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- Sicherheitsbeauftragte - Abschied von der Essensmarke - Bildungsurlaub - Sucht macht süchtig … - Tarifinfos / Zahlungstermin - Personalversammlung 2007 - Poster vom Tag der offenen Tür: Was macht der Personalrat ? Ein Jahr TV-L Zur Personalratswahl 2008 - Dank und Wünsche PERSONALRAT GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN (ohne Universitätsmedizin) Informationen für die Beschäftigten Dezember 2007 Nr. 40

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Page 1: PERSONALRAT - uni-goettingen.de · 2007. 12. 13. · Ihren Personalrat für die kommen-den 4 Jahre. Tag der offenen Tür am 18.10.2007 Ihr Personalrat der Georg-August-Universität

- Sicherheitsbeauftragte- Abschied von der Essensmarke- Bildungsurlaub- Sucht macht süchtig …- Tarifinfos / Zahlungstermin- Personalversammlung 2007- Poster vom Tag der offenen Tür:

Was macht der Personalrat ?Ein Jahr TV-LZur Personalratswahl 2008

- Dank und Wünsche

PERSONALRAT

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN(ohne Universitätsmedizin)

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Arbeit der Sicherheitsbeauftragten im Focus!

- Frank Hambloch - An der Universität Göttingen (ohne Medizin) sind 123 KollegInnen als Sicherheitsbeauftragte be-nannt. Die Arbeit dieses Personenkreises, die im Übrigen keine finanziellen Vorteile mit sich bringt, passiert meistens im Stillen. Sie sollen Vorgesetzten und KollegInnen zur Seite stehen, wenn es um Sicherheitsfragen geht.

Ich selber bin Frank Hambloch, einer dieser 123 Sicherheitsbeauftragten und außerdem der offi-zielle Sprecher dieser Gruppe.

Es ist wohl nichts Neues, dass die Aufgabe ei-nes Sicherheitsbeauftragten in der alltäglichen Praxis oft undankbar sein kann. Die Gründe hierfür sind aber leider nicht so einfach zu ermit-teln, so dass die Umstände sich (bisher) nicht wirklich ändern ließen.

Doch ab Dezember 2007 kommt wahrscheinlich etwas Licht ins Dunkel! Dieser Tage läuft die Erhebung zur Arbeit der Sicherheitsbeauftragten an der Universität Göttingen (ohne Medizin). Herr Kuschka als Diplomand der Wirtschafts-und Sozialpsychologie führt die Umfrage unter

den Sicherheitsbeauftragten durch. Hinzugezo-gen wird u.a. auch das Kollegium dieser Perso-nen. Man kann per PC oder per Papierfragebo-gen mitmachen. Bitte helfen Sie als Sicherheits-beauftragter oder auch als KollegIn Ihres Si-cherheitsbeauftragten bei der Umfrage, damit genug Daten zur Auswertung gesammelt wer-den können. Die Sicherheitsbeauftragten wer-den ihre KollegInnen ansprechen und erklären, wie das geht – oder fragen Sie Ihre/n Sicher-heitsbeauftragten danach!

Unterstützt wird diese Aktion von der Stabsstelle Sicherheit/Umweltschutz, der Landesunfallkasse Niedersachsen und nicht zuletzt vom Personal-rat unserer Universität.

Vielleicht können alle dann später zum Sicher-heitsbeauftragten des jeweiligen Bereiches sa-gen:

Alles sicher? Na sicher!

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Abschied von der alten Essensmarke

In vielen Mensabereichen und Cafeterien des Studentenwerks findet die Chipkartenzahlung seit ca. einem Jahr schon Anwendung. Ab dem 02.01.2008 wird auch im Wahlessenbereich der Zentralmensa für Bedienstete nur noch Chipkar-tenzahlung akzeptiert. Wer bar zahlen will, muss dann den Gästepreis bezahlen, der je nach Es-sen z.Zt. zwischen 0,95€ und 1,30€ höher ist. Die Chipkarte (= Uniausweiskarte) kann an einer der vielen Ladestationen mit Bargeld oder an einigen auch mit ec-Karte „befüllt“ werden. An der Kasse oder Essensausgabe wird die Karte auf den sen-sor gelegt und vom Kartenguthaben der Essens-preis abgezogen.

