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Peter Nagel Falko Tappen (Hg.)

Erneuerbare Energien

Cross-Border-Strategien und Länderberichte

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Besuchen Sie uns im Internet: http://www.frankfurt-school-verlag.de

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen

Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbe-

sondere für Vervielfältigungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen

Systemen.

ISBN (print) 978-3-940913-63-0

ISBN (pdf) 978-3-95647-030-1

ISBN (ePub) 978-3-95647-031-8

ISBN (Mobi) 978-3-95647-032-5

1. Auflage 2014 © Frankfurt School Verlag GmbH, Sonnemannstraße 9-11, 60314 Frankfurt am Main

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V

Geleitwort: Erneuerbare Energien in der EU bis 2020 und danach (Günther H. Oettinger)

Im Jahr 2009 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Ziel gesetzt,ihren Energiebedarf bis 2020 zu 20% mit Erneuerbaren Energien zu decken. Über dreiJahre später arbeiten wir noch immer daran, dieses Ziel zu erreichen. Unserer jüngsterBericht über Erneuerbare Energien lässt zwar Fortschritte bis zum Jahr 2010 erkennen,gibt aber auch Anlass zur Sorge für die Zukunft: die Umsetzung der Richtlinie von 2009über Erneuerbare Energien hat mehr Zeit in Anspruch genommen als vorgesehen, wobeiauch die derzeitige Wirtschaftskrise in Europa eine Rolle gespielt hat.

Da der indikative Kurs für die letztendliche Erreichung der Ziele mit der Zeit einensteileren Verlauf nimmt, verlangt das von den meisten Mitgliedstaaten in Wirklichkeit inden kommenden Jahren größere Anstrengungen. Nur mit den derzeitigen Strategienallein wird es in den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich sein, die erforderlicheVerbreitung der Erneuerbaren Energien anzustoßen. Die Mitgliedstaaten werden alsozusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Kurs in den kommenden Jah-ren einzuhalten.

Um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten, müssen wir aber nicht nur in dieEnergieerzeugung aus Erneuerbare-Energie-Trägern investieren, sondern auch in dieNetze:

• Erstens brauchen wir intelligente Netze, die für Einspeisungen aus verschiedenenQuellen und in unterschiedlichen Mengen ausgelegt und in der Lage sind, Leistungs-ungleichgewichte auszugleichen und eine unterbrechungsfreie Versorgung der Ver-braucher sicherzustellen.

• Zweitens brauchen wir eine Förderung für die Erneuerbaren Energien, die nicht zuschädlichen Verzerrungen zwischen den Ländern führt.

Alle EU-Mitgliedstaaten werden ihre Kapazitäten an Erneuerbaren Energien ausbauen,und wir müssen dafür sorgen, dass es durch die staatliche Förderung in einem Landanderswo nicht schwieriger und unrentabel wird, den Anteil der Erneuerbaren Energienzu steigern. Außerdem müssen sich die Erneuerbaren Energien eines Tages im offenenWettbewerb gegen andere Energieträger behaupten können.

Es ist durchaus richtig, dass wir sie als junge Technologie mit öffentlichen Mitteln för-dern, aber wir können kein System zulassen, das zu stark auf derartige Unterstützungangewiesen ist, da dies nicht tragfähig wäre.

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Geleitwort: Erneuerbare Energien in der EU bis 2020 und danach (Günther H. Oettinger)

VI

Der Schlüssel zum Erfolg ist ein System, das Investoren Sicherheit bietet. Die meistenMittel für den Umbau unseres Energiesystems werden aus privaten Quellen kommenund die Regierungen müssen Signale an die Investoren senden, dass sie mit einer gutenRentabilität rechnen können, wenn sie sich für europäische Energieprojekte entscheiden.In der Zeit nach 2020 wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien ohne einen geeignetenRahmen einen Einbruch erleben. Darum müssen wir einen Rahmen für 2030 festlegen.Im März 2013 haben wir ein Grünbuch vorgelegt, das mit den Interessenträgern und denMitgliedstaaten erörtert wird, bevor ein konkreter Vorschlag erfolgt. Eine der zentralenFragen besteht darin, ob wir – wie für 2020 – ein verbindliches Ziel für Erneuerbare Ener-gien oder lediglich ein technologieneutrales Ziel für CO2 vorgeben sollten.

Man kann sich fragen: „Warum eigentlich Erneuerbare Energien?“ Die Antwort isteinfach: Mehrere Studien zeigen, dass der kosteneffektivste Weg zu einem Energiesektormit weniger CO2-Emissionen über einen diversifizierten Mix kohlenstoffarmer Energie-quellen führt. Dazu sind erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur in ganzEuropa notwendig und unsere Analysen besagen, dass es am kosteneffektivsten ist, sofrüh wie möglich damit zu beginnen.

In der Tat werden sich Infrastrukturinvestitionen im großen Maßstab für die europäischeWirtschaft lohnen, da sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen für den Aufbau und denBetrieb der neuen Systeme und damit zu einer Belebung der Wirtschaft führen werden.Darum darf man nicht vergessen, dass „grünes Wachstum“ nicht einfach die Verbreitunggrüner Technologien bezeichnet, sondern das Wachstum der gesamten Wirtschaft dankgrüner Projekte.

