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info ÖZIV Bundesverband 55. Jahrgang Ausgabe 1/2016 Nr. 217 Inklusive Welt © Julian Haghofer

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info ÖZIV Bundesverband55. Jahrgang

Ausgabe 1/2016Nr. 217

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Editorial

Aus dem Inhalt

Vorwort .........................................................3

Kommentar Dr. Klaus Voget ............................5

Arbeitsmarkt ..................................................6

ÖZIV Bundesverband ......................................8

ÖZIV ACCESS .............................................. 12

Arbeitsassistenz ........................................... 14

ÖZIV SUPPORT Recht .................................... 16

Gastbeitrag Interview ................................... 18

ÖZIV SUPPORT ............................................ 21

ÖZIV Salzburg ............................................. 22

ÖZIV Kärnten .............................................. 24

ÖZIV Burgenland .......................................... 25

ÖZIV Tirol ................................................... 26

ÖZIV Wien ................................................... 30

Club 81 ....................................................... 31

ÖZIV Steiermark .......................................... 32

ÖZIV Vorarlberg ........................................... 37

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Vorwort

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Liebe Leserinnen und Leser!

Kürzlich las ich im aktuel-len Newsletter des NPO-Institutes einen Artikel zum Thema „Führen im Ausnah-mezustand: in Krisen handlungsfähig bleiben – am Beispiel der Flüchtlingskrise“.

Es wird von einer Studie und deren Ergebnissen berichtet. Fest steht, dass Krisen ihre eigene Logik haben, in denen gelernte Standardempfehlungen nicht immer hilfreich sind. Aussagen wie „Ich sollte doch ….., schaffe es aber nicht ….“ sind wenig hilfreich, verursachen jedoch häufig ein schlechtes Gewissen. Da mich der Artikel an manche Erlebnis-se im ÖZIV erinnert hat, möchte ich Ihnen folgende Handlungsempfehlungen nicht vorenthalten:

1. Orientiere Dich am Muster des Gelingens: nicht der Blick auf das Fehlerhafte, Problematische bringt uns weiter, sondern jener auf das Gute, auf die Erfolge, auf die wir stolz sein sollten.

2. Setze Regeln außer Kraft: viele Situationen erfordern Mut und Entschlossenheit. Es ist nicht immer die Zeit, „Paläste“ zu bauen. Oftmals müssen wir uns mit „Zelten“ begnügen. Flexi-bilität und Initiative können hilfreicher sein, als hierarchisches Denken und das ewige Ringen um Klarheit.

3. Achte auf Dich und Deine Grenzen: gute Selbst-fürsorge ist eine Voraussetzung für gutes Helfen und die Aufrechterhaltung der eigenen Hand-lungsfähigkeit!

4. Schütze Deine MitarbeiterInnen: nur wer sich er-holt, kann am nächsten Tag wieder sinnvoll helfen!

5. Akzeptiere Unvollkommenes und mache humor-voll Bekanntschaft mit Deiner eigenen Unvoll-kommenheit!

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, empfehle ich Ihnen das Buch „Leadership in Non-Profit-Organisa-tionen. Die Kunst der Führung ohne Profitdenken“ von Simsa und Patak.

Viel Spaß bei den nächsten Herausforderungen wünsche ich Ihnen & mir!

Herzlichst, Hedi Schnitzer-VogetTitelbild von Julian Haghofer, www.photography-julian.com

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Kommentar

Wieder einmal steht der erhöh-te Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Focus des medialen Interesses.Anlass dafür war eine Pressekon-ferenz von Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger, in der er sich mit der besorgniserregenden Entwicklung am Arbeitsmarkt für behinderte Arbeitssuchende kritisch auseinandersetzte.Neben einem Strauss von Vor-schlägen, wie man dieser Ent-wicklung begegnen könnte, vertrat er auch die Meinung, dass unter der Voraussetzung, dass die von ihm gemachten Vorschläge umgesetzt werden, er sich auch eine Aufhebung des besonderen Kündigungsschutzes vorstellen könne.Es kam wie es kommen musste. Die mediale Berichterstattung setzte sich kaum mit den Vor-schlägen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation auseinan-der, sondern konzentrierte sich fast ausschließlich auf die Frage der Aufhebung des Kündigungs-schutzes.Flugs wurden auch altbekannte Statements von den üblichen Befürwortern der Abschaffung zitiert und wieder aufgewärmt. Eine derart verkürzte Diskussi-on zu diesem Thema bringt uns allerdings nicht weiter, und daher

will ich hier in aller gebotenen Kürze meinen Standpunkt zu diesen Fragen darlegen.Bevor man sich mit der Frage des Kündigungsschutzes über-haupt auseinandersetzt, müssen die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt neu angedacht werden.1) Die Vermittlung von Menschen

mit Behinderungen muss wieder in die Zielarchitektur des AMS aufgenommen werden

2) Das System der Ausgleichsta-xe sollte überdacht und allen-falls durch eine von allen Unternehmen einzuhebenden Abgabe ersetzt werden, um damit dem Negativimage einer „ Strafsteuer“ entgegen-zuwirken.

3) In eventu sollte die Ausgleichs-taxe auf eine betriebswirt-schaftlich relevante Größe angehoben werden.

4) Förderungen sollten entbü-rokratisiert und österreichweit einheitlich an die Unterneh-men, die behinderte Menschen anstellen, ausgezahlt werden.

5) Ein Maßnahmenpaket für Menschen mit gesundheit-lichen Einschränkungen, die nicht begünstigt im Sinne des BehEinstG sind, muss erarbei-tet werden.

6) Für Menschen mit schweren Behinderungen muss auch die Ausweitung eines sekundären Arbeitsmarktes realisiert werden, wobei der Fokus auf den Transfer in den ersten Arbeitsmarkt zu legen ist.

Wenn all diese Maßnahmen und noch einige mehr, die hier aus Platzgründen nicht ausgeführt werden können, tatsächlich um-gesetzt werden, dann kann auch die Frage der Sinnhaftigkeit des besonderen Kündigungsschutzes diskutiert werden.Wer allerdings glaubt, dass durch den alleinigen Wegfall des be-sonderen Kündigungsschutzes die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen ist, der hat keine Ahnung von den realen Verhält-nissen in der Arbeitswelt.Wir sollten uns daher in der Zukunft nicht mehr mit simplen und verkürzten Diskussionen be-schäftigen, sondern das Problem grundlegend analysieren und da-rauf aufbauend die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Ihr Präsident Dr. Klaus Voget

Liebe Mitglieder! © Ö

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IMPRESSUM:Herausgeber und Verleger:Dr. Klaus Voget, PräsidentÖZIV Bundesverband – Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen1110 Wien, Hauffgasse 3-5, 3. OGT: +43 (0)1/513 15 [email protected]

Erscheinungsweise:min. 4 mal jährlich

Chefredaktion: [email protected]

MitarbeiterInnen dieser Ausgabe:Sabine Deyer, Birgit Büttner, Daniela Rammel, Alfred Müller, Gerald Wippel, Rudi Maisriml, Hedi Schnitzer-Voget

Anzeigen, Layout, Satz und Druck:Die Medienmacher GmbH,8151 Hitzendorf, Oberberg 128Filiale: 4800 Attnang-P., Römerstraße 8T: +43 (0)7674/62 [email protected]

Zulassungsnummer: GZ15Z040585 SZVR: 453063823

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Dem Präsidium des ÖZIV Bundesverbandes (ÖZIV) gehören an: Der Präsident Dr. Klaus Voget (2353 Guntramsdorf, Anningerstraße 68); die Vizepräsidenten Reg.-Rat Georg Leitinger (6130 Schwaz, Ried 20), Hans-Jürgen Gross (7035 Steinbrunn, Fölliggasse 34) und Rudolf Alexander Kravanja (9500 Villach, Neubaugasse 5); die Kassiere Christian Antonio (1230 Wien, Breitenfurterstr. 380a/51) und Margarete Bachinger (3100 St. Pölten, Schuhmeierstraße 26). Der ÖZIV Bundesverband erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet und strebt den Zusam-menschluss aller in Österreich ständig wohnhaften, seit Geburt oder später durch Krankheit, Unfall oder sonstige Einflüsse oder Ereignisse behinderten Menschen in deren Organisationen an. Der ÖZIV ist parteipolitisch ungebunden, überkonfessionell und steht auf demokratischer Grundlage. Der ÖZIV hat den Zweck, die Interessen der behinderten Menschen gegenüber der Allgemeinheit zu vertreten und die Vereinsmitglieder seiner Landesverbände und Sektionen in allen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen zu betreuen. Die Zeitschrift „ÖZIV Info“ ist eine Zusammenstellung aktueller innerorganisa-torischer Informationen und sozialpolitischer Themen, insbesondere auf dem Gebiet des Behindertenwesens.

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Arbeitsmarkt

Der ÖZIV Bundesverband traf den am 26.1.2016 neu angelob-ten Arbeits- und Sozialminister, Alois Stöger, gemeinsam mit den KollegInnen der ÖAR. Im Rahmen dieses Treffens wur-den der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP), die Einbin-dung an Gesetzesentwürfen im Sinne der UN-Behindertenkon-vention, die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungs-gesetzes (BGStG) und mögliche Zielvereinbarungen mit den Bundesländern thematisiert.

Der ÖZIV Bundesverband absol-vierte den Amtsantrittsbesuch bei Sozialminister Alois Stöger gemeinsam mit den KollegInnen der ÖAR. Bei den Gesprächen waren neben dem Minister noch SC Mag. Manfred Pallinger und weitere MitarbeiterInnen des Ministeriums anwesend.

NAP Umsetzungverzögert

Der Nationale Aktionsplan Be-hinderung (NAP) sieht vor, dass definierte Ziele bis spätestens 2020 umgesetzt werden. Eine Studie des ÖAR zeigt allerdings, dass die Umsetzung des NAP hinter dem Zeitplan hinterher-hinkt. Die Gründe dafür sind vielfältig. So verantwortet jedes Ressort in seinem Bereich die Umsetzung des NAP, jedoch werden die Aufgaben nicht ressortübergreifend koordiniert. Sozialminister Stöger teilte unsere Bedenken und ordnete ein neuerliches Schreiben an

alle RessortkollegInnen an. In diesem Brief wolle er die Wich-tigkeit des NAP betonen und die KollegInnen ersuchen, die defi-nierten Ziele zügig umzusetzen.

Partizipation bei Gesetzesentwürfen

Die UN-Behindertenrechtskon-vention bestimmt, dass die Vertragsstaaten Menschen mit Behinderungen bei der Ausar-beitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politi-schen Konzepten aktiv einbezie-hen. Österreich hat zwar diese Konvention unterzeichnet, aber dieses Recht der „Partizipation“ nicht entsprechend verankert. Im Rahmen der sozialpartner-schaftlichen Übereinkunft wer-den die Sozialpartner in die Ge-setzgebung eingebunden. Das gilt aber leider nicht für Interes-senvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Es findet zwar regelmäßig ein informeller Austausch statt, und Interes-

senvertretungen können sich beim Stellungannahmeverfahren zu den Gesetzestexten äußern, aber zu diesem Zeitpunkt kann kaum mehr auf den Gesetzes-text Einfluss genommen wer-den. Daher haben wir die Forde-rung angemeldet, das Recht der „Partizipation“ entsprechend der UN-Konvention umzusetzen. Da-mit könnte man Situationen wie jene kürzlich in Niederösterreich vermeiden, wo ohne Einbindung der Interessenvertretungen und des Monitoringausschusses die Kürzung der Mindestsicherung beschlossen wurde.

Zielvereinbarung mit den Ländern

Nachdem der NAP nur für Bundesangelegenheiten gilt, ist es wichtig, auch die Länder ins Boot zu holen. Dies ist auf dem Wege einer Zielvereinba-rung geplant. Vornehmlich geht es dabei um die Themen per-sönliche Assistenz im Freizeit-

Besuch beim neuen Sozialminister - Alois StögerStöger zeigt sich aufgeschlossen und interessiert an der Umsetzung wichtiger Themen

Von Sabine Deyer

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Arbeitsmarkt

bereich und die Situation von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigungstherapie-Einrich-tungen (BT). Wir haben daher die Notwendigkeit der persön-lichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Treffen mit dem Bundesminister betont. Ein Mensch kann nur dann im Arbeitsalltag begleitet werden, wenn er überhaupt die Möglich-keit hat, zur Arbeitsstelle zu ge-langen. Dem ÖZIV ist es daher ein besonderes Anliegen, die persönliche Assistenz als eine erforderliche Begleitmaßnahme zur Assistenz am Arbeitsplatz einzuführen.