Vorteile sind: kein lästiges Suchen nach Klein-geld und kein Anstehen beim Essensmarkenver-kauf. Nachteil: bei Verlust der Karte ist wohlmög-lich auch ein größerer Betrag als nur eine Es-sensmarke weg. Beschäftigte der Universität erhalten bei der Kar-tenstelle in der Goßlerstr. 5-7 ihren Mitarbeiter-ausweis, der diese Bezahlfunktion hat. Frau Backhaus ist dort unter Tel. 12475 zu erreichen. Wer nach dem 01. Januar 2008 noch über Rest-karten verfügt, kann sie in der Mensa umtau-schen oder bekommt das Geld erstattet (voraus-sichtlich noch für einige Monate).

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Neue Homepage des Personalrats

Endlich ist die Homepage des Personalrats fer-tig geworden. Sie ist zu finden unter: http://www.uni-goettingen.de/de/63534.html

Reinschauen lohnt sich! Auch immer mal wie-der, denn die Inhalte werden laufend erweitert und aktualisiert.

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Bildungsurlaub – Ein soziales Grundrecht

In den 70er und 80er Jahren wurde der Bil-dungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Seit dem gibt es einen Rechtsan-spruch für ArbeitnehmerInnen auf bezahlte Frei-stellung für anerkannte Fortbildungsveranstal-tungen. Der Bildungsurlaub dient der Erwachse-nenbildung und umfasst die allgemeine, politi-sche, kulturelle und berufliche Bildung. In Nie-dersachsen ist der Anspruch im Niedersächsi-schen Gesetz über den Bildungsurlaub für Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer (NBildUG) geregelt. Die Anträge auf Anerkennung stellt der Veranstalter. Veröffentlicht werden die Pro-gramme vom Veranstalter. Grundsätzlich besteht für ArbeitnehmerInnen in Niedersachsen ein Anspruch auf fünf Arbeitsta-ge Bildungsurlaub innerhalb des laufenden Ka-lenderjahres. Bei einer Arbeitszeit von mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen in der Wo-che, ändert sich der Anspruch entsprechend. Ist der Bildungsurlaub des vorangegangenen Jah-res nicht ausgeschöpft, kann er gemeinsam mit oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Unter besonderen Bedingungen ist sogar Bil-dungsurlaub bis zu mehreren Wochen möglich!! Nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaubsansprüche von den vorangegangenen zwei bzw. drei Ka-lenderjahren können (mit Zustimmung des Ar-beitgebers!!!) mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres gemeinsam zu einem inhaltlich zusammenhängenden mehrwö-chigen Bildungsurlaub zusammengefasst wer-den. Damit dieser Bildungsurlaubsanspruch nicht verfällt, sollte die erforderliche Zustimmung des Arbeitgebers bei dreiwöchigen Bildungsver-anstaltungen spätestens im Jahr vor der geplan-ten Inanspruchnahme, bei vierwöchigen Bil-dungsveranstaltungen spätestens zwei Jahre vor der geplanten Inanspruchnahme eingeholt werden.

Möchten Sie an einer Bildungsveranstaltung teilnehmen, so müssen Sie so früh wie möglich (i.d.R. mindestens vier Wochen vorher) Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten und die Ver-waltung über die Inanspruchnahme einer Freistellung und den Termin des Bildungs-urlaubs schriftlich informieren. Nach Beendigung der Bildungsveranstaltung müssen Sie die vom Veranstalter ausgehändigte Teilnahmebeschei-nigung Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten und der Verwaltung vorlegen. Diese Bescheini-gung ist die Grundlage für die Lohnfortzahlung! Eine Ablehnung kann nur erfolgen, wenn zwin-gende betriebliche oder dienstliche Belange der Teilnahme entgegenstehen. Ist der Bildungsur-laub im vorangegangen Jahr deswegen versagt worden, so darf er im laufenden Jahr aus den-selben Gründen nicht abgelehnt werden.

