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Media Information
2018
Preisliste Nr. 7 – gültig ab 1.1.2018
Fokus:
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K21 media AGOlgastraße 772074 Tübingen
+49 (0)7071.56513-0+49 (0)7071.56513-29 (Fax)
2 Inhalt
Erdgas
Elektromobilität
Energiepolitik
Energieeffizienz
DezentraleVersorgung
Rekommunalisierung
Klimaschutz
Kraft-Wärme-KopplungSmart Grid
Verteilnetze
GIS
EnergiewendeSmart Metering
Speichertechnik
BHKW
Erneuerbare Energien
EDM
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www.stadt-und-werk.de
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444 November 2011
Politik + StrategieStephan Weil: Städte und Stadtwerke stellen die stra-tegischen Weichen für ganz-heitliche Energiekonzepte.
TitelthemaVorteil Rekommunalisierung: Kleinere Einheiten, mehr Gestaltungsmöglich keiten und dezentrale Erzeugung.
IT + TechnikDie Lösungen von Techno-logieunternehmen sollen die Städte umweltfreundlicher und lebenswerter machen.
Energie + Effi zienzRund sieben Milliarden Euro pro Jahr beträgt die kommu-nale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien.
Rekommunalisierung –Politische ImpulseEigene Stadtwerke und die Übernahme der Netze eröffnen
kommunalpolitische Gestaltungsspielräume.
Profil .................................................................................. 3
Verlagsangaben und Ansprechpartner .................... 4Auflagenzusammensetzung und Verbreitung ....... 5
Themenplan 2018 ......................................................... 6
Anzeigenpreise und Anzeigenformate ..................... 8
Kalender ...........................................................................10
stadt + werk Branchenindex ........................................12Advertorials ................................................................... 13
Technische Angaben für Druckunterlagen ..............14Sonderwerbeformen (Beilagen und Einhefter) .......15
Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de ..........16Verlagsprogramm ..........................................................17
Allgemeine Geschäftsbedingungen ..........................18
3 Profil
Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung
www.stadt-und-werk.de
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Z 24
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Politik + StrategieEnergiegenossenschaften: Stärken bündeln durch Zu-sammenarbeit mit Kommu-nen und Stadtwerken.
Energie + EffizienzDas Gasnetz könnte die Energiewende voranbrin-gen – wenn die Politik die richtigen Weichen stellt.
Praxis + ProjekteBerliner Stadtwerke: Pilot-projekt mit hybriden Anla-gen zur Nutzung von Wind- und Sonnenenergie.
IT + TechnikÜber den cloudbasierten Energiedatenmonitor können EVL-Kunden ihren Energie-verbrauch analysieren.
SpezialInnovative Mobilitäts-lösungen sollen den Ver-kehr in Schleswig-Holstein zukunftsfähig machen.
Aufwind für neue SpeicherkonzepteDas EEG 2017 befreit Energiespeicher von der Doppelbelastung
als Verbraucher und Erzeuger, stellt aber neue Hürden auf.
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Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung
www.stadt-und-werk.de
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Z 24
444 Juni 2017
Thematisches Sonderheft Digitalisierung der Energie- wirtschaft – Herausforderungen für kommunale Unternehmen
Digitales GutElektrizität wird durch die Blockchain-Technologie
zu einem dinglichen, differenzierbaren Produkt.
spezial
IT-TrendsInternet of Things: Mit datengetriebenen Geschäfts-modellen können Stadtwerke neue Kunden gewinnen.
Smart MeteringMessstellenbetrieb: Stadt-werke sind noch zögerlich, doch neue Anbieter drängen bereits in den Markt.
Projekte + LösungenIoT-Applikationen: Daten von Zählern, Geräten und Sensoren können aus der Ferne ausgelesen werden.
BlockchainNeue Technologie erlaubt die direkte Abwicklung von digitalen Transaktionen ohne Vermittlerfunktion.
Der Startschuss für stadt+werk, die Fachzeitschrift zum Thema kommunale Energiewirtschaft, fiel mit der Energiewende. Als Verlag, der seit über 15 Jah-ren auf politisch-technische Publikationen im Public Sector spezialisiert ist, nahm die K21 media AG den überraschenden Atomausstieg der Bundesregierung zum Anlass, um ab November 2011 mit einer neuen Publikation über die Herausforderungen für Kom-munen und Versorger beim Umbau des deutschen Energiewirtschaftssystems zu berichten.