In weiterer Folge wurde die gerechte Entlohnung von Men-schen in BT-Einrichtungen dis-kutiert, wo Menschen vollwerti-ge und reguläre Arbeit leisten, aber lediglich mit einem Ta-schengeld abgefunden werden. Wer Arbeit verrichtet, soll auch einen gerechten Lohn erhalten und damit Kosten für ein selbst-bestimmtes Leben bestreiten können. Ein gerechtes Gehalt bedeutet auch Anspruch auf Sozialversicherung und Pension im Alter. Momentan bleibt Men-schen in Beschäftigungsthera-pie dieses Recht verwehrt, was faktisch als Diskriminierung

zu sehen ist. Bundesminister Stöger sind diese Tatsachen be-kannt, allerdings konnte er sich mit dem von Präsident Voget geforderten Lösungsansatz nicht gänzlich anfreunden. Er wolle die Thematik überdenken und zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkehren.

Behinderten-gleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungs-gesetz ist zwar seit 1.1.2016 uneingeschränkt in Kraft, das bedeutet für uns aber nicht, dass wir uns zurücklehnen kön-nen. Jetzt geht es erst richtig los! Wir fordern höhere Rechts-sicherheit, die Verminderung des Prozessrisikos sowie den Zugang zum Obersten Gerichts-hof. Betroffene sollen einen rechtlichen Anspruch auf die Be-seitigung von Barrieren haben und diesen auch ohne Angst vor den Prozesskosten einklagen können. Momentan macht es die geringe Schadensersatz-höhe unmöglich, den Obersten Gerichtshof anzurufen, was aus unserer Sicht unbedingt verän-dert werden muss.

Der ÖZIV forderte auch eine Anpassung des Mietrechtes, um

die Umsetzung der Barrierefrei-heit voranzutreiben. Unserer Meinung nach sollte im Miet-rechtsgesetz eine verpflichtende Zustimmung der Vermieter bzw. Objekteigentümer vorgese-hen sein, wenn es darum geht, bauliche Maßnahmen zur Her-stellung der Barrierefreiheit zu realisieren.

Zertifizierung – Barrierefreiheit

Der ÖZIV befasst sich gemein-sam mit anderen österreichi-schen Interessenvertretungen im Rahmen eines vom BMASK geförderten Programmes mit der Ausarbeitung eines Zertifi-zierungssystems, das nachhaltig und umfassend Barrierefreiheit steigern soll. Das Zertifizie-rungssystem wendet sich an die Wirtschaft sowie öffentli-che Einrichtungen und soll den Grad von Barrierefreiheit nach festgelegten Qualitätsstandards wiederspiegeln und durch ein Zertifikat nach außen sichtbar machen. Sozialminister Stöger wurde über den Verlauf des Pro-jektes informiert, das bis Ende 2016 abgeschlossen werden soll. Das Projekt muss auch von den anderen Ministerien unter-stützt werden, um politisches Gewicht zu gewinnen. Der ÖZIV erbat hier die Unterstützung des Sozialministeriums.

Aus zeitlichen Gründen konnten nicht alle Themen besprochen werden. Es steht allerdings bereits ein Folgetermin fest, bei dem das Behindertengleichstel-lungsgesetz und die Integration am Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderungen sowie Pfle-ge und Vergaberecht diskutiert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Mario Brandl, ein knapp 30jähriger, mehrfachbe-hinderter Mann aus NÖ, blickt auf eine bewegende Lebensgeschichte zurück und darf sich nun über seinen eigenen, hart erkämpften Erfolg freuen. Aufgrund seiner Geburtsbehinderung musste er sich unzähligen medizinischen Interventionen unterziehen, doch letztlich hat er es geschafft. Mit viel Ehrgeiz und Spaß arbeitet er nun seit 7 Jahren bei der Raiffeisen Informatik Technical Services GmbH in Wien (RI-S), wo er kürzlich in seiner Ab-teilung zum Mitarbeiter des Jahres gewählt wurde. Diese Geschichte beweist, dass Inklusion keine Illusion ist!

Unser junger Hauptakteur, Mario, scheut die Me-dien, und daher sind wir sehr stolz, dass er gera-de für die ÖZIV-Info zu einem Gespräch und der Veröffentlichung seiner Geschichte bereit ist. Auch auf unsere Frage, ob die automatische Verwendung des DU-Wortes für ihn störend sei, meinte er, dass ihm das so ganz recht wäre.

Meine Kollegin und ich arbeiteten gewissenhaft die Fragen aus, stimmten diese mit ihm ab und erhiel-ten letztlich seine Einwilligung. Rasch vereinbarten

wir einen Termin mit ihm und seinen Vorgesetzten, um nun diese wahrlich überwältigende Geschichte gelebter Inklusion in der Arbeitswelt zu erzählen. Unsere Fragen und unser Konzept konnten wir je-doch über Bord werfen, da das Gespräch eine sehr erfreuliche Eigendynamik nahm.

Vor mittlerweile 7 Jahren entschloss sich Mario, den Beruf eines Bürokaufmannes zu erlernen. Lange zögerte er, seine Bewerbungen für einen Lehrplatz auszuschicken. Er wusste nicht, was ihn in dieser zukünftigen Arbeitswelt erwarten würde.

Mario schrieb zahlreiche Bewerbungen mit Unter-stützung einer Berufsausbildungsassistentin von Integration NÖ und erhielt leider auch sehr viele Absagen. Da kamen ihm aufmerksame und en-gagierte Menschen zu Hilfe. Ein Bekannter seines Großvaters kannte jemanden, der jemanden kann-te….und letztlich landete Mario bei Bernd Müller, dem damaligen Geschäftsführer von RI-S. Dieser suchte das Gespräch mit Mario und seiner Mut-ter und ermutigte ihn zum Start der integrativen Berufsausbildung bei RI-S. Ein Wagnis und mutiger Schritt für alle Beteiligten.

Inklusion ist keine Illusion!Mario Brandl und sein Arbeitgeber berichten über den Büroalltag, das Arbeitsklima und die Wahl zum Mitarbeiter des Jahres - so sieht gelebte Inklusion aus! Von Sabine Deyer

v.r.n.l.: Herr Prokurist Anton Rada, Bereichsleiter, Mario Brandl,Hr. Christian Kramberger, Geschäftsführer der RI-S

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Mario begann die Teilqualifizierungslehre zum Bürokaufmann und absolvierte dazu die Landesbe-rufsschule in Wr. Neustadt. Während der gesamten Dauer wurde er von der Berufsausbildungsassisten-tin, Christine Pöcksteiner, von Integration Niederös-terreich begleitet und unterstützt. Zusätzlich erhielt Mario während der Berufsschulzeit Lernunterstüt-zung und Jobcoaching am Arbeitsplatz.

Diese Teilqualifizierungslehre war nicht immer leicht und auch nicht immer lustig für ihn. Nach drei Jah-ren hatte er es geschafft, doch der richtige Nerven-kitzel begann für Mario erst gegen Ende der Lehre. „Ich war sehr nervös, da ich nicht wusste, was nach der Lehre kommen wird“ reflektierte Mario seine damaligen Emotionen. Die Freude war unendlich groß, als ihm die RI-S anbot, ihn auch weiterhin als Bürofachkraft zu beschäftigen.

Die Raiffeisen Informatik Technical Services GmbH ist eine Tochter der Raiffeisengruppe und in Stad-lau, Wien, angesiedelt. Das Unternehmen mit insgesamt 141 MitarbeiterInnen, beschäftigt am Wiener Standort 40 MitarbeiterInnen und befasst sich mit technischen Dienstleistungen im Bereich IT, Kommunikation und Sicherheit. Hr. Christian Kramberger, Geschäftsführer der RI-S, und Herr Prokurist Anton Rada, Bereichsleiter und Vorge-setzter von Mario, sprachen mit uns über Marios Werdegang und die integrative Beschäftigungspo-litik der RI-S. Wie wir erfahren, ist Mario nicht der einzige Mitarbeiter mit Behinderung. Weitere fünf behinderte Mitarbeiter beschäftigt die RI-S. Man erzählt uns über einen Kollegen, der ehemals im Außendienst tätig war und seit einem privaten Ar-beitsunfall schwer behindert ist. Der Kollege konnte trotz langwieriger medizinischer Behandlung und Rehabilitation im Unternehmen verbleiben und ver-richtet nun Tätigkeiten, die ihm seine körperliche Verfassung erlaubt. Wie das Beispiel zeigt, ist sich das Unternehmen seiner sozialen Verantwortung bewusst. Bei der Mitarbeiter-Innenauswahl zählen allerdings Fakten: „Für uns ist nicht maßgeblich, ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Die Kompetenz und der Arbeitseinsatz zählen für

uns. Wir wollen gute MitarbeiterInnen anstellen und halten, egal ob mit oder ohne Behinderung“, so der Geschäftsführer Christian Kramberger. Diese Einstellung war auch maßgeblich bei der Entschei-dung, Mario nach Abschluss der Lehre weiterhin zu beschäftigen.

Die Vorgesetzten beschreiben Mario als einen verantwortungsbewussten und fleißigen Kollegen, der im Kollektiv bestens integriert ist. Es gibt keine „Extrawürstel“ für Mario, der seine Arbeit wie jede andere Person im Unternehmen zeitgerecht und gewissenhaft erfüllen muss und erfüllt. Zu seinen Aufgaben zählen: der Postein- und –ausgang, das Kouvertieren und Frankieren der Rechnungen, die Verteilung der externen wie der Hauspost, Bestel-lungen von Büromaterial und besonders wichtig – das Auffüllen des Getränkeautomates. „Wenn der Getränkeautomat rot leuchtet, bedeutet das für mich, ich muss schnell sein!“ bemerkt Mario.

Herr Rada hat das Facility Management bei R-IS auf-gebaut und Mario in diesem Bereich übernommen. Mit seinen Aufgaben betreut Mario zwei Häuser am Standort. Das macht es notwendig, den Kontakt zu den KollegInnen beider Häuser zu unterhalten, so-dass er auch eine kommunikative Aufgabe zwischen den Teams übernimmt. Das macht ihm sichtlich großen Spaß. „Ich bin froh, dass ich hier arbeiten darf und fühle mich mit den KollegInnen sehr wohl“ kommentiert Mario die Aussage seines Vorgesetz-ten. Dieser betont, dass das gesamte Team von der Zusammenarbeit mit Mario profitiert und auch er selbst schon einiges von Mario gelernt hat.

Die Behinderung von Mario scheint unter den Kol-legInnen kein Thema zu sein. Wo er Hilfe braucht, gewähren die KollegInnen ihm diese. Direkte Fragen über seine Beschwerden stören Mario nicht. Im Gegenteil. Im direkten Gespräch können dann mögliche Vorurteile oder Unsicherheiten sofort aus-geräumt werden. Mario ist so sehr im Team veran-kert, dass jeder sofort bemerkt, wenn er nicht zur Arbeit kommt. Die zahlreichen Aufgaben müssen dann von anderen Kollegen übernommen werden,

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und man vermisst das Kommunikationstalent. Die Post verspätet sich, der Getränkeautomat bleibt leer und die Büromaterialien sind nicht im vollen Umfang verfügbar. Ein schönes Gefühl für Mario, dessen Ge-sichtsausdruck Zufriedenheit und Freude ausstrahlt. Wie sehr ihn die KollegInnen schätzen, haben sie kürzlich mit der Wahl zum „Mitarbeiter des Jahres“ der Abteilung zum Ausdruck gebracht. Diese Ehrung erfüllt Mario mit sichtlichem Stolz. Auch für uns ist es schön zu erleben, wie leicht das Miteinander in dieser kleinen inklusiven Welt gelebt wird.

So schön diese Geschichte auch sein mag, so rasch werden wir zurück in die Realität geholt. Einschlägi-ge Daten belegen, dass diese Einstellung im Allge-meinen in der Wirtschaft nicht selbstverständlich ist. Lieber bezahlt man die „Ausgleichstaxe“, als Menschen mit Behinderungen anzustellen. Dabei scheint das Bespiel der RI-S so einfach und für beide Seiten erfüllend zu sein. Ein wechselseiti-ges Geben und Nehmen, voneinander Lernen und miteinander Arbeiten bereichert MitarbeiterInnen und Führungskräfte. Aber dieses Thema schlägt sich nicht in den Renditen nieder, weshalb es wohl keiner Zuwendung bedarf.

Die Geschäftsführung der RI-S sieht die eigene Haltung als selbstverständlich; man bräuchte auch keine weitere Förderung oder Unterstützung. Überhaupt sollte man Förderungen den Betroffe-nen zukommen lassen, meint der Geschäftsführer. So könnte man Mario bei der Anfahrt zur Arbeit unterstützen, denn täglich verbringt er vier Stun-den in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zwei Stunden dauert die Fahrt in eine Richtung vom Heimatort Tattendorf bis nach Stadlau. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern frisst auch einiges von seinem ohnehin nicht so üppigen Gehalt auf. Trotzdem ist Mario glücklich mit seiner Arbeit. Viele Andere auch ohne Behinderung hätten ob der langwie-rigen Anfahrtszeit vermutlich schon längst das Handtuch geworfen.

