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Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 1 von 25 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein _________________________________________________________ Sitzungsdatum: Dienstag, den 25.11.2014 Beginn: 16.35 Uhr Ende 17.40 Uhr Ort, Raum: Rathausgebäude 1 Anwesend: Vorsitzende/r Michael Syré CDU-Fraktion Ulrich Bomm Joachim Boos Werner Dietz Michael Enchelmaier Bettina Enchelmaier-Tietz Peter Friedhofen Erhard Günter Christoph Helling Susanne Schabow Sascha Schoblocher Günter Schöneberg Dr. Ute Stuhlträger-Fatehpour Goran Varvodic SPD-Fraktion Manfred Bauer Zeynep Begen Hartmut Bernd Edeltrud Goergen Franz-Gerd Kraemer Michael Kragt Christoph Mohr Bernd Pohlmann Thomas Rasch Peter Speier Claudia Thomas FDP-Fraktion Herbert Speyerer Bündnis 90 / Die Grünen Thomas Beckgerd Maria Starke Ferhat Yalcinkaya WUM-Fraktion Wilhelm A. Eiter Eva-Maria Heuser Beigeordnete Bernhard Wiemer Peter Kirst

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Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 1 von 25

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Sta dtrates der Stadt Bendorf/Rhein _________________________________________________________

Sitzungsdatum: Dienstag, den 25.11.2014 Beginn: 16.35 Uhr Ende 17.40 Uhr Ort, Raum: Rathausgebäude 1

Anwesend:

Vorsitzende/r Michael Syré

CDU-Fraktion Ulrich Bomm Joachim Boos Werner Dietz Michael Enchelmaier Bettina Enchelmaier-Tietz Peter Friedhofen Erhard Günter Christoph Helling Susanne Schabow Sascha Schoblocher Günter Schöneberg Dr. Ute Stuhlträger-Fatehpour Goran Varvodic

SPD-Fraktion Manfred Bauer Zeynep Begen Hartmut Bernd Edeltrud Goergen Franz-Gerd Kraemer Michael Kragt Christoph Mohr Bernd Pohlmann Thomas Rasch Peter Speier Claudia Thomas

FDP-Fraktion Herbert Speyerer

Bündnis 90 / Die Grünen Thomas Beckgerd Maria Starke Ferhat Yalcinkaya

WUM-Fraktion Wilhelm A. Eiter Eva-Maria Heuser

Beigeordnete Bernhard Wiemer Peter Kirst

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 2 von 25

Gabriele Zils

Verwaltung Stefan Brink Karl-Rudolf Goergen Thomas Gutfrucht Klaus Kux Daniela Metzing Oliver Michels Werner Prümm Abwesend:

CDU-Fraktion Christine Kersten Peter Schneider

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Der Vorsitzende eröffnete um 16.35 Uhr formell die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßte die Teilnehmer und stellte fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde und der Stadtrat zu Sitzungsbeginn beschlussfähig ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Anträge auf Änderung und/oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt, so dass diese Tagesordnung in der vorgelegten Form beschlossen war. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass Einwendungen gegen die Nieder-schrift der Stadtratssitzung vom 23.09.2014 nicht erhoben wurden, so dass diese Niederschrift nach Eintritt in die Tagesordnung als vom Stadtrat gebilligt gilt.

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Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1.1 Mitteilungen der Verwaltung

Seniorenbeirat 2014 bis 2019 Vorlage: 359/2014

1.2 Mitteilungen der Verwaltung

Aktuelle Quotenverteilung Asylbewerber/Flüchtlinge Vorlage: 367/2014

1.3 Mitteilungen der Verwaltung

Neues Internetangebot im Bereich Regionaldaten Vorlage: 368/2014

2 Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3

GemO Vorlage: TOP 2/1/1

3 Kreissenioenbeirat Mayen-Koblenz

Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin und eines Stellvertre-ters/Stellvertreterin aus dem Bereich der Stadt Bendorf Vorlage: 355/2014

4 Integrationskonzept

Vorlage: 364/2014

5 Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römer-

straße / Bachstraße“ der Stadt Bendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Vorlage: 363/2014

6 Entwicklung des Denkmalareals Sayner Hütte

Vorlage: 351/2014/1

7 Nutzungskonzept, Marketingkonzept und Wirtschaftlichkeits-

berechnung Sayner Hütte Vorlage: 352/2014/1

8 Beleuchtungskonzept Sayner Hütte

Vorlage: 353/2014/1

9 Vorstellung der Planung des Besucherzentrums Sayner Hüt-

te Vorlage: 354/2014/1

10 Jahresabschluss der Stadtwerke Bendorf zum 31. Dezember

2013 Vorlage: 356/2014

11 Kalkulation und Festsetzung der Gebührensätze für den

Winterdienst und die Straßenreinigung (Sommerreinigung) für die Jahre 2014 und 2015 Vorlage: 357/2014

