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Planung einer Wintersportwoche Nicoline Schönhofer & Julia Matzka Wintersport II (Gruppe B) WS 2015/16

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Page 1: Planung einer Wintersportwoche Web viewZum Schluss teilten wir noch die von uns erstellten Handbücher für die Planung einer Wintersportwoche aus und beendeten somit unseren Vortrag

Julia

[Geben Sie hier das Exposee für das Dokument ein. Das Exposee ist meist eine

Kurzbeschreibung des Dokumentinhalts.]

Planung einer Wintersportwoche

[Firmenadresse]

Nicoline Schönhofer & Julia Matzka

Wintersport II (Gruppe B)

WS 2015/16

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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka

Inhalt1 Einleitung...............................................................................................................4

2 Rechtsgrundlagen..................................................................................................5

2.1 Wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf Wintersportwochen..........................5

3 Voraussetzung zur Durchführung einer Wintersportwoche....................................6

4 Quartierauswahl und Vereinbarung Schule/Herberge............................................7

4.1 Kriterien:..........................................................................................................7

4.2 Hilfreiche Tipps die man bei der Auswahl der Region/Skigebiet/Quartier im

Kopf behalten sollte..................................................................................................8

4.3 Auswahl des Skigebiets/ Quartiers..................................................................9

5 Entscheidung über teilnehmende LehrerInnen und Begleitpersonen...................10

5.1 Qualifikation: Allgemein.................................................................................10

5.2 Qualifikationen: Wintersportwoche................................................................10

5.3 Anzahl der teilnehmenden Lehrpersonen/Begleitpersonen...........................11

6 Bestellungen & Besorgungen...............................................................................12

6.1 Transfer.........................................................................................................12

6.2 Leihausrüstung..............................................................................................12

6.3 Liftkarte..........................................................................................................13

6.4 Skibekleidungsverleih....................................................................................13

6.5 Allfällige Unterlagen (z.B. Medaillen; Broschüre,…)......................................14

7 Informationsaustausch Lehrkraft- Schüler- Eltern................................................15

7.1 Erstinformation /Anmeldung der SchülerInnen..............................................15

7.2 Detailinformation............................................................................................15

8 Detailplanung der Wintersportwoche...................................................................15

8.1 Tages-& Wochenplanung..............................................................................15

8.2 Abendgestaltung............................................................................................18

9 Sicherheitsaspekt.................................................................................................182

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9.1 Was tun bei Krankheitsfall oder Regelverstoß?.............................................18

9.2 Alkohol und Rauchen auf Schulveranstaltungen...........................................19

9.3 Aufsichtspflicht des Lehrpersonals................................................................19

10 Weitere Informationen........................................................................................19

10.1 Austausch mit Direktion und Administration................................................19

10.2 Versicherung................................................................................................20

10.3 Schulskikursanbieter S’Cool........................................................................20

10.3.1 S’COOL – WAS IST DAS?....................................................................20

10.3.2 Fakten...................................................................................................21

10.3.3 Mögliche Nachteile................................................................................22

11 Reflexion............................................................................................................23

12 Quellen...............................................................................................................24

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1 EinleitungDie folgende Arbeit, die im Rahmen der Lehrveranstaltung Wintersport II erstellt

wurde, soll angehende Sportlehrerinnen und Sportlehrer einen kleinen Überblick und

Anhaltspunkt verschaffen, was bei der Planung einer Wintersportwoche zu beachten

ist.

Neben den behandelten Themen, die unabdingbar für die Organisation einer

Schulveranstaltung sind, werden weitere Punkte aufgezählt, die mögliche

Anregungen liefern sollen, wie zum Beispiel in den Absätzen „Weitere Informationen“

und „Detailplanung der Wintersportwoche“.

Für die Lehrveranstaltung Wintersport II war es unsere Aufgabe, das Thema mit

unseren Kolleginnen und Kollegen so aufzuarbeiten, dass wir ihnen den

bestmöglichen Lernertrag schaffen. Somit kamen wir auf die Idee unsere

Studentengruppe in vier Gruppen aufzuteilen. Jede Gruppe bekam die Aufgabe zu

den ihnen zugeteilten Themen, die im Folgenden angeführt sind, Informationen zu

sammeln und anschließend in einer Kurzpräsentation zu erklären. Wie es uns bei der

Durchführung gegangen ist, wird im Absatz „Reflexion“ geschildert.

