preisliste/verzeichnis 2019 - peterbeton · f3 f3 c12/15 c12/15 c12/15 c1 c1 c1 c12/15 c12/15 f3 f3...

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PREISLISTE / VERZEICHNIS 2019 Gültig ab 01. Januar 2019 peterbeton Rudolf Peter GmbH & Co. KG Kies- und Betonwerke Richard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-Baden e-mail: [email protected] www.peterbeton.de VERTRIEB: Telefon 0 72 21 / 68 42 21 Telefax 0 72 21 / 68 42 10 BETONDISPOSITION: Werke 1 – 6 Telefon 0 72 21 / 68 42 12 Telefax 07221/684216 Werke 7 – 8 Telefon 07 21 / 59 30 07 Telefax 07 21 / 55 81 36 WERKE: 1 Sandweier Telefon 0 72 21 / 68 42 12 2 Achern Telefon 0 78 41 / 37 64 3 Bühl-Vimbuch Telefon 07223/ 23108 6 Bietigheim Telefon 0 72 45 / 28 21 7 Rheinhafen Telefon 07 21 / 59 30 07 8 Neureut Telefon 07 21 / 78 57 98 Bestellungen bitte 2 Arbeitstage vor Bedarf! DIN EN 206-1/DIN 1045-2

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  • PREISLISTE / VERZEICHNIS

    2019Gültig ab 01. Januar 2019

    peterbeton Rudolf Peter GmbH & Co. KG Kies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-Badene-mail: [email protected] www.peterbeton.de

    VERTRIEB: Telefon 07221 /684221Telefax 07221 /684210

    BETONDISPOSITION:Werke 1 – 6 Telefon 07221 /684212

    Telefax 07221 /684216Werke 7 – 8 Telefon 0721 /593007

    Telefax 0721 /558136

    WERKE:1 Sandweier Telefon 07221 / 6842122 Achern Telefon 07841 / 37643 Bühl-Vimbuch Telefon 07223 / 231086 Bietigheim Telefon 07245 / 28217 Rheinhafen Telefon 0721 /5930078 Neureut Telefon 0721 /785798

    Bestellungen bitte 2 Arbeitstage vor Bedarf!

    DIN EN 206-1/DIN 1045-2

  • Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

    Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

    Expositions-klasse(n)*

    Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

    PreiseaufAnfrage1) .

    Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

    PreiseaufAnfrage1) .

    NRK

    NRK 16

    XC4, XF1, XA1

    Konsi-stenz-klasse

    Feuchtig-keits-klasse

    bes.Eigen-schaften

    Beton-festig-keits-klasse

    Über-wach-ungs-klasse

    Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 €/m3

    Art Größt-kornDmax

    Abw. v.Regel-anf.

    Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

    (gelber Lieferbereich)

    Betone für den Wohnungs- und Industriebau

    X0

    XC2 WF

    Allgemeiner Betonbau Alle Betone in der Konsistenzklasse � F3 (außer C8/10) sind pumpfähig.C8/10

    C8/10

    NRK

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    8

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    8

    WF

    C8/10

    C8/10

    F3

    F3

    C12/15

    C12/15

    C12/15

    C1

    C1

    C1

    C12/15

    C12/15

    F3

    F3

    C25/30

    C25/30

    C25/30

    F3

    F3

    F3

    2

    2

    2

    NRK

    NRK

    NRK

    32

    16

    8

    LP

    LP

    LP

    XC4, XD1, XF2,XF3, XA1, XM12)+12)

    (Dmax8 kein XM)

    C30/37

    C30/37

    LP

    LP

    WA

    WAXC4, XD3, XF4,

    XA24+6), XM23+12)

    C16/20

    C16/20

    F3

    F3

    F3

    F3

    F3

    XC3 WF

    C20/25

    C20/25

    C20/25

    C25/30

    C25/30

    C25/30

    WF

    XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

    C30/37

    C30/37

    C30/37

    –WA

    XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6)

    C40/50

    C40/50

    F3

    F3

    2

    2

    32

    16

    XC4, XD2, XF2,XF3, XA26), XM12)

    (Dmax8 kein XM)

    C35/45

    C35/45

    C35/45

    WA

    XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6), XM23)

    C35/45

    C35/45

    C35/45

    WA

    WA

    WA

    XC4, XF1, XA1

    C25/30

    C25/30

    C25/30

    F3

    F3

    F3

    Bkl 1

    (WUe)

    XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

    C30/37

    C30/37

    C30/37

    Bkl 1

    (WUe)

    WF

    WA

    C1

    C1

    1

    1

    142001

    142401

    142801

    153001

    153401

    153801

    165001

    165401

    165801

    177001

    177401

    177801

    178021

    178421

    178821

    188001

    188401

    110202

    110602

    110002

    110402

    120202

    120602

    120822

    120002

    120402

    131002

    131402

    142002

    142402

    142802

    109,60

    111,55

    114,15

    116,65

    112,25

    114,20

    118,15

    116,45

    118,40

    120,65

    122,35

    121,85

    123,80

    131,00

    110203

    110603

    110003

    110403

    120203

    120603

    120823

    120003

    120403

    131003

    131403

    142003

    142403

    142803

    110,60

    112,55

    115,15

    117,65

    113,25

    115,20

    119,15

    117,45

    119,40

    121,65

    123,35

    122,85

    124,80

    132,00

    124,25

    126,20

    133,40

    127,40

    129,35

    136,10

    133,95

    135,95

    141,65

    139,65

    141,65

    148,35

    140,70

    142,65

    147,30

    147,70

    149,70

    136,85

    141,75

    153002

    153402

    153802

    165002

    165402

    165802

    177002

    177402

    177802

    178022

    178422

    178822

    125,00

    126,95

    133,70

    131,20

    133,20

    138,90

    136,90

    138,90

    145,60

    137,95

    139,90

    144,55

    153011

    153411

    153811

    165011

    165411

    165811

    131,85

    133,80

    139,90

    135,95

    137,95

    143,65

    153012

    153412

    153812

    165012

    165412

    165812

    129,45

    131,40

    137,50

    133,20

    135,20

    140,90

    154001

    154401

    154801

    169021

    169421

    146,70

    148,65

    142,85

    144,80

    152,80

    154002

    154402

    154802

    169022

    169422

    143,95

    145,90

    140,45

    142,40

    150,40

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    NRK

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    F4F4F4

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    F4F4F4

    NRK

    NRK

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    16

    8

    MS25/F2MS25/F2MS25/F2

    F4F4F4

    MS25/F2MS25/F2

    2

    2

    108411

    108811

    154,15

    160,45

    MS25/F2MS25/F2

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    C45/55

    C45/55

    F3

    F3

    2

    2

    32

    16

    –WA

    198001

    198401

    149,90

    151,95

    MS25/F2MS25/F2

    NRK

    NRK

    C50/60

    C50/60

    F3

    F3

    16

    8

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    16

    8

    NRK

    NRK

    NRK

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    16

    8

    F4F4F4

    32

    16

    8

    MS25/F2MS25/F2MS25/F2

    MS25/F2MS25/F2MS25/F2

    F3

    F3

    2

    2

    NRK

    NRK

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    16

    MS18MS18

    F3

    F3

    F3

    F3

    F3

    F3

    2

    2

    2

    F3

    F3

    F3

    2

    2

    2

    25)

    25)

    25)

    F3

    F3

    F3

    2

    2

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    F3

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    2

    2

    1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 112) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

    –––

    Betone für „Wasserundurchlässige Bauwerke“ gemäß DAfStb-Richtlinie

    LP-Betone (maschinelles Glätten kann die Porenstruktur schädigen)

    schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

    sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

    mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

    vorzugsweise beikühler Witterung,

    normale Wärmeentwicklung

    langsame (l)Festigkeitsentwicklunglängere Ausschalfristen

    vorzugsweise bei mittlerenund hohen Temperaturen,

    geringere Wärmeentwicklung

    (sl)

    XC4, XF1, XD1,XA1, XM1

    C30/37 165521 139,001655222F4–WA F4

    XC4, XF1, XA1 C25/30 153521 134,4515352225)F4–WF F416

    Betone geeignet für Sichtbetonflächen (Baustellenversuch mit Erprobungsfläche erforderlich!)