12 Einwohnerfragestunde

Vorlage: 106/2014

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 5 von 25

zu 1.1 Mitteilungen der Verwaltung

Seniorenbeirat 2014 bis 2019 Vorlage: 359/2014

Sachlage: In der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates am 04.11.2014 benannte Bürgermeis-ter Syré 5 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder. Der Seniorenbeirat 2014 bis 2019 setzt sich wie folgt zusammen: Ordentliche Mitglieder: Frau Hedi Schenk (Vorsitzende) Herr Manfred Hendrichs (stellvertretender Vorsitzender) Frau Elfriede Zacharias (Kassiererin) Herr Harry Stehl Frau Gudrun Treger Stellvertretende Mitglieder: Frau Rita Rehfisch Frau Gertrud Stamm zur Kenntnis genommen

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zu 1.2 Mitteilungen der Verwaltung

Aktuelle Quotenverteilung Asylbewerber/Flüchtlinge Vorlage: 367/2014

Sachlage: Die Krisen in der Welt, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, führen zu immer größe-ren Flüchtlingsströmen. So haben in der Zeit von Januar 2014 bis Oktober 2014 über 158.000 Personen in Deutsch-land Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bedeutet dies ein An-stieg um 56,6%. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht in diesem Jahr von über 200.000 Asylbewerbern und Flüchtlingen aus. Auch im nächsten Jahr, so die Prog-nose des BAMF, wird der Strom der Flüchtlinge nicht abreißen und es muss mit weiter stei-genden Zahlen gerechnet werden. Für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sind die Kommunen zuständig. So mussten im laufenden Jahr bisher 63 Personen durch die Stadt Bendorf aufgenommen und untergebracht werden. Für das gesamte Jahr 2014 wird mit rund 80 Personen gerechnet, die nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel der Stadt Bendorf zugwiesen werden. Für das nächste Jahr muss mit weiteren 80 bis 100 Asylbewerbern und Flüchtlingen, die Kriegen, Vertreibung und Verfolgung ausgeliefert sind und die die Stadt Bendorf unterbringen muss, gerechnet werden. Breits jetzt ist es schwierig, den Bedarf an erforderlichem Wohnraum zu decken. Ob im nächsten Jahr der Bedarf durch freie oder frei werdende Wohnungen und Wohnhäuser ge-deckt werden kann, ist mehr als fraglich. Von Seiten der Stadt Bendorf muss daher ggf. nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden. zur Kenntnis genommen

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 7 von 25

zu 1.3 Mitteilungen der Verwaltung

Neues Internetangebot im Bereich Regionaldaten Vorlage: 368/2014

Sachlage: Das Statistische Landesamt hat sein Regionaldatenangebot im Internet um das „Kommunal-datenprofil“ erweitert. Dieses neue Angebot enthält vergleichend für die verbandsfeien Gemeinden und Verbands-gemeinden eines Landkreises eine Vielzahl interessanter Daten zu acht verschiedenen Themengebieten (z.B. Bevölkerung, Arbeitsmarkt, kommunale Finanzen). Zusätzlich finden sich in diesem neuen Angebot zusammengefasst interessante Ergebnisse für den jeweiligen Kreis. Damit soll das Kommunaldatenprofil einen Überblick über regionale Strukturen und Entwicklungen sowie über regionale Potenziale geben. Sie finden das Kommunaldatenprofil unter: http://www.statistik.rlp.de/regionaldaten/regionen-im-vergleich/verbandsgemeindeebene/ zur Kenntnis genommen

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 8 von 25

zu 1.4 Mitteilungen der Verwaltung

Vorlage: 388/2014 Sachlage: Der Bürgermeister teilte das vorläufige Wahlergebnis der Wahl zum Beirat Migration mit und wies darauf hin, dass in der nächsten Stadtratssitzung 2 weitere Mitglieder benannt werden. Vorläufige Sitzverteilung: Liste ATM : Dogan, Tolga Zengin, Elvan Kekec,Gül Liste BML : Aydin, Hasan Bayraktar, Naim Liste ILB: Kilicaslan, Ayse zur Kenntnis genommen

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 9 von 25

zu 2 Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO

Vorlage: TOP 2/1/1 Sachlage: Nach den Bestimmungen des § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme und Verwendung von Spenden zu entscheiden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurden diese bereits der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) angezeigt. Die Auflistung der einzelnen Spenden erfolgte als Tischvorlage. Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Annahme und Verwendung der Spenden zu.

einstimmig beschlossen Ja 29

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 10 von 25

zu 3 Kreissenioenbeirat Mayen -Koblenz

Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin und ei nes Stellvertre-ters/Stellvertreterin aus dem Bereich der Stadt Ben dorf Vorlage: 355/2014

Sachlage:

Gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Bildung eines Senioren-beirates sind die großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreie Stadt Bendorf und die Verbandsgemeinden jeweils durch ein ordentliches und ein stellvertretendes von den Stadt-räten gewähltes Mitglied im Kreisseniorenbeirat vertreten.

