plan zeigen plan verstehen - stadt wien...plan zeigen plan verstehen flächenwidmungs- und...
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1Es könnte sein ...
... dass Sie eines Tages ein Schreibender Stadtplanung Wien in ihrem Post-kasten finden, in dem die „öffentlicheAuflage“ eines Flächenwidmungs- undBebauungsplanes angekündigt wird.
Verwunderung, Verunsicherung,möglicherweise auch Verärgerung. „Wasist das? Was wird da schon wieder geplant? Es ist doch eh so schön bei uns!Mitreden? Stellung nehmen? Wozu?Erstens machen die da oben eh, was siewollen, und außerdem versteh´ ich garnicht, worum es hier geht.“
I rrtum: Häuser und Straßen werdennicht deshalb gebaut, weil „die da oben“gerade wieder Lust haben, ein paar BewohnerInnen zu schikanieren. Stadtplanung will nicht Probleme verursachen, sondern helfen, Entwicklungenzu lenken und zu regulieren. Sie will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Stadt für möglichst viele BewohnerInnen „funktioniert“.
Was ist also zu tun?
Den Plan ansehen – Verstehen worumes geht – Stellung nehmen ... denn indiesem „Flächenwidmungs- und Bebauungs-plan“ werden möglicherweise die Weichen für Entwicklungen gestellt, die Sie ganz unmittelbar betreffen.
Wenn der Plan einmal beschlossen istund auf dem Nachbargrundstück dieBaukräne stehen, dann ist es zu spät.Bedenken gegen das, was in dernäheren Umgebung gebaut werden darf,können Sie während der öffentlichenAuflage vorbringen.
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Öffentliche Auflage: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Wien, im Mai 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,Die Magistratsabteilung 21– Stadtteilplanung und Flächennutzung arbeitet in Ihrer Umgebung derzeit an einem
neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Gebiet liegt zwischen Argentinierstraße, Goldeggasse,
Mommsengasse und Weyringergasse im 4. Bezirk, Kat.G. Wieden. Uns ist eine transparente Vorgangsweise ein
wichtiges Anliegen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, sich ausführlich über die geplanten Änderungen zu
informieren. Das ist sowohl im Internet, als auch telefonisch oder direkt bei uns in der MA 21 möglich. Alle
Kontaktinformationen finden Sie weiter unten.
weitere Information erhalten Sie hier:
www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/15. 5. 2014 – 26. 6. 2014
(01) 4000 8840Mo, Mi & Fr: 8.00 –12.30 Di & Do: 8.00 –17.30
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf 6778E
Öffentliche Auflage:
bis
26.Juni2014
von
15.Mai2014
InternetTelefon
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Amtliche Mitteilung
Planeinsichtmit fachlicher Betreuung in der MA 21Planungsauskunft1, Rathausstraße 14–16 Mo, Mi & Fr: 8.00 –12.30Di & Do: 8.00 –17.30
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Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf 6778E
Argentinierstraße, Goldeggasse, Mommsengasse und Weyringergasse
im 4. Bezirk, Kat.G. Wieden
Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 21, Stadtteilplanung und Flächennutzung,
Planungsauskunft
1010 Wien, Rathausstraße 14–16, 1. Stock, Zimmer 116, Tel.: +43 1 4000 8840
sagen?
Stellungnahme zu schicken. Stellungnahmen können während der
4 bis 26. Juni 2014 schriftlich an uns geschickt werden – per Brief oder über
t/stadtentwicklung/flaechenwidmung. Damit wir Ihre Stellungnahme
r dieses Flächenwidmungs- und Bebauungsplans an: 6778E.
, werden alle eingelangten Stellungnahmen geprüft. Dann wird dem
Gemeinderat darüber berichtet – dieser entscheidet über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtwirksam.
Vielen Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüße,
Ihre Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächennutzung
Amtliche Mitteilung
MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung
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Öffentliche Auflage: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Wien, im Jänner 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,Die Magistratsabteilung 21– Stadtteilplanung und Flächennutzung arbeitet in Ihrer Umgebung derzeit an
einem neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Das Gebiet liegt zwischen Josef-Redl-Gasse (Bezirksgrenze zum 18. Bezirk), Schaukalgasse, Klampfelberggasse
und Kreuzwiesengasse im 17. Bezirk, Kat. G. Dornbach und Kat. G. Neuwaldegg und im 18. Bezirk, Kat. G.