    – 2 –

    2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten ...)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte

    Verkleidung)6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfat-

    widerstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.

  • Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

    Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

    Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

    PreiseaufAnfrage1) .

    mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

    vorzugsweise beikühler Witterung,

    normale Wärmeentwicklung

    Expositions-klasse(n)*

    Konsi-stenz-klasse

    Feuchtig-keits-klasse

    bes.Eigen-schaften

    Beton-festig-keits-klasse

    Über-wach-ungs-klasse

    Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 €/m3 €/m3

    Art Größt-kornDmax

    Abw. v.Regel-anf.

    Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

    (gelber Lieferbereich)

    schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

    sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

    (sl)(l)

    Betone für den Ingenieurbau

    C25/30

    C25/30

    C25/30

    F3

    F3

    F3

    NRK

    NRK

    NRK

    32

    16

    8

    2

    2

    2

    753001

    753401

    753801

    129,40

    131,35

    137,55

    753002

    753402

    753802

    127,00

    128,95

    135,15

    C30/37

    C30/37

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    765001

    765401

    135,95

    137,95

    765002

    765402

    133,20

    135,20

    C30/37*

    C30/37*

    C30/37*

    F3

    F3

    F3

    32

    16

    8

    2

    2

    2

    767001

    767401

    767801

    767002

    767402

    767802

    134,90

    136,85

    141,50

    C40/50

    C40/50

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    788001

    788401

    C25/30*

    C25/30*

    C25/30*

    LP

    LP

    LP

    42010)

    42010)

    42010)

    32

    16

    8

    2

    2

    2

    759001

    759401

    759801

    142,10

    144,05

    149,90

    759002

    759402

    759802

    139,70

    141,65

    147,50

    C30/37

    C30/37

    LP

    LP

    42010)

    42010)32

    16

    2

    2

    769021

    769421

    148,70

    150,65

    769022

    769422

    145,95

    147,90

    C30/37

    C30/37

    FD

    FD

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    765031

    765431

    138,85

    140,85

    765032

    765432

    136,10

    138,10

    C45/55

    C45/55

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    798001

    798401

    C35/45

    C35/45

    FD

    FD

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    778021

    778421

    142,70

    144,65

    778022

    778422

    139,95

    141,90

    C30/37

    C30/37

    FD+LP

    FD+LP

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    766031

    766431

    148,65

    150,65

    766032

    766432

    145,90

    147,90

    C30/37

    C30/37

    FD+LP

    FD+LP

    F3

    F3

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    32

    16

    2

    2

    769041

    769441

    149,90

    151,85

    769042

    769442

    147,15

    149,10

    C25/30

    C25/30

    F5

    F5

    32

    16

    2

    2

    753062

    753462

    F5

    65010)32

    32

    2

    2

    153132

    153232

    134,45

    137,95

    C25/30

    C25/30

    C30/37–

    WF

    F5 32 2 – 167032– 138,20

    C30/37

    C30/37

    F5

    F5

    32

    16

    2

    2

    765062

    765462

    C30/37*

    C30/37*

    F5

    F5

    32

    16

    2

    2

    767062

    767462

    130,80

    132,75

    132,70

    135,15

    138,70

    141,15

    C50/60

    C50/60

    F3

    F3

    32

    16

    2

    2

    708011

    708411

    152,20

    154,20

    C35/45

    C35/45

    C35/45

    F3

    F3

    F3

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    32

    16

    8

    F2F2F2

    F2F2

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    F2F2

    F2F2

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    MS25/F211)

    2

    2

    2

    777101

    777501

    777801

    137,65

    139,60

    144,25

    149,70

    151,70

    151,20

    153,20

    142,10

    144,10

    149,10

    777102

    777502

    777802

    139,35

    141,35

    146,35

    Betone nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!)Betone der Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 siehe Betonverzeichnis „Wohnungs- und Industriebau“

    FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie (maschinelles Glätten kann bei LP-Beton die Porenstruktur schädigen)

    Unterwasserbeton

    Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!) / DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140

    XC4, XD3,XF4

    XC4, XF1, XA1

    XC4, XD1, XF1,XA1, XM1

    XC4, XD2,XF2, XF3,XA26), XM12)

    (C35/45 Dmax8kein XM)

    XC4, XD3,XF2, XF3,XA24+6)

    XC4, XD3,XF4, XM1

    WA

    WA

    WA

    WA

    WA

    XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

    XC4, XD3, XF2, XF3,XA24+6), XM22+3)

    XC4, XD2, XF4,XA26), XM12+3+12)

    XC4, XD3, XF4,XA24+6), XM12+3+12)

    WA

    XC4, XF1, XA1

    XC4, XD1,XF1, XA1

    XC4, XD2,XF2, XF3, XA26)

    XC2, XA1

    WA

    WA

    WA

    ––

    ––

    ––

    C25/30

    C25/30

    F5

    F5

    32

    16

    2

    2

    153062

    153462

    C30/37

    C30/37

    F5

    F5

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    32

    16

    F4F4

    MS25/F2MS25/F2

    MS18MS18

    MS18MS18

    F4F4

    F4F4

    2

    2

    165062

    165462

    128,80

    130,75

    130,70

    133,15

    Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140

    XC4, XF1, XA1

    XC4, XD1,XF1, XA1

    WA

    WA

    ––

    ––

    1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand

    (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.

    10) Zielwert ± 30 mm12) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet

    Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

    PreiseaufAnfrage1) .

    – 3 –

    2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte

    Verkleidung)9) nicht für Betonschutzwände11) mit NaCI-Nachweis gem. ZTV-ING*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

  • Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

    Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

    Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

    (gelber Lieferbereich)

    Sympaton

    Betone für Industrieböden und Lagerflächen

    Sympaton LVB: – Der leichtverdichtbare, fließfähige Transportbeton für erhöhte Anforderungen,z.B. Bodenplatten, Stützen, Wände, wasserundurchlässige Bauwerke (Weiße Wanne).

    – Ausbreitmaß � 630 mm

    Sympaton SVB: – Der selbstverdichtende Ingenieur-Transportbeton für höchste Anforderungen.– Setzfließmaß � 700 mm (auf Anfrage)

    Expositions-klasse(n)*

    Beton-festigkeits-klasse

    Feuchtig-keits-klasse

    Konsi-stenz-klasse Art Größt-

    kornDmax

    Abw. v.Regel-anf.

    Über-wachungs-klasse

    schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

    sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

    mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

    vorzugsweise beikühler Witterung,

    normale Wärmeentwicklung

    Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

    XC4, XF1, XA1

    XC4, XD1, XA1

    C25/30C25/30

    F6F6

    25)

    25)653422653822

    NRKNRK

    C30/37C30/37

    F6F6

    22

    663422663822

    NRKNRK

    C30/37 F6 2 665422NRK

    C35/45 F6 2 675422NRK

    C45/55 F6 2 695422NRK

    C50/60 F6 2 605422NRK

    C35/45XC4, XD2, XF2 + 3, XA26) F6 2 –

    ––

    ––

    677421

    ––

    ––

    152,75

    138,05144,80

    141,40147,15

    149,00

    150,50

    151,50

    152,50

    –NRK

    WF

    WA

    F4F4

    F4F4

    F4

    F4

    F4

    F4

    MS25/F2

    168

    168

    16

    16

    16

    16

    16

    1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 16) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage10) Zielwert ± 30 mm*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

    – 4 –

    Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

    (gelber Lieferbereich)

    Expositions-klasse(n)*

    Beton-festigkeits-klasse

    Leistungs-klasse

    Feuchtig-keits-klasse

    Konsi-stenz-klasse Art Größt-

    kornDmax

    Abw. v.Regel-anf.

