-nanzierung über 25 bis 30 Jahresetze, da es sich um ein langfristigwirksames Projekt handelt. Vorge-

sehen sei eine „Ansparphase“ vonetwa 16 Jahren bis 2034 im Um-fang von rund einem Prozent derjährlichen Steuereinnahmen. Hin-zu kommt ein Darlehen, das dannin den folgenden 14 Jahrenwiedergetilgt wird. Inklusive LGS-Zu-schuss könnten so rund 40 Milli-onen Euro finanziert werden.In der Gesprächsrunde ging es

neben der Finanzierung um dennachhaltigen Nutzen und eine gu-te Kommunikation. Die Ortsteilesollten berücksichtigt werden.Und es sollte frühzeitig ein detail-liertes Sponsorenkonzept vorge-legt werden. Wenn der Plan aufge-he, versprechen sich die Firmenpositive Auswirkungen für dieUnternehmen und einen weiterenBaustein in Sachen „Mitarbeiter-bindung“.

FinanzierungGraphic recording. Ludmilla Bartscht hielt mit Buntstiften die Inhalte fest.

Postkarte. E-Werk-Chef Ulrich Kleine notierte seine Wünsche für die LGS.

27.7.201910

Fahrradfreundliche ArbeitgeberinStadt bietet Mitarbeiter/innen des Technischen Rathauses Pedelecs zum Testen an/Klimaschutz und Lärmreduzierung

Bürgermeister Oliver Martiniund fünf Mitarbeiter/innen imTechnischen Rathaus haben amvergangenen Dienstag die fünfPedelecs zumTestfahren für eineWochepräsentiert.Die Stadtwillgemeinsam mit der Arbeitsge-meinschaft FahrradfreundlicherKommunen als fahrradfreundli-che Arbeitgeberin mit gutem Bei-spiel vorangehen.

„Das Radfahren ist mir beson-ders wichtig, weil es neben dempositiven Effekt der Gesundheits-förderung und dem Schutz derUmwelt auch noch Spaß macht“,freut sich Martini. Denn Herausfor-derungen wie Luftreinhaltung, Kli-maschutz und Lärmreduzierungverlangen nach einer Veränderungdes Mobilitätsverhaltens von je-

dem Einzelnen, appelliert er analle Offenburger/innen. „Im Pend-lerverkehr liegen noch große Po-

tenziale für den Radverkehr“, ist erüberzeugt. Die Teilnehmer habenunterschiedliche persönliche Moti-

vationen, beim Pedelec-Testradelnmitzumachen: Peter Winkels (Ab-teilungsleiter Flächenmanage-ment) trägt sich schon lange mitdem Gedanken, ein Pedelec zukaufen und findet es prima, es jetzttesten und mit eigenem Ökostromaufladen sowie 15 Minuten bei derFahrt zur Arbeit einsparen zu kön-nen. Sabrina Hoog (Bauinfotheke)kann trotz gesundheitlicher Ein-schränkungen mit dem Pedelecmühelos zur Arbeit fahren. Ale-xandra Beisser (Projektbüro Ver-kehr) will öfter mal das Pedelecnutzen und das Auto zu Hausestehen lassen; sie ist gespannt, wassie an Zeit einspart. Eduard Urban(Gemeindevollzugsdienst) willausprobieren, wie sich Radfahrenmit Unterstützung anfühlt.

Wer vermisst eine Digitalkamera? Am Dienstag, 25. Juni, hat ein Mitarbeitervom Streetwork-Büro Offenburg vor dem Offenburger Spitalkeller eine silbergraueDigitalkamera vom Hersteller Canon, Modell IXUS Z 70, gefunden und im Bür-gerbüro am Fischmarkt abgegeben. Seither wartet sie auf ihren Besitzer, teilt dasstädtische Fundbüromit. Rückfragen: Fundbüro im Bürgerbüro amFischmarkt vonMontag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, und Samstag von 8 bis 12 Uhr oder unter Telefon0781/82-2000. Auf der Seite www.e-fund.eu/fundbueros.php kann nach verlorengegangenen Sachen unter Angabe des Zeitraums und der Fundgruppen geforschtwerden. Foto: Stadt Offenburg

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Freude am Pedelec-Fahren: v.l. Peter Winkels, Sabrina Hoog, Oliver Martini,Alexandra Beisser und Eduard Urban. Foto: Walz

Kammermusik an der KinzigIn ihrer Reihe „Kammermusik ander Kinzig“ lädt die Matthäusge-meinde in Weier am Sonntag, 28.Juli, um 11.15 Uhr nach dem Got-tesdienst, zum Abschlusskonzertder 16. Welz-Woche ein. Auf dem

Programm stehen Kompositionenvon FrancescoGeminiani, Ludwigvan Beethoven, Johannes Brahmssowie Gustav Mahler und EdwardElgar. Der Eintritt zum Matinee-konzert ist frei.

27.7.2019 11

Für Dynamik ist gesorgtWer einen abwechslungsreichen Job sucht, ist im Ausländerbüro richtig /Offenburg ist in einer besonderen Situation

schule mit ihrem großeninternationalen Anteil, die riesigeJustizvollzugsanstalt, die Grenz-nähe, der Autobahnabschnitt di-rekt vor der Haustür, die Bundes-polizei vor Ort, die fürInlandsaufgriffe zuständig ist, derzentral gelegene Bahnhof, die vie-len Unternehmen – und nicht zu-letzt die große Gemeinschaftsun-terkunft im Containerdorf amSägeteich – das spiele alles mithinein.Die Ermessensspielräume sind

in der Regel eng: „Es gibt Bundes-gesetze, denenwir folgenmüssen“,stellt Alexa Adelmann klar: „Wirbewegen uns streng im Rahmendes Gesetzes.“ Die Juristin leitetseit August 2018 den FachbereichBürgerservice, zu dem das Auslän-derbüro gehört. Sie lobt das Team,das „ganz hervorragend“ zusam-menarbeite und von Andrea Bachkollegial beraten und geschultwerde. „Manmuss ständig am Ballbleiben“, erklärt Bach, die als Di-plomverwaltungswirtin auch einerechtliche Ausbildung erhaltenhat. Hinzu kommt jahrelange Pra-xiserfahrung.Drei Mitarbeiter/innen küm-

mern sich ums allgemeine Aufent-

habe sie auch große Mühe, diebeiden vakanten Stellen neu zubesetzen. Andererseits könne sieauch nach 20 Jahren versichern:„Eintönig ist die Tätigkeit nicht.“Allein die sich ständig änderndenRechtsbestimmungen: „Es gibtkeine Statik, es gibt nur Dynamik.“Dann die politische Lage, die sichim Arbeitsalltag niederschlägt:„Langweilig wird es uns nie.“ Hin-zu kommt die ganz besondere Si-tuation in Offenburg: die Hoch-

Mehr Platz fürs Ausländerbüro:Während früher alle Bereiche imErdgeschoss des Salzhauses un-tergebracht waren, sind inzwi-schen Allgemeines Ausländer-recht und Asylbereich räumlichgetrennt. „Die Entzerrungmacht ein etwas ruhigeres Ar-beiten möglich“, freut sich Ab-teilungsleiterin Andrea Bach.Es gehe immer noch lebhaft ge-

nug zu, schiebt Bach hinterher.Was nicht weiter wundert, kom-men hier doch vieleMenschen ausverschiedenen Kulturen mit ihrenunterschiedlichen Anliegen zu-sammen. Zu Spitzenzeiten warenes bis zu 220 Personen pro Tag.Inzwischen hat sich die ganze Si-tuation ein wenig beruhigt. DieZuweisungen des Landes haben

abgenommen, die Zuzüge imAsyl-und Flüchtlingsbereich sind weni-ger geworden.Am Donnerstag, wenn das

„Hauptgeschäft“ (Bach) läuft, ge-ben sich noch immer bis zu 100Leute die Klinke in die Hand. Wo-bei gerade die vielen Kontakte dieArbeit so abwechslungsreich undreizvoll machen. Aber eben auchanstrengend. „Die große Lobbyhat das Ausländerrecht nicht“,weiß Bach aus vielen Jahren Erfah-rung. Es sei bekannt, wie stressigund fordernd der Job sei. Daher

haltsrecht, um Aufenthaltstitelund Arbeitserlaubnis. Ein zweitesTrio bearbeitet das Sachgebiet Asyl,bei dem es um die Verlängerungder Aufenthaltsgenehmigungengeht, um Duldung, aber auch umdas ganze Verfahren bis zur Auf-enthaltsbeendigung und Ausreise.Einen großen Raum nehmen dieFamiliennachzüge ein. „Wenn wirdas gut hinkriegen, freuen wiruns“, sagt Bach. Wobei auch hierdie Behörde natürlich keine freieHand habe: „Mitunter sind uns dieHände gebunden.“ Zusätzlich zuden regulären Sprechzeiten ver-gibt das Büro Einzeltermine, etwafür Großfamilien.Ende 2018 lebten 8360 auslän-

dische Mitbürger/innen in Offen-burg, 2017 waren es 7765. Diesewachsende Zahl bedeutet für dasAusländerbüro eine große Heraus-forderung, zumal es mit einer er-höhten Personalfluktuation zukämpfen hat – wie übrigens vieleandere Ausländerbehörden auch.Die Einarbeitung neuer Teammit-glieder sei aufwändig, aber lohnesich: Die Abteilung zeichne sichdurch hohe Verlässlichkeit undEhrlichkeit aus, lobt Bach ihrTeam.

HauptgeschäftDas Team. Bercem Caymazer, Patrick Hutz und Abteilungsleiterin Andrea Bach (hintere Reihe, v.l.) sowie Christina Maulund Tanja Zimmermann. Es fehlen: Thomas Börschig, Julia Krings und Nadia Mesik. Fotos: Siefke

Die Anlaufstelle. In der Spitalstraße geht es zum Ausländerbüro.