Pötzleinsdorf. Uns ist eine transparente Vorgangsweise ein wichtiges Anliegen. Sie haben deshalb die
Möglichkeit, sich ausführlich über die geplanten Änderungen zu informieren. Das ist sowohl im Internet, als
auch telefonisch oder direkt bei uns in der MA 21 möglich. Alle Kontaktinformationen finden Sie weiter unten.
weitere Information erhalten Sie hier:
www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/
(01) 4000 8840Mo, Mi & Fr: 8.00 –12.30 Di & Do: 8.00 –17.30
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf 8014
Öffentliche Auflage:
bis
25.Februar
2016
von
14.Jänner
2016
InternetTelefon
'
Amtliche Mitteilung
Planeinsichtin der MA 21Servicestelle Stadtentwicklung1., Rathausstraße 14 –16 (1. Stock, Zi. 116,Tel. 4000 /8840)Mo, Mi & Fr: 8.00 –12.30Di & Do: 8.00 –17.30
in derBezirksvorstehung 17Elterleinplatz 14am 11. Februar 2016und 18. Februar 201615.00 –17.30 UhrBetreuung durch die MA 21
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf 8014
Josef-Redl-Gasse (Bezirksgrenze zum 18. Bezirk), Schaukalgasse,
Klampfelberggasse und Kreuzwiesengasse im 17. Bezirk, Kat. G. Dornbach
und Kat. G. Neuwaldegg und im 18. Bezirk, Kat. G. Pötzleinsdorf
Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 21, Stadtteilplanung und Flächennutzung,
Servicestelle Stadtentwicklung
1010 Wien, Rathausstraße 14–16, 1. Stock, Zimmer 116, Tel.: +43 1 4000 8840
Sie wollen uns auch Ihre Meinung sagen?
Dann haben Sie die Möglichkeit uns eine Stellungnahme zu schicken. Stellungnahmen können während der
öffentlichen Auflage von 14. Jänner 2016 bis 25. Februar 2016 schriftlich an uns geschickt werden – per Brief
oder über das Online-Formular unter www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung. Damit wir Ihre
Stellungnahme richtig zuordnen können, geben Sie bitte die Nummer dieses Flächenwidmungs- und
Bebauungsplans an: 8014.
Sobald die öffentliche Auflage zu Ende ist, werden alle eingelangten Stellungnahmen geprüft. Dann wird dem
Gemeinderat darüber berichtet – dieser entscheidet über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam.
Vielen Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüße,
Ihre Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächennutzung
Amtliche Mitteilung
MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung
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2Pläne lesen ist nicht schwer ...
... wenn man weiß, wie es geht.
W ir geben es ja offen zu: Diese Plänesind nicht leicht zu lesen. Sie sind in derSprache und mit den Zeichen von Experten abgefasst. Das ist jedoch keine Willkür oder Schikane, um „die da unten dumm sterben zu lassen“.
Expertensprachen dienen dazu, dieDinge, um die es geht, ganz eindeutig zuformulieren – in diesem Fall die Regeln,nach denen gebaut werden darf, aberauch die Pflichten, die damit verbundensind: wie z. B. das Recht zu bauen undauch die damit verbundene Verpflichtung, die nowendigen Autoabstellplätzezu schaffen.
Nach welchen Regeln dies alles abläuft, ist in der Bauordnung für Wienfestgelegt. Aber auch andere Gesetzesind zu beachten, wie das Kleingarten-gesetz, das Naturschutzgesetz, dasGaragengesetz, das Baumschutzgesetzetc.
Damit Sie sich in diesem Dickichtbesser zurechtfinden können, gibt esdiese Broschüre, eine Ausstellung inder Servicestelle Stadtentwicklungund die Möglichkeit über das Internet umfassendere Informationen abzurufen.