Die CDU-Fraktion schlägt als ordentliches Mitglied, Herrn Hajo Stuhlträger, vor.

Die SPD-Fraktion schlägt als stellvertretendes Mitglied, Frau Hedi Schenk, vor.

Entsprechend der VV Nr. 2 zu § 40 GemO ist dieser Ratsbeschluss eine Wahl. Die Verwal-tung empfiehlt offene Abstimmung. Beschlussvorschlag: a) Der Stadtrat beschließt die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. b) Der Stadtrat schlägt für den Kreisseniorenbeirat des Landkreises Mayen-Koblenz Herrn Hajo Stuhlträger und als Stellvertretendes Mitglied, Frau Hedi Schenk, vor. einstimmig beschlossen Ja 30

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Integrationskonzept Vorlage: 364/2014

Sachlage: Im Mai 2013 wurde mit einer Eröffnungsveranstaltung der Start für ein Integrationskonzept für die Stadt Bendorf gegeben. Das vom Ministerium eingesetzte Beratungsunternehmen Schneiders, das 24 Gebietskörperschaften im Land bei diesem Prozess begleitet hat, unter-stützte uns dabei, sowie auch die Landes-AG der Beiräte für Migration (agarp). Ein Steuerungskreis wurde gebildet, in dem die Fraktionen im Stadtrat, der AWO-Migrationsdienst, der Beirat Migration und Vertreter der Verwaltung, sowie die Vertreter des Landesmigrationsbeirates und Ministeriums mitarbeiteten. Bei den thematischen Schwer-punkten wurden zwei Untergruppen/Arbeitsgruppen gebildet (Sprache/Bildung und Partizipa-tion). Dies alles ist in das Konzept miteingeflossen. Hinzu kommen die auf Bendorf bezogenen Teile des Kreisintegrationskonzeptes und das vom Kreis einstimmig beschlossene und von allen Parteien getragene Leitbild Integration. Das Integrationskonzept soll die Basis unserer zukünftigen Integrationsarbeit bilden und re-gelmäßig fortgeschrieben und ergänzt werden. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt das beiliegende Integrationskonzept für die Stadt Bendorf als erste Grundlage für die zukünftige Integrationsarbeit. einstimmig beschlossen Ja 29

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zu 5 Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rö merstraße /

Bachstraße“ der Stadt Bendorf im beschleunigten Ver fahren nach § 13a BauGB Vorlage: 363/2014

Sachlage: Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes stellt der Vorsitzende fest, dass bei keinem mitberatenden und mitbeschließenden Ratsmitglied ein Sonderinteresse vorliegt. In dem Innenbereich zwischen Bachstraße und Römerstraße befinden sich Grundstücksflä-chen, die im Rahmen der Stadtsanierung und im Rahmen der weiteren Entwicklungsplanung der Innenstadt von der Stadt Bendorf erworben wurden. Die alte und desolate Bebauung auf diesen Grundstücken wurde beseitigt. Zwischenzeitlich liegt ein Konzept für eine Neuord-nung des Blockbereiches vor, zu dessen Umsetzung der bestehende Bebauungsplan geän-dert werden muss. Es ist vorgesehen, sowohl die Baulücke in der Bachstraße als auch in der Römerstraße durch eine Wohnbebauung zu schließen. Notwendige Stellplätze sollen in die-sem Bereich in einer Tiefgarage angelegt werden. Zudem soll die bisher öffentliche Tiefga-rage wegen mangelnder Nutzung privatisiert und in die neue private Stellplatzanlage einbe-zogen werden. Nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Da es sich bei dem Plan um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, im Geltungsbereich eine zulässige Grundfläche (GRZ nach der Baunutzungsverordnung) von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, das Planvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht nach dem UVPG be-gründet und keine Beeinträchtigung eines europäischen Vogelschutzgebietes gegeben ist, liegen die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Planverfahren nach § 13a BauGB vor. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen werden. Von dieser Möglichkeit wird im vorliegenden Planverfahren Gebrauch gemacht. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-gung soll verzichtet werden, die Öffentlichkeit hat aber im Rahmen der Auslegung Gelegen-heit, sich über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerstraße / Bachstraße“ zu infor-mieren und Anregungen vorzutragen. Durch die geplante Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird der Inhalt des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bendorf nicht berührt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4.11.2014 mit der Thematik beschäftigt und empfiehlt dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussfassung. Beschlussvorschlag: Nach Feststellung durch den Vorsitzenden, dass bei keinem mitberatenden und mitbeschlie-ßenden Ratsmitglied ein Sonderinteresse vorliegt, beschließt der Stadtrat:

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Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der vorliegenden aktuellen Fassung, soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerstraße / Bachstraße“ für das in der Anla-ge durch eine schwarze unterbrochene Linie skizzierte Plangebiet aufgestellt werden. Es wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerstraße / Bachstra-ße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird dabei von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird nach dieser Vor-schrift von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen. einstimmig beschlossen Ja 30

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 14 von 25

zu 6 Entwicklung des Denkmalareals Sayner Hütte

Vorlage: 351/2014/1 Entwicklung des Denkmalareals Sayner Hütte a) Geschichtlicher Abriss Die Sayner Hütte wurde um das Jahr 1770 durch den Kurfürsten Clemens Wenzeslaus ge-gründet. Im Jahr 1815 ging die Sayner Hütte mit dem Rheinland an die preußische Krone über. Diese verfügte damit neben Gleiwitz und Berlin über eine dritte Eisengießerei. Im Jahr 1830 wurde die Gießhalle fertiggestellt. Mit ihren gusseisernen Tragwerk und vielen technischen Innovationen steht sie für eine epochale Entwicklung der Baugeschichte. 1926 wurde die Sayner Hütte stillgelegt und gelangte 1927 in das Eigentum der Stadt Ben-dorf. Im Jahr 1976 wurde die vom Abriss bedrohte Hüttenanlage von dem Unternehmer Heinrich Strüder erworben und für seine Unternehmenszwecke saniert. Im Jahr 2004 hat die Stadt Bendorf nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung das Areal er-worben (die Barockgebäude, das Arkadengebäude, die Direktorenvilla und der Erzplatz wa-ren noch im Eigentum der Stadt) um die Gießhalle vor dem Verfall zu bewahren und den gesamten Komplex einer neuen (öffentlichen) Nutzung zuzuführen. Am 27. August 2010 wird die Sayner Hütte von der Bundesingenieurkammer als „Histori-sches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. b) Bisherige Maßnahmen seit Übernahme durch die Sta dt Bendorf. Nach dem Erwerb der Gießhalle und der Zusammenführung der Grundstücke des ehemali-gen Hüttenareals wurden erste Maßnahmen und Prioritäten festgelegt. Nach den Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger und dem Touristischen Rahmenplan der Stadt Bendorf der Fa. Reppel und Partner aus den 90er Jahren sollte die Sayner Hütte für kultur-touristischen Zwecke genutzt werden. Ein Finanzierungsgespräch im Jahr 2005 erbrachte ein Budget von 5,5 Mio. €, vorwiegend für Sanierung und Gebäudesicherung. Als erstes wurden Ordnungsmaßnahmen durchgeführt und nicht denkmalrelevante Gebäude und Aufbauten abgerissen. Dies betraf vor allem die Gebäude auf dem oberen Erzplatz die als Schlichtwohnungen in den 50ger Jahren gebaut wurden und lange als Obdachlosenun-terkünfte gedient hatten. Weiter wurde auch die sogenannte Wilkins-Villa seitlich vor der Westfassade der Gießhalle abgerissen. 2006 wurde die bereits baufällige Direktorenvilla an das Künstlerehepaar Ternes/Nathe ver-kauft, die seither das Gebäude denkmalgerecht saniert haben. In den Jahren 2007 und 2008 wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Wei-terbildung und Kultur Rheinland-Pfalz ein landesweiter interdisziplinärer Studentenwettbe-werb durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in die weiteren Planungen einbezogen. Bei die-sem Wettbewerb konnte Prof. Dr. Karl Ganser als Berater der Stadt Bendorf gewonnen wer-