Städte und ihre Stadtwerke spielen dabei eine entscheidende Rolle, denn die Zukunft der Strom-erzeugung ist dezentral. Die Verwaltungsspitzen, Leiter und Mitarbeiter der Energiewirtschafts- und Umweltdezernate, die kommunalen Mandatsträger sowie die Entscheidungsträger bei Stadtwerken und Energieversorgern sollten auf Augenhöhe miteinan-der sprechen, wenn es um die Energiewende geht.
Dazu benötigen alle Beteiligten verlässliche Infor-mationen, etwa über Energiepolitik und Klima-schutzkonzepte der Kommunen, Geschäftsstrategien der Stadtwerke, neue technische Entwicklungen bei der Energieerzeugung und nicht zuletzt über Erfahrungen anderer Städte bei der Gründung von Stadtwerken oder der Übernahme der Strom- und Gasnetze in kommunalwirtschaftliche Hände.
Kommunen und ihre Stadtwerke rücken durch die Energiewende noch enger zusammen. Und sie stehen vor neuen Herausforderungen, schließlich war die Energiewende der Bundesregierung nicht vorhersehbar. Für diese neue Konstellation hat die K21 media AG eine neue Fachzeitschrift ent-wickelt: stadt+werk. Das Magazin berichtet unter anderem über ● energiepolitische Konzepte von Städten und
Gemeinden sowie Unternehmensstrategien von Stadt werken,
● Klimaschutzziele der Kommunen und Projekte der Stadtwerke zum Ausbau der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen,
● Rekommunalisierungsvorhaben der Städte sowie Erfahrungen neu gegründeter Stadtwerke,
● Verkehrskonzepte der Städte und E-Mobilitäts-projekte der Stadtwerke.
Die Zeitschrift stadt + werk deckt den Informations- und Kommunikations bedarf dieser hochkarätigen Zielgruppe: Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte sowie für die Energie-wirtschaft zuständige Verwaltungsmitarbeiter in rund 5.000 deutschen Städten. Zudem erreicht die Fachzeitschrift Vorstände, Geschäftsführer, techni-sche Entscheider und Aufsichtsräte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen.
Jahrgang8. Jahrgang (2018)
Erscheinungsweise7 x im Jahr 2018
BezugspreisJahresabonnement 79 Euro (Print) Jahresabonnement 128 Euro (Print + PDF)(inkl. gesetzl. MwSt., Porto und Verpackung)Einzelverkaufspreis 12 Euro(inkl. gesetzl. MwSt., zzgl. Versand)
VerbreitungBundesrepublik Deutschland / Ausland
K21 media AGOlgastraße 772074 Tübingen
+49 (0)7071.5 6513-0+49 (0)7071.5 6513-29 (Fax)
BankverbindungIBAN DE67 6415 0020 0000 1550 10BIC SOLA DE S1 TUB
Druckauflage11.000 Exemplare
VerbreiteteAuflage10.596 Exemplare*
HeftformatDIN A4 (210 mm Breite x 297 mm Höhe)
Satzspiegel186 mm Breite x 278 mm Höhe
* Quelle: Vertriebsdaten
4 Verlagsangaben und Ansprechpartner
Alexander Schaeff(Chefredaktion)+49 (0)7071. 5 [email protected]
Joachim Pürschel(Anzeigenleitung)+49 (0)7071. 5 [email protected]
Niki Leftheriotou-Wolf(Media-Beratung)+49 (0)[email protected]
Sara Vogt(Media-Beratung)+49 (0)[email protected]
5 AuflagenzusammensetzungundVerbreitung
PLZ-Gebiete und Ausland:PLZ 0 .................................. 852 ExemplarePLZ 1 .............................. 1.197 ExemplarePLZ 2 .................................. 881 ExemplarePLZ 3 .............................. 1.083 ExemplarePLZ 4 .................................. 949 ExemplarePLZ 5 .................................. 868 ExemplarePLZ 6 .................................. 950 ExemplarePLZ 7 .............................. 1.252 ExemplarePLZ 8 .............................. 1.239 ExemplarePLZ 9 .............................. 1.247 ExemplareAusland .............................. 78 Exemplare
ACNielsen-Gebiete:ACNielsen 1 ................. 1.387 Exemplare(Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen)
ACNielsen 2 ................. 1.588 Exemplare(Nordrhein-Westfalen)
ACNielsen 3a .............. 1.432 Exemplare(Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