Wir bedanken uns bei der Geschäftsführung und gratulieren Mario zu seinem Erfolg im Beruf, zur Wahl zum Mitarbeiter des Jahres und zu seinem Entschluss, mit dieser Geschichte anderen Men-schen Mut zu machen. Wir werden ihn auch weiter-hin begleiten und über weitere Stationen in seinem Leben berichten. Bleiben Sie Mario als Leser treu!

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Alle Wege führen nach Rom, und Umwege führten mich zum ÖZIV. Meine langjährige Tä-

tigkeit in der Privatwirtschaft erlaubte mir, vieler Herren Länder zu bereisen. Von Usbe-kistan, Russland und der Ukra-ine übers Baltikum zurück nach Südost- und Westeuropa konnte ich weitreichende interkulturel-le Erfahrungen und sprachliche Kenntnisse sammeln. Letztlich holte mich aber die Erkenntnis ein, dass ich mich lieber für eine gute Sache engagieren würde. Und da erleuchtete mich die Sonne des ÖZIV und schenkte mir Mut, einen neuen Schritt im

Leben zu setzen. Als Querein-steigerin zeichne ich seit Mitte Jänner für die Kommunikation im Bundesverband verantwort-lich. Es ist mein Wunsch, alle KollegInnen in allen Belangen der Kommunikation aktiv und tatkräftig zu unterstützen.Gerne nehme ich Ideen und Anregungen auf und setze ge-meinsame Projekte im Rahmen meines 32-stündigen Engage-ments um. Ich danke allen für den sanften Einstieg und für die zukünftige Zusammenarbeit.

ÖZIV Bundesverband – „kommunikative Veränderungen“

Bundesverband

Ich freue mich, wieder bei der ÖZIV Arbeitsassistenz zurück zu sein! Nach 2-jähriger Abwe-senheit aufgrund meiner Baby-Karenz tut es gut, meinen Kopf wieder mit berufsrelevanten Informationen zu füllen. Gerne unterstütze ich meine Klientin-nen und Klienten nun im Bezirk Tulln (früher im Bezirk Krems) dabei, einen passenden Job zu

finden bzw. ihn auch zu erhal-ten. Ich bin auch auf die weitere Zusammenarbeit mit Unterneh-men gespannt.

Meine Sprechtage auf der BH in Tulln finden Sie auf der homepage www.oeziv.org/arbeitsassistenz - bitte immer um telefonische Voranmel-dung!

Arbeitsassistenz NÖ – Daniela Pruckner wieder da!

Neu im Team, Sabine Deyer

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Nur keine Panik! Von Rudi Maisriml

In unserer Beratungsarbeit zur Barrierefreiheit konzentrieren wir uns notgedrungen auf die grund-legende Verbesserung von Zugänglichkeiten. Die wichtigsten Fragen sind: Wie komme ich als Mensch mit Behinderung überhaupt in ein Gebäude hinein? Wie kann ich dort dann ein Angebot nutzen?“ Die Frage: „Wie komme ich im Notfall aus einem Ge-bäude wieder hinaus“, erscheint da beinahe schon als Luxusproblem.

Zur sogenannten „Entfluchtung“ existiert eine Vielzahl technischer Normen und Regelungen: Brandschutztüren, Verweilbereiche, Alarmierung im 2-Sinne-Prinzip, Fluchtwege, Not-Beleuchtung, um nur einige zu nennen. Die Einhaltung der Normen soll Sicherheit gewährleisten – eine weitere Aus-einandersetzung findet selten statt. Sie wäre aber nötig.

Namhafte ExpertInnen zur barrierefreien Entfluch-tung – etwa die Architektin und Universitätsprofes-sorin Christa Illera – fordern schon lange, die beste-henden Baugesetze und Sicherheitsnormen nur als einen ersten wichtigen Schritt zu betrachten.

Warum? Wichtige Erkenntnisse zum menschlichen Verhalten in Flucht- und Paniksituationen sind bisher kaum in Konzepten zur barrierefreien Entfluchtung berücksichtigt worden. Sie sind aber von erheblicher Bedeutung.

Wenn Menschenmassen in Panik geraten werden schlagartig gewaltige Kräfte frei. Diese gehorchen

nur noch bedingt den Gesetzen der Logik, sondern vielmehr jenen der „Psycho-logik“. So hat etwa die Analyse der dramatischen Massenpanik auf der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 gezeigt, wie unvorhersehbar menschliches Verhalten oft ist. 21 junge Menschen sind gestorben, weil die panische Menge einem tragischen Irrtum aufsaß: Aus Angst vor einer nicht vorhandenen Gefahr strömten sie zu einem vermeintlich sicheren Fluchtweg.

Barrierefreie Entfluchtung

Weil dieses Thema auch im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen wichtig ist, haben wir dazu im November ein dreitägiges Netz-werktreffen für BeraterInnen zur Barrierefreiheit durchgeführt. Dabei konnten wir mit Prof. Illera und DI Michels zwei besonders kompetente Refe-rentinnen begrüßen.

Den Expertinnen zufolge ist Entfluchtung „räumli-ches Problemlösen“. Wie sicher und schnell dieser Problemlösevorgang abläuft, hängt dabei maßgeb-lich vom subjektiven Sicherheitsgefühl und von der Lesbarkeit der baulichen Struktur ab. Gute Lesbar-keit ermöglicht eine intuitive Orientierung – sie lässt sich aber nicht nur in Baunormen festschreiben, sondern erfordert auch psychologisches Verständnis.

In diesem Zusammenhang sind viele Ergebnisse der Architekturpsychologie und Panikforschung interes-sant: So deuten breiter werdende Flure darauf hin, dass man sich in Richtung Ausgang bewegt. Stärke-

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res Licht lässt sicheren Freiraum erwarten. Häufige Richtungswechsel, Kreuzungen und Abzweigun-gen erschweren die Orientierung und verursachen Stress. Steigender Stress wiederum setzt die Orien-tierungsfähigkeit zusätzlich herab: ein Teufelkreis. Im Ernstfall kann dann aus steigendem Stress sehr leicht gefährliche Panik entstehen.

Eine weitere wichtige Grundlage eines umfassenden Sicherheitskonzepts bildet die Einbeziehung orga-nisatorischer Überlegungen (z.B. Brandschutz- und Evakuierungspläne und entsprechende Übungen). Die Praxis zeigt, dass dieser Aspekt oft nicht be-dacht wird. Gerade organisatorische Mängel können sich im Ernstfall aber verheerend auswirken.

Erst die Zusammenschau dieser drei Komponen-ten – baulicher Maßnahmen, Verhaltensaspekte und organisatorischer Überlegungen – ermöglichen einen umfassenden Blick auf das Thema. Dieser ist notwendig, will man barrierefreie Entfluchtung in seiner Gesamtheit verstehen und kompetent beraten.

Wer hilft, riskiert sein Leben

Bedenkt man eine der traurigen Schlussfolgerun-gen aus der Massenpanik am Österreichischen Bergisel (1999) - nämlich, dass körperlich schwä-chere Menschen besonders häufig zu den Opfern zählten - wäre hier dringender Handlungsbedarf. Gerade deswegen haben ExpertInnen damals auch weitere Verbesserungen – zusätzlich zu bestehen-den Baunormen – gefordert. Diese Entwicklungen hat es aber nicht gegeben! „Wer fällt, über den steigen die Nachfolgenden, weil sie gar nicht anders können. Wer hilft, ris-kiert sein Leben. Wer sich bückt, könnte ebenfalls umgestoßen werden“, so ein Panikforscher in seiner Analyse. Für Menschen mit Behinderun-gen wirkt sich daher eine Massenpanik besonders dramatisch aus, da zu befürchten ist, dass sie hier besonders leicht „unter die Räder kommen“ und nicht auf Hilfestellung anderer vertrauen können. Deshalb ist dieses Thema auch im Kontext der gesamten flüchtenden Menschenmasse zu sehen. Eine Struktur, die mithilft, im Ernstfall eine Panik zu vermeiden, ermöglicht erst eine sichere Ent-fluchtung von Menschen mit Behinderungen.

„Es gilt künftig zu prüfen, inwiefern das Be-wältigungsverhalten von unerfahrenen, jungen Menschen, Betagten, Kindern und Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall gezielt unter-stützt werden kann“, heißt es im Schlussbericht des Schweizer Bundesamts für Bevölkerungsschutz (2014). Für Österreich ist uns noch kein derartiges Vorhaben bekannt.

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Arbeitsassistenz

Im Vorjahr betreute die ÖZIV Arbeitsassistenz Niederöster-reich nicht weniger als 345 Menschen mit Behinderungen, wovon sich zirka 1/3 immer noch in aufrechter Betreuung befindet. Da sind die vielen punktuellen Beratungen noch gar nicht mitgerechnet. Das ist ein Rekord in der fünfzehnjähri-gen Geschichte der ÖZIV Ar-beitsassistenz.

69 Menschen mit Körperbehin-derungen fanden im Jahr 2015 mit Hilfe der ÖZIV Arbeitsassis-tenz einen Weg aus der Arbeits-losigkeit in einen neuen Job. Dieser neue Job ist in der Regel so gestaltet, dass die behin-derungsbedingten Einschrän-kungen keine oder möglichst geringe Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit haben. Denn das ist eines der Grundprinzi-pien der ÖZIV Arbeitsassistenz. Dies garantiert in einem hohen Maß nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Eine besonders perfide Entwick-lung am Arbeitsmarkt sei hier ebenfalls aufgezeigt. Ungelernte

Hilfskräfte, die einen Großteil der Kunden der ÖZIV Arbeitsas-sistenz ausmachen, werden fast nur noch über Leihfirmen eingestellt. Bei Leihfirmen haben Menschen mit Behinde-rungen fast keine Chance. Das ist leider nichts Neues, aber jetzt kommt‘s: selbst bei der Ausschreibung von Hilfskräften wird neuerdings oft eine abge-schlossene Berufsausbildung gefordert. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Wenn nun in den letzten Jahrzehnten der Bedarf an Hilfskräften massiv gesunken ist und dann noch für die wenig verbleibenden Hilfs-arbeiten eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, wo sollen dann ungelernte Arbeitskräfte eine Arbeit finden?

Umso wichtiger ist es, gefähr-dete Arbeitsverhältnisse zu sichern. In 45 Fällen ist dies im Vorjahr gelungen. Hier tritt

die ÖZIV Arbeitsassistenz als Vermittler zwischen Dienst-nehmerIn und DienstgeberIn in Erscheinung und versucht unter Wahrung der Rechte des/der DienstnehmerIn einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden, um das Dienstverhältnis fortzusetzen.

Dieses Jahresergebnis ent-spricht in etwa den immer schwieriger zu erfüllenden Vor-gaben der Fördergeber. Diese Zielvorgaben berücksichtigen leider nicht die Arbeitsmarktla-ge oder die aktuelle Höhe der Förderungen bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Ein herzliches Dankeschön dem Team der ÖZIV Arbeitsassis-tenz, das es ungeachtet der erschwerten Rahmenbedingun-gen dennoch geschafft hat, im Jahr 2015 tolle Ergebnisse zu erzielen!

Rekordanzahl an Betreuungen Von Alfred Müller

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Recht schafft nicht immer GerechtigkeitVon Gerald Wippel

„Das seh‘ ich einfach nicht ein! Mein Dienstgeber hat vom Bewerbungsgespräch an gewusst, dass ich einen Behindertenpaß habe. Ich habe das gleich offen gesagt. Freiwillig! „Kein Problem“, war die Antwort. Und jetzt habe ich den beson-deren Kündigungsschutz beantragt, weil ich von einer möglichen Vergünstigung bei der KFZ-Steuer gehört habe. Ich habe das dem Dienstgeber gleich mitgeteilt. Zwei Wochen später hat er mir die Kündigung überreicht! In zwei Monaten bin ich ar-beitslos. Ich habe sogar beim Mitarbeitergespräch noch extra angeboten, die Begünstigung zurück-zuziehen! Angeblich ist die Begünstigung aber gar nicht der Kündigungsgrund. Alles „Zufall?“. Ich hab im ersten Moment gar nicht recht gewusst, wie mir ist!“.

Mit dieser Schilderung kam Tanja S., HAK-Absol-ventin und Noch-Angestellte im Bürobereich, zur ÖZIV Arbeitsassistenz. Sie hatte nach Unterstüt-zung gesucht und die ÖZIV-Kontaktdaten erhal-ten. Was könnte man in diesem Fall konkret tun, lautete ihre Frage.

Neben der Unterstützung bei der Stellensuche gehört auch die Sicherung von Arbeitsverhältnis-sen zu den Dienstleistungen der ÖZIV-Arbeitsas-sistenz. Daher unterstützten wir Tanja in ihrem Anliegen und analysierten die Fakten und Sachla-ge Schritt für Schritt. Hier eine kurze Schilderung der Ereignisse:

Die Klientin gelang zur Erkenntnis, dass die Be-günstigung keine Vergünstigung der KFZ-Steuer bedingte. Leider wurde die Klientin hier an an-derer Stelle vorab falsch informiert.