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2 RechtsgrundlagenEs gibt verschiedene Institutionen die Tipps und Richtlinien geben und helfen eine

Sportwoche rechtlich korrekt zu planen. Im nächsten Unterpunkt werden einige

Quellen angeführt. Wichtig ist auch anzumerken, dass in Österreich

Wintersportwochen als Ergänzung zum Unterricht angesehen werden und durch die

Voraussetzungen die unser Land bietet fast nicht wegzudenken sind.

2.1 Wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf Wintersportwochen

1) Richtlinien zur Durchführung bewegungserziehlicher Schulveranstaltungen (Rundschreiben 1/2009):Die hier beschriebenen Richtlinien sind für bewegungsehrziehliche

Veranstaltungen der Schule. Hier geht es vor allem um Sicherheitsmaßnahmen

während der Woche, Planungsvorgaben und vor allem was für eine

Ausbildung/Qualifikation eine Begleitperson mitbringen muss.

2) Schulunterrichtsgesetz(§13):In diesem Schreiben sind allgemein wichtige Informationen und Bestimmungen

für Schulveranstaltungen festgehalten. Es wird unter anderem auf Punkte

eingegangen wie man handeln muss falls ein SchülerIn nicht teilnehmen kann

oder es einen behinderten SchülerIn bzw. ein Schüler mit sonderpädagogischen

Förderbedarf in der Klasse gibt.

3) Schulveranstaltungsverordnung(1995):Hier wird zwischen eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen unterschieden.

Eintägige Veranstaltungen werden von der Direktion oder vom zuständigen

Lehrer beschlossen aber mehrtägige Veranstaltungen müssen erst vom

Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen und bewilligt werden. Dauer,

Kosten, Ziel, etc. werden von diesem Ausschuss beschlossen.

4) Bundesministerium für Kunst und Kultur:Auf der Website des BMUKK gibt es zu allen Abwickelungsprozessen vor,

während und nach einer Schulveranstaltung wichtige Tipps. Nähere

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Informationen findet man unter diesem Link:

<http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml>

5) Aufsichtserlass(2005):Der Aufsichtserlass bespricht wichtiges zum Thema Ausichtspflicht und arbeitet

mit weiteren Rechtsquellen wie z.B.: Schulrecht, Disziplinarrecht, etc.).

6) Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport und bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben 29/2008):Bei diesem Rundschreiben geht es um mehr Freiraum für LehrerInnen bei

bewegungserziehlichen Inhalten und um ein höheres Maß an Verantwortung

hinsichtlich der Auswahl der Inhalte.

7) Lehrplan: Dieser formuliert wesentliche Grundlagen der pädagogischen Umsetzung und

natürlich auch inhaltliche Vorgaben für die jeweilige Schulstufe.

http://www.bewegung.ac.at/index.php?id=174&fsize=xychgaydvloet &

https://www.schule.at/portale/bewegung-und-sport/themen/detail/wintersportwoch

e.html

Hier findet man zusätzliche wichtige Quellen.

3 Voraussetzung zur Durchführung einer Wintersportwoche„Für mehrtägige Schulveranstaltungen gilt: Ob sie überhaupt durchgeführt werden,

entscheidet das (→) Klassenforum bzw. (→) Schulforum oder der (→)

Schulgemeinschaftsausschuss gemäß SchUG § 63 a Abs. 2 Z 1 lit. a und SchUG §

64 Abs. 2 Z 1 lit. a.“ (Schulrecht, Teil 5: Schulveranstaltungen, 23)

Verschiedene Interessen sind Gang und Gebe und die Schulgemeinschaft hat die

Aufgabe über Vor- und Nachteile zu diskutieren und muss die Entscheidung treffen

ob ein Skikurs stattfindet oder nicht. Es gibt einige Punkte die für die Abhaltung eines

Skikurses sprechen: soziale, pädagogische und sportliche Aspekte, die Förderung

der Heimatverbundenheit und auch Kenntnisse über die Heimat/ das eigene Land.

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Ein weiterer wichtiger Aspekt meiner Meinung ist, dass Wintersport in seinen vielen

Facetten sehr beliebt in Österreich ist und das unser Land die besten Voraussetzung

für Aktivitäten wie Skifahren oder Snowboarden bietet. Es bieten sich eine Vielzahl

von sehr Schneesicheren Skigebieten an von denen gewählt werden kann. Somit

sind die Grundvoraussetzungen zur Ausübung dieser Sportarten durch eine

Wintersportwoche vorhanden.