    Über-wachungs-klasse

    schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

    sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

    mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

    vorzugsweise beikühler Witterung,

    normale Wärmeentwicklung

    Sorten-Nr.

    153041153441XC4, XF1, XA1 WF

    C25/30C25/30

    ––

    F2F2

    NRKNRK

    3216

    F4F4

    25)

    25)

    165041165441165241165641

    129,15131,10

    131,90133,85131,90133,85

    126,75128,70

    129,15131,10129,15131,10

    XC4, XF1, XD1XA1, XM12)

    WA

    ––––

    F2F238010)

    38010)

    NRKNRKNRKNRK

    32163216

    F4F4F4F4

    2222

    153042153442

    165042165442165242165642

    €/m3 Sorten-Nr. €/m3

    Sympaton LVB (Konsistenzklasse F6 – Ausbreitmaß � 630 mm)

    Betone für Hallenböden

    Stahlfaserbetone mit Leistungsklasse nach DAfStb-Richtlinie

    C30/37C30/37C30/37C30/37

    565021565421

    164,60166,65

    161,85163,90

    C30/37C30/37 L1,2/0,9

    F4F4

    NRKNRK

    3216

    F4F4

    22

    565041565441

    173,05175,10

    170,30172,35WA L1,5/1,2

    F4F4

    NRKNRK

    3216

    F4F4

    22

    565022565422

    565042565442

    C30/37C30/37

    565061565461

    181,75183,80

    179,00181,05

    XC4, XF1, XD1XA1, XM12)

    L1,8/1,5F4F4

    NRKNRK

    3216

    F4F4

    22

    565062565462

    C30/37C30/37

    Weitere Festigkeits- und Leistungsklassen auf Anfrage.

    Sympaton SVB nach DAfStb-Richtlinie (Setzfließmaß � 700 mm) auf Anfrage

    Zusätzliche Überwachungskosten SVB 500,00 € / Betoniertag ohne Baustellenüberwachung

  • Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

    Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

    32161632

    ––

    766401–

    ––

    769011–

    112,65115,55126,15

    900039001390023

    111,65114,55125,15

    900029001290022

    900019001190021

    113,40116,30127,55

    –––

    32168

    RKRKRk

    C0C0C0

    entfälltW0

    BK 1,8–

    BK 100

    ––––

    Größt-korn

    Dmax

    Art

    Gesteinskörnung

    allgemein W0

    C16/20X0

    C1C1C1

    32168

    130201130601130801

    122,90124,40128,80

    130202130602130802

    120,50122,00126,40

    130203130603130803

    121,50123,00127,40

    Betongemische für den Verkehrswegebau (Konsistenzklasse C1) Druckfestigkeitsklasse gemäß DIN FB 100:2010-03

    Betontragschicht DIN 18316:2012-09 Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN FB 100

    Hydraulisch gebundene Tragschicht DIN 18316:2012-09Druckfestigkeitsklasse C5/6 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5

    Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5

    Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 25 N/mm2

    allgemein W0

    Dränbeton (FGSV-Merkblatt M DBT 2013) für versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013) undunter Pflaster- und Plattenbelägen Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 15 N/mm2

    Einkornbeton

    Beton nach TL Beton-StB 07 (Ausgabe 2007) für Fahrbahndecken mit Straßenzement sowie für kommunale Ver-kehrsflächen gemäß M VaB 2013 (Kreisverkehr, Busspuren, Rastanlagen) und unbedenklicher Gesteinskörnunggem. ARS 04/2013 (Bereich WS) und DAfStb-Richtlinie (Bereich WA) Druckfestigkeitsklasse C30/37 (Betone sind nicht pumpfähig)BK 0,3–

    BK 1,0

    Oberbeton

    FrühhochfestUnterbeton

    WAXF4, XM1

    XF4

    Verkehrswegebau

    Um die Eigenschaften sicherzustellen ist es erforderlich, den Beton in der vorgegebenen Konsistenzklasse herzustellen, einzu-bauen, entsprechend zu verdichten und beim Transport, der Zwischenlagerung und nach dem Einbau vor Feuchtigkeitsentzug(z.B. mit Folie) zu schützen. Bei Verarbeitungszeiten > 90 min. können sich die Druckfestigkeiten deutlich vermindern.Teilweise sind Prüfungen gemäß den entsprechenden Normen, Richtlinien und Merkblättern auf der Baustelle erforderlich.

    * Die Einstufung in die Feuchtigkeitsklasse WS muß durch einen Gutachter geprüft und bestätigt werden!Gesteinskörnungsarten: N = Natursand, RK = Rundkorn, SP = SplittBK = Belastungsklasse gemäß RStO 12

    Bitte beachten:Durch den überwiegenden Einsatz von Fahrmischern mit Automatikgetriebe ist ein Verziehen von Betonbeim Abladen nicht mehr möglich!

    schneller (s)

    Anwendungs- bzw.Einsatzbereich

    Konsi-stenz-klasse

    Abw. v.Regel-anf.

    Druckfestigkeits-klasse und/oderExpositions-klasse

    Feuchtig-keits-klasse

    langsamer (l)

    Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

    Preise frei Baustelle in €/m3 (gelber Lieferbereich)

    Erstarrungsbeginn des Betons

    normal (m)

    C20/25X0

    C1C1C1

    32168

    140201140601140801

    123,85125,80130,25

    140202140602140802

    121,45123,40127,85

    140203140603140803

    122,45124,40128,85

    C25/30X0

    C1C1C1

    NRKNRKNRK

    NRKNRKNRK

    NRKNRKNRK

    32168

    –––

    –––

    –––

    150201150601150801

    126,05128,00132,95

    150202150602150802

    123,65125,60130,55

    150203150603150803

    124,65126,60131,55

    entfällt C1 32 – – 96032 105,05 – –

    allgemein W0 entfällt C1 32 – – 96042 107,90 – –

    allgemein W0 entfällt C1 32 – – 120212 112,25 – –

    Tragschichten mithaufwerksporigem

    GemischW0 entfällt

    entfällt

    C1C1C1C1C1

    321682216

    –––––

    ––-––

    9610296502968029611296512

    118,30120,25124,70128,30129,25

    –––––

    –––––

    Tragschichten mithaufwerksporigem

    GemischW0

    C1C1C1C1C1

    321682216

    9621196511968119622196521

    122,80124,80129,30132,80133,80

    –––––

    –––––

    –––––

    –––––

    Sickerschichten

    NRK

    NRK

    NRK

    NRKNRKNRK

    NRK, SPNRK, SP

    NRKNRKNRK

    NRK, SPNRK, SP

    F4

    F4

    F4

    F4F4F4F4F4

    F4F4F4F4F4

    F3F3F3C1

    NRKNRKNRKNRK

    sieheTL-BetonTAB. 4 +AnhangA

    ––

    auf Anfrage–

    766002766402–

    766202

    Preiseauf

    Anfrage

    ––––

    ––––

    OberbetonWaschbetonFrühhochfestUnterbeton

    WS*XF4, XM2

    XF4

    F3C1F3C1

    NRK, SPN, SPNRK, SPNRK

    2282232

    ––

    auf Anfrage–

    769002769802–

    766202

    Preiseauf

    Anfrage

    ––––

    – 5 –

  • Schüttmaterialien ohne Bindemittel im Fahrmischer

    Baustoffart langsameAbbindezeit

    (l)

    schnelleAbbindezeit

    (s)

