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ÖPUL 2007 – 2013 Änderungen gegenüber der Einreichversion Maßnahmenerläuterungen werden an jeden Betrieb mit dem MFA 2008 versendet

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ÖPUL 2007 – 2013Änderungen gegenüber der Einreichversion

Maßnahmenerläuterungen werden an jeden Betrieb mit dem MFA 2008 versendet

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Genehmigungsprozess des ÖPUL 07`

Programm in Brüssel vom ELER-Ausschuss am 19.September genehmigt Zwischen Einreichversion (Jänner 07´) und genehmigter Version im September

wurden einige wesentliche Änderungen durchgeführt:

Vergleich mit Maßnahmen anderer Mitgliedsstaaten (Bsp.: Steilflächenmahd,

Salzburger Regionalprojekt) ergab in Österreich wesentlich höhere Prämien

ÖPUL muss über die Anforderungen von Cross Compliance hinausgehen

(Bsp.: Nitratrichtlinie – 170kg N/ha)

Generelle Diskussion (auch national) über Leistungsabgeltungen

(„Intensivierungsprogramm“,...)

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Hinweise Auszahlung ÖPUL 07´(+AZ) voraussichtlich Mitte Dezember 2007524 mio € sind für das ÖPUL 07 vorgesehen

Storno von Maßnahmen bzw. Ausstieg nachträglich möglich

Mit Herbstantrag 2008 letzte Möglichkeit zum Programmeinstieg Mit Herbstantrag 2009 letzte Möglichkeit zum Umstieg in höherwertige

Maßnahmen (z.B. von Düngeverzicht in Bio)

Möglichkeit der vorsorglichen Beantragung der

Weide-/Auslaufmaßnahmen beim Herbstantrag 2007 für alle Betriebe

Leerformulare sind heute erhältlich bzw. liegen auf der BBK auf oder

unter www.ama.at Abgabe für Begrüner bis 15.Oktober; Sonstige: 15.November

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Biologische Wirtschaftsweise Max. 2 GVE/ha LN Max. 150 kg N/ha LN (feldfallend)

d.h. lagerfallend: +13% (=169,5kg N) bei Gülle, +9% (=163,5 kg N) bei Mist Düngeraufzeichnungen (wie bei MFA 07 bereits ausgeteilt)

Kleinerzeugerregelung (offen): Umstiegsmöglichkeit von Bio auf niederwertigere Maßnahme entfällt sanktionsloser Ausstieg

Mind. 5% der Grünland-Mähflächen mit max. 2 Nutzungen (Häckseln ist keine Nutzung; Nachweide nach 15. September erlaubt)

Neueinsteiger: Kontrollvertrag bis 31.1.+ Biokurs bis 31.Mai des 1. Jahres Kontrollkostenzuschuss: Antrag mit Auszahlungsmitteilung Prämie: Grünland + Ackerfutter: < 0,5 RGVE/ha 110 €/ha

≥ 0,5 RGVE/ha 240 €/haAckerfläche: 285 €/ha

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Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (UBAG) Max. 2 GVE/ha LN Max. 150 kg N/ha LN (feldfallend) aus Wirtschafts- und Mineraldünger +

schlagbezogene Aufzeichnungen (Menge und Zeitpunkt der Ausbringung,...) Mineraldüngereinsatz erlaubt (ACHTUNG: bis max. 150 kg N) Mind. 5% der Grünland-Mähflächen mit max. 2 Nutzungen (Häckseln zählt

nicht zur Nutzung; Nachweide nach 15.September erlaubt)

ACKER: Ab 5 ha Ackerfläche: max. 75% Getreide/Mais Max. 66% von einer Kultur (unabhängig von d. Größe d. Ackers)

Ausgenommen Ackerfutter (z.B. Wechselwiesen, Kleegras, Klee,...) Mind. 2% Blühflächen (Mindestbreite 2,5m; keine Nutzung erlaubt, Häckseln

frühestens ab August, aber mind. 1 mal; Umbruch frühestens ab 1.9.)

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Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (UBAG)

Prämien:

Grünland + Ackerfutter: < 0,5 RGVE/ha 50 €/ha

≥ 0,5 RGVE/ha 100 €/ha

Ackerfläche: 85 €/ha

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Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen

Zusatzmaßnahme zu UBAG Möglichkeit der einmaligen Flächenspritzung auf 10% im

Verpflichtungszeitraum gestrichen Verzicht auf Mineraldünger und chem. Pflanzenschutz

(Einzelpflanzenbekämpfung erlaubt) Spritzgeräteüberprüfung bei Anbau von Erdäpfel, Zuckerrübe, Gemüse,

Heil- und Gewürzpflanzen, Sämereien-vermehrung, Mohn, Kümmel,

Mariendistel, Lein, Lupine, Erdbeeren, Zierpflanzen, Baumschulen Prämie (incl. UBAG):

Grünland + Ackerfutter ≥ 0,5 RGVE/ha: 150 €/ha

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Tierschutzmaßnahme (Weide/Auslauf)

Maßnahme wird derzeit nur in Vbg, T und Kärnten angeboten Entscheidung ob Maßnahme auf Salzburg ausgedehnt wird, erst im

März 2008 Vorsorgliche Beantragung mit Herbstantrag 2008 möglich Maßnahme ist auch mit Bio kombinierbar

Förderungsvoraussetzungen: Teilnahme mit mind. 2 RGVE/Betrieb Ganzjährig tierhaltender Betrieb Verfügbarkeit von Ställen im Winter Teilnahme mit jeweils allen Tieren einer oder mehrerer Kategorien Rinder ab ½ Jahr förderbar Auswertung über Rinderdatenbank

