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unabhängig. kompetent. praxisorientiert. Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss Bericht 2017

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unabhängig. kompetent. praxisorientiert.

Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung

Pflegebedarfsplanung

Rhein-Kreis Neuss

Bericht 2017

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Einleitung

1 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .............................................................................................................. 4

1.1 Methodik und Datengrundlagen .............................................................................................. 5

1.2 Prozess und Akteure ...................................................................................................................... 6

2 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 8

2.1 Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.................................................................. 8

2.2 Pflegestärkungsgesetz .................................................................................................................. 8

3 Bestandsaufnahme ............................................................................................ 10

3.1 Stationäre Pflege ........................................................................................................................... 10

3.2 Kurzzeit- und Verhinderungspflege ....................................................................................... 15

3.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote ......................................................................... 16

3.4 Ambulante Pflege ......................................................................................................................... 17

3.4.1 Professionelle ambulante Pflege ............................................................................................. 17

3.4.2 Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige ............................................. 20

3.5 Hospizdienste ................................................................................................................................. 23

3.6 Beratungsangebote und Netzwerke ...................................................................................... 25

3.7 Barrierefreies/-armes Wohnen................................................................................................. 29

3.8 Service-Wohnen ............................................................................................................................ 29

3.9 Alternative Wohnformen ........................................................................................................... 30

3.10 Ehrenamtliches Engagement .................................................................................................... 31

3.11 Planungen der angrenzenden Kreise bzw. kreisfreien Städte ...................................... 33

3.12 Verflechtungen mit den angrenzenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten .............. 35

4 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen .................................. 40

4.1 Demographie .................................................................................................................................. 40

4.2 Informelles Pflegepotenzial ...................................................................................................... 40

4.3 Angebotsstruktur .......................................................................................................................... 42

4.4 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ 43

5 Nachfrageentwicklung und Pflegequoten ...................................................... 44

5.1 Altersstruktur der Bevölkerung ................................................................................................ 44

5.2 Struktur der Pflegebedürftigen................................................................................................ 45

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Einleitung

2 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

5.3 Entwicklung der Pflegebedürftigen ....................................................................................... 47

5.4 Entwicklung der Pflegeprävalenzen ....................................................................................... 48

5.5 Bevölkerungsprognose ............................................................................................................... 50

5.6 Entwicklung des Pflegepotenzials .......................................................................................... 52

5.6.1 Informelles Pflegepotenzial....................................................................................................... 52

5.6.2 Formelles Pflegepotenzial .......................................................................................................... 53

6 Pflegebedarfsprognose ..................................................................................... 54

6.1 Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen ...................................................................... 56

6.2 Entwicklung differenziert nach Pflegegrad ......................................................................... 57

6.3 Entwicklung differenziert nach Versorgungsform ............................................................ 58

6.3.1 Entwicklung der vollstationären versorgten Pflegebedürftigen nach Szenarien .. 59

6.3.2 Entwicklung Pflegegeldbezieher nach Szenarien ............................................................. 59

6.3.3 Entwicklung Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen nach Szenarien ..... 59

6.4 Bilanzierung – Stationäre Pflegeeinrichtungen ................................................................. 61

6.5 Bedarf Kurzeit- und Verhinderungspflege .......................................................................... 63

6.6 Bedarf Tages- und Nachtpflege .............................................................................................. 64

7 Kommunalprofile ............................................................................................... 66

7.1 Dormagen ........................................................................................................................................ 67

7.2 Grevenbroich .................................................................................................................................. 69

7.3 Jüchen ............................................................................................................................................... 71

7.4 Kaarst ................................................................................................................................................. 73

7.5 Korschenbroich .............................................................................................................................. 75

7.6 Meerbusch ....................................................................................................................................... 77

7.7 Neuss ................................................................................................................................................. 79

7.8 Rommerskirchen ........................................................................................................................... 81

8 Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften ..................................................... 83

9 Projektion der finanziellen Entwicklung ......................................................... 86

9.1 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege - Stationär ....... 87

9.2 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege – ambulant ..... 88

10 Bewertung und Handlungsempfehlungen ...................................................... 89

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Einleitung

3 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

10.1 Handlungsempfehlungen – Pflegeinfrastruktur ................................................................ 91

10.2 Handlungsempfehlungen - Quartiersansätze .................................................................... 93

10.3 Personalentwicklung .................................................................................................................... 94

10.4 Beratung und Netzwerk.............................................................................................................. 94

10.5 Ehrenamt .......................................................................................................................................... 95

10.6 Monitoring ....................................................................................................................................... 95

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Einleitung

4 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

1 Einleitung

Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-

sen. Aufgabe des Kreises ist es, Strukturen zu unterstützen bzw. aufzubauen, die es Pfle-

gebedürftigen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld

führen zu können.

Angesichts der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter

steigen und damit auch die Herausforderung, eine an den Bedürfnissen der Betroffenen

orientierte, pflegerische Versorgung in Zukunft sicherzustellen. Das Land NRW hat vor

diesem Hintergrund die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt. So ist im Oktober

2014 das neue GEPA-NRW in Kraft getreten, in dem das bisherige Landespflegegesetz

sowie das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert und zusammengeführt wurden. Teil des

GEPA ist das Alten- und Pflegegesetz, in dem der zuvor schon bestehende Planungsauf-

trag weiter konkretisiert wurde.

So ist der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende

pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Hierzu ist eine ört-

liche Planung gemäß § 7 APG NRW zu erstellen. Im Einzelnen muss die Planung folgende

Inhalte umfassen:

○ „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und

quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der

Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung o-

der Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG

NRW).

○ Die Planung ist nicht nur auf stationäre Pflege beschränkt, sondern umfasst ins-

besondere auch „komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie ziel-

gruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiter-

entwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte

der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines wür-

devollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engage-

ment und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW).

○ Darüber hinaus muss der Rhein-Kreis Neuss auch die kreisangehörigen Kommu-

nen in den Planungsprozess einbeziehen und die Planungen angrenzender Ge-

bietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW).

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Einleitung

5 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsab-

hängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll,

ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Be-

schluss des Kreistages festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt

zu machen. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von

drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer

Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf ab-

deckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

Ziele

Ziel der Pflegebedarfsplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige

Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Rhein-Kreis Neuss

vorzuhalten. Hierzu gilt es aktuelle und zukünftige Handlungsbedarfe zu identifizieren

um einerseits den Ausbau der Pflegeinfrastrukturen voranzutreiben und anderseits den

Aufbau von Überkapazitäten zu vermeiden.

Die Ergebnisse werden dabei sowohl auf Ebene des Rhein-Kreises Neuss als auch auf

Ebene der einzelnen Gemeinden dargestellt. Die gemeindebezogenen Ergebnisse wer-

den in Form Steckbriefen in komprimierter Form aufbereitet (vgl. Kap. 7).

Neben den klassischen ambulanten und stationären Pflegeformen werden auch neue

Ansätze der pflegerischen Versorgung in den Fokus genommen. Dazu zählen beispiels-

weise alternative Wohnmodelle wie auch Möglichkeiten der Quartiers- und nachbar-

schaftlich organisierten Hilfs- und Beratungsangebote.

1.1 Methodik und Datengrundlagen

Das Gutachten zur Erstellung einer „Örtlichen Planung“ im Sinne von § 7 des Alten- und

Pflegegesetzes NRW kann grob in vier Arbeitsphasen eingeteilt werden:

○ Angebotserfassung (Kapitel 3) – In der Erhebungsphase erfolgte eine umfassende

Erfassung der Pflegeinfrastruktur. Neben der Auswertung der Pflegestatistik und

weiterer amtlicher Statistiken von IT.NRW wurde eine Befragung der stationären

und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie der ambulanten Pflegedienste

durchgeführt. Im Rahmen der Befragung wurden die Belegungs- und Personalsi-

tuation erfasst sowie allgemeine Fragen zu den drängendsten Handlungsbedar-

fen gestellt. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Befragungsrücklauf:

Tabelle 1 – Rücklauf Befragung

Rücklauf in % Anzahl der Pflege-

fälle

Stationäre Einrichtungen 74 % 2.840

Ambulante Pflegedienste 45 % 1.130

Teilstationäre Einrichtungen 78 % 320

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Einleitung

6 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Weiter wurden die Planungen und der Status quo in den angrenzenden Kreisen

abgefragt. Sofern eine Pflegebedarfsplanung in den angrenzenden kreisfreien

Städten und Kreisen vorlag, wurden diese ausgewertet. Darüber hinaus erfolgt

die Erfassung der sonstigen Pflegeinfrastrukturen wie ehrenamtliche Hilfen und

Beratungsangebote.

○ Bedarfsermittlung – Zur Bedarfsermittlung erfolgte durch ALP die Berechnung ei-

ner Bevölkerungsprognose (Kap. 5.5) auf Ebene der Städte und Gemeinden sowie

darauf aufbauend die Ableitung des Pflegebedarfs differenziert in drei Szenarien

(Kap. 6). Die neuen Pflegegrade wurden bei der Bedarfssimulierung bereits be-

rücksichtigt.

○ Bilanzierung von Angebot und Nachfrage – Durch die Bilanzierung von Angebot

und Nachfrage wurden in einem abschließenden Analyseschritt die Handlungs-

bedarfe schärfer herausgearbeitet (Kap. 6.4). Konkret wurden Bedarfe hinsichtlich

der benötigten Pflegeinfrastrukturen wie auch zum benötigten Personal (Kap. 8)

dargestellt. Ferner wurde die finanzielle Belastung für den örtlichen Träger im

Leistungsbereich der Hilfen zur Pflege abgeschätzt (Kap. 9).

○ Handlungsempfehlungen (Kapitel 10) – Auf Basis der Analyse-, Befragungs- und

Prognoseergebnisse wurden Zielsetzungen für die Entwicklung der Pflegeinfra-

struktur gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss diskutiert und erste Handlungs-

empfehlungen abgeleitet.

Neben den amtlichen Daten von IT.NRW und den Befragungsergebnissen der Pflegeein-

richtungen wurden diverse Daten des Rhein-Kreises Neuss herangezogen. Unter ande-

rem wurden Daten zu pflegebedürftigen Empfängern von Sozialleistungen in stationären

Einrichtungen sowie Daten zu den Aufwendungen für Sozialleistungen differenziert nach

Hilfen zur Pflege und Pflegewohngeld ausgewertet. Die Daten von IT.NRW (Pflegestatis-

tik) beziehen sich auf das Jahre 2015. Die Befragungsergebnisse und die Daten des

Rhein-Kreises Neuss sind aktueller und beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2017.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine gleichzeitige Ver-

wendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbe-

zeichnungen gelten für beide Geschlechter gleichermaßen.

1.2 Prozess und Akteure

Ein weiteres zentrales Element des Gutachtens war die Einbeziehung lokaler Akteure und

Experten. Neben der Befragung der Einrichtungen und ambulanten Dienste wurden fol-

gende Beteiligungsformen durchgeführt:

○ Expertengespräche mit über einem Dutzend Akteuren (Wohlfahrtsverbände, am-

bulante Dienste, private Heimbetreiber, Vereine und Netzwerke)

○ Durchführung eines Kommunalworkshops

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Einleitung

7 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

○ Vorstellung der Zwischenergebnisse auf einer Fachkonferenz „örtliche Planung“

sowie anschließender Diskussion der Ergebnisse in vier thematischen Arbeits-

gruppen

○ Zudem wurde das Vorgehen im Rahmen der Konferenzen für Gesundheit, Pflege

und Alter vorgestellt

○ Darüber hinaus wurde die Politik durch zwei Präsentation im Sozial- und Gesund-

heitsausschuss informiert

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die durchgeführten Arbeitsschritte.

Untersuchung der

Rahmenbedingungen01

Bedarfseinschätzung

Bestandsaufnahme Angebot

03

02

Bewertung und Handlungsempfehlungen

Bilanzierung von Bestand und Bedarf

05

04

Beteiligungsprozess

Befragung Pflegeheime,

Tagespflegeeinrichtungen

Befragung

ambulante Pflegedienste

Erfassung sonstiger

Pflegeinfrastrukturen

Befragung der angrenzenden

Kreise bzw. kreisfreien Städte

Arbeitskreis

Kommunen

Ergebnis-

präsentation

Fachkonferenz

„örtliche Planung“

Pflegebedarfsprognose

für drei Szenarien

Pflegebedürftigkeit differenziert

nach Pflegeformen

Pflegebedürftigkeit differenziert

nach Pflegestufen alt & neu

Bevölkerungsprognose

Personalbedarf differenziert

nach Szenarien

Bedarf

Pflegeinfrastruktur differenziert nach Szenarien

Erfassung der Planungen

(innerhalb und außerhalb des Kreises)

Aufbau Monitoring -

FortschreibungskonzeptEndbericht

Konferenz für

Gesundheit, Pflege und Alter

Pflegebedarfsplanung

Leistungsbild

Auftaktgespräch

Konferenz für

Gesundheit, Pflege und Alter

Expertengespräche

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Rahmenbedingungen

8 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

2 Rahmenbedingungen

2.1 Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Rhein-Kreis Neuss liegt am linken Niederrhein. Im Osten wird das Kreisgebiet durch

den Rhein begrenzt. Rechtsrheinisch grenzen Duisburg und Düsseldorf, sowie der Kreis

Mettmann an. Linksrheinisch liegen im Norden beginnend die Stadt Krefeld, der Kreis

Viersen die Stadt Mönchengladbach sowie die Kreise Rhein-Erft-Kreis, Düren, Heinsberg

und die Stadt Köln.

Die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss haben eine enge Verflechtung zu

den teils unmittelbar angrenzenden Oberzentren. Neben der räumlichen Nähe unter-

stützt eine sehr gute Anbindung über den schienengebundenen und den motorisierten

Individualverkehr die enge funktionale Verflechtung. Aus allen Teilen des Kreises können

die nächstgelegenen Oberzentren gut erreicht werden. Eine Auswertung der Pendlerbe-

ziehungen zeigt, dass Dormagen und Rommerskirchen eine starke Orientierung nach

Köln und Grevenbroich besitzen. Kaarst, Meerbusch und Neuss weisen hingegen eine

enge Verflechtung mit Düsseldorf auf. Die Bewohner Jüchens und Korschenbroich sind

eher in Richtung Mönchengladbach orientiert.1

Die enge Verflechtung der Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss mit dem Umland ist auch

im Rahmen der Pflegebedarfsplanung zu berücksichtigen. So wurde im Rahmen der Un-

tersuchung geprüft, inwieweit die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss eine

Versorgungsfunktion im Bereich der Pflege für das Umland übernehmen bzw. in welchem

Umfang Bewohner des Rhein-Kreises Neuss Pflegeinfrastrukturen im Umland nutzen (vgl.

Kap. 3.12).

2.2 Pflegestärkungsgesetz

Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III wurden weitreichende Reformen und Verän-

derungen im gesamten Pflegesektor umgesetzt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch

nicht abzuschätzen, in welchem Umfang die Reformen zu Veränderungen in der Struktur

der Nachfrage von Pflegeangeboten oder der Struktur der Belegung der stationären Ein-

richtungen kommen wird, gleichwohl können erste Tendenzen bereits identifiziert wer-

den. So ist die Zahl der Anträge nach Pflegeleistungen mit der Einführung des PSG II und

III nochmals deutlich gestiegen. Untersuchungen zu den Auswirkungen früherer Refor-

men (Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Pflegeneuausrichtungsgesetz und dem Pflege-

stärkungsgesetz I) haben zudem gezeigt, dass die Ausdehnung der Leistungen bzw. des

Kreises der Leistungsberechtigten unter anderem zu einer Erhöhung der Pflegequoten

bzw. Pflegeprävalenzen geführt haben.2

1 Vgl. IT.NRW – Ein- bzw. Auspendlerströme der Städte und Gemeinden NRWs 2015 2 BARMER GEK Pflegereport 2016

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Rahmenbedingungen

9 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Da die Pflegereformen der jüngeren Vergangenheit insbesondere die ambulante Pflege

gestärkt haben, hat eine Verschiebung der Nachfrage – insbesondere bei geringen Pfle-

gegraden – von der vollstationären in Richtung ambulante und teilstationäre Pflege statt-

gefunden. Es ist zu erwarten, dass mit der Einführung des PSG II die bereits bestehenden

Tendenzen (steigende Pflegeprävalenzen und Verschiebung hin zu ambulanten Pflege-

settings) weiterhin bestehen oder verstärkt werden.

Wesentliche Änderungen der PSG I bis III sind:

PSG I

○ Bessere Kombinierbarkeit der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

○ Der Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungsleistungen in der ambulanten

Pflege wurde ausgeweitet

○ Gründungszuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen und Wohngemein-

schaften (WG) sowie erhöhte Fördermittel zur altersgerechten Wohnraumanpas-

sung

○ Erweiterter Leistungsanspruch für Demenzerkrankte - Menschen mit Demenz in

der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden sogenannten Pflegestufe 0 haben

nun erstmals die Möglichkeit, auch Leistungen der teilstationären Tages- oder

Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen

○ Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen

PSG II

○ Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Aufhebung der Ungleichbe-

handlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen)

○ Neues Begutachtungssystem

○ Deutlich höhere Zuschüsse der Pflegeversicherung insbesondere im ambulanten

Bereich

○ Einführung Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Mo-

nat)

○ Einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege wurde angeglichen – gleiche Pau-

schale in allen Pflegegraden

PSG III

○ Die Kommunen erhalten mehr Kompetenzen bei der Pflegeberatung. So können

bundesweit bis zu 60 Kommunen zeitlich auf fünf Jahre befristete Modellvorha-

ben zur Pflegeberatung auflegen

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Bestandsaufnahme

10 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

3 Bestandsaufnahme

3.1 Stationäre Pflege

Insgesamt gibt es im August 2017 im Rhein-Kreis Neuss 46 stationäre Pflegeeinrichtun-

gen, die ein Angebot von 4.002 Pflegeplätzen zur Verfügung stellen. Im Bereich der sta-

tionären Pflege sind zum Stichtag 15.08.2017 155 Plätze nicht belegt, was einer Auslas-

tungsquote von rund 96 % entspricht3. 40 weitere Pflegeplätze sind geplant. In Folge der

80:20-Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen ist mit einem Wegfall von 23 Plätzen

zu rechnen.

Der Angebotsüberhang konnte in den letzten Jahren abgebaut werden. So waren noch

im Februar 2016 rund 250 und damit 100 stationäre Pflegeplätze mehr als im August

2017 nicht belegt. Insgesamt sind 25 der 46 Pflegeeinrichtungen (54 %) voll ausgelastet

(>98 %). Anfang 2006 galt dies nur für 19 bzw. 41 % der Einrichtungen.4

Abbildung 1 Entwicklung der Auslastung in den stationären Pflegeeinrichtungen

Quelle: Rhein-Kreis-Neuss

Eine hohe Auslastung (>98 %) erreichen insbesondere die Einrichtungen in den Städten

Dormagen, Rommerskirchen, Kaarst und Neuss. Freie Kapazitäten gibt es hingegen ins-

besondere in Meerbusch und Grevenbroich (vgl. Kap. 6.4).

Von den 46 stationären Pflegeeinrichtungen befinden sich neun Einrichtungen in privater

sowie drei in kommunaler Trägerschaft. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege betreiben

im Rhein-Kreis Neuss 29 Pflegeheime. Fünf stationäre Pflegeeinrichtungen entfallen auf

sonstige gemeinnützige Träger.

3 Rhein-Kreis Neuss - Heimaufsicht 4 ebenda.

0

50

100

150

200

250

300

3.550

3.600

3.650

3.700

3.750

3.800

3.850

3.900

3.950

4.000

4.050

Feb 16 Mai 16 Aug 16 Nov 16 Feb 17 Mai 17 Aug 17

Anzahl Plätze Belegte Plätze Überhang

Überhang Anzahl Plätze

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Bestandsaufnahme

11 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

In jeder Kommune des Kreises sind mindestens zwei stationäre Pflegeeinrichtungen an-

sässig. In der Stadt Neuss gibt es mit 13 stationären Pflegeeinrichtungen das größte An-

gebot.

Abbildung 2 Stationäre Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss

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Bestandsaufnahme

12 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Im Rhein-Kreis Neuss sind zum Stichtag 01.07.2016 rund 1.460 Vollstellen durch Pflege-

personal besetzt. Die Fachkraftquote liegt bei rund 54 %. Die Entwicklung der letzten 10

Jahre zeigt einen deutlichen Zuwachs der Beschäftigten (vgl. Abbildung 3). So ist die Zahl

der Vollstellen seit 2006 um 40 % oder rund 400 gestiegen. Die Fachkraftquote ist im

gleichen Zeitraum leicht gesunken (57 % im Jahr 2006; 54 % im Jahr 2016).

Rund 36 % der Beschäftigten sind älter als 50 Jahre5. Mit Blick auf den zukünftigen Per-

sonalbedarf ist dies zu berücksichtigen. So müssen alleine rund 525 Vollstellen in den

nächsten 15 Jahren durch neues Personal ersetzt werden (vgl. Kap. 8).