ACNielsen 3b .............. 1.524 Exemplare(Baden-Württemberg)
ACNielsen 4 ................. 2.073 Exemplare(Bayern)
ACNielsen 5 ..................... 688 Exemplare(Berlin)
ACNielsen 6 ..................... 847 Exemplare(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt)
ACNielsen 7 ..................... 979 Exemplare(Thüringen, Sachsen)
Zielgruppe: Entscheider in Städten und Stadtwerken
4.394 Kommunale Mandatsträger (Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinde direktoren, VG-Vorsitzende, Landräte)
1.065 Fraktionsvorsitzende, Stadtverordnete, Gemeinde- und Stadträte
327 Amtsleiter, Dezernenten
1.619 Stadtwerke, Ver- und Entsorgungsbetriebe (Geschäftsführung, tech-nische Entscheider, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Aufsichtsräte)
1.068 Unternehmen
2.029 Sonstige (Verbände, Bibliotheken, Hochschulen, Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie andere)
94 Belege
10.596 VerbreiteteAuflagestadt+werk (Quelle: Vertriebsdaten, Stand September/Oktober 2017)
7 Themen im 2. Halbjahr 2018
MesseschwerpunktAusgabe
7/8 2018Juli / August
9/10 2018September /Oktober
11/12 2018November /Dezember
Termine
18.05.2018 Redaktionsschluss21.06.2018 Anzeigenschluss28.06.2018 Druckunterlagenschluss12.07.2018 Erstveröffentlichungstermin
20.07.2018 Redaktionsschluss23.08.2018 Anzeigenschluss30.08.2018 Druckunterlagenschluss13.09.2018 Erstveröffentlichungstermin
21.09.2018 Redaktionsschluss25.10.2018 Anzeigenschluss02.11.2018 Druckunterlagenschluss15.11.2018 Erstveröffentlichungstermin
Geplante Themenschwerpunkte • Energieeffizienz / Energetische Sanierung• Bioenergie• Wärmeversorgung• Wasserkraft
• Smart City – Lösungen für die vernetzte Stadt• Windenergie• Beleuchtung• Erdgas
• Energieverteilung / Smart Grid • Smart Metering / Smart Home• Energiespeicher • Breitband-Versorgung / TK-Dienste
6 Themen im 1. Halbjahr 2018
MesseschwerpunktAusgabe
1/2 2018Januar / Februar
3/4 2018März /April
Sonderheft April
5/6 2018 Mai / Juni
Termine
17.11.2017 Redaktionsschluss03.01.2018 Anzeigenschluss08.01.2018 Druckunterlagenschluss18.01.2018 Erstveröffentlichungstermin
19.01.2018 Redaktionsschluss22.02.2018 Anzeigenschluss01.03.2018 Druckunterlagenschluss15.03.2018 Erstveröffentlichungstermin
02.03.2018 Redaktionsschluss28.03.2018 Anzeigenschluss05.04.2018 Druckunterlagenschluss19.04.2018 Erstveröffentlichungstermin
16.03.2018 Redaktionsschluss26.04.2018 Anzeigenschluss03.05.2018 Druckunterlagenschluss17.05.2018 Erstveröffentlichungstermin
Geplante Themenschwerpunkte
• Finanzierung kommunaler Infrastrukturen• Kraft-Wärme-Kopplung• Beleuchtung• Schwerpunkt: E-world energy & water
• Städtische Verkehrskonzepte / E-Mobilität• Erdgas • Windenergie• Schwerpunkt: Hannover Messe – Energy
Thematisches Sonderheft:• Digitalisierung der Energiewirtschaft – Herausforderungen für Stadtwerke und kommunale Betriebe
• Energieverteilung / Smart Grid• Photovoltaik / Solarthermie• Breitband-Versorgung / TK-Dienste• Schwerpunkt: BDEW Kongress
8 Anzeigenpreise und Anzeigenformate
Format Basispreis ab 2 Anz. 5% ab 4 Anz. 10% ab 6 Anz. 20%
1/1 Seite 4000 3800 3600 3200
1/2 Seite 2400 2280 2160 1920
1/3 Seite 2000 1900 1800 1600
1/4 Seite 1600 1520 1440 1280
1/8 Seite 1100 1045 990 880
Umschlagseite 4 4400 4180 3960 3520
Doppelseite (2/1) 8000 7600 7200 6400
Juniorpage 2400 2280 2160 1920
Preisliste Nr.7 (gültig ab 1. Januar 2018)
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Anschnittformate ohne Aufpreis.
Sonderwerbeformen und Schmuckfarben auf Anfrage.
Beilagen (Höchstformat: B 205 x H 293 mm)
bis 25g je ‰ 205 Euro,
30g je ‰ 220 Euro,
35g je ‰ 245 Euro,
jeweils zuzüglich gültiger Postgebühr.
Teilbeilagen sind nicht möglich.
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgewiesen ist jeweils der
Preis für eine Anzeige, gültig ab der ersten Schaltfrequenz.