Und wenn alle Stricke reißen ... dannstehen Ihnen Ihre BeraterInnen in der MA 21 und in der Servicestelle Stadtentwicklung für ein Gespräch zur Verfügung. Sie können Ihnen Ihre ganz speziellen Fragen kompetent beantworten.
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3Planung auf vielen Ebene
Der Plan, den Sie sich ansehen, ist nurein winziges Teilstück in einem Puzzlevon Flächenwidmungs- und Bebauungs-plänen, das die ganze Stadt bedeckt. AlsErgänzung, damit der Überblick nichtverloren geht und das Nebeneinandervon vielen Einzelinteressen auf begrenztem Raum möglich wird, gibt es:
l den Stadtentwicklungsplan für Wien, in dem Entwicklungsachsen und Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind,
l die Leitlinien für die Bezirksent- wicklung auf Bezirksebene,
l das Wiener Verkehrskonzept,
l die Gründeklaration und
l den Strategieplan Wien.
M it diesen Planungen wird die länger-fristige Entwicklung der Stadt gesteuert,sie sind jedoch für den Einzelnen nichtverbindlich.
Bei den „Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen“ wird es jedoch ganz konkret. Hier werden zulässige Nutzungenund Bebauungsmöglichkeiten für IhrGrundstück, für die Nachbarliegenschaftenund für Ihr Grätzl verbindlich festgelegt ... für GrundeigentümerInnen, MieterInnen, BauwerberInnen und für die Behörde.
D ie folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, besser zu verstehen, wie so ein Planentsteht, wie er zu lesen ist, wo Sie Einfluss nehmen und wo Sie sich informierenkönnen, wenn Sie den einen oder anderen Punkt ganz genau erklärt haben wollen.
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4Kein Willkürakt
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D ie Regeln, nach denen ein neuerFlächenwidmungs- und Bebauungsplanerstellt wird oder – was der Regelfall ist –ein bestehender Plan überarbeitet wird,sind in der Bauordnung für Wien ganzklar festgelegt.
Zunächst muss durch eine sogenannte„Grundlagenforschung“ genau festge-stellt werden, wie das Gebiet zur Zeitbebaut ist und welche Probleme zulösen sind. Es müssen viele Interessenunter einen Hut gebracht werden, Zielefür die künftige Entwicklung formuliertund begründet werden, bestehendePlanungen, wie z. B. Straßen und U-Bahnlinien, beachtet werden.
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs-und Bebauungsplanes wird dann dem Fachbeirat für Stadtplanung, einemhochkarätigen Gremium von unabhängigen Fachleuten, zur Begutachtung vorgelegt. Interessensvertretungen und dieBezirksvertretung werden zur Stellung-nahme eingeladen, und auch Sie könnenwährend der „öffentlichen Auflage“den Plan und die wesentlichsten Grund-lagen einsehen und dazu schriftlichStellung nehmen.
Nach dem Beschluss im Gemeinderat gilt dann der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als sogenanntes „Plandokument“ so lange, bis dieses Gremium einen neuen Plan beschließt.
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5Nicht nur Wohnungen
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„F lächenwidmungs- und Bebauungs-plan“ klingt etwas kompliziert, aber inWahrheit ist es ganz einfach: Es sindzwei verschiedende Pläne, die in einemPlan gemeinsam dargestellt sind:
Der Flächenwidmungsplan enthält,vereinfacht gesagt, verbindliche Fest-legungen dazu, wie die einzelnen Grund-stücke in Zukunft genutzt werden dür-fen: für Bauzwecke, als Grünland, alsVerkehrsfläche etc.
Der Bebauungsplan legt die Regelnfest, wie gebaut werden darf – wie hoch,in welcher Weise und in welchem Ab-stand zu anderen Gebäuden.
Auch wenn dies auf den ersten Blickso aussehen mag: Damit wird nicht nurder Wohnbau geregelt, denn für dasLeben in der Stadt wird mehr gebrauchtals nur ein Dach über´n Kopf:
E inkauf, Arbeit, Freizeit, Ausbildung –das alles braucht seinen Platz. Nebenden Flächen für Wohnungen müssendaher auch Flächen fürergänzende Nutzungen bereitgeselltwerden: Schulen, Kindergärten, Betriebe, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen, Arztpraxen, Grünflächen, Kirchen, Flächen für den öffentlichen Verkehr und für Straßen etc., oder auch einfach Orte der Begegnung, der sozialen Kommunikation.