    121,15

    124,00

    125,90

    130,65

    135,40

    91052

    91032

    91002

    91012

    91022

    Art1)Zementgehalt

    Walzbeton

    Ausgleichsbeton

    120,80

    Größt-kornDmax

    Konsi-stenz-klasse

    normaleAbbindezeit

    (m)

    Preisliste/Verzeichnis 2019

    Sonderbaustoffe

    Festig-keits-klasse

    Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

    Preise frei Baustelle in €/m3

    (gelber Lieferbereich)

    8

    8

    8

    8

    8

    SM

    SM

    SM

    SM

    SM

    SMV 250

    SMV 280

    SMV 300

    SMV 350

    SMV 400

    91051

    91031

    91001

    91011

    91021

    123,55

    126,40

    128,30

    133,40

    138,40

    91053

    91033

    91003

    91013

    91023

    122,15

    125,00

    126,90

    131,65

    136,40

    92002

    92012

    92022

    2

    2

    2

    SM

    SM

    SM

    SMG 300

    SMG 350

    SMG 400

    125,90

    130,65

    135,40

    92001

    92011

    92021

    128,30

    133,40

    138,40

    92003

    92013

    92023

    126,90

    131,65

    136,40

    910428SMPflaster / Platten 115,50 – – – –

    93002

    93012

    2

    SM

    SM

    Kanalfüllmasse

    Tankfüllmasse

    157,65

    130,15

    930222SMFüllmasse mit Schaumbildner auf Anfrage – – – –

    Hinterfüllbeton 96002

    96012

    32

    16

    SM

    SM

    104,10

    113,60

    96001

    96011

    105,85

    115,35

    96003

    96013

    105,10

    114,60

    9602232gemäßFGSV-

    Merkblatt– – – –

    930722SMFüllmasse Isotherm 1,2 180,60 – – – –

    93092–SM

    C0

    C1

    C1

    C1

    C1

    C1

    C1

    C1

    C1

    F6

    F6

    F6

    C1

    F3

    C1

    NRK

    NRK

    NRK

    F6

    F6

    250

    280

    300

    350

    400

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    NRK

    300

    350

    400

    N

    N

    N

    180 NRK

    N

    N

    N

    –Ringrohrfüllmasse 0,8 183,60 – – – –

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

    Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

    Gesteinskörnung

    Verlegemörtel

    Glattstrich, Schutzmörtel

    Füllmassen

    1)N = Natursand, RK = Rundkorn, NRK = Natursand/Rundkorn

    Flüssigboden gem. FGSV-H ZFSV

    Konstruktive Leichtbetone auf Anfrage

    Dämmbetone und Infraleichtbetone (ILC)

    Betone mit rezyklierter Gesteinskörnung (RC-Betone)

    – 6 –

    Betonmischungen für besondere Einsatzbereiche

    Für den Gebrauch unserer Produkte beachten Sie bitteunser Sicherheitsdatenblatt im Internet unter

    www.peterbeton.de

  • peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Frachtzulagen (Nicht aufgeführte Orte und Ortsteile bitte anfragen)

    Ortschaften gelber Bereich(Grundzone)keine Zulage

    Ortschaften roter Bereich22,00 €/m3 Frachtzulage

    BermersbachBühlerhöheBrandmattErbersbronnHerrenwiesHinterseebachHundsbachHundseckKirschbaumwasenMummelseePlättigRaumünzachRote LacheSand (Schwarzw.)SchönmünzachSchwarzenbachUnterstmattWiedenfelsen

    Baden-Baden Innenstadt,Bereich Fußgängerzone6,00 €/m3 Gebührenzulage

    Bäderstraße Lange StraßeBaldreitstraße LeopoldsplatzBüttenstraße MauergasseEinhorngäßchen MühlengasseGernsbacher Straße RittergasseHirschstraße RotenbachgasseJesuitenplatz SalmengasseKönigshofgasse SternstraßeKüferstraße Willy-Brandt-Straße

    Ortschaften grüner Bereich8,00 €/m3 Frachtzulage

    Appenweier Haslach OberkirchAuerbach Hilpertsau ObertsrotBad Herrenalb Hilzen PfaffenrotBernbach Hochstetten ReichenbachBerg Ittersbach ReichentalBilfingen Jockgrim RheinzabernBodersweier Kämpfelbach RingelbachBurbach Karlsdorf RinklingenBusenbach Keltern-Weiler RotensolBüchelberg Kleinsteinbach ScheibenhardtBüchenau Königsbach SchielbergDarmsbach Kuhardt SchmalbachDietenhausen Langenberg SimmersbachDürrenbüchig Langenbrand SingenEbersteinburg Langensteinbach SpielbergEbersweier Lautenbach SpöckEllmendingen Legelshurst StadelhofenErdbeerhof Leimersheim StaufenbergEtzenrot Leutesheim SteinForbach Liedolsheim TiergartenFrauenalb Loffenau UrloffenGaisbach Marxzell WeisenbachGaistal Maximiliansau Weisenbach-AuGausbach Moosbronn WilferdingenGernsbach Mutschelbach WinterbachGondelsheim Neuburg WörthGraben Neupotz ZimmernHagenbach Neuthard ZusenhofenHardtwald Nöttingen

    – 7 –

  • WICHTIGE HINWEISE

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Zusatzmittel: Erhöhung der Konsistenzklasse

    Eine Klasse (z.B. F3 �� F4)Zwei Klassen (z.B. F3 �� F5)Weitere Erhöhungen auf Anfrage

    Konsistenzkorrektur bei erhöhter Abladezeit durch Fließmittel (FM)

    Reduzierung der Konsistenzklasse auf C1 / F1(kann zu Druckfestigkeitsverringerung führen)

    Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit (VAZ) pro Stunde

    Luftporenbildner (LP) ohne Prüfung auf BaustelleAbnahmeprüfung auf der Baustelle lt. Preisliste

    Mikro-Hohlkugeln (MHK)

    Beschleuniger (BS) bis 1,5%bis 2,0%

    Hinweis: Für bauseits gestellte Zusatzmittel und/oder Fasern werden für den zusätzlichen Mischauf-wand im Werk oder auf der Baustelle berechnet. Mit Beginn der Zugabe fremder Stoffe istdie Abnahme des Betons erfolgt, auch wenn die Zugabe in unserem Fahrzeug vorgenom-men wird. In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtkonform“. Daher wird keine Gewährleistung für die Betoneigenschaften übernommen.

    Gleitklausel: Sollten sich die Zement- bzw. Zusatzstoffpreise erhöhen, werden wir die Mehrkosten weiterberechnen.

    Sonderbetone: Spezialbetone und Sonderbaustoffe

    Ausdruck: Für das Ausdrucken von Lieferscheinen unter Angabe des IST-Summenausdruckesnach Aufforderung des Auftraggebers berechnen wirFür Einzelchargenausdruck incl. IST-Summenausdruck berechnen wir(Beton nach Zusammensetzung).