Gründe wieso eine Schulveranstaltung nicht durchgeführt werden darf:

Wenn,...

die durch die Veranstaltung erwachsenden Kosten nicht dem Grundsatz der

Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen

eine ausreichende finanzielle Bedeckung nicht gegeben ist

für die an der Veranstaltung nicht teilnehmenden Schüler/innen kein

Ersatzunterricht angeboten werden kann

sie die Erfüllung des Lehrplanes beeinträchtigt

sie nicht der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts dient

der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gegeben erscheint

insbesondere bei Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder der Sittlichkeit

der Schüler/innen

nicht genügend Begleitpersonen die für die Anzahl der SchülerInnen

gesetzlich vorgesehen sind zur Verfügung stehen

4 Quartierauswahl und Vereinbarung Schule/Herberge

4.1 Kriterien:

Laut SchVV § 10 Abs. 2:

(2) Bei der Auswahl der Unterkünfte sind das Vorhandensein geeigneter

Aufenthaltsräume sowie ausreichender sanitärer Anlagen zu beachten. Die

gleichzeitige Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in einer Unterkunft ist nur

dann zulässig, wenn für die Nächtigung eine räumliche Trennung (einschließlich der

sanitären Anlagen) nach Ge- schlechtern gewährleistet ist. Bei

Gemeinschaftsunterkünften ist eine gesonderte Unterbringung ohne Möglichkeit der

Aufsichtsführung durch Lehrer oder Begleitpersonen nicht zulässig.7

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4.2 Hilfreiche Tipps die man bei der Auswahl der Region/Skigebiet/Quartier im Kopf behalten sollte

(http://www.wispowo.at/fileadmin/Redakteure/Organisation/

Kriterien_wintersportwochen.pdf)

(1)

(2)

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(3)

4.3

Auswahl des Skigebiets/ Quartiers

Die Auswahl des Skigebiets bzw. Quartier sollte schon im Herbst erfolgen um alles

rechtzeitig zu reservieren zu können. Um den Preis für die Nächtigung möglichst

gering zu halten gibt es einige Hotels und Pensionen die günstige Preise für Schulen

anbieten. Auf der Website http://www.wispowo.at/lehrer/quartiersuche.html sind

einige Herbergen angeführt mit Hammer Angeboten. Dies kann einem das Planen

und die Auswahl sehr erleichtern. Ein Angebot wäre z.B.: 35 Euro pro Nacht in

Obertauern im YoungAustria Erlebnisgästehaus. Das Quartier sollte wenn möglich in

Gehnähe der Liftanlagen sein oder es sollte ein Shuttle für den Transport bereit

stehen (Skibusse sind z.B.: in den meisten Gebieten mit gültiger Liftkarte gratis).

5 Entscheidung über teilnehmende LehrerInnen und Begleitpersonen

5.1 Qualifikation: Allgemein

Welche LehrerInnen die Leitung für welche Schulveranstaltungen übernehmen

dürfen, hängt von deren Qualifikationen ab – sprich welche Aus- oder Fortbildung sie

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haben. Weiters ist auch der Inhalt der Veranstaltung wichtig (Skiwoche,

Schwimmwoche, etc.). Die Entscheidung trifft schlussendlich der Schulleiter oder die

Schulleiter. Auch welche LehrerInnen als Begleitpersonen eingesetzt werden wird

von der Schulleitung entschieden. Anstaltseigene Lehrkräfte müssen an einer

Schulveranstaltung teilnehmen wobei aber auf persönliche und dienstliche Umstände

Rücksicht genommen werden sollte. In den „Empfehlungen zur Durchführung von

Sportwochen und von Schulveranstaltungen mit bewegungsorientiertem

Schwerpunkt“ wird angesprochen welche LehrerInnen bzw. Personen geeignet sind.

Als geeignet werden Personen gesehen die eine abgeschlossene oder laufende

Ausbildung haben in der Sportarten die in dieser Sportwoche ausgeführt wird. Sollte

aber der Fall auftreten, das keine Anstaltseigene Lehrpersonen oder andere

Personen aus dem Schulumfeld für die jeweilige Sportart geeignet sind, kann auf

geeignete gewerbliche Unternehmen zurückgegriffen werden.