Im Folgenden werden die allerwichtigsten Zeichen und Bezeichnungen, die in diesen Plänen verwendet werden, erklärt.
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6Zeichensprache
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Im Grunde genommen ist die Zeichen-sprache eines „Flächenwidmungs- undBebauungsplanes“ nicht so schwer zu erlernen. Ein Unterschied fällt sofort auf:Ein Teil des Planes besteht aus rotenZeichen, der Rest ist schwarz dargestellt.
W ichtig sind die roten Zeichen. Dassind die Abkürzungen für die Bebauungs-bestimmungen und für die Flächen-widmung. Alles andere beschreibt, wieein Stadtplan, die bestehende Situation:Gebäude, Straßen etc.
Bei den roten Zeichen gibt es vierganz einfache Unterscheidungen.
l Großbuchstaben, wie z. B. W oder GB, geben im Allgemeinen die Flächenwidmung an. Mit der Flächenwidmung wird festgelegt, wie Grund und Boden künftig genutzt werden kann.
l Römische Ziffern, wie z. B. III, bestimmen die Bauklasse und geben damit die zulässige Gebäude höhe an.
l Kleinbuchstaben, wie z. B. g, geben Auskunft über die Bauweise.
l Linien, wie z. B. ------, sind Grenzen zwischen Gebieten mit verschiedene Widmungen oder mit unterschiedlich Bebauungsbestimmungen.
Alle anderen Zeichen sind zusätzlicheFestlegungen. Die wichtigsten davonwerden auf Seite 11 erklärt. !?
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7ZeichenspracheFlächenwidmung
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Der Flächenwidmungsplan skizziertin groben Zügen, nach welchen Grund-sätzen der Ausbau der Stadt geordnetwerden soll. Bestehende und bewilligteGebäude sind durch neue Flächen-widmungen erst dann betroffen, wennwesentliche Änderungen am Bestandvorgenommen werden sollen. Die Bau-ordung für Wien sieht vier Widmungs-arten vor, nämlich Grünland, Bauland,Verkehrsbänder und Sondergebiete.
GrünlandL Ländliche Gebiete. Das sindFlächen, die für land- und forstwirt-schaftliche Nutzung bestimmt sind. Inländlichen Gebieten dürfen nur Gebäudeoder Anlagen errichtet werden, die land-wirtschaftlichen, forstwirtschaftlichenoder berufsgärtnerischen Zweckendienen, wie z. B. landwirtschaftlicheBetriebsgebäude, Glashäuser, Wohn-häuser von Landwirten etc.
E Erholungsgebiete sind Bereiche, die für Anlagen bestimmt sind, die der Erholung der Bevölkerung dienen, wie z. B.
Ekl Kleingartengebiete
Eklw Kleingartengebiete für ganz- jähriges Wohnen
Epk Parkanlagen
Esp Sport- und Spielplätze
F Friedhöfe
Es dürfen nur jene Bauten errichtetwerden, die für die Erhaltung oder Benutzung dieser Anlagen erforderlichsind.
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8ZeichenspracheFlächenwidmung
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Sww Der Wald- und Wiesengürtelist für die Erholung der Stadt-bevölkerung bestimmt. Hier sindnur jene Bauten zulässig, die derErholung der Allgemeinheitdienen, wie z. B. Ausflugsgast-höfe. Die land- und forstwirt-schaftliche Nutzung ist erlaubt.
SwwL Der Wald- und Wiesengürtelist ausschließlich der landwirt-schaftlichen Nutzung vorbe-halten. Hier sind nur landwirt-schaftliche Nutzbauten zulässig,die keine Wohnräume enthalten.
Spk Parkschutzgebiete sindFlächen, die für Gartenanlagenbestimmt sind.
BaulandW Wohngebiete sind Gebiete, indenen nur Wohngebäude und Bautenzulässig sind, die religiösen, kulturellen,sozialen oder öffentlichen Zweckendienen. Betriebe kleineren Umfanges innerhalb von Wohngebäuden sinderlaubt, wenn sichergestellt ist dass dieWohnbevölkerung nicht durch Emissionen belästigt wird.