27.7.201912

Kopp: „Herkulesaufgabe für die Kirchen“Wie Bürgermeister Hans PeterKopp im jüngsten Familien- undJugendausschuss erklärte, habeman die Erhöhung der Kita-Plätzeauch mit Hilfe der kirchlichen Trä-ger geschafft. Nun gebe es aberauchhier einenweiterenWermuts-tropfen: Die zunächst für eineÜbergangszeit angedachte Aufsto-ckung der städtischen Mittel fürdie evangelische Kirche erweisesich als eine dauerhafte Maßnah-me. Überdies sei die katholischeKirche seit einem Jahr erstmals inder Situation, dass die Steuermit-

tel nicht zur Beteiligung an denBetriebskosten (zehn Prozent)ausreichen. Aus diesem Grundmüsse die Stadt mit einem Betragvon 26000 Euro einspringen.Aus Gründen der Gleichbe-

handlung wurde vorgeschlagen,dass auch die freien Träger einenentsprechenden Ausgleich erhal-ten sollen. Der Ausgleich wegenfehlender Kirchenzuschüsse be-trägt im Schnitt 612 Euro proStelle. Die Gesamtsumme der Aus-gleichszahlungen an die Trägerbeläuft sich auf 121000 Euro für

das Jahr 2018. Wenn Sonderzah-lungen berücksichtigt werden, er-höht sich der Anteil der Stadt unddes Landes an den Betriebskostenauf 72,7 Prozent.Jens-Uwe Folkens (SPD) nannte

es bedenklich, dass die Kirchenihren Beitrag nicht mehr leistenkönnten.DieKirchenleitung solltedochmalüberdenken,woundwieihre Mittel eingesetzt werden. „Siesollten Prioritäten setzen“, meinteFolkens. EvaMariaReiner vondenGrünen sprach sich für die kirch-lichen Träger aus, denn die Vielfalt

der Angebote sei wichtig. Reinermeinte, möglicherweise könne et-was am Berechnungssystem geän-dert werden. Es müsse gerechtzugehen, womöglich sei eine Neu-regelung der Beschlüsse notwen-dig.Bürgermeister Hans-Peter Kopp

zeigte Verständnis für die kirchli-chen Träger, er sprach von einer„Herkulesaufgabe“, undman hoffe,dass sich das Problem in einigenJahren lösen werde. Die Rätestimmten der Vorlage bei zweiEnthaltungen zu.

Weitere Infos unterwww.offenblatt.de

Die Stadt Offenburg will im Jahr2019/2020 die Zahl der Kita-Plät-ze um 210 erhöhen. Der Aus-schuss für Familie und Jugend hatin seiner Sitzung am 17. Juli ein-hellig den entsprechenden Bau-maßnahmen zugestimmt.MichaelHattenbach, FachbereichsleiterSoziales, stellte die Planung imBereich der Kindertageseinrich-tungen vor. In Bezug auf die Fi-nanzierung der Projektvorhabensprach Hattenbach von einem„Wermutstropfen“: Das Investiti-onsförderprogramm 2017 bis2019 ist ausgeschöpft, ein entspre-chendes Anschlussprogramm ste-he derzeit nicht in Aussicht.„Wir sind froh, dasswir es in den

vergangenen zwei Jahren geschaffthaben, 400 Kitaplätze an den Startzu bringen“, sagte BürgermeisterHans-PeterKopp. ImvergangenenJahr allein wurden 176 Plätze ge-schaffen. Zum Start des Kita-Jah-res2019/20werden insgesamt657Plätze für Kinder unter drei und2183 fürKinderüberdrei Jahre zurVerfügung stehen. Durch Erweite-rungen sollen Anfang 2020 weite-re 50 Plätze für die Gruppe unterdrei hinzukommen sowie 40 Plät-ze für Kinder ab drei Jahren. „Wirkönnen über das Stadtgebiet hin-aus die Versorgung sicherstellen,“versicherte Bürgermeister Kopp.Weil die Förderung durch Bund

und Land nicht gesichert ist, sol-len nur die dringendsten Bauvor-haben umgesetzt werden. EinigeEinrichtungen sind von einereventuellen Bauverzögerung aus-

210 Kitaplätze mehrgenommen. Dazu gehören derNeubau am Stadtteil- und Famili-enzentrum Mühlbach, die Natur-gruppen Offenburg-Oststadt so-wie zwei neue Gruppen imNeubaugebiet Seidenfaden, hierwurden die Genehmigungenschon erteilt. Wahrscheinlich be-troffen sei indes der geplante Neu-bau der Kita Waltersweier und dieKita Griesheim. „Wir müssennochmal überdenken, was wirtun“, sagte Hattenbach.Im Ausschuss stieß der Wegfall

der Zuschüsse auf Unverständnis.Albert Glatt (CDU) meinte jedoch,der Fokus solle lieber auf dem Po-sitiven liegen. Habe die Elternbe-fragung 2018 doch gezeigt, wiesehr die Eltern mit den Offenbur-ger Kita-Einrichtungen zufriedenseien. Jens-Uwe Folkens (SPD)nannte es „bitter“, dass die Mittelnicht mehr zur Verfügung stün-den. Andererseits sei es auch ein„schönes Problem“, sich um eineso große Zahl von Kindern küm-mern zu dürfen. „Ich bin sicher,dass es da eine Lösung gebenwird“, meinte Folkens.Kopp erläuterte, dass Hygiene

und Sicherheit auf dem höchstenStand sein müssten. Das sei unver-zichtbar, es gehe um eine gute Ba-lance zwischen Wirtschaftlichkeitund Nachhaltigkeit. Rudi Zipf(FWO) war ebenfalls der Meinung,dassman esmit demWermutstrop-fen nicht ganz so ernst nehmensollte: „Wir haben immer einenWeg gefunden“. Die Räte stimmtenden Planungen einhellig zu.

27.7.2019 13

Ein Herz für die JugendDie Stadt Offenburg will für junge Leute attraktiver werden: Neues Rahmenkonzept sieht mehr Fachkräfte vor

Die Beschäftigten der Jugendar-beit werden dem Konzept nach indrei Regionalteams aufgeteilt. Je-des Regionalteam betreutmit 2,15Fachkräften und jeweils einer Stel-le für das Duale Studium der So-zialpädagogik rund 3300 Jugend-liche. Für die neuen Aufgabenerhalten die Regionalteams einSachaufwandsbudget inHöhe von10000 Euro. „Wir brauchen dieentsprechenden Fachkräfte“, gabRudi Zipf von den FreienWählernseine Zustimmung zu der Neu-konzeption. Er habe jedoch die

seits müsse man bedenken, dasses sich um eine schwierige Alters-gruppe handele, die der Gesell-schaft nicht immer leicht zu ver-mitteln sei. Da gebe es ja schonProbleme um Basketballplätze,die von Anwohnern als lästigeLärmquelle angesehen würden; ineiner solchen Situation solle mansich doch stärker um diese Alters-gruppe bemühen. „Die Mittel sindda, wir brauchen die 1,45 neuenStellen, um das Konzept der Regi-onalteams umzusetzen, das istdringend und notwendig.“

Die Stadt Offenburg will für Ju-gendliche noch attraktiver wer-den. Dafür soll ein neues Rah-menkonzept sorgen, das in derSitzung des Ausschusses fürFamilie und Jugend am 17. Julinach längerer Diskussion ein-stimmig beschlossen wurde.Die Rahmenkonzeption siehteine Erhöhung der Stellen vonfünf auf 6,45 Fachkräfte vor,hinzu kommen zwei neue Stel-len für das duale Studium derSozialpädagogik sowie Projekt-mittel in Höhe von 30000 Euro.Mit der Verabschiedung des

Doppelhaushalts 2020/2021 solldas Konzept umgesetzt werden.„Ich finde, man könnte es bei denjetzigen fünf Stellen belassen“,hatte Jess Haberer (CDU) einge-

wandt. Man solle lieber die vor-handenen Kräfte optimieren. Ge-wiss sei die kommunaleJugendarbeit kein leichtes Feld,und es sei auch wichtig, Jugendli-che von der falschen Bahn abzu-halten. „Das ist ein gewaltig dyna-mischer Vorgang“, führte Habereraus, da müsse man präventiv wir-ken und passgenaue Angebote fürdie verschiedenen Zielgruppenerarbeiten. Aber man wolle sichnicht sperren und sich gern vondem Konzept überzeugen lassen.„Mir ging es zunächst ähnlich“,

stimmte Jens-Uwe Folkens (SPD)seinem Vorredner zu. Anderer-

„Riesenbitte“, dass die Konzeptionentsprechend evaluiert werde.„Volle Zustimmung von den

Grünen“ meldete sich JürgenOchs zu Wort. Es habe ihn schonüberrascht, dass die CDU nur miteinigem Bauchweh habe zustim-men können. Es gehe doch umkeine so großen Summen, insge-samt finde er die Konzeption gutund gelungen, außerdem sei einerasche Umsetzung wichtig, da gel-te dasPrinzip „schnell vorperfekt“.In Offenburg leben etwa 10000

junge Menschen, davon 5400 zwi-schen 12 bis 20 Jahren. Laut Ver-waltung gibt es eine starke Nach-frage nach Angeboten derkommunalen Jugendarbeit. Nach-dem indenvergangenen JahrenderFokus auf der Schulentwicklung,den Vorschuleinrichtungen undder Seniorenarbeit lag, soll in dennächsten Jahren das Thema „Ju-gend inOffenburg“ verstärkt indenBlick genommen werden. DieKommunale Jugendarbeitwill deminstitutionalisierten Aufwachsender Kinder und Jugendlichen Frei-räume der Begegnung und desRückzugs bieten: „Räume ohneVerpflichtung, aber mit Möglich-keiten.“

Dynamischer Vorgang

Hoch hinaus. Junger Biker bei der Einweihung der Anlage in Windschläg. Foto: Dietze

Double Trouble. Gruppenfoto anlässlich einer Graffiti-DJ-Veranstaltung im Sommer dieses Jahres. Foto: Frühe

27.7.201914

Feierstunde. Langjährige Tätigkeit bei der Stadt Offenburgist der Verwaltung eine Feierstunde wert: Am 17. Juli wurdendie Jubilare im Sitzungssaal des Historischen Rathauses ge-ehrt: (v.l. hintere Reihe) Klaus Keller (Abteilungsleiter Schu-len), OB Marco Steffens, Erwin Drixler (FachbereichsleiterBauservice), Simone Appel (Fachbereichsleiterin Personal/Organisation), Konrad Gaß (Ortsvorsteher Waltersweier),Bürgermeister Hans-Peter Kopp und Bürgermeister OliverMartini, Nicole Wessloy (Fachbereich Familien/Schulen/So-

ziales, 25 Jahre); (v.l. vordere Reihe) Johannes Oßwald (Fach-bereich Bauservice, 25 Jahre), Frank Degenhart (FachbereichBauservice, 25 Jahre), Wilhelm Slivka (Ortsverwaltung Wei-er, 40 Jahre), Roland Fischer (Fachbereich Familien/Schulen/Soziales, 40 Jahre), TBO-Chef Alex Müller, Erika Müller(TBO Friedhofsverwaltung, 25 Jahre), Manuela Hentschel(Fachbereich Familien/Schulen/Soziales, 40 Jahre) und Chris-ta Streicher vom Personalrat. Klaus Ritter (TBO Straßenbau,25 Jahre) ist nicht auf dem Bild. Foto: Bode

Dienstjubilare

Neuer ServiceOB Marco Steffens bietet ab Sep-tember auch in den elf Ortsteileneinen Termin zur Bürgersprech-stunde an. Der erste Termin findetam Montag, 2. September, von 16bis 17.30 Uhr in der Ortsverwal-tung Windschläg statt. Anmel-dungen sind ab 19. August unterTelefon 0781/82-3272 oder 82-3273 möglich. Weitere Terminesind: am Mittwoch, 4. September,von 16 bis 17.30 Uhr in der Orts-verwaltung Bohlsbach Anmeldun-gen sind ab 21. August unter Te-lefon 0781/82-3112 oder82-3113 möglich. In der Ortsver-waltung Bühl findet die Bürger-sprechstunde am Donnerstag, 5.September, von 16 bis 17.30 Uhrstatt. Anmeldungen ab 22. Augustunter Telefon 0781/82-3132.