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den, der sich im Ruhrgebiet einen Namen gemacht hat, durch zahlreiche Umwandlungen von Industriekomplexen in Kulturstätten. Seither wurden zahlreiche Arbeitstreffen mit Prof. Dr. Ganser durchgeführt. Im Jahr 2009 wurde das Außengelände zwischen Gießhalle und der Krupp’schen Halle (Hüt-tenpark) neu gestaltet. Die symmetrisch angelegten Wegeachsen nehmen dabei die Barocke Grundstruktur der Anlage wieder auf. Nach dem Grundsatz von Prof. Ganser „Karg und Edel“ wurde mit einfachen Materialien wie Sichtbeton und heimischen Rheinkies gearbeitet. Die Erneuerung der Saynbachmauer im Winter 2012 war eine wesentliche infrastrukturelle Voraussetzung für die Sanierung der Gießhalle, da die Mängel der alten Mauer die Befahr-barkeit durch großes Baugerät nicht zuließ. In den Jahren 2010 bis 2011 erhielten die Barockgebäude neue Schieferdächer um die Ge-bäude in der Substanz zu erhalten. Beim Gebäude Sayner Hütte 6 zeigten sich allerdings größere Schäden im Mauerwerk, das Haus drohte einzustürzen. Daher musste anders als zunächst geplant hier eine umfangreiche Mauer- und Gebäudesanierung erfolgen, die 2013 mit dem Anstrich des Gebäudes vorerst abgeschlossen werden konnte. Im Inneren der Ba-rockgebäude erfolgte noch kein Ausbau. Die Gießhalle zeigte, anders als beim Erwerb des Areals vermutet, deutliche Baumängel in der gusseisernen Tragkonstruktion auf. Im Jahr 2007 wurde gutachterlich festgestellt, dass die Halle nicht mehr genutzt werden darf und das Tragwerk unbedingt einer Sanierung be-darf. Er erfolgten Sanierungsplanungen in 3 Bauabschnitten. Diese konnten von 2011 bis 2014 durchgeführt werden. Die Tragwerksanierung konnte mit der Sanierung der gläsernen Westfassade dieser Tage abgeschlossen werden. Für den denkmalgerechten Rückbau und den Ausbau zum Besucherzentrum erfolgen seit 2013 intensive Planungen und Abstimmungsgespräche mit Architekten, Fachbüros, Fach- und Förderbehörden. Die Ergebnisse werden unter den nachfolgenden Tagesordnungspunk-ten vorgestellt. c) Bisherige Beschlusslagen und deren Umsetzung Der Stadtrat beschließ in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 das Vorkaufsrecht gem. § 32 des rheinland-pfälzischen Denkmal- und Pflegerechtes auszuüben. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 die Ausweisung der Denkmalzone Sayner Hütte. Die Rechtsverordnung über die Ausweitung einer Denkmalzone tritt am 6. No-vember 2004 in Kraft. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2004 den Erwerb der Sayner Hütte (ehem. Betriebsgelände RWE-Solution) und Übertragung von Teilflächen an Herrn Anton Wiedenmann zur Nutzung der Wasserkraftanlagen. Am 19. April 2005 fand ein Finanzierungsgespräch im Rathaus der Stadt Bendorf statt. Hier-bei wurde mit dem Land, dem Landkreis und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ein Fi-nanzvolumen von 5,5 Mio € vereinbart. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 31. Januar 2007 den Verkauf des Gebäudes Sayner Hütte 1 (Direktorenvilla).

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 16 von 25

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 den Bebauungsplan Sayner Hütte. Am 28. Februar 2011 wurde das touristische Entwicklungskonzept Sayner Hütte durch die Fa. Institut für Freizeit- und Tourismusberatung GmbH Köln vorgestellt und vom Bau- und Planungsausschuss und Wirtschaftsförderungsausschuss als weitere Handlungsanleitung beschlossen. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 21. August 2012 über die Satzung und Zusatz-vereinbarung zur Gründung der Stiftung Sayner Hütte. Die Stiftung wird durch Beschluss des Ministerrates am 9. Oktober 2012 formal gegründet. Durch weiteren Beschluss des Stadtra-tes am 20.05.2014 wird die Zusatzvereinbarung bis Ende 2016 erneuert. Am 5. September 2013 fand ein weiteres Finanzierungsgespräch in Bendorf statt. Hierbei konnten weitere Finanzierungsmittel mit einem Gesamtvolumen von 2.160.000 € vereinbart werden. Die Finanzierung wird benötigt zur Sanierung des 3. Bauabschnittes der Gießhalle Sayner Hütte und zum Umbau der Krupp’schen Halle zum Besucherzentrum. Fördergeber sind das Land, der Landkreis (Wirtschaftsförderungsgesellschaft) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 29.10.2013 über die Sanierung des 3. Bauab-schnitts der Tragwerkssanierung der Gießhalle und des Umbaus der Krupp’schen Halle zum Besucherzentrum und stellt die dafür erforderlichen Mittel bereit. d) Projektfinanzierung (ohne die nachstehenden Förd eranträge) Finanzierung inklusive der noch anstehenden Investitionen Besucherzentrum Grunderwerbskosten 138.000 € Planungskosten 95.000 € Außenanlagen (Hüttenpark) 1.436.000 € Gießhalle 3.400.000 € Kupp’sche Halle 2.240.000 € Barockgebäude 6 und 14 701.000 € Gesamt 8.010.000 € Kostenträger der vorstehenden Maßnahmen Innenministerium (Städtebauförderung) 3.465.000 € Wirtschaftsministerium (Strukturförderung) 497.350 € GDKE (Denkmalpflegemittel) 1.134.000 € Bundesmittel (Denkmalpflegemittel) 249.250 € Deutsche Stiftung Denkmalschutz 121.300 € Wirtschaftsförderungsgesellschaft 1.100.000 € Stadt Bendorf (Eigenanteil) 1.443.100 € Gesamt 8.010.000 €