5.2 Qualifikationen: Wintersportwoche

Facheinschlägige Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) im Rahmen der

Lehrer-

und Lehrerinnenfortbildung

Facheinschlägige Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) im Verlauf des

Studiums

Ausbildung zum/zur Landesskilehrer/ Landesskilehrerin, bzw. Anwärter/

Anwärterin

1.Teil der Ausbildung zum/zur Landes-Snowboardlehrer / Snowboardlehrerin

1.Semester der Ausbildung Skiinstruktor/ Skiinstruktorin

1.Semester der Ausbildung zum/zur Snowboard-Instruktor /Instruktorin

5.3 Anzahl der teilnehmenden Lehrpersonen/Begleitpersonen

Wie viele Begleitpersonen neben der leitenden Lehrperson an der

Schulveranstaltung teilnehmen hängt von zwei Kriterien ab: der pädagogische Ertrag

und die Sicherheit der SchülerInnen. Die Anzahl der Begleitpersonen hängt aber

auch stark von der Anzahl der teilnehmenden SchülerInnen ab. Hier ist eine konkrete

Liste welche wir aus dem Schulrecht (Teil 5: Schulveranstaltungen) entnommen

haben:

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Schulveranstaltungen mit überwiegend leibeserziehlichen Inhalten:

1 Begleitperson: 12-31 SchülerInnen

2 Begleitpersonen: 24-47 SchülerInnen

3 Begleitpersonen: 36-63 SchülerInnen

4 Begleitpersonen: 48-79 SchülerInnen

5 Begleitpersonen: 60-95 SchülerInnen

6 Begleitpersonen: 72-111 SchülerInnen

Weitere Kriterien welche die Anzahl der Begleitpersonen beeinflussen sind:

die Schulstufe und die Schulart

die Zusammensetzung der Klasse (z.B. Integrationsklasse) und die Reife der

SchülerInnen,

die Art und den Inhalt der Veranstaltung

die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der

Zweckmäßigkeit

Allgemeines:

Nach Absprache mit dem Schulleiter/ der Schulleiter können auch mehr

Begleitpersonen bei einer geringeren als der im Gesetz angeführten Schülerzahl

teilnehmen. Diese Entscheidung muss von der Schulleitung rechtlich und

organisatorisch vertreten werden können.

Stehen nicht genügend Begleitpersonen die für die Anzahl der SchülerInnen

gesetzlich vorgesehen sind zur Verfügung kann die Schulveranstaltung nicht

durchgeführt werden.

Bei Ski alpin bzw. Snowboard- Gruppen liegt die Gruppengröße bei 12 SchülerInnen

pro LehrerIn. Diese Zahl darf aber in Ausnahmefälle kurzfristig überschritten werden.

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6 Bestellungen & Besorgungen

6.1 Transfer

Auch beim Transfer sollte darauf geachtet werden die Ausgaben so gering wie

möglich zu halten. Am Kostengünstigsten und zu empfehlen sind die Bahn oder ein

Busunternehmen. Die ÖBB bieten für SchülerInnen österreichischer Schulen die

SchulCard an. Mit dieser Karte erhalten sie bis zu 60% Ermäßigung auf den

Standardpreis des Tickets. Bei einer Gruppe ab 20 Schülern und Schülerinnen reisen

zwei Lehrkräfte gratis. Informationen zur SchulCard findet man auf dieser Website:

http://www.oebb.at/de/angebote-ermaessigungen/ermaessigungskarten/schulcard

Bei Anreise mit dem Bus finden sie Busunternehmen in der Nähe im WKO Firmen A-

Z: https://firmen.wko.at/Web/SearchComplex.aspx .

6.2 Leihausrüstung

Leihausrüstung scheint oft eine Hürde zu sein da man meist von großen Preisen

ausgeht. Dies ist zum Glück nicht der Fall, denn auch hier kann man toll sparen,

wenn man weiß wo man fragen muss. Die besten Angebote für Sparfüchse gibt es

hier:

Intersport Rent: https://www.intersportrent.at/de/schulsportwochen

Ski- bzw. Snowboardset (oft auch inklusive Helm) um € 39,- für 5/6 Tage

Auch andere Wintersportgeräte (Bigfoot, Rodeln etc.)

Abgeholt und bezahlt wird die Ausrüstung am Beginn der Skiwoche vor Ort

in einem INTERSPORT Rent Shop

Sport2000 Rent: https://www.sport2000rent.com/skiverleih/skiverleih/vorteile/schulskikurse/

Ski- bzw. Snowboardset um € 35 für 5/6 Tage vor Ort. Für den Helm

müssen zusätzliche € 5,- pro Woche gezahlt werden.