Alle genannten Preise beziehen sich jeweils auf einen Abnah-
mezeitraum von 12 Monaten. Farbzuschläge auf Schmuck-
farben werden nicht rabattiert.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Pürschel (Anzeigenleitung)
E-Mail: [email protected] | Telefon 07071.56513-20
1/1 SeiteSatzspiegel: B 186 x H 278 mm
Anschnitt: B 210 x H 297 mm (entspricht Heftformat)
1/2 SeiteSatzspiegel: B 86 x H 278 mm (hoch) B 186 x H 136 mm (quer)
Anschnitt: B 96 x H 297 mm (hoch) B 210 x H 144 mm (quer)
1/3 SeiteSatzspiegel: B 57 x H 278 mm (hoch) B 186 x H 90 mm (quer)
Anschnitt: B 67 x H 297 mm (hoch) B 210 x H 98 mm (quer)
1/4 SeiteSatzspiegel: B 86 x H 136 mm (hoch) B 186 x H 69 mm (quer)
Anschnitt: B 96 x H 144 mm (hoch) B 210 x H 77 mm (quer)
1/8 SeiteSatzspiegel: B 62 x H 96 mm (hoch) B 119 x H 50 mm (quer)
Anschnitt: B 72 x H 104 mm (hoch) B 129 x H 58 mm (quer)
DoppelseiteSatzspiegel: B 400 x H 278 mm
Anschnitt: B 420 x H 297 mm
JuniorpageSatzspiegel: B 119 x H 173 mm (hoch)
Anschnitt: B 129 x H 181 mm (hoch)
Satzspiegelformat
AnschnittformatAlle Anschnittformate jeweils zuzüglich 3 mm Beschnittzugabe auf allen Seiten.
Anzeigenformate
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Format Laufzeit Preis
Standardeintrag (Print und online) 24 Monate 2050Standardeintrag (Print und online) 12 Monate 1200Standardeintrag (Print und online) 6 Monate 750
stadt + werk-Branchenindex
Der stadt + werk-Branchenindex bietet Ent scheidern einen um fassenden Überblick über mögliche Geschäfts-partner, deren Leistungsspektrum sowie Adress daten für eine direkte Kontaktaufnahme oder weiterführende Informationen.
Der Branchenindex ist in jeder Print-Ausgabe von stadt + werk zu finden. Unter www.stadt-und-werk.de bieten wir den Anbieterüberblick auch im Inter net an. Mit Ihrer Buchung erhalten Sie hier den Eintrag inkl. Produkt- oder Firmenlogo gratis. Die Inhalte des Eintrags können jederzeit zum nächsten Erscheinungstermin
der Print-Ausgabe kostenfrei geändert werden. Es gilt der Anzeigenschlusstermin der jeweiligen Ausgabe.
Der Eintrag im stadt + werk-Branchenindex kann online unter www.stadt-und-werk.de/media gebucht werden.
Einträge im Branchen index werden nicht rabattiert. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zu züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
stadt + werk | 9/10 2014 65
stadt + werk | Branchenindex
Senergie GmbHGerwigstraße 8D-78234 EngenTelefon: +49 (0) 7733 / 5019-100Fax: +49 (0) 7733 / 5019-199E-Mail: [email protected]: www.senergie.de
Die Senergie GmbH fertigt BHKW-Anlagen im Leistungsbereich von 30-500 kWel. Wir bieten standardisierte Maschinen für den Erd- und Flüssiggaseinsatz an, oder spezielle Lösungen für nahezu alle brennbaren Gase einschließlich Wasserstoff. Der bundesweit vertretene Service rundet das Bild ab. Senergie – wir können mehr.
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PALMER AGAnsprechpartner: Mario Strauß, Leiter VertriebZeller Straße 30D-97082 WürzburgTelefon: +49 (0) 931 / 30463-0Fax: +49 (0) 931 / 30463-200E-Mail: [email protected]: www.palmer.ag
PALMER AG - Your other point of view!Die PALMER AG ist ein flexibles und innovatives Beratungshaus für die Energiewirtschaft. Mit unserer langjährigen Branchenerfah-rung und pragmatischen Lösungsansätzen setzen wir auch Ihre Anforderungen zeitnah, kostengünstig und beständig um. Wie können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!
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GasVersorgung Süddeutschland GmbHSchulze-Delitzsch-Straße 7D-70565 StuttgartTelefon: +49 (0) 711 / 7812-5Fax: +49 (0) 711 / 7812-1480E-Mail: [email protected] Internet: www.gvs-erdgas.de
Die GasVersorgung Süddeutschland gehört zu den großen Erdgas-gesellschaften in Deutschland. Seit 1961 ist sie Partner von Stadt-werken und Industrie im In- und Ausland. Neben dem Vertrieb und Handel von Erdgas und Bio-Erdgas bietet das Stuttgarter Unter-nehmen vielfältige Dienstleistungen, z.B. Bilanzkreis- und Portfolio-management, an.