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Tierschutzmaßnahme – Auslaufhaltung

Mind. 3 Tage Auslauf pro Woche – ganzjährig Mind. 3m²/RGVE befestigte Auslauffläche (betoniert oder asphaltiert)

bei 2 Ausgängen; mind. 5m²/RGVE befestigte Auslauffläche bei 1

Ausgang Max. 50% Auslaufüberdachung Zugang zu Tränke und Bürste Dokumentation der Auslaufgewährung („Weideblatt“) Meldepflicht bei Unterbrechung innerhalb von 10 Tagen an AMA

Prämie:

40 €/RGVE

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Tierschutzmaßnahme - Weidehaltung Für Heimbetriebe über 900m: Mindestens 130 Tage/Jahr

Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon mind. 110 Tage/Jahr Weide Für Heimbetriebe unter 900m: Mindestens 160 Tage/Jahr

Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon mind.120 Tage/Jahr Weide Weidehaltung zwischen 1.4. Und 15.11. Alpungsdauer uneingeschränkt anrechenbar Max. 4 GVE/ha förderbar; Codierung der Weideflächen (FW) im MFA Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Tränke und Unterstellmöglichkeit

(oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall) Dokumentation der Weidehaltung und Bewegungsmöglichkeit

(„Weideblatt“) Meldepflicht innerhalb von 10 Tagen, wenn Gesamtdauer unterbrochen

wird Prämie: 60 €/RGVE

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Steilflächenmahd

Verpflichtungsdauer 7 Jahre bzw. mindestens bis 2013 Aufforstungsverbot auf den Steilflächen Verzicht auf Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung auf den

Steilflächen Max. 2 GVE/ha Auf zumindest 5% der Flächen zw. 25-35% Hangneigung (M1) max. 2

Nutzungen + erste Mahd auf diesen 5% frühestens am 15.Juni Auf zumindest 5% der Flächen zw. 35-50% und > 50% (M2+M3) max. 2

Nutzungen + erste Mahd auf diesen 5% frühestens am 30.Juni Keine Beweidung vor der ersten Mahd auf den 5% 2-Nutzungsflächen Prämie: M1: 105 €/ha

M2: 230 €/ha

M3: 370 €/ha

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Bewirtschaftung von Bergmähdern

Lage der Fächen über der örtlichen Dauersiedlungsgrenze Zumindest jedes zweite Jahr 1-malige Mahd und Verbringung des

Mähgutes Maximal 1 Mahd pro Jahr Verzicht auf Beweidung (Nachweide nach dem 15.August ist

zulässig) Prämie:

Mahd mit Traktor 350€/ha

Mahd mit Motormäher 430€/ha

Mahd mit Sense 700€/ha

Maßnahme ist nicht kombinierbar!!

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UNVERÄNDERT

Alpung und Behirtung Seltene Nutztierrassen Erhaltung von Streuobstbeständen Naturschutz:

Auf Laufzeitende achten; Bei offener Verpflichtung bzw. wenn bereits

Begutachtung erfolgte Herbstantrag stellen Projektbestätigung für Begutachtete werden Anfang Oktober versendet Neueinstieg frühestens für 2009 möglich (HA 2008); Antrag auf

Begutachtung bis 31.5. erforderlich (Formulare auf BBK oder bei der

Naturschutzabteilung des Landes)Zustimmungserklärungfür Düngeberechung - m³ Grubenraum und m² Festmistlagerplatz

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Tiertransportunternehmergenehmigung inkl.Befähigungsnachweis

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Grundsätzliches

„Zulassung“ zum Tiertransport für Landwirte aufgrund der EU-Verordnung

01/2005 notwendig (Umsetzung mittels österreichischem Tiertransportgesetz

vom 31.7.2007) Tiertransportunternehmergenehmigung und Befähigungsnachweis in der

Regel notwendig für „kurze“ Beförderungen (>65km; <8 Std.) = Art. 10 der

EU-VO 1/2005 Bis 31.12.2007 gibt es eine Übergangsregelung zum Tiertransport für

Personen die in einem landw. Betrieb praktisch tätig sind.

Ansonsten ist ein 8-stündiger Kurs (inkl. Test) zu absolvieren. Für Transporte < 65: Bestätigung über die Ausübung einer

landwirtschaftlichen Tätigkeit ist mitzuführen wird untentgetlich von der BBK

ausgestellt!

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Formular

Für jede Person die Transporte durchführt muss 1 Formular ausgefüllt

werden. ACHTUNG: Antragsteller muss zumindest seit 6 Monaten

Tiertransporte durchgeführt haben (und am LW-Betrieb praktisch tätig sein).

„Hauptransporteur“: Transportunternehmergenehmigung +

Befähigungsnachweis ankreuzen € 25,-

Jede zusätzliche Person am Betrieb: Befähigungsnachweis ankreuzen!

€ 5,- Leerformulare sind heute erhältlich und liegen auf der BBK auf

(Druckfehler auf Einladung)

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Stammdaten

Kreiseder Reinhard

Österreich

Österreich/Oberndorf

18.04.1981

Krispelstätt 8 Berndorf 5165

0664/1234567

BNR: 1234567 !!! (für jede weitere Person: a,b,c,...)

Für jede Person, die am Betrieb Transporte durchführt

Nur 1x/Betrieb auf „Haupttransporteur“ankreuzen

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Danke für die Aufmerksamkeit

Die Präsentation finden sie auf der Homepage www.lk-salzburg.at

Bezirksbauernkammer St. Johann

Informationsveranstaltung ÖPUL 2007