Brüssel, im April 2014 GÜNTHER H. OETTINGER

EU-Kommissar für Energie

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VII

Inhaltsverzeichnis

Geleitwort: Erneuerbare Energien in der EU bis 2020 und danach (Günther H. Oettinger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VInhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIIVorwort/Preface . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIHerausgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIIIAutorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XV

Die Rolle des Staates bei der Finanzierung Erneuerbarer Energien . . . . . . . . . . . 1Gerhard Schick/Jakob Ache

I Joint Venture . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Joint Venture – die Form der internationalen Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . 23Antje Becker-Boley/Johannes Joepgen

Vertragsgestaltung im Joint Venture . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Alexander Dlouhy

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei internationalen Joint Ventures . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61Michael Schneider/Peter Koch

Joint Ventures unter Beteiligung der öffentlichen Hand – rechtliche und steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79Ralph A. Becker/Patrick Sinewe/Henning Frase

Erneuerbare Energien und öffentliche Hand – Vergabe- und kommunales Wirtschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111Christian Braun

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Inhaltsverzeichnis

VIII

II Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

Internationale Projektfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143Peter Seemann/Indre Waschkeit

Risikomanagement bei Projektfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157Jörg Böttcher

Rating von Photovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187Frank Buchheit/Andreas Johannes Löw

III Recht und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205

Legal Due Diligence unter internationalen Projektpartnern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207Marc Baltus/Lars Wildhagen

Projektkäufe und -verkäufe (M&A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233Carsten Bartholl/Tillmann Pfeifer

Outbound Investments in Photovoltaikanlagen über eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257Marc Fellner/Carsten B. Hohmann

Der Transaktionsprozess beim Erwerb von Offshore-Windparks aus rechtlicher Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281Oliver Kunert

Internationale Aspekte der Projektverträge bei Offshore-Windanlagen . . . . . . . . 307Holger Kraft/Tim Weber

Planung und Zulassung von Offshore-Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329Martin Wickel/Christin Mielke

Steuerliche Behandlung von Offshore-Windkraftanlagen – Ausführungen über die Ertragshoheit der Gewerbesteuer auf hoher See . . . . . . . 349Falko Tappen/Elnaz Mehrkhah

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367Sascha Morgenroth/Johannes Wolz

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Inhaltsverzeichnis

IX

IV Länderberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389

Einspeise-Regime in Europa im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391Thorsten M. Volz/Martin Langner

Erneuerbare Energien im Erzeugungs-Portfolio der europäischen Stromwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411Susanne Nies

Investitionen in Erneuerbare Energien in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427Michael Waldner/Stefan Rechsteiner

Förderung der Erneuerbaren Energien in Polen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445Christian Schnell

Renewable Energy in the Czech Republic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461Roman Št’astný/Eva Haisová

Renewable Energies in Argentina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475Mariana Ardizzone

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Inhaltsverzeichnis

X

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XI

Vorwort/Preface

Die Branche der Erneuerbaren Energienbefindet sich im Wandel. Aus einem Spe-zialgebiet mit Zukunftspotenzial wurde –insbesondere während der letzten fünfJahre – ein stark expandierendes Ge-schäftsfeld mit zunehmender Internationa-lisierung. Der deutsche Markt, ursprüng-lich eine Keimzelle der „Grünen Energie“,sieht sich einer immer stärker werdendenZentrifugalkraft ausgesetzt, die alle Ak-teure in ihrer Kreativität und Professio-nalität herausfordert. Sinkende Einspeise-vergütung, Marktintegration und attrak-tive ausländische Investitionsziele führenzu existentiellen unternehmerischen Fra-gen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns alsHerausgeber gemeinsam mit dem Frank-furt School Verlag entschlossen, einenSammelband herauszugeben, der sich mitdem internationalen Projektmanagementim Bereich der Erneuerbaren Energienauseinandersetzt. Das Werk richtet denBlick auf den Investitionsprozess und istgetragen von den praktischen Erfahrun-gen der mitwirkenden Experten. Er weisteine inhaltliche Präzision auf, die über eingewöhnliches Praxishandbuch hinausweist,ohne sich im Wissenschaftlichen zu ver-fangen.

Zu Wort kommen Experten aus denBereichen Recht, Wirtschaft, Politik undWissenschaft. Im Fokus stehen insbe-sondere die Themen Akquisition, Finan-zierung, Kooperationsmodelle, Sicherungvon Know-how, Due Diligence, Prozesseund Restrukturierung sowie Fragen desAufsichtsrechts (jeweils mit ihren inter-nationalen Bezügen).

The renewable energy sector is in a state offlux. In the last five years in particular, thisonce potential-laden niche area has rap-idly expanded and is now an increasinglyinternationalized business segment. Thesurge in the German market, which wasthe nucleus of green energy, is throwingup significant challenges to the creativityand professionalism of all stakeholders.Fundamental commercial questions arebeing asked as a result of sinking feed-intariffs, market integration and lucrativeforeign investment opportunities.

Within this context, we as editors alongwith the Frankfurt School Verlag decidedto publish a collection of essays examininginternational project management in thearea of renewable energies. The bookfocuses on the investment process anddraws on the practical experience ofleading experts. Whilst the book containsmore detail than a typical practical hand-book, it refrains from engaging in depthwith scientific issues.

Contributors include experts from thefields of law, economics, politics andscience. There is a particular focus on theissues of acquisition, financing, coopera-tion models, the securing of know-how,due diligence, processes, restructuring andquestions of regulatory law (in each caseincluding the international context).

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Vorwort/Preface

XII

Frankfurt am Main, im Juli 2014 PROF. DR. FALKO TAPPEN

DR. PETER NAGEL, LL.M.

Das Werk wendet sich an alle Akteure derWertschöpfungskette im Bereich der Er-neuerbaren Energien: Planer, Gutachter,Projektentwickler, Investoren, Lieferan-ten, Dienstleister, Energieversorger (ein-schließlich Stadtwerke), Netzbetreiber,Banken, Versicherer und die jeweiligenBerater.

Wir danken den Autorinnen und Autorenfür ihre informativen, aufschlussreichenBeiträge, und hoffen, dass die Leserinnenund Leser diese als ebenso bereicherndempfinden wie die Herausgeber. Wirdanken den Mitarbeitern des FrankfurtSchool Verlag, insbesondere Herrn Dr.Thomas Lorenz, für ihre fachkundige undgeduldige Unterstützung.

This book is directed towards all stake-holders in the renewable energies valuecreation chain: planners, surveyors, pro-ject developers, investors, suppliers, ser-vice providers, energy suppliers (includingmunicipal energy suppliers), network oper-ators, banks, insurers and the relevantadvisers.

We thank the authors for their informativeand illuminating contributions and hopethat our readers find them as enlighteningas the publishers do. We would also like toexpress our gratitude to our colleaguesfrom the Frankfurt School Verlag, espe-cially Dr. Thomas Lorenz, for the knowl-edgeable and patient support.