ZSSW - Schulsport Serviceteam (Wien): http://www.schulsport-

serviceteam.at/index.php?

option=com_content&view=article&id=25&Itemid=28

Skiset inkl. Helm schon ab € 20 pro Woche

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6.3 Liftkarte

Die teuerste Angelegenheit kann bei gut organisierten Wintersportwochen sogar die

billigste sein. Auch bei den Liftkarten gibt es in verschiedenen Regionen sehr billige

Angebote für Liftkarten. Diese kann man unter

http://www.wispowo.at/bundeslaender/quartiere-liftkarten.html?

tx_kesmallads_pi1%5Bmodeselector_cat3_old%5D=bitte

%20auswählen...&tx_kesmallads_pi1%5Bpointer

%5D=2&tx_kesmallads_pi1%5Bmode%5D=0 durchstöbern. Die Ehrwalder Almbahn

in Tirol bietet z.B.: Liftkarten um nur € 5 für Tirolerschulen und für andere

Bundesländer € 18 pro Tag an; die Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG bieten

sogar Liftkarten um € 13 pro Tag an. Weitere spezielle Angebote für Schulen gibt es

auch beim Fachverband der Seilbahnen WKÖ.

6.4 Skibekleidungsverleih

Seit kurzem kann auch schon Skigewand ausgeliehen werden. Somit ersparen sich

die Eltern einiges, falls die Skiwoche nur ein einmaliges Wintersporterlebnis ihrer

Kinder wird. Unter: www.skisuitrental.com

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6.5 Allfällige Unterlagen (z.B. Medaillen; Broschüre,…)

Sollte man am Ende der Wintersportwoche ein Abschlussrennen planen kann man

unter: http://www.boehler-sportpreise.at sehr billig Medaillen für die Schüler kaufen.

Um Stangen für ein Rennen zu bekommen kontaktiert man am besten den örtichen

Skiclub.

7 Informationsaustausch Lehrkraft- Schüler- Eltern

7.1 Erstinformation /Anmeldung der SchülerInnen

Die Erstinformation kann den Eltern am Elternabend bereits übermittelt werden.

Meist jedoch erhalten die SchülerInnen und Eltern im Herbst des Schuljahres, die

Erstinformation über das Anmeldeblatt.

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Die Eltern werden über die Kosten bzw. diverser Möglichkeiten für finanzielle

Unterstützungen informiert. Dieses Elterninformationsblatt soll außerdem folgende

Daten enthalten:

Dauer

Adresse (Verpflegungsart, etc.)

Zeitlicher Ablauf (Abfahrtszeit, Ankunftszeit, diverse Unternehmungen, etc.)

Benötigte Ausrüstung

Kosten (Auflistung wofür Geld benötigt wird)

Einverständnis der Eltern, dass bei Regelverstoß Schüler/Schülerin sie selber

für den Rücktransport ihres Kindes sorgen

Um bei eventuell auftretenden Problemen bzw. Notfällen die Eltern des Schülers/ der

Schülerin zu informieren sind deren Aufenthaltsort und Telefonnummer von

Bedeutung (Informationen liegen meist in der Direktion auf).

7.2 Detailinformation

Einige Wochen vor der Schulveranstaltung wird den SchülerInnen und Eltern die

Detailinformation übermittelt. Im Zuge dessen kann die Restzahlung eingehoben

werden.

http://www.wispowo.at/organisation/vorlagen.html

8 Detailplanung der Wintersportwoche

8.1 Tages-& Wochenplanung

Die Detailplanung der Veranstaltung sollte im Winter des Schuljahres geplant

werden. Das Freizeitprogramm auf Wintersportwochen ist ein oft unterschätzter

Bereich. Die Gestaltung des Vor- und Nachmittagbetriebes, der eigentlichen

Schwerpunkte der Wintersportwoche, wird von den einzelnen Kollegen/Kolleginnen

als Leiter/in der einzelnen Gruppen durchgeführt.

Eine mögliche Tagesplanung:

Zeit Aktivität

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7:30 Frühstück

8:30 - 11:30 Fahren in der Gruppe

12:00 Mittagessen und Mittagsruhe

13:30-15:30 Fahren in der Gruppe oder ausprobieren von alternativen Sportarten

18:00 Abendessen

19:00 Abendprogramm

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Zeit Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

VormittagAbfahrt 9:00

Ankunft 11:00

8:30-11:30

Fahren in der Gruppe, Verbesserung des Eigenkönnen9:30 Abfahrt

12:00 Mittagessen

Nachmittag

13:30

Gruppeneinteilung,

bis 15:30 Fahren in

der Gruppe

Fahren in der

Gruppe

Fahren in der

Gruppe

Rodeln

Oder

Schnee-Schuh-

wandern

Fahren in der

Gruppe

12:00 Ankunft am

Schulparkplatz

18:00 Abendessen

Abend

Erarbeiten der

Pistenregeln

Einteilung

Olympischen

Gruppen

Hütten-

Olympiade

Hütten-

Olympiade

19:00- 21:00

Nachtskilauf

Bunter Abend

und

Siegerehrung der

Hütten-

Olympiade

Wochenplanung

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8.2 Abendgestaltung

Um die Schüler/Schülerinnen am Abend zu beschäftigen bieten sich mehrere

Möglichkeiten an:

Vorträge : wie z.B.: Lawinenkunde, Pistenregeln etc. Hier wäre es jedoch

sinnvoll dies am Anfang der Wintersportwoche durchzuführen und eventuell mit

der Praxis zu verbinden. Damit die Aufbereitung dieser Themen nicht zu

trocken wird.