Immer weniger Arbeitnehmer/Innen nehmen ihr Recht auf Bildungsurlaub, das Recht auf Wei-terbildung in Anspruch. Die Gründe sind u.a. Angst vor Arbeitsplatzverlust und dass die lie-gengebliebene Arbeit nach gearbeitet werden muss, da es kaum noch Vertretungsregeln gibt. Immer mehr wird das „soziale Grundrecht“ Bil-dungsurlaub aus betrieblichen oder dienstlichen Belangen vom Arbeitgeber abgelehnt. Grund dafür ist auch die immer dünner werdende Per-sonaldecke. Andererseits ist ein lebenslanges Lernen in unserer Gesellschaft unerlässlich. Handlungskompetenzen, berufliche und geistige Mobilität sind in unserer beruflichen Tätigkeit unentbehrlich. Das Erkennen und Verstehen von gesellschaftlichen, sozialen und politischen Zu-sammenhängen fördert Mitverantwortung und Mitsprache nicht nur in Staat und Gesellschaft sondern auch im beruflichen Alltag. Nutzen Sie die Chance zum regelmäßigen „Auftanken“ und setzen Sie Ihr Recht, wenn nötig, mit angemes-sener Hartnäckigkeit durch!

Weitere Infos: Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) (zu finden auch auf der Homepage des Personalrats)

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Sie finden einen Artikel in dieser Information gut? Hier steht etwas Falsches oder Unvollständiges? Sie möchten eine Information zu einem bestimmten Thema haben? Sie finden einen Artikel einfach doof? Schreiben Sie uns einen Leserbrief! Papier ist geduldig – Kommunikation ist besser! E-mail: [email protected], Fax: 2670

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Sucht macht süchtig …

Lange ist es her, dass der Personalrat sich mit dem Thema Sucht befasst hat. Vielen ist es vielleicht gar nicht mehr in Erinnerung: Die Uni-versität hat einen Suchtbeauftragten und sogar eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema.

Der Personalrat hatte kürzlich den Suchtberater der Universität, Herrn Schuller, zu Gast. Auf-grund seiner Schilderungen sehen wir es als dringend erforderlich an, Sie, die Beschäftigten auf dieses Thema erneut aufmerksam zu ma-chen.

Sucht kann jeden von uns treffen. Nicht immer muss es sich hierbei um Alkoholmissbrauch handeln. Tabletten-, Drogen- und Nikotinabhän-gigkeiten fallen ebenfalls unter die Suchtproble-matik wie Spielsucht. Wir waren sehr erschro-cken zu hören, dass in der Gesellschaft und damit auch in unserer Universität ca. 5 bis 7 % der Beschäftigten süchtig und ca. 10 % akut durch Suchtmittel gefährdet sind. Das sind alar-mierende Zahlen, nämlich 200-400 Beschäftigte der Universität (ohne Medizin). Jeder dieser betroffenen Menschen gefährdet sich, seinen Arbeitsplatz und seine Mitmenschen.

Leider ist die Scheu, über dieses Thema zu sprechen immer noch sehr groß. „Was, wenn meine Wahrnehmung falsch ist? - Wie? – ich soll meinen Kollegen, meine Kollegin anschwär-zen –wohlmöglich noch meine Vorgesetzte / meinen Vorgesetzten.“ - Niemand soll jemanden

anschwärzen und niemand muss beurteilen, ob ein Suchtproblem vorliegt oder nicht, denn ge-nau dafür hat die Universität einen Suchtbeauf-tragten und an den können Sie sich jederzeit auch anonym wenden. Herr Schuller unterliegt der absoluten Schweigepflicht, berät Sie und kann Sie ggf. auch an andere Institutionen wei-terleiten, sofern Sie das wünschen. Eine aus-führliche Broschüre informiert Sie darüber, wie Sie sich und anderen helfen können. Sie ist zu beziehen bei:

Edwin Schuller; Sucht- und Sozialberatungsstel-le für die Mitarbeiter der Universität, Waldweg 26, 37073 Göttingen (Tel. 39-97 63) oder bei Ihrem Personalrat.