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XIII

Herausgeber

Dr. Peter Nagel, LL.M. (University of Michigan)

Dr. Peter Nagel ist Rechtsanwalt bei einer internatio-nalen Rechtsanwaltssozietät in Frankfurt am Main undverantwortet den Bereich Erneuerbare Energien an derSchnittstelle zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Peter Nagel studierte Rechtswissenschaft in Leipzig,Speyer, Washington D.C. und Ann Arbor (University ofMichigan). Nach seiner Promotion war er mehrere Jahreals Richter tätig und wechselte später in das SächsischeStaatsministerium der Justiz. 2007 wurde Peter Nagel alsRechtsanwalt zugelassen.

Peter Nagel ist Autor zahlreicher rechtswissenschaft-licher Fachbeiträge und Herausgeber sowie Autor meh-rerer Bücher.

Prof. Dr. Falko Tappen

Prof. Dr. Falko Tappen ist Fachanwalt für Steuerrechtund Steuerberater bei einer internationalen Rechts-anwaltssozietät in Frankfurt am Main sowie Inhaberder Professur für Ertragsteuern und Verkehrsteuern imFachbereich Wirtschaftswissenschaften der Fachhoch-schule Worms.

Falko Tappen erwarb seinen Universitätsabschluss vonder Universität Heidelberg, wo er auch promoviert wurde.Er widmet sich dem Bereich Erneuerbare Energien ausmikroökonomischer Sicht mit den SchwerpunktenSteuern und Finanzierung.

Falko Tappen ist Autor zahlreicher Fachpublikationenund Herausgeber mehrerer Bücher. Zudem ist er alsSachverständiger für den Deutschen Bundestag tätig.

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Herausgeber

XIV

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XV

Autorenverzeichnis

Jakob Ache Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Deutscher Bundestag, Berlin

Marianna Ardizzone LL.M. (University of Michigan), Rechtsanwältin, Partnerin,Maciel, Norman & Asociados Abogados, Buenos Aires

Marc Baltus Rechtsanwalt, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düssel-dorf

Carsten Bartholl Rechtsanwalt, Partner, Taylor Wessing Partnerschaftsgesell-schaft, Hamburg

Dr. Ralph A. Becker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner, Andreas& Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater,Frankfurt am Main

Dr. Antje Becker-Boley Rechtsanwältin, Partnerin, CMS Hasche Sigle Partnerschaftvon Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Stuttgart

Dr. Jörg Böttcher Dipl. Ökonom, Senior Vice President, HSH Nordbank AG,Kiel

Dr. Christian Braun Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,Braun & Zwetkow Rechtsanwälte, Leipzig

Frank Buchheit Vorstand (CRO), levoBank eG, Lebach

Dr. Alexander Dlouhy LL.M. (McGeorge, USA), Rechtsanwalt, Partner, OsborneClarke, Köln

Marc Fellner Rechtsanwalt, Steuerberater, DLA Piper UK LLP, Frank-furt am Main

Dr. Henning Frase Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Bird& Bird LLP, Frankfurt am Main

Eva Haisová Wissenschaftliche Mitarbeiterin, JŠK, advokátní kancelár,s.r.o., Prag

Carsten B. Hohmann LL.M. (New York University), Rechtsanwalt, HengelerMueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, London

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Autorenverzeichnis

XVI

Dr. Johannes Joepgen Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechts-anwälten und Steuerberatern mbB, Stuttgart

Dr. Peter Koch LL.M., Rechtsanwalt, Wragge & Co LLP, München

Dr. Holger Kraft Rechtsanwalt, Partner, CMS Hasche Sigle Partnerschaft vonRechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Hamburg

Dr. Oliver Kunert Rechtsanwalt, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechts-anwaltsgesellschaft, Hamburg

Martin Langner Rechtsanwalt, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,Düsseldorf

Andreas Johannes Löw Dipl.-Betriebswirt (FH)/Master of Arts, Marktfolge Aktiv,levoBank eG, Lebach

Elnaz Mehrkhah Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Doktorandin, DLA PiperUK LLP, Frankfurt am Main

Christin Mielke Rechtsanwältin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, HafenCityUniversität Hamburg, Hamburg

Dr. Sascha Morgenroth LL.M. (Austin), Rechtsanwalt, Counsel, Fachanwalt fürArbeitsrecht, DLA Piper UK LLP, Frankfurt am Main

Dr. Susanne Nies Head of Energy Policy & Generation Unit, EURELECTRICAISBL, Brüssel

Dr. Tillmann Pfeifer Rechtsanwalt, Partner, Taylor Wessing Partnerschaftsgesell-schaft, Hamburg

Dr. Stefan Rechsteiner Rechtsanwalt, Partner, VISCHER AG, Zürich

Dr. Gerhard Schick Bundestagsabgeordneter, Finanzpolitischer Sprecher derFraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin

Dr. Michael Schneider Rechtsanwalt, Partner, Wragge & Co LLP, München

Dr. Christian Schnell Rechtsanwalt, Radca Prawny, Partner, DMS Legal, Warschau

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Autorenverzeichnis

XVII

Dr. Peter Seemann LL.M. (University of Essex), Rechtsanwalt, Partner, TaylorWessing Partnerschaftsgesellschaft, Hamburg

Prof. Dr. Patrick Sinewe Steuerberater, Inhaber der Professur für Steuerrecht, Fach-hochschule Worms, Worms; Partner, Bird & Bird LLP,Frankfurt am Main

Roman Št’astný LL.M. (University of Michigan), Rechtsanwalt, Partner, JŠK,advokátní kancelár, s.r.o., Prag

Prof. Dr. Falko Tappen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater,Inhaber der Professur für Betriebswirtschaftliche Steuer-lehre, Fachhochschule Worms, Worms

Dr. Thorsten M. Volz Rechtsanwalt, Leiter der Practice Group Energiewirtschaft& Rohstoffe, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,Düsseldorf

Michael Waldner Rechtsanwalt, Dipl. Natw. ETH, LL.M., VISCHER AG,Zürich

Dr. Indre Waschkeit M. Jur. (Oxford), Rechtsanwältin, Counsel, Taylor WessingPartnerschaftsgesellschaft, Hamburg