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e) Förderanträge In Abstimmung mit der Stiftung Sayner Hütte den Stiftern (Land, Kreis und Stadt) wurden folgende Förderanträge für weitere Maßnahmen in 2015 – 2017 gestellt:

Förderantrag 1

Denkmalschutz-Sonderprogramm V des Bundesbeauftragt en für Kultur und Medien Gegenstand des Förderantrages: Sanierung der Gebäudesubstanz des Comptoirs (Sayner Hütte 14) Bundesförderung: 135.000 € Landesanteil Denkmalpflege: 133.000 € Eigenanteil Stadt Bendorf: 57.000 € Gesamtantragssumme: 325.000 € Zeitraum: 2016

Förderantrag 2

Förderprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus 2014, Bundesprogr amm des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Städtebauförderung) Gegenstand des Förderantrages 1) Erneuerung des Bodens der Gießhalle 400.000 € 2) Sanierung, Umbau und Inszenierung des Hochofens 1.600.000 € 3) Umbau des Arkadengebäudes (Sayner Hütte 20) 500.000 € Gesamtantragssumme: 2.500.000 € Finanzierung: Bundesförderung: 2.250.000 € (90% bei Gemeinden mit Haushaltsnotlage) Eigenanteil der Stadt Bendorf: 250.000 € Zeitraum 2015 bis 2017

Förderantrag 3

Förderprogramm: Europäischer Fond für regionale Ent wicklung (EFRE) Gegenstand des Förderantrages: 1) Beleuchtungskonzept Gießhalle und Hüttenpark 340.000 € 2) Installation eines Audio-Guides 65.000 € 3) Marketingkonzept/-maßnahmen 35.000 € Gesamtantragssumme: 440.000 € Finanzierung: EFRE-Mittel: 220.000 € Landesdenkmalpflege: 70.000 € WFG: 70.000 € Freundeskreis Sayner Hütte: 20.000 € Eigenanteil der Stadt Bendorf: 60.000 €

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 18 von 25

Zeitraum bis 30. Juni 2015 Für den Erwerb der Brückenhäuser sind für den Haushalt 2015 250.000 € angemeldet. Da es im Rahmen des Enteignungsverfahrens eventuell möglich ist, die Gebäude in den Vor-verhandlungen zu erwerben, ist diese Summe für den Erwerb erforderlich. Ob die Summe tatsächlich benötigt wird, ist jedoch derzeit nicht absehbar. Weitere Sachlage: Zu dem in der Sachlage genannten Förderantrag 2 wurde der Verwaltung am 20. November 2014 durch das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) telefonisch mitge-teilt, dass die Stadt Bendorf aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus eine Investitionssumme von 2,5 Millionen Euro (Förderung 90 % = 2,25 Millionen Euro) er-halten soll. Beigefügt ist der eingestellte Pressetext auf der Homepage des Bundesministeriums für Bauen und Umwelt. Der Förderantrag 1 „Denkmal Sonderprogramm V“ wird nach mündlicher Auskunft des Bun-desverwaltungsamtes für das Jahr 2016 in der beantragten Höhe (Investitionssumme 325.000 Euro) bewilligt werden. Aufgrund der vorstehenden Mitteilungen wurde in Absprache mit dem Fachbereich 2- Finan-zen der Haushaltsplanentwurf um die vorgenannten, bisher noch nicht veranschlagten geför-derten Maßnahmen, erweitert. Für das Förderprogramm 2 „Nationale Projekte des Städtebaus“ müssen daher folgende zusätzliche Veranschlagungen erfolgen: Haushaltsjahr 2015 Veranschlagung Haushalt Eigenanteil der Stadt Ben-

dorf Ausgaben (Investition) 500.000 € 50.000 € Einnahmen (Förderung) 450.000 € Haushaltsjahr 2016 Veranschlagung Haushalt Eigenanteil der Stadt Ben-

dorf Ausgaben (Investition) 1.000.000 € 100.000 € Einnahmen (Förderung) 900.000 € Haushaltsjahr 2017 Veranschlagung Haushalt Eigenanteil der Stadt Ben-

dorf Ausgaben (Investition) 1.000.000 € 100.000 € Einnahmen (Förderung) 900.000 € Die Verwaltung wurde durch das Amt für Bundesbau aufgefordert, bis zum 4. Dezember 2014 einen Zuwendungsantrag zu stellen, in dem Planunterlagen mit Kostenberechnungen vorgelegt werden. Das BBSR fordert einen eindeutigen Stadtratsbeschluss zur Übernahme der Eigenanteile aus dem Förderantrag 2.