Hüttenolympiade: z.B.: diverse Staffelspiele, Sackerl-Wettrutsche, Wii-

Wettbewerb ( z.B.: Singen)

Zu Beginn des Skikurses werden Gruppen eingeteilt, welche im Laufe des

Schikurses Aufgaben, Spiele etc. durchführen müssen. Für jede gelöste

Aufgabe werden Punkte vergeben. Die Gruppe die am Schluss am meisten

Punkte hat, wird der olympische Hüttensieger.

Wenn die Schüler/innen schon alt genug sind, könnte man es so gestalten, das

die Schüler/innen die Spiele schon im Vorhinein selber planen müssen.

Ausflüge: so wie Fackelwanderungen, Nachskifahren oder Nachtrodeln

9 Sicherheitsaspekt

9.1 Was tun bei Krankheitsfall oder Regelverstoß?

Im Falle einer Erkrankung muss der Lehrer/ die Lehrerin angemessen reagieren. Es

dürfen keine Medikamente seitens Lehrer- /Lehrerinnen oder Schüler und

Schülerinnen gegeben werden. Abhängig vom Erkrankungsgrad muss ein Arzt

kontaktiert werden bzw. ein Transport ins Krankenhaus organisiert werden. In jedem

Fall sind die Eltern und die Direktion sofort über die Erkrankung oder Verletzung in

Kenntnis zu setzen. Zusätzlich muss ein Unfall binnen 5 Tagen der Allgemeinen

Unfallversicherungsanstalt bekanntgegeben werden.

Erkrankt ein Schüler oder eine Schülerin so schwer, dass sie eine Gefährdung für

andere Schüler und Schülerinnen ergeben könnte, so ist dieser Schüler/ diese

Schülerin von der Schulveranstaltung auszuschließen(egal ob vor oder während des

Ausflugs).

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Verstößt ein Schüler oder eine Schülerin schwerwiegend gegen eine Regel der

Schulveranstaltung, so ist er oder sie, von der Schulveranstaltung auszuschließen.

Über einen Ausschluss müssen umgehend die Direktion sowie die Eltern des

Schülers oder der Schülerin benachrichtigt werden. Ist ein Schüler/ eine Schülerin

aus der Schulveranstaltung ausgeschlossen, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine

Aufsichtspflicht für die Betreffenden/ Betreffende mehr. Die Abreise muss eigens

unternommen werden, zusätzlich gibt es keinerlei Anspruch auf Rückzahlungen.

9.2 Alkohol und Rauchen auf Schulveranstaltungen

Der Konsum von Alkohol ist auf allen Schulveranstaltungen in jeder Altersstufe nicht

erlaubt.

Das Rauchen ist auf Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es

bestimmte Ausnahmen, z.B. wenn Hausordnung explizit formuliert ist, dass die

Lehrperson das Rauchen an bestimmten Orten erlauben darf.

9.3 Aufsichtspflicht des Lehrpersonals

Das Lehrpersonal hat die ganze Zeit über Erziehungsarbeit zu leisten. Um die

Schulveranstaltung ohne Probleme durchzuführen, ist eine umfangreiche und

genaue Vorbereitung und Planung von großer Bedeutung. Es soll alles unternommen

werden um die Sicherheit von allen Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten,

daher ist eine Beaufsichtigung während des Kurses rund um die Uhr nötig (abhängig

von Alter und geistiger Reife).

Kommt es bei einer Sportwoche zu einer Verletzung eines Schülers/ einer Schülerin,

so ist der Lehrer/ die Lehrerin nicht klagbar, sofern nicht strafrechtliche oder

dienstrechtliche Gesetzesverstöße gemacht wurden.

10 Weitere Informationen

10.1 Austausch mit Direktion und Administration

Die Direktion und der Schulveranstaltungsleiter, beschließen gemeinsam,

welche Begleitpersonen für die Veranstaltung hinzuzuziehen sind.

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2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden die nicht teilnehmenden

SchülerInnen, Unterkunftsadresse und Telefonnummer an Direktion und

Administration weitergereicht.