CDU-StammtischDie Offenburger CDU lädt alle In-teressierten zum abschließenden46. Bürgerstammtisch vor derSommerpause ein. „Wir wollendarüber diskutieren, was die CDUnun braucht und was die Men-schen mit Blick auf die Partei be-wegt“, so der Vorsitzende JensHerbert. Das gelte sowohl für Of-fenburg als auch für die Landes-und Bundesebene. Der Bürger-stammtisch findet am Dienstag,30. Juli, 18 Uhr, im GasthausBrandeck in der Zeller Straße statt.

KräuterbüschelDie Evangelische Erwachsenen-bildung bietet am Dienstag, 13.August, 18 bis 21 Uhr in Offen-burg einen Workshop „Kräuterbü-schel – eine alte Tradition“ an. Dersommerliche Pflanzenreichtum,bietet eineVielfalt anHeilkräutern.Mit Beifuß, Solidago, Rainfarn,Rosmarin, Salbei und Thymianbinden die Teilnehmenden eineneigenen Kräuterbüschel, der siedurch das Jahr begleitet. Ein Aus-tausch über die Heilwirkungenrundet denWorkshop ab. Die Kos-ten betragen 28 Euro plus Materi-alkosten. Die Leitung liegt bei Jo-hanna Harter, Florale Gestalterin.Anmeldung und Information un-ter Telefon 0781/24018 oderwww.eeb-ortenau.de.

27.7.2019 15

Der SUV unter den RollatorenAn drei städtischen Stellen können jetzt besondere Gehhilfen ausgeliehen werden /Es reicht, den Ausweis vorzulegen

es sinnig“, sagt Reno Beathaltervon den Technischen Betrieben.Auch am Schwimmbad und amSeniorenbüro biete sich eine Stati-on an. Der Stadtfriedhof ermög-licht bereits die Nutzung von Rol-latoren, auch Rollstühle werdenzum Ausleihen angeboten. Die

den neuen Hilfsmitteln. Die Che-fin des Seniorenbüros würde sichfreuen, wenn diese Einschätzungvonmöglichst vielen geteilt würde.„Zu einer Gesellschaft gehören alleArten von Fortbewegungsmitteln.“Die Ausleihstationen wurden mitBedacht gewählt. „AmParkhaus ist

Er gilt laut BürgermeisterHans-Peter Kopp als „SUVunterden Rollatoren“: Mit demVeloped lassen sich Hindernisseund Unebenheiten problemlosüberwinden. Drei dieser beson-deren Gehhilfen können jetztausgeliehen werden: im Ci-ty-Parkhaus, imFreizeitbad undim Seniorenbüro.Mobilität spielt gerade für ältere

Menschen eine immer größereRolle. „Der Rollator ist ein großerSegen“, versichert BürgermeisterHans-Peter Kopp im Pressege-spräch. Allerdings stoße man aufholprigemGelände damit an seineGrenzen. Das Veloped ist mitLuftreifen bestückt, die für einsanftes Fahrgefühl sorgen undauch auf unebenen StreckenSchmerzen in den Händen, Ellbo-gen oder Schultern verringernkönnen. „Wir starten einen Mo-dellversuch“, so Kopp, „indemwirdrei Velopeds zum Ausleihen zurVerfügung stellen.“ Die Anregungkam von Christel Schäfer-Fuchs,die sich im Seniorenbüro ehren-amtlich um die Wohnberatungkümmert. Die technische War-tung liegt in den Händen von Ro-land Balz von der Seniorenwerk-statt. „Wir finden die Velopedscool“, schwärmt Angela Perlet von

Velopeds können jeweils für einenTag ausgeliehen werden, es reicht,den Ausweis vorzulegen. EinSchloss wird mitgeliefert, damitman das Gefährt abschließenkann, wenn man es gerade nichtbenötigt. Ein SUV muss schließ-lich geschützt werden.

Probefahrt. Bürgermeister Hans-Peter Kopp, Christel Schäfer-Fuchs und Reno Beathalter mit dem Veloped. Foto: Siefke

Stadt kauft das alte WG-Gebäude in FessenbachDie Stadt kauft das Gebäude unddas Grundstück der ehemaligenWinzergenossenschaft Fessen-bach.Das hat derGemeinderat am15. Juli in seiner nichtöffentlichenSitzung beschlossen. Oberbürger-meister Marco Steffens gab denBeschluss am Tag darauf in einemPressegespräch bekannt.Der OB betonte: „Uns war wich-

tig, dass wir mitten im Ort denZugriff auf weitere Entwicklungs-maßnahmen haben.“ Mit dem Er-werb und der Sicherung dieserFläche durch die Stadt habe mandie Möglichkeit, das umzusetzen,was von Seiten der Bürgerinnenund Bürger schon seit längeremgewünscht werde, und zwar eine

Ortsmitte zu schaffen, die zu einemBegegnungsraum werden kann.„Wir sind sehr froh, dass wir mit

dem Besitzer eine Einigung erzielthaben“, betonte BaubürgermeisterOliver Martini. Doch das eine sei,das Grundstück zu kaufen, dasandere sei die Frage, was mit demGebäude geschieht. Ob das Ge-bäude erhalten bleibt, es einenTeilerhalt gibt oder ob es weichensoll, sei noch offen. Die Bürgerin-itiative „AlteWG –Neues Dorfzen-trum“ habe sich für den Erhaltausgesprochen.„Wir möchten ein Nutzungkon-

zept entwickeln“, kündigte Marti-ni an, und das solle in einem offe-nen, transparenten Prozess

geschehen. Mit der Projektent-wicklung wird das Büro SutterHoch 3 aus Kirchzarten betraut,das Erfahrung mit Bestandsimmo-bilien und Nutzungskonzeptenhat. Die Fessenbacher Bevölke-rung und der Ortschaftsrat sollenin die Entwicklung des Prozesseseingebunden werden. Dabei sol-len auch verschiedene Variantenentwickelt werden.Für den 2. Oktober ist eine öf-

fentliche Auftaktveranstaltungterminiert. Im nächsten Schritt istdann eine Exkursion zu ähnlichenObjekten geplant, um eine Vor-stellung davon zu bekommen,was möglich ist und welche ver-schiedenen Konzepte es anderen-

orts gibt. „Vieles ist noch offen,aber es muss auch ein tragfähigesKonzept werden“, sagte Martini.Wie Bürgermeister Hans-Peter

Kopp erklärte, ergeben sich Chan-cen in mehrerlei Hinsicht, etwa inSachen Nahversorgung oder beimThema Älterwerden, etwa mit bar-rierearmem Wohnen im eigenenOrtsteil. Für das 2169 Quadratme-ter große Areal gebe es sicher vieleIdeen und Möglichkeiten, die es inden nächsten zwölf Monaten zuentwickeln gilt, so Kopp.Ebenfalls sei noch offen, ob am

Ende alles Eigentumder Stadt seinmuss oder welche Art der Eigen-tumsverhältnisse noch in Fragekommt.

27.7.201916

StegisKinder-welt

Sauna-landschaft

Badewelt• Röhrenrutsche• Erlebnisbad• 25 und 50 m Becken

• Sanarium• Dampfbad• Finnische Sauna

• Nichtschwimmerbecken• Kinderplanschbecken• Sprungbecken (1, 3, 5 m)

Freizeitbad Stegermatt | Stegermattstr. 11 | 77652 Offenburg

ÖffnungszeitenSauna und Bad Montag – Sonntag 10:00 – 22:00 UhrFrühschwimmen Dienstag + Donnerstag 06:30 – 08:30 UhrGastronomie Montag – Sonntag 11:00 – 21:00 Uhr

Entdecken Sie die ganze Welt des Freizeitbads auf:

www.freizeitbad-stegermatt.de

Ab 15. August ist das Portal für dieAnmeldung der Sportler/innen imHinblick auf die Sportlerehrung derStadt Offenburg geöffnet. Esschließtam1.November, 24Uhr.DieVereine werden angeschrieben. DieRichtlinien, aus denen hervorgeht,welche Erfolge geehrt werden kön-nen, sind auf der Homepage derStadt www.offenburg.de hinterlegt.Michel Elsté, Leiter der Sport-Abtei-lung, weist darauf hin, dass auchwieder Sportler/innen geehrt wer-den, die das goldene Sportabzei-chen mindestens 25 Mal abgelegt

haben. „Wirwürden uns sehr freuen,wenn Trainer und Vereinsführungenvon dieser Form der Ehrung regeGebrauch machten. Denn auch die-se sportlichen Leistungen sind nurmit entsprechendem Training mög-lich und verdienen Anerkennung“,betont Elsté. Auch Trainer, die sichmindestens 15 Jahre in einem Ver-ein engagieren, können für die Ver-leihung der Sport-Ehrennadel vorge-schlagen werden. Gemeinsam mitdemSportkreiswerdendanndrei bisvier Personen ausgewählt. Infos un-ter Telefon 0781/82-2254.

Vereine können ab August Personen vorschlagen

sportlerehrung 2019

Roter Teppich. Das Festangebot kam gut an. Fotos: Lötsch

genheiten zum besinnlichen Ver-weilen. Die Bauarbeiten gestalte-tensich komplizierterals zunächsterwartet. So waren zahlreiche de-fekteHausanschlüsse zu erneuern.Die Schlussrechnung beläuft sichauf 3,2 Millionen Euro.Das Projekt „Lange Straße“ ist

die zweite Etappe bei der Neuge-staltung der östlichen Innenstadt.Zuvor war der Lindenplatz umge-staltet und erneuert worden. Endekommenden Jahres wird das RéeCarré den Abschluss bilden. Dortwird derzeit fieberhaft gebaut. Amvergangenen Montag war derGrundstein gelegt worden (sieheTitelgeschichte).