Die offene Kommunikation mit dem Dienstgeber wurde umgehend mit einer Kündigung „be-lohnt“, ungeachtet der bisherigen guten Zusam-menarbeit. Die Begründung der Kündigung wur-de allerdings in einen anderen Wortlaut ge-kleidet. Die Bereitschaft zum Verzicht auf die Begünstigung seitens der Dienstnehmerin blieb ungehört.

Tanja S. verfügte bereits über einen Behin-dertenpass, was dem Dienstgeber bekannt war. Die Begünstigung lag somit bereits vor, und der besondere Kündigungsschutz trat – mehr oder

weniger zufällig – zwei Wochen vor der Kündi-gung durch den Dienstgeber ein.

Der Dienstgeber weigerte sich auch nach ent-sprechender Information durch die ÖZIV-Ar-beitsassistenz, die Unwirksamkeit der Kündi-gung und damit die Bestimmungen des BEinstG anzuerkennen.

Der Rechtsanwalt des Dienstgebers setzte offen-bar den besonderen Kündigungsschutz mit dem Behindertenpass gleich und focht die Wirksam-keit des Kündigungsschutzes mit der Begrün-dung an, der besondere Kündigungsschutz käme nicht zur Anwendung, da innerhalb der Vierjahresfrist die Kündigung möglich wäre.

Diese irrige Rechtsauffassung wurde auch nicht nach Intervention unserer ÖZIV-Juristin revi-diert, und letztlich landete die Causa vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Selbst bei Gericht waren sich die Vorsitzenden über den Unterschied von Behindertenpaß und Begünstigteneigenschaft nicht im Klaren. Ein engagierter Jurist der Arbeiterkammer NÖ brachte Licht ins Dunkel.

Unsere Klientin war eindeutig im Recht, aber brachte ihr das Gerechtigkeit? Welche Alternativen ergaben sich für sie?

Mit der Unwirksamkeit der Kündigung würde sie zu einem Dienstgeber zurückkehren, mit dem keine Vertrauensbasis mehr gegeben war.

Stimmte sie der Kündigung und einer Entschä-digung zu, käme das einer Akzeptanz einer möglicherweise versteckten Diskriminierung gleich.

Nach längerer Beratung im Zuge der ersten Anhö-rung vor Gericht entschied sich die Klientin für die Zustimmung zur Kündigung. Sie wünschte keinen Kontakt mehr zum Dienstgeber, für den sie noch kurz davor gerne tätig war. Sie zog ihre Lehre aus dem Ereignis, das einen fahlen Nachgeschmack hinterließ.

Natürlich unterstützt die ÖZIV-Arbeitsassistenz diese Klientin weiterhin kostenlos bei der Suche nach einem neuen nachhaltigen Arbeitsplatz. Nur gemeinsam sind wir stark.

Arbeitsassistenz

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SUPPORT Recht

Menschen mit Behinde-rungen im Arbeitsleben: Beschäftigungspflicht – Ausgleichstaxe - Prämie

Unternehmen mit 25 oder mehr DienstnehmerInnen, sind ver-pflichtet, auf jeweils 25 Beschäf-tigte eine begünstigt behinderte Person einzustellen.

Bei Nichterfüllen der Be-schäftigungspflicht wird dem Dienstgeber vom Sozialministe-riumservice (www.sozialminise-riumservice.at ) jährlich für das jeweils abgelaufene Kalender-jahr eine Ausgleichstaxe vor-geschrieben. Diese beträgt im Jahre 2016 € 251 monatlich für Dienstge-

berInnen mit 25 bis 99 Dienst-nehmerInnen

€ 352 monatlich für Dienstge-berInnen mit 100 bis 399 DienstnehmerInnen

€ 374 monatlich für Dienstge-berInnen mit 400 oder mehr DienstnehmerInnen

Vom Sozialministeriumservice wird für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden be-günstigt behinderten Personen eine Prämie von € 251 monat-lich an den DienstgeberInnen ausbezahlt.

Invaliditäts- bzw. Be-rufsunfähigkeitspensi-on/Rehabilitationsgeld: Zuverdienst-Grenzen

Die Invaliditäts-/Berufsunfähig-keitspension sowie das Reha-bilitationsgeld wird bei einem Zusammentreffen mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von € 415,72 als Teilpension / Teilrehabilitationsgeld ausbe-zahlt.

Wenn ein Erwerbseinkommen die monatliche Geringfügig-keitsgrenze übersteigt, gibt es bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen (= Pensi-on plus Erwerbseinkommen) von € 1.167,91 jedenfalls keine Anrechnung. Übersteigt das Gesamteinkommen € 1.167,91, wird die Invaliditätspension/das Rehabilitationsgeld um einen An-rechnungsbetrag vermindert. Für Details zur Berechnung von Teil-pension/Teilrehabilitationsgeld ist die Pensionsversicherungsanstalt (www.pensionsversicherungsan-stalt.at ) zu kontaktieren. Wenn die Aufnahme einer Be-schäftigung geplant ist, sollte jedenfalls jeder Einzelfall vorher mit der Pensionsversicherungs-anstalt abgeklärt und unter

Umständen ein Arbeitsversuch vereinbart werden. Ansprech-partner in diesen Fällen ist Herbert Hauerstorfer, PVA Om-budsmann (T: 050303 22201; [email protected]).

Invaliditäts- bzw. Be-rufsunfähigkeitspension und Ausgleichszulage:

Wenn das Gesamteinkommen des Pensionsbeziehers unter ei-nem gesetzlichen Mindestbetrag liegt, wird eine Ausgleichszulage ausbezahlt. Die Richtsätze für 2016 lauten für Alleinstehende € 882,78 für Ehepaare € 1.323,58 Erhöhung für jedes Kind um

€ 136,21

Sonderkrankengeld

Seit 1.1.2016 gibt es Kranken-geld auch für Personen in einem aufrechten Dienstverhältnis, bei denen die Höchstdauer des Krankengeldanspruchs abge-laufen ist und die einen ab-lehnenden Bescheid über eine beantragte Invaliditäts-/Berufs-unfähigkeitspension bekommen haben, wenn sie eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein-bringen.

Wissenswertes und aktuelle Werte2016 für Menschen mit Behinde-rungen – eine Auswahl Von Birgit Büttner

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SUPPORT Recht

Solange Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorliegt, ist der Krankengeldbezug möglich, längstens jedoch bis zur rechts-kräftigen Beendigung des Pensi-onsverfahrens vor den ordentli-chen Gerichten.

Pflegegeld-Erhöhung:

Mit 1.1.2016 wurde das Pflege-geld in allen sieben Stufen um 2% angehoben. Die Auszahlung der monatlichen Pflegegeld-Be-träge erfolgt 12x im Jahr.

Pflegegeld-Stufe 1: € 157,30 Pflegegeld-Stufe 2: € 290,00 Pflegegeld-Stufe 3: € 451,80 Pflegegeld-Stufe 4: € 677,60 Pflegegeld-Stufe 5: € 920,30 Pflegegeld-Stufe 6: € 1.285,20 Pflegegeld-Stufe 7: € 1.688,90

Zur Erinnerung! Der erhöhte Pflegebedarf für die Stufen 1 (mehr als 65 Stunden monat-lich) und 2 (mehr als 95 Stun-den monatlich) ist seit 1.1.2015 für Erstanträge oder für Erhö-hungsanträge von Stufe 1 auf 2 anzuwenden.

ACHTUNG! Die Überprüfung der Höhe des gewährten Pfle-gegeldes ist von Amts wegen jederzeit möglich. In der Praxis wird vom Entscheidungsträger

ein Pflegegeldverfahren meist nach einem längeren Zeitraum eingeleitet. Ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren inner-halb eines Jahres soll nur dann eingeleitet werden, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verringerung des Pfle-gebedarfs ergeben haben (z.B. Verbesserung des körperlichen und geistigen Zustands durch Rehabilitation, Kur, Operation oder Gewöhnung an die Beein-trächtigung).

Beim BürgerInnenservice 0800 20 16 11 im Sozialminis-terium (www.sozialministerium.at) erhalten Ratsuchende Be-ratung zu Pflege und Betreu-ung (Pflegegeld, 24 Stunden-Betreuung, Finanzielle Hilfen und Förderungen, Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Betreuungsmög-lichkeiten zu Hause, sozialversi-cherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende An-gehörige, Familienhospizkarenz, Pflegeheim, Hilfsmittel/Heilbe-helfe/Adaptierungen) aber auch in allgemeinen sozialen Fragen und Informationen zu den Auf-gabenbereichen des Bundesmi-nisteriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Das Angebot ist kostenlos von Mon-tag bis Freitag, 8 – 16 Uhr.

Rezeptgebühren-befreiung:

Die Rezeptgebühr beträgt € 5,70. Unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse können Personen auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit wer-den. Einkommensgrenzen für die Re-zeptgebührenbefreiung: Nettoeinkünfte für Alleinste-

hende maximal € 882,78 Nettoeinkünfte für Ehepaare

maximal € 1.323,58 Erhöhung für jedes Kind um

€ 136,21

Einkommensgrenzen (monat-lich) für Personen, die wegen ihrer Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke) Nettoeinkünfte für Alleinste-

hende € 1.015,20 Nettoeinkünfte für Ehepaare

€ 1.522,12 Erhöhung für jedes Kind

um € 136,21

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Gastbeitrag

Die EU hat eine neue Vergabe-richtlinie erlassen. Das bedeutet, Österreich muss sein Vergabe-recht für soziale Dienstleistungen noch dieses Jahr novellieren.

Franz Wolfmayr ist Mitgrün-der der Chance B in Gleisdorf und Präsident der EASPD – des Europäischen Dachverbands der Dienstleistungsanbieter im Be-hindertenbereich. Im folgenden Interview wird das Thema Verga-berecht aus einer europäischen Perspektive beleuchtet und be-schrieben, was passieren kann, wenn die bevorstehende Novelle nicht gut umgesetzt wird.

Neuherz: Bevor wir uns dem Thema Vergaberecht zuwenden, bitte ich Sie, kurz zu schildern, was die Chance B ist.

Wolfmayr: Die Dienstleistungen der Chance B sind aus einem konkreten Bedarf von Betrof-fenen entstanden. Das waren Kinder und Erwachsene mit Behinderungen und deren An-gehörige. In den 1980er Jahren gab es keine Dienstleistungen für diese Menschen. Sie mussten in der Psychiatrie leben. Dar-

aufhin hat die Chance B Leis-tungen entwickelt, die es den Menschen ermöglicht haben, in ihren Gemeinden zu leben. Das beginnt bei der Unterstützung von kleinen Kindern und Famili-en, begleitet den Übertritt in das Bildungssystem und in Ausbil-dung und reicht bis zu Wohnen, Freizeit und Pflege.

Neuherz: Wir sprechen heu-te über das Vergaberecht. Die Dienstleistungen, die Sie be-schreiben, wurden ursprünglich aber nicht im Rahmen des Ver-gaberechts ausgeschrieben. Wie hat die „Vergabe“ der Dienstleis-tungen damals ausgesehen?

Wolfmayr: Im Wesentlichen war es immer eine Entwicklung mit den Betroffenen. Wir haben gezeigt, dass ein Angebot Sinn macht und dann mit den zustän-digen Behördenvertretern ge-sprochen und mit ihnen Rahmen-bedingungen erarbeitet. Soziale Dienstleistungen sind immer für konkrete Personen, die Unter-stützung brauchen, um ihr Leben führen zu können. Sie sind not-wendig, um die Menschenrechte einzuhalten. Diese Dienstleistun-gen sind sehr individualisiert. Sie lassen sich nicht in genormten Paketen ausschreiben.

Neuherz: Es gibt aber Länder, in denen soziale Dienstleistun-gen ausgeschrieben werden. Auch in Österreich geschieht das teilweise schon.

Wolfmayr: Ja, aber dort sind die Dienstleistungen nicht so

individualisiert, sondern standar-disiert. Mobile Leistungen – die Leistungen der Zukunft - lassen sich nicht so gut ausschreiben, weil sie eben sehr individuell gestaltet werden.Zusätzlich ist die freie Wahl der Betroffenen sehr bedeutend. Wenn eine Leistung für eine Region ausgeschrieben wird, entscheidet der Kostenträger, wer die Leistung erbringt. Die Betroffenen haben dann nur die-sen einen Anbieter zur Wahl.

Neuherz: Kritisch betrachtet muss man aber sagen, dass man auch in Österreich – auch dort wo nicht ausgeschrieben wird – nicht immer eine Auswahl an Dienstleistungsangeboten hat.

Wolfmayr: In Österreich ist das derzeit sehr unterschiedlich. In der Steiermark beispielswei-se hat man noch die Wahl. Die Menschen bekommen Leistun-gen zuerkannt und können sich selbst aussuchen, von wem sie die Leistung erbringen lassen. Durch das System des persön-lichen Budgets wird das positiv verstärkt. Das ist zu begrüßen.Mit einer klassischen öffentlichen Auftragsvergabe würde man sa-gen, das macht man nicht mehr.