    Frachtzulage: Im gelben Bereich sind 20,00 € / m3 Fracht im Preis frei Baustelle enthalten.Baden-Baden Innenstadt, Bereich Fußgängerzone (Gebührenzulage)

    grüner Bereich

    roter Bereich

    separate Preislisten

    2,005,00

    6,00

    8,00

    22,00

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    Mindestfracht: Bei Einzellieferungen, außer einer Restlieferung, wird die Mindestfracht für 6 m3

    abgerechnet (innerhalb gelbem Frachtbereich). 120,00 € / Fuhre

    Abladezeit: Je m3 sind 5 Minuten Abladezeit auf der Baustelle vorgesehen,jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet. Die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 schreiben vor, dass Fahrzeugespätestens 90 Minuten nach der Herstellung vollständig entladen sein müssen.

    25,00 € / 1/4 Std.

    Selbstabholer: Nur Beton der Konsistenz C1/F1 darf per Lkw (mit Ladefläche) abgeholt werden.Für alle anderen Betone ist ein Transportbetonfahrmischer erforderlich.Bei Selbstabholung vergüten wir ab 1 m3 8,00 € / m3

    Kies: Für Kieslieferungen mit unseren Mischfahrzeugen berechnen wir für jede Körnungfrei Baustelle im Nahbereich des WerkesDer Frachtanteil beträgt 10,00 € / to.Mindestfracht 10 to. Aufenthaltsdauer auf der Baustelle ist mit 3 Minuten / to.vorgesehen, jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet.

    34,00

    25,00

    € / to.

    € / 1/4 Std.

    6,0036,00

    12,0072,00

    12,0072,00

    € / m3

    € / Fuhre

    € / m3

    € / Fuhre

    € / m3

    € / Fuhre

    Arbeitszeit: Montag bis Freitag 07.00 – 17.00 Uhr (Ankunft Baustelle)

    Überstunden- Montag bis Freitag 06.00 – 07.00 Uhr undzuschläge: 17.00 – 20.00 Uhr (Ankunft Baustelle)

    mindestens jedoch

    Montag bis Freitag 20.00 – 22.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch

    Samstag 06.00 – 11.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch (Lieferung unter Vorbehalt)

    Lieferungen außerhalb o. g. Zeiten sowie am 24. und 31.12. nur auf Anfrage.

    6,50 € / m3

    100,00 € / m3

    Saisonzuschlag: In der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar berechnen wir

    6,009,50

    6,00

    2,00

    3,50

    12,00

    auf Anfrage

    22,0028,00

    6,00

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    € / m3

    – 8 –

    Abnahme- Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder dieverweigerung: bestellte und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem

    als ausgeführt. Die Rückmenge wird voll berechnet zuzüglich der anfallendenEntsorgungskosten – mindestens

  • WICHTIGE HINWEISE

    peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

    Zemente: Es werden ausschließlich die im Liefergebiet üblicherweise erhältlichen Normzemente nach DIN EN 197, DIN 1164oder mit entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet.

    Gesteinskörnung: Es werden Körnungen mit den entsprechend erforderlichen Anforderungen verwendet. Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind.

    Zusatzmittel: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Produkte verwendet.

    Zusatzstoffe: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Zusatzstoffe des Typs I (z. B. Gesteinsmehle, Pigmente, Fasern)und des Typs II (z.B. Flugaschen, Silikastäube) eingesetzt.

    Bei Verknappung oder Wegfall einer oder mehrerer der o.g. Rohstoffe werden wir die notwendigen Umstellungen in Abstimmungmit Ihnen vornehmen. Mehrkosten durch den Ersatz höherwertiger Einsatzstoffe gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Betonzusammen-setzung: Zur Sicherstellung der Betoneigenschaften behalten wir uns Rezepturvariationen gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 vor.

    Menge: 1 m3 Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m3 normgerecht verdichtetemBeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ± 3% Toleranz (nicht bei Mengen < 1 m3).

    Zufahrt, Wir beliefern nur frei gefahrlos erreichbare Entladestellen (40 to.). Vorkehrungen für die Reinigung derReinigung, Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in derenEntsorgung: Verantwortung zu treffen. Sollten keine Reinigungs-/Entsorgungsmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen, erfolgt

    eine Berechnung nach Aufwand. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung fürSchäden – auch nicht für evtl. Umweltfolgeschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang.

    Übergabe- Jeweilige Konsistenzklasse gemäß Betonverzeichnis.konsistenz:

    KonsistenzklassenFrischbeton:

    Produktion: Die Produktion erfolgt unter Vorbehalt der Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Außentemperaturen unter 0° C /über 25° C ist von einer eingeschränkten Stundenleistung bei Produktion und Lieferung auszugehen. Maßnahmen zurEinhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur + 30° C bzw. + 25° C gehen zu Lasten desAuftraggebers. Bei Außentemperaturen > 35° C Produktion und Lieferung unter Vorbehalt.

    Wasserzugabe: Veränderungen der Konsistenz des Betons durch nicht planmäßige Wasserzugabe auf der Baustelle ist unzulässig.Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen.Wird eine weitereWasserzugabe über die Rezepturmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers.In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nicht konform“.Daher erlischt unsere Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaft des gelieferten Betons.

    Haftung und Es gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entstehen durch weitergehendeGewährleistung: Bearbeitung (z.B. maschinelles Glätten, Vakuumieren etc.) unserer Produkte Oberflächenschäden, so liegen

    diese außerhalb unserer Gewährleistung (siehe entsprechende Gesteinskörnungen). Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind. Diese konzentrieren sich insbesonderebei weichen Konsistenzen verstärkt an der Betonoberfläche. Bei jeglicher Veränderung des Betons, die durch denAbnehmer veranlasst bzw. durchgeführt wird, erlischt die Gewährleistung.

    Preisliste: Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. MitErscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten, nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, ihre Gültigkeit.

    Skonto: Skonto darf nur auf den reinenWarenwert in Abzug gebracht werden.

    Bestellung: Geschäftsgrundlage unserer Lieferungen ist die Bestellung der gewünschten Betonmenge und die Terminabstimmungmit unserer Disposition mindestens 2 Arbeitstage vor Bedarf.

    Betonpumpen: Für den Einsatz von Betonpumpen (separate Preisliste) unserer Beteiligungsgesellschaft Pubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KGist eine Bestellung mindestens 3 bis 4 Tage vor dem vorgesehenen Einsatz erforderlich. Für Ihren Auftrag gelten danndie Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten der Pubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG.

    Werkseigene Unsere Werke unterliegen einer Produktions- und Konformitätskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2Produktions-kontrolle (WPK): .

    Die Produktions- und Konformitätskontrolle erfolgt durch die Firma:mbl Mineral- und Betonlabor GmbH Tel. 07221/684-224Richard-Haniel-Straße 3 Fax 07221/684-26776532 Baden-Baden e-mail: [email protected]

    ein unabhängiges akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025.Die Produktion wird zusätzlich durch unabhängige anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht (Fremdüberwachung).

    Ausbreitmaß

    Klasse

    Ausbreitmaß mm

    Verdichtungsmaß

    sehr steif

    C0

    > 1,46

    plastisch

    F2

    350 – 410

    weich

    F3

    420 – 480

    sehr weich

    F4

    490 – 550

    fließfähig

    F5

    560 – 620

    sehr fließfähig

    F6

    ≥ 630

    steif

    C1 F1

    ≤ 340

    1,45 – 1,26

    – 9 –

  • AlleAngabenohneGewähr!

    Stand

    :2018

    ÜbersichtExpositionsklassen

    –Mindestanforderungen–DIN

    EN206-1/DIN

    1045-2

    Exp-

    Nr. 0

    Exposi-

    tionskl.1)

    X0

    BeschreibungderUmgebung

    (normativ)

    alleaußerXF,XA,X

    M

    ZuordnungsbeispielevonBauteilen

    (inform

    ativ)

    Beton

    ohne

    Bew

    ehrung

    undohne

    Betonkorrosion

    Mindestfestig-

    keitsklasse

    C8/10

    max.