Bitte nehmen Sie die Angebote wahr, helfen Sie sich und anderen.

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Tarifinformationen und Zahlungstermin

Zusatzurlaub für minderbeschädigte* Arbei-terInnen Alle Arbeiter die vor dem Inkrafttreten des TV-L (31.10.2006) einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach §49 Abs.4 MTArb. bei einem Grad der Behinderung von 25% bis weniger als 50% hat-ten, behalten weiterhin den Anspruch auf Zu-satzurlaub von drei Arbeitstagen. * das heißt wirklich so!

Besoldungserhöhung Ab Januar 2008 werden die Besoldungen der Beamtinnen und Beamte um 3% erhöht.

Entgelterhöhung Ab Januar 2008 werden die Beträge der Entgelt-tabelle um 2,9 % erhöht. Die Beträge werden auf volle 5 € aufgerundet.

Zur Erinnerung: Der Zahlungstermin im Monat Januar wird verschoben! Ab Januar 2008 wird die Auszahlung des Entgelts am letzten Tag des laufenden Monats erfolgen. Also rechtzeitig für die „Durststrecke“ zwischen dem 15.12.2007 und dem 31.01.2008 vorsorgen!

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Personalversammlung 2007

Der Personalrat bedankt sich bei allen Beschäf-tigten, die an der Personalversammlung am 28.11.2007 teilgenommen haben. Es waren knapp 900 – vermutlich ein neuer Rekord! Vie-len Dank für die Geduld, sich alle Themen an-zuhören und für die zahlreichen Diskussionsbei-

träge und Fragen. Wenn es Ihnen gefallen hat, sagen Sie es Ihren KollegInnen, die nicht dabei waren. Wenn Ihnen was nicht gefallen hat, sa-gen Sie es uns. Gerne greifen wir schon jetzt Themenvorschläge für die nächste Versamm-lung auf.

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Grundlagen Nds. Personalvertretungsgesetz ·

Tarifvertrag · Nds. Hochschulgesetz · Kündigungsschutzgesetz · Arbeitsschutz

gesetz · Arbeitszeitgesetz · Grundgesetz · Nds. Datenschutzgesetz · Mutterschutzge- setz · Teilzeit- und Befristungsgesetz · Al- tersteilzeitgesetz · Allgemeines Gleichbe-

handlungsgesetz · Arbeitsstättenver- ordnung · Nds. Nichtraucher-

schutzgesetz

Der ist doch für uns Beschäftigte da, oder ???

Was macht unser Personalrat

eigentlich den ganzen

Tag ???

Ja, aber was heißt das denn ?

Wie macht der das denn?

WAS? WARUM? WER? WIE? WAS? WARUM? WER? WIE? WAS? WARUM? WER?

Bei den Themen Gestaltung am Arbeits-

platz, Betriebliches Vorschlagswe-sen und Vergabe

von Wohnungen reden wir auch mit!

Unsere Aufgabe ist es, für alle Belange der

Beschäftigten einzutreten.

In Zusammenarbeit mit der Jugend– und Auszubildenden- vertretung engagiert sich der Personal- ratsausschuss „Ausbildung“ für die be-

rufliche Entwicklung jugendlicher Beschäftigter.

Mitbestimmung bei Einstellung, Umsetzung,

Versetzung, Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten,

Kündigung.......

Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Ar-

beitssicherheit

Dienstver- einbarungen abschließen,

z.B. Arbeitszeitregelung, Fort- u. Weiterbildung, Daten-

Schutz .......

Bei Umstrukturierungen müssen wir beteiligt werden, um den Interessen der Be-schäftigten gerecht zu wer-

den.