Neuherz: Warum funktioniert das dann in einigen Bundeslän-dern, wie etwa in der Steier-mark, und in anderen Ländern nicht?

Wolfmayr: Persönliches Budget funktioniert nur, wenn es eine Auswahl gibt. Wenn einmal ein

ÖZIV Info – GastinterviewFranz Wolfmayr, Präsident der EASPD, im Gespräch mit Markus Neuherz, dabei-austria, zum neuen Vergaberecht. Von Markus Neuherz

v.r.: Franz Wolfmayr und Markus Neuherz

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Gastbeitrag

Vergabeverfahren durchgeführt wird, und nur ein Anbieter übrig bleibt, ist eine Rückkehr zum persönlichen Budget nicht mehr möglich. Die öffentliche Hand würde damit sagen, das System will man nicht.

Was mit Ausschreibungen pas-siert, ist ein Herunterschrauben der Preise und ein Senken der Arbeitsstandards. Das zeigt sich am Beispiel des AMS, wie es auch bereits vor Jahren in ORF Sen-dungen gezeigt wurde. Das steht im Kontrast dazu, dass der Sek-tor ein Zukunftssektor sein sollte.

Neuherz: Sie sind ja auf der Europäischen Ebene sehr aktiv. Was können wir hier im Zusam-menhang mit öffentlichen Aus-schreibungen lernen?

Wolfmayr: Ausschreibungen werden nur bei größeren Vor-haben interessant. Das spricht dann vor allem internationale Anbieter an, die den ganzen Sektor übernehmen können. Dabei handelt es sich meist um Billigstbieter, die den Markt unterbieten, bis sie alleine übrig bleiben. Das sind oft keine ge-meinnützigen Anbieter, sondern profitorientierte Unternehmen. Wenn diese das Gefühl haben, keinen Profit mehr machen zu

können, ziehen sie sich wieder zurück und die Region steht ohne Dienstleistung da.

Neuherz: Das sind klassische betriebswirtschaftliche Aspekte. Welche konkrete Bedeutung hat das aber für die Nutzerinnen und Nutzer der Dienstleistungen?

Wolfmayr: Eine Konzentration auf ganz wenige Anbieter führt zu reduzierter Vielfalt und damit zu einer geringeren Auswahl für die Betroffenen. Die Wahlfreiheit ist dann nicht mehr gegeben.

Gleichzeitig verschwinden Ar-beitsplätze, die von regionalen MitarbeiterInnen erbracht wer-den.

Neuherz: Ist das nicht sehr pessimistisch gesehen und wird vielleicht nie passieren?

Wolfmayr: Nein, was ich gerade beschrieben habe, passiert in an-deren Ländern bereits. Wir haben genug Beispiele: Die Zentralisie-rung im Pflegebereich in Groß-britannien hat dazu geführt, dass sich ein großer Anbieter nach und nach als Billigstbieter im ge-samten Pflegebereich engagiert hat. Schließlich ging der Anbieter in Konkurs und die öffentliche Hand musste einspringen.

Ein anderes Beispiel kommt aus Finnland: Die Vergabe von Pfle-geleistungen erfolgt dort durch die Gemeinden. Ein Amerikani-scher Anbieter kauft dort nach und nach gemeinnützige Konkur-renten auf. Die Zahl der Anbieter wird geringer. Das macht die Gemeinden sehr abhängig und führt zu weniger Auswahl für die pflegebedürftigen Menschen.

In den Niederlanden ging ein Großunternehmen, das auf Hauskrankenpflege spezialisiert war nach nur zwei Jahren am Markt in Konkurs. Das Unterneh-men ist aus dem Zusammen-schluss von vier unabhängigen Unternehmen hervorgegan-gen und hatte Verträge mit 60 lokalen Verwaltungen, 20.000 MitarbeiterInnen beschäftigt und machte einen Jahresumsatz von einer halben Milliarde Euro. Was dieser Konkursfall für die Ge-meinden und Betroffenen be-

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Gastbeitrag

deutet, muss nicht mehr näher erläutert werden.

Neuherz: Was würden Sie sich also bei der Umsetzung der Ver-gaberechtsnovelle für die sozi-alen Dienstleistungen, aber vor allem für Menschen mit Behinde-rung, wünschen?

Wolfmayr: Die Finanzierung der Leistungen muss so erfolgen, dass die Interessen der Betroffe-ne gewahrt sind: 1.) eine freie Wahl der Dienst-

leistungen 2.) individualisierte Dienstleis-

tungen und

3.) die Dienstleistungen müssen dort angeboten werden, wo sie benötigt werden, also dort, wo die Betroffenen wohnen.

Neuherz: Wie kann das in der Praxis bewerkstelligt werden?

Wolfmayr: Die Gesetze müssen berücksichtigen, dass weiterhin regional verankerte, verantwor-tungsvolle Organisationen mit der Dienstleistung beauftragt werden können. Aus meiner Sicht sollten diese Organisa-tio-nen gemeinnützig sein. Das heißt, Gewinne sollten nicht entnommen werden.

Das ist deshalb wichtig, weil pro-fitorientierte Unternehmen dort zu arbeiten aufhören, wo der Profit endet.

Als Interessenvertreter ist mir wichtig, dass es eine Solidarität für ein gutes Leben der Betrof-fenen gibt. Das heißt, dass sich Organisationen gemeinsam für gute Lebensbedingungen der Be-troffenen einsetzen. Durch den Vergabewettbewerb wird das ausgehebelt.

Neuherz: Herr Wolfmayr, vielen Dank für das Gespräch.

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Andrea Zaunschirm: Seit An-fang des Jahres verstärke ich als Coach das ÖZIV SUPPORT Team Kärnten.

Nach Abschluss meines Psycho-logiestudiums absolvierte ich die Fachausbildung zur klinischen und Gesundheitspsychologin. Meine langjährige Erfahrung in der gesundheitspsychologi-schen Einzelberatung, welche auf Empathie und einer vertrau-ensvollen Gesprächsatmosphäre aufbaut, kann ich in der Tätig-keit als Coach bei ÖZIV wertvoll einbringen.

Für mich ist jeder Mensch mit seinen Stärken und Schwächen etwas Besonderes. Ich möchte Menschen mit Behinderungen

mit offenem Ohr und viel Herz in ihren Fähigkeiten ermutigen, sie in ihren täglichen Heraus-forderungen oder bei der Wie-dereingliederung in den Arbeits-markt unterstützen. Nach einem Erstgespräch und einer Analyse der Ist-Situation erarbeite ich gemeinsam mit ihnen individuell maßgeschneiderte Lösungsan-sätze. Ganz nach meinem Cre-do: „Jeder Tag kann ein neuer Anfang sein“, möchte ich der zentrale Impulsgeber zur Verbes-serung ihrer Lebensqualität sein.

Marina Drekonja: In Zell am Moos am schönen Irrsee be-heimatet, bin seit 14 Jahren als Trainerin und Coach in der Erwachsenenbildung tätig. Neben meinen Ausbildungen als Medi-

atorin, Kommunikationstrainerin und NLP-Practitioner habe ich mit 50 Jahren noch einmal ein Stu-dium an der FH Linz begonnen, ein Masterlehrgang für Coaching, Training und Organisationsbe-ratung, den ich Anfang 2015 erfolgreich abgeschlossen habe.Während meines Studiums habe ich mich intensiv mit dem Thema „Coaching als Krisenintervention“ auseinandergesetzt und auch zu diesem Thema meine Masterar-beit geschrieben.

Als die Stelle als Coach beim ÖZIV SUPPORT ausgeschrie-ben wurde, war für mich sofort klar, mich für diese Tätigkeit zu bewerben. Denn wo kann ich meine im Studium erworbenen Coaching-Kenntnisse und lang-jährigen Erfahrungen besser einsetzen als in der Arbeit mit erkrankten Menschen und Men-schen mit Behinderungen.

Ich selbst war mit 32 Jahren an Krebs erkrankt. Es handelte sich um einen Tumor im Mittelohr und seither bin ich auf einem Ohr taub. Ich weiß daher auch aus eigenen Erfahrungen um die Pro-bleme, die sich durch eine solche Erkrankung ergeben.

SUPPORT

Am 17.12.2015 fand in der Zeit von 10 bis 15 Uhr der Tag der offenen Tür des ÖZIV SUPPORT Bur-genland statt. Bei Kaffee und Kuchen wurde mit VernetzungspartnerInnen des ÖZIV SUPPORT über das letzte Jahr aber auch über zukünftige Projekte

diskutiert.Der nächste Tag der offenen Tür findet am 06.06.2016 wieder in der Zeit von 10 bis 15 Uhr in den Räumlichkeiten des ÖZIV SUPPORT Bur-genland im Technologiezentrum statt.

Andrea Zaunschirm und Marina Dre-konja verstärken das SUPPORT Team

Tag der offenen Tür bei Support Burgenland

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Salzburg

Im Dezember 2015 wurde Franz Solberger zum neuen Präsidenten des ÖZIV, Landesverbandes Salzburg gewählt.

Mitglieder des neu gewählten Landesvorstandes Salzburg:Präsident: Franz Solberger1. Präsident-Stv.: Margarete Brennsteiner-Köckerbauer2. Präsident-StV.: Dr. Helene KabeschKassierin: Brigitte MundlSchriftführerin: Margarete Brennsteiner-Köckerbauer

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder! Ich bedanke mich herzlich bei allen Bezirksgrup-pen für das große Vertrauen, das sie mir mit dieser Wahl entgegen gebracht haben. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nützen, um meiner Vor-gängerin Heike Nittl Danke zu sagen. Sie hat den Verband mit viel Engagement und großem Herz geführt. Sie war stets um Kooperation bemüht und wollte Menschen mit Behinderungen bestmögliche Unterstützung zukommen lassen. Das ist in Zeiten

wie diesen nicht immer einfach! Das in mich ge-setzte Vertrauen sehe ich aber auch als Auftrag für Veränderungen in der Verbandsarbeit.

Ich bin seit 55 Jahren Mitglied unseres Verbandes. In dieser Zeit habe ich viele Mitglieder in allen Be-zirken und auch deren Sorgen kennengelernt. Mein Ziel ist es, diese Kontakte durch verstärkte Zusam-menarbeit des Landesverbandes mit den einzelnen Bezirksgruppen zum Vorteil unserer Mitglieder zu nutzen und weiter auszubauen. Möglich ist das nur durch die ausgezeichnete Mitarbeit und Unterstüt-zung der neuen ersten Stv. Margarete Brennstei-ner-Köckerbauer. Vielen Dank auch an sie!

Meine bisherigen Gespräche im Landesbüro mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit den diversen Behörden in Salzburg und deren posi-tive Reaktionen bestärken mich bei meinen beab-sichtigten Veränderungen in der Verbandsarbeit.

Ich wünsche mir, dass alle ÖZIV-Funktionäre im Bundesland Salzburg die Veränderungen mittra-gen, und wir gemeinsam noch mehr für alle Men-schen mit Behinderungen erreichen. Allein kann man viel erreichen, doch nur gemeinsam sind wir wirklich stark.

Ich freue mich auf diese gemeinsame Arbeit! Euer neuer Präsident samt neuem Team im Lan-desverband, Franz Solberger.“

Der ÖZIV Bundesverband wünscht dem neuen Vor-stand natürlich ebenfalls alles Gute und hofft auf eine intensive und gute Zusammenarbeit!

Neuer Vorstand im ÖZIV Salzburg

v.l.: Margarete Brennsteiner-Köckerbauer, Franz Solberger, Brigitte Mundl

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Salzburg

Stufen stellen für Menschen mit Mobilitätsbeein-trächtigung oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Aber deshalb sind sie nichts Schlechtes, beson-ders dann, wenn es eine barrierefreie Alternative gibt. Der Fotowettbewerb „Schöne Stufen, schräge Rampen“ der High Rollers wollte mit schönen, aber auch kuriosen Bildern zu diesem Thema die Wahr-nehmung für Barrierefreiheit schärfen. Die High Rollers sind ein seit 2012 bestehender Verein zur Kommunikation der Leistungsfähigkeit von Men-schen im Rollstuhl.

Kürzlich fand in der Lounge der Wirtschaftskammer Wien die Preisverleihung des Fotowettbewerbes statt. An die 100 Fotos wurden für den Bewerb ein-gereicht. In den drei Kategorien „Schöne Stufen“,„Schräge Rampen“ und „Kuriose Barrierefreiheit“ wurden von der Jury die besten fünf Bilder mit Preisen gekürt. Der erste Preis in jeder Sparte war eine Digitalkamera Sony Alpha 5000 mit Wechsel-objektiv.