Gas
AGIS GmbHAnwender-Geo-Informations-SystemeSchönberger Weg 9D-60488 Frankfurt am MainTelefon: +49 (0) 69 / 247014-0Fax: +49 (0) 69 / 247014-20E-Mail: [email protected]: www.geoas.de
Die AGIS GmbH ist seit 1989 ein führendes Systemhaus für GIS und Geodatenmanagement. Unsere Software GeoAS hat sich als effek-tive Lösung zum Erfassen, Analysieren, Pflegen und Visualisieren von Geodaten bei vielen Städten/Kommunen eta bliert. Die AGIS ist Anbieter der zertifizierbaren beruflichen Fortbildung „Geodaten-manager“.
GIS
rku.it GmbH Westring 301D-44629 HerneTelefon: +49 (0) 2323 / 3688-0Fax: +49 (0) 2323 / 3688-680E-Mail: [email protected] Internet: www.rku-it.de
Die rku.it GmbH, 1961 gegründet, unterstützt heute deutschland-weit Unternehmen aus den Branchen Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunalwirtschaft. Von der Bereitstellung und dem Betrieb von IT-Infrastrukturen bis hin zur Anwendungsberatung mit Schwer-punkt in der Energiewirtschaft deckt der IT-Spezialist alle Anforde-rungen seiner Kunden kompetent ab.
Info
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items GmbH Hafenweg 7D-48155 MünsterTelefon: +49 (0) 251 / 6945-6000Fax: +49 (0) 251 / 6945-6501E-Mail: [email protected] Internet: www.itemsnet.de
Die items GmbH hat sich als IT-Full-Service-Dienstleister für die Ver-sorgungsbranche und den ÖPNV seit 1999 einen Namen gemacht. Unter „Full-Service“ versteht man ein Dienstleistungsangebot, das die komplette Wertegeneration von der Beratung über die Einfüh-rung, die IT- und Applikations-Services bis hin zu Geschäftsprozess-Services abdeckt.
regio iT GmbHLombardenstraße 24D-52070 AachenTelefon: +49 (0) 241 / 41359-0Fax: +49 (0) 241 / 413540-1698E-Mail: [email protected] Internet: www.regioit.de
Zertifizierter IT-Partner für Energieversorger & Entsorger, Kommunen & Schulen sowie Non-Profit-Organisationen (Sitz Aachen / Nieder-lassung Gütersloh). Strategische und projektbezogene IT-Beratung, Integration, Infrastruktur und Full-Service für die Branchen Energie, Entsorgung, Abwasser. 375 Mitarbeiter/innen betreuen über 21.500 Clients und 145 Schulen. Umsatz 2013: circa 50 Mio. €.
AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in BayernHansastraße 12-16D-80686 MünchenTelefon: +49 (0) 89 / 59 03-0Fax: +49 (0) 89 / 59 03-18 45E-Mail: [email protected] Internet: www.akdb.de
Die AKDB als Marktführer bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle IT-Bereiche der Kommunalverwaltung. Das AKDB-Service-Rechenzentrum für Versorger der Energie- und Wasserwirtschaft ist die neue kostengünstige Betriebsform der Soft-ware Schleupen.CS. Die Erfahrungen der AKDB als RZ-Betreiber und Schleupen.CS geben Sicherheit und unterstützen bei allen Aufgaben.
Bsys GmbHMagdeburger Allee 34D-99086 ErfurtTelefon: +49 (0) 361 / 564-1555Fax: +49 (0) 361 / 564-1302E-Mail: [email protected] Internet: www.bsys-erfurt.de
10 Jahre Bsys und 20 Jahre SAP-Erfahrung. Profitieren Sie von unserer kompetenten SAP-Beratungsleistung mit langjähriger Projekterfah-rung bei Ver- und Entsorgern. Unsere Rechenzentren sind modern ausgestattet und bieten Leistungen hoch verfügbar und sicher an – Private Cloud direkt aus Erfurt. Bsys GmbH – Business mit System!
Trianel GmbHKrefelder Straße 203D-52070 AachenTelefon: +49 (0) 241 / 413 20-0Fax: +49 (0) 241 / 413 20-300E-Mail: [email protected]: www.trianel.com
Die Stadtwerke-Kooperation Trianel bündelt die Interessen von Stadtwerken und kommunalen EVU, um deren Wettbewerbsfähig-keit zu stärken. Trianel unterstützt Stadtwerke im Energiehandel, bei der Beschaffung und Erzeugung sowie bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie Smart Metering, Dezentrale Erzeugung, Energie effizienz oder Elektromobilität.