    W/Z-W

    ert

    ohne

    SFA

    mitSFA

    2)

    min.

    LP3)

    besondere

    Anforderungen

    1XC1

    XC2

    trockenod

    erständignass

    nass,seltentrocken

    InnenräumemitüblicherLuftfeuchte;ständiginWasser

    Teile

    vonWasserbehältern,G

    ründungsbauteile

    C16/20

    0,75

    240

    240

    – –– –

    2XC3

    mäßigeFeuchte

    offene

    Gebäude,gewerbl.Feuchträum

    e,Viehställe

    Außenbauteile

    mitdirekterBeregnung

    Außenbauteile

    BehältervonKläranlagen;G

    üllebehälter

    C20/25

    0,65

    260

    240

    ––

    3XC4

    XF1

    XA1

    wechselnd

    nass

    undtrocken

    mäßigeWassersättigungohne

    Taum

    ittel

    chem

    .schwachangreifend

    eUmgebung

    C25/30

    0,60

    280

    270

    – – –

    –Gesteinsk.F

    4–

    imSprühn.-/Spritzw

    asserbereich

    vontaum

    ittelbeh.Verkehrsflächen

    offene

    Wasserbehälter,Wasserwechselzone

    vonSüßwasser

    4

    XF2

    XF3

    mäßigeWassersättigungmitTaum

    ittel

    hohe

    Wassersättigungohne

    Taum

    ittel

    XD1,XS

    1,XM

    1,wenngleichzeitige

    Anforderung

    ausXF

    C25/30

    0,55

    300

    270

    4,0 –

    Gesteinsk.M

    S25

    Gesteinsk.F

    2LP

    -Beton

    Sprühnebelvon

    Verkehrsflächen

    (Bereich

    10–30

    m);Einzelgaragen

    Außenbauteile

    inKüstennähe

    tragendeIndustrieböd

    enbefahrenmitluftbereiften

    Fahrzeugen

    tragendeIndustrieb.bef.m

    itluft-o.vollgum

    miberei.G

    abelstaplern

    5

    XD1

    XS1

    XM1

    XM2

    mäßigeFeuchte

    salzhaltige

    Luft

    mäßigeVerschleißbeanspruchung

    starke

    Verschleißbeanspruchung

    C30/37

    0,55

    300

    max.360

    max.360

    270

    – – – –

    – – –Oberfl.-Behandl.

    taum

    ittelbehandelteVerkehrsflächen

    undhoriz.S

    pritzw

    asserber.,

    Räumerlaufbahnen,Wasserwechselzone

    beiMeerwasserbauteilen

    6XF4

    hohe

    WassersättigungmitTaum

    ittel

    XA2,XD2undXS2,wenngleichzeitige

    Anforde-

    rung

    ausXF

    C30/37

    0,50

    320

    270

    4,0

    Gesteinsk.M

    S18

    LP-Beton

    offene

    Wasserbehälter,Wasserwechselzone

    vonSüßwasser

    beibetonangreifend

    enBöd

    en;M

    eerwasserbauwerke

    imSprühn.-/Spritzwasserbereich

    vontaum

    ittelbehandeltenVerkehrsfl.

    Solebäder,B

    auteile

    beichloridhaltigenIndustrieabwässern

    Bauteile

    inHafenanlagen,dieständigunterWasserliegen

    7

    XF3

    XA2

    XF2

    XD2

    XS2

    hohe

    Wassersättigungohne

    Taum

    ittel

    chem

    .mäßigerAngr.;Meerwasserbauw.

    mäßigeWassersättigungmitTaum

    ittel

    nass,seltentrocken

    unterWasser

    C35/45

    (C30/37mit

    Prüfalter28d

    inFestigkeits-

    entwicklungl

    odersl)

    0,50

    320

    270

    – – – – –

    Gesteinsk.F

    2–

    Gesteinsk.M

    S25

    – –

    Brückenteile

    mitSpritzwasser(bis10

    m),Fahrbahndecken,P

    arkdecks

    KaimauerninHafenanlagen(Meerwasser)

    Indu

    strieabwasseranlagen

    mitchem

    .angr.Abw

    ässern;Futtertischeusw.

    tragendeIndustrieb.bef.m

    itluft-o.vollgum

    miber.G

    abelstaplern

    tragende

    Industrieb.bef.mitelastomer-/stahlrollenber.G

    abelstaplern,

    Kettenfahrzeuge,W

    asserbauwerke

    mitGeschiebebelastung

    8

    XD3

    XS3

    XA3

    XM2

    XM3

    wechselnd

    nass

    undtrocken

    Spritzw

    asser-,S

    prühnebel-undTidebereich

    chem

    isch

    starkangreifend

    eUmgebung

    starke

    Verschleißbeanspruchung

    sehr

    starke

    Verschleißbeanspruchung

    C35/45

    0,45

    320

    max.360

    max.360

    270

    – – – – –

    – –Schutzm

    aßn.

    –EinstreuenHart-

    stoffeDIN

    1100

    9C30/37

    0,45

    320

    270

    4,0

    LP-Beton

    Mindestzem

    entgehalt

    1)FeuchtigkeitsklassenbezüglichAlkali-KieselsäurereaktionsieheTabelle1,DIN

    FB100:2010-03

    2)RegulariensieheAbschnitt5.2.5.2.2

    3)AbhängigvomGrößtkorn

    Mineral-undBetonlabor

    GmbH

    Baden-Baden

    XD3,XS3,XA3,XM2,

    wenngleichzeitige

    AnforderungausXF

    – 10 –

  • Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton gemäß DIN 1045-3

    Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)

    Festigkeitsentwicklung des Betonsb)

    r = ƒcm2 / ƒcm28c)

    schnell

    1fb ≥ 15 °C∂

    10 °C ≤ fb < 15 °C∂

    2

    5 °C ≤ fb < 10 °C∂

    4a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.

    c) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.

    r ≥ 0,50mittel

    2

    4

    8

    r ≥ 0,30langsam

    4

    7

    14

    r ≥ 0,15

    Frischbetontemperatur fbzum Zeitpunkt desBetoneinbaus

    Tabelle 2 – Bei den Expositionsklassen XC2, XC3, XC4 und XF1 nach DIN 1045-2Tabelle 2 – in Abhängigkeit der Frischbetontemperatur

    Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)

    Festigkeitsentwicklung des Betonsc)

    r = ƒcm2 / ƒcm28d)

    schnell

    1≥ 25∂

    25 > ≥ 15∂

    1

    15 > ≥ 10∂

    10 > ≥ 5b)∂

    2

    a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Bei Temperaturen unter 5 °C ist die Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern, während der die Temperatur unter 5 °C lag.c) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.

    d) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.e) Anstelle der Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt werden.

    r ≥ 0,50mittel

    2

    2

    4

    r ≥ 0,30langsam

    2

    4

    7

    r ≥ 0,15sehr langsam

    3

    5

    10

    3 6 10 15

    r < 0,15

    Oberflächentemperatur

    in °Ce)∂

    Tabelle 1 – Bei den Expositionsklassen nach DIN 1045-2 außer X0, XC1 und XMin Abhängigkeit der Oberflächentemperatur

    Überwachungsklassen für den Beton gemäß DIN 1045-3Gegenstand Überwachungs-

    klasse 1Überwachungsklasse 2a) Überwachungs-

    klasse 3a)

    Festigkeitsklasse für Normal- undSchwerbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

    ≤ C25/30b) ≥ C30/37 und ≤ C50/60 ≥ C55/67

    nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33

    Festigkeitsklasse für Leichtbeton nachDIN EN 206-1/DIN 1045-2 der Roh-dichtsklassen

    D1,0 bis D1,4

    ≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44D1,6 bis D2,0

    X0, XC, XF1

    XS, XD, XA, XMc), XF2, XF3, XF4 –

    Expositionsklassenach DIN 1045-2

    – Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.B. Weiße Wannen)d)

    – Unterwasserbeton– Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250°C– Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus)– Für besondere Anwendungsfälle (z.B. Verzögerter Beton, Betonbau

    beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die jeweiligenDAfStb-Richtlinien anzuwenden.