Spannend war, dass in der Jury des Fotowettbe-werbs mit Harald Fiedler ein blinder Mensch saß. Ihm beschrieb ein Mitarbeiter der Firma Audio2

die Bilder fachmännisch. Das Spezialgebiet der Firma Audio2 ist die akustische Bildbeschreibung. Zusätzlich legte Fiedler seinen persönlichen Fokus auf Fotos mit Botschaften, die sich durch wenig bis keine Nachbearbeitung auszeichneten.

Initiator Michael Sicher von den High Rollers über-reichte die Preise. Sieger in der Kategorie „Schöne Stufen“ wurde eine bunte Collage von Beton und Natur mit dem Titel „Graffiti Steps“ von Josef Hin-terleitner. In dieser Kategorie konnten Stufen, Stie-gen, Treppen jeder Art, sowie außergewöhnliche oder Stufen „mit Charakter“ eingereicht werden.

Die Kategorie „Schräge Rampen“ sollte gute und kreative barrierefreie Lösungen zeigen. Sieger wur-de hier die „Brückengondel in Venedig“ von Helmut Gawlas.

In der dritten Kategorie war Platz für „Kuriose Barrierefreiheit“. Dinge, die nicht zu Ende gedacht wurden und zum Schmunzeln aber auch Kopfschüt-teln anregen. Gewonnen hat hier die „Rampe derErkenntnis“ von Manfred Fischer.

Fotowettbewerb „Schöne Stufen, schräge Rampen“ Von Manfred Fischer

Alle Sieger des Fotowettbewerbs Siegerbild in der Kategorie „Kuriose Barrierefreiheit“

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Kärnten

Rudolf Kravanja wurde am 15. Januar 2016 im Rahmen der Generalversammlung des ÖZIV Kärnten in seiner Funktion als Präsident des Landesverbandes Kärnten einstimmig für eine zweite Funktionsperiode bestä-tigt und präsentierte die gewähl-ten Landesvorstandsmitglieder.

Der wiedergewählte Präsident bedankte sich bei allen Vor-standsmitgliedern, Delegierten, Obleuten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das ent-gegengebrachte Vertrauen und deren Unterstützung in den letzten Jahren. Auch in Zukunft wird sich der ÖZIV Kärnten mit aller Kraft für die Rechte und Anliegen der Menschen mit Behinderungen einsetzen. Der ÖZIV Kärnten hat derzeit 4.800 Mitglieder.

Die neu verfassten Statuten wurden inhaltlich von allen anwesenden Stimmberechtigten einstimmig angenommen.

Die bestehenden Statuten entsprachen nicht mehr dem aktuellen Vereinsleben, wie es in der Praxis gelebt wird. Durch die Veränderungen der letzten Jahre und durch das neue Ver-einsgesetz von 2002 mussten sie neu verfasst werden.

Alle Bezirksgruppen des ÖZIV Kärnten sind organisatorisch dem Verein angegliedert und besitzen keine eigene Rechts-persönlichkeit. Auch wenn die Bezirksgruppen in der Praxis weitgehend autark agieren, sind ihre Handlungen grundsätzlich dem Verein zuzurechnen.

Neue Funktionsperiodeals ÖZIV-Präsident in Kärnten

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Burgenland

Lachende Augen, die den Saal füllten. Treffender kann die Stimmung der Weihnachtsfeier 2015 nicht beschrieben werden. Für die Kinder gab es eine ganz besondere Überraschung: So bekamen die jüngsten Mitglieder Wochenendaufenthalte mit ihren Eltern und Geschwistern für die St. Martins, die Avita Therme und für die Vila Vita in Pamha-gen geschenkt.

Auch eine Jahreskarte für den Family-Park fand sich unter den Weihnachtsgeschenken. Die Weihnachtsüberraschung wurde im Zuge der ÖZIV-Kinderaktion „Magic Moments“ ermöglicht.

Für Unterhaltung während der Weihnachtsfeier im Ambiente des „Reisingers“ in Neufeld an der Leitha sorgte Schauspieler und Intendant, Wolfgang Böck. Er trug in gekonnter Manier amüsante Weihnachtsgeschich-ten und -gedichte vor.

Gleichzeitig wurden bei der Weihnachtsfeier auch die Wei-chen für die Zukunft gestellt. Neben der Wahl des neuen Vor-stands bei der Generalversamm-lung wurden auch die neuen Bezirksleitungen präsentiert. Im Norden sind das Michael Streit und Christian Jauker, für das Mittelburgenland stehen Manfred

Seifert mit Hildegard Pama und Werner Fruhmann bereit, und den Süden betreuen Erwin Wür-rer samt Heribert Petermann.

Das Sporthotel „Weisseespitze“ im Kaunertal (Tirol) bietet seinen Gästen „barrierefreien Urlaub“ in je-der Hinsicht. Wer sich sportlich betätigen möchte, kann diverse Sportgeräte vor Ort ausleihen. „Mit dem Rollstuhl ist alles möglich“, so ÖZIV Burgen-land Präsident Hans-Jürgen Groß. Vor Ort werden auch Skikurse für Kinder, Jugendliche sowie Roll-stuhlfahrer angeboten. Selbst der Gletscher bietet sehr gute Voraussetzungen für die Urlauber.

Zwei Merkmale rücken besonders in den Vorder-grund: Das Hotel verfügt über eine riesige Sauna, wo 10 bis 15 RollstuhlfahrerInnen Platz finden. Auch die Bar des Hotels ist „außergewöhnlich“. Nicht nur, dass sie von allen Seiten befahrbar ist, auch die klassischen „Höhenunterschiede“ gibt es nicht. Wer individuelle Wünsche deponieren möchte, kann vor seiner Anreise telefonisch mit den MitarbeiterInnen der „Weisseespitze“ Kontakt

aufnehmen. Eine Kontaktaufnahme ist vor allem für Mitglieder des ÖZIV empfehlenswert. Gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und unter Verwen-dung des Codeworts „ÖZIV Burgenland“, gewährt das Hotel Sonderkonditionen.

Herzlich Willkommen ÖZIV Burgenland im Hotel Weisseespitze

Weihnachtsfeier 2015im Zeichen der Kinder

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Tirol

Im Rahmen des Verbandstages Ende November fanden Neuwahlen des Vorstandes für den Tiroler Landesverband statt.

Obmann Michael Knaus und sein Team wurden für weitere 4 Jahre einstimmig im Amt bestätigt. Neu im Landesvorstand dürfen wir Michael Lad-stätter als Kassier des ÖZIV Tirol begrüßen.

Am Verbandstag wurde noch einmal die erfreuli-che Entwicklung dargestellt, dass der Landesver-band in den letzten vier Jahren einen wichtigen Prozess der Stabilisierung und Modernisierung hinter sich gebracht hat. Es gibt den klaren An-spruch des Vorstandes diesen Weg weiterzugehen.

Sehr wichtig dafür war auch ein kürzlich abge-schlossener interner Leitbildprozess, an dem Funktionäre und MitarbeiterInnen in einem Zeit-raum von über einem Jahr intensiv in verschie-densten Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben. Die darin festgelegten Grundhaltungen und Ziele des ÖZIV Tirol sind eine wichtige Grundlage für die tägliche Arbeit und die weitere Entwicklung unse-rer Organisation.

Das neue Leitbild des ÖZIV Tirol gibt es als Down-load auf unserer Homepage www.oeziv-tirol.at

Verbandstag 2015 mit Neuwahlen und Beschluss Leitbild NEU

Der Österreichische Kletterver-band (OEKV) bietet im Frühjahr/Sommer 2016 spezielle Kletter-kurse für Menschen mit körperli-chen Einschränkungen in Tirol an.

Zielgruppen: Personen mit… Amputationen oder anderen

physischen Behinderungen einer Sehbehinderung neurologischen oder anderen

körperlichen Beeinträchtigun-gen (z.B. CP)

Rollstuhl (z.B. Paraplegie)

Kurseinheiten: 13 TermineKurskosten: € 90,00 pro Teil-nehmerIn für alle Termine inkl. Halleneintritt und Leihmaterial.Ein kostenloses Schnuppertrai-ning ist im Rahmen der Kurs-zeiten auch nach Beginn des Kurses jederzeit möglich!

Paraclimbing – KletterkurseIn Innsbruck und Wörgl für Menschen mit körperlichen Behinderungen in Tirol.

Anmeldung

bei Frau Franziska Saurwein:E-Mail: f.saurwein@ wettklettern.atTel.: +43 681 84221761

Marktgemeinde Grafenbach-St. Valentin, 2632 Grafenbach-St. Valentin • Marktgemeinde Seeboden, 9871 Seebo-den • Gemeinde Inzing, 6401 Inzing • Stadtgemeinde Schwanenstadt, 4690 Schwanenstadt, Gemeinde Roitham, 4661 Roitham • Fleischerei Johannes Traunmüller e.U., 4203 Altenberg • Gemeinde Gosau, 2824 Gosau • Markt-gemeinde Wagrain, 5602 Wagrain

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Tirol

Die Jahresmautkarte für Menschen mit Gehbehin-derung ist ausnahmslos nur mehr nach schriftli-chem Antrag um € 7,00 erhältlich!

WICHTIG – der Antrag muss mindestens 7 Tage vor Reiseantritt an die Direktion der Felbertauern AG gesendet werden. Er kann nicht mehr direkt an der Mautstelle abgegeben werden.

Drei Voraussetzungen sind außerdem notwendig:

1.) Sie sind Zulassungsbesitzer Ihres Fahrzeuges2.) Vermerk im Führerschein, dass Sie nur mit

Automatikgetriebe fahren dürfen3.) Sie besitzen den Parkausweis § 29b StVO

Das Antragsformular ist unter folgendem Link on-line: www.felbertauernstrasse.at/de/tickets-tarife/tarife oder auch im Sekretariat des ÖZIV-Landesverband Tirol unter Tel.: 0512-57 19 83 erhältlich.

NEUERUNG – Maut auf der FelbertauernstraßeVergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen.

Die Richtlinien des Tiroler Kriegsopfer- und Behinderten-fonds wurden wieder überarbei-tet. Erfreulicherweise lässt sich feststellen, dass die Zuschüs-se für Hilfsmittel, Heilbehelfe, Reha-Maßnahmen, Kuraufent-halte sowie Neuanschaffung eines Zahnersatzes um zehn Prozent gestiegen sind. Die Er-höhung des Zuschusses bei der Verbesserung der Wohnsituation beträgt fünf Prozent.

Einkommensgrenzen für 2016: Die Einkommensobergrenze

für Förderungen liegt bei 1675,52 € netto für alleinste-hende Personen bzw. 2094,40 € für verheiratete Personen bzw. Lebensgemeinschaften.

Für den Zuschuss zum Wohn-

bedarf (Deckung der Betriebs-kosten) sowie für Erholungs-urlaub ist die Einkommens-grenze niedriger. Sie liegt 2016 bei 1256,64 € netto (alleinstehende Personen) bzw. 1675,52 € (Ehepaare oder Lebensgemeinschaften).

Diese genannten Grenzen entsprechen nicht 1:1 ihrem Nettoeinkommen, da bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens der Grad der Be-hinderung berücksichtigt wird. Infolgedessen ist es möglich, dass ihr anrechenbares Einkom-men aufgrund des Grades Ihrer Behinderung unter der Grenze liegt und sie den Zuschuss den-noch erhalten können. Bitte achten Sie bei Antrag-

stellung auf die Aktualität ihrer Einkommensnachweise. Diese müssen aus dem jeweiligen Jahr der Antragstellung sein (z.B. Pensionsbescheid 2016).

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Mag. Ju-lia Wackernell – Sozialberatung des ÖZIV Landesverband Tirol, Tel.: 0512/57 19 83, E-Mail: [email protected].

Neue Richtlinien beim Tiroler Kriegs-opfer- und Behindertenverband

Gebr. Ing. Angermayer, 4481 Asten • Gemeinde Meggenhofen, 4714 Meggenhofen • Heilig Kreuz Karmel, 8572 Bärn-bach • Fa. Eckerstorfer Stefan e.U., 4113 St. Martin im Mühlkreis • Gemeinde Stockenboi, 9713 Zlan • Verein Jagdmu-seum OÖ, 4490 St. Florian • Viskovic Gerüstbau GmbH, 4600 Wels • Herzog Samen & Pflanzen GmbH, 4810 Gmunden • Marktgemeinde Taxenbach, 5660 Taxenbach

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Tirol

Besondere Wege, eine Botschaft zu vernehmenThema Schwerhörigkeit – Bericht einer schwerhörenden Tirolerin aus ihrem Alltag.

