pflc), erster entwÄsserungsverband emden · 2019. 12. 16. · erster entwÄsserungsverband emden...

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ERSTER ENTWÄSSERUNGSVERBAND EMDEN PFLC), GEWÄSSER Wer kümmern uns Sitz Pewsum I Der Obersielrichter Jannes-Ohling-Straße 23 26736 Krummhörn Telefon: (04923) 9115-0 Fax: [04923) 91 15 24 [email protected] www.entwaesserungsverband-emden.de Sparkasse Aurich-Norden (BLZ 283 500 00) Konto-Nr.: 40 000 30 IBAN: DE39 2835 0000 0004 0000 30 BIC: BRLADEZIANO I. Entwässerungsverband Emden — 26736 Krummhör Thalen Consult Herr Bottenbruch Urwaldstraße 39 26340 Neuenburg EINGEGANGEN - 9, Okt. 2 019 Ihr Ansprechpartner Telefon: Aktenzeichen Datum E-Mail Dipl.-Ing. van Dyk (04923) 91 15-33 xxxxxxx 07.10.2019 [email protected] Bebauungsplan Nr. 0527 Krummhörn, 1. Änderung Baggergutunterbringung Greetsiel sowie 34. Änderung F-Plan Bebauungsplan Nr. 87, 1. Änderung Baggergutunterbringung Leybuchtpolder sowie 106. Än- derung F-Plan - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Ihr Schr. v. 26/27.09.2019) Sehr geehrte Damen und Herren, in unmittelbarer Nähe befindet sich das Verbandsunterhaltungsgewässer II. Ordnung Nr. 213. Der Verband verweist grundsätzlich auf die große Bedeutung des Gewässer Nr. 213 „Ley- buchtsammelgraben" hinsichtlich Binnenhochwasserschutz. Der gesamte Bereich Leybucht- polder entwässert über dies Gewässer. Der Abstand Böschungsoberkante des Gewässers II. Ordnung Nr. 213 bis zum Dammkörper beträgt 10 m. Hiermit wird gemäß Verbandssatzung § 6 der 10 m Räum- und Unterhaltungs- streifen eingehalten. Nun wird dem Dammkörper eine Graben bzw. eine Mulde vorgelagert. Dieser Graben/Mulde ist möglichst zeitnah wieder zu verfüllen, da der Räum- und Unterhal- tungsstreifen ansonsten um 3 m unterschritten wird und somit nur 7 m beträgt. Temporär kann dies jedoch geduldet werden. Entsprechendes wurde bereits im BlmSchG-Verfahren kundge- tan. Eine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme in Form einer Grabenherstellung parallel

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ERSTER ENTWÄSSERUNGSVERBAND EMDEN

PFLC), GEWÄSSER Wer kümmern uns

Sitz Pewsum I Der Obersielrichter

Jannes-Ohling-Straße 23

26736 Krummhörn

Telefon: (04923) 9115-0

Fax: [04923) 91 15 24

[email protected]

www.entwaesserungsverband-emden.de

Sparkasse Aurich-Norden (BLZ 283 500 00)

Konto-Nr.: 40 000 30

IBAN: DE39 2835 0000 0004 0000 30

BIC: BRLADEZIANO

I. Entwässerungsverband Emden — 26736 Krummhör

Thalen Consult Herr Bottenbruch Urwaldstraße 39 26340 Neuenburg

EINGEGANGEN - 9, Okt. 2 019

Ihr Ansprechpartner Telefon: Aktenzeichen Datum E-Mail

Dipl.-Ing. van Dyk (04923) 91 15-33 xxxxxxx 07.10.2019 [email protected]

Bebauungsplan Nr. 0527 Krummhörn, 1. Änderung Baggergutunterbringung Greetsiel sowie 34. Änderung F-Plan

Bebauungsplan Nr. 87, 1. Änderung Baggergutunterbringung Leybuchtpolder sowie 106. Än-derung F-Plan

- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Ihr Schr. v. 26/27.09.2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unmittelbarer Nähe befindet sich das Verbandsunterhaltungsgewässer II. Ordnung Nr. 213.

Der Verband verweist grundsätzlich auf die große Bedeutung des Gewässer Nr. 213 „Ley-buchtsammelgraben" hinsichtlich Binnenhochwasserschutz. Der gesamte Bereich Leybucht-polder entwässert über dies Gewässer.