    – Stahlfaserbeton der Leistungsklasse L1 > 1,2

    BesondereBetoneigenschaften

    a) Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang Berfüllen und eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang C durchgeführt werden.

    b) Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen.c) Gilt nicht für übliche Industrieböden.d) Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper maximal nur zeitweilig aufstauen-dem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.

    Alle

    Angaben

    ohne

    Gew

    ähr!

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    – 11 –

  • Allgemeine Geschäftsbedingungenfür den Verkauf von Beton, Mörtel, Estrich und anderen Baustoffen (kurz: „Produkte“ bezeichnet)

    § 1 Geltungsbereich(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten ausschließlich.(2) Im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende Einkaufsbedingungen von Käufern werden nur

    dann Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

    § 2 Angebot, Preise(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist.(2) Für die richtige Auswahl der Produkte, insbesondere Sorte und Menge, ist allein der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für

    die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Käufers oder evtl. Übermittlungsfehler bei Auftragserteilung bzw.bei Abruf wird ausdrücklich abgelehnt. Mehrkosten wegen nachträglicher Änderungen der Bestellung trägt der Käufer.

    (3) Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, z.B. für Zement, Kies, Ener-gie, Fracht und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.

    (4) Die Regelung in Abs. 3 gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher i.S. des BGB, die innerhalb von 4 Monaten nachVertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Bei einer Preiserhöhung nach dieserZeit, die den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzu-treten.

    (5) Zu den angebotenen Nettopreisen kommt jeweils die am Tag der Lieferung gültige gesetzliche MwSt hinzu.(6) Im Übrigen gilt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, die bei der Lieferung jeweils gültige Preisliste i.V.m.

    dem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnis. Grundsätzlich verstehen sich die Verkaufspreise für unsere Produkte frei Bau-stelle.

    (7) Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, für nicht normal befahrbare Straßen und nicht einwandfrei anfahrbare Bau-stellen sowie für nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder inder kalten Jahreszeit, werden für jeden Einzelfall besonders vereinbart.

    § 3 Lieferung, Abnahme(1) Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers

    nachträglich geändert, so trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten.(2) Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Im Falle der Leistungsverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurück-

    treten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene, mindestens 2 Arbeitstage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Ist derKäufer Unternehmer/Kaufmann i.S. des HGB gilt dies nur, wenn die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verbundenwurde. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögernoder unmöglich machen, sind wir berechtigt die Lieferung/Restlieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschiebenoder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer deswegen nicht zu.Nimmt der Käufer trotz unserer Abmahnung und Fristsetzung die vertraglich vereinbarte Liefermenge nicht oder nichtvollständig innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ab, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen/Rücktritt zu erklärenund Schadensersatz zu verlangen i.H.v. 40 % des Warenwerts der nicht abgenommenen Menge. Dem Käufer bleibt dasRecht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ausgefallen ist. Wir bleiben berechtigt, einen höherenSchaden nachzuweisen. Nimmt der Käufer die von ihm abgerufene Einzellieferung nicht oder nicht vollständig ab, hat ergleichwohl den vollen vertraglich vereinbarten Warenwert dieser Lieferung zu zahlen.

    (3) Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oderwirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportver-zögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Lieferanten oder in fremden Betrie-ben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar undunvermeidbar sind.

    (4) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbar-te Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausrei-chend befestigten, mit schweren Lastwagen (40 Tonnen) ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraus-setzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, ohne Rücksicht auf sein Verschulden.Das Entleeren muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug und das Bedienungspersonal erfolgen kön-nen. Die den Lieferschein Unterzeichnenden sind uns gegenüber als zur Abnahme der Produkte und zur Bestätigung desEmpfangs bevollmächtigt. Unser Sorten-Produkt-Verzeichnis gilt durch die Unterzeichnung des Lieferscheins als aner-kannt.

    (5) Nimmt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig an, nachdem ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt worden war und hater den Aufschub zu vertreten, so hat er uns - unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises - den darausentstehenden Schaden zu ersetzen.

    (6) Mehrere Käufer einer Lieferung (Baugemeinschaft) haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Pro-dukte und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Alle Gemein-schaftsmitglieder bevollmächtigen einander in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindli-chen Erklärungen entgegenzunehmen.

    (7) Zur Gewährleistung der reibungslosen Versorgung der jeweiligen Baustelle, muss mind. 2 Tage vor Lieferung bestellt unddie Anlieferungsform mit uns festgelegt werden. Dabei ist wie folgt zu gliedern:a) Auftraggeberb) genaue Baustellenanschriftc) genaue Bezeichnung des bestellten Produktsd) Sortenbezeichnung, laut unserem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnise) Menge in m3/tf) Abnahmemenge pro Stundeg) Liefertag und Uhrzeit

    (8) Der Käufer hat ausreichenden Platz zur Reinigung von Fahrzeugen und zum Ablegen von Baustoffresten auf oder an derBaustelle, nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Für Schäden aus dem Entlade-, Spül-und Reinigungsvorgang im Bereich des Ablade- oder Reinigungsplatzes, übernehmen wir keine Haftung, auch nicht fürevtl. Umweltfolgeschäden, es sei denn, uns bzw. unserem Personal ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

    § 4 GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht bei Beförderung mittelsfremder Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware verladen ist; bei Transport mit unseren eigenenFahrzeugen geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur verein-barten Stelle zu gelangen bzw. mit Beginn der Entladung.

    § 5 Zahlung(1) Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro sofort nach Empfang zu zahlen.(2) Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind wir aber auch berechtigt, vor

    Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.(3) Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten Kontokorrentzinses berechnet, mindestens jedoch

    in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das zweite und jedes weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauscha-le von 4,00 E; max. 20,00 E. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenauf-wand zu führen.

    (4) Sollten im Einzelfall dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt oder Stundungen sowie Skontofristen, Rabatte oder Bonigewährt sein, sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Ver-zug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögengestellt oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet ist, oder uns sonst Umstände bekannt wer-den, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir können entgegengenommene Wechselzurückgeben und sofortige Zahlung verlangen.

    (5) Wenn Skonto gewährt ist, gilt dies mangels anderer Vereinbarung nur, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nachRechnungserhalt erfolgt, was jedoch im Weiteren voraussetzt, dass hinsichtlich älterer Forderungen kein Verzug bestehtund der Käufer uns gegenüber keine Wechselverbindlichkeiten hat.

    (6) Wechsel und Schecks werden nur im Falle besonderer vorheriger Vereinbarung, und nur erfüllungshalber, entgegenge-nommen. Eine Stundung der Forderung ist hierin nicht zu sehen.

    (7) Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Käufer mit/wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausge-schlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch, oder der das Zurückbehaltungsrechtbegründende Anspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.Wir sind berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche des Käufers aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltendzu machen, auch bei unterschiedlicher Fälligkeit.

    (8) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichenRechnungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung – auf welche Schuld die Lei-stung angerechnet wird. Etwaige Leistungsbestimmungen des Käufers binden uns nicht. Im Übrigen werden Teilzahlun-gen des Käufers gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

    (9) Forderungen, gleich welcher Art, die dem Käufer uns gegenüber zustehen, dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.(10) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder

    Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso steht uns das Recht zu Schadensersatz zu fordern und vom Vertrag zurückzu-treten.