Von Ariane Pischl

Ich bin eine von vielen im eintreffenden Publikum, die jetzt einen Vortragsraum betreten.Ich weiß schon, dass es in diesem Vortragsraum leider immer noch keine Induktionsschleife (Funk-übertragungssystem für HörgeräteträgerInnen) gibt. Ich schaue mich um, wo für mich ein guter Platz wäre, denn sonst werde ich wieder einmal nicht gut verstehen. Wo wird heute der/die ReferentIn stehen - eher in der Mitte oder auf der Seite? Ist ein Mikro-fon aufgestellt? Wo sind die Boxen?Ich gehe hin zum Organisator, weise ihn darauf hin, dass ich Hörgeräte trage. Er informiert mich freundlich, es wäre Gebärdendolmetsch vorgesehen. Gut gemeint, aber ich fühle mich in meinen Bedürf-nissen nicht ernst genommen. Ich kann nämlich nicht in Gebärdensprache kommunizieren. Ich bin schwerhörend, nicht gehörlos und daher nicht auf Gebärden angewiesen. Diesem Irrtum unterliegen viele Menschen. Die meisten Schwerhörenden sind mit Hörgeräten gut versorgt und können damit die gesprochene Sprache auditiv aufnehmen und somit lautsprachlich kommunizieren.

Vor einiger Zeit interessierte ich mich dennoch für einen Kurs in Gebärdensprache. Nicht, weil ich darauf angewiesen war, sondern eher um etwas wie Zugehörigkeit zu finden. In meinem Lebensumfeld befinden sich lauter normalhörende Menschen, die häufig nicht nachvollziehen können, wie schwer uns oftmals Kommunikation fällt. Ein Hörgerät und dann passt schon alles?? Weit gefehlt! Fünfmaliges Nachfragen zeugt nicht von Dummheit, sondern von Nochnichtangekommenen. Lieber ziehe ich mich zu-rück, als mich ständig rechtfertigen zu müssen oder für dumm oder stur gehalten zu werden. Ich befin-de mich in einer Zwischenwelt, nicht in der Welt der Hörenden und nicht in der Welt der Gehörlosen. Die Gruppe der Schwerhörenden erlebt täglich Diskri-minierungen, die scheinbar zur Normalität gehören. Es ist normal, kein Kino, kein Theater, keine Ticket-schalter oder Kassen verstehbar nützen zu können.

Unsere Hilfsmittel in öffentlichen Gebäuden sind ganz klar die ergänzenden Technologien zu den Hör-geräten: Induktionsschleifen oder FM Anlagen, da

nicht alle Hörgeräte geeignet sind, Signale von In-duktionsanlagen zu empfangen. Ein Schriftdolmet-scher stellt eine sehr große Erleichterung dar, mit dem die gesprochene Sprache über eine Tastatur am Laptop als Text mitgeschrieben und mit einem Beamer im Raum angezeigt wird. Längst wissen nicht alle Baufachleute über akusti-sche Klangverbesserung in Räumen Bescheid. So gibt es in Tirol keine umfassende Beratung darüber. Veranstaltungen sollen aber für jede Art der Behin-derung barrierefrei sein.

Wir fordern daher unbedingt, auch die Gruppe schwerhöriger Menschen mehr einzubeziehen und eine chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. Notwendige Hilfsmittel sollen bereit-gestellt, SchritfdolmetscherInnen ausgebildet und gefördert werden. ArchitektInnen müssen entspre-chend ausgebildet werden, worauf sie schalltech-nisch zu achten haben. Schließlich profitieren auch Normalhörende von einer optimalen akustischen Raumplanung.

Der Mehrfachnutzen eines/einer Schriftdolmet-schers/in ist nicht zu unterschätzen! Wenn auch Normalhörende einmal etwas nicht genau verstehen, können sie es nachlesen. Schwerhörige Menschen sind oft über technische Erleichterungen und ihre Rechte nicht ausreichend informiert. Das ist leider Realität. 20 % der Bevölkerung sind schwerhörend – das sind in Österreich 1,6 Mio. Menschen.

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Wien

Das ÖZIV Wien Büro befindet sich in 1030 Wien, Landstrasser-Hauptstraße 173-175/5/1 (Gassenlokal) neben dem Friseurgeschäft.

Im Rahmen unserer Freizeitaktivitäten organi-sieren wir jeden dritten Donnerstag im Monat ein gemütliches Beisammensein im Wirtsstüberl Mitschka 1200 Wien, Traunfelsgasse 1.

Seit Februar 2016 besuchen wir jeden vierten Samstag im Monat das Hütteldorfer Bad 1140 Wien, Linzerstrasse 376. Wir treffen uns um 14 Uhr beim Eingang des Bades an folgenden Ter-minen in der nächsten Zeit: am 23.04.2016; 28.05.2016 und 25.06.2016

Wir planen ebenfalls, eine Freizeitgruppe „Bewe-

gung durch Gymnastik“ im Hallenbad Floridsdorf zu organisieren. Ein Unkostenbeitrag von ca. € 55,00 wäre an den ASKÖ zu bezahlen. Weitere Informationen über diese Veranstaltung finden Sie in der nächsten ÖZIV Info Ausgabe.

Der ÖZIV Wien für Menschen mit Behinderungen informiert

Das erste Mal nach dem Baden schon etwas müde

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Club 81

Erstmals nahm der Club 81 – St. Pölten an der Fachmesse „Bleib aktiv“ am 18. und 19. Februar im Veranstaltungszentrum teil. Ermöglicht wurde dies durch die Unterstützung der „Rodlauer 24 Stunden Pflege und Betreuung“, die dem Club 81 einen we-sentlichen Teil ihres Standes zur Verfügung stellte. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher traten mit dem Club 81 in Kontakt und führten viele interes-sante und anregende Gespräche. Unter ihnen zum Beispiel Nationalratsabgeordneter Anton Heinzl, Mag. Ulrike Zöchling, Inhaberin einer Apotheke, Mag. Beate Heher, Inhaberin der Fa. Equality - Bar-rierefreie Veranstaltungen, und der Obmann vom Verein „Travel with Doc“, Günther Turetschek, und sein stellvertretender Obmann, Mag. Dr. Christian Opriessnig. Mit besonderer Freude nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Club 81 sowie

Obmann Josef Schoisengeyer die Nachricht auf, dass durch die Fachmesse auch neue Mitglieder begrüßt werden konnten.

Mit dem Geschäftsführer der „Rodlauer 24 Stun-den Pflege und Betreuung“, Reinhard Rodlauer, wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit be-sprochen und für Donnerstag, den 17. März 2016 ein eigener Infoabend zum Thema „24 Stunden-Pflege und Betreuung“ vereinbart. Wir freuen uns besonders über die Teilnahme des Psychologen, Dr. Georg Fraberger, als Referenten. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Wien am Institut für Psychologie im Fachbereich Bildungs-psychologie und Autor mehrerer Bücher wie „Ohne Leib. Mit Seele“ und „Ein ziemlich gutes Leben“.

Erfolgreiche Teilnahme des Club 81 an der Fachmesse „Bleib aktiv“ im VAZ St. Pölten

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Steiermark

Bezirksgruppe MURTAL

Bezirksgruppe VOITSBERGTotaler Triumph bei der 3. Landesmeisterschaft im DART

Die Bezirksgruppe Voitsberg des ÖZIV Steiermark war auch heuer wieder Veranstalter der dritten ÖZIV Landesmeisterschaft im Darts. Im Blue Sky Darts hatte Roland Peissl wieder für einen perfek-ten Ablauf des Turnieres gesorgt, wofür wir ihm herzlich danken.

Fritz Muhri, Bezirksobmann und jetzt auch Lan-dessportreferent des ÖZIV-Steiermark, begrüßte 40 Teilnehmer, 25 Männer und 15 Frauen. Nach sechs Stunden fairen Wettkampfes standen um 15:00 Uhr die Sieger fest. Die Siegerehrung

fand im ÖZIV-Haus Voitsberg statt, wo zuvor noch das verspätete Mittagessen serviert wurde. Günter Hönigsperger, Vizepräsident des ÖZIV-Steiermark und Teilnehmer am Turnier, nahm mit Obmann Muhri die Siegerehrung vor. Die Bezirksgruppe Voitsberg verzeichnete heuer einen totalen Erfolg. Heinz Wippel jr. konnte bei den Männern und Kassierin Andrea Bauer bei den Frauen den Lan-desmeistertitel holen. Obendrauf errang Harald Krammer noch den dritten Platz bei den Männern und Gerti Hohl und Andre Kollmützer jeweils den ausgezeichneten vierten Rang. Und unser Jüngster, der 10jährige Julian Bauer, Sohn der neuen Lan-desmeisterin, erzielte bei den Männern den ausge-zeichneten 7. Platz.

Adventfeier mit Ehrungen

Im wunderbaren Ambiente des Rittersaales der Spielberger Burg beging die Bezirksgruppe Murtal am ersten Samstag im Dezember ihre traditionel-le Adventfeier und stimmte ihre Mitglieder auf die Weihnachtszeit ein. An dieser Adventfeier nahmen wieder 84 Mitglieder und Ehrengäste teil. Diakon Mag. Hans Glück und Annemarie Kaiser brachten besinnliche Beiträge. Die Volksmusik Rottenmann mit Prof. Siegfried Greimler und Mag. Elisabeth Greimler ergänzten das vorweihnachtliche Pro-gramm in wundervoller musikalischer Art und Weise. Wie alljährlich bot diese Veranstaltung gleichzeitig auch einen festlichen Rahmen für die Ehrung, bei der wiederum Mitgliedern für ihre jahrelange Treue zum Verband gedankt wurde:

10jährige Treue: Roland Arnold, Sylvia Ebner, Werner Felkl, Johann Grocher, Karl Gröbl, Johann

Haas, Franz Habich, Helmut Jeitler, Gabriele Ler-cher, Sophie Markara, Simon Schieb, Hildegard Seebacher, Christa Wascher

25jährige Treue: Karl Achter, Alois Dietmaier, Maria Hackenberg, Reinhilde Hofstätter, Reinhilde Kerbl, Franz-Harald Leger, Juliane Leitner, Heinrich Moser, Hermine Mühlbacher, Helmut Wimmer

50jährige Treue: Gebhard Leitner

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Steiermark

Fellner Gabi von der BG Bruck/Kapfenberg belegte bei den Damen den 2. Platz, und Salzger Renate, BG Leibnitz, den 3. Platz. Heinz Lovrencic von der BG Leibnitz (2. Platz) war ein fairer und harter Gegner des späteren Siegers Heinz Wippel jr.

Zum Schluss dankte Bezirksobmann und Lan-dessportreferent Muhri allen TeilnehmerInnen für ihr Kommen und verlieh seinem Wunsch Aus-druck, dass im nächsten Jahr auch weitere ÖZIV-

Bezirksgruppen der Steiermark teilnehmen wür-den.

Bei dieser Gelegenheit richte ich meinen beson-deren Dank an meine beiden Stellvertreter, Heinz Wippel sr. und Gernot Hackl samt Gattin Heidi, den Sportreferenten Harald Rieber, die Schriftfüh-rerin Eleonora Eck und Kassierin Andrea Bauer, für die ausgezeichnete Bewirtung der TeilnehmerIn-nen in unserem ÖZIV-Haus.

1. - 3. Platz Damen und Herren Siegerbild - DART 2016 mit Funktionären

Bezirksgruppe DEUTSCHLANDSBERGTermine für das Jahr 2016

Kegel- Bezirksmeisterschaft:Samstag, 30. April 2016, 13 UhrJUFA- Gästehaus Deutschlandsberg, Burgstraße 5,…anschließend Siegerehrung beim GH Stöcklpete

Grillfest mit Unterhaltung und Schätzspiel:Samstag, 25. Juni 2016, ab 12.30 Uhram Vorplatz beim ÖZIV- Haus Deutschlandsberg, Hörbinger Straße 23

ÖZIV-Jahresausflug: Ein interessantes Ausflugsziel ist in Ausarbeitung!Samstag, 27. August 2016…eigene Ausschreibung mit Programm und An-meldung folgt rechtzeitig

Adventzauber (Verkaufsausstellung): Samstag, 19. November 2016, 9 - 16 UhrÖZIV- Haus Deutschlandsberg.…für Essen und Trinken wird gesorgt

Adventfeier Samstag, 26. November 2016, 11 UhrJUFA- Gästehaus Deutschlandsberg, Burgstraße 5 …eigene Ausschreibung mit Programm und An-meldung folgt rechtzeitig

Vorteile der ÖZIV Mitgliedschaft anhand von Beispielen:

1.) Beratung – Information – Antragstellung: Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich), Gratis-Autobahnvignette, Befreiung von dermotorbezogenen Vers.-Steuer, Behinderten-pass, Förderungen, Parkausweis §29b, Pensi-onsantrag, Pflegegeld, Hilfe in finanzieller Notlage, Wohnungen in zwei ÖZIV Häusern in Deutschlandsberg, Wohnbeihilfe, Zuschüsse bei Wohnungsumbau, Zuschüsse bei PKW Kauf und vieles mehr

2.) Sprechtage im ÖZIV-Haus, Hörbinger Stra-ße 23, Deutschlandsberg, jeden 1. u. 3. Mitt-woch im Monat, 14 – 17 Uhr und jeden Mitt-

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Steiermark

woch von 10 - 12 Uhr u. 14 - 17 Uhr (wenn die Bastelgruppe anwesend ist), oder nach Vereinbarung unter Tel. 0650 3015 670, E-Mail: [email protected]

3.) Die Bastelgruppe ist fast jeden Mittwoch anwesend, sehr aktiv und kreativ! Alle sind herzlich willkommen ab 9.30 Uhr

4.) Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 26.- Euro! Bareinzahlungen werden im ÖZIV Büro Deutschlandsberg gerne entge-gengenommen. Einzugsermächtigung auf ei-genen Wunsch auszustellen. Wir danken für Ihre Mitgliedschaft und Treue dem ÖZIV

5.) Unsere Kegeltermine im JUFA Gästehaus Deutschlandsberg, Burgstraße 5, finden alle zwei Wochen jeweils freitags ab 19.30 Uhr statt. Mitglieder sind herzlich eingeladen; es ist keine Anmeldung notwendig. Auskunft erteilen Maria Rauter und Sepp Tomaschitz, Tel. 0699 126 155 26

Wir freuen uns auf rege Teilnahme bei unseren Veranstaltungen und Sie an Sprechtagen unserer kostenlosen Beratungen begrüßen zu dürfen!