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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die vorgenannten Maßnahmen weiterzuverfolgen. Der Stadtrat beschließt, das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, zusätz-lich im Produkthaushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Etwaige Anträge: Die SPD-, die CDU- und die GRÜNE-Fraktion beantragten den Be-schlussvorschlag so abzuändern wie die Verwaltung es vorschlägt. Beschluss: gemäß Antrag und gemäß Beschlussvorschla g Abstimmungsergebnis: zum Antrag: 27 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 2 Enthaltungen zum Beschlussvorschlag: 27 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stim me / 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen zu 7 Nutzungskonzept, Marketingkonzept und Wirtschaftlic hkeitsberec h-

nung Sayner Hütte Vorlage: 352/2014/1

Sachlage: Das Nutzungskonzept, Marketingkonzept und die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden am 11. November 2014 in einer gemeinsamen Sitzung von Bau- und Planungsausschuss und Wirtschaftsförderungsausschuss von einem Vertreter der Firma Projekt 2508 aus Bonn aus-führlich vorgestellt. Die vorgenannten Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat die vorgestellten Konzepte als weite-re Handlungsanleitung für die Entwicklung des Denkmalareals Sayner Hütte zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die vorgenannten Konzepte als weitere Handlungsanleitung für die Entwicklung des Denkmalareals Sayner Hütte. mehrheitlich beschlossen Ja 27 Nein 3

Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf/Rhein vom 25.11.2014 Seite 20 von 25

zu 8 Beleuchtungskonzept Sayner Hütte

Vorlage: 353/2014/1 Sachlage: Das Beleuchtungskonzept Sayner Hütte wurde im Zusammenhang mit der Akquise europäi-scher Fördermittel (EFRE) erstellt. Die Firma Licht Kunst Licht aus Bonn wurde mit den Vor-planungen beauftragt. Das Grundkonzept ist als Anlage beigefügt. In der gemeinsamen Sitzung von Bau- und Planungsausschuss und Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 11. November 2014 wurde dem Stadtrat empfohlen, die Lichtplanung Sayner Hütte zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die vorgestellte Lichtplanung Sayner Hütte um zusetzten. Etwaige Anträge: Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Ja 27 Nein 2 Enthaltung 1 zu 9 Vorstellung der Planung des Besucherzentrums Sayner Hütte

Vorlage: 354/2014/1 Sachlage: Der Ausbau der Sayner Hütte zum Besucherzentrum wurde durch das Architekturbüro Hein-rich & Steinhardt aus Bendorf im Entwurf geplant. Die Planungen sind abgestimmt mit dem Nutzungskonzept Sayner Hütte. Damit die Grundlagen für eine sinnvolle Planung vorliegen, wurden bereits einige Fachexpertisen in Auftrag gegeben. So z. B. eine bauphysikalische Untersuchung. Die Planung des Besucherzentrums wurde in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Pla-nungsausschusses und des Wirtschaftsförderungsausschusses am 11. November 2014 durch den Architekten Thomas Steinhardt ausführlich vorgestellt. Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat, den Ausbau des Besucherzentrums auf der Grundlage der beigefügten Planung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, den Ausbau des Besucherzentrums auf der Grundlage der beigefüg-ten Planung durchzuführen. mehrheitlich beschlossen Ja 27 Nein 2 Enthaltung 1

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zu 10 Jahresabschluss der Stadtwerke Bendorf zum 31. Deze mber 2013

Vorlage: 356/2014 Sachlage: Die Stadtwerke Bendorf haben das Jahr 2013 mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen: Bilanzsumme Wasserwerk 7.107.475,85 € Bilanzsumme Abwasserwerk 17.458.896,18 € Bilanzsumme Schwimmbad 2.191.027,77 € Bilanzsumme Bauhof 1.306.009,57 € Jahresgewinn Wasserwerk 58.462,55 € Jahresgewinn Abwasserwerk 124.213,61 € Jahresverlust Schwimmbad 202.053,58 € Jahresverlust Bauhof 143.871,65 € Die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserwerk, Schwimmbad und Bauhof wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach und Partner geprüft. Die Schlussbesprechung fand in der Sitzung des Werkausschusses am 13. November 2014 statt. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat im Sinne des Beschlussvorschlages zu verfahren. Je eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sind zu Ihrer Information als Anlage beigefügt Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserwerk, Abwasser-werk, Schwimmbad und Bauhof zum 31. Dezember 2013 festzustellen und zu genehmigen. Er beschließt weiter, die Gewinne des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes in Höhe von 58.462,55 Euro, bzw. 124.213,61 Euro der Allgemeinen Rücklage zur Verstärkung des Ei-genkapitals zuzuführen. Die Verluste des Schwimmbades und des Bauhofes in Höhe von 202.053,58 Euro und 143.871,65 Euro sollen auf neue Rechnung vorgetragen und durch den Haushalt der Stadt Bendorf ausgeglichen werden, wobei für das Schwimmbad nur ein Aus-gleich des ausgabewirksamen Verlustes in Höhe von 171.219,83 Euro erfolgen soll. einstimmig beschlossen Ja 29