Dr. Tim Weber Rechtsanwalt, Partner, Gleiss Lutz, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Martin Wickel LL.M. (University of Michigan), Professur für Planungs-recht, Umweltrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht,HafenCity Universität Hamburg, Hamburg; Präsident derDeutschen Dekane- und Abteilungsleiterkonferenz fürArchitektur, Raumplanung und Landschaftsarchitektur,Hamburg

Dr. Lars Wildhagen Rechtsanwalt, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf

Johannes Wolz Rechtsanwalt, Associate, DLA Piper UK LLP, Frankfurt amMain

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1

Die Rolle des Staates bei der Finanzierung Erneuerbarer Energien

Gerhard Schick/Jakob Ache

1 Einleitung

2 Transparenz und Orientierung

3 Standardisierte Berichtspflichten

4 Schaffung von Anreizen im Kapitalmarktrecht

5 Finanzmarktregulierung, Anlegerschutz, Investitionen in die Energiewende

6 Die Rolle des Staates und öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute

7 Förderung eines aktiven Aktionärstums

8 Fazit

Literatur

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1 Einleitung

„Scheitert die Energiewende an einer Kreditklemme?“, fragte das Handelsblatt Anfang2012.1 Diese Frage steht nach wie vor im Raum. Das Bundesumweltministerium schätztdas notwendige Investitionsvolumen in den nächsten zehn Jahren auf rund 200 Mrd. EUR,soll der Anteil Erneuerbarer Energien in Deutschland verdoppelt werden.2 Andere Quel-len gehen von noch höheren Beträgen für die Finanzierung der Energiewende aus.3 Aufglobaler Ebene hatte der Stern-Report4 die jährlichen Kosten für Maßnahmen zur Stabi-lisierung der Treibhausgaskonzentration auf 500 Mrd. USD beziffert, während das jüngsteGutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für globale Umwelt-fragen sogar davon ausgeht, dass weltweit jedes Jahr rund 1 Bio. USD investiert werdenmüssten, um die Energieerzeugung klimafreundlich umzubauen.5

Es wird der öffentlichen Hand nicht möglich sein, diese Summen alleine aufzubringen,nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Schuldenbremsen. Deswegen ist es notwendig,sich die Frage zu stellen, wie der Investitionsbedarf für Klimaschutz und Energiewendeauch durch die privaten Kapitalmarktakteure gedeckt werden kann.

In Deutschland besteht auf diesem Feld jedoch großer Nachholbedarf: Der Anteil der sogenannten nachhaltigen Geldanlagen wächst zwar, im Jahr 2012 immerhin um 11% aufrund 63 Mrd. EUR.6 Doch gemessen am gesamten Geldanlagevolumen der Deutschenvon rund 4,8 Bio. EUR befinden sich nachhaltige Anlagen mit nicht einmal 1,5% desMarktanteils nach wie vor in einer Nische. Dies gilt auch im europäischen Vergleich –denn in Europa sind rund 5 Bio. EUR nachhaltig angelegt, zu denen der deutsche Marktdamit kaum beiträgt.

Zwar erleben die Nachhaltigkeitsbanken in Deutschland zurzeit einen Boom – jedochvon einem sehr geringen Niveau ausgehend. So sieht die Situation etwa in Großbritannienoder Frankreich ganz anders aus, wo jeweils rund 30% aller Geldanlagen nachhaltig an-gelegt sind.7 Auch wenn nicht jeder Euro, der in den Klimaschutz fließt, notwendiger-weise aus einem Nachhaltigkeitsfonds stammt, so wäre doch die Erhöhung des Anteilsam Gesamtmarkt ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Energiewende.

1 Bauer/Flauger/Stratmann: Scheitert die Energiewende an einer Kreditklemme?2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Leitstudie 2010.3 Kemfert/Schäfer: Finanzierung der Energiewende in Zeiten großer Finanzmarktinstabilität.4 Stern: The Economics of Climate Change.5 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Finanzie-

rung der globalen Energiewende.6 Forum Nachhaltige Geldanlagen: Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen, S. 15.7 Willms: Vielleicht reicher, vor allem aber glücklich.

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Gerhard Schick/Jakob Ache

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Unterschiedlichen Studien zufolge interessieren sich rund 40% der deutschen Anlegergrundsätzlich für nachhaltige Investitionen8 – ein riesiges Potenzial, das aber heute nichteinmal annähernd ausgeschöpft wird. Wie also können in Deutschland die Finanzmärktezu einem effektiven Hebel für mehr Klimaschutz werden? Welche Hürden könnenabgebaut, welche Anreize gesetzt werden, damit es eben nicht zu einer „Kreditklemme“kommt? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag.

Dabei geht es weniger um die Frage, wie größere Volumina von privaten und institutio-nellen Investoren in nachhaltige Anlagen gelenkt werden oder wie Anreize für Bankenund Versicherungen geschaffen werden können, mit ihren Aktiva zur Finanzierung derEnergiewende beizutragen, als vielmehr hauptsächlich darum, die Märkte so weiterzu-entwickeln, dass aus dem Interesse von Anlegerseite einerseits und dem Bedarf derFinanzierung realwirtschaftlicher Investitionen andererseits auch tatsächliche Investi-tionen entstehen können.

Bewusst werden hier finanzielle Anreize ausgeklammert, da deren Umsetzungsmöglich-keiten angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte fraglich scheinenund zudem wirksame Möglichkeiten vorhanden sind, auch ohne staatliche Subventionenmehr privates Kapital in die Energiewende zu lenken. Zudem existiert mit dem Erneuer-bare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland bereits ein Instrument der direkten Förde-rung regenerativer Energien. Es soll hier stattdessen darum gehen, wie das genannte Zielmit Ordnungspolitik und marktwirtschaftlichen Regeln erreicht werden kann.