Herzliche Grüße!Helmut Schneidler, Obmann

David Schneidler, Schriftführer

Wichtige Informationen:

1.) Für Pensionisten: Wer keine Lohnsteuerbezahlt und keine Ausgleichszulage bezieht, erhält 2016 erstmals eine Gutschrift von bis zu € 55,-- (Antrag stellen)

2.) Für an Diabetes (zuckerkrank) erkrankte Personen gibt es 1x jährlich einen Zuschuss von € 252.-. Einkommensnachweis und ärztli-che Bestätigung sind mitzubringen

3.) Parkausweis §29b StVO. Ausstellung nur bei Besitz eines Behindertenpasses mit einer Zusatzeintragung in den Behindertenpass „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“

Schon jahrelang haben ÖZIV-Mitglieder auch im Rollstuhl die Möglichkeit, Schiflugveranstal-tungen am Kulm/Bad Mitterndorf

hautnah und kostenfrei mitzuer-leben. Dies ist dem Engagement des Präsidenten des ÖZIV Stei-ermark, Günter Trub, in Koope-

ration mit den Verantwortlichen des Österreichischen Schiver-bandes zu verdanken. Auch bei der Schiflugweltmeisterschaft am 16.1.2016, an der zahlreichen Spitzenschiflieger der Welt teil-nahmen, konnten wieder über 30 Mitglieder des ÖZIV Steiermark dieses sportliche Ereignis mit dem besonderen Flair genießen.

Alle ÖZIV-Mitglieder begaben sich von einer Sammelstelle in Bad Mitterndorf im Konvoi zu einer Parkmöglichkeit für PKWs.

WM im Schifliegen am Kulm

Mit dem neuen ÖZIV-Shuttlebus

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Steiermark

Ein neuer Shuttlebus des ÖZIV Steiermark führte dann alle di-rekt zur Kulm-Schanzenanlage. Die restliche Wegstrecke zu Fuß zur Zuschauerplattform konnte auch mit Rollstühlen problemlos trotz Schneelage bewältigt wer-

den. Die ÖZIV-Mitglieder konn-ten das Spektakel direkt in der Nähe des Absprunges und am Beginn des Auslaufes verfolgen. Die Plätze kamen VIP-Zuschau-errängen gleich. Das Warten in der Kälte überbrückte man mit wärmenden Getränken und köst-lichen Schmankerln.

Die Rückfahrt verlief ähnlich unproblematisch wie die Anfahrt. Während die übrigen Zuschauer-

Innen des Spektakels lange Fuß-märsche in Kauf nehmen muss-ten, erreichten unsere Mitglieder rasch den ÖZIV-Shuttlebus, der sie in Gruppen nacheinander zum PKW-Parkplatz verbrachte.

An dieser Stelle geht mein be-sonderes Lob an die ÖZIV-Or-ganisatoren, im Besonderen an den Präsidenten des ÖZIV Steier-mark, Günter Trub.

Er hat es nicht nur geschafft, dass Menschen mit Behinderun-gen auch im Rollstuhl seit Jahren dieser Veranstaltung kostenfrei auf den besten Plätzen beiwoh-nen können, sondern auch die perfekte An- und Abreise persön-lich organisiert, indem er zeitwei-se den Fahrtendienst des ÖZIV-Shuttlebusses übernommen hat. Ein herzliches Dankeschön von allen Teilnehmern! Wichtig: Zwischendurch wärmenDie perfekte Aussicht

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Heeresgeschichtliches Museum 100% barrierefrei zugänglichDas Heeresgeschichtliche Museum ist komplett barrierefrei zugänglich. Neben Lift, Reserve-Rollstuhl und bereits vorhandenenEinrichtungen sorgen zwei zusätzliche Rampen für ungehinderte Besucher-Freuden. Militär- und Kriegsgeschichte, Technik und Naturwissenschaft, Kunst und Architektur verschmelzen in diesem ältesten Museumsbau derStadt zu einem einzigartigen Ganzen. Zwischen 1850 und 1856 wurde das Bauwerk als Kernstück des Arsenals nach Plänen von LudwigFoerster und Theophil Hansen errichtet, die damit den Stil der Wiener Ringstraße vorwegnahmen. Heutzutage werden dort die Geschichteder Habsburgermonarchie vom Ende des 16. Jahrhunderts bis 1918 und das Schicksal Österreichs nach dem Zerfall der Monarchie bis 1945gezeigt. Dabei stehen die Rolle des Heeres und die militärische Vergangenheit auf hoher See im Vordergrund.Für Menschen mit Behinderungen gilt der ermäßigte Eintrittspreis.

Öffnungszeiten: Täglich 9 bis 17 UhrEintrittspreise (inkl. ein Audioführer):Normalpreis: EUR 6,00 Ermäßigter Eintrittspreis: EUR 4,00 (Schüler, Studenten, Behinderte, Senioren (ab dem 60. Lebensjahr), jeweils gegen Ausweisleistung)

Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, FREI! (Lichtbildausweis)

Führungskarte: € 4,00 Video-Erlaubnis: € 2,00 Foto-Erlaubnis: € 2,00 Audioführer extra: € 2,00

Kontakt:Heeresgeschichtliches Museum, Arsenal, 1030 Wien, AUSTRIATel. +43 (0)1 79561 10, Fax: +43 (0)1 79561 10 - 17707 E-Mail: [email protected], Internet: www.hgm.at

Freier Eintritt: An jedem ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei!Kinder und Jugendlich bis zum 19. Lebensjahr, Teilnehmer von Lehrveranstaltungen (Schüler- und Studentengruppen mit begleitender Lehrperson),Mitglieder des ICOM (International Council of Museums), Soldaten in Uniform, Mitglieder des Vereins der Freunde des HGM, Schwerkriegsbeschädigte.

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Vorarlberg

Gegründet anlässlich des Weltin-validentages im Jahr 1975 konnte der ÖZIV-Landesverband Vor-arlberg im Rahmen seiner Weih-nachtsfeier am 13.12.2016 mit Stolz auf 40 erfolgreiche Jahre im Einsatz für Menschen mit Be-hinderungen zurückblicken.

Nach der wirkungsvollen „Buch-stabeneinlage“ der Danceart School und einem eindrucksvollen Jahresrückblick durch Präsidentin Karin Stöckler bat Thomas Flax, der charmante und wortgewandte Moderator dieses Festakts, Land-tagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer, LAbg. Klubobmann Michael Ritsch, LAbg. Dr. Hubert Kinz, MMag. Martin Staudinger, den neuen Leiter des Sozialminis-teriumservice Vorarlberg, sowie unseren Präsidenten, Dr. Klaus Voget, und den Präsidenten des Liechtensteinischen Behinderten-verbandes, Dr. Martin Batliner, für ihre Grußworte auf die Bühne.

Besonders erfreulich war, dass

es sich ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget mit seiner Gattin Hedi Schnitzer-Voget, Geschäftsführe-rin des ÖZIV Bundesverbandes, sowie Rudolf Kravanja, Vizepräsi-dent des ÖZIV-Bundesverbandes und Präsident des ÖZIV-Landes-verbandes Kärnten, nicht neh-men ließen, ihre Wertschätzung durch ihren Besuch ungeachtet der weiten Anreise zum Ausdruck zu bringen.

In weiterer Folge berichteten Eh-renobmann Walter Hladschik und Gründungsmitglied Isolde Tisch eindrucksvoll über die Grün-dung und die Anfangsjahre des Verbandes. In der langjährigen

Vereinsgeschichte blieben natür-lich auch amüsante Anekdoten nicht aus.

Anschließend fand im Beisein der Ehrengäste die Ehrung für 20-, 30- und 40-jährige Mitgliedschaft statt, bevor man zum gemütli-chen Teil überging - dem Mittag-essen mit musikalischer Unter-malung durch Helmuth Seidl an der Zither.

Nach dem traditionellen Gottes-dienst, zelebriert von Dekan Dr. Herbert Spieler und stimmungs-voll musikalisch begleitet von Mila und Vesi, gab es eine Kaffeejause mit gemütlichem Ausklang.

Weihnachtsfeier und 40-Jahr-Jubiläum

„Maschgara Maschgara Rollollo, schieß da Hafa deckladvoll“

Nicht nur die Villacher wissen, wie man im Fa-sching so richtig feiert. Unter dem Motto „Auf der Alm“ ließ es der ÖZIV–Landesverband Vorarlberg

am Sonntag, dem 17. Jänner 2016, so richtig krachen. Von Buschla (Kühen) über Bura (Bauern) bis hin zum Schmelga (Mädchen) mit Zöpfen fand

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Vorarlberg

man alles, was sich auf einer Alm so tummelt.

Für alle Tanzwütigen heizte Alleinunterhalter BUBU die Stimmung an, und die Tombola mit schönen Preisen wurde regelrecht gestürmt. Die feierlustigen Gäste durften sich über eine tolle Show des Leiblachtaler Prinzenpaares – Prinzessin Barbara und Prinz Patrick - mit ihrem märchen-haften Gefolge, den Hörbranzer Raubrittern, einer Abordnung der Leiblacher Fetzahexa und der Hör-branzer Kindergarde unter der Leitung von Sarah Hehle sowie Denise und Desiree Hitzhaus freuen. Das Prinzenpaar übergab auch heuer wieder die begehrten Prinzenorden an verdiente Funktionäre und Mitarbeiter/-innen.

Als weiteres Highlight sorgten die Kehlegger Schallmeien für besondere Faschingsstimmung. Da es relativ schwierig ist, geeignete Räumlich-keiten für solch eine Feier zu finden, hat sich der ÖZIV auch heuer wieder für das Hotel Krone in Dornbirn entschieden. In Sachen Barrierefreiheit

herrscht noch eindeutig Nachholbedarf im schö-nen Ländle. Karin Stöckler, Präsidentin des Ver-eins, zeichnete gemeinsam mit ihrem Büro-Team für die gelungene Organisation verantwortlich und bedankte sich abschließend ganz herzlich bei allen Teilnehmern für das mehr als gelungene Fest.

Unterstützen Sie uns auch heuer wieder mit Ihrem Engagement! Der ÖZIV – Landesverband Vorarl-berg, Interessenvertretung für Menschen mit Behin-derungen sucht für die landesweite Haussammlung vom 1. bis 31. August 2016 motivierte und enga-gierte Sammler/-innen (Mindestalter 14 Jahre).

Jede/r Sammler/-in erhält eine 20%ige Provision vom jeweiligen Sammelergebnis.

Fühlen Sie sich angesprochen oder kennen Sie jemanden der Interesse hat? Gerne informieren wir Sie über die Details wie z.B. in welchen Orten wir noch Sammler/-innen suchen. Infos und An-meldung: ÖZIV–Verbandsbüro Bregenz, Telefon: 05574/45 579 oder per Mail an: [email protected].

Durch Ihre Hilfe helfen Sie uns zu helfen.

Haussammler/-innen gesucht

„Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Ge-schäfte, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Informationen von Men-schen mit Behinderungen selbständig genutzt werden können, so wie sie Menschen ohne Behin-derungen nutzen können.“

Mit dieser Einleitung stieg Moderator Matthias Neustädter in die einstündige Live-Sendung am

19. Jänner 2016 ein. Viele Anrufer/-innen nutzten die Gelegenheit, ihre Ansichten, Fragen aber auch Wünsche in dieser Sendung zu deponieren.

Viel zu schnell verging die Zeit. Die Gespräche verdeutlichten, dass Barrierefreiheit ein wichtiges Thema ist und „das Ziel klar ist, aber der Weg noch weit“.

Neues bei NeustädterPräsidentin Karin Stöckler zum Thema „Barrierefreiheit“ im Radio Vorarlberg

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Retouren an: ÖZIV Bundesverband, 1110 Wien, Hauffgasse 3-5, 3. OG