Groß war der Andrang bei deroffiziellen Freigabe der neu ge-stalteten Lange Straße: Das Bür-gerfest in der Flanier- und Ein-kaufsmeile lockte hunderteOffenburgerinnen und Offen-burger an. Die Lange Straße mö-ge sich „zu einem Laufsteg derOffenburger Innenstadt“ entwi-ckeln, wünschte Oberbürger-meister Marco Steffens.Einstweilen wurde sie strecken-

weise zum Tanzboden. Festgästeaus Nah und Fern flanierten aufeinem roten Teppich an Geschäf-ten, Verkaufsständen und Bühnenvorbei. Dort warteten Attraktio-nen, Informationen, Musik undnicht zuletzt 1000 Kugeln Gra-tis-Eis aus dem „Palazzo“.Bewusst hatten die Planer da-

rauf verzichtet, die Straße zu einerreinen Fußgängerzone zumachen.Alle Verkehrsteilnehmer sindgleichberechtigt, müssen aufein-ander Rücksicht nehmen. Kraft-fahrzeuge und Fahrräder dürfennur in Schrittgeschwindigkeit fah-ren. Eine Abgrenzung von Fuß-gänger- und Auto-Bereich gibt esnichtmehr. Entsprechend sinddie100 000 verschiedenfarbigen Gra-nitsteine – sie kommen aus Bayernund Schweden – nahtlos vonHauswand zu Hauswand verlegt.Am Klosterplatz lädt ein Brunnenmit fünf Fontänen und Sitzgele-

Lange Straßewirdzum LaufstegOffizielle Freigabe der neu gestalteten Innenstadtpassage

Duo. Mutter Martina und OB MarcoSteffens waren mittendrin.

27.7.201918

Sternmarsch. Mehr als 2500 Schüler und Schülerinnen von zwölf OffenburgerSchulen haben amDonnerstag vergangenerWoche ein Zeichen für den Klimaschutzgesetzt. In einem Sternmarsch hatten sie sich Richtung Marktplatz aufgemacht, wosie sich schließlich zu einer Kundgebung versammelten. Vertreten waren Grund-schulen, Realschulen und Gymnasien. Verschiedene Klassen und Schülergruppenhatten Lieder und andere Beiträge vorbereitet, darunter auch Vorsätze einzelnerSchülerinnen und Schüler, wie sie zum Klimaschutz beitragen wollen. Offenburgs

Oberbürgermeister Marco Steffens stellte sich den Fragen der Schüler. Er beschrieb,was die Stadt bereits jetzt für Umwelt und Klima tut, räumte jedoch auch Nach-holbedarf ein: „Unser Radnetz muss noch besser werden.“ Zur Frage, warum eskeinen Jugendgemeinderat in Offenburg gebe, antwortete der OB, dass früher einsolches Gremium existiert habe, aus mangelndem Interesse aber eingestellt wordensei. Einer erneuten Initiative für einen Jugendgemeinderat stehe er offen gegenüber.

Foto: Würth

klimaschutz

Ferienzeit – Zeit der FerienjobsWelche Tätigkeiten dürfen Kinderund Jugendliche im Rahmen einesFerienjobs ausüben? Julia Morelle,Leiterin des Amtes für Gewerbe-aufsicht, Immissionsschutz undAbfallrecht im Landratsamt Or-tenaukreis, erklärt die wichtigstenRegeln des Jugendarbeitsschutz-gesetzes:Für Kinder unter 15 Jahren gilt

ein generelles Beschäftigungsver-bot, von dem es für Kinder unter13 Jahren keine Ausnahmen gibt.Kinder zwischen13und15 Jahrenkönnen dagegen in den Schulferi-en mit Einwilligung der Eltern biszu zwei Stunden täglich, in land-wirtschaftlichen Familienbetrie-ben nicht mehr als drei Stundentäglich, tagsüber zwischen 8 und18 Uhr mit leichten Tätigkeitenbeschäftigt werden.Was aber sind leichte Tätig-

keiten? Da die Beurteilung schwie-rig ist, sollten Betriebe oder Elternbeim Amt für Gewerbeaufsicht,Immissionsschutz undAbfallrechtnachfragen.Jugendliche zwischen 15 und

18 Jahren, die noch der Vollzeit-schulpflicht unterliegen, dürfenwährend der Schulferien beschäf-tigt werden, höchstens aber vierWochen im Kalenderjahr. Jugend-liche, die nicht mehr der Vollzeit-schulpflicht unterliegen, sind inder Dauer ihres Ferienjobs nichtbeschränkt.Für alle Jugendlichen gelten

aber unter anderem folgenderechtlichen Grundbedingungen:Akkordarbeit sowie sonstige Ar-beiten, bei denen ein höheres Ent-gelt durch gesteigertes Arbeits-tempo erzielt werden kann, sindunzulässig. Ebenso unzulässigsind gefährliche Arbeiten. Zu ach-ten ist auf ausreichend lange Pau-sen zwischen den Arbeiten.Der Wortlaut des Gesetzes ist

nachzulesen unter www.gewerbeauf-sicht.baden-wuerttemberg.de. Da-rüber hinaus beantworten die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter desAmtes für Gewerbeaufsicht, Immis-sionsschutz und Abfallrecht Fragentelefonisch unter der Rufnummer0781/805-9841.

Wasserentnahme derzeit untersagtDie Untere Wasserbehörde desLandratsamtes Ortenaukreis weistdarauf hin, dass an Bächen undFlüssen derzeit kein Wasser ent-nommen werden darf, um land-wirtschaftliche Flächen oderHausgärten zu beregnen. Bei demmomentan herrschenden Niedrig-wasser dürfen auch die Inhabervon Wasserrechten diese nur imerlaubten Umfang ausüben.„Aufgrund der geringen Regen-

fälle in der Region sind die Pegel-stände der Gewässer im Ortenau-kreis auf kritischeWerte gesunken.Auch die Wassertemperaturenwerden steigen. Nach den Wetter-vorhersagen istweiterhinnichtmitgrößeren Niederschlagsmengenzu rechnen. Lokal begrenzte Re-genschauer und Gewitterregenkönnen kaum zu einer Entspan-nung der Niedrigwassersituationbeitragen“, erklärt BernhardVetter,Leiter des Amts für Wasserwirt-schaft und Bodenschutz im Land-ratsamt Ortenaukreis, den Schritt.Aus diesem Grund hat die UntereWasserbehörde im Landratsamt

Ortenaukreis die Wasserentnah-me ab sofort untersagt. Die aktu-ellen Pegelstände sind im Internetunter www.hvz.baden-wuerttem-berg.de abrufbar.Die geringeWasserführung und

die hohen Wassertemperaturenbelasten sowohl die Tiere als auchdie Pflanzen im Gewässer. Geradein Zeitenmit hohenTemperaturenist es besonders wichtig, dass dieWasserläufe nicht völlig austrock-nen. Führen die Fließgewässernicht ausreichend Wasser, wirddie Selbstreinigungskraft des Ge-wässers gemindert; vermehrterAlgenwuchs und auch Schädenund Ausfälle für die Fischerei wä-ren die Folge.„Wir appellieren an die Verant-

wortung jedes Einzelnen, Wasser-entnahmen aus Bächen und Flüs-sen derzeit zu unterlassen“, soVetter weiter. Ab sofort werde seinAmt die Einhaltung der wasser-rechtlichen Vorschriften verstärktkontrollieren. Verstöße könnenBußgelder bis zu 100000 Euronach sich ziehen.

27.7.2019 19

Mach was aus Müll!Upcycling: Kunstwettwerb im Rahmen der Energietage auf der Oberrhein Messe /Anmeldung bis 9. August möglich

ab zehn Jahren aus Schulen, Ver-einen, Interessengruppen, Betrie-ben und Behörden oder privaten

samt 600 Euro belohnt.Teilnehmen dürfen Gruppen

zwischen fünf und zehn Personen

Von Möbelstücken aus Euro-Pa-letten über Dekoration aus Ein-weg-Plastikflaschen bis hin zuSchmuck aus alten CDs: Upcy-cling ist das Phänomen, bei demAbgelegtes wiederverwendetund dabei aufgewertet wird.Nicht nur praktische Gegen-stände lassen sich aus Müll er-schaffen, Weggeworfenes kannauch kreativ genutzt werden.Ein Beispiel hierfür ist die

Kunstfigur „Plastikmensch“ vonThomasRees,welche2018vonderBadenova erworben wurde undauf der Oberrhein Messe ausge-stellt wird. Der Künstler möchtemit der Skulptur aus Abfall Auf-merksamkeit und Bewusstsein fürden Umgang mit Ressourcen undMüll schaffen. Unter dem Motto

„Mach was aus Müll!“ findet einKunstwettbewerb im Rahmen derEnergietage statt. Aus den Berei-chen Skulpturen, Collagen undBilder sowie Mode und Schmuckdürfen Objekte eingereicht wer-den. Eine unabhängige Jury wähltaus den eingereichten Beiträgendie Objekte aus, die im Rahmender Energietage Offenburg auf derdiesjährigen Oberrhein Messeausgestellt werden. Dort stimmendie Besucher für ihr Lieblings-stück. Die Einsender der drei be-liebtesten Objekte werden mitPreisgeldern in Höhe von insge-

Gruppen. Die Bewerbung erfolgtformlos per E-Mail oder Brief mitfolgenden Angaben: Name derGruppe, Anzahl der Mitgliederund deren Alter sowie Anschrift/Telefon/E-Mail des/der Grup-pensprecher/in. Die Anmeldun-gen für den Skulpturenwettbe-werbnimmt JessicaLaible ausdemKlimaschutzbüro der Stadt Offen-

burg bis zum 9. August 2019 ent-gegen. Ihre E-Mail-Adresse [email protected]. Sie wer-den schriftlich über die Zulassunginformiert. Bis 10. September istdie Einsendung eines Fotos desKunstobjekts sowie einer Beschrei-bung mit Namen, Herstellungsma-terial, Hintergrund/Botschaft/Ideeund ungefährer Größe des Objektsfür den Vorentscheid erforderlich.Weitere Informationengibt esunteroffenburg-klimaschutz.de. FürFragensteht JessicaLaibleunterderTelefonnummer 0781/82-2444und E-Mail: [email protected] zur Verfügung.Die Energietage Offenburg sind

eine Kooperationsveranstaltungder Stadt Offenburg mit demE-Werk Mittelbaden, Badenova,der Ortenauer Energieagentur, Zu-kunft Altbau und der Messe Offen-burg. Sie finden auf der OberrheinMesse vom 28. September bis zum6.Oktober 2019 täglich von 10 bis18 Uhr in Halle 1B statt.