2 Transparenz und Orientierung

Wer heute sein Geld als privater oder institutioneller Investor nachhaltig bzw. klima-freundlich anlegen will, steht vor einem erheblichen Transparenzproblem. So unterliegtetwa der Begriff der nachhaltigen Geldanlage keinerlei Definition – er darf frei und damitbeliebig verwendet werden. Dies führt beispielsweise dazu, dass zehn der wichtigstenFonds, die den Nachhaltigkeitsbegriff im Namen tragen, allesamt in Firmen der Öl- undGasindustrie investiert haben, wie eine Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion vonBündnis 90/Die Grünen gezeigt hat.9

Allgemein wird unter einer nachhaltigen Geldanlage die Berücksichtigung der so genann-ten ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) verstanden. Diese Bereiche sindnicht notwendigerweise kumulativ, zudem gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte: Mit

8 Zusammenfassend Schneeweiß: Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, S. 10 f.9 Bettzieche: Von ethischen Maschinenpistolen und ökologischem Uranabbau.

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Die Rolle des Staates bei der Finanzierung Erneuerbarer Energien

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Negativkriterien können bestimmte Branchen, wie etwa die Öl- oder Kohleindustrie,von einer Investition ausgeschlossen werden. Bei der Anwendung von Positivkriterienwird sichergestellt, dass nur in Unternehmen investiert wird, die bestimmten Kriterien,etwa in Bezug auf einen Beitrag zur Energiewende, genügen. Schließlich kann nachhalti-ges Investment auch bedeuten, dass man jeweils die ökologisch Besten aus einer Brancheauswählt und so ein Portfolio über alle oder mehrere Branchen hinweg zusammenstellt.

Nicht jede nachhaltige Geldanlage ist demzufolge eine, die zur Finanzierung des Ausbausder Erneuerbaren Energien beiträgt. Doch in diesem Markt liegt das Potenzial, dassKapital genau dorthin fließt. Dafür braucht es zunächst einmal Transparenz – jederAnleger, sei es ein privater oder institutioneller, muss nachvollziehen können, wohin seinGeld fließt und welche Klimawirkung damit erzeugt wird. Gegenwärtig können Anlegeri.d.R. keine grundsätzlichen oder systematischen Informationen zur Klimawirkung undzu dem Klimarisiko ihrer Finanzanlage erhalten. Zwar gibt es freiwillige Initiativen wiedas Eurosif-Transparenzsiegel oder das Carbon Disclosure Project (CDP), das Unter-nehmen danach befragt, wie sie mit Klimarisiken umgehen. Dies ist ein guter Anfang –doch können so bei weitem nicht alle Unternehmen abgedeckt werden.

Zudem beruhen die Angaben auf Selbstauskünften der Unternehmen und sind außerdemnicht immer vergleichbar. Notwendig ist daher ein quantitativer Ausweis der Klima-wirkung und des -risikos einer Geldanlage für Anleger, also die relativen Emissionszah-len bzw. CO2-Äquivalente. Für Kapitalanlagen, die nicht auf spezifische Unternehmenzurückgeführt werden können – beispielsweise Staatsanleihen oder öffentliche Pfand-briefe –, kann auf nationale Emissionen zurückgegriffen werden. Mittelfristig sollten alleInvestmentfonds der Pflicht unterliegen, einmal jährlich die direkten Treibhausgasemis-sionen von im Portfolio befindlichen Aktien, Unternehmensanteilen bzw. -finanzierun-gen im Verhältnis zum Portfoliowert auszuweisen.

Diese Transparenz ist notwendige Voraussetzung dafür, dass Anleger die Klimawirkungeiner Investition einschätzen können. Sie reicht aber noch nicht aus, um gerade Privat-anlegern, die ihr Kapital nachhaltig anlegen möchten, eine schnelle Orientierung zu ver-schaffen. Deshalb ist in einem weiteren Schritt eine Definition von Mindestkriterien fürnachhaltige Geldanlagen notwendig, die die wichtigsten Ausschlusskriterien (bspw.bezüglich der Investition in die Kohleindustrie) sowie die Einhaltung bestimmter Min-destumweltstandards umfasst. Damit ist sichergestellt, dass sich nur solche Geldanlagennachhaltig nennen dürfen, die auch tatsächlich nur so investieren, dass der Berücksichti-gung dieses Begriffs Rechnung getragen wird.

Um über diese Mindestkriterien hinauszugehen, bietet sich ein Label für nachhaltigeFinanzprodukte an, das nach verschiedenen Stufen differenziert werden kann, abhängigbeispielsweise davon, ob lediglich bestimmte Investitionen ausgeschlossen werden odergezielt in den Klimaschutz investiert wird. Ein solches Label – von der Intention her

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vergleichbar mit Siegeln im Lebensmittelbereich – würde eine erhebliche Komplexitäts-reduktion für Privatanleger und Berater darstellen, die heute oft damit überfordert sind,ihr Portfolio tatsächlich nachhaltig auszurichten. Schon heute bieten die so genannte Matrixund die Nachhaltigkeitsprofile des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) eine Orien-tierung, die in diese Richtung geht.10 Doch um Vertrauen zu garantieren und die heutesehr geringe Marktdurchdringung zu erhöhen, müsste ein solches Siegel nicht von derBranche selbst, sondern von staatlicher Seite erstellt und vergeben werden, in Zusammen-arbeit mit den Anbietern, mit Verbraucherverbänden und Nichtregierungsorganisationen.

In einer Untersuchung haben über drei Viertel der Befragten angegeben, keine aus-reichenden Informationen zum Thema nachhaltige Geldanlagen zu haben bzw. nichtgewusst, wo Nachhaltigkeitsfonds überhaupt zu erwerben sind. Wiederum die Hälftedavon gibt an, dass dieses Informationsdefizit der Hinderungsgrund für sie sei, einenachhaltige Geldanlage zu tätigen.11 Deshalb ist die Herstellung von Transparenz und dieBereitstellung von Informationen ein entscheidender Schritt zur Mobilisierung privatenKapitals für die Energiewende.