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Ihre Firmierung Ansprechpartner: Max MustermannBeispielstraße 17D-65435 OrtshausenTelefon: +49 (0)1234 / 123456-0Fax: +49 (0)1234 / 123456-999e-Mail: [email protected]: www.ihr-unternehmen.de
Ihr beschreibender Text, maximal 330 Zeichen mit Leerzei-chen. Beispiel: Firma XYZ ist Marktführer im ABC-Bereich und hat Lösungen für nahezu alle Marktsegmente. Die neue Pro-duktfamilie PQR ist ein durchgängiges und skalierbares Sys-tem mit leistungsstarken Modulen, die Anwendern und Ent-wicklern höchste Flexibilität bieten.
Ihr Produkt- oder Firmenlogo
Format Zeichenzahl Preis
Doppelseite (2/1) ca. 6.000 Zeichen 6500Ganze Seite (1/1) ca. 3.000 Zeichen 3250Halbe Seite (1/2) ca. 1.300 Zeichen 1980
13 Advertorials
Advertorials in stadt+werk
Mit Advertorials in stadt + werk informieren Sie Entschei-der in Form von Textbeiträgen über Best-Practice-Bei-spiele, Success Stories oder einfach über Ihre Produkte und Dienstleistungen. Für ein Advertorial in stadt + werk liefern Sie die Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) – das Advertorial wird dann von uns maßgeschneidert auf Ihr Thema und Ihre Marke umgesetzt. Vor dem Druck erhalten Sie ein PDF des Advertorials zur Freigabe.
Als Kommunikationsinstrument ist das Advertorial zwi-schen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt. Es muss ent sprechend dem deutschen Presserecht als Anzeige gekennzeichnet sein, präsentiert Ihre Inhalte jedoch in einer attraktiven redaktionellen Aufmachung. In stadt + werk sind ganz- oder halbseitige Advertorials möglich. Für Advertorials gilt der Anzeigenschlusstermin der jeweiligen Ausgabe.
Sonderdrucke in einer von Ihnen gewünschten Auflage sind möglich. Preise auf Anfrage.
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zu züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Advertorialsinstadt+werkJoachim Pürschel+49 (0)[email protected]
Vermarktungsrisiko deutlich senken: Mehr Sicherheit durch Reservestrom der Stadtwerke Leipzig
Störungsbedingte Produktionsausfälle bergen erhebliche Risiken, denen sich kein Energieerzeuger gerne aussetzt. Die Stadtwerke Leipzig bieten deshalb ein marktgerechtes Produkt zur Erzeugungsbesicherung an: deutschlandweiten Reservestrom zu aktuellen Marktpreisen. Die Reserveenergie kann im Störungsfall unmittelbar abgerufen werden – ein Anruf genügt.
Ein Beispiel: Um 6:00 Uhr kommt es zu einer Störung. Gegen 6:15 Uhr wird ein Energieausfall für drei Stunden gemeldet. In dieser Zeit war jedoch eine Einspeisung in das Stromnetz vorgesehen. Aufgrund der Störung, können nun bereits verkaufte Strommengen
nicht erzeugt werden. Auf Basis des Reservestromvertrages mit den Stadtwerken Leipzig kann das Ungleichgewicht zwischen der bereits verkauften Strommenge und der tatsächlichen verminderten Erzeugung überbrückt werden, in dem die Stadtwerke Leipzig die fehlenden Mengen zur Verfügung stellen. Um 10:00 Uhr, nach Behebung der Störung, sind Bedarf und Erzeugung wieder im Lot, weitere Reservearbeit wird nicht benötigt und daher auch nicht geliefert.
Die Bereitstellung von Reservestrom wird durch die Stadtwerke Leipzig bundesweit rund um die Uhr zu aktuellen Marktpreisen
Michael Juhre Stadtwerke Leipzig GmbH
Teamleiter Front Office Key Account Management
+49 (0) 341 / 121 - 82 88 [email protected]
www.swl.de
angeboten. Reserveenergie ist auch für einzelne Zeitstunden abrufbar und stellt somit ein flexibles, schnelles und unkompliziertes Modell der Stromerzeugungsbesicherung dar.
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14 Technische Angaben für Druckunterlagen
Ihr AnsprechpartnerJoachim Pürschel+49 (0)[email protected]
Aktuelle Informationen zu Repro, Druck und Datenüber tragung finden Sie unter www.stadt-und-werk.de.