Abbildung 3 Entwicklung Vollstellen und Fachkraftquote 2006 bis 2016

Im Vergleich mit dem Land NRW ist die Pflegeplatzquote (Verhältnis von Pflegeplätzen

zu Pflegebedürftigen) im Rhein-Kreis Neuss leicht unterdurchschnittlich. Während in

Rhein-Kreis Neuss auf 100 Pflegebedürftige 25 stationäre Pflegeplätze kommen, sind es

in NRW 28. Im Vergleich mit anderen Kreisen/kreisfreien Städten zeigen sich teils deutli-

che Unterschiede. Beispielsweise beträgt das Verhältnis von stationären Pflegeplätzen

und Pflegebedürftigen in Viersen nur 1:5 bzw. 20:100. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass

in Viersen ein höherer Anteil der über 80-Jährigen pflegebedürftig ist.

5 ALP - Befragung stationäre Pflegeeinrichtungen

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Bestandsaufnahme

13 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 4 Stationäre Pflegeplätze pro 100 Pflegebedürftiger

Abbildung 5 Pflegebedürftige im Verhältnis zu über 80-Jährige

Page 15: Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2017...Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-sen

Bestandsaufnahme

14 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

„Junge Pflege“

Junge Pflegebedürftige haben andere Anforderungen an eine Pflegeeinrichtung als äl-

tere Bewohner. So unterscheiden sich beispielsweise Tagesabläufe und Freizeitverhalten

der jüngeren von den älteren Pflegebedürftigen. Festzuhalten ist, dass ein ausreichendes

auf jüngere Pflegebedürftige zugeschnittenes Pflegeangebot zu einer insgesamt höhe-

ren Angebotsqualität der pflegerischen Versorgung beiträgt.

Status quo

Der überwiegende Teil der jüngeren Pflegebedürftigen wird ambulant versorgt. Aller-

dings besteht auch für diese Gruppe ein Bedarf an stationären Pflegeplätzen. Im Rhein-

Kreis Neuss leben derzeit rund 150 Personen unter 65 Jahren bzw. rund 90 Personen

unter 60 Jahren in den stationären Pflegeeinrichtungen. Dieser Nachfrage steht ein An-

gebot von zurzeit 17 Pflegeplätzen in Dormagen, die auf die Pflege jüngerer ausgerichtet

sind, gegenüber. Weitere jüngere Pflegebedürftige werden im Malteserstift St. Katharina

in der Wachkoma- und Beatmungspflege versorgt. Die Mehrzahl der jüngeren Pflegebe-

dürftigen wird jedoch in „normalen“ Pflegeeinrichtungen versorgt.

Derzeit übersteigen die Anfragen nach Pflegeplätzen in der Einrichtung in Dormagen das

Angebot deutlich.

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Bestandsaufnahme

15 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

3.2 Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Von den 4.002 stationären Pflegeplätzen können (theoretisch) 228 Plätze für die Kurz-

zeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt sind damit 5,7 % der stationären

Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege geeignet. Lediglich 10 Plätze stehen ausschließlich

(solitär) für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Alle weiteren Plätze stehen in Form von

eingestreuten Plätzen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.6

Abbildung 6 Kurzzeitpflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige

Die Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen hat ergeben, dass rund 2,4 % bzw. 92

stationäre Pflegeplätze durch Kurzzeitpflegegäste belegt sind. Im Vergleich zu 2015 ent-

spricht dies einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte bzw. 22 %. Die Gegenüberstellung der

zur Verfügung stehenden Kapazitäten (228 Plätze) und die Zahl der Kurzzeitpflegegäste

(92) suggeriert einen deutlichen Angebotsüberhang. Tatsächlich steht ein Großteil der

eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze jedoch nicht zur Verfügung, weil die Pflegeeinrich-

tungen ausgelastet sind.

In ausgelasteten Pflegeeinrichtungen werden die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in

der Regel von Dauerpflegegästen genutzt.

6 Rhein-Kreis Neuss Heimaufsicht

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Bestandsaufnahme

16 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Auf Gemeindeebene besteht ein vergleichsweise gutes Angebot an Kurzzeitpflegeplät-

zen in Grevenbroich, Korschenbroich und Rommerskirchen (2,1 Plätze pro 100 Pflegebe-

dürftige), wobei in Rommerskirchen aufgrund der hohen Auslastung kaum Plätze zur

Verfügung stehen. Nur wenige Plätze stehen dagegen in Kaarst und Neuss zur Verfü-

gung.

3.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote

Die Angebote im teilstationären Pflegebereich werden nach Angeboten der Tages- und

der Nachtpflege unterteilt.

Tagespflege

Im Bereich der Tagespflege stellen im Jahr 2017 insgesamt 13 Einrichtungen 193 Pflege-

plätze zur Verfügung. Mit einem Pflegeplatz werden rund 2,2 Pflegebedürftige betreut.7

Drei weitere Einrichtungen befinden sich zurzeit im Bau und erweitern nach Fertigstellung

das bestehende Angebot um 51 Tagespflegeplätze. Sieben Einrichtungen der Tages-

pflege werden von Wohlfahrtsverbänden betrieben, die restlichen sechs Einrichtungen

befinden sich in privater Trägerschaft.

Abbildung 7 Tagespflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige

7 Eigene Hochrechnung auf Basis einer Befragung der teilstationären Einrichtungen im Rhein-

Kreis Neuss

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Bestandsaufnahme

17 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Beim Vergleich der Kommunen zeigt sich, dass das Angebot an Tagespflegeplätzen in

den Kommunen variiert. Während Kaarst (4,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) und Jü-

chen (3,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) vergleichsweise viele Plätzen anbieten kön-

nen, liegt die Versorgung in Grevenbroich auf einem deutlich niedrigeren Niveau (0,5

Plätze pro 100 Pflegebedürftige).

Nachtpflege

Angebote der Nachtpflege gibt es bisher nicht. Allerdings ist auch in diesem Bereich in

den letzten Jahren eine steigende wenn auch schwer zu quantifizierende Nachfrage zu

beobachten.

3.4 Ambulante Pflege

Die Pflege im häuslichen Umfeld kann sowohl von pflegenden Angehörigen (informell)

als auch unterstützend von einem Pflegedienst (professionell) erbracht werden. In der

amtlichen Pflegestatistik wird zwischen Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen

und Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen unterschieden. Empfänger von

Pflegegeld, die zusätzlich auch professionelle ambulante Hilfe in Anspruch nehmen, wer-

den in der amtlichen Statistik bei den Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen

(professionelle ambulante Pflege) berücksichtigt.

3.4.1 Professionelle ambulante Pflege

Insgesamt gibt es im Jahr 2017 im Rhein-Kreis Neuss 63 ambulante Pflegedienste. Davon

befinden sich 43 Pflegedienste in privater Trägerschaft, die übrigen 23 ambulanten Pfle-

gedienste im Rhein-Kreis Neuss werden von freigemeinnützigen Trägern betrieben. Ge-

mäß der amtlichen Pflegestatistik (Stichtag 15.12.2015) haben 2.469 Pflegebedürftige

ambulante Dienstleistungen in Anspruch genommen. Zu berücksichtigen ist, dass ambu-

lante Pflegedienste nicht nur Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI erbrin-

gen, sondern beispielsweise auch die medizinische Behandlungspflege, die mit den Kran-

kenkassen abgerechnet wird, übernehmen.

Im ambulanten Pflegebereich sind im Rhein-Kreis Neuss 828 Frauen und 159 Männer

beschäftigt. Während die männlichen Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten im

Rhein-Kreis Neuss zu 50 % in Vollzeit beschäftigt sind, beträgt der Anteil der weiblichen

Vollzeitkräfte lediglich 31 %. 8

Die Fachkraftquote ist derzeit noch deutlich höher als im stationären Bereich. 74 % der

Beschäftigten sind Fachkräfte und 26 % Hilfskräfte.9 Dieses Verhältnis wird sich voraus-

sichtlich zugunsten der Hilfskräfte verschieben. So ist im Zuge der Einführung des Ent-

lastungsbetrags in Höhe von 125 € die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen

8 IT.NRW Pflegestatistik 9 ALP Befragung ambulante Dienste

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Bestandsaufnahme

18 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

sprunghaft gestiegen. Diese Dienstleistungen werden in der Regel von Hilfskräften er-

bracht.

Die Personalsituation bei den ambulanten Pflegediensten ist angespannt. Zahlreiche

Dienste können die Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen derzeit nicht befriedi-

gen. Neueinstellungen können vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte nicht vorge-

nommen werden. Auch deshalb werden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Ver-

mittlungsagenturen von Pflegekräften, vorzugsweise aus dem osteuropäischen Raum, in

Anspruch genommen (vgl. Kap. 3.4.2). Hinzu kommt, dass rund 39 % der ambulanten

Pflegekräfte 50 Jahre oder älter sind und somit ein erheblicher Anteil der Pflegekräfte in

den nächsten 10 bis 15 Jahren aus dem Beruf ausscheiden wird.

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Bestandsaufnahme

19 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

In der folgenden Grafik sind die ambulanten Dienste im Rhein-Kreis Neuss aufgelistet

und im Kreis verortet.

Abbildung 8 Ambulante Pflegedienste im Rhein-Kreis Neuss

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Bestandsaufnahme

20 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

3.4.2 Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige

Informelle Pflege wird meist durch Angehörige und in den letzten Jahren vermehrt durch

Hilfskräfte, meist aus dem osteuropäischen Ausland, geleistet. Belastbare statistische In-

formationen über die Gruppe der pflegenden Angehörigen liegen nicht vor. Auf klein-

räumiger Ebene liegen lediglich Daten zur Zahl der Pflegegeldempfänger vor.

Vor diesem Hintergrund wird auf allgemein verfügbare Daten und Studien zur Gruppe

der pflegenden Angehörigen bzw. des informellen Pflegepersonals zurückgegriffen. Die

nachfolgenden Statistiken beziehen sich auf die Situation in Deutschland insgesamt.

Pflege durch Angehörige

Zum Stand 31.12.2015 beziehen 9.414 Personen im Rhein-Kreis Neuss Pflegegeld.10 Die

Zahl der pflegenden Angehörigen liegt im Vergleich deutlich höher, da häufig mehr als

eine Person in die Pflege eingebunden ist. Nach einer aktuellen Studie zur Wirkung des

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I)

im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit werden rund 28 % der in einem Pri-

vathaushalt lebenden Pflegebedürftigen von zwei und weitere 31 % von drei und mehr

Pflegepersonen betreut.11

Bei rund einem Drittel der Pflegebedürftigen ist der (Ehe-)Partner (14 %) bzw. die (Ehe-)

Partnerin (18 %) die Hauptpflegeperson. Weitere 37 % der Pflegebedürftigen werden von

den eigenen Kindern gepflegt. Im Vergleich zu 1998 ist der Anteil derjenigen, die durch

die eigenen Kinder betreut werden, um neun Prozentpunkte gestiegen. Bemerkenswert

ist, dass sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die in erster Linie durch ihren Sohn betreut

werden, zwischen 1998 und 2010 verdoppelt hat. Gleichwohl tragen die Töchter (27 %)

weiterhin deutlich stärker als die Söhne (11 %) zur Pflege der Eltern bei.12

Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in der Gesamtbetrachtung der pflegenden Angehöri-

gen wider. 68 % der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Der Anteil der Männer ist je-

doch in den vergangenen 18 Jahren gestiegen. Während 1998 nur ein Fünftel der Haupt-

pflegepersonen männlich war, beträgt ihr Anteil 2010 schon 28 % und ist bis 2016 auf

31 % angestiegen.13

10 Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese

werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit-

bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege

erfasst. 11 Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär-

kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017 12 Ebenda. 13 Ebenda.

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Bestandsaufnahme

21 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Knapp 70 % der Hauptpflegepersonen sind 55 Jahre und älter und knapp 40 % sind 65

Jahre und älter. 10 Prozent sind sogar älter als 80 Jahre.14 Eine nach Geschlechtern diffe-

renzierte Betrachtung zeigt, dass Frauen häufig deutlich früher Verantwortung in der

Pflege der Angehörigen übernehmen. Pflegende Männer sind dagegen häufig deutlich

älter (vgl. Abbildung 10).

Abbildung 9 Soziodemographische Merkmale der Hauptpflegepersonen 1998, 2010 und 2016

(%)15

14 Ebenda. 15 Ebenda.

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Bestandsaufnahme

22 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 10 Altersstruktur der pflegenden Angehörigen (%)16

Noch deutlicher ist der Unterschied zwischen Geschlechtern, wenn die Daten der Deut-

schenrentenversicherung zu Grunde gelegt werden. Hier erfasst sind Personen (unter 65

Jahre) für die von der Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wur-

den. Darunter fallen Personen, die wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf re-

gelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung pflegen

(Mindestpflegeumfang). Demnach sind rund 90 % der Rentenversicherten Pflegeperso-

nen Frauen und nur 10 % Männer.17

Berufstätige pflegende Angehörige

Die Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit ist eine zentrale Herausforderung zur Aufrecht-

erhaltung des Pflegesystems. So sind bereits heute über die Hälfe der Hauptpflegeper-

sonen im erwerbsfähigen Alter in Vollzeit (28 %) oder in Teilzeit (26 %) beschäftigt. Zu-

dem sind rund 10 % der Hauptpflegepersonen geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu

1998 ist der Anteil der Voll- und Teilzeitbeschäftigen an den Pflegenden von 29 % auf

52 % angestiegen.18 Knapp 40 % der Beschäftigten hat den Umfang der Erwerbstätigkeit

reduziert (23 %) oder aufgegeben (14 %).

Insgesamt geht mit der Pflege der Angehörigen eine hohe Belastung einher. Rund ein

Fünftel der Befragten gibt an, dass die Pflege nur mit Schwierigkeiten (17 %) bzw. eigent-

lich gar nicht mehr (3 %) zu bewältigen sei.19

16 DIW Berlin - Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

17 Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Versicherte 2015 18 Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär-

kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017 19 Ebenda.

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Bestandsaufnahme

23 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Pflege durch informelle Hilfskräfte/Haushaltshilfen

Viele Angehörige können oder wollen nicht selbst pflegen. Wenn ein Umzug ins Heim

abgelehnt wird, bleibt nur die Möglichkeit der professionellen Unterstützung. Diese wird

in erster Linie durch die ambulanten Pflegedienste abgedeckt. Zudem werden – vor dem

Hintergrund fehlender Kapazitäten bei den Pflegediensten im Rhein-Kreis Neuss – ver-

stärkt Vermittlungsagenturen für Pflegehelfer bzw. Haushaltshilfen in Anspruch genom-

men. Sofern eine Rundum-Versorgung gewünscht ist, wird vielfach auf osteuropäische

Hilfskräfte zurückgegriffen. Die Einstellung von deutschen Haushaltshilfen und Betreue-

rinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht darstellbar.

Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit20 hat sich die Vermittlung deutlich ver-

einfacht. Sollten vorher osteuropäische Helfer beschäftig werden, musste dies über die

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAF) abgewickelt werden, was häufig mit einer

langen Wartezeit einherging und nicht selten in einer illegalen Beschäftigung endete.

Nach Auskunft von Vermittlungsagenturen, die ihre Dienste im Rhein-Kreis Neuss anbie-

ten, sind die Nachfrage und auch die Vermittlungen in den letzten Jahren deutlich ge-

stiegen. Belastbare Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss liegen jedoch nicht vor. Schätzun-

gen gehen davon aus, dass bis zu 400.000 osteuropäische Pflegehilfskräfte in Deutsch-

land leben.

3.5 Hospizdienste

Hospizdienste betreuen und begleiten Schwerstkranke und Sterbende. Sie unterstützen

Angehörige auch bei der Suche nach Angeboten der Palliativpflege und begleiten sie in

der Phase der Trauer. Unterstützt werden Hospizdienste dabei durch eine große Zahl von

ehrenamtlichen Helfern.

Palliative Pflege erfolgt oftmals in eigens dafür hergerichteten Stationen in Krankenhäu-

sern, wie beispielsweise in der Palliativstation am Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss.

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zudem mit dem Augustinus Hospiz in Neuss und dem Ma-

rienheim-Hospiz in Kaarst ein Angebot von insgesamt 18 stationären Plätzen für

schwerstkranke und sterbende Menschen.

Hervorzuheben ist zudem Ambulante Palliativ-Zentrum Dormagen (APZ). Das APZ ist ein

auf die ambulante Palliativmedizin spezialisiertes Netzwerk, in dem derzeit 32 Ärzte und

Ärztinnen mitarbeiten. Das APZ kooperiert auf vertraglicher Grundlage hierbei mit den

örtlichen Palliativ-Pflegediensten sowie dem Hospiz. Darüber hinaus arbeitet das APZ mit

20 Seit Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien,

Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig-

keit, für die 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien gilt diese seit Januar

2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit 1. Juli 2015

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Bestandsaufnahme

24 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

dem Krankenhaus, einer spezialisierten Apotheke und einer Psychologischen Psychothe-

rapeutin zusammen. Koordiniert wird das Netzwerk durch eine Palliativ-Pflegekraft.

Hospizarbeit findet zu einem großen Teil bei den Schwerstkranken und Sterbenden zu

Hause statt. Diese Aufgabe übernehmen im Rhein-Kreis Neuss sieben ambulante Hos-

pizdienste. Drei dieser Dienste befinden sich in Neuss und jeweils einer in Kaarst, Dor-

magen, Meerbusch und Grevenbroich. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgen-

den ambulanten Hospizdienste:

○ Hospizbewegung Meerbusch e.V.

○ Diakonisches Werk der Ev. Kirchengem. in Neuss e.V.

○ Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum

○ Initiative Schmetterling Neuss e.V.

○ JONA Hospizbewegung in der Region Grevenbroich e.V.

○ Hospizbewegung Dormagen e.V.

○ Hospizbewegung Kaarst e.V.

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Bestandsaufnahme

25 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

3.6 Beratungsangebote und Netzwerke

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es ein breites Spektrum an Beratungsangeboten. Im Folgen-

den werden die wichtigsten Angebote kurz vorgestellt:

Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“

Die Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, AWO, DRK) bieten im Rhein-Kreis Neuss ein

dezentrales Beratungsangebot an. Durch das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im

Alter“ wird in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss und den Wohlfahrtsverbänden

eine Beratung für Senioren und deren Angehörige in jeder Gemeinde des Kreises ermög-

licht.

Abbildung 11 Verbundsystem "Beratung über Hilfen im Alter"

Quelle: Rhein-Kreis Neuss

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Bestandsaufnahme

26 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Das Ziel hierbei ist die Selbstständigkeit älterer Menschen in der Gesellschaft möglichst

zu erhalten. Die Beratung kann telefonisch, per Brief oder E-Mail, vor Ort in der Bera-

tungsstelle oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Eine einheitliche Telefonhot-

line ist geschaltet, um Neukunden einen schnellen und einfachen Zugang zum Bera-

tungsnetz zu ermöglichen.

Im Arbeitskreis „Beratung über Hilfen im Alter, dem die Kreisverwaltung sowie je ein Ver-

treter der teilnehmenden Verbände angehören, werden Ziele und Inhalte der Beratung

abgestimmt. So konnte im Jahr 2008 das gemeinsame Qualitätshandbuch „Beratung

über Hilfen im Alter“, das verbindliche Standards für die Beratung festlegt, veröffentlicht

werden. Auf dieser Grundlage wird seit 2012 ein ergänzender Praxisleitfaden erstellt, der

fortlaufend an aktuelle Veränderungen angepasst wird und die Seniorenberater bei ihren

Tätigkeiten unterstützen soll.

Ein weiterer Austausch findet auf der einmal jährlich stattfindenden Seniorenberaterkon-

ferenz statt. Eine hohe Qualität der Beratung wird durch professionelles und qualifiziertes

Personal sichergestellt. Häufig werden die Ratsuchenden über viele Jahre begleitet.

Im Jahr 2016 verzeichnete das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ 3.091 Kli-

enten und eine insgesamt steigende Tendenz von Beratungsanfragen.21

Die Beratung umfasst:

○ Allgemeine Beratung und Information

○ Psychosoziale Beratung

○ Vermittlung von Dienstleistungen zur Sicherung der Haushaltsführung

○ Wohnen im Alter

○ Wohnraumberatung

○ Servicewohnen zu Hause

○ Altenwohnungen

○ Betreutes Wohnen

○ Stationäre Senioreneinrichtungen

○ Soziale Netzwerke im Alter

○ Gesundheit und Pflege im Alter

○ Demenz und Alter

○ Migration und Alter

Darüber hinaus werden die Ratsuchenden bei der Antragstellung (Pflegekassen/ Sozial-

amt) unterstützt.