3 Standardisierte Berichtspflichten

Wie aber können Unternehmen bewertet werden, damit entschieden werden kann, obeine entsprechende Investition tatsächlich als nachhaltig zu bezeichnen ist? Notwendigsind dafür nicht allein die reinen Emissionszahlen, vielmehr ist eine verbindliche Er-gänzung der Unternehmensberichterstattung um vergleichbare, nachprüfbare und ver-bindliche Klima- und Umweltindikatoren elementare Grundvoraussetzung. Nur so kanngewährleistet werden, dass Investoren ökologische Kriterien bei ihrer Anlageentschei-dung vollständig berücksichtigen können. Axel Hesse, der u.a. das Bundesumweltminis-terium in Fragen nachhaltiger Investments berät, erachtet solche Berichtspflichten als„sehr, sehr wichtig“.12

Auch hier gibt es heute bereits verschiedene freiwillige Initiativen, etwa die GlobalReporting Inititiative (GRI). Bei deren Richtlinien handelt es sich um ein freiwilliges,global anwendbares Rahmenwerk, das über 120 Indikatoren und Kennzahlen zu wirt-schaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten der Unternehmen vor-schlägt. Doch auch hier ist die Qualität und die Vergleichbarkeit der veröffentlichtenDaten nicht sichergestellt.

10 Vgl. http://www.forum-ng.org/de/fng-nachhaltigkeitsprofil/projekt.html.11 Schneeweiß: Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, S. 11.12 Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: Protokoll Nr. 17/56, S. 18.

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Deswegen ist eine verpflichtende Klimaberichterstattung, die nach Größe der Unter-nehmen gestaffelt sein könnte, zwingend notwendig. Diese Forderung kommt mittler-weile sogar aus der Finanzwirtschaft selbst.13 Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) fordert eine „Verbesserung der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen“und die „Schaffung weltweit einheitlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsbericht-erstattung“.14

Die Unternehmensberichterstattungen müssen so gestaltet sein, dass die umwelt- undklimarelevanten Informationen vergleichbar sind mit denen anderer Unternehmen. Dannkann der Anleger nach einem umfassenden Bild entscheiden, wo er sein Geld investiert.Auch für die betriebswirtschaftliche Zukunft von Unternehmen ist die Klimapolitikrelevant, denn wer eine große Menge an Emissionen ausstößt, wird sich künftig vermehrtmit entsprechenden Verschmutzungsscheinen eindecken müssen – was nichts anderes alszusätzliche Kosten für das Unternehmen bedeutet. Ressourceneffizient wirtschaftendeUnternehmen hingegen werden einen Wettbewerbsvorteil haben.

Zwar fertigen die großen, börsennotierten Publikumsgesellschaften bereits heute Um-welt- oder Nachhaltigkeitsberichte an. Diese Berichte werden allerdings eher als Marke-tinginstrument genutzt, um nach außen als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmenwahrgenommen zu werden oder um unternehmensinternen Verpflichtungen zur Corpo-rate Social Responsibility (CSR) gerecht zu werden. Da es keinen Berichtsstandard gibt,entscheidet das berichtende Unternehmen selbst über den Inhalt. In der Folge kommt esheute zu einer uneinheitlichen Berichterstattung von Umwelt-, Klima- und Nachhaltig-keitsaspekten mit unterschiedlicher Detailtiefe. Die insbesondere für die Finanzanalyseerforderliche Vergleichbarkeit von veröffentlichten Daten ist nicht gewährleistet. Des-halb braucht es eine Standardisierung solcher nichtfinanzieller Schlüsselindikatoren.

Da sich Kriterien der Nachhaltigkeitsberichterstattung je nach Branche teilweise starkunterscheiden, sollte es eine Mischung aus branchenübergreifenden und branchenspezi-fischen Indikatoren geben. Branchenübergreifende Basisindikatoren erlauben dabei eineallgemeine Vergleichbarkeit, wie sie für die Entwicklung von Indizes erforderlich ist.Branchenspezifische Indikatoren identifizieren die jeweils relevanten Größen einerBranche. Dies ermöglicht Investoren und Analysten, die ökologisch Besten einer Bran-che zu identifizieren und entsprechende Anlageentscheidungen zu treffen.

13 Flämig: Klimaschutz braucht das Kapital der Finanzwirtschaft.14 Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland: Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des

Finanzausschusses am 04.07.2011, S. 2.

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Denkbar sind dabei sowohl quantitative als auch qualitative Basisindikatoren, die gesetz-lich verpflichtend und standardisiert in den Lagebericht des Geschäftsberichts aufge-nommen und deren Einhaltungen kontrolliert werden.

Die EU-Kommission fordert bereits seit dem Jahr 2001 eine solche Berücksichtigungvon Umweltaspekten im Jahresabschluss und im Lagebericht von Unternehmen. Eineeuropaweit harmonisierte Finanzberichterstattung mit Blick auf Umweltfragen würdeAnlegern Vergleichbarkeit von Unternehmen auch über Landesgrenzen hinweg ermög-lichen.

In Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Schweden – also Staaten mit einemdeutlich höheren Anteil an nachhaltigen Geldanlagen – sind solche Berichtspflichtenbereits Standard und gesetzlich verankert. In Frankreich betreffen die Berichtspflichtensogar Zulieferer und Subunternehmer des berichtenden Unternehmens. Will Deutschlandin puncto nachhaltige Investitionen zu diesen Ländern aufschließen, ist die Einführungstandardisierter Berichtspflichten der Unternehmen notwendige Voraussetzung.

4 Schaffung von Anreizen im Kapitalmarktrecht

Einer Studie von 2011 zufolge haben fast 60% der Deutschen noch nie von nachhaltigenGeldanlagen gehört.15 Als Hindernis wurde insbesondere angegeben, dass ihnen einsolches Investment bislang nicht konkret angeboten wurde. Damit sich die rund 40% derAnleger, die auf Nachfrage eine solche Anlage grundsätzlich befürworten, auch tatsäch-lich für ein nachhaltiges Investment entscheiden, müssen sie daher bei den Anlegernbekannter werden, um den Kunden tatsächlich die Entscheidung zu überlassen.