Kooperation

Unabhängige Jury

Plastikmensch. Eine Kunstfigur von Thomas Rees. Foto: Badenova

In den Sommerferien wieder heiß auf LesenPünktlich zum Beginn der Som-merferien wartet landesweit jedeMenge Lesestoff in öffentlichenBibliothekenaufdieMitgliederder„Heiß auf Lesen-Clubs“. Regie-rungspräsidentin Bärbel Schäferist Schirmherrin der Aktion.Seit Donnerstag sind über 250

neue Kinder- und Jugendbücherzum Lesen freigegeben. Alle Schü-ler/innen, die nach den Sommer-ferien mindestens die 5. Klassebesuchen, können mitmachen:Einfach kostenlos anmelden, drei

Bücher lesen und nach den FerienPreise gewinnen! Bei den ersten100 Anmeldungen erhalten dieTeilnehmenden eine Heiß auf Le-sen-Tasche als Geschenk.Anmeldekarten gibt es in der

Stadtbibliothek. Wer mindestensdrei Bücher liest und bei der Rück-gabe einige Fragen zu den Ge-schichten beantworten kann, hatauf der Abschlussfeier die Chance,Preise zu gewinnen, zum Beispielzwei Eintrittskarten in den EuropaPark, Buch-, Eis- und Kinogut-

scheine. Die Abschlussfeier in derStadtbibliothek Offenburg findetam Samstag, 14. September 2019,statt. Zusätzlich erhalten die Kin-der und Jugendlichen eine Urkun-deundeinen Informationsbrief fürdie Klassenlehrer/innen, in denendie Teilnahme bestätigt wird.Koordiniert wird „Heiß auf Le-

sen“ von der Fachstelle für dasöffentliche Bibliothekswesen desRegierungspräsidiums Freiburg.In der Stadtbibliothek Offenburgkönnen dieses Jahr wieder alle

„Heiß auf Lesen“-Mitglieder an ei-nem Fotowettbewerb teilnehmen.Egal ob Selfie oder Gruppenbild,alleine oder mit Freunden, drin-nen oder draußen, alle Fotos unterdem Motto „Wir sind heiß auf Le-sen“ können gewinnen. Einfachein Bild mit dem Betreff Heiß aufLesen per E-Mail an [email protected] sen-den. Den Namen und die Adressenicht vergessen.Diedrei lustigstenoder originellsten Bilder werdenprämiert und veröffentlicht.

27.7.201920

Sie finden unsdirekt neben demRathaus!

Aktuelles Kursangebot der GewerbeAkademie

Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)16.9.19 - 31.7.20,Mo, Mi 18:00-21:15, Fr 15:00-20:00, 482 UE, Offenburg

SPS-Fachkraft (HWK)17.9.19 - 28.1.21, Di, Do 18:00-21:15, 360 UE, Offenburg•

Kosten- und Leistungsrechnung / Controlling25.9.19 - 20.11.19, Mi 8:30-11:45, 32 UE, Offenburg•

Projektmanagement - Arbeitstechniken und Führen imProjekt27.9.19 - 28.9.19, Fr 14:00-21:00, Sa 8:00-15:00, 16 UE, Offenburg•

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Auffrischung28.9.19 - 28.9.19, Sa 8:00-14:30, 8 UE, Offenburg•

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUVVorschrift 311.10.19 - 14.12.19, Fr 18:00-21:15, Sa 8:00-13:00, 80 UE, Offenburg•

Info: 0781 [email protected]

Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen

03944 - 36160 www.wm-aw.de (Fa.)

Amtlicher TeilÖffentliche Bekanntmachungen

und Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A

Vorhaben:UmbauundSanierung des Schiller-Gymnasiums –Bodenbelagsarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2019-0119

Ausführungsfrist: 30.9.2019 bis 31.5.2021

Angebotseröffnung: 26.8.2019, 10 Uhr

Eröffnungsstelle: Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, ZentraleVergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 OffenburgDer vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal desStaatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, imSubmissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport,www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der StadtOffenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&.

Anforderung der Angebotsunterlagen:Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69,70176 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84,[email protected], www.vergabe24.de

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollstän-digen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html. Sie können dort kostenfrei über dasKiosk-System von Vergabe 24 heruntergeladen werden.

Geschafft! Einen harten, letztlich aber erfolgreichen Weg zu ihrem Hauptschul-abschluss gingen zwei junge Frauen und zwei junge Männer: Das Quartett hat amJugendarbeitsprojekt teilgenommen, das die Stadt Offenburg für benachteiligteJugendliche und junge Erwachsene betreibt. Die Vier haben jetzt schöne Perspek-tiven vor Augen: Während sich Erwin Ott (2.v.r.) den Realschulabschluss vorge-nommen hat, wollen Kim Häussler (2.v.l.) und Janine Lapi mit Ausbildungen zurAltenpflegerin und zahnmedizinischen Assistentin beginnen. Marcel Slepcik (nichtauf dem Foto) will sich zum Lastkraftfahrer ausbilden lassen. Mit den jungenLeuten freuen sich Ralf Nentwig (l.), Leiter des Jugendarbeitsprojekts, und LehrerOliver Schulze (r.). Foto: Stadt Offenburg

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Lange Str. 50 · 77652 OffenburgTelefon: 0781 [email protected]/werkstatt-am-salmenÖffnungszeiten:Montag - Freitag 8:30 bis 18:00 UhrMittwochs bis 14:00 UhrSamstags geschlossen

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27.7.2019 21

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenStellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für die Organisationseinheit Revision zumnächst-möglichen Zeitpunkt eine vollzeitbeschäftigte

Prüferin (w/m/d)

für die örtliche Finanz- und Verwaltungsprüfung mit dem SchwerpunktPersonalprüfung. Eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestumfang ab85 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ist möglich.Das Aufgabenspektrum der Organisationseinheit Revision beinhaltet diePrüfung sämtlicher Geschäftskreise der Stadtverwaltung sowie der Eigen-betriebe und im Rahmen der örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsseauch die Prüfung von Zweckverbänden und Stiftungen.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:• Mitwirkung an der Umsetzung der strategischen Ziele derStadtverwaltung

• Vorbereitung und Durchführung von Schwerpunktprüfungen, über-wiegend in den Themenfeldern Dienst- und Tarifrecht

• Beratung der Fachbereiche zu finanzrelevanten Themen, zu Rechtsthe-men und zu Prozessabläufen mit dem Schwerpunkt Personalwesen

• Prüfung der IT-Prozesse, der Berechtigungsverwaltung sowieBeratungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung

• Mitarbeit bei der Prüfung der städtischen Jahresabschlüsse

Wir erwarten von Ihnen:• ein abgeschlossenes Studiun zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in oderDiplom-Finanzwirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Manage-ment – oder als Verwaltungsfachwirt/in mit einschlägigerBerufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung

• die Bereitschaft, zusätzliche notwendige Qualifikationen zeitnah zu er-werben

• idealerweise bringen Sie aus Ihrem Studium den Vertiefungsschwer-punkt Personal, Organisation und Kommunikation mit

• Berufserfahrung im kommunalen Bereich, idealerweise einschlägigeberufliche Erfahrungen in der Revision oder in der Personalsachbear-beitung und/oder in der IT-Berechtigungsverwaltung

• eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität, sich in im-mer wieder neue Sachverhalte einzuarbeiten, und Überzeugungskraft

• ein aufgeschlossenes und freundliches Wesen• Kommunikationsstärke, Integrität und Verschwiegenheit• die Bereitschaft, unseren beratenden und begleitenden Prüfungsstilmitzuprägen

• sehr gute EDV-Kenntnisse (z.B. MS-Office-Produkte, idealerweise dvv.personal, SAP-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung)

Wir bieten Ihnen:• eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifver-trags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung bisEntgeltgruppe 11.

• bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist alternativeine Beschäftigung im Beamtenverhältnis bis zur BesoldungsgruppeA 11 LBesGBW möglich

• eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit mitumfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten

• interne und externe Fortbildungen• bei Beschäftigten Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente• ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten• Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 24. August 2019 Ihre aussage-kräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 053-19 andie Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalser-vice, Postfach 2450, 77614 Offenburg.Bitte geben Sie an, in welchem Umfang (Voll- oder Zeilzeit) Sie tätig wer-den möchten. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich am 12. Sep-tember 2019 statt.Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe derBewerbungsunterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrenswerden die Unterlagen vernichtet.Digitale Bewerbungen übermitteln Sie uns bitte in einem pdf-Dokumentmit einer maximalen Dateigröße von 10 MB an [email protected].

Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Organisationseinheit Revision, Clau-dia Edler, unter Telefon 0781/82-2214.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Tiefbau und Verkehr zumnächstmöglichen Zeitpunkt

Mitarbeitende (w/m/d) für die Erfassung in der Bußgeldstellein Voll- oder Teilzeit

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:• Datenerfassung für Verfahren der Bußgeldstelle• Fahrerermittlungen, Einholen von Passbildern, Bearbeitung vonErmittlungsersuchen Dritter

• Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen• Übertragung von Daten an das Rechenzentrum Freiburg• weitere Mitarbeit in der Bußgeldstelle wie z.B. Vornahme vonAktenübersendungen, Bearbeitung von nicht zugestellten Poststücken

Wir erwarten von Ihnen:• idealerweise eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im BereichVerwaltung oder im kaufmännischen Bereich

• selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise in Abstimmung mit demTeam

• hohe Konzentrationsfähigkeit und Genauigkeit• Kommunikations- und Teamfähigkeit• technisches Verständnis• EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in neue Programme

einzuarbeiten

Wir bieten Ihnen:• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit• eine unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit nach den Be-

stimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) un-ter Eingruppierung in Entgeltgruppe 4

• fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externeFotbildungen

• Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente• ein attraktives Gesundheitsförderprogramm mit z.B. vielfältigen Be-triebssportangeboten mit Bonusprämien

• Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV• umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und be-grüßt die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden beigleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?Dann übersenden Sie bitte bis spätestens 9. August 2019 Ihre aussage-kräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 052-19 andie Stadt Offenburg, Fachbereich Zentrale Dienste/Abteilung Personalser-vice, Postfach 2450, 77614 Offenburg.

Bitte geben Sie an, in welchem Umfang (Voll- oder Teilzeit) und ab wannSie bei uns tätig werden möchten.Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Dokumente, da keine Rückgabe derBewerbungsunterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrenswerden die Unterlagen vernichtet.

Digitale Bewerbungen übermitteln Sie uns bitte in einem pdf-Dokumentmit einer maximalen Dateigröße von 10 MB an [email protected].

Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Teamleiter, Daniel Hetzel, unter Tele-fon 0781/82-2246.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Frieden fängt im Kleinen anDie Evangelische Erwachsenen-bildung bietet am Samstag, 3. Au-gust, 10 bis 16 Uhr in Offenburgim Lebensgarten Liebfrauenhofunter dem Thema: „Frieden fängt

im Kleinen an – Mit der Jahreslo-sung im Alltag unterwegs“ ein Se-minar an. Anmeldung und Infor-mationunterTelefon0781/24018oder www.eeb-ortenau.de

27.7.201922

• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (als Anhang zum Umweltbericht)zu Vögeln (z.B. Haussperling, Star), Fledermäuse, Herpetofauna (z.B. Mau-ereidechse): Bewertung der wertgebenden Arten, Benennung vonMaßnah-men, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Ver-botstatbestände zu verhindern (Beachten der Bauzeitenregelung,Installation von Kunstquartieren, Anlage von CEF-Flächen mit extensivenWiesen, Bäumen und Sträuchern sowie einem Reptilienhabitat)

• Vorbetrachtung zur Natura 2000-Verträglichkeit, mit dem Ergebnis, dassdurch die Entfernung zum nächstgelegenen Gebiet keine Beeinträchtigungzu befürchten ist

• Lärmgutachten mit Lärmberechnungen und Festsetzungsvorschlägen zurGeräuschkontingentierung

• Bericht zur Entwässerung und eine Stellungnahme zur Versickerung, diejeweils darstellen, dass von einer flächigen Versickerung abzuraten ist,

• Erläuterung zum Retentionsausgleich, der darstellt, dass die zusätzlichbenötigte Fläche im HQ100 (festgesetztes Überschwemmungsgebiet gem.§ 65 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg bzw. § 78 Wasserhaushalts-gesetz (WHG)) liegt und den notwendigen Retentionsausgleich berechnetund darstellt,

• Gutachten zu Schallimmissionen aus dem Jahr 2016 und eine Schall-Ge-räuschimmissionsprognose aus dem Jahr 2007, die jeweils als Grundlagefür das Lärmschutzgutachten herangezogen wurden.

• Eine Stellungnahme Privater zu Schall und Luftverunreinigungen,

• Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu verschiedenen The-men wie:

- Landwirtschaft- Gewässer, Lage im HQ-100 – Überschwemmungsgebiet, Rückhal-teraum und Rückhalteraumausgleich, Grundwasserschutz und Wasser-versorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung, Alt-lasten, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung,

- Optimierung der gewachsenen Gemengelage hinsichtlich der Geräu-schimmissionssituation und die Verbesserung der Geräusschimmissi-onssituation, Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG, Schallimmissio-nen im weiteren Verfahren,

- Überflutungsschutz bei Starkregen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, BürgerbüroBauen,Wilhelmstraße 12, 77654Offenburg vorgebracht werden. Nicht frist-gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Am 16.9.2019 findet um 16 Uhr ein Erörterungstermin mit den zustän-digen Planern im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen statt.

Die offengelegten Unterlagen können auch im Internet auf der Homepageder Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden.Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grund-stückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daherin der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen im Originalzustand(Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüs-se und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Artder Stellungnahme oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder of-fensichtliche Einschränkungen ergeben.

Offenburg, 18.7.2019

Marco Steffens,Oberbürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11„Karcher Guss“ – Gemarkung Windschläg

nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

OffenlagebeschlussDer Gemeinderat hat am 15.7.2019 für den Bebauungsplan „Karcher Guss“die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

GeltungsbereichDas Plangebiet befindet sich imWesten vonWindschläg und liegt nördlich derWindschläger Straße und südwestlich der Festhalle und der Feuerwehr. DerGeltungsbereich umfasst den Gewerbebetrieb Karcher Guss, sowie die Erwei-terungsflächen westlich und nördlich des bestehenden Betriebs bzw. des be-stehenden Betriebsparkplatzes. Der geplante Geltungsbereich umfasst eineFläche von zirka 1,68 ha.

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

BürgerbeteiligungDerEntwurf des Bebauungsplansmit Planzeichnung, textlichenFestsetzungen,Begründung nebst Umweltbericht, Artenschutzgutachten und örtlichen Bau-vorschriften sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenenGutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 5.8.2019 bis einschließlich 20.9.2019 (Auslegungsfrist)

im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offen-burg von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr aus.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

• Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere /Pflanzen und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- undsonstige Sachgütermit Darstellung des Eingriffsumfangs undDarstellung derKompensationsmaßnahmen.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

27.7.2019 23

Satzung der Stadt Offenburg über dieBenutzungs- und Gebührenordnung

für die Schulkinderbetreuung in Grundschulenund die Ergänzende Betreuung in den

Ganztagsgrundschulen

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom19. Juni 2018 (GBl. S. 221) und der §§ 2 und 13 ff. des Kommunalabgaben-gesetzes in der Fassung vom 17. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetzvom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der StadtOffenburg am 15. Juli 2019 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit

1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen fürSchulkinder und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung als öffentlicheEinrichtungen. Diese bieten an Grundschulen Bildungs- und Betreuungs-angebote und an Ganztagsgrundschulen über die Schulzeiten hinaus eineergänzende Betreuung an, die in erster Linie den in Offenburg wohnendenKindern zur Verfügung steht.

2. ZweckdieserEinrichtungen istdie außerunterrichtlicheErziehung,Bildungund Betreuung der Kinder im Grundschulalter.

3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgtlediglich gemeinnützige Zwecke, durch die die Kinder- und Jugendhilfegefördert werden soll.

4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsseder Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen.

5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaftals Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen ausMitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrich-tung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen.

§ 2 Benutzungsverhältnis

1. In den Kindertageseinrichtungen für Schulkinder und den Einrichtungender Schulkinderbetreuung werden die in § 2 Ziff. 2 dieser Satzung genann-ten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf undräumlichenMöglichkeiten eingerichtet. Ein Betreuungsangebot imRahmender Schulkinderbetreuung wird nur eingerichtet ab einer Mindestanmel-dezahl von 6 Kindern.

2. Die Betreuung erfolgt in folgenden Modulen:

a) Schulkinderbetreuung in Halbtagsschulen

- Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7 Uhr(1 Stunde vor dem Unterricht)

- Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7:30 Uhr- Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr- Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 14 Uhr- Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 15 Uhr- Horte: Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr- Ferienbetreuung an 30 Tagen

b) Schulkinderbetreuung in Ganztagsschulen:

- Ergänzende Betreuung 1 (EB1) –Eine Stunde zusätzlich am Tag vor oder nach der Ganztagsschulzeit.Jede Schule kann dies mit ihrem Kooperationspartner und den Elternindividuell festlegen.

- Ergänzende Betreuung 2 (EB2) –Freitagnachmittag drei Stunden nach der Ganztagsschulzeit sowie 30Tage á 9 Stunden in den Ferien (die Festlegung im Ferienkalender wirdmit dem Elternbeirat abgestimmt).

- Ergänzende Betreuung Konrad-Adenauer-Schule (EB Kasch) –Eine Stunde vor und eine Stunde nach der Ganztagsschulzeit,3,5 Stunden am Freitagnachmittag und 30 Tage (à 9 Stunden) in denFerien.

In den Ganztagesgrundschulen in Wahlform kann von den Eltern, die sichnicht für den Ganztag entschieden haben, die Frühbetreuung vor dem Unter-richt, die Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr und dieFerienbetreuung an 30 Tagen gebucht werden. Ferner stehen eine begrenzteZahl von Hortplätzen im Stadtteil- und-Familienzentrum Oststadt und demBunten Haus zur Verfügung.

Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird ergänzend in der „Benut-zungsordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergän-zende Betreuung in Ganztagsgrundschulen“ (Anlage 1 dieser Satzung) gere-gelt.

§ 3 Benutzungsgebühren

1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der Schulkinderbetreuungund der Ergänzenden Betreuung laufende Gebühren nach Maßgabe dieserSatzung.

2. Die Gebühren sind für alle aufgenommenen Kinder zu entrichten.

§ 4 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das dieErgänzende Betreuung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zumBesuch angemeldet hat.

2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 5 Gebührenhöhe

1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der „Gebührenordnung für dieSchulkinderbetreuung und die Ergänzende Betreuung in den Ganztages-grundschulen“ (Anlage 2 dieser Satzung).

2. Unberührt bleiben eventuelle Ermäßigungen imRahmen der einkommens-abhängigen Familienförderung, die vom Gemeinderat in einem separatenBeschluss festgelegt werden.

3. Die Ermäßigung erfolgt in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichenund sonstigen öffentlichen Leistungen.

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden anrechenbaren Kalen-dermonats.

2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Kalendermonats fällig.3. Näheres ist in der „Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung und

die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen“ (Anlage 2 derSatzung) geregelt.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. September 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzungvom 22. Juli 2013 außer Kraft.

Offenburg, 18.7.2019

Marco SteffensOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriftendieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, geltenein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn:

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widerspro-chen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf-sichtsbehördedenBeschluss beanstandet hat oder dieVerletzungderVerfahrens-oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung desSachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nachAblauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

27.7.201924

Anlage 1 zur SatzungBenutzungsordnung für die Schulkinderbetreuungin Grundschulen und die Ergänzende Betreuungin den Ganztagesgrundschulen vom 15.07.2019

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Aufgaben in der Schulkinderbetreuung in Grundschulen und der Ergän-zenden Betreuung in den Ganztagesgrundschulen umfassen die Betreuung,Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote pädago-gisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Famili-en orientieren.

2. Anmelde- und Aufnahmeformulare

Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgendeFormalitäten zu erledigen:- Hortbetreuung: ausgefüllte und unterschriebene Bedarfsanmeldung undentsprechender Aufnahmevertrag

- Sonstige Schulkinderbetreuung: Ausgefüllte und unterschriebene Anmel-dung für die Teilnahme an der Schulkinderbetreuung

- FüralleBetreuungsformen:unterschriebeneEinverständniserklärungenzumHeimweg bzw. zu Ausflügen

3. Besuch der Einrichtung

3.1 Fehlt ein Kind länger als ein Tag während der Ferienbetreuung, ist dieEinrichtung zu benachrichtigen.

3.2 Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit inder Einrichtung eintreffen.

3.3 Die Kinder sind, entsprechend der Betreuungsform, zu den jeweiligenSchließzeiten abzuholen.

4. Öffnungszeiten und Ferien

4.1 Die Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ bieten un-terschiedliche Öffnungszeiten an. Beim Aufnahmegespräch werden dieEltern über das Leistungsangebot informiert.

4.2 DieSchulkinderbetreuungunddie „ErgänzendeBetreuung“sindgeschlos-sen:- An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen- In den nicht betreuten Ferienzeiten der Schule.- Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zurTeilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werdenkann

- Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des Gesundheitsamts

Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine infor-miert.

5. Aufsicht

5.1 Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindesauf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person.

5.2 Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrich-tungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht desEinrichtungspersonals.