Wir fördern die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung. Mobbing

und Suchtprobleme greifen wir sofort auf. Absolute Vertraulichkeit

wird gewährleistet.

Es ist nicht leicht für uns Personal-räte, sich immer Gehör bei der

Dienststelle zu verschaffen, umso wichtiger ist eine starke Personal-

vertretung. Im nächsten Frühjahr können Sie neu entscheiden, denn dann sind Personalratswahlen!!!! Sie wählen Ihren Personalrat für die kommen-

den 4 Jahre.

Tag der offenen Tür am 18.10.2007 Ihr Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin)

Würde es keine freigestellten Per-sonalratsmitglieder geben, könnte die vielfältige Arbeit nicht bewältigt werden. Wichtig ist, dass wir auf den gro-ßen Gebieten der Arbeitsvorschrif-ten und -regeln immer aktuell in-formiert sind. Wegen der vielen Spezialgebiete haben wir folgende Ausschüsse gebildet: • Personalmaßnahmen • Arbeitsschutz u. -sicherheit • Fort- und Weiterbildung, • EDV • Gebäudemanagement • Öffentlichkeitsarbeit • Ausbildung Dazu kommen noch einige Aus-schüsse mit der Dienststelle.

Mindestens einmal wö-chentlich tagen19 Mit-

glieder in der Geschäfts-stelle, um über Anträge und Anfragen der Ver-waltung und der Be-

schäftigten kompetent zu beraten und zu ent-scheiden. Dabei stehen

unter Beachtung der Gesetze die Interessen der Beschäftigten immer

im Vordergrund. Jede Sitzung wird protokol-liert, nachbereitet und

die Unterlagen so abge-legt, dass wir auch in Zukunft die Vorgänge erneut aufgreifen kön-

nen.

Einmal im Jahr sind wir zu einem Rechenschaftsbericht verpflichtet.

Am 28. November 2007 werden wir

dieser Pflicht nachkommen. Also: Bitte Termin vormerken!

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mit dem Novemberentgelt wird eine Jahressonderzahlung gezahlt (siehe PR Infos Nr.37 und Nr.38) mit dem Dezemberentgelt wird ein Leistungsentgelt gezahlt (siehe PR Info Nr.37) im Januar wird eine prozentuale Entgelterhöhung von 2,9% fällig (siehe PR Info Nr.37)

Und was ist sonst noch neu? > §5 Qualifizierung. Aber kein Anspruch auf Fort- und Weiterbildung. > §6 Regelmäßige Arbeitszeit. Durch die Fest- legung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39,8 Stunden musste eine dicke Kröte geschluckt werden. > §10 Arbeitszeitkonto. Der Abschluss einer Dienst-vereinbarung über bis zu 45 Std. wöchentlicher Ar-beitszeit ist möglich, die in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgeglichen werden kann. > §18 Leistungsentgelt. Noch keine landesbezirkli-che Regelung, deshalb gleichmäßig verteilte Ausschüt-tung auf alle Beschäftigten im Dezember. Grundlage ist das Septemberentgelt. Davon werden 12% ausgezahlt. Hier sind nur einige Veränderungen aufgeführt. Der TV-L beinhaltet noch weitere Veränderungen.

Fragen Sie uns.

Ein Jahr TV-L — ist Ihnen alles bekannt? Die wesentlichen Änderungen aus dem neuen Tarifvertrag Länder-TV-L:

Wir informieren hier über das einheitliche Tarifrecht, in dem die gleichen tari-flichen Einkommens– und Arbeitsbedingungen für Arbeiter/-innen und Angestellte

gelten.

für Arbeiter/innen, Angestellte und Krankenpflegepersonal > Die Tabelle besteht aus Entgelt- gruppen mit bis zu 6 Stufen.

> Bewährungsaufstiege und Zeitauf- stiege nach Alter gibt es nicht mehr.

> Wesentlich für einen Aufstieg in eine neue Bezahlungsstufe ist die Dauer der bisher ausgeübten Tä- tigkeit.