Heute aber werden nachhaltige Geldanlagen in Finanzberatungen i.d.R. nicht von Bera-terseite aus angeboten. Dies ließe sich ändern, indem die Kundenberatung bei allen Ver-käufen von Finanzdienstleistungsprodukten auch die Nachhaltigkeitsdimension umfasst.Die Vertriebsvorschriften für alle Produkte im Banken-, Wertpapier- und Versiche-rungsbereich (bspw. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG),Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Investmentgesetz (InvG)) sollten daher dahingehendgeändert werden, dass im Beratungsgespräch auf die Möglichkeit der Berücksichtigungnicht-finanzieller Kriterien bei der Geldanlage hingewiesen werden muss und gefragtwird, inwieweit der Kunde sie bei der Auswahl des Finanzprodukts berücksichtigen will.

15 Fonds Professionell Online, Comdirect: „Grüne Geldanlage“ ist für viele Deutsche ein Fremdwort.

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Im Produkt- bzw. Vermögensanlageninformationsblatt eines jeden Finanzproduktesmüssen auch Kennzahlen zu den ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geld-anlage enthalten sein.

Transparenz muss aber auch nach dem Vertragsabschluss gewährleistet werden. Deshalbsollten bei allen Versicherungen mit einem Aufbau eines Kapitalstocks (Lebens-, Renten-,Berufsunfähigkeits-, private Kranken- oder Pflegeversicherung) die einzelnen Versiche-rungsnehmer jährlich und schriftlich darüber unterrichtet werden, ob und wie ökolo-gische, ethische und soziale Belange bei der Verwendung der eingezahlten Versiche-rungsbeiträge berücksichtigt werden.

Eine besondere Rolle spielt hierbei die Altersvorsorge, denn die wachsende Notwendig-keit privater Vorsorge verstärkt die private Vermögensbildung: Offenlegungspflichtenfür nachhaltige Aspekte bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge haben in vieleneuropäischen Ländern zu einem Schub nachhaltiger Geldanlagen geführt. Dies betrifftetwa die französischen Reservefonds der Rentenversicherung; in Großbritannien hat sichein aktiveres Aktionärstum bei Altersvorsorgefonds gebildet. In Deutschland hingegenliegt dieser Markt noch beinahe brach: Es gibt nur zwei Altersvorsorgeangebote, dieNachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, und ihr Prämienvolumen fällt dabei mit70 Mio. EUR sehr gering aus. Lediglich etwa 1,8% der nachhaltigen Geldanlagen inDeutschland ist in Rentenfonds investiert.16

In Deutschland gibt es zwar bei der Riester-Rente offiziell eine Berichtspflicht überökologische, soziale und ethische Kriterien, doch hat die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (Bafin) den Anbietern zunächst die Möglichkeit eingeräumt, nur einmalanzugeben, dass ihre Produkte keine nachhaltige Dimension haben. Dies führte dazu,dass die zwischen 2001 und 2004 zertifizierten Riester-Renten-Produkte – und das sinddie meisten – nahezu komplett nicht-nachhaltig sind.

Angesichts der Tatsache, dass viele Altersvorsorgefonds entweder – etwa bei Beamten-pensionen – direkt dem Staat unterstehen oder über die Riester-Rente staatlich gefördertwerden, hat der Staat hier die Möglichkeit, auch direkt Einfluss auf die Veranlagung die-ses Kapitals zu nehmen, und könnte Anforderungen formulieren, um dieses Kapital ganzoder teilweise in nachhaltige Investitionen zu lenken. In Frankreich bspw. müssen auchBetriebsrentenkassen einen Teil ihres Kapitals in ethisch-ökologische Projekte inves-tieren. Vermögensverwalter müssen dokumentieren, dass und wie sie solche Kriterienberücksichtigen.17 Für Deutschland liegen konkrete Vorschläge vor, das Versicherungs-

16 Schneeweiß: Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, S. 13.17 Willms: Vielleicht reicher, vor allem aber glücklich.

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aufsichtsgesetz (VAG) um das Ziel der „Nachhaltigkeit“ neben den bisherigen Anlage-zielen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität (§ 54 Abs. 1 VAG) zu ergänzen.18

Es existieren damit verschiedene Hebel, über Anreize im Kapitalmarktrecht zu einemhöheren Volumen nachhaltiger Investitionen beizutragen. Bislang steht Deutschland hierim europäischen Vergleich schlecht da.

5 Finanzmarktregulierung, Anlegerschutz, Investitionen in die Energiewende

Das Ziel, Investitionen in nachhaltige Anlagen zu fördern, erzeugt Wechselwirkungenmit anderen Gebieten der Finanzmarktpolitik. So bemerkt etwa Hans-Joachim Massen-berg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB),dass „neue regulatorische Anforderungen die Finanzierung großvolumiger und langfris-tiger Projekte“19 erschwerten, worunter insbesondere auch Investitionen in die Energie-wende fallen würden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV) fordert für Investitionen in Erneuerbare Energien eine separate Risikoklasse, dadie im Rahmen von Solvency II geplanten Eigenkapitalvorschriften entsprechende In-vestitionen verhindern würden.20 Dieser Forderung hatte sich der damalige Bundeswirt-schaftsminister Philipp Rösler angeschlossen.21

Es ist jedoch nicht zielführend, die als Reaktion auf die Finanzkrise zu Recht ergriffenenMaßnahmen für eine stärkere Stabilisierung des Finanzsektors nun gegen die Finanzie-rung der Energiewende auszuspielen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung(DIW) vermutet, dass Finanzinstitute die Forderungen an die Politik, für Kredite imRahmen der Energiewende möglichst geringe Risikogewichte festzulegen, „tendenziellals Vehikel nutzen, um die Politik zu weitreichenden Zugeständnissen bei der Eigen-kapitalausstattung zu bewegen.“22 Zu Recht verweisen die Autorinnen darauf, dass die-sen Forderungen durch den grundsätzlichen Verzicht auf die Risikogewichtung die

18 Hesse: Öffentlich-rechtliche Altersversorgung und nachhaltige Investments in Deutschland, S. 30.

19 Bauer/Flauger/Stratmann: Scheitert die Energiewende an einer Kreditklemme?20 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Verbesserung der Bedingungen für

Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur, S. 3 f.21 Krohn: Versicherer sollen in Stromnetze investieren.22 Kemfert/Schäfer: Finanzierung der Energiewende in Zeiten großer Finanzmarktinstabilität,