5.3 Auf demWeg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberech-tigten aufsichtspflichtig.

5.4 Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftlicheErklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobalddas Kind das Grundstück verlässt.

6. Versicherungen

6.1 Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungenunfallversichert bei:

- dem direkten Weg von und zur Einrichtung- dem Aufenthalt in der Einrichtung- allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt z. B. Ausflüge,Spaziergänge, Feste.

6.2 Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eineärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen,sind der Einrichtung umgehend zu melden.

6.3 Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobeund/oder anderer persönlicherGegenständedesKindes (z. B. Spielsachen)wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtungmitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.

6.4 Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller,etc.) kann keine Haftung übernommen werden.

7. Bedingungen in Krankheitsfällen nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutz-gesetz

7.1 Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkäl-tungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Erbre-chen, Durchfall, Fieber u. ä. die Einrichtung nicht besuchen.

7.2 Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer imBundesseuchengesetz genannten übertragbaren Krankheit z. B. Diphterie,Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirn-hautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmer-krankungen, Gelbsucht u. ä. erkrankt oder dessen verdächtig ist; entspre-chendes gilt im Falle von Kopflausbefall.

7.3 Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unver-züglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztli-chen Attests besteht bei: Diphtherie, Poliomyelitis, Shigellose, Cholera,Typhus, EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borken-flechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt dasRecht der Einrichtung gegenüber den Eltern, diewiederholt klinisch kran-keKinder indieEinrichtung schicken, auf ein ärztlichesAttest zubestehen.Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeits-bescheinigung verlangen.

7.4 Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer KrankheitenAnordnungen, ist diesen Folge zu leisten.

8. Mitwirkung der Eltern

ZumWohle des Kindes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen El-tern und der Einrichtung wichtig.

Die Elternbeteiligung in der Schulkinderbetreuung (außer im Hort) und inder Ergänzenden Betreuung findet über den Elternbeirat der Schule statt.Im Hort wird ein gesonderter Elternbeirat gewählt.

9. Abmeldung/Beendigung des Nutzungsverhältnisses

9.1 Die Abmeldung des Kindes aus der Schulkinderbetreuung und der Ergän-zenden Betreuung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochen-frist auf das Schuljahresende möglich.

9.2 Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch derEinrichtung auszuschließen, wenn trotz ordnungsgemäßer Mahnung füreinen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt worden ist oder eineKostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nicht sichergestelltist. Ein Ausschluss aus der Einrichtung kann auch dann erfolgen, wenndie Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungen der Sat-zung verstoßen. In diesen Fällen wird das Benutzungsverhältnis mit Vier-wochenfrist schriftlich aufgehoben.

9.3 Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Abmel-dung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wich-tiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände desEinzelfalles und unter Abwägung aller Interessen die Aufrechterhaltungdes Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der oben genannten Frist oderbis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutetwerden kann.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

27.7.2019 25

9.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhaftemWegzug des Kin-des oder dann vor, wenn ein Kind durch sein Verhalten sich oder andereerheblich gefährdet. Der Ausschluss wird durch den Leiter des Fachbe-reichs Familie, Schulen und Soziales nach vorheriger Beratung mit demJugendamt/Kommunaler Sozialer Dienst ausgesprochen.

10. Verschiedenes

10.1 Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oderdie Änderung der elterlichen Sorge, ist der Einrichtung unverzüglichmitzuteilen.

Anlage 2 zur SatzungGebührenordnung für die Schulkinderbetreuungin Grundschulen und die Ergänzende Betreuung

in den Ganztagesgrundschulen

Zu § 3 Benutzungsgebühren:

1. Für die Inanspruchnahme der Schulkinderbetreuung und der ErgänzendenBetreuung werden monatliche Benutzungsgebühren erhoben. Diese sindab dem Tag des Eintritts in voller Monatshöhe zu entrichten. Dies gilt auchbei einem Eintritt während des laufenden Monats.

2. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird nurfür 11 Monate berechnet, im Monat August ist kein Beitrag zu bezahlen.Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit ist nicht möglich.

Zu § 5 Gebührenhöhe:

1. Für denBesuchder Schulkinderbetreuungundder ErgänzendenBetreuungwerden ab 01.09.2019 folgende Gebühren erhoben:

Angebot Gebühr

Frühbetreuung ab 7:00 Uhr 22,50 €

Frühbetreuung ab 7:30 Uhr 15,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 13:00 Uhr 15,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr 30,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 15.00 Uhr 45,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr (Hort) 75,00 €

Betreuung an 30 Ferientagen 21,00 €

EB1 16,00 €

EB2 24,00 €

EB Konrad Adenauer Schule 34,00 €

Eventuelle Ermäßigungen aufgrund der einkommensabhängigen Familien-förderung sind hiervon abzuziehen.

2. Die Gebühren für das Mittagessen berechnen sich nach dem jeweils aktu-ellen „Preisblatt für die Schulverpflegung in Offenburg“.

Preisblatt für die Schulkinderverpflegungin Offenburg ab dem 01.09.2019

Normalpreis FamilienpassStufen 3 und 4

FamilienpassStufen 1 und 2

Einzelessen 3,85 €/Essen 2,55 €/Essen 1 €/Essen

4-Tages-Abo Schule 43,00 €/Monat 30,00 €/Monat 13,00 €/Monat

5-Tages-Abo Schule 53,00 €/Monat 36,00 €/Monat 17,00 €/Monat

Essensangebote in Schulmensen, in denen die Firma Akzente Catering Offen-burg GmbH (Schulcaterer) mit den Eltern abrechnet, sind von dieser Satzungan Schultagen nicht berührt. In der Ferienbetreuung fallen die Kosten für dasMittagessen (Einzelessen) zusätzlich an.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

Öffentliche Ausschreibung nach UVgOVorhaben:Kauf eines LKWmit Ladekran und Dreiseitenkipper für die TechnischenBetriebe OffenburgVergabenummer: SOG_BS-2019-0118

Lieferfrist: spätestens 09/2020

Angebotseröffnung: 2.9.2019, 10 UhrStadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, ZimmerNr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal desStaatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Sub-missionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offen-burg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&.

Anforderung der Angebotsunterlagen:Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69,70176 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84,[email protected], www.vergabe24.de

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigendirekten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html. Sie könnendort kostenfrei über dasKiosk-Systemvon Vergabe 24 heruntergeladen werden.

Offenes Verfahren nach§ 15 VGV/§3 VOB EU

Vorhaben:Umbau und energetische Sanierung Eichendorff-Schule1. Tischlerarbeiten, Vergabenummer: SOG_BS-2019-01162. Malerarbeiten, Vergabenummer: SOG_BS-2019-0117

Ausführungs-/Lieferfrist: spätestens 09/20201. Tischlerarbeiten: 7.10.2019 bis 6.3.20202. Malerarbeiten: 7.10.2019 bis 11.12.2019

Angebotseröffnung:1. Tischlerarbeiten: 16.8.2019, 10 Uhr2. Malerarbeiten: 16.8.2019, 10.30 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, ZimmerNr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal desStaatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Sub-missionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offen-burg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&.

Anforderung der Angebotsunterlagen:Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69,70176 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84,[email protected], www.vergabe24.de

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigendirekten Zugang gebührenfrei zur Verfügung:

1. Tischlerarbeiten: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Te-neder-16bfa9ca4ae-7bc7563b80358118

2. Malerarbeiten: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tene-der-16bfa9e8b59-45d73c041929ddfb

Sie können dort kostenfrei über das Kiosk-System von Vergabe 24 herunter-geladen werden.

Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können überdas Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden.Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

27.7.201926

Benutzungsordnung für diestädtischen Kindertageseinrichtungen

(Anlage 1 zur Satzung der Stadt Offenburg überdie Benutzung und Gebührenerhebung für die

städtischen Kindertageseinrichtungen)

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Aufgaben in städtischen Kindertageseinrichtungen umfassen die Betreu-ung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote,pädagogisch und organisatorisch, an den Bedürfnissen der Kinder und ihrerFamilien orientieren.

2. Aufnahmebedingungen

2.1 In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder entsprechend dem gel-tenden bundesweiten Rechtsanspruch (ab dem 1.8.2013), bzw. davorgetroffenen kommunaler Anspruchsregelungen aufgenommen.

Kinder, die vom Schulbesuch zurück gestellt worden sind, sollen nachMöglichkeit eine Grundschulförderklasse besuchen.

2.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können dieKindertageseinrichtungen besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnis-sen innerhalb der Rahmenbedingungen in der Einrichtung Rechnunggetragen werden kann.

2.3 Der Träger legt nach Anhörung des Elternbeirates die Grundsätze überdie Aufnahme der Kinder in Kindertageseinrichtungen fest. Nach diesenGrundsätzen regelt die jeweilige Leitung die Aufnahme.

2.4 Die Sorgeberechtigten nehmen online eine Vormerkung der gewünschtenAufnahme vor. Sie sind verpflichtet, alle Angaben vollständig und richtigeinzutragen.

2.5 Zum Aufnahmegespräch soll das Kind mitgebracht werden.

3. Aufnahmeformulare

Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgendeFormalitäten zu erledigen:• Ausgefüllter Aufnahmevertrag• Entsprechend § 4 des Kindergartenbetreuungsgesetzes ist jedes Kind vorder Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich zu untersuchen. Impfungen bzw.die Impfberatung sind nachzuweisen.

• Unterschriebener Verpflichtungsschein• Unterschriebene Erklärungen des/der Erziehungsberechtigten• Unterschriebene Einverständniserklärung• Ggfs. Erklärung zur Medikamentengabe

4. Besuch der Einrichtung

4.1 Im Interesse des Kindes sollte der Besuch der Einrichtung regelmäßig sein(Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages).

4.2 Fehlt ein Kind länger als drei Tage, ist die Einrichtung zu benachrichtigen.

4.3 Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit inder Einrichtung eintreffen.

4.4 Die Kinder sind, entsprechend der gebuchten Betreuungsform, zu denjeweiligen Schließzeiten abzuholen.

5. Öffnungszeiten und Ferien

5.1 Die Kindertageseinrichtungen bieten unterschiedliche Öffnungszeiten an.Beim Aufnahmegespräch werden die Eltern über das Leistungsangebotinformiert.

5.2 Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen:• An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie HeiligAbend und Silvester

• In den mit dem Elternbeirat und dem Träger vereinbarten Ferienzeiten

• Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zurTeilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werdenkann

• Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des Gesundheitsamts.

Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine infor-miert.

5.3 Sollte die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderen Anlässen (z.B.zur Vermeidung ansteckender Krankheit, Streik) geschlossen bleiben,werden die Erziehungsberechtigten hiervon unverzüglich unterrichtet.