Heftformat DIN A4 (Breite 210 mm x Höhe 297 mm)Satzspiegel Breite 186 mm x Höhe 278 mm
Repro CtP (Computer to Plate). stadt+werk wird ausschließlich digital produziert. Es können nur digitale Druckunterlagen verwendet werden.
Druck Standard-Bogenoffset
Papier Holzfreies, beidseitig mattgestrichenes Bilderdruckpapier, Inhalt: 100g/m², Umschlag: 170g/m²
Datenübertragung Auf Datenträger an die Verlagsadresse, per E-Mail an [email protected] oder per Upload nach telefonischer Anmeldung. Datenträger: DVD oder CD-ROM. Andere Datenträger auf Anfrage.
Datenformate Alle gängigen Standardformate. Bevorzugt druckoptimierte PDF-Dateien inkl. farbverbindlichem Proof oder Andruck.
Hinweis für Bei allen Anschnittformaten (randabfallende Anzeigen) werden umlaufendAnschnittformate mindestens 3 mm Beschnittzugabe benötigt. Die Beschnittzugabe darf keine
wichtigen Ge staltungs- oder Textelemente enthalten, da es sich dabei um einen sicher heitshalber angefügten Raum außerhalb der geplanten Seite handelt. Teile der Beschnittzugabe werden zwar gedruckt, entfallen aber im Idealfall bei der buch binderischen Weiterverarbeitung. Bitte beachten Sie, dass die Beschnitt-zugabe unter Ausnutzung der Toleranzen teilweise auf die Seite gelangen kann. Wesentliche Gestaltungselemente in randab fallenden Anzeigen (beispielsweise Texte, Logos oder Fusszeilen) sollten mit einem Mindestabstand von etwa 5 mm zur Schnittkante platziert werden.
15 Sonderwerbeformen (Beilagen und Einhefter)
Beilagen • Beilagen bis 25g: 205 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren • Beilagen bis 30g: 220 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren • Beilagen bis 35g: 245 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren
Be legungs möglichkeit: Gesamtauflage (11.000 Ex.). Höchstformat für Beilagen: B 205 x H 293 mm. Einzelheiten zu den Transport- und Anlieferungsbedingungen auf Anfrage.
Einhefter Vierseitiger Einhefter im Format DIN A4, auf Wunsch mit Perforation für Postkarten. Inkl. Druck 4/4-farbig Euroskala auf Papier 170 g/m².
• Einhefter, 4 Seiten: 580 Euro / 1.000 Exemplare Euro inkl. Postgebühren.
Be legungs möglichkeit: Gesamtauflage (11.000 Ex.).
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zu Sonder werbeformen oder Sonder drucken findenSieaufunsererWebsiteunterwww.stadt-und-werk.de.
16 Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de
Die Website www.stadt-und-werk.de adressiert ein interessiertes Fach -publikum, die Verwaltungsspitzen und für die Energiewirtschaft zu-ständigen Verwaltungsmitarbeiter in den Kommunen sowie Vorstände, Geschäftsführer, technische Entschei-der und Aufsichtsräte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen
Aufgrund dieser eingegrenzten Zielgruppe erfolgen Angebot und Abrechnung von Banner-Werbung auf www.stadt-und-werk.de aus-schließlich aufgrund von Festpreisen auf der Basis von Laufzeit, Größe und Platzierung der Banner.
Weitere Online-Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de (Hockey Stick, Wallpaper etc.) sind möglich. Preise auf Anfrage.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Format: Content AdPlatzierung: auf allen Seiten
Größe: B 300 x H 250 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2500 Euro
Format: Content AdPlatzierung: Themenseite
Größe: B 300 x H 250 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 950 Euro
Format: Super BannerPlatzierung: auf allen Seiten
Größe: B 728 x H 90 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2184 Euro
Format: Full Size BannerPlatzierung: Themenseite
Größe: B 468 x H 60 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 600 Euro
Format: Full Size BannerPlatzierung: General Rotation
Größe: B 468 x H 60 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 12 MonatePreis: 1500 Euro
Format: SkyscraperPlatzierung: auf allen Seiten
Größe: B 120 x H 600 Pxl.*
Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2400 Euro
* Wide Skyscraper ohne Aufpreis.
17 Verlagsprogramm
Das 2001 vorgestellte Fachmaga zin Kommune21 ist eine der führenden Fachzeitschriften für Verwaltungsspitzen, Amtsleiter, Dezernenten und IT-Entscheider in Städten, Gemeinden und Kreisen. Aktuell und praxis orientiert informiert das monat lich erscheinende Magazin über alle Aspekte der IT-ge-stützten Verwaltungsmodernisierung sowie der Informations- und Kommuni-kationstechnik im Public Sector.