21 Arbeitskreis Beratung über Hilfen im Alter, Jahresbericht 2016

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Bestandsaufnahme

27 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 12 Themenfelder bei Beratungsgesprächen „Beratungen über Hilfen im Alter“

Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss

Neben dem dezentralen Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ gibt es die

„Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss“, die im Oktober 2011 in Trägerschaft des

Caritasverbandes und in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss gegründet wurde. Maß-

nahmen zur Wohnraumanpassung stehen im Fokus der Beratung. Die Wohnberatung

hilft, die Wohnsituation so zu gestalten, dass sie den vorhandenen Bedürfnissen und Fä-

higkeiten der Senioren angepasst wird. Die qualifizierten Wohnberater werden von einer

Architektin des Rhein-Kreises Neuss unterstützt und können somit eine ganzheitliche Be-

ratung anbieten. Sofern erforderlich wird auch Kontakt zum Vermieter aufgenommen,

um eine Anpassungsmöglichkeit zu eruieren. Eine Kooperation besteht beispielsweise

zum Neusser Bauverein AG - Gemeinnützige-Genossenschaft e.G. Neuss.

Im Jahr 2016 sind 288 Beratungsanfragen bei der Wohnberatungsagentur eingegangen.

Insgesamt verzeichnet die Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss eine Zunahme

von Beratungsanfragen (Steigerung um 11 % von 2015 im Vergleich zu 2016).22

Landesinitiative Demenz-Service

In Nordrhein-Westfalen gibt es mit der Landesinitiative Demenz-Service ein Beratungs-

format, das sich besonders mit den Bedürfnissen demenziell erkrankter Menschen aus-

einandersetzt. Im Rhein-Kreis Neuss betreibt die Diakonie-Neuss Süd mit dem Bera-

tungsbüro Erfttal eine entsprechende Kontaktstelle. Auch der Caritasverband Rhein-Kreis

Neuss bietet in Grevenbroich eine Senioren- und Demenzberatung an.

22 Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss, Sachbericht zum Verwendungsnachweis 2016

6%

6%

7%

8%

9%

9%

11%

45%

Seniorenwohnung Demenz/Alzheimer

Ambulante Pflegedienste Informationsmaterial

Pflegeversicherung Leistungserschließende Beratung

Komplementäre Dienste Sonstiges

Quelle: Rhein-Kreis Neuss

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Bestandsaufnahme

28 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Beratung durch Pflegekassen

Ein Anbieter von Beratungsangeboten für ältere Menschen sind auch die ansässigen Pfle-

gekassen. Die AOK Gesundheitskasse beschäftigt beispielsweise verschiedene Pflegebe-

raterteams, die als regionale Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Pflegeversiche-

rung zur Verfügung stehen, aber auch die Hilfe bei der Pflege koordinieren. Zudem bietet

das Deutsche Rote Kreuz in Kaarst eine Beratung zur Pflegeversicherung an.

Außerdem gibt es im Rhein-Kreis Neuss vielfältige weitere Beratungsformate und Netz-

werke:

○ Seniorenforum der Stadt Neuss Im Seniorenforum wird eine wohnortnahe

und trägerunabhängige Pflegeberatung zu den Hilfen im Alter für den Rhein-

Kreis Neuss angeboten.

○ Lotsenpunkte in Neuss In Kooperation zwischen dem Bürgerhaus Erfttal und

der Pfarrgemeinschaft „Rund um die Erftmündung“ wurde ein Seniorennetzwerk

geschaffen, das „kurze Wege und schnelle Hilfen“ für ältere Menschen ermögli-

chen soll. Ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Fachkräfte ermitteln in per-

sönlichen Gesprächen den Hilfebedarf älterer Menschen und koordinieren be-

nötigte Angebote und Leistungen.

○ Die helfenden Hände Dormagen In Dormagen haben sich als Kooperations-

projekt vom Caritasverband, der Diakonie und der Stadtverwaltung die „Helfen-

den Hände“ zusammengefunden, die in ehrenamtlicher Arbeit vielfältige Unter-

stützungen unter anderem für ältere Menschen anbieten. Ziel ist es, das nach-

barschaftliche Zusammenleben zu stärken.

○ Beratungsbus – mobile Sozialberatung Der Beratungsbus ist ein Angebot für

Mieter der Neusser Bauverein AG. Nach einem festen Fahrplan steuert er 16

Standorte im Stadtgebiet an und bietet kostenlose Beratung und Informationen

zu Fragen im Alter an.

○ Netzwerk 55+ Im Rhein-Kreis Neuss finden sich unter Trägerschaft des Cari-

tasverbandes und den jeweiligen Kommunen Netzwerke von älteren Menschen

zusammen, die gemeinsame Aktivitäten durchführen und sich gegenseitig un-

terstützen. Entsprechende Begegnungsstätten gibt es beispielsweise in Neuss-

Mitte, Dormagen, Kaarst oder Jüchen.

○ Der Paritätische Der Paritätische fungiert im Rhein-Kreis Neuss als Dachver-

band und Plattform für rechtlich selbstständige, gemeinnützige Vereine und Ge-

sellschaften , die mit ihren Angeboten vielfältige soziale Hilfen für die Menschen

vor Ort bereit halten.

○ Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V. Als unabhängige Selbsthil-

feorganisation beraten und unterstützen hauptamtliche Mitarbeiter gezielt de-

menziell erkrankte Menschen und deren Angehörige.

○ St. Augustinus Memory Zentrum Neuss Das Memory-Zentrum in Neuss ist

eine weitere Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige bezüglich des Themas

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Bestandsaufnahme

29 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Demenz. Neben einer Beratung wird auch eine Gedächtnissprechstunde ange-

boten.

3.7 Barrierefreies/-armes Wohnen

Grundsätzlich ergibt sich der Bedarf an barrierefreien Wohnungen aus der Anzahl der

bewegungseingeschränkten Menschen. Üblicherweise unterscheidet man zwischen Bar-

rieren in der Wohnung, Barrieren im Haus- beziehungsweise Wohnungseingang und Bar-

rieren im Wohnumfeld. Standards zu barrierefreiem Bauen sind in der DIN 18040 defi-

niert und werden optional als Regelungen in die jeweiligen Landesbauordnungen über-

tragen.

Die Anzahl der barrierefreien Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss ist statistisch nicht er-

fasst. Daher können auch über den Rhein-Kreis Neuss keine validen Aussagen über den

Gesamtbestand barrierefreier bzw. barrierearmer Wohnungen getroffen werden. Im Rah-

men der Wohnungsbedarfsanalyse für den Rhein-Kreis Neuss aus dem Jahr 2017 wurde

festgestellt, dass die großen Bestandshalter ihre Bestände teils angepasst haben bzw.

beim Neubau grundsätzlich barrierearme Wohnungen errichtet werden. Der Bauverein

Grevenbroich hat beispielsweise rund 300 barrierearme/-freie Wohnungen im Bestand,

der Bauverein Meerbusch hat alle Neubauvorhaben der letzten Jahre barrierefrei reali-

siert und von den 102 Wohnungen der Neusser Heimstätten Baugenossenschaft sind

etwa 40 Wohnungen barrierearm. Trotz der umgesetzten Maßnahmen betonen die

Marktakteure, dass es weder quantitativ noch qualitativ ausreichend altengerechten

Wohnraum im Kreisgebiet gibt.

3.8 Service-Wohnen

Der Begriff des Service-Wohnens ist in Nordrhein-Westfalen im Wohn- und Teilhabege-

setz (WTG) in Kapitel 3 §31f verankert. Demnach wird unter Servicewohnen (früher: "Be-

treutes Wohnen“) eine Wohnform für ältere Menschen verstanden, die in der Regel aus

einer Kombination von gemietetem Wohnraum und verschiedenen Serviceleistungen be-

steht. Der Bewohner lebt dabei selbständig in einer Mietwohnung, die auf die Bedürfnisse

älterer Menschen besonders zugeschnitten ist. Ein Teil der Serviceleistungen wird als

Grund- oder Standardleistungen bezeichnet. Diese Leistungen stehen jedem Bewohner

zur Verfügung. Für sie wird ein Betreuungszuschlag erhoben - und zwar unabhängig da-

von, ob diese Angebote genutzt werden. Für diese Leistungen wird in der Regel neben

dem Mietvertrag ein gesonderter Betreuungsvertrag geschlossen. Miet- und Betreu-

ungsvertrag sind beim Servicewohnen häufig miteinander gekoppelt.

Im Rhein-Kreis Neuss stehen in 18 Wohnanlagen mit erweiterten Serviceangeboten zur-

zeit 546 Apartments zur Verfügung. Die Service-Wohnanlagen verteilen sich über den

gesamten Kreis, lediglich in der Gemeinde Korschenbroich ist keine entsprechende Ein-

richtung vorhanden. In Korschenbroich-Zentrum befinden sich jedoch 17 Apartments mit

erweitertem Service-Angebot im Bau. Weitere Anlagen werden in Mönchengladbach,

Kaarst und Dormagen errichtet. In Planung sind außerdem Apartments der Maltester

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Bestandsaufnahme

30 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Ruhr gGmbH in Dormagen-Hackenbroich. In direkter Anbindung zum Malteser-

Stift Katharina sind neun der 20 geplanten Apartments für „jüngere Pflegebedürftige“

vorgesehen.

Abbildung 13 Angebot Service-Wohnen

Auffällig ist das hohe Angebot an Service-Wohnen in Meerbusch. Die hohe Kaufkraft

sowie die Nähe zu Düsseldorf machen den Standort für Anbieter von Service-Wohnen

attraktiv. Das große Angebot an Service-Wohnen scheint jedoch auch Einfluss auf die

Nachfrage nach Pflegeheimplätzen zu haben. So ist die Auslastungsquote der stationä-

ren Pflegeeinrichtungen (vgl. Kapitel 3.1) mit 92 % trotz einer hohen Anzahl von Hoch-

altrigen unterdurchschnittlich.

3.9 Alternative Wohnformen

Für hilfsbedürftige Senioren stehen neben der Betreuung zu Hause oder der Unterbrin-

gungen in einem Seniorenheim auch alternative Wohnformen im Alter zur Verfügung.

Dabei steht insbesondere der Wunsch im Mittelpunkt, den Lebensabend nicht allein ver-

bringen zu müssen. Alternative Wohnform für pflegebedürftige Menschen sind beispiels-

weise Seniorenwohngemeinschaften, bei denen ältere Menschen in der Regel über eine

eigene barrierefreie Wohnung verfügen, aber gleichzeitig Gemeinschaftseinrichtungen

im Haus genutzt werden können.

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es u. a. fünf Wohngemeinschaften für den Bereich der Inten-

sivpflege. Davon entfallen auf den Bereich der Beatmungspflege drei und auf den Bereich

Pflege von Demenzkranken zwei Wohngemeinschaften.

85

119

62

35

179

30 36

37

25

170

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

Bestand in Planung

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Bestandsaufnahme

31 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Ein weiterer Anbieter ist die Diakonie Neuss, die insgesamt vier Seniorenwohngemein-

schaften betreut. Davon richtet sich eine Seniorenwohngemeinschaft speziell an Men-

schen mit Demenz. Eine ständig anwesende Betreuungskraft unterstützt die Bewohner

im Alltag und ermöglicht so eine hohe Selbstständigkeit in einer Gemeinschaft.

3.10 Ehrenamtliches Engagement

Das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen im Bereich der Pflege und

Betreuung von Senioren aber auch der Gestaltung sozialer Aktivitäten und Netzwerke ist

unverzichtbar für die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Lebensführung im Alter. Eh-

renamtliches Engagement wirkt zudem als ein soziales Bindeglied in den Gemeinden.

Auch bei der Begleitung und Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden leisten

Ehrenamtliche einen wichtigen sozialen Beitrag (vgl. Kapitel 3.3.1. „Hospizdienste“).

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege her-

angezogen werden. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen.

Beispiele hierfür sind:

○ Spaziergänge und kleinere Einkäufe

○ Ausflüge

○ Musizieren

○ Vorlesen

○ Zeichnen und Malen

Die Organisation der ehrenamtlichen Helfer erfolgt in verschiedenen Netzwerken unter

Einbeziehung unterschiedlicher Institutionen. Zentrale Anlaufstelle für Freiwillige, aber

auch gemeinnützige Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten, ist im

Rhein-Kreis Neuss die Freiwilligenzentrale Neuss. Sie wird gemeinsam vom Caritasver-

band Rhein-Kreis Neuss e.V. und dem Diakonischen Werk der Ev. Kirchengemeinden

Neuss e.V. getragen. Hier werden Bedarfe koordiniert und entsprechend verfügbare Ka-

pazitäten zugeteilt.

Ehrenamtliches Engagement ist keine Einbahnstraße. Für die Freiwilligen kann ein sozia-

les Engagement interessante Eindrücke vermitteln und Freude am Umgang mit anderen

Menschen bereiten. Trotzdem wird es nach Aussagen lokaler Akteure zunehmend wich-

tiger, eine aktive Pflege des ehrenamtlichen Netzwerkes zu betreiben. Von zentraler Be-

deutung ist dabei die Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Stadt Neuss hat

beispielsweise eine Ehrenamtskarte für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, ein-

geführt. Neben der symbolischen Anerkennung des freiwilligen Engagements kommen

die Helfer mit der Ehrenamtskarte auch in den Genuss von Vergünstigungen, beispiels-

weise bei der Nutzung von Kulturangeboten.

Wichtig ist zudem die Kenntnis darüber, in welchen Bereichen Hilfen benötigt und er-

wünscht sind. Funktionierende Strukturen sind neben der Freiwilligenzentrale Neuss bei-

spielsweise die „Freiwilligen Agentur Dormagen“ der Diakonie sowie die „Fachberatung

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Bestandsaufnahme

32 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Gemeindecaritas“, die freiwillig Engagierte und hauptamtliche Kräfte in verschiedenen

sozialen Bereichen im Rhein-Kreis Neuss fördert und vernetzt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Netzwerke und Projekte in denen sich ehrenamtliche

Helfer organisieren. Eines dieser Projekte ist das Netzwerk „Helfende Hände Dormagen“.

Bei dem 2014 gestarteten Projekt helfen Ehrenamtliche „Jung und Alt“, um eine schnelle

nachbarschaftliche Unterstützung bei verschiedenen Problemstellungen im Alltag zu er-

möglichen.

Zudem existieren im Rhein-Kreis Neuss weitere Netzwerke, die sich in ihren Angeboten

und Aktivitäten vor allem an Senioren richten. Ein Beispiel hierfür ist der Lotsenpunkt in

Neuss. Der Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bietet in Form des Lotsenpunktes

in Neuss eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Senioren aus der Umgebung an.

In Trägerschaft der Caritasverbandes Rhein-Kreises Neuss e.V. sind in Neuss, Dormagen,

Kaarst und Jüchen außerdem „Netzwerke 55 plus“ entstanden, die soziale Aktivitäten äl-

terer Menschen organisieren und durchführen und somit die gesellschaftliche Partizipa-

tion dieser Altersgruppen erleichtern.

Neben sozialen Netzwerken vor Ort bieten auch Begegnungsstätten Raum für soziale

Interaktion und gegenseitige Unterstützung. Beispiele hierfür sind die Begegnungsstätte

„MARIBU“ in der Marienburger Straße oder die Begegnungsstätte in der Friedrichsstraße

in Neuss. Das Mehrgenerationenhaus in Dormagen vermittelt verschiedene Beratungs-

und Betreuungsangebote und stärkt als Begegnungszentrum einen generationenüber-

greifenden Austausch und Zusammenhalt.

Für eine Verbesserung der Pflegerahmenbedingungen und Sicherung einer nachhaltigen

Finanzierung des Pflegesystems setzt sich das Pro-Pflege-Selbsthilfenetzwerk ein, wel-

ches sich als Interessensvertretung für pflegebedürftige und behinderte Menschen ver-

steht und der Selbsthilfe einen hohen Stellenwert zuordnet.

Die Vielzahl unterschiedlicher Organisationen und Netzwerke im Rhein-Kreis Neuss, die

unter Einbeziehung von ehrenamtlichem Engagement Angebote für ältere Menschen er-

möglichen, verdeutlicht das hohe Potenzial von Freiwilligenarbeit. Die langfristige Nutz-

barkeit dieser Potenziale hängt neben einer grundsätzlichen Bereitschaft sich ehrenamt-

lich zu engagieren auch von bestimmten Rahmenbedingungen ab.

Wichtig für die beteiligten Organisationen aber auch die Freiwilligen ist Planungssicher-

heit. Dies stellt für alle beteiligte eine Herausforderung dar. So ist auch ein Engagement

in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres zwar grundsätzlich begrüßenswert, entspricht

aufgrund von jährlichen Wechseln jedoch oftmals nicht den Wunsch nach einer kontinu-

ierlichen und planbaren Freiwilligenarbeit. Dies verdeutlicht den Bedarf an professionel-

len Strukturen zur Unterstützung und Koordination von ehrenamtlichen Helfern.

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Bestandsaufnahme

33 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Eine weitere Herausforderung ist eine angemessene Qualifizierung von Ehrenamtlichen.

Im Rhein-Kreis Neuss bildet beispielsweise die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nord-

rhein e.V. ihre Freiwilligen mit Qualifizierungsmaßnahmen weiter. Auch Migranten könn-

ten verstärkt in die Freiwilligenarbeit vor Ort eingebunden werden.

Um einem Rückgang an freiwilligem Engagement vorzubeugen, ist eine kontinuierliche

Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Neben einer Anerkennung und Würdigung ehrenamt-

licher Arbeit können auch Instrumente wie die Ehrenamtskarte in Neuss dazu beitragen,

dass auch in Zukunft Menschen dazu bereit sind, sich freiwillig zu engagieren und einen

sozialen Beitrag zu leisten.

3.11 Planungen der angrenzenden Kreise bzw. kreisfreien Städte

Die Planungen und Neuentwicklungen von Pflegeplätzen in den angrenzenden Kreisen

beeinflussen auch die Nachfrage im Rhein-Kreis Neuss. Allein aufgrund der Lage des

Rhein-Kreises Neuss in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Großstädten Düsseldorf,

Mönchengladbach und Köln ergeben sich teils ausgeprägte Verflechtungen bzw. Wan-

derungsbeziehungen mit den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss. Diese Verflechtun-

gen sind bei der Pflegebedarfsplanung zu berücksichtigen. Im Folgenden werden daher

die Planungen und Entwicklungen sowie der aktuelle Bestand an Pflegeplätzen in den

angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten beschrieben. Die Angaben beziehen sich

auf die verbindlichen kommunalen Pflegeplanungen und einer Abfrage zu Verantwortli-

chen in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten.

Krefeld

Die im Norden an den Rhein-Kreis Neuss angrenzende kreisfreie Stadt Krefeld plant ak-

tuell keine Kapazitätserweiterungen bestehender Einrichtungen. Allerdings sind im Be-

reich der stationären Pflege zwei neue Einrichtungen mit insgesamt 114 Plätzen geplant,

die sich in 10km bis 15km Entfernung zu der Stadt Kaarst befinden. Ergänzt werden die

Neuplanungen im Bereich der stationären Pflege von 36 neu geplanten Plätzen der Ta-

gespflege bis zum Jahr 2018, ebenfalls in unmittelbarer Nähe zu der Stadt Kaarst. Auf-

grund der 80 %-Regelung, der Verpflichtung zur Sicherstellung einer 80 %-Quote von

Einzelzimmern in stationären Pflegeeinrichtungen, fallen ca. 50 Plätze im stationären Be-

reich weg. Im aktuellen Bestand (Referenzjahr 2016) gibt es in Krefeld 2.101 stationäre

Pflegeplätze, 134 Plätze im Bereich der Tages- und Nachtpflege sowie 32 Kurzzeitpflege-

plätze.

Gemäß der Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung steht in Krefeld bis zum

Jahr 2020 einem Bedarf von 2.100 stationären Plätzen ein Angebot von 2.741 Plätzen

gegenüber. Im Bereich der stationären Pflege ist in Krefeld in den kommenden Jahren

demnach eher mit einem Überangebot zu rechnen.

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Bestandsaufnahme

34 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Duisburg

Im Bereich der vollstationären Pflege ist in Duisburg zurzeit weder eine Über- noch eine

Unterversorgung zu beobachten. Ab 2020/21 geht die Tendenz aufgrund der Entwick-

lung der Anzahl an über 80-Jährigen in Richtung einer Überversorgung. Die Planungen

im Bereich der vollstationären Pflege in Duisburg sehen vor, drei neue Einrichtungen zu

errichten sowie zwei Einrichtungen abzureißen. In Summe ergeben sich damit 138 neue

stationäre Pflegeplätze, die sich in ca. 25km – 30km Entfernung zur Ortsmitte von Meer-

busch befinden. Die Tages- und Nachtpflege in Duisburg erhöht ihr Angebot an Pflege-

plätzen absehbar um 25 Plätze, ebenfalls in der Nähe zu Meerbusch. Lediglich sechs neue

Plätze sind im Bereich der Kurzzeitpflege in Planung. Der aktuelle Bestand (Referenzjahr

2017) in Duisburg beläuft sich auf 5.374 stationäre Pflegeplätze, 224 Plätze im Bereich

der Tages- und Nachtpflege sowie 395 Kurzzeitpflegeplätze.

Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf grenzt unmittelbar an Meerbusch, Neuss sowie Dormagen. In Bezug

auf mögliche Verflechtungen im Bereich der Pflegeplanung können die zukünftigen Ent-

wicklungen in Düsseldorf somit einen wichtigen Einfluss nehmen. Die Stadt Düsseldorf

rechnet bis 2025 mit einem Bedarf von ca. 1.200 neuen Pflegeplätzen. Bis zum Jahr 2018

ist durch Abrissmaßnahmen ein Wegfall von 305 stationären Pflegeplätzen sowie weite-

ren Pflegeplätzen aufgrund der 80 %-Regelung zu erwarten. Demgegenüber stehen drei

Neubauprojekte, die bis zum Jahr 2018 das Angebot an stationären Pflegeplätzen um

260 Plätze erweitern. Die Entwicklungen des Angebots an Pflegeplätzen in der Stadt Düs-

seldorf können unmittelbaren Einfluss auf die Stadt Neuss nehmen, da sich die neu ge-

planten Projekte in ca. 10km – 15km Entfernung zu Neuss befinden. Bemerkenswert sind

die Ausbau- oder Neubaumaßnahmen in neun Projekten im Bereich der teilstationären

Pflege, die das Angebot in diesem Segment um 174 Plätze erhöhen. Der absehbare Aus-

bau von Angeboten der Kurzzeitpflege beläuft sich auf 19 Plätze. Im Referenzjahr 2016

gibt es in Düsseldorf 5.122 stationäre Pflegeplätze, 194 Plätze im teilstationären Bereich

sowie 87 Kurzzeitpflegeplätze.

Köln

Für die Stadt Köln liegt zurzeit keine einsehbare Pflegeplanung vor. Verlässliche Zahlen

und Aussagen zu absehbaren Entwicklungen können daher an dieser Stelle nicht getrof-

fen werden.

Mönchengladbach

Im Westen des Rhein-Kreises Neuss grenzt die Stadt Mönchengladbach an Korschen-

broich und Jüchen. Abgeleitet aus Beratungsanfragen ist in Mönchengladbach ein ge-

steigertes Interesse diverser Träger an der Errichtung von Tagespflegeeinrichtungen zu

konstatieren. Bis zum Jahr 2020 ist kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeeinrichtun-

gen abzusehen und auch die 80 %-Regelung wirkt sich kaum auf den Wegfall stationärer

Pflegeplätze aus, da der Anteil an Einzelzimmern ohnehin schon hoch ist. Außerdem ist

zu erwarten, dass neue Tagespflegeeinrichtungen den vollstationären Bereich entlasten

werden. Der aktuelle Bestand (Referenzjahr 2016) umfasst 2.521 stationäre Pflegeplätze,

144 Plätze im Bereich der Tages- und Nachtpflege sowie 155 Kurzzeitpflegeplätze.

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Bestandsaufnahme

35 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Erft-Kreis

Auf Grundlage des veralteten Pflegeberichts des Rhein-Erft-Kreises lassen sich keine Aus-

sagen zu zukünftigen Planungen und Bedarfen oder dem aktuellen Bestand an Pflege-

plätzen treffen. Der Rhein-Erft-Kreis beschäftigt sich zurzeit jedoch mit der Erstellung ei-

ner kommunalen Pflegebedarfsplanung.

Kreis Düren

Im Kreis Düren rechnet man mit einem zukünftig steigenden Bedarf in allen Bereichen

der Pflege. Einige neue Tagespflegeeinrichtungen befinden sich im Verfahren. Der Be-

stand im Referenzjahr 2015 umfasst 2.927 stationäre Pflegeplätze, 271 Plätze im Bereich

der Tages- und Nachtpflege sowie 161 Kurzzeitpflegeplätze.

Kreis Heinsberg

Im Westen des Rhein-Kreises Neuss grenzt der Kreis Heinsberg an Jüchen. Der Bestand

im Referenzjahr 2016 umfasst 2.814 stationäre Pflegeplätze, 368 Plätze im Bereich der

Tages- und Nachtpflege sowie 134 Kurzzeitpflegeplätze.

Kreis Viersen

Im Kreis Viersen liegt die Auslastungsquote nicht bei 100 %, wird aber als bedarfsde-

ckend bezeichnet. Dabei sind sowohl in allen Einrichtungstypen in den kommenden Jah-

ren Kapazitätserweiterungen in Vorbereitung als auch neue Pflegeeinrichtungen geplant.

Der Bestand im Referenzjahr 2014 umfasst 2.417 stationäre Pflegeplätze, 119 Plätze im

Bereich der Tages- und Nachtpflege sowie 171 Kurzzeitpflegeplätze.

Zusammenfassung

In den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten zeigt sich ein heterogenes Bild.

Neben Kommunen, in denen sich Überkapazitäten im Bereich der stationären Pflege ab-

zeichnen bzw. diese bereits bestehen (Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Heins-

berg), gibt es Städte und Kreise, die mit einem teils deutlichen Nachfrageanstieg rechnen

(Düsseldorf, Viersen, Düren). Insbesondere der hohe Nachfrageanstieg in Düsseldorf

könnte sich auf dem Rhein-Kreis Neuss auswirken. So ist bereits heute eine hohe Nach-

frage aus Düsseldorf in den Einrichtungen in Meerbusch, Neuss und Kaarst festzustellen

(vgl. Kap. 3.12). Allen angrenzenden Städten ist gemein, dass sie entweder die Kapazitä-

ten in der Tagespflege deutlich ausgebaut haben oder dies noch planen. Auch hier sticht

die Stadt Düsseldorf hervor, die insgesamt neun neue Einrichtungen plant.

3.12 Verflechtungen mit den angrenzenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten

In den stationären Einrichtungen des Rhein-Kreises Neuss werden auch pflegebedürftige

Personen betreut, die über die Kreisgrenzen zugezogen sind. Eine Auswertung der Be-

fragung der stationären Heime zeigt, dass rund 77 % der Bewohner in den stationären

Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss aus dem Kreis stammen und dementsprechend rund

23 % ins Kreisgebiet zugezogen sind.

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Bestandsaufnahme

36 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Zugleich wandern Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss in Einrichtungen außerhalb des

Kreises ab. Zur Beantwortung der Frage, wie viele Pflegebedürftige außerhalb des Rhein-

Kreises Neuss leben, wurden Daten der Empfänger von Sozialleistungen, die stationär

gepflegt werden, ausgewertet. Demnach leben 196 der 1.177 Pflegebedürftigen, die So-

zialhilfeleistungen erhalten, außerhalb des Kreises23. Dies entspricht einem Anteil von

17 %. Damit stehen den 17 % fortziehenden 23 % zuziehende Pflegebedürftige gegen-

über.24 Im Ergebnis nimmt der Rhein-Kreis Neuss damit eine Versorgungsfunktion für die

umliegenden Kommunen ein.

Die Abbildung 14 und Abbildung 15 veranschaulichen die kommunalen Ergebnisse der

Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen. Deutlich wird, dass der Anteil der Orts-

bzw. Kreisfremden in den Einrichtungen stark variiert. Während in Rommerskirchen le-

diglich knapp ein Drittel der Heimbewohner aus Rommerskirchen bzw. 54 % aus dem

Rhein-Kreis Neuss stammen, sind es in Neuss 75 % (Kommune) bzw. 86 % (Kreis) der

Heimbewohner.

Abbildung 14 Anteil der Kreisangehörigen in den stationären Pflegeeinrichtungen

Abbildung 15 Anteil der Einheimischen in den stationären Einrichtungen

23 Quelle: Rhein-Kreis Neuss Stand Juni 2017 – ohne Personen die ausschließlich Pflegewohngeld

erhalten 24 Annahme: Leistungsbezieher und Nichtleistungsbezieher weisen ein vergleichbares Wande-

rungsverhalten auf

74%89% 85%

80%69%

60%

86%

54%

77%

Quelle: ALP; Befragung im stationären Bereich

60%68%

60%52% 49% 47%

75%

31%

59%

Quelle: ALP; Befragung im stationären Bereich

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Bestandsaufnahme

37 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Insbesondere in den stationären Pflegeinrichtungen in Meerbusch und Rommerskirchen

kommt ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Pflegebedürftigen nicht aus dem Rhein-

Kreis Neuss, sondern ist zugezogen. Während Rommerskirchen insbesondere aus Pul-

heim und Köln Zuzüge verzeichnet (26 % der Heimbewohner), ist für Meerbusch die Nähe

zu Düsseldorf ausschlaggebend (vgl. Tabelle 2). So sind 18 % der Heimbewohner in

Meerbusch aus der angrenzenden Stadt Düsseldorf zugezogen.

Verflechtungen mit der im Westen an den Rhein-Kreis Neuss angrenzenden Stadt Mön-

chengladbach weisen hauptsächlich die Gemeinden Jüchen und Korschenbroich auf. In

den stationären Pflegeeinrichtungen dieser beiden Gemeinden stammen jeweils 10 % der

Pflegebedürftigen aus Mönchengladbach.

Tabelle 2 Verflechtungen mit angrenzenden Gemeinden25

Rang

1 2 3

Dormagen Köln Neuss Düsseldorf

Grevenbroich Neuss Rommerskirchen Jüchen

Jüchen Grevenbroich Mönchengladbach Neuss

Kaarst Neuss Düsseldorf Meerbusch

Korschenbroich Mönchengladbach Neuss Kaarst

Meerbusch Düsseldorf Neuss Krefeld

Neuss Düsseldorf Kaarst Dormagen

Rommerskirchen Pulheim Köln Dormagen

Ursächlich für den hohen Zuzug ist einerseits der Wohnort der Angehörigen. Viele Kinder

der Pflegebedürftigen sind aus den angrenzenden Großstädten in den Rhein-Kreis Neuss

gezogen, um hier Eigentum zu bilden. Der Suburbanisierung der 1970er und 1980er Jah-

ren folgt nun die Elterngeneration. Zudem sind nach Aussagen der lokalen Akteure auch

Preisunterschiede für das Wanderungsverhalten ausschlaggebend. So ist die Pflege in

Einrichtungen des Rhein-Kreises Neuss zum Teil günstiger als in Einrichtungen der an-

grenzenden Großstädte. Dies betrifft nach Aussagen von lokalen Akteuren insbesondere

die Kommunen im Düsseldorfer Einzugsgebiet (Neuss, Meerbusch, Kaarst).

25 Quelle: ALP; Befragung im stationären Bereich

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Bestandsaufnahme

38 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Neben den Verflechtungen mit den umliegenden Kreisen und Gemeinden gibt es auch

ausgeprägte Verflechtungen zwischen den Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss (vgl. Ab-

bildung 16). Den höchsten Anteil von ortsfremden Pflegebedürftigen aus Gemeinden des

Kreises weisen die Einrichtungen in Kaarst auf (28 %). Insbesondere aus Neuss sind viele

Pflegebedürftige nach Kaarst gezogen (vgl. Tabelle 2). Die Einrichtungen in der Gemeinde

Neuss ziehen nur wenige Pflegebedürftige aus den anderen Gemeinden des Rhein-Krei-

ses Neuss an. Lediglich 11 % der Pflegebedürftigen stammen aus den umliegenden Ge-

meinden des Kreises. Die Gemeinde Meerbusch hat zwar, wie beschrieben, ausgeprägte

Verflechtungen über die Kreisgrenzen hinaus, Verflechtungen mit anderen Gemeinden

im Rhein-Kreis Neuss sind dagegen weniger ausgeprägt. Nur rund 13 % der Pflegebe-

dürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen Meerbuschs sind aus anderen Gemein-

den des Rhein-Kreises Neuss zugezogen.

Abbildung 16 Anteil der innerhalb des Kreises Zugezogenen in den stationären Pflegeeinrich-

tungen

Verflechtungen nach Trägerschaft

Die Auswertung der Befragungsergebnisse zeigt, dass die privaten Träger der stationären

Pflegeeinrichtungen tendenziell einen größeren Einzugsbereich haben als die Einrichtun-

gen der Wohlfahrtsverbände. Während bei privaten Trägern rund 27 % der Pflegebedürf-

tigen von außerhalb des Kreises zugezogen sind, beläuft sich dieser Anteil bei Einrich-

tungen der Wohlfahrtsverbände auf rund 23 %. Die Einrichtungen in öffentlicher Hand

weisen mit 14 % einen geringen Anteil von Auswärtigen auf.

15%

21%

25%27%

20%

13%

11%

23%

Quelle: ALP; Befragung im stationären Bereich

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Bestandsaufnahme

39 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Wanderungen der über 80-Jährigen

Verflechtungen lassen sich auch anhand des Wanderungsverhaltens der über 80-Jähri-

gen erkennen. Eine Auswertung der Wanderungen der über 80-Jährigen zwischen 2011

und 2015 zeigt, dass der Rhein-Kreis Neuss insgesamt einen leicht positiven Wande-

rungssaldo in der Altersgruppe der über 80-Jährigen aufweist. Auffällig ist, dass insbe-

sondre mit den Kommunen Nordrhein-Westfalens ein positiver Wanderungssaldo fest-

zustellen ist. Dies stützt die These, dass der Rhein-Kreis Neuss eine Versorgungsfunktion

für die angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte übernimmt.

Auch auf kleinräumiger Ebene können Parallelen zu den Befragungsergebnissen bzw. zur

Belegungssituation (Bedeutung des Zuzugs/Anteil Ortsfremder) festgestellt werden (vgl.

Abbildung 17). Die Auswertung der Wanderungen der über 80-Jährigen zeigt, dass Dor-

magen in der Altersgruppe der über 80-Jährigen einen insgesamt positiven Wanderungs-

saldo aufweist.

In Meerbusch führt der starke Zuzug von über 80-Jährigen von außerhalb des Kreises zu

einem positiven Wanderungssaldo von etwa 30 Personen pro Jahr. Dies deckt sich mit

Ergebnissen der Bewohnerstruktur in den stationären Einrichtungen. So stammt ein ver-

gleichsweise hoher Anteil der Heimbewohner Dormagens aus Köln und ein hoher Anteil

der Heimbewohner Meerbuschs aus Düsseldorf.

Für Neuss ist eine gegensätzliche Entwicklung festzustellen. Neuss verliert sowohl an die

Kommunen des Rhein-Kreises Neuss als auch an die übrigen Gemeinden NRWs Einwoh-

ner in der Altersgruppe über 80 Jahre.

Abbildung 17 Durchschnittliches jährliches Wanderungssaldo der über 80-Jährigen

-80

-60

-40

-20

0

20

40

Do

rmag

en

Gre

ven

bro

ich

Jüch

en

Kaars

t

Ko

rsch

en

bro

ich

Meerb

usc

h

Neu

ss

Ro

mm

ers

kir

chen

Gemeindegrenze - Innhalb des Kreises Kreisgrenze - Innerhalb NRW Landesgrenze - In- und Ausland

Quelle: ALP; IT.NRW

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Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen

40 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

4 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen

4.1 Demographie

Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen ist in erster Linie auf die Altersstruktur bzw. die

demographische Alterung der Bevölkerung zurückzuführen. Abbildung 18 zeigt, dass der

Anteil der Pflegebedürftigen mit zunehmendem Alter ansteigt. Während bei den 75- bis

80-Jährigen nur rund 10 % pflegebedürftig sind, beträgt der Anteil bei der Gruppe der

über 90-Jährigen 68 % und bei der weiblichen Bevölkerung sogar 72 %. Vor diesem Hin-

tergrund der demographischen Entwicklung steigt die Zahl der Menschen, die ein pfle-

gerelevantes Alter erreichen, kontinuierlich an. Allein von 2011 bis 2015 ist die Zahl der

über 80-Jährigen um 18 % und die Zahl der über 90-Jährigen um 27 % angestiegen.

Abbildung 18 Pflegequote differenziert nach Alter Rhein-Kreis Neuss

4.2 Informelles Pflegepotenzial

Das informelle Pflegepotential, bestehend aus den von Angehörigen und nahestehenden

Personen bereitgestellten Hilfenetzwerken, wird angesichts des Personalmangels in der

professionellen Pflege weiterhin eine bedeutende Funktion in der Pflege einnehmen

(müssen). Im Wesentlichen wird die informelle Pflege von Ehegatten/Partnern und Kin-

dern getragen. Eine besondere Rolle kommt dabei den Frauen zu, die derzeit die Haupt-

last der häuslichen/familiären Pflege leisten. Während Männer meist erst im hohen Alter

pflegerische Leistungen übernehmen (in der Regel Pflege der Ehepartnerin), tragen

Frauen bereits deutlich früher Verantwortung in der Pflege von Angehörigen. Sofern Kin-

der ihre Eltern pflegen, sind dies überwiegend die Frauen bzw. Töchter (vgl. Kap. 3.4.2).

Mit der Entscheidung nahe Angehörige zu pflegen, gehen oftmals hohe Belastungen ein-

her. Neben einer hohen physischen Belastung durch körperlich schwere Pflegeaufgaben,

Störungen des Nachtschlafs etc., besteht zudem eine hohe psychische Belastung. Rund

1% 2% 3%5%

10%

22%

41%

68%

1%5%

18%

32%

55%

24%

46%

72%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

55 bis unter

60

60 bis unter

65

65 bis unter

70

70 bis unter

75

75 bis unter

80

80 bis unter

85

85 bis unter

90

90 und älter

Insgesamt Männlich Weiblich

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Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen

41 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

ein Drittel der pflegenden Angehörigen gaben in einer Umfrage des Forsa-Instituts für

den Verband der privaten Krankenkassen an, dass die Pflege sie in eine „depressive

Phase“ gebracht habe.26 Hintergründe sind u. a. eine allgemeine Überforderung sowie

Einschränkungen des Privatlebens. Besonders Personen, die Pflegebedürftige mit De-

menz betreuen, fühlen sich im Vergleich zu den anderen Pflegenden stärker belastet.

In welchem Umfang zukünftig auf das informelle Pflegepersonal zurückgegriffen werden

kann, ist unter anderem von folgenden Aspekten abhängig:

○ Entwicklung der Pflegebereitschaft – Bezüglich der Entwicklung der Pflegebe-

reitschaft bestehen bisher keine fundierten bzw. wissenschaftlich überprüften Er-

kenntnisse. Zwar gibt es immer wieder Meldungen, nachdenen die Pflegebereit-

schaft rückläufig ist, jedoch basieren diese meist auf Angaben von Personen, die

selbst noch nicht mit der Situation konfrontiert worden sind. Zu beobachten ist,

dass die Zahl der Personen, die Pflegegeld beziehen im Rhein-Kreis Neuss sowohl

absolut als auch relativ in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen hat. Wäh-

rend 2005 rund 5.350 Personen (54 % der Pflegebedürftigen) ausschließlich Leis-

tungen in Form des Pflegegeldes erhalten haben, sind es 2015 bereits 9.400 Per-

sonen (61 % der Pflegebedürftigen).

○ Mobilere Gesellschaft – Zugleich leben Eltern und Kinder heute deutlich seltener

am gleichen Ort, was die Pflege durch Angehörige erschwert. So belegen Studien,

dass Eltern weniger Unterstützung von den Kindern erhalten, die weiter entfernt

wohnen.27 Eine immer mobiler werdende Gesellschaft birgt somit das Risiko, dass

zukünftig die Kinder von Pflegebedürftigen in geringem Umfang zur Pflege bei-

tragen werden.

○ Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit - Die Erwerbstätigenquote der Frauen

in Deutschland hat in den letzten zwölf Jahren deutlich zugenommen. 2002 lag

sie noch bei 61,8 %, 2014 waren bereits 73 % der Frauen berufstätig (davon rund

50 % Teilzeitbeschäftigte). Die zunehmende Berufstätigkeit der Frauen schränkt

tendenziell die Möglichkeit der Pflege von Angehörigen ein. Allerdings geht mit

dieser Entwicklung nicht zwangsläufig eine Abnahme der informellen Pflege ein-

her. Vielmehr ist beobachten, dass zunehmend versucht wird, die Pflege und den

Beruf gleichzeitig auszuüben. Knapp zwei Drittel der privaten Hauptpflegeperso-

nen müssen im Alltag Pflege und Beruf vereinbaren, rund 30 Prozent arbeiten in

Vollzeit, rund 33 Prozent in Teilzeit oder auf Stundenbasis.28

26 www.pkv.de Meldung: Viele pflegende Angehörige kämpfen mit depressiven Phasen 27 Haberkern, Klaus (2009): Pflege in Europa. 28 AOK Pflege-Report 2016

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Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen

42 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Zukünftig wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eine größere Bedeutung

einnehmen. Zumindest dann, wenn auch jüngere Angehörige in die häusliche

Pflege integriert werden sollen. Die Einführung der Pflegezeit (und deren Akzep-

tanz) kann hierfür ein wesentlicher Baustein sein.

○ Familien- und Haushaltsstrukturen

Die Wahrscheinlichkeit, dass Pflegebedürftige von Angehörigen gepflegt werden

ist maßgeblich von der Haushaltsstruktur abhängig. So sind Singlehaushalte

deutlich häufiger auf eine professionelle Pflege angewiesen. Der Lebenspartner,

der häufig die Voraussetzung für eine häusliche Pflege ist, steht in diesem Fall

nicht zur Verfügung. Bei der Betrachtung demographischer Trends sind diesbe-

züglich zwei Aspekte mit unterschiedlicher Wirkungsrichtung von Bedeutung.