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zu 11 Kalkulation und Festsetzung der Gebührensätze für d en Winterdienst

und die Straßenreinigung (Sommerreinigung) für die Jahre 2014 und 2015 Vorlage: 357/2014

Sachlage: In seiner Sitzung vom 26.11.2013 hat der Stadtrat die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bendorf beschlossen. Straßenreinigung ist der Oberbegriff, damit gemeint im Sinne des Landesstraßenge-setzes sind der Winterdienst und die sogenannte Sommerreinigung. Es wurden die betroffenen Straßen festgelegt und es wurde beschlossen, dass für die Sommerrei-nigung und den Winterdienst Gebühren erhoben werden. Näheres hierzu kann auch den textlichen Erläuterungen zur Kalkulation entnommen werden, siehe Anlage. Nach § 7 Abs. 2 der vorgenannten Satzung werden die Reinigungsgebührensätze durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt.

Mit der Sommerreinigung haben die Stadtwerke zum 01. Januar 2014 begonnen und man kann feststellen, dass die Reinigung mit sehr großem Erfolg durchgeführt wird. Alle betroffenen Straßen machen einen sehr sauberen Eindruck und man sieht einen deutlichen Unterschied zu den Straßen, die nicht in die öffentliche Straßenreinigung einbezogen worden sind. Die Straßen in der Innenstadt werden zweimal wöchentlich (montags und freitags) und die Straßen ab den Einmündungen Alter Weg/Im Andorf in Richtung Sayn, einschließlich des Bereiches Altsayn (Abteistraße, Brexstraße), werden einmal wöchentlich (donnerstags) gereinigt.

Die Gebührenerhebung unterliegt dem Kostendeckungsprinzip. Grundlage für die Ermittlung der Reinigungsgebührensätze ist eine Kalkulation. Die gebührenfähigen Kosten sind zur Feststellung des Gebührensatzes für die jewei-lige Reinigung durch die Summe der Maßstabseinheiten (durch die Satzung wurde sich für den Frontmetermaßstab entschieden) zu teilen.

Es galt daher nun, im Jahr 2014 alle gebührenpflichtigen Grundstücke und deren Frontmeterlänge zu ermitteln. Betroffen sind nicht nur die unmittelbar angrenzenden Grundstücke, sondern auch die sogenannten Hinterlieger, die von der Straße er-schlossen werden. Für den Winterdienst wurden letztlich rd. 2.450 Gesamtgrundstücke mit 62.668 Frontmetern ermittelt und in der EDV erfasst, für die Sommerreinigung waren es rd. 570 (11.509 m, gewichtet wegen tlw. zweimaliger Reinigung 16.728 m).

Nach der Ermittlung der erforderlichen Maßstabsdaten wurden nun die gebührenfä-higen Kosten ermittelt; somit konnte dann die Kalkulation für den jeweiligen Gebüh-rensatz durchgeführt werden.

Da es sich bei den errechneten Kosten um Mittelwerte handelt, schlagen wir vor, die Gebührensätze für mehrere Jahre (2014 und 2015) festzusetzen. Den betroffenen Grundstückseigentümern bringt diese Vorgehensweise mehr Verlässlichkeit, was auch im Innenverhältnis für die evtl. Abrechnung mit Mietern von Vorteil ist.

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Die Kalkulationen und Erläuterungen dazu sind als Anlage zur Kenntnisnahme beige-fügt.

Die Beschlussempfehlung des Werksausschusses wird in der Sitzung bekanntgege-ben.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, a) die Kalkulationen für den Winterdienst und die Sommerreinigung zur Kenntnis

zu nehmen und

b) den Gebührensatz für die -Sommerreinigung für die Jahre 2014 und 2015 auf 5,50 € pro Meter und Jahr bei einmaliger Reinigung pro Woche und 11,-- € pro Meter und Jahr bei zwei-maliger Reinigung pro Woche sowie - für den Winterdienst für die Jahre 2014 und 2015 auf 1,03 € pro Meter und Jahr festzusetzen

einstimmig beschlossen Ja 30

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zu 12 Einwohnerfragestunde

Vorlage: 106/2014 Sachlage: Entsprechend § 21 der Geschäftsordnung des Stadtrates findet am Ende jeder öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde statt. Es können Fragen, Anregungen oder Vorschläge im Rahmen dieser Einwohnerfragestunde vorgebracht werden. Fragen: ./. zur Kenntnis genommen Gez. gez. Michael Syré Daniela Metzing Vorsitzender Protokollführer