Der Abstand Böschungsoberkante des Gewässers II. Ordnung Nr. 213 bis zum Dammkörper beträgt 10 m. Hiermit wird gemäß Verbandssatzung § 6 der 10 m Räum- und Unterhaltungs-streifen eingehalten. Nun wird dem Dammkörper eine Graben bzw. eine Mulde vorgelagert. Dieser Graben/Mulde ist möglichst zeitnah wieder zu verfüllen, da der Räum- und Unterhal-tungsstreifen ansonsten um 3 m unterschritten wird und somit nur 7 m beträgt. Temporär kann dies jedoch geduldet werden. Entsprechendes wurde bereits im BlmSchG-Verfahren kundge-tan. Eine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme in Form einer Grabenherstellung parallel

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ERSTER ENTWÄSSERUNGSVERBAND EMDEN

GEWÄSSER Wir kümmern tir,

Sitz Pewsum 1 Der Obersielrichter

zum o.g. Gewässer, wie unter Punkt 11.2 des B-Planes beschrieben, kann nicht dauerhaft erhalten bleiben. Ansonsten erhebt der Verband keine Bedenken.

Die satzungsgemäßen Bestimmungen des Verbandes gelten unverändert. Bei Fragestellun-gen erreichen Sie Herrn Verbandsing. van Dyk werktags unter 04923 / 9115-33.

Ich danke für die Beteiligung.

ßen

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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 51 01 53, 30631 Hannover

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

GEOZENTRUM HANNOVER Dienstgebäude

Alfred-Benz-Haus Stilleweg 2 30655 Hannover

Verkehrsanbindung Stadtbahnlinie 7 bis Haltestelle Pappelwiese, Richtung Schierholzstraße Internet

http://www.lbeg.niedersachsen.de

Telefon (0511) 643 – 0 Telefax (0511) 643 – 2304 E-Mail [email protected]

Bankverbindung Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 022 395 IBAN: DE 84 2505 0000 0106 0223 95 SWIFT-BIC: NOLA DE 2H XXX Steuernummer beim Finanzamt Hannover Nord: 25/202/29467 USt. – ID – Nummer: DE 811289769

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 643-3660 Hannover, 23.10.2019

11219 - Bo/CBl/DO - 27.09.2019 L 3.7-L68503-03_02-2019-0213-Möh

E-Mail: [email protected]

Bauleitplanung der Gemeinde Krummhörn Ortschaft Greetsiel a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0527 "Baggergutaufbereitungsanlage" Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht des Fachbereiches Landwirtsch./Bodenschutz wird zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Wir unterstreichen, dass nach dem Entfernen der Sedimente gemäß Bodenschutzgesetz-gebung festzustellen ist, ob Bodenbelastungen vorliegen, bevor eine Rückführung in eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Bodenschutz-behörde abzustimmen. Hinsichtlich der Thematik sulfatsaurer Böden verweisen wir auf unsere Veröffentlichungen „Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten“ (Geofakten 24) und „Handlungs-empfehlungen zur Bewertung und zum Umgang mit Bodenaushub aus (potenziell) sulfat-sauren Sedimenten“ (Geofakten 25). Diese sind auf unserer Internetseite unter www.lbeg. niedersachsen.de (Karten, Daten und Publikationen > Publikationen > Geofakten) eingestellt. Zudem wird auf den Erlass „Umlagerung von potentiell sulfatsauren Aushubmaterialien im Bereich des niedersächsischen Küstenholozäns“ (MU Niedersachsen 2019) hingewiesen, wo auch Hinweise für das Vor-Ort-Management bei Bauvorhaben enthalten sind sowie Möglichkeiten zum Umgang mit potentiell sulfatsaurem Aushubmaterial aufgezeigt werden. Im Plangebiet befinden sich laut den Daten des LBEG Suchräume für schutzwürdige Böden entsprechend GeoBerichte 8 (Stand: 2019, www.lbeg.niedersachsen.de/download/1133/ GeoBerichte_8.pdf). Dabei handelt es sich um Böden mit besonderer Erfüllung der Lebens-raumfunktion durch ihre natürliche Bodenfruchtbarkeit. Die ausgewiesenen Suchräume für schutzwürdige Böden sind zudem auf dem NIBIS Kartenserver zu finden (http://nibis.lbeg.de/ cardomap3/#).