○ Einerseits hat sich die Lebenserwartung von Männern und Frauen ange-

nähert. In der Konsequenz leben ältere Paare heute länger gemeinsam

zusammen als die früheren Generationen.

○ Andererseits ist ein Rückgang der Eheschließungen sowie steigende

Scheidungsraten zu beobachten. Dies macht einen Anstieg der Einperso-

nenhaushalte bei den über 60-Jährigen wahrscheinlicher, was wiederum

das familiäre Unterstützungspotential schmälert.

4.3 Angebotsstruktur

Einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen hat das An-

gebot selbst. Untersuchungen zu diesem Thema zeigen, dass die regionalen Unterschiede

des Versorgungsarrangements hochgradig mit der Angebotsstruktur korrelieren. Dement-

sprechend werden anteilig mehr Pflegebedürftige stationär versorgt, wenn die Anzahl der

zur Verfügung stehenden Heimplätze pro 100 Pflegebedürftige höher liegt, bzw. mehr Pfle-

gebedürftige durch ambulante Pflegedienste versorgt, wenn die Anzahl der zur Verfügung

stehenden Vollzeitäquivalente in den ambulanten Pflegediensten höher liegt29. Freie Heim-

kapazitäten führen in der Tendenz damit zu einer stärkeren Inanspruchnahme dieser Inf-

rastruktur.

Im Rhein-Kreis-Neuss ist ein ähnlicher Effekt aufgrund eines Angebotsdefizits zu be-

obachten. So kann die Nachfrage nach einer professionellen ambulanten Pflege derzeit

nicht gedeckt werden. Eine Angebotsausweitung würde im ambulanten Pflegesegment

vom Markt sofort absorbiert. Dies ist derzeit aufgrund des Personalmangels nicht mög-

lich. In der Konsequenz werden verstärkt alternative (informelle) Angebote, wie beispiels-

weise Haushaltshilfen, vorzugsweise aus dem osteuropäischen Raum, in Anspruch ge-

nommen.

29 BARMER GEK Pflegereport 2016

Page 44: Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2017...Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-sen

Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen

43 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

4.4 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen haben sowohl auf Struktur als auch auf die Pflegeprä-

valenzen einen erheblichen Einfluss. So sind die Pflegeprävalenzen im Zuge der Pflegere-

formen und den damit einhergehenden Leistungs- und Angebotsausweitungen deutlich

gestiegen. Die Leistungsausweitungen wirken dabei insbesondere auf die Pflegestufe 1

bzw. die heutigen Pflegegrade 1 und 2. Zwar beziehen sich die Leistungsausweitungen

insbesondere auf die ambulante Versorgung bzw. auf die ehemalige Pflegestufe „0“ al-

lerdings haben die Leistungsausweitung zu einer gestiegenen Zahl an Begutachtungen

geführt, die in der Folge auch zu einer Erhöhung der positiven Begutachtungen bei der

Pflegestufe 1 geführt haben.30

Gleichzeitig sind mit den Angebotsausweitungen in der ambulanten Pflege Verschiebun-

gen von einer stationären hin zu einer ambulanten Pflege zu beobachten. Weitere Effekte

könnte beispielsweise die Einführung der Pflegezeit auf die Versorgungsstrukturen ha-

ben. So wird es mit der Einführung der Pflegezeit zukünftig einfacher für einen gewissen

Zeitraum ganz oder zumindest teilweise aus dem Beruf auszusteigen und nahe Angehö-

rige zu versorgen.

30 Barmer GEK Pflegereport 2016

Page 45: Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2017...Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-sen

Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

44 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

5 Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

5.1 Altersstruktur der Bevölkerung

Im Jahr 2015 lebten im Rhein-Kreis-Neuss über 450.000 Einwohner/-innen. Die Zahl der

Einwohner hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Seit 2011 stieg die Einwoh-

nerzahl um rund 12.300 Personen oder knapp 3 % an.

Hinsichtlich der Altersstruktur sind bereits in den letzten 10 Jahren große Veränderungen

zu beobachten. Insbesondere in den für die Pflege relevanten Altersgruppen ist ein deut-

licher Anstieg der Bevölkerung festzustellen. So stieg die Zahl der über 90-Jährigen um

26 %, die Zahl der 80- bis 90-Jährigen um 35 % und die Zahl der 70- bis 80-Jährigen um

18 %. In absoluten Zahlen stieg die Zahl der über 70-Jährigen damit um knapp 17.000

Personen. Ein Rückgang ist hingegen in der Altersgruppe der 60- bis 70-Jährigen festzu-

stellen (-8 %). Hintergrund sind die geburtenschwachen Jahrgänge in der Folge des 2.

Weltkriegs, die in den letzten 10 Jahren diese Altersgruppe erreicht haben.

Auf Ebene der Gemeinden verzeichnen die Städte Dormagen (+ 28 %) und Kaarst (+33 %)

in den letzten 10 Jahren den stärksten Anstieg bei der Gruppe der über 70-Jährigen.

Kaarst weist dabei mit 19 % den insgesamt höchsten Anteil von über 70-Jährigen im

Kreisgebiet auf (Rhein-Kreis Neuss = 16 %).

Weitere gemeindebezogene Daten können den Kommunalprofilen in Kapitel 7 entnom-

men werden.

Abbildung 19 Altersstruktur 2005 bis 2015

Quelle: IT.NRW

Page 46: Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2017...Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-sen

Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

45 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 20 Alterspyramide 2015

5.2 Struktur der Pflegebedürftigen

Die Erhebung für die Statistik der Empfänger von Pflegegeldleistungen wird seit 1999 im

Abstand von zwei Jahren durchgeführt. Danach waren am 15.12.2015 im Rhein-Kreis

Neuss 15.459 Personen pflegebedürftig. Davon erhielten rund 61 % oder rund 9.414 Per-

sonen Pflegegeld, weitere 16 % (2.469 Personen) wurden durch ambulante Pflegedienste

versorgt und 23 % wurden stationär versorgt. Hinzu kommen 15 pflegebedürftige Perso-

nen, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet wurden und 738 Personen ohne Pflegestufe,

aber mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (die sogenannte „Pflegestufe 0“).

Der Anteil der Frauen liegt bei knapp zwei Drittel (64 %) der Pflegebedürftigen im Jahr

2015 (sowohl im Rhein-Kreis Neuss als auch in NRW). Der höhere Anteil weiblicher Per-

sonen lässt sich vor allem mit der höheren Lebenserwartung der Frauen erklären.

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

46 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 21 Struktur der Pflegebedürftigen - Vergleich mit NRW – Stand 2015

Der Vergleich mit der Struktur der Pflegebedürftigen in NRW zeigt deutliche Unter-

schiede. Der Rhein-Kreis Neuss weist einen höheren Anteil von Pflegegeldbeziehern und

einen vergleichsweise geringen Anteil von Pflegebedürftigen, die stationär versorgt wer-

den, auf. Während im Rhein-Kreis Neuss 61 % der Pflegebedürftigen ausschließlich Leis-

tungen in Form des Pflegegelds erhalten, sind es in NRW nur 50 %. Entsprechend höher

ist in NRW der Anteil der Personen, die ambulant bzw. stationär versorgt werden (vgl.

Abbildung 21). Mögliche Ursachen sind:

○ sozialstrukturelle Aspekte, wie vergleichsweise starke familiäre Bindungen im Ver-

gleich zu eher großstädtischen Milieus

○ sowie wie die relativ hohen Haushaltseinkommen im Rhein-Kreis Neuss

Der Vergleich der weiblichen und männlichen Pflegebedürftigen im Rhein-Kreis Neuss

zeigt, dass der Anteil der Pflegegeldbezieher bei den männlichen Pflegebedürftigen mit

69 % im Vergleich zu den weiblichen Pflegebedürftigen mit 57 % deutlich höher ist. Hin-

tergrund ist wohl, dass Männer oft von Frauen gepflegt werden, während Frauen auf-

grund ihrer längeren Lebenserwartung oft keinen Partner haben, der sie pflegerisch ver-

sorgen könnte. Entsprechend höher ist der Anteil der Frauen die stationär bzw. ambulant

versorgt werden.

Hinsichtlich des Schweregrads der Pflegebedürftigkeit gibt es nur geringe Unterschiede

zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und NRW. In NRW sind 58 % und im Rhein-Kreis Neuss

57 % der Pflegebedürftigen in Pflegestufe I, gefolgt von jeweils rund 30 % in Pflege-

stufe II und 11 % (NRW) bzw. 12 % (RKN) in Pflegestufe III.

Auf Basis der Befragung der Einrichtungen und Pflegedienste durch ALP konnte unter

anderem auch der Anteil der demenziell Erkrankten (PeA) erhoben werden. Im Ergebnis

sind rund 68 % der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen demenziell erkrankt.

Noch höher ist der Anteil in den teilstationären Einrichtungen (Tagespflege). Hier sind

sogar mehr als Dreiviertel der Tagespflegegäste demenziell erkrankt.

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

47 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Im professionellen ambulanten Bereich ist der Anteil dagegen mit 28 % deutlich niedri-

ger. Erwartungsgemäß ist der Anteil der Personen mit einem hohen Pflegegrad sowie der

Anteil der Hochaltrigen in stationären Einrichtungen deutlich höher als im ambulanten

Bereich.

Tabelle 3 Struktur der Pflegebedürftigen

Stationär* Teilstatio-

när*

Ambulant*

professio-

nell

Ambu-

lant**

Pflegegeld

Anteil Frauen 75 % 51 % 66 % 59 %

Anteil demenziell Erkrankter

(PeA) 68 % 77 % 28 % k.A.

Anteil Pflegegrad vier und fünf 50 % 45 % 17 % k.A.

Anteil über 90-Jähriger 29 % 14 % 19 % 10 %

Anteil unter 65-Jähriger 3 % 3 % 10 % 22 %

Anteil Vertragsverhältnisse 2

Jahre und länger 51 % 21 % 35 % entfällt

* Quelle: Befragung der Einrichtungen/Pflegedienste

** Quelle: Pflegestatistik

5.3 Entwicklung der Pflegebedürftigen

Von 2009 bis 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 42 % oder 4.545 Personen an-

gestiegen. Insgesamt verteilt sich der Anstieg auf die einzelnen Pflegestufen vergleichs-

weise gleichförmig. Mit 45 % ist der Anstieg der Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1

leicht erhöht. Hintergrund sind unter anderem die gesetzlichen Änderungen und die da-

mit einhergehenden höheren Antragszahlen. Der Anstieg bei den Pflegebedürftigen der

Pflegestufen 2 und 3 liegt bei 37 % bzw. 41 %.

Das starke Wachstum der Pflegebedürftigen wird insbesondere durch die informelle

häusliche Pflege aufgefangen. Während der Anstieg in der ambulanten und stationären

Pflege von 2009 bis 2015 mit rund 19 % vergleichsweise moderat ausfällt, ist die Zahl der

Pflegegeldempfänger um 61 % angestiegen. Das starke Wachstum wird dementspre-

chend insbesondere durch pflegende Angehörige aufgefangen.

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

48 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 22 Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen 2009 bis 2015

5.4 Entwicklung der Pflegeprävalenzen

Entwicklung der Prävalenzen differenziert nach Pflegestufen

Die Auswertung altersspezifischer Prävalenzen für den Rhein-Kreis Neuss zeigt eine deut-

liche Steigerung der Leistungsberechtigten der Pflegestufe 1 in den letzten 10 Jahren. In

allen Altersklassen ist eine deutliche Zunahme der Prävalenzen zu beobachten. Abbil-

dung 23 zeigt die indexierten Pflegeprävalenzen nach Altersgruppen für die Pflegestufe

1. Ein Anstieg um 30 Punkte wie bei der Gruppe der 85- bis 90-Jährigen bedeutet, dass

die Wahrscheinlichkeit, dass ein 85 bis 90-Jähriger Leistungen der Pflegestufe 1 in An-

spruch nimmt, um 30 % gestiegen ist.

Abbildung 23 Prävalenz der Leistungsberechtigung Pflegestufe 1 2009 bis 2015 – im Rhein-Kreis

Neuss (Index)

90

100

110

120

130

140

2009 2011 2013 2015

70 bis unter 75

75 bis unter 80

80 bis unter 85

85 bis unter 90

90 und älter

Quelle: ALP; IT.NRW

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

49 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Nochmals deutlich höher ist die Zunahme der Leistungsberechtigten in der Pflegestufe

„0“. Von 2013 bis 2015 stieg die Zahl der Leistungsberechtigten um 72 % auf 738 Perso-

nen. Die Pflegestufe „0“ und 1 sind dabei im besonderem Maße von den Reformmaß-

nahmen der letzten Jahre betroffen. Pflegestufe "0" weil sie primäres Ziel der Leistungs-

verbesserungen ist und Pflegestufe I, weil einige der Antragsteller, die einen Antrag auf

Begutachtung vor allem stellen, weil sie die Leistungen für Pflegestufe "0" in Anspruch neh-

men wollen, im Ergebnis dann doch in Pflegestufe I eingestuft werden und so die (alters-

spezifischen) Prävalenzen für diese Pflegestufe erhöhen.31

Bei den Leistungsberechtigten der Pflegestufen 2 und 3 sind insgesamt nur leichte Stei-

gerungen der Prävalenzen zu beobachten. Eine nach Geschlechtern differenzierte Be-

trachtung zeigt jedoch, dass die Steigerungen insbesondere auf die Gruppe der Männer

zurückzuführen sind. Hintergrund könnte die steigende Lebenserwartung der Männer

sein. So erreichen Männer zunehmend ein Alter, in dem physische und psychische Er-

krankungen stark zunehmen.

Entwicklung der Prävalenzen differenziert nach Pflegeform

Besonders hohe Steigerungsraten der Prävalenzen gibt es in den letzten Jahren im Bezug

von Pflegegeld. Hintergrund ist zum einen die Erweiterung des Leistungsspektrums der

Pflegeversicherung (u.a. Ausweitung der Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege) und zum

anderen die Erhöhung der Leistungsbeträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen für

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 1 und 2.

Ein entgegengesetztes Bild zeigt sich bei der Inanspruchnahme von Leistungen der sta-

tionären Pflege. Hier sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Personen Leistungen in Anspruch

nehmen in den einzelnen Altersgruppen. Bezogen auf die professionelle ambulante

Pflege sind hingegen tendenziell stabile Prävalenzen festzustellen. Diesbezüglich muss

jedoch darauf hingewiesen werden, dass es einen vergleichsweise hohen Nachfrageüber-

hang gibt und die ambulanten Pflegedienstleister aufgrund des Fachkräftemangels der-

zeit kaum in der Lage sind ihre Kapazitäten auszuweiten.

31 Barmer GEK Pflegereport 2016

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

50 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Zwischenfazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Prävalenzen bereits die ge-

wünschten und aufgrund der Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung im ambu-

lanten Bereich zu erwartenden Verschiebungen von der stationären zur ambulanten

Pflege abbildet. Zudem wird deutlich, dass es durchaus Steuerungsmöglichkeiten durch

neue Anreizsysteme gibt und die pflegerische Versorgung nicht allein von den persönli-

chen Umständen der Pflegebedürftigen abhängig ist. Zugleich bestätigt die Entwicklung

der letzten Jahre, dass neben der demographischen Entwicklung auch gesetzliche Ände-

rungen und die damit einhergehenden Leistungsanpassungen die Pflegewahrscheinlich-

keiten beeinflussen.

5.5 Bevölkerungsprognose

Grundlage für die Abschätzung des zukünftigen Pflegebedarfs ist die Erstellung einer

Bevölkerungsprognose. Auf Basis der amtlichen Einwohnerzahlen sowie der Analyse der

Geburten, Sterbefälle und Wanderungen der letzten fünf Jahre hat ALP eine Bevölke-

rungsprognose auf Gemeindeebene erstellt. Es wurde dabei unterstellt, dass die Kom-

munen des Rhein-Kreises Neuss auch zukünftig einen positiven Wanderungssaldo auf-

weisen.

Im Folgenden wird auf die Entwicklung des Gesamtkreises eingegangen. Gemeindebe-

zogene Ergebnisse können den Kommunalprofilen in Kapitel 7 entnommen werden.

Entwicklung im Rhein-Kreis Neuss

Insbesondere in den nächsten 10 Jahren wird die Zahl der Einwohner im Rhein-Kreis

Neuss weiter steigen. ALP geht davon aus, dass die Einwohnerzahl von 2015 bis 2025 um

rund 2,1 % oder etwa 17.300 Personen zunehmen wird. Von 2025 bis 2030 wird eine

Abb. 24 Prävalenz des Bezugs von Pflegegeld

2009 bis 2015 im Rhein-Kreis Neuss (Index)

Abb. 25 Prävalenz stationäre Pflege 2009 bis

2015 – im Rhein-Kreis Neuss (Index)

90

100

110

120

130

140

150

2009 2011 2013 2015

70 bis unter 75 75 bis unter 80

80 bis unter 85 85 bis unter 90

90 und älter

80

85

90

95

100

105

110

2009 2011 2013 2015

80 bis unter 85 85 bis unter 90

90 und älter

Quelle: ALP; IT.NRW

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

51 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

stabile Entwicklung erwartet. Ab 2030 wird die Bevölkerungszahl tendenziell abnehmen.

Hintergrund ist das wachsende Geburtendefizit, das nicht mehr durch Wanderungsge-

winne kompensiert werden kann. Die geburtenstarken Jahrgänge, die heute im mittleren

Alter sind, rücken im Prognosezeitraum in ein hohes Alter mit einer höheren Sterblichkeit

auf.

Abbildung 26 Bevölkerungsprognose Rhein-Kreis Neuss

Für die Prognose des zukünftigen Pflegebedarfs ist jedoch die Entwicklung der Gesamt-

bevölkerung zweitrangig. Entscheidend ist die Entwicklung der älteren bzw. der hochalt-

rigen Einwohner. Abbildung 27 zeigt die Prognose der über 70-Jährigen bis zum Jahr

2040. Insbesondere zwei Aspekte sind dabei von Bedeutung. Erstens steigt die Zahl der

über 70-Jährigen deutlich stärker an als die Gesamtbevölkerung und zweites wird deut-

lich, dass etwa ab 2025 das Wachstum weiter an Dynamik gewinnt. Konkret wird die Zahl

der über 70-Jährigen bis 2025 um rund 8 %, bis 2030 um rund 15 % und bis 2040 um

37 % ansteigen (Basisjahr = 2017). Ein besonders starker Anstieg wird bei der Gruppe der

80- bis 90-Jährigen und bei den über 90-Jährigen, die das Gros der Pflegebedürftigen

stellen, erwartet. Die Zahl der über 80 bis 90-Jährigen wird allein bis 2025 um 26 % und

die der über 90-Jährigen um 71 % ansteigen.

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

52 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Abbildung 27 Bevölkerungsprognose der über 70-Jährigen - Rhein-Kreis Neuss

5.6 Entwicklung des Pflegepotenzials

Der Anstieg der Pflegefälle wird auch zu einer höheren Nachfrage nach Pflegenden füh-

ren. Dies gilt für die professionelle ambulante wie auch für die informelle häusliche Pflege

durch Angehörige. Bei Letzterem übernehmen Mitmenschen aus der näheren Umgebung

(Familie, Nachbarschaft, Freunde) mehr oder weniger große Anteile der Pflegeleistung.

Stehen diese Mitmenschen für einen Pflegebedürftigen nicht zur Verfügung, kann in vie-

len Fällen eine häusliche Pflege nicht länger aufrechterhalten werden.

5.6.1 Informelles Pflegepotenzial

Koppelt man die Alters- und Geschlechtsstruktur der pflegenden Mitmenschen (vgl. Ab-

bildung 10) mit der Bevölkerungsprognose, so lässt sich eine Aussage über die Entwick-

lung des so genannten informellen Pflegepotenzials treffen.

Zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der potenziell leistbaren Pflege unter anderem

von physischen Konstitution als auch von beruflichen Verpflichtungen abhängig ist. Bei-

spielsweise können Menschen, die selbst körperlich eingeschränkt sind bestimmte pfle-

gerische Aufgaben nicht oder nur teilweise übernehmen. Ferner können beruflich stark

eingebundene Personen die Pflege von Angehörigen nicht oder nur teilweise überneh-

men. Diese Aspekte wurden bei der Prognose des informellen Pflegepotenzials nicht be-

rücksichtigt. Dargestellt wird damit allein der demographische Einfluss auf die Entwick-

lung des informellen Pflegepotenzials.

Aufgrund der insgesamt positiven Bevölkerungsentwicklung sowie der vergleichsweise

hohen Anzahl von Personen, die auch im höheren Alter Angehörige pflegen, ist (entge-

gen der Entwicklung in vielen anderen Kreisen und kreisfreien Städten) kein Rückgang,

sondern ein leichter Anstieg des informellen Pflegepotenzials zu erwarten. Bis zum Jahr

2030 steigt das informelle Pflegepotenzial um rund 4 %. Unter der Voraussetzung, dass

Quelle: ALP, IT.NRW

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Nachfrageentwicklung und Pflegequoten

53 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

die Struktur der Pflegenden in etwa mit der Struktur der Pflegenden in Gesamtdeutsch-

land übereinstimmt werden im Jahr 2030 rund 22.000 Personen im Rhein-Kreis Neuss in

die Pflege der Angehörigen eingebunden sein. Bis 2040 wird sich das informelle Pflege-

potenzial leicht reduzieren. Der Anstieg des informellen Pflegepotenzials wird jedoch

deutlich hinter dem Anstieg der Pflegebedürftigen zurückbleiben (vgl. Kap. 6). Um das

heutige Niveau der informellen Pflege auch zukünftig aufrechtzuerhalten, wäre ein deut-

lich höherer Einsatz aus dem Personenkreis der Angehörigen erforderlich.