Die Zeitschrift stadt + werk informiert Verwaltungsspitzen, Leiter und Mit-arbeiter der Energiewirtschafts- und Umweltdezernate, die kommunalen Mandatsträger sowie die Entscheidungsträger bei Stadtwerken und Energie-versorgern über die Herausforderungen und Praxis erfahrungen beim Umbau der Energiewirtschaft. stadt + werk erscheint mit einer Auflage von 11.000 Exemplaren.
Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung
www.stadt-und-werk.de
12 E
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| IS
SN 2
193-
195X
| ZK
Z 24
444
Politik + StrategieMarktorientiertes Strom-marktdesign: Zweistufiges Preissystem könnte den Strommarkt 2.0 ablösen.
Energie + EffizienzKraft-Wärme-Kopplung: Die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung als Kern-element der Energiewende.
Praxis + ProjekteAschaffenburg: Energe-tische Sanierung städtischer Gebäude bringt ökologische und wirtschaftliche Effekte.
IT + TechnikBreitband-Ausbau: Stadtwerke treiben den Aus- und Aufbau von Glasfasernetzen verstärkt voran.
SpezialBDEW Kongress zeigt den Wandel der Energiebranche zur Community aus alten und neuen Playern.
Rekommunalisierung – Streit bleibt möglichDie neuen Regeln für die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen
beseitigen Unklarheiten, schaffen aber neue Probleme.
5/6 2017
7,00
E /
13,
00 s
Fr
Interview: Tino Wagner zum 40-jährigen Bestehen von mps public solutions
www.kommune21.de
E-Government, Internet und Informationstechnik
6 /2017
E54570ISSN 1618-2901
E-Government
• Interview: Dieter Rehfeld, regio iT, über den Weg zum Portalverbund
Titel
• Soziale Netzwerke: Was bringen Twitter, Snapchat oder Instagram?
Informationstechnik
• IT-Sicherheit: E-Mail-Bewerbungen als Einfallstor für Ransomware
Spezial
• Zukunftskongress: Digitaler Aufbruch nach der Bundestagswahl?
Praxis
• Augsburg: Erste Erfahrungen mit der Flüchtlings-App Integreat
Social Media
Senden auf allen Kanälen
Die Fachzeitschriften des Verlags haben eines gemeinsam: Sie sind leserorientiert. Leserinnen und Leser finden verlässlich recherchierte Informationen, um die Mo-dernisierungsvorhaben ihrer Organisati-onen erfolgreich voranzubringen – und um die richtigen Produkte und Partner für die eigenen Projekte zu finden.
Kombi-AngeboteKombinieren Sie wirkungsvoll zwei zielgruppen orientierte Publikationen im Public Sector mit attraktiven Kondi-tionen: Kommune21 und stadt + werk. Sprechen Sie uns auf die Möglichkeit von Kombi-Angeboten an!
Sie haben Fragen zur Fachzeitschrift stadt + werk oder den weiteren Titeln des Verlags? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Ihr Ansprechpartner: Joachim PürschelTelefon: 07071.56513-20E-Mail: [email protected]
1. Werbeauftrag(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informa-tions- und Kommunikationsdiensten zum Zwecke der Ver-breitung.(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die All-gemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preis liste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht über-einstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemei-nen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Vertragsschluss(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinba-rungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Be-stätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbe agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandats-nachweis zu verlangen.(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftli-chen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
3. AbwicklungsfristIst im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftragge-bers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
4. AuftragserweiterungBei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auf-trag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
5. Nachlasserstattung(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Un-terschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abge-schlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
6. Datenanlieferung(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schal-tungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Wer-bemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
7. Chiffrewerbung(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Einge-hende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.
8. Ablehnungsbefugnis(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch ein-zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmun-
gen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Be schwer-
de verfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzu-mutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffent-lichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden.
9. Rechtegewährleistung(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schal-tung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbe-
18 Allgemeine Geschäftsbedingungen
auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs-schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.
10. Gewährleistung des Anbieters(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorherseh-baren Anforderungen eine dem jeweils üblichen techni-schen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbe-mittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin-derung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbar-keit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenü-gender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt
bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgen-den Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Haftung(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und uner-laubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesi-cherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzan-sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vor-hersehbaren Schadens.(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehil-fen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12. Preisliste(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffent-lichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Än-derung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiser-höhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech-nungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
13. Zahlungsverzug(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zah-lungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. KündigungKündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
15. DatenschutzDer Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der gelten-den datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
16. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Kla-gen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kauf-leuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schrift-lich geschlossen wurde.