Sobald ein Schüler/ eine Schülerin von einer Schulveranstaltung

ausgeschlossen wird, ist die Direktion zu informieren.

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Schülers/ einer Schülerin sind

die Eltern und Direktion zu informieren.

10.2 Versicherung

Grundsätzlich sind alle SchülerInnen einer österreichischen Schule über die AUVA

unfallversichert, so auch bei der Teilnahme an Wintersportwochen. Der

Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Schulveranstaltung bzw.

auf dem Heimweg.

Wenn im Zusammenhang mit Unfällen, die in einem kausalen Zusammenhang mit

einer (Winter-)Sportwoche (z.B. während des Kurses auf der Piste) stehen und die

eine gewisse Schwere der Verletzung zur Folge haben, eine Hubschrauberbergung

notwendig sein sollte, so werden die Bergungs- und Transportkosten zwischen der

"Interessensgemeinschaft Notarzthubschrauber" und dem Hauptverband der

Sozialversicherungsträger direkt verrechnet.

Wenn eine Hubschrauberbergung nicht gerechtfertigt (medizinisch nicht erforderlich)

ist, wird von der AUVA bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung nur ein Betrag bis

zu einer Höhe von € 995,68 bezahlt.Oft sind die tatsächlichen Kosten aber höher

(abhängig vom Bergeunternehmen und der notwendigen Flugstrecke). Abgesehen

davon erfolgt die Anforderung eines Hubschraubers oft durch die Bergrettung.

Es wäre daher zu empfehlen, bei der Vorbereitung der Schulveranstaltung eine

Bergekostenversicherung für die Schulveranstaltung, die klassenweise bzw. für die

ganze Schule zu sehr günstigen Tarifen angeboten wird, abzuschließen.

10.3 Schulskikursanbieter S’Cool

10.3.1 S’COOL – WAS IST DAS?Mit folgenden einführenden Worten bewirbt der Anbieter sein Konzept für eine

gelungene Wintersportwoche:

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„S’cool ist ein einzigartiges Wintersportwochenkonzept, das laut

öffentlichen Studien und Umfragen an Schulen genau den

Anforderungen von Lehrern, Eltern und Schülern entspricht. S’cool

gestaltet die Wintersportwoche organisatorisch einfacher, finanziell

leistbarer und attraktiver. Durch das vielfältige Angebot an Alternativ-

und Trendsportarten stellt S’cool auch für Nicht-Skifahrer bzw. –

Snowboarder eine perfekte Wintersportwoche dar und fördert dadurch

vor allem die Gemeinschaft unter Schülern und Lehrern.“

10.3.2 FaktenDatum: 6. März bis 12. März 2016

Ort: Nassfeld/Hermagor in Kärnten

Preis: 315 Euro pro Person

Mindestteilnehmerzahl: 850 Personen

In diesem Preis ist folgendes inkludiert: Unterkunft in modernen Jugendgästehäusern und modernen 3* Pensionen

Verpflegung mit Vollpension

Skipass für 5 1/2 Tage am Nassfeld/Hermagor

Abwechslungsreiches Alternativprogramm für Nicht-Skifahrer und

Snowboarder. Somit ist die 70 % Marke kein Hindernis mehr.

Gesamte Sportausrüstung kann auf Wunsch kostenlos ausgeliehen werden.

Professionelle Ski- und Snowboardlehrer können zusätzlich kostenlos

gebucht werden.

Umfangreiches Rahmenprogramm: Freiwillige und kostenlose Teilnahme an

allen Rahmenprogrammpunkten. Dazu zählen Tanzkurse, Schwimmen, Kino,

Abschlussrennen, Abschlussfeier, Talentwettbewerbe, Lawinenvorträge,

Autogrammstunden mit Stars etc.

Anreise mit den ÖBB um 20 € direkt nach Hermagor von allen

österreichischen Bahnhöfen mit 4 Sonderzügen. inkl. kostenlose

Serviceshuttles zur/von Unterkunft.

Allerdings muss man dieses Angebot auch mit kritischen Augen betrachten und jede

Klasse bzw. jede Lehrperson sollte die Vor- und Nachteile für sich abwägen.

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Page 22: Planung einer Wintersportwoche Web viewZum Schluss teilten wir noch die von uns erstellten Handbücher für die Planung einer Wintersportwoche aus und beendeten somit unseren Vortrag

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10.3.3 Mögliche Nachteile

Mangelhafte Förderung der Klassengemeinschaft wegen hoher

Teilnehmerzahlen und dichtem Rahmenprogramm.