Abbildung 28 Entwicklung des informellen Pflege

5.6.2 Formelles Pflegepotenzial

Der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen (vgl. Kap. 6.1) führt zu einem erhöhten Bedarf

an professionellem Pflegepersonal (vgl. Kap. 8). Wird unterstellt, dass der Anteil der Er-

werbstätigen in der Pflege an allen Erwerbstätigen konstant bleibt, reduziert sich das Ar-

beitskräfteangebot in der Pflege aufgrund des demographisch bedingten Rückgangs des

Erwerbspersonenpotentials. So wird die Zahl der 18 bis 65-Jährigen bis 2030 im Rhein-

Kreis Neuss um rund 5 % und bis 2040 um rund 8 % zurückgehen.

In Folge der Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem Rückgang der

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird – unter Beibehaltung des heutigen Versor-

gungsniveaus – eine deutliche Versorgungslücke entstehen.

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Pflegebedarfsprognose

54 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

6 Pflegebedarfsprognose

Grundlage für die Ableitung des zukünftigen Pflegebedarfs ist die in Kap 5.5 dargestellte

Bevölkerungsprognose. Neben der demographischen Entwicklung ist für die Ableitung

des zukünftigen Pflegebedarfs die Entwicklung der Pflegeprävalenzen differenziert nach

Pflegeform von Bedeutung.

Im Rahmen der Prognose hat ALP mögliche Entwicklungen auf Basis von vier Szenarien

dargestellt.

○ Basisszenario

○ Szenario Gesundheit

○ Szenario Ambulantisierung

○ Szenario Professionalisierung

Bezüglich der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen unterscheidet sich nur das Szenario Ge-

sundheit vom Basisszenario. Die Szenarien Ambulantisierung und Professionalisierung un-

terscheiden sich vom Basisszenario nur hinsichtlich der Versorgungsform, die Zahl der

Pflegebedürftigen bleibt gegenüber dem Basisszenario unverändert.

Hinsichtlich der Berechnungen zum Pflegegrad 1 ist zu beachten, dass hier nur eine

grobe Abschätzung erfolgen kann, da bisher keine belastbaren Erhebungen stattgefun-

den haben bzw. viele Anträge noch nicht abschließend bearbeitet wurden.

Darüber hinaus erfolgt eine Überführung der ehemaligen Pflegestufen nach den Pflege-

graden. Für die Überführung ist eine Aufteilung der Leistungsempfänger nicht nur nach

Pflegestufen, sondern auch nach dem Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltags-

kompetenz erforderlich. In der amtlichen Pflegestatistik erfolgt diese Differenzierung

nicht. Es wird lediglich die Zahl der Personen ohne Pflegestufe mit eingeschränkter All-

tagskompetenz ausgewiesen. Die Aufteilung erfolgt deshalb anhand der im Rahmen der

Untersuchung durchgeführten Befragungsergebnisse bei den ambulanten Pflegediens-

ten und den stationären Einrichtungen. Folgende Quoten wurden angesetzt:

Tabelle 4 – Quoten - Personen mit eingeschränkte Alltagskompetenz (PeA) nach Pflegestufen

Anteil PeA

Stationär

Anteil PeA- Ambulant

Pflegestufe 1 48 % 17 %

Pflegestufe 2 70 % 35 %

Pflegestufe 3 94 % 53 %

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Pflegebedarfsprognose

55 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Zu berücksichtigen ist, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Szenarien mit ei-

nem größer werdenden Planungshorizont ansteigen. Bei einem kurzfristigen Planungs-

horizont ist die Spannweite geringer, d.h. die Prognose ist weniger stark von den ge-

troffenen Annahmen abhängig.

Im Folgenden werden die Szenarien in komprimierter Form erläutert.

Basisszenario

In diesem Szenario werden konstante Pflegeprävalenzen sowohl hinsichtlich der Pflege-

stufe als auch hinsichtlich der Pflegeform unterstellt. Dafür wurden auf Basis der verfüg-

baren Daten altersspezifische Pflegerisiken berechnet (vgl. Kapitel 5.4). Diese wurden an-

schließend auf die Bevölkerungsprognose übertragen. Somit werden die rein demogra-

phischen Effekte auf den zukünftigen Pflegebedarf abgebildet.

Szenario Professionalisierung

Vor dem Hintergrund des relativen Rückgangs des Pflegepotenzials (eine nur geringfügig

wachsende Zahl potenziell pflegender Angehöriger steht einer vergleichsweise stark

wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen gegenüber) sowie geringerer familiärer Bin-

dungen ist eine Verschiebung innerhalb der Pflegeformen (informelle häusliche Pflege

durch Angehörige ambulante Pflegedienste und Pflegeheime) ein denkbares Szenario.

Annahme ist, dass der Anteil der pflegenden Angehörigen nicht weiter erhöht werden

kann und die Versorgung der wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen durch professio-

nelle Pflegekräfte geleistet wird.

Szenario Ambulantisierung

Bei der Pflege gilt in Deutschland der Leitsatz "ambulant vor stationär". Dabei handelt es

sich nicht bloß um eine gesellschaftliche Überzeugung, sondern um einen in §13 Abs. I

SGB XII verankerten Grundsatz der Sozialversicherung. Mit dem PSG II wurde die ambu-

lante Pflege sowohl finanziell als auch hinsichtlich des möglichen Aufgabenspektrums

weiter gestärkt. Insbesondere die stationäre Pflege von Menschen mit den alten Pflege-

stufen I und II wird angesichts der neuen Regelung ggf. in einem größeren Umfang als

früher ambulant erfolgen. In der Folge wird in diesem Szenario eine Verschiebung von

der stationären hin zu einer ambulanten Pflege erwartet. Annahme: Bis zum Jahr 2040

werden 20 % der stationär versorgten Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3, 10 %

des Pflegegrads 4, und 5 % des Pflegegrads 5 ambulant versorgt.

Szenario Gesundheit

Der medizinische Fortschritt, der verstärkte Einsatz von Technik zur Unterstützung von

Pflegebedürftigen und pflegenden Menschen sowie eine verbesserte Präventionsarbeit

können das durchschnittliche Eintrittsalter in die Pflegebedürftigkeit erhöhen und somit

die altersspezifische Pflegebedürftigkeit reduzieren. In diesem Szenario wird angenom-

men, dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit verbun-

den sein wird und die pflegefreie Lebenszeit ansteigt. Basis hierfür ist die Steigerung der

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Pflegebedarfsprognose

56 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Lebenserwartung wie sie bei der Prognose der Bevölkerung berücksichtigt wurde. Konk-

ret wird die Nachfrage bis 2040 gegenüber dem Basisszenario um insgesamt 7 % niedri-

ger liegen (2030: 5 %).

6.1 Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Im Folgenden wird die quantitative Entwicklung der Pflegebedürftigen dargestellt. Bei

der Darstellung der Entwicklung werden Personen der früheren „Pflegestufe 0“ berück-

sichtigt. Nicht berücksichtigt sind hingegen Personen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet

werden.

Insgesamt steigt die Zahl der Pflegebedürftigen von 2017 bis 2030 um rund 20 % oder

rund 3.400 Personen. Bis 2040 wird ein Anstieg von 29 % oder etwa 4.900 Personen er-

wartet. Bis zum Jahr 2025 sind vergleichsweise hohe jährliche Zuwächse (rund 350 Per-

sonen p.a.) festzustellen. Dagegen sind in den Jahren 2025 bis 2035 nur vergleichsweise

geringe Steigerungen (80 Personen p.a.) zu erwarten. Hier wirken die geburtenschwa-

chen Jahrgänge in Folge des 2. Weltkriegs nachfragedämpfend. Spätestens ab 2035 wird

die Zahl der Pflegebedürftigen wieder dynamisch anwachsen (vgl. Abbildung 29).

Sofern der medizinische Fortschritt und bessere Präventionsmaßnahmen nicht nur die

Lebenserwartung insgesamt erhöhen, sondern auch die pflegefreie Zeit ansteigt, wird

sich das Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen abschwächen. Tritt dieses Szenario

ein, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um 15 % bzw. bis 2040 um 20 %.

Abbildung 29 Prognose des Pflegebedürftigen - ohne Pflegegrad 1 (inkl. früherer „Pflegestufe

0“)

Quelle: ALP

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Pflegebedarfsprognose

57 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

6.2 Entwicklung differenziert nach Pflegegrad

Die nach Pflegegrad differenzierte Auswertung der Bedarfsentwicklung ergibt eine wei-

testgehend konstante Verteilung der Pflegebedürftigen auf die einzelnen Pflegegrade.

Lediglich die Gruppe der Personen mit Pflegegrad 2 weist ein leicht geringeres Wachs-

tum (+27 %) als die Gruppe der Personen mit Pflegegarde 3 bis 5 auf (+30 %). Hinter-

grund ist das vergleichsweise starke Wachstum der Gruppe der Hochaltrigen (über 90-

Jährigen), die auch durch höhere Anteile von Personen mit hoher Pflegebedürftigkeit

geprägt ist.

Gesondert ist die Entwicklung der Bezieher von Leistungen des Pflegegrads 1 zu betrach-

ten. Da für diese Gruppe keine Daten vorliegen, die eine valide Fortschreibung oder Prog-

nose ermöglichen würden, erfolgte eine grobe Abschätzung der Nachfrage auf Basis von

Erwartungswerten der Bundesregierung. Diese geht davon aus, das mit dem neuen Pfle-

gegrad 1 bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Zugang zu den Leistungen der Pflegever-

sicherung haben werden.32 Legt man diesen Orientierungswert zu Grunde, ergibt sich für

den Rhein-Kreis Neuss eine Nachfrage von knapp 3.000 Personen. Im vorliegenden Mo-

dell wird davon ausgegangen, dass dieses Niveau bis zum Jahr 2020 erreicht wird. In den

Folgejahren ist die Entwicklung an die Altersstruktur gekoppelt.

Abbildung 30 Bevölkerungsprognose der über 70-Jährigen - Rhein-Kreis Neuss

32 Bundesministerium für Gesundheit - Die Pflegestärkungsgesetze. Alle Leistungen zum

Nachschlagen

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

Quelle: ALP

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Pflegebedarfsprognose

58 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

6.3 Entwicklung differenziert nach Versorgungsform

Im Folgenden wird eine nach Versorgungsformen differenzierte Aufbereitung der Ergeb-

nisse dargestellt. Betrachtet werden:

○ Vollstationär versorgte Pflegebedürftige

○ Pflegegeldbezieher, die keine ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch

nehmen

○ Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen

Wie Abbildung 31 zeigt, entwickelt sich die Nachfrage nach den einzelnen Versorgungs-

formen uneinheitlich. So wächst die Gruppe der Pflegegeldbezieher im Vergleich zu den

beiden anderen Versorgungsformen unterdurchschnittlich. Während die Gruppe der Be-

zieher von ambulanten Sachleistungen bis 2030 um rund 23 % (620 Personen) und die

Gruppe der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen sogar um 29 % (1.120 Personen)

anwächst, ist bei den Pflegegeldbeziehern ein relativ geringes Wachstum von 16 % (1.670

Personen) festzustellen. Hintergrund für die unterschiedliche Entwicklung sind Verschie-

bungen in der Altersstruktur. So wächst die Gruppe der Hochaltrigen überproportional

stark. Ausschlaggebend ist, dass unabhängig vom Pflegegrad mit zunehmendem Alter

der Anteil der vollstationären versorgten Pflegebedürftigen bzw. der Anteil der Bezieher

von ambulanten Pflegesachleistungen steigt. Dies ist unter anderem darauf zurückzufüh-

ren, dass mit zunehmendem Alter die Ehepartnerin/der Ehepartner als Hauptpflegeper-

son ausscheiden.

Abbildung 31 Entwicklung der Pflegebedürftigen nach Versorgungsform

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Pflegebedarfsprognose

59 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

6.3.1 Entwicklung der vollstationären versorgten Pflegebedürftigen nach Szenarien

Die Zahl derjenigen, die vollstationär versorgt werden, steigt im Basisszenario bis 2030

um ca. 29 % auf 4.950 Personen (+1.120) an. Der geringste Anstieg von etwa 14 % wird

im Szenario Ambulantisierung erwartet. Dies entspricht einem Anstieg der vollstationären

versorgten Pflegebedürftigen von rund 3.830 auf 4.310. Im Vergleich zum Basisszenario

ist die Nachfrage damit um rund 600 Personen niedriger.

6.3.2 Entwicklung Pflegegeldbezieher nach Szenarien

Die Zahl der Pflegegeldbezieher steigt im Basisszenario bis 2030 um ca. 16 % auf 12.190

Personen an. Der Anstieg ist damit relativ betrachtet deutlich niedriger als bei den beiden

anderen Versorgungsformen, der absolute Anstieg ist mit 1.670 Personen jedoch deut-

lich höher. Der höchste Anstieg wird im Szenario Ambulantisierung erwartet. Von 2017

bis 2030 beträgt der Anstieg 1.970 Personen und ist damit um 300 Personen höher als in

der Basisvariante. Ein geringerer Anstieg zeigt das Szenario Professionalisierung auf. Bis

2030 wird die Zahl der Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, um lediglich

420 Personen bzw. 4 % ansteigen.

6.3.3 Entwicklung Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen nach Szenarien

Die Zahl der Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen steigt im Basisszenario bis

2030 um ca. 23 % von 2.700 auf 3.320 Personen an. Der mit Abstand höchste Anstieg

wird im Szenario Professionalisierung erwartet. Von 2017 bis 2030 beträgt der Anstieg

rund 66 % bzw. 1.860 Personen und ist damit um 1.240 Personen höher als in der Basis-

variante. Damit würde ein immenser zusätzlicher Personalbedarf einher gehen (vgl. Kap.

8).

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Pflegebedarfsprognose

60 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Tabelle 5 Zusätzliche Pflegebedürftige nach Szenario und Versorgungsform (relativ)

2017-2020 2017-2030 2017-2040

Basisszenario

Ambulant 9 % 23 % 34 %

Stationär 10 % 29 % 37 %

Pflegegeld 7 % 16 % 25 %

Szenario

„Ambulantisie-

rung“

Ambulant 11 % 34 % 54 %

Stationär 7 % 14 % 7 %

Pflegegeld 7 % 19 % 30 %

Szenario

„Gesundheit“

Ambulant 8 % 18 % 24 %

Stationär 9 % 24 % 27 %

Pflegegeld 6 % 11 % 16 %

Szenario „Professi-

onalisierung der

ambulanten

Pflege“

Ambulant 27 % 66 % 110 %

Stationär 10 % 29 % 37 %

Pflegegeld 2 % 4 % 4 %

Tabelle 6 Zusätzliche Pflegebedürftige nach Szenario und Versorgungsform (absolut)

2017-2020 2017-2030 2017-2040

Basisszenario

Ambulant 250 620 900

Stationär 370 1.120 1.410

Pflegegeld 700 1.670 2.620

Szenario

„Ambulantisie-

rung“

Ambulant 310 920 1.470

Stationär 250 520 280

Pflegegeld 760 1.970 3.180

Szenario

„Gesundheit“

Ambulant 220 480 650

Stationär 330 910 1.040

Pflegegeld 590 1.170 1.710

Szenario „Professi-

onalisierung der

ambulanten

Pflege“

Ambulant 770 1.860 3.140

Stationär 370 1.120 1.410

Pflegegeld 180 420 390

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Pflegebedarfsprognose

61 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

6.4 Bilanzierung – Stationäre Pflegeeinrichtungen

Um künftige Handlungsbedarfe für die Pflegebedarfsplanung im Rhein-Kreis Neuss dar-

zustellen, wird die derzeitige Zahl der Pflegeplätze (Stand: 31.08.2017) der Nachfrage-

entwicklung gegenübergestellt. Bei der Bilanzierung der Bedarfe auf Ebene der Kommu-

nen wurden zwei methodische Ansätze gewählt:

○ Erstens: Bilanzierung auf Basis aktueller Zahlen zu freien Plätzen in den Einrich-

tungen

○ Zweitens: Bilanzierung auf Basis der rechnerischen Ermittlung mit einheitlichen

Pflegequoten

Die Bilanzierung auf Basis aktueller Zahlen zu freien Plätzen schreibt die Entwicklung zum

Stand 15.08.2017 fort. Unberücksichtigt bleibt bei diesem Ansatz die unterschiedliche

Versorgungssituation in der Kommunen. Ausschlaggebend für die Bedarfsentwicklung

ist die demographische Entwicklung in den Gemeinden unter Berücksichtigung freier

Platzkapazitäten zum Status quo.

Die Bilanzierung auf Basis von kreisweit einheitlichen Pflegequoten berücksichtigt die

aktuelle Versorgungslage dagegen nicht. In diesem rechnerischen Modell wird unter-

stellt, dass die Bevölkerung in den einzelnen Altersklassen zu gleichen Anteilen Pflegein-

frastrukturen nachfragt. Im Ergebnis kommt es bereits im Basisjahr zu teils deutlichen

Nachfrage- bzw. Angebotsüberhängen (vgl. Tabelle 7). Beispielsweise weisen die Einrich-

tungen in Grevenbroich beim Ansatz gleicher Pflegequoten ein deutlich höheres Defizit

auf, als dies derzeit der Fall ist. Auf der anderen Seite ergibt sich bei der rechnerischen

Bedarfsermittlung für Kaarst ein deutlicher Nachfrageüberhang für das Jahr 2017. De

facto findet aufgrund von Verflechtungen innerhalb des Kreises und Verflechtungen mit

angrenzenden Städten und Gemeinden ein Ausweichen der Nachfrager auf alternative

Standorte statt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die unterschiedliche infrastrukturelle

Ausstattung (bspw. umfangreiches Angebot im Segment Service-Wohnen in der Stadt

Meerbusch) die Nachfrage beeinflusst.

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Pflegebedarfsprognose

62 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Tabelle 7 – Bilanz 2017 – Stationäre Pflegeeinrichtungen

Bilanz 2017 auf Basis aktuel-

ler Zahlen zu freien Plätzen

in den Einrichtungen

Bilanz 2017 auf Basis der

rechnerischen Ermittlung mit

einheitlichen Pflegequoten

Dormagen -6 -8

Grevenbroich -46 -182

Jüchen -9 0

Kaarst -4 121

Korschenbroich -20 -48

Meerbusch -45 -4

Neuss -22 -7

Rommerskirchen -3 -48

Rhein-Kreis Neuss -155 -177

Tabelle 8 zeigt den Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen differenziert nach

Szenarien (Das Szenario Professionalisierung der ambulanten Pflege ist für das stationäre

Segment gleich dem Basisszenario). Dabei wurde eine Fluktuationsreserve bzw. ein Puffer

von 2 % angesetzt (rund 80 Pflegeplätze).

In allen Szenarien besteht ein Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen (basierend auf dem

Bestand von 4.002 stationären Pflegeplätzen). Im Basisszenario fällt der Bedarf am höchs-

ten aus. Unter der Annahme konstanter Pflegequoten und Pflegearrangements besteht

bereits kurzfristig (bis 2020) ein Zusatzbedarf in Höhe von knapp 300 Plätzen. Mittel bis

langfristig würde der Bedarf weiter anwachsen. Bis zum Jahr 2030 müssten rund 1.000

zusätzliche Pflegeplätze errichtet werden. Gelingt es, zukünftig die Pflege stärker in am-

bulante Pflegearrangements zu lenken, würde der Bedarf deutlich geringer ausfallen (vgl.

Tabelle 8).

Tabelle 8 – Bedarfsprognose stationäre Pflegeeinrichtungen differenziert nach Szenarien

Status quo Ambulantisierung Gesundheit

2017-2020 295 176 254

2017-2025 788 432 666

2017-2030 1.021 416 814

Die Tabelle 9 und die Tabelle 10 geben Auskunft über den Bedarf auf kleinräumiger

Ebene. Ein vergleichsweise hoher Bedarf ergibt sich demnach unabhängig vom Szenario

und dem Bilanzierungsansatz für die Städte Neuss, Kaarst und Dormagen. Weitere Daten

auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen können den Kommunalprofilen in Kap. 7

entnommen werden.