WGV Teile des Wohngebietes könnenals Wohngebiet-Geschäftsviertelausgewiesen werden. Hier mussdas Erdgeschoß der Gebäudedurch Geschäfte, Gewerbe-betriebe etc. genutzt werden, dieim Wohngebiet zulässig sind. DerFußboden von Wohnungen mussmindestens 3,5m über dem anschließenden Gelände liegen.
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Grünland – Schutzgebiete
9ZeichenspracheFlächenwidmung
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BaulandGS Gartensiedlungsgebiete, hierdürfen nur kleinere Wohngebäude, Sommer-häuser, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gaststätten und Gemeinschaftsanlagen errichtet werden.
GB Gemischte Baugebiete sindGebiete, in denen eine Mischung vonWohnungen und solchen Betriebenangestrebt wird, die keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaftverursachen. Teile des Gemischten Baugebietes können als:
GBGV Gemischtes Baugebiet - Geschäftsviertel
oder alsGBBG Gemischtes Baugebiet- Betriebsbaugebiet
festgesetzt werden.IG Industriegebiete, hier dürfennur Gebäude oder Anlagen für Betriebs-oder Geschäftszwecke aller Art mit Ausnahmen von Beherbergungsbetrieben errichtet werden.
Str Strukturen sind als Alter-nativen zur Festsetzung von Bauklassenund Bauweisen zu sehen, z. B. für Verkehrsknotenpunkte, Schulzentren u. ä.
Verkehrsbänder & SondergebieteVB Verkehrsbänder sind Straßen-züge oder Verkehrswege von über-geordneter Bedeutung, wie z. B. Auto-bahnen, Eisenbahnlinien und Bahnhöfe.
SO Sondergebiete sind Ausstellungs-flächen, Flächen für Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen, Wasserbehälter etc. In Sondergebieten dürfen nur jene Gebäude errichtet werden, für die das Sondergebiet bestimmt ist.
10ZeichenspracheBebauungsplan
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In den Bebauungsplänen wird festge-legt, ob bzw. in welcher Weise die vonden Flächenwidmungsplänen erfasstenGrundflächen in Zukunft bebaut werdendürfen.
Bestehende und bewilligte Bautensind durch neue Bebauungsbestimmungen erst dann betroffen, wenn wesentliche Änderungen am Bestand vorgenommen werden sollen. Nach §5 der Bauordnung für Wien müssen Bebauungspläne neben der Darstellung der Flächenwidmung folgende Inhalte aufweisen:
lFluchtlinien
lBauklassen
lBauweisen
lHöhenlage und Querschnitt von Verkehrsflächen
E ine Fluchtlinie bildet die Grenzezwischen Gebieten mit verschiedenenFlächenwidmungen oder Bebauungs-bestimmungen. Die wichtigsten Flucht-linien sind:
lBaulinien
lBaufluchtlinien
lStraßenfluchtlinien
Die Bauklassen geben den Rahmenvor, in dem sich die zulässige Gebäude-höhe im Wohngebiet und im gemischtenBaugebiet bewegen darf. Die Gebäude-höhe wird zwischen der Schnittlinie derAußenwand mit der Dachoberfläche unddem angrenzenden Gelände gemessesen.
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11ZeichenspracheBebauungsplan
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Die Bauweisen regeln in Zusammenhang mit den Fluchtlinien, wie die Gebäude auf den Grundstücken angeordnet werden müssen. Im Bebauungsplan können u. a. folgende Bauweisen festgesetzt werden:
o offene Bauweise
gk gekuppelte Bauweise
g geschlossene Bauweise
Darüber hinaus können nach §5, Absatz 4 der Bauordung für Wien zusätzliche Bebauungsbestimmungen festgelegt werden. Die häufigsten sind:
100 m2 oder20% Beschränkung der bebaubaren Fläche eines Bauplatzes
14 m Beschränkung der Gebäude- höhe
Ekz Einkaufszentren dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen errichtet werden.