S. 10.

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Grundlage entzogen werden könnte. An ihre Stelle würde eine ungewichtete Mindest-eigenkapitalquote (Leverage Ratio) treten, die von der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen bereits seit langem gefordert wird.23

Der BdB formuliert in einem Positionspapier aus dem Juni 2012 auch tatsächlich vor-sichtiger: „Überlegungen, eine geringere Eigenkapitalunterlegung für solche Kreditevorzusehen und damit Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern, sind politischnachvollziehbar, jedoch unter Risikogesichtspunkten nicht unproblematisch. […] EineBevorzugung bestimmter Investitionen darf nicht zu Fehlanreizen bei der bankseitigenRisikovorsorge mit negativen Folgen für das Finanzsystem führen.“24

Schnittmengen und Problemstellungen ergeben sich auch im Bereich des Anlegerschutzes.So werden viele Beteiligungen an Projekten der Energiewende als Geschlossene Fondsangeboten: „Seit der Finanzkrise ist zu beobachten, dass Privatanleger Geldanlagen miteinem direkten Bezug zu einem Projekt bevorzugen.“25 Geschlossene Fonds sind unterGesichtspunkten des Anlegerschutzes jedoch nicht unproblematisch.26 Konkret ergabsich dieses Spannungsfeld bspw. bei der Umsetzung der Alternative Investment FundManager Directive (AIFM-Richtlinie) in deutsches Recht, bei der diskutiert wurde, in-wiefern kleinere Investitionsprojekte durch den administrativen Mehraufwand, etwa imBereich der Registrierungs- und Berichtspflichten sowie der Regelungen zur Mindest-beteiligung bei Ein-Objekt-Publikumsfonds, beeinträchtigt würden. So wichtig es ist,auch die direkte Beteiligung von Bürgern an der Energiewende zu ermöglichen, so ent-scheidend ist es dennoch, dass notwendige Regelungen zum Anlegerschutz dadurch nichtuntergraben werden. Dies nutzt auch dem eigentlichen Ziel: Denn unseriöse Anbieter,die nicht rechtzeitig erkannt werden können und damit die Anleger viel Geld kosten, zer-stören langfristig das Vertrauen der Anleger und damit die Basis für weitere Investitionenin Energiewendeprojekte. Das Stichwort „Prokon“ sei hier nur beispielhaft genannt.

Aus der Perspektive des Anlegerschutzes wird zudem häufig eingewandt, dass nach-haltige Geldanlagen mit einer geringeren Rendite einhergehen würden. In einer Studiehaben 40% der befragten Anleger angegeben, dass sie davon ausgehen, für nachhaltigeFinanzprodukte eine geringere Rendite in Kauf nehmen zu müssen.27 Pauschal trifft diesjedoch nicht zu. Eine Studie von 2012 weist für die vergangenen zehn Jahre bessere

23 Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mehr Markt und mehr Staat – für stabile Finanzmärkte, S. 6 f.

24 Bundesverband deutscher Banken: Finanzierung der Energiewende, S. 7 f.25 Schneeweiß: Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, S. 18.26 Deutscher Bundestag: Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches Anlegerschutzniveau

überwinden.27 Kerschner: Finanzwissen-Studie – Die Besten sind nicht gut genug.

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Finanzresultate der nachhaltigen Kreditinstitute im Vergleich zu den systemrelevantenBanken nach. Die Gesamtkapitalrendite betrug bei Nachhaltigkeitsbanken im Schnitt0,72%, bei den Großbanken 0,55%.28 Die Ratingagentur Oekom Research beziffert dieRendite nachhaltiger Geldanlagen auf im Schnitt 15% höher als diejenige der Werte desWeltaktienindex MSCI von Morgan Stanley im Zeitraum von 2004 bis 2012.29 Zwar istdie höhere Rendite teilweise auch Ausdruck höheren Risikos, sodass – wie bei allen Geld-anlagen – nicht jedes nachhaltige Investment für jeden Anleger geeignet ist. Doch geradebei der Verwendung von Ausschlusskriterien ist die mögliche Risikostreuung eines nach-haltigen Portfolios nicht entscheidend reduziert.

Hand in Hand gehen Anlegerschutz und nachhaltige Anlagen auch, wenn es darum geht,die provisionsgetriebene Beratung zugunsten eines höheren Anteils der Honorarbera-tung zurückzudrängen.30 Denn solange der Kunde befürchten muss, dass die Zahlungeiner hohen Provision von Seiten des Anbieters hinter der positiven „Hausmeinung“ desFinanzinstituts für ein bestimmtes Finanzprodukt steht,31 wird es schwierig sein, einsinnvolles Beratungsgespräch zu führen, das auch ethische Fragen enthält. Ein Kultur-wandel im Vertrieb ist deswegen auch Voraussetzung für eine stärkere Berücksichtigungnicht-finanzieller Kriterien.

6 Die Rolle des Staates und öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute

Will der Staat privates Kapital zur Finanzierung der Energiewende mobilisieren, muss erselbst Vorreiter sein. Öffentliches Eigentum und Investieren bedeuten auch eine be-sondere Verantwortung. Es passt nicht zusammen, wenn eine Bundesregierung Klima-strategien beschließt und gleichzeitig öffentliche Gelder ohne jegliche Berücksichtigungvon Klimakriterien angelegt werden. Der Staat, seine Unternehmen und Unternehmens-beteiligungen, staatsnahe Institutionen wie die gesetzlichen Renten-, Pflege-, Arbeits-losen- und Krankenversicherungen sowie öffentliche Kreditinstitute müssen vielmehrStandards bei nachhaltigen Investitionen setzen. Es braucht eine klare und transparenteAnlagestrategie der öffentlichen Hand für alle öffentlichen Vermögen. Direkte maßgeb-liche Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen müssen eine ambitionierteNachhaltigkeitsstrategie in den betreffenden Unternehmen voraussetzen. Durch eine

28 Global Alliance for Banking on Values: Strong and Straightforward.29 Willms: Vielleicht reicher, vor allem aber glücklich.30 Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Provisionsgesteuerte Fehlberatung bei privaten

Finanzgeschäften beenden.31 Schneeweiß: Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, S. 22 f.