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Pflegebedarfsprognose

63 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Tabelle 9 – Bedarf 2030 – Basis aktuelle Zahlen zu freien Plätzen in den Einrichtungen differen-

ziert nach Szenarien

Status quo Ambulantisierung Gesundheit 2017-2030 2017 - 2030 2017-2030

Dormagen 197 107 167

Grevenbroich 103 22 75

Jüchen 71 38 60

Kaarst 162 92 138

Korschenbroich 84 39 69

Meerbusch 112 27 83

Neuss 268 87 206

Rommerskirchen 46 26 39

Rhein-Kreis Neuss 1.044 439 837

Tabelle 10 –Bedarf 2030 – Basis rechnerischen Ermittlung mit einheitlichen Pflegequoten diffe-

renziert nach Szenarien

Status quo Ambulantisierung Gesundheit 2017-2030 2017 - 2030 2017-2030

Dormagen 195 105 164

Grevenbroich -35 -117 -63

Jüchen 79 47 68

Kaarst 289 219 265

Korschenbroich 56 10 40

Meerbusch 154 68 125

Neuss 283 102 221

Rommerskirchen 0 -19 -6

Rhein-Kreis Neuss 1.021 416 814

6.5 Bedarf Kurzeit- und Verhinderungspflege

Bei der Betrachtung der Kurzzeitpflege sind die eingestreuten und die solitären Kurzzeit-

pflegeplätze zu unterscheiden. Feste Kurzzeitpflegeplätze werden ausschließlich für die

Kurzzeitpflege genutzt und können in der Regel langfristig im Voraus gebucht werden.

Bei den eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen handelt es sich um Dauerpflegeplätze, die

abhängig von der Belegungssituation genutzt werden können. Von den 228 Kurzzeitpfle-

geplätzen im Rhein-Kreis Neuss sind lediglich 10 solitäre Plätze.

Am 01.06.2017 waren rund 92 stationäre Pflegeplätze durch Kurzzeitpflegeplätze belegt.

Damit wurden rund 2,4 % der (belegten) Plätze durch Kurzzeitpflegegäste besetzt. Im

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Pflegebedarfsprognose

64 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Vergleich zu 2015 (31.12.2015 - 75 Plätze) entspricht dies einem Anstieg um 22 %. Zu

berücksichtigen ist, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen starken saisonalen

Schwankungen unterliegt und daher ein Vergleich nur bedingt möglich ist. Aufgrund der

geringen Fallzahlen und fehlender amtlicher Statistiken, die Hinweise auf einen Bedarf

oder vorzuhaltende Kurzzeitpflegeplätze geben könnten, ist eine exakte Bedarfsabschät-

zung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Orientierung können landesweite Zahlen geben. In NRW sind rund 3,4% der (belegten)

stationären Pflegeplätze durch Kurzzeitpflegegäste belegt. Bezogen auf alle Pflegebe-

dürftige entspricht dies einem Anteil von 0,9 %. Werden diese Anteile auf die erwartete

Anzahl der Pflegebedürftigen im Rhein-Kreis Neuss übertragen, ergibt sich bis zum Jahr

2030 ein Bedarf von insgesamt 170 bis 190 Kurzzeitpflegeplätzen.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen deutlich

höher ausfallen wird, wenn eine Entwicklung entsprechend dem Szenario Ambulantisie-

rung eintritt. Im Szenario Ambulantisierung werden 2030 rund 600 Personen weniger sta-

tionär versorgt als im Basisszenario. Unter der Annahme, dass die 600 Personen pro Jahr

jeweils einen Monat Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, würde

sich der Bedarf um rund 50 Plätze erhöhen.

Grundsätzlich reichen die derzeit vorhandenen 228 Kurzzeitpflegeplätze im Rhein-Kreis

Neuss aus. Allerdings ist bereits heute festzustellen, dass nicht alle Kurzzeitplätze auch

zur Verfügung stehen. Insbesondere bei einer steigenden Auslastung der Pflegeheime ist

eine weitere Anspannung im Segment der Kurzzeitpflegeplätze zu erwarten. Vor dem

Hintergrund der geringen Anzahl solitärer Plätze und des erwarteten Nachfrageanstiegs

sollte die Zahl der solitären Plätze daher sukzessiv erhöht werden.

Zum Vergleich: In den benachbarten Großstädten (Krefeld, Düsseldorf, Mönchenglad-

bach) beträgt der Anteil solitärer Kurzzeitpflegeplätze etwa 0,5 % der Pflegebedürftigen.

Bei dem Ansatz dieser Quote ergibt sich für den Rhein-Kreis Neuss bis 2030 ein Bedarf

an solitären Plätzen in Höhe von rund 100 Plätzen.

6.6 Bedarf Tages- und Nachtpflege

Tagespflege

Im Bereich der Tagespflege stellen im Jahr 2017 13 Einrichtungen 193 Pflegeplätze zur

Verfügung. Drei weitere Einrichtungen befinden sich zurzeit im Bau und erweitern nach

Fertigstellung das bestehende Angebot um 51 auf dann 244 Tagespflegeplätze. Von ei-

nem bedarfsdeckenden Angebot kann derzeit in vielen Kommunen des Rhein-Kreises

Neuss nicht ausgegangen werden. So bestehen vielfach lange Wartelisten - insbesondere

in Kommunen mit einem vergleichsweise geringen Angebot (vgl. Abbildung 6).

Vieles spricht dafür, dass der Bedarf (unabhängig von der Zahl der Pflegebedürftigen)

weiter steigen wird. Diesbezüglich sind u. a. folgende Aspekte anzuführen:

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Pflegebedarfsprognose

65 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

○ Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherungen

○ Ein (in Relation zu den Pflegebedürftigen) sinkendes informelles Pflegepotenzial

○ Stärkere Berufstätigkeit der Frauen

Ferner würde eine Entwicklung gemäß des Szenarios Ambulantisierung tendenziell zu ei-

ner stärkeren Nachfrage führen. Insbesondere dann, wenn sich anstelle der stationären

Unterbringung stärker das Modell seniorengerechtes Wohnen in Kombination mit Ta-

gespflege durchsetzt.

Der Ausbau der Tagespflegeplätze sollte weiter forciert werden. Insbesondere in Kom-

munen mit einer geringen Versorgungsdichte (Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch,

Neuss) sollte die Schaffung von weiteren Plätzen in Erwägung gezogen werden. Zudem

sollte der Rhein-Kreis Neuss die Angebots- und Nachfragesituation auf kommunaler

Ebene in regelmäßigen Abständen evaluieren. Konkret sollte die Auslastung bzw. Bele-

gungssituation sowie bestehende Wartelisten abgefragt werden.

Nachtpflege

Die Nachtpflege spielt derzeit eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2015 wurden in NRW

zum Stichtag 31.12.2015 lediglich 6 Personen im Rahmen der Nachtpflege versorgt. Im

Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher kein entsprechendes Angebot. Eine konkrete Bedarfs-

abschätzung ist für den Rhein-Kreis Neuss vor dem Hintergrund der insgesamt niedrigen

Nachfrage nicht möglich.

Der Rhein-Kreis Neuss sollte trotz der derzeit geringen Nachfrage die weitere Entwick-

lung beobachten. Sofern sich zukünftig Anfragen häufen, könnte ein Modellprojekt

Nachtpflege im Kreis initiiert werden.

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Kommunalprofile

66 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7 Kommunalprofile

Die Kommunalprofile der einzelnen Gemeinden fassen die wichtigsten Daten der Pflege-

bedarfsplanung auf kommunaler Ebene zusammen und ermöglichen somit einen schnel-

len thematischen Überblick. Jedes Kommunalprofil besteht aus zwei Seiten und enthält

Informationen zu:

○ Nachfrage, Stand 2015 (Quelle: IT.NRW)

○ Kaufkraft (Quelle: GfK)

○ Angebotssituation, Stand 2017 (Quelle: Rhein-Kreis Neuss)

○ Kennziffern und Versorgungsquoten (Quelle: IT.NRW, Rhein-Kreis Neuss)

○ Bevölkerungsprognose 2017 bis 2040 (Quelle: ALP)

○ Pflegebedarfsprognose: (Quelle: ALP)

o Insgesamt

o Stationär

o Ambulant

o Pflegegeld

○ Bilanzierung, Pflegeheime (Quelle: ALP)

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Kommunalprofile

67 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.1 Dormagen

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Kommunalprofile

68 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

69 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.2 Grevenbroich

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Kommunalprofile

70 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

71 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.3 Jüchen

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Kommunalprofile

72 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

73 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.4 Kaarst

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Kommunalprofile

74 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

75 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.5 Korschenbroich

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Kommunalprofile

76 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

77 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.6 Meerbusch

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Kommunalprofile

78 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

79 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.7 Neuss

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Kommunalprofile

80 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Kommunalprofile

81 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

7.8 Rommerskirchen

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Kommunalprofile

82 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

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Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften

83 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

8 Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften

Der zukünftige Fachkraftbedarf (examinierte Altenpfleger, Gesundheits-, Kranken,- und

Kinderkrankenpfleger) lässt sich auf der Basis der zukünftig benötigten Plätze in der voll-

stationären Pflege prognostizieren. Die Grundlage dafür sind die Anzahl der Pflegekräfte

zum Status quo sowie die Pflegegrade der Pflegebedürftigen. Für den Bereich der stati-

onären Pflege wurden zudem die Orientierungswerte zur Personalbemessung des Pfle-

gepersonals unter Berücksichtigung des pauschalen Zuschlags von 6,8 %33 herangezo-

gen.

Tabelle 11 – Personalrichtwerte (stationär) im Funktionsbereich Pflege ab 01.01.2017

Pflegegrad Personalschlüssel

Pflegegrad 1 1 : 8,00

Pflegegrad 2 1 : 4,66

Pflegegrad 3 1 : 3,05

Pflegegrad 4 1 : 2,24

Pflegegrad 5 1 : 2,00

Grundsätzlich muss bei der Interpretation der Zahlen berücksichtigt werden, dass ein Teil

der Pflegekräfte altersbedingt aus dem Arbeitsleben ausscheidet. So sind 36 % der Be-

schäftigten in der stationären Pflege und 39 % der Beschäftigten in der ambulanten

Pflege älter als 50 Jahre (vgl. Kap. 3.1 und 3.4). Diese Pflegekräfte müssen zusätzlich zum

dargestellten Bedarf ersetzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Pflegekräfte den

Beruf wechseln und somit ebenfalls ersetzt werden müssen. Eine Reduzierung der zu-

sätzlich benötigten Pflegekräfte (Vollstellen) könnte hingegen erreicht werden, wenn es

gelingt, den Anteil an Vollzeitkräften zu erhöhen.

Bei den folgenden Zahlen zum Personalbedarf handelt es sich jeweils um zusätzliche

Vollstellen. Die Zahl der benötigten Pflegekräfte ist bei einer Teilzeitbeschäftigung ent-

sprechend höher.

Folgt die Entwicklung der Basisvariante müssen beim Ansatz zurzeit gültiger Personal-

schlüssel und Fachkraftquoten bis 2030 etwa 410 Pflegefachkräfte und rund 275 Pflege-

hilfskräfte zusätzlich für den Pflegeberuf (ambulant und stationär) gewonnen werden. In

der langfristigen Perspektive wird sich der Bedarf nochmals erhöhen. So werden bis 2040

ca. 511 Fach- und 342 Hilfskräfte benötigt. Jüngste Entwicklungen zeigen, dass durch die

Einführung des Entlastungsbetrags eine hohe zusätzliche Nachfrage nach Pflegehilfskräf-

ten entstanden ist. In der Tendenz wird daher der Bedarf an Hilfskräften eher höher als

dargestellt ausfallen.

33 Beschluss der Sondersitzung des Grundsatzausschusses nach § 22 des Rahmenvertrages ge-

mäß § 75 SGB XI für Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen

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Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften

84 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Tabelle 12 – Personalbedarf ambulant & stationär - Pflegekräfte

2020 2025 2030 2040

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Basisszenario 177 333 410 511

Ambulantisierung 156 282 331 368

Gesundheit 158 288 339 389

Professionalisierung ambulante Pflege 235 467 579 772

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Basisszenario 113 220 275 342

Ambulantisierung 90 164 186 180

Gesundheit 99 188 226 257

Professionalisierung ambulante Pflege 133 266 334 433

Wie die Prognose des Personalbedarfs differenziert nach Szenarien zeigt, fällt der Bedarf

unterschiedlich hoch aus. Es wird deutlich, dass insbesondere beim Szenario Professio-

nalisierung ein hoher zusätzlicher Personalbedarf erforderlich sein würde. Angesichts der

bereits heute stark angespannten Personalsituation ist zu bezweifeln, dass dieses Szena-

rio unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Fachkraftquote/Personalschlüssel/Do-

kumentationspflichten etc.) umsetzbar ist.

Geringer fällt der Bedarf in den beiden anderen Szenarien aus. Während beim Szenario

Gesundheit die niedrigere Zahl der Pflegebedürftigen auschlaggebend ist, kommt beim

Szenario Ambulantisierung der niedrigere Personalbedarf (an professionellen Pflegekräf-

ten) pro Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege zum Tragen. Diesbezüglich ist an-

zumerken, dass der Pflegeaufwand insgesamt (informell und professionell) bei diesem

Szenario eher höher ausfällt. So existieren bei der stationären Unterbringung deutlich

bessere bzw. effizientere Pflegebedingungen. Beispielsweise ist der zeitliche Aufwand für

die Pflege durch Fahrzeiten sowie nicht optimaler Bedingungen in der Häuslichkeit (Bar-

rieren) höher als in der stationären Pflege. Der geringe Bedarf an professionellen Pflege-

kräften im Szenario Ambulantisierung muss daher durch zusätzliche pflegerische Leistun-

gen von Angehörigen bzw. durch einen insgesamt niedrigeren Standard der Pflege (keine

Betreuung nachts etc.) kompensiert werden.

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Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften

85 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Tabelle 13 – Personalbedarf stationär - Pflegekräfte

2020 2025 2030 2040

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Basisszenario 102 206 264 326

Ambulantisierung 72 132 141 104

Gesundheit 88 175 214 241

Professionalisierung ambulante Pflege 102 206 264 326

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Basisszenario 87 176 225 278

Ambulantisierung 61 112 120 88

Gesundheit 75 149 182 206

Professionalisierung ambulante Pflege 87 176 225 278

Tabelle 14 – Personalbedarf ambulant - Pflegekräfte

2020 2025 2030 2040

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Pflegefach-

kräfte

Basisszenario 75 126 147 185

Ambulantisierung 83 151 190 265

Gesundheit 70 113 126 147

Professionalisierung ambulante Pflege 133 260 315 446

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Pflegehilfs-

kräfte

Basisszenario 26 44 51 64

Ambulantisierung 29 52 66 92

Gesundheit 24 39 44 51

Professionalisierung ambulante Pflege 46 90 110 155

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Projektion der finanziellen Entwicklung

86 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

9 Projektion der finanziellen Entwicklung

Eine Erhöhung der Anzahl der Pflegebedürftigen bedeutet nicht nur die Notwendigkeit,

die Kapazität im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich zu steigern, son-

dern geht auch mit Kostensteigerungen einher.

Die Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen, werden zum Teil durch die Pflege-

versicherung, zu großen Teile aber auch durch private Ausgaben abgedeckt. Sofern die

Pflegebedürftigen und deren Angehörige nicht in der Lage sind, den Teil der Heiment-

gelte, der die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigt, zu tragen, können Hilfen zur

Pflege in Anspruch genommen werden. Hilfen zur Pflege können zudem in Anspruch

genommen werden, wenn Pflegebedürftige nicht pflegeversichert sind sowie wenn die

Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und aus

diesem Grunde keine Leistungen durch die Pflegeversicherung gewährt werden.

Grundsätzlich erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen der

Hilfe zur Pflege. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben aufgrund der geringen Aus-

prägung ihrer Beeinträchtigungen (nur) einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maß-

nahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Darüber hinaus wird noch ein Entlas-

tungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro monatlich gewährt.

Abbildung 32 Bruttoausgaben der Hilfe zur Pflege des örtlichen Trägers differenziert nach Ort

der Leistungserbringung (in 1.000 €)

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017*

In Einrichtungen Außerhalb von Einrichtungen

in 1

.000

Quelle: IT.NRW, Rhein-Kreis Neuss

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Projektion der finanziellen Entwicklung

87 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

9.1 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege - Stationär

Eine Abschätzung der Kosten für den örtlichen Träger im Bereich der Hilfen zur Pflege ist

mit hohen Unsicherheiten behaftet. So können die Auswirkungen, die mit dem Inkraft-

treten des PSG II einhergehen, gegenwärtig nicht exakt beziffert werden. Es ist jedoch

abzusehen, dass die örtlichen Träger im Bereich der stationären Versorgung entlastet

werden. Hintergrund sind die deutlich erhöhten Leistungen nach § 43 SGB XI, die im Jahr

2017 zu Mehrausgaben der Pflegekassen von 1,350 Mrd. Euro führen.34 Dies wirkt sich

direkt auf die individuellen Zuzahlungen der stationär versorgten Personen und damit

auch auf die vom örtlichen Träger zu übernehmenden Kosten aus. Dies belegen aktuelle

Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss aus dem laufenden Jahr 2017. Wie Abbildung 32 zeigt,

wird für das Jahr 2017 ein Rückgang der Kosten für den örtlichen Träger im stationären

Bereich erwartet.

Unabhängig von den Auswirkungen des PSG lässt die Datenlage keine validen Prognosen

für die Entwicklung der Kosten zu. Hierfür wären Daten zu Einkommen und Vermögen

der Pflegebedürftigen aber auch der Angehörigen erforderlich. Beides liegt weder auf

Bundes- noch auf Ebene des Rhein-Kreises Neuss vor. Dementsprechend kann eine Ab-

schätzung nur auf Basis derzeitiger Durchschnittswerte pro Pflegebedürftigem vorge-

nommen werden. Hierfür sind zwei Angaben von Bedeutung:

○ Erstens der Anteil der Leistungsbezieher an den Pflegebedürftigen in stationären

Einrichtungen. Der Anteil der Leistungsempfänger (Hilfe zur Pflege) in der statio-

nären Pflege liegt bei rund 31 %.

○ Zweitens die Höhe der monatlichen/jährlichen Kosten pro Leistungsempfänger

differenziert nach Pflegegrad. Im Mittel der Monate Februar bis Juni 2017 erge-

ben sich folgende Durchschnittswerte pro Pflegebedürftigen im Leistungsbezug

der Hilfe zu Pflege im stationären Bereich:

Tabelle 15 – Leistungsempfänger (stationär) und monatliche Kosten

Pflegegrad

Anzahl Leistungsempfän-

ger - stationär

Monatliche Kosten

Hilfe zur Pflege

PG 01 7 k. / A.

PG 02 258 534,37 €

PG 03 388 677,58 €

PG 04 362 838,11 €

PG 05 206 1.003,52 €

34 Barmer GEK Pflegereport 2016

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Projektion der finanziellen Entwicklung

88 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Für die insgesamt rund 1.220 Personen im Leistungsbezug ergeben sich hochgerechnet

auf das gesamte Jahr 2017 Kosten für die Hilfe zur Pflege im stationären Bereich in Höhe

von 13,3 Mio. Mehr als die Hälfte der Kosten (55 %) entfallen auf Personen der Pflege-

grade 4 und 5.

Da bei der Berechnung der Kosten der Anteil der Leistungsbezieher an den Pflegebe-

dürftigen konstant gehalten wurde und auch eine konstante Kostenintensität je Leis-

tungsempfänger (nach Pflegegraden) angesetzt wurde, entsprechen die prozentualen

Kostensteigerungen in etwa den Steigerungen der vollstationären Pflegebedürftigen. Bis

zum Jahr 2030 werden sich die Kosten nach dem Basisszenario um rund 29 % oder 3,84

Mio. € erhöhen35. Bereits im Jahr 2020 werden die Kosten wieder das Niveau des Jahres

2016 erreicht haben.

Tendenziell werden die Ausgaben jedoch höher sein. Insbesondere zwei Aspekte sind

diesbezüglich anzuführen: Die Personalkosten werden aufgrund des Fachkraftmangels in

der Pflege tendenziell stärker steigen. Zudem ist zu beobachten, dass der Anteil der

Grundsicherungsempfänger im Alter an der Gruppe der 65-Jährigen in den letzten Jahren

kontinuierlich ansteigt. Analog dazu ist zu erwarten, dass auch der Anteil der Leistungs-

empfänger an den Pflegebedürftigen zunehmen wird.

9.2 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege – ambu-

lant

Wie Abbildung 32 zeigt, stellen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrich-

tungen nur einen kleinen Teil der gesamten Kosten des örtlichen Trägers dar. Die Hoch-

rechnung der Kosten des örtlichen Trägers für das Jahr 2017 weist Kosten in Höhe von

rund 1,61 Mio. € aus. Dies entspricht einem Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von

knapp 12 %. Entgegen der Kostenentwicklung im stationären Bereich ist im ambulanten

Bereich der Hilfen zur Pflege keine starken Kostenreduktion für die kommunalen Haus-

halte zu erwarten.36 So erhöhen sich die Ausgaben der örtlichen Träger im Zuge der Leis-

tungsausweitung des PSG II und III für nicht Pflegeversicherte sowie für Personen, bei

denen die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate be-

steht. Gleichzeitig übernimmt die Pflegeversicherung mit Einführung des PSG II und PSG

III Leistungen, die vorher vom örtlichen Träger zu tragen waren, was zu einer Minderung

der Ausgaben führt. Ob die Einführung des PSG II und III in der Summe eher zu einer Be-

oder Entlastung der örtlichen Träger führt, kann derzeit noch nicht abschließend beant-

wortet werden. Diesbezüglich bleibt eine Evaluierung der PSG II und III abzuwarten.