ÖZ Grundflächen für öffentliche Zwecke; hier ist eine Enteignung möglich
G Gärtnerisch zu gestaltende Grundstücksflächen
BB Besondere Bestimmungen sind im Allgemeinen Festlegungen, die im Textteil des Bebauungsplanes genau erklärt sind.
Erhaltungswürdige Gebiete könnenzu Schutzzonen erklärt werden.
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12Rechte...
Durch den Bebauungsplan – nichtdurch den Flächenwidmungsplan – erlangen die Grundbesitzer das Recht, ihr Grundstück entsprechend den festgesetzten Bebauungsbestimmungen zu bebauen.
Im Einzelnen gibt die Baulinie dasRecht, an ihr Fenster und vor ihr Anschlüsse an die in den Verkehrsflächen liegenden Straßenkanäle und öffentlichen Versorgungs-leitungen herzustellen. Es dürfen Ein- und Ausgänge und im Allgemeinen auch Ein- und Ausfahrten angeordnet werden.
Wesentlich sind darüber hinaus diesogenannten „subjektiv- öffentlichenNachbarrechte“. Das heißt, dass Siedann, wenn auf dem Nachbargrundstückein Neu- oder Umbau ansteht, ein Rechtdarauf haben, dass die im Bebauungs-plan oder in der Bauordung festgesetzten Bestimmungen eingehalten werden. Dies sind im Wesentlichen:
lDie Abstände eines Gebäudes zu den Nachbargrundgrenzen
lDie Gebäudehöhe
lDie flächenmäßige Ausnützbarkeit
lDie Bestimmungen hinsichtlich der Fluchtlinien
lBestimmungen, die dem Schutz vor Immissionen dienen
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13und Pflichten
Es gibt aber, wie immer im Leben,nicht nur Rechte, es gibt auch Pflichten.So ist das auch beim Bebauungsplan.Die wichtigsten mit dem Bebauungsplanverbundenen Verpflichtungen im Baufallsind:
lFlächen für die Herstellung neuer Verkehrsflächen abtreten;
leinen Beitrag zu den Baukosten von Verkehrsflächen leisten, sowie die Gehsteigherstellung;
lAnschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung und das Kanalnetz herstellen (dafür sind Anschlussgebühren zu entrichten);
ldie öffentliche Müllabfuhr muss in Anspruch genommen werden;
lbei Neu- und Zubauten besteht eine Stellplatzverpflichtung, das heißt z. B., dass für jede Wohnung ein Stellplatz geschaffen werden muss. Allenfalls ergibt sich auch eine Stellplatzverpflichtung bei Änderung von Raumwidmungen.
In manchen Fällen müssen im In-teresse der Allgemeinheit die im Bebauungsplan festgesetzten Bestimmungenin letzter Konsequenz mit Hilfe derEnteignung durchgesetzt werden. Dies ist möglich:
lbei der Herstellung von Verkehrs- flächen und von öffentlichen Versorgungsleitungen, im Allgemeinen Kanäle und Wasserleitungen,
lzur Verwirklichung von Bauvorhaben auf Grundflächen für öffentliche Zwecke, wie z. B. für Schulbauten,
lzu Erhaltung oder Herstellung der allgemeinen Zugänglichkeit des Wald- und Wiesengürtels
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14Sie sollten mitreden
Sie sollten mitreden, denn es gehtum Ihre Interessen. Der Grund dafürist ganz einfach:
Jede(r) GrundeigentümerIn hat dasRecht, die Bestimmungen des Flächen-widmungs- und Bebauungsplanes bei(ihrem) seinem Bauvorhaben vollauszunutzen. Das bedeutet, dassBedenken gegen das, was in der näherenUmgebung gebaut werden darf, dannvorgebracht werden müssen, wenn derEntwurf des Flächenwidmungs- undBebauungsplanes öffentlich aufgelegtwird.
Dieser Plan kann – auch aufgrundIhrer Stellungnahme – noch geändertwerden, bevor er durch einen Beschlussim Gemeinderat rechtskräftig wird. Unddieses Recht steht jedermann zu, alsoauch MieterInnen – nicht nur den Grund-eigentümerInnen.