Bearbeitet von Sonja Möhring

Gemeinde Krummhörn Rathausstraße 2 26736 Krummhörn

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Wir weisen darauf hin, dass durch die Maßnahme der natürlicherweise anstehende Boden überdeckt wird und somit seine natürlichen Bodenfunktionen, zumindest zeitweise, nicht mehr erfüllen kann. Sofern eine dauerhafte Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und damit der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts eintreten sollte, sollte dies bei der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt werden. Ein Ausgleich der Funktionsbeeinträchtigungen sollte durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen an einem anderen Ort durchgeführt werden (z.B. Extensivierung, Renaturierung, Wiedervernässung, Entsiegelung). Dementsprechend empfehlen wir Bodenab- und -auftrag zu vermeiden und Maßnahmen zu wählen, die den natürlichen Standortbedingungen entsprechen. Aus Sicht des Fachbereiches Bauwirtschaft wird zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Im Untergrund des Planungsgebietes liegen wasserlösliche Gesteine aus der Oberkreide in so großer Tiefe (> 500m), dass bisher kein Schadensfall bekannt geworden ist, der auf Verkarstung in dieser Tiefe zurückzuführen ist. Es besteht praktisch keine Erdfallgefahr (Gefährdungskategorie 1 gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers "Baumaß-nahmen in erdfallgefährdeten Gebieten" vom 23.2.1987, AZ. 305.4 - 24 110/2 -). Auf konstru-ktive Sicherungsmaßnahmen bezüglich Erdfallgefährdung kann daher bei Bauvorhaben verzichtet werden. Nach den uns vorliegenden Unterlagen (Kartenserver des LBEG) steht im Planungsbereich setzungsempfindlicher Baugrund an. Es handelt sich hierbei um Lockergesteine mit mittlerer bis großer Setzungsempfindlichkeit aufgrund sehr geringer Steifigkeit (fluviatile, brackische, marine Sedimente wie z. B. Klei). Bei Bauvorhaben sind die gründungstechnischen Erfordernisse im Rahmen der Baugrunder-kundung zu prüfen und festzulegen. Für die geotechnische Erkundung des Baugrundes sind die allgemeinen Vorgaben der DIN EN 1997-1:2014-03 mit den ergänzenden Regelungen der DIN 1054:2010-12 und natio-nalem Anhang DIN EN 1997-1/NA:2010-12 zu beachten. Der Umfang der geotechnischen Erkundung ist nach DIN EN 1997-2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-2/NA:2010-12 vorgegeben. Vorabinformationen zum Baugrund können dem Niedersächsischen Bodeninformations-system NIBIS (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/) entnommen werden. Diese Stellungnahme ersetzt keine geotechnische Erkundung des Baugrundes. Weitere Anregungen oder Bedenken aus Sicht unseres Hauses bestehen unter Bezug-nahme auf unsere Belange nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage (S. Möhring)

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Landesamt für Geoinformation undLandesvermessung NiedersachsenRegionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienst

LGLN, Regionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienstDorfstraße 19, 30519 Hannover

DienstgebäudeLGLNRegionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienstDorfstraße 1930519 Hannover

GeschäftszeitenMo. - Fr. 8.00 - 12.00 UhrTerminvereinbarung erwünscht

Telefon0511 30245 502/-503

[email protected]

Internetwww.lgln.niedersachsen.de

BankverbindungNordLB HannoverIBAN DE38 2505 0000 1900 1525 86BIC NOLADE2H

Steuernummer 22/200/13531

Thalen Consult GmbH Herr Rolf BottenbruchUrwaldstraße 3926340 Neuenburg

Bearbeitet von Mathias Schwarznecker

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

11219-Bo/CBI/DO

27.09.2019

Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl 0511 30245 502/-503 Hannover 01.10.2019

TB-2019-00869 E-Mail [email protected]

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Krummhörn - Greetsiel, 1. Änderung B-PlanNr. 527

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),Regionaldirektion Hameln - Hannover (Dezernat 5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) alsTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungenhierzu entnehmen Sie bitte der zweiten Seite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei.

Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird,mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch fürdie Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind.

Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierteKriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertetwerden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken derBauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten. Die Luftbildauswertung istvielmehr gem. § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit § 2Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behördenkostenpflichtig.

Die Bearbeitungszeit für Luftbildauswertungen beträgt derzeit beim KBD ca. 20 Wochenab Antragstellung. Da diese Zeitspanne zwischen Erteilung einer Baugenehmigung unddem Baubeginn erfahrungsgemäß nicht verfügbar ist, empfehlen wir den Kommunen einerechtzeitige Antragstellung.

Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich umentsprechende schriftliche Auftragserteilung unter Verwendung des Antragsformulars und derRahmenbedingungen,die Sie über folgenden Link abrufen können:http://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/kampfmittelbeseitigung/luftbildauswertung/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-163427.html

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Schwarznecker

Anlagen1 Kartenunterlage(n)

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Landesamt für Geoinformation undLandesvermessung NiedersachsenRegionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienst

LGLN, Regionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienstDorfstraße 19, 30519 Hannover

DienstgebäudeLGLNRegionaldirektion Hameln - HannoverKampfmittelbeseitigungsdienstDorfstraße 1930519 Hannover

GeschäftszeitenMo. - Fr. 8.00 - 12.00 UhrTerminvereinbarung erwünscht

Telefon0511 30245 502/-503

[email protected]

Internetwww.lgln.niedersachsen.de

BankverbindungNordLB HannoverIBAN DE38 2505 0000 1900 1525 86BIC NOLADE2H

Steuernummer 22/200/13531

TB-2019-00869

Stellungnahme zum öffentlichen Belang: Kampfmittelbeseitigung

Betreff: Krummhörn - Greetsiel, 1. Änderung B-Plan Nr. 527

Antragsteller: Thalen Consult GmbH

Für die Planfläche liegen dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen die folgendenErkenntnisse vor (siehe beigefügte Kartenunterlage) :

Empfehlung: Luftbildauswertung

Fläche ALuftbilder: Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden nicht vollständig ausgewertet.Luftbildauswertung: Es wurde keine Luftbildauswertung durchgeführt.Sondierung: Es wurde keine Sondierung durchgeführt.Räumung: Die Fläche wurde nicht geräumt.Belastung: Es besteht der allgemeine Verdacht auf Kampfmittel.

In der vorstehenden Empfehlung sind die Erkenntnisse aus der Zeit vor der Einführung desKampfmittelinformationssystems Niedersachsen (KISNi), dem 11.06.2018, nicht eingeflossen, dasie nicht dem Qualitätsstand von KISNi entsprechen. Sie können natürlich trotzdem von denKommunen in eigener Zuständigkeit berücksichtigt werden.

Bitte senden Sie uns, nach Übernahme unserer Stellungnahme, zur Arbeitserleichterungkeine weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit zu.

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R 374 906

H 5 929 824

H 5 930 565

R 3

74 3

36

Ergebniskarte TB-2019-00869Maßstab 1 : 3.000 Erstellt am: 01.10.2019

Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - KampfmittelbeseitigungsdienstDiese amtliche Karte und ihre zugrunde liegenden Angeaben des amtlichen Vermessungswesens sind geschützt durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen(NVermG)sowie durch das Gesetzt über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweis gültigen Fassung. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und dieöffentliche Wiedergabe ist nur mit Erlaubnis des LGLN zulässig. © 2019

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Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. - Verband der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei e. V. -

Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.- Postfach 25 49 - 26015 Oldenburg Gemeinde Krummhörn Rathausstraße 2 26736 Krummhörn Über Thalen Consult GmbH Per Email: [email protected] und hpeters@krummhörn.de

Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg

Telefon (04 41) 8 01 - 0 Telefax (04 41) 8 17 91

hilke.looden@ lwk-niedersachsen.de

Bankkonten:

Landessparkasse zu Oldenburg Konto-Nr. 000-439 059 (BLZ 280 501 00)

Ihr Zeichen und Tag 11219-Bo/CBI/DO

Unser Zeichen (bitte stets angeben)

Sa/Lo Telefon/Durchwahl (04 41) 8 01 - 623

Oldenburg, den 10.10.2019

Bauleitplanung der Gemeinde Krummhörn Ortschaft Greetsiel

a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0527 „Baggergutaufbereitungsanlage“

Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung in dem o.g. Verfahren. Die Küstenfischer in Greetsiel begrüßen die im Zusammenhang mit diesem Antrag stehende Baggermaßnahme im Greetsieler Hafen. Eine Beeinträchtigung durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes und die künftige Nutzung der Planungsfläche als „Baggeraufbereitungsanlage“ bzw. Spülfeld wird, weder von den Küstenfischern, noch von den ebenfalls in unserem Verband organisierten Sportfischern erwartet. Mit freundlichen Grüßen

Dirk Sander Vorsitzender

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