6. Aufsicht

6.1 Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindesauf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person. Wer beauf-tragte Person ist, muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n ausdrück-lich erklärt werden.

6.2 Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrich-tungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht desEinrichtungspersonals.

6.3 Auf demWeg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberech-tigten aufsichtspflichtig.

6.4 Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftlicheErklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobalddas Kind das Grundstück verlässt.

7. Versicherungen

7.1 Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungenunfallversichert bei:• dem direkten Weg von und zur Einrichtung• dem Aufenthalt in der Einrichtung• allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt, z. B. Ausflüge,Spaziergänge, Feste.

7.2 Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eineärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen,sind der Einrichtung umgehend zu melden.

7.3 Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobeund anderer persönlichen Gegenständen des Kindes (z. B. Spielsachen)wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtungmitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.

7.4 Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller,etc.) kann keine Haftung übernommen werden.

7.5 Mit dem Aufenthalt in der Einrichtung tritt eine gesetzlich vorgeschriebe-ne Haftpflichtversicherung in Kraft.

8. Bedingungen in Krankheitsfällen nach Infektionsschutzgesetz § 34,Abs. 5

8.1 Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkäl-tungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Hals-schmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber die Einrichtung nicht besuchen.Das gleiche gilt, wenn sie vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einerinfektiösen Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) erkrankt sind oder einentsprechender Verdacht besteht

8.2 Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer imBundesseuchengesetz genanntenübertragbarenKrankheit, z. B.Diphterie,Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirn-hautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmer-krankungen, Gelbsucht u. ä., erkrankt oder dessen verdächtig ist; entspre-chendes gilt im Falle von Kopflausbefall.

8.3 Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unver-züglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztli-chen Attestes besteht bei: Diphtherie, Poloiomyelitis, Shigellose, Cholera,

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

27.7.2019 27

Typhus, EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borken-flechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt dasRecht der Einrichtung gegenüber den Eltern, diewiederholt klinisch kran-keKinder indieEinrichtung schicken, auf ein ärztlichesAttest zubestehen.Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeits-bescheinigung verlangen.

8.4 Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer KrankheitenAn-ordnungen, sind diesen Folgen zu leisten.

9. Mitwirkung der Eltern

In allen städtischen Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiräte nachMaßgabe des Kindertagesbetreuungsgesetzes gebildet. Eltern sind zumWoh-le des Kindes zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Einrichtung ver-pflichtet.

ImEinzelnengeltendieRichtliniendesArbeits- undSozialministeriumsBadenWürttemberg über die Bildung und Saufgaben der Elternbeiräte nach §5 desKitabetreuungsgesetzes in der jeweils gültigen Form.

10. Abmeldung/Beendigung des Nutzungsverhältnisses

10.1 Die Abmeldung des Kindes aus einer städtischenKindertageseinrichtungmuss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochenfrist auf das Mo-natsende möglich. Kinder die eingeschult werden, scheiden zum Endedes Monats August aus. Eine Abmeldung ist in diesen Fällen nicht erfor-derlich.

10.2 Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch derKindertageseinrichtung auszuschließen, wenn trotz ordnungsgemäßerMahnung für einen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt wordenist oder eine Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nichtsichergestellt ist.

EinAusschluss aus derKindertageseinrichtung kann auchdann erfolgen,wenn die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungender Satzung verstoßen. In diesen Fällen wird das Benutzungsverhältnismit Vierwochenfrist schriftlich aufgehoben.Ebenso ist ein Ausschluss durch den Träger möglich, wenn ein Kindlänger als 4 Wochen (ohne Angabe von Gründen) unentschuldigt fehlt.

BeiWegzug eines Kindes aus dem Stadtgebiet Offenburg kann der Trägerden Betreuungsvertrag kündigen. Aus pädagogischen Gründen kann derVerbleib in der Einrichtung bis maximal Ende des jeweiligen Kitajahresermöglicht werden.

10.3 Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Ab-meldung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einwichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umständedes Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen das Nutzungsver-hältnis bis zum Ablauf der oben genannten Frist oder bis zur sonstigenBeendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kind durch seinVerhalten sich oder andere erheblich gefährdet. Der Ausschluss wirddurch den Leiter des Fachbereichs Familie, Schule und Soziales nachvorheriger Beratung mit dem Jugendamt/Kommunaler Sozialer Dienstausgesprochen.

11. Höhe der Gebühren

Für Kinder unter 3 Jahre:

Angebotsform Beschreibung Gebühr

Halbtagsbetreuung (HT) Durchgehende Betreuung vonbis zu 4 Stunden täglich oder20 Stunden wöchentlich

136 Euro

Betreuung in verlängerterÖffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 7 Stunden täglich

198 Euro

Ganztagsbetreuung bis45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 9 Stunden täglich

240 Euro

Ganztagsbetreuung bis50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 10 Stunden täglich

283 Euro

Für Kinder ab 3 Jahre:

Angebotsform Beschreibung Gebühr

Regelbetreuung (RG) Maximal 32,5 Stunden wö-chentlich mit einer Pause vonmindestens 1 Stunde am Tag

88 Euro

Betreuung in verlängerterÖffnungszeit (VÖ)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 7 Stunden täglich

117 Euro

Ganztagsbetreuung bis45 Stunden (GT 45)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 9 Stunden täglich

142 Euro

Ganztagsbetreuung bis50 Stunden (GT 50)

Durchgehende Betreuung vonbis zu 10 Stunden täglich

166 Euro

Auf die Regelung des Offenburger Familienpasses wird verwiesen.

2. Die Gebühr für das Mittagessen beträgt ab dem 01.09.2018:

Normalpreis FamilienpassStufen 3 und 4

FamilienpassStufen 1 und 2,EmpfängerBildung undTeilhabe

3-Tages-Abo (ca.130 Tage/Jahr)

39,00 €/Monat 26,00 €/Monat 12,00 €/Monat

5-Tages-Abo (ca.215 Tage/Jahr)

63,00 €/Monat 43,00 €/Monat 20,00 €/Monat

Essensgebühren werden im Gegensatz zu den Kitagebühren in 11 Monatenerhoben, im August werden keine Essensgebühren eingezogen.

12. Datenschutz-Grundverordnung

Hinweise zur Datenverarbeitung

Alle Daten, die im Aufnahmeheft eingetragen werden, werden zum Zweck derBildung, Erziehung und Betreuung des Kindes genutzt, solange dieses in derKita aufgenommen ist.Die Daten werden zur Erstellung und Versendung des Gebührenbescheidesgenutzt.

Außerdem werden Statistiken jährlich erstellt:- wegen Notwendigkeit zur städtischen Bedarfsplanung und- entsprechend der Meldepflicht an das Landesjugendamt (KVJS) nach SGBVIII §47

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung dieserAufgaben nicht mehr benötigt werden. Das tritt spätestens 2 Jahre nach Be-endigung des Vertrages ein. Unterlagen, die länger aufgehoben werden müs-sen, wie z.B. Unfallberichte, werden den Eltern bei Beendigung des Vertrageszur Aufbewahrung ausgehändigt.

Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Daten entsprechendgenutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. DieDaten werden dann gelöscht.Wenn kindbezogene Daten während der Betreuungszeit gelöscht werden sol-len, bitten wir die Eltern, wegen des weiteren Vorgehens mit der Leitung derEinrichtung oder dem Träger Kontakt aufzunehmen.

13. Eingewöhnung

Das Eingewöhnungskonzept der Stadt Offenburg ist Grundlage zur Aufnah-me eines Kindes.

14. Verschiedenes

14.1 Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oderdie Änderung der elterlichen Sorge ist der Einrichtung unverzüglichmitzuteilen.

14.2 Nähere Einzelheiten über die Konzeption der Einrichtung werden beimAufnahmegespräch mitgeteilt.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

27.7.201928

§ 4 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das dieKindertageseinrichtung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zumBesuch angemeldet hat.

2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 5 Gebührenhöhe

1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreu-ungsform.

2. Höhe der Gebühren ist in der „Benutzungsordnung für die städtischenKindertageseinrichtungen“ aufgeführt.

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden Kalendermonates.

2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Kalendermonates fällig.

3. Die Gebühren entstehen und werden fällig unabhängig davon, ob das Kinddie Einrichtung besucht oder nicht.

4. Da die Gebühren eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskos-ten darstellt, ist die Gebühr auch für die Ferienzeit und bei behördlicherSchließung von weniger als 1 Monat zu zahlen.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1.9.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom27.11.2017 außer Kraft.

Offenburg, 27.7.2019

Marco SteffensOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriftendieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Standegekommen.

Dies gilt nicht, wenn:1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit wi-

dersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist dieRechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzungder Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter derBezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht hat

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen.

Satzung der Stadt Offenburgüber die Benutzung und Gebührenerhebungfür die städtischen Kindertageseinrichtungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg (GemO)in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2018(GBl. S.221) in Verbindung mit §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes(KAG) in der Fassung vom 17.3.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom7.11.2017 (GBl. S. 592,593) sowie in Verbindung mit § 6 des Gesetzes überdie Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tages-einrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – Ki-TaG) in der Fassung vom 19. März 2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom18.12.2018 (GBl. S. 1549) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am15.97.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit

1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen alsöffentliche Einrichtungen, die in erster Linie den in Offenburg wohnendenKindern zur Verfügung stehen.

2. Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und Betreuung derKinder im Vorschulbereich.

3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgtlediglich gemeinnützige Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich undunmittelbar die Allgemeinheit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhil-fe selbstlos gefördert werden soll.

4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsseder Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen.

5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaftals Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen ausMitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrich-tung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen.

§ 2 Benutzungsverhältnis

1. DieStadtOffenburgunterhältKindertageseinrichtungen für ihreEinwohnerals öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 10 Absatz 2 der Gemeindeord-nung.

2. In den Kindertageseinrichtungen werden die in Nr.11 der „Benutzungsord-nung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ (Anlage 1)genanntenBetreuungsformenangeboten.DieAngebotewerdennachBedarf und räum-lichen Möglichkeiten eingerichtet.

3. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird in der „Benutzungs-ordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ geregelt.

§ 3 Benutzungsgebühren

1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der städtischen Kindertages-einrichtungen laufende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Die Ge-bühren sind für alle aufgenommen Kinder zu entrichten.

2. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem15. des jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jeweiligenMonats sind 50% der Gebühr zu entrichten. Die Festsetzung der Gebührerfolgt durch Bescheid.

3. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird auf12Monate berechnet. EineRückzahlungbeiUrlauboderKrankheit ist nichtmöglich.

4. Für Schulanfänger, die zum 31. März des laufenden Kindergartenjahresnicht abgemeldet wurden, muss die Gebühr auch für den FerienmonatAugust entrichtet werden.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

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