    (11) Unsere Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur auf Grund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.(12) Am Fälligkeitstage ist bei Beanstandungen der Betrag zu zahlen, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung ent-

    fällt.

    § 6 Eigentumsvorbehalt(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen und aller

    aus der Geschäftsverbindung bereits bestehender Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmanni.S. des HGB, so bleiben die Produkte auch bis zur vollständigen Bezahlung künftiger aus der Geschäftsverbindung resul-tierender Forderungen unser Eigentum.

    (2) Der Käufer darf unsere Produkte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch im gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartnerbereits im Voraus an einen Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.

    (3) Eine Verarbeitung unserer Produkte zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns,ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, erwer-ben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts des von uns gelieferten Produkts und der ande-ren Ware, zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung, Verbindung, Vermengungoder Vermischung an der neuen Sache Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung aller

    unserer Forderungen schon jetzt das Alleineigentum bzw. das Miteigentum im Verhältnis des Werts des von uns geliefer-ten Produkts zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.

    (4) Der Käufer verpflichtet sich sowohl die von uns gelieferten Produkte, wie auch die neue Sache, mit kaufmännischer Sorg-falt unentgeltlich für uns zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Produkte oder der daraus hergestelltenneuen Sachen, hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Erfüllung unsererForderungen schon jetzt alle, auch künftig entstehenden, Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Produkte mit allenNebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums bzw. unseres Miteigentumsanteils, mit Rang vor dem restlichen Teil sei-ner Forderungen, ab. Für den Fall, dass der Käufer unsere Produkte (zusammen mit anderen uns nicht gehörendenWaren), oder aus unseren Produkten hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Produkte mit einem fremden Grund-stück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt,die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderungen mitallen Nebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums- bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil seinerForderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufGrund der Verarbeitung unserer Produkte wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir neh-men die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Im Falle des Verzugs des Käufers hat er uns auf unser Verlangendiese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben, mit der Aufforde-rung, bis zur Höhe unserer gesamten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind auch berechtigt, jederzeit selbst die Nacher-werber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen gegen diese einzuziehen. Für den Fall, dass der Käu-fer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung i.H. dieserForderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt; der Käufer darf seine For-derungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbotvereinbaren.

    (5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Produkte bzw. die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen odersonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, wird der Käufer auf unser Eigentum bzw. unsere Forderungsin-haberschaft hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen; der Käufer hat uns alle für eine Intervention notwendigenUnterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gericht-lichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

    (6) Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltswareauf dessen Kosten zur Sicherung unserer Ansprüche herauszuverlangen und in Besitz zu nehmen oder an neutraler Stel-le zum Zweck der Verwahrung zu hinterlegen. Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen Herausgabeansprüche gegenüberDritten an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie dasHerausverlangen unseres Eigentums oder die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten durchuns, geschieht nur zum Zweck der Sicherung und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unser Recht vom Vertrag zurückzu-treten, wird hierdurch nicht berührt.

    (7) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unse-re Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers in diesem Umfangzur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Entscheidung, welche Sicherheit freigegeben wird, obliegt allein uns. Maß-gebend für die Ermittlung der Höhe der Sicherheit sind der Einkaufs- bzw. Gestehungspreis, bei Forderungen ihr Nomi-nalwert.

    (8) Mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbe-haltsware auf den Käufer über. Sogleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüchenach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hatte.

    § 7 Mängelhaftung(1) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte aus unseren Sorten-Produkt-Verzeichnissen nach den geltenden Vorschriften

    hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Produkte gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen.(2) Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Produkte

    durch Eingriffe, gleich welcher Art, verändert, z.B. durch Zugabe von Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferan-ten oder mit Baustellenbeton vermengen oder sonst verändern oder vermengen oder verändern lassen.

    (3) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Geschäfts- bzw. Vertriebsleitung zu rügen. Der Käufer hat die Ware zwecksNachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicherBestätigung. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Beauftragten vor-schriftsmäßig entnommen worden sind.

    (4) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB hat er offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferungeiner offensichtlich anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge sofort bei Abnahme der Ware zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlichen anderen als der bedungenen Pro-duktsorte oder -menge, sind unverzüglich nach Sichtbar-/ Bekanntwerden zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristge-rechter Rüge gilt das Produkt als genehmigt.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; das gilt nicht in den Fällen des § 438 I Nr. 2 b BGB.

    (5) Verbraucher haben Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu.

    (6) Wegen eines Mangels, den wir nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, hat der Käufer, der Unterneh-mer/Kaufmann i.S. des HGB ist, nach unserer Wahl den Anspruch auf Ersatzlieferung, wofür uns angemessene Frist ein-zuräumen ist, oder auf Herabsetzung des Kaufpreises. Sollte unser Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessenerFrist nicht zum Erfolg geführt haben, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte offen.

    (7) Die Regelung des § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.(8) Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus wel-

    chem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzungund/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitoder es handelt sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. die Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit.

    (9) Eine Haftung über den in § 7 Ziff. 1 beschriebenen Rahmen hinausgehend wird nicht übernommen. Wir stehen dafür ein,dass die von uns gelieferten Produkte für die gewöhnliche Verwendung geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen,die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Für Produkte, dienach den Rezepturen des Käufers durch uns hergestellt werden, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. DieHerstellung dieser Produkte geschieht ausschließlich im Auftrag des Käufers. Eine Prüfungspflicht dieser Rezepturen,auch hinsichtlich der Geeignetheit für die künftige Verwendung der dadurch herzustellenden Gegenstände, besteht füruns nicht.

    (10) Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Beförderung oder Lagerung der Produkte durch den Käufer oder durchunsachgemäße Weiterverarbeitung.

    (11) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, wie auch fürsorglich in den Fällen, in denen unsere Haftung ausge-schlossen ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatzansprüche in jedem Falle der Höhe nach begrenzt auf den Betrag,der durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme 2,5 Mio. E bei Personenschäden; 5,1 Mio. E beiSachschäden) gedeckt ist, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit beruht. Vertragsstrafeansprüche des Käufers uns gegenüber sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese beiVertragsabschluss sowohl dem Grunde, als auch der zu berechnenden Höhe nach anerkannt haben.

    § 8 BaustoffüberwachungUnseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehördeist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betretenund Proben zu entnehmen.

    § 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern oder ihren jewei-

    ligen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich Deutsches Recht insbesondere das BGB unter Ausschluss der Bestimmun-gen des einheitlichen UN-Kaufrechts.

    (2) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerks; Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unsererVerwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Ver-triebsgesellschaft. Dies gilt nur, wenn Käufer Kaufmann ist.

    (3) Bei Geschäften mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbaroder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach unse-rer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Vertriebsgesellschaft.

    § 10 Datenschutzrechtlicher Hinweis(1) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten)

    gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Ver-tragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (u.a. Konzern-buchhaltung) übermittelt werden.

    (2) Im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung werden wir zum Schutz vor Forderungs-ausfällen personenbezogene Vertragsdaten des Käufers sowie Angaben über die nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B.Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen) an Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Vertragsver-hältnisses solche Daten bei den Auskunfteien aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhalten wir hierüber Auskunft.Diese Meldungen dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigtenInteressen oder der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich istund dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Auskunftei speichert die Daten,um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Aus-kunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Dateien nur zu Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interessean der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

    (3) Der Käufer erhält auf Wunsch die Anschrift der Auskunfteien mit denen wir zusammenarbeiten.

    § 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinba-rungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeitaller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege derAuslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke weitestgehend ent-spricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten andie Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften. Stand 03/2016

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