> Die ersten Stufen werden schnel- ler erreicht, dann geht es langsamer voran.

> Die Stufenzuordnung unterliegt z. Zt. nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

6 Wochen Entgeltfortzah-lung im Krankheitsfall

Anschließend wird der Differenzbetrag zwischen der tatsächlichen Barleistung der Sozialleistungsträger und dem Net-toentgelt vom Arbeitgeber gezahlt. Der Krankengeldzuschuss wird bei ei-ner Beschäftigungszeit

a) von mehr als einem Jahr längs-tens bis zum Ende der 13. Wo-che und

b) von mehr als drei Jahren längs-tens bis zum Ende der 39. Wo-che

seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt.

Einheitliche Vergütungstabelle

Tag der offenen Tür am 18.10.2007 Ihr Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin)

Einheitliche Vergütungstabelle

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Wer ist wahlbe- rechtigt?

Wie häufig findet diese Wahl statt?

Wer bestimmt die Größe des Per-sonalratsgremiums?

Alle vier Jahre.

Alle Beschäftigten, die im Wählerverzeichnis eingetra-gen sind, dieses können Sie in der Goßlerstr. 5-7 in der Verwaltung einsehen. Dort können Sie nachschauen, ob Sie in dem Verzeichnis

aufgelistet sind.

Das ist im Nds. Personalvertretungsgesetz gere-gelt. Die Anzahl der Personalratsmitglieder ist ab-hängig von der Größe der Dienststelle. Da die Uni-

versität in den letzten vier Jahren Stellen einge-spart hat, und z.Zt. ca. 3700 Beschäftigte hat, wird

die Größe des Gremiums voraussichtlich 17 Mitglie-der umfassen. Das sind zwei Mitglieder weniger als

2004.

Wie wird gewählt? In geheimer und unmittelbarer

Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, Listenwahl und Gruppenwahl.

Wer macht die Wahlvorschläge?

Die Be-schäftigten und die in der Dienst-

stelle vertre-tene Ge-

werkschaft.

Wer leitet die Wahl ein? Das macht der Wahlvor-stand, der bis spätestens 30.01.08 bekannt gege-

ben werden muss.

Wie verteilen sich die Sitze?

Das ist abhängig von der Gruppenstärke der Beam-tinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer. Dieses gilt auch für die Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer. Die Besetzung

erfolgt paritätisch.

Informationen zur Personalratswahl 2008

Die Amtszeit des jetzigen Personalrats endet spätestens am 30. April 2008 Anfang April 2008 werden Sie Ihren neuen Personalrat wählen können.

Tag der offenen Tür am 18.10.2007 Ihr Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin)

Niemand darf die Wahl des Personalrats behindern und die Ausübung des Wahlrechts oder die Wählbarkeit beschränken.

Ist auch Briefwahl möglich?

Ja, selbstver-ständlich!

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Wir möchten an dieser Stelle der Internetredaktion der Universität in der Pressestelle, Herrn Dr. Frank Witzel und Herrn Christian Watzke ganz herzlich für die Hilfestellung bei der Erstellung unserer Home-page danken.

Vielen Dank an Frau Kasper von der Stabsstelle DV für die zügige Email-Weiterleitung unserer Einla-dungen zum Tag der offenen Tür und zur Personalversammlung.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Beschäftigten, die uns organisatorisch unterstützt haben und laufend unterstützen!

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Wir wünschen allen Beschäftigten ein ruhiges, besinnliches, fröhliches Weihnachtsfest.

Für das Jahr 2008 wünschen wir Ihnen Gesundheit,

Wohlergehen und Zufriedenheit, aber auch Kraft, Durchhaltevermögen und

gute Ideen!

Personalratsbüro:

Humboldtallee 15, 37073 Göttingen, e-mail: [email protected], Tel. 0551 39-4232 Fax 0551 39-2670

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Impressum:

Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Der Vorsitzende: Dr. Johannes Hippe