Sportwochen intensivieren in der Regel die Lehrer/Schülerbeziehung. Doch

bei der Abgabe jeglicher Verantwortung an den Veranstalter und einem

dichten Rahmenprogramm ist dies in Frage zu stellen.

relativ lange Anreise aus Nassfeld-fernen Regionen.

Förderung der Konsumgesellschaft

Fachpersonal ist bei Bedarf im Angebot inkludiert, somit sind wir als

Sportlehrer „überflüssig“.

Eigene Ideen und Wünsche der Schüler bezüglich Rahmenprogramm und

Tagesgestaltung können nicht oder nur sehr beschränkt berücksichtigt

werden.

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Page 23: Planung einer Wintersportwoche Web viewZum Schluss teilten wir noch die von uns erstellten Handbücher für die Planung einer Wintersportwoche aus und beendeten somit unseren Vortrag

Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka

11 ReflexionBevor wir uns mit der Gestaltung unserer Präsentation beschäftigten, recherchierten

wir gründlich über unser Thema um so viel Information wie möglich zu sammeln. Die

wichtigsten Punkte fassten wir in einem Handbuch zusammen, welches wir am Ende

unseres Vortrags austeilten. Da wir beide von einer 90 Minütigen Präsentation stark

abgeneigt waren entschieden wir uns diese interaktiv zu gestalten. Zu Beginn

machten wir alle mit den Themen vertraut und erklärten welche Punkte jeweils

abgedeckt werden sollten. Anfangs waren die StudentenInnen wie zu erwarten nicht

sehr von unserer Methode begeistert, da alle sichtlich müde und erschöpft waren.

Nichts desto trotz teilten wir unsere KommilitonenInnen in Gruppen ein und wiesen

ihnen je 2-3 Themen zu, welche sie ausarbeiten und präsentieren mussten. Die

Gruppeneinteilung wurde von der „Göttin Haribo“, wie wir sie nannten, entschieden,

denn jeder musste aus einer Schüssel eine Haribo-Süßigkeit wählen und die

gleichen fanden sich dann zusammen. Diese Aktion hob sichtlich de Stimmung und

sie freuten sich als jede Gruppe ein Sackerl Haribo zur Stärkung bekam. Nach dem

Startschuss begannen alle, bis auf eine Gruppe welche ein kleines

Motivationsproblem hatte, eifrig zu arbeiten. Wir gingen beide immer wieder von

Tisch zu Tisch und gaben, denen die welche brauchten ein paar Denkanstöße, wobei

die meisten diese gar nicht benötigten. Die Präsentationen liefen um einiges besser

als Anfangs erwartet und unsere KollegenInnen gaben prägnante und sehr

informationsreiche Kurzpräsentationen. Eigentlich hatten wir vor nach jeder

Präsentation noch ein paar wichtige bzw. ausgelassene Punkte hinzuzufügen doch

dies war gar nicht nötig da alles gesagt wurde. Zum Schluss teilten wir noch die von

uns erstellten Handbücher für die Planung einer Wintersportwoche aus und

beendeten somit unseren Vortrag. Alles lief besser als erwartet und unsere

MitstudentenInnen waren begeistert und freuten sich über das „Mni Wispowo-Buch“.

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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka

12 QuellenSchulrecht, Teil 5: Schulveranstaltungen

http://www.wispowo.at

http://www.wispowo.at/organisation/vorlagen.html, 2016

www.bewegung.ac.at/fileadmin/unterricht/ Anmeldeblatt .doc , 2009

http://www.nassfeld.at/de/service/aktuell/top-events/%C3%96bb+s'cool+-

+die+wintersportwoche_top-event_28486 ,2016

http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml

http://www.bewegung.ac.at/index.php?id=174&fsize=xychgaydvloet

https://www.schule.at/portale/bewegung-und-sport/themen/detail/

wintersportwoche.html

http://www.wispowo.at/lehrer/quartiersuche.html

http://www.wispowo.at/fileadmin/Redakteure/Organisation/

Kriterien_wintersportwochen.pdf

http://www.oebb.at/de/angebote-ermaessigungen/ermaessigungskarten/schulcard

https://firmen.wko.at/Web/SearchComplex.aspx

https://www.intersportrent.at/de/schulsportwochen

https://www.sport2000rent.com/skiverleih/skiverleih/vorteile/schulskikurse/

http://www.wispowo.at/bundeslaender/quartiere-liftkarten.html?

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%20auswählen...&tx_kesmallads_pi1%5Bpointer

%5D=2&tx_kesmallads_pi1%5Bmode%5D=0

http://www.boehler-sportpreise.at

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