Wenn die Baukräne auffahren, ist eszu spät, denn bei der Bauverhandlungkönnen nur mehr die EigentümerInnender benachbarten Liegenschaften, nichtaber MieterInnen mitreden.
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15Wie geht es weiter?
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Sie können zunächst umBekanntgabe der Bebauungsbe-stimmungen ansuchen. Die Behörde, in diesem Fall die MA 64, stellt auf IhrenAntrag hin einen Bescheid aus, in demgenau festgehalten ist, wie Sie ihrGrundstück bebauen dürfen. DieserBescheid konkretisiert die im Bebau-ungsplan festgesetzten Bestimmungenfür Ihre Liegenschaft und gilt 18 Monate.
Wenn Sie nun tatsächlich bauenwollen, sind folgende Schritte notwendig:
Eine Baubewilligung brauchenSie für alle Neu-, Zu- und Umbauten.Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stelltIhnen die MA 37 einen Baubewilligungs-bescheid aus und Sie dürfen mit IhremBau beginnen.
Für geringfügige Baumaßnahmen genügt eine Bauanzeige, das heißt, dasskeine Bewilligung der Behörde notwendig ist. Sie müssen die MA 37 nur darüber informieren (schriftlich, und unterAnschluss dreier Einreichpläne), was Siekonkret vorhaben. Dies gilt z. B. für:
lden Einbau oder die Abänderung von Badezimmern und von Toiletten
lLoggienverglasungen und den Austausch von Fenstern
lalle Umbauten in Wohnungen, die keinen Einfluss auf die statischen Verhältnisse haben, wie z. B. der Einbau von leichten Zwischenwänden.
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16Wenn Sie es genauer brauchen
D iese Broschüre kann natürlich nichtauf alle Fragen erschöpfende Antworten geben. Wenn Sie sich genauer informieren wollen, stehen Ihnen dafür eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung.
Für ganz spezielle Fragen stehenIhnen Ihre BeraterInnen von derMagistratsabteilung 21 zur Verfügung.Auskunft erhalten Sie bei derServicestelle Stadtentwicklung, 1082 Wien,Rathausstraße 14 – 16, 1. Stock, Tür 116.
Mo, Mi, Fr von 8.00–12.30 Uhr sowieDi und Do von 8.00–17.30 Uhr. Tel.: +43 1 4000 8840,Fax: +43 1 4000 99 8840,e-Mail: [email protected]
Weitere Dienststellen, bei denenSie sich zu speziellen Fragen informierenkönnen sind:Die MA 18 (Stadtentwicklung undStadtplanung), die MA 19 (Architektur undStadtgestaltung), die MA 37 (Baupolizei),die MA 64 (Rechtliche Bau-, Energie,-Eisenbahn- und Luftfahrt-angelegenheiten) und natürlich das für Siezuständige Magistratische Bezirksamt.
www.wien.gv.at/verkehr-stadtentwicklung
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InImpressum
Eigentümer und HerausgeberStadtplanung WienMagistratsabteilung 21Stadtteilplanung und FlächennutzungRathausstraße 14 –16, A-1082 WienTelefon: +43 1 4000 8840Fax: +43 1 4000 99 8840e-Mail: [email protected]/stadtentwicklung
Gesamtkonzept, Inhalt, Bildauswahl und Recherchehala.consultDipl.-Ing. Bernd Hala, Dipl.-Ingin Susanne AuerKarmeliterplatz 2/13, A-1020 WienTelefon: +43 1 942 24 34Fax: +43 1 218 98 58e-Mail: [email protected]
Grafische Konzeptionhala.consult
Gesamtkonzept, Inhalt, Bildauswahl und Recherche© 2000 Stadtplanung Wien.Alle Rechte vorbehalten, besonders die Übersetzung in ander Sprachen.Kein Teil der Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung des Heraus-gebers und der Autoren in irgendeiner Form reproduziert werde.
ISBN 3-902015-21-7
Gedruckt nach der Richtlinie desÖsterreichischen Umweltzeichens„Druckerzeugnisse“,Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 21,Reprografie, UW-Nr. 835
Gedruckt auf ökologischem Papier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“CO2 kompensiert produziert
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