Wird ausschließlich die demographische Entwicklung bei sonst konstanten Bedingungen

zugrunde gelegt ist mit einer Kostensteigerung um 23 % oder 0,37 Mio. € zu rechnen.

35 Preissteigerungen und Einkommensentwicklung wurden nicht berücksichtigt. 36 Vgl. hierzu Barmer GEK Pflegereport 2016

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

89 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

10 Bewertung und Handlungsempfehlungen

Im Folgenden erfolgt eine Bewertung der Szenarien. Dabei werden Aspekte herausge-

stellt, die eine Entwicklung in Richtung des angeführten Szenarios fördern bzw. hemmen.

Szenario Ambulantisierung

Die ambulante Versorgung entspricht in der Regel dem Wunsch der Pflegebedürfti-

gen.

Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze und der Ausweitung des Leistungs-

spektrums der Pflegeversicherung wurde die ambulante Pflege gestärkt. Dies be-

günstigt/ermöglicht eine stärkere ambulante Versorgung als bisher.

Gleichzeitig erfordert eine ambulante Pflege in der Regel weniger ausgebildetes

Pflegepersonal (was jedoch durch Angehörige oder nachbarschaftliche Hilfen kom-

pensiert werden muss). Eine deutliche Ausweitung des Fachpersonals, wie sie nach

dem Basisszenario notwendig wäre, wird nicht ohne Weiteres gelingen. Vor diesem

Hintergrund spricht der Personalmangel eher für eine zunehmende ambulante Ver-

sorgung der Pflegebedürftigen.

Für eine ambulante Versorgung von Demenzkranken, die bereits heute rund Drei-

viertel der stationären Pflegebedürftigen stellen, werden die verbesserten Leistun-

gen der Pflegeversicherung allein nicht ausreichen. Die Versorgung Demenzkranker

ist ambulant nur bedingt leistbar. So ist die Pflege von Demenzkranken zeitintensiv,

da neben der Pflege häufig eine Beaufsichtigung der erkrankten Person erfolgen

muss. Nachtaktivität, aggressives Verhalten gegenüber den pflegenden Angehöri-

gen und eine mangelnde Ausstattung der Wohnung (es gibt keinen gesicherten Be-

reich, in dem sich die erkrankten Personen unbeaufsichtigt bewegen können) kön-

nen die ambulante Pflege zusätzlich erschweren.

Eine Ausweitung des Engagements pflegender Angehöriger ist angesichts der ver-

stärkten Berufstätigkeit der Frauen, der mobileren Gesellschaft und der Entwicklung

der Familien- und Haushaltsstrukturen insbesondere für die sehr zeitintensive Pflege

von Demenzkranken eher nicht zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund ist einer deutlichen Reduzierung des stationären Anteils (Szena-

rio Ambulantisierung) gegenüber den anderen Pflegeformen Grenzen gesetzt bzw. die

Ambulantisierung bedarf des Ausbaus alternativer Infrastrukturen. Dazu zählen vor allem

Angebote für demenziell erkrankte Menschen (bspw. ambulant betreute Wohngemein-

schaft) sowie Angebote der Tages- und Nachtpflege.

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

90 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Szenario Gesundheit

Bisher kann auf Basis der Pflegestatistik kein Trend hin zu geringen Pflegewahr-

scheinlichkeiten abgeleitet werden. Zwar zeigen sich bei den Frauen teils leicht rück-

läufige Pflegeprävalenz, dem stehen jedoch steigende Prävalenzen bei den Männern

gegenüber.

Unabhängig von der Entwicklung der Prävalenzen ist festzuhalten, dass der ver-

stärkte Einsatz von Technik zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegen-

den Menschen sowie eine verbesserte Präventionsarbeit das durchschnittliche Ein-

trittsalter in die Pflegebedürftigkeit erhöhen kann.

Szenario Professionalisierung

Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steht zukünftig eine sinkende Zahl von

Erwerbsfähigen gegenüber. Sofern zukünftig nicht deutlich mehr Personen für den

Pflegeberuf gewonnen werden können, ist eine stärkere Professionalisierung nicht

umsetzbar.

Allerdings wird auch das informelle Pflegepotenzial in Relation zur Zahl der Pflege-

bedürftigen abnehmen. Insbesondere die Versorgung durch eigene Kinder wird zu-

künftig eher eine geringere Rolle einnehmen.

Angesicht des derzeit und voraussichtlich auch zukünftig bestehenden Fachkräfte-

mangels kann eine stärkere Professionalisierung nicht ausschließlich auf eine Aus-

weitung der Pflegefachkräfte hinauslaufen. Vielmehr sind strukturelle Veränderun-

gen erforderlich. Folgende Aspekte können zu einer stärkeren Professionalisierung

der Pflege beitragen:

○ Mehr Flexibilität hinsichtlich der Pflegearrangements,

○ Schaffung von professionellen Strukturen für die Unterstützung von ehren-

amtlichen Helfern und Angehörigen sowie

○ eine stärkere Digitalisierung in der Pflege in Kombination mit dem verstärkten

Einsatz von technischen Hilfsmitteln

Basisszenario

Strukturelle Veränderungen brauchen Zeit. Dies ist wohl das stärkste Argument für

eine Entwicklung gemäß dem Basisszenario. Insbesondere der Ausbau von Alterna-

tiv-Angeboten zur stationären Pflege benötigt Zeit und muss zudem für die Betrei-

ber wirtschaftlich darstellbar sein.

Ein Rückgang der Pflegeprävalenzen ist bisher nicht zu beobachten (siehe oben).

Eine Entwicklung gemäß dem Szenario Gesundheit ist derzeit nicht abzusehen.

Mit dem Basisszenario geht ein hoher zusätzlicher Bedarf an Pflegefachkräften ein-

her. Der Personalengpass kristallisiert sich jedoch zunehmend als limitierender Fak-

tor für die Ausweitung der personalintensiven stationären Pflege heraus.

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

91 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

Die ambulanten Leistungen wurden im Zuge des PSG I bis III ausgeweitet (siehe

oben), was eher für eine Entwicklung in Richtung der ambulanten Pflege spricht.

Fazit

Angesicht der geschilderten Rahmenbedingungen wird erwartet, dass die Entwicklung

sich zukünftig im Bereich des Basisszenarios und des Szenarios Ambulantisierung bewe-

gen wird. Inwieweit es gelingt, die zusätzliche Nachfrage nach Pflegeinfrastrukturen in

ambulante Pflegesettings zu lenken, wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit die

Unterstützungsstrukturen rund um die häusliche Pflege verbessert werden. Insbesondere

ein Ausbau des Angebots für Demenzkranke wird notwendig sein, um zukünftig einen

geringeren Anteil von Personen in stationären Einrichtungen zu versorgen. Darüber hin-

aus sind altengerechte Wohnungsangebote auszubauen, quartiersorientierte Ansätze

und Prozesse zu initiieren sowie Netzwerke und Beratungsangebote für Pflegebedürftige

und pflegende Angehörige zu stärken (siehe folgendes Kapitel.)

Niedrigere Pflegequoten bzw. eine Entwicklung gemäß des Szenarios Gesundheit wird

zumindest kurzfristig nicht erwartet. Insbesondere bei den niedrigen Pflegegraden könn-

ten die Pflegeprävalenzen kurzfristig sogar leicht ansteigen. So hat sich gezeigt, dass die

Antragszahlen im Zuge der Leistungsausweitungen durch das PSG II und III deutlich ge-

stiegen sind. In der Folge kann es (kurzfristig) sogar zu einer Erhöhung der positiven

Begutachtungen bei den niedrigen Pflegegraden kommen.

Eine stärkere Professionalisierung wird sich aufgrund des Personalengpasses eher in

Form von optimierten Strukturen und Abläufen zeigen, als in einer Aufstockung des Per-

sonals.

Im Folgenden werden aus den Analyse- und Befragungsergebnissen abgeleitete Hand-

lungsempfehlungen dargestellt, die helfen sollen, auch zukünftig ein ausreichendes und

qualitativ hochwertiges Pflege- und Betreuungsangebot im Rhein-Kreis Neuss sicherzu-

stellen.

10.1 Handlungsempfehlungen – Pflegeinfrastruktur

○ Aktuell verfügt der Rhein-Kreis Neuss noch über ausreichend vollstationäre

Plätze. Die Bedarfsprognose zeigt jedoch, dass unabhängig vom gewählten Sze-

nario zukünftig eine Kapazitätsausweitung erforderlich sein wird. In welchem Um-

fang dies notwendig wird, hängt davon ab, inwieweit die Unterstützungsstruktu-

ren im ambulanten Bereich (informell und professionell) ausgebaut werden kön-

nen.

○ Bereits heute besteht ein spürbarer Nachfrageüberhang nach ambulanten Pfle-

geeinrichtungen. Die ambulanten Pflegedienstleister sind aufgrund des Personal-

mangels nicht in der Lage ihre Kapazitäten im erforderlichen Umfang aufzusto-

cken. Eine Verbesserung kann nur erreicht werden, wenn die Personalsituation

sich insgesamt entspannt. Entsprechende Maßnahmen zur Personalgewinnung

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

92 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

sollten deshalb konsequent und möglichst kreisübergreifend durchgeführt wer-

den (vgl. Kap. 10.3).

○ Im Rhein-Kreis Neuss besteht ein Defizit an solitären Kurzzeitpflegeplätzen. Bei

den derzeitigen Angeboten handelt es sich fast ausschließlich um eingestreute

Plätze. Vor dem Hintergrund der steigenden Auslastung in den Heimen ist abzu-

sehen, dass ein Großteil der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze zukünftig nicht

mehr zur Verfügung stehen wird. Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist der

Ausbau von solitären Plätzen umzusetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die

Kosten für solitäre Plätze aufgrund der hohen Fluktuation sowie das damit ver-

bundene Risiko temporärer Leerstände tendenziell höher sind.

○ Stationäre Pflegeeinrichtungen sollten sich stärker auf die wachsende Klientel von

demenziell erkrankten Menschen spezialisieren. In diesem Zusammenhang müs-

sen sowohl bauliche und konzeptionelle Anpassungen in den stationären Einrich-

tungen erfolgen, als auch das Personal entsprechend geschult werden.

○ Pflegedienstleister sollten ihr Angebotsspektrum weiter ausbauen. Erfahrungen

zeigen, dass durch die Kombination von ambulanten, teilstationären und statio-

nären Pflegeangeboten wichtige Synergien erzielt werden können. So haben ei-

nige Träger begonnen, komplette Versorgungsketten im ambulanten und pfle-

genahen Bereich aufzubauen. Dazu zählen Leistungen der Pflegeberatung, nied-

rigschwellige Leistungen und Entlastungsleistungen, betreute Wohnungsange-

bote und Tagespflegeeinrichtungen wie auch ambulante Pflegedienste und die

stationären Angebote. Die Koordination, Beratung und Betreuung des einzelnen

Pflegefalls kann in diesem Fall aus einer Hand erfolgen und den kompletten Pfle-

gezeitraum abdecken.

○ Zu einer ganzheitlichen Versorgung zählt auch die Abstimmung der Planung mit

weiteren Akteuren. Dazu zählen u.a. die Hausärzte, Reha-Maßnahmen, Hospiz-

und Palliativversorgung oder die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Im

besten Fall koordiniert und berät ein Fallmanager den Pflegebedürftigen und die

pflegenden Angehörigen. Zu prüfen ist, auf welcher Ebene das Fallmanagement

angesiedelt werden sollte. Denkbar ist, dass der Kreis (im Zuge der „Modellkom-

mune Pflege“) sich an dieser Stelle stärker einbringt oder aber die Träger (im

Sinne ganzheitlicher Pflegedienstleister) diese Aufgabe übernehmen.

○ Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl demenziell veränderter Menschen

müssen Alternativen auch in der ambulanten Versorgung geschaffen werden. Von

zentraler Bedeutung sind alternative Wohnformen wie beispielsweise ambulante

Pflegegemeinschaften für Demenzkranke. Diesbezüglich sind auch die Kommu-

nen gefordert. Entsprechende Vorhaben sollten unterstützt werden. So könnten

beispielsweise geeignete Bauflächen vorgehalten und Investoren und Träger be-

raten werden.

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

93 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

○ Generell ist es förderlich, wenn der Bestand an barrierearmen/barrierefreien Woh-

nungen sukzessive ausgebaut wird. Gleiches gilt für das Wohnumfeld. So ermög-

licht ein altengerechtes Wohnumfeld einen längeren Verbleib in der eigenen

Häuslichkeit.

10.2 Handlungsempfehlungen - Quartiersansätze

○ Ein ganzheitliches Quartiersmanagement ist ein zentraler Baustein, um dem

Wunsch nach möglichst langer Selbstständigkeit im Alter gerecht zu werden.

Hierfür braucht es kleinräumlich integrierte Handlungsansätze zur Stärkung des

lokalen Pflegepotenzials. In einem ersten Schritt ist zu identifizieren, welche Ak-

teure in die Quartiersarbeit eingebunden bzw. an welchen Stellen zusätzliche An-

gebote „angedockt“ werden können. Zudem ist eine verstärkte Öffnung von Pfle-

geheimen im Quartier durch erweiterte Pflegeangebote im Bereich der Kurzzeit-

und Tagespflege sowie der ambulanten Pflege in Kombination mit niederschwel-

ligen Beratungsformaten wünschenswert.

○ Zur Aktivierung und Unterstützung von Netzwerken und Angeboten im Quartier

könnte ein kompetenter Ansprechpartner in den einzelnen Gemeinden/Quartie-

ren fungieren (Loste/Kümmerer). Hierbei ist zu prüfen, in welchem Umfang pro-

fessionelle und/oder ehrenamtliche Helfer eingesetzt werden können. Ein „Pfle-

gelotse“ könnte folgende Aufgaben wahrnehmen:

o Netzwerkarbeit - Potenziale identifizieren und Schlüsselpersonen entde-

cken

o Beratungs- und Informationsangebote bündeln

o Zusammenarbeit mit Dolmetschern und Mitarbeitern mit Migrationser-

fahrung

o Koordinierung Ehrenamtlicher Helfer

o Öffentlichkeitsarbeit

o Bedürfnisse erfragen

o Anlässe für Teilhabe und nachbarschaftliche Begegnung schaffen

Orientierung für den Aufbau und den Betrieb entsprechender Einrichtungen bie-

tet beispielsweise das Lotsenpunktprojekt in Neuss mit derzeit 4 Stationen.

○ Die Initiierung des Quartiersmanagements ist im Kern eine kommunale Aufgabe.

Der Kommune kommt eine entscheidende Rolle als Initiatorin und Moderatorin

von Erfolg versprechenden Ansätzen zu. Um ihre Rolle effektiv ausfüllen zu kön-

nen, brauchen die Kommunen ein Mindestmaß an Personalressourcen mit aus-

gewiesenen koordinierenden und planerischen Aufgabenschwerpunkten. In eini-

gen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss ist dies bislang nicht ausreichend um-

gesetzt worden bzw. den Kommunen fehlen die notwendigen finanziellen Mittel.

Vor dem Hintergrund der möglichen Kosteneinsparungen, die durch gute Quar-

tiersarbeit erzielt werden können, sollte eine Ausweitung des Engagements noch-

mals geprüft werden.

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

94 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

10.3 Personalentwicklung

○ Um eine angemessene Pflege zu gewährleisten, ist eine ausgewogene Personal-

struktur nötig, die sich aus Hilfskräften, Pflegefachkräften und spezialisierten Pfle-

gekräften zusammensetzt. Eine große Herausforderung ist die Gewinnung von

qualifiziertem Pflegepersonal. Die Arbeit in der Pflege muss attraktiver werden,

um auch junge Menschen für dieses Berufsfeld zu erreichen. Neben einer ange-

messenen Bezahlung sind auch die Arbeitsbedingungen ein wichtiger Faktor.

○ Ein Ansatz die Personalsituation zu verbessern, besteht darin, die große Zahl der

Teilzeitkräfte der Pflegekräfte zu motivieren die Arbeitszeit auszuweiten. Eine

mögliche Maßnahme in diesem Bereich ist die Erarbeitung von Konzepten zur

Ausweitung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Form von flexiblen Ar-

beitszeiten.

○ Gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss könnte zudem eine Strategie entwickelt

werden, die das Image des Pflegeberufes verbessert, indem die positiven Aspekte

des Pflegeberufs herausgearbeitet werden.

○ Neben einem gezielten Anwerben von inländischen Pflegekräften sollte zudem

versucht werden Personen mit Migrationshintergrund für den Pflegeberuf zu ge-

winnen. In diesem Zuge sind die bestehenden Ansätze („bunte Pflege“) zu evalu-

ieren und ggf. anzupassen.

10.4 Beratung und Netzwerk

○ Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist ein wichtiger Bestandteil

einer funktionierenden Pflegeinfrastruktur, da Fehlzuweisungen vermieden und

das Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden kann. Wichtig

ist, dass die Beratung bei den Menschen vor Ort erfolgt und in einem Fallma-

nagement auf individuelle Bedürfnisse eingegangen wird. Hierbei ist es erforder-

lich die Gesamtsituation zu bewerten. Hierzu sind:

o die individuellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen,

o die Wohnsituation (Wohnung und Wohnumfeld) sowie

o die Fähigkeiten und Potenziale der Angehörigen und des nachbarschaft-

lichen Umfelds

zu bewerten.

○ Grundsätzlich sollte die Beratung von pflegenden Angehörigen stärker in den Fo-

kus genommen werden. Häufig werden bestehende Angebote erst dann ange-

nommen, wenn die Pflegenden „nicht mehr können“. Ziel sollte es sein, in einem

frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit die Gesamtsituation zu analysieren und

darauf abgestimmte Hilfen anzubieten bzw. Hilfen zu koordinieren. Hausbesuche

stellen in diesem Zusammenhang ein wichtiges Beratungsformat dar.

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Bewertung und Handlungsempfehlungen

95 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss

○ Die informellen Leistungen der Angehörigen sollten durch professionelle Netz-

werke und Angebote gestützt werden. Ein Ansatz könnte beispielsweise die För-

derung von Selbsthilfenetzwerken sein.

10.5 Ehrenamt

○ Ehrenamtliches Engagement kann die professionelle Pflege entlasten bzw. auf-

werten und als ein wichtiges Bindeglied in den Gemeinden wirken. Viele Ehren-

amtliche sind 65 Jahre und älter. Um eine dauerhafte Struktur von Ehrenamtlichen

zu erhalten, müssen auch jüngere Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden.

In diesem Zusammenhang braucht es eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und ein

Marketing, dass das Ehrenamt für verschiedene Zielgruppen attraktiv macht. Teil

einer solchen Öffentlichkeitsarbeit sollte auch die Anerkennung des ehrenamtli-

chen Engagements sein. Ein Beispiel hierfür ist die Ehrenamtskarte der Stadt

Neuss.

○ Wichtig ist auch eine ausreichende Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Regelmä-

ßige Schulungen von Ehrenamtlichen tragen nicht nur zu einer höheren Qualität

der ehrenamtlichen Arbeit bei, sondern erleichtern Interessierten auch den Zu-

gang zu einem Ehrenamt. Eine umfassende Schulung vor Antritt des Ehrenamts

wird beispielsweise von der Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.

durchgeführt.

10.6 Monitoring

○ Für eine nachhaltige Entwicklung der Pflegeinfrastruktur ist ein kontinuierliches

Monitoring der Bedarfe und der verfügbaren Ressourcen notwendig. Auf kom-

munaler Ebene sollten wie bisher Angebots-/und Nachfrageüberhänge im Be-

reich der stationären Pflege ermittelt werden, um eine bedarfsgerechte Planung

zu ermöglichen. Zudem ist die Entwicklung im Bereich der Tages- und Kurzzeit-

pflege zu beobachten, um auch hier Angebotsengpässe bzw. Überkapazitäten zu

vermeiden.

○ Zu einem umfassenden Monitoring gehört auch die statistische Erfassung von

Verflechtungen mit den umliegenden Gemeinden. Aufbauend auf den vorliegen-

den Ergebnissen sollte zukünftig erfasst werden, wo und in welchem Umfang

Pflegebedürftige außerhalb des Rhein-Kreises Neuss untergebracht werden und

wie sich eine Versorgung von Zugezogenen von außerhalb des Kreises auf die

Pflegeinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss auswirkt.

○ Um die Transparenz für alle Akteure und hierunter insbesondere für die Pflege-

bedürftigen und pflegenden Angehörigen zu erhöhen, sollte eine Anbieterdaten-

bank aufgestellt werden. Ziel sollte sein, die Angebote und Leistungen der Pfle-

gedienstleister differenziert nach den einzelnen Kommunen darzustellen. Die Da-

tenbank sollte öffentlich zugänglich sein und beispielsweise freie Kapazitäten im

Bereich der Kurzzeitpflege aufzeigen.

Page 97: Